V/0394/2018
63. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 - Beschluss zur Aufstellung
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Beschlussvorlage
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V/0394/2018 V/0394/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. 63. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Angelmodde für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck Beschluss zur Änderung 2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588: Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck [Raiffeisenmarkt mit Tankstelle] Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 04.07.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Münster-Südost, im Stadtteil Angelmodde im Bereich Hiltruper Straße / östlich Orts- umgehung Wolbeck zu ändern (63. Änderung des FNP). 2. Für den Bereich Angelmodde – Hiltruper Straße / ö stlich Ortsumgehung Wolbeck ist gemäß § 2 (1) i. V. m. § 12 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Festsetzung eines Bau- und Gartenmarktes mit Tankstelle aufzustellen (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588). Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Angelmodde, Flur 2, Flurstück: 2490, Teil des Flurstücks 2489 Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 30.05.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schulte / Herr Husmann Telefon: 492 61 77 / 492 61 94 SchulteStefanie@stadt- muenster.de Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0394/2018 II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Begründung: Ziel der vorliegenden Bauleitplanung ist es, auf einem Grundstück südlich der Hiltruper Straße, östlich der Landstraße L 585n, westlich des Ortsteils Wolbeck im Südosten des Stadtgebietes von Münster die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes mit einer Tankstelle, einer Waschhalle und Waschboxen zu schaffen. Strukturell stellt die Ansiedlungsplanung am Planstandort aus Kombination von Tankstelle und Bau - und Gartenmarkt sowohl eine sinnvolle Ergänzung des Tankstellennetzes in Wolbeck und Angelmod- de (vorhandene nächste Tankstellen an der Münsterstraße im Norden von Wolbeck und am Albersl o- her Weg in Gremmendorf), als auch eine Ergänzung des vorhandenen, im Schwerpunkt nahverso r- gungsorientierten Einzelhandelsangebots in Wolbeck im Segment des landwirtschaftlichen Bedarfs (Garten- und Baumarktsortimente, Tierfutter/ -pflegeartikel, Reitsportartikel etc.) dar. Zur Umsetzung dieses Vorhabens ist es planungsrechtlich erforderlich, den Flächennutzungsplan zu ändern (Beschlusspunkt 1) und einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen (Beschlus s- punkt 2). Der Bereich des Vorhabens ist in der beigefügten Anlage dargestellt. Zur öffentlichen Auslegung der Planentwürfe ergeht parallel eine Berichtsvorlage an den Aussc huss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) (Vorlage Nr. V/0422/2018). i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage Vorhabenbereich
Anlage A
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Anlage A zur V/0394/2018 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage sind die Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck im Stadtteil Angelmodde. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist es, auf einem Grundstück südlich der Hiltruper Straße, östlich der Landstraße L 585n, west- lich des Ortsteils Wolbeck die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes mit einer Tankstelle, einer Waschhalle und Waschboxen zu schaffen. Ein Teilziel hierzu ist die Schaffung von Planungsrecht durch einen vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan. Hierzu muss in diesem Fall auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert werden. Nachdem bereits im vorigen November die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt- gefunden hat, sollen nun die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne erfolgen. Als nächster Schritt ist dann die öffentliche Auslegung der Planunterlagen geplant (siehe hierzu auch Vorlage Nr. V/0422/2018). Finanzierung Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
V-0394-2018-Anlage-Vorhabenbereich
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Hiltruper Straße Anlage zur Vorlage Nr. V/0394/2018 Vorhabenbereich / Maßstab 1:5000 63. Änderung FNP / Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hiltruper Straße
- Münsterstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0394/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.05.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37