V/0417/2009
Zukunftsinvestitionsgesetz - Inanspruchnahme der Fördermittel in der Stadt Münster (Erster Zwischenbericht)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Berichtsvorlage
14020 Zeichen
V/0417/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat II Betrifft Zukunftsinvestitionsgesetz - Inanspruchnahme der Fördermittel in der Stadt Münster (Erster Zwischenbericht) Beratungsfolge 23.06.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht 24.06.2009 Hauptausschuss Bericht 24.06.2009 Rat Bericht Bericht: Ausgangslage Angesichts der anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Lage hatte die Bundesregierung ein zwei- tes Konjunkturpaket vorgelegt, in dem Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104 b des Grundge- setzes für zusätzliche Investitionen der Kommunen und Bundesländer in Höhe von bundesweit 10 Milliarden Euro enthalten sind. Am 27.01.2009 hat das Bundeskabinett die entsprechenden Gesetzentwürfe zum Konjunkturpaket II beschlossen. Teil des Konjunkturpaketes II ist das „Ge- setz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitions- gesetz)“. Ebenso wurde eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Bun- desländern zur Umsetzung des Gesetzes vom Kabinett beschlossen. Das Zukunftsinvestitions- gesetz ist am 13.02.2009 vom Bundestag und am 20.02.2009 vom Bundesrat verabschiedet worden. Auch die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern ist mittlerweile unter- zeichnet worden. Auf Landesebene hat der Landtag NRW am 01.04.2009 das „Gesetz zur Förderung zusätzlicher Investitionen in Nordrhein-Westfalen“ (Investitionsförderungsgesetz NRW) beschlossen, mit dem die Bundesfördermittel im Wesentlichen an die nordrhein-westfälischen Kommunen weitergege- ben und um Landesfördermittel aufgestockt werden. Die Stadt Münster erhält auf diesem Weg bekanntlich rund 31,2 Mio. Euro und kann diese in den Schwerpunktbereichen ‚Bildung’ und ‚Infrastruktur’ einsetzen. Eine entsprechende Vorlage zur Inanspruchnahme der Fördermittel nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz hat der Rat der Stadt Münster bereits am 25.03.2009 beschlossen (Vorlage Nr. V/0137/2009/2). An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass nach Beschlussfassung des Rates weitere Anträge bei der Verwaltung eingegangen sind, die zurzeit nicht mit den Fördermitteln umgesetzt werden können. Die Verwaltung wird diese Anträge auf einer „Nachrückerliste“ setzen. Sobald ersichtlich Vorlagen-Nr.: V/0417/2009 Auskunft erteilt: Herr Möller Ruf: 492 70 22 E-Mail: MoellerFrank@stadt-muenster.de Datum: 12.06.2009 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0417/2009 ist, dass beschlossene Maßnahmen nicht umgesetzt bzw. veranschlagte Kosten nicht ausge- schöpft werden, wird der Rat informiert und um Beschlussfassung gebeten Mit Datum vom 08.04.2009 hat die Bezirksregierung Münster den Zuwendungsbescheid über 31,2 Mio. Euro an die Stadt übersandt. Die Fördermittel stehen somit bereit und können abgeru- fen werden. Dazu hat das Land eine Internet-gestützte Datenbank aufgebaut, in der alle geplan- ten Einzelmaßnahmen eingetragen werden sollen. Die Datenbank ist seit 23.04.2009 freigeschal- tet. Anschließend können für jede Einzelmaßnahme Fördermittel – in der Regel nach Vorliegen entsprechender Rechnungen – bei der Bezirksregierung abgerufen werden. Auf die Datenbank wird nicht nur das Land NRW, sondern auch der Bund Zugriff erhalten, um die dem Bund im Zu- kunftsinvestitionsgesetz eingeräumten Prüfungsrechte gewähren zu können. Aktueller Umsetzungsstand Geplante Baubeginne Mit den meisten, für dieses Jahr geplanten Maßnahmen wird in den Sommerferien, also ab der 27. Kalenderwoche, begonnen. Hintergrund dafür ist, dass der weit überwiegende Teil der Maß- nahmen (25,4 Mio. Euro von 31,2 Mio. Euro) im Bereich der Bildungsinfrastruktur angesiedelt ist. Die Bezirksvertretungen und Fachausschüsse werden über „Berichte der Verwaltung“ vor Beginn der Baumaßnahmen über die im jeweiligen Bezi rk bzw. Fachbereich geplanten Maßnahmen in- formiert. Beschaffungsmaßnahmen im Schul- bzw. Weiterbildungsbereich Im Schul- bzw. Weiterbildungsbereich kann der Bund zurzeit auf Basis der grundgesetzlichen Regelungen (Art. 104 b GG) Fördermittel nur weitergeben, wenn diese überwiegend für energeti- sche Sanierungen eingesetzt werden. Da in vielen Städten und Gemeinden der Wunsch und Bedarf vorhanden ist, im Schul- und Wei- terbildungsbereich neben energetischen S anierungsmaßnahmen auch andere Maßnahmen um- zusetzen (z. B. Beschaffungen), hat die Föderalismuskommission eine Änderung des Grundge- setzes vorgeschlagen, die eine weitere Auslegung des Zukunftsinvestitionsgesetzes ermöglichen würde. Daraufhin haben die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das Grundgesetz unter anderem in diesem Punkt geändert werden soll (Bun- destags-Drucksache 16/12410). Die Grundgesetzänder ung ist noch vor der parlamentarischen Sommerpause geplant. Die im Schul- bzw. Weiterbildungsbereich vorgesehenen Beschaffungsmaßnahmen (vgl. Anlage 1 dieser Vorlage, lfd. Nr. 32) werden daher erst nach einer Grundgesetzänderung vorgenommen, da ansonsten die Förderfähigkeit dieser Maßnahmen nicht gegeben wäre. Der Schwerpunkt ei- ner Maßnahme im Schul- bzw. Weiterbildungsbereich muss bislang im Bereich der energetischen Sanierung liegen. Klärung offener Fragestellungen Das Land NRW arbeitet an der Klär ung offener Fragestellungen. Dazu koordiniert das Innenmi- nisterium die zahlreichen Anfragen und stellt auf seiner Internetseite die entsprechenden Antwor- ten zur Verfügung. Diese Frage- und Antwortliste hat mittlerweile einen Umfang von 62 Seiten (Stand: 13.05.2009). 3 V/0417/2009 Mittlerweile geklärt werden konnte die Frage, wer als „anderer Träger “ (Dritte) im Sinne des Zu- kunftsinvestitionsgesetzes bzw. des Investitionsförderungsgesetzes NRW in Betracht kommt. Hierunter dürfen nach Auskunft der Bezirksregierung Münster auch Privatpersonen gefasst wer- den, so dass das Förderprogramm Altbausanierung entsprechend dem Ratsbeschluss vom 25.03.2009 aufgestockt werden kann. Einige andere der für die Stadt Münster wichtigen Fragen konnten allerdings bislang noch nicht beantwortet werden. So stellt sich weiterhin die Frage, ob es sich im Rahmen des Förderpro- gramms Altbausanierung um eine – nicht zulässige – Doppelförderung handelt, wenn die Bürge- rinnen und Bürger Fördermittel aus diesem Programm beantragen und gleichzeitig KfW- Darlehensmittel in Anspruch nehmen wollen. Die Verwaltung ist hierzu im Gespräch mit der Be- zirksregierung Münster und dem Innenministerium NRW, eine Klärung konnte bislang jedoch noch nicht herbeigeführt werden. Mehrkosten bei einzelnen Maßnahmen Bei der Spo rthalle Roxel haben die weitergehenden, konkretisierenden Planungen ergeben, dass die avisierten Gesamtkosten in Höhe von 3,0 Mio. Euro voraussichtlich nicht ausreichen werden. Auf der Grundlage des aktuellen Planungsstandes werden nunmehr Investitionskosten in Höhe von voraussichtlich 3.330.000 € entstehen. Der Planung wurden die Raumprogrammflächen, Qualitäten und Ausbaustandards analog den im Jahre 2005 realisierten Dreifachsporthallen in Hiltrup, Gremmendorf und Albachten zugrunde gelegt. Folgende standortbedingte Sonderkosten sind in der Kostenermittlung berücksichtigt: • Aufgrund der im Bodengutachten nachgewiesen en Tragfähigkeit des Bodens müssen Einzel- fundamente auf eine Tiefe von ca. 3,50 m abgesetzt werden (23.500 €) • Sicherheitsmaßnahmen zu den bestehenden Gebäuden (17.500 €) • Abwasseranlagen außerhalb des Gebäudes, Anbinden an die vorhandenen Regenwasser- und Schmutzwasserleitungen, Anpassung der vorhandenen Hebeanlage, Pumpwerk, Schäch- te (84.500 €) • Staukanal zur Drosselung der vorhandenen Regenentwässerung (32.900 €) Standortbedingte Änderungen gegenüber den Grundrissen der Dreifachsporthallen in Hiltrup, Gremmendorf und Albachten ergeben sich auch durch den Anbau an die vorhandene Zweifach- halle und das Umkleidegebäude. Abweichend von den vorgenannten Hallen wird eine feste Tribüne in einem Obergeschoss ge- plant und die Geräteräume unterhalb der Tribüne anstatt an der gegenüberliegenden Außenwand positioniert. Hierdurch wird eine Kostenreduzierung in Höhe von ca. 74.600 € erwartet. Die Kostenkennwerte liegen mit Bauwerkskosten von 145,72 € / m³ BRI (Bruttorauminhalt) und 1.085,22 € / m² BGF (Bruttogeschossfläche) bei Berücksichtigung der aktuellen Preisindizes un- ter den üblichen Kostenvergleichswerten (z. B.: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Woh- nungswesen) für Sporthallen mit einfachem Ausstattungsstandard. Auch für die geplanten Maßnahmen an der Davertschule (vgl. Vorlage V/0177/2009) muss mit Mehrkosten in Höhe von ca. 170.000 Euro gerechnet werden. Die Finanzierung der Mehrkosten ist in der Vorlage geregelt. Es sei an dieser Stelle allerdings auch daran erinnert, dass es sich zurzeit ausschließlich um Kostenschätzungen handelt. 4 V/0417/2009 Zeitliche Verschiebungen Die am Gymnasium Paulinum geplante Maßnahme im Rahmen des 1000-Schulen-Programms und die dort geplante Erneuerung naturwissenschaftlicher Fachräume sollen auf Wunsch der Schule erst ab Januar 2010 vorgenommen werden. Für die letztgenannte Maßnahme soll auch noch ein Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen eingeholt werden. Die außerdem am Paulinum geplante Sanierung der Lehrer- und Pausen-WC-Anlagen soll dagegen planmäßig ab den Sommerferien 2009 begonnen werden. Herausnahme von Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II Die Herrich tung einer Gewerbeimmobilie zur vorübergehenden Nutzung als Feuerwache in Hiltrup war Bestandteil des Maßnahmenpakets zur Inanspruchnahme der Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II des Bundes (vgl. Vorlage V/0137/2009/2). Nach dem Ratsbeschluss vom 25.03.2009 ist der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Münster über die Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II in Höhe von 31,2 Mio. Euro mit Datum vom 08.04.2009 bei der Stadtver- waltung eingegangen. Darin ist für jede Einzelmaßnahme die Zweckbindungsfrist für Grundstü- cke und grundstücksgleiche Rechte mit 15 Jahren angegeben. Insofern wäre die Förderfähigkeit dieser Maßnahme (bei einer geplanten Nutzung bis 2015) aus Sicht der Verwaltung zumindest fraglich gewesen. Die Verwaltung hatte daher mit der Vorlage V/0337/2009 vorgeschlagen, die geplante Maßnahme nicht über das Konjunkturpaket II, sondern über den städt. Haushalt zu fi- nanzieren. Der Rat der Stadt Münster ist diesem Vorschlag in seiner Sitzung am 13.05.2009 ge- folgt. Für die Sanierung der Bodelschwinghschule / PTA-Lehranstalt war bislang ein Förderbetrag in Höhe von 30.000 Euro aus dem Konjunkturpaket II vorgesehen. Die restlichen, erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 1.015.000 Euro waren rückstellungsfinanziert über den städt. Haushalt (vgl. Vorlage V/0137/2009/2, Anlage 1.1, lfd. Nr. 36). Der Einfachheit halber wird die Verwaltung die Gesamtmaßnahme über den städt. Haushalt abwickeln (vgl. hierzu auch die Beschlussvorla- ge an die Bezirksvertretung Münster-Mitte Nr. V/0400/2009). Insofern kann für den Teilbetrag von 30.000 Euro auf die Meldung gegenüber dem Land NRW, den Mittelabruf, eine entsprechende Rechnungsabgrenzung und ähnliches verzichtet werden. Verfahren zur Inanspruchnahme von Fördermitteln durch Dritte Für die Inanspruchnah me von Fördermitteln durch Dritte hat die Verwaltung ein Verfahren er- stellt, mit dem einerseits den gesetzlichen Forderungen aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz und dem Investitionsförderungsgesetz NRW in ausreichendem Maße Rechnung getragen und ande- rerseits für die anderen Träger (Dritte) in möglichst großem Umfang Rechtssicherheit erzeugt werden kann. Das Verfahren sieht wie folgt aus: 1. Die Verwaltung hat die in der Vorlage V/0137/2009/2 begünstigten Dritten schriftlich über das positive Votum des Rates informiert. 2. Anschließend hat die Verwaltung den Dritten ein Informationsblatt zugesandt, mit dem die Dritten auf die Besonderheiten des aktuellen Förderverfahrens aufmerksam gemacht wer- den sollten. 3. Danach wurden die Dritten gebeten, ein Formular auszufüllen, auf dem die Maßnahme konkret beschrieben und gleichzeitig die Einhaltung der Förderbedingungen bestätigt wer- den soll. (Die Maßnahmenbeschreibung wird von der Verwaltung für die Eintragung in die Internet-gestützte Datenbank des Landes benötigt.) 4. Das ausgefüllte Formular wird vom Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (als örtliche Rechnungsprüfungsstelle) geprüft. 5 V/0417/2009 5. Anschließend wird ein förmlicher Zuwendungsbescheid an die Dritten verschickt. 6. Auf dieser Basis können die Dritten die Baumaßnahmen / Beschaffungen durchführen, die Rechnungen sollen dann der Verwaltung vorgelegt werden, die den Dritten entspre- chende Mittel auszahlt und diese bei der Bezirksregierung Münster abruft. 7. Wie auch bei den städtischen Maßnahmen is t nach Abschluss der Maßnahme durch die Dritten ein Verwendungsnachweis zu erstellen, der erneut vom Amt für Wirtschaftlich- keitsprüfung und Revision (als örtliche Rechnungsprüfungsstelle) geprüft und testiert wer- den muss. Einschätzung zum Mittelabruf 2009 Zurzeit sind , wie oben dargestellt, noch einige offene Fragen zu klären bzw. ist die geplante Grundgesetzänderung abzuwarten, bevor eine verlässliche Aussage darüber möglich ist, ob der Forderung des Bundes, dass 50 Prozent der Fördermittel (also ca. 15,6 Mio. Euro) noch in die- sem Jahr abfließen sollen, Rechnung getragen werden kann. Nach bisheriger Einschätzung ist ein vollständiger 50 %iger Mittelabruf 2009 schwierig. Die Ver- waltung unternimmt zurzeit alles, um einen größtmöglichen Mittelabfluss zu erreichen. Insbeson- dere bei den größeren Projekten wie der Sporthalle Roxel kommt es nun auf den weiteren Fort- schritt und die gesetzgeberische Klarstellung (Grundgesetzänderung) an. In Vertretung gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage 1: Beschlossene Einzelmaßnahmen gemäß Vorlage V/0137/2009/2 und dazu bereits erstellte Vorlagen
Anlage 1: Beschlossene Einzelmaßnahmen
6258 Zeichen
V/0417/2009, Anlage 1 Bereich Bildung (25,4 Mio. €) 1) Einrichtungen der frühkindlichen Bildungsinfrastruktur a) Fördermittel für Investitionsmaßnahmen (inkl. freie Träger) lfd. Nr. Bezeichnung der Maßnahme 2009 (€) 2010 (€) Bislang erstellte Vorlagen 1 Kath. Kiga St. Ludgeri 130.000 V/0211/2009 2 Kath. Kita St. Michael I 150.000 V/0211/2009 3 Kath. Kiga St. Josef, Pastorsesch 200.000 V/0211/2009 4 Kath. Kiga St. Josef, Gelmer 219.000 V/0211/2009 5 Kath. Kiga St. Konrad 200.000 6 Kath. Kiga St. Margaretha 50.000 V/0211/2009 7 Kath. Kita Maximilian-Kolbe 141.000 V/0211/2009 8 Ev. Lukas-Kita 100.000 9 Ev. Jacobus-Kita 50.000 V/0211/2009 10 Elterninitiative Kinderhäuschen 60.000 V/0211/2009 11 Städt. Kita Killingstr. 250.000 V/0211/2009, V/0405/2009 12 Städt. Kita Am Schulzentrum 100.000 V/0211/2009 13 "Dependence" Städt. Kita Sonnentau 400.000 V/0211/2009, V/0257/2009, V/0177/2009 14 Städt. Kita Emmerbachtal 250.000 V/0211/2009, V/0408/2009 15 Arbeiterwohlfahrt, Kinder- und Jugendeinrichtung Am Nienkamp 45.000 V/0211/2009 16 Ev. Andreaskirchengemeinde, Coerde - Instandsetzung und Nutzbarmachung von Räumlichkeiten 40.000 V/0211/2009 17 Kath. Kirchengemeinde Hl. Geist, Kinder- und Jugendeinrichtung im Teo - Mitte-Süd 62.000 V/0211/2009 18 Verein zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Amelsbüren, Jugendzentrum Black Bull 15.000 V/0211/2009 19 Freier Träger, NN, Gelmer, Nutzung Astrid- Lindgren-Schule für OGTS und Kinder- und Jugendarbeit 155.000 V/0211/2009, V/0242/2009 20 Abi Südpark 80.000 V/0211/2009 21 37 Grad, Hiltrup 22.000 V/0211/2009 22 Lorenz Süd, Berg Fidel 70.000 V/0211/2009 23 Jugendinformations- und -beratungszentrum 150.000 V/ 0211/2009 24 Feez, Kinderhaus 50.000 V/0211/2009 25 Wuddi, Kinderhaus 10.000 V/0211/2009 2.699.000 300.000 2.999.000 b) Fördermittel für kleine Maßnahmen an Kitas / Jugendeinrichtungen (inkl. freie Träger) = Teilbudget lfd. Nr. Bezeichnung der Maßnahme 2009 2010 Bislang erstellte Vorl agen 26 Maßnahmen zur Aufhebung des Sanierungsstaus in Tageseinrichtungen und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit bei diversen freien Trägern 250.000 250.000 27 Maßnahmen zur Aufhebung des Sanierungsstaus in Tageseinrichtungen und Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit 250.000 250.000 V/0360/2009 500.000 500.000 1.000.000 Beschlossene Einzelmaßnahmen gemäß Vorlage V/0137/2009/2 und dazu bereits erstellte Vorlagen 2) Schulinfrastruktur a) Fördermittel für energetische Gesamtsanierungsmaßnahmen lfd. Nr. Bezeichnung der Maßnahme 2009 (€) 2010 (€) Bislang erstellte Vorlagen 28 Michaelschule Gievenbeck 500.000 1.100.000 29 Idaschule 450.000 950.000 30 Grundschule Kinderhaus West 600.000 1.200.000 1.550.000 3.250.000 4.800.000 b) Fördermittel für Investitions-, Sanierungsmaßnahmen und Beschaffungen lfd. Nr. Bezeichnung der Maßnahme 2009 (€) 2010 (€) Bislang erstellte Vorlagen 31 Abendrealschule, Abendgymnasium, Ketteler- Berufskolleg 2.500.000 32 Mobiliar/Ausstattung in städtischen Schulen und Sanierung von Fachräumen in Schulen 1.670.000 33 Maßnahmen im Bereich OGS 570.000 V/0257/2009 34 Ganztagsoffensive, "entfallene" Landesfördermittel 530.000 35 Davertschule 800.000 V/0257/2009, V/0177/2009 36 Bodelschwinghschule (Maßnahme wird nicht mehr über 'Konjunkturpaket II' finanziert) 30.000 V/0400/2009 37 Sporthalle Roxel, Teilbereich Schulsport (50%) 1.500 .000 4.300.000 3.300.000 7.600.000 c) WC- und Sanitärraum-Sanierungsprogramm lfd. Nr. Bezeichnung der Maßnahme 2009 (€) 2010 (€) Bislang erstellte Vorlagen 38 WC- und Sanitärraum-Sanierung 1.500.000 1.600.000 1.500.000 1.600.000 3.100.000 d) Fördermittel für Ersatzschulen lfd. Nr. Bezeichnung der Maßnahme 2009 (€) 2010 (€) Bislang erstellte Vorlagen 39 Fördermittel für Ersatzschulen 1.450.000 1.450.000 1.450.000 1.450.000 2.900.000 e) Fördermittel für kleine Maßnahmen an Schulen = Teilbudget lfd. Nr. Bezeichnung der Maßnahme 2009 (€) 2010 (€) Bislang erstellte Vorlagen 40 Teilbudget für kleine Maßnahmen 800.000 2.200.000 800.000 2.200.000 3.000.000 2009 2010 Bereich Bildung insgesamt: 12.799.000 12.600.000 Summe 2009 und 2010: Bereich Infrastruktur (5,8 Mio. €) 1) Feuerwehrinfrastruktur lfd. Nr. Bezeichnung der Maßnahme 2009 (€) 2010 (€) Bislang erstellte Vorlagen 41 Feuerwache, Hiltrup (Maßnahme wird nicht mehr über 'Konjunkturpaket II' finanziert) 400.000 V/0235/2009, V/0337/2009 2) Kulturinfrastruktur 25.399.000 lfd. Nr. Bezeichnung der Maßnahme 2009 (€) 2010 (€) Bislang erstellte Vorlagen 42 Theaterhaus Pumpenhaus 100.000 43 Villa ten Hompel 40.000 44 Stadtmuseum, Erneuerung Beleuchtung 730.000 V/0110/2009/1 45 Städtische Bühnen, Tonanlage Großes Haus 500.000 V/0395/2009 46 Kreativ-Haus 30.000 47 cuba e.V. 68.300 48 Emshof e.V. 56.900 49 Cactus Junges Theater (Jugendtheater- Werkstatt e.V.) 8.000 50 Kammertheater 'Der kleine Bühnenboden' 7.500 1.540.700 0 1.540.700 3) Sportinfrastruktur lfd. Nr. Bezeichnung der Maßnahme 2009 (€) 2010 (€) Bislang erstellte Vorlagen 51 Sporthalle Roxel, Teilbereich Vereinssport (50%) 1.500.000 52 Schulsportaußenanlagen, Sanierung 500.000 450.000 2.000.000 450.000 2.450.000 4) Infrastruktur für Kinder lfd. Nr. Bezeichnung der Maßnahme 2009 (€) 2010 (€) Bislang erstellte Vorlagen 53 Spielplatzsanierung 200.000 200.000 V/0262/2009, V/0264/2009 200.000 200.000 400.000 5) Altbausanierung und Radwege lfd. Nr. Bezeichnung der Maßnahme 2009 (€) 2010 (€) Bislang erstellte Vorlagen 54 Förderprogramm Altbausanierung 400.000 400.000 V/0279/2009 55 Radweg Amelsbürener Straße 100.000 V/0243/2009 56 Radweg Hohenholterstraße 20.000 57 Radweg Telgter Straße 17.500 437.500 500.000 937.500 6) Sonstige Infrastruktur lfd. Nr. Bezeichnung der Maßnahme 2009 (€) 2010 (€) Bislang erstellte Vorlagen 58 Mehrzweckhalle Gelmer 50.000 2009 2010 Bereich Infrastruktur insgesamt: 4.628.200 1.150.000 Summe 2009 und 2010: 5.778.200
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (6)
- Nienkamp 45
- Amelsbürener Straße 100
- Killingstraße 250
- Telgter Straße 17
- Pastorsesch 200
- Kinderhaus 50
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0417/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.05.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37