V/0551/2010
Bebauungsplan Nr. 134 II (Neufassung), 1. Änderung - Änderungsbeschluss
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
2478 Zeichen
V/0551/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 134 Teilabschnitt II (Neufassung): Coerde - Kiesekampweg Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 14.09.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 23.09.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 29.09.2010 Hauptausschuss Vorberatung 29.09.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 134 Teilabschnitt II (Neufassung): Coerde – Kiesekampweg ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch zu ändern. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Anlass für die Bebauungsplanänderung ist die Aufgabe des Lebensmittelmarktes (Kaufpark) am Kiesekampweg und dessen ungeklärte Nachfolgenutzung. Auch die weitere Nutzung der Tennis- halle durch den Stadtsportbund ist nach Ablauf des derzeitigen Mietvertrages noch nicht geklärt. Für den gesamten Bereich geht es um die Sicherung der Ziele des Einzelhandelskonzeptes, die vorrangig eine Stärkung des Zentrums am Hamannplatz vorsehen, gleichwohl ein begrenztes Nahversorgungsangebot - wie bisher - ermöglichen. Neben der Einzelhandelssteuerung geht es ferner darum, eine mögliche Nutzung durch Spielhal- len auszuschließen, um einer potenziellen, gleichwohl unerwünschten Abwärtsentwicklung des Bereiches vorzubeugen. Damit diese Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten und Nutzungsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht werden, ist es erforderlich, durch den vorliegenden Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan die Voraussetzungen zu schaffen, Bauge- suche und Nutzungsänderungsanträge gemäß § 15 BauGB bis zu 12 Monate zurückzustellen bzw. eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen zu können. Vorlagen-Nr.: V/0551/2010 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Husmann Ruf: 492 61 40 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 19.07.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0551/2010 Mit dem Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes 134 Teilabschnitt II (Neufassung) ist der Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 24.06.2010 erledigt. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Plangebiet
V-0551-2010-Anlage-Plangebiet
192 Zeichen
Anlage zur Vorlage Nr. V/0551/2010 Bebauungsplan Nr. 134 Teilabschnitt II Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Plangebiet - Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER 0 50 100 150 m
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bebauungsplan Nr. 134 II (amtlicher Umring) amtlich
Bebauungsplan Nr. 134 II
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Coerde - Kiesekampweg
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0551/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.07.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37