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V/0963/2008

25. Änderung des FNP - Abschließender Beschluss

Vorlagen 05.11.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2008, TOP 31.2.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0963-2008-Anlage-2-Begründung

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Ansehen

V-0963-2008-Anlage-1-LP-Änderungserfordernis

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Ansehen

V-0963-2008-Anlage-3-Plan

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Ansehen

Beschlussvorlage

3087 Zeichen

V/0963/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für den Bereich südlich Wolbecker 
Straße / östlich B 51 im Stadtteil St. Mauritz 
Abschließender Beschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.11.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
10.12.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
10.12.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Entwurf der 25. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster 
für den Bereich südlich Wolbecker Straße / östlich B 51 im Stadtteil St. Mauritz wird gemäß § 2 
Baugesetzbuch (BauGB) abschließend beschlossen. 
 
Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine 
Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
Der vom Rat der Stadt Münster am 27.08.2008 aufgestellte Entwurf zur 25. Änderung des fortge-
schriebenen Flächennutzungsplanes hat vom 15.09.2008 bis zum 15.10.2008 öffentlich ausgele-
gen. Da zu dieser Offenlegung keine Stellungnahmen vorgetragen wurden, kann somit der ab-
schließende Beschluss zur Flächennutzungsplanänderung gefasst werden. 
 
Gemäß § 29 (4) Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen treten bei der Änderung des Flächennut-
zungsplanes im Geltungsbereich eines Landschaftsplanes widersprechende Darstellung und Fest-
setzungen des Landschaftsplanes mit dem In-Kraft-Treten des entsprechenden Bebauungsplanes 
außer Kraft, wenn der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren dieser Änderung 
des Flächennutzungsplanes nicht widersprochen hat. 
 
Aus dem Beteiligungsverfahren zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes ist dem Rat der  
Stadt Münster als dem Träger der Landschaftsplanung bekannt, dass die Änderung des Land-
Vorlagen-Nr.: 
V/0963/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit / Herr Geitel 
Ruf: 
492 61 11 / 492 61 93 
E-Mail: 
Geitel@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.11.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0963/2008 
schaftsplanes Nr. 1 „Werse“ erforderlich ist und die widersprechenden Darstellungen und Festset-
zungen des Landschaftsplanes im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 
506 anzupassen sind (vergleiche auch Stellungnahmen in der Anlage 1). 
 
Am 27.08.2008 hat der Rat der Stadt Münster die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplanes Nr. 506 beschlossen, dessen Aufstellungsverfahren parallel zum Verfahren zur 25. 
Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt worden ist. Mit In-Kraft-Treten des vorhaben-
bezogenen Bebauungsplanes Nr. 506 treten die widersprechenden Darstellungen und Festsetzun-
gen des Landschaftsplans Nr. 1 „Werse“ außer Kraft. 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
 
I. V. 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Änderungserfordernis für Festsetzungen eines geltenden Landschaftsplanes aufgrund der 
Neudarstellung einer Siedlungsfläche 
2. Begründung 
3. Plan

V-0963-2008-Anlage-2-Begründung

26427 Zeichen

Anlage 2 
Zur Vorlage Nr. 963/2008 
 
BEGRÜNDUNG / Seite - 1 - von 9 
B e g r ü n d u n g  
 
zum Entwurf der 25. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
der Stadt Münster für den Bereich südlich Wolbecker Straße / östlich B 51 im 
Stadtteil St. Mauritz 
 
Inhalt                 Seite 
1.  Planungsanlass und Planungsziele - 1 - 
2.  Änderungsbereich - 2 - 
3.  Änderungsinhalte - 2 - 
3.1  Wohnbaufläche - 2 - 
3.2  Fläche für Ver- und Entsorgung - 3 - 
3.3  Wasserflächen - 3 - 
3.4  Landschaftsplan - 3 - 
4.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2a BauGB - 3 -  
4.1  Rahmen der Umweltprüfung - 3 - 
4.2  Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Flächennutzungsplanänderung - 4 -  
4.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes - 4 -  
4.4  Standortalternativen zur geplanten Wohnbauflächendarstellung - 8 -  
4.5  Zusammenfassung - 8 - 
5.  Gesamtabwägung - 8 - 
5.1  Abwägende Bewertung der Standortalternativen zur geplanten Wohnbaufläche - 8 -  
 (Umweltbericht) - 8 - 
5.2  Eingriffe in Natur und Haushalt: Ausgleich - 8 - 
5.3  Altlasten - 9 - 
5.4  Ziele der Raumordnung und Landesplanung - 9 - 
5.5  Liegenschaftliche Verfügbarkeit - 9 - 
 
 
1. Planungsanlass und Planungsziele 
 
Anlass zur Änderung des wirksamen Flächennutzungspl anes (FNP) der Stadt Münster ist die 
geplante Umnutzung des Gartenbaubetriebes Niederbeckmann. Im Rahmen der Fortschreibung 
des Flächennutzungsplans wurde im Plangebiet in St. Mauritz im Bereich südlich der Wolbecker 
Straße, östlich der B 51 und nördlich des Lohausbac hs eine gemischte Baufläche neu darge- 
stellt, die der Ansiedlung von gewerblichen und ter tiären Nutzungen (Dienstleistungen) an die- 
sem Standort dienen sollte.  
 
Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplan s (FNP) werden im Änderungsbereich 
dergestalt geändert, dass nach erfolgter Änderung d ie rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, 
die mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau ungsplans Nr. 506: St. Mauritz – südlich 
Wolbecker Straße / östlich B 51 verbundenen Ziele, Planinhalte und Nutzungen als aus dem 
FNP entwickelt anzusehen. Die Verfahren zur 25. Änd erung des fortgeschriebenen FNP sowie 
zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 506 werden i m so genannten Parallelverfahren gem. § 
8 (3) Satz 1 BauGB durchgeführt. 
 
Die ca. 5,2 ha große Fläche liegt südlich der Wolbe cker Straße und grenzt im Westen an die B 
51. Östlich grenzt der Planbereich an eine bestehen de Wohnbebauung. Im südöstlichen an- 
grenzenden Bereich befindet sich das Gelände der Te lekom mit dem Fernmeldeturm. Südlich 
des Plangebietes schließt sich freier Landschaftsraum an.

25. Änderung des Flächennutzungsplanes 
BEGRÜNDUNG / Seite - 2 - von 9 
Der Planbereich weist eine zumutbare Radentfernung zur Innenstadt auf. Haltestellen des öf- 
fentlichen Nahverkehrs bestehen im Bereich der Wolbecker Straße in fußläufiger Erreichbarkeit. 
Die Versorgung der zukünftigen Bewohner kann durch das bestehende Versorgungszentrum an 
der Wolbecker Straße sowie durch das geplante Nahve rsorgungsangebot im Plangebiet sicher- 
gestellt werden. 
 
Derzeit wird die Fläche von dem Gartenbauunternehmen Niederbeckmann genutzt. Im östlichen 
Bereich stehen Wohn-, Lager- bzw. Verkaufsgebäude, sowie Gewächshäuser und Schauflä- 
chen. Das weitere Plangebiet wird zur Pflanzenanzucht genutzt. 
 
Im Rahmen der Planung wird eine Wohnbaufläche von c a. 1,7 ha im nordwestlichen und süd- 
östlichen Bereich geschaffen. Zudem ist die Beibeha ltung einer gemischten Baufläche mit einer 
Größe von ca. 0,7 ha vorgesehen. Im südwestlichen P lanbereich wird ein Regenrückhaltebe- 
cken mit einer Fläche von ca. 1,6 ha entstehen.  
 
Im nordöstlichen Bereich des Plangebietes sollen in nerhalb der gemischten Baufläche ein Le- 
bensmitteldiscounter mit maximal 800 qm Verkaufsflä che sowie zwei weitere Baukörper mit un- 
terschiedlichen Geschosszahlen errichtet werden. Di ese bieten Ansiedlungsmöglichkeiten für 
Dienstleistungsunternehmen und Wohnnutzung in den O bergeschossen. Die gemischte Bauflä- 
che wird unmittelbar über die vorhandene Stichstraße an die Wolbecker Straße angebunden. 
 
Auf dem südlich bzw. westlich angrenzenden Gelände soll ein Wohnquartier mit ca. 70 Wohn- 
einheiten in Form von Hausgruppen, Doppelhäusern un d Stadthäusern entstehen. Die geplante 
Wohnbaufläche wird südlich der gemischten Baufläche  an die vorhandene Stichstraße zur Wol- 
becker Straße angebunden. 
 
Innerhalb des Plangebietes verlaufen zwei Bachläufe : Der Lohausbach ist ein offenes Gewäs- 
ser, das bisher die Südgrenze des Siedlungsbereiche s bildet und in den Uferbereichen Gehölz- 
strukturen aufweist. Der Klosterbach quert - überwi egend verrohrt - von Nordosten nach Süd- 
westen das Plangebiet und mündet in den Lohausbach.  Im Rahmen der Planung werden diese 
Bachläufe verändert: Während der Klosterbach als Ge wässer aufgehoben werden soll, soll der 
Lohausbach zukünftig südlich bzw. westlich um das g eplante Regenrückhaltebecken herumge- 
führt werden. Im Bereich der neu dargestellten Wohn bauflächen werden entlang des Lohaus- 
bachs Flächen für potentielle Gewässerentwicklung und Retention überlagernd dargestellt. 
 
Der Planbereich wird durch die Verkehre auf der B 5 1 und der Wolbecker Straße stark belastet. 
Der erforderliche Lärmschutz wird durch die Festset zungen des Bebauungsplanes Nr. 506 si- 
chergestellt. 
 
2. Änderungsbereich 
 
Der Änderungsbereich für den Gartenbaubetrieb Niede rbeckmann liegt im Stadtbezirk Münster-
Ost im Stadtteil St. Mauritz südlich der Wolbecker Straße. Die Fläche grenzt im Norden an die 
Wolbecker Straße, im Westen an die B 51. Im Osten g renzt der Planbereich an die vorhandene 
Wohnbebauung mit dem Fernmeldeturm und im Süden an Ackerbauflächen.  
Zudem stellt die FNP-Änderung den geplanten Umbau d es Knotens B 51 / Wolbecker Straße 
entsprechend dem Deckblattverfahren aus dem Jahr 2007 dar. 
 
3. Änderungsinhalte 
 
3.1 Wohnbaufläche 
 
Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes wi rd eine gemischte Baufläche in eine 
Wohnbaufläche umgewidmet. Ergänzend wird die Wohnba ufläche geringfügig südwärts ausge- 
dehnt, wodurch bisher dargestellte Grünflächen überplant werden.

25. Änderung des Flächennutzungsplanes 
BEGRÜNDUNG / Seite - 3 - von 9 
 
3.2 Fläche für Ver- und Entsorgung 
 
Das Niederschlagswasser des Plangebietes wird einem  geplanten Regenrückhaltebecken zu- 
geführt. Die Fläche ist im wirksamen FNP als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage 
dargestellt. Innerhalb dieser Grünfläche wird der S tandort des geplanten Regenrückhaltebe- 
ckens durch das entsprechende Planzeichen gekennzeichnet. 
 
3.3 Wasserflächen 
 
Der Verlauf des Lohausbachs wird im Rahmen der Plan ung verändert. Zukünftig wird der Lo- 
hausbach das geplante Regenrückhaltebecken nach Süden und Westen einrahmen. 
 
3.4 Landschaftsplan 
 
Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des L andschaftsplans Nr. 1 „Werse“, der als 
Entwicklungsziel für die Landschaft in diesem Berei ch die Anreicherung einer im Ganzen erhal- 
tungswürdigen Landschaft mit gliedernden und belebenden Elementen festsetzt. 
 
Gemäß einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (B VerwG) vom 21.10.1999 darf ein FNP 
keine Darstellungen enthalten, die einer Landschaft sschutzverordnung bzw. den Schutzzwe- 
cken eines Landschaftsschutzgebiets (LSG) oder sons tigen Satzungen, z.B. einem Land- 
schaftsplan (LP), widersprechen; anderenfalls wäre die Genehmigung des FNP gem. § 6 Abs. 2 
Baugesetzbuch (BauGB) wegen Verstoßes gegen sonstige Rechtsvorschriften zu versagen. 
 
Vor Wirksamkeit der vorliegenden Änderung des FNP m üssen daher die Zielaussagen des LP 
aufgehoben bzw. zurückgenommen werden.  
 
Die sich aus dem o. g. Urteil des BVerwG ergebende Problematik des zu harmonisierenden 
planungsrechtlichen Verhältnisses von neu dargestel lten Siedlungsflächenausweisungen im 
FNP und der entsprechenden Anpassung von Landschaft sschutzgebietsverordnungen und 
Festsetzungen von Landschaftsplänen sind in einem Abstimmungstermin Ende Januar 2003 mit 
der Bezirksregierung Münster, u. a. mit Vertretern der Unteren und Höheren Landschaftsbehör- 
de, erörtert und das zu praktizierende Verfahren mi t nachfolgendem Ergebnis abgestimmt wor- 
den. Hinsichtlich der Änderungsbedarfe der Landscha ftspläne wurde auf § 29 Abs. 4 Land- 
schaftsgesetz (LG) NRW in analoger Anwendung zum § 42a LG verwiesen, in dem im Rahmen 
des Genehmigungsverfahrens des FNP eine Erklärung des Trägers der Landschaftsplanung mit 
der Aussage vorgelegt wird, dass dieser in einem na chfolgenden Aufstellungsverfahren für ei- 
nen Bebauungsplan den entsprechenden, dem jeweilige n Landschaftsplan entgegenstehenden 
Festsetzungen des Bebauungsplans (bzw. im vorliegen den Fall der Aufstellung einer Satzung 
gem. § 34 (4) Nr. 2 Satz 1 (BauGB)) nicht widerspre chen wird. Träger der Landschaftsplanung 
in der kreisfreien Stadt Münster ist der Rat der Stadt. 
 
4. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem.  § 2a BauGB 
 
4.1 Rahmen der Umweltprüfung 
 
Der vorliegende Umweltbericht ist auf der Basis ein er Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 
Abs. 4 und § 2 a des Baugesetzbuches erstellt worde n. Umfang und Detaillierungsgrad für die 
Ermittlung der Umweltbelange entsprechen der Ebene des Flächennutzungsplanes. Die Ergeb- 
nisse beruhen auf der ausführlichen Ermittlung der Umweltauswirkungen im parallelen Bebau- 
ungsplanverfahren.

25. Änderung des Flächennutzungsplanes 
BEGRÜNDUNG / Seite - 4 - von 9 
4.2 Kurzdarstellung und wichtigste Ziele der Fläche nnutzungsplanänderung 
 
Der Planbereich wird derzeit als Mischgebiet und al s Grünfläche dargestellt. Die Gebietstren- 
nung folgt derzeit etwa dem Verlauf des Lohausbachs.  
 
Alle Flächen im Änderungsbereich werden derzeit dur ch die Baumschule Niederbeckmann 
gärtnerisch genutzt. 
 
Die Änderung umfasst insbesondere die Darstellung e iner ca. 2,0 ha großen Mischgebietsflä- 
che. Für diese Fläche ist überwiegend die Darstellu ng einer Wohngebietsfläche vorgesehen. 
Der Bereich der heutigen Betriebsgebäude in einer G röße von rund 0,75 ha bleibt weiterhin als 
Mischgebiet dargestellt. Der Bereich des geplanten Rückhaltebeckens ist als Grünfläche darge- 
stellt. Eine Änderung ist hier nicht vorgesehen. 
 
4.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes 
 
Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben s ich insbesondere aus dem Bundesim- 
missionsschutzgesetz und dem Baugesetz in Verbindun g mit dem Bundesnaturschutzgesetz 
(Eingriffe in Natur und Landschaft). Der Landschaft splan 1 Werse (LP1 der Stadt Münster) er- 
fasst das Plangebiet. Als Darstellungen sind im Lan dschaftsplan für das Plangebiet folgende 
Entwicklungsziele festgesetzt: 1-1.2.5 Anreicherung einer im Ganzen erhaltungswürdigen Land- 
schaft mit gliedernden und belebenden Elementen Sch utzgebiete und Schutzobjekte kommen 
im Planbereich nicht vor. Angrenzend an den Planber eich sind die Säume und Gehölzpflanzun- 
gen an der Wolbecker Straße und nördlich der Umgehu ngsstraße als schutzwürdige Biotope im 
Umweltkataster der Stadt Münster dargestellt. 
 
Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
 
Die im Rahmen der Umweltprüfung ermittelten erhebli chen Umweltauswirkungen sind im Um- 
weltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Erhebli che Umweltauswirkungen sind im Bereich 
des Immissionsschutzes zu erwarten. Ebenso sind Ein griffe im Hinblick auf den Bodenschutz 
und im Schutzgut Natur und Landschaft zu berücksich tigen. Sofern die Umweltprüfung im Hin- 
blick auf die zu betrachtenden Schutzgüter keine od er nur eine geringe Erheblichkeit der Pla- 
nung ergeben hat, kann auf eine vertiefte Beschreib ung bzw. Wirkungsprognose verzichtet 
werden (vgl. Tabelle 1). Belange mit erheblicher Be deutung und sonstige Belange werden im 
Folgenden detaillierter erläutert: 
 
 
Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen gemäß Umweltprüfung 
Umwelt-
belang 
Beschreibung der heutigen  
Umweltsituation 
Prognose der  
Umweltauswirkungen 
Bewertung 
Mensch 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Mensch 
gärtnerische Nutzung 
Angrenzende Verkehrsstraßen,  
Wolbecker Straße und B 51 
 
 
 
 
 
 
 
Beschattung durch Funkturm 
 
Immissionsbelastung durch 
Verkehr im Bereich der geplan- 
ten Wohnbauflächen und 
Mischgebietsflächen, Vermin- 
derung durch Lärmschutzmaß- 
nahmen erforderlich 
 
Lage der Grünflächen und des 
Spielplatzes wenig konflikt- 
trächtig 
Der Schatten des Funkturmes 
verläuft durch das Plangebiet, 
Beeinträchtigung für das ge- 
plante Wohngebiet 
+++ 
 
 
 
 
 
 
- 
 
 
+

25. Änderung des Flächennutzungsplanes 
BEGRÜNDUNG / Seite - 5 - von 9 
Tiere / 
Pflanzen 
/ biologi- 
sche 
Vielfalt 
keine besonders schutzwürdigen Teile 
von Natur und Landschaft betroffen 
 
 
 
 
 
 
angrenzende Gehölzflächen und 
landwirtschaftliche Nutzflächen 
Verlust der Biotopfunktion  
(überwiegend intensiv genutzte 
Baumschulfläche) 
 
Verlust von kleineren Saum- 
strukturen und fremdländi- 
schen Gehölzen 
 
keine Auswirkungen auf außer-
halb des Plangebietes gelege- 
ne Flächen 
++ 
 
 
 
- 
 
 
 
- 
Boden Boden mit Feuchtestrukturen (Gley – 
Pseudogley) und deutlicher Antropo- 
gener Überprägung 
Inanspruchnahme von Frei- 
raum  
Versiegelung durch Straßen 
und Gebäude 
Veränderung durch Anlage ei- 
nes Rückhaltebeckens 
Veränderung durch Anlage ei- 
ner Gewässerverlegung 
++ 
 
++ 
 
+ 
 
+ 
Wasser Potenziell hohe Grundwasserstände 
 
 
Geringe Grundwasserneubildungsrate, 
geringe Versickerung von Oberflä- 
chenwasser im Plangebiet möglich 
 
Lohausbach und Klosterbach im Plan- 
gebiet, deutlich ausgebaute Gewässer 
ohne besondere Funktion und geringe 
Biotopbedeutung, Gewässer tlw. ver- 
rohrt und abflusstechnisch überlastet 
 
Entwässerung wird über das 
Rückhaltebecken abgedeckt 
 
gering reduzierte Grundwas- 
serneubildung 
 
 
Verlegung des Lohausbachs 
erforderlich, Renaturierung und 
landschaftliche Wiederherstel- 
lung 
Aufhebung der Gewässerfunk- 
tion des Klosterbachs 
- 
 
 
- 
 
 
 
- 
 
 
 
 
 
Klima / 
Luft 
Überwiegend Freilandklima 
 
 
 
Vorbelastung der Lufthygiene durch 
den Straßenverkehr der B 51 und der 
Wolbecker Straße 
Keine nennenswerten Auswir- 
kungen über den Änderungs- 
bereich hinaus 
 
Deutliche Verringerung durch 
die Lärmschutzeinrichtung 
- 
 
 
 
+ 
Land- 
schaft 
Stadtrandsituation Qualitätsverlust des Land- 
schaftsraumes 
+ 
Sach- 
und Kul- 
turgüter 
Keine bekannten Denkmale oder  
Kultur- bzw. Sachgüter bekannt 
Keine Beeinträchtigung - 
Wech- 
selwir- 
kungen 
Keine maßgeblichen Wechselwirkun- 
gen 
Keine Beeinträchtigung - 
 
Bewertung:  +++ sehr erheblich / ++ erheblich / + wenig erheblich / – nicht erheblich 
 
Schutzgut Mensch 
 
Die geplante Wohnbaufläche und die Mischbaufläche s ind Immissionen aus dem Straßenver- 
kehr (Wolbecker Straße und B 51) ausgesetzt.

25. Änderung des Flächennutzungsplanes 
BEGRÜNDUNG / Seite - 6 - von 9 
Zur Gewährleistung einer verträglichen Nutzung des Plangebietes ist aus Immissionsschutz- 
gründen für das Plangebiet die Errichtung einer Lär mschutzanlage erforderlich. Die geplanten 
Gewerbeeinrichtungen im Mischgebiet beeinträchtigen  die wohnbauliche Nutzung an der Wol- 
becker Straße nicht.  
 
Eine besondere Darstellung der Lärmschutzeinrichtun gen im Flächennutzungsplan erfolgt nicht. 
Die Konkretisierung der Einrichtungen bzw. Vorkehru ngen zum Lärmschutz gegenüber dem 
Straßenlärm erfolgt im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens. 
 
Aus Sicht der neuen Nutzer der Fläche bestehen pote nzielle Belastungen durch den Funkturm. 
Es besteht eine Beschattung des Planbereiches. Im T ages- und Jahresverlauf wandert der 
Schatten des Turmes über das Wohn- und Mischgebiet.  Die Planflächen sind unterschiedlich 
betroffen, wobei insbesondere der Schattenwurf der Kuppel des Funkturms relevant ist. Rege- 
lungen im Flächennutzungsplan oder auch im Bebauungsplan sind nicht erforderlich. 
 
Im Funkturmbereich bestehen entsprechend hochleistu ngsfähige Funkanlagen. Die Strahlungs- 
quelle befindet sich oberhalb des Betriebsraumes (D urchmesser 40 m) in mindestens 108 m 
Höhe. Eine Standortbescheinigung für die Betriebsan lagen des Funkturmes liegt vor (Standort- 
bescheinigungsnummer 590011 mit Ausstellungsdatum 0 8.09.2003, Regulierungsbehörde für 
Telekommunikation und Post, Außenstelle Münster), s o dass Strahlungsbelastungen und/oder 
Belastungen durch magnetische Felder gemäß BEMFV (R egelungen der Verordnung über das 
Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetische r Felder auf der Grundlage des § 12 
des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikation seinrichtungen vom 31. Januar 2001 
(BGBl I.S. 170) für das Plangebiet daher nicht vorl iegen. Regelungen im Flächennutzungsplan 
oder auch im Bebauungsplan sind nicht erforderlich. 
 
Luftschadstoffe 
 
Es bestehen im Bestand Belastungen für das Plangebi et aus dem Straßenverkehr. Grundsätz- 
lich nehmen etwaige Schadstoffkonzentrationen mit z unehmendem Abstand von der Straße 
rasch ab. Die geplante Lärmschutzeinrichtung vermin dert den Eintrag von Schadstoffen in das 
Plangebiet zusätzlich, so dass hier keine relevante n Belastungen für das Plangebiet zu erwar- 
ten sind.  
 
Aufgrund der Lage im Grenzraum zur freien Landschaf t besteht insgesamt eine gute Durchlüf- 
tung des Plangebietes, so dass auch mit weiteren Be einträchtigungen (zum Beispiel aus Ge- 
werbebetrieben) nicht zu rechnen ist. 
 
Schutzgut Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt 
 
Mit der Planung der Wohnbau- und Mischgebietsfläche n sind Eingriffe in Natur und Landschaft 
verbunden (§ 18 BNatSchG). Die Planung greift in de n bislang gärtnerisch genutzten Bereich 
ein. Wichtige Funktionen des Naturhaushaltes, z.B.: als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, zur 
Anreicherung des Grundwassers oder die Regulationsf unktionen des Bodens werden beein- 
trächtigt bzw. gehen verloren.  
 
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebie te) oder europäische Vogelschutzgebie- 
te werden nicht berührt. Im südlichen Plangebiet is t das Vorkommen der Zwergfledermaus fest- 
gestellt worden. Die Zwergfledermaus ist gemäß Anha ng IV der FFH-Richtlinie nach Bundesna- 
turschutzrecht (BNatSchG) ‚streng geschützt‘. Die Art ist aber als synanthrop einzustufen und 
siedelt verstärkt in urbanen Bereichen. Da der Bere ich der Birkenallee erhalten bleibt und auch 
das Umfeld als Grünzone vorgesehen ist wird eine ne nnenswerte Beeinträchtigung für die Art 
ausgeschlossen.

25. Änderung des Flächennutzungsplanes 
BEGRÜNDUNG / Seite - 7 - von 9 
Im Bereich des Funkturmes kommt der Wanderfalke (VS RL-Art-Code: A103) als weitere streng 
geschützte Art vor. Eine Beeinträchtigung des Brutp latzes (Funkturm) durch das Planvorhaben 
kann vollständig ausgeschlossen werden. Eine releva nte Beeinträchtigung des Lebensraumes 
des Wanderfalken wird ebenso nicht gesehen.  
 
Durch die weitgehende Beschränkung der Darstellunge n auf Flächen mit geringer Bedeutung 
für den Arten- und Biotopschutz sowie die Anknüpfun g an die bereits vorhandenen Erschlie- 
ßungseinrichtungen der Wolbecker Straße wird dem Vermeidungsgebot Rechnung getragen.  
 
Für die nicht vermeidbaren Eingriffe umfasst der fo rtgeschriebene FNP ausreichend geeignete 
Flächenpotenziale als Suchräume zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft. Konkre- 
te Ausgleichsmaßnahmen für die zu erwartenden Eingr iffe in Natur und Landschaft werden auf 
der Ebene des Bebauungsplanes festgelegt. 
 
Schutzgut Boden 
 
Die Planung nimmt in Teilen bislang unbebauten Frei raum in Anspruch. Besondere Funktionen 
liegen nicht vor. Der Verlust des Bodens wird im Ra hmen der naturschutzrechtlichen Eingriffs- 
regelungen berücksichtigt. 
 
Schutzgut Wasser 
 
Oberflächengewässer 
 
Innerhalb des Plangebietes verläuft der Lohausbach.  Der Verlauf des Gewässers ist weitge- 
hend begradigt und trapezförmig ausgebaut. Das Gewä sser weist keine regelmäßige Wasser- 
führung auf. Die Gewässergüte beträgt II - III (kritisch belastet). 
 
Als weiteres Gewässer befindet sich mit einem Ost-W est-Verlauf der Klosterbach im Planbe- 
reich. Der Klosterbach mündet in den Lohausbach. Da s Gewässer ist in weiten Bereichen ver- 
rohrt und weist, wie der Lohausbach, in Bezug auf d ie Wasserführung eine ebenso starke Ab- 
hängigkeit von den örtlichen Niederschlägen auf. Eine Gewässergüte ist nicht bekannt.  
 
Für den Lohausbach und den Klosterbach wird eine Rü ckhaltung von Oberflächenwasser erfor- 
derlich, da die derzeitigen Zuläufe und Wassermenge n die Gewässer deutlich überlasten (Lo- 
hausbach zurzeit 1452 l/s mit einer erforderlichen Reduzierung auf 250 l/s und im Klosterbach 
von 872 l/s auf 100 l/s). Für beide Gewässer ist im  Rahmen der Aufstellung des Bebauungspla- 
nes eine Veränderung der Lage erforderlich. 
 
Der Ausgleich für die Verlegung des Lohausbachs bzw . Aufhebung der Gewässereigenschaft 
des Klosterbaches wird innerhalb der Eingriffsermit tlung zum Bebauungsplan erbracht, so dass 
im Wasserrechtsverfahren keine weiteren Ausgleichse rfordernisse entstehen. Der Lohausbach 
wird in naturnaher Ausbauweise mäandrierend mit Fli eßstreckenverlängerung und standortge- 
rechter Bepflanzung hergestellt. 
 
Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) 
 
Der Planungsraum bleibt unter der bisherigen Darstellung (Mischgebiet) potenzielles Baugebiet. 
Aufgrund des Strukturwandels im Baumschulsektor und  aufgrund der relativ kleinen Betriebs- 
größe ist ein dauerhafter Verbleib des Betriebes an  diesem Standort nicht gesichert. Die Immis- 
sionskonflikte einer Mischbebauung sind etwas gerin ger als bei einer wohnbaulichen Nutzung 
anzusetzen. Die Beeinträchtigungen der weiteren Sch utzgüter entstehen jedoch weiterhin in 
vergleichbarer Größenordnung.

25. Änderung des Flächennutzungsplanes 
BEGRÜNDUNG / Seite - 8 - von 9 
4.4 Standortalternativen zur geplanten Wohnbaufläch endarstellung 
 
Bezüglich räumlicher Alternativen besteht für die g eplanten Nutzungen aufgrund der besonde- 
ren Zielplanung keine Alternativfläche. Zur Abstimm ung mit den Interessen der Stadt Münster 
wurden zahlreiche Entwürfe vorgelegt. Ergänzt wurde  das Verfahren um einen Wettbewerb, auf 
dessen Ergebnis das vorliegende Bauleitplanverfahren fußt. 
 
In Bezug auf die internen Alternativen zur Ausgesta ltung des Plangebietes ist festzuhalten, 
dass seitens des Vorhabenträgers ebenso verschieden e Varianten untersucht wurden. Insbe- 
sondere die Abstimmung hinsichtlich des Ausbaues der Bundesstraße B 51 fanden hier ihre Be- 
rücksichtigung. Das vorliegende Konzept ist als die  optimale und umweltverträglichste Lösung 
ausgewählt worden.  
 
Überwachung (Monitoring) 
 
Die gesetzlichen Verpflichtungen zur Überwachung de s FNP spätestens 15 Jahre nach seiner 
Fortschreibung dienen unter anderem einem generelle n Monitoring der Umweltfolgen auf FNP-
Ebene. Darüber hinaus werden im Rahmen der Lärmmind erungsplanung die Lärmwirkungen im 
Bereich des Hauptverkehrsnetzes von Münster geprüft.  
 
Gem. § 4c BauGB sind die vom Bebauungsplan ausgehen den erheblichen Umweltauswirkun- 
gen von den Städten und Gemeinden zu überwachen. Hi erin werden sie gem. § 4 (3) BauGB 
von den für den Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt, sofern sie im Zusammenhang 
mit der Durchführung des Bauleitplanes Erkenntnisse  über erhebliche nachteilige Umweltaus- 
wirkungen erlangt haben. 
 
4.5 Zusammenfassung 
 
Angrenzend an die Wolbecker Straße sollen ein Wohng ebiet und ein Mischgebiet entstehen. Im 
wirksamen FNP sind diese Bereiche als gemischte Bau fläche dargestellt. Das Ziel, das mit der 
Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgt wird, ist die Darstellung entspre- 
chender Wohnbauflächen unter Erhalt einer Teilfläche als gemischte Baufläche. 
 
Die Planung lässt durch die Nähe zu benachbarten St raßen nachteilige Umweltwirkungen im 
Hinblick auf den Immissionsschutz erwarten, die jed och durch aktive und passive Lärmschutz- 
einrichtungen gemindert werden können. Zu berücksic htigende Umweltfolgen ergeben sich 
daneben im Hinblick auf Eingriffe in Natur und Landschaft.  
 
5. Gesamtabwägung 
 
5.1 Abwägende Bewertung der Standortalternativen zu r geplanten Wohnbaufläche  
(Umweltbericht) 
 
Bezüglich räumlicher Alternativen besteht für die g eplanten Nutzungen aufgrund der besonde- 
ren Zielplanung keine Alternativfläche. 
  
5.2 Eingriffe in Natur und Haushalt: Ausgleich 
 
Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen, die auf der 
Ebene des Bebauungsplanes zu konkretisieren sind, l assen sich erheblich nachteilige Umwelt- 
auswirkungen durch die Flächennutzungsplanänderung wirksam eingrenzen bzw. kompensie- 
ren.

25. Änderung des Flächennutzungsplanes 
BEGRÜNDUNG / Seite - 9 - von 9 
5.3 Altlasten 
 
Im Flächennutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB "für bauliche Nutzungen vorge- 
sehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgef ährdenden Stoffen belastet sind", ge- 
kennzeichnet werden. Innerhalb des Änderungsbereich es sind nach derzeitigem Kenntnisstand 
keine Altlastenverdachtsflächen vorhanden, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. 
 
5.4 Ziele der Raumordnung und Landesplanung 
 
Der gültige Regionalplan (früher Gebietsentwicklung splan -GEP-) für den Regierungsbezirk 
Münster – Teilabschnitt Münsterland – stellt den Än derungsbereich als Wohnsiedlungsbereich 
(WSB) und als Agrarbereich mit der überlagernden Da rstellung Erholungsbereich dar. Im wirk- 
samen Flächennutzungsplan ist der Planbereich bereits als gemischte Baufläche dargestellt. Da 
eine nur geringfügige Erweiterung der Siedlungsfläc hendarstellung im Rahmen der FNP-
Änderung vorgesehen ist, entspricht die Änderung de n Zielen der Raumordnung und Landes- 
planung. 
 
5.5 Liegenschaftliche Verfügbarkeit 
 
Die im Plangebiet vorgesehenen Siedlungsflächen ste hen im Eigentum des Antragsstellers zur 
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (V orhabenträger), der die Umsetzung 
der Planung betreiben möchte. Damit sind die Voraus setzungen für eine zügige Realisierung 
der Planung gegeben.   
 
Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsp lanes werden dessen Grundzüge nicht 
verändert. 
 
 
 
 
Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu 
dem durch den Rat der Stadt Münster am _____________ abschließend 
beschlossenen 25. Änderung des fortgeschriebenen Fl ächennutzungs- 
planes. 
 
Münster,  
 
 
 
Dr. Tillmann 
Oberbürgermeister

V-0963-2008-Anlage-1-LP-Änderungserfordernis

3484 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 963/2008 
 
Änderungserfordernis für Festsetzungen eines geltenden Landschaftsplans 
(Landschaftsplan Nr. 1 „Werse“) aufgrund der Neudarstellung einer Siedlungsfläche 
 
im Rahmen der 25. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans  
der Stadt Münster, im Stadtbezirk Münster-Ost, Stadtteil St. Mauritz, 
im Bereich der Baumschule Niederbeckmann 
 
hier: Festsetzung von Entwicklungszielen 
 
Darstellung der Fläche 
 
 
Im Rahmen der 25. Änderung des Flächennutzungsplans wird eine gemischte Baufläche in eine 
Wohnbaufläche umgewidmet. Ergänzend wird die Wohnba ufläche geringfügig südwärts 
ausgedehnt, wodurch bisher dargestellte Grünflächen überplant werden. Zugleich wird durch die 
Ausweitung der Wohnbaufläche eine Fläche überplant, die zzt. Bestandteil des Landschaftsplans 
Nr. 1 „Werse“ ist. 
 
Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde 
 
 
Mit Schreiben vom 09.04.2008 hat die Untere Landsch aftsbehörde mitgeteilt, dass die vorgese- 
henen Planziele – teilweise Ausweitung der Wohnbauf läche, Maßnahmen zur Anreicherung der 
Landschaft durch Verlegung des Lohausbachs in Verbi ndung mit landschaftspflegerischen 
Ausgleichsmaßnahmen, Anlage eines begrünten Regenrü ckhaltebeckens – geeignet sind, eine 
Verbesserung der landschaftlichen Situation zu erre ichen und die Ziele des Landschaftsplans 
Werse im Bereich der verbleibenden Grünfläche umzusetzen.  
 
Begründung, zugleich auch städtebauliche Begründung  für die vom Landschaftsplan abwei- 
chende Darstellung im FNP  
 
Im Bereich St. Mauritz, südlich der Wolbecker Straß e, östlich der B 51, nördlich des Lohaus- 
bachs, wurde im Rahmen des Verfahrens zur Fortschre ibung des Flächennutzungsplans (FNP) 
eine neue gemischte Baufläche dargestellt, die der Ansiedlung von gewerblichen und tertiären 
Nutzungen (Dienstleistungen) an diesem Standort die nen sollte. Dadurch wurde eine zuvor 
dargestellte Grünfläche mit der Zweckbestimmung Par kanlage zu einer Siedlungsfläche umge- 
widmet.  
Im vorliegenden Verfahren zur 25. Änderung des fort geschriebenen FNP wird die gemischte 
Baufläche überwiegend in eine Wohnbaufläche umgewid met. Die im Stadtteilzentrum von St. 
Mauritz, im Bereich südlich der Wolbecker Straße, w estlich der Straße Hegerskamp, vorhande- 
nen Versorgungseinrichtungen sollen dauerhaft am je tzigen Standort gesichert und im Bereich 
der verbleibenden gemischten Baufläche im Plangebie t noch ergänzt werden. Damit werden 
Möglichkeiten zur Weiterentwicklung für zusätzliche  Grundversorgungsangebote für die umlie- 
genden Wohnquartiere sowie Flächen für ein zusätzli ches Wohnquartier in St. Mauritz geschaf- 
fen. Der Planbereich weist eine günstige, zumutbare Fahrradentfernung zur Innenstadt auf; Hal- 
testellen des öffentlichen Nahverkehrs bestehen im Bereich der Wolbecker Straße in fußläufiger 
Erreichbarkeit. 
Die neu dargestellte Wohnbaufläche ist im Sinne ein er Siedlungsarrondierung städtebaulich 
sinnvoll. Die Neudarstellung der geplanten Wohnbauf läche entspricht den Zielen des Regional- 
plans (früher Gebietsentwicklungsplan (GEP)). 
 
Stellungnahme des Landschaftsbeirats 
 
 
Die Entwürfe zur 25. Änderung des Flächennutzungspl ans sowie des vorhabenbezogenen Be- 
bauungsplans Nr. 506 für den Bereich „St. Mauritz -  südlich Wolbecker Straße / östlich B 51“ 
sind am 14.04.2008 im Rahmen einer Besprechung mit den Vorsitzenden des Landschaftsbei- 
rates erörtert worden. Die Vorsitzenden haben beiden Plankonzepten zugestimmt.

V-0963-2008-Anlage-3-Plan

503 Zeichen

Wohnbaufläche

Gemischte Baufläche

Flächen für Ver-
und Entsorgung

Regenrück-
© haltebecken
Autobahn oder Auto-
bahnähnliche Straße
Hauptverkehrsstraße

ES

A +

Grünflächen

Parkanlage
Dauerkleingarten

> Wasserflächen

Flächen für potenzielle
Gewässerentwicklung
und Retention

Richtfunk

Anlage 3

zur Vorlage Nr. 963/2008

II MÜNSTER

Amt für W/ Stadtentwicklung
| Stadtplanung
Verkehrsplanung

Plan zur 25. Änderung des fortge-
schriebenen Flächennutzungsplanes

N

M.: 115.000

Stand: 03.01.2008

Beratungsverlauf (3)

27.11.2008 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2008 Hauptausschuss
TOP 26.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2008 Rat
TOP 31.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Wolbecker Straße
  • Hegerskamp
  • Werse

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0963/2008
Typ
Vorlagen
Datum
05.11.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37