V/0696/2019/1
Grundsatzbeschluss und Errichtungsbeschluss für ein Schulgebäude auf der Konversionsfläche Oxford:
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage3_V/0696_2019_1
2014 Zeichen
Anlage 3 zur Vorlage V/0696/2019/1 Grobkostenrahmen Projekt: 2-zügiges Grundschulgebäude mit Schulsporthalle auf dem Gelände der Oxford- Kaserne KG 100 Grundstück 0 € KG 200 Herrichten + Erschließen 61.000 € KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 4.258.000 € KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen 1.565.000 € KG 500 Außenanlagen 245.000 € KG 600 Ausstattung + Kunstwerke 338.000 € KG 700 Baunebenkosten 2.283.000 € Unvorhergesehenes 970.000 € Projektkosten 9.720.000 € Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 410.000 € Gesamtkosten 10.130.000 € Hinweise zu den Grundlagen der Kalkulation Die Ermittlung der Kosten erfolgt auf der Grundlage der BGF (Bruttogeschoss- fläche) x Kosten. Die Kostenkennzahlen wurden dem BKI (Baukostenindex 2018) entnommen. Die Baukosten wurden mit einem Preisindex von 4,5 % / Jahr versehen. Gebäude/ Gebäudeteil Bruttogrundfläche (BGF) Baukosten Modernisierung (KG 300/400) zzgl. Preissteigerungsindex 4,5 %/Jahr (2019 - 2021: 13,5%) Gebäude 31/ Uhrenturmgebäude Anteil Schulgebäude 1.200 qm 1.260.000 € (1.050 €/qm BGF) 1.433.000 € ergänzender Schulneubau 1.750 qm 2.940.000 € (1.680 €/qm BGF) 3.340.000 € Bestandssporthalle 1.130 qm 926.600 € (820 €/qm BGF) 1.050.000 € KG 300/400 ges. 5.823.000 € Nettoraumflächen im Gebäude 31/Uhrenturmgebäude Geschoss Nettoraumfläche (NRF): Nutzflächen, Verkehrsflächen, Technikflächen Schulgebäude Bürgerhaus/Haus der Vereine Fläche qm Fläche qm EG Mittagsverpflegung 213 Nutzfläche 206 EG Forum (anteilig) 42 Verkehrsfläche 95 EG Verwaltung 18 / / EG WC-Bereich 34 / / EG Verkehrsfläche 108 / / EG gesamt 415 301 OG Verwaltung 196 Nutzfläche 82 OG entwurfsabhängige Flächen (Putzmittel, Lager, Archiv, Haustechnik, Werkstatt Hausmeister, Server, Nebenräume, WCs, ...) 222 Verkehrsfläche 61 OG Verkehrsfläche 142 / / OG gesamt 560 143 DG / / Nutzfläche 510 / / Verkehrsfläche 96 DG gesamt 0 606 gesamt 975 1.050
Ergänzungsvorlage Beschluss
10354 Zeichen
V/0696/2019/1
V/0696/2019/1
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Grundsatzbeschluss und Errichtungsbeschluss für ein Schulgebäude auf der Konversionsfläche
Oxford:
Errichtung eines 2-zügigen Grundschulgebäudes durch Umbau des Bestandsgebäudes
31/Uhrenturm und Neubau sowie Ertüchtigung der Einfachsporthalle
Beratungsfolge
09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
09.10.2019 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass eine Kombination aus einem Grundsatzbeschluss und einem
Errichtungsbeschluss für ein Schulgebäude auf der Konversionsfläche Oxford erfolgt (vgl. Rat s-
beschluss vom 12.12.2018 zum Antrag A-R/0074/2018: Größere Planungssicherheit und Kosten-
transparenz bei großen Hochbaumaßnahmen der Stadt Münster).
2. Der Rat fasst auf der Grundlage der abgeschlossenen Machbarkeitsstudie unter Zugrundelegung
des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Musterraumprogramms den Errichtungsb e-
schluss für ein 2 -zügiges Grundschulgebäude einschl. Flächen für den Offenen Ganztag durch
Umbau des Bestandsgebäudes 31/Uhrenturmgebäude und ergänzendem Neubau sowie für eine
Ertüchtigung der vorhandenen Einfachsporthalle mit einem Kostenrahmen in Höhe von ca .
10.130.000 € ( Lageplan: Anlage 1, Raumprogramm: Anlage 2). Dieser errechnete Kostenra h-
men ist als qualifizierte Kostenermittlung bezogen auf qm BGF darzustellen. Hierbei sind
die Kosten des Um- und des Neubaus mit einzubeziehen (Anlage 3).
3. Die Grundschule wird von der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH im Rahmen des
Entwicklungsträgervertrages errichtet und von der Stadt Münster begleitet, einschli eßlich der
Durchführung eines Vergabeverfahrens gemäß Vergabeverordnung (VgV -Verfahren) mit vorg e-
schaltetem Architektenwettbewerb sowie der anschließenden Herbeiführung des Baubeschlus-
ses. Analog zu den Bauvorhaben der Stadt sind alle Fachausschüsse des Ra tes mit einzu-
beziehen. Die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster werden angewandt.
Amt für Schule und
Weiterbildung
09.10.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Watermann
Telefon: 492 40 10
Watermann@stadt-
muenster.de
- 2 -
V/0696/2019/1
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass
4.1 im Bestandsgebäude 31/Uhrenturmgebäude gem. Machbarkeitsstudie ausschließlich die
Verwaltungsräume der Schule sowie die Räumlichkeiten für d ie Mittagsverpflegung (K ü-
che/Speiseraum) untergebracht werden können und für die pädagogischen Cluster einschl.
Forum ein Neubau erforderlich ist und
4.2 nach Abzug der für schulische Bedarfe erforderlichen Flächen im Bestandsgebäude
31/Uhrenturmgebäude noch f reie Flächen im Umfang von ca. 1. 050 q m verbleiben. Diese
sind Belangen der Bürgerschaft (z.B. für Vereinsnutzung oder für soziale Projekte) zur
Verfügung zu stellen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, für die unter Ziffer 4.2 genannten freien Flächen im Bes tandsge-
bäude 31/Uhrenturmgebäude ein Nutzungskonzept einschließlich Kostenschätzung zu entw i-
ckeln, im Rahmen eines Dialoges mit der Bürgerschaft zu präsentieren und dem Rat zur Be-
schlussfassung vorzulegen. Ziel ist es, die Maßnahmen zeitgleich mit den Baum aßnahmen für
die Schule umzusetzen und spätestens im Sommer 2024 fertig zu stellen.
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung unter Berücksichtigung der weiteren Bevölk e-
rungsentwicklung prüfen wird, ob dort bereits zum Schuljahr 2024/25 eine eigenständige Grund-
schule errichtet werden kann oder aber zunächst ein vorläufiger Teilstandort einer Grundschule
einzurichten ist. Die Verwaltung wird dem Rat rechtzeitig vor Inbetriebnahme des neuen Schu l-
gebäudes bzw. dem Anmeldeverfahren voraussichtlich zum Schuljahr 2024/25 einen Beschlus s-
vorschlag auf der Grundlage des Prüfungsergebnisses unterbreiten.
7. Die für den geordneten Schulbetrieb erforderlichen Personalressourcen für das Sekretariat und
die Hausmeistertätigkeit werden im Rahmen des Stellenplan s 2024 bereitgestellt. Die erforderl i-
chen Mittel zur Finanzierung des Offenen Ganztags sowie der Schulsozialarbeit werden ebenfalls
ab 2024 bereitgestellt.
8. Die Verwaltung prüft, ob
8.1 die Nutzung des Speisesaals nach Unterrichtsende z.B. durch Vereine möglich ist und
8.2 ob die im Schulverwaltungstrakt geplanten Toiletten für alle Beteiligten (auch Vereine
usw.) ausreichen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass auf Grundlage des in der Machbarkeitsstudie kalkulierten Kos-
tenrahmens für den Neubau einer 2 -zügigen Grundschule durch Umbau des Bestandsgebäudes
31/Uhrenturmgebäude und ergänzendem Neubau sowie die Ertüchtigung der vorhandenen Einfac h-
sporthalle voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 10.130.000 € entstehen.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass d er im Rahmen der Machbarkeitsstudie ermittelte Kostenrah men
nach DIN 276 deutlich von den tatsächlich entstehen den Kosten abweichen kann und der Architek-
tenwettbewerb alternative und damit von den Planungen der Machbarkeitsst udie abweichende Ko n-
zepte zur Umsetzung der Raum bedarfe hervorbringen kann. D er auf der Grundlage der Machba r-
keitsstudie ermittelte Kostenrahmen ist auch bei den alternativen Konzepten möglichst einzuhalten .
Eine entsprechende Vorgabe wird im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
- 3 -
V/0696/2019/1
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkun-
gen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnah-
me
4770 Neubau Grundsch. Konversi-
onsgebiet Oxford
Auszahlungen Auszahlungen für Baumaß-
nahmen
bisher
bereit-
gestellt
200.000
2020 600.000
VE 500.000
2021 740.000
2022 3.460.000
2023 3.420.000
sp. Jah-
re
1.300.000
9.720.000
Auszahlung für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen
2023 410.000
Summe aller Auszahlungen 10.130.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2020 bei der o.g.
Produktgruppe veranschlagt.
Die Beschlussfassung steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat die Ermächtigungen im Rahmen der
Haushaltssatzung 2020 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bereitstellt.
Begründung:
Im Rahmen der Beratung der Vorlage haben
der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien in seiner Sitzung am 25.09.2019,
der Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement in sei-
ner Sitzung am 25.09.2019 und
der Sportausschuss in seiner Sitzung am 25.09.2019
die Vorlage ohne Beschlussfassung geschoben.
Die Bezirksvertretung Münster-West hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 den Beschlussvorschlag
gem. Vorlage V/0696/2019 beschlossen.
Im Rahmen der Beratung der Vorlage haben
der Ausschuss für Schule und Weiterbildung in seiner Sitzung am 02.10.2019 und
der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Bauwesen in seiner Sitzung am 02.10.2019
jeweils abweichende Beschlüsse gefasst.
Diese abweichenden Beschlüsse sind in dieser Ergänzungsvorlage V/0696/2019/1 fett gekennzeich-
net.
- 4 -
V/0696/2019/1
Mit dieser Ergänzungsvorlage V/0696/2019/1 werden diese abweichenden Beschlussempfehlungen
aufgegriffen.
Zu Beschlussvorschlag 2:
Der Kostenrahmen für ein 2-zügiges Grundschulgebäude mit Schulsporthalle ist nach Kostengruppen
differenziert dargestellt (s. Anlage 3). Für die Kostengruppen 300 und 400 (Bauwerk: Baukonstruktion
und technische Anlagen) ist eine nach Gebäudeteilen differenzierte Darstellung der Baukosten en t-
halten.
Eine weitere Tabelle zeigt eine differenzierte Darstellung der in der Vorlage genannten Gesamtfläche
im Gebäude 31/Uhrenturmgebäude von 2.025 qm (Schulgebäude ca. 975 qm, Bürgerhaus/Haus der
Vereine: ca. 1.050 qm) auf.
Zu Beschlussvorschlag 3:
Die Verwaltung und NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH stellen sicher, dass alle folgenden
Vorlagen wie z.B. Beauftragung Wettbewerbsverfahren, Zustimmung zur Planung, Baubeschluss den
zuständigen politischen Gremien zur Anhörung, Vorberatung bzw. Beschlussfassung vorgelegt wer-
den.
Zu Beschlussvorschlag 4.2, 5 und 8:
Die Verwaltung wird ein Konzept entwickeln und dem Rat der Stadt Münster zur Entscheidung vorle-
gen, das das Ziel verfolgt und den Beschluss aufgreift, die Flächen im Bestandsgebäude
31/Uhrenturmgebäude für die Belange der Bürgerschaft (z.B. für Vereinsnutzung oder für soziale Pro-
jekte) zur Verfügung zu stellen.
Das Konzept wird sowohl die freien Flächen nach Abzug der für schulische Bedarfe erforderlichen
Flächen umfassen als auch die schulischen Flächen, die im Rahmen der Vergabe von Schulräumen
für außerschulische Veranstaltungen angemietet werden können.
Das Konzept wird in einem dialogischen, partizipativen, offenen und bürgerorientierten Verfahren mit
der Bürgerschaft entwickelt und im Rahmen eines Dialoges mit der Bürgerschaft präsentiert.
Das Konzept wird auch das Ergebnis einer Prüfung zur Nutzung des Speisesaals nach Unter-
richtsende z.B. durch Vereine und die Bemessung der erforderlichen WC-Anlagen beinhalten.
In einer Flächenkonferenz am 02.10.2019 ist mit NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH und
der Verwaltung die Intention der abweichenden Beschlüsse intensiv thematisiert worden und die Ver-
einbarung getroffen worden, die erforderlichen nächsten Planungsschritte zu beginnen.
Bereits in der erstellten Machbarkeitsstudie sind für das Bürgerhaus/Haus der Vereine und das
Grundschulgebäude jeweils eine eigene Adresse und Eingangssituationen vorgesehen.
Die von NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH erstellte Zeitplanung basiert darauf, den für
das Schulgebäude erforderlichen Fertigstellungstermin im Sommer 2024 (Schuljahr 2024/25) be-
darfsgerecht zu ermöglichen. Diese Planung setzt voraus, dass im 1. Quartal 2020 ein Beschluss zur
Durchführung eines nichtoffenen Architektenwettbewerbes getroffen wird. In dem für das Wettbe-
werbsverfahren zu formulierenden Auslobungstext werden die Beschlüsse dieser Ergänzungsvorlage
berücksichtigt und als Teil der Wettbewerbsaufgabe formuliert.
I.V.
- 5 -
V/0696/2019/1
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Raumprogramm
Anlage 3: Grobkostenrahmen, Nettoraumflächen im Gebäude 31/Uhrenturmgebäude
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0696/2019/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.10.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37