V/0674/2010
Finanzielle Beteiligung der Kommunalen Stiftung Siverdes an der Fotovoltaikanlage auf der Zentraldeponie Münster II
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Beschlussvorlage
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V/0674/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen Betrifft Finanzielle Beteiligung der Kommunalen Stiftung Siverdes an der Fotovoltaikanlage auf der Zentraldeponie Münster II Beratungsfolge 23.09.2010 Stiftungskommission Vorberatung 29.09.2010 Hauptausschuss Vorberatung 29.09.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Stiftung Siverdes, vertreten durch den Oberbürgermeister, wird ermächtigt, sich über ein Ge- nussrecht im Wert von 500.000,00 € an der Fotovoltaikanlage auf der Zentraldeponie Münster (ZDM) II finanziell zu beteiligen. Das Genussrecht wird zu einem durchschnittlichen Zinssatz von ca. 4,00 % p.a. über einen Zeit- raum von 10 Jahren verzinst. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Wartung und Unterhaltung der Anlage durch die Stadt- werke Münster Neue Energie GmbH (SMNE) erfolgt. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Umschichtung liquider Mittel der Stiftung Siverdes. Begründung: Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) und die SMNE beabsichtigen gemeinsam die Errich- tung und den Betrieb einer Fotovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 1,10 MWp auf der rekulti- vierten Südböschung der ZDM II. Neben der Stiftung Siverdes werden sich auch die AWM an der Finanzierung der Anlage durch Erwerb eines Genussrechtes beteiligen. Für die Stiftung Siverdes bedeutet diese Kapitalumschichtung in der zurzeit andauernden Niedrig- zinsphase eine rentierliche alternative Investition. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Anlage liquider Mittel der Stiftung Siverdes; eine ausreichende Liquidität der Stiftung bleibt auch danach gegeben. Vorlagen-Nr.: V/0674/2010 Auskunft erteilt: Frau Westphal Ruf: 492-5902 E-Mail: Westphal@stadt-muenster.de Datum: 03.09.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0674/2010 Genussrechtsvertrag Die Stiftung Siverdes wird sich in F orm eines Genussrechtes finanziell an der Anlage beteiligen und einen Anteil im Wert von 500.000,00 € zeichnen. Das gezeichnete Kapital wird in Abhängigkeit der durch die Sonneneinstrahlung determinierten Stromproduktion der Fotovoltaikanlage zu einem durchschnittlichen Zinssatz von ca. 4,00 % verzinst. Die Auszahlung der Zinsbeträge erfolgt vier- teljährlich. Die Rückzahlung des Genussrechts erfolgt zum Nennwert in jährlich gleichen Raten von jeweils 12,5% des gezeichneten Betrages beginnend am 31.12.2013 und endend am 31.12.2020. Die Bezirksregierung Münster hat als Stiftungsaufsichtsbehörde im Januar 2010 festgestellt, dass eine Anlage von Stiftungsvermögen in Genussrechten nicht zu beanstanden ist, wenn z. B. der Genussrechtsanteil nur ein Bestandteil der Vermögensanlage ist und das herausgebende Unter- nehmen als vertrauenswürdig einzuschätzen ist. Die beabsichtigte Höhe der finanziellen Beteiligung in Form des Genussrechtes bedeutet für die Stiftung Siverdes einen Anteil von sieben Prozent ihres in Kapital angelegten Vermögens und er- möglicht eine attraktive Diversifikation des Stiftungsportfolios. Die Stadtwerke Münster Neue Energie GmbH hat als mittelbar städtische Beteiligungsgesellschaft den Status ‚vertrauenswürdig’. Fazit Der Ausbau von Anlagen zur Energieerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien, z. B. von Wind, Sonne, Wasser bzw. nachwachsenden Rohstoffen, ist erklärtes Ziel der deutschen wie auch euro- päischen Energiepolitik und entspricht dem Ziel der Stadt Münster, bis zum Jahr 2020 einen Anteil von 20 % erneuerbarer Energien an der Gesamtversorgung der Stadt Münster anzustreben. Die- ses Ziel gewinnt in den letzten Jahren im Lichte der sich verschärfenden Anforderungen an eine nachhaltige und möglichst klimaneutrale Energieversorgung eine wachsende Bedeutung. Mit der beabsichtigten Investition fördern die Kommunale Stiftung Siverdes im Konzern ‚Stadt’ die Erreichung kommunaler Klimaschutzziele. I. V. gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0674/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.09.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37