V/0625/2025
Besetzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 - Vorschlagsliste Träger der freien Jugendhilfe
7784 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0625/2025
...
Stadt Münster Stand: 22.10.2025
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Vorschlagsliste
für die Wahl stimmberechtigter Mitglieder sowie ihrer Stellvertretungen im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
(Jugendhilfeausschuss) der Stadt Münster
(gem. § 71 Abs. 1 Ziff. 2 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch [SGB VIII] - Kinder- und Jugendhilfe, § 4 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes [AG-KJHG] und § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster)
Vorschläge
Stimmberechtigte Mitglieder
Stellvertretungen
1. Gemeinsamer Vorschlag der Wohlfahrtsverbände
und des Stadtjugendrings
AG Wohlfahrt
Arbeiterwohlfahrt
Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen
Clemensstraße 2 - 4
45699 Herten
1. Thomas Lammers
Jugend- und Präventions-
fachkraft
1. Nina Huber
Pflegepädagogin
Caritasverband für die Stadt Münster e. V.
Josefstraße 2
48151 Münster
2.
3.
Jonas Zielinski
Student der Sozialen Arbeit
Jana Winkeljann
Geschäftsführerin/
Sozialpädagogin
2.
3.
Stephan Orth
Schulseelsorger
Hanna Schwebke
Geschäftsführerin/
Sozialpädagogin
- 2 - Anlage 1 zur Vorlage V/0625/2025
...
Der Paritätische Kreisgruppe Münster
Dahlweg 112
48153 Münster
Diakonie Münster
Weseler Straße 539
48163 Münster
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Münster e.V.
Kinder, Jugend und Familie
Zumsandestraße 25/27
48145 Münster
Stadtjugendring Münster
Mauritz-Lindenweg 95
48145 Münster
ASJ Münsterland
BDJK Stadtverband Münster
BDP Stamm ‚totila‘
CPD Stamm Maria Sybilla Merian
CVJM Bündisch Münster
DGB Jugend Münsterland
Jugendreferat im Ev. Kirchenkreis Münster
MOT-Treff Kotten
Sportjugend Münster
THW-Jugend Münster
VCP Münster-Hiltrup
4.
5.
6.
Stimmberechtigte Mitglieder
Julia Gakstatter
Geschäftsführerin/
Dipl.-Sozialpädagogin
Sven Waske
Vorstand und Geschäftsführer/
Pfarrer
Christina Kleinefenn
Dipl.-Heilpädagogin
4.
5.
6.
Stellvertretungen
Yvonne Plöger
Dipl.-Sozialpädagogin/-arbeiterin
Huda Fouaani
Pädagogin
Lisa Leifheit
Dipl-Pädagogin/
Dipl.-Sozialpädagogin
- 3 - Anlage 1 zur Vorlage V/0625/2025
...
Diesem Vorschlag schließen sich an:
Verein sozial-integrativer Projekte e.V.
Wasserstraße 9
48147 Münster
Jugendtheater-Werkstatt Münster e.V.
Hoppengarten 22
48147 Münster
(zusätzlich als eigener Vorschlag: s. unten)
Lebenshilfe Münster e.V.
Windthorststraße 7
48143 Münster
Katholische junge Gemeinde
Diözesanverband Münster
Schillerstraße 44b
48155 Münster
VSE NRW e.V. – Pädagogische Beratungsstelle
Rudolfstraße 9
48145 Münster
Zartbitter Münster
Hammer Straße 220
48153 Münster
- 4 - Anlage 1 zur Vorlage V/0625/2025
...
Stimmberechtigte Mitglieder
Stellvertretungen
2. Jugendverbände
2.1 CVJM
Christlicher Verein Junger
Menschen Münster e. V.
Merschkamp 23
48155 Münster
1. Hanna Schwebke
Geschäftsführerin/
Sozialarbeiterin
1.
2.
Sven Waske
Vorstand/ Pfarrer
Martine Doerry
Kita-Leitung, Erzieherin
2.2 Die Johanniter
Regionalverband Münsterland/ Soest
Geringhoffstraße 45-47
48163 Münster
1. Daniel Nießen
staatl. anerkannter Sozialarbeiter
Sozialpädagoge
2.3 DLRG Jugend Bezirk Münster
Lechtenbergweg 7a
48165 Münster
1.
2.
3.
Jan Epping
Student
Philipp Bartosik
Student
Johannes Schäfer
Anwendungsentwickler
- 5 - Anlage 1 zur Vorlage V/0625/2025
...
Stimmberechtigte Mitglieder
Stellvertretungen
3. Weitere anerkannte Träger der freien Jugendhilfe
3.1 Bistum Münster
Stadtdekanat Münster
Alter Steinweg 50
48143 Münster
1. Ulrich Messing
Pfarrer, Stadtdechant
1. Christian Fraune
stv. Verwaltungsleiter
3.2 Kath. Kirchengemeinde St. Clemens
Hiltrup Amelsbüren
Patronatsstraße 2
48165 Münster
1. Ulrich Messing
Pfarrer
3.3 Kath. Kirchengemeinde St. Marien und St. Josef
Kristiansandstraße 70
48159 Münster
1. Ulrich Messing
Stadtdechant,
Leitender Pfarrer
3.4 Kath. Kirchengemeinde St. Franziskus
Schneidemühler Straße 23
48157 Münster
1. Ulrich Messing
Pfarrer, Stadtdechant
1. Christian Fraune
Rehaabteilung
Arbeits- und Gesundheitsschutz
3.5 Evangelische Jugendhilfe Münsterland gGmbH
Geschäftsstelle
Liedekerker Straße 66
48565 Steinfurt
1. Arne Heide
Sozialpädagoge
1. Lutz Winter
Dipl.-Pädagoge
3.6 Jugend- und Bildungswerk des
Evangelischen Kirchenkreises Münster
An der Apostelkirche 3
48143 Münster
1. Hanna Schwebke
Geschäftsführerin CVJM
1. Sven Waske
Theol. Vorstand Diakonie
- 6 - Anlage 1 zur Vorlage V/0625/2025
...
Stimmberechtigte Mitglieder
Stellvertretungen
3.7 Evangelische Thomasgemeinde Münster
Von-Ossietzsky-Straße 16 und
Straßburger Weg 15
48151 Münster
1. Lea Michelle van Dillen
Studentin/ Erzieherin
3.8 Jüdische Gemeinde Münster K.d.ö.R.
Klosterstraße 8/9
48143 Münster
1. Ilja Golub
Krankenpfleger
1. Simone Pelikan
Lehrerin
3.9 Verein zur Förderung der Jugendgerichtshilfe
Münster e.V.
Hedwigstraße 7
48149 Münster
1. Mark Dingerkus
Familientherapeut
1. Alexander Milic
Sozialarbeiter
3.10 Eleganz Bildungsplattform e.V.
Berliner Platz 33
48143 Münster
1. Dr. Simon Rosenberg
Standortkoordinator NGO
3.11 Schule, Jugend, Kids & Co.
Lambertikirchplatz 2
48143 Münster
1. Michael Fiege
Dipl.-Sozialpädagoge
3.12 DAFFKE Münster e.V.
Dahlweg 112
48153 Münster
1. Beate Heeg
Rentnerin
3.13 ISA - Institut für soziale Arbeit e.V.
Friesenring 40
48147 Münster
1. Ilona Heuchel
Diplom-Pädagogin, Supervisorin
3.14 Radio – Kaktus Münster e.V.
Verspoel 7-8
48143 Münster
1. Nur Sena Bozkurt
Projektmitarbeiterin
1. Jessica Bruckner
Projektmitarbeiterin
- 7 - Anlage 1 zur Vorlage V/0625/2025
...
Stimmberechtigte Mitglieder
Stellvertretungen
3.15 Jugendtheater-Werkstatt Münster e.V.
Hoppengarten 22
48147 Münster
1. Julia Gakstatter
Geschäftsführerin/
Dipl.-Sozialpädagogin
s. auch:
gemeinsamer Vorschlag der AG
Wohlfahrt/ der Wohlfahrtsver-
bände und des Stadtjugendrings
1. Yvonne Plöger
Dipl.-Sozialpädagogin/-arbeiterin
3.16 SeHT Münster e.V.
Bohlweg 10
48147 Münster
1. Julia Gakstatter
Diplom-Sozialpädagogin
1. Yvonne Plöger
Diplom-Sozialpädagogin
3.17 Pro familia
Beratungsstelle Münster
Ludgeriplatz 12
48151 Münster
1. Fritzi Luft
Diplom-Pädagogin
3.18 Kinder- und Jugendhilfe St. Mauritz
Mauritz-Lindenweg 56
48145 Münster
1. Michael Kaiser
Heimleiter/ Geschäftsführer
3.19 Alexianer Martinistift GmbH
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Buxtrup 11
48301 Nottuln
1. Sven Homann
Diplom-Sozialarbeiter
3.20 Verein für Aquarien- und Terrarienkunde
Münster 1906 e.V.
Niedersachsenring 48
48147 Münster
1. Stefan Jäger
Dipl. Biologe
- 8 - Anlage 1 zur Vorlage V/0625/2025
Stimmberechtigte Mitglieder
Stellvertretungen
3.21 Kita Kinderhäuschen e.V.
Salzmannstraße 53
48147 Münster
1.
2.
Kai Annacker
Softwarearchitekt
Dennis Bein
Lehrer
3.22 Kleine Wiese
Kindergruppe e.V.
Kanalstraße 155
48147 Münster
1. Beate Heeg
Rentnerin
3.23 Wurzelkinder Münster e.V.
Nünningweg 133
48161 Münster
1. Beate Heeg
Rentnerin
3.24 Kita Kolibri e.V.
Südstraße 71b
48153 Münster
1. Beate Heeg
Rentnerin
3.25 KiTa die Maulwürfe e.V.
Gasselstiege 43a
48159 Münster
1. Beate Heeg
Rentnerin
3.26 VDIJB e.V.
Verein zur Förderung Internationaler
Jugendbegegnungen und Projekte
Idenbrockplatz 5
48159 Münster
1. Lothar Wypqrsczyk
Diplom-Sozialpädagoge
1. Marco Brandt
Stadtangestellter
Anlage A
1356 Zeichen
Anlage A zur V/0625/2025 Kurzüberblick Im Rahmen dieser Vorlage erfolgt die Besetzung des nach der Kommunalwahl neu gebildeten Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Damit der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in der neuen Wahlperiode die Arbeit aufnehmen kann, ist der Beschluss über die Besetzung durch den Rat erforderlich. Die Abstim- mung bei der Besetzung der Ausschüsse ist in § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Ziel ist mit dem Beschluss der Vorlage erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremien, Städtepartnerschaften Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) soll bei der Besetzung von Ausschüssen des Rates auf eine geschlechtsparitätische Besetzung geachtet werden.
Beschlussvorlage
5828 Zeichen
V/0625/2025 V/0625/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Besetzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien Beratungsfolge 10.12.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. In den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien werden folgende stimmberechtigte Mitglieder gem. § 71 Abs. 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gewählt: a) Mitglieder als Vertreter/-innen des Rates gem. § 71 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VIII: Ordentliche stimmberechtigte Mitglieder Stellvertretende stimmberechtigte Mitglieder 1. 1. 2. 2. 3. 3. 4. 4. 5. 5. 6. 6. 7. 7. 8. 8. 9. 9. Amt für Bürger - und Ratsservice 28.11.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Lembeck Telefon: 492-3360 LembeckA@stadt- muenster.de - 2 - V/0625/2025 b) Stimmberechtigte Mitglieder auf Vorschlag der im Bereich der Stadt Münster wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gem. § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII: Ordentliche Stimmberechtigte Mitglieder Stellvertretende Stimmberechtigte Mitglieder 10. 10. 11. 11. 12. 12. 13. 13. 14. 14. 15. 15. 2. Über die Entsendung der sachkundigen Einwohner und Einwohnerinnen und ihre Stellver- treter oder Stellvertreterinnen gem. § 4 Abs. 3 (r) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster wird im Rahmen der Entsen dung der sachkundigen Einwohner und Einwohnerin- nen in die übrigen Ausschüsse entschieden. Begründung: Zu 1. Gemäß § 71 Abs. 1 SGB VIII i. V. m. § 4 Abs. 1 AG -KJHG und § 4 Abs. 1 und 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 05.11.2025 gehö- ren dem Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 15 stimmberechtigte Mitglieder ein- schließlich des oder der Vorsitzenden an. Die stimmberechtigten Mitglieder und ihre Stellvertreter oder Stellvertreterinnen sind vom Rat für die Dauer seiner Wahlperiode zu wählen, und zwar ● 9 Mitglieder aus dem Rat der Stadt Münster oder von ihm gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind und ● 6 Mitglieder (Frauen und Männer), die von den im Bereich der Stadt Münster wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen werden. Gemäß § 4 Abs. 2 AG -KJHG sind bei der Wahl Frauen angemessen zu berücksichtigen. Ziel ist es, ein paritätisches Geschlechterverhältnis anzustreben. Sofern es nicht zu einem einheitlichen Wahlvorschlag zur Besetzung der 15 Mitglieder kommt, findet eine getrennte Wahl der unter die Buchstaben a) und b) zu wählenden Mitglieder statt. Zu a) Für die 9 Mitglieder findet eine Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 3 Abs. 1 AG-KJHG i. V. m. § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Quotenver- fahren nach Hare/Niemeyer) statt. Dazu werden von den Fraktionen Listenvorschläge mit den Na- men der von ihnen vorgeschlagenen Ratsmitglieder sowie sachkundiger/erfahrener Bürger oder Bürgerinnen, die dem Rat angehören können, zur Wahl gestellt. - 3 - V/0625/2025 Die in § 58 GO NRW zwingend vorgesehene mehrheitliche Besetzung mit Ratsmitgliedern findet aufgrund der sondergesetzlichen Regelungen des SGB VIII i. V. m. dem AG-KJHG keine Anwen- dung. Dementsprechend ist folgende Verteilung der einzelnen Sitze der Vertreter und Vertreterin- nen aus dem Rat oder von ihm gewählte Frauen und Männer nach § 71 Abs. 1 Ziffer 1: Fraktion Sitze GRÜNE 3 CDU 3 SPD 1 Die Linke 1 Volt 1 Zu b) Die im Bereich der Stadt Münster wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe haben gem. § 4 Abs. 4 AG -KJHG mindestens die doppelte Anzahl der insgesamt auf sie entfallenden Mitglieder und deren Stellvertreter oder Stellvertreterinnen vorzuschlagen, aus denen der Rat 6 Mitglieder und 6 Stellvertreter oder Stellvertreterinnen wählt. Die Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen. Die Vorschläge der im Bereich der Stadt Münster wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sind beigefügt (Anla- ge 1). Es liegt ein gemeinsamer Vorschlag der Wohlfahrtsverbände und des Stadtjugendrings für die 6 zu wählenden stimmberechtigten Mitglieder und Stellvertretungen vor. Zu 2. Gemäß § 4 Abs. 3 Buchst. r) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 05.11.2025 können dem Ausschuss sachkundige Einwohner/innen ge- mäß § 58 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW, die vom Rat der Stadt gewählt werden , angehören. Diese Entscheidung wird gemeinsam mit der Entsendung in die übrigen Ausschüsse getroffen. Gleichstellung von Frauen und Männern Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein - Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleich- stellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“ im Themenfeld 1.2 „´Frauen ins Rathaus´ Paritätische Besetzung von Gremien“. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013- 2015 hatte der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwar- tung, dass sie bei der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Lan- desgleichstellungsgesetz gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch besetzen werden.“ gez. Tilman Fuchs Anlagen: Anlage 1 – Vorschlagsliste Träger der freien Jugendhilfe Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (35)
- Josefstraße 2
- Weseler Straße 539
- Zumsandestraße 25
- Wasserstraße 9
- Windthorststraße 7
- Schillerstraße 44b
- Rudolfstraße 9
- Hammer Straße 220
- Geringhoffstraße 45
- Patronatsstraße 2
- Kristiansandstraße 70
- Schneidemühler Straße 23
- Klosterstraße 8
- Hedwigstraße 7
- Salzmannstraße 53
- Kanalstraße 155
- Südstraße 71b
- Dahlweg 112
- Mauritz-Lindenweg 95
- Merschkamp 23
- Lechtenbergweg 7a
- Alter Steinweg 50
- Straßburger Weg 15
- Berliner Platz 33
- Friesenring 40
- Bohlweg 10
- Ludgeriplatz 12
- Niedersachsenring 48
- Nünningweg 133
- Idenbrockplatz 5
- An der Apostelkirche 3
- Hoppengarten 22
- Gasselstiege 43a
- Verspoel 7
- Buxtrup 11
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0625/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.11.2025
- Erstellt
- 12.11.2025 12:04