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260001

Zuteilung der Ausschussvorsitze nach § 58 Abs. 5 GO NRW

Beschlussvorlage 22.01.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.01.2026, TOP 5.2

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Sammeldokument öffentlich

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Beschlussvorlage 
öffentlich 
260001 
 
 
 
  
Der Oberbürgermeister 
 
 
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
—
—
 
Federführung: 
Co-Dezernat 
Dezernat: 
Dez. OB 
 
 
 
Zuteilung der Ausschussvorsitze nach § 58 Abs. 5 
GO NRW 
 
Beratungsfolge 
Rat 22.01.2026 Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
Der Rat nimmt von der nachstehenden Einigung der Stadtratsfraktionen über 
die Zuteilung der Ausschussvorsitze und deren Stellvertreter gem. § 58 Abs. 5 
Satz GO NRW Kenntnis: 
  
alternativ: 
  
Der Rat nimmt davon Kenntnis, dass die Stadtratsfraktionen im Wege des 
Zugreifverfahrens nach § 58 Abs. 5 Satz 2 GO NRW die 
Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertreter/innen wie folgt bestimmt 
haben: 
  
  
Ausschuss Vorsitzende/r 1. Stellvertreter/in 2. Stellvertreter/in 
1. Rechnungsprüfungsausschuss  
  
Kathrin Mohr (Grüne) Thomas Neulen (CDU) Johannes Schott (BBB) 
2. Ausschuss für Finanzen, 
Beteiligungen und Vergabe  
Werner Hümmrich (FDP) Malte Lömpcke (Grüne) Prof. Dr. Norbert Jacobs 
(CDU)  
3. Ausschuss für Wirtschaft, 
Liegenschaften und Arbeit 
Sabine Kramer (CDU) Berit Keiser (Grüne) Enno Schaumburg (CDU) 
4. Ausschuss für Wissenschaft, 
Europa und Internationales 
Bert Moll (CDU) Beate Bänsch-
Baltruschat (Grüne) 
Dr. Daniel Rutte (Grüne) 
5. Betriebsausschuss 
SGB  
  
Angelika Esch (SPD) Angela Trinkert (Linke) Georg Schäfer (CDU) 
6. Ausschuss für Beteiligung der 
Bürgerinnen und Bürger 
Jutta Acar (BBB) Michael Husmann 
(CDU) 
Ursula Bach (Grüne) 
7. Kulturausschuss 
  
Jürgen Repschläger 
(Linke) 
Werner Hümmrich 
(FDP) 
Barbara Krausz (Grüne) 
 8.   Ausschuss für Planen, 
       Bauen und Denkmal- 
       schutz 
Astrid Grunewald 
(Grüne) 
Katharina Steingräber 
(SPD) 
Bert Moll (CDU) 
9. Schulausschuss Leon Schwarze (SPD) Anja Lamodke (Grüne) David Lutz (CDU) 
10. Ausschuss für Mobilität und 
Verkehr 
Rolf Beu (Grüne) Bert Moll (CDU) Patrick Tollasz (Linke) 
11. Ausschuss für Umwelt, Klima 
und Lokale Agenda 
Paul Brückner Justin Dennhardt 
(CDU) 
Katharina Steingräber (SPD) 
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—
—
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
12. Ausschuss für Soziales, 
Migration, Gesundheit, 
Wohnen und Senioren 
Eva Kuzu (Grüne)  Peter Kox (SPD) Georg Goetz (CDU) 
13. Sportausschuss  
  
David Lutz (CDU) Lee Cornelissen 
(Grüne) 
Peter Kox (SPD) 
14. Ausschuss für Digitalisierung, 
Dienstleistung und 
Verwaltungsmodernisierung 
Michael Husmann (CDU) Sina Stephan (CDU) Daniel Jost (Grüne) 
15. Ausschuss für Sicherheit, 
Ordnung und 
Bevölkerungsschutz 
Torben Leskien (CDU) Marcel Schmitt (BBB) Jakob Kraasch-Tarnowsky 
(Grüne) 
   
 
Begründung 
§ 58 Abs. 5 GO NRW geht zunächst von einer Einigung der Fraktionen über die 
Verteilung der Ausschussvorsitze aus. Kommt eine Einigung zustande und wird 
dieser nicht von 1/5 der Ratsmitglieder widersprochen, so bestimmen die 
Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen 
angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder; Entsprechendes gilt für die 
stellvertretenden Vorsitzenden. 
  
Aus der Mitte bedeutet, dass der/die Vorsitzende und seine/ihre 
Stellvertreter/innen aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder zu bestimmen 
sind.  
  
Soweit eine Einigung nicht erzielt wird, benennen die Fraktionen die von ihnen 
beanspruchten Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen, die 
sich durch die Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. 
ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen.  
  
Aus der Formulierung des § 58 Abs. 5 Satz 6 GO NRW, wonach das Verfahren 
auch auf die Bestimmung der stellvertretenden Vorsitzenden ”entsprechende 
Anwendung” findet, leitet die Kommentierung von Rehn/Crohnauge zur 
Gemeindeordnung NRW ab, dass für die stellvertretenden Vorsitzenden ein 
eigenständiges Höchstzahlverfahren durchzuführen ist.  
  
Anderer Auffassung ist die Kommentierung von Heldt/Decker. Danach lässt es 
die Gemeindeordnung offen, ob das Verfahren für die Besetzung der 
Ausschussvorsitze für die stellvertretenden Vorsitzenden von vorn begonnen 
oder fortgesetzt werden soll. Soweit in dieser Frage eine Einigung zwischen 
den Fraktionen nicht zustande komme, könne diese Frage durch 
Mehrheitsbeschluss entschieden werden; hierbei wird auch auf die 
Verwaltungsverordnung zu § 42 a.F. (entspricht § 58 GO NRW) Bezug 
genommen. Dort hieß es: ”Für die Verteilung und Zuteilung der 
stellvertretenden Ausschussvorsitze sollte der Rat zuvor entscheiden, ob das 
Höchstzahlverfahren fortgesetzt oder von vorn begonnen werden soll. 
  
Die Verwaltung empfiehlt ein gesondertes Zuteilungsverfahren für die 
stellvertretenden Vorsitzenden; so wurde auch bereits bei der Zuteilung der 
Ausschussvorsitze zu Beginn der letzten Ratsperiode verfahren. 
  
Darüber hinaus empfiehlt die Verwaltung, für die einzelnen Ratsausschüsse 
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—
—
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
mindestens zwei stellvertretende Vorsitzende zu bestimmen.  
  
Für die nachstehenden Ausschüsse sind folgende Sonderregelungen zu 
beachten: 
  
1. Hauptausschuss 
Vorsitzende des Hauptausschusses ist gemäß § 57 Abs. 3 GO NRW der 
Oberbürgermeister. Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte eine/n oder 
mehrere Vertreter/innen der Vorsitzenden. 
 
Somit ist der Hauptausschuss in dem vorstehend beschriebenen 
Zuteilungsverfahren nicht zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die 
stellvertretenden Vorsitzenden, die ebenfalls durch den Hauptausschuss 
aus seiner Mitte gewählt werden.  
  
2. Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (Jugendhilfeausschuss) 
Das Zuteilungsverfahren ist ebenfalls nicht anwendbar auf den Ausschuss 
für Kinder, Jugend und Familie (Jugendhilfeausschuss). Nach § 4 Abs. 5 
des AG-KJHG werden die/der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses 
und deren Stellvertretung von den stimmberechtigten Mitgliedern des 
Ausschusses aus den Mitgliedern, die der Vertretungskörperschaft 
angehören, gewählt. 
  
3. Wahlprüfungsausschuss 
Der Wahlprüfungsausschuss ist gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz bereits 
in der ersten Ratssitzung am 13.11.2025 gebildet und besetzt worden. 
Hierzu bestand zwischen den Fraktionen bereits Einvernehmen, den 
Ausschussvorsitz der CDU-Fraktion zuzuteilen und diese Position nicht im 
Zuteilungsverfahren zu berücksichtigen. 
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (1)

22.01.2026 Rat
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Vorlagen-Nr.
260001
Typ
Beschlussvorlage
Datum
22.01.2026
Erstellt
23.12.2025 14:39