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V/0757/2018

Bericht über die Eingliederung der Bildungsgänge des ehemaligen ESPA-Berufskollegs in das Anne-Frank-Berufskolleg /Machbarkeitsstudie für den Hauptstandort des Anne-Frank-Berufskollegs

Vorlagen 21.08.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.10.2018, TOP 21

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

3192 Zeichen

Anlage A zur V/0757/2018 
Kurzüberblick 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 23.11.2017 beschlossen, dass die Bildungs-
gänge des ESPA-Berufskollegs und des Anne-Frank-Berufskollegs unter dem Dach des Anne-
Frank-Berufskollegs zum Schuljahr 2018/2019 zusammengeführt werden (vgl. Vorlage 
V/1026/2017).Mit der aktuellen Vorlage wird über den Prozess der Zusammenführung berichtet 
und eine Machbarkeitsstudie für den Standort des Anne-Frank-Berufskollegs, Manfred-von-
Richthofen-Straße 39 in Auftrag gegeben, um die Bildungsgänge, inkl. erforderlicher Sportfläche 
an einem Standort zusammenführen zu können.   
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden folgende Ziele verfolgt: 
 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft. 
 
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zu der Produktgruppe 0301, Leistungen für Schulen lautet: 
 
Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt mit dieser Produktgruppe für die städtischen Schulen 
den erforderlichen Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende 
kommunale Personal zur Verfügung. 
Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, 
- einen den Lehrplänen entsprechenden 
- qualitativ guten 
- die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe berücksichtigenden  
Unterricht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen. Bildungsergänzende Einrich-
tungen und nichtstädtische Schulen werden unterstützt. Die Aufgabenerledigung erfolgt in Ab-
grenzung zu den Aufgaben und Zuständigkeiten des Landes in Kooperation mit allen handelnden 
Personen. 
 
Beschreibung des Produktes 030106 - Berufskollegs: 
 
Mit diesem Produkt stellt das Amt für Schule und Weiterbildung im gesamten Stadtgebiet von 
Münster auf der Basis der Schulentwicklungsplanung das erforderliche Schulverwaltungsper-
sonal sowie die erforderlichen Schulgebäude/Grundstücke und Ausstattung (u.a. Einrichtun-
gen, Technikausstattung für Klassen- und Fachräume sowie Lehr- und Lernmittel) zur Verfü-
gung. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 03 01  Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtsgrundlagen: 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter-
halten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der 
Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. 
Ratsbeschlüsse: V/1026/2017  .

Beschlussvorlage

18703 Zeichen

V/0757/2018 
V/0757/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bericht über die Eingliederung der Bildungsgänge des ehemaligen ESPA-Berufskollegs in das 
Anne-Frank-Berufskolleg /Machbarkeitsstudie für den Hauptstandort des Anne-Frank-
Berufskollegs 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.09.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   12.09.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches  
Flächenmanagement 
Vorberatung 
   04.10.2018 Sportausschuss Vorberatung 
   10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   10.10.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt den Bericht über die Zusammenführung des Anne-Frank-Berufskollegs und des 
ehemaligen ESPA-Berufskollegs durch die Erweiterung bzw. Neuerrichtung der Bildungsgänge 
am Anne-Frank-Berufskolleg sowie die Errichtung des Teilstandortes im Kreuzviertel, Coer-
destraße 60/68 zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für den Standort des Anne-Frank-Berufskollegs, Manfred-
von-Richthofen-Straße 39 eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, um die Bildungsgänge, inkl. er-
forderlicher Sportfläche an einem Standort zusammenführen zu können. Die Verwaltung wird 
dem Rat die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sowie mögliche Nutzungsvarianten bis Ende 
des 1. Halbjahres 2019 vorlegen.   
 
 
II. Finanzielle Auswirkung 
 
Durch den Beschluss zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für den Hauptstandort des Anne-
Frank-Berufskollegs entstehen der Stadt Münster keine Kosten für die Beauftragung Dritter. 
 
 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
17.08.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Terfort 
Telefon: 492-4027 
Terfort@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0757/2018 
Begründung 
 
1. Bericht über Zusammenführung  
 
Im Frühjahr 2017 sind die von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel an die Stadt Münster herang e-
treten und kündigten an, die Trägerschaft der ESPA beenden zu wollen.  
 
 
1.1. Beschlüsse des Rates über die Zusammenführung der Bildungsgänge     
 
Da mit Blick auf den hohen Fachkräftebedarf im sozialpädagogischen und insbesondere erzieher i-
schen Bereich ein Erhalt der Bildungsgänge und damit der Ausbildungskapazitäten im Rahmen der 
Schulentwicklungsplanung sicherzustellen ist, beauftragte der Rat der Stadt Münster die  Verwaltung, 
mit den Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel und der ESPA gGmbH (Stiftungsbereich Schulen) die 
Übernahme der Bildungsgänge in die Trägerschaft der Stadt Münster zu verhandeln.  
 
Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, ergebnisoffen zu prüfen, ob die Bildungsgänge des ESPA -
Berufskollegs von einem neuen, eigenständigen, städtischen Berufskolleg oder am Anne -Frank-
Berufskolleg weitergeführt werden (vgl. Vorlage V/0828/2017). Bezogen auf diese schulorganisator i-
sche Fragestellung hat die Schulverwaltung die Bezirksregierung, die  Schulleitungen der zwei b e-
troffenen Berufskollegs sowie die Schulkonferenzen im November 2017 mit in den Abwägungspr o-
zess eingebunden. 
 
Im Ergebnis überwogen die Vorteile einer „Zusammenführung des ESPA -Berufskollegs und des A n-
ne-Frank-Berufskollegs unter dem Dach des Anne-Frank-Berufskollegs“ deutlich, so dass der Rat der 
Stadt Münster in seiner Sitzung am 23.11.2017 einen entsprechenden Beschluss gefasst hat (vgl. 
Vorlage V/1026/2017).   
 
 
1.2. Gemeinsamer Prozess der Zusammenführung  
 
Der Prozess der Zusamme nführung wurde unmittelbar nach dem Ratsbeschluss von Bezirksregi e-
rung und Schulverwaltung auf den Weg gebracht. Zunächst haben die Schulleitungen des Anne -
Frank-Berufskollegs und der ESPA Ende Dezember in einer ersten Arbeitssitzung die wesentlichen 
Eckpunkte für eine gelingende Zusammenführung abgestimmt (u.a. Koordination der Termine, päd a-
gogische Tage, Beteiligung der Gremien, Anmeldeverfahren). 
 
  
1.2.1. Kennenlernen der Kollegien 
 
Der Prozess des Kennenlernens wurde auf verschiedenen Ebenen eingeleitet. Bis zum Ende des 
Schulhalbjahres gab es neben den Sitzungen der Schulleitungen auch Treffen von Koll e-
gen/Kolleginnen zur ersten Abstimmung. Zudem fand eine gemeinsame  Besprechung beider Schul-
konferenzen statt.  
 
Im Februar organisierten die Schulleitungen zwei  gemeinsame aufeinanderfolgende pädagogische 
Tage. Der Montag stand ganz unter dem Motto des gegenseitigen Kennenlernens der Schulen. Ei n-
geladen waren auch die nichtpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Schülervertr e-
tungen. Der Dienstag wu rde für die Bildungsgangarbeit genutzt. Aus diesen pädagogischen Tagen 
entwickelte sich die weitere gemeinsame Arbeit:  
 
 Die Verantwortung für die Organisation der Bildungsgänge des kommenden Schuljahres und die 
inhaltliche Abstimmung übertrugen die Schulleitungen den Bildungsgangkonferenzen.

- 3 - 
V/0757/2018 
 Die Koordinierungsgruppe, bestehend aus 10 Personen (beide Schulleitungen und je drei Koll e-
gen/Kolleginnen der Schulen), bereitete alle Entscheidungen vor und beriet die Schulleitung vor 
der jeweiligen Entscheidung.  
 
 Für jeden Bildungsgang, der zusammengeführt werden sollte, wurden mehrere schulinterne For t-
bildungstage ermöglicht, die von Kernteams intensiv vorbereitet  und engagiert durchgeführt wur-
den.  
 
Ein pädagogischer Tag in den Sommerferien schloss die Vor bereitung des Schuljahres 2018/19 in 
allen Bildungsgängen ab. Der Gesamtprozess ist damit noch nicht abgeschlossen, im Schuljahr 
2018/19 sind viele weitere Schritte zur Zusammenführung der Bildungsgänge und Verwaltung no t-
wendig und soweit die Erfordernisse erkennbar sind, geplant. 
 
 
1.2.2. Moderierter Prozess zur Entwicklung der neuen Organisations- und Leitungskultur 
 
Der komplexe Prozess der Zusammenführung zweier Schulen wurde von einem Moderator begleitet. 
Ausgewählt wurde er Anfang des Jahres einvernehmlich v on beiden Schulleitungsteams. In einem 
Auftaktgespräch mit dem Moderator klärten daraufhin Bezirksregierung und Schulverwaltung Rahmen 
und Zielsetzung. Die Finanzierung erfolgte durch die von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel , 
Bezirksregierung und Stadt Münster. 
Der Moderator leitete ausgewählte Sitzungen der Schulleitungen (einzeln je Schule und gemeinsam), 
einige Sitzungen der Koordinierungsgruppe, die jeweils erste Sitzung der zusammengeführten Bi l-
dungsgänge am pädagogischen Tag sowie die ersten zwei Besprechungen der Verwaltungsmitarbei-
terinnen. Die Entscheidung, ob die Sitzung extern moderiert werden sollte, oder ob ein Moderator aus 
den eigenen Reihen gewählt wurde, traf die jeweilige Gruppe im Vorfeld. 
 
Im kommenden Schuljahr wird der Prozess der Ü bernahme der ehemaligen ESPA -Bildungsgänge 
weiterhin von dem Moderator begleitet werden. Geplant ist zunächst die Evaluation der Arbeit der 
Koordinierungsgruppe im September.  
 
 
1.2.3. Schuljahresplanung 
 
Die Planungen für das Schuljahr 2018/19 erfolgten in enger Abstimmung mit beiden Kollegien, um die 
Herausforderungen für die Zusammenführung der Lehrinnen und Lehrer, der Schülerschaft, der Bi l-
dungsgänge sowie die Berücksichtigung von zwei Schulstandorten bewältigen zu können. 
 
U.a. wurden folgende Absprachen getroffen: 
 
 Der Hauptsitz der Verwaltung ist am Anne -Frank-Berufskolleg, Manfred -von-Richthofen-Straße 
39. Am Teilstandort „Kreuzviertel“, Coerdestraße 60/68 , werden die Verwaltung der dort angeb o-
tenen Bildungsgänge sowie die Archivierung der ESPA-Akten untergebracht. 
 
 Die Koordinierungsgruppe hat einvernehmliche Lösungen zur Zuordnung der Klassen auf die zwei 
Schulstandorte entwickelt. Alle Schüler/-innen in den weitergeführten Klassen bleiben im Schu l-
jahr 2018/2019 an dem Standort, an dem sie ihre Ausbildung vor der Zusammenlegung begonnen 
haben. Für die neuen Klassen wurde vereinbart, z.B. die Unterstufen der Fachschulen, der Ki n-
derpflege und der Sozialassistenz im jährlichen Wechsel an  einem der zwei Schulstandorte zu 
beschulen. Gleiches gilt für die Ausbildungsvorbereitung und die Internationalen Förderklassen, 
um an jedem Standort die im Votum der Schulkonferenz des Anne-Frank-Berufskollegs geforderte 
Vielfalt zu gewährleisten. Das Verfahren wird im laufenden Schuljahr evaluiert und gegebenenfalls 
abgeändert.  
 
 Alle Lehrkräfte hatten die Möglichkeit, sich am Hauptstandort zu treffen und Wünsche für die Ei n-
satzplanung in Listen einzutragen.

- 4 - 
V/0757/2018 
 
 Die Unterrichtsverteilung wurde von der erweiterten Schulleitung beider Schulen gemeinsam vo r-
genommen und Anfang Juli bekannt gegeben, so dass die Möglichkeit der Kontaktaufnahme in 
den Klassenteams bestand. 
 
 Bei der Einsatzplanung sollen möglichst häufig Kollegen/Kolleginnen des ehemaligen ESPA -
Berufskollegs gemeinsam mit Kollegen/-innen des Anne-Frank-Berufskollegs zusammen in Klas-
senteams eingesetzt werden. 
 
 Die Schulleitung des Anne-Frank-Berufskollegs wird an beiden Standorten täglich präsent sein. 
 
 
1.3. Vertragliche Regelungen von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel ./. Stadt Münster 
 
Zur übergangslosen Weiterführung des Schulbetriebes zum 01.08.2018 werden zunächst die Immobi-
lie und die Freiflächen an der Coerdestraße 60/68 angemietet. Mittelfristig sollen die Bildungsgänge 
des Anne-Frank-Berufskollegs aber in unmittelbarer räumlicher Nähe untergebracht werden (vgl . Be-
gründung zur Vorlage V/1026/2017 sowie Beschlusspunkt 2 dieser Vorlage).  
 
Parallel hierzu prüft die Verwaltung, ob ein Ankauf der Immobilie möglich ist.   
 
Die von Bodelschwinghschen  Stiftungen Bethel erstatten der Stadt Münster die Aufwendungen für 
den Schulbetrieb zum Stichtag 01.08.2018 für 2 Schuljahre. Der Vertrag hierüber wurde am 
22.06.2018 von dem Stiftungsbereich Schulen, ESPA gGmbH und der Stadt Münster unterzeichnet. 
 
 
1.4. Übernahme der Lehrkräfte und des nicht-lehrenden Personals 
 
1.4.1. Übernahme der Lehrkräfte in den Landesdienst 
 
Alle 16 Lehrkräfte mit Planstelleninhabervertrag  (beamtenähnliches Vertragsverhältnis) und alle 20 
unbefristet beschäftigten Lehrkräfte haben ein Übernahm eangebot in den staatlichen Schuldienst 
erhalten. Die Übernahme erfolgte im Rahmen des geltenden Rechts.  
 
Von den 16 Lehrkräften mit Planstelleninhabervertrag, die ein Angebot zur Übernahme in den La n-
desschuldienst erhalten haben, wurden 15 Lehrkräfte in den Landesschuldienst übernommen. Eine 
Lehrkraft, die sich ab dem 01.08.2018 im Sabbatjahr vor Eintritt in den Ruhestand befindet, wird von 
den von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel weiterbeschäftigt. Zudem wurden zwei weitere Leh r-
kräfte, die bei den von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel  als unbefristet tarifbeschäftigte Leh r-
kräfte angestellt waren, in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen, da sie die laufbahn - und 
sonstigen dienstrechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe 
erfüllen. Somit werden mit Stand vom 17.07.2018 17 Planstelleninhaber in den Dienst des Landes 
NRW übernommen. 
 
Von den 20 unbefristet tarifvertraglich beschäftigten Lehrkräften, die ein Angebot zur Übernahme in 
den Landesschuldienstdienst e rhalten haben, werden 14 Lehrkräfte übernommen. 2 Lehrkräfte, die 
bei der ESPA als tarifbeschäftigte Lehrkräfte tätig waren, haben ein Angebot zur Übernahme in das 
Beamtenverhältnis erhalten (s.o.). 4 Lehrkräfte waren an der Weiterbeschäftigung durch das L and 
NRW nicht interessiert und haben auf eine Übernahme verzichtet. 
 
Die Urkunden für die Planstelleninhaber wurden ausgehändigt und von allen 17 Personen angeno m-
men. Die 14 Arbeitsverträge der tarifvertraglich beschäftigten Lehrkräfte sind alle unterzeichnet.

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1.4.2. Übernahme des nichtlehrenden Personals in den Dienst der Stadt Münster 
 
Die Stadt Münster ist als Schulträgerin verantwortlich für das nichtlehrende Personal (Schulhausmeis-
ter/-in, Schulsekretär/-in). Es bestand von Anfang an die feste Absicht , das nichtlehrende Personal in 
den Dienst der Stadt Münster zu übernehmen. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben im 
Vorfeld Interesse an einer Beschäftigung bei der Stadt signalisiert.  
 
Es ist gelungen, alle Arbeitsverhältnisse der im bisherigen Sc hulbetrieb der ESPA beschäftigten Mi t-
arbeiterinnen und Mitarbeiter ab dem 01.08.2018 bei der Stadt Münster fortzusetzen. Drei Sekretäri n-
nen und zwei Hausmeister haben am 16.07.2018 ihre Arbeitsverträge unterschrieben. Darüber hinaus 
wurde der Vertrag über die Einrichtung eines Westfalenfleiß -Außenarbeitsplatzes für einen Beschä f-
tigten im Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen in der Bibliothek des Berufskollegs 
befristet für ein Jahr übernommen.    
 
 
1.5. Beendigung der ESPA 
 
Die von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel haben als Schulträger die Auflösung des ESPA -
Berufskollegs zum 31.07.2018 beschlossen. Am 12.07.2018 hat eine Abschiedsfeier der ESPA stat t-
gefunden, zu der u.  a. Vertreter/-innen des Anne-Frank-Berufskollegs, die Stadt Münster, ehemalige 
Kollegen/Kolleginnen, ehemalige Schülerinnen und Schüler sowie Partner aus der Praxis eingeladen 
wurden.  
 
 
1.6. Anmeldeverfahren und Planung für das Schuljahr 2018/19 
 
Die Schülerinnen und Schüler, die nach dem 01.08.2018 vom ESPA -Berufskolleg zum Anne -Frank-
Berufskolleg wechseln und weiterbeschult werden möchten, erhielten die Möglichkeit, sich in einem 
vorgezogenen Anmeldeverfahren am Anne-Frank-Berufskolleg anzumelden.  
 
Die genaue Anzahl der Rückmeldungen der Schülerinnen und Schüler, die ihre Ausbildung am Anne -
Frank-Berufskolleg fortführen möchten, steht erst nach Beginn des Schuljahres endgültig fest. Dies 
gilt auch für die Unterstufen aller Bildungsgänge. Jedoch zeigen die Rückmeldungen (Annahmen des 
Schulplatzes), dass die Schülerzahl voraussichtlich den Erwartungen entsprechen wird.   
Die Fachschule für Sozialwesen (Erzieher/in) wird vierzügig starten, die Bildungsgänge der Kinde r-
pflege und Sozialassistenz zweizü gig, die Fachoberschule dreizügig. Damit ist das Anne -Frank-
Berufskolleg die größte kommunale sozialpädagogische Ausbildungsstätte in NRW. Einen Rückgang 
bei den Anmeldungen gab es im Bildungsgang Erzieher mit Allgemeiner Hochschulreife, wo nur eine 
Klasse zustande kam, aber dieser Trend ist nicht nur in Münster  und nicht nur an öffentlichen Berufs-
kollegs zu beobachten. Gesamtschulisch werden dagegen im Schuljahr 2018/19 die Bildungsgänge 
Gesundheit mit Allgemeiner Hochschulreife und Berufsfachschule Gesund heit um je eine Unterstufe 
erweitert.  
 
 
1.7. Weiteres Verfahren (Fortsetzung der Fusion im Schuljahr 2018/19) 
 
Im Schuljahr 2018/19 wird der Unterricht unter schwierigen Bedingungen durch drei Teilstandorte 
(Anne-Frank-Berufskolleg, Kreuzviertel und Fürstin -von-Gallitzin-Schule) sowie die räumliche Enge 
mit vielen neuen Kollegen/Kolleginnen aufgenommen. Prozessbegleitend werden die Koordini e-
rungsgruppe, die erweiterte Schulleitung und die Schulkonferenz alle Maßnahmen zur Zusammenfüh-
rung unter den Aspekten der Entwicklung und Qualitätssicherung beobachten und evaluieren. Die 
Arbeit in den neu gewählten Gremien und in den Bildungsgängen wird von der erweiterten Schulle i-
tung unterstützt. In den Bildungsgängen, in denen bislang die Arbeit in den zusammengeführten U n-
terstufen im Vordergrund stand, wird im laufenden Schuljahr die Arbeit an den zukünftigen Oberstufen 
Thema der Sitzungen sein. Auch im kommenden Schuljahr werden die zusammengeführten Bi l-

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dungsgänge vorbereitete schulinterne Fortbildungstage für die inhalt liche Arbeit und die Evaluation in 
Anspruch nehmen.  
Jedes Gremium und jeder Bildungsgang hat die Möglichkeit, sich in geeigneter Form beraten und 
begleiten zu lassen. Die Schulleitung steht auch zu beratenden Gesprächen zu Verfügung. Schulle i-
tung und Koordinierungsgruppe werden weiterhin von dem bewährten Moderator begleitet.  
 
 
2. Beauftragung einer Machbarkeitsstudie für die Zusammenführung an einem Standort 
 
Das Anne-Frank-Berufskolleg hatte bereits vor der Eingliederung der Bildungsgänge des ehemaligen 
ESPA-Berufskollegs erhebliche Raumbedarfe. Dieser Umstand wurde bei ersten Vorüberlegungen für 
die Nachnutzung der Fürstenbergschule mitgedacht und im Rahmen der aktuellen Schulentwic k-
lungsplanung für die Berufskollegs aufgegriffen (vgl. Vorlage „Schulentw icklungsplanung Berufskol-
leg“, V/0080/2017). Mit der Neuorganisation hat sich die räumliche Situation weiter verschlechtert. 
 
Zusammenfassend ergeben sich aktuell folgende Raumbedarfe: 
 Es werden zusätzliche Räume für den Verwaltungsbereich benötigt.  
 Zudem fehlen Unterrichtsräume. Bereits jetzt werden 6 Unterrichtsräume in der Fürstin -von-
Gallitzin Schule vom Anne-Frank-Berufskolleg genutzt.  
 Für das Sportangebot besteht zusätzlicher Sporthallenbedarf , einschl. eines Bedarfes an Spor t-
freianlagen.  
 Es ist no ch nicht geklärt, ob der angemietete Teilstandort „Kreuzviertel“ an der Coerdestraße 
60/68 in das Eigentum der Stadt Münster übergehen wird bzw. ob das Gebäude als Schule weiter 
genutzt werden soll (vgl. Ziff. 1.3). Unabhängig von dieser Entscheidung soll von einem dauerhaf-
ten Teilstandort abgesehen werden, da dieser den Schulbetrieb auf Grund der Distanz deutlich 
erschwert.  
 
Daher soll anhand einer Machbarkeitsstudie vorab geprüft werden, ob mittelfristig bereits am Haup t-
standort zusätzliche Raumkapazitäten geschaffen werden können, um das Schulangebot des Anne -
Frank-Berufskollegs unter einem Dach anbieten zu können. Dabei werden die Ergebnisse des von 
der Schule mit der Akademie für Gestaltung, der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und der Stad t-
verwaltung durchgeführten Projekts zur Umgestaltung des Denkmals Schule eingebunden. Das kon-
krete Raumprogramm wird die Verwaltung gemeinsam mit der Schule im zweiten Halbjahr 2018 er-
stellen. 
  
Sollte das Ergebnis der Machbarkeitsstudie ergeben, dass die erforderlich en Raumbedarfe nicht voll-
ständig auf dem Gelände des Hauptstandorte s realisiert werden können, wird in einem nächsten 
Schritt im Rahmen des Projektes „Schulentwicklungsplanung für die Berufskollegs“ geprüft, in wie 
weit das Areal der ehemaligen Fürstenbergschule für die Deckung aller defizitären Raumbedarfe der 
(umliegenden) Berufskollegs geeignet ist. Neben dem Hans -Böckler-Berufskolleg hat auch das Wi l-
helm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg erheblichen Raumbedarf. Ein Grund dafür ist, da ss ab 
dem Schuljahr 2020/21 eine Ersatzlösung für den Teilstandort „Josefschule“ gefunden werden muss.  
  
Die Verwaltung wird dem Rat die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für den Hauptstandort des A n-
ne-Frank-Berufskollegs sowie mögliche Nutzungsvarianten spätestens Ende de s 1. Halbjahres 2019 
vorlegen. 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlage: Anlage A

Beratungsverlauf (5)

11.09.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.09.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.10.2018 Sportausschuss
TOP 3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.10.2018 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Coerdestraße 60
  • Manfred-von-Richthofen-Straße 39

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Details

Aktenzeichen
V/0757/2018
Typ
Vorlagen
Datum
21.08.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37