V/0964/2014
vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396: Beschluss zur Änderung - Kenntnissnahme des Entwurfs
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Beschlussvorlage
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V/0964/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396: Mecklenbeck - Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße 1. Beschluss zur Änderung 2. Kenntnissnahme des Entwurfs zur Offenlegung Beratungsfolge 15.01.2015 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 29.01.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 04.02.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.02.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Bebauungsplan Nr. 396: Mecklenbeck - Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove - ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) in Verbindung mit §§ 12 und 13 a Baugesetzbuch im Bereich südlich der Meyerbeerstraße dahingehend zu ändern, dass die bisherige Kerngebietsfläche einer Wohnbaunutzung zugeführt wird. Innerhalb dieses Gebiets liegen folgende Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 227, Teile des Flurstücks 520 Flur 228, Flurstück 600, 748 und Teile des Flurstücks 602. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung den Entwurf der vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 „ Mecklenbeck - Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße“ öffentlich auslegen wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Vorlagen-Nr.: V/0964/2014 Auskunft erteilt: Frau Sauer / Herr Geitel Ruf: 492 61 13 / 492 61 93 E-Mail: Sauer@stadt-muenster.de Datum: 12.12.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0964/2014 Begründung: Der zentrale B ereich von Mecklenbeck wird durch den seit dem 10. November 1995 rechtskräft i- gen Bebauungsplan Nr. 396 planungsrechtlich festgesetzt. Die in diesem Plan ausgewiesenen Kerngebietsflächen entlang der Weseler Straße sind bisher nicht realisiert worden und sol len auch nicht mehr verwirklicht werden. Da weiterhin eine große Nachfrage nach Wohnbauflächen besteht, sollen nun die noch nicht b e- bauten Teilflächen des B ebauungsplans Nr. 396 der Wohnnutzung zugeführt werden. Das hierzu vom Investor vorgelegte Konzept liegt diesem Verfahren als Vorhaben - und E rschließungsplan zugrunde. Der Investor hat eine Rahmenvereinbarung mit der Stadt abgeschlossen, in der er sich verpflichtet hat, mit diesem Projekt die wohnungs - und sozialstrukturellen Ziele der Stadt für private Bauland- entwicklungen im Innenbereich (SoBoMü) umzusetzen. Darüber hinaus wird er in einem separat abzuschließenden Durchführungsvertrag die maßnahmebedingten Infrastrukturkosten überne h- men. Die vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 finde t im Rahmen der Woh n- baulandentwicklung in Mecklenbeck Mitte statt und ist Bestandteil einer städtebaulichen Neuor d- nung, die weitere Flächen im näheren Umfeld umfasst (siehe auch 4. und 5. Änderung des Bebau- ungsplans Nr. 396, Vorlagen Nr. V/0924/2014 und V/0925/2014). Am 01. Juli 2014 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB statt. Die Niederschrift ist in der Anlage 1 beigefügt. Die Änderung wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor. Nach Inkrafttreten der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 erfolgt die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a (2) Nr. 2 BauGB. Die Offenlegung soll im März 2015 erfolgen. Nähere Einzelheiten zur Bebauungsplanänderung sind aus den beigefügten Anlagen dieser Vorlage ersichtlich. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Niederschrift der Bürgeranhörung 2. Begründung 3. Textliche Festsetzungen 4. Planverkleinerung
V-0964-2014-Anlage-1-Niederschrift
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0964/2014 Niederschrift über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB Stadtbezirk: Münster - West Anlass: 4. Änderung sowie vorhabenbezogene 5. und 6. Änderung des Bebauungsplan Nr. 396: Mecklenbeck - Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove Zeit: Dienstag, den 01.07.2014, 19:00 Uhr Ort: in der Aula der Peter-Wust-Schule, Dingbängerweg 80, 48163 Münster Teilnehmer: ca. 65 Bürgerinnen und Bürger Leitung der Bürgeranhörung: Herr Brinktrine, Bezirksbürgermeister Vertretung der Verwaltung: Herr Kurz, Frau Sauer, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Weitere Teilnehmer: Herr Vennemann, Investor (5. Vorhabenbezogene Änderung) Frau Bühning, Architektin Stadt und Landschaft Herr Rein, Architekt Stadt und Landschaft (6. Vorhabenbezogene Änderung) Eröffnung Herr Brinktrine begrüßt die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreter der Vorhabenträger und der Verwaltung. Ferner informiert er über den geplanten Ablauf der Veranstaltung . Die Vorstel- lung der Planungen erfolgt in drei Blöcken entsprechend der drei räumlichen Teilbereiche. Nach jedem Block besteht die Möglichkeit Fragen und Anregungen zu äußern. Allgemeine Einführung Die Planungen werden anhand einer Powerpoint-Präsentation vorgestellt. Herr Kurz führt zunächst in die Rahmenbedingungen und den Planungsanlass ein. Mecklen- beck weist demnach hohe Qualitäten als Wohnstandort auf. Anlass für die Planung ist die Tat- sache, dass einzelne Inhalte des alten Bebauungsplans im Bereich Mecklenbeck -Mitte inzwi- schen überholt sind. Aus diesem Grund werden vormals für eine gemischte Nutzung vorges e- hene Flächen nun als Wohnstandorte neu geplant. Zudem ist die Anlage des Paulushofs in i h- rer jetzigen Struktur nicht mehr zu erhalten, was ebenfalls Neuplanungen nötig macht. An diese Ausführungen anschließend stellt Herr Kurz die (Änderungs -)Bereiche vor, um die es im weit e- ren Verlauf der Veranstaltung gehen wird. Im Anschluss werden die Planungsinhalte für die verschiedenen Bereiche einzeln betrachtet. Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 1 von 10 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 396 4. sowie vorhabenbezogene 5. und 6. Änderung Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove Block I - 4. Änderung des Bebauungsplans 396 1. Vorstellung der Planungen (Teilbereich Dingbängerweg / Brockmannstraße - Herr Kurz) Anlass für die Planungen in diesem Bereich stellt die fertig gestellte Erschließung für die Grundstücke südlich des Paulushofs dar, die auch eine Entwicklung der aktuell noch landwirtschaftlich genutzten Flächen südlich des Stadtteilzentrums ermöglicht. Vorges e- hen sind, neben einem Bereich für eine Zentrumserweiterung, Wohnhäuser in dr eige- schossiger Bauweise mit Flachdach. Im Zuge der Realisierung sind sowohl Mehrfamilien- häuser als auch Reihenhäuser möglich. Der Schwerpunkt soll auf der Entwicklung von Mehrfamilienhäusern liegen. Die zwei innen liegenden Bereiche des Gebiets werden j e- weils als Ganzes vermarktet und können flexibel gestaltet werden. Damit besteht die Möglichkeit, dass sich vor allem Baugemeinschaften mit ihren Konzepten für diese Grundstücke bewerben können. Die Erschließung erfolgt über Stichstraßen. Ergänzende Fuß- und Radwegeverbindungen sind vorgesehen um das Gebiet durchlässig zu gestal- ten. Das Parkkonzept, nach dem Stellplätze nur im öffentlichen Straßenraum und ausg e- wiesenen Sammelanlagen möglich sind, wird aus dem bestehenden Bebauungsplan übernommen. Im Anschluss an diese Planausführungen sind Anmerkungen und Fragen möglich. 2. Fragen und Anmerkungen zu den Planungen im Teilbereich Dingbängerweg / Brockmannstraße Im Folgenden werden speziell für diesen Teilbereich relevante Themen zusammeng e- fasst. 1 • Die Erschließung und die Gebäudestellung in den Innenbereichen werden als nicht optimal empfunden. Es wird angeregt das Prinzip der Wohnhöfe, wie es in anderen Bereichen in Mecklenbeck-Mitte realisiert wurde, in diesem Gebiet wieder aufzugrei- fen. Eine Süd- Ost-Ausrichtung der Gebäude sollte der Süd- West-Stellung vorgezo- gen werden. Herr Kurz merkt an, dass die Innenbereiche jeweils als ganze Baufelder vermarktet werden sollen. Die genaue Gebäudestellung sowie die Erschließung werden im Zuge des Vergabeverfahrens Inhalt der vorzulegenden Bewerberkonzepte sein. Erschlos- sen werden die Innenbereiche durch einen zentralen Stich. • Die Tiefgarage für die Erweiterung des Stadtteilzentrums wird begrüßt. Die übrigen Parkplätze in diesem Bereich sollten jedoch eher an der Straße liegen, um für Kun- den / Patienten / etc. sichtbar zu sein. Würden die Gebäude von der Straße zurück gesetzt liegen, so bliebe zudem auch der Blick auf die Kirche unverstellt. 3. Vorstellung der Planungen 4. Änderung (Teilbereich Meyerbeerstraße - Herr Kurz) Herr Kurz stellt die städtischen Planungen im Bereich der Meyerbeerstraße vor. Es ist vorgesehen die Gebäude in diesem Bereich parallel zur Straße auszurichten, um die im Süden angrenzende bewaldete Fläche zu schützen. Durch diese Gebäudestellung ent- stehen tiefe Südgärten. Geplant sind drei Hausgruppen mit je sechs Reihenhauseinheiten und ein Mehrfamilienhaus mit angrenzender Stellplatzanlage. Weitere Stellplätze werden auf dem bisher noch nicht ausgebauten Parkstreifen auf der Meyerbeerstraße entstehen. 1 Fragen, die für alle drei Verfahren relevant sind, sind in diesem Protokoll unter dem Gliede- rungspunkt „Zusammenfassung bereichsübergreifender Anregungen / Fragen“ zusammeng e- fasst. Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 2 von 10 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 396 4. sowie vorhabenbezogene 5. und 6. Änderung Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove Vorgesehen seien bisher wie im übrigen Plangebiet eine dreigeschossige Bauweise und Flachdächer. 4. Fragen und Anmerkungen zu den Planungen im Teilbereich Meyerbeerstraße Im Folgenden werden speziell für diesen Teilbereich relevante Themen zusammeng e- fasst.1 • Es wird gefragt, ob eine Lärmschutzwand vorgesehen ist. Die Notwendigkeit einer Lärmschutzwand hin zur Weseler Straße wird geprüft, erklärt Herr Kurz. Für das städtische Grundstück und das Grundstück der Firma Holz werden dabei die gleichen Maßstäbe angesetzt. • Es wird angemerkt, dass bei dem ersten Termin für die Bürgeranhörung eine ande- re Gebäudestellung an der Meyerbeerstraße dargestellt war und es wird gefragt, ob die Parallelstellung so nun feststehe. Herr Kurz hebt hervor, dass man sich momentan im Planverfahren befinde. Fest stehen alle Planungen erst mit dem Satzungsbeschluss. Aufgrund der angrenzenden Waldfläche sei es jedoch wahrscheinlich, dass es bei der Parallelstellung der Gebäude zur Straße bleibe. • Das Konzept, die zusätzlichen Stellplatzbedarfe i m öffentlichen Raum zu decken wird als fraglich empfunden, da bereits heute eine hohe Auslastung zu erkennen ist. Herr Kurz erklärt, es werde, wie im bereits realisierten Wohngebiet, für das Stellplatzan- gebot ein Stellplatz je Wohneinheit und weitere 30 % Stellplätze für Besucher zugrunde gelegt. Dies entspricht 1,3 Stellplätzen pro Wohneinheit. Die erforderlichen Stellplätze werden vorrangig im öffentlichen Straßenraum nachgewiesen und nur ergänzend auf den Privatgrundstücken. • Es wird gefragt, ob vorgesehen sei die Reihenhäuser in Geschossbauweise zu rea- lisieren. Die Reihenhäuser seien als „klassische“ Reihenhäuser vorgesehen, so Herr Kurz. Das östlich angrenzende Mehrfamilienhaus sei in diesem Abschnitt das einzige in Geschos s- bauweise. • Die vorgesehene Drei geschossigkeit und die Flachdächer in diesem Bereich wer- den kritisiert. Es wird angemerkt, ob Satteldächer sich an dieser Stelle nicht besser einpassen würden. Herr Kurz versichert, dass diese Anregung mitgenommen und im Planungsprozess g e- prüft werde. • Es wird angemerkt, dass im Rahmen des demographischen Wandels dreigeschos- siges Wohneigentum problematisch zu sehen sei. Eine barrierefreie Gestaltung müsse mitgedacht werden. Her Kurz merkt an, dass dies ein Aspekt sei, der sicherlich von Investor en berücksichtigt werden wird. • Es wird gefragt , ob vorgesehen sei den im Westen an das Gebiet angrenzenden Garagenhof in die Planungen einzubeziehen beziehungsweise umzuplanen. Zunächst sei dies nicht vorgesehen, erklärt Herr Kurz. Zum einen handele es sich um ei- ne private Fläche. Zum anderen sei anzunehmen, dass es sich bei den Garagen um g e- bundene Stellplätze handle, die benötigt werden. • Es wird gefragt, ob vorgesehen sei die einzelnen Reihenhäuser frei zu vermarkten. Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 3 von 10 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 396 4. sowie vorhabenbezogene 5. und 6. Änderung Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove Herr Kurz erklärt, dass es sinnvoll sei, die Haus gruppen insgesamt zu vermarkten und aus einer Hand realisieren zu lassen. Block II – vorhabenbezogene 5. Änderung des Bebauungsplans 396 (ehemaliger Paulus- hof) 1. Vorstellung der Planungen (Herr Vennemann) Herr Kurz führt anhand von Fotos in die Rahmenbedi ngungen des Vorhabens auf dem Paulushofgelände ein. Hintergrund des Vorhabens ist, dass die Hofanlage in ihrer heut i- gen Substanz nicht mehr zu erhalten ist. Zudem werden die vorhandenen Flächen für die heutigen Bedarfe nicht mehr benötigt. Herr Vennemann wird der Investor für das Vorhabens sein und wird das Grundstück von der Kirche über Erbpacht erhalten. Er berichtet, dass bereits seit zwei Jahren zusammen mit der Kirche St. Anna ein Konzept für das Paulushofgelände erarbeitet wird. Zentrale Punkte für das Projekt sind der Erhalt der im Durchmesser knapp 20 m messenden alten Eiche auf dem Gelände, das Aufgreifen der U -Form der Anlage sowie die Verlagerung der kirchlichen Kinder - und Jugendarbeit in das Pfarrzentrum. Diese Punkte dienten als Grundlage für eine Mehrfachbeauftragung aus der der heutige Entwurfsstand entwickelt wurde. Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist es Jung und Alt zusammen zu bringen. Die rund 30 geplanten Wohnungen sind nach Süd- Westen ausgerichtet und sollen überwiegend barrierefrei gestaltet werden. Ein Teil der Wohnungen soll verkauft werden. Die restlichen Wohnungen werden vermietet. Insgesamt entstehen drei Höfe mit verschiedenen Nut- zungen. Sowohl für die Wohnanlage als auch für Jugendheim und Kindertagesstätte sind Stellplätze auf dem Gelände vorgesehen. Erschlossen wird das Grundstück über zwei separate Erschließungen für das Jugendzentrum und die Wohnanlage. Im Anschluss an diese Planausführungen sind Anmerkungen und Fragen möglich. 2. Fragen und Anmerkungen zu den Planungen Im Folgenden werden speziell für diesen Teilbereich relevante Themen zusammeng e- fasst. 1 • Es wird gefragt wie groß das Jugendheim geplant ist. Herr Vennemann gibt an, dass für das Jugendheim 210 m² Bruttofläche vorgesehen sind. • Es wird bezweifelt, dass die neu geplante Fläche für das Jugendheim und insbe- sondere die Außenanlage für die Zukunft ausreichend sind. Wird Mecklenbeck als familienfreundlicher Wohnstandort entwickelt, so sind wachsende Bedarfe zu erwar- ten. Mehrere Stimmen kritisieren zudem, dass eine ideale Fläche, die insbesondere auch für die „ungeplante Kinder - und Jugendarbeit“ Raum bot, verloren geht. Für die Jugendlichen bedeute die Planung eine starke Einschränkung. Insbesondere für sie gibt es im näheren Umkreis keine wirkliche Alternative zum wei tläufigen Paulus- hofgelände. Herr Vennemann erklärt, dass das Pfarrzentrum der St. Anna Kirche momentan ausg e- baut und erweitert wird. Zukünftig wird dort Platz für die kirchliche Kinder- und Jugendar- beit zur Verfügung stehen. Herr Kurz betont, dass das für die Kinder - und Jugendlichen zur Verfügung stehende A n- gebot in der Summe nicht reduziert werden wird. Es handelt sich lediglich um eine Auftei- lung des Angebots. Die offenen Kinder- und Jugendarbeit verbleibt auf dem Gelände des Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 4 von 10 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 396 4. sowie vorhabenbezogene 5. und 6. Änderung Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove Paulushofs. Die kirchliche K inder- und Jugendarbeit werde in das Gemeindezentrum St. Anna verlagert. • Die Lage des Kleinkinderspielplatzes direkt am Parkplatz wird kritisiert. • Kritisiert wird zudem, dass Mecklenbeck eine der Qualitäten verliere, die es als f a- milienfreundlichen Stadtteil auszeichnen. Die Planungen würden keinen Ersatz dar- stellen. Insbesondere ab 22 Uhr seien die Jugendlichen in den noch ihnen zur Ver- fügung stehenden Freiräumen stark eingeschränkt. • In der Nähe von Kindern / Jugendlichen und einer Wohnanlage (u.a. für ält ere Per- sonen) wird Konfliktpotenzial gesehen. Ein Ratsmitglied greift diesen Punkt später erneut auf, da die u- förmige Wohnanlage sich zur Kita hin öffnet und zu erwarten ist, dass die Öffnungszeiten der Kita verlängert werden. Herr Vennemann betont, dass dieser Punkt von allen Akteuren abgewogen wurde. Als In- vestor habe er ein besonderes Interesse an einem Erfolg des Projektes. Vorgesehen sei beispielsweise, dass die „Ruhebereiche“ nach Süden hin vom Jugendheim abgewendet liegen. Auch die verschieden genut zten Außenbereiche seien voneinander abgekehrt. Aus Erfahrungen ließe sich zudem sagen, dass viele Leute auch im Alter ein lebendiges Wohnumfeld schätzen und suchen würden. Herr Kurz weist darauf hin, dass die aktuell solitäre Lage nicht dem Bebauungsplan ent- spricht. Dieser sieht den Standort integriert in ein gemischtes Quartier aus Wohnen und Arbeiten vor. Diese Planungen sollen nun realisiert werden. • Es wird ge fragt, ob eine direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stattg e- funden hat. Herr Vennemann verneint dies. Es wurden jedoch Akteure, wie beispielsweise Herr Ni g- genaber als Leiter des Jugendheims, in den Prozess mit einbezogen, die die Situation und Bedürfnisse realistisch einschätzen können. Unter anderem wurde gemeinsam das Raumprogramm erarbeitet. Jedoch mussten auch Kompromisse eingegangen werden. Dies wird von den anwesenden Vertretern der Kirchengemeinde aus dem Publikum be- stätigt. • Es wird angemerkt , dass angesichts der geplanten 30 Wohneinheiten nicht ausrei- chend Parkplätze vorgesehen seien. Für die Vermarktung von Eigentum müssen aber ausreichend Stellplätze vorhanden sein. Zu den Anwohnern hinzu käme der Stellplatzbedarf der benachbarten Kindertageseinrichtung. Herr Vennemann erklärt, dass ausgehend von Erfahrungswerten kalkuliert wurde. Oft wollen mindestens 1/3 der Senioren keinen Stellplatz, da sie kein Auto besitzen und nicht planen eines anzuschaffen. Durch die Größe der Wohnungen sei die Wahrscheinlichkeit, dass viele Bewohner der Anlage einen Zweitwagen besäßen zudem relativ gering. Herr Kurz ergänzt, dass auch bei diesem Projekt mit dem Stellplatzschlüssel der Stadt geplant wurde (ein Stellplatz pro Wohneinheit plus 30 % Besucheranteil). Die erforderl i- chen Stellplätze werden bei diesem Vorhaben – anders als bei dem städtischen – größ- tenteils auf dem Privatgrundstück nachgewiesen. Die übrigen Stellplätze werden im öf- fentlichen Straßenraum abgelöst. Block III - vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans 396 1. Vorstellung der Planungen vorhabenbezogene 6. Änderung Angrenzend an das städtische Grundstück an der Meyerbeerstraße liegt eine bisher als Mischgebiet ausgewiesene Fläche der Firma Holz. Frau Bühning stellt als zuständige A r- chitektin die Planungen für diesen Bereich vor. Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 5 von 10 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 396 4. sowie vorhabenbezogene 5. und 6. Änderung Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove Da die Gehölzstrukturen in diesem Bereich nic ht so ausgeprägt sind wie auf dem be- nachbarten städtischen Grundstück, ist eine Gebäudestellung senkrecht zur Meyerbeer- straße möglich. Insgesamt ist eine kompakte Bebauung geplant, die der Zentrumsnähe Rechnung trägt, aber auch einen möglichst hohen Anteil an Grünelementen beinhaltet. Entsprechend der verschiedenen Nutzungen sind die Gebäuderiegel in ihrer Höhe gestaf- felt. Die im Westen gelegenen zwei Gebäuderiegel mit je fünf Reihenhäusern sind zwei- geschossig mit einem zurück gesetzten dritten Geschoss geplant. Die im mittleren B e- reich liegenden zwei Mehrfamilienhäuser sind mit drei Vollgeschossen ausgestattet. Vor- gesehen sind hier je 15 förderfähige, kleinere Wohnungen um die 45 m² für Ein- bis Zwei- Personen-Haushalte mit überwiegend barrierefreier Gestalt ung. Der im Osten liegende Gebäudekomplex ist mit drei Geschossen plus einem Staffelgeschoss geplant. Für das Erdgeschoss sind ein Pflegebüro und eine Tagespflege mit kleiner Gartenfläche für die Besucher vorgesehen. Die Anfahrt des Gebäudes erfolgt über den angrenzenden Par k- platz. Die Dienstleistungsangebote sollen sich vor allem an den Bedürfnissen der Bewoh- ner der Anlage orientieren. Das Pflegebüro soll jedoch auch als Ansprechstelle für das gesamte Quartier dienen. In den Obergeschossen sind weitere Wohnungen geplant. Die Stellplätze sollen größtenteils im öffentlichen Straßenraum auf der Meyerbeerstraße abgelöst werden. So wird möglichst wenig Verkehr ins Gebiet selbst hinein gezogen, was ermöglicht, dass ruhige Bereiche entstehen. Die Notwendigkeit einer Lärmschutzwand hin zur Weseler Straße wird geprüft. Allerdings weist die südliche angrenzende mit Gehöl z- strukturen bewachsene Fläche hohe Qualitäten auf, die durch eine Wand verdeckt wür- den. 2. Fragen und Anmerkungen zu den Planungen Im Anschluss an diese Planausführungen sind Anmerkungen und Fragen möglich. Die speziell für diese Teilbereiche relevanten Themen werden im Folgenden zusammeng e- fasst. 1 • Es wird ge fragt, ob die Wohnungen in den Mehrfamilienhäusern als Seniorenwoh- nungen oder auch als Wohnungen für Familien geplant werden. Frau Bühning erklärt, dass die Zielgruppe nicht auf Familien im eigentlichen Sinne liege, sondern eher auf Personen mit bestimmten Einschränkungen oder Behinderungen. • Es wird nach der Grundfläche und der Grundstücksgröße der Reihenhäuser ge- fragt. Frau Bühning schätzt die Wohnfläche auf ca. 150 m² und die Grundstücksgröße auf ca. 200 m². • Kritisiert werden die Geschossigkeit und die durchgängig vorgesehenen Flachdä- cher, die sich nicht ins Ortsbild einfügten. Satteldächer würden bevorzugt. Frau Bühning merkt an, dass die Gebäude in ihrer Ausgestaltung als Abgrenzung der im Norden angrenzenden Grundstücke von der Weseler Straße dienen. Auch durch kom- paktere Strukturen ließen sich ein qualitätvolles und ruhiges Wohnumfeld schaffen. Die Anregung werde aber in die laufenden Planungen einbezogen. • Der Abstand zwischen den Gebäuden wird als zu gering und eher als „großstäd- tisch“ empfunden. Herr Kurz weist darauf hin, dass durch die im aktuellen Bebauungsplan im Mischgebiet vorgesehene Dichte und Höhe eine weitaus massivere Bebauung möglich wäre. Die g e- plante Bebauung stellt einen Kompromiss zwischen dieser und einer aufgelockerten B e- bauung dar, die es ermöglich die zentrale Lage zu nutzen. Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 6 von 10 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 396 4. sowie vorhabenbezogene 5. und 6. Änderung Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove • Die Ost-West-Ausrichtung der Gebäude wird kritisi ert, da die Besonnung insbeson- dere im Winter nur sehr eingeschränkt erfolge. Frau Bühning erklärt, dass aufgrund der zentralen Lage auch in anderen Bereichen ins- besondere im Winter nur eine eingeschränkte Besonnung gegeben ist. Selbst bei einer eingeschossigen Bebauung wäre ein Abstand von ca. 30 m notwendig um dies zu ver- meiden. • Es wird angeregt auch die Gebäude wie auf der städtischen Fläche parallel zur Straße auszurichten. So entstünden auch in diesem Bereich größere Gärten und durch die geringere Dichte würde der Parkraum entlastet. • Die Außenflächen der Gebäude werden als zu klein empfunden, insbesondere im Hinblick auf die Zahl der Wohnungen. Auch im Bereich der Pflege seien größere Flächen erforderlich. • Durch die dichte Bebauung wird eine Verschattung der nördlich der Meyerbeerstra- ße gelegenen Gebäude befürchtet. Zusammenfassung bereichsübergreifender Anregungen / Fragen Themenkomplex „weiterer Verfahrensverlauf“ • Mehrere Personen fragen, mit welchem Zeithorizont für die Planungen und die Rea- lisierung zu rechnen ist. Herr Kurz erklärt, dass das Verfahren zügig durchgeführt werden soll. Die Offenlegung der Pläne erfolgt nach den Sommerferien. Ende des Jahres können die Pläne dann dem Rat zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden. Da die Erschließung der Gebi ete bereits vorhanden ist, ist ein Baubeginn für Anfang 2015 denkbar. Bei den vorhabenbezogenen Planungen hängt die Zeitplanung von den Investoren ab. In ergänzenden Vereinbarungen mit der Stadt werden bestimmte Fristen für die Realisi e- rung der Vorhaben festgesetzt. • Es wird gefragt, an welcher Stelle des Verfahrens es möglich ist Einwände und A n- regungen einzubringen. Die Bürgerversammlung ist der erste Termin im Verfahren, bei dem es den Bürgern mög- lich ist Anregungen und Bedenken zu äußern. Herr Kurz erklärt weiter, dass vorgesehen ist, die Planungen nach den Sommerferien of- fen zu legen. Innerhalb eines Zeitfensters von einem Monat können die Pläne mit allen Unterlagen (auch dem Protokoll der Bürgeranhörung) sowohl im Stadthaus 3 als auch im Internet eingesehen werden. Die Offenlegung wird auf der Internetseite des Stadtpl a- nungsamtes, in der Presse und im Amtsblatt bekannt gegeben. Während dieser Zeit ist es möglich schriftlich Einwände und Anregungen einzureichen. Die Anregungen werden im weiteren Planungsprozess durch den Rat abgewogen. • Es wird gefragt, ab welchem Punkt im Verfahren die Planungen fest stehen. Herr Kurz erklärt, dass prinzipiell bis zum Satzungsbeschluss noch Änderungen möglich sind. Alle Planungen, auch die vorhabenbezogenen, müssen durch den Rat beschlossen werden. • Es wird ge fragt, ob die Vergabe der städtischen Baugrundstücke über das Punkte oder das Bieterverfahren erfolgt. Die Vergabe der städtischen Grundstücke erfolgt über die städtischen Vergaberichtlinien. Diese sind beim Liegenschaftsmanagement einsehbar. Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 7 von 10 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 396 4. sowie vorhabenbezogene 5. und 6. Änderung Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove Themenkomplex „Bebauungsstruktur“ • Die geplanten (gegenüber den ursprünglichen Planungen) kleineren Hauseinheiten werden begrüßt, da von ihnen eine nachbarschaftsfördernde Wirkung ausgehe. • Mehrere Personen sind der Meinung , dass die städtischen Planungen die Vielfalt vermissen lassen, die ansonsten in Mecklenbeck -Mitte zu finden ist. Die durchgän- gig vorgesehenen drei Geschosse mit Flachdach werden kritisiert, da sie nicht als typisch für Mecklenbeck empfunden werden. Gewüns cht werden unterschiedliche Bau- und Dachformen. Für eine Auflockerung sollten Gebäude vor - und zurück springen. Beispielsweise könnten insbesondere auf der städtischen Fläche an der Meyer- beerstraße in der Bebauung die Satteldächer der gegenüberliegenden H äuser auf- gegriffen werden. Es wird zudem angemerkt, dass anstatt der vollen Dreigeschossigkeit zwei G e- schosse mit Staffelgeschoss für diesen Bereich von Mecklenbeck typischer seien. Herr Kurz erklärt, dass die durchgängige Dreigeschossigkeit mit Flachdächern in der zentralen Lage der betreffenden Bereiche begründet liegt. Ziel ist eine der Lage ang e- messene Dichte. Die Flachdächer ermögliche, diese Dichte zu realisieren, ohne weiter erhöhen zu müssen. Die Festsetzung von drei Geschossen verhindere zudem nicht, dass das dritte Geschoss gegenüber den darunter liegenden zurück springe. Themenkomplex „Verkehrsführung und Erschließung“ • Es wird gefragt, ob Stadtbusse durch die neuen Wohngebiete geführt werden sol- len. Falls dies der Fall ist, so sollte die Straße in ihrer Breite so dimensioniert sein, dass sich zwei (Schul-)Busse begegnen können. Herr Kurz antwortet, dass dies bisher nicht vorgesehen ist. Die Anregung wird an die Fachkollegen weiter gegeben. • Es wird angemerkt, dass das Tiefbauamt bei den Anlagen zur Entwässerung auf ei- nen ausreichenden Nennwert achten sollte, um Fälle wie bei 12 Häuser am Korten- kamp, bei denen der Nennwert zu gering gewählt wurde und daher die Leitungen regelmäßig durchgespült werden müssen, zu vermeiden. • Angemerkt wird, dass ein Ausr ücken der Feuerwehr mit Martinshorn sich nicht mit der Wohnnutzung im Umkreis vertrüge. Eine abweichende Regelung zum Ausrücken der Feuerwehr ist nicht vereinbar mit den Bedarfen der Feuerwehr. • Es wird angeregt, dass sowohl auf der Meyerbeerstraße als auch auf der Broc k- mannstraße die Geschwindigkeit reduziert werden sollte und die Straßen durch ent- sprechende Maßnahmen für Durchgangsverker – insbesondere als Umgehung der Kreuzung Weseler Straße / Dingbängerweg – unattraktiv gemacht werden sollte. • Es wird vorgeschlagen, die Zufahrt von der Weseler Straße auf die Meyerbeerstr a- ße im Querschnitt zu verringern, um ihrem Charakter als Wohnstraße gerecht zu werden und die Durchfahrt von LKW zu verhindern. • Des Weiteren steht die Frage im Raum, ob eine Verkehrsreduzierung auf dem Dingbängerweg denkbar ist. Ein Umbau des Dingbängerwegs zur Tempo 30 Zone ist eher unwahrscheinlich, da dies umfassende Baumaßnahmen erfordern würde. Zudem hätte dies umfassende Folgen für den Verkehrsabfluss. Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 8 von 10 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 396 4. sowie vorhabenbezogene 5. und 6. Änderung Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove Kritisiert wird die verkehrliche Situation auf dem und um den Dingbängerweg. Herr Kurz be- zieht Stellung zu den Fragen und Anregungen: • Ist eine Verkehrsberuhigung für den Dingbängerweg vorgesehen? Nein. Eine Entlastung ist durch die GAD -Trasse zu erwarten. Der Verkehrsabfluss in di e- sem Bereich wird aktuelle durch entsprechende Maßnahmen weiter verbessert. • Es wird kritisiert, dass die Beschilderungen überwiegend den Dingbängerweg als Verbindung ausweisen. • Durch die Verlängerung der Meyerbeerstraße entsteht eine weitere Kreuzung nahe der Kreuzung zur Weseler Straße. Diese Abbiegesituation wird als problematisch empfunden, da die Situation an dieser Stelle durch Rückstaus an den Ampeln be- reits heute als schwierig erachtet wird. Das Verkehrsnetz entspricht dem rechtskräftigen Bebauungsplan, der noch von gewerbli- chen Nutzungen entlang der Meyerbeerstraße ausging und ist damit ausreichend dimen- sioniert, so Herr Kurz. • Laut der Begründung zum Bebauungsplan 396 ist es ein Ziel der Planung Durc h- gangsverkehr aus dem Gebiet heraus zu halten. Durch die neue Straßenführung werde diese Zielsetzung ausgehebelt. Herr Kurz erläutert, dass sich diese Zielsetzung auf die Bereiche der Stichstraßen be- zieht. Die Entscheidung, das Gebiet durch die Straßenführung durchlässig zu gestalten, wurde bewusst getroffen, um den Zugang aus verschiedenen Richtungen zu ermögl i- chen. • Die Planungen im Bebauungsplan 396 sind 20 Jahre alt und reagierten daher nicht auf die aktuelle Situation bzw. die aktuellen Erfordernisse. Herr Kurz wird diese Bedenken weiter geben. • Es wird befürchtet, dass die Meyerbeerstraße zukünftig (noch stärker) als Entlas- tung für die Weseler Straße und als Abkürzung genutzt werden wird. Unter ande- rem liegt ein viel genutzter Spielplatz nahe der Meyerbeerstraße, was als besonders problematisch erachtet wird. • Angemerkt wird, ob es nicht möglich sei Barrieren oder ähnliches für den motorisier- ten Verkehr aufzustellen, um Durchgangsverkehr zu vermeiden. Alternativ könnten Aufpflasterungen vorgenommen werden um den Bereich zu entschleunigen. Ein weiterer Vorschlag i st, an den Zugängen zum Gebiet Hinweisschilder wie „Wohn- gebiet“ oder „nur Anliegerverkehr“ zu installieren. Herr Kurz erklärt, dass diese Problematik in vielen Gebieten auftritt. Die Anregungen werden weiter gegeben. Themenkomplex „ruhender Verkehr“ • Es wir d kritisiert, dass es insgesamt in Mecklenbeck -Mitte zu wenige Parkplätze gibt. Sich jeden Tag einen neuen Parkplatz suchen zu müssen wird als unbequem empfunden. Zudem muss Ablöse für einen Parkplatz gezahlt werden, den es unter Umständen gar nicht gibt. Auch die geplanten Parkplätze werden als nicht ausrei- chend erachtet, da viele Anwohner mehr als ein Auto besitzen. Herr Kurz erklärt, dass bei städtischen Planungen stets mit einem Stellplatzschlüssel von 1,3 Stellplätzen pro Haushalt gerechnet wird (vgl. Block I – Teilbereich Meyerbeerstraße 4.). Die individuellen Bedingungen in verschiedenen Haushalten können nicht berücksich- tigt werden. Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 9 von 10 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 396 4. sowie vorhabenbezogene 5. und 6. Änderung Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove • Es wird gefragt, ob durch die Herstellung der Parkplätze im öffentlichen Raum auch Kosten für die bereits ansässigen Haushalte entstehen. Da bereits beim Kauf der Grundstücke eine Ablöse gezahlt wurde sei zu erwarten, dass die jeweiligen Kosten pro Haushalt bereits mit dieser Zahlung abgedeckt seien, so Herr Kurz. • Angeregt wird, auf der nördlich der Meyerbeerstraße gelegenen Grünfläche einige Parkbuchten für die Nutzer des Spielplatzes vorzusehen, da diese oftmals die Stel l- plätze auf der Meyerbeerstraße belegten. Themenkomplex „soziale Infrastruktur“ • Es wird gefragt, ob angesichts der im Zuge der Umsetzung der Planungen zu er- wartenden Zahl an Neubürgern eine Anpassung des Betreuungsangebots der Ki n- dertageseinrichtungen zu erwarten ist. Herr Kurz erklärt, dass der Bedarf an zusätzlichen Kitaplätzen im Zuge der Ämterbeteil i- gung geprüft wird. Die während der Offenlegung einsehbaren Unterlagen werden Auss a- gen zu diesem Punkt enthalten. Themenkomplex „Grünstrukturen und Freiräume“ • Es wird angemerkt, dass durch eine möglicherweise notwendige Lärmschutzwand noch mehr Bäume entlang der Meyerbeerstraße verloren gingen. Dies sei insbe- sondere im Hinblick auf den Klimawandel zu vermeiden. Themenkomplex „Lärmschutz“ • Angemerkt wird, dass ursprünglich die Bürogebäude als Schallschutzbebauung zur Weseler Straße und zum Dingbängerweg hin geplant gewesen seien. Mit den akt u- ellen Planungen rücke die Wohnbebauung noch näher an die Straßen als Lär m- quellen heran. Herr Kurz führt aus, dass zunächst eine Lärmminderung durch die geplante Geschwi n- digkeitsreduzierung auf der Weseler Straße zu erwarten sei. Der Lärmschutz werde im Zuge des Verfahrens geprüft. • Es wird befürchtet, dass durch die geplanten Häuser und eine möglicherweise not- wendige Lärmschutzwand mehr Lärm die nördlich der Meyerbeerstraße gelegenen Häuser erreichen wird. • Es wird gefragt, wer die Kosten für die Lärmschutzwand zu tragen habe. Da die Lärmschutzwand nicht durch die Stadt gestellt würde, lägen die Kosten bei den Grundstückskäufern. Ende der Veranstaltung Herr Brinktrine bedankt sich bei den Vertretern der Verwaltung für die Vorstellung der Planung sowie für die Anmerkungen und Fragen der Bürgerinnen und Bürger und beendet die Veran- staltung gegen 21:10 Uhr. gez. Herr Brinktrine Bezirksbürgermeister gez. Frau Sauer Protokollführerin Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 10 von 10
V-0964-2014-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0964/2014 Textliche Festsetzungen zum Entwurf der vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396: Mecklenbeck - Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße 1 Textliche Festsetzungen gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Art der baulichen Nutzung Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind für Wohnzwecke Reihen- und Mehrfamilienhäuser sowie ein Wohn- und Geschäftshaus (Nutzung smi- schung aus Pflegebüro, Büroräumen und Wohnen) zulässig. Reihenhäuser – Haus A und B Zulässig sind insgesamt zehn Wohnhäuser in Reihenhausbauweise aufgeteilt auf zwei Gebäuderiegel (jeweils fünf Häuser pro Riegel). Mehrfamilienhäuser – Haus C und D Zulässig sind zwei Gebäude mit jeweils 15 Wohnungen. Wohn- und Geschäftshaus – Haus E Zulässig sind 14 Wohnungen sowie im Erdgeschoss - ein Pflegebüro und - ein Büro / Dienstleister. 1.2 Maß der baulichen Nutzung Die Oberkante des Erdgeschossfertigfußbodens der Gebäude muss mindestens 0,3 m über der durch Normalhöhennull (NHN) definierten Höhe der jeweils der E rschließung dienenden Verkehrsfläche liegen (§ 9 (3) BauGB i. V. m. § 18 (1) BauNVO). 1.3 Nebenanlagen 1.3.1 Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO sind in den festgesetzten Bereichen zulässig. Zusätzliche Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen – ausgenommen Zuwegungen, Einfriedungen, Sichtschutzanlagen, Terrassen – dür- fen in ihrer Grundfläche je Gebäude 12,00 m² nicht überschreiten. (§ 9 (1) 4 i. V. m. § 9 (3) BauGB) 1.3.2 Nebenanlagen sind eingeschossig mit einer maximalen Höhe von 3,00 m sowie mit einem Abstand von mindestens 0,50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen zu errichten (§ 23 (3) und (5) BauNVO). 1.3.3 Für Terrassenüberdachungen bis zu einer Größe von 9 m² ist eine Überschreitung der Baugrenzen bis zu einer Tiefe von 3 m zulässig. 1.4 Stellplätze 1.4.1 KFZ-Stellplätze sind nur innerhalb der dafür festgesetzten Flächen zulässig (§ 12 (6) BauNVO). 1.4.2 Offene, ebenerdige St ellplätze dürfen nur mit wasserdurchlässigen Materialien (z. B. Porenpflaster, offenfugige Pflasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o. ä.) angelegt werden (§ 9 (1) 20 BauGB). Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 3 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 Mecklenbeck - Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich Meyerbeerstraße 1.5 Außenbereiche und Freiflächen Der dargestellte Freiflächengestaltungs plan ist Bestandteil der Fests etzungen des B e- bauungsplans. Alle Freiflächen sind auf der Grundlage des Freiflächengestaltungsplans zu gestalten und dauerhaft zu erhalten. 1.6 Einfriedungen Als Grundstücksabgrenzung und als Abgrenzung zum öffentlichen Straßenraum sind nur Zäune bis zu einer Höhe von 1,20 m und Hecken zulässig. 1.7 Begrünung Der als zu erhalten festgesetzte Baum darf nicht beschädigt, beeinträchtigt oder beseitigt werden. Im gekennzeichneten Kronentrauf bereich sind zum Schutz des Wurzelber eichs Bodeneingriffe unzulässig. (§ 9 (1) 25 b BauGB) 1.8 Fassaden 1.8.1 Die dargestellten Ansichten sind Bestandteil der Festsetzungen des Bebauung s- plans. Alle Gebäude sind auf der Grundlage der Ansichten zu gestalten. 1.8.2 Für Außenwände ist roter bis r otbrauner Klinker zu verwenden. Für energiesparen- de Maßnahmen und untergeordnete Bauteile wie Loggien ist die Verwendung von Putzmaterial zulässig. 1.9 Dächer Dachbegrünungen und die Anbringung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf den Dach- flächen sind zulässig. 1.10 Immissionsschutz 1.10.1 In den im Plan mit Lärmpegelbereichen (LPB) III gekennzeichneten überbauba- ren Grundstücksflächen sind an den Gebäuden passive Schallschutzmaßnah- men nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ vor zusehen (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB). 1.10.2 In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen, die nur über Lüftung s- möglichkeiten an den mit LPB gekennzeichneten Baugrenzen verfügen, sind schallgedämmte Lüftungen zu installieren (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB). 1.11 Abgrabungen und Aufschüttungen Abgrabungen und Aufschüttungen sind unzulässig. 2 Hinweise 2.1 Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen / Durchführungsvertrag Zur Realisierung dieses Bebauungsplans werden ergänzende, öffentlich- rechtliche Ver- einbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen (Durchführungsvertrag). 2.2 Denkmalschutz Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein- Westfalen (DSchG) ist die Entdeckung ei- nes Bodendenkmals (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) unverzüglich der Stadt Münster / Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 3 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 Mecklenbeck - Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich Meyerbeerstraße Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe, LWL – Ar- chäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten. 2.3 Einsichtnahme in Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN- Vorschriften) können während der Dienststunden bei der Stadt Münster, im Kunden- zentrum Planen – Bauen – Umwelt im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 3 von 3
V-0964-2014-Anlage-2-Begruendung
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0964/2014 Begründun g zum Entwurf der vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396: Mecklenbeck - Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße Inhalt Seite 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen .................................................................................................. 2 2. Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 3. Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................. 3 3.1 Flächennutzungsplan .................................................................................................................. 3 3.2 Bestehendes Planungsrecht ....................................................................................................... 3 4. Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 4 5. Planungsziele ......................................................................................................................................... 5 6. Inhalte des Bebauungsplans .................................................................................................................. 5 6.1 Grundzüge der Planung .............................................................................................................. 5 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ......................................................................................... 5 6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte ...................................................................................... 6 6.2.2 Überbaubare Flächen, Bauweise, Vollgeschosse, Bauhöhe und Dachform ..................... 6 6.2.3 Material, Farbgebung ........................................................................................................ 7 6.2.4 Stellplätze .......................................................................................................................... 7 6.2.5 Freiflächen, Begrünung, Grundstückseinfriedung ............................................................. 8 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung .................................................................................................. 8 6.4 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur .......................................................................................... 9 6.5 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur .......................................................................... 9 6.6 Immissionsschutz ....................................................................................................................... 9 6.7 Altlasten / Altstandorte .............................................................................................................. 10 6.8 Denkmalschutz / Archäologie ................................................................................................... 10 7. Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 10 8. Auswirkungen auf die Umwelt .............................................................................................................. 10 8.1 Artenschutz ............................................................................................................................... 10 8.2 Klimaschutz .............................................................................................................................. 11 9. Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 11 10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ...................................................................... 11 Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 12 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen Die vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 soll gem. §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch in Verbindung mit den §§ 12 und 13 a Baugesetzbuch zur Innenentwicklung durchgeführt werden. Planungsanlass ist der Antrag des Vorhabenträgers, eine Fläche abweichend von den best e- henden Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans zu entwickeln. Zu diesem Zweck wurde das Bebauungsplanverfahren zur vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauung s- plans Nr. 396 eingeleitet. Durch die Änderung soll eine Kerngebietsfläche einer Wohnbaunut- zung zugeführt werden. Die vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 findet im Rahmen der Wohnbaulandentwicklung in Mecklenbeck Mitte statt. Sie ist Bestandteil einer städtebaulichen Neuordnung, die weitere Flächen im näheren Umfeld umfasst (vgl . 4. und 5. Änderung des B e- bauungsplans Nr. 396). Das vom Investor vorgelegte Konzept liegt dem Verfahren als Vorhaben- und Erschließungs- plan zugrunde. Die vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 wird im beschleunigten Ver- fahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt. Die hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor: - es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung; - die zulässige Gesamt-Grundfläche im Plangebiet inklusive der Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellten werden ist kleiner als 20 000 m²; - die Planung ermöglicht/umfasst keine Vorhaben, die der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen; - Natura 2000-Gebiete werden nicht beeinträchtigt. In diesem Zusammenhang entfällt die Durchführung einer Umweltprüfung. D ie Umweltbelange werden jedoch in die Planung und deren Abwägung eingestellt . Eingriffe in Natur und Land- schaft, die aufgr und der Änderung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten als erfolgt oder zulässig. Die Vermeidungsgrundsätze des § 1 a (3) BauGB werden gleichwohl in der Pl a- nung und deren Abwägung berücksichtigt. 2. Geltungsbereich Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanbereichs Nr. 396 umfasst den B e- reich südlich des Kreuzungsbereichs der Straßen „Am Hof Schultmann“ und „Meyerbeerstraße“ zwischen dem öffentlichen Fußweg zur Weseler Straße und dem Hof Appels . Dies entspricht den Grundstücken Gemarkung Münster, Flur 227, Teile des Flurstücks 520 sowie Flur 228, Flurstücke 600, 748 und Teile des Flurstücks 602. Zusätzlich zu den Flächen des Investors , wurden damit Restflächen in den Geltungsbereich des Bebauungsplans mit aufgenommen. Angestrebt wird, diese Flächen in das Vorhabengebiet aufzunehmen und den entstehenden Grundstücken zuzuschlagen. Die Grenzen des räumlichen Gelt ungsbereichs des Bebauung s- plans sind im Plan durch einen grauen Farbstreifen bezeichnet. Die Grenzen des Vorhaben- und Erschließungsplans sind im Plan durch einen violetten, unterbrochenen Farbstreifen g e- kennzeichnet. Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 12 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße Abbildung 1: Räumliche Einordnung des Geltungsbereichs 3. Planungsrechtliche Situation 3.1 Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt den Änderungsbereich als g e- mischte Baufläche dar. Die Inhalte der Änderung sind daher nur teilweise im Sinne des § 8 (2) Satz 1 BauGB aus den Darstellungen des Flächennutzungsplan s entwickelt. Der B ebauungsplan kann jedoch nach § 13 a (2) Nr. 2 BauGB vor Änderung bzw. Ergänzung des Flächennutzungsplans aufgestellt werden, da seine Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch erfolgt und die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets nicht beeinträchtigt wird. Der Flächennutzungsplan ist entsprechend im Wege der Berichtigung anzupassen. Darzustel- len ist der Änderungsbereich zukünftig als Wohnbaufläche. 3.2 Bestehendes Planungsrecht Der Änderungsbereich liegt innerhal b des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 396 in der Fas- sung vom 10.11.1995. Dieser Bebauungsplan setzt den Änderungsbereich als Kerngebiet fest. Damit das Planungsziel realisiert werden kann, muss der Bebauungsplan geändert werden. Änderungsbereich Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 12 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße Abbildung 2: Bisherige Festsetzungen für den Geltungsbereich 4. Räumliche und strukturelle Situation Der Stadtteil Mecklenbeck liegt westlich der Münsteraner Innenstadt und hat heute rund 8 950 Einwohner (stand 2013). Mecklenbeck ist gepr ägt durch Wohnsiedlungsbereiche, di e durch landwirtschaftliche Flächen und ein Band überörtlichen Gewerbes längs der Bundesstraße B 51 und der B ahnstrecken Münster – Recklinghausen und Münster – Coesfeld getrennt sind. Ei n- richtungen der öffentlichen Grundv ersorgung wie Kindergarten, Grundschule, Jugendheim und Kirche sind vor allem am Dingbängerweg konzentriert. Änderungsbereich Der rund 5 435 m² große Änderungsbereich befindet sich im zentralen Bereich von Mecklen- beck zwischen Meyerbeerstraße und Dingbängerweg. Momentan liegt die Fläche brach. Nähere Umgebung Aktuell grenzt der Änderungsbereich zu keiner Seite direkt an bebaute Flächen an. Auf der g e- genüberliegenden Seite der Meyerbeerstraße besteht die Bebauung aus zweigeschossigen Reihenhäusern mit Flach- bzw. Pultdächern in offener Bauweise. Allgemein ist die Bebauung im Gebiet geprägt durch überwiegend zweigeschossige Reihen- und Doppelhäuser sowie Mehrfamilienhäuser mit zusätzlichem Staffelgeschoss. Die Häuser wurden überwiegend mit Flachdächern bzw. einer Dachneigung von max imal 20-30 Grad und einer Traufhöhe von ca. 10 m errichtet. Nach Süden hin grenzt ein mit Gehölzen bewachsener Grünstreifen den Ände- rungsbereich von der Weseler Straße und dem angrenzenden Gewerbegebiet ab. Das östlich angrenzende Grundstück ist geprägt durch die historische Hofanlage „Hof Appels“, deren Fachwerkhaus in die Denkmalliste der Stadt Münster aufgenommen worden ist. Perspektivisch wird das westlich an den Änderungsbereich angrenzende Grundstück im Zuge der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 zu einem allgemeinen Wohngebiet entwickelt. Unmittelbar an den Änderungsbereich angrenzend kann ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit Flachdach entstehen. Die westlichen Teile des Grundstücks sind für zweigeschossig e Reihenhäuser mit Satteldächern vorgesehen. Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 12 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße 5. Planungsziele Städtebaulich verträgliche Umstrukturierung zu Wohnbauland Ziel der Änderung des Bebauungsplans ist es, innerhalb des Änderungsbereichs ein Wohn- bauprojekt realisieren zu können. Durch Umstruktur ierung soll das Grundstück, welches bisher als Kerngebietsfläche nicht vermarktet werden konnte, als Wohnbauland dem Markt wieder z u- geführt werden. Die städtebauliche Verträglichkeit im Hinblick auf den zentralen Bereich soll durch den Bebauungsplan gesichert werden. Hierzu gehören die Sicherung eines angemess e- nen Freiflächenanteils, eine städtebaulich verträgliche Anlage der erforderlichen Stellplätze s o- wie der Erhalt der prägenden Grünelemente. Die geplanten Gebäude halten eine der Lage an- gemessene Höhe und Dichte ein. Wohnen in zentraler Lage Das geplante Wohngebiet weist mit seiner zentralen Lage besondere Qualitäten auf. Die Wohnlage ist gekennzeichnet durch kurze Wege und insbesondere die Nähe zum zentralen Versorgungsbereich. Durch die gewählte Erschl ießung und die Anordnung von Bebauung und Stellplätzen soll das Baugebiet trotz seiner zentralen Lage möglichst unbeei nträchtigt von Ver- kehr bleiben. Wohnraum und ergänzende Infrastrukturangebote für verschiedenste Bevölkerungsgruppen Durch die Kombination verschiedener Haustypen sowie eine überwiegend barrierefreie Gestal- tung der geplanten Zwei -Zimmer-Wohnungen, wird Wohnraum für verschiedenste Bevölk e- rungsgruppen geschaffen. Jeweils eine Wohnung im Erdgeschoss der Häuser C, D und E ist so zugeschnitten und ausgestattet, dass sie für Rollstuhlfahrer geeignet ist. Ergänzend kann durch die Einrichtung eines Pflegebüros eine Anlaufstelle für interessierte Anwohner des Quar- tiers entstehen, die warme Mahlzeiten anbietet sowie zu Belangen der häuslichen Pflege info r- miert und diese auch organisiert. Büroräume bieten Platz für die Ansiedlung eines weiteren Dienstleisters, durch den das Infrastrukturangebot des Stadtteils weiter ausgebaut werden kann. 6. Inhalte des Bebauungsplans 6.1 Grundzüge der Planung Zur Sicherung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung sind: • die Art der baulichen Nutzung, • das Maß der baulichen Nutzung, • die Einhaltung der Baugrenzen, • die Regelungen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs sowie • die Realisierung des Freiflächen- und Gestaltungsplans und der Ansichten von substanzieller Bedeutung und stellen die Grundzüge der Planung dar. 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung Durch die folgenden planungsrechtlichen und gestalterischen Festsetzungen wird das städt e- bauliche Konzept des Vorhabens gesichert. Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 12 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße 6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte Art der baulichen Nutzung Die Änderung des Bebauungsplans dient im Wesentlichen der Entwicklung von Wohnbauland. Vor diesem Hintergrund wird Baurecht für 54 Wohneinheiten geschaffen, die in Mehrfamilien- und Reihenhäuser realisierbar sind. Innerhalb des Änderungsbereichs werden für die zuläss i- gen fünf Gebäude drei verschiedene Gebäudekategorien unterschieden. Festgesetzt sind für - die Gebäude A und B: Zeilenbebauung mit jeweils fünf Reihenhäusern, - die Gebäude C und D: Wohngebäude mit jeweils 15 Wohnungen (Mehrfamilien- wohnhäuser) und - das Gebäude E: Wohn- und Geschäftshaus mit 14 Wohnungen sowie Pflegebüro und Büroräumen im Erdgeschoss. Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen N utzung wird im Einzelnen durch Grund- und Geschossflächenzahlen bestimmt. Als Grundflächenzahl (GRZ) ist für die Häuser A bis D das Maß von 0,4 vorgeschrie- ben. Für das Gebäude E ist aufgrund der Erdgeschossnutzung, der angrenzenden Stellplatzan- lage sowie der vorgesehenen Versiegelung der Eingangszone als Anpassung zum östlich gel e- genen öffentlichen Raum eine GRZ von 0,6 festgesetzt. Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist für die Reihenhäuser auf ein Maß von 1,0 und für die übrigen Häuser (C bis E) von 1,2 festgesetzt. Die festgesetzte GRZ entspricht damit der Dichte im gesamten bestehenden Bebauungsplan Nr. 396. Das Vorhaben orientiert sich an den im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 396 vorhandenen Bestand. Die festgesetzte GFZ ist der zentralen Lage angemessen. 6.2.2 Überbaubare Flächen, Bauweise, Vollgeschosse, Bauhöhe und Dachform Überbaubare Grundstücksflächen und Bauweise Durch die festgesetzten Baugrenzen ist die überbaubare Grundstücksfläche definiert. Die Bau- grenzen lassen die städtebauli che Figur der Planung erkennen und sind so gewählt, dass nur ein geringer Spielraum für Erweiterungen und Verschiebungen vorhanden ist . Für Terrassen- überdachungen bis zu einer Größe von 9 m² ist eine Überschreitung der Baugrenzen bis zu ei- ner Tiefe von 3 m zulässig. Außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche sind Kfz -Stellplätze sowie Nebenanlagen in den dafür vorgesehenen Flächen zulässig. Offene, ebenerdige Stellplätze dürfen nur mit was- serdurchlässigen Materialien angelegt werden (vgl. 6.2.4). Ergänzende Nebenanlagen sind au- ßerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, dürfen jedoch in ihrer Grundfläche je Gebäude 12,00 m² nicht überschreiten. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind Zuwe- gungen, Einfriedungen, Sichtschutzanlagen und Terrassen. Für alle Nebenanlagen sind eine eingeschossige Bauweise mit einer maximalen Höhe von 3,00 m sowie ein Abstand von mi n- destens 0,50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen einzuhalten. Festgesetzt ist für die Baukörper eine offene Bauweise. Für die Gebäuden A und B sind ergän- zend Hausgruppen vorgeschrieben, um Angebotsvielfalt zu gewährleisten. Die geplanten Bau- körper stehen senkrecht zur Meyerbeerstraße und sind damit mit den Schmalseiten zur Wes e- ler Straße als Lärmquelle ausgerichtet . Zudem sind die Gebäude so erschlossen, dass für die Häuser A bis D durchgehend West-Gärten entstehen. Zahl der Vollgeschosse Die Zahl der Vollgeschosse wird in den jeweiligen Baufeldern als zwingend festgesetzt. Für die Gebäude A und B sind zwei Geschosse und ein zurückgesetztes drittes Geschoss festgesetzt. Die Gebäude C und D sind dreigeschossig zu errichten. Für das Gebäude E sind entsprechend der Planzeichnung drei Vollgeschosse und ein zurückspringendes viertes Geschoss zulässig. Mit den vorgeschriebenen Geschosszahlen werden die passenden Voraussetzungen für die Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 12 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße angestrebten Nutzungen geschaffen. Gleichzeitig entsteht insbesondere durch das Gebäude E eine prägnante Abgrenzung hin zur Weseler Straße. Bauhöhen und Dachform Die zulässigen Gebäudehöhen sind für jedes Gebäude in der Planzeichnung vermerkt. Sie rich- ten sich nach der festgesetzten Geschossigkeit und sind so festgesetzt, dass eine verträgliche Eingliederung in die Umgebung gewährleistet ist. Die Höhen sind in Meter über N ormalhöhen- null (NHN) zu messen. Als Orientierungspunkte für die Höhenangaben dienen eingemessene Kanaldeckel im öffentlichen Straßenraum. Gemessen an den reinen Gebäudehöhen ergeben sich die folgenden maximalen Bauhöhen: - für zweigeschossige Bauteile 6,00 m, - für dreigeschossige Bauteile 9,00 m und - für viergeschossige Bauteile 12,00 m. Die Gebäudehöhen überschreiten damit den Maßstab der näheren Umgebung nicht. Lediglich der viergeschossige Gebäudeteil des Hauses E weicht von diesem Maßstab ab. Durch die La- ge an einem Kreuzungsbereich und die Einsehbarkeit von der Weseler Straße aus, entsteht so eine markante Raumkante, die städtebaulich vertretbar ist. In den in NHN angegebenen Bau- höhen ist eine erhöhte Oberkante des Erdgeschossfertigfußbodens von 0,30 m über der, der jeweils der Erschließung dienenden V erkehrsfläche berücksichtigt. Als Bestandteil der Textli- chen Festsetzungen dient dieses Mindestmaß dazu, Überflutungen bei Starkniederschlag zu vermeiden. Die barrierefreie Erreichbarkeit der Gebäude ist dabei sicher zu stellen. Aufgrund der festgesetzten Geschossigkeit sind die Dächer der Gebäude als Flachdächer aus- zubilden, um die Ausnutzung der Höhen durch Vollgeschosse zu ermöglichen. Wohneinheiten je Gebäude Insgesamt können im Änderungsbereich 54 Wohneinheiten entstehen. Zulässig sind für die j e- weiligen Gebäude die folgenden Wohneinheiten: - Gebäude A und B: jeweils fünf Reihenhauseinheiten, - Gebäude C und D: jeweils 15 Wohneinheiten und - Gebäude E: 14 Wohneinheiten. Mit der Festsetzung der Zahl an Wohneinheiten wird das Vorhaben konkret gefasst . Die Woh- nungen in den Gebäuden C bis E sind ausschließlich als Zwei-Zimmer-Wohnungen geplant. 6.2.3 Material, Farbgebung Damit die beabsichtigte bauliche Gestalt realisiert wird, sind die Ansichtspläne des Vor habens als Bestandteil der Festsetzungen in den Plan zur Bebauungsplanänderung aufgenommen worden. Aus Gründen der einheitlichen Gestalt ist – dem bestehenden Bebauungsplan Mec k- lenbeck Mitte entsprechend – roter bis rotbrauner Klinker als ortsübliches Fassadenmaterial für die Verblendung der Außenwandflächen aller Gebäude vorgeschrieben. Ergänzend ist f ür energiesparende Maßnahmen und untergeordnete Bauteile wie Loggien die Verwendung von Putzmaterial zulässig. 6.2.4 Stellplätze Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 396 wird ein Stellplatzkonzept verfolgt , welches die Stellplätze vorrangig im öffentlichen Straßenraum nachweist. Ergänzend sind Stellplätze auf den jeweiligen Grundstücken nur dann zulässig, wenn sie dort festgesetzt sind. So soll verhi n- dert werden, dass die knappen Freiräume, insbesondere vor und zwischen den Gebäuden, für den ruhenden Verkehr in Anspruch genommen und angrenzende Wohnungen gestört werden. Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 12 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße Zudem wird die Versiegelung durch dieses Konzept reduziert sowie eine wirtschaftliche Erric h- tung und flexible Belegung des Parkraums gesichert. Der Stellplatzschlüssel für das Gebiet be- trägt 1,3 Stellplätze je Wohneinheit. Um für das Vorhaben eine ausreichende Versorgung mit Stellplätzen sicher zu stellen und im Hinblick auf die Nutzungen im Erdgeschoss des Hauses E, sind rund 22 zusammenhäng ende Stellplätze auf privatem Grundstück realisierbar. Die Stellplätze sind entsprechend der Festset- zungen mit wasserdurchlässigen Materialien wie Porenpflaster, offenfugigen Pflasterungen, Rasengittersteinen, Schotterrasen, etc. zu gestalten. Die überdies erforderlichen Stellplätze sind finanziell im öffentlichen Raum abzulösen. Insgesamt stehen für das an den Änderungsbereich angrenzende Gebiet insgesamt rund 310 Stellplätze für zukünftig rund 220 Wohneinheiten zur Verfügung. Das betreffende Gebiet er- streckt sich vom westlichen Ende der Meyerbeerstraße bis zur Straßenkreuzung am Hof A p- pels. Nördlich sind die Bereiche entlang der Straße „Am Hof Schultmann“ bis hin zum angren- zenden Grünzug einbezogen. 6.2.5 Freiflächen, Begrünung, Grundstückseinfriedung Alle Freiflächen sind auf der Grundlage des dargestellten Freiflächengestaltungsplans zu g e- stalten und dauerhaft zu erhalten. Knapp außerhalb der westlichen Grenze des Vorhaben- und Erschließungsplans befindet sich ein Baum, für den eine Erhaltungsfestsetzung im Bebauungsplan erfolgt. Der Großteil des Kro- nentraufbereichs dieses Baums befindet sich auf städtischen Flächen. Diese werden zum Schutz und zum Erhalt des Baums als öffentliche Grünfläche ausgewiesen und stehen damit nicht zum Verkauf. Der Kronentra ufbereich des Baums reicht bis auf das südliche Reihenhaus- grundstück. Dieser Bereich ist von Versiegelung frei zu halten. Der Baum ist zudem während der Bauarbeiten zu schützen. Um die Qualität des öffentlichen Raumes zu gewährleisten und die angrenzenden Freiflächen und Gebäude weit gehend erlebbar zu machen, sind als Grundstückseinfriedung und als A b- grenzung zum öffentlichen Straßenraum nur Zäune bis zu einer Höhe von 1,20 m und Hecken zulässig. 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung Das Gebiet ist von Norden und Osten her durch die Meyerbeerstraße erschlossen. Eine interne Erschließung für den Kfz -Verkehr erfolgt über die festgesetzte Stellplatzanlage lediglich für die Häuser D und E. Um die privaten Gärten von Verkehr frei zu halten, können die Häuser A, B und C nicht angefahren werden. Da die Gebäude insgesamt nicht von den Entsorgungsfahr- zeugen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) angefahren werden können, können zw i- schen den Parkbuchten entlang der Meyerbeerstraße im öffentlichen Straßenraum Vorbuc h- tungen von Querungshilfen als temporäre Abstellflächen für Abfallbehälter verwendet werden. So ist es möglich Verkehrsbeeinträchtigungen durch Abfallbehälter zu reduzieren bzw. zu ver- meiden. Die fußläufige Erschließung sowie die Erschließung mit technischer Infrastruktur werden für die Häuser A und B über privatrechtliche Vereinbarungen gesichert. Die Häuser C, D und E werden von der Meyerbeerstraße aus mit Infrastruktur versorgt und wie im Freiflächengestaltungsplan dargestellt erschlossen. Nach Ankauf der städtischen Restfläche im Osten kann das Gebäude E, ergänzend zur Stellplatzanlage, vom östlich gelegenen öffentlichen Gehweg aus für Fuß- gänger erschlossen werden. Zur Realisierung des Vorhabens ist unter Umständen eine abschnittsweise Anpassung der be- reits hergestellten Parkplätze entlang der Meyerbeerstraße notwendig. Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 12 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße 6.4 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur Neben der vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 befinden sich mit der 4. und der vorhabenbezog enen 5. Änderung zwei weitere Vorhaben für Mecklenbeck -Mitte in der Planung. Allgemein gilt Mecklenbeck bereits heute als familienfreundlicher Stadtteil. Durch die Planungen werden zusätzliche für Familien geeignete neue Wohnangebote geschaf- fen. Daher ist zukünftig mit einem erhöhten Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen zu rechnen. In der näheren Umgebung des Änderungsbereichs wurde am Stratmannweg kürzlich eine Kindertageseinrichtung für vier Gruppen realisiert, die bereits ausgelastet ist . Durch die Summe der geplanten neuen Wohneinheiten ergibt sich der Bedarf nach einer weiteren Kinder- tageseinrichtung mit mindestens vier Gruppen. Geeignete Grundstücke mit entsprechend gr o- ßen Freiflächen sind im Änderungsbereich II der 4. Änderung vorhanden. 6.5 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur Die Versorgung des Plangebietes mit Gas, Wasser, Strom sowie Anlagen zur Entsorgung von Schmutz- und Regenwasser sind vorhanden und so bemessen, dass sie für die Anbindung der Gebäude ausreichen. 6.6 Immissionsschutz Der Änderungsbereich grenzt an die stark befahrene Weseler Straße (B 51) an. Daher sind im Hinblick auf Immissionsschutz für den Änderungsbereich schwerpunktmäßig Aspekte im Zu- sammenhang mit Verkehrslärm zu betrachten. Ausgehend von Verkehrslärmberechnungen auf Grundlage von Verkehrslärmkarten und Verkehrsprognosen für das Jahr 2020, ist eine lär m- technische Beurteilung des Neubaugebiets erfolgt. Ausgehend von den ermittelten Lärmpegeln ist an den der Weseler Straße und dem Kreu- zungsbereich Weseler Straße / Meyerbeerstraße zugewandten Baugrenzen der Lärmpegelbe- reich III (LPB III) nach DIN 4109 festgesetzt. In den mit LPB III gekennzeichneten Bereichen sind höhere Schallschutzanforderungen an die Außenbauteile zu stellen. Passive Schal l- schutzmaßnahmen an den Gebäuden sind daher entsprechend der DIN 4109, Teil 1 „Schal l- schutz im Hochbau“ vorzusehen. Um eine ausreichende Luftwechselrate bei geschlossenen Fenstern zu gewährleisten, sind in Schlafräumen, die nur über Lüftungsmöglichkeiten an den mit LPB gekennzeichneten Baugrenzen verfügen, schallgedämmte Lüftungseinrichtungen zu installieren (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB). Gestalterische Elemente, wie verschließbare Loggien sind weitere Maßnahmen, die den Schallschutz unterstützen. Die Festsetzung aktiver Lärmschutz- maßnahmen ist nicht erforderlich. Durch die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der Weseler Straße von 70 km/h auf 50 km/h ist an der südlichen Grenze des Änderungsbereichs von einer Reduzierung der Verkehr s- lärmbelastung um etwas mehr als 2 dB(A) auszugehen. Bei einer prognostizierten Verkehrsbe- lastung von 23 500 Kfz/24h im Jahr 2020 werden Lärmpegel von 60,3 dB(A) am Tag erwartet. Dies bedeutet eine Überschreitung des Orientierungswertes der DIN 18005, Teil 1 „Schal l- schutz im Städtebau“ f ür WA -Gebiete von bis zu 5,3 dB(A) am Tag. Da es sich nicht um Grenzwerte sondern um aus Sicht des Schallschutzes erwünschte Zielwerte handelt, ist in A b- hängigkeit der Situation eine Abweichung nach oben oder nach unten hin möglich. Im Allg e- meinen sollte die Überschreitung nicht mehr als 5 dB(A) betragen. Die hier prognostizierte Überschreitung lässt sich noch als zumutbar einstufen. Erste Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung wurden bereits durch die gewählte Gebäu- deanordnung eingeleitet. Es besteht zus ätzlich die Möglichkeit durch entsprechende Grund- rissgestaltung und bauliche Schallschutzmaßnahmen – insbesondere für Schlafräume – auf die Belastung zu reagieren. Damit ist es möglich die Belastungen weitgehend auf die Außenberei- Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 12 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße che der Gebäude zu beschränken. Die Außenbereiche selbst sind durch die südlich angren- zende bewachsene Grünfläche optisch von der Weseler Straße abgeschirmt. 6.7 Altlasten / Altstandorte Im Änderungsbereich sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Altlasten bzw. Altlastenver- dachtsflächen vorhanden. 6.8 Denkmalschutz / Archäologie Innerhalb des Plangebiet s befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bau- und Bo- dendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können j e- doch jederzeit archäologische und paläontologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbun- gen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkm ä- lern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hi n- weis. 7. Flächenbilanz m² % Gesamtes Plangebiet 5 435 100,0 Wohnen - Reihenhäuser 2 019 37,2 Wohnen - Mehrfamilienhäuser 2 073 38,1 Wohn- und Geschäftshaus 1 343 24,7 Vorhaben- und Erschließungs- plan 5 308 97,7 Tabelle 1: Flächenbilanz 8. Auswirkungen auf die Umwelt Die vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 wird im beschleunigten Verfah- ren nach § 13 a BauGB aufgestellt, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, dessen Grundfläche weniger als 20 000 m² aufweist. Eine für die Anwendung des be- schleunigten Verfahrens unzulässige Beeinträchtigung der in § 1 (6 ) Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (FFH -Gebiete bzw. Vogelschutzgebiete) ist ebenso ausgeschlossen wie die Begründung der Zulässigkeit eines UVP -pflichtigen Vorhabens nach Bundes- oder Lan- desrecht. Eine förmliche Umweltprüfung ist damit nicht erforderlich. 8.1 Artenschutz Die Artenschutzprüfung erfolgt auf der Grundlage der gemeinsamen Handlungsempfehlungen des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Minister i- ums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010. Die Überprüfung erfolgte in einem gestuften Verfahren. Auf der Grundlage der Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 12 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße vorgefundenen Biotopstrukturen ist nicht vom Vorkommen planungsrelevanter Arten auszuge- hen. Weiter gehende Untersuchungen sind daher entbehrlich. Bei möglicherweise vorkommenden europäischen Arten, die nicht zu den planungsrelevanten Arten zählen (z.B. verbreitete Vogelarten), kann davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes („Allerweltsarten“) bei vorhabenbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird. Das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzges etz ist damit für diese Arten nicht gegeben. 8.2 Klimaschutz Im Zuge der vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 wurde dem Klima- schutz Rechnung getragen. Der Versiegelungsgrad im Änderungsbereich wird möglichst gering gehalten. So sind beispielsweise wasserdurchlässige Materialien für die Befestigung der Par k- plätze festgesetzt. Dächer können zudem für Solarkollektoren / Photovoltaik genutzt werden. Durch kompakte Baukörper und durchgrünte Bereiche wurde ein Kompromiss zwischen Dichte und Freiraum geschaffen. 9. Gesamtabwägung Übergeordnetes Ziel der Planung ist es durch Überplanung einer bisher nicht genutzten Fläche für verschiedenste Nutzergruppen urbane Wohnraumangebote in zentraler städtebaulich int e- grierter Lage in Münster zu schaffen. Zudem wird das Angebot im Bereich Tagespflege / Pfl e- gedienstleistungen erweitert. Dadurch, dass ein Teil der Kfz -Stellplätze auf privatem Grundstück liegt, wird die zusätzliche Belastung des bestehenden Stellplatzkonzeptes für den öffentlichen Straßenraum reduziert. Im Verfahren entfällt die Erforderlichkeit der Kompensation der planungsbedingten Eingriffe in Natur und Landschaft. Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen wurden im Rahmen des Planungsprozesses gleichwohl geprüft und abwägend berücksichtigt . Die Neuver- siegelungen werden auf das notwendige Maß beschränkt, so dass der Boden geschont wird. Schützenswerte Grünelemente und -strukturen werden erhalten. Wesentliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter sind auf Basis der Festsetzungen des B e- bauungsplans nicht festzustellen und auch künftig nicht zu erwarten. Der Bebauungsplan un- terstützt ergänzend das stadtstrukturelle Oberziel der Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Durch die Festsetzungen im Bebauungsplan werden die Kernzielrichtungen des Vorhabens un- terstützt und gesichert. Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Be- völkerung – insbesondere auf die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedürfnisse, die B e- lange der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, Migranten sowie die unter- schiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer – wurden die zuständigen Fachämter betei- ligt. Während dieser Behördenbeteiligungen sowie während der Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürgern im Planverfahren sind zurzeit keine (weitergehenden) Anhaltspunkte ersichtlich, die eine nicht berücksichtigte Betroffenheit der verschiedenen Bevölkerungsgruppen erkennen lassen. 10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen Die Änderung des Bebauungsplans wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im Um- feld des Plangebiets lebenden Menschen aufgrund der Neuplanung des baulichen Bestandes nur unwesentlich auswirken. Nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht sind nicht ersichtlich. Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 12 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße Im Rahmen der Durchführung des Vorhabens ist ein freihändiger Grunderwerb der Grundst ü- cke Gemarkung Münster, Flur 228, Flurstücke 602 und 748, sowie Teile des Flurstücks 520 der Flur 227 durch den Vorhabenträger möglich (vgl. Punkt 2 Geltungsbereich). Gemäß § 12 BauGB werden zwischen Stadt und Vorhabenträger vor dem Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung ergänzende, öffentlich- rechtliche Vereinbarungen geschlossen (Durchführungsvertrag). Wesentliche Inhalte des Vertrags sind: - Die Einhaltung der in dieser Begründung aufgeführten städtebaulichen Ziele und der dar- aus folgenden Festsetzungen des Bebauungsplans, - die Beachtung der technischen und gestalterischen Anforderungen an die Bau- , Erschlie- ßungs- und Infrastrukturmaßnahmen und - eine Realisierungsverpflichtung zu den Bau- und Erschließungsvorhaben. Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum Entwurf der vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396: Mecklenbeck - Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße. Münster, den __________ Der Oberbürgermeister In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 12
V-0964-2014-Anlage-4-Planverkleinerung
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Amt für 4 Stadtentwicklung Stadtplanung Verkehrsp! anung Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0964/2014 Wohn- und Geschäftshaus mit «14 Wohnungen Büroflächen Pflegebüjinh > * Erdgeschoss Zeilenbebauung mit je 5 Wohngebäude mit je 15 Reihenhäusern o 268 265 < 274 Eı\eig || MÜNSTER 27 \ Planverkleinerung - Maßstab 1:1000
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Weseler Straße
- Meyerbeerstraße 1
- Brockmannstraße
- Dingbängerweg 80
- Stratmannweg
- Am Hof Schultmann
- An den Speichern 7
- Albersloher Weg 33
- Egelshove
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0964/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.12.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37