221795-07
Digitalisierung der Gremienarbeit
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Beschlussvorlage öffentlich 221795-07 Die Oberbürgermeisterin — — Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB Digitalisierung der Gremienarbeit Beratungsfolge Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation 21.01.2025 Empfehlung Hauptausschuss 06.02.2025 Empfehlung Rat 13.02.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Das Projekt zur Durchführung von hybriden Gremiensitzungen wird aufgrund der aktuell angespannten Haushaltslage für den Zeitraum des Doppelhaushaltes 2025/2026 nicht weiterverfolgt. Im Anschluss wird eine Überprüfung vorgenommen, ob das Projekt fortgeführt werden soll. Begründung Die Verwaltung wurde mit Ratsbeschlüssen beauftragt, die Attraktivität des Livestreams zu verbessern und eine hybride Testsitzung durchzuführen. Während es im Bereich des Livestreams in Kürze zu deutlichen Verbesserungen kommen wird, wie am Ende der Vorlage berichtet wird, soll zuerst auf den Themenkomplex hybride Sitzungen eingegangen werden. Mit dem Ratsbeschluss vom 20.06.2024 wurde die Verwaltung mit der Vorbereitung und Durchführung einer hybriden Testsitzung beauftragt. Daraufhin hat die Verwaltung umfangreiche Vorbereitungen zur Durchführung einer Testsitzung vorgenommen. Dazu wurden ausgiebige Tests und Erkundungen von Konferenz- und Abstimmungssoftware durchgeführt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden geprüft und es erfolgte ein intensiver Austausch mit dem Städtetag NRW und verschiedenen Kommunen. Es wurde eine Ausschreibung für Sitzungstechnik im Ratssaal durchgeführt, die für die Durchführung von hybriden Gremiensitzungen geeignet ist und nach der Brandschutzklappensanierung im Ratssaal installiert wird, die zu den oben dargestellten Verbesserungen führen sollen. Der Stand der Vorbereitungen in Bonn entspricht dabei dem Stand einer kleinen Anzahl größerer Kommunen in NRW, die sich bisher ebenfalls intensiv mit der Thematik beschäftigt haben. Aktuell stoßen alle Kommunen auf die gleichen Unsicherheiten und Seite 1 von 6 Seite 2 — — Herausforderungen, wie ein Termin unter Leitung des Städtetages NRW mit Beteiligung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung gezeigt hat. Neben rechtlichen Fragestellungen zur sicheren Durchführung von Sitzungen zeigten sich dabei vor allem Unsicherheiten bei den zertifizierten Softwarelösungen und dem hohen personellen und technischen Bedarf zur Durchführung solcher Sitzungsformate. Vor dem Hintergrund dieser Unsicherheiten sowie der sehr angespannten Haushaltslage sollte der Politik vorgeschlagen werden, das Projekt aktuell unter der bestehenden Haushaltslage vorerst nicht weiterzuführen. Sachkosten Die Verwaltung geht davon aus, dass nach einer erfolgreichen hybriden Testsitzung aus Gleichbehandlungsgrundsätzen allen Gremien die Möglichkeit gegeben werden müsste, in hybrider Form zu tagen. Die folgenden Kalkulationen beziehen sich daher auf die Einführung für alle Gremien, denen dies rechtlich möglich ist. Ausstattung der Sitzungsräume mit Sitzungstechnik Die Ausstattung des Ratssaales mit der erforderlichen Sitzungstechnik, die auch zur Durchführung eines qualitativ ansprechenden Streams benötigt wird, stellt derzeit bereits einen erheblichen Finanzaufwand von ca. 72.000 € jährlich dar. Die Ausstattung weiterer Sitzungsräume (Sitzungsraum 1 sowie 2+3) würde zusätzliche Mittel in Höhe von ca. 120.000€ jährlich erfordern. Anders als beim Ratssaal, in dem die Sitzungstechnik über das Jahr fest installiert ist, erfordern die Sitzungsräume ein hohes Maß an Flexibilität, was die Tisch- und Stuhlanordnung betrifft. Aus dem Grund würde insbesondere in der Haustechnik zusätzlich durch den Auf- und Abbau der Sitzungstechnik ein deutlich erhöhter Arbeitsaufwand entstehen, was zu höheren Personalkosten führt. Dieser Mehraufwand würde bei ca. 20 Sitzungen pro Monat anfallen. Technische Ausstattung der Mandatstragenden Nach aktueller rechtlicher Einschätzung geht die Verwaltung davon aus, dass mit der Einführung von hybriden Sitzungen aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes allen Mandatstragenden (Stadtverordnete, Bezirksverordnete und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger) das gleiche Angebot von technischer Ausstattung gemacht werden muss. Eine Unterscheidung wie bisher, dass nur Stadt- und Bezirksverordnete ein iPad von der Stadtverwaltung erhalten, wäre dann nicht mehr zulässig. Es ist zudem erforderlich, dass die Mandatstragenden an hybriden Sitzungen mit zwei Endgeräten teilnehmen, um neben den Sitzungsunterlagen über die ALLRIS- App mit dem zweiten Gerät an der Videokonferenz inklusive Abstimmungstool teilnehmen können. Auch für die Teilnehmenden von hybriden Sitzungen vor Ort ist das zweite Gerät notwendig, da die Abstimmung auch im Sitzungsraum über die Software erfolgen muss. Bei aktuell ca. 400 Mandatstragenden würden sich die Kosten für die Anschaffung von iPads in der entsprechenden Stückzahl auf 120.000 Euro im Jahr, bzw. zwei Geräten je Mandatstragenden auf 240.000 Euro im Jahr belaufen, die im Haushalt zusätzlich einzustellen wären. Seite 2 von 6 Seite 3 — — Lizenzen und Einführungskosten Auch die Einführung der Abstimmungssoftware stellt einen finanziellen Aufwand dar. Die Implementierung der Software geht mit einmaligen Kosten i.H.v. 1.015,00€ Kosten einher. Die fortlaufenden Lizenzgebühren für die benötigten Softwarelösungen liegen bei insgesamt 9.072€ jährlich (105 Lizenzen x 7,50€ mtl.) und gehen zu Beginn der Umsetzungsphase mit weiteren Kosten für den Expert Service (1.250€ mtl.) und dem Remote Support für online Teilnehmer sowie Moderatoren (290€ mtl.) einher. Die Dauer der Erforderlichkeit der Support-Services ist derzeit noch nicht einzuschätzen. Weiterhin stellt die Implementierung von Linkando in die ALLRIS-Umgebung einen noch nicht bezifferbaren finanziellen Aufwand dar. Auch die technischen Schulungen der Gremienmitglieder und die regelmäßige Überprüfung der Systeme ziehen zusätzliche Kosten nach sich, die langfristig schwer planbar und kontrollierbar sind. Personalkosten Zusätzlicher Personalbedarf Hybride Sitzungen würden zudem einen weiteren ausgeprägten personellen Aufwand zur Folge haben. Um den reibungslosen Ablauf der digitalen Sitzungen zu gewährleisten, müssten zusätzliche Fachkräfte beschäftigt werden, etwa für den IT-Support, die Moderation der virtuellen Sitzungen (Verwaltung der Zoom-Konferenz sowie des Abstimmungstools) und die kontinuierliche Schulung der Beteiligten. Aufwand der Schriftführungen Die ersten Testungen mit dem Abstimmungstool haben gezeigt, dass die Einarbeitung der Abstimmungen mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schriftführungen verbunden ist, der zusätzlich auch ein weitergehendes kommunalrechtliches Verständnis erfordert. Gerade bei kleineren Gremien stellt die Schriftführungsaufgabe nur einen geringen Teil des eigentlichen Stelleninhaltes dar. Hier würde künftig mit der Nutzung des Abstimmungstools ein höherer Aufgabenanteil auf die Schriftführungsaufgabe entfallen und weitergehende kommunalrechtliche Kenntnisse erforderlich sein, um ordnungsgemäße Sitzungen durchführen und rechtssichere Beschlüsse gewährleisten zu können. Betreuung Linkando-Software und Zoom-Konferenz in der Sitzung Neben diesem Mehraufwand in der Vorbereitung der Sitzung ergibt sich auch während der Sitzungen ein deutlich erhöhter Arbeitsaufwand. Linkando gab den Hinweis aus der bisherigen Erfahrung, dass pro Sitzung eine Person ausschließlich für die Linkando-Betreuung eingeplant werden muss. Diese Stelle muss zum einen über Kenntnisse mit der Software verfügen. Zum anderen muss diese Stelle aber auch Kenntnisse im Bereich „Kommunalrecht“ vorweisen, damit rechtskonforme Sitzungen und Abstimmungen durchgeführt werden können. Hierbei gilt es neben der Einarbeitung neuer Abstimmungsgrundlagen insbesondere zu eruieren, wie die Abstimmungen vorzunehmen sind (welcher ist der weitestgehende Antrag, gibt es konkurrierende Beschlussvorschläge, liegen Ausschließungsgründe vor, etc.). Aber auch die Verwaltung der Zoom-Konferenz ist mit weitreichenden kommunalrechtlichen Kenntnissen verknüpft, sodass die Fachkräfte in den Sitzungen eigenständig erkennen müssen, ob bei vorliegender Befangenheit einer Person das Rederecht zu entziehen ist, wann die Nichtöffentlichkeit Seite 3 von 6 Seite 4 — — herzustellen ist und wann im Zweifel bei vorliegenden technischen Störungen eine Sitzungsunterbrechung vorzunehmen ist. Inwiefern diese erforderlichen Stellen ggf. durch einen Nebenjob erfüllt werden können, ist im Hinblick auf die erforderlichen Kommunalrechtskenntnisse somit fraglich. Betreuung der Streaming-Konferenz Bisher wird der Stream durch eine Person aus einem hauseigenen Personalpool betreut. Der Betreuungsbedarf innerhalb einer hybriden Sitzung wird zunehmen, da manuelle Anpassung der Kameraperspektive auf die/den jeweilige*n Redner*in vorzunehmen sind, was die Komplexität der Aufgabe und die notwendigen Kenntnisse an die Arbeitskräfte erhöht. Bislang besteht der Personalpool aus insgesamt 4 Personen, die das Streaming der jeweiligen Gremien betreuen. Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass die Anzahl der Fachkräfte lediglich auf die Betreuung einer stattfindenden Sitzung pro Tag ausgelegt ist. Zukünftig wird der Bedarf an das Streaming-Personal jedoch steigen, da parallel bis zu 3 (manchmal sogar 4) hybride Sitzungen pro Tag stattfinden können, die eine entsprechende Streaming-Betreuung erforderlich machen. Um die Betreuung sicherstellen zu können, ist somit auch eine deutliche Ausweitung des Personalpools unerlässlich. Bereitstellung von Personal Ein kürzlich erfolgter Austausch zwischen den Kommunen in NRW, dem Städtetag und dem MHKBD hat gezeigt, dass insbesondere die Frage des zusätzlichen Personalbedarfes zur Durchführung rechtsicherer Sitzungen noch mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist. Derzeit steht daher bei allen Kommunen die Frage im Raum, ob der zusätzliche Personalbedarf innerhalb der Sitzungen als weitere Schriftführungsstelle oder als Personalpool für digitale/hybride Sitzungen abgebildet werden sollte. Der Personalbedarf schwankt daher derzeit zwischen 12 bis 35 weiteren Stellen, die ggf. geschaffen werden müssten. Es ist allerdings davon auszugehen, dass zumindest der zusätzliche finanzielle Aufwand für 2 Mitarbeitenden pro Sitzung entsteht. Vorausgesetzt es finden 20 Sitzungen mit einer durchschnittlichen Sitzungszeit von 2 Stunden statt würde somit der Aufwand für 80 Personalstunden pro Monat entstehen. Die Kosten könnten erst nach der notwendigen Eingruppierung anhand der Stellenanforderung ermittelt werden. Aufgrund von bis zu 4 parallel stattfinden Sitzungen am Abend muss der Zeitaufwand allerdings auf eine entsprechende Anzahl von Mitarbeitenden aufgeteilt werden. Unberücksichtigt bleibt dabei die Problematik, genügend Interessierte für eine Tätigkeit außerhalb der üblichen Dienstzeiten zu finden. Personalaufwand Ratsbüro Die bisherigen Planungen und Vorbereitungen wurden und mögliche Durchführung einer Testsitzung werden vom Ratsbüro zusätzlich zu den eigentlichen Aufgaben durchgeführt. Die Erfahrungen daraus und der Austausch mit den anderen Kommunen hat aufgezeigt, dass es unerlässlich ist, (mindestens) eine zusätzliche Vollzeitstelle für die Betreuung von digitalen und hybriden Sitzungen im Ratsbüro zu schaffen. Mehrere Kommunen haben bereits für die Projektleitungen in der Vorbereitung eigenständige Vollzeitstellen eingerichtet, die mit der Projektumsetzung vollumfänglich ausgelastet sind. Nachdem das Projekt bisher bereits mit einem erheblichen Aufwand Seite 4 von 6 Seite 5 — — einhergegangen ist, wird sich der Aufwand nach der Einführung digitaler/hybrider Sitzungsformen nochmals signifikant steigern. Zusätzliche Aufgaben wären exemplarisch die erforderliche Sitzungstechnik zu beschaffen, die Schulungen der Mandatstragenden, die kontinuierliche Einarbeitung und Schulung der neuen Schriftführungen sowie der Fachkräfte zur Betreuung von Linkando- und der Online-Konferenzen, der permanenten Austausch mit den Softwareherstellern zur stetigen Verbesserung der Anwendungen, und die Betreuung von Mandatstragenden und Schriftführungen bei Fragen und Problemen sowie Unterstützung in der Sitzungsdurchführung. Dies führt zu einer zusätzlichen Belastung des Haushalts und muss in die Gesamtbewertung des Projekts einbezogen werden. Fazit Aktuell ist die Durchführung digitaler Sitzungen noch mit erheblichen Unsicherheiten behaftet bzw. nach dem aktuellen Stand der Technik nur sehr schwierig umsetzbar. Es ist zu erwarten, dass Klärungen erfolgen und die Technik sich verbessert. Dieser Effekt wird aber nur mittel- und langfristig eintreten, weil es aktuell nur wenige Kommunen gibt, die digitale und hybride Sitzungen durchführen bzw. kurz vor der Umsetzung stehen. Demgegenüber beläuft sich der entstehende Aufwand auf ca. 370.000 Euro pro Jahr. Dazu kommen 960 Stunden Personalkosten pro Jahr für die zusätzliche Betreuung der Sitzungen, sowie 1 VZA im Ratsbüro. Aus Sicht der Verwaltung sollte auf die Durchführung digitaler und hybrider Sitzungen aufgrund der aktuell sehr schwierigen Haushaltslage verzichtet werden. Zu beachten ist dabei, dass die aufgeführten Kosten bisher nicht im Haushaltsentwurf enthalten sind. Zum Zeitpunkt der Haushaltseinbringung waren die Kosten noch nicht hinreichend zu beziffern und der Beschluss zur ständigen Durchführung nach einer erfolgreichen Erprobung steht aus. Der genannte Aufwand müsste daher im Falle der Einführung von hybriden Sitzungen im Haushalt zusätzlich bereitgestellt werden. Nach dem Beschluss des Rates vom 12.12.2023 hat die Verwaltung deutliche technische Verbesserungen im Bereich des Livestreams sowie der Präsenzteilnahme umgesetzt. Livestream In Zukunft werden im Ratssaal auch frontale Kameraperspektiven zur Verfügung stehen, damit das Plenum und die jeweiligen Redner*innen im Stream besser zu erkennen sind. Zusätzlich werden zukünftig die Namen und die Parteizugehörigkeit der jeweiligen Redner*innen in den Übertragungen der Ratssitzungen in Form einer Einblendung abgebildet. Der Ratssaal wird außerdem mit einer induktiven Höranlage ausgestattet, sodass sichergestellt werden kann, dass die Teilnahme an Gremiensitzungen barrierefreier gestaltet wird und auch Menschen mit Hörbeeinträchtigungen ohne Schwierigkeiten an den Gremiensitzungen teilnehmen können. Des Weiteren wird künftig mit personalisierten Sprechstellen gearbeitet. Diese bieten zum einen den Vorteil, dass die Redeliste über die Meldung der jeweiligen Sprechstelle erstellt wird, sodass eine gerechtere Worterteilung erfolgen kann. Zum anderen wird über die Sprechstellen zukünftig die Redezeit Seite 5 von 6 Seite 6 — — abgebildet, sodass die verbleibende Redezeit fehlerfrei erfasst werden kann. Für die digital zugeschalteten Berichterstattungen stellen die Neuerungen ebenfalls eine Qualitätssteigerung dar, da Wortbeiträge, Fragen und nonverbale Reaktionen des Plenums in Zukunft besser verfolgt werden können. Die Verwaltung ist bestrebt die Digitalisierung der Gremienarbeit in allen Bereichen voranzutreiben. Sobald sich die Ausgangssituation im Hinblick auf hybride bzw. digitale Sitzungsformate und den Haushalt verbessert hat, wird die Verwaltung das Projekt umgehend weiterführen. Anlage/n Keine Seite 6 von 6
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 221795-07
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 21.12.2024
- Erstellt
- 08.02.2026 04:40