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Gemeinschaftsunterkünfte für ausländische Flüchtlinge Hausordnung für alle Gemeinschaftsunterkünfte für ausländische Flüchtlinge der Kreisstadt Euskirchen 15. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Euskirchen vom 13.02.1997 über die Unterhaltung und Benutzung von Gemeinschaftsunterkünften für die vorläufige und vorübergehende Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen („Unterbringungssatzung für ausländische Flüchtlinge)

Beschlussvorlage 238/2012 vom 11.12.2012

Stand: Am 11.12.2012 im Rat beraten. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 27.11.2012

    Ausschuss für Generationen und Soziales

    TOP 12.. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen
  2. 11.12.2012 zuletzt

    Rat

    TOP 7.15. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen

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