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V/0475/2018

Neues Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen Obdachloseneinrichtungen - Festlegung weiterer Standorte

Vorlagen 24.05.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.07.2018, TOP 40

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage B - Lageplan der Standorte

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Ansehen

Anlage A

3984 Zeichen

Anlage A zur V/0475/2018 
Kurzüberblick 
Die Planungen zu einem neuen Konzept für die Betreuung von Familien in städtischen Obdachlo-
seneinrichtungen und der Auflösung des Standortes Trauttmansdorffstraße werden fortgesetzt. 
Weitere Ersatzstandorte werden vorgeschlagen, die Gebäude Friedrich-Ebert-Straße 1 und Jo-
hanniterstraße 20. Die Standortsuche wird fortgesetzt, die Gebäude der Trauttmansdorffstraße 
sukzessive freigezogen. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden folgende Ziele aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarke-
tingkonzept Münster (ISM) verfolgt: 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln, mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft 
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch 
Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln 
 
Insbesondere sollen die Fluktuation in den Obdachloseneinrichtungen intensiviert und die Ver-
weildauern der Menschen verkürzt werden. Positive, integrative Handlungsweisen und Standards 
in der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen werden adaptiert. Grundsätzliches Ziel ist 
es, die betroffenen Menschen so schnell wie möglich in normalen Wohnraum zu vermitteln. 
 
Durch die Leitgedanken der Dezentralität mit im Stadtgebiet verteilten Wohnangeboten und klei-
neren Unterkünfte in integrierenden Lagen soll vor allem die soziale Balance in den Quartieren 
gestärkt werden. Dies soll durch die Aktivierung ehrenamtlich engagierter Personen und Netz-
werke gestützt werden. 
 
Ein Teilziel lautet: Weitere Standorte sollen als Ersatz für die Obdachloseneinrichtung Trautt-
mansdorffstraße aktiviert werden. 
 
Zielerreichung: Zwei neue Standorte wurden bereits aktiviert und werden in Kürze bezogen. Mit 
dieser Vorlage werden zwei weitere Standorte initiiert. 
 
Vor der Nutzung der Standorte werden Bürgerinformationsveranstaltungen durchgeführt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja X Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Es wird mit investiven Auszahlungen von 500.000 € gerechnet, deren Deckung im laufenden Haus-
halt jedoch enthalten ist. Wie in der Ausgangsvorlage V/1046/2017 dargestellt, geht die Verwaltung

davon aus, dass mit dem neuen Konzept für die Betreuung von Familien in städtischen Obdachlo-
seneinrichtungen nicht unerhebliche finanzielle Entlastungen verbunden sein werden.  
Neben der Kompensation von Personalaufwendungen wird dies vor allem durch eine kürzere Ver-
weildauer der Menschen im kommunalen System der Wohnungslosenhilfe, die entfallenden hohen 
Aufwendungen durch den unwirtschaftlichen Betrieb der Trauttmansdorffstraße und schließlich 
durch die Vermarktung der Flächen der alten Obdachloseneinrichtung erwartet. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Bei der Vermeidung von Wohnungslosigkeit handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe 
(§ 14 OBG). Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind als qualitative Standardausweitung entspre-
chend der Beschlusslage konzipiert, das heißt, dass der Rat den Standard für die personelle Be-
treuung der Menschen in der Höhe festgelegt hat. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit vorübergehend bestehenden Handicaps bei 
ihrer gesellschaftlichen Integration (hier im Bereich des Wohnens) sowie die Unterstützung eines 
hohen Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund in der Wohnungslosenhilfe befördern die 
Entwicklungen in diesen Querschnittsthemen.

Beschlussvorlage

18298 Zeichen

V/0475/2018 
V/0475/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Neues Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen Obdachloseneinrichtungen - 
Festlegung weiterer Standorte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   19.06.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   20.06.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches  
Flächenmanagement 
Vorberatung 
   20.06.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r-
schutz und Arbeitsförderung 
Vorberatung 
   04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   04.07.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Flüchtlingseinrichtung im Gebäude Friedrich-Ebert-Straße 1 wird aufgelöst und die dafür bis-
her genutzten Räumlichkeiten werden als dezentrale Obdachloseneinrichtung mit ca. 50 Plätzen 
umgenutzt. 
 
2. Das Gebäude Johanniterstraße 20 wird dauerhaft als Obdachloseneinrichtung mit bis zu ca. 34 
Plätzen angemietet, umgebaut und genutzt. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, 
3.1. zeitnah weitere Vorschläge für die Nutzung eines oder mehrerer Gebäude zunächst mit in 
der Summe ca. 35 bis 40 Plätzen für Zwecke der Wohnungslosenhilfe zu prüfen und dem 
Rat zur Entscheidung vorzulegen und 
3.2. perspektivisch die Suche nach dauerhaften Gebäudelösungen für den Bereich der Woh-
nungslosenhilfe fortzusetzen, um bislang temporäre oder noch nicht langfristig abgesicherte 
Angebote bei Bedarf zu ersetzen. 
 
 
 
Sozialamt 
 
07.06.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Lembeck 
Telefon: 492-5040 
Lembeck@stadt-
muenster.de

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V/0475/2018 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Bei der Vermeidung von Wohnungslosigkeit handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Die 
vorgeschlagenen Maßnahmen sind als qualitative Standardausweitung entsprechend der Beschluss-
lage konzipiert. Mit der Vorlage V/1046/2017 „Neues Konzept für die Betreuung von Menschen in 
städtischen Obdachloseneinrichtungen - Entwicklung des Standortes Trauttmansdorffstraße“ wurden 
die laufenden Aufwendungen für die Umsetzung des neuen Konzepts bereits dargestellt und finan-
ziert. 
 
Für die notwendigen Renovierungsarbeiten im Gebäude Friedrich-Ebert-Straße 1 stehen im Haus-
haltsplan 2018 laufende Mittel zur Verfügung. Die mit dieser Vorlage vorgeschlagenen Umbaumaß-
nahmen im Gebäude Johanniterstraße 20 sind voraussichtlich mit den in der folgenden Tabelle dar-
gestellten, im Haushaltsplan 2018 nicht veranschlagten, Auszahlungen verbunden. 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
   
Auszahlungen Zeile 08 Auszahlungen für  
Baumaßnahmen 
2018 500.000  
Summe aller Auszahlungen / Saldo 500.000  
 
Die zusätzlichen investiven Auszahlungen werden außerplanmäßig gem. § 83 GO NW bereitgestellt. 
Deckung aus der Produktgruppe 0502 „Sicherung des Lebensunterhalts“, Investitionsmaßnahme 
4115 „Herrichtung Flüchtlingseinrichtungen“. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 31.01.2018 ein neues Konzept für die Betreuung von Menschen in 
städtischen Obdachloseneinrichtungen beschlossen. Dies ist mit seinen Ausgangspunkten, seinen 
Leitgedanken und Zielen in der Vorlage V/1046/2017 „Neues Konzept für die Betreuung von Men-
schen in städtischen Obdachloseneinrichtungen - Entwicklung des Standortes Trauttmansdorffstraße“ 
ausführlich dargestellt. Damit sollen die mit der bisherigen Unterbringung wohnungsloser Familien 
häufig verbundenen Probleme einer unzureichenden Integration, schwieriger Lebenssituationen und 
einer zu großen Einrichtung in kaum integrierter Lage angegangen werden. Daher wird die Ausgangs-
lage an dieser Stelle nur noch einmal kurz zusammengefasst. 
 
In einem vorgelagerten Schritt wurden Ersatzgebäude für die Obdachlosenwohnungen in Mecklen-
beck an der Straße Schwarzer Kamp gebaut (vgl. Vorlage V/0560/2012), die mit insgesamt 
ca. 46 Plätzen Anfang 2016 fertiggestellt wurden und in denen die ambitionierten Ziele verfolgt wer-
den, insbesondere die Fluktuation zu intensivieren und die Verweildauern der Menschen zu verkür-
zen. Das Konzept der Übergangseinrichtung für wohnungslose Familien in Mecklenbeck mit den dort 
inzwischen gewonnenen positiven Erfahrungen ist in vielen Bereichen Grundlage der konzeptionellen 
Neuausrichtung, ebenso, wie positive Handlungsweisen und Standards in der Unterbringung und Be-
treuung von Flüchtlingen. 
 
Folgende wesentliche Leitgedanken werden verfolgt: 
 Dezentralität mit im Stadtgebiet verteilten Wohnangeboten, 
 kleinere Unterkünfte mit maximal 50 Plätzen,

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V/0475/2018 
 integrierende Lagen in bestehenden Wohngebieten und außerhalb von Quartieren mit besonde-
rem Entwicklungsbedarf, 
 besondere, der zu betreuenden Personengruppe angepasste Personalstandards mit einem 
Schlüssel von jeweils 0,50 Vollzeitäquivalenten (VZÄ, Vollzeitstellen) für Sozialarbeit und Haus-
dienst je 50 Plätze und einem Fallmanagement mit 1,00 VZÄ für jeweils 20 Haushalte mit ent-
sprechenden sozialpädagogischen Bedarfen sowie 
 die Aktivierung ehrenamtlich engagierter Personen und Netzwerke. 
 
Grundsätzliches Ziel ist es, die betroffenen Menschen so schnell wie möglich in normalen Wohnraum 
zu vermitteln. Darüber hinaus besteht das übergeordnete Ziel, die Obdachloseneinrichtung Trautt-
mansdorffstraße so schnell wie möglich aufzugeben, möglichst bis zum 31.12.2018. 
 
Im ersten Umsetzungsschritt wurde die Verwaltung beauftragt, die beiden Standorte Sandfortskamp 
6 - 12 und Hoher Heckenweg 170 - 184 mit zusammen ca. 80 Plätzen als dezentrale Obdachlosen-
einrichtungen umzunutzen. Gleichzeitig wurden die zur Umsetzung des Gesamtkonzepts beschriebe-
nen personellen Voraussetzungen geschaffen (vgl. Vorlage V/1046/2017). 
 
Die Belegung der Standorte Sandfortskamp und Hoher Heckenweg wird aktuell vorbereitet. Letzte 
Freizüge bisheriger Nutzerinnen und Nutzer werden organisiert, notwendige Instandsetzungs- und 
Renovierungsarbeiten sind vorbereitet. Innerhalb der Sommerferien 2018 soll die Belegung mit woh-
nungslosen Familien beginnen. Jetzt steht im nächsten Schritt die Aktivierung weiterer Standorte für 
wohnungslose Familien an, um die in der Obdachloseneinrichtung Trauttmansdorffstraße 77 bis 87 
bestehenden 200 Plätze schrittweise vollständig zu ersetzen. 
 
Übersicht: 
 
Standort Bezugsfertig Plätze 
Hoher Heckenweg 170-184 Voraussichtlich 01.08.2018 50 
Sandfortskamp Voraussichtlich 01.09.2018 30 
Johanniterstraße 20 Voraussichtlich 1. Quartal 2019 34 
Friedrich-Ebert-Straße1 Voraussichtlich Oktober 2018 50 
   
Bislang kompensierte Plätze  164 
Noch zu kompensierende Plätze  36 
 
 
2. Standortvorschläge 
 
Ziel war und ist vor allem die Umnutzung nicht mehr benötigter Flüchtlingseinrichtungen. Daraus re-
sultierten auch die ersten Standortvorschläge aus der Vorlage V/1046/2017. Die Verwaltung hat aus 
diesem Bestand inzwischen eine weitere Einrichtung identifiziert, die für eine Nutzung als Obdachlo-
senunterkunft nach dem neuen Konzept geeignet ist. Darüber hinaus wurden aber auch - wie am 
31.01.2018 beschlossen - Anmietungen geprüft, für die es allerdings erwartungsgemäß nur gelegent-
lich Angebote gibt, die aber jetzt zu einem stadtzentralen Standortvorschlag führen. Folgende Vor-
schläge bzw. Alternativen (Anlage B) sollen als weitere Schritte aktiviert werden: 
 
2.1. Friedrich-Ebert-Straße 1 (ca. 50 Plätze) 
 
Das Gebäude beherbergt im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss eine Flüchtlingseinrichtung, 
für die das Gebäude bis Ende 2012 umgebaut, renoviert und eingerichtet wurde. Im zweiten Oberge-
schoss dienen die Räume abends und nachts als niedrigschwelliges Übernachtungsangebot für woh-
nungslose Männer im Rahmen der Hilfevermittlung und Kurzzeitübernachtung (HuK) in Regie der 
gemeinnützigen SKM GmbH und der Bischof-Hermann-Stiftung.

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V/0475/2018 
Die Nutzung des Gebäudes als Flüchtlingseinrichtung hat sich bewährt. Bewohnerinnen und Bewoh-
ner schätzen häufig die besonders zentrale Lage zur Innenstadt mit allen notwendigen Infrastruktur-
angeboten. Rahmenbedingungen für eine gelingende Integration auch von wohnungslosen Familien 
sind hier gegeben. 
 
Aus der gemeinsamen Nutzung des Gebäudes mit dem Angebot für wohnungslose Männer resultie-
ren in der Regel keine Probleme. Die Nutzungszeiten des Übernachtungsangebots sind begrenzt und 
es bestehen getrennte Eingänge. In letzter Zeit kommt es aber tagsüber häufiger zum unerwünschten 
Aufenthalt von Personen unterschiedlicher Szenen im überdachten Eingangsbereich der Flüchtlings-
einrichtung.  
 
Dies wird zum Teil auf den Verlust der früheren Westfalen-Tankstelle an der Von-Steuben-Straße 
bzw. (kleinen) Bahnhofstraße zurückgeführt, die einem Neubau weichen musste und deren Fläche als 
Aufenthaltsort für Personen aus den Szenen entfallen ist. Um eine konfliktfreie Nutzung und Zugäng-
lichkeit der Einrichtung an der Friedrich-Ebert-Straße zu sichern, sollen entsprechende technische 
Veränderungen am Eingangsbereich vorgenommen werden. 
 
Das Gebäude erfüllt die Anforderungen an Standort und Bausubstanz für eine Obdachloseneinrich-
tung nach dem neuen Konzept gut, die Unterbringung ist bei angemessener Flexibilität und Ausstat-
tung möglich. In der Betreuung werden insbesondere die Aspekte der Belegungsdichte und der An-
reize für Auszüge eine Rolle spielen. 
 
Das Areal rund um die Einrichtung an der Friedrich-Ebert-Straße soll perspektivisch entwickelt und 
überplant werden. Daher wird sich auf Dauer die Frage stellen, ob und gegebenenfalls wie die sozia-
len Angebote fortgeführt werden können. Alternativen mit der erforderlichen Nähe zu den wirksamen 
Angebotsstrukturen im Umfeld des Bahnhofs werden zu gegebener Zeit entwickelt werden müssen, 
ebenso wie geeignete Alternativen für eine dauerhafte Obdachloseneinrichtung für Familien. 
 
2.2. Johanniterstraße 20 (ca. 34 Plätze) 
 
Das Gebäude gehört der DB Netz AG, dem Schieneninfrastrukturunternehmen der Deutschen Bahn 
AG, und soll durch die Stadt Münster angemietet werden. Ein grundsätzliches Angebot der DB Netz 
zur Vermietung liegt vor, erste Gespräche wurden geführt, der Nutzungszweck mit der potenziellen 
Vermieterin abgestimmt. Orientiert an den Regelungen zwischen der DB Netz und der Stadt zum bau-
lich angrenzenden Gebäude der Flüchtlingseinrichtung an der Schaumburgstraße 13 sind angemes-
sene Konditionen zur Anmietung des Gebäudes zu erwarten. 
 
Die Nutzungsmöglichkeiten der Räume wurden geprüft, notwendige Umbaumaßnahmen für eine gute 
Unterbringung von in der Summe ca. 34 Plätzen für wohnungslose Familien geplant. Nach einer ers-
ten Kostenschätzung ist mit Auszahlungen in Höhe von ca. 500.000 € für diese Umbauten zu rech-
nen. Dieser Aufwand ist angemessen und vertretbar, insbesondere wenn die Gesamtaufwendungen 
berücksichtigt werden, die bei den bisher sehr kostengünstigen Standortvorschlägen als Ersatz für 
den Standort der Obdachloseneinrichtung Trauttmansdorffstraße entstehen. 
 
Eine mögliche Nutzung des Gebäudes Johanniterstraße 20 für städtische Zwecke wurde am 
12.02.2014 schon einmal im Rat behandelt (vgl. Vorlage V/0872/2013/E1 „Weitere Umsetzung des 
Unterbringungskonzeptes für Flüchtlinge in Münster“). Damals wurde geprüft, es als Ersatz für das 
Übernachtungsangebot für wohnungslose Männer im Rahmen der Hilfevermittlung und Kurzzeitüber-
nachtung (HuK, s. o.) mit bis zu 48 Plätzen zu nutzen. 
 
Seinerzeit bestanden erhebliche Bedenken gegen den Vorschlag der Verwaltung. Diese richteten sich 
gegen die vorgeschlagene Unterbringung von alleinstehenden Wohnungslosen im selben Gebäude-
komplex mit der neuen Flüchtlingseinrichtung. Für den Gebäudeteil mit Eingang zur Johanniterstraße 
sollte zunächst eine für die benachbarte Flüchtlingseinrichtung und das Umfeld verträgliche Nut-
zungsperspektive entwickelt und dem Rat zu einem späteren Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorge-
legt werden.

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V/0475/2018 
 
Mit der Nutzung als Obdachloseneinrichtung für wohnungslose Familien nach dem neuen Konzept 
besteht aus Sicht der Verwaltung nun eine geeignete Nutzungsperspektive. Aus folgenden Gründen: 
 die Flüchtlingseinrichtung Schaumburgstraße hat sich etabliert, beide Standorte sind baulich ge-
trennt und haben verschiedene, nur über unterschiedliche Straßen erreichbare Eingänge, 
 
 es soll mit wohnungslosen Familien ein Personenkreis mit deutlich weniger persönlichen Proble-
matiken untergebracht werden, als seinerzeit mit alleinstehenden wohnungslosen Männern geplant 
war, 
 die Platzzahl ist mit ca. 34 Plätzen deutlich geringer, als bei den damaligen Planungen mit bis zu 
48 Plätzen; in den beiden Gebäuden der Flüchtlings- und der Obdachloseneinrichtung werden sich 
maximal 84 Menschen in Familienstrukturen aufhalten, eine Zahl, die auch das Flüchtlingskonzept 
bei guten Rahmenbedingungen zulässt; diese sind nach Auffassung der Verwaltung mit den Ge-
bäudestrukturen und der strikten Trennung der Bereiche gegeben und 
 die Menschen in der Einrichtung der Wohnungslosenhilfe werden sehr eng, von der Anzahl der 
Fachkräfte ausreichend und qualifiziert betreut; neben den anteiligen Fachkräften für Sozial- und 
Hausdienst wird auch das Fallmanagement nach dem neuen Konzept Familien aus der Obdachlo-
seneinrichtung begleiten; Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Anliegern stehen also gleicher-
maßen qualifizierte Ansprechpersonen zur Verfügung. 
 
Das Gebäude Johanniterstraße 20 erfüllt die Anforderungen, die an eine Obdachloseneinrichtung 
nach dem neuen Konzept zu stellen sind. Ziel ist es daher, es langfristig anzumieten und zu nutzen. 
Auch in diesem Gebäude ist die Unterbringung bei angemessener Flexibilität und Ausstattung gut 
möglich. Die geringe Platzzahl wird zu einer gelingenden sozialpädagogische Begleitung der dort 
lebenden Familien beitragen. Dies wird im Belegungs- und Betreuungskonzept Berücksichtigung fin-
den, ebenso wie Anreize für Auszüge. 
 
2.3. Umsetzung 
 
Die Gebäude der Trauttmansdorffstraße 77 bis 87 sollen ab den Sommerferien 2018 sukzessive frei-
gezogen werden, beginnend mit den Umzügen zur Belegung der Standorte Sandfortskamp und Ho-
her Heckenweg. Nach einem positiven Beschluss über diese Vorlage sollen die weiteren Standorte 
Friedrich-Ebert-Straße 1 und Johanniterstraße 20 so schnell wie möglich aktiviert werden. Für eine 
neue Obdachloseneinrichtung Friedrich-Ebert-Straße dürften Freizug und Neubelegung rund um die 
Herbstferien realistisch sein. Die Verwaltung hofft, dass die Vertragsverhandlungen zur Anmietung 
der Johanniterstraße 20 und ein sich anschließender Umbau so schnell abgewickelt werden können, 
dass ein Bezug noch im 1. Quartal 2019 organisiert werden kann. 
 
Durch die bisherige Nutzung als Flüchtlingseinrichtung ist in der Friedrich-Ebert-Straße 1 eine ange-
messene Ausstattung mit Möbeln und Einrichtungsgegenständen vorhanden. Notwendige Renovie-
rungs- und Reparaturkosten im Rahmen der Umnutzung können im laufenden Budget getragen wer-
den. Aus dem Flüchtlingsbereich kann nach den Freizügen der letzten Monate ausreichend Material 
für die Möblierung des Gebäudes Johanniterstraße 20 zur Verfügung gestellt werden. 
 
3. Weiteres Verfahren und weitere Standortsuche 
 
Mit den Maßnahmen aus dieser Vorlage sowie den Standortbeschlüssen aus der Vorlage 
V/1046/2017 „Neues Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen Obdachloseneinrich-
tungen - Entwicklung des Standortes Trauttmansdorffstraße“ werden bis zu ca. 164 weitere Plätze in 
Obdachloseneinrichtungen zur Verfügung stehen, die dem neuen Unterbringungs- und Betreuungs-
konzept entsprechen. Um die mit der Aufgabe des Standorts Trauttmansdorffstraße zu ersetzenden 
200 Plätze insgesamt zu kompensieren, sind also noch zusätzliche dezentrale Plätze zu finden.

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V/0475/2018 
Die Verwaltung wird daher die Suche nach weiteren Alternativen fortsetzen, Vorschläge für die Nut-
zung eines oder mehrerer Gebäude zunächst mit in der Summe ca. 35 bis 40 Plätzen für Zwecke der 
Wohnungslosenhilfe entwickeln und dem Rat zur Entscheidung vorlegen. Da einige der bisherigen 
neuen Standorte von Obdachloseneinrichtungen nur temporär oder noch nicht langfristig abgesichert 
sind, wird die Verwaltung diese Prüfungen fortführen, damit ein dauerhaft geeignetes und abgesicher-
tes Angebot an Plätzen in Obdachloseneinrichtungen entsteht, das dem neuen Konzept entspricht. 
Anmietungen, der Kauf von BImA-Häusern, weitere Gebäude in Holzrahmenbauweise und der Neu-
bau von Häusern sind weiterhin Alternativen in den anstehenden Überlegungen. 
 
Die Verwaltung bleibt aufgrund der Entwicklungen einer wachsenden Stadt mit einem zunehmend 
angespannten Wohnungsmarkt bei ihrer Einschätzung, dass es auf absehbare Zeit nicht realistisch 
ist, die Gesamtzahl der Plätze in Obdachloseneinrichtungen zu verringern. In den letzten fünf Jahren 
sind die Zahlen wohnungsloser Haushalte um mehr als ein Viertel, die der davon betroffenen Perso-
nen sogar um etwa ein Drittel angestiegen. Die Kapazitäten der Einrichtungen zur Unterbringung al-
leinstehender wohnungsloser Männer und Frauen mussten im selben Zeitraum wegen der stetig stei-
genden Zahl der Fälle bereits mehrfach erweitert werden. 
 
Nur wenn es gelingt, das neue Konzept für die Betreuung von Menschen in städtischen Obdachlo-
seneinrichtungen möglichst effektiv umzusetzen, also vor allem die Fluktuation zu intensivieren und 
die Verweildauern der Menschen in den Einrichtungen zu verkürzen, wird der Platzbedarf innerhalb 
des Gesamtangebots begrenzt werden können. Daher geht es nach wie vor um das Ziel, weitere 
Platzbedarfe zu vermeiden, zumindest aber einzugrenzen und zeitlich hinauszuschieben. 
 
In Abhängigkeit von den Auszügen werden die Gebäude der Trauttmansdorffstraße sukzessive frei-
gezogen und technisch stillgelegt, mit dem ambitionierten Ziel, den Standort zum 31.12.2018 voll-
ständig aufzugeben. 
 
Übergeordnetes Ziel bleibt die nachhaltige Vermittlung von Wohnungslosigkeit betroffener Familien in 
normalen Wohnraum. Nach einem Auszug sollen die Haushalte daher nachgehend betreut und an 
Beratungsangebote freier Träger angebunden werden, um die Mietverhältnisse dauerhaft abzusi-
chern. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Anlage B - Lageplan der Standorte

191 Zeichen

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Maßstab 1 : 6000
Datum: 24.05.2018
© Stadt Münster
H 5758 274
R 3405 728
R 3406 670
H 5759 595
0 50 100
Meter
 Standorte
- Johanniterstraße 20
- Friedrich-Ebert-Straße 1
Anlage B

Beratungsverlauf (6)

19.06.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.11 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 38 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
04.07.2018 Rat
TOP 40 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Johanniterstraße 20
  • Friedrich-Ebert-Straße 1
  • Von-Steuben-Straße
  • Bahnhofstraße
  • Schaumburgstraße 13
  • Hoher Heckenweg 170
  • Sandfortskamp 6
  • Heckenweg
  • Trauttmansdorffstraße 77
  • Schwarzer Kamp

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Details

Aktenzeichen
V/0475/2018
Typ
Vorlagen
Datum
24.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37