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V/0696/2019/1

Grundsatzbeschluss und Errichtungsbeschluss für ein Schulgebäude auf der Konversionsfläche Oxford:

Vorlagen 04.10.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.10.2019, TOP 23

Anlage3_V/0696_2019_1

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Anlage3_V/0696_2019_1

2014 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage V/0696/2019/1 
 
 
 
Grobkostenrahmen 
 
Projekt: 2-zügiges Grundschulgebäude mit Schulsporthalle auf dem Gelände der Oxford-
Kaserne  
  
KG 100 Grundstück 0 € 
KG 200 Herrichten + Erschließen 61.000 €  
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 4.258.000 €  
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen 1.565.000 €  
KG 500 Außenanlagen 245.000 €  
KG 600 Ausstattung + Kunstwerke 338.000 €  
KG 700 Baunebenkosten 2.283.000 €  
 Unvorhergesehenes 970.000 €  
 Projektkosten 9.720.000 €  
 Auszahlung für den Erwerb von 
beweglichem Anlagevermögen 
410.000 €  
 Gesamtkosten 10.130.000 €  
 
Hinweise zu den Grundlagen der Kalkulation 
Die Ermittlung der Kosten erfolgt auf der Grundlage der BGF (Bruttogeschoss-
fläche) x Kosten. Die Kostenkennzahlen wurden dem BKI (Baukostenindex 
2018) entnommen. Die Baukosten wurden mit einem Preisindex von 4,5 % / 
Jahr versehen. 
 
 
Gebäude/ 
Gebäudeteil 
Bruttogrundfläche 
(BGF)  
Baukosten 
Modernisierung 
(KG 300/400) 
zzgl. 
Preissteigerungsindex 
4,5 %/Jahr  
(2019 - 2021: 13,5%) 
Gebäude 31/ 
Uhrenturmgebäude 
Anteil Schulgebäude 1.200 qm 
1.260.000 €  
(1.050 €/qm BGF) 1.433.000 € 
ergänzender 
Schulneubau 1.750 qm 
2.940.000 €  
(1.680 €/qm BGF) 3.340.000 € 
Bestandssporthalle 
 
1.130 qm 926.600 €  
(820 €/qm BGF) 1.050.000 € 
  
KG 300/400 ges. 5.823.000 €

Nettoraumflächen im Gebäude 31/Uhrenturmgebäude 
 
Geschoss 
Nettoraumfläche (NRF): 
Nutzflächen, Verkehrsflächen, Technikflächen 
Schulgebäude Bürgerhaus/Haus der Vereine 
Fläche qm Fläche qm 
EG Mittagsverpflegung 213 Nutzfläche 206 
EG Forum (anteilig) 42 Verkehrsfläche 95 
EG Verwaltung 18 / / 
EG WC-Bereich 34 / / 
EG Verkehrsfläche 108 / / 
EG gesamt 415   301 
OG Verwaltung 196 Nutzfläche 82 
OG 
entwurfsabhängige 
Flächen (Putzmittel, 
Lager, Archiv, 
Haustechnik, Werkstatt 
Hausmeister, Server, 
Nebenräume, WCs, ...) 222 Verkehrsfläche 61 
OG Verkehrsfläche 142 / / 
OG gesamt 560   143 
DG / / Nutzfläche 510 
  / / Verkehrsfläche 96 
DG gesamt  0   606 
gesamt 975   1.050

Ergänzungsvorlage Beschluss

10354 Zeichen

V/0696/2019/1 
V/0696/2019/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Grundsatzbeschluss und Errichtungsbeschluss für ein Schulgebäude auf der Konversionsfläche 
Oxford: 
Errichtung eines 2-zügigen Grundschulgebäudes  durch Umbau des Bestandsgebäudes 
31/Uhrenturm und Neubau sowie Ertüchtigung der Einfachsporthalle 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   09.10.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass eine Kombination aus einem Grundsatzbeschluss und einem 
Errichtungsbeschluss für ein Schulgebäude auf der Konversionsfläche  Oxford erfolgt (vgl. Rat s-
beschluss vom 12.12.2018 zum Antrag A-R/0074/2018: Größere Planungssicherheit und Kosten-
transparenz bei großen Hochbaumaßnahmen der Stadt Münster). 
 
2. Der Rat fasst auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudie unter Zugrundelegung 
des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Musterraumprogramms  den Errichtungsb e-
schluss für ein 2 -zügiges Grundschulgebäude einschl. Flächen für den Offenen Ganztag durch 
Umbau des Bestandsgebäudes 31/Uhrenturmgebäude und ergänzendem Neubau sowie für eine 
Ertüchtigung der vorhandenen Einfachsporthalle mit einem Kostenrahmen in Höhe von ca . 
10.130.000 € ( Lageplan: Anlage 1, Raumprogramm: Anlage 2).  Dieser errechnete Kostenra h-
men ist als qualifizierte Kostenermittlung bezogen auf qm BGF darzustellen. Hierbei sind 
die Kosten des Um- und des Neubaus mit einzubeziehen (Anlage 3). 
 
3. Die Grundschule wird von der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH im Rahmen des 
Entwicklungsträgervertrages errichtet und von der Stadt Münster begleitet, einschli eßlich der 
Durchführung eines Vergabeverfahrens gemäß Vergabeverordnung (VgV -Verfahren) mit vorg e-
schaltetem Architektenwettbewerb sowie der anschließenden Herbeiführung  des Baubeschlus-
ses. Analog zu den Bauvorhaben der Stadt sind alle Fachausschüsse des Ra tes mit einzu-
beziehen. Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster werden angewandt. 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
09.10.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Watermann 
Telefon: 492 40 10 
Watermann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0696/2019/1 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 
 
4.1 im Bestandsgebäude 31/Uhrenturmgebäude gem. Machbarkeitsstudie ausschließlich die 
Verwaltungsräume der Schule sowie die Räumlichkeiten für d ie Mittagsverpflegung (K ü-
che/Speiseraum) untergebracht werden können und für die pädagogischen Cluster einschl. 
Forum ein Neubau erforderlich ist und 
4.2 nach Abzug der für schulische Bedarfe erforderlichen Flächen im Bestandsgebäude 
31/Uhrenturmgebäude noch f reie Flächen im Umfang von ca. 1. 050 q m verbleiben. Diese 
sind Belangen der Bürgerschaft (z.B. für Vereinsnutzung oder für soziale Projekte) zur 
Verfügung zu stellen. 
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, für die unter Ziffer 4.2 genannten freien Flächen im Bes tandsge-
bäude 31/Uhrenturmgebäude ein Nutzungskonzept einschließlich Kostenschätzung zu entw i-
ckeln, im Rahmen eines Dialoges mit der Bürgerschaft zu präsentieren und dem Rat zur Be-
schlussfassung vorzulegen. Ziel ist es, die Maßnahmen zeitgleich mit den Baum aßnahmen für 
die Schule umzusetzen und spätestens im Sommer 2024 fertig zu stellen.  
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung unter Berücksichtigung der weiteren Bevölk e-
rungsentwicklung prüfen wird, ob dort bereits zum Schuljahr 2024/25 eine eigenständige Grund-
schule errichtet werden kann oder aber zunächst ein vorläufiger Teilstandort einer Grundschule 
einzurichten ist. Die Verwaltung wird dem Rat rechtzeitig vor Inbetriebnahme des neuen Schu l-
gebäudes bzw. dem Anmeldeverfahren voraussichtlich  zum Schuljahr 2024/25 einen Beschlus s-
vorschlag auf der Grundlage des Prüfungsergebnisses unterbreiten. 
 
7. Die für den geordneten Schulbetrieb erforderlichen Personalressourcen für das Sekretariat und 
die Hausmeistertätigkeit werden im Rahmen des Stellenplan s 2024 bereitgestellt. Die erforderl i-
chen Mittel zur Finanzierung des Offenen Ganztags sowie der Schulsozialarbeit werden ebenfalls 
ab 2024 bereitgestellt. 
 
8. Die Verwaltung prüft, ob 
 
8.1 die Nutzung des Speisesaals nach Unterrichtsende z.B. durch Vereine möglich ist und 
8.2 ob die im Schulverwaltungstrakt geplanten Toiletten für alle Beteiligten (auch Vereine 
usw.) ausreichen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass auf Grundlage des in der Machbarkeitsstudie kalkulierten Kos-
tenrahmens für den Neubau einer 2 -zügigen Grundschule durch Umbau des Bestandsgebäudes 
31/Uhrenturmgebäude und ergänzendem Neubau sowie die Ertüchtigung der vorhandenen Einfac h-
sporthalle voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 10.130.000 € entstehen.  
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass d er im Rahmen der Machbarkeitsstudie ermittelte Kostenrah men 
nach DIN 276 deutlich von den tatsächlich entstehen den Kosten abweichen kann und der Architek-
tenwettbewerb alternative und damit von den Planungen der Machbarkeitsst udie abweichende Ko n-
zepte zur Umsetzung der Raum bedarfe hervorbringen kann. D er auf der Grundlage der Machba r-
keitsstudie ermittelte Kostenrahmen ist auch bei den alternativen Konzepten möglichst einzuhalten . 
Eine entsprechende Vorgabe wird im weiteren Verfahren berücksichtigt.  
 
Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:

- 3 - 
V/0696/2019/1 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnah-
me 
4770 Neubau Grundsch. Konversi-
onsgebiet Oxford 
 
   
Auszahlungen  Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
bisher 
bereit-
gestellt 
200.000  
   2020 600.000  
   VE 500.000  
   2021 740.000  
   2022 3.460.000  
   2023 3.420.000  
   sp. Jah-
re 
1.300.000  
    9.720.000  
  Auszahlung für den Erwerb von 
beweglichem Anlagevermögen 
2023 410.000  
Summe aller Auszahlungen  10.130.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2020 bei der o.g. 
Produktgruppe veranschlagt.  
Die Beschlussfassung steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat die Ermächtigungen im Rahmen der 
Haushaltssatzung 2020 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bereitstellt.  
 
 
 
 
Begründung: 
 
Im Rahmen der Beratung der Vorlage haben 
 der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in seiner Sitzung am 25.09.2019, 
 der Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement in sei-
ner Sitzung am 25.09.2019 und 
 der Sportausschuss in seiner Sitzung am 25.09.2019 
die Vorlage ohne Beschlussfassung geschoben. 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 den Beschlussvorschlag 
gem. Vorlage V/0696/2019 beschlossen. 
 
Im Rahmen der Beratung der Vorlage haben 
 der Ausschuss für Schule und Weiterbildung in seiner Sitzung am 02.10.2019 und 
 der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Bauwesen in seiner Sitzung am 02.10.2019 
jeweils abweichende Beschlüsse gefasst. 
 
Diese abweichenden Beschlüsse sind in dieser Ergänzungsvorlage V/0696/2019/1 fett gekennzeich-
net.

- 4 - 
V/0696/2019/1 
 
Mit dieser Ergänzungsvorlage V/0696/2019/1 werden diese abweichenden Beschlussempfehlungen 
aufgegriffen. 
 
Zu Beschlussvorschlag 2: 
Der Kostenrahmen für ein 2-zügiges Grundschulgebäude mit Schulsporthalle ist nach Kostengruppen 
differenziert dargestellt (s. Anlage 3). Für die Kostengruppen 300 und 400 (Bauwerk: Baukonstruktion 
und technische Anlagen) ist eine nach Gebäudeteilen differenzierte Darstellung der Baukosten en t-
halten. 
Eine weitere Tabelle zeigt eine differenzierte Darstellung der in der Vorlage genannten Gesamtfläche 
im Gebäude 31/Uhrenturmgebäude von 2.025 qm (Schulgebäude ca. 975 qm, Bürgerhaus/Haus der 
Vereine: ca. 1.050 qm) auf. 
 
Zu Beschlussvorschlag 3: 
Die Verwaltung und NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH stellen sicher, dass alle folgenden 
Vorlagen wie z.B. Beauftragung Wettbewerbsverfahren, Zustimmung zur Planung, Baubeschluss den 
zuständigen politischen Gremien zur Anhörung, Vorberatung bzw. Beschlussfassung vorgelegt wer-
den. 
 
Zu Beschlussvorschlag 4.2, 5 und 8: 
 
Die Verwaltung wird ein Konzept entwickeln und dem Rat der Stadt Münster zur Entscheidung vorle-
gen, das das Ziel verfolgt und den Beschluss aufgreift, die Flächen im Bestandsgebäude 
31/Uhrenturmgebäude für die Belange der Bürgerschaft (z.B. für Vereinsnutzung oder für soziale Pro-
jekte) zur Verfügung zu stellen.  
 
Das Konzept wird sowohl die freien Flächen nach Abzug der für schulische Bedarfe erforderlichen 
Flächen umfassen als auch die schulischen Flächen, die im Rahmen der Vergabe von Schulräumen 
für außerschulische Veranstaltungen angemietet werden können. 
 
Das Konzept wird in einem dialogischen, partizipativen, offenen und bürgerorientierten Verfahren mit 
der Bürgerschaft entwickelt und im Rahmen eines Dialoges mit der Bürgerschaft präsentiert.  
 
Das Konzept wird auch das Ergebnis einer Prüfung zur Nutzung des Speisesaals nach Unter-
richtsende z.B. durch Vereine und die Bemessung der erforderlichen WC-Anlagen beinhalten. 
 
In einer Flächenkonferenz am 02.10.2019 ist mit NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH und 
der Verwaltung die Intention der abweichenden Beschlüsse intensiv thematisiert worden und die Ver-
einbarung getroffen worden, die erforderlichen nächsten Planungsschritte zu beginnen. 
 
Bereits in der erstellten Machbarkeitsstudie sind für das Bürgerhaus/Haus der Vereine und das 
Grundschulgebäude jeweils eine eigene Adresse und Eingangssituationen vorgesehen. 
 
Die von NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH erstellte Zeitplanung basiert darauf, den für 
das Schulgebäude erforderlichen Fertigstellungstermin im Sommer 2024 (Schuljahr 2024/25) be-
darfsgerecht zu ermöglichen. Diese Planung setzt voraus, dass im 1. Quartal 2020 ein Beschluss zur 
Durchführung eines nichtoffenen Architektenwettbewerbes getroffen wird. In dem für das Wettbe-
werbsverfahren zu formulierenden Auslobungstext werden die Beschlüsse dieser Ergänzungsvorlage 
berücksichtigt und als Teil der Wettbewerbsaufgabe formuliert.  
 
 
 
 
I.V.

- 5 - 
V/0696/2019/1 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan  
Anlage 2: Raumprogramm  
Anlage 3: Grobkostenrahmen, Nettoraumflächen im Gebäude 31/Uhrenturmgebäude

Beratungsverlauf (2)

09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.10.2019 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0696/2019/1
Typ
Vorlagen
Datum
04.10.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37