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Markierung Außengastronomie Alter Markt

Antrag nach § 3 BV1 (CDU) AN/1164/2017 vom 31.08.2017

Stand: Am 14.09.2017 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) geändert beschlossen.

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  • Antrag nach § 3 (CDU BV1)

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    Fraktion in der Bezirksvertretung 1, Innenstadt/Deutz Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: 31.08.2017 AN/1164/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017 Markierung Außengastronomie Alter Markt Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Innenstadt bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretungssitzung zu setzen: Die Verwaltung wird beauftragt, den genehmigten Bereich der Außengastronomie auf dem Alter Markt zu markieren, um damit die Fläche transparent darzustellen und Unstimmigkeiten zu beseitigen. BEGRÜNDUNG: Jeder Gastronomiebetrieb auf dem Alter Markt, der auch Außengastronomie beantragt, hat seinen von der Stadt Köln genehmigten Bereich zur Verfügung. Dies dient dem friedlichen Miteinander, aber auch der Ordnung in der Stadtgestaltung der Altstadt. Dennoch gibt es immer wieder individuelle Erweiterungen in Eigenregie einiger Betreiber. Dies führt regelmäßig zu Unstimmigkeiten zwischen Anwohner, Betreibern und Besuchern. Fraktion in der Bezirksvertretung 1, Innenstadt/Deutz - 2 - Eine transparente Abhilfe kann hier die Markierung der max. genehmigten Fläche sein. Hierdurch lassen sich manche Diskussionen sicherlich ersparen. Mit freundlichen Grüßen Ralf Uerlich Günter Leitner -Fraktionsvorsitzender - 1. Stellv. Bezirksbürgermeister

Beratungsverlauf

  1. 14.09.2017

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 5.2.12, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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