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V/0964/2014

vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396: Beschluss zur Änderung - Kenntnissnahme des Entwurfs

Vorlagen 10.12.2014

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Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0964-2014-Anlage-1-Niederschrift

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Ansehen

V-0964-2014-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

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V-0964-2014-Anlage-2-Begruendung

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Ansehen

V-0964-2014-Anlage-4-Planverkleinerung

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Ansehen

Beschlussvorlage

3982 Zeichen

V/0964/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396: Mecklenbeck - Weseler Straße / 
Dingbängerweg / Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße  
1. Beschluss zur Änderung   
2. Kenntnissnahme des Entwurfs zur Offenlegung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.01.2015 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
29.01.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
04.02.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
11.02.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Bebauungsplan Nr. 396: Mecklenbeck - Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove - ist 
gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) in Verbindung mit §§ 12 und 13 a Baugesetzbuch im Bereich südlich 
der Meyerbeerstraße  dahingehend zu ändern, dass die bisherige Kerngebietsfläche einer 
Wohnbaunutzung zugeführt wird. 
 
Innerhalb dieses Gebiets liegen folgende Grundstücke:  
Gemarkung Münster,  
Flur 227, Teile des Flurstücks 520  
Flur 228, Flurstück 600, 748 und Teile des Flurstücks 602. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung den Entwurf der vorhabenbezogenen  
6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 „ Mecklenbeck - Weseler Straße / Dingbängerweg / 
Egelshove im Bereich südlich der Meyerbeerstraße“ öffentlich auslegen wird. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den Beschluss zur vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt 
Münster keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0964/2014 
Auskunft erteilt: 
Frau Sauer / Herr Geitel 
Ruf: 
492 61 13 / 492 61 93 
E-Mail: 
Sauer@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.12.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0964/2014 
 
Begründung: 
 
Der zentrale B ereich von Mecklenbeck wird durch den seit dem 10. November 1995 rechtskräft i-
gen Bebauungsplan Nr. 396 planungsrechtlich festgesetzt. Die in diesem Plan ausgewiesenen 
Kerngebietsflächen entlang der Weseler Straße sind bisher nicht realisiert worden und sol len auch 
nicht mehr verwirklicht werden.  
Da weiterhin eine große Nachfrage nach Wohnbauflächen besteht, sollen nun die noch nicht b e-
bauten Teilflächen des B ebauungsplans Nr. 396 der Wohnnutzung zugeführt werden. Das hierzu 
vom Investor vorgelegte Konzept liegt diesem Verfahren als Vorhaben - und E rschließungsplan 
zugrunde. 
Der Investor hat eine Rahmenvereinbarung mit der Stadt abgeschlossen, in der er sich verpflichtet 
hat, mit diesem Projekt die wohnungs - und sozialstrukturellen Ziele der Stadt für private  Bauland-
entwicklungen im Innenbereich (SoBoMü) umzusetzen. Darüber hinaus wird er in einem separat 
abzuschließenden Durchführungsvertrag die maßnahmebedingten Infrastrukturkosten überne h-
men. 
Die vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 finde t im Rahmen der Woh n-
baulandentwicklung in Mecklenbeck Mitte statt  und ist Bestandteil einer städtebaulichen Neuor d-
nung, die weitere Flächen im näheren Umfeld umfasst (siehe auch 4. und 5. Änderung des Bebau-
ungsplans Nr. 396, Vorlagen Nr. V/0924/2014 und V/0925/2014). 
Am 01. Juli 2014 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB statt. Die 
Niederschrift ist in der Anlage 1 beigefügt. 
Die Änderung wird gemäß §  13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der 
Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §  2 (4) BauGB durchgeführt. Die 
Voraussetzungen hierfür liegen vor. Nach Inkrafttreten der 6. Änderung des Bebauungsplans 
Nr. 396 erfolgt die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a 
(2) Nr. 2 BauGB. 
Die Offenlegung soll im März 2015 erfolgen. Nähere Einzelheiten zur Bebauungsplanänderung 
sind aus den beigefügten Anlagen dieser Vorlage ersichtlich. 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
1. Niederschrift der Bürgeranhörung 
2. Begründung  
3. Textliche Festsetzungen  
4. Planverkleinerung

V-0964-2014-Anlage-1-Niederschrift

31901 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0964/2014 
 
Niederschrift  
über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB 
Stadtbezirk: Münster - West 
Anlass: 4. Änderung sowie vorhabenbezogene 5. und 6. Änderung 
des Bebauungsplan Nr. 396: Mecklenbeck - Weseler Straße 
/ Dingbängerweg / Egelshove 
Zeit: Dienstag, den 01.07.2014, 19:00 Uhr 
Ort: in der Aula der Peter-Wust-Schule, 
 Dingbängerweg 80, 48163 Münster 
Teilnehmer: ca. 65 Bürgerinnen und Bürger 
Leitung der Bürgeranhörung: Herr Brinktrine, Bezirksbürgermeister 
Vertretung der Verwaltung: Herr Kurz, Frau Sauer, 
 Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Weitere Teilnehmer: Herr Vennemann, Investor 
 (5. Vorhabenbezogene Änderung) 
 Frau Bühning, Architektin Stadt und Landschaft 
 Herr Rein, Architekt 
 Stadt und Landschaft (6. Vorhabenbezogene Änderung) 
Eröffnung 
Herr Brinktrine begrüßt die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreter der Vorhabenträger und 
der Verwaltung. Ferner informiert er über den geplanten Ablauf der Veranstaltung . Die Vorstel-
lung der Planungen erfolgt in drei Blöcken entsprechend der drei räumlichen Teilbereiche. 
Nach jedem Block besteht die Möglichkeit Fragen und Anregungen zu äußern. 
Allgemeine Einführung 
Die Planungen werden anhand einer Powerpoint-Präsentation vorgestellt. 
Herr Kurz führt zunächst in die Rahmenbedingungen und den Planungsanlass ein. Mecklen-
beck weist demnach hohe Qualitäten als Wohnstandort auf. Anlass für die Planung ist die Tat-
sache, dass einzelne Inhalte des alten Bebauungsplans im Bereich Mecklenbeck -Mitte inzwi-
schen überholt sind. Aus diesem Grund werden vormals für eine gemischte Nutzung vorges e-
hene Flächen nun als Wohnstandorte neu geplant. Zudem ist die Anlage des Paulushofs in i h-
rer jetzigen Struktur nicht mehr zu erhalten, was ebenfalls Neuplanungen nötig macht. An diese 
Ausführungen anschließend stellt Herr Kurz die (Änderungs -)Bereiche vor, um die es im weit e-
ren Verlauf der Veranstaltung gehen wird. 
Im Anschluss werden die Planungsinhalte für die verschiedenen Bereiche einzeln betrachtet. 
Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 1 von 10

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 396  
4. sowie vorhabenbezogene 5. und 6. Änderung 
Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove 
Block I - 4. Änderung des Bebauungsplans 396 
1.  Vorstellung der Planungen  
(Teilbereich Dingbängerweg / Brockmannstraße - Herr Kurz) 
Anlass für die Planungen in diesem Bereich stellt die fertig gestellte Erschließung für die 
Grundstücke südlich des Paulushofs dar, die auch eine Entwicklung der aktuell noch 
landwirtschaftlich genutzten Flächen südlich des Stadtteilzentrums ermöglicht. Vorges e-
hen sind, neben einem Bereich für eine Zentrumserweiterung, Wohnhäuser in dr eige-
schossiger Bauweise mit Flachdach. Im Zuge der Realisierung sind sowohl Mehrfamilien-
häuser als auch Reihenhäuser möglich. Der Schwerpunkt soll auf der Entwicklung von 
Mehrfamilienhäusern liegen. Die zwei innen liegenden Bereiche des Gebiets werden j e-
weils als Ganzes vermarktet und können flexibel gestaltet werden. Damit besteht die 
Möglichkeit, dass sich vor allem Baugemeinschaften mit ihren Konzepten für diese 
Grundstücke bewerben können. Die Erschließung erfolgt über Stichstraßen. Ergänzende 
Fuß- und Radwegeverbindungen sind vorgesehen um das Gebiet durchlässig zu gestal-
ten. Das Parkkonzept, nach dem Stellplätze nur im öffentlichen Straßenraum und ausg e-
wiesenen Sammelanlagen möglich sind, wird aus dem bestehenden Bebauungsplan 
übernommen. 
Im Anschluss an diese Planausführungen sind Anmerkungen und Fragen möglich. 
2.  Fragen und Anmerkungen zu den Planungen im Teilbereich Dingbängerweg / 
Brockmannstraße 
Im Folgenden werden speziell für diesen Teilbereich relevante Themen zusammeng e-
fasst.
1 
• Die Erschließung und die Gebäudestellung in den Innenbereichen werden als nicht 
optimal empfunden. Es wird angeregt das Prinzip der Wohnhöfe, wie es in anderen 
Bereichen in Mecklenbeck-Mitte realisiert wurde, in diesem Gebiet wieder aufzugrei-
fen. Eine Süd- Ost-Ausrichtung der Gebäude sollte der Süd- West-Stellung vorgezo-
gen werden. 
Herr Kurz merkt an, dass die Innenbereiche jeweils als ganze Baufelder vermarktet 
werden sollen. Die genaue Gebäudestellung sowie die Erschließung werden im Zuge 
des Vergabeverfahrens Inhalt der vorzulegenden Bewerberkonzepte sein. Erschlos-
sen werden die Innenbereiche durch einen zentralen Stich. 
• Die Tiefgarage für die Erweiterung des Stadtteilzentrums wird begrüßt. Die übrigen 
Parkplätze in diesem Bereich sollten jedoch eher an der Straße liegen,  um für Kun-
den / Patienten / etc. sichtbar zu sein. Würden die Gebäude von der Straße zurück 
gesetzt liegen, so bliebe zudem auch der Blick auf die Kirche unverstellt. 
3.  Vorstellung der Planungen 4. Änderung (Teilbereich Meyerbeerstraße - Herr Kurz) 
Herr Kurz stellt die städtischen Planungen im Bereich der Meyerbeerstraße vor. Es ist 
vorgesehen die Gebäude in diesem Bereich parallel zur Straße auszurichten, um die im 
Süden angrenzende bewaldete Fläche zu schützen. Durch diese Gebäudestellung ent-
stehen tiefe Südgärten. Geplant sind drei Hausgruppen mit je sechs Reihenhauseinheiten 
und ein Mehrfamilienhaus mit angrenzender Stellplatzanlage. Weitere Stellplätze werden 
auf dem bisher noch nicht ausgebauten Parkstreifen auf der Meyerbeerstraße entstehen. 
1 Fragen, die für alle drei Verfahren relevant sind, sind in diesem Protokoll unter dem Gliede-
rungspunkt „Zusammenfassung bereichsübergreifender Anregungen / Fragen“ zusammeng e-
fasst.  
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 2 von 10

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 396  
4. sowie vorhabenbezogene 5. und 6. Änderung 
Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove 
Vorgesehen seien bisher wie im übrigen Plangebiet eine dreigeschossige Bauweise und 
Flachdächer.  
4. Fragen und Anmerkungen zu den Planungen im Teilbereich Meyerbeerstraße 
Im Folgenden werden speziell für diesen Teilbereich relevante Themen zusammeng e-
fasst.1 
• Es wird gefragt, ob eine Lärmschutzwand vorgesehen ist. 
Die Notwendigkeit einer Lärmschutzwand hin zur Weseler Straße wird geprüft, erklärt 
Herr Kurz. Für das städtische Grundstück und das Grundstück der Firma Holz werden 
dabei die gleichen Maßstäbe angesetzt. 
• Es wird angemerkt, dass bei dem ersten Termin für die Bürgeranhörung eine ande-
re Gebäudestellung an der Meyerbeerstraße dargestellt war und es wird gefragt, ob 
die Parallelstellung so nun feststehe. 
Herr Kurz hebt hervor, dass man sich momentan im Planverfahren befinde. Fest stehen 
alle Planungen erst mit dem Satzungsbeschluss. Aufgrund der angrenzenden Waldfläche 
sei es jedoch wahrscheinlich, dass es bei der Parallelstellung  der Gebäude zur Straße 
bleibe. 
• Das Konzept, die zusätzlichen Stellplatzbedarfe i m öffentlichen Raum zu decken 
wird als fraglich empfunden, da bereits heute eine hohe Auslastung zu erkennen ist. 
Herr Kurz erklärt, es werde, wie im bereits realisierten Wohngebiet, für das Stellplatzan-
gebot ein Stellplatz je Wohneinheit und weitere 30 % Stellplätze für Besucher zugrunde 
gelegt. Dies entspricht 1,3 Stellplätzen pro Wohneinheit. Die erforderlichen Stellplätze 
werden vorrangig im öffentlichen Straßenraum nachgewiesen und nur ergänzend auf den 
Privatgrundstücken. 
• Es wird gefragt, ob vorgesehen sei die Reihenhäuser in Geschossbauweise zu rea-
lisieren. 
Die Reihenhäuser seien als „klassische“ Reihenhäuser vorgesehen, so Herr Kurz. Das 
östlich angrenzende Mehrfamilienhaus sei in diesem Abschnitt das einzige in Geschos s-
bauweise. 
• Die vorgesehene Drei geschossigkeit und die Flachdächer in diesem Bereich wer-
den kritisiert. Es wird angemerkt, ob Satteldächer sich an dieser Stelle nicht besser 
einpassen würden. 
Herr Kurz versichert, dass diese Anregung mitgenommen und im Planungsprozess g e-
prüft werde. 
• Es wird angemerkt, dass im Rahmen des demographischen Wandels dreigeschos-
siges Wohneigentum problematisch zu sehen sei. Eine barrierefreie Gestaltung 
müsse mitgedacht werden. 
Her Kurz merkt an, dass dies ein Aspekt sei, der sicherlich von Investor en berücksichtigt 
werden wird. 
• Es wird gefragt , ob vorgesehen sei den im Westen an das Gebiet angrenzenden 
Garagenhof in die Planungen einzubeziehen beziehungsweise umzuplanen. 
Zunächst sei dies nicht vorgesehen, erklärt Herr Kurz. Zum einen handele es sich um ei-
ne private Fläche. Zum anderen sei anzunehmen, dass es sich bei den Garagen um g e-
bundene Stellplätze handle, die benötigt werden. 
• Es wird gefragt, ob vorgesehen sei die einzelnen Reihenhäuser frei zu vermarkten. 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 3 von 10

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 396  
4. sowie vorhabenbezogene 5. und 6. Änderung 
Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove 
Herr Kurz erklärt, dass es sinnvoll sei, die Haus gruppen insgesamt zu vermarkten und 
aus einer Hand realisieren zu lassen. 
Block II – vorhabenbezogene 5. Änderung des Bebauungsplans 396 (ehemaliger Paulus-
hof) 
1. Vorstellung der Planungen (Herr Vennemann) 
Herr Kurz führt anhand von Fotos in die Rahmenbedi ngungen des Vorhabens auf dem 
Paulushofgelände ein. Hintergrund des Vorhabens ist, dass die Hofanlage in ihrer heut i-
gen Substanz nicht mehr zu erhalten ist. Zudem werden die vorhandenen Flächen für die 
heutigen Bedarfe nicht mehr benötigt. 
Herr Vennemann wird der Investor für das Vorhabens sein und wird das Grundstück von 
der Kirche über Erbpacht erhalten. Er berichtet, dass bereits seit zwei Jahren zusammen 
mit der Kirche St.  Anna ein Konzept für das Paulushofgelände erarbeitet wird. Zentrale 
Punkte für das Projekt sind der Erhalt der im Durchmesser knapp 20 m messenden alten 
Eiche auf dem Gelände, das Aufgreifen der U -Form der Anlage sowie die Verlagerung 
der kirchlichen Kinder - und Jugendarbeit in das  Pfarrzentrum. Diese Punkte dienten als 
Grundlage für eine Mehrfachbeauftragung aus der der heutige Entwurfsstand entwickelt 
wurde. 
Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist es Jung und Alt zusammen zu bringen. Die rund 
30 geplanten Wohnungen sind nach Süd- Westen ausgerichtet und sollen überwiegend 
barrierefrei gestaltet werden. Ein Teil der Wohnungen soll verkauft werden. Die restlichen 
Wohnungen werden vermietet. Insgesamt entstehen drei Höfe mit verschiedenen Nut-
zungen. Sowohl für die Wohnanlage als auch für Jugendheim und Kindertagesstätte sind 
Stellplätze auf dem Gelände vorgesehen. Erschlossen wird das Grundstück über zwei 
separate Erschließungen für das Jugendzentrum und die Wohnanlage. 
Im Anschluss an diese Planausführungen sind Anmerkungen und Fragen möglich. 
2.  Fragen und Anmerkungen zu den Planungen 
Im Folgenden werden speziell für diesen Teilbereich relevante Themen zusammeng e-
fasst.
1 
• Es wird gefragt wie groß das Jugendheim geplant ist. 
Herr Vennemann gibt an, dass für das Jugendheim 210 m² Bruttofläche vorgesehen sind. 
• Es wird bezweifelt, dass die neu geplante Fläche für das Jugendheim und insbe-
sondere die Außenanlage für die Zukunft ausreichend sind. Wird Mecklenbeck als 
familienfreundlicher Wohnstandort entwickelt, so sind wachsende Bedarfe zu erwar-
ten. Mehrere Stimmen kritisieren zudem, dass eine ideale Fläche, die insbesondere 
auch für die „ungeplante Kinder - und Jugendarbeit“ Raum bot, verloren geht. Für 
die Jugendlichen bedeute die Planung eine starke Einschränkung. Insbesondere für 
sie gibt es im näheren Umkreis keine wirkliche Alternative zum wei tläufigen Paulus-
hofgelände. 
Herr Vennemann erklärt, dass das Pfarrzentrum der St. Anna Kirche momentan ausg e-
baut und erweitert wird. Zukünftig wird dort Platz für die kirchliche Kinder- und Jugendar-
beit zur Verfügung stehen. 
Herr Kurz betont, dass das für die Kinder - und Jugendlichen zur Verfügung stehende A n-
gebot in der Summe nicht reduziert werden wird. Es handelt sich lediglich um eine Auftei-
lung des Angebots. Die offenen Kinder- und Jugendarbeit verbleibt auf dem Gelände des 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 4 von 10

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 396  
4. sowie vorhabenbezogene 5. und 6. Änderung 
Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove 
Paulushofs. Die kirchliche K inder- und Jugendarbeit werde in das Gemeindezentrum St. 
Anna verlagert. 
• Die Lage des Kleinkinderspielplatzes direkt am Parkplatz wird kritisiert. 
• Kritisiert wird zudem, dass Mecklenbeck eine der Qualitäten verliere, die es als f a-
milienfreundlichen Stadtteil auszeichnen. Die Planungen würden keinen Ersatz dar-
stellen. Insbesondere ab 22 Uhr seien die Jugendlichen in den noch ihnen zur Ver-
fügung stehenden Freiräumen stark eingeschränkt. 
• In der Nähe von Kindern / Jugendlichen und einer Wohnanlage (u.a. für ält ere Per-
sonen) wird Konfliktpotenzial gesehen. Ein Ratsmitglied greift diesen Punkt später 
erneut auf, da die u- förmige Wohnanlage sich zur Kita hin öffnet und zu erwarten 
ist, dass die Öffnungszeiten der Kita verlängert werden. 
Herr Vennemann betont, dass dieser Punkt von allen Akteuren abgewogen wurde. Als In-
vestor habe er ein besonderes Interesse an einem Erfolg des Projektes. Vorgesehen sei 
beispielsweise, dass die „Ruhebereiche“ nach Süden hin vom Jugendheim abgewendet 
liegen. Auch die verschieden genut zten Außenbereiche seien voneinander abgekehrt. 
Aus Erfahrungen ließe sich zudem sagen, dass viele Leute auch im Alter ein lebendiges 
Wohnumfeld schätzen und suchen würden. 
Herr Kurz weist darauf hin, dass die aktuell solitäre Lage nicht dem Bebauungsplan ent-
spricht. Dieser sieht den Standort integriert in ein gemischtes Quartier aus Wohnen und 
Arbeiten vor. Diese Planungen sollen nun realisiert werden. 
• Es wird ge fragt, ob eine direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stattg e-
funden hat. 
Herr Vennemann verneint dies. Es wurden jedoch Akteure, wie beispielsweise Herr Ni g-
genaber als Leiter des Jugendheims, in den Prozess mit einbezogen, die die Situation 
und Bedürfnisse realistisch einschätzen können. Unter anderem wurde gemeinsam das 
Raumprogramm erarbeitet. Jedoch mussten auch Kompromisse eingegangen werden. 
Dies wird von den anwesenden Vertretern der Kirchengemeinde aus dem Publikum be-
stätigt. 
• Es wird angemerkt , dass angesichts der geplanten 30 Wohneinheiten nicht ausrei-
chend Parkplätze vorgesehen seien. Für die Vermarktung von Eigentum müssen 
aber ausreichend Stellplätze vorhanden sein. Zu den Anwohnern hinzu käme der 
Stellplatzbedarf der benachbarten Kindertageseinrichtung. 
Herr Vennemann erklärt, dass ausgehend von Erfahrungswerten kalkuliert  wurde. Oft 
wollen mindestens 1/3 der Senioren keinen Stellplatz, da sie kein Auto besitzen und nicht 
planen eines anzuschaffen. Durch die Größe der Wohnungen sei die Wahrscheinlichkeit, 
dass viele Bewohner der Anlage einen Zweitwagen besäßen zudem relativ gering. 
Herr Kurz ergänzt, dass auch bei diesem Projekt mit dem Stellplatzschlüssel der Stadt 
geplant wurde (ein Stellplatz pro Wohneinheit plus 30 % Besucheranteil). Die erforderl i-
chen Stellplätze werden bei diesem Vorhaben –  anders als bei dem städtischen – größ-
tenteils auf dem Privatgrundstück nachgewiesen. Die übrigen Stellplätze werden im öf-
fentlichen Straßenraum abgelöst. 
Block III - vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans 396 
1.  Vorstellung der Planungen vorhabenbezogene 6. Änderung 
Angrenzend an das städtische Grundstück an der Meyerbeerstraße liegt eine bisher als 
Mischgebiet ausgewiesene Fläche der Firma Holz. Frau Bühning stellt als zuständige A r-
chitektin die Planungen für diesen Bereich vor. 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 5 von 10

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 396  
4. sowie vorhabenbezogene 5. und 6. Änderung 
Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove 
Da die Gehölzstrukturen in diesem Bereich nic ht so ausgeprägt sind wie auf dem be-
nachbarten städtischen Grundstück, ist eine Gebäudestellung senkrecht zur Meyerbeer-
straße möglich. Insgesamt ist eine kompakte Bebauung geplant, die der Zentrumsnähe 
Rechnung trägt, aber auch einen möglichst hohen Anteil  an Grünelementen beinhaltet. 
Entsprechend der verschiedenen Nutzungen sind die Gebäuderiegel in ihrer Höhe gestaf-
felt. Die im Westen gelegenen zwei Gebäuderiegel mit je fünf Reihenhäusern sind zwei-
geschossig mit einem zurück gesetzten dritten Geschoss geplant. Die im mittleren B e-
reich liegenden zwei Mehrfamilienhäuser sind mit drei Vollgeschossen ausgestattet. Vor-
gesehen sind hier je 15 förderfähige, kleinere Wohnungen um die 45 m² für Ein-  bis Zwei-
Personen-Haushalte mit überwiegend barrierefreier Gestalt ung. Der im Osten liegende 
Gebäudekomplex ist mit drei Geschossen plus einem Staffelgeschoss geplant. Für das 
Erdgeschoss sind ein Pflegebüro und eine Tagespflege mit kleiner Gartenfläche für die 
Besucher vorgesehen. Die Anfahrt des Gebäudes erfolgt über den angrenzenden Par k-
platz. Die Dienstleistungsangebote sollen sich vor allem an den Bedürfnissen der Bewoh-
ner der Anlage orientieren. Das Pflegebüro soll jedoch auch als Ansprechstelle für das 
gesamte Quartier dienen. In den Obergeschossen sind weitere Wohnungen geplant. 
Die Stellplätze sollen größtenteils im öffentlichen Straßenraum auf der Meyerbeerstraße 
abgelöst werden. So wird möglichst wenig Verkehr ins Gebiet selbst hinein gezogen, was 
ermöglicht, dass ruhige Bereiche entstehen. Die Notwendigkeit einer Lärmschutzwand hin 
zur Weseler Straße wird geprüft. Allerdings weist die südliche angrenzende mit Gehöl z-
strukturen bewachsene Fläche hohe Qualitäten auf, die durch eine Wand verdeckt wür-
den. 
2.  Fragen und Anmerkungen zu den Planungen 
Im Anschluss an diese Planausführungen sind Anmerkungen und Fragen möglich. Die 
speziell für diese Teilbereiche relevanten Themen werden im Folgenden zusammeng e-
fasst.
1 
• Es wird ge fragt, ob die Wohnungen in den Mehrfamilienhäusern als Seniorenwoh-
nungen oder auch als Wohnungen für Familien geplant werden. 
Frau Bühning erklärt, dass die Zielgruppe nicht auf Familien im eigentlichen Sinne liege, 
sondern eher auf Personen mit bestimmten Einschränkungen oder Behinderungen. 
• Es wird nach der Grundfläche und der Grundstücksgröße der  Reihenhäuser ge-
fragt. 
Frau Bühning schätzt die Wohnfläche auf ca. 150 m² und die Grundstücksgröße auf ca. 
200 m². 
• Kritisiert werden die Geschossigkeit und die durchgängig vorgesehenen Flachdä-
cher, die sich nicht ins Ortsbild einfügten. Satteldächer würden bevorzugt. 
Frau Bühning merkt an, dass die Gebäude in ihrer Ausgestaltung als Abgrenzung der im 
Norden angrenzenden Grundstücke von der Weseler Straße dienen. Auch durch kom-
paktere Strukturen ließen sich ein qualitätvolles und ruhiges Wohnumfeld schaffen.  Die 
Anregung werde aber in die laufenden Planungen einbezogen. 
• Der Abstand zwischen den Gebäuden wird als zu gering und eher als „großstäd-
tisch“ empfunden. 
Herr Kurz weist darauf hin, dass durch die im aktuellen Bebauungsplan im Mischgebiet 
vorgesehene Dichte und Höhe eine weitaus massivere Bebauung möglich wäre. Die g e-
plante Bebauung stellt einen Kompromiss zwischen dieser und einer aufgelockerten B e-
bauung dar, die es ermöglich die zentrale Lage zu nutzen. 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 6 von 10

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 396  
4. sowie vorhabenbezogene 5. und 6. Änderung 
Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove 
• Die Ost-West-Ausrichtung der Gebäude wird kritisi ert, da die Besonnung insbeson-
dere im Winter nur sehr eingeschränkt erfolge. 
Frau Bühning erklärt, dass aufgrund der zentralen Lage auch in anderen Bereichen ins-
besondere im Winter nur eine eingeschränkte Besonnung gegeben ist. Selbst bei einer 
eingeschossigen Bebauung wäre ein Abstand von ca. 30 m notwendig um dies zu ver-
meiden. 
• Es wird angeregt  auch die Gebäude wie auf der städtischen Fläche parallel zur 
Straße auszurichten. So entstünden auch in diesem Bereich größere Gärten und 
durch die geringere Dichte würde der Parkraum entlastet. 
• Die Außenflächen der Gebäude werden als zu klein empfunden, insbesondere im 
Hinblick auf die Zahl der Wohnungen. Auch im Bereich der Pflege seien größere 
Flächen erforderlich. 
• Durch die dichte Bebauung wird eine Verschattung der nördlich der Meyerbeerstra-
ße gelegenen Gebäude befürchtet. 
Zusammenfassung bereichsübergreifender Anregungen / Fragen 
Themenkomplex „weiterer Verfahrensverlauf“ 
• Mehrere Personen fragen, mit welchem Zeithorizont für die Planungen und die Rea-
lisierung zu rechnen ist. 
Herr Kurz erklärt, dass das Verfahren zügig durchgeführt werden soll. Die Offenlegung 
der Pläne erfolgt nach den Sommerferien. Ende des Jahres können die Pläne dann dem 
Rat zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden. Da die Erschließung der Gebi ete bereits 
vorhanden ist, ist ein Baubeginn für Anfang 2015 denkbar. 
Bei den vorhabenbezogenen Planungen hängt die Zeitplanung von den Investoren ab. In 
ergänzenden Vereinbarungen mit der Stadt werden bestimmte Fristen für die Realisi e-
rung der Vorhaben festgesetzt. 
• Es wird gefragt, an welcher Stelle des Verfahrens es möglich ist Einwände und A n-
regungen einzubringen. 
Die Bürgerversammlung ist der erste Termin im Verfahren, bei dem es den Bürgern mög-
lich ist Anregungen und Bedenken zu äußern. 
Herr Kurz erklärt weiter, dass vorgesehen ist, die Planungen nach den Sommerferien of-
fen zu legen. Innerhalb eines Zeitfensters von einem Monat können die Pläne mit allen 
Unterlagen (auch dem Protokoll der Bürgeranhörung) sowohl im Stadthaus 3 als auch im 
Internet eingesehen werden. Die Offenlegung wird auf der Internetseite des Stadtpl a-
nungsamtes, in der Presse und im Amtsblatt bekannt gegeben. Während dieser Zeit ist 
es möglich schriftlich Einwände und Anregungen einzureichen. Die Anregungen werden 
im weiteren Planungsprozess durch den Rat abgewogen. 
• Es wird gefragt, ab welchem Punkt im Verfahren die Planungen fest stehen. 
Herr Kurz erklärt, dass prinzipiell bis zum Satzungsbeschluss noch Änderungen möglich 
sind. Alle Planungen, auch die vorhabenbezogenen, müssen durch den Rat  beschlossen 
werden. 
• Es wird ge fragt, ob die Vergabe der städtischen Baugrundstücke über das Punkte 
oder das Bieterverfahren erfolgt. 
Die Vergabe der städtischen Grundstücke erfolgt über die städtischen Vergaberichtlinien. 
Diese sind beim Liegenschaftsmanagement einsehbar. 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 7 von 10

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 396  
4. sowie vorhabenbezogene 5. und 6. Änderung 
Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove 
Themenkomplex „Bebauungsstruktur“ 
• Die geplanten (gegenüber den ursprünglichen Planungen) kleineren Hauseinheiten 
werden begrüßt, da von ihnen eine nachbarschaftsfördernde Wirkung ausgehe. 
• Mehrere Personen sind der Meinung , dass die städtischen Planungen die Vielfalt 
vermissen lassen, die ansonsten in Mecklenbeck -Mitte zu finden ist. Die durchgän-
gig vorgesehenen drei Geschosse mit Flachdach werden kritisiert, da sie nicht als 
typisch für Mecklenbeck empfunden werden. Gewüns cht werden unterschiedliche 
Bau- und Dachformen. Für eine Auflockerung sollten Gebäude vor - und zurück 
springen. 
Beispielsweise könnten insbesondere auf der städtischen Fläche an der Meyer-
beerstraße in der Bebauung die Satteldächer der gegenüberliegenden H äuser auf-
gegriffen werden. 
Es wird zudem angemerkt, dass anstatt der vollen Dreigeschossigkeit zwei G e-
schosse mit Staffelgeschoss für diesen Bereich von Mecklenbeck typischer seien. 
Herr Kurz erklärt, dass die durchgängige Dreigeschossigkeit mit Flachdächern in der 
zentralen Lage der betreffenden Bereiche begründet liegt. Ziel ist eine der Lage ang e-
messene Dichte. Die Flachdächer ermögliche, diese Dichte zu realisieren, ohne weiter 
erhöhen zu müssen. Die Festsetzung von drei Geschossen verhindere zudem nicht, dass 
das dritte Geschoss gegenüber den darunter liegenden zurück springe. 
Themenkomplex „Verkehrsführung und Erschließung“ 
• Es wird gefragt, ob Stadtbusse durch die neuen Wohngebiete geführt werden sol-
len. Falls dies der Fall ist, so sollte die Straße in ihrer Breite so dimensioniert sein, 
dass sich zwei (Schul-)Busse begegnen können. 
Herr Kurz antwortet, dass dies bisher nicht vorgesehen ist. Die Anregung wird an die 
Fachkollegen weiter gegeben. 
• Es wird angemerkt, dass das Tiefbauamt bei den Anlagen zur Entwässerung auf ei-
nen ausreichenden Nennwert achten sollte, um Fälle wie bei 12 Häuser am Korten-
kamp, bei denen der Nennwert zu gering gewählt wurde und daher die Leitungen 
regelmäßig durchgespült werden müssen, zu vermeiden. 
• Angemerkt wird, dass ein Ausr ücken der Feuerwehr mit Martinshorn sich nicht mit 
der Wohnnutzung im Umkreis vertrüge. 
Eine abweichende Regelung zum Ausrücken der Feuerwehr ist nicht vereinbar mit den 
Bedarfen der Feuerwehr. 
• Es wird angeregt, dass sowohl auf der Meyerbeerstraße als auch auf der Broc k-
mannstraße die Geschwindigkeit reduziert werden sollte und die Straßen durch ent-
sprechende Maßnahmen für Durchgangsverker – insbesondere als Umgehung der 
Kreuzung Weseler Straße / Dingbängerweg – unattraktiv gemacht werden sollte. 
• Es wird vorgeschlagen, die Zufahrt von der Weseler Straße auf die Meyerbeerstr a-
ße im Querschnitt zu verringern, um ihrem Charakter als Wohnstraße gerecht zu 
werden und die Durchfahrt von LKW zu verhindern. 
• Des Weiteren steht die Frage im Raum, ob eine Verkehrsreduzierung auf dem 
Dingbängerweg denkbar ist. 
Ein Umbau des Dingbängerwegs zur Tempo 30 Zone ist eher unwahrscheinlich, da dies 
umfassende Baumaßnahmen erfordern würde. Zudem hätte dies umfassende Folgen für 
den Verkehrsabfluss. 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 8 von 10

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 396  
4. sowie vorhabenbezogene 5. und 6. Änderung 
Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove 
Kritisiert wird die verkehrliche Situation auf dem und um den Dingbängerweg. Herr Kurz be-
zieht Stellung zu den Fragen und Anregungen: 
• Ist eine Verkehrsberuhigung für den Dingbängerweg vorgesehen? 
Nein. Eine Entlastung ist durch die GAD -Trasse zu erwarten. Der Verkehrsabfluss in di e-
sem Bereich wird aktuelle durch entsprechende Maßnahmen weiter verbessert. 
• Es wird kritisiert, dass die Beschilderungen überwiegend den Dingbängerweg als 
Verbindung ausweisen. 
• Durch die Verlängerung der Meyerbeerstraße entsteht eine weitere Kreuzung nahe 
der Kreuzung zur Weseler Straße. Diese Abbiegesituation wird als problematisch 
empfunden, da die Situation an dieser Stelle durch Rückstaus an den Ampeln be-
reits heute als schwierig erachtet wird. 
Das Verkehrsnetz entspricht dem rechtskräftigen Bebauungsplan, der noch von gewerbli-
chen Nutzungen entlang der Meyerbeerstraße ausging und ist damit ausreichend dimen-
sioniert, so Herr Kurz. 
• Laut der Begründung zum Bebauungsplan 396 ist es ein Ziel der Planung Durc h-
gangsverkehr aus dem Gebiet heraus zu halten. Durch die neue Straßenführung 
werde diese Zielsetzung ausgehebelt. 
Herr Kurz erläutert, dass sich diese Zielsetzung auf die Bereiche der Stichstraßen be-
zieht. Die Entscheidung, das Gebiet durch die Straßenführung durchlässig zu gestalten, 
wurde bewusst getroffen, um den Zugang aus verschiedenen Richtungen zu ermögl i-
chen. 
• Die Planungen im Bebauungsplan 396 sind 20 Jahre alt und reagierten daher nicht 
auf die aktuelle Situation bzw. die aktuellen Erfordernisse. 
Herr Kurz wird diese Bedenken weiter geben. 
• Es wird befürchtet, dass die Meyerbeerstraße zukünftig (noch stärker) als Entlas-
tung für die Weseler Straße und als Abkürzung genutzt werden wird. Unter ande-
rem liegt ein viel genutzter Spielplatz nahe der Meyerbeerstraße, was als besonders 
problematisch erachtet wird. 
• Angemerkt wird, ob es nicht möglich sei Barrieren oder ähnliches für den motorisier-
ten Verkehr aufzustellen, um Durchgangsverkehr zu vermeiden. Alternativ könnten 
Aufpflasterungen vorgenommen werden um den Bereich zu entschleunigen. Ein 
weiterer Vorschlag i st, an den Zugängen zum Gebiet Hinweisschilder wie „Wohn-
gebiet“ oder „nur Anliegerverkehr“ zu installieren. 
Herr Kurz erklärt, dass diese Problematik in vielen Gebieten auftritt. Die Anregungen 
werden weiter gegeben. 
Themenkomplex „ruhender Verkehr“ 
• Es wir d kritisiert, dass es insgesamt in Mecklenbeck -Mitte zu wenige Parkplätze 
gibt. Sich jeden Tag einen neuen Parkplatz suchen zu müssen wird als unbequem 
empfunden. Zudem muss Ablöse für einen Parkplatz gezahlt werden, den es unter 
Umständen gar nicht gibt. Auch die geplanten Parkplätze werden als nicht ausrei-
chend erachtet, da viele Anwohner mehr als ein Auto besitzen. 
Herr Kurz erklärt, dass bei städtischen Planungen stets mit einem Stellplatzschlüssel von 
1,3 Stellplätzen pro Haushalt gerechnet wird (vgl. Block I –  Teilbereich Meyerbeerstraße 
4.). Die individuellen Bedingungen in verschiedenen Haushalten können nicht berücksich-
tigt werden. 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 9 von 10

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 396  
4. sowie vorhabenbezogene 5. und 6. Änderung 
Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove 
• Es wird gefragt, ob durch die Herstellung der Parkplätze im öffentlichen Raum auch 
Kosten für die bereits ansässigen Haushalte entstehen. 
Da bereits beim Kauf der Grundstücke eine Ablöse gezahlt wurde sei zu erwarten, dass 
die jeweiligen Kosten pro Haushalt bereits mit dieser Zahlung abgedeckt seien, so Herr 
Kurz. 
• Angeregt wird, auf der nördlich der Meyerbeerstraße gelegenen Grünfläche einige 
Parkbuchten für die Nutzer des Spielplatzes vorzusehen, da diese oftmals die Stel l-
plätze auf der Meyerbeerstraße belegten. 
Themenkomplex „soziale Infrastruktur“ 
• Es wird gefragt, ob angesichts der im Zuge der Umsetzung der Planungen zu er-
wartenden Zahl an Neubürgern eine Anpassung des Betreuungsangebots der Ki n-
dertageseinrichtungen zu erwarten ist. 
Herr Kurz erklärt, dass der Bedarf an zusätzlichen Kitaplätzen im Zuge der Ämterbeteil i-
gung geprüft wird. Die während der Offenlegung einsehbaren Unterlagen werden Auss a-
gen zu diesem Punkt enthalten. 
Themenkomplex „Grünstrukturen und Freiräume“ 
• Es wird angemerkt, dass durch eine möglicherweise notwendige Lärmschutzwand 
noch mehr Bäume entlang der Meyerbeerstraße verloren gingen. Dies sei insbe-
sondere im Hinblick auf den Klimawandel zu vermeiden. 
Themenkomplex „Lärmschutz“ 
• Angemerkt wird, dass ursprünglich die Bürogebäude als Schallschutzbebauung zur 
Weseler Straße und zum Dingbängerweg hin geplant gewesen seien. Mit den akt u-
ellen Planungen rücke die Wohnbebauung noch näher an die Straßen als Lär m-
quellen heran. 
Herr Kurz führt aus, dass zunächst eine Lärmminderung durch die geplante Geschwi n-
digkeitsreduzierung auf der Weseler Straße zu erwarten sei. Der Lärmschutz werde im 
Zuge des Verfahrens geprüft. 
• Es wird befürchtet, dass durch die geplanten Häuser und eine möglicherweise not-
wendige Lärmschutzwand mehr Lärm die nördlich der Meyerbeerstraße gelegenen 
Häuser erreichen wird. 
• Es wird gefragt, wer die Kosten für die Lärmschutzwand zu tragen habe. 
Da die Lärmschutzwand nicht durch die Stadt gestellt würde, lägen die Kosten bei den 
Grundstückskäufern. 
Ende der Veranstaltung 
Herr Brinktrine bedankt sich bei den Vertretern der Verwaltung für die Vorstellung der Planung 
sowie für die Anmerkungen und Fragen der Bürgerinnen und Bürger und beendet die Veran-
staltung gegen 21:10 Uhr. 
 
gez. 
Herr Brinktrine 
Bezirksbürgermeister 
gez. 
Frau Sauer 
Protokollführerin 
 Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 10 von 10

V-0964-2014-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

5632 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 3 
zur Vorlage Nr. V/0964/2014 
 
Textliche Festsetzungen  
zum Entwurf der vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396: 
Mecklenbeck - Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove  
im Bereich südlich der Meyerbeerstraße 
1  Textliche Festsetzungen gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) 
1.1  Art der baulichen Nutzung 
Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind für Wohnzwecke 
Reihen- und Mehrfamilienhäuser sowie ein Wohn-  und Geschäftshaus (Nutzung smi-
schung aus Pflegebüro, Büroräumen und Wohnen) zulässig. 
Reihenhäuser – Haus A und B 
Zulässig sind insgesamt zehn Wohnhäuser in Reihenhausbauweise aufgeteilt auf zwei 
Gebäuderiegel (jeweils fünf Häuser pro Riegel). 
Mehrfamilienhäuser – Haus C und D 
Zulässig sind zwei Gebäude mit jeweils 15 Wohnungen. 
Wohn- und Geschäftshaus – Haus E 
Zulässig sind 14 Wohnungen sowie im Erdgeschoss  
- ein Pflegebüro und  
- ein Büro / Dienstleister.  
1.2  Maß der baulichen Nutzung 
Die Oberkante des Erdgeschossfertigfußbodens der Gebäude muss mindestens 0,3 m 
über der durch Normalhöhennull (NHN) definierten Höhe der jeweils der E rschließung 
dienenden Verkehrsfläche liegen (§ 9 (3) BauGB i. V. m. § 18 (1) BauNVO). 
1.3  Nebenanlagen 
1.3.1 Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO sind in den festgesetzten Bereichen zulässig.  
Zusätzliche Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen – 
ausgenommen Zuwegungen, Einfriedungen, Sichtschutzanlagen, Terrassen – dür-
fen in ihrer Grundfläche je Gebäude 12,00 m² nicht überschreiten. (§ 9 (1) 4 i. V. m. 
§ 9 (3) BauGB) 
1.3.2 Nebenanlagen sind eingeschossig mit einer maximalen Höhe von 3,00 m sowie mit 
einem Abstand von mindestens 0,50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen zu errichten 
(§ 23 (3) und (5) BauNVO). 
1.3.3 Für Terrassenüberdachungen bis zu einer Größe von 9 m²  ist eine Überschreitung 
der Baugrenzen bis zu einer Tiefe von 3 m zulässig. 
1.4  Stellplätze 
1.4.1 KFZ-Stellplätze sind nur innerhalb der dafür festgesetzten Flächen zulässig 
(§ 12 (6) BauNVO). 
1.4.2 Offene, ebenerdige St ellplätze dürfen nur mit wasserdurchlässigen Materialien 
(z. B. Porenpflaster, offenfugige Pflasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen 
o. ä.) angelegt werden (§ 9 (1) 20 BauGB). 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 3

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für  Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 
Mecklenbeck - Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove 
im Bereich südlich Meyerbeerstraße 
1.5  Außenbereiche und Freiflächen 
Der dargestellte Freiflächengestaltungs plan ist Bestandteil der Fests etzungen des B e-
bauungsplans. Alle Freiflächen sind auf der Grundlage des Freiflächengestaltungsplans 
zu gestalten und dauerhaft zu erhalten. 
1.6  Einfriedungen 
Als Grundstücksabgrenzung und als Abgrenzung zum öffentlichen Straßenraum sind nur 
Zäune bis zu einer Höhe von 1,20 m und Hecken zulässig. 
1.7  Begrünung 
Der als zu erhalten festgesetzte Baum darf  nicht beschädigt, beeinträchtigt oder beseitigt 
werden. Im gekennzeichneten Kronentrauf bereich sind zum Schutz des Wurzelber eichs 
Bodeneingriffe unzulässig. (§ 9 (1) 25 b BauGB) 
1.8  Fassaden 
1.8.1 Die dargestellten Ansichten sind Bestandteil der Festsetzungen des Bebauung s-
plans. Alle Gebäude sind auf der Grundlage der Ansichten zu gestalten. 
1.8.2 Für Außenwände ist roter bis r otbrauner Klinker zu verwenden. Für energiesparen-
de Maßnahmen und untergeordnete Bauteile wie Loggien ist die Verwendung von 
Putzmaterial zulässig.  
1.9  Dächer 
Dachbegrünungen und die Anbringung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf den Dach-
flächen sind zulässig. 
1.10  Immissionsschutz  
1.10.1 In den im Plan mit Lärmpegelbereichen (LPB) III gekennzeichneten überbauba-
ren Grundstücksflächen sind an den Gebäuden passive Schallschutzmaßnah-
men nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ vor zusehen (§ 9 (1) Nr. 24 
BauGB). 
1.10.2 In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen, die nur über Lüftung s-
möglichkeiten an den mit LPB gekennzeichneten Baugrenzen verfügen, sind 
schallgedämmte Lüftungen zu installieren (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB). 
1.11  Abgrabungen und Aufschüttungen 
Abgrabungen und Aufschüttungen sind unzulässig. 
2  Hinweise 
2.1  Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen / Durchführungsvertrag 
Zur Realisierung dieses Bebauungsplans werden ergänzende, öffentlich- rechtliche Ver-
einbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen 
(Durchführungsvertrag). 
2.2  Denkmalschutz 
Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein- Westfalen (DSchG) ist die Entdeckung ei-
nes Bodendenkmals (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde, aber auch 
Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) unverzüglich der Stadt Münster / 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 2 von 3

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für  Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 
Mecklenbeck - Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove 
im Bereich südlich Meyerbeerstraße 
Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe, LWL – Ar-
chäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle 
ist nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten. 
2.3  Einsichtnahme in Vorschriften 
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 
DIN- Vorschriften) können während der Dienststunden bei der Stadt Münster, im Kunden-
zentrum Planen – Bauen – Umwelt im Erdgeschoss des  Stadthauses 3, Albersloher 
Weg 33, eingesehen werden. 
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 3 von 3

V-0964-2014-Anlage-2-Begruendung

37036 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0964/2014 
 
Begründun g  
zum Entwurf der vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396: 
Mecklenbeck - Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove  
im Bereich südlich der Meyerbeerstraße 
Inhalt Seite 
1.  Planungsanlass / Planungsgrundlagen .................................................................................................. 2 
2.  Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 
3.  Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................. 3 
3.1  Flächennutzungsplan .................................................................................................................. 3 
3.2  Bestehendes Planungsrecht ....................................................................................................... 3 
4.  Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 4 
5.  Planungsziele ......................................................................................................................................... 5 
6.  Inhalte des Bebauungsplans .................................................................................................................. 5 
6.1  Grundzüge der Planung .............................................................................................................. 5 
6.2  Bauliche Nutzung und Baugestaltung ......................................................................................... 5 
6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte ...................................................................................... 6 
6.2.2 Überbaubare Flächen, Bauweise, Vollgeschosse, Bauhöhe und Dachform ..................... 6 
6.2.3 Material, Farbgebung ........................................................................................................ 7 
6.2.4 Stellplätze .......................................................................................................................... 7 
6.2.5 Freiflächen, Begrünung, Grundstückseinfriedung ............................................................. 8 
6.3  Verkehrsflächen / Erschließung .................................................................................................. 8 
6.4  Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur .......................................................................................... 9 
6.5  Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur .......................................................................... 9 
6.6  Immissionsschutz ....................................................................................................................... 9 
6.7  Altlasten / Altstandorte .............................................................................................................. 10 
6.8  Denkmalschutz / Archäologie ................................................................................................... 10 
7.  Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 10 
8.  Auswirkungen auf die Umwelt .............................................................................................................. 10 
8.1  Artenschutz ............................................................................................................................... 10 
8.2  Klimaschutz .............................................................................................................................. 11 
9.  Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 11 
10.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ...................................................................... 11 
 
Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 12

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396  
Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove 
im Bereich südlich der Meyerbeerstraße 
1.  Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
Die vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 soll gem. §§ 2 (1) und 1 (8) 
Baugesetzbuch in Verbindung mit den §§ 12 und 13  a Baugesetzbuch zur Innenentwicklung 
durchgeführt werden. 
Planungsanlass ist der Antrag des Vorhabenträgers, eine Fläche abweichend von den best e-
henden Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans zu entwickeln. Zu diesem Zweck 
wurde das Bebauungsplanverfahren zur vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauung s-
plans Nr. 396 eingeleitet. Durch die Änderung soll eine Kerngebietsfläche einer Wohnbaunut-
zung zugeführt werden. 
Die vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 findet im Rahmen der 
Wohnbaulandentwicklung in Mecklenbeck Mitte statt. Sie ist Bestandteil einer städtebaulichen 
Neuordnung, die weitere Flächen im näheren Umfeld umfasst (vgl . 4. und 5. Änderung des B e-
bauungsplans Nr. 396). 
Das vom Investor vorgelegte Konzept liegt dem Verfahren als Vorhaben-  und Erschließungs-
plan zugrunde. 
Die vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 wird im beschleunigten Ver-
fahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt. 
Die hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor:  
- es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung; 
- die zulässige Gesamt-Grundfläche im Plangebiet inklusive der Bebauungspläne, die 
in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellten 
werden ist kleiner als 20 000 m²; 
- die Planung ermöglicht/umfasst keine Vorhaben, die der Pflicht zur Durchführung 
einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen; 
- Natura 2000-Gebiete werden nicht beeinträchtigt. 
In diesem Zusammenhang entfällt die Durchführung einer Umweltprüfung. D ie Umweltbelange 
werden jedoch in die Planung und deren Abwägung eingestellt . Eingriffe in Natur und Land-
schaft, die aufgr und der Änderung des Bebauungsplans zu erwarten sind, gelten als erfolgt  
oder zulässig. Die Vermeidungsgrundsätze des § 1 a (3) BauGB werden gleichwohl in der Pl a-
nung und deren Abwägung berücksichtigt. 
2.  Geltungsbereich 
Der Geltungsbereich der  6. Änderung des Bebauungsplanbereichs Nr. 396 umfasst den B e-
reich südlich des Kreuzungsbereichs der Straßen „Am Hof Schultmann“ und „Meyerbeerstraße“ 
zwischen dem öffentlichen Fußweg zur Weseler Straße und dem Hof Appels . Dies entspricht 
den Grundstücken Gemarkung Münster, Flur 227, Teile des Flurstücks 520 sowie Flur 228, 
Flurstücke 600, 748 und Teile des Flurstücks 602. Zusätzlich zu den Flächen des Investors , 
wurden damit Restflächen in den Geltungsbereich des Bebauungsplans mit aufgenommen. 
Angestrebt wird, diese Flächen in das Vorhabengebiet aufzunehmen und den entstehenden 
Grundstücken zuzuschlagen. Die Grenzen des räumlichen Gelt ungsbereichs des Bebauung s-
plans sind im Plan durch einen grauen Farbstreifen bezeichnet.  Die Grenzen des Vorhaben-  
und Erschließungsplans sind im Plan durch einen violetten, unterbrochenen Farbstreifen g e-
kennzeichnet. 
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 12

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396  
Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove 
im Bereich südlich der Meyerbeerstraße 
 
Abbildung 1: Räumliche Einordnung des Geltungsbereichs 
3.  Planungsrechtliche Situation 
3.1  Flächennutzungsplan 
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt den Änderungsbereich als g e-
mischte Baufläche dar. 
Die Inhalte der Änderung sind daher nur teilweise im Sinne des § 8 (2) Satz 1 BauGB  aus den 
Darstellungen des Flächennutzungsplan s entwickelt. Der B ebauungsplan kann jedoch nach 
§ 13 a (2) Nr.  2 BauGB vor Änderung bzw. Ergänzung des Flächennutzungsplans aufgestellt 
werden, da seine Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch erfolgt 
und die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets nicht beeinträchtigt wird. 
Der Flächennutzungsplan ist entsprechend im Wege der Berichtigung anzupassen. Darzustel-
len ist der Änderungsbereich zukünftig als Wohnbaufläche. 
3.2  Bestehendes Planungsrecht 
Der Änderungsbereich liegt innerhal b des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 396 in der Fas-
sung vom 10.11.1995. Dieser Bebauungsplan setzt den Änderungsbereich als Kerngebiet fest. 
Damit das Planungsziel realisiert werden kann, muss der Bebauungsplan geändert werden. 
Änderungsbereich 
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 12

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396  
Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove 
im Bereich südlich der Meyerbeerstraße 
 
Abbildung 2: Bisherige Festsetzungen für den Geltungsbereich 
4.  Räumliche und strukturelle Situation 
Der Stadtteil Mecklenbeck liegt westlich der Münsteraner Innenstadt und hat heute rund 8 950 
Einwohner (stand 2013). Mecklenbeck ist gepr ägt durch Wohnsiedlungsbereiche, di e durch 
landwirtschaftliche Flächen und ein Band überörtlichen Gewerbes längs der Bundesstraße B 51 
und der B ahnstrecken Münster – Recklinghausen und Münster – Coesfeld getrennt sind. Ei n-
richtungen der öffentlichen Grundv ersorgung wie Kindergarten, Grundschule, Jugendheim und 
Kirche sind vor allem am Dingbängerweg konzentriert. 
Änderungsbereich  
Der rund 5 435 m² große Änderungsbereich befindet sich im zentralen Bereich von Mecklen-
beck zwischen Meyerbeerstraße und Dingbängerweg. Momentan liegt die Fläche brach. 
Nähere Umgebung  
Aktuell grenzt der Änderungsbereich zu keiner Seite direkt an bebaute Flächen an. Auf der g e-
genüberliegenden Seite der Meyerbeerstraße besteht die Bebauung aus zweigeschossigen 
Reihenhäusern mit Flach-  bzw. Pultdächern in offener Bauweise. Allgemein ist die Bebauung 
im Gebiet geprägt durch überwiegend zweigeschossige Reihen-  und Doppelhäuser sowie 
Mehrfamilienhäuser mit zusätzlichem Staffelgeschoss. Die Häuser wurden überwiegend mit 
Flachdächern bzw. einer  Dachneigung von max imal 20-30 Grad und einer Traufhöhe von ca. 
10 m errichtet. Nach Süden hin grenzt ein mit Gehölzen bewachsener Grünstreifen den Ände-
rungsbereich von der Weseler Straße und dem angrenzenden Gewerbegebiet ab. Das östlich 
angrenzende Grundstück ist geprägt durch die historische Hofanlage „Hof Appels“, deren 
Fachwerkhaus in die Denkmalliste der Stadt Münster aufgenommen worden ist. Perspektivisch 
wird das westlich an den Änderungsbereich angrenzende Grundstück im Zuge der 4.  Änderung 
des Bebauungsplans Nr. 396 zu einem allgemeinen Wohngebiet entwickelt. Unmittelbar an den 
Änderungsbereich angrenzend kann ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit Flachdach 
entstehen. Die westlichen Teile des Grundstücks sind für zweigeschossig e Reihenhäuser mit 
Satteldächern vorgesehen. 
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 12

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396  
Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove 
im Bereich südlich der Meyerbeerstraße 
5.  Planungsziele 
Städtebaulich verträgliche Umstrukturierung zu Wohnbauland 
Ziel der Änderung des Bebauungsplans ist es, innerhalb des Änderungsbereichs ein Wohn-
bauprojekt realisieren zu können. Durch Umstruktur ierung soll das Grundstück, welches bisher 
als Kerngebietsfläche nicht vermarktet werden konnte, als Wohnbauland dem Markt wieder z u-
geführt werden. Die städtebauliche Verträglichkeit im Hinblick auf den zentralen Bereich soll 
durch den Bebauungsplan gesichert werden. Hierzu gehören die Sicherung eines angemess e-
nen Freiflächenanteils, eine städtebaulich verträgliche Anlage der erforderlichen Stellplätze s o-
wie der Erhalt der prägenden Grünelemente. Die geplanten Gebäude halten eine der Lage an-
gemessene Höhe und Dichte ein. 
Wohnen in zentraler Lage 
Das geplante Wohngebiet weist  mit seiner zentralen Lage besondere Qualitäten auf. Die 
Wohnlage ist gekennzeichnet durch kurze Wege und insbesondere die Nähe zum zentralen 
Versorgungsbereich. Durch die gewählte Erschl ießung und die Anordnung von Bebauung und 
Stellplätzen soll das Baugebiet trotz seiner zentralen Lage möglichst unbeei nträchtigt von Ver-
kehr bleiben. 
Wohnraum und ergänzende Infrastrukturangebote für verschiedenste Bevölkerungsgruppen 
Durch die Kombination verschiedener Haustypen sowie eine überwiegend barrierefreie Gestal-
tung der geplanten Zwei -Zimmer-Wohnungen, wird Wohnraum für verschiedenste Bevölk e-
rungsgruppen geschaffen. Jeweils eine Wohnung im Erdgeschoss der Häuser C, D und E ist 
so zugeschnitten und ausgestattet, dass sie für Rollstuhlfahrer geeignet ist. Ergänzend kann 
durch die Einrichtung eines Pflegebüros eine Anlaufstelle für interessierte Anwohner des Quar-
tiers entstehen, die warme Mahlzeiten anbietet sowie zu Belangen der häuslichen Pflege info r-
miert und diese auch organisiert. Büroräume bieten Platz für die Ansiedlung eines weiteren 
Dienstleisters, durch den das Infrastrukturangebot des Stadtteils weiter ausgebaut werden 
kann. 
6.  Inhalte des Bebauungsplans 
6.1  Grundzüge der Planung 
Zur Sicherung der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung sind: 
• die Art der baulichen Nutzung, 
• das Maß der baulichen Nutzung, 
• die Einhaltung der Baugrenzen, 
• die Regelungen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs sowie 
• die Realisierung des Freiflächen- und Gestaltungsplans und der Ansichten 
von substanzieller Bedeutung und stellen die Grundzüge der Planung dar. 
6.2  Bauliche Nutzung und Baugestaltung 
Durch die folgenden planungsrechtlichen und gestalterischen Festsetzungen wird das städt e-
bauliche Konzept des Vorhabens gesichert. 
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 12

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396  
Mecklenbeck – Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove 
im Bereich südlich der Meyerbeerstraße 
6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte 
Art der baulichen Nutzung 
Die Änderung des Bebauungsplans dient im Wesentlichen der Entwicklung von Wohnbauland. 
Vor diesem Hintergrund wird Baurecht für 54 Wohneinheiten geschaffen, die in Mehrfamilien- 
und Reihenhäuser realisierbar sind. Innerhalb des Änderungsbereichs werden für die zuläss i-
gen fünf Gebäude drei verschiedene Gebäudekategorien unterschieden. Festgesetzt sind für 
- die Gebäude A und B: Zeilenbebauung mit jeweils fünf Reihenhäusern, 
- die Gebäude C und D: Wohngebäude mit jeweils 15 Wohnungen (Mehrfamilien-
wohnhäuser) und  
- das Gebäude E: Wohn-  und Geschäftshaus mit 14 Wohnungen sowie Pflegebüro 
und Büroräumen im Erdgeschoss. 
Maß der baulichen Nutzung 
Das Maß der baulichen N utzung wird im Einzelnen durch Grund-  und Geschossflächenzahlen 
bestimmt. Als Grundflächenzahl (GRZ) ist für die Häuser A bis D das Maß von 0,4 vorgeschrie-
ben. Für das Gebäude E ist aufgrund der Erdgeschossnutzung, der angrenzenden Stellplatzan-
lage sowie der vorgesehenen Versiegelung der Eingangszone als Anpassung zum östlich gel e-
genen öffentlichen Raum eine GRZ von 0,6 festgesetzt. Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist für 
die Reihenhäuser auf ein Maß von 1,0 und für die übrigen Häuser (C bis E) von 1,2 festgesetzt. 
Die festgesetzte GRZ entspricht damit der Dichte im gesamten bestehenden Bebauungsplan 
Nr. 396. Das Vorhaben orientiert sich an den im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 396 
vorhandenen Bestand. Die festgesetzte GFZ ist der zentralen Lage angemessen. 
6.2.2 Überbaubare Flächen, Bauweise, Vollgeschosse, Bauhöhe und Dachform 
Überbaubare Grundstücksflächen und Bauweise 
Durch die festgesetzten Baugrenzen ist die überbaubare Grundstücksfläche definiert. Die Bau-
grenzen lassen die städtebauli che Figur der Planung erkennen und sind so gewählt, dass nur 
ein geringer Spielraum für Erweiterungen und Verschiebungen vorhanden ist . Für Terrassen-
überdachungen bis zu einer Größe von 9 m²  ist eine Überschreitung der Baugrenzen bis zu ei-
ner Tiefe von 3 m zulässig.  
Außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche sind Kfz -Stellplätze sowie Nebenanlagen in 
den dafür vorgesehenen Flächen zulässig. Offene, ebenerdige Stellplätze dürfen nur mit was-
serdurchlässigen Materialien angelegt werden (vgl. 6.2.4). Ergänzende Nebenanlagen sind au-
ßerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, dürfen jedoch in ihrer Grundfläche je 
Gebäude 12,00 m² nicht überschreiten. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind Zuwe-
gungen, Einfriedungen,  Sichtschutzanlagen und Terrassen. Für alle Nebenanlagen sind eine 
eingeschossige Bauweise mit einer maximalen Höhe von 3,00 m sowie ein Abstand von mi n-
destens 0,50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen einzuhalten. 
Festgesetzt ist für die Baukörper eine offene Bauweise. Für die Gebäuden A und B sind ergän-
zend Hausgruppen vorgeschrieben, um Angebotsvielfalt zu gewährleisten. Die geplanten Bau-
körper stehen senkrecht zur Meyerbeerstraße und sind damit mit den Schmalseiten zur Wes e-
ler Straße als Lärmquelle ausgerichtet . Zudem sind die Gebäude so erschlossen, dass für die 
Häuser A bis D durchgehend West-Gärten entstehen.  
Zahl der Vollgeschosse 
Die Zahl der Vollgeschosse wird in den jeweiligen Baufeldern als zwingend festgesetzt. Für die 
Gebäude A und B sind zwei Geschosse und ein zurückgesetztes drittes Geschoss festgesetzt. 
Die Gebäude C und D sind dreigeschossig zu errichten. Für das Gebäude E sind entsprechend 
der Planzeichnung drei Vollgeschosse und ein zurückspringendes viertes Geschoss zulässig. 
Mit den vorgeschriebenen Geschosszahlen werden die passenden Voraussetzungen für die 
Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 12

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angestrebten Nutzungen geschaffen. Gleichzeitig entsteht insbesondere durch das Gebäude E 
eine prägnante Abgrenzung hin zur Weseler Straße. 
Bauhöhen und Dachform 
Die zulässigen Gebäudehöhen sind für jedes Gebäude in der Planzeichnung vermerkt. Sie rich-
ten sich nach der festgesetzten Geschossigkeit und sind so festgesetzt, dass eine verträgliche 
Eingliederung in die Umgebung gewährleistet ist. Die Höhen sind in Meter über N ormalhöhen-
null (NHN) zu messen. Als Orientierungspunkte für die Höhenangaben dienen eingemessene 
Kanaldeckel im öffentlichen Straßenraum.  
Gemessen an den reinen Gebäudehöhen ergeben sich die folgenden maximalen Bauhöhen: 
- für zweigeschossige Bauteile 6,00 m, 
- für dreigeschossige Bauteile 9,00 m und 
- für viergeschossige Bauteile 12,00 m. 
Die Gebäudehöhen überschreiten damit den Maßstab der näheren Umgebung nicht. Lediglich 
der viergeschossige Gebäudeteil des Hauses E weicht von diesem Maßstab ab. Durch die La-
ge an einem Kreuzungsbereich und die Einsehbarkeit von der Weseler Straße aus, entsteht so 
eine markante Raumkante, die städtebaulich vertretbar ist. In den in NHN angegebenen Bau-
höhen ist eine erhöhte Oberkante des Erdgeschossfertigfußbodens von 0,30 m über der, der 
jeweils der Erschließung dienenden V erkehrsfläche berücksichtigt. Als Bestandteil der Textli-
chen Festsetzungen dient dieses Mindestmaß dazu, Überflutungen bei Starkniederschlag zu 
vermeiden. Die barrierefreie Erreichbarkeit der Gebäude ist dabei sicher zu stellen. 
Aufgrund der festgesetzten Geschossigkeit sind die Dächer der Gebäude als Flachdächer aus-
zubilden, um die Ausnutzung der Höhen durch Vollgeschosse zu ermöglichen. 
Wohneinheiten je Gebäude  
Insgesamt können im Änderungsbereich 54 Wohneinheiten entstehen. Zulässig sind für die j e-
weiligen Gebäude die folgenden Wohneinheiten:  
- Gebäude A und B: jeweils fünf Reihenhauseinheiten,  
- Gebäude C und D: jeweils 15 Wohneinheiten und  
- Gebäude E: 14 Wohneinheiten. 
Mit der Festsetzung der Zahl an Wohneinheiten wird das Vorhaben konkret gefasst . Die Woh-
nungen in den Gebäuden C bis E sind ausschließlich als Zwei-Zimmer-Wohnungen geplant. 
6.2.3 Material, Farbgebung 
Damit die beabsichtigte bauliche Gestalt realisiert wird, sind die Ansichtspläne des Vor habens 
als Bestandteil der Festsetzungen in den Plan zur Bebauungsplanänderung aufgenommen 
worden. Aus Gründen der einheitlichen Gestalt ist – dem bestehenden Bebauungsplan Mec k-
lenbeck Mitte entsprechend – roter bis rotbrauner Klinker als ortsübliches Fassadenmaterial für 
die Verblendung der Außenwandflächen aller Gebäude vorgeschrieben. Ergänzend ist f ür 
energiesparende Maßnahmen und untergeordnete Bauteile wie Loggien die Verwendung von 
Putzmaterial zulässig. 
6.2.4 Stellplätze 
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 396 wird ein Stellplatzkonzept verfolgt , welches 
die Stellplätze vorrangig im öffentlichen Straßenraum nachweist. Ergänzend sind Stellplätze auf 
den jeweiligen Grundstücken nur dann zulässig, wenn sie dort festgesetzt sind. So soll verhi n-
dert werden, dass die knappen Freiräume, insbesondere vor  und zwischen den Gebäuden, für 
den ruhenden Verkehr in Anspruch genommen und angrenzende Wohnungen gestört werden. 
Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 12

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Zudem wird die Versiegelung durch dieses Konzept reduziert sowie eine wirtschaftliche Erric h-
tung und flexible Belegung des Parkraums gesichert. Der Stellplatzschlüssel für das Gebiet be-
trägt 1,3 Stellplätze je Wohneinheit.  
Um für das Vorhaben eine ausreichende Versorgung mit Stellplätzen sicher zu stellen und im 
Hinblick auf die Nutzungen im Erdgeschoss des Hauses E, sind rund 22 zusammenhäng ende 
Stellplätze auf privatem Grundstück realisierbar. Die Stellplätze sind entsprechend der Festset-
zungen mit wasserdurchlässigen Materialien wie Porenpflaster, offenfugigen Pflasterungen, 
Rasengittersteinen, Schotterrasen, etc. zu gestalten. Die überdies  erforderlichen Stellplätze 
sind finanziell im öffentlichen Raum abzulösen. 
Insgesamt stehen für das an den Änderungsbereich angrenzende Gebiet insgesamt rund 310 
Stellplätze für zukünftig rund 220 Wohneinheiten zur Verfügung. Das betreffende Gebiet er-
streckt sich vom westlichen Ende der Meyerbeerstraße bis zur Straßenkreuzung am Hof A p-
pels. Nördlich sind die Bereiche entlang der Straße „Am Hof Schultmann“ bis hin zum angren-
zenden Grünzug einbezogen.  
6.2.5 Freiflächen, Begrünung, Grundstückseinfriedung  
Alle Freiflächen sind auf der Grundlage des dargestellten Freiflächengestaltungsplans zu g e-
stalten und dauerhaft zu erhalten. 
Knapp außerhalb der westlichen Grenze des Vorhaben-  und Erschließungsplans befindet sich 
ein Baum, für den eine Erhaltungsfestsetzung im Bebauungsplan erfolgt. Der Großteil des Kro-
nentraufbereichs dieses Baums befindet sich auf städtischen Flächen. Diese werden zum 
Schutz und zum Erhalt des Baums als öffentliche Grünfläche ausgewiesen und stehen damit 
nicht zum Verkauf. Der Kronentra ufbereich des Baums reicht bis auf das südliche Reihenhaus-
grundstück. Dieser Bereich ist von Versiegelung frei zu halten. Der Baum ist zudem während 
der Bauarbeiten zu schützen.  
Um die Qualität des öffentlichen Raumes zu gewährleisten und die angrenzenden Freiflächen 
und Gebäude weit gehend erlebbar zu machen, sind als Grundstückseinfriedung und als A b-
grenzung zum öffentlichen Straßenraum nur Zäune bis zu einer Höhe von 1,20 m und Hecken 
zulässig. 
6.3  Verkehrsflächen / Erschließung 
Das Gebiet ist von Norden und Osten her durch die Meyerbeerstraße erschlossen. Eine interne 
Erschließung für den Kfz -Verkehr erfolgt über die festgesetzte Stellplatzanlage lediglich für die 
Häuser D und E. Um die privaten Gärten von Verkehr frei zu halten, können die Häuser A, B 
und C nicht angefahren werden. Da die  Gebäude insgesamt nicht von den Entsorgungsfahr-
zeugen der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) angefahren werden können, können zw i-
schen den Parkbuchten entlang der Meyerbeerstraße im öffentlichen Straßenraum Vorbuc h-
tungen von Querungshilfen als temporäre Abstellflächen für Abfallbehälter verwendet werden.  
So ist es möglich Verkehrsbeeinträchtigungen durch Abfallbehälter zu reduzieren bzw. zu ver-
meiden. 
Die fußläufige Erschließung sowie die Erschließung mit technischer Infrastruktur werden für die 
Häuser A und B über privatrechtliche Vereinbarungen gesichert. Die Häuser C, D und E werden 
von der Meyerbeerstraße aus mit Infrastruktur versorgt  und wie im Freiflächengestaltungsplan 
dargestellt erschlossen. Nach Ankauf der städtischen Restfläche im Osten kann das Gebäude 
E, ergänzend zur Stellplatzanlage, vom  östlich gelegenen öffentlichen Gehweg aus für Fuß-
gänger erschlossen werden.  
Zur Realisierung des Vorhabens  ist unter Umständen eine abschnittsweise Anpassung der be-
reits hergestellten Parkplätze entlang der Meyerbeerstraße notwendig. 
Begründung zum Entwurf / Seite 8 von 12

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6.4  Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur  
Neben der vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauungsplans  Nr. 396 befinden sich mit 
der 4. und der vorhabenbezog enen 5. Änderung zwei weitere Vorhaben für Mecklenbeck -Mitte 
in der Planung. Allgemein gilt Mecklenbeck bereits heute als familienfreundlicher Stadtteil. 
Durch die Planungen werden zusätzliche für Familien geeignete neue Wohnangebote geschaf-
fen. Daher ist zukünftig mit einem erhöhten Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen zu 
rechnen. In der näheren Umgebung des Änderungsbereichs wurde am Stratmannweg kürzlich 
eine Kindertageseinrichtung für vier Gruppen realisiert, die bereits ausgelastet ist . Durch die 
Summe der geplanten neuen Wohneinheiten ergibt sich der Bedarf nach einer weiteren Kinder-
tageseinrichtung mit mindestens vier Gruppen. Geeignete Grundstücke mit entsprechend gr o-
ßen Freiflächen sind im Änderungsbereich II der 4. Änderung vorhanden. 
6.5  Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur 
Die Versorgung des Plangebietes mit Gas, Wasser, Strom sowie Anlagen zur  Entsorgung von 
Schmutz- und Regenwasser sind vorhanden und so bemessen, dass sie für die Anbindung der 
Gebäude ausreichen. 
6.6  Immissionsschutz 
Der Änderungsbereich grenzt an die stark befahrene Weseler Straße (B 51) an. Daher sind im 
Hinblick auf Immissionsschutz für den Änderungsbereich schwerpunktmäßig Aspekte im Zu-
sammenhang mit Verkehrslärm zu betrachten. Ausgehend von Verkehrslärmberechnungen auf 
Grundlage von Verkehrslärmkarten und Verkehrsprognosen für das Jahr 2020, ist eine lär m-
technische Beurteilung des Neubaugebiets erfolgt.  
Ausgehend von den ermittelten Lärmpegeln ist an den der Weseler Straße und dem Kreu-
zungsbereich Weseler Straße / Meyerbeerstraße zugewandten Baugrenzen der Lärmpegelbe-
reich III (LPB III) nach DIN 4109 festgesetzt. In den mit LPB III gekennzeichneten Bereichen 
sind höhere Schallschutzanforderungen an die Außenbauteile zu stellen. Passive Schal l-
schutzmaßnahmen an den Gebäuden sind daher entsprechend der DIN 4109, Teil 1 „Schal l-
schutz im Hochbau“ vorzusehen. Um eine ausreichende Luftwechselrate bei geschlossenen 
Fenstern zu gewährleisten, sind in Schlafräumen, die nur über Lüftungsmöglichkeiten an den 
mit LPB gekennzeichneten Baugrenzen verfügen, schallgedämmte Lüftungseinrichtungen zu 
installieren (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB). Gestalterische Elemente, wie verschließbare Loggien sind 
weitere Maßnahmen, die den Schallschutz unterstützen. Die Festsetzung aktiver  Lärmschutz-
maßnahmen ist nicht erforderlich.  
Durch die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der Weseler Straße von 70 km/h auf 50 
km/h ist an der südlichen Grenze des Änderungsbereichs von einer Reduzierung der Verkehr s-
lärmbelastung um etwas mehr als  2 dB(A) auszugehen. Bei einer prognostizierten Verkehrsbe-
lastung von 23 500 Kfz/24h im Jahr 2020 werden Lärmpegel von 60,3 dB(A) am Tag erwartet. 
Dies bedeutet eine Überschreitung des Orientierungswertes der DIN 18005, Teil 1 „Schal l-
schutz im Städtebau“ f ür WA -Gebiete von bis zu 5,3 dB(A) am Tag. Da es sich nicht um 
Grenzwerte sondern um aus Sicht des Schallschutzes erwünschte Zielwerte handelt, ist in A b-
hängigkeit der Situation eine Abweichung nach oben oder nach unten hin möglich. Im Allg e-
meinen sollte die Überschreitung nicht mehr als 5 dB(A) betragen. Die hier prognostizierte 
Überschreitung lässt sich noch als zumutbar einstufen.  
Erste Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung wurden bereits durch die gewählte Gebäu-
deanordnung eingeleitet. Es besteht zus ätzlich die Möglichkeit durch entsprechende Grund-
rissgestaltung und bauliche Schallschutzmaßnahmen – insbesondere für Schlafräume – auf die 
Belastung zu reagieren. Damit ist es möglich die Belastungen weitgehend auf die Außenberei-
Begründung zum Entwurf / Seite 9 von 12

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che der Gebäude zu beschränken. Die Außenbereiche selbst sind durch die südlich angren-
zende bewachsene Grünfläche optisch von der Weseler Straße abgeschirmt. 
6.7  Altlasten / Altstandorte 
Im Änderungsbereich sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Altlasten bzw. Altlastenver-
dachtsflächen vorhanden.  
6.8  Denkmalschutz / Archäologie 
Innerhalb des Plangebiet s befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bau-  und Bo-
dendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. 
Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können j e-
doch jederzeit archäologische und paläontologische Funde und Befunde auftreten sowie neue 
Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbun-
gen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. 
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkm ä-
lern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hi n-
weis. 
7.  Flächenbilanz 
 m² % 
Gesamtes Plangebiet 5 435 100,0 
Wohnen - Reihenhäuser 2 019 37,2 
Wohnen - Mehrfamilienhäuser 2 073 38,1 
Wohn- und Geschäftshaus 1 343 24,7 
Vorhaben- und Erschließungs-
plan 5 308 97,7 
Tabelle 1: Flächenbilanz 
8.  Auswirkungen auf die Umwelt   
Die vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 wird im beschleunigten Verfah-
ren nach § 13  a BauGB aufgestellt, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung 
handelt, dessen Grundfläche weniger als 20  000 m² aufweist. Eine für die Anwendung des be-
schleunigten Verfahrens unzulässige Beeinträchtigung der in § 1 (6
) Nr. 7 Buchstabe b BauGB 
genannten Schutzgüter (FFH -Gebiete bzw. Vogelschutzgebiete) ist ebenso ausgeschlossen 
wie die Begründung der Zulässigkeit eines UVP -pflichtigen Vorhabens nach Bundes- oder Lan-
desrecht. Eine förmliche Umweltprüfung ist damit nicht erforderlich.  
8.1  Artenschutz 
Die Artenschutzprüfung erfolgt auf der Grundlage der gemeinsamen Handlungsempfehlungen 
des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Minister i-
ums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz NRW vom 
22.12.2010. Die Überprüfung erfolgte in einem gestuften Verfahren. Auf der Grundlage der 
Begründung zum Entwurf / Seite 10 von 12

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vorgefundenen Biotopstrukturen ist nicht vom Vorkommen planungsrelevanter Arten auszuge-
hen. Weiter gehende Untersuchungen sind daher entbehrlich.  
Bei möglicherweise vorkommenden europäischen Arten, die nicht zu den planungsrelevanten 
Arten zählen (z.B. verbreitete Vogelarten), kann davon ausgegangen werden, dass wegen ihrer 
Anpassungsfähigkeit und des landesweit günstigen Erhaltungszustandes („Allerweltsarten“) bei 
vorhabenbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote verstoßen wird. Das 
Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzges etz ist 
damit für diese Arten nicht gegeben. 
8.2  Klimaschutz 
Im Zuge der vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 396 wurde dem Klima-
schutz Rechnung getragen. Der Versiegelungsgrad im Änderungsbereich wird möglichst gering 
gehalten. So sind beispielsweise wasserdurchlässige Materialien für die Befestigung der Par k-
plätze festgesetzt. Dächer können zudem für Solarkollektoren / Photovoltaik genutzt werden. 
Durch kompakte Baukörper und durchgrünte Bereiche wurde ein Kompromiss zwischen Dichte 
und Freiraum geschaffen. 
9.  Gesamtabwägung 
Übergeordnetes Ziel der Planung ist es durch Überplanung einer bisher nicht genutzten Fläche 
für verschiedenste Nutzergruppen urbane Wohnraumangebote in zentraler städtebaulich int e-
grierter Lage in Münster zu schaffen.  Zudem wird das Angebot im Bereich Tagespflege / Pfl e-
gedienstleistungen erweitert.  
Dadurch, dass ein Teil der Kfz -Stellplätze auf privatem Grundstück liegt, wird die zusätzliche 
Belastung des bestehenden Stellplatzkonzeptes für den öffentlichen Straßenraum reduziert.  
Im Verfahren entfällt die Erforderlichkeit der Kompensation der planungsbedingten Eingriffe in 
Natur und Landschaft. Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen wurden im 
Rahmen des Planungsprozesses gleichwohl geprüft und abwägend berücksichtigt . Die Neuver-
siegelungen werden auf das notwendige Maß beschränkt, so dass der Boden geschont wird. 
Schützenswerte Grünelemente und -strukturen werden erhalten.  
Wesentliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter sind auf Basis der Festsetzungen des B e-
bauungsplans nicht festzustellen und auch künftig nicht zu erwarten. Der Bebauungsplan un-
terstützt ergänzend das stadtstrukturelle Oberziel der Innenentwicklung vor Außenentwicklung. 
Durch die Festsetzungen im Bebauungsplan werden die Kernzielrichtungen des Vorhabens un-
terstützt und gesichert.  
Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Be-
völkerung – insbesondere auf die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedürfnisse, die B e-
lange der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, Migranten sowie die unter-
schiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer – wurden die zuständigen Fachämter betei-
ligt. Während dieser Behördenbeteiligungen sowie während der Beteiligungen der Bürgerinnen 
und Bürgern im Planverfahren sind zurzeit keine (weitergehenden) Anhaltspunkte ersichtlich, 
die eine nicht berücksichtigte Betroffenheit der verschiedenen Bevölkerungsgruppen erkennen 
lassen. 
10.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen 
Die Änderung des Bebauungsplans wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im Um-
feld des Plangebiets lebenden Menschen aufgrund der Neuplanung des baulichen Bestandes 
nur unwesentlich auswirken. Nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht 
sind nicht ersichtlich.  
Begründung zum Entwurf / Seite 11 von 12

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Im Rahmen der  Durchführung des Vorhabens ist ein freihändiger  Grunderwerb der Grundst ü-
cke Gemarkung Münster, Flur 228, Flurstücke 602 und 748, sowie Teile des Flurstücks 520 der 
Flur 227 durch den Vorhabenträger möglich (vgl. Punkt 2 Geltungsbereich).  
Gemäß § 12 BauGB werden zwischen Stadt und Vorhabenträger vor dem Satzungsbeschluss 
zur Bebauungsplanänderung ergänzende, öffentlich- rechtliche Vereinbarungen geschlossen 
(Durchführungsvertrag).  
Wesentliche Inhalte des Vertrags sind:  
- Die Einhaltung der in dieser Begründung aufgeführten städtebaulichen Ziele und der dar-
aus folgenden Festsetzungen des Bebauungsplans,  
- die Beachtung der technischen und gestalterischen Anforderungen an die Bau- , Erschlie-
ßungs- und Infrastrukturmaßnahmen und 
- eine Realisierungsverpflichtung zu den Bau- und Erschließungsvorhaben. 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum 
Entwurf der vorhabenbezogenen 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 
396: Mecklenbeck -  Weseler Straße / Dingbängerweg / Egelshove im 
Bereich südlich der Meyerbeerstraße. 
Münster, den __________  
Der Oberbürgermeister  
In Vertretung 
 
Schultheiß  
Stadtdirektor 
Begründung zum Entwurf / Seite 12 von 12

V-0964-2014-Anlage-4-Planverkleinerung

322 Zeichen

Amt für 4 Stadtentwicklung

Stadtplanung
Verkehrsp!

anung

Anlage 4
zur Vorlage Nr. V/0964/2014

Wohn- und
Geschäftshaus mit
«14 Wohnungen
Büroflächen
Pflegebüjinh > *
Erdgeschoss

Zeilenbebauung
mit je 5

Wohngebäude
mit je 15
Reihenhäusern

o

268

265
< 274

Eı\eig || MÜNSTER

27

\
Planverkleinerung - Maßstab 1:1000

Beratungsverlauf (4)

15.01.2015 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 15.2.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2015 Rat
TOP 24.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Weseler Straße
  • Meyerbeerstraße 1
  • Brockmannstraße
  • Dingbängerweg 80
  • Stratmannweg
  • Am Hof Schultmann
  • An den Speichern 7
  • Albersloher Weg 33
  • Egelshove

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0964/2014
Typ
Vorlagen
Datum
10.12.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37