V/0963/2008
25. Änderung des FNP - Abschließender Beschluss
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Beschlussvorlage
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V/0963/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für den Bereich südlich Wolbecker Straße / östlich B 51 im Stadtteil St. Mauritz Abschließender Beschluss Beratungsfolge 27.11.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 10.12.2008 Hauptausschuss Vorberatung 10.12.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Entwurf der 25. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für den Bereich südlich Wolbecker Straße / östlich B 51 im Stadtteil St. Mauritz wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) abschließend beschlossen. Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen. II. Kosten/Folgekosten Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Der vom Rat der Stadt Münster am 27.08.2008 aufgestellte Entwurf zur 25. Änderung des fortge- schriebenen Flächennutzungsplanes hat vom 15.09.2008 bis zum 15.10.2008 öffentlich ausgele- gen. Da zu dieser Offenlegung keine Stellungnahmen vorgetragen wurden, kann somit der ab- schließende Beschluss zur Flächennutzungsplanänderung gefasst werden. Gemäß § 29 (4) Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen treten bei der Änderung des Flächennut- zungsplanes im Geltungsbereich eines Landschaftsplanes widersprechende Darstellung und Fest- setzungen des Landschaftsplanes mit dem In-Kraft-Treten des entsprechenden Bebauungsplanes außer Kraft, wenn der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren dieser Änderung des Flächennutzungsplanes nicht widersprochen hat. Aus dem Beteiligungsverfahren zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes ist dem Rat der Stadt Münster als dem Träger der Landschaftsplanung bekannt, dass die Änderung des Land- Vorlagen-Nr.: V/0963/2008 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Geitel Ruf: 492 61 11 / 492 61 93 E-Mail: Geitel@stadt-muenster.de Datum: 07.11.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0963/2008 schaftsplanes Nr. 1 „Werse“ erforderlich ist und die widersprechenden Darstellungen und Festset- zungen des Landschaftsplanes im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 506 anzupassen sind (vergleiche auch Stellungnahmen in der Anlage 1). Am 27.08.2008 hat der Rat der Stadt Münster die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes Nr. 506 beschlossen, dessen Aufstellungsverfahren parallel zum Verfahren zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt worden ist. Mit In-Kraft-Treten des vorhaben- bezogenen Bebauungsplanes Nr. 506 treten die widersprechenden Darstellungen und Festsetzun- gen des Landschaftsplans Nr. 1 „Werse“ außer Kraft. Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Änderungserfordernis für Festsetzungen eines geltenden Landschaftsplanes aufgrund der Neudarstellung einer Siedlungsfläche 2. Begründung 3. Plan
V-0963-2008-Anlage-2-Begründung
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Anlage 2 Zur Vorlage Nr. 963/2008 BEGRÜNDUNG / Seite - 1 - von 9 B e g r ü n d u n g zum Entwurf der 25. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für den Bereich südlich Wolbecker Straße / östlich B 51 im Stadtteil St. Mauritz Inhalt Seite 1. Planungsanlass und Planungsziele - 1 - 2. Änderungsbereich - 2 - 3. Änderungsinhalte - 2 - 3.1 Wohnbaufläche - 2 - 3.2 Fläche für Ver- und Entsorgung - 3 - 3.3 Wasserflächen - 3 - 3.4 Landschaftsplan - 3 - 4. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2a BauGB - 3 - 4.1 Rahmen der Umweltprüfung - 3 - 4.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung - 4 - 4.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes - 4 - 4.4 Standortalternativen zur geplanten Wohnbauflächendarstellung - 8 - 4.5 Zusammenfassung - 8 - 5. Gesamtabwägung - 8 - 5.1 Abwägende Bewertung der Standortalternativen zur geplanten Wohnbaufläche - 8 - (Umweltbericht) - 8 - 5.2 Eingriffe in Natur und Haushalt: Ausgleich - 8 - 5.3 Altlasten - 9 - 5.4 Ziele der Raumordnung und Landesplanung - 9 - 5.5 Liegenschaftliche Verfügbarkeit - 9 - 1. Planungsanlass und Planungsziele Anlass zur Änderung des wirksamen Flächennutzungspl anes (FNP) der Stadt Münster ist die geplante Umnutzung des Gartenbaubetriebes Niederbeckmann. Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans wurde im Plangebiet in St. Mauritz im Bereich südlich der Wolbecker Straße, östlich der B 51 und nördlich des Lohausbac hs eine gemischte Baufläche neu darge- stellt, die der Ansiedlung von gewerblichen und ter tiären Nutzungen (Dienstleistungen) an die- sem Standort dienen sollte. Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplan s (FNP) werden im Änderungsbereich dergestalt geändert, dass nach erfolgter Änderung d ie rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, die mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau ungsplans Nr. 506: St. Mauritz – südlich Wolbecker Straße / östlich B 51 verbundenen Ziele, Planinhalte und Nutzungen als aus dem FNP entwickelt anzusehen. Die Verfahren zur 25. Änd erung des fortgeschriebenen FNP sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 506 werden i m so genannten Parallelverfahren gem. § 8 (3) Satz 1 BauGB durchgeführt. Die ca. 5,2 ha große Fläche liegt südlich der Wolbe cker Straße und grenzt im Westen an die B 51. Östlich grenzt der Planbereich an eine bestehen de Wohnbebauung. Im südöstlichen an- grenzenden Bereich befindet sich das Gelände der Te lekom mit dem Fernmeldeturm. Südlich des Plangebietes schließt sich freier Landschaftsraum an. 25. Änderung des Flächennutzungsplanes BEGRÜNDUNG / Seite - 2 - von 9 Der Planbereich weist eine zumutbare Radentfernung zur Innenstadt auf. Haltestellen des öf- fentlichen Nahverkehrs bestehen im Bereich der Wolbecker Straße in fußläufiger Erreichbarkeit. Die Versorgung der zukünftigen Bewohner kann durch das bestehende Versorgungszentrum an der Wolbecker Straße sowie durch das geplante Nahve rsorgungsangebot im Plangebiet sicher- gestellt werden. Derzeit wird die Fläche von dem Gartenbauunternehmen Niederbeckmann genutzt. Im östlichen Bereich stehen Wohn-, Lager- bzw. Verkaufsgebäude, sowie Gewächshäuser und Schauflä- chen. Das weitere Plangebiet wird zur Pflanzenanzucht genutzt. Im Rahmen der Planung wird eine Wohnbaufläche von c a. 1,7 ha im nordwestlichen und süd- östlichen Bereich geschaffen. Zudem ist die Beibeha ltung einer gemischten Baufläche mit einer Größe von ca. 0,7 ha vorgesehen. Im südwestlichen P lanbereich wird ein Regenrückhaltebe- cken mit einer Fläche von ca. 1,6 ha entstehen. Im nordöstlichen Bereich des Plangebietes sollen in nerhalb der gemischten Baufläche ein Le- bensmitteldiscounter mit maximal 800 qm Verkaufsflä che sowie zwei weitere Baukörper mit un- terschiedlichen Geschosszahlen errichtet werden. Di ese bieten Ansiedlungsmöglichkeiten für Dienstleistungsunternehmen und Wohnnutzung in den O bergeschossen. Die gemischte Bauflä- che wird unmittelbar über die vorhandene Stichstraße an die Wolbecker Straße angebunden. Auf dem südlich bzw. westlich angrenzenden Gelände soll ein Wohnquartier mit ca. 70 Wohn- einheiten in Form von Hausgruppen, Doppelhäusern un d Stadthäusern entstehen. Die geplante Wohnbaufläche wird südlich der gemischten Baufläche an die vorhandene Stichstraße zur Wol- becker Straße angebunden. Innerhalb des Plangebietes verlaufen zwei Bachläufe : Der Lohausbach ist ein offenes Gewäs- ser, das bisher die Südgrenze des Siedlungsbereiche s bildet und in den Uferbereichen Gehölz- strukturen aufweist. Der Klosterbach quert - überwi egend verrohrt - von Nordosten nach Süd- westen das Plangebiet und mündet in den Lohausbach. Im Rahmen der Planung werden diese Bachläufe verändert: Während der Klosterbach als Ge wässer aufgehoben werden soll, soll der Lohausbach zukünftig südlich bzw. westlich um das g eplante Regenrückhaltebecken herumge- führt werden. Im Bereich der neu dargestellten Wohn bauflächen werden entlang des Lohaus- bachs Flächen für potentielle Gewässerentwicklung und Retention überlagernd dargestellt. Der Planbereich wird durch die Verkehre auf der B 5 1 und der Wolbecker Straße stark belastet. Der erforderliche Lärmschutz wird durch die Festset zungen des Bebauungsplanes Nr. 506 si- chergestellt. 2. Änderungsbereich Der Änderungsbereich für den Gartenbaubetrieb Niede rbeckmann liegt im Stadtbezirk Münster- Ost im Stadtteil St. Mauritz südlich der Wolbecker Straße. Die Fläche grenzt im Norden an die Wolbecker Straße, im Westen an die B 51. Im Osten g renzt der Planbereich an die vorhandene Wohnbebauung mit dem Fernmeldeturm und im Süden an Ackerbauflächen. Zudem stellt die FNP-Änderung den geplanten Umbau d es Knotens B 51 / Wolbecker Straße entsprechend dem Deckblattverfahren aus dem Jahr 2007 dar. 3. Änderungsinhalte 3.1 Wohnbaufläche Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes wi rd eine gemischte Baufläche in eine Wohnbaufläche umgewidmet. Ergänzend wird die Wohnba ufläche geringfügig südwärts ausge- dehnt, wodurch bisher dargestellte Grünflächen überplant werden. 25. Änderung des Flächennutzungsplanes BEGRÜNDUNG / Seite - 3 - von 9 3.2 Fläche für Ver- und Entsorgung Das Niederschlagswasser des Plangebietes wird einem geplanten Regenrückhaltebecken zu- geführt. Die Fläche ist im wirksamen FNP als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dargestellt. Innerhalb dieser Grünfläche wird der S tandort des geplanten Regenrückhaltebe- ckens durch das entsprechende Planzeichen gekennzeichnet. 3.3 Wasserflächen Der Verlauf des Lohausbachs wird im Rahmen der Plan ung verändert. Zukünftig wird der Lo- hausbach das geplante Regenrückhaltebecken nach Süden und Westen einrahmen. 3.4 Landschaftsplan Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des L andschaftsplans Nr. 1 „Werse“, der als Entwicklungsziel für die Landschaft in diesem Berei ch die Anreicherung einer im Ganzen erhal- tungswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen festsetzt. Gemäß einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (B VerwG) vom 21.10.1999 darf ein FNP keine Darstellungen enthalten, die einer Landschaft sschutzverordnung bzw. den Schutzzwe- cken eines Landschaftsschutzgebiets (LSG) oder sons tigen Satzungen, z.B. einem Land- schaftsplan (LP), widersprechen; anderenfalls wäre die Genehmigung des FNP gem. § 6 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wegen Verstoßes gegen sonstige Rechtsvorschriften zu versagen. Vor Wirksamkeit der vorliegenden Änderung des FNP m üssen daher die Zielaussagen des LP aufgehoben bzw. zurückgenommen werden. Die sich aus dem o. g. Urteil des BVerwG ergebende Problematik des zu harmonisierenden planungsrechtlichen Verhältnisses von neu dargestel lten Siedlungsflächenausweisungen im FNP und der entsprechenden Anpassung von Landschaft sschutzgebietsverordnungen und Festsetzungen von Landschaftsplänen sind in einem Abstimmungstermin Ende Januar 2003 mit der Bezirksregierung Münster, u. a. mit Vertretern der Unteren und Höheren Landschaftsbehör- de, erörtert und das zu praktizierende Verfahren mi t nachfolgendem Ergebnis abgestimmt wor- den. Hinsichtlich der Änderungsbedarfe der Landscha ftspläne wurde auf § 29 Abs. 4 Land- schaftsgesetz (LG) NRW in analoger Anwendung zum § 42a LG verwiesen, in dem im Rahmen des Genehmigungsverfahrens des FNP eine Erklärung des Trägers der Landschaftsplanung mit der Aussage vorgelegt wird, dass dieser in einem na chfolgenden Aufstellungsverfahren für ei- nen Bebauungsplan den entsprechenden, dem jeweilige n Landschaftsplan entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplans (bzw. im vorliegen den Fall der Aufstellung einer Satzung gem. § 34 (4) Nr. 2 Satz 1 (BauGB)) nicht widerspre chen wird. Träger der Landschaftsplanung in der kreisfreien Stadt Münster ist der Rat der Stadt. 4. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2a BauGB 4.1 Rahmen der Umweltprüfung Der vorliegende Umweltbericht ist auf der Basis ein er Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2 a des Baugesetzbuches erstellt worde n. Umfang und Detaillierungsgrad für die Ermittlung der Umweltbelange entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplanes. Die Ergeb- nisse beruhen auf der ausführlichen Ermittlung der Umweltauswirkungen im parallelen Bebau- ungsplanverfahren. 25. Änderung des Flächennutzungsplanes BEGRÜNDUNG / Seite - 4 - von 9 4.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Fläche nnutzungsplanänderung Der Planbereich wird derzeit als Mischgebiet und al s Grünfläche dargestellt. Die Gebietstren- nung folgt derzeit etwa dem Verlauf des Lohausbachs. Alle Flächen im Änderungsbereich werden derzeit dur ch die Baumschule Niederbeckmann gärtnerisch genutzt. Die Änderung umfasst insbesondere die Darstellung e iner ca. 2,0 ha großen Mischgebietsflä- che. Für diese Fläche ist überwiegend die Darstellu ng einer Wohngebietsfläche vorgesehen. Der Bereich der heutigen Betriebsgebäude in einer G röße von rund 0,75 ha bleibt weiterhin als Mischgebiet dargestellt. Der Bereich des geplanten Rückhaltebeckens ist als Grünfläche darge- stellt. Eine Änderung ist hier nicht vorgesehen. 4.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben s ich insbesondere aus dem Bundesim- missionsschutzgesetz und dem Baugesetz in Verbindun g mit dem Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffe in Natur und Landschaft). Der Landschaft splan 1 Werse (LP1 der Stadt Münster) er- fasst das Plangebiet. Als Darstellungen sind im Lan dschaftsplan für das Plangebiet folgende Entwicklungsziele festgesetzt: 1-1.2.5 Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Land- schaft mit gliedernden und belebenden Elementen Sch utzgebiete und Schutzobjekte kommen im Planbereich nicht vor. Angrenzend an den Planber eich sind die Säume und Gehölzpflanzun- gen an der Wolbecker Straße und nördlich der Umgehu ngsstraße als schutzwürdige Biotope im Umweltkataster der Stadt Münster dargestellt. Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erhebli chen Umweltauswirkungen sind im Um- weltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Erhebli che Umweltauswirkungen sind im Bereich des Immissionsschutzes zu erwarten. Ebenso sind Ein griffe im Hinblick auf den Bodenschutz und im Schutzgut Natur und Landschaft zu berücksich tigen. Sofern die Umweltprüfung im Hin- blick auf die zu betrachtenden Schutzgüter keine od er nur eine geringe Erheblichkeit der Pla- nung ergeben hat, kann auf eine vertiefte Beschreib ung bzw. Wirkungsprognose verzichtet werden (vgl. Tabelle 1). Belange mit erheblicher Be deutung und sonstige Belange werden im Folgenden detaillierter erläutert: Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung Umwelt- belang Beschreibung der heutigen Umweltsituation Prognose der Umweltauswirkungen Bewertung Mensch Mensch gärtnerische Nutzung Angrenzende Verkehrsstraßen, Wolbecker Straße und B 51 Beschattung durch Funkturm Immissionsbelastung durch Verkehr im Bereich der geplan- ten Wohnbauflächen und Mischgebietsflächen, Vermin- derung durch Lärmschutzmaß- nahmen erforderlich Lage der Grünflächen und des Spielplatzes wenig konflikt- trächtig Der Schatten des Funkturmes verläuft durch das Plangebiet, Beeinträchtigung für das ge- plante Wohngebiet +++ - + 25. Änderung des Flächennutzungsplanes BEGRÜNDUNG / Seite - 5 - von 9 Tiere / Pflanzen / biologi- sche Vielfalt keine besonders schutzwürdigen Teile von Natur und Landschaft betroffen angrenzende Gehölzflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen Verlust der Biotopfunktion (überwiegend intensiv genutzte Baumschulfläche) Verlust von kleineren Saum- strukturen und fremdländi- schen Gehölzen keine Auswirkungen auf außer- halb des Plangebietes gelege- ne Flächen ++ - - Boden Boden mit Feuchtestrukturen (Gley – Pseudogley) und deutlicher Antropo- gener Überprägung Inanspruchnahme von Frei- raum Versiegelung durch Straßen und Gebäude Veränderung durch Anlage ei- nes Rückhaltebeckens Veränderung durch Anlage ei- ner Gewässerverlegung ++ ++ + + Wasser Potenziell hohe Grundwasserstände Geringe Grundwasserneubildungsrate, geringe Versickerung von Oberflä- chenwasser im Plangebiet möglich Lohausbach und Klosterbach im Plan- gebiet, deutlich ausgebaute Gewässer ohne besondere Funktion und geringe Biotopbedeutung, Gewässer tlw. ver- rohrt und abflusstechnisch überlastet Entwässerung wird über das Rückhaltebecken abgedeckt gering reduzierte Grundwas- serneubildung Verlegung des Lohausbachs erforderlich, Renaturierung und landschaftliche Wiederherstel- lung Aufhebung der Gewässerfunk- tion des Klosterbachs - - - Klima / Luft Überwiegend Freilandklima Vorbelastung der Lufthygiene durch den Straßenverkehr der B 51 und der Wolbecker Straße Keine nennenswerten Auswir- kungen über den Änderungs- bereich hinaus Deutliche Verringerung durch die Lärmschutzeinrichtung - + Land- schaft Stadtrandsituation Qualitätsverlust des Land- schaftsraumes + Sach- und Kul- turgüter Keine bekannten Denkmale oder Kultur- bzw. Sachgüter bekannt Keine Beeinträchtigung - Wech- selwir- kungen Keine maßgeblichen Wechselwirkun- gen Keine Beeinträchtigung - Bewertung: +++ sehr erheblich / ++ erheblich / + wenig erheblich / – nicht erheblich Schutzgut Mensch Die geplante Wohnbaufläche und die Mischbaufläche s ind Immissionen aus dem Straßenver- kehr (Wolbecker Straße und B 51) ausgesetzt. 25. Änderung des Flächennutzungsplanes BEGRÜNDUNG / Seite - 6 - von 9 Zur Gewährleistung einer verträglichen Nutzung des Plangebietes ist aus Immissionsschutz- gründen für das Plangebiet die Errichtung einer Lär mschutzanlage erforderlich. Die geplanten Gewerbeeinrichtungen im Mischgebiet beeinträchtigen die wohnbauliche Nutzung an der Wol- becker Straße nicht. Eine besondere Darstellung der Lärmschutzeinrichtun gen im Flächennutzungsplan erfolgt nicht. Die Konkretisierung der Einrichtungen bzw. Vorkehru ngen zum Lärmschutz gegenüber dem Straßenlärm erfolgt im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens. Aus Sicht der neuen Nutzer der Fläche bestehen pote nzielle Belastungen durch den Funkturm. Es besteht eine Beschattung des Planbereiches. Im T ages- und Jahresverlauf wandert der Schatten des Turmes über das Wohn- und Mischgebiet. Die Planflächen sind unterschiedlich betroffen, wobei insbesondere der Schattenwurf der Kuppel des Funkturms relevant ist. Rege- lungen im Flächennutzungsplan oder auch im Bebauungsplan sind nicht erforderlich. Im Funkturmbereich bestehen entsprechend hochleistu ngsfähige Funkanlagen. Die Strahlungs- quelle befindet sich oberhalb des Betriebsraumes (D urchmesser 40 m) in mindestens 108 m Höhe. Eine Standortbescheinigung für die Betriebsan lagen des Funkturmes liegt vor (Standort- bescheinigungsnummer 590011 mit Ausstellungsdatum 0 8.09.2003, Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Außenstelle Münster), s o dass Strahlungsbelastungen und/oder Belastungen durch magnetische Felder gemäß BEMFV (R egelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetische r Felder auf der Grundlage des § 12 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikation seinrichtungen vom 31. Januar 2001 (BGBl I.S. 170) für das Plangebiet daher nicht vorl iegen. Regelungen im Flächennutzungsplan oder auch im Bebauungsplan sind nicht erforderlich. Luftschadstoffe Es bestehen im Bestand Belastungen für das Plangebi et aus dem Straßenverkehr. Grundsätz- lich nehmen etwaige Schadstoffkonzentrationen mit z unehmendem Abstand von der Straße rasch ab. Die geplante Lärmschutzeinrichtung vermin dert den Eintrag von Schadstoffen in das Plangebiet zusätzlich, so dass hier keine relevante n Belastungen für das Plangebiet zu erwar- ten sind. Aufgrund der Lage im Grenzraum zur freien Landschaf t besteht insgesamt eine gute Durchlüf- tung des Plangebietes, so dass auch mit weiteren Be einträchtigungen (zum Beispiel aus Ge- werbebetrieben) nicht zu rechnen ist. Schutzgut Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt Mit der Planung der Wohnbau- und Mischgebietsfläche n sind Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden (§ 18 BNatSchG). Die Planung greift in de n bislang gärtnerisch genutzten Bereich ein. Wichtige Funktionen des Naturhaushaltes, z.B.: als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, zur Anreicherung des Grundwassers oder die Regulationsf unktionen des Bodens werden beein- trächtigt bzw. gehen verloren. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebie te) oder europäische Vogelschutzgebie- te werden nicht berührt. Im südlichen Plangebiet is t das Vorkommen der Zwergfledermaus fest- gestellt worden. Die Zwergfledermaus ist gemäß Anha ng IV der FFH-Richtlinie nach Bundesna- turschutzrecht (BNatSchG) ‚streng geschützt‘. Die Art ist aber als synanthrop einzustufen und siedelt verstärkt in urbanen Bereichen. Da der Bere ich der Birkenallee erhalten bleibt und auch das Umfeld als Grünzone vorgesehen ist wird eine ne nnenswerte Beeinträchtigung für die Art ausgeschlossen. 25. Änderung des Flächennutzungsplanes BEGRÜNDUNG / Seite - 7 - von 9 Im Bereich des Funkturmes kommt der Wanderfalke (VS RL-Art-Code: A103) als weitere streng geschützte Art vor. Eine Beeinträchtigung des Brutp latzes (Funkturm) durch das Planvorhaben kann vollständig ausgeschlossen werden. Eine releva nte Beeinträchtigung des Lebensraumes des Wanderfalken wird ebenso nicht gesehen. Durch die weitgehende Beschränkung der Darstellunge n auf Flächen mit geringer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz sowie die Anknüpfun g an die bereits vorhandenen Erschlie- ßungseinrichtungen der Wolbecker Straße wird dem Vermeidungsgebot Rechnung getragen. Für die nicht vermeidbaren Eingriffe umfasst der fo rtgeschriebene FNP ausreichend geeignete Flächenpotenziale als Suchräume zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft. Konkre- te Ausgleichsmaßnahmen für die zu erwartenden Eingr iffe in Natur und Landschaft werden auf der Ebene des Bebauungsplanes festgelegt. Schutzgut Boden Die Planung nimmt in Teilen bislang unbebauten Frei raum in Anspruch. Besondere Funktionen liegen nicht vor. Der Verlust des Bodens wird im Ra hmen der naturschutzrechtlichen Eingriffs- regelungen berücksichtigt. Schutzgut Wasser Oberflächengewässer Innerhalb des Plangebietes verläuft der Lohausbach. Der Verlauf des Gewässers ist weitge- hend begradigt und trapezförmig ausgebaut. Das Gewä sser weist keine regelmäßige Wasser- führung auf. Die Gewässergüte beträgt II - III (kritisch belastet). Als weiteres Gewässer befindet sich mit einem Ost-W est-Verlauf der Klosterbach im Planbe- reich. Der Klosterbach mündet in den Lohausbach. Da s Gewässer ist in weiten Bereichen ver- rohrt und weist, wie der Lohausbach, in Bezug auf d ie Wasserführung eine ebenso starke Ab- hängigkeit von den örtlichen Niederschlägen auf. Eine Gewässergüte ist nicht bekannt. Für den Lohausbach und den Klosterbach wird eine Rü ckhaltung von Oberflächenwasser erfor- derlich, da die derzeitigen Zuläufe und Wassermenge n die Gewässer deutlich überlasten (Lo- hausbach zurzeit 1452 l/s mit einer erforderlichen Reduzierung auf 250 l/s und im Klosterbach von 872 l/s auf 100 l/s). Für beide Gewässer ist im Rahmen der Aufstellung des Bebauungspla- nes eine Veränderung der Lage erforderlich. Der Ausgleich für die Verlegung des Lohausbachs bzw . Aufhebung der Gewässereigenschaft des Klosterbaches wird innerhalb der Eingriffsermit tlung zum Bebauungsplan erbracht, so dass im Wasserrechtsverfahren keine weiteren Ausgleichse rfordernisse entstehen. Der Lohausbach wird in naturnaher Ausbauweise mäandrierend mit Fli eßstreckenverlängerung und standortge- rechter Bepflanzung hergestellt. Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) Der Planungsraum bleibt unter der bisherigen Darstellung (Mischgebiet) potenzielles Baugebiet. Aufgrund des Strukturwandels im Baumschulsektor und aufgrund der relativ kleinen Betriebs- größe ist ein dauerhafter Verbleib des Betriebes an diesem Standort nicht gesichert. Die Immis- sionskonflikte einer Mischbebauung sind etwas gerin ger als bei einer wohnbaulichen Nutzung anzusetzen. Die Beeinträchtigungen der weiteren Sch utzgüter entstehen jedoch weiterhin in vergleichbarer Größenordnung. 25. Änderung des Flächennutzungsplanes BEGRÜNDUNG / Seite - 8 - von 9 4.4 Standortalternativen zur geplanten Wohnbaufläch endarstellung Bezüglich räumlicher Alternativen besteht für die g eplanten Nutzungen aufgrund der besonde- ren Zielplanung keine Alternativfläche. Zur Abstimm ung mit den Interessen der Stadt Münster wurden zahlreiche Entwürfe vorgelegt. Ergänzt wurde das Verfahren um einen Wettbewerb, auf dessen Ergebnis das vorliegende Bauleitplanverfahren fußt. In Bezug auf die internen Alternativen zur Ausgesta ltung des Plangebietes ist festzuhalten, dass seitens des Vorhabenträgers ebenso verschieden e Varianten untersucht wurden. Insbe- sondere die Abstimmung hinsichtlich des Ausbaues der Bundesstraße B 51 fanden hier ihre Be- rücksichtigung. Das vorliegende Konzept ist als die optimale und umweltverträglichste Lösung ausgewählt worden. Überwachung (Monitoring) Die gesetzlichen Verpflichtungen zur Überwachung de s FNP spätestens 15 Jahre nach seiner Fortschreibung dienen unter anderem einem generelle n Monitoring der Umweltfolgen auf FNP- Ebene. Darüber hinaus werden im Rahmen der Lärmmind erungsplanung die Lärmwirkungen im Bereich des Hauptverkehrsnetzes von Münster geprüft. Gem. § 4c BauGB sind die vom Bebauungsplan ausgehen den erheblichen Umweltauswirkun- gen von den Städten und Gemeinden zu überwachen. Hi erin werden sie gem. § 4 (3) BauGB von den für den Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt, sofern sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitplanes Erkenntnisse über erhebliche nachteilige Umweltaus- wirkungen erlangt haben. 4.5 Zusammenfassung Angrenzend an die Wolbecker Straße sollen ein Wohng ebiet und ein Mischgebiet entstehen. Im wirksamen FNP sind diese Bereiche als gemischte Bau fläche dargestellt. Das Ziel, das mit der Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgt wird, ist die Darstellung entspre- chender Wohnbauflächen unter Erhalt einer Teilfläche als gemischte Baufläche. Die Planung lässt durch die Nähe zu benachbarten St raßen nachteilige Umweltwirkungen im Hinblick auf den Immissionsschutz erwarten, die jed och durch aktive und passive Lärmschutz- einrichtungen gemindert werden können. Zu berücksic htigende Umweltfolgen ergeben sich daneben im Hinblick auf Eingriffe in Natur und Landschaft. 5. Gesamtabwägung 5.1 Abwägende Bewertung der Standortalternativen zu r geplanten Wohnbaufläche (Umweltbericht) Bezüglich räumlicher Alternativen besteht für die g eplanten Nutzungen aufgrund der besonde- ren Zielplanung keine Alternativfläche. 5.2 Eingriffe in Natur und Haushalt: Ausgleich Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen, die auf der Ebene des Bebauungsplanes zu konkretisieren sind, l assen sich erheblich nachteilige Umwelt- auswirkungen durch die Flächennutzungsplanänderung wirksam eingrenzen bzw. kompensie- ren. 25. Änderung des Flächennutzungsplanes BEGRÜNDUNG / Seite - 9 - von 9 5.3 Altlasten Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB "für bauliche Nutzungen vorge- sehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgef ährdenden Stoffen belastet sind", ge- kennzeichnet werden. Innerhalb des Änderungsbereich es sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Altlastenverdachtsflächen vorhanden, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. 5.4 Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der gültige Regionalplan (früher Gebietsentwicklung splan -GEP-) für den Regierungsbezirk Münster – Teilabschnitt Münsterland – stellt den Än derungsbereich als Wohnsiedlungsbereich (WSB) und als Agrarbereich mit der überlagernden Da rstellung Erholungsbereich dar. Im wirk- samen Flächennutzungsplan ist der Planbereich bereits als gemischte Baufläche dargestellt. Da eine nur geringfügige Erweiterung der Siedlungsfläc hendarstellung im Rahmen der FNP- Änderung vorgesehen ist, entspricht die Änderung de n Zielen der Raumordnung und Landes- planung. 5.5 Liegenschaftliche Verfügbarkeit Die im Plangebiet vorgesehenen Siedlungsflächen ste hen im Eigentum des Antragsstellers zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (V orhabenträger), der die Umsetzung der Planung betreiben möchte. Damit sind die Voraus setzungen für eine zügige Realisierung der Planung gegeben. Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsp lanes werden dessen Grundzüge nicht verändert. Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu dem durch den Rat der Stadt Münster am _____________ abschließend beschlossenen 25. Änderung des fortgeschriebenen Fl ächennutzungs- planes. Münster, Dr. Tillmann Oberbürgermeister
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 963/2008 Änderungserfordernis für Festsetzungen eines geltenden Landschaftsplans (Landschaftsplan Nr. 1 „Werse“) aufgrund der Neudarstellung einer Siedlungsfläche im Rahmen der 25. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster, im Stadtbezirk Münster-Ost, Stadtteil St. Mauritz, im Bereich der Baumschule Niederbeckmann hier: Festsetzung von Entwicklungszielen Darstellung der Fläche Im Rahmen der 25. Änderung des Flächennutzungsplans wird eine gemischte Baufläche in eine Wohnbaufläche umgewidmet. Ergänzend wird die Wohnba ufläche geringfügig südwärts ausgedehnt, wodurch bisher dargestellte Grünflächen überplant werden. Zugleich wird durch die Ausweitung der Wohnbaufläche eine Fläche überplant, die zzt. Bestandteil des Landschaftsplans Nr. 1 „Werse“ ist. Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde Mit Schreiben vom 09.04.2008 hat die Untere Landsch aftsbehörde mitgeteilt, dass die vorgese- henen Planziele – teilweise Ausweitung der Wohnbauf läche, Maßnahmen zur Anreicherung der Landschaft durch Verlegung des Lohausbachs in Verbi ndung mit landschaftspflegerischen Ausgleichsmaßnahmen, Anlage eines begrünten Regenrü ckhaltebeckens – geeignet sind, eine Verbesserung der landschaftlichen Situation zu erre ichen und die Ziele des Landschaftsplans Werse im Bereich der verbleibenden Grünfläche umzusetzen. Begründung, zugleich auch städtebauliche Begründung für die vom Landschaftsplan abwei- chende Darstellung im FNP Im Bereich St. Mauritz, südlich der Wolbecker Straß e, östlich der B 51, nördlich des Lohaus- bachs, wurde im Rahmen des Verfahrens zur Fortschre ibung des Flächennutzungsplans (FNP) eine neue gemischte Baufläche dargestellt, die der Ansiedlung von gewerblichen und tertiären Nutzungen (Dienstleistungen) an diesem Standort die nen sollte. Dadurch wurde eine zuvor dargestellte Grünfläche mit der Zweckbestimmung Par kanlage zu einer Siedlungsfläche umge- widmet. Im vorliegenden Verfahren zur 25. Änderung des fort geschriebenen FNP wird die gemischte Baufläche überwiegend in eine Wohnbaufläche umgewid met. Die im Stadtteilzentrum von St. Mauritz, im Bereich südlich der Wolbecker Straße, w estlich der Straße Hegerskamp, vorhande- nen Versorgungseinrichtungen sollen dauerhaft am je tzigen Standort gesichert und im Bereich der verbleibenden gemischten Baufläche im Plangebie t noch ergänzt werden. Damit werden Möglichkeiten zur Weiterentwicklung für zusätzliche Grundversorgungsangebote für die umlie- genden Wohnquartiere sowie Flächen für ein zusätzli ches Wohnquartier in St. Mauritz geschaf- fen. Der Planbereich weist eine günstige, zumutbare Fahrradentfernung zur Innenstadt auf; Hal- testellen des öffentlichen Nahverkehrs bestehen im Bereich der Wolbecker Straße in fußläufiger Erreichbarkeit. Die neu dargestellte Wohnbaufläche ist im Sinne ein er Siedlungsarrondierung städtebaulich sinnvoll. Die Neudarstellung der geplanten Wohnbauf läche entspricht den Zielen des Regional- plans (früher Gebietsentwicklungsplan (GEP)). Stellungnahme des Landschaftsbeirats Die Entwürfe zur 25. Änderung des Flächennutzungspl ans sowie des vorhabenbezogenen Be- bauungsplans Nr. 506 für den Bereich „St. Mauritz - südlich Wolbecker Straße / östlich B 51“ sind am 14.04.2008 im Rahmen einer Besprechung mit den Vorsitzenden des Landschaftsbei- rates erörtert worden. Die Vorsitzenden haben beiden Plankonzepten zugestimmt.
V-0963-2008-Anlage-3-Plan
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Wohnbaufläche Gemischte Baufläche Flächen für Ver- und Entsorgung Regenrück- © haltebecken Autobahn oder Auto- bahnähnliche Straße Hauptverkehrsstraße ES A + Grünflächen Parkanlage Dauerkleingarten > Wasserflächen Flächen für potenzielle Gewässerentwicklung und Retention Richtfunk Anlage 3 zur Vorlage Nr. 963/2008 II MÜNSTER Amt für W/ Stadtentwicklung | Stadtplanung Verkehrsplanung Plan zur 25. Änderung des fortge- schriebenen Flächennutzungsplanes N M.: 115.000 Stand: 03.01.2008
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Wolbecker Straße
- Hegerskamp
- Werse
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0963/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.11.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37