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Kosten des Rosenmontagszuges für die Stadt Köln

AfD Anfrage nach § 4 AN/0246/2024 vom 21.02.2024

Stand: Am 15.04.2024 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • AfD Anfrage nach § 4

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    An die Vorsitzende des Hauptausschus- ses Oberbürgermeisterin Henriette Reker Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 Stephan.Boyens @stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 21.02.2024 AN/0246/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Hauptausschuss 26.02.2024 Kosten des Rosenmontagszuges für die Stadt Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, der Rosenmontagszug ist einer der gesellschaftlichen Ereignisse in Köln. Er stellt den Höhepunkt einer jeden Karnevalssession dar. 12.000 Jecken ziehen durch die Kölner Innenstadt und über eine Millionen Menschen jubeln ihnen zu. Dieser Zug steht für Brauchtumspflege pur und muss als sol- cher auch erhalten werden. Nichtsdestotrotz sollte Transparenz darüber herrschen in welchem Um- fang der öffentlichen Hand Kosten entstehen. Wir fragen daher die Stadt: 1. In welchem Umfang hat die Stadt Köln das Festkomitee Kölner Karneval in den Jahren 2023 und 2024 finanzielle Mittel z.B. zur Durchführung des Rosenmontagszugs zukommen lassen? 2. In welchem Umfang entstehen der Stadt Köln Kosten für die Reinigung der Innenstadt nach dem Rosenmontagszug? 3. In Welchem Umfang entstehen der Stadt Köln Kosten für private Sicherheitsdienstleister? 4. Welche Einnahmen erzielt die Stadt Köln im Zuge des Rosenmontagszugs z.B. in der Form von Standgebühren für die Tribünen? 5. In welchem Umfang erstattet das Festkomitee Kölner Karneval Kosten an die Stadt Köln? gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf

  1. 15.04.2024

    Hauptausschuss

    TOP 3.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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