V/0395/2012/1
Münster-Pass: Angebotsprofil, Perspektiven, Finanzierung
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Ergänzungsvorlage Beschluss
3208 Zeichen
V/0395/2012/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Münster-Pass: Angebotsprofil, Perspektiven, Finanzierung Beratungsfolge 27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 27.06.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Das unter Ziffer 3 der Begründung dargestellte Angebotsspektrum wird kontinuierlich mit dem Ziel weiterentwickelt, Inhaberinnen und Inhabern des Münster -Passes erleichterte Zugänge zu lokalen Angeboten in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport, Freizeit und ÖPNV zu ermöglichen. Für Kinder und Jugendliche sind insbesondere die Teilhabemöglichkeiten in den Berei- chen musische Bildung, Sport und Freizeit weiter zu verbessern. De shalb sollen weitere Zugangserleichterungen neben den Leistungen des Bildungs - und Teilhabepakets und der „Stiftung Mitmachkinder“ ermöglicht werden. 2. Das um 50 % ermäßigte 60plusAbo wird ab 01.09.2012 zusätzlich in den Kreis der vergünsti g- ten ÖPNV-Angebote aufgenommen. 3. Der unter Ziffer 2 der Begründung dargestellte Berechtigtenkreis bleibt bis auf weiteres unve r- ändert. Perspektivisch werden eine Ausweitung der berechtigten Persone nkreise weiter verfolgt und entsprechende Realisierungsmöglichkeiten geprüft. 4. Von ermäßigten ÖPNV -Angeboten abgesehen werden die im Budget des Sozialamts vera n- schlagten Programmmittel „Münster-Pass“ für Zahlungen zum Ausgleich anderer bestehender und künftiger Vergünstigungsangebote nicht eingesetzt. Zudem wird die Verwaltung prüfen, wie das Angebot, mit denen freie, private und kommerzielle Träger von Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten bereits jetzt am Münster -Pass beteiligt sind, noch erweitert we rden kann. 5. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage sind der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat A -R/0069/2011 vom 23.11.2011 „Münster für Alle: Münster-Pass bedarfsgerecht weiterentwickeln!“ sowie die Anregung de r cuba - Arbeitslosenberatung gem. § 24 GO NRW Nr. 145/2011 vom 12.12.2011 „Landesförderung für den Münster -Pass für den Ausbau des Münster -Passes Vorlagen-Nr.: V/0395/2012/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Treutler Ruf: 492 50 26 E-Mail: Treutler@stadt-muenster.de Datum: 15.06.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0395/2012/1 zu verwenden und auch Bedürftigen mit niedrigem Einkommen die Förderung zugute kommen zu lassen“ erledigt. II. Kosten Es wird z ur Kenntnis genommen, dass mit der Erweiterung der Vergünstigungsangebote um das ermäßigte 60plusAbo keine Mehrkosten entstehen werden. Die Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Landesprogramm zur Förderung des Sozialti- ckets) werden zum Ausgleich der tatsächlichen Aufwendungen für den Münster-Pass (Teilergebnis- plan Produktgruppe 0503) eingesetzt. Begründung: Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung (am 13.06.2012) sowie der Au s- schuss für Gleichstellung (am 14.06.2012) haben aufg rund des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN/GAL den Beschlussvorschlag jeweils einstimmig bei einigen Enthaltu n- gen geändert beschlossen. Die Änderungen sind markiert. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat
Hauptvorlage V/0395/2012 mit Anlagen
36042 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Vorlagen-Nr.:
V/0395/2012
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Frau Pape
Ruf:
Betrifft
Münster-Pass: Angebotsprofil, Perspektiven, Finanzierung
Beratungsfolge
13.06.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung
14.06.2012 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung
27.06.2012 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Das unter Ziffer 3 der Begründung dargestellte Angebotsspektrum wird kontinuierlich mit dem
Ziel weiterentwickelt, Inhaberinnen und Inhabern des Münster-Passes erleichterte Zugänge zu
lokalen Angeboten in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport, Freizeit und ÖPNV zu ermöglichen.
2. Das um 50 % ermäßigte 60plusAbo wird ab 01.09.2012 zusätzlich in den Kreis der vergünstig-
ten ÖPNV-Angebote aufgenommen.
3. Der unter Ziffer 2 der Begründung dargestellte Berechtigtenkreis bleibt bis auf weiteres unver-
ändert.
4. Von ermäßigten ÖPNV-Angeboten abgesehen werden die im Budget des Sozialamts veran-
schlagten Programmmittel „Münster-Pass“ für Zahlungen zum Ausgleich anderer bestehender
und künftiger Vergünstigungsangebote nicht eingesetzt.
5. Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage sind
• der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat A-R/0069/2011 vom
23.11.2011 „Münster für Alle: Münster-Pass bedarfsgerecht weiterentwickeln!“ sowie
• die Anregung der cuba - Arbeitslosenberatung gem. § 24 GO NRW Nr. 145/2011 vom
12.12.2011 „Landesförderung für den Münster-Pass für den Ausbau des Münster-Passes
zu verwenden und auch Bedürftigen mit niedrigem Einkommen die Förderung zugute
kommen zu lassen“
erledigt.
492-5038
E-Mail:
Pape@stadt-muenster.de
Datum:
10.05.2012
V/0395/2012
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II. Kosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Erweiterung der Vergünstigungsangebote um das
ermäßigte 60plusAbo keine Mehrkosten entstehen werden.
Die Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Landesprogramm zur Förderung des Sozialti-
ckets) werden zum Ausgleich der tatsächlichen Aufwendungen für den Münster-Pass (Teilergebnis-
plan Produktgruppe 0503) eingesetzt.
Begründung:
1. Antrags- und Beschlusslage
Mit Beschluss vom 08.02.2012 zur Vorlage V/0934/2011 (Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen/GAL an den Rat A-R/0069/2011 vom 23.11.2011 „Münster für Alle: Münster-Pass bedarfsge-
recht weiterentwickeln!“) hat der Hauptausschuss die Verwaltung beauftragt, bis zu den Sommer-
ferien 2012 einen Bericht vorzulegen, der über die Inanspruchnahme der mit dem Münster-Pass
verbundenen Vorteile und eine eventuelle Neukundengewinnung sowie über die Kostenentwick-
lung informiert. Ferner soll eine Erweiterung des Begünstigtenkreises erörtert werden.
Ferner hat die cuba - Arbeitslosenberatung mit ihrer Anregung (gem. § 24 GO NRW Nr. 145/2011)
vom 12.12.2011 vorgeschlagen, die Zuwendungen des Landes im Rahmen der Förderung des
Sozialtickets NRW für den Ausbau des Münster-Passes zu verwenden und weitere Personen mit
niedrigem Einkommen in den Kreis der Berechtigten einzubeziehen.
2. Berechtigter Personenkreis und Vertrieb des Münster-Passes
Den Münster-Pass erhält, wer in Münster wohnt und eine der folgenden Leistungen laufend erhält:
• Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II,
• Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII (einschl. ergänzende Hilfe zum Le-
bensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz),
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII,
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
• Kinderzuschlag gem. § 6a Bundeskindergeldgesetz (Beschluss des Ausschusses für Soziales,
Gesundheit und Arbeitsförderung vom 23.11.2011).
Wer laufende Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter Münster oder Leistungen zum Lebens-
unterhalt vom Sozialamt der Stadt Münster bezieht, erhält den Münster-Pass unaufgefordert per
Post. Die Münster-Pässe werden zum 1. März und zum 1. September versandt und sind jeweils
sechs Monate gültig; zum März 2012 wurden ca. 21.500 Münster-Pässe versandt. Wer Leistungen
neu beantragt, erhält den Münster-Pass vom Sachbearbeiter bzw. von der Sachbearbeiterin. Per-
sonen, die Leistungen nach § 6a Bundeskindergeldgesetz erhalten, bekommen den Münster-Pass
bei Vorlage des aktuellen Bewilligungsbescheides der Familienkasse in der Fachstelle Bildung und
Teilhabe des Sozialamts; Berechtigte, die Leistungen zum Lebensunterhalt von einem anderen
Sozialhilfeträger beziehen, erhalten den Münster-Pass bei Vorlage des aktuellen Bewilligungsbe-
scheids im Kundenzentrum Soziales. Berechtigten, die keinen Münster-Pass erhalten haben oder
eine Ersatzausfertigung benötigen, wird der Münster-Pass bei Vorlage des aktuellen Bewilligungs-
bescheides im Kundenzentrum Soziales (bei Le istungen nach dem SGB XII, dem Asylbewerber-
leistungsgesetz und ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge
nach dem Bundesversorgungsgesetz), in der Fachstelle Bildung und Teilhabe (bei Leistungen
nach § 6a Bundeskindergeldgesetz) oder im Kundenzentrum des Jobcenters (bei Leistungen nach
dem SGB II) ausgehändigt.
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3. Angebotsprofil und Inanspruchnahme der Vergünstigungen, Finanzierung
Zu den Vergünstigungen des Münster-Passes gehört eine wachsende Zahl von Angeboten städti-
scher und gemeinnütziger sowie einiger gewerblicher Anbieter aus den Bereichen Bildung, Kultur,
Freizeit, Sport und Mobilität, die auf eine soziale und kulturelle Teilhabe der Münster-Pass-Inhaber
und -Inhaberinnen ausgerichtet sind (s. unter: http://www.muenster.de/stadt/sozialamt/muenster-
pass.html, und Anlage 1: Der Münster-Pass – Wo kann ich Vergünstigungen erhalten?
Abgesehen von den ermäßigten ÖPNV-Fahrkarten er halten die Vorteilsgeber für die gewährten
Vergünstigungen keine Ausgleichszahlungen aus den im Haushalt (Teilergebnisplan, Produkt-
gruppe 0503) bereitgestellten Programmmitteln; mit der Entscheidung des Aufsichtsrates der
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH vom 06.03.2012 sind auch die Transferzahlun-
gen für Ermäßigungen des Allwetterzoos ab 2012 (vorerst bis 2015 befristet) entfallen.
Stadtwerke Münster
:
Mit dem Münster-Pass gibt es bis zu 50 % Rabatt auf folgende Abonnements: 9 Uhr Abo, Firmen-
Abo, FunAbo, goCardAbo. Das goCardAbo hat eine Laufzeit von sechs Monaten, die anderen
Abonnements haben wahlweise eine Laufzeit von drei oder sechs Monaten; die monatlichen
Abonnementkosten werden jeweils vom Konto des Münster-Pass-Inhabers/der Münster-Pass-
Inhaberin abgebucht. Bis auf die vergünstigte goCard leistet die Stadt Münster für die eingeräum-
ten Ermäßigungen Ausgleichszahlungen an die Stadtwerke aus den Programmmitteln „Münster-
Pass“; deren Umfang entspricht der Ermäßigung pro Fahrkarte und Monat. Im Vorfeld der Wieder-
einführung des Münster-Passes zum 1. September 2010 hatten Stadtwerke und Verwaltung ver-
einbart, mittels einer Kundinnen- und Kundenbefragung Hinweise auf die Frage zu erhalten, ob
und gegebenenfalls in welchem Umfang die mit dem Münster-Pass verbundenen Vergünstigungen
im ÖPNV den Stadtwerken zu mehr Fahrgästen verhilft, zu erhöhten Umsätzen und ggf. zu höhe-
ren Erträgen führt; bei nachgewiesenen, durch den Münster-Pass erzeugten Ertragszuwächsen
sollten die städtischen Transferzahlungen entsprechend reduziert werden. Aus den Untersu-
chungsergebnissen
1, die die Verwaltung den Fraktionen des Rates, der Ratsgruppe und dem Ein-
zelmitglied mit Schreiben vom 20.10.2011 zur Verfügung gestellt hatte, lässt sich weder ein Mehr-
ertrag noch ein Minderertrag der Stadtwerke aus dem Verkauf vergünstigter Abonnements nach-
weisen. Die Erkenntnisse aus dieser und einer weiteren Untersuchung
2 zu den ermäßigten Müns-
ter-Pass-Abos sind wie folgt zusammenzufassen:
- Ca. 92 % der Münster-Pass-Abonnenten haben bereits vorher öffentliche Verkehrsmittel
benutzt.
- Überwiegend wurden Tickets des Bartarifs genutzt
- Mehr als 80 % der Firmen Abo-Besitzer/innen nutzen das Ticket an 5 Tagen pro Woche.
- 95 % der Firmen-Abos werden vor 9 Uhr eingesetzt.
- Durchschnittlich wird das Firmen Abo pro Person 18,72 Mal im Monat genutzt.
Das Gros der ÖPNV-Leistungen stellen in Münster Busse bereit. Deren Zustieg ist vorn (Fahrgast-
fluss), der/die Busfahrer/in nimmt die Sichtkontrolle der Fahrausweise wahr. Anders als in Städten
mit schienengebundenem ÖPNV
3 (freier Zustieg) war in Münster ein Zusammenhang zur Häufig-
keit der Beförderung ohne gültigen Fahrausweis nicht zu beobachten.
Jahreszeitliche Schwankungen beim Kauf der vergünstigten Fahrkarten-Abos sind bislang nicht
festzustellen. Seit Oktober 2011 ist die Zahl der an Münster-Pass-Berechtigte verkauften Abonne-
ments insgesamt angestiegen. Auffällig ist hier ein überproportionaler Anstieg bei den Firmen-
Abos. Genauere Informationen hierzu soll eine weitere Marktanalyse liefern, die voraussichtlich im
1 Target Group: Rabattierte Tickets MünsterPas s: Eine Studie im Auftrag der Stadtwerke Münster
GmbH März 2011, Präsentation am 13.07.2011 (nicht veröffentlicht)
2 Stadtwerke Münster. Erfahrungen mit dem MS-Pas s als Sozialticket im ÖPNV. Präsentation von
Dipl.- Geogr. Reinhard Schulte, Kreishaus Coesfeld, 03. Mai 2012 (nicht veröffentlicht)
3 Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH: Sozialticket. Er gebnisse zum Pilotprojekt „Ermäßigte Tickets
für KölnPass-Inhaber“. Anlage 1 zur TOP der 24. Beiratssitzung am 6.2.2008
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Sommer 2012 vorgestellt wird. Mit dem Anstieg der Verkaufszahlen sind ebenfalls die Transferzah-
lungen an die Stadtwerke gestiegen. Im Mai 2012 waren ca. 20 % aller Münster-Pass-Berechtigten
im Besitz eines Fahrkarten-Abos (Anlage 2: Information zum Münster-Pass).
Städtische Bäder: Im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis zum 30. April 2012 wurden insgesamt 418
Jahreskarten (inkl. Zusatzkarten), 10 Saisonkarten (inkl. Zusatzkarten) und 1.221 Einzelkarten
(inkl. Warmbadetage und Solebad) jeweils zum halben Preis an Münster-Pass-Berechtigte ausge-
geben. Der eingeräumte Ermäßigungsumfang belief sich im genannten Zeitraum auf 14.638,30 €.
Allwetterzoo: Im Sommerhalbjahr 2011 wurde der Allwetterzoo von 107 bis zu 198 Personen (Er-
wachsene und Kinder) pro Monat zu einem um 15 Prozent vergünstigten Eintrittspreis besucht. Der
Familientag im Allwetterzoo mit vergünstigten Eintrittspreisen, die für Besucherinnen und Besucher
mit Münster-Pass zusätzlich um 50 % ermäßigt sind, wurde zu Saisonbeginn und zum Saisonende
von vielen Münster-Pass-Inhabern und -Inhaberinnen zusätzlich genutzt. Hier wurden jeweils fast die
monatlichen Besucherzahlen mit reduzierten Eintrittskarten erreicht. Insgesamt wurden 1.666 redu-
zierte Eintrittskarten in 2011 verkauft. Die Transferleistungen an den Zoo beliefen sich im Jahr 2011
auf 3.872 €. Seit 2012 sind vorerst keine Ausgleichszahlungen mehr an den Zoo zu entrichten (s. o.).
Städtische Bühnen:
In der Spielzeit vom 1. September 2010 bis zum 31. August 2011 wurden 90
ermäßigte Tickets zu einem vergünstigten Betrag an Münster-Pass-Berechtigte verkauft (Summe
der Preisnachlässe: 984 €). In der Spielzeit vom 1. September 2011 bis 31. August 2012 wurden
bis April 2012 weitere 80 Tickets veräußert (Preisnachlässe insgesamt: 881 €).
Stadtbücherei
: Im Zeitraum vom 1. August 2011 bis zum 1. Mai 2012 wurde von 397 Personen mit
Münster-Pass eine um 50 % vergünstigte Jahresgebühr im Wert von insgesamt 3.681 € erhoben.
Kostenlose Büchereiausweise im Wert von 111 € wurden für 37 Kinder ausgestellt.
Volkshochschule
: Im Semester 2010/2011 besuchten insgesamt 221 Personen die Veranstaltun-
gen der Volkshochschule (Summe der eingeräumten Vergünstigungen: 9.185,05 €). Im Semester
2011/2012 besuchten bis April 2012 insgesamt 167 Personen Veranstaltungen der Volkshoch-
schule (eingeräumte Vergünstigungen insgesamt: 5.643,75 €).
Friedenssaal im Historischen Rathaus:
Seit August 2011 haben 15 Personen mit Münster-Pass
den Friedenssaal zum halben Preis besichtigt.
Haus Rüschhaus
: Für den Besuch des Hauses Rüschhaus durch Münster-Pass-Berechtigte lagen
bis März 2012 aus technischen Gründen keine Zahlen vor. Im April 2012 gab es keinen Eintritt mit
Münster-Pass.
Private Anbieter:
Leistungen gemeinnütziger und gewerblicher Anbieter, die mit dem Münster-Pass
zu vergünstigten Preisen in Anspruch genommen werden können, betreffen insbesondere die Be-
reiche Kultur, Sport und Freizeit. Angesichts des Erfassungsaufwands wird die Inanspruchnahme
nicht erfasst, sodass für die Nutzung dieser Angebote keine Zahlen vorliegen.
Die rechnerischen Mindereinnahmen der Städtischen Bäder, der Volkshochschule, der Städtischen
Bühnen, der Stadtbücherei und des Friedenssaals im Historischen Rathaus, die den gewährten Er-
mäßigungen entsprechen, belaufen sich bis Mai 2012 auf zusammen 35.139,06 €. Für diese städti-
schen Vergünstigungen wurden keine Zahlungen aus den Programmmitteln „Münster-Pass“ gezahlt.
Eine Neukundenerhebung wurde bei den Anbietern, die keine städtischen Transferleistungen er-
halten, aufgrund des vergleichsweise hohen Aufwandes nicht durchgeführt.
4. Landesprogramm Sozialticket
Das Land NRW hat im August 2011 das Programm „Sozialticket“ eingeführt, in dessen Rahmen
kreisfreie Städte und Kreise, die in ihrem Gebiet Personen mit geringem Einkommen Vergünsti-
gungen bei der Nutzung des ÖPNV einräumen, Zuwendungen hierfür erhalten können. In 2011
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hatte das Land NRW dafür 15 Mio. € zur Verfügung gestellt, ab 2012 sollen pro Jahr 30 Mio. €
bereitgestellt werden. Verfahren und Bemessung der Förderung regeln die „Richtlinien über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahver-
kehr Nordrhein-Westfalen (Richtlinien Sozialticket 2011)“, Rd. Erl. des Ministeriums für Wirtschaft,
Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr – VI B 4 – vom 08.08.2011. Das Förderprogramm ist vorerst
bis 2015 befristet (Ziffer 8 der Richtlinien).
In diesem Zusammenhang hatte die Stadt Münster am 14.09.2011 für das Jahr 2011 einen Zu-
wendungsantrag in Höhe von 700.000 € gestellt, d. h. im Umfang der in 2011 erwarteten zuwen-
dungsfähigen Ausgaben. Mit Bescheid vom 25.11.2011, eingegangen am 29.11.2011, hat die Be-
zirksregierung Münster der Stadt Münster für das Förderjahr 2011 eine Zuwendung von
326.235,55 € bewilligt. Für das Förderjahr 2012 hat die Verwaltung am 28.10.2011 einen Zuwen-
dungsantrag ebenfalls über 700.000 € (erwartete zuwendungsfähigen Ausgaben Münster-Pass im
Zeitpunkt der Antragstellung) gestellt.
Am 25.05.2012 hat die Stadt Münster die für 2011 bewilligte Zuwendung 326.235,55 € erhalten.
Am gleichen Tag hat die Bezirksregierung Münster der Verwaltung mitgeteilt, dass das Ministerium
für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr für die Förderung des Sozialtickets der Stadt
Münster mit Erlass vom 25.04.2012 für das Förderjahr 2012 den Betrag von 157.051,62 € bewilligt
hat. Vor Verabschiedung des Landeshaushalts 2012 sind verlässlichen Aussagen über eine even-
tuelle weitere Zuwendung in 2012 nicht möglich. Auch für die Jahre 2013 bis 2015 sind mögliche
Einnahmen aus dem Programm „Sozialticket“ als präzise Kalkulationsgröße zur Finanzierung des
Münster-Passes insbesondere deshalb nicht verwendbar, weil die Mittelverteilung des Programm-
budgets von der Zahl der am Sozialticket NRW teilnehmenden Gebietskörperschaften und ihren
zuwendungsfähigen Aufwendungen abhängig ist, ohne vorab kontingentiert zu werden.
5. Weitere Perspektiven
Erweiterung des Angebotsspektrums:
Das Angebotsspektrum für den Münster-Pass wird kontinuierlich weiter entwickelt, um die soziale
und kulturelle Teilhabe der Münster-Pass-Inhaber und -Inhaberinnen sowie ihre Mobilität zu er-
leichtern. Dabei liegt der Fokus auch auf der Förderung von Teilhabemöglichkeiten für Kinder und
Jugendliche bei musischen und kulturellen und sportlichen Aktivitäten, mit differenzierten und nei-
gungsorientierten Angeboten. Mit dem Stadtsportbund wurde im Mai d. J. vereinbart, Münster-
Pass-Berechtigten den Zugang zu den Sportvereinen zu erleichtern und eine Liste der Sportverei-
ne zu erstellen, die besondere Vergünstigungen für Münster-Pass-Berechtigte anbieten.
Die Verwaltung empfiehlt ferner, die Angebote des Münster-Passes auch an den Bedürfnissen
älterer Münster-Pass-Berechtigter zu orientieren. Dazu schlägt die Verwaltung vor, das 60plusAbo
zum halben Preis von 14,75 €/Monat ab 1. September 2012 in den Kreis der Vergünstigungsange-
bote zusätzlich aufzunehmen (s. auch Vorlage V/0405/2012: Maßnahmenprogramm zur Förderung
von Teilhabe im Alter und zur Vermeidung von Altersarmut). Derzeit erhalten ca. 3.500 Personen
über 60 Jahre den Münster-Pass. Von diesen Personen besaßen im Januar dieses Jahres 394
Personen ein 9 Uhr Abo für jeweils 16,23 €/Monat. Finanzielle Auswirkungen sind im Kontext der
Gesamttransferleistungen an die Stadtwerke nicht zu erwarten, da nicht absehbar ist, ob alle älte-
ren 9 Uhr- Abonnenten/innen tatsächlich zum 60plusAbo wechseln werden und ob ggf. Neukun-
den/innen auf das neue 60plusAbo zurückgreifen werden. Wenn jedoch alle älteren 9 Uhr Abon-
nenten zum 1,90 € günstigeren 60plusAbo wechseln, würde dies zu Einsparungen bei den Trans-
ferleistungen von ca. 9.000 € führen (394 Personen x 1,90 /Monat x 12 Monate = 8.983 €). Von
diesem eingesparten Betrag könnten z. B. die Transferleistungen von 50 Neukunden/innen mit
60plusAbo pro Jahr finanziert werden.
Die Stadtwerke planen zudem die Einführung eines FlexAbos mit elektronischen Funktionen zum
1. Januar 2013. Mit dieser Fahrkarte kann der ÖPNV an Werktagen ab 8 Uhr genutzt werden, an
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Feiertagen, am Wochenende und ab 19 Uhr wird es keine Nutzungsbeschränkungen geben. Wer
vor 8 Uhr mit Bus oder Bahn fahren möchte, muss für jeden Tag der früheren Nutzung zusätzlich 1
€ entrichten, der am Monatsende per Lastschrift abgebucht wird. Der maximale Zusatzbetrag ist
auf 13 €/Monat beschränkt. Das FlexAbo soll nach einer Einführungsphase die anderen zurzeit auf
dem Markt befindlichen Abos ablösen, ausgenommen die Abos für Kinder und Jugendliche. So-
bald das FlexAbo den Münster-Pass-Berechtigten angeboten werden kann, wird die Verwaltung
darüber berichten und eine separate Vorlage hierzu anfertigen (voraussichtlich im Lauf des kom-
menden Jahres).
Erweiterung des Berechtigtenkreises:
Seit dem 1. Januar 2012 wird der Münster-Pass auch an Personen ausgegeben, die Kinderzu-
schlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz erhalten (s . o.). Den Münster-Pass erhalten alle im
Haushalt lebenden Kinder unter 25 Jahren sowie der/die im Haushalt lebende Partner/-in der be-
rechtigten Person. Die Nutzung des Münster-Passes dieser Personengruppe und die Auswirkun-
gen auf die Transferleistungen für den ÖPNV können nicht angegeben werden. Bis Mai 2012 sind
insgesamt 267 Münster-Pässe an diese Berechtigtengruppe ausgestellt worden.
Diese Erweiterung des Berechtigtenkreises begegnet sowohl dem Antrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen/GAL an den Rat A-R/0069/2011 vom 23.11.2011: „Münster für Alle: Münsterpass
bedarfsgerecht weiterentwickeln!“ als auch der Anregung gem. § 24 GO NRW Nr. 145/2011 vom
12.12.2011 der cuba - Arbeitslosenberatung. Beide Anträge regen darüber hinaus an, den Berech-
tigtenkreis um weitere Personen mit geringem Einko mmen zu erweitern, u. a. um die, die Wohn-
geld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) beziehen, und zu prüfen, ob Personen in den Berechtig-
tenkreis einbezogen werden können, deren laufendes Einkommen maximal 10 % über den Be-
darfssätzen des SGB II bzw. SGB XII liegt, sowie Personen, deren Einkommen unterhalb der
Pfändungsgrenze liegt.
Ende Januar 2012 lebten in Münster 10.168 Wohngeldberechtigte nach dem Wohngeldgesetz.
Würden die wohngeldberechtigten Personen ein gleiches Nutzerverhalten zeigen, wie alle anderen
Münster-Pass-Berechtigten, so würden voraussichtlich ca. 20 Prozent der Wohngeldberechtigten,
ca. 2.000 Personen, zusätzlich vergünstigte ÖPNV-Abonnements erwerben. Damit verbunden wä-
ren Mehrkosten von ca. 354.000 € pro Jahr (2.000 Personen x 14,75 €/Monat/Abo x 12 Monate).
Zahlen von Personen, deren laufendes monatliches Einkommen max. 10 % über den Bedarfssät-
zen des SGB II bzw. SGB XII liegt und die keine der unter Ziffer 2 aufgeführten Leistungen erhal-
ten, sowie Zahlen von Personen, deren Einkommen die Pfändungsgrenze unterschreitet, liegen
nicht vor.
Eine Erweiterung des Berechtigtenkreises um die genannten Personenkreise führte zu Mehrauf-
wendungen, die, mangels Kenntnis der Personenzahl, sich vorab nicht ermitteln lassen. Da die
Stadt Münster nicht Daten erhebende Stelle ist (bei Personen, deren monatliches Einkommen
max. 10 % über leistungsrechtlich definierten Bedarfssätzen liegt sowie bei Personen, deren Ein-
kommen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt), müsste die Berechtigung für die Ausgabe des
Münster-Passes jeweils im Einzelfall durchgeführt werden, erzeugte also zudem zusätzliche Per-
sonal- und Sachkosten. In den Kundenzentren des Jobcenters und des Sozialamts wäre dies
nicht möglich. So wurden in Osnabrück in 2011 3.000 Osnabrück-Pässe
4 ausgestellt; für die
Wahrnehmung der Aufgabe ist eine halbe Stelle der Entgeltgruppe 5 eingerichtet. Diese Aufwen-
dungen für den Vertrieb dürfen aus den Fördermitteln des Landes nicht finanziert werden. Auch bei
mobilé wäre eine Erweiterung des Berechtigtenkreises mit einem erhöhten Personal- und Sach-
kostenmehraufwand verbunden, der, mangels Kenntnis der Inanspruchnahme, vorab nicht zu be-
rechnen ist.
4 Berechtigte mit laufenden Leistungsansprüchen und andere Personen mit geringem Einkommen
müssen den Osnabrück-Pass jeweils beantragen. Vergünstigungen im ÖPNV umfasst der Osna-
brück-Pass nicht.
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Erweiterungen des berechtigten Personenkreises bewirkten stets Mehraufwendungen insbesonde-
re zu Lasten der Programmmittel „Münster-P ass“ sowie von Personalaufwendungen. Angesichts
zudem nur teilweise (Wohngeldberechtigte), im Übrigen gar nicht kalkulierbarer Mehrkosten (ande-
re Personen mit geringem Einkommen) empfiehlt die Verwaltung nachdrücklich, bei gegebenem
Budgetrahmen von der Einbeziehung weiterer Personengruppen in den Berechtigtenkreis abzuse-
hen. Dabei ist aus Verwaltungssicht zu berücksichtigen, dass die zurzeit berechtigten Personen
auf Leistungen zur grundständigen Existenzsicherung angewiesen sind, mit sehr engen Dispositi-
onsmöglichkeiten für ihre Haushaltsbudgets; die wirtschaftliche Lage dieser Leistungsberechtigten
bildet die sachliche Begründungsunterlage für den Münster-Pass.
Könnte das bestehende Programm Münster-Pass aus den verfügbaren kommunalen Mitteln und
den, der Höhe nach nicht kalkulierbaren, Landeszuwendungen nach einer Erweiterung des be-
rechtigten Personenkreises nicht finanziert we rden und würden ebenfalls keine zusätzlichen Mittel
bereitgestellt werden, müssten Angebotskürzungen insbesondere bei den vergünstigten Fahrkar-
ten oder eine Reduzierung des berechtigten Personenkreises geprüft werden. Dies gilt ebenso bei
einem starken Anstieg der Transferleistungen bei konstantem Berechtigtenkreis.
6. Fazit und weiteres Verfahren
Nach knapp zwei Jahren Münster-Pass kann festgestellt werden, dass es sich sowohl bei den An-
bietern als auch bei den Münster-Pass-Berechtigten um ein beliebtes Produkt handelt, das bei
solider Finanzierung kontinuierlich fortentwickelt werden sollte. Die Co-Finanzierung aus dem Pro-
gramm „Sozialticket“ des Landes NRW ist jedenfalls der Höhe nach nicht gesichert. Zuwendungen
aus diesem Programm können aus derzeitiger Sicht nur als zusätzliche Finanzierungshilfe gewer-
tet werden, für die Transferleistungen an die Stadtwerke. Ohne die Zuwendung wären die städti-
schen Programmmittel „Münster-Pass“, bei unveränderter städtischer Finanzierung und konstanter
Nachfrage, voraussichtlich im Oktober 2012 komplett ausgeschöpft. Vor diesem Hintergrund emp-
fiehlt die Verwaltung, die Programmmittel für Erweiterungen der Angebote und des Berechtigten-
kreises nicht einzusetzen.
Über die Mittelabflüsse wird die Verwaltung den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeits-
förderung, wie bisher, auch in Zukunft laufend unterrichten. Sobald und soweit sich im kommenden
Jahr eine mögliche Einbeziehung des FlexAbos in den Kreis der vergünstigten Fahrkartenangebo-
te abzeichnet, wird die Verwaltung den Rat mittels einer separaten Vorlage informieren und ihm
einen Entscheidungsvorschlag vorlegen.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Unterschrift
Anlagen:
1. Der Münster-Pass – Wo kann ich Vergünstigungen erhalten?
2. Information zum Münster-Pass
3. Anregung 145/2011 vom 12.12.2011 gem. § 24 GO NRW
Der M ÜNSTER -P ASS - Wo kann ich Vergünstigungen erhalten?
Allwetterzoo
Wer einen Münster-Pass hat, kann Tageseinzeleintrittskarten zum jeweils geltenden Gruppentarif
kaufen. Erwachsene zahlen 11,90 € statt 14 €, Kinder 5,90 € statt 7 €. Am letzten Samstag im
März, Juni und September finden im Allwetterzoo Familientage statt. Dazu haben Münster-Pass-
Inhaberinnen und Inhaber zum jeweils geltenden halben Preis Eintritt: 5 € für Erwachsene, 2,50 €
für Kinder und Jugendliche von 3 bis 17 Jahren.
Chance e. V. (Möbel-Trödel)
Bei Vorlage des Münster-Passes wird auf jeden Kauf ein Rabatt von 10 % gewährt.
Charivari Puppentheater
Mit dem Münster-Pass beträgt der Eintritt für die Kindervorstellungen 3 €. Der ermäßigte Preis für
die Abendvorstellungen ist 9 €.
Cinema
Für Münster-Pass-Inhaber und -Inhaberinnen beträgt der ermäßigte Eintrittspreis bei Vorlage des
Ausweises 6,00 €.
Cineplex
Mit dem Münster-Pass gibt es für alle Vorstellungen (außer am Freitag und Samstag ab 18.30 Uhr)
Eintrittskarten zum ermäßigten Preis.
Domkammer St. Paulus-Dom
Bei Vorlage des Münster-Passes ist der Eintritt frei.
Freuynde + Gaesdte - Theater an ungewöhnlichen Orten
Wer den Münster-Pass besitzt, erhält an der Abendkasse des freien Ensembles Tickets zum er-
mäßigten Preis (11 € statt 16 €).
Friedenssaal im Historischen Rathaus
Mit dem Münster-Pass beträgt der Eintritt 1 €.
Haus Rüschhaus
Wer den Münster-Pass besitzt, zahlt für die Führungen ermäßigten Eintritt (2,50 €).
Hot Jazz Club
Mit dem Münster-Pass gibt es für alle Veranstaltungen eine Vergünstigung auf den Eintrittspreis.
Die Ermäßigung beträgt 1 € bis 5 € pro Person, je nach Höhe des regulären Eintrittspreises.
Kunstmuseum Pablo Picasso Münster
Münster-Pass-Berechtigte können die Ausstellung zum ermäßigten Preis besuchen.
Mühlenhof-Freilichtmuseum
Der Eintritt beträgt mit dem Münster-Pass 2,50 €.
Pfadfinder St. Franziskus
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 24 € (statt 48 €).
SC Preussen 06 e.V. Münster
Mit dem Münster-Pass gibt es den ermäßigten Eintrittspreis für Stehplätze oder Tribünenplätze.
Schlosstheater
Inhaberinnen und Inhaber des Münster-Passes können für alle Vorstellungen (außer am Freitag
und Samstag ab 18.30 Uhr) Eintrittskarten zum ermäßigten Preis kaufen.
Segelschule Overschmidt
Eine Rundfahrt auf dem Aasee mit dem neuen Solarschiff gibt es mit Münster-Pass zum Sonder-
preis von 6 €.
Anlage 1
Skaters Palace
Wer den Münster-Pass besitzt, kann einmal kostenlos am Skateboardtraining teilnehmen. Das
Training findet immer montags außerhalb der Ferien von 17 bis 19 Uhr statt.
Stadtbücherei
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten gegen Vorlage des Münster-Passes kostenlos
einen Ausweis der Stadtbücherei. Erwachsene zahlen gegen Vorlage des Münster-Passes ledig-
lich 50 % der Nutzungsgebühr für 12 Monate ( 9 € statt 18 €). Für die Nutzung der PC-
Arbeitsplätze (mit Internet-Zugang) sowie für die Ausleihe der meisten Bücher und Medien entste-
hen dann keine weiteren Gebühren. Für einige Medien (z.B. Filme) ist eine zusätzliche Gebühr von
1 € zu entrichten.
Städtische Bühnen
Mit dem Münster-Pass gibt es 50 % Nachlass auf den Tageskartenpreis. Der Mindestbetrag ist 6
€. Außerdem gibt es dienstags an der Abendkasse oder dienstags in der Zeit von 12 bis 13.30 Uhr
in der Mensa I am Aasee Karten für 5,50 € auf allen Plätzen.
Für einige Veranstaltungen gelten diese Ermäßigungen nicht. Auskunft gibt die Theaterkasse.
Städtische Schwimmbäder
Wer den Münster-Pass besitzt, kann zum ermäßigten Eintritt in die städtischen Hallen- und Freibä-
der. Bonuskarten können zum ermäßigten Tarif "abgebadet" werden. Die ermäßigten Jahres-, Sai-
son- und Spartarifkarten werden im Sportamt, Stadthaus 3, Albersloher Weg 33, Zimmer 214 und
in den städtischen Bädern ausgestellt. Wer als Erwachsener seinen Eintritt in die Bäder einzeln
zahlen und dabei den ermäßigten Tarif nutzen möchte, erhält im Sportamt, Stadthaus 3, Alberslo-
her Weg 33, Zimmer 214, gegen Vorlage des Münster-Passes und eines Passfotos eine Karte, die
für die Verkaufsautomaten in den Bädern verwendet werden kann. Die Karte gilt als Berechti-
gungsnachweis für den ermäßigten Eintritt. Wenn Sie Fragen zum ermäßigten Eintritt in die Bäder
haben, erhalten Sie Informationen im Sportamt, Tel. 02 51/4 92- 52 21 oder 02 51/4 92-52 22.
Stadtwerke Münster GmbH: Busfahrkarten
Bei mobilé, Berliner Platz 22 (gegenüber dem Hauptbahnhof), gibt es mit dem Münster-Pass bis zu
50 % Rabatt auf folgende Fahrkarten:
- 9 UhrAbo
- FirmenAbo (das Firmen-Abo können auch Nicht-Berufstätige mit Münster-Pass bestellen)
- FunAbo (Gesamtnetz Münsterland oder Übergangsnetz Münsterland/Ruhr-Lippe)
- goCard Abo
Das goCard Abo hat eine Laufzeit von sechs Monaten; das 9 Uhr Abo, das Firmen Abo und das
Fun Abo haben wahlweise eine Laufzeit von drei oder sechs Monaten. Die Stadtwerke PlusCard
ist bei allen Abos inklusive.
SV Blau-Weiß Aasee e.V.
Münster-Pass-Inhaber und -Inhaberinnen erhalten 50 % Ermäßigung auf den Mitgliedsbeitrag.
USC Münster e. V.
Münster-Pass-Berechtigte zahlen für die normale Eintrittskarte 8 € und für die ermäßigte Eintritts-
karte 5 €.
VERTIGO Galerie für Filmkunst
Mit dem Münster-Pass gibt es das VERTIGO-Prepaid-Ticket für 10 Filmsausleihen zum ermäßig-
ten Preis von 14 €. Das entspricht einem Rabatt von 50 % für den ersten Leihtag.
Volkshochschule
Für Kurse der VHS Münster - mit Ausnahme entsprechend gekennzeichneter Angebote - erhalten
Münster-Pass-Inhaber und Inhaberinnen eine Ermäßigung der Kursgebühren um 50 %.
SOZIALAMT Information zum Münster-Pass
01.06.2012
Anlage 2
Monat Jahr Münster-Pass (1) ÖPNV (2) ZOO (3) Druckerei (4) Kumuliertes
Monatsbudget (5)
Kumulierte
Ausgaben/Monat Differenz (6)
9 2010 16.464,95 € 15.808,65 € 656,30 € - € 36.905,00 € 16.464,95 € 20.440,05 €
10 2010 41.560,35 € 41.431,05 € 129,30 € - € 73.810,00 € 58.025,30 € 15.784,70 €
11 2010 45.772,80 € 45.495,90 € 32,60 € 244,30 € 110.715,00 € 103.798,10 € 6.916,90 €
12 2010 43.833,35 € 37.954,75 € - € 5.878,60 € 147.620,00 € 147.631,45 € 11,45 €-
147.631,45 € 140.690,35 € 818,20 € 6.122,90 € 147.620,00 € 147.631,45 € 11,45 € -
1 2011 54.807,50 € 54.807,50 € - € - € 64.361,67 € 54.807,50 € 9.554,17 €
2 2011 68.297,20 € 57.010,60 € - € 11.286,60 € 128.723,33 € 123.104,70 € 5.618,63 €
3 2011 59.182,90 € 58.308,40 € 874,50 € - € 193.085,00 € 182.287,60 € 10.797,40 €
4 2011 57.511,25 € 57.170,45 € 340,80 € - € 257.446,67 € 239.798,85 € 17.647,82 €
5 2011 59.569,65 € 59.390,95 € 178,70 € - € 321.808,33 € 299.368,50 € 22.439,83 €
6 2011 55.492,10 € 54.877,40 € 614,70 € - € 386.170,00 € 354.860,60 € 31.309,40 €
7 2011 59.593,50 € 59.319,40 € 274,10 € - € 450.531,67 € 414.454,10 € 36.077,57 €
8 2011 58.627,21 € 56.330,20 € 289,60 € 2.007,41 € 514.893,33 € 473.081,31 € 41.812,02 €
9 2011 57.770,10 € 56.757,10 € 1.013,00 € - € 579.255,00 € 530.851,41 € 48.403,59 €
10 2011 69.903,15 € 69.726,85 € 176,30 € - € 643.616,67 € 600.754,56 € 42.862,11 €
11 2011 67.589,35 € 67.479,05 € 110,30 € - € 707.978,33 € 668.343,91 € 39.634,42 €
12 2011 70.601,70 € 70.601,70 € - € - € 772.340,00 € 738.945,61 € 33.394,39 €
738.945,61 € 721.779,60 € 3.872,00 € 13.294,01 € 772.340,00 € 738.945,61 € 33.394,39 €
(1) Gesamtausgaben/Monat Münster-Pass (ÖPNV, ZOO, Druckerei)
(2) Gesamttransferkosten/Monat für 9 UhrAbo, FirmenAbo und FunAbos
(3) Gesamttransferkosten/Monat für Einzeleintrittskarten Kinder und Erwachsene und Einzeleintrittskarten Kinder und Erwachsene Familientag
(4) Gesamtausgaben/Monat für Material, Druckkosten und Porto
(5) Ausgangsbetrag 2010: 1/4 des Jahresbudgets; Ausgangsbetrag 2011: 1/12 des Jahresbudgets
(6) Die Differenz errechnet sich aus dem Monatsbudget abzüglich der tatsächlichen Ausgaben
Vergleich Ausgaben/
verfügbare Mittel
Summe 2010
Summe 2011
Statistik Münster-Pass - Zusammenfassung der Ausgaben
SOZIALAMT Information zum Münster-Pass
Statistik
01.06.2012
Monat Jahr Münster-Pass (1) ÖPNV (2) Druckerei (3) Kumuliertes
Monatsbudget (4)
Einnahmen
(Sozialticket)
Kumulierte
Ausgaben/Monat Differenz (5)
1 2012 72.337,60 € 72.137,60 € 200,00 € 66.556,32 € 72.337,60 € 5.781,28 €-
2 2012 75.935,62 € 75.935,62 € - € 133.112,64 € 148.273,22 € 15.160,58 €-
3 2012 81.390,66 € 70.256,03 € 11.134,63 € 199.668,96 € 229.663,88 € 29.994,92 €-
4 2012 76.139,05 € 76.139,05 € - € 266.225,28 € 305.802,93 € 39.577,65 €-
5 2012 71.912,90 € 71.912,90 € - € 332.781,60 € 326.235,55 € 377.715,83 € 281.301,32 €
6 2012 71.203,82 € 71.203,82 € - € 725.573,47 € 448.919,65 € 276.653,82 €
448.919,65 € 437.585,02 € 11.334,63 € 798.675,80 € 326.235,55 € 448.919,65 € 675.991,70 €
(1) Gesamtausgaben/Monat Münster-Pass (ÖPNV, Druckerei)
(2) Gesamttransferkosten/Monat für 9 UhrAbo, FirmenAbo und FunAbos
(3) Gesamtausgaben/Monat für Material, Druckkosten und Porto
(4) Ausgangsbetrag 2012: 1/12 des Jahresbudgets
(5) Die Differenz errechnet sich aus dem Monatsbudget abzüglich der tatsächlichen Ausgaben
(6) Änderungen aufgrund nachträglicher Rechnungsstellung möglich
(7) Kumuliertes Monatsbudget incl. Einnahmen
Summe 2012
Zusammenfassung der Ausgaben (6) Vergleich Ausgaben/verfügbare Mittel
(7)
Anregung Nr. 145/2011
Anlage 3
Anregung Nr. 145/2011
Anregung Nr. 145/2011
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Albersloher Weg 33
- Berliner Platz 22
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0395/2012/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.06.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37