99. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ochtrup im Bereich Sportgelände Langenhorst/Welbergen hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorlage 2018/0269 vom 05.06.2018
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Dokumente
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2018/0269
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Beratungsverlauf
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Termin unbekannt
Sitzung
TOP 14, beschließend.
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