0714/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion in der Sitzung des Hauptausschusses vom 26.02.2024 betreffend Kosten des Rosenmontagszuges für die Stadt Köln (AN/0246/2024)
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 15.04.2024 0714/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 15.04.2024 Beantwortung einer Anfrage der AfD-Fraktion in der Sitzung des Hauptausschusses vom 26.02.2024 betreffend Kosten des Rosenmontagszuges für die Stadt Köln (AN/0246/2024) Gemäß der Anfrage (AN/0246/2024) bittet die AfD-Fraktion im Hauptausschuss um die Beant- wortung folgender Fragestellungen: 1. In welchem Umfang hat die Stadt Köln dem Festkomitee Kölner Karneval in den Jahren 2023 und 2024 finanzielle Mittel z.B. zur Durchführung des Rosenmontags- zugs zukommen lassen? Antwort der Verwaltung: In den Jahren 2023 und 2024 erhielt die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karne- vals mbH“ einen jährlichen Zuschuss in Höhe von maximal 153.425 EUR in Form einer Festbetragsfinanzierung. Der Zuschuss setzte sich zusammen aus: • 127.825 EUR: Durchführung des Rosenmontagszuges • 25.600 EUR: Straßendekoration an Karneval (Aufstellung der Leuchtfiguren an den Straßen und Plätzen entlang des Rosenmontagszugweges). Im Jubiläumsjahr 2023 anlässlich des 200-jährigen Geburtstages des organsierten Kölner Karnevals erhielt auch die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH“ städ- tische Zuschüsse in Höhe von insgesamt 250.000 EUR. Diese setzten sich wie folgt zu- sammen: • 35.000 EUR: Jubiläumsbuch „200 Jahre Karneval“, Gemeinschaftsprojekt mit den Ro- ten Funken“: • 70.000 EUR: Verlängerung des Rosenmontagszugweges / Jubiläumsweg • 40.000 EUR: Kostüme für den Festzug: • 10.000 EUR: Jubiläums-Fahnenwimpel des Festkomitee Kölner Karneval • 40.000 EUR: Jubiläumsorden des Festkomitee Kölner Karneval • 55.000 EUR: Schriftzug ALAAF. Über die Freigabe sämtlicher Zuschüsse entschied der Ausschuss Kunst und Kultur sowie der Finanzausschuss. 2 2. In welchem Umfang entstehen der Stadt Köln Kosten für die Reinigung der Innen- stadt nach dem Rosenmontagszug? Antwort der Verwaltung: Bei den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln GmbH (AWB) entstanden für den Rosenmontags- zug 2024 Kosten in Höhe von rund 179.000 EUR. Die Kosten beinhalten die Entsorgungs- kosten für den Abfall sowie die Kosten aus dem Personal- und Maschineneinsatz. Die AWB entsorgte im Zusammenhang mit dem Rosenmontagszug 123 Tonnen Abfall und war insgesamt mit 254 Personen und 98 Fahrzeugen im Einsatz. 3. In Welchem Umfang entstehen der Stadt Köln Kosten für private Sicherheitsdienst- leister? Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung trägt die Kosten für die Sicherheits- und Servicekräfte, die montags und sonntags insbesondere an den Verkehrssperren des Rosenmontagszuges sowie der Schull- un Veedelszöch eingesetzt sind. Für den Rosenmontagszug im Jahr 2023 wurden diesbezüglich durch die Verwaltung ca. 74.000 EUR übernommen. Für das aktuelle Jahr 2024 wird mit ähnlichen Kosten gerech- net, jedoch liegen der Verwaltung noch nicht alle Rechnungen vor. 4. Welche Einnahmen erzielt die Stadt Köln im Zuge des Rosenmontagszugs z.B. in der Form von Standgebühren für die Tribünen? Antwort der Verwaltung: Im Jahr 2023 hat die Verwaltung Sondernutzungsgebühren in Höhe von 31.273,20 EUR erhoben. Diese gehen ausschließlich auf die Verkaufsstände (Getränke & Speisen) zu- rück. Für Tribünen werden keine Sondernutzungsgebühren erhoben. Hinzu kommen Ver- waltungsgebühren in Höhe von 6.423,00 EUR. Die Gebührenerhebung für 2024 ist noch nicht abgeschlossen und kann daher aktuell nicht beziffert werden. 5. In welchem Umfang erstattet das Festkomitee Kölner Karneval Kosten an die Stadt Köln? Antwort der Verwaltung: Im Jubiläumsjahr 2023 kuratierte das Kölnischen Stadtmuseum in Kooperation mit dem „Festkomitee des Kölner Karnevals von 1823 e.V.“ die Ausstellung „KARNEVAL IN KÖLN. Wie alles begann“. Die „Gemeinnützige Gesellschaft des Kölner Karnevals mbH“ beteiligte sich mit Kosten in Höhe von 70.000 EUR an der Ausstellungsfinanzierung. Darüber hinaus sind keine Kosten durch das Festkomitee Kölner Karneval an die Stadt Köln erstattet worden. gez. Reker
Anlage 1 - Beantwortung einer mündlichen Nachfrage aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 15.04.2024
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Anlage Anfrage der AfD-Fraktion betreffend „Kosten des Rosenmontagszuges für die Stadt Köln“ AN/0246/2024 Mündliche Nachfrage zur Antwort der Verwaltung vom 15.04.2024 (0714/2024) In der Sitzung des Hauptausschusses am 15.04.2024 erkundigt sich Herr Cremer im Rahmen der o.a. Anfrage zu den Kosten des Rosenmontagszuges nach Sondertarifen der städtischen Gesellschaften. Er nennt als Beispiel die Frage, ob das Festkomitee Kölner Karneval im Gürzenich vergünstige Preise erhalte. Die Verwaltung antwortet hierauf wie folgt: Das Festkomitee Kölner Karneval zahlt – wie bei allen kulturellen/bürgernahen Veranstaltungen – sog. bürgernahe, also vergünstigte Preise für die Nutzung des Gürzenich Köln. Im Übrigen liegen der Verwaltung keine Kenntnisse über Sondertarife städtischer Gesellschaften vor.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0714/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 15.04.2024
- Erstellt
- 22.02.2024 07:47