2026/0153
Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule Darmstadt (vhs)
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Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule Darmstadt (vhs) vom ………. Die Entgeltordnung der Volkshochschule Darmstadt (vhs), beschlossen am 02.11.2023, wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom … wie folgt geändert: Artikel I 1. Der Abschnitt „Allgemein“ erhält die Nummerierung „1.“. 2. Der Abschnitt „Höhe des (Regel-)Entgelts“ erhält die Nummerierung „2.“ und wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Buchstabe a) wird die Folge „5-6 Teilnehmende 7,00 Euro“ durch die Folge „5 bis 6 Teilnehmende 7,50 Euro“ ersetzt. b) In Absatz 1 Buchstabe b) wird die Folge „7-8 Teilnehmende 5,00 Euro“ durch die Folge „ab 7 Teilnehmende 5,50 Euro“ ersetzt. c) Absatz 1 Buchstabe c) entfällt. 3. Der Abschnitt „Abweichende Entgelte“ erhält die Nummerierung „3.“. 4. Nach Abschnitt 3. wird der folgende Abschnitt „4. Jährliche Anpassung an den Verbraucherpreisindex“ neu eingefügt: „1) Die in dieser Entgeltordnung festgesetzten Entgelte (Regelentgelte, Ermäßigungen, Zuschläge sowie sonstige Teilnahme- und Prüfungsentgelte) werden jährlich zum Start des Frühlingssemesters automatisch angepasst. 2) Maßgeblich ist ausschließlich die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI) im Zeitraum von Juni des vorvergangenen Jahres bis Juni des vergangenen Jahres. 3) Die Anpassung erfolgt rechnerisch exakt in Höhe der nach Absatz 2 maßgeblichen Veränderungsrate. Ein Entscheidungsspielraum besteht nicht. Eine gesonderte Beschlussfassung oder Vorlage im Magistrat ist nicht erforderlich. 4) Die neu errechneten Entgelte werden auf volle 0,50 Euro kaufmännisch gerundet. Die Rundung erfolgt einheitlich für alle Entgelttatbestände. 5) Eine Anpassung unterbleibt, wenn die Veränderungsrate weniger als 1,00 Prozentpunkt beträgt. In diesem Fall wird die nicht berücksichtigte Veränderungsrate im Folgejahr kumulativ zugrunde gelegt. Negative Veränderungsraten führen entsprechend zu einer Absenkung der Entgelte. 6) Die rechnerisch ermittelten Entgelte werden dokumentiert und ortsüblich bekannt gegeben. Die Berechnungsgrundlagen sind aktenkundig zu machen und mindestens 10 Jahre aufzubewahren. 7) Die Anpassung steht unter dem Vorbehalt entgegenstehender gesetzlicher Regelungen, insbesondere des Haushaltsrechts.“ 5. Der Abschnitt „Ermäßigungen“ erhält die Nummerierung „5.“ und wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Buchstabe e) wird wie folgt neu gefasst: „25% Ermäßigung für Schülerinnen und Schüler, Teilnehmende eines Freiwilligen Sozialen Jahres, Bundesfreiwilligendienstes oder einem vergleichbaren Dienstjahr sowie Studierende und Auszubildende (Bei Kursen für Schülerinnen und Schüler kann diese Ermäßigung schon bei den beworbenen Entgelten enthalten sein.).“ b) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 ergänzt: „Bei einzelnen Veranstaltungen kann aufgrund rechtlicher Einschränkungen oder Kooperationen der Anspruch auf eine Ermäßigung entfallen.“ 6. Der Abschnitt „Rücktritt und Kündigung“ erhält die Nummerierung „6.“. 7. Der Abschnitt „Ausnahmeregelungen“ erhält die Nummerierung „7.“. 8. Der Abschnitt „Besteuerung“ erhält die Nummerierung „8.“. 9. Der Abschnitt „Inkrafttreten“ erhält die Nummerierung „9.“. Artikel II Diese Änderung der Entgeltordnung tritt mit Wirkung vom 23.02.2027 (Beginn des Semesters 1/27) in Kraft. Darmstadt, Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Holger Klötzner Stadtrat
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
31.07.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Rechtsamt
Dezernat IV
Finanzverwaltung
Amt: Volkshochschule
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 30
IV
V 43
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0153
Magistratsbeschluss -Nr.
252
Internetfähig
Produkt-Nr.: 271
Kostenstelle: 043-001-1001-043-001-1008 Investitionsnummer:
Kostenträger: 2710-82, 2710-83 Sachkonto: 5090810, 5110010
Betreff: Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule Darmstadt (vhs)
Vorlage vom: 03.06.2026
Beschlussvorschlag :
Die Änderung der Entgeltordnung der vhs Darmstadt wird beschlossen .
Anlagen: Entgeltordnung der Volkshochschule Darmstadt 2026 (Soll -Zustand)
Änderungsatzung - Entgeltordnung der Volkshochschule
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 12.08.2026
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.06.2026
Die Volkshochschule Darmstadt (vhs) erhebt Entgelte für die Durchführung von Kursen und
Veranstaltungen von den Teilnehmenden. Zuletzt wurden die Entgelte durch einen Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023 festgelegt. Dabei wurde festgelegt, dass
der Deckungsbeitrag pro Kurs im Regelfall dem Faktor 1,3 (bezogen auf die Honorarkosten der
Kursleitungen) entspricht. Hierdurch werden weitere mit dem Kursbetrieb verbundene Kosten
abgedeckt (z.B. Lehrwerke, Mietkosten, Personalkosten, etc.).
Ziel dieser Entgeltordnung ist es , die Entgelte an gestiegene Kosten anzupasse n. Die aktuellen
Entgelte werden grundsätzlich um 0,50 Euro pro 45 Minuten Unterricht erhöht. Außerdem wird
die Staffelstufe „c) ab 9 Teilnehmenden“ gestrichen. Damit wird die Maßnahme 119 des
Haushaltssicherungskonzepts 2026 erfüllt. Diese Erhöhung ist unabhängig von der in Zukunft
geplanten Dynamisierung. Ausgewählte gesellschafts -, bildungs - oder sozialpolitische
Veranstaltungen wie beispielsweise der Hauptschulabschluss, Alphabetisierungskurse oder
Kurse für Deutsch als Fremdsprache werden weiterhin mit einem niedrigeren Entgelt
angeboten. Im Bereich der vom BaMF geförderten Kurse gibt es ebenfalls keine Änderungen.
Mit der zukünftigen Dynamisieru ng der Entgeltordnung wird die dauerhafte Wirtschaftlichkeit
der Kursangebote sichergestellt. Hierfür wird jährlich im Juni die Veränderung des deutschen
Verbraucherpreisindex im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr festgestellt und auf die Entgelte
des darauffolgenden Frühjahrssemester angewendet. Dies kann zu Erhöhungen, aber auch zu
Verringerungen der Entgelte führen. Ein Magistratsbeschluss ist dafür nicht erforderlich. Die
neuen Entgelte werden stets auf volle 0,50 Euro kaufmännisch gerundet. Änderung von unter
einem Prozent werden nicht berücksichtigt. In diesem Fall wird die Änderung im Folgejahr
kumulativ zugrunde gelegt.
Auch in Zukunft werden Ermäßigungen angeboten, um allen Menschen einen Zugang zu
Bildung zu gewähren. Der Ausbau der Ermäßigungsgrupp en auf Teilnehmende eines
Freiwilligen Sozialen Jahres, Bundesfreiwilligendienstes oder einem vergleichbaren Dienstjahr
und von Auszubildenden stellt diese mit Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden gleich.
In Anbetracht der Planungszyklen der vhs s oll die Anpassung der Entgeltordnung zum
Semester 1-2027, welches am 23.02.2027 beginnt, in Kraft treten.
Darmstadt, 03.06.2026
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
Hanno Benz André Schellenberg Holger Klötzner
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadtrat
2026/0153
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
31.07.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Rechtsamt
Dezernat IV
Finanzverwaltung
Amt: Volkshochschule
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0153
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 271
Kostenstelle: 043-001-1001-043-001-1008 Investitionsnummer:
Kostenträger: 2710-82, 2710-83 Sachkonto: 5090810, 5110010
Betreff: Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule Darmstadt (vhs)
Vorlage vom: 03.06.2026
Beschlussvorschlag :
Die Änderung der Entgeltordnung der vhs Darmstadt wird beschlossen .
Anlagen: Entgeltordnung der Volkshochschule Darmstadt 2026 (Soll -Zustand)
Änderungsatzung - Entgeltordnung der Volkshochschule
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.06.2026
Die Volkshochschule Darmstadt (vhs) erhebt Entgelte für die Durchführung von Kursen und
Veranstaltungen von den Teilnehmenden. Zuletzt wurden die Entgelte durch einen Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023 festgelegt. Dabei wurde festgelegt, dass
der Deckungsbeitrag pro Kurs im Regelfall dem Faktor 1,3 (bezogen auf die Honor arkosten der
Kursleitungen) entspricht. Hierdurch werden weitere mit dem Kursbetrieb verbundene Kosten
abgedeckt (z.B. Lehrwerke, Mietkosten, Personalkosten, etc.).
Ziel dieser Entgeltordnung ist es , die Entgelte an gestiegene Kosten anzupasse n. Die aktuellen
Entgelte werden grundsätzlich um 0,50 Euro pro 45 Minuten Unterricht erhöht. Außerdem wird
die Staffelstufe „c) ab 9 Teilnehmenden “ gestrichen. Damit wird die Maßnahme 119 des
Haushaltssicherungskonzepts 2026 erfüllt. Diese Erhöhung ist unabhängig von der in Zukunft
geplanten Dynamisierung. Ausgewählte gesellschafts -, bildungs - oder sozialpolitische
Veranstaltungen wie beispielsweise der Hauptschulabschluss, Alphabetisierungskurse oder
Kurse für Deutsch als Fremdsprache werden weiterhin mit einem niedr igeren Entgelt
angeboten. Im Bereich der vom BaMF geförderten Kurse gibt es ebenfalls keine Änderung en.
Mit der zukünftigen Dynamisierung der Entgeltordnung wird die dauerhafte Wirtschaftlichkeit
der Kursangebote sichergestellt. Hierfür wird jährlich im J uni die Veränderung des deutschen
Verbraucherpreisindex im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr festgestellt und auf d ie Entgelte
des darauffolgenden Frühjahrssemester angewendet. Dies kann zu Erhöhungen , aber auch zu
Verringerungen der Entgelte führen. Ein Ma gistratsbeschluss ist dafür nicht erforderlich. Die
neuen Entgelte werden stets auf volle 0,50 Euro kaufmännisch gerundet. Änderung von unter
einem Prozent werden nicht berücksichtigt. In diesem Fall wird die Änderung im Folgejahr
kumulativ zugrunde gelegt .
Auch in Zukunft werden Ermäßigungen angeboten, um allen Menschen einen Zugang zu
Bildung zu gewähren. Der Ausbau der Ermäßigungsgruppen auf Teilnehmende eines
Freiwilligen Sozialen Jahres, Bundesfreiwilligendienstes oder einem vergleichbaren Dienstjahr
und von Auszubildenden stellt diese mit Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden gleich.
In Anbetracht der Planungszyklen der vhs soll die Anpassung der Entgeltordnung zum
Semester 1-2027, welches am 23.02.202 7 beginnt, in Kraft treten.
Darmstadt, 03.06.2026
Dezernat I Dezernat IV Dezernat V
Hanno Benz André Schellenberg Holger Klötzner
Oberbürgermeister Stadtkämmerer Stadtrat
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Volkshochschule Darmstadt 1 Entgeltordnung der Volkshochschule Darmstadt (vhs) 1. Allgemein Die Volkshochschule Darmstadt (vhs) erhebt privatrechtliche Entgelte für die Teilnahme an ihren Veranstaltungen, Kursen und Maßnahmen. 2. Höhe des (Regel-)Entgelts (1) Das Regelentgelt pro Unterrichtseinheit à 45 Minuten wird in Abhängigkeit von der Anzahl der Teilnehmenden erhoben: a) 5 bis 6 Teilnehmende: 7,50 Euro b) ab 7 Teilnehmende: 5,50 Euro (2) Bei kürzeren oder längeren Unterrichtseinheiten reduziert bzw. erhöht sich das Entgelt entsprechend. (3) Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung können bei den Gesamtteilnahmeentgelten Cent-Beträge auf volle Euro-Beträge auf- oder abgerundet werden. (4) Für besondere Kosten (z.B. Ausgaben für Unterrichtsmaterial etc.) können Zuschläge zu den Entgelten erhoben werden. Die Höhe der Zuschläge richtet sich nach den Selbstkosten. In der Ankündigung zu der jeweiligen Veranstaltung ist auf die Erhebung der Zuschläge hinzuweisen. 3. Abweichende Entgelte (1) Zur Förderung von ausgewählten gesellschafts-, bildungs- oder sozialpolitischen Veranstaltungen kann das Teilnahmeentgelt von der Volkshochschule Darmstadt kursbezogen reduziert werden. Bei einzelnen Angeboten kann die Volkshochschule Darmstadt von der Erhebung von Entgelten ganz oder teilweise absehen. Dies gilt insbesondere für folgende Veranstaltungsarten bzw. -kurse: a) Hauptschulabschluss: monatliche Grundgebühr in Höhe von 20,00 Euro b) Grundbildungsangebote: 1,20 bis 2,50 Euro pro UE (2) Bei Maßnahmen, die im Auftrag des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) durchgeführt werden (z.B. Integrations- und Berufssprachkurse mit den dazugehörigen Prüfungen sowie Einbürgerungstests), gelten die Regelungen der mit dem Auftraggeber geschlossenen Verträge. Für Personen, deren Teilnahme momentan oder vorübergehend nicht von Dritten gefördert wird, beträgt das Kursentgelt 80 % des Kostenerstattungssatzes und das Entgelt für Prüfungen 100 % des Kostenerstattungssatzes des Auftraggebers. Prüfungsentgelte sind direkt bei der Anmeldung fällig. (3) Bei Teilnahme an volkshochschuleigenen Prüfungen (Zertifikate, Grundbausteinprüfungen etc.) orientieren sich die Prüfungsgebühren an der geltenden Entgeltordnung der jeweiligen Prüfungsinstitution (z. B. Deutscher Volkshochschulverband, Hessischer Volkshochschulverband, Goethe-Institut etc.) sowie an den Aufwendungen für die Volkshochschule. Die Entgelte sind bei der Anmeldung zur jeweiligen Prüfung direkt fällig. Volkshochschule Darmstadt 2 (4) Bei Maßnahmen, die in Kooperation mit anderen Institutionen (z. B. Firmen, Kommunen, andere Bildungsträger) durchgeführt werden, gelten die mit dem Auftraggeber bzw. Kooperationspartner vereinbarten Regelungen. Werden von Dritten Zuschüsse gewährt, können diese bei der Entgeltfestsetzung berücksichtigt werden. (5) Für Vorträge, Vortragsreihen, Exkursionen, Führungen, Einzelveranstaltungen sowie Studienfahrten und -reisen und Bildungsurlaube können die Entgelte gesondert festgesetzt werden und orientieren sich an den Aufwendungen. 4. jährliche Anpassung an den Verbraucherpreisindex (1) Die in dieser Entgeltordnung festgesetzten Entgelte (Regelentgelte, Ermäßigungen, Zuschläge sowie sonstige Teilnahme- und Prüfungsentgelte) werden jährlich zum Start des Frühlingssemesters automatisch angepasst. (2) Maßgeblich ist ausschließlich die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI) im Zeitraum von Juni des vorvergangenen Jahres bis Juni des vergangenen Jahres. (3) Die Anpassung erfolgt rechnerisch exakt in Höhe der nach Absatz 2 maßgeblichen Veränderungsrate. Ein Entscheidungsspielraum besteht nicht. Eine gesonderte Beschlussfassung oder Vorlage im Magistrat ist nicht erforderlich. (4) Die neu errechneten Entgelte werden auf volle 0,50 Euro kaufmännisch gerundet. Die Rundung erfolgt einheitlich für alle Entgelttatbestände. (5) Eine Anpassung unterbleibt, wenn die Veränderungsrate weniger als 1,00 Prozent beträgt. In diesem Fall wird die nicht berücksichtigte Veränderungsrate im Folgejahr kumulativ zugrunde gelegt. Negative Veränderungsraten führen entsprechend zu einer Absenkung der Entgelte. (6) Die rechnerisch ermittelten Entgelte werden dokumentiert und ortsüblich bekannt gegeben. Die Berechnungsgrundlagen sind aktenkundig zu machen und mindestens 10 Jahre aufzubewahren. (7) Die Anpassung steht unter dem Vorbehalt entgegenstehender gesetzlicher Regelungen, insbesondere des Haushaltsrechts. 5. Ermäßigungen (1) Folgende Ermäßigungen werden gewährt: a) 50 % Ermäßigung bei nachgewiesenem Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld und Sozialgeld), dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz; b) 50 % Ermäßigung bei Vorlage einer gültigen Teilhabecard der Wissenschaftsstadt Darmstadt; c) 25% Ermäßigung bei nachgewiesenem Bezug von Arbeitslosengeld I oder Wohngeld; d) 25% Ermäßigung bei Nachweis einer Schwerbehinderung; e) 25% Ermäßigung für Schülerinnen und Schüler, Teilnehmende eines Freiwilligen Sozialen Jahres, Bundesfreiwilligendienstes oder einem vergleichbaren Dienstjahr sowie Studierende und Auszubildende (Bei Kursen für Schülerinnen und Schüler kann diese Ermäßigung schon bei den beworbenen Entgelten enthalten sein.). (2) Es ist nicht möglich, mehrere Ermäßigungsansprüche miteinander zu kombinieren. Volkshochschule Darmstadt 3 (3) Der Ermäßigungsanspruch muss bei der Anmeldung, spätestens jedoch bis zu Veranstaltungsbeginn geltend gemacht und nachgewiesen werden. Der Ermäßigungsnachweis muss den Namen und die Gültigkeitsdauer enthalten. Sollten die Ermäßigungsnachweise nicht vorliegen oder nicht anerkannt werden, wird das volle Entgelt fällig. (4) Bei einzelnen Veranstaltungen kann aufgrund rechtlicher Einschränkungen oder Kooperationen der Anspruch auf eine Ermäßigung entfallen. 6. Rücktritt und Kündigung Die Rücktrittsbedingungen und damit zusammenhängenden Stornierungskosten für Teilnehmende ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der vhs (vgl. Ziffer 10). Fälle, in denen die vhs vom Vertrag zurücktritt oder diesen kündigt, ergeben sich ebenfalls aus den AGB (vgl. Ziffer 8). Die AGB gelten neben dieser Entgeltordnung. 7. Ausnahmeregelungen Die Leitung der Volkshochschule Darmstadt kann im Einzelfall Ausnahmen von den Vorschriften der Entgeltordnung zulassen. Die Leitung kann die ihr übertragene Befugnis weiter delegieren. Beispielsweise kann bei Unterschreitung der Mindestteilnehmendenzahl der Kurs mit einer verkürzten Stundenzahl oder einem erhöhten Entgelt durchgeführt werden. 8. Besteuerung Soweit es sich bei den Leistungen nicht um typische steuerfreie Leistungen der vhs im Sinne des Umsatzsteuerrechts handelt, ist neben den festgelegten Einnahmen die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zu erheben. 9. Inkrafttreten Diese Entgeltordnung tritt ab dem Semester 1/27, das heißt ab dem 23.02.2027, in Kraft.
Beratungsverlauf (15)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0153
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.06.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00