V/0989/2017
Digitale Stadt Münster - Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung
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V_0989_2017_Digitale Stadt Münster Anlage 1
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Digitale Stadt Münster
-
Digitalisierungsstrategie der
Stadtverwaltung
Anlage zur Vorlage V/0989/2017
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Digitaler Wandel - Chancen für öffentliche Dienstleistungen, Kommunikation und
Wirtschaft in Münster
Inhaltsverzeichnis
I. Digitaler Wandel - Chancen für öffentliche Dienstleistungen, Kommunikation und Wirtschaft in
Münster .............................................................................................. ...................................... 3
II. Gesetzliche Anforderungen ............................................................................ .......................... 4
III. Leitsätze zur Digitalisierung der Stadtverwaltung .................................................... ................. 6
IV. Vision „Digitale Stadt Münster“ ...................................................................... ........................... 8
Stadtverwaltung ...................................................................................... .......................... 8
Stadtkonzern ...................................... ................................................... ......................... 10
Stadtgesellschaft .................................................................................... ........................ 11
V. „Work in progress“ - wo stehen wir? .................................................................. ..................... 12
OpenData und Apps .................................................................................... ................... 12
Ausbau der Onlinedienste (Virtuelles Rathaus) ........................................................ ....... 14
i-Kfz ................................................................................................ ................................ 15
Dokumentenmanagementsystem............................................................................ ........ 15
ePayment .......................................... ................................................... .......................... 16
Breitband ............................................................................................ ............................ 16
WLAN / Mobilfunk ..................................................................................... ...................... 16
Offene digitale Partizipation ........................................................................ .................... 19
Sonstige IT-Infrastruktur ............................................................................ ..................... 20
VI. Investitionen in die Zukunft ......................................................................... ............................ 21
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Digitaler Wandel - Chancen für öffentliche Dienstleistungen, Kommunikation und
Wirtschaft in Münster
I. Digitaler Wandel - Chancen für öffentliche Diens tleistungen,
Kommunikation und Wirtschaft in Münster
Eine entwickelte digitale Infrastruktur ist schon heute für Bürgerschaft und Unternehmen ein
zentraler Faktor in der Attraktivität des Standorte s Münster. Die Gestaltung des stetigen
digitalen Wandels ist kein Selbstzweck, sondern dient der nachhaltigen Verfolgung sozialer,
ökologischer und ökonomischer Ziele. Die Stadt Müns ter ist daher entschlossen, die
Chancen des technologischen Fortschritts zur Verbes serung der Lebensqualität, der
wirtschaftlichen Attraktivität und zur Steigerung der Effizienz der Verwaltung zu nutzen.
Viele Behörden verbessern ihre Dienstleistungen ber eits mittels neuer digitaler
Technologien; dies gilt in gleicher Weise für Unter nehmen und Initiativen, die ebenfalls
technische Innovationen am Standort Münster platzie ren und somit Teil des laufenden
Digitalisierungsprozesses sind. Dabei prägen – zusa mmen mit zahlreichen kleineren und
mittleren Unternehmen – auch große IT-Unternehmen w ie bspw. die Finanz Informatik
GmbH und die Fiducia & GAD IT AG den Wirtschaftssta ndort und profilieren Münster
bereits als digitale Stadt. Aber auch junge Initiat iven wie der „Venture Club Münster“ und
das Netzwerk „Code für Münster“ oder universitäre F orschungseinrichtungen wie das
„European Research Center für Information Systems“ gestalten den stetig breiter
werdenden digitalen Weg unserer Stadt. Und seit kur zem steht mit dem „Digital Hub
münsterLAND“ am Standort ein wichtiges regionales A ngebot zur Verfügung, Gründungs-,
Innovations- und Geschäftsvorhaben im Bereich digit aler Geschäftsmodelle zu
unterstützen.
Da die Digitalisierung alle Lebensbereiche von Gese llschaft und Staat erfasst, sollte ihre
Gestaltung auf der Grundlage eines möglichst breite n Denk- und Handlungsansatzes
verfolgt werden. Mit der „Digitalen Stadt Münster“ ist ein solches weitgreifendes Modell
grundsätzlich gegeben, das auch für den Standort Mü nster die vielfältigsten
Entwicklungsprozesse und Strategien erfassen kann. Mit diesem Ansatz werden die
verschiedensten Dimensionen einer nachhaltigen Stad tentwicklung angesprochen und
zugleich unterschiedliche Denkansätze (z.B. E-Democ racy und OpenData, E-Government
und Share Economy) wie auch die Smart City Themenfe lder der Technikentwicklung
(Sensorik), der Mobilität (intelligente Verkehrssys teme), der Energienutzung (Smart
Energy) oder Bildung (intelligente Bildungsnetze) m iteinander verbunden. Diese reichen
dann zum Teil weit über den Handlungsbereich der St adtverwaltung hinaus und können in
diesem Strategiepapier lediglich gestreift werden.
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Gesetzliche Anforderungen
Die Stadt Münster unterstützt diese vielfältigen di gitalen Aktivitäten im Sinne eines
innovationsfreundlichen Klimas in unserer Stadt: Wi r wollen digitale Innovationen anregen,
ermöglichen und unterstützen. Hierzu bedarf es eine r stärkeren Vernetzung der
verschiedenen Akteure am Standort - und auch einer Prüfung, inwieweit die Stadt hierzu
geeignete Strukturen und Prozesse initiieren kann.
Die „Digitale Stadt“ ist ein zukunftsweisendes Them a, das von großer Bedeutung für die
Bewältigung der kommenden Herausforderungen in Münster ist. Sie ist damit im Kontext zu
sehen sowohl mit dem strategischen Handlungsansatz „MünsterZukünfte 20 / 30 / 50“
(V/0494/2016), wie auch der „Nachhaltigkeitsstrateg ie Münster 2030“ (V/0648/2017). Eine
Digitalisierungsstrategie der Stadt Münster muss si ch einordnen in die strategischen
Entwicklungsziele, die mit den genannten übergeordn eten Handlungskonzepten formuliert
werden.
Das vorliegende Strategiepapier zielt vornehmlich a uf die weitere Digitalisierung der
Stadtverwaltung ab, bezieht aber z. B. im Bereich OpenData auch die Stadtgesellschaft ein
und verweist aufgrund des beschriebenen breiten Dig italisierungsprozesses in der
Gesellschaft auch auf digitale Handlungsfelder außerhalb der Stadtverwaltung.
II. Gesetzliche Anforderungen
Die Digitalisierung bietet erkennbare Potentiale, d ie Verwaltung weiter zu modernisieren
und zu verbessern. Diesem Ziel muss der Einsatz dig italer Technologie in der Verwaltung
dienen.
Die Digitalisierung der Stadt(verwaltung) erfolgt dabei im Rahmen rechtlicher Vorgaben, die
Voraussetzungen schaffen und zugleich die Umsetzung von Maßnahmen fordern. Auf
Bundesebene ist am 01.08.2013 das E-Government-Gesetz (EGovG) in Kraft getreten.
Die Eckpunkte dieses Gesetzes beziehen sich auf
• Verpflichtung der Verwaltung zur Eröffnung eines elektronischen Kanals und zusätzlich
der Bundesverwaltung zur Eröffnung eines De-Mail-Zugangs,
• Grundsätze der elektronischen Aktenführung und de s ersetzenden Scannens,
• Erleichterung bei der Erbringung von elektronisch en Nachweisen und der elektronischen
Bezahlung in Verwaltungsverfahren,
• Erfüllung von Publikationspflichten durch elektro nische Amts- und Verkündungsblätter,
• Verpflichtung zur Dokumentation und Analyse von P rozessen,
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Gesetzliche Anforderungen
• Regelung zur Bereitstellung von maschinenlesbaren Datenbeständen durch die
Verwaltung ("open data").
Das Gesetz verpflichtet zum einen Bundesverwaltung, Länder und Kommunen zu
bestimmten E-Governmentfunktionen. Es ist aber über wiegend ein Ermöglichungsgesetz,
mit dessen „Motorfunktion“ eigene E-Government-Funk tionen entwickelt und eingeführt
werden können.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat, diese Anregung au fgreifend, ebenfalls ein E-
Government-Gesetz (EGovG NRW) entwickelt, das am 16.07.2016 in Kraft getreten ist.
Die Eckpunkte dieses Gesetzes beziehen sich auf
• die Verpflichtung der Behörden, ab 01.01.2018 ein en sicheren elektronischen Zugang
zur Verwaltung zu eröffnen, z.B. für Bürgerinnen un d Bürger, Unternehmen und
Verbände. Daneben muss noch ein De-Mail Zugang eröf fnet werden. Dadurch können
Nutzerinnen und Nutzer verschiedener E-Mailanbieter ihre Mails an die Verwaltung auf
einem besonders sicheren und vertraulichen Weg verschicken.
• die elektronische Kommunikation mit Externen, sof ern sich diese elektronisch an die
Behörde gewandt haben (elektronischer Rückkanal). D abei spielen
Datenschutzgesichtspunkte eine große Rolle, denn di e Behörde kann nur dann
elektronisch antworten, wenn der Datenschutz gewahr t bleibt (z.B. keine Auskunft über
sensible Daten per E-Mail).
• Annahme von elektronischen Nachweisen in elektron ischen Verwaltungsverfahren ab
01.01.2018.
• die elektronische Vorgangsbearbeitung ab 01.01.20 31 für Landesbehörden:
Verwaltungsabläufe sollen demnach ab diesem Zeitpun kt auf elektronischem Weg
abgewickelt und entsprechend gestaltet werden. Die schriftliche Kommunikation
zwischen Behörden soll ab sofort, der Aktenaustausc h zwischen Behörden ab
01.01.2022 elektronisch erfolgen.
• Einführung elektronischer „E-Payment“ Bezahlmöglichkeiten ab 01.01.2019.
• die Verstärkung der ebenenübergreifenden Zusammen arbeit in der Informationstechnik
(Einrichtung eines IT-Kooperationsrates Land / Kommunen).
Die Kommunen werden über das EGovG NRW verpflichtet , Funktionen der Digitalisierung
der Verwaltungsarbeit zu verschiedenen Zeitpunkten einzuführen.
Die Landesregierung weist seit Inkrafttreten des Ge setzes darauf hin, dass neben der
inhaltlichen Umsetzung vor allem die Steigerung der Akzeptanz innerhalb und außerhalb
der Verwaltung im Vordergrund stehen muss.
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Leitsätze zur Digitalisierung der Stadtverwaltung
Im Jahr 2017 hat der Bundestag verschiedene Gesetze mit den jeweiligen Schwerpunkten
für die Digitalisierung beschlossen:
• Gesetz zur Änderung des Personalausweisgesetzes
• Die eID-Funktion soll nicht mehr generell abgesch altet und nur im Einzelfall auf
Antrag des Bürgers und gegen Kostenerstattung einge schaltet werden, sondern
generell ohne zusätzliche Kosten freigeschaltet sein
• Onlinezugangsgesetz (OZG):
• Innerhalb von 5 Jahren sollen möglichst viele Ver waltungsleistungen von Bund,
Ländern und Kommunen online angeboten werden. Darüb er hinaus sollen
Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen die Online-Dien ste künftig direkt, einfach
und sicher mit drei Klicks erreichen können. Die la nge Suche im Netz nach der
richtigen Stelle soll entfallen. Über jedes Verwalt ungsportal - egal ob auf
kommunaler, Landes-, oder Bundes-Ebene - soll es vo llständigen Zugang zu allen
online angebotenen Verwaltungsleistungen geben.
• Die Verwaltungsportale aller Behörden in Bund, Lä ndern und Kommunen werden
zu einem "Portalverbund", das heißt zu einem "virtu ellen Portal" verknüpft. Über
ein individuelles Nutzerkonto (in NRW liegt dieses im seit 9/2017 verfügbaren
Servicekonto.NRW) können sich Bürger/innen an diese m Portalverbund anmelden
und sich mit dem für die jeweilige Verwaltungsdiens tleistung notwendigen
Sicherheitsniveau authentifizieren. Um dieses Ziel zu erreichen, erhält der Bund im
Kontext der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbezieh ungen durch eine
Grundgesetzänderung (Art. 91 c Abs. 5 GG-neu) eine ausschließliche
Gesetzgebungskompetenz zur Ausgestaltung des Zugang s zu den
Verwaltungsdienstleistungen von Bund und Ländern (e inschließlich Kommunen);
das notwendige Miteinander von Bund und Ländern wir d über die
Zustimmungspflicht im Bundesrat gesichert.
Diese sehr deutliche Veränderung und Dynamisierung des rechtlichen Rahmens für das
digitale Verwaltungshandeln ermöglichen der Stadtve rwaltung Schritte zur weiteren
Digitalisierung.
III. Leitsätze zur Digitalisierung der Stadtverwaltung
Die Stadt Münster versteht sich als eine Trägerin ( neben anderen) und zugleich
Impulsgeberin für die Digitalisierung der Stadtgese llschaft. Sie kann in einigen Bereichen
die digitale Entwicklung selber steuern und umsetze n, in anderen Bereichen anregen und
beraten und auf weiteren Feldern mit anderen Akteur en kooperieren. Die Stadt Münster
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Leitsätze zur Digitalisierung der Stadtverwaltung
wird daher in einem fortlaufenden Prozess untersuch en, welche digitalen Potentiale
bestehen und welche Anreize für wen geschaffen werden können.
Dabei sollen folgende Leitsätze beachtet werden:
• Münsters Zukunft ist digital und lebenswert.
• Münster macht sich auf den Weg hin zu einer ganzh eitlichen Digitalen Stadt („Smart
City“).
• Die Stadtverwaltung unterstützt grundsätzlich all e gesellschaftlichen Gruppen in
Bürgerschaft, Wirtschaft und Wissenschaft in ihren Projekten und Prozessen der
Digitalisierung.
• Die Stadtverwaltung ist sich ihrer Funktion auch für die nicht-digitale
Aufgabenwahrnehmung bewusst.
Auf dieser Grundlage definiert die Stadt Münster di e Aufgabenerfüllung der Zukunft
teilweise neu:
• Die Stadt Münster verfolgt mit ihrer Digitalisier ungsstrategie die Ziele, Bürgerinnen und
Bürgern sowie Wirtschaftsunternehmen einen einfache n digitalen Zugang zu den
Verwaltungsleistungen zu eröffnen, ihre eigenen Prozesse zu optimieren, Kooperationen
mit geeigneten Partnern auszuweiten, Partizipation zu erleichtern und die
Standortqualität zu erhöhen.
• Die Stadtverwaltung nimmt damit ihre Verantwortun g wahr, die eigenen Aufgaben,
Angebote und Dienstleistungen und damit die Verwalt ungsprozesse auf eine
Digitalisierung hin auszurichten. Digitalisierung ist Teil von Verwaltungsmodernisierung.
• Die Stadtverwaltung öffnet sich dem Ansatz des Op enData und entwickelt eine
entsprechende stadtweite Umsetzungsstrategie.
Gefördert wird der Weg in die Digitale Stadt Münster durch folgende Rahmensetzungen :
• Priorisierung des Themas durch die Verwaltungsspi tze mit dem Ziel, den angestoßenen
Veränderungsprozess in Stadtverwaltung, Stadtkonzer n und Stadtgesellschaft
voranzutreiben.
• Beginn der Digitalisierung dort, wo die größte st ädtische Steuerungsmöglichkeit besteht:
In der Stadtverwaltung und bei den städtischen Toch terunternehmen. Eine intensive(re)
Digitalisierung unterstützt eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung.
• Beteiligung und Einbindung der Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung und der
städtischen Beteiligungen sowie von Politik und Ver tretern der Stadtgesellschaft an der
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IV. Vision „Digitale Stadt Münster“
Entwicklung des Weges hin zur Digitalen Stadt Münst er: Digitalisierung gelingt nur
gemeinsam.
• Digitalisierung ist kein Projekt! Sie ist eine ni cht mehr umkehrbare laufende technische
Weiterentwicklung ohne Enddatum. Daher ist die Digi talisierung als nachhaltiger
Prozess zu organisieren, damit die Stadtverwaltung, der Stadtkonzern und die gesamte
Stadt Münster auch morgen und übermorgen noch up to date sind. Hierzu müssen die
citeq und die städtischen Ämter und Einrichtungen s ich neu positionieren, die für die
digitale Fortentwicklung des Stadtkonzerns relevant en technischen Trends aufgreifen
und so gemeinsam zum Treiber der Digitalisierung werden.
IV. Vision „Digitale Stadt Münster“
Angesichts der hohen Dynamik und der Vielfalt der g lobalen Digitalisierung muss über die
bisherigen Planungsansätze hinaus gedacht werden. N otwendig ist eine längerfristige
Perspektive „Digitale Stadt Münster“. Kernstück die ser Zukunftsstrategie ist eine
ganzheitliche Vision der Digitalen Stadt Münster 20 22, deren Ausprägungen im Folgenden
beschrieben werden:
Stadtverwaltung
• Die Möglichkeiten des E-Governmentgesetzes NRW we rden voll ausgeschöpft.
Zahlreiche städtische Verwaltungsleistungen werden mit steigender Tendenz online
über das Internet oder auch über im Stadtgebiet ver teilte Selbstbedienungsterminals
abgerufen. Die Anträge und Anfragen von Bürger/inne n, Unternehmen und anderen
Behörden gehen vermehrt elektronisch ein, werden in einem zentralen, einfach und
einheitlich bedienbaren elektronischen Antragsmanag ement erfasst und
medienbruchfrei bearbeitet. Die Anfrager bzw. Antra gsteller können sich jederzeit
telefonisch oder per Selbstauskunft über den Status ihrer Anfrage / Ihres Antrags
informieren. Ein Großteil der Akten wird elektronis ch geführt. Die Stadtverwaltung
arbeitet überwiegend elektronisch und nutzt Automat ismen zur Reduzierung des
Aufwands der Sachbearbeitung.
• Digitale-Ratsarbeit und -Bürgerbeteiligung mit On line-Diskussionen /-Sprechzeiten und
elektronische Abstimmungen sind zu einem Standard g eworden. Alle öffentlichen
Ratsinformationen werden im OpenData-Portal in eine m maschinenlesbaren Format
(oParl) bereitgestellt
• Ein zentrales Output-Management sorgt dafür, dass die ausgehenden Dokumente der
Verwaltung auf dem jeweils optimalen Weg an ihre Em pfänger übertragen werden: als
maschinenlesbare elektronische Daten über das Behör dennetz bzw. per OSCI über
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IV. Vision „Digitale Stadt Münster“
das Internet, per (DE-)Mail, über ein Postfach im S ervicekonto.NRW, per preiswertem
Massendruck im Druckerzentrum oder als Einzeldruck am Arbeitsplatz.
• Rechnungen werden größtenteils elektronisch entge gengenommen, geprüft und
bezahlt. Auch die Zahlungseingänge werden überwiege nd automatisch geprüft und
verbucht.
• Das neue Bürgerservicezentrum erbringt eine Vielz ahl häufig abgerufener „einfacher“
Leistungen fallabschließend. Für komplexere Verwalt ungsleistungen bietet es Lotsen-
und Front-Office-Funktionen. Hierzu werden Anträge entgegengenommen,
vorqualifiziert und für die in den Ämtern und Einrichtungen erfolgende Sachbearbeitung
vorbereitet. Integrale Bestandteile des Bürgerservi cezentrums sind ein stadtweites
Wissensmanagement, die über Chatbots (automatisiert e text- oder sprachbasierte
Dialogsysteme) unterstützte Telefonzentrale sowie i ntelligente und nutzerfreundliche
Online-Dienste des zentralen Anfrage- und Antragsma nagements. Die zentral im
Bürgerservicezentrum installierten und dezentral im Stadtgebiet verteilten Automaten,
z.B. Selbstbedienungsterminals und intelligente Fot oterminals sowie ggf. auch
dezentrale Bescheid- und Dokumentenausgabestellen werden intensiv genutzt.
• Die Verwaltungsprozesse sind in die elektronische n Workflows des
Dokumentenmanagementsystems (DMS) gegossen. Akten, Vorgänge und
Registraturen sind in dem DMS für alle Ämter / Einr ichtungen nur einmal gespeichert,
soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist. Sie können im Rahmen der
Berechtigungen gleichzeitig von mehreren Personen g elesen und protokolliert und
auch schreibend bearbeitet werden.
• Es ist ein Datenmodell Stadt(konzern) entstanden, über das Datenredundanzen im
Rahmen der (datenschutz)rechtlichen und technischen Möglichkeiten minimiert
werden, und in dem die nicht schutzwürdigen Daten a ls „potentiell offene Daten“
gekennzeichnet sind.
• Die verbesserten Möglichkeiten zur Teilaufgabensp ezialisierung in innerstädtischen
und in Kooperation mit anderen Kommunen betriebenen „Shared Service Centern“
werden z. B. für Buchung, Fuhrparkmanagement, Perso nalabrechnung Beihilfe und
Öffentlichkeitsarbeit genutzt.
• Noch eingehende Papierdokumente durchlaufen diese lben elektronischen Workflows
wie elektronisch eingehende Vorgänge, nachdem sie in einer zentralen Scanstelle oder
- bei Verwaltungsarbeitsplätzen mit direktem Bürger kontakt – über dezentrale
Scangeräte digitalisiert wurden.
• Das IntraNET 2.0 vereinfacht viele interne Verwal tungsprozesse, die städtischen
Mitarbeiter bringen ihr Wissen dauerhaft gesichert und fortgeschrieben in die
Wissensmanagementsysteme ein. Mit der Nutzung der F unktionen (Chat, Foren,
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IV. Vision „Digitale Stadt Münster“
Feedback, Blogs, Besprechungsdatenbanken etc.) förd ern die städtischen
Mitarbeiter/innen eine von der Basis getragene und damit praxisnahe nachhaltige
Verwaltungsoptimierung und –entwicklung. Personalis ierung und virtuelle Räume für
Funktionsgruppen wie z.B. Amtsleitungen, Brandschut zhelferinnen und –helfer oder
Beschäftigte im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit s orgen dafür, dass jede(r) Zugang zu
den für sie / ihn relevanten Informationen hat.
• Die Chancen der Flexibilisierung von Verwaltungsa rbeit durch IT mit mobilen
Endgeräten und Telearbeitsplätzen werden umfänglich genutzt.
• Die Verwaltungsleitung entwickelt sich zu einem g anzheitlichen Management, das auf
einer breiten Datenbasis mit bedarfsgerechten Steue rungsinformationen aufsetzt. Die
Kommune ist im Hinblick auf die informationstechnis che Gestaltung der Aufgaben und
Geschäftsprozesse der Fach- und Führungskräfte sowi e der Arbeitsplätze eine
moderne, attraktive Arbeitgeberin, die insbesondere Akzente für die Vereinbarkeit von
Beruf und Familie setzt.
• Die Chancen von Web-Services, Cloud Computing und standardisierten Schnittstellen
werden genutzt (Internet der Dienste): Der städtisc he IT-Bedarf wird über IT-Dienste
und -Funktionalitäten abgedeckt, die als eng verzah nte feingranulare
Softwarekomponenten in lokalen, regionalen sowie la ndes- und bundesweiten
Rechenzentren hoch wirtschaftlich betrieben werden. Bereits existierende Beispiele
sind hierzu die Dienste von DataClearing NRW, das S ervicekonto.NRW oder auch die
einfache Melderegisterauskunft für Behörden.
• Trotz steigender Komplexität und einer wachsender Bedrohungslage sind die IT-
Systeme und –Verfahren durch permanente Systempfleg e und laufende
Reinvestitionen und durch das von qualifiziertem Personal durchgeführte professionelle
IT-Servicemanagement sicher und gut verfügbar.
Stadtkonzern
• Das Bürgerservicezentrum bietet auch Leistungen d er städtischen Tochterunternehmen
und Dritter an: Der Funktionsumfang eines Selbstbedienungs-Bürgerterminals sollte sich
nicht auf die Leistungen der Stadtverwaltung beschr änken, sondern an den Bedarfen
der Bürgerschaft ausrichten, die oftmals gleichzeit ig auch Kunde der Stadtwerke
Münster, Mieter der Wohn+Stadtbau GmbH, Verbraucher (Verbraucherzentrale) oder
Studierende (Hochschulen) ist.
• Im Konzern Stadt hat die Informationstechnik ihre n Wirkungsgrad erhöht. Stadt und
städtische Unternehmen arbeiten im IT-Bereich eng z usammen. Automatismen
reduzieren den Personalaufwand in den Ämtern und Ei nrichtungen und leisten so
Beiträge zur Vermeidung negativer Auswirkungen der Demographie und zur Erreichung
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IV. Vision „Digitale Stadt Münster“
einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung. Die Pot entiale der Zusammenarbeit beim
Breitbandausbau (bzw. gemeinsam betriebenen Datenleitungen und Systemen) oder bei
der konzernweiten Nutzung des städtischen IntraNET 2.0 werden genutzt.
• Sowohl in der Stadtverwaltung und den städtischen Tochterunternehmen als auch in der
lokalen Gesellschaft und Wirtschaft sind große Schr itte hin auf dem Weg zur
umfassenden und integrierten „Smart City“ gegangen worden. Beispielhaft kann es hier
um Synergiepotenziale aus von Stadtverwaltung und T ochterunternehmen gemeinsam
genutzten Strukturen oder gemeinsamen verbindlichen Standards z.B. für den Betrieb
der Sensoren und Aktoren eines Mess- und Regelnetzw erks ergeben. Denkbare
Nutzungsszenarien könnten sein:
• Smart Air Quality (Luftreinheitsüberwachung)
• Smart Traffic Management (Verkehrsraumführung)
• Smart Parking (Parkraumüberwachung)
• Smart City Dashboard (Statusmonitor zur Darstellu ng und Steuerung von
Zuständen innerhalb der Stadt)
• Smart Lightning (Laternensteuerung)
Stadtgesellschaft
• Bürger/innen, Unternehmen und Behörden verfügen f lächendeckend über breitbandige
Internetzugänge. Verschiedene Provider bieten mobil es Internet über gut ausgebaute
LTE-Infrastrukturen sowie Nachfolgetechniken (z. B. 5G), die in der Innenstadt und in
den Stadtteilzentren durch kostenfreies öffentliches WLAN ergänzt werden.
• OpenData ist zum Standard geworden. Über das Date nmodell Stadt(konzern) wird
sichergestellt, dass sämtliche nicht schutzwürdigen Daten in einer OpenData-Plattform
veröffentlicht werden, deren Daten automatisiert vo n den OpenData-Plattformen der
Landesverwaltung (Open.NRW), des Bundes und der EU genutzt werden können.
• Die Stadt ist smart geworden: Ein stadtweites Fun knetzwerk mit bidirektionaler
Kommunikation für das „Internet der städtischen Din ge“ wurde in Betrieb genommen.
Hiermit lassen sich die Verbrauchsdaten für Wasser, Wärme, Gas oder Strom über
smarte Zählerstationen für das ganze Stadtgebiet in kürzester Zeit auslesen,
Emissionswerte und das Verkehrsaufkommen überwachen und Brände ebenso wie
Temperaturen oder Überflutungen und sonstige steuer ungsrelevante Informationen
melden. Im Sinne von OpenData werden die nicht schu tzwürdigen städtischen
Messdaten veröffentlicht.
• Die Möglichkeiten der digitalen Technologien soll en genutzt werden, um die Einbindung
der Gesellschaft in Gestaltungs- und Entscheidungsp rozesse zu verbessern: Neue
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V. „Work in progress“ - wo stehen wir?
digitale Beteiligungsformate aktiveren auf diese We ise bürgerschaftliches Engagement
und stärken das demokratische Gemeinwesen.
V. „Work in progress“ - wo stehen wir?
Die Digitalisierung ist nicht als singuläres Projek t aufzufassen. Sie ist eine bereits laufende
und nicht mehr umkehrbare technische Weiterentwickl ung ohne Enddatum. Daher ist die
Digitalisierung als nachhaltiger Prozess zu organis ieren, damit die Stadtverwaltung, der
Stadtkonzern und die gesamte Stadt Münster auch mor gen und übermorgen noch up to
date sind. Hierzu müssen sich die verantwortlichen Akteure in der Verwaltung neu
positionieren, die für die digitale Fortentwicklung des Stadtkonzerns relevanten technischen
Trends aufgreifen und so gemeinsam zum Treiber der Digitalisierung werden.
Kernkompetenz des städtischen IT-Dienstleisters cit eq ist es dabei, die städtischen Ämter
und Einrichtungen in ihren Aufgaben durch den Einsa tz von IT und durch IT-basierte
Prozessoptimierung zu fördern und zu unterstützen. Die citeq erfüllt diese Aufgabe unter
den Vorgaben der von der Stadt bereitgestellten Fin anz- und Personalressourcen nach
folgenden Kriterien:
• Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsvorstande s.
• Technische Notwendigkeiten (z. B. Auswahl einer n euen Anwendung, wenn das im
Fachamt bisher eingesetzte Verfahren vom Hersteller aufgekündigt wurde).
• Wirtschaftliche Vorteile in einem oder mehreren F achbereich(en) oder bei der citeq aus
gesamtstädtischer Sicht.
• Sonstige Gründe, i.d.R. Vorteile für Bürger/innen , Unternehmen oder die Ämter und
Einrichtungen der Stadt Münster.
Im Folgenden sind wesentliche bereits realisierte o der projektierte Digitalisierungs-
Maßnahmen aufgeführt:
OpenData und Apps
Open Government schafft unter anderem durch die Ber eitstellung von Daten
(OpenData) mehr Transparenz für das Verwaltungshand eln, mehr Bürgerbeteiligung
und elektronische Teilhabe sowie mehr gesellschaftl iche Zusammenarbeit. Ein
wichtiges Element der Digitalen Stadt Münster ist d aher OpenData und der damit
einher gehende Paradigmenwechsel in der städtischen Datenhaltung.
Münster hatte seinerzeit als eine der ersten Städte in Deutschland offene Daten über
das zentrale OpenData-Portal des Bundes (www.govdat a.de) bereitgestellt.
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V. „Work in progress“ - wo stehen wir?
Mittlerweile werden offene Daten nicht mehr zentral an einer Stelle, sondern - über
entsprechende technische Standards - Plattform-über greifend in den Ebenen Bund,
Land und Kommune verfügbar gemacht. Im Rahmen des l aufenden Förderprojektes
„Kommunales Open Government in NRW - Bereitstellung von OpenData in der
Lebenslage Familie“ wird deshalb eine städtische OpenData-Plattform aufgebaut.
Zusätzlich werden die Prozesse zur nachhaltigen Be reitstellung von OpenData
untersucht. Dabei werden zunächst die Informationsb elange der Bürgerinnen und
Bürger ermittelt: Welche Daten sind besonders wicht ig? Wie viel Aufwand kostet es,
diesen Datenschatz zu heben und aktuell zu halten? Über die städtischen Ämter und
Betriebe sollen über die Stadt und den Stadtkonzern hinaus möglichst auch weitere
Einrichtungen ihre Daten-Schatztruhen öffnen.
Ziel ist letztlich die Anregung und Förderung der E ntwicklung von praktischen Apps
durch privat(wirtschaftliches) Engagement, die zunä chst im Rahmen eines
Förderprojektes des Landes der „Zielgruppe Familie“ das Leben leichter machen.
Eine Ausweitung ist ab 2018 geplant.
Die Bewertung des Nutzens der bereitgestellten offe nen Daten ist nicht trivial. Bei
einer Entscheidung über die Veröffentlichung der Da ten sollte jedenfalls nicht
ausschließlich der unmittelbare monetäre Wert im Vo rdergrund stehen. Auch wenn
die Veröffentlichung der Daten zunächst einen Zusat zaufwand bei den Ämtern und
Einrichtungen bedeutet: OpenData bedeutet nicht nu r Aufwand, sondern vor allem
auch Wirtschaftsförderung, Chance für Partizipation und Bürgernähe der Verwaltung.
Hinzu kommt, dass über das vorgesehene Datenmodell Stadt(konzern) erhebliche
Effizienzverbesserungen für die Verwaltungsprozesse erreichbar sind.
Der Verwaltungsvorstand hat bereits eine Entscheidu ng für eine einheitlich zu
nutzende OpenData-Lizenz für sämtliche offenen Date n der Stadtverwaltung
getroffen. Die Entscheidungen für die jeweilige Einzelfreigabe der Daten obliegen den
fachlich zuständigen Ämtern und Einrichtungen.
Ein weiterer Meilenstein des Förderprojektes ist au ch der MÜNSTERHACK am
10./11.11.2017. Auf der vom „Digital Hub“ unter der Schirmherrschaft des
Oberbürgermeisters organisierten Veranstaltung wurd en erste OpenData der
Stadtverwaltung zur weiteren Nutzung von Entwickler n zur Verfügung gestellt
(insbesondere zur Lebenslage Familie) und in einer „Stadtviertel-App“ umgesetzt.
Durch die Einbeziehung ehrenamtlicher und kommerzie ller App-Entwickler kann ggf.
weitgehend auf die Entwicklung stadteigener Apps ve rzichtet werden Regel soll sein:
Keine städtischen Apps in Konkurrenz zu bestehenden Angeboten.
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V. „Work in progress“ - wo stehen wir?
Ausbau der Onlinedienste (Virtuelles Rathaus)
Die neuen bzw. geänderten gesetzlichen Grundlagen u nd neue technische
Funktionen stellen eine weitere Motivation bzw. sog ar Verpflichtung für den Ausbau
der Onlinedienste dar.
• Die neue AusweisApp2 als nutzerseitig erforderlich e Software zum Auslesen
der elektronischen Identität (eID) des Personalausw eises unterstützt eine
komfortable Authentisierung mit der Online-Ausweisf unktion über
Smartphones und Tablets. Zudem sieht das Gesetz zur Änderung des
Personalausweisgesetzes vor, dass die Online-Auswei sfunktion generell und
ohne zusätzliche Kosten freigeschaltet wird.
• Als weiterer zentraler Baustein ist das Servicekon to.NRW am 05.09.2017 als
landesweiter Dienst in NRW gestartet. Über die Auth entisierung mit
Benutzerkennung und Passwort und die Online-Ausweis funktion des
Personalausweises mit eID sollen zukünftig weitere
Authentisierungsmechanismen (z. B. Elster-Zertifika te) eingerichtet werden.
Das Servicekonto.NRW kann als zentraler Internetdie nst zur Bürger/innen-
Authentisierung mit vergleichsweise geringem Aufwan d in einem System für
Online-Anfragen und -Anträge genutzt werden.
Bezüglich der Online-Dienste ist bei der Stadt Müns ter ein Neustart erforderlich: Die
ab dem Jahr 2010 ff. aufgebauten Antragsverfahren mit sicherer Authentisierung über
die Online-Ausweisfunktion des Personalausweis sind mittlerweile technisch veraltet.
Zwei Drittel der über 200 einfachen Antragsformular e ohne Authentisierungsfunktion
sind größtenteils noch älter und ebenfalls aus tech nischen und funktionalen Gründen
baldmöglichst durch ein modernes Anfrage- und Antra gsmanagementsystems
abzulösen.
Im Antragsmanagement werden – ggf. nach Authentisierung des Antragsstellers über
das Servicekonto.NRW - alle eingehenden Anfragen un d Anträge erfasst. Einfache
Anfragen und Anträge (z.B. Auskunftsdienste oder Ur kundenbestellungen) können
größtenteils (teil-)automatisiert erledigt werden. Die komplexeren Vorgänge werden
über entsprechende elektronische Workflows zur weit eren Bearbeitung an die jeweils
zuständigen Ämter und Einrichtungen verteilt. (Teil )automatisierte und
medienbruchfreie Anfrage- und Antragsprozesse sind bürgerfreundlich sowie effektiv
und hoch wirtschaftlich für die Verwaltung.
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V. „Work in progress“ - wo stehen wir?
Der Aufbau des Anfrage- und Antragsmanagements erfo lgt im Jahr 2018 aus
wirtschaftlichen Gründen als Gemeinschaftsverfahren der citeq in interkommunaler
Zusammenarbeit mit den ÖrV-Partnerverwaltungen.
i-Kfz
Das Projekt internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-K fz) ist ein gesamtdeutsches E-
Government-Vorhaben mit Pioniercharakter. Seit dem 1. Januar 2015 ist die Stufe 1
in Kraft. Damit konnten Halter ihr Fahrzeug bei der KBA über ein zentrales Portal
online abmelden. , Seit dem 01. Oktober 2017 ist di e Stufe 2 über dezentrale Portale
in Kraft. Dies ermöglicht es zusätzlich, ein Fahrze ug wieder auf denselben Halter
zuzulassen. Dabei wird bereits das Servicekonto.NRW mit dem landesweit gültigem
Berechtigungszertifikat zum Auslesen der eID des Pe rsonalausweises genutzt. Im
Jahr 2018 können mit iKFZ Stufe 3 Bürgerinnen und B ürger sowie Unternehmen ihre
Fahrzeuge online wieder- und neuzulassen bzw. umsch reiben. Der damit erweiterte
Funktionsumfang wird mittelfristig die Arbeit in de n KFZ-Zulassungsstellen signifikant
verändern.
Dokumentenmanagementsystem
Effizienz, Effektivität und Qualität des Verwaltung shandelns können durch digitale
Prozesse über ein Dokumentenmanagementsystem (DMS) gesichert werden. Für
einen nachhaltig effizienten IT-Betrieb der DMS-Sys teme werden die Möglichkeiten
der interkommunalen Zusammenarbeit über die Öffentl ich-rechtliche Vereinbarung
der citeq genutzt. Insbesondere durch die Kooperati on mit der Stadt Hamm ergeben
sich erhebliche Synergiepotentiale, die in gemeinsa men Projekten wie z.B. zur e-
Rechnung oder zu elektronischen Workflows für Onlin e-Anträge gehoben werden
können.
Jetzt muss zum einen zusätzliches Personal eingeste llt und zum anderen eine
Strategie für die stadtweite Einführung entwickelt werden. Die gesamte
Wertschöpfungskette vom Bürger und Unternehmen über die Verwaltung und deren
Mitarbeitern (Telearbeit) bis hin zu den dritten Be teiligten wird optimiert und profitiert
so von effizienteren und transparenten Verwaltungsp rozessen. Ziel ist ein
durchgängig elektronischer Prozess vom Bürger über die E-Akte der
Sachbearbeitung im Amt und den städtischen elektron ischen Archiven bis hin zum
elektronischen Bescheid im Bürgerpostfach im Servicekonto.NRW.
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V. „Work in progress“ - wo stehen wir?
Innerhalb der kommenden zehn Jahre sollen etwa 70 % der städtischen Arbeitsplätze
über DMS-Funktionalitäten verfügen.
ePayment
Unter Beteiligung der Stadtkassen Hamm und Münster erarbeitet die citeq in
landesweiter Zusammenarbeit mit dem KDN Dachverband NRW eine
ePaymentlösung, die im Verlauf des Jahres 2018 zur Verfügung stehen wird.
Breitband
• Viele städtische Gebäude sind bereits heute in da s Breitbandnetz integriert. Die
Breitbandanbindung fast aller anderen Dienst- und Schulgebäude erfolgt bis 2020.
• Am 01.10.2017 hat der neue Breitbandkoordinator d er Stadt Münster seinen
Dienst aufgenommen. Die Stelle des Breitbandkoordin ators wird durch das Land
Nordrhein-Westfalen für drei Jahre jährlich mit je 50.000 € gefördert.
In den ersten Wochen hat sich der neue Breitbandkoo rdinator mit den Akteuren
der Wirtschaftsförderung Münster, den Telekommunika tionsanbietern und den im
Umkreis zuständigen Breitbandkoordinatoren vernetzt . Mit den Fördergeldern für
Beratungsleistung in Höhe von 50.000 Euro aus dem B undesförderprogramm
Breitband wird im nächsten Schritt eine Bestandsauf nahme in Münster
durchgeführt, um die breitbandunterversorgten Gebie te zu identifizieren. Im
Rahmen der Beratungsleistung werden eventuell förde rfähige Gebiete
zusammengefasst und ein optimaler Versorgungsausbau für die Stadt Münster
festgelegt. Neben diesen Tätigkeiten unterstützt de r Breitbandkoordinator den
derzeitigen Ausbau des Datennetzes zur Anbindung vo n Schulen, Kitas und
weiterer Verwaltungsstandorte an das Breitbandnetz der Stadt Münster.
WLAN / Mobilfunk
• Ein WLAN-Verantwortlicher ist seit Anfang 2017 in stalliert. Dieser hat in etwa 40
städtischen Gebäuden und Flüchtlingseinrichtungen u mfangreiche WLAN-Inseln
geschaffen. Dienstgebäude, in denen größere Innensa nierungen (z. B. Stadthaus
1) anstehen, sowie sämtliche städtischen Schulen erhalten in den nächsten Jahren
flächendeckendes WLAN.
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V. „Work in progress“ - wo stehen wir?
• Mit eigenen Beschlüssen hat der Rat die Verwaltun g mit dem Aufbau eines
kostenlosen öffentlichen WLAN in der Innenstadt und in Stadtgebieten mit
besonderem Entwicklungspotenzial beauftragt. Mittle rweile ist festzustellen:
Bürger/innen und Touristen können heute an vielen Orten in der Stadt Münster ein
kostenloses öffentliches WLAN nutzen. Entstanden si nd diese WLAN-Netze durch
mehrere Initiativen ohne zusätzliche städtische Finanzmittel. Die soeben mit der 3.
Änderung Telemediengesetz vorgenommene Relativierung der Störerhaftung wird
den Ausbau weiterer kostenlos nutzbarer öffentlicher WLAN fördern.
Allerdings hat öffentliches WLAN bereits an Bedeutu ng verloren: durch den
Ausbau der Mobilfunknetze (UMTS / LTE), durch Preis senkungen LTE-fähiger
Smartphone und der LTE-Tarife, durch den Entfall de r Roaming-Gebühren sowie
durch die überlegene Sicherheitssituation in den Mo bilfunknetzen. Absehbar ist,
dass sich dieser Bedeutungsverlust mit Einführung d er LTE-Nachfolgetechnik
„5G“, die im Vergleich zu LTE über eine100fach höhe re Datenrate bei einer
1000fach höheren Kapazität verfügt, weiter fortsetzen wird.
Diese Entwicklung wird in Münster früher als andere norts realisiert: Die Stadt hat
mit dem Telekom-Tochterunternehmen Deutsche Funktur m GmbH (Firmensitz
Münster) eine Vereinbarung unterschrieben, die den Start der neuen Technologie
in Münster im Rahmen eines Pilotprojektes bereits für Anfang 2018 vorsieht. Damit
sind beste Voraussetzungen für den raschen Ausbau d ieser zukunftsweisenden
Technik geschaffen.
Dabei sollen die ersten Endkundennetze brutto zumin dest über der 1.000 MBit-
Marke liegen. Zum Vergleich: Der heute schnellste K abelanschluss für Zuhause
schafft zwischen 200 und 500 MBit, wobei die Verfüg barkeit jedoch noch eher
bescheiden ist. Die schnellsten LTE-Tarife bieten d agegen um die 500 MBit. Nach
aktuellem Stand dürften aber sogar Datenübertragungsraten deutlich darüber (z.B.
1 Terabit) möglich sein. Das entspräche also in etw a dem Faktor 1.000-10.000
gegenüber heute gängigen 100 MBit Tarifen. Mit der Einführung von 5G wird sich
die Nutzung von Internetdienstleistungen über Mobil funktechnik radikal verändern,
in nachstehender Tabelle sind exemplarische Datendu rchsatz- und
Leistungssteigerungen dargestellt (die Downloadzeit en sind in Sekunden
angegeben).
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V. „Work in progress“ - wo stehen wir?
Bei der Befriedigung der städtischen Eigenbedarfe i n den städtischen Gebäuden
soll aber weiterhin auch ein öffentliches WLAN für Bürger/innen eingerichtet
werden. Auch die vom Rat im Dezember 2016 beschloss ene Förderung des
Freifunks wird zunächst fortgesetzt.
Die folgende Übersichtskarte zeigt die WLAN-Situati on in den von der
Kaufmannschaft als priorisiert benannten Straßenzüg en, wie sie im Februar 2017
von der citeq im Rahmen einer Ortsbegehung festgestellt wurde.
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V. „Work in progress“ - wo stehen wir?
Offene digitale Partizipation
• Programme für den städtischen Bürgerhaushalt sowi e einen Mängelmelder wurden in
Betrieb genommen und haben sich im Einsatz bewährt
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V. „Work in progress“ - wo stehen wir?
Sonstige IT-Infrastruktur
• Ratsmitglieder arbeiten seit 2016 elektronisch mi t iPads.
• Bürger/innen können bei verschiedenen Ämtern Onli ne-Termine vereinbaren oder
Wartenummern ziehen.
• Selbstbedienungs-Fototerminals stehen im Amt für Bürger- und Ratsservice und
alsbald auch in weiteren Ämtern zur Verfügung.
• Das Verfahren für Online-Bewerbungen (E-Recruitin g) ist im Testbetrieb und kann
kurzfristig in Betrieb genommen werden.
• Ein DE-Mail-Anschluss ist geschaltet und wird zur Krankenkassenanmeldung von
Flüchtlingen sowie zur Übertragung biometrischer Bi lder von Fotografen an das
Bürgeramt genutzt.
• Selbst entwickelte Web 2.0 Funktionen wie Online- Umfragen und Wikis laufen bereits
im IntraNET 2.0 und sind auch im Internet einsetzbar. Die Kollaboration innerhalb von
Ämtern und in Gruppen von Funktionsträgern wird durch virtuelle Räume unterstützt.
• Mailverkehr an andere Behörden wird – gesteuert d urch ein entsprechendes
Mailgateway - zum allergrößten Teil nicht über das Internet, sondern über das
Behördennetz übertragen (DOI: Deutschland Online Infrastruktur).
• Eine virtuelle Poststelle verschlüsselt schutzwür digen Mailverkehr mit Institutionen,
die nur über das Internet erreichbar sind.
• Das Identitätsmanagement wird stetig ausgebaut un d liefert das Fundament für ein
sicheres Berechtigungsmanagement. Ein Beispiel dafü r, das eGovernment auch für
interne Prozesse Anwendung findet.
• Das Web2Print-Portal vereinfacht und standardisie rt die Erstellung von
Druckerzeugnissen im städtischen Corporate Design.
• Nach dem Verwaltungsvorstand erhalten seit Anfang 2017 auch städtische
Mitarbeiter/innen iPads nach Funktion und bei begrü ndetem Bedarf. Es folgten
iPhones für den Verwaltungsvorstand zu Ende April 2 017 und anschließend auch für
städtische Mitarbeiter/innen.
• Sowohl für die OSCI-Übermittlung als auch für das Servicekonto.NRW betreibt die
Stadt Münster landesweit genutzte zentrale IT-Komponenten:
• Daten zwischen den Verfahren verschiedener Behörd en werden –
unabhängig vom genutzten Netz – per OSCI und damit datenschutzkonform
und sicher übermittelt.
• Das Servicekonto.NRW zur Bürger-Identifizierung u nd -Authentisierung als
Verfahren der Landesverwaltung und der Kommunen ist seit September in
landesweiten Betrieb und wird von einer zunehmenden Behördenanzahl
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genutzt. Perspektivische Erweiterungen für das Servicekonto NRW betreffen
z.B. den Dokumentensafe, das Postfach für die Ablag e von Bescheiden und
das Unternehmenskonto.
VI. Investitionen in die Zukunft
Die Stadtverwaltung hat in den letzten Jahren gute Fortschritte im Bereich der
Digitalisierung gemacht. Die zukünftigen Chancen un d Potentiale der Digitalisierung sind
gewaltig. Ihre Erschließung ist aber nur mit einem deutlich erweiterten Finanz- und
Personalrahmen möglich. Der citeq-Wirtschaftsplan des Jahres 2018 ermöglicht mit seinen
zusätzlichen Finanz- und Personalressourcen einen E instieg in die Digitalisierung des
Stadt(konzerns). Eine Fortsetzung des Weges in die Digitale Stadt Münster auf der
Grundlage des vorliegenden Strategiepapieres ist no twendig und erfordert – in
Abhängigkeit von der Gesamtsituation des städtische n Haushaltes - eine erweiterte und
nachhaltige Finanzierung im städtischen Haushalt und im Wirtschaftsplan der citeq.
Beschlussvorlage
8240 Zeichen
V/0989/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER citeq Betrifft Digitale Stadt Münster - Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung Beratungsfolge 23.11.2017 Betriebsausschuss der citeq Einbringung 30.11.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government Einbringung 25.01.2018 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 30.01.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government Vorberatung 31.01.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 31.01.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Angesichts der hohen Dynamik, der Vielfalt und der Reichweite der globalen Digitalisierung richtet die Stadt Münster ihre Strategie und Planungen in diesem Handlungsfeld neu aus. Der Rat be- grüßt das im Konzept „Digitale Stadt Münster – Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung“ (An- lage) von der Verwaltung dargestellte strategische Vorgehen einschließlich der hier vorgestellten Leitsätze: Münsters Zukunft ist digital und lebenswert. Münster macht sich auf den Weg hin zu einer ganzheitlichen Digitalen Stadt („Smart City“). Die Stadtverwalt ung unterstützt grundsätzlich alle gesellschaftlichen Gruppen in Bürge r- schaft, Wirtschaft und Wissenschaft in ihren Projekten und Prozessen der Digitalisierung. Die Stadtverwaltung ist sich ihrer Funktion auch für die nicht -digitale Aufgabenwahrnehmung bewusst. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Strategiepapieres weitere Maßnahmen zur Digitalen Stadt Münster zu entwickeln und den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzu- legen. Bis zum Jahr 2022 ist jährlich über den Stand der Umsetz ung der Digitalisi erungsmaß- nahmen und die ggf. notwendige Weiterentwicklung des strategischen Ansatzes zu berichten. Vorlagen-Nr.: V/0989/2017 Auskunft erteilt: Herr Schoenfelder Ruf: 492-1800 E-Mail: Schoenfelder@citeq.de Datum: 22.11.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0989/2017 3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine externe fachliche Unterstützung und Begleitung für die I m- plementierung des strategischen Konzeptes sicherzustellen. Zudem sollen vorbildliche Digitalisie- rungsvorhaben anderer Kommunen geprüft und ggf. zur Übernahme vorgeschlagen werden („Best practice“). 4. Die Verwaltung wird beauftragt, organisatorische Strukturen zu schaffen, die eine Koordini erung der Maßnahmen zur Digitalisierung in den Bereichen Stadtverwaltung, Stadtkonzern und Stadtge- sellschaft ermöglichen. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, eine nachhaltige Finanzierung der Digitalisierung im Wirtschaft s- plan der citeq sicherzustellen, soweit dies die jeweilige Gesamtsituation des Haushalts zulässt. 6. Der gemeinsame Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der CDU-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0045/2016 „Entwicklung eines Masterplans zur flächendeckenden Freifunk-Nutzung in Münster“ „Mit Freifunk Medienkompetenz und Teilhabe erhöhen“ sowie die Anträge der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0002/2015 „MünsterApp – moderner Service für Bürgerinnen und Bürger“ vom 27.01.2015, Nr. A-R/0046/2016 „Eine Familien-App für die familienfreundliche Stadt Münster“ vom 24.10.2016 und Nr. A-R/0050/2016 „Das virtuelle Rathaus weiterentwickeln“ vom 08.11.2016 sind mit dieser Vorlage erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die notwendigen Finanzmittel zur Umsetzung der Digitalisierungsstrategie sind in Abhängigkei t von der jeweiligen Gesamthaushaltssituation bereitzustellen. Begründung: Zu 1. Die Attraktivität des Standortes Münster für Bürgerschaft , Wirtschaft und Gesellschaft ist in erheblichem Maße von einer gut entwickelten digitalen Infrastruktur abhängig. Dies ist schon heute ein zentraler Faktor. Dazu ist eine langfristige und auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Kon- zeption erforderlich. Die Gestaltung des stetigen digitalen Wandel s sowie die Förderung von Digitalisierungsprojekten in der Verwaltung, des Stadt konzerns und der Stadtgesellschaft die- nen der nachhaltigen Verfolgung sozialer, ökologischer wie auch ökonomischer Ziele. Die Di- gitalisierung ist nicht als einmaliges, singuläres Projekt aufzufassen. Sie ist eine bereits la u- fende und nicht mehr umkehrba re permanente technische Weiterentwicklung, deren Ende nicht abzusehen ist. Umso wichtiger ist es, die Digitalisierung als nachhaltigen Prozess zu or- ganisieren, damit die unterschiedlichen Akteure vor Ort in ihren jeweiligen Handlungs- und Le- bensfeldern auch übermorgen noch den wachsenden Anforderungen der digitalen Welt g e- recht werden. Eine in diesem Sinne betriebene Digitalisierung bietet Chancen, den Wohlstand zu sichern und die Lebensqualität zu steigern. Wie in vielen anderen Bereichen entwickelt sich Mü nster auch im Bereich der Digitalisierung dynamisch und zukunftsgerichtet. Von den digitalen Diens- ten der Stadtverwaltung und der städtischen Tochterunternehmen profitieren Bürger/innen und örtliche Unternehmen und Behörden schon jetzt in erheblichem Maße. . - 3 - V/0989/2017 Im vorgelegten strategischen Konzept werden die Bereiche Stadtverwaltung, Stadtkonzern und Stadtgesellschaft angesprochen. Schwerpunkt sind allerdings die Aussagen zur Digital i- sierung der Stadtverwaltung. Zu 2. Im vorgelegten Strategiepapier werden e inerseits Leitlinien und Zielorientierungen für zukün f- tige Digitalisierungsmaßnahmen formuliert, andererseits werden auch bereits laufende bzw. beschlossene Maßnahmen dargestellt. Die Verwaltung wird mit Beschluss der Vorlage beau f- tragt, auf dieser Grundlage weitere Maßnahmen zur Digitalen Stadt Münster zu entwickeln und den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Das vorgesehene Bericht s- wesen ist notwendig, um regelmäßig Rechenschaft zum Erreichten abzulegen und um einen einheitlichen Informationsstand aller Beteiligten zu gewährleisten. Zu 3. Im Sinne einer Beschleunigung der anstehenden Schritte wie auch einer Qualitätssicherung des vorgelegten strategischen Ansatzes sollte auf externe Beratungsleistung zurückgegri ffen werden. Diese sollte zunächst zeitlich befristet beauftragt werden, um insbesondere in der I m- plementierungsphase des Konzeptes Unterstützung für die Verwaltung zu leisten. Ferner ist die systematische Wahrnehmung und Analyse von Digitalisierungsvorhaben in a n- deren Kommunen vorgesehen, um auch auf diese Weise für die Stadt Münster bestmö gliche Handlungsoptionen vorzubereiten. Zu 4. Auf die Digitalisierung der Stadtgesellschaft kann die Verwaltung nur mittelbar Einfluss neh - men. Erkennbar ist jedoch die Sinnhaftigkeit einer koordinierenden Funktion. So kann ein Z u- sammenwirken mit den zu Punkt 1. der Begründung beschriebenen Bereichen Stadtverwa l- tung und Stadtkonzern erreicht werden. Zu prüfen ist daher u.a. die Einrichtung einer in der Verwaltung hochrangig angesiedelten Koordinierungsstelle. Zu 5. Die anstehenden Digitalisierungsmaßnahmen in der Stadtverwaltung erfordern absehbar die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen in größerem Umfang. Hierüber wird – in Abhängigkeit von der Gesamtsituation des städtischen Haushaltes - im Rahmen der Wirtschaftspläne der citeq sowie weitere Beschlussvorlagen an die zuständigen Gremien zu entscheiden sein. Zu 6. Die benannten Anträge sind damit erledigt. Bezüglich des Antrages Nr. A -R/0045/2016 „Entwicklung eines Masterplans zur fläch ende- ckenden Freifunk-Nutzung in Münster“ „Mit Freifunk Medienkompetenz und Teilhabe erhöhen“ wird auf die Ausführungen zu Punkt V. „WLAN/Mobilfunk“ im Konzept (Anlage) ve rwiesen. Bezüglich der Anträge Nr. A-R/0002/2015 „MünsterApp – moderner Service für B ürgerinnen und Bürger“ und Nr. A -R/0046/2016 „Eine Familien -App für die familienfreundliche Stadt Münster“ wird auf die Ausführungen zu Punkt V. „OpenData und Apps“ im Konzept (Anlage) verwiesen. Bezüglich des Antrages Nr. A-R/0050/2016 „Das virtuelle Ra thaus weiterentwickeln“ wird auf die Ausführungen zu Punkt V. „ Ausbau der Onlinedienste (Virtuelles Rathaus)“ im Konzept (Anlage) verwiesen. I. V. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Bericht „Digitale Stadt Münster - Digitalisierungsstrategie der Stadtverwaltung“
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: eingebracht
Zur SitzungBeschluss: Vorlage eingebracht
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0989/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.11.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37