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V/0394/2018

63. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 15.05.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.07.2018, TOP 45.5.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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V-0394-2018-Anlage-Vorhabenbereich

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Beschlussvorlage

3330 Zeichen

V/0394/2018 
V/0394/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. 63. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im 
Stadtteil Angelmodde für den Bereich Hiltruper Straße / östlich Ortsumgehung Wolbeck 
Beschluss zur Änderung  
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588: Angelmodde – Hiltruper Straße / östlich 
Ortsumgehung Wolbeck 
[Raiffeisenmarkt mit Tankstelle] 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   04.07.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß §§  2 (1) und 1  (8) Baugesetzbuch (BauGB) im 
Stadtbezirk Münster-Südost, im Stadtteil Angelmodde im Bereich Hiltruper Straße / östlich Orts-
umgehung Wolbeck zu ändern (63. Änderung des FNP).  
 
2. Für den Bereich Angelmodde – Hiltruper Straße  / ö stlich Ortsumgehung Wolbeck  ist gemäß 
§ 2 (1) i. V. m. § 12 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Festsetzung eines Bau- 
und Gartenmarktes mit Tankstelle aufzustellen (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588).  
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Angelmodde, Flur 2, Flurstück: 2490, Teil des Flurstücks 2489 
 
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
30.05.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Schulte /  
Herr Husmann 
Telefon: 492 61 77 /  
492 61 94 
SchulteStefanie@stadt-
muenster.de  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0394/2018 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster  
keine Kosten. 
 
 
Begründung: 
 
Ziel der vorliegenden Bauleitplanung ist es, auf einem Grundstück südlich der Hiltruper Straße, östlich 
der Landstraße L 585n, westlich des Ortsteils Wolbeck im Südosten des Stadtgebietes von Münster 
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes mit einer 
Tankstelle, einer Waschhalle und Waschboxen zu schaffen.  
 
Strukturell stellt die Ansiedlungsplanung am Planstandort aus Kombination von Tankstelle und Bau - 
und Gartenmarkt sowohl eine sinnvolle Ergänzung des Tankstellennetzes in Wolbeck und Angelmod-
de (vorhandene nächste Tankstellen an der Münsterstraße im Norden von Wolbeck und am Albersl o-
her Weg in Gremmendorf), als auch eine Ergänzung des vorhandenen, im Schwerpunkt nahverso r-
gungsorientierten Einzelhandelsangebots in Wolbeck im Segment des landwirtschaftlichen Bedarfs 
(Garten- und Baumarktsortimente, Tierfutter/ -pflegeartikel, Reitsportartikel etc.) dar. 
 
Zur Umsetzung dieses Vorhabens ist es planungsrechtlich erforderlich, den Flächennutzungsplan zu 
ändern (Beschlusspunkt 1) und einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen (Beschlus s-
punkt 2).  
 
Der Bereich des Vorhabens ist in der beigefügten Anlage dargestellt.  
 
Zur öffentlichen Auslegung der Planentwürfe ergeht parallel eine Berichtsvorlage an den Aussc huss 
für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) (Vorlage Nr. V/0422/2018).  
 
 
i. V.  
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage Vorhabenbereich

Anlage A

1577 Zeichen

Anlage A zur V/0394/2018 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage sind die Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und zur 
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich Hiltruper Straße / östlich 
Ortsumgehung Wolbeck im Stadtteil Angelmodde. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist es, auf einem Grundstück südlich der Hiltruper Straße, östlich der Landstraße L 585n, west-
lich des Ortsteils Wolbeck die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Bau- 
und Gartenmarktes mit einer Tankstelle, einer Waschhalle und Waschboxen zu schaffen.  
 
Ein Teilziel hierzu ist die Schaffung von Planungsrecht durch einen vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplan. Hierzu muss in diesem Fall auch der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert 
werden. Nachdem bereits im vorigen November die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt-
gefunden hat, sollen nun die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne erfolgen. 
Als nächster Schritt ist dann die öffentliche Auslegung der Planunterlagen geplant (siehe hierzu 
auch Vorlage Nr. V/0422/2018).  
 
Finanzierung 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster 
keine Kosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine.

V-0394-2018-Anlage-Vorhabenbereich

146 Zeichen

Hiltruper Straße 
Anlage zur Vorlage Nr. V/0394/2018 
Vorhabenbereich / Maßstab 1:5000 63. Änderung FNP / 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 588

Beratungsverlauf (4)

19.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 43.5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2018 Rat
TOP 45.5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hiltruper Straße
  • Münsterstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0394/2018
Typ
Vorlagen
Datum
15.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37