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V/0417/2009

Zukunftsinvestitionsgesetz - Inanspruchnahme der Fördermittel in der Stadt Münster (Erster Zwischenbericht)

Vorlagen 29.05.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2009, TOP 10

Berichtsvorlage

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Anlage 1: Beschlossene Einzelmaßnahmen

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Ansehen

Berichtsvorlage

14020 Zeichen

V/0417/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat II 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zukunftsinvestitionsgesetz - Inanspruchnahme der Fördermittel in der Stadt Münster (Erster 
Zwischenbericht) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.06.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht
24.06.2009 Hauptausschuss Bericht
24.06.2009 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Ausgangslage 
 
Angesichts der anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Lage hatte die Bundesregierung ein zwei-
tes Konjunkturpaket vorgelegt, in dem Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104 b des Grundge-
setzes für zusätzliche Investitionen der Kommunen und Bundesländer in Höhe von bundesweit 
10 Milliarden Euro enthalten sind. Am 27.01.2009 hat das Bundeskabinett die entsprechenden 
Gesetzentwürfe zum Konjunkturpaket II beschlossen. Teil des Konjunkturpaketes II ist das „Ge-
setz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitions-
gesetz)“. Ebenso wurde eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Bun-
desländern zur Umsetzung des Gesetzes vom Kabinett beschlossen. Das Zukunftsinvestitions-
gesetz ist am 13.02.2009 vom Bundestag und am 20.02.2009 vom Bundesrat verabschiedet 
worden. Auch die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern ist mittlerweile unter-
zeichnet worden. 
 
Auf Landesebene hat der Landtag NRW am 01.04.2009 das „Gesetz zur Förderung zusätzlicher 
Investitionen in Nordrhein-Westfalen“ (Investitionsförderungsgesetz NRW) beschlossen, mit dem 
die Bundesfördermittel im Wesentlichen an die nordrhein-westfälischen Kommunen weitergege-
ben und um Landesfördermittel aufgestockt werden. 
 
Die Stadt Münster erhält auf diesem Weg bekanntlich rund 31,2 Mio. Euro und kann diese in den 
Schwerpunktbereichen ‚Bildung’ und ‚Infrastruktur’ einsetzen. Eine entsprechende Vorlage zur 
Inanspruchnahme der Fördermittel nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz hat der Rat der Stadt 
Münster bereits am 25.03.2009 beschlossen (Vorlage Nr. V/0137/2009/2). 
 
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass nach Beschlussfassung des Rates weitere Anträge 
bei der Verwaltung eingegangen sind, die zurzeit nicht mit den Fördermitteln umgesetzt werden 
können. Die Verwaltung wird diese Anträge auf einer „Nachrückerliste“ setzen. Sobald ersichtlich 
Vorlagen-Nr.: 
V/0417/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Möller 
Ruf: 
492 70 22 
E-Mail: 
MoellerFrank@stadt-muenster.de 
Datum: 
12.06.2009 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0417/2009 
 
ist, dass beschlossene Maßnahmen nicht umgesetzt bzw. veranschlagte Kosten nicht ausge-
schöpft werden, wird der Rat informiert und um Beschlussfassung gebeten 
 
Mit Datum vom 08.04.2009 hat die Bezirksregierung Münster den Zuwendungsbescheid über 
31,2 Mio. Euro an die Stadt übersandt. Die Fördermittel stehen somit bereit und können abgeru-
fen werden. Dazu hat das Land eine Internet-gestützte Datenbank aufgebaut, in der alle geplan-
ten Einzelmaßnahmen eingetragen werden sollen. Die Datenbank ist seit 23.04.2009 freigeschal-
tet. Anschließend können für jede Einzelmaßnahme Fördermittel – in der Regel nach Vorliegen 
entsprechender Rechnungen – bei der Bezirksregierung abgerufen werden. Auf die Datenbank 
wird nicht nur das Land NRW, sondern auch der Bund Zugriff erhalten, um die dem Bund im Zu-
kunftsinvestitionsgesetz eingeräumten Prüfungsrechte gewähren zu können. 
 
 
Aktueller Umsetzungsstand 
 
Geplante Baubeginne 
 
Mit den 
meisten, für dieses Jahr geplanten Maßnahmen wird in den Sommerferien, also ab der 
27. Kalenderwoche, begonnen. Hintergrund dafür ist, dass der weit überwiegende Teil der Maß-
nahmen (25,4 Mio. Euro von 31,2 Mio. Euro) im Bereich der Bildungsinfrastruktur angesiedelt ist.  
 
Die Bezirksvertretungen und Fachausschüsse werden über „Berichte der Verwaltung“ vor Beginn 
der Baumaßnahmen über die im jeweiligen Bezi rk bzw. Fachbereich geplanten Maßnahmen in-
formiert. 
 
 
Beschaffungsmaßnahmen im Schul- bzw. Weiterbildungsbereich 
 
Im Schul- bzw. Weiterbildungsbereich kann der
 Bund zurzeit auf Basis der grundgesetzlichen 
Regelungen (Art. 104 b GG) Fördermittel nur weitergeben, wenn diese überwiegend für energeti-
sche Sanierungen eingesetzt werden. 
 
Da in vielen Städten und Gemeinden der Wunsch und Bedarf vorhanden ist, im Schul- und Wei-
terbildungsbereich neben energetischen S anierungsmaßnahmen auch andere Maßnahmen um-
zusetzen (z. B. Beschaffungen), hat die Föderalismuskommission eine Änderung des Grundge-
setzes vorgeschlagen, die eine weitere Auslegung des Zukunftsinvestitionsgesetzes ermöglichen 
würde. Daraufhin haben die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf 
vorgelegt, mit dem das Grundgesetz unter anderem in diesem Punkt geändert werden soll (Bun-
destags-Drucksache 16/12410). Die Grundgesetzänder ung ist noch vor der parlamentarischen 
Sommerpause geplant. 
 
Die im Schul- bzw. Weiterbildungsbereich vorgesehenen Beschaffungsmaßnahmen
 (vgl. Anlage 
1 dieser Vorlage, lfd. Nr. 32) werden daher erst nach einer Grundgesetzänderung vorgenommen, 
da ansonsten die Förderfähigkeit dieser Maßnahmen nicht gegeben wäre. Der Schwerpunkt ei-
ner Maßnahme im Schul- bzw. Weiterbildungsbereich muss bislang im Bereich der energetischen 
Sanierung liegen.  
 
 
Klärung offener Fragestellungen 
 
Das Land NRW arbeitet an der Klär
ung offener Fragestellungen. Dazu koordiniert das Innenmi-
nisterium die zahlreichen Anfragen und stellt auf seiner Internetseite die entsprechenden Antwor-
ten zur Verfügung. Diese Frage- und Antwortliste hat mittlerweile einen Umfang von 62 Seiten 
(Stand: 13.05.2009).

3 
V/0417/2009 
 
Mittlerweile geklärt werden konnte die Frage, wer als „anderer Träger “ (Dritte) im Sinne des Zu-
kunftsinvestitionsgesetzes bzw. des Investitionsförderungsgesetzes NRW in Betracht kommt. 
Hierunter dürfen nach Auskunft der Bezirksregierung Münster auch Privatpersonen  gefasst wer-
den, so dass das Förderprogramm Altbausanierung entsprechend dem Ratsbeschluss vom 
25.03.2009 aufgestockt werden kann. 
 
Einige andere der für die Stadt Münster wichtigen Fragen konnten allerdings bislang noch nicht 
beantwortet werden. So stellt sich weiterhin die Frage, ob es sich im Rahmen des Förderpro-
gramms Altbausanierung um eine – nicht zulässige – Doppelförderung handelt, wenn die Bürge-
rinnen und Bürger Fördermittel aus diesem Programm beantragen und gleichzeitig KfW-
Darlehensmittel in Anspruch nehmen wollen. Die Verwaltung ist hierzu im Gespräch mit der Be-
zirksregierung Münster und dem Innenministerium NRW, eine Klärung konnte bislang jedoch 
noch nicht herbeigeführt werden. 
 
 
Mehrkosten bei einzelnen Maßnahmen 
 
Bei der Spo
rthalle Roxel haben die weitergehenden, konkretisierenden Planungen ergeben, dass 
die avisierten Gesamtkosten in Höhe von 3,0 Mio. Euro voraussichtlich nicht ausreichen werden. 
Auf der Grundlage des aktuellen Planungsstandes werden  nunmehr Investitionskosten in Höhe 
von voraussichtlich 3.330.000 € entstehen.  
 
Der Planung wurden die Raumprogrammflächen, Qualitäten und Ausbaustandards analog den im 
Jahre 2005 realisierten Dreifachsporthallen in Hiltrup, Gremmendorf und Albachten zugrunde 
gelegt. 
 
Folgende standortbedingte Sonderkosten sind in der Kostenermittlung berücksichtigt: 
 
• Aufgrund der im Bodengutachten nachgewiesen en Tragfähigkeit des Bodens müssen Einzel-
fundamente auf eine Tiefe von ca. 3,50 m abgesetzt werden (23.500 €) 
• Sicherheitsmaßnahmen zu den bestehenden Gebäuden (17.500 €) 
• Abwasseranlagen außerhalb des Gebäudes, Anbinden an die vorhandenen Regenwasser- 
und Schmutzwasserleitungen, Anpassung der vorhandenen Hebeanlage, Pumpwerk, Schäch-
te (84.500 €) 
• Staukanal zur Drosselung der vorhandenen Regenentwässerung (32.900 €) 
 
Standortbedingte Änderungen gegenüber den Grundrissen der Dreifachsporthallen in Hiltrup, 
Gremmendorf und Albachten ergeben sich auch durch den Anbau an die vorhandene Zweifach-
halle und das Umkleidegebäude. 
 
Abweichend von den vorgenannten Hallen wird eine feste Tribüne in einem Obergeschoss ge-
plant und die Geräteräume unterhalb der Tribüne anstatt an der gegenüberliegenden Außenwand 
positioniert. Hierdurch wird eine Kostenreduzierung in Höhe von ca. 74.600 € erwartet. 
 
Die Kostenkennwerte liegen mit Bauwerkskosten von 145,72 € / m³ BRI (Bruttorauminhalt) und 
1.085,22 € / m² BGF (Bruttogeschossfläche) bei Berücksichtigung der aktuellen Preisindizes un-
ter den üblichen Kostenvergleichswerten (z. B.: Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen) für Sporthallen mit einfachem Ausstattungsstandard. 
 
 
Auch für die geplanten Maßnahmen an der Davertschule
 (vgl. Vorlage V/0177/2009) muss mit 
Mehrkosten in Höhe von ca. 170.000 Euro gerechnet werden. Die Finanzierung der Mehrkosten 
ist in der Vorlage geregelt.  
 
Es sei an dieser Stelle allerdings auch daran erinnert, dass es sich zurzeit ausschließlich um 
Kostenschätzungen handelt.

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V/0417/2009 
 
 
 
Zeitliche Verschiebungen 
 
Die am Gymnasium Paulinum  geplante Maßnahme im Rahmen des 1000-Schulen-Programms 
und die dort geplante Erneuerung naturwissenschaftlicher Fachräume sollen auf Wunsch der 
Schule erst ab Januar 2010 vorgenommen werden. Für die letztgenannte Maßnahme soll auch 
noch ein Beschluss des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen eingeholt werden. Die 
außerdem am Paulinum geplante Sanierung der Lehrer- und Pausen-WC-Anlagen soll dagegen 
planmäßig ab den Sommerferien 2009 begonnen werden.  
 
 
Herausnahme von Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II 
 
Die Herrich
tung einer Gewerbeimmobilie zur vorübergehenden Nutzung als Feuerwache in 
Hiltrup war Bestandteil des Maßnahmenpakets zur Inanspruchnahme der Fördermittel aus dem 
Konjunkturpaket II des Bundes (vgl. Vorlage V/0137/2009/2). Nach dem Ratsbeschluss vom 
25.03.2009 ist der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Münster über die Fördermittel aus 
dem Konjunkturpaket II in Höhe von 31,2 Mio. Euro mit Datum vom 08.04.2009 bei der Stadtver-
waltung eingegangen. Darin ist für jede Einzelmaßnahme die Zweckbindungsfrist für Grundstü-
cke und grundstücksgleiche Rechte mit 15 Jahren angegeben. Insofern wäre die Förderfähigkeit 
dieser Maßnahme (bei einer geplanten Nutzung bis 2015) aus Sicht der Verwaltung zumindest 
fraglich gewesen. Die Verwaltung hatte daher mit der Vorlage V/0337/2009 vorgeschlagen, die 
geplante Maßnahme nicht über das Konjunkturpaket II, sondern über den städt. Haushalt zu fi-
nanzieren. Der Rat der Stadt Münster ist diesem Vorschlag in seiner Sitzung am 13.05.2009 ge-
folgt. 
 
 
Für die Sanierung der Bodelschwinghschule / PTA-Lehranstalt
 war bislang ein Förderbetrag in 
Höhe von 30.000 Euro aus dem Konjunkturpaket II vorgesehen. Die restlichen, erforderlichen 
Finanzmittel in Höhe von 1.015.000 Euro waren rückstellungsfinanziert über den städt. Haushalt 
(vgl. Vorlage V/0137/2009/2, Anlage 1.1, lfd. Nr. 36). Der Einfachheit halber wird die Verwaltung 
die Gesamtmaßnahme über den städt. Haushalt abwickeln (vgl. hierzu auch die Beschlussvorla-
ge an die Bezirksvertretung Münster-Mitte Nr. V/0400/2009). Insofern kann für den Teilbetrag von 
30.000 Euro auf die Meldung gegenüber dem Land NRW, den Mittelabruf, eine entsprechende 
Rechnungsabgrenzung und ähnliches verzichtet werden. 
 
 
Verfahren zur Inanspruchnahme von Fördermitteln durch Dritte 
 
Für die Inanspruchnah
me von Fördermitteln durch Dritte hat die Verwaltung ein Verfahren er-
stellt, mit dem einerseits den gesetzlichen Forderungen aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz und 
dem Investitionsförderungsgesetz NRW in ausreichendem Maße Rechnung getragen und ande-
rerseits für die anderen Träger (Dritte) in möglichst großem Umfang Rechtssicherheit erzeugt 
werden kann. Das Verfahren sieht wie folgt aus: 
1. Die Verwaltung hat die in der Vorlage V/0137/2009/2 begünstigten Dritten schriftlich über 
das positive Votum des Rates informiert. 
2. Anschließend hat die Verwaltung den Dritten ein Informationsblatt zugesandt, mit dem die 
Dritten auf die Besonderheiten des aktuellen Förderverfahrens aufmerksam gemacht wer-
den sollten. 
3. Danach wurden die Dritten gebeten, ein Formular auszufüllen, auf dem die Maßnahme 
konkret beschrieben und gleichzeitig die Einhaltung der Förderbedingungen bestätigt wer-
den soll. (Die Maßnahmenbeschreibung wird von der Verwaltung für die Eintragung in die 
Internet-gestützte Datenbank des Landes benötigt.) 
4. Das ausgefüllte Formular wird vom Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (als 
örtliche Rechnungsprüfungsstelle) geprüft.

5 
V/0417/2009 
 
5. Anschließend wird ein förmlicher Zuwendungsbescheid an die Dritten verschickt. 
6. Auf dieser Basis können die Dritten die Baumaßnahmen / Beschaffungen durchführen, 
die Rechnungen sollen dann der Verwaltung vorgelegt werden, die den Dritten entspre-
chende Mittel auszahlt und diese bei der Bezirksregierung Münster abruft. 
7. Wie auch bei den städtischen Maßnahmen is t nach Abschluss der Maßnahme durch die 
Dritten ein Verwendungsnachweis zu erstellen, der erneut vom Amt für Wirtschaftlich-
keitsprüfung und Revision (als örtliche Rechnungsprüfungsstelle) geprüft und testiert wer-
den muss. 
 
 
Einschätzung zum Mittelabruf 2009 
 
Zurzeit sind
, wie oben dargestellt, noch einige offene Fragen zu klären bzw. ist die geplante 
Grundgesetzänderung abzuwarten, bevor eine verlässliche Aussage darüber möglich ist, ob der 
Forderung des Bundes, dass 50 Prozent der Fördermittel (also ca. 15,6 Mio. Euro) noch in die-
sem Jahr abfließen sollen, Rechnung getragen werden kann. 
 
Nach bisheriger Einschätzung ist ein vollständiger 50 %iger Mittelabruf 2009 schwierig. Die Ver-
waltung unternimmt zurzeit alles, um einen größtmöglichen Mittelabfluss zu erreichen. Insbeson-
dere bei den größeren Projekten wie der Sporthalle Roxel kommt es nun auf den weiteren Fort-
schritt und die gesetzgeberische Klarstellung (Grundgesetzänderung) an. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen: 
Anlage 1:  Beschlossene Einzelmaßnahmen gemäß Vorlage V/0137/2009/2 und dazu bereits 
erstellte Vorlagen

Anlage 1: Beschlossene Einzelmaßnahmen

6258 Zeichen

V/0417/2009, Anlage 1 
Bereich Bildung (25,4 Mio. €) 
1) Einrichtungen der frühkindlichen Bildungsinfrastruktur 
a) Fördermittel für Investitionsmaßnahmen (inkl. freie Träger) 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme 2009           
(€) 
2010           
(€) Bislang erstellte Vorlagen 
1 Kath. Kiga St. Ludgeri 130.000 V/0211/2009 
2 Kath. Kita St. Michael I 150.000 V/0211/2009 
3 Kath. Kiga St. Josef, Pastorsesch 200.000 V/0211/2009 
4 Kath. Kiga St. Josef, Gelmer 219.000 V/0211/2009 
5 Kath. Kiga St. Konrad 200.000 
6 Kath. Kiga St. Margaretha 50.000 V/0211/2009 
7 Kath. Kita Maximilian-Kolbe 141.000 V/0211/2009 
8 Ev. Lukas-Kita 100.000 
9 Ev. Jacobus-Kita 50.000 V/0211/2009 
10 Elterninitiative Kinderhäuschen 60.000 V/0211/2009 
11 Städt. Kita Killingstr. 250.000 V/0211/2009, V/0405/2009 
12 Städt. Kita Am Schulzentrum 100.000 V/0211/2009 
13 "Dependence" Städt. Kita Sonnentau 400.000 V/0211/2009, V/0257/2009, V/0177/2009 
14 Städt. Kita Emmerbachtal 250.000 V/0211/2009, V/0408/2009 
15 Arbeiterwohlfahrt, Kinder- und 
Jugendeinrichtung Am Nienkamp  45.000 V/0211/2009 
16 
Ev. Andreaskirchengemeinde, Coerde - 
Instandsetzung und Nutzbarmachung von 
Räumlichkeiten 
40.000 V/0211/2009 
17 Kath. Kirchengemeinde Hl. Geist, Kinder- und 
Jugendeinrichtung im Teo - Mitte-Süd 62.000 V/0211/2009 
18 
Verein zur Förderung der Kinder- und 
Jugendarbeit Amelsbüren, Jugendzentrum 
Black Bull 
15.000 V/0211/2009 
19 
Freier Träger, NN, Gelmer, Nutzung Astrid- 
Lindgren-Schule für OGTS und Kinder- und 
Jugendarbeit 
155.000 V/0211/2009, V/0242/2009 
20 Abi Südpark  80.000 V/0211/2009 
21 37 Grad, Hiltrup 22.000 V/0211/2009 
22 Lorenz Süd, Berg Fidel  70.000 V/0211/2009 
23 Jugendinformations- und -beratungszentrum 150.000 V/ 0211/2009 
24 Feez, Kinderhaus 50.000 V/0211/2009 
25 Wuddi, Kinderhaus 10.000 V/0211/2009 
2.699.000 300.000 2.999.000 
b) Fördermittel für kleine Maßnahmen an Kitas / Jugendeinrichtungen (inkl. freie Träger) = Teilbudget 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme 2009 2010 Bislang erstellte Vorl agen 
26 
Maßnahmen zur Aufhebung des 
Sanierungsstaus in Tageseinrichtungen und 
Einrichtungen der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit bei diversen freien Trägern 
250.000 250.000 
27 
Maßnahmen zur Aufhebung des 
Sanierungsstaus in Tageseinrichtungen und 
Einrichtungen der offenen Kinder- und 
Jugendarbeit 
250.000 250.000 V/0360/2009 
500.000 500.000 1.000.000 
Beschlossene Einzelmaßnahmen gemäß Vorlage V/0137/2009/2 und dazu bereits erstellte 
Vorlagen

2) Schulinfrastruktur 
a) Fördermittel für energetische Gesamtsanierungsmaßnahmen 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme 2009           
(€) 
2010           
(€) Bislang erstellte Vorlagen 
28 Michaelschule Gievenbeck 500.000 1.100.000 
29 Idaschule 450.000 950.000 
30 Grundschule Kinderhaus West 600.000 1.200.000 
1.550.000 3.250.000 4.800.000 
b) Fördermittel für Investitions-, Sanierungsmaßnahmen und Beschaffungen 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme 2009           
(€) 
2010           
(€) Bislang erstellte Vorlagen 
31 Abendrealschule, Abendgymnasium, Ketteler- 
Berufskolleg 2.500.000 
32 Mobiliar/Ausstattung in städtischen Schulen 
und Sanierung von Fachräumen in Schulen 1.670.000 
33 Maßnahmen im Bereich OGS 570.000 V/0257/2009 
34 Ganztagsoffensive, "entfallene" 
Landesfördermittel 530.000 
35 Davertschule 800.000 V/0257/2009, V/0177/2009 
36 Bodelschwinghschule (Maßnahme wird nicht 
mehr über 'Konjunkturpaket II' finanziert) 30.000 V/0400/2009 
37 Sporthalle Roxel, Teilbereich Schulsport (50%) 1.500 .000 
4.300.000 3.300.000 7.600.000 
c) WC- und Sanitärraum-Sanierungsprogramm 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme 2009           
(€) 
2010           
(€) Bislang erstellte Vorlagen 
38 WC- und Sanitärraum-Sanierung 1.500.000 1.600.000 
1.500.000 1.600.000 3.100.000 
d) Fördermittel für Ersatzschulen 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme 2009           
(€) 
2010           
(€) Bislang erstellte Vorlagen 
39 Fördermittel für Ersatzschulen 1.450.000 1.450.000 
1.450.000 1.450.000 2.900.000 
e) Fördermittel für kleine Maßnahmen an Schulen = Teilbudget 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme 2009           
(€) 
2010           
(€) Bislang erstellte Vorlagen 
40 Teilbudget für kleine Maßnahmen 800.000 2.200.000 
800.000 2.200.000 3.000.000 
2009 2010 
Bereich Bildung insgesamt: 12.799.000 12.600.000 
Summe 2009 und 2010: 
Bereich Infrastruktur (5,8 Mio. €) 
1) Feuerwehrinfrastruktur 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme 2009           
(€) 
2010           
(€) Bislang erstellte Vorlagen 
41 Feuerwache, Hiltrup (Maßnahme wird nicht 
mehr über 'Konjunkturpaket II' finanziert) 400.000 V/0235/2009, V/0337/2009 
2) Kulturinfrastruktur 
25.399.000

lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme 2009           
(€) 
2010           
(€) Bislang erstellte Vorlagen 
42 Theaterhaus Pumpenhaus 100.000 
43 Villa ten Hompel 40.000 
44 Stadtmuseum, Erneuerung Beleuchtung 730.000 V/0110/2009/1 
45 Städtische Bühnen, Tonanlage Großes Haus 500.000 V/0395/2009 
46 Kreativ-Haus 30.000 
47 cuba e.V. 68.300 
48 Emshof e.V. 56.900 
49 Cactus Junges Theater (Jugendtheater- 
Werkstatt e.V.) 8.000 
50 Kammertheater 'Der kleine Bühnenboden' 7.500 
1.540.700 0 1.540.700 
3) Sportinfrastruktur 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme 2009           
(€) 
2010           
(€) Bislang erstellte Vorlagen 
51 Sporthalle Roxel, Teilbereich Vereinssport 
(50%) 1.500.000 
52 Schulsportaußenanlagen, Sanierung 500.000 450.000 
2.000.000 450.000 2.450.000 
4) Infrastruktur für Kinder 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme 2009           
(€) 
2010           
(€) Bislang erstellte Vorlagen 
53 Spielplatzsanierung 200.000 200.000 V/0262/2009, V/0264/2009 
200.000 200.000 400.000 
5) Altbausanierung und Radwege 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme 2009           
(€) 
2010           
(€) Bislang erstellte Vorlagen 
54 Förderprogramm Altbausanierung 400.000 400.000 V/0279/2009 
55 Radweg Amelsbürener Straße 100.000 V/0243/2009 
56 Radweg Hohenholterstraße 20.000 
57 Radweg Telgter Straße 17.500 
437.500 500.000 937.500 
6) Sonstige Infrastruktur 
lfd. Nr. 
Bezeichnung der Maßnahme 2009           
(€) 
2010           
(€) Bislang erstellte Vorlagen 
58 Mehrzweckhalle Gelmer 50.000 
2009 2010 
Bereich Infrastruktur insgesamt: 4.628.200 1.150.000 
Summe 2009 und 2010: 5.778.200

Beratungsverlauf (3)

23.06.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.06.2009 Hauptausschuss
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.06.2009 Rat
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Nienkamp 45
  • Amelsbürener Straße 100
  • Killingstraße 250
  • Telgter Straße 17
  • Pastorsesch 200
  • Kinderhaus 50

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0417/2009
Typ
Vorlagen
Datum
29.05.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37