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V/0551/2010

Bebauungsplan Nr. 134 II (Neufassung), 1. Änderung - Änderungsbeschluss

Vorlagen 14.07.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.09.2010, TOP 23.3.1

Beschlussvorlage

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V-0551-2010-Anlage-Plangebiet

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Beschlussvorlage

2478 Zeichen

V/0551/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 134 Teilabschnitt II (Neufassung): Coerde - 
Kiesekampweg 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.09.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
23.09.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
29.09.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
29.09.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Bebauungsplan Nr. 134 Teilabschnitt II (Neufassung): Coerde – Kiesekampweg ist gemäß §§ 
2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch zu ändern. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Einleitung des Verfahrens zur 
Änderung des Bebauungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
Anlass für die Bebauungsplanänderung ist die Aufgabe des Lebensmittelmarktes (Kaufpark) am 
Kiesekampweg und dessen ungeklärte Nachfolgenutzung. Auch die weitere Nutzung der Tennis-
halle durch den Stadtsportbund ist nach Ablauf des derzeitigen Mietvertrages noch nicht geklärt. 
 
Für den gesamten Bereich geht es um die Sicherung der Ziele des Einzelhandelskonzeptes, die 
vorrangig eine Stärkung des Zentrums am Hamannplatz vorsehen, gleichwohl ein begrenztes 
Nahversorgungsangebot - wie bisher - ermöglichen. 
Neben der Einzelhandelssteuerung geht es ferner darum, eine mögliche Nutzung durch Spielhal-
len auszuschließen, um einer potenziellen, gleichwohl unerwünschten Abwärtsentwicklung des 
Bereiches vorzubeugen. 
 
Damit diese Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten und 
Nutzungsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht werden, ist es erforderlich, durch den 
vorliegenden Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan die Voraussetzungen zu schaffen, Bauge-
suche und Nutzungsänderungsanträge gemäß § 15 BauGB bis zu 12 Monate zurückzustellen bzw. 
eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen zu können. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0551/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 40 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.07.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0551/2010 
 
Mit dem Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes 134 Teilabschnitt II (Neufassung) ist der 
Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 24.06.2010 erledigt. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Plangebiet

V-0551-2010-Anlage-Plangebiet

192 Zeichen

Anlage 
zur Vorlage Nr. V/0551/2010 
Bebauungsplan Nr. 134 Teilabschnitt II Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Plangebiet - Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER
0 50 100 150 m

Beratungsverlauf (4)

14.09.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.09.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2010 Hauptausschuss
TOP 19.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2010 Rat
TOP 23.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bebauungsplan Nr. 134 II (amtlicher Umring) amtlich

Bebauungsplan Nr. 134 II

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Coerde - Kiesekampweg

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0551/2010
Typ
Vorlagen
Datum
14.07.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37