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2026/0153

Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule Darmstadt (vhs)

Magistratsvorlage 03.06.2026

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Nächste Beratung: Stadtverordnetenversammlung, Sitzung am 17.09.2026, TOP 13

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Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule Darmstadt (vhs) 
 
vom ………. 
 
Die Entgeltordnung der Volkshochschule Darmstadt (vhs), beschlossen am 
02.11.2023, wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom … wie 
folgt geändert: 
 
Artikel I 
 
 
1. Der Abschnitt „Allgemein“ erhält die Nummerierung „1.“. 
 
 
2. Der Abschnitt „Höhe des (Regel-)Entgelts“ erhält die Nummerierung „2.“ und wird 
wie folgt geändert: 
 
a) In Absatz 1 Buchstabe a) wird die Folge „5-6 Teilnehmende 7,00 Euro“ durch die 
Folge „5 bis 6 Teilnehmende 7,50 Euro“ ersetzt. 
b) In Absatz 1 Buchstabe b) wird die Folge „7-8 Teilnehmende 5,00 Euro“ durch die 
Folge „ab 7 Teilnehmende 5,50 Euro“ ersetzt. 
c) Absatz 1 Buchstabe c) entfällt. 
 
3. Der Abschnitt „Abweichende Entgelte“ erhält die Nummerierung „3.“. 
 
4. Nach Abschnitt 3. wird der folgende Abschnitt „4. Jährliche Anpassung an den 
Verbraucherpreisindex“ neu eingefügt:  
 
„1) Die in dieser Entgeltordnung festgesetzten Entgelte (Regelentgelte, 
Ermäßigungen, Zuschläge sowie sonstige Teilnahme- und 
Prüfungsentgelte) werden jährlich zum Start des Frühlingssemesters 
automatisch angepasst. 
2) Maßgeblich ist ausschließlich die vom Statistischen Bundesamt 
veröffentlichte prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindexes für 
Deutschland (VPI) im Zeitraum von Juni des vorvergangenen Jahres bis 
Juni des vergangenen Jahres. 
3) Die Anpassung erfolgt rechnerisch exakt in Höhe der nach Absatz 2 
maßgeblichen Veränderungsrate. Ein Entscheidungsspielraum besteht 
nicht. Eine gesonderte Beschlussfassung oder Vorlage im Magistrat ist 
nicht erforderlich. 
4) Die neu errechneten Entgelte werden auf volle 0,50 Euro kaufmännisch 
gerundet. Die Rundung erfolgt einheitlich für alle Entgelttatbestände. 
5) Eine Anpassung unterbleibt, wenn die Veränderungsrate weniger als 1,00 
Prozentpunkt beträgt. In diesem Fall wird die nicht berücksichtigte 
Veränderungsrate im Folgejahr kumulativ zugrunde gelegt. Negative 
Veränderungsraten führen entsprechend zu einer Absenkung der Entgelte. 
6) Die rechnerisch ermittelten Entgelte werden dokumentiert und ortsüblich 
bekannt gegeben. Die Berechnungsgrundlagen sind aktenkundig zu 
machen und mindestens 10 Jahre aufzubewahren. 
7) Die Anpassung steht unter dem Vorbehalt entgegenstehender gesetzlicher 
Regelungen, insbesondere des Haushaltsrechts.“ 
 
5. Der Abschnitt „Ermäßigungen“ erhält die Nummerierung „5.“ und wird wie folgt 
geändert:

a) Absatz 1 Buchstabe e) wird wie folgt neu gefasst: „25% Ermäßigung für 
Schülerinnen und Schüler, Teilnehmende eines Freiwilligen Sozialen Jahres, 
Bundesfreiwilligendienstes oder einem vergleichbaren Dienstjahr sowie 
Studierende und Auszubildende (Bei Kursen für Schülerinnen und Schüler kann 
diese Ermäßigung schon bei den beworbenen Entgelten enthalten sein.).“ 
b) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 ergänzt: „Bei einzelnen 
Veranstaltungen kann aufgrund rechtlicher Einschränkungen oder Kooperationen 
der Anspruch auf eine Ermäßigung entfallen.“ 
 
6. Der Abschnitt „Rücktritt und Kündigung“ erhält die Nummerierung „6.“. 
 
7. Der Abschnitt „Ausnahmeregelungen“ erhält die Nummerierung „7.“. 
 
8. Der Abschnitt „Besteuerung“ erhält die Nummerierung „8.“. 
 
9. Der Abschnitt „Inkrafttreten“ erhält die Nummerierung „9.“. 
 
Artikel II 
 
Diese Änderung der Entgeltordnung tritt mit Wirkung vom 23.02.2027 (Beginn des 
Semesters 1/27) in Kraft. 
 
 
Darmstadt, 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Holger Klötzner 
Stadtrat

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
31.07.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Rechtsamt 
Dezernat IV 
Finanzverwaltung  
 
Amt: Volkshochschule  
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 
IV 
V 43 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0153 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
252 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 271 
Kostenstelle:  043-001-1001-043-001-1008 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  2710-82, 2710-83 Sachkonto: 5090810, 5110010  
 
Betreff: Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule Darmstadt (vhs)  
 
Vorlage vom: 03.06.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die Änderung der Entgeltordnung der vhs Darmstadt wird beschlossen . 
 
 
 
Anlagen: Entgeltordnung der Volkshochschule Darmstadt 2026 (Soll -Zustand) 
Änderungsatzung - Entgeltordnung der Volkshochschule  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 12.08.2026 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.06.2026  
 
Die Volkshochschule Darmstadt (vhs) erhebt Entgelte für die Durchführung von Kursen und  
Veranstaltungen von den Teilnehmenden.  Zuletzt wurden die Entgelte durch einen Beschluss 
der Stadtverordnetenversammlung  vom 02.11.2023 festgelegt. Dabei wurde festgelegt, dass 
der Deckungsbeitrag pro Kurs im Regelfall dem Faktor 1,3 (bezogen auf die Honorarkosten der 
Kursleitungen) entspricht. Hierdurch werden weitere mit dem Kursbetrieb verbundene Kosten 
abgedeckt (z.B. Lehrwerke, Mietkosten, Personalkosten, etc.).  
 
Ziel dieser Entgeltordnung ist es , die Entgelte an gestiegene Kosten anzupasse n. Die aktuellen 
Entgelte werden grundsätzlich um 0,50 Euro pro 45 Minuten Unterricht erhöht. Außerdem wird 
die Staffelstufe „c) ab 9 Teilnehmenden“  gestrichen. Damit wird die Maßnahme 119 des 
Haushaltssicherungskonzepts 2026 erfüllt. Diese Erhöhung ist unabhängig von der in Zukunft 
geplanten Dynamisierung. Ausgewählte gesellschafts -, bildungs - oder sozialpolitische 
Veranstaltungen wie  beispielsweise der Hauptschulabschluss, Alphabetisierungskurse oder 
Kurse für Deutsch als  Fremdsprache werden weiterhin mit einem niedrigeren Entgelt 
angeboten. Im Bereich der vom BaMF geförderten Kurse gibt es ebenfalls keine Änderungen.  
 
Mit der zukünftigen Dynamisieru ng der Entgeltordnung wird die dauerhafte Wirtschaftlichkeit 
der Kursangebote sichergestellt. Hierfür wird jährlich im Juni die Veränderung des deutschen 
Verbraucherpreisindex im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr festgestellt und auf die Entgelte 
des darauffolgenden Frühjahrssemester angewendet. Dies kann zu Erhöhungen, aber auch zu 
Verringerungen der Entgelte führen. Ein Magistratsbeschluss ist dafür nicht erforderlich. Die 
neuen Entgelte werden stets auf volle 0,50 Euro kaufmännisch gerundet. Änderung von unter 
einem Prozent werden nicht berücksichtigt. In diesem Fall wird die Änderung im Folgejahr 
kumulativ zugrunde gelegt.  
 
Auch in Zukunft werden Ermäßigungen angeboten, um allen Menschen einen Zugang zu  
Bildung zu gewähren. Der Ausbau der Ermäßigungsgrupp en auf Teilnehmende eines 
Freiwilligen Sozialen Jahres, Bundesfreiwilligendienstes oder einem vergleichbaren Dienstjahr 
und von Auszubildenden stellt diese mit Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden gleich.  
 
In Anbetracht der Planungszyklen der vhs s oll die Anpassung der Entgeltordnung zum 
Semester 1-2027, welches am 23.02.2027 beginnt, in Kraft treten.  
 
Darmstadt, 03.06.2026  
 
 
Dezernat I    Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
Hanno Benz    André Schellenberg    Holger Klötzner  
Oberbürgermeister    Stadtkämmerer    Stadtrat

2026/0153

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
31.07.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Rechtsamt 
Dezernat IV 
Finanzverwaltung  
 
Amt: Volkshochschule  
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0153 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 271 
Kostenstelle:  043-001-1001-043-001-1008 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  2710-82, 2710-83 Sachkonto: 5090810, 5110010  
 
Betreff: Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule Darmstadt (vhs)  
 
Vorlage vom: 03.06.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die Änderung der Entgeltordnung der vhs Darmstadt wird beschlossen . 
 
 
 
Anlagen: Entgeltordnung der Volkshochschule Darmstadt 2026 (Soll -Zustand) 
Änderungsatzung - Entgeltordnung der Volkshochschule  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.06.2026  
 
Die Volkshochschule Darmstadt (vhs) erhebt Entgelte für die Durchführung von Kursen und  
Veranstaltungen von den Teilnehmenden.  Zuletzt wurden die Entgelte durch einen Beschluss 
der Stadtverordnetenversammlung  vom 02.11.2023 festgelegt. Dabei wurde  festgelegt, dass 
der Deckungsbeitrag pro Kurs im Regelfall dem Faktor 1,3 (bezogen auf die Honor arkosten der 
Kursleitungen) entspricht. Hierdurch  werden weitere mit dem Kursbetrieb verbundene Kosten 
abgedeckt (z.B. Lehrwerke, Mietkosten, Personalkosten, etc.).  
 
Ziel dieser Entgeltordnung ist es , die Entgelte an gestiegene Kosten anzupasse n. Die aktuellen 
Entgelte werden grundsätzlich um 0,50 Euro pro 45 Minuten Unterricht erhöht. Außerdem wird 
die Staffelstufe „c) ab 9 Teilnehmenden “ gestrichen. Damit wird die Maßnahme 119 des 
Haushaltssicherungskonzepts 2026 erfüllt. Diese Erhöhung ist unabhängig von  der in Zukunft 
geplanten Dynamisierung.  Ausgewählte gesellschafts -, bildungs - oder sozialpolitische 
Veranstaltungen wie  beispielsweise der Hauptschulabschluss, Alphabetisierungskurse oder 
Kurse für Deutsch als  Fremdsprache werden weiterhin mit einem niedr igeren Entgelt 
angeboten. Im Bereich der vom BaMF geförderten Kurse gibt es ebenfalls keine Änderung en. 
 
Mit der zukünftigen Dynamisierung der Entgeltordnung wird die dauerhafte Wirtschaftlichkeit 
der Kursangebote sichergestellt. Hierfür wird jährlich im J uni die Veränderung des deutschen 
Verbraucherpreisindex im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr festgestellt und auf d ie Entgelte 
des darauffolgenden  Frühjahrssemester angewendet. Dies kann zu Erhöhungen , aber auch zu  
Verringerungen der Entgelte führen. Ein Ma gistratsbeschluss ist dafür nicht erforderlich.  Die 
neuen Entgelte werden stets auf volle 0,50 Euro kaufmännisch gerundet. Änderung von unter 
einem Prozent werden nicht berücksichtigt. In diesem Fall wird die Änderung im Folgejahr 
kumulativ zugrunde gelegt . 
 
Auch in Zukunft werden Ermäßigungen angeboten, um allen Menschen einen Zugang zu  
Bildung zu gewähren. Der Ausbau der Ermäßigungsgruppen auf Teilnehmende eines 
Freiwilligen Sozialen Jahres, Bundesfreiwilligendienstes oder einem vergleichbaren Dienstjahr 
und von Auszubildenden stellt diese mit Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden gleich.  
 
In Anbetracht der Planungszyklen der vhs soll die Anpassung der Entgeltordnung zum 
Semester 1-2027, welches am 23.02.202 7 beginnt, in Kraft treten.  
 
Darmstadt, 03.06.2026  
 
 
Dezernat I    Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
Hanno Benz    André Schellenberg    Holger Klötzner  
Oberbürgermeister    Stadtkämmerer    Stadtrat

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Volkshochschule 
 Darmstadt 
 
 
1 
 
Entgeltordnung der Volkshochschule 
Darmstadt (vhs) 
1. Allgemein 
Die Volkshochschule Darmstadt (vhs) erhebt privatrechtliche Entgelte für die Teilnahme an ihren 
Veranstaltungen, Kursen und Maßnahmen. 
2. Höhe des (Regel-)Entgelts 
(1) Das Regelentgelt pro Unterrichtseinheit à 45 Minuten wird in Abhängigkeit von der Anzahl der 
Teilnehmenden erhoben: 
a) 5 bis 6 Teilnehmende: 7,50 Euro 
b) ab 7 Teilnehmende: 5,50 Euro 
(2) Bei kürzeren oder längeren Unterrichtseinheiten reduziert bzw. erhöht sich das Entgelt 
entsprechend. 
(3) Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung können bei den Gesamtteilnahmeentgelten 
Cent-Beträge auf volle Euro-Beträge auf- oder abgerundet werden. 
(4) Für besondere Kosten (z.B. Ausgaben für Unterrichtsmaterial etc.) können Zuschläge zu den 
Entgelten erhoben werden. Die Höhe der Zuschläge richtet sich nach den Selbstkosten. In der 
Ankündigung zu der jeweiligen Veranstaltung ist auf die Erhebung der Zuschläge hinzuweisen. 
3. Abweichende Entgelte 
(1) Zur Förderung von ausgewählten gesellschafts-, bildungs- oder sozialpolitischen 
Veranstaltungen kann das Teilnahmeentgelt von der Volkshochschule Darmstadt kursbezogen 
reduziert werden. Bei einzelnen Angeboten kann die Volkshochschule Darmstadt von der 
Erhebung von Entgelten ganz oder teilweise absehen. 
Dies gilt insbesondere für folgende Veranstaltungsarten bzw. -kurse: 
a) Hauptschulabschluss: monatliche Grundgebühr in Höhe von 20,00 Euro 
b) Grundbildungsangebote: 1,20 bis 2,50 Euro pro UE 
(2) Bei Maßnahmen, die im Auftrag des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) 
durchgeführt werden (z.B. Integrations- und Berufssprachkurse mit den dazugehörigen 
Prüfungen sowie Einbürgerungstests), gelten die Regelungen der mit dem Auftraggeber 
geschlossenen Verträge. Für Personen, deren Teilnahme momentan oder vorübergehend 
nicht von Dritten gefördert wird, beträgt das Kursentgelt 80 % des Kostenerstattungssatzes 
und das Entgelt für Prüfungen 100 % des Kostenerstattungssatzes des Auftraggebers. 
Prüfungsentgelte sind direkt bei der Anmeldung fällig. 
(3) Bei Teilnahme an volkshochschuleigenen Prüfungen (Zertifikate, Grundbausteinprüfungen 
etc.) orientieren sich die Prüfungsgebühren an der geltenden Entgeltordnung der jeweiligen 
Prüfungsinstitution (z. B. Deutscher Volkshochschulverband, Hessischer 
Volkshochschulverband, Goethe-Institut etc.) sowie an den Aufwendungen für die 
Volkshochschule. Die Entgelte sind bei der Anmeldung zur jeweiligen Prüfung direkt fällig.

Volkshochschule 
 Darmstadt 
 
 
2 
 
(4) Bei Maßnahmen, die in Kooperation mit anderen Institutionen (z. B. Firmen, Kommunen, 
andere Bildungsträger) durchgeführt werden, gelten die mit dem Auftraggeber bzw. 
Kooperationspartner vereinbarten Regelungen. Werden von Dritten Zuschüsse gewährt, 
können diese bei der Entgeltfestsetzung berücksichtigt werden. 
(5) Für Vorträge, Vortragsreihen, Exkursionen, Führungen, Einzelveranstaltungen sowie 
Studienfahrten und -reisen und Bildungsurlaube können die Entgelte gesondert festgesetzt 
werden und orientieren sich an den Aufwendungen. 
4. jährliche Anpassung an den Verbraucherpreisindex 
(1) Die in dieser Entgeltordnung festgesetzten Entgelte (Regelentgelte, Ermäßigungen, Zuschläge 
sowie sonstige Teilnahme- und Prüfungsentgelte) werden jährlich zum Start des 
Frühlingssemesters automatisch angepasst. 
(2) Maßgeblich ist ausschließlich die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte prozentuale 
Veränderung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI) im Zeitraum von Juni des 
vorvergangenen Jahres bis Juni des vergangenen Jahres. 
(3) Die Anpassung erfolgt rechnerisch exakt in Höhe der nach Absatz 2 maßgeblichen 
Veränderungsrate. Ein Entscheidungsspielraum besteht nicht. Eine gesonderte 
Beschlussfassung oder Vorlage im Magistrat ist nicht erforderlich. 
(4) Die neu errechneten Entgelte werden auf volle 0,50 Euro kaufmännisch gerundet. Die 
Rundung erfolgt einheitlich für alle Entgelttatbestände. 
(5) Eine Anpassung unterbleibt, wenn die Veränderungsrate weniger als 1,00 Prozent beträgt. In 
diesem Fall wird die nicht berücksichtigte Veränderungsrate im Folgejahr kumulativ zugrunde 
gelegt. Negative Veränderungsraten führen entsprechend zu einer Absenkung der Entgelte. 
(6) Die rechnerisch ermittelten Entgelte werden dokumentiert und ortsüblich bekannt gegeben. 
Die Berechnungsgrundlagen sind aktenkundig zu machen und mindestens 10 Jahre 
aufzubewahren. 
(7) Die Anpassung steht unter dem Vorbehalt entgegenstehender gesetzlicher Regelungen, 
insbesondere des Haushaltsrechts. 
5. Ermäßigungen 
(1) Folgende Ermäßigungen werden gewährt: 
a) 50 % Ermäßigung bei nachgewiesenem Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 
II (Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld und Sozialgeld), dem Sozialgesetzbuch XII 
(Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz; 
b) 50 % Ermäßigung bei Vorlage einer gültigen Teilhabecard der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt; 
c) 25% Ermäßigung bei nachgewiesenem Bezug von Arbeitslosengeld I oder Wohngeld; 
d) 25% Ermäßigung bei Nachweis einer Schwerbehinderung; 
e) 25% Ermäßigung für Schülerinnen und Schüler, Teilnehmende eines Freiwilligen Sozialen 
Jahres, Bundesfreiwilligendienstes oder einem vergleichbaren Dienstjahr sowie 
Studierende und Auszubildende (Bei Kursen für Schülerinnen und Schüler kann diese 
Ermäßigung schon bei den beworbenen Entgelten enthalten sein.). 
(2) Es ist nicht möglich, mehrere Ermäßigungsansprüche miteinander zu kombinieren.

Volkshochschule 
 Darmstadt 
 
 
3 
 
(3) Der Ermäßigungsanspruch muss bei der Anmeldung, spätestens jedoch bis zu 
Veranstaltungsbeginn geltend gemacht und nachgewiesen werden. Der Ermäßigungsnachweis 
muss den Namen und die Gültigkeitsdauer enthalten. Sollten die Ermäßigungsnachweise nicht 
vorliegen oder nicht anerkannt werden, wird das volle Entgelt fällig. 
(4) Bei einzelnen Veranstaltungen kann aufgrund rechtlicher Einschränkungen oder 
Kooperationen der Anspruch auf eine Ermäßigung entfallen. 
6. Rücktritt und Kündigung 
Die Rücktrittsbedingungen und damit zusammenhängenden Stornierungskosten für Teilnehmende 
ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der vhs (vgl. Ziffer 10). Fälle, in 
denen die vhs vom Vertrag zurücktritt oder diesen kündigt, ergeben sich ebenfalls aus den AGB 
(vgl. Ziffer 8). Die AGB gelten neben dieser Entgeltordnung. 
7. Ausnahmeregelungen 
Die Leitung der Volkshochschule Darmstadt kann im Einzelfall Ausnahmen von den Vorschriften 
der Entgeltordnung zulassen. Die Leitung kann die ihr übertragene Befugnis weiter delegieren. 
Beispielsweise kann bei Unterschreitung der Mindestteilnehmendenzahl der Kurs mit einer 
verkürzten Stundenzahl oder einem erhöhten Entgelt durchgeführt werden.  
8. Besteuerung 
Soweit es sich bei den Leistungen nicht um typische steuerfreie Leistungen der vhs im Sinne des 
Umsatzsteuerrechts handelt, ist neben den festgelegten Einnahmen die Umsatzsteuer in der 
jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zu erheben. 
9. Inkrafttreten 
Diese Entgeltordnung tritt ab dem Semester 1/27, das heißt ab dem 23.02.2027, in Kraft.

Beratungsverlauf (15)

02.09.2026 Ausschuss für Bildung, Schule und Digitalisierung
TOP 8
Zur Sitzung
02.09.2026 Ausschuss für Bildung, Schule und Digitalisierung
TOP 8
Zur Sitzung
02.09.2026 Ausschuss für Bildung, Schule und Digitalisierung
TOP 7
Zur Sitzung
02.09.2026 Ausschuss für Bildung, Schule und Digitalisierung
TOP 8
Zur Sitzung
10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
TOP 4
Zur Sitzung
10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
TOP 4
Zur Sitzung
10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
TOP 4
Zur Sitzung
10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
TOP 4
Zur Sitzung
17.09.2026 Stadtverordnetenversammlung
TOP 13
Zur Sitzung
17.09.2026 Stadtverordnetenversammlung
TOP 13
Zur Sitzung
17.09.2026 Stadtverordnetenversammlung
TOP 13
Zur Sitzung
TOP 252
TOP 252
TOP 252
TOP 252

Details

Vorlagen-Nr.
2026/0153
Typ
Magistratsvorlage
Datum
03.06.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00