2180/2025
Umsetzung des Bund-Länder-Startchancen-Programms für bessere Bildungschancen und mehr Bildungsgerechtigkeit an Kölner Schulen mit hohem Sozialindex
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Anlage_Übersicht Kölner Startchancen-Schulen
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Übersicht der Kölner Startchancen-Schulen Anlage zu 2180-2025 fortlaufende Nr. Schulnr. Schulform Schulname, Straße Stadtbezirk Schulsozial- index Start 1 111570 Grundschule KGS Horststr. Mülheim 7 Sj. 24/25 2 111703 Grundschule KGS Mengenicher Str. Ehrenfeld 6 Sj. 24/25 3 111790 Grundschule GGS Langemaß Mülheim 9 Sj. 24/25 4 111910 Grundschule GGS Ernstbergstr. Chorweiler 7 Sj. 24/25 5 111983 Grundschule GGS Berthold-Otto-Schule, Buschfeldstr. Mülheim 8 Sj. 24/25 6 112021 Grundschule GGS Erlenweg Ehrenfeld 7 Sj. 24/25 7 112082 Grundschule KGS Andreas-Hermes-Str. Kalk 7 Sj. 24/25 8 112124 Grundschule GGS An St. Theresia Mülheim 9 Sj. 24/25 9 112197 Grundschule GGS Kopernikusstr. Mülheim 7 Sj. 24/25 10 112252 Grundschule GGS James-Krüss, Zehnthofstr. Kalk 9 Sj. 24/25 11 112331 Grundschule GGS Lohmarer Str. Kalk 8 Sj. 24/25 12 112367 Grundschule GGS Weimarer Str. Kalk 8 Sj. 24/25 13 112410 Grundschule GGS Lustheider Straße Kalk 7 Sj. 24/25 14 112525 Grundschule GGS Europaring Kalk 9 Sj. 24/25 15 113943 Grundschule GGS (Verb.) Schule IM Süden, Ketteler Str. Rodenkirchen 9 Sj. 24/25 16 114789 Grundschule GGS Hauptstr. Porz 9 Sj. 24/25 17 114790 Grundschule GGS Heideschule, Neue Heide Porz 7 Sj. 24/25 18 114868 Grundschule KGS Kupfergasse Porz 7 Sj. 24/25 19 140892 Hauptschule KH Adolph-Kolping-Schule, Falckensteinstr. Kalk 9 Sj. 24/25 20 141070 Hauptschule GH Tiefentalstr. Mülheim 9 Sj. 24/25 21 141082 Hauptschule GH Nelson-Mandela-Schule, Wuppertaler Str. Mülheim 9 Sj. 24/25 22 160064 Realschule Henry-Ford-Realschule, Karl-Marx-Allee Chorweiler 7 Sj. 24/25 23 160090 Realschule Ferdinand-Lassalle-Realschule, Lassallestr. Mülheim 8 Sj. 24/25 24 160106 Realschule Elly-Heuss-Knapp-Realschule, Jan-Wellem-Str. Mülheim 8 Sj. 24/25 25 160192 Realschule Albert-Schweitzer-Schule, Hardtgenbuscher Kirchweg Kalk 9 Sj. 24/25 26 175031 Berufskolleg BK Deutzer Freiheit Innenstadt ohne Sj. 24/25 27 183349 Grundschule GGS Riphahnstr. Chorweiler 9 Sj. 24/25 28 183854 Hauptschule GH Gustav-Heinemann-Schule, Karl-Marx-Str. Chorweiler 9 Sj. 24/25 29 185413 Grundschule GGS Merianstr. Chorweiler 9 Sj. 24/25 30 188165 Gesamtschule Katharina-Henoth-Schule, Adalbertstr. Kalk 9 Sj. 24/25 31 190767 Berufskolleg BK Ehrenfeld Ehrenfeld ohne Sj. 24/25 32 112240 Grundschule GGS Alte Wipperfürther Straße Mülheim 7 Sj. 25/26 33 112239 Grundschule GGS Alzeyer Straße Nippes 6 Sj. 25/26 34 112318 Grundschule GGS Anna-Langohr-Schule, Fühlinger Weg Chorweiler 6 Sj. 25/26 35 111995 Grundschule GGS Astrid-Lindgren-Schule, Borsigstr. Ehrenfeld 6 Sj. 25/26 36 184184 Grundschule GGS Clarenhofschule, Schulstr. Lindenthal 6 Sj. 25/26 37 114819 Grundschule GGS Don-Bosco-Schule, Humboldtstr. Porz 6 Sj. 25/26 38 114777 Grundschule GGS Friedrich-List-Schule, Breitenbachstr. Porz 9 Sj. 25/26 39 112549 Grundschule GGS Heinzelmännchen-Schule, Heßhofstr. Kalk 6 Sj. 25/26 40 114870 Grundschule GGS Konrad-Adenauer-Str. Porz 9 Sj. 25/26 41 150885 Grundschule GGS Montessori, Ferdinandstr. Mülheim 6 Sj. 25/26 42 112495 Grundschule GGS Mülheimer Freiheit Mülheim 6 Sj. 25/26 43 111715 Grundschule GGS Nesselrodestraße Nippes 6 Sj. 25/26 44 112616 Grundschule GGS (Verb.) Ricarda-Huch-Straße Mülheim 6 Sj. 25/26 45 185425 Grundschule GGS Soldiner Straße Chorweiler 6 Sj. 25/26 46 112446 Grundschule GGS Von-Bodelschwingh-Straße Mülheim 9 Sj. 25/26 47 112288 Grundschule GGS Westerwaldstraße Kalk 8 Sj. 25/26 48 112203 Grundschule Grüneberg-Schule, GGS Kapitelstr. Kalk 9 Sj. 25/26 49 111569 Grundschule KGS Heßhofstraße Kalk 7 Sj. 25/26 50 111594 Grundschule KGS Vietorstr. Kalk 7 Sj. 25/26 51 112150 Grundschule KGS Lukas-Schule, Alzeyer Str. Nippes 7 Sj. 25/26 52 112173 Grundschule KGS Sankt-Mauritius-Schule, Alte Wipperfürther Str. Mülheim 7 Sj. 25/26 53 111971 Grundschule KGS St. Martin-Schule, Balsaminenweg Chorweiler 6 Sj. 25/26 54 111806 Grundschule KGS Trierer Straße Innenstadt 8 Sj. 25/26 55 111624 Grundschule KGS Vincenz-Statz-Schule, Lindenbornstr. Ehrenfeld 6 Sj. 25/26 56 111776 Grundschule KGS Zehnthofstrasse Kalk 6 Sj. 25/26 57 111880 Grundschule KGS Zugweg Innenstadt 8 Sj. 25/26 58 140843 Hauptschule GH Kurt-Tucholsky, Helene-Weber-Platz Kalk 9 Sj. 25/26 59 140867 Hauptschule GH Bilderstöckchen, Reutlinger Str. Nippes 8 Sj. 25/26 60 140909 Hauptschule KH Großer Griechenmarkt Innenstadt 7 Sj. 25/26 61 140960 Hauptschule GH Baadenberger Straße Ehrenfeld 8 Sj. 25/26 62 141021 Hauptschule KH Kath. Hauptschule am Rhein, Niederichstr. Innenstadt 7 Sj. 25/26 63 141860 Hauptschule GH Johann-Amos-Comenius, Heerstr. Porz 8 Sj. 25/26 64 141872 Hauptschule GH Kopernikus-Schule, Bonner Str. Porz 9 Sj. 25/26 65 160118 Realschule Im Hasental Innenstadt 8 Sj. 25/26 66 160180 Realschule Johann-Bendel, Danzier Str. Mülheim 7 Sj. 25/26 67 160568 Realschule Wilhelm-Busch, Heerstr. Porz 7 Sj. 25/26 68 160570 Realschule Max-Planck, Planckstr. Porz 7 Sj. 25/26 69 184913 Gesamtschule Lise-Meitner, Stresemannstr. Porz 7 Sj. 25/26 70 198742 Gesamtschule Trude-Herr, Ferdinandstr. Mülheim 8 Sj. 25/26 71 166583 Gymnasium Genoveva, Genovevastr. Mülheim 7 Sj. 25/26 72 188610 Berufskolleg Erich-Gutenberg, Modemannstr. Mülheim ohne Sj. 25/26 73 100180 Förderschule Berliner Straße 36, FLE Porz ohne Sj. 25/26 74 154362 Förderschule Soldiner Straße, FLE + FES Chorweiler ohne Sj. 25/26 75 154374 Förderschule Wilhelm-Leyendecker-Schule, FLE, Leyendeckerstr. Ehrenfeld ohne Sj. 25/26 76 154465 Förderschule Thymianweg, FLE Mülheim ohne Sj. 25/26
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende Nachteile. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Es geht vorliegend um die Grundsatzentscheidung des Rates der Stadt Köln, dass im Rahmen des Bund-Länder-Programms Startchancen für Schulen mit hohem Schulsozialindex ab Jahresbeginn 2026 Fördermittel Bund/Land bei Bereitstellung eines Eigenanteils kommunaler Mittel abgerufen werden. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 2180/2025 Freigabedatum 02.06.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umsetzung des Bund-Länder-Startchancen-Programms für bessere Bildungschancen und mehr Bildungsgerechtigkeit an Kölner Schulen mit hohem Sozialindex Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat (1) beschließt die Umsetzung des Bund-Länder-Startchancen-Programms in Köln entspre- chend dem hier vorliegenden Rahmenkonzept an den 76 Kölner Startchancen-Schulen mit hohem Sozialindex. In Säule I (Investitionsbudget) des Förderprogramms wird ein Gesamtvolumen aus Bundes-/Landes- und kommunalen Mitteln in Höhe von 114,7 Mio. Euro eingesetzt. (2) beauftragt die Verwaltung, die in Fördersäule I (Investitionsbudget) für die Stadt Köln bereit gestellten Fördermittel Bund/Land in Höhe von 80,3 Mio. Euro bis zum Ende der Programmlaufzeit 2034 so weit wie möglich abzurufen. (3) beauftragt die Verwaltung, den im Rahmen der Fördersäule I zu erbringenden Eigenan- teil in Höhe von insgesamt 34,4 Mio. Euro über die gesamte Laufzeit durch entspre- chende Umschichtungen innerhalb des Teilplans 0301 budgetneutral bereitzustellen. (4) bestätigt, dass zur Schaffung lernförderlicher Umgebungen an den Kölner Startchan- cen-Schulen im Rahmen von Säule I fachlich-inhaltlich insbesondere auf die drei grund- legenden Arbeitspakete 1. „Flexible und Multifunktionale Raumausstattung“, 2. „Klima- freundliche Gestaltung von Schulhöfen als Lern- und Lebensorte“ sowie 3. „Baumaß- nahmen für zusätzliche Raumgewinne, insbesondere Umbau im Bestand“ abgehoben wird. Ausschuss Schule und Weiterbildung 15.06.2026 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 23.06.2026 Jugendhilfeausschuss 23.06.2026 Finanzausschuss 29.06.2026 Rat 02.07.2026 2 (5) beauftragt die Verwaltung, wie im Programm vorgesehen, für die einzelnen Startchan- cen-Schulen Zielvereinbarungen von Schule, Schulträger und Schulaufsicht für Säule I abzuschließen, sukzessive Förderanträge bei der Bezirksregierung Köln zu stellen und die Fördermittel abzurufen sowie den politischen Gremien regelmäßig über den Umset- zungsstand zu berichten. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen s. Begründung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 70 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme s. Begründung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 70 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Hintergrundinformationen zum Bund-Länder-Startchancenprogramm Schulen Das Startchancen-Programm ist ein Bildungsprogramm von Bund und Ländern, mit dem bun- desweit 4.000 Schulen in herausfordernden Lagen über einen Zeitraum von zehn Jahren geför- dert werden sollen. Das übergeordnete Ziel besteht darin, Chancengerechtigkeit zu erhöhen, Bildungserfolg und soziale Herkunft zu entkoppeln sowie Ausbildungsreife und Berufsfähigkeit von Schüler*innen zu unterstützen. Hierbei ergeben sich drei Zielebenen: Individuelle Zielebene: Verbesserung der Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen durch Stärkung ihrer Basiskompetenzen und Verbesserung ihrer Leis- tungs- und Persönlichkeitsentwicklung. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die die 4 Mindeststandards in den Fächern Deutsch und Mathematik verfehlen, soll an den Start- chancen-Schulen halbiert werden. Institutionelle Zielebene: Innere und äußere Schulentwicklung durch Professionalisierung aller Personengruppen, die an den Startchancen-Schulen pädagogisch tätig sind; daten- gestützte Schul- und Unterrichtsentwicklung; Auf- und Ausbau von Schulnetzwerken; Öff- nung in den Sozialraum. Systemische Zielebene: Erhöhung der Wirksamkeit von Steuerung und Koordination im Schul- und Bildungssystem durch verbesserte Kooperation von Bildungsakteuren, insbe- sondere von Schulen, Schulaufsicht und Schulträger. Bund und Länder investieren dafür insgesamt 20 Milliarden Euro über die gesamte Programm- laufzeit. Nordrhein-Westfalen erhält im 10 -Jahreszeitraum bis 2034 rund 2,3 Milliarden Euro vom Bund und investiert seinerseits Landesmittel in gleicher Höhe, so dass das Fördervolumen insgesamt 4,6 Milliarden Euro betragen wird. Die Fördermittel werden anteilig in drei „Programm-Säulen“ eingesetzt: 40 % in Lernumgebung und Ausstattung (Investitionsbudget – Säule 1): Investitionen in Lernumgebung und Ausstattung sollen nach der Bund-Länder-Vereinbarung im Laufe der Programmlaufzeit nach Möglichkeit an allen Startchancen -Schulen unter Berücksichti- gung der vor Ort bestehenden Erfordernisse zielgenau umgesetzt werden. Die Stadt Köln muss diese Investitionsmittel einzeln gesondert beantragen und dabei einen Eigenanteil in Höhe von 30 % bei gesicherter Finanzierung im Rahmen des städtischen Haushalts aufbringen. 30 % in Schul- und Unterrichtsentwicklung (Chancenbudget – Säule 2): Zwei Drittel des Chancenbudgets sollen an den Startchancen -Schulen jeweils für die Umsetzung von Maßnahmen zur Schul - und Unterrichtsentwicklung genutzt werden, die nach wissen- schaftlichen Erkenntnissen positiv auf die unterschiedlichen Ziele des Programms einwir- ken. Für weitere Vorhaben steht den Schulen jeweils ein Drittel ihres Chancenbudgets zur freien Verfügung. Im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung ist ein Orientierungspa- pier zum Chancenbudget entwickelt worden. Die freien Drittel werden landesseitig jährlich neu schulscharf festgelegt und in Summe als Fachpauschale den Schulträgern zugewie- sen. Der Kölner Schulträger übernimmt die Verwaltung und Abrechnung der Mittel und sichert dabei die Vorgaben des Vergaberechts der Stadt Köln und der Förderrichtlinie. Für das Chancenbudget ist kein finanzieller Eigenanteil der Stadt Köln erforderlich, allerdings erfordert die Verwaltung der Mittel personelle Ressourcen in erheblichem Umfang. 30 % in Multiprofessionelle Teams an Schulen (Personalbudget – Säule 3). Das Perso- nalbudget soll bedarfsorientiert und schulbezogen z. B. auf die Einstellung von weiteren Fachkräften unterschiedlicher Professionen abstellen, die das Lehren und Lernen unter- stützen (insbesondere Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter, sozialpädagogische Fach- kräfte der Schuleingangsphase sowie Fachkräfte für multiprofessionelle Teams). Es han- delt sich hier ausschließlich um neue Landesstellen. Entsprechend ist auch für das Per- sonalbudget kein finanzieller Eigenanteil der Stadt Köln erforderlich, wobei gleichwohl für die Büroausstattung des Landespersonals zusätzliche Kosten im Rahmen der originären Schulträgeraufgaben anfallen. In Nordrhein-Westfalen werden insgesamt 923 Schulen in herausfordernden Lagen eine ge- zielte Unterstützung erhalten, davon 400 Schulen ab dem Schuljahr 2024/25 und weitere 523 5 Schulen ab dem Schuljahr 2025/26. In Köln sind insgesamt 76 Schulen als Startchancen-Schu- len ausgewählt worden, 31 Schulen mit Start zum Schuljahr 2024/25 und weitere 45 Schulen mit Start zum Schuljahr 2025/26 (siehe ausführlich 4.2). Die Auswahl der Schulen durch das Land Nordrhein-Westfalen erfolgte auf der Grundlage des aktualisierten, schulscharfen Schulsozialindexes des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieser er- mittelt anhand von statistischen Daten, inwieweit die Schüler*innen der einzelnen Schulen Transferleistungen beziehen und damit von Kinder - und Jugendarmut betroffen sind, sie zu Hause vorwiegend nicht deutsch sprechen, sie selbst aus dem Ausland zugezogen sind und/o- der sie sonderpädagogische Förderbedarfe in den Bereichen Lernen, soziale und emotionale Entwicklung oder Sprache aufweisen. Der Schulsozialindex dient also dazu, Schulen hinsicht- lich unterschiedlicher Lernausgangslagen und leistungsrelevanter Schüler*innenkompositionen zu differenzieren. Er soll als Steuerungsinstrument für mehr Chancengerechtigkeit dazu dienen, durch ungleichen Mitteleinsatz chancenausgleichend zu wirken. 2. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Verwaltung hat der Bezirksregierung Köln auf Nachfrage zu Beginn des Startchancen-Pro- gramms zum Schuljahr 2024/25 ihre feste Absicht erklärt, das Startchancen-Programm zu un- terstützen und gemeinsam zum Erfolg zu führen. Sie hat diese Intention gleichzeitig ausdrück- lich unter den Vorbehalt einer gesicherten, nachhaltigen Finanzierung im Rahmen der aktuellen und zukünftigen städtischen Haushaltsführung gestellt und in diesem Zusammenhang auch auf die bekannten Forderungen des Städtetags Nordrhein -Westfalen hingewiesen, die grundle- gende Finanzierung der kommunalen Schulträger durch das Land zu verbessern. Zudem hat die Verwaltung gegenüber der Bezirksregierung Köln festgestellt, dass erst m it zukünftigem Abruf der in Säule I (Investitionsbudget) dem Schulträger zur Verfügung gestellten Finanzmittel auf der Grundlage der seitens des Ministeriums für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen zu diesem Zeitpunkt noch zu erstellenden Förderrichtlinie abschließende finanzielle Verpflichtun- gen seitens des Schulträgers Stadt Köln eingegangen werden. Die Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 wurde eingehend geprüft. Eine fachliche wie finanzielle Unabweisbarkeit des Ko-Einsatzes von städtischen Mitteln in Höhe von insgesamt 34,4 Mio. Euro bis 2032 zum Abruf von Fördermitteln Bund/Land wird wie folgt begründet: Das Bund-Länder-Startchancen-Programm adressiert Schulen in stark benachteiligten sozialen Lagen mit weit überdurchschnittlich vielen Kindern aus prekären Lebensverhält- nissen. Die in Rede stehenden Maßnahmen sind notwendig, um die Bildungschancen dieser Kinder zu verbessern, ihre Kompetenzen zu fördern, zu verbesserten Bildungser- folgen beizutragen und so Armutskarrieren mit erheblichen gesellschaftlichen Folgekos- ten zu vermeiden. Die Maßnahmen beziehen sich auf den – größtenteils überfälligen – Aus- und Umbau der Schulstandorte zu zukunftsfähigen Bildungseinrichtungen im Sozialraum. Das Bund-Län- der-Startchancen-Programm reserviert für Köln in Säule I (Investitionsbudget) Fördermit- tel für die 76 Startchancen-Schulen in Höhe von insgesamt 80,3 Mio. Euro bis zum Ende der Programmlaufzeit 2034, die nur dann abgerufen und eingesetzt werden können, wenn im gleichen Zug ein kommunaler Eigenanteil von 30 % bereitgestellt wird. Eine Nutzung der zur Verfügung gestellten Fördermittel ist auch aus wirtschaftlicher Sicht geboten. 3. Finanzierung Die kommunalen Finanzmittel in Säule I werden budgetneutral wie folgt bereitgestellt: 6 Im bestehenden Ausstattungsbudget des Amtes für Schulentwicklung für das Haushalts- jahr 2026 im Doppelhaushalt 2025/26 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung 2027 bis 2029 und darüber hinaus bis 2034 wird jährlich ein Anteil von 25 % ausschließlich für die erforderlichen Eigenmittel für Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Startchancen-Pro- gramms für die Kölner Startchancen-Schulen reserviert. Beispielhaft entspricht der Anteil von 25 % im Haushaltsjahr 2026 knapp 5 Mio. Euro. Es wird damit eine budgetneutrale, sozialindizierte Priorisierung des Mitteleinsatzes im Ausstattungsbudget Schulen umge- setzt. Hierdurch werden nach wie vor die erforderlichen Erstausstattungen neuer bzw. erweiterter Schulen möglich sein. Gleichzeitig wird ein Akzent auf förderfähige Investiti- onsmaßnahmen an Startchancen-Schulen gesetzt und werden diese prioritär gegenüber (Ersatz-)Beschaffungen an anderen Schulen umgesetzt. Ausstattungsbedarfe an Schu- len, die nicht Startchancen-Schulen sind, können entsprechend bei knappen Haushalts- mitteln ggf. erst nachrangig, zu ei nem späteren Zeitpunkt bzw. zeitlich gestreckt erfüllt werden. Da an einem Teil der Kölner Startchancen-Schulen zukünftig laufende Schulbaumaßnah- men zum Abschluss kommen und die Ausstattungen von z.B. Erweiterungsbauten ohne- hin kommunale Finanzmittel gebunden hätten, können sich nunmehr teils kompensatori- sche Effekte dahingehend ergeben, als dass Ausstattungen, die ohne das Startchancen- Programm zu 100% durch die Stadt hätten finanziert werden müssen, nunmehr ggf. mit bis zu 70% mit Bundes- und Landesmitteln (anteilig) gefördert werden können, wenn sie den Förderrichtlinien entsprechen und die Ziele des Programms fördern. Im Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft sind zudem in den Haushaltsjahren 2026 bis 2029 Mittel enthalten, die auch für Entsiegelungsmaßnahmen an Kölner Schulen einge- setzt werden sollen. Diese Entsiegelungsmaßnahmen waren schon vor dem Startchan- cen-Programm geplant worden und sollen teilweise auch an Schulen realisiert werden, die nunmehr Startchancen-Schulen sind. Auch in diesen Fällen können sich kompensa- torische Effekte auf den Haushalt ergeben, wenn diese Entsiegelungsmaßnahmen an Startchancen-Schulen ggf. neu anteilig gefördert werden können. 4. Auswirkungen auf den Klimaschutz Es ergeben sich positive Auswirkungen auf den Klimaschutz. Wichtiger Bestandteil der Maß- nahmen sind die in einem Arbeitspaket in Säule I des Startchancen-Programms vorgesehenen Schulhofgestaltungen mit Entsiegelungen und Verschattungen, die einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz bzw. zur Klimafolgenanpassung leisten und dabei auf den kommunalen Aktions- plan Klimaschutz einzahlen. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung der Stadt Köln hat am 20.11.2023 beschlossen, dass die Kölner Schulhöfe in Zukunft grüner und schattiger werden sollen und die Verwaltung damit beauftragt, Schulhöfe auf der Grundlage eines Schulkonferenzbeschlusses zu entsiegeln und die Voraussetzungen für Begrünung und Baumwuchs zu schaffen. In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass viele Schulhöfe in Köln asphaltierte und gepflasterte versiegelte Flä- chen sind und sich gleichzeitig viele Schulen, vor allem Grundschulen, großflächige Entsieglun- gen der Schulhöfe mit Verschattung, Schulgärten und grünen Klassenzimmern wünschen. In den im Jahr 2024 erfolgten Erst-Gesprächen des Schulträgers mit den 31 Startchancen-Schu- len der ersten Gruppe sowie in den Zielvereinbarungsgesprächen zum Investitionsbudget der Säule I hat sich dieser konzeptionell begründete Bedarf der Schulen häufig bestätigt. Gleich- zeitig ist die Entsieglung von Schulhöfen gemäß der Förderrichtlinie des Landes Nordrhein- Westfalen vom 09.09.2024 ausdrücklich förderfähig im Rahmen des Startchancen-Programms. 7 Die Deutsche Umwelthilfe e.V. stellte im Februar 2025 zehn Forderungen für zukunftsfähige Schulgelände auf und führt in seiner Präambel aus, dass Schulgelände Lebensmittelpunkt von Kindern und Jugendlichen sind und es darum gehen müsse, im Sinne der Umweltgerechtigkeit dazu beizutragen, diese zentralen Orte zukunftsfähig, das heißt biodiversitätsfördernd, klima- angepasst, gesundheitsfördernd, sicher, partizipativ und inklusiv zu gestalten. Im Rahmen der Forderungen wird z. B. darauf abgehoben, dass Schulgelände in Hinblick auf die zunehmenden Folgen der Klimakrise angepasst und Potenziale für Klimaschutzmaßnahmen genutzt werden sollten (vergleiche ausführlich Deutsche Umwelthilfe e.V. Forderungspapier Zukunftsfähige Schulgelände, 14.02.2025). 5. Auswirkungen des Startchancen-Programms auf die Schul- und Bildungsland- schaft Köln 5.1 Grundlegende Perspektive und Haltung der Stadt Köln Die Verwaltung begrüßt das Startchancen-Programm und ist entschlossen, es gemeinsam mit Schulen und Schulaufsicht zum Erfolg zu führen. Seine Zielrichtung verbindet sich sehr gut mit Leitsatz 3 „Köln sorgt für Bildung, Chancengerechtigkeit und Teilhabe“ der Stadtstrategie „Köl- ner Perspektiven 2030+“ und den hierfür benannten strategischen Schlüsselprojekten „kinder- und jugendfreundliche Stadt“, „Kölner Kinder stärken (Prävention und Bekämpfung von Kinder- , Jugend- und Familienarmut)“ und „Köln plant Schule“. Köln ist (auch) eine Stadt der Kinder und Jugendlichen. Jede*r sechste Kölner*in ist unter 18 Jahre alt und jede*r Fünfte ist von Transferleistungen abhängig. Jede*r ist eine Chance und hat alle Chancen verdient. Die Zukunft der Kölner Stadtgesellschaft geht täglich durch die Türen der Kölner Kindertageseinrichtungen, Jugendeinrichtungen und Schulen. Gleichzeitig sind Be- nachteiligungslagen sozialräumlich (nicht nur) in Köln sehr ungleich verteilt, reicht die Kinderar- mutsquote auf Stadtteilebene von 0 % bis 50 % und ergeben sich für Bildungsinstitutionen je nach Stadtteil höchst unterschiedliche Voraussetzungen und Herausforderungen dafür, die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu fördern und ihnen Teilhabe- und Verwirklichungschancen zu eröffnen. Das Bund-Länder-Startchancen-Programm ist auch als Reaktion auf die jüngsten Ergebnisse der PISA-Studien zu verstehen. Internationale Vergleichsstudien zeigen auf, dass der Zusam- menhang von sozialer Herkunft und schulischen Leistungen bzw. Bildungserfolg in Deutschland besonders stark ausgeprägt ist und zudem die Zahl der Kinder und Jugendlichen stark ansteigt, deren Bildungskarrieren aufgrund fehlender Basiskompetenzen gefährdet sind. Die Stadt Köln geht mit viel Einsatz und hohen Erwartungen an das Programm heran: Der große Kreis teilnehmender Schulen (jede 4. Schule in Köln!), die Höhe der eingesetzten Finanzmittel, die lange Laufzeit und der systematische Zusammenschluss von Schule, Schulaufsicht und Schulträger lassen es realistisch werden, dass Kinder und Jugendliche mit besseren Bildungs- erfolgen ins Leben und in Erwerbstätigkeit starten. Für die Stadt Köln stellt sich die Herausfor- derung, die Entwicklungsgewinne der Startchancen-Schulen der breiten Bildungslandschaft zu erschließen. Zur grundlegenden Perspektive und Haltung des Schulträgers gehört auch, und so ist dies auch 8 in Gesprächen mit den Kölner Startchancen -Schulen offen kommuniziert worden, dass sich hinsichtlich der Umsetzung des Startchancen-Programms in die Praxis bei sehr prekärer Haus- haltssituation große Herausforderungen ergeben. Gleichwohl wird ein echter Mehrwert für Kin- der, Jugendliche und Schulen angestrebt. Ganz entscheidend und wichtig sind nach Einschät- zung der Verwaltung von Anfang an und dauerhaft Transparenz, eine gute Kommunikation und Vertrauen zwischen allen Beteiligten, insbesondere Schulen, Schulträger und Schulaufsicht. 5.2 Auswahl der Kölner Startchancen-Schulen In Köln sind auf der Grundlage des Schulsozialindexes Nordrhein -Westfalen insgesamt 76 Schulen als Startchancen-Schulen ausgewählt worden, 31 Schulen mit Start zum Schuljahr 2024/25 und weitere 45 Schulen mit Start zum Schuljahr 2025/26 (siehe für eine vollständige Liste Anlage). Es handelt sich insgesamt um 46 Grundschulen, 11 Hauptschulen, 8 Realschu- len, 3 Gesamtschulen, 1 Gymnasium, 3 Berufskollegs und 4 Förderschulen mit regionalem Schwerpunkt im Rechtsrheinischen (48 von 76 Schulen) und im Stadtbezirk Chorweiler (9 Schu- len). Von den insgesamt 269 städtischen Schulen im Köln im Schuljahr 2025/26 sind mehr als ein Viertel (28 %) Startchancen-Schulen in herausgeforderten Lagen, bei den 144 städtischen Grundschulen sind es fast ein Drittel (32 %). Der Schulträger Stadt Köln ist bei der Auswahl der Kölner Startchancen-Schulen nicht beteiligt worden. Die Auswahl erfolgte nach dem Schulsozialindex des Landes, dessen Ergebnisse durch eigene statistische Daten zu den Herausforderungen der Schulen weitestgehend Bestä- tigung finden. Lediglich die Nicht-Berücksichtigung der Grundschule „Kunterbunt“, nach städti- schen Schulsozialindex eine der am stärksten herausgeforderten Schulen, wird kritisiert und erklärt sich nach Einschätzung der Verwaltung durch den aktuellen, sanierungsbedingten Aus- lagerungsstandort der im Görlinger Zentrum in Bocklemünd/Mengenich beheimateten Schule. Intervenierende Gespräche von Schule und Schulverwaltung mit Schulministerium mit der Bitte, die Grundschule „Kunterbunt“ zur Startchancen -Schule zu erklären, auch wenn sie nach Schulsozialindex des Landes aktuell nur in Stufe 4 eingeordnet wird, blieben leider erfolglos. 5.3 Kommunikations- und Abstimmungsformate Nach Einschätzung der Verwaltung setzt eine gelungene Umsetzung des Startchancen -Pro- gramms in Köln eine gute Kommunikation und Abstimmung insbesondere im Dreieck von Schu- len, Schulaufsicht und Schulträger voraus. Aus diesem Grund haben sich neue Gesprächs- und Abstimmungsformate entwickelt, die auf die systemische Zielebene des Programms einer ver- besserten Steuerung und Koordination einzahlen. Schulträger und Schulaufsicht haben sich darauf verständigt (nicht nur, aber insbeson- dere) im Startchancen-Programm eng und vertrauensvoll zusammen zu arbeiten. Alle vier bis sechs Wochen finden daher aktuell neue Abstimmungsgespräche mit unterer und obe- rer Schulaufsicht statt, um im „lernenden und sich entwickelnden System“ des Startchan- cen-Programms Informationen zu teilen und Abstimmungen herbeizuführen. Gleichzeitig ist das Programm strukturell an den bestehenden Lenkungskreis Regionales Bildungs- netzwerk Köln angedockt worden. Diese Lösungen für Köln werden flankiert durch Schul- trägerkonferenzen des MSB NRW mit allen Schulträgern in NRW bzw. durch Schulträger- konferenzen der Bezirksregierung Köln mit den Kommunen im Regierungsbezirk. Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist des Weiteren zwischen Schulträger und Startchancen-Schulen vereinbart. Die Verwaltung hat im Oktober 2024 eine Auftakt- Videokonferenz mit den 31 Kölner Startchancen-Schulen der ersten Gruppe und anschlie- ßend im November und Dezember 2024 vertiefte Abstimmungen in acht Workshops mit 9 Kleingruppen von Schulen nach Schulform bzw. Region durchgeführt. Hier spielten unter anderem erste Ideen der Schulen für Maßnahmen zur Schaffung lernförderliche Umge- bungen nach Säule I eine Rolle. Im Frühjahr 2025 fanden Zielvereinbarungsgespräche der einzelnen Schulen mit der jeweils zuständigen Schulaufsicht statt, in denen schulin- dividuell Maßnahmen im Rahmen von Säule II (Chancenbudget) vereinbart und konkrete Maßnahmen im Rahmen von Säule I (Investitionsbudget) zur weiteren Abstimmung mit dem Schulträger entworfen wurden. Im September 2025 fanden weitere Videokonferen- zen mit den Schulen der ersten Gruppe (insbesondere zur Frage nach den nächsten Schritten zur Umsetzung in die Praxis) und zum Auftakt mit den 45 Schulen der zweiten Gruppe statt. Mit den Schulen der zweiten Gruppe wurden zudem ab Oktober 2025 eben- falls vertiefende Workshops durchgeführt. Die zwischenzeitlichen, vielfältigen Abstim- mungen im Detail erfolgen insbesondere über das neu eingerichtete zentrale Funktions- postfach „startchancen@stadt-koeln.de“. 5.4 Vorbereitende Abstimmungen in den Jahren 2024 und 2025 zum Einsatz des In- vestitionsbudgets (Säule I) ab 2026 Wie unter 5.3 ausgeführt, haben mit Beginn des Startchancen-Programms vielfältige vorberei- tende Abstimmungen zum Einsatz des Investitionsbudgets (Säule I) stattgefunden. In den Ge- sprächen von Schulträger mit Schulen (und Schulaufsicht) sowie in den Zielvereinbarungsge- sprächen von Schulen und Schulaufsicht sind die Bedarfe der Schulen hinsichtlich einer lern- förderlichen räumlich-gebäudlichen Infrastruktur intensiv erhoben worden. Für jede Startchan- cen-Schule der ersten Gruppe liegt eine Zielvereinbarung im Entwurf zu Säule I vor, die die Verwaltung mit weiteren Informationen und Bewertungen in schulscharfe Standortentwicklungs- profile zusammengefasst hat. Es ergeben sich nach Einschätzung des Schulträgers grundlegend drei Arbeitspakete in Säule I: (1) „Flexible und multifunktionale Raumausstattung“ : In Rede stehen hier insbesondere multifunktionales Mobiliar, mobiler Sicht- und Lärmschutz, Hitzeschutz sowie weitere Ausstattungsgegenstände zum Beispiel zur Gestaltung von Lernoasen und Ruheinseln. (2) „Klimafreundliche Gestaltung von Schulhöfen als Lern- und Lebensorte“: Hier geht es um eine (Teil-)Entsiegelung des Schulhofs, um Hitzeschutzmaßnahmen (z. B. Sonnen- segel, Bäume), die Realisierung von grünen Klassenzimmern und Schulgärten sowie die Aufstellung von Spiel- und Sportgeräten. (3) „Baumaßnahmen für zusätzliche Raumgewinne, insbesondere Umbau im Bestand“ : Hierbei wird zum einen ein Bedarf an kleineren Umbaumaßnahmen im Bestand ange- führt, z. B. das Einziehen von Trennwänden, die Nutzung von Fluren, des Foyers oder von Räumen in Unter- und Dachgeschossen. Zum anderen werden hier auch größere Baumaßnahmen adressiert, die von Anmietungen von Räumen im sozialen Nahraum über die Aufstellung von Schulcontainern und dem Umbau von Hausmeisterwohnungen bis hin zu Erweiterungsbauten reichen. Darüber hinaus erkennt der Schulträger zwei flankierende Arbeitspakete: (4) „Beratung pädagogische Architektur“: Eine Reihe von Schulen formuliert den Bedarf an Beratungsleistungen im Kontext pädagogischer Architektur. (5) „Förderrichtlinienkonforme Förderung schon vor Startchancen vorgesehener Ausstat- tungen, Schulhofgestaltungen und Umbaumaßnahmen“ [wobei es sich hierbei um eine 10 spezifische Ausformung der Arbeitspakete (1) bis (3) handelt]: Für eine Reihe von Start- chancen-Schulen ergeben sich in den nächsten Jahren Fertigstellungen von Erweite- rungsbauten, für die Ausstattungen vorzusehen sind, oder von Schu lhofgestaltungen, die jeweils unter bestimmten Umständen förderfähig sind. Der Schulträger spricht sich dafür aus, diese Bedarfe für die Umsetzung von praktischen Maß- nahmen im Grundsatz als handlungsleitend anzuerkennen und entsprechende (fortschrei- bungsfähige) Zielvereinbarungen mit den Schulen und der Schulaufsicht einzugehen. Die Ziel- vereinbarungen dienen dann gleichzeitig einem fortwährenden, schulindividuellen Controlling der Maßnahmenumsetzung. Die städtische Schulbaugesellschaft soll soweit möglich bei der Umsetzung des Arbeitspaketes 2, ggf. auch 4, einbezogen werden. 5.5 Erste Erfahrungen mit dem Einsatz des Chancenbudgets (Säule II) – freies Drittel – im Schuljahr 2024/25 Wie oben angeführt werden zwei Drittel des Chancenbudgets zentral gesteuert durch das MSB NRW an die Startchancen-Schulen gebracht und für Schul- und Unterrichtsentwicklung einge- setzt („feste zwei Drittel“). Ein Drittel der in Säule II seitens des Landes budgetierten Mittel wird den Startchancen -Schulen für schulindividuelle Ma ßnahmen zur freien Verfügung gestellt („freies Drittel“). Jede Maßnahme im Rahmen des freien Drittels ist aber Bestandteil einer Ziel- vereinbarung zwischen Schule und Schulaufsicht und damit eingebunden in einen daten- und evidenzbasierten Entwicklungsprozess. Für die 31 Kölner Startchancen -Schulen standen im Schuljahr 2024/25 als freies Drittel insgesamt knapp 829.500 Euro bereit, wobei jeder Schule (je nach Schüler*innenzahl) ein schulscharfer Betrag fest zugeordnet wurde. Diese Mittel wer- den durch den Sch ulträger für die Schulen verwaltet. Der Schulträger hat die Verwendungs- nachweispflicht, hat das Vergaberecht zu beachten und muss eventuelle Restmittel, die bis Schuljahresende nicht verausgabt werden konnten, zurückzahlen, da eine Übertragung in das nächste Schuljahr nicht möglich ist. Aus diesem Grund hat sich der Schulträger im Einverneh- men mit Schulen und Schulaufsicht dafür entschieden, die schulindividuellen Mittel nicht auf die Schulgirokonten der Startchancen-Schulen zu überweisen, sondern sie zentr al, aber schul- scharf zu verwalten. Den Startchancen-Schulen wurde in diesem Zusammenhang ein „Werk- zeugkoffer“ mit Handreichungen und Formularen zur Verfügung gestellt, die die Umsetzung, den Abruf und die Abrechnung von Leistungen unterstützen, die mit den freien Mitteln einge- kauft werden. Es ergeben sich folgende erste Erfahrungen mit dem Einsatz des Chancenbudgets: Da es für Schulen und Schulaufsicht im Schuljahr 2024/25 zunächst galt, Standortbestim- mungen und Zielvereinbarungen (zu Säule II) abzuschließen, konnte die Realisierung des freien Drittels der Schulen erst zeitverzögert beginnen. Das Land und hier insbesondere der Grundschulbereich fokussiert mit den Mitteln des Chancenbudgets auf die Weiterentwicklung des Unterrichts für eine wirksame Stärkung der Basiskompetenzen. Gerade im ersten Startchancen -Schuljahr haben sich Schulen (insbesondere Grundschulen) und Schulaufsicht darauf geeinigt, das freie Drittel bevor- zugt in Materialien zur Schul- und Unterrichtsentwicklung einzusetzen. 11 Der administrative Unterstützungsaufwand der Stadtverwaltung für die Schulen ist hoch. Teilweise wurden die Finanzmittel durch die Schulen relativ kleinteilig abgerufen. Aus die- sem Grund wird für das Schuljahr 2025/26 vorgesehen, dass schulische Ausgaben unter 500 Euro in der Umsetzung vereinfacht werden. Nicht alle Schulen haben ihre schulscharfen Budgets im ersten Startchancen-Schuljahr komplett abgerufen. Der Schulträger konnte nach Abstimmung mit der Schulaufsicht und den Schulen einen Teil der Restmittel umverteilen. Die verbliebenen Restmittel werden an das Land zurücküberwiesen. Trotz dieser Herausforderungen konnten 80 % der Chancenbudgets abgerufen und ent- sprechend dem Förderziel eingesetzt werden. Im Juli 2025 hat das MSB NRW die Chancenbudgets („freies Drittel“) für die Startchancen - Schulen für das Schuljahr 2025/26 veröffentlicht. Demnach stehen den 76 Kölner Startchancen- Schulen im Schuljahr 2025/26 insgesamt rund 1,748 Mio. Euro zur Verfügung. 5.6 Umsetzung des Personalbudgets (Säule III) an den Kölner Startchancen-Schulen Im Rahmen des Personalbudgets im Startchancen-Programm wird allen Startchancen-Schulen seitens des MSB NRW die Möglichkeit eröffnet, zusätzliches Personal einzustellen. Es handelt sich um Landesstellen, die mit Schulsozialarbeiter*innen, mit sonderpädagogischen Fachkräf- ten in der Schuleingangsphase oder mit sogenannten MPT-Stellen (Multiprofessionelles Team- Stellen) für Integration besetzt werden können. Die 31 Kölner Startchancen-Schulen der ersten Gruppe haben die zusätzlichen Stellen mit Ein- stellungen zum Schuljahresbeginn 2024/25 bzw. im Laufe des Schuljahres 2024/25 besetzen können. Die 45 Startchancen-Schulen der zweiten Gruppe werden die Einstellungen zusätzli- chen Personals voraussichtlich zu Beginn bzw. im Laufe des Schuljahres 2025/26 vornehmen können. 6. Konzept zur Umsetzung des Startchancen-Programms in der Praxis 6.1 Konkrete Schritte zur praktischen Umsetzung des Investitionsbudgets (Säule I) ab 2026 Die Verwaltung schlägt folgende Vorgehensweise vor, um Maßnahmen im Zusammenhang mit Säule I (Investitionsbudget) ab 2026 in die praktische Umsetzung zu bringen. Es ist zu unter- streichen, dass die Ausführungen im Folgenden einen modellhaften Charakter haben. Hinzu- weisen ist hier auch auf laufende Entwicklungsprozesse in der Ausgestaltung der Förderrichtli- nie. (1) Schrittweise Finalisierung der schulindividuellen Zielvereinbarungen zwischen Schulen der ersten Gruppe, Schulaufsicht und Schulträger zu den konzeptionell erforderlichen In- vestitionsmaßnahmen. Die Zielvereinbarungen dienen zum einen als konkrete Orientie- rung dafür, was genau an welchen Schulen in die Umsetzung gebracht werden soll. Sie dienen gleichzeitig als eine Grundlage für Anträge beim Fördermittelgeber zum Abruf der Bundes-/Landesmittel, wobei die Anträge mit weiteren Informationen zur Umsetzung und ggf. pädagogischen Konzepten der Schulen anzureichern sein werden. Die Frage nach der genauen zeitlichen Perspektive einzelner Maßnahmen muss teilweise im weiteren Verfahren noch genauer spezifiziert und in vorgesehenen Fortschreibungen der Zielver- einbarungen aufgenommen werden. 12 (2) Für die Schulen der zweiten Gruppe mit Start zum Schuljahr 2025/26 wird eine vergleich- bare Vorgehensweise zeitversetzt umgesetzt. Der Abschluss der Zielvereinbarungen zu Säule I bei den Schulen der zweiten Gruppe wird dabei für Ende 2026 anvisiert. (3) Ende 2025 wurde seitens des Schulträgers eine grundlegende Information für die Start- chancen-Schulen zu Fragen der pädagogischen Architektur durch die QUA -LiS NRW (Qualitäts- und Unterstützungsagentur – Landesinstitut für Schule) organisiert. Da QUA- LiS NRW nicht die Ressourcen hat, schulindividuelle Beratungen durchzuführen, prüft der Schulträger, fördermittelkonform externe architektonische Beratungsleistungen einzukau- fen, um den vielfachen Wunsch nach individueller Beratung mit Schulbegehung und ggf. Begleitung zu entsprechen. (4) Das mögliche Gesamtvolumen aus Bundes -/Landes- und kommunalen Mitteln beträgt 114,7 Mio. Euro. Die genauen Fördersummen je Startchancen -Schule und damit auch der kommunale Anteil ergeben sich durch die in den Zielvereinbarungen festgelegten spe- zifischen Bedarfssituationen vor Ort. Auf die Festlegung eines festen Budgets je Schule (ggf. differenziert nach Indexstufe, Schüler*innenzahl oder Schulstufe bzw. Schulform) wird verzichtet. (5) Die Verwaltung wird die Maßnahmen zur Säule I aus den Zielvereinbarungen der Schulen sukzessive mit allen beteiligten Akteuren, die bei Planung und Umsetzung mitwirken, prü- fen und bewerten. Zudem wird die grundsätzliche Förderfähigkeit mit der Bezirksregie- rung abgestimmt. Gleichzeitig werden alle Maßnahmen nach einem zu entwickelnden Kri- terienkatalog bewertet. Dieser enthält Faktoren wie Notwendigkeit, Dringlichkeit, sachli- che und personelle Umsetzbarkeit, Finanzierbarkeit etc. Ziel der Verwaltung ist, im Rah- men des Förderzeitraums die gemäß Kriterienkatalog förderwürdigsten Maßnahmen zu identifizieren und umzusetzen, mit dem Ziel, möglichst viele Fördergelder abzurufen. Im Jahr 2026 sollen erste Startermaßnahmen an einem Teil der Startchancen-Schulen rea- lisiert werden. Im Übrigen sieht die Verwaltung vor, die erforderlichen fachlichen, koordinierenden, planenden und administrativen Aufgaben zur Umsetzung des Startchancen-Programms innerhalb beste- hender Zuständigkeiten umzusetzen. Hilfreich für die erfolgreiche und kontinuierliche Umset- zung von Säule I wäre, wenn die mit dem Programm befassten Stellen im Bereich Fördermit- telmanagement sowie Kosten- und Leistungsrechnung im Amt für Schulentwicklung entfristet würden. 6.2 Konkrete Schritte zur weiteren praktischen Umsetzung des Chancenbudgets (Säule II) – freies Drittel Auf der Grundlage der Erfahrungen im ersten Startchancen-Schuljahr 2024/25 ergibt sich fol- gende Vorgehensweise zur weiteren praktischen Umsetzung des Chancenbudgets (Säule II) – „freies Drittel“: (1) Wie oben schon angeführt soll die schulische Verausgabung von Mitteln in Höhe von un- ter 500 Euro vereinfacht werden. (2) Es werden ab 2025/26 in den Schuljahren seitens des Schulträgers (frühere) Stichtage eingezogen, zu denen entschieden wird, wie eventuelle Restmittel bei einzelnen Schulen bedarfsgerecht umverteilt werden. (3) Nach Einschätzung des Schulträgers ist es aufgrund der in Köln positiven Erfahrungen mit dem Schulträgerbudget aus dem damaligen Förderprogramm „Aufholen und Ankom- men nach Corona“ sinnvoll, im Einvernehmen mit Schulen und Schulaufsicht einzelne 13 Schulbudgets regional zu poolen und für gemeinsame Entwicklungsaufgaben in einem regionalen Schulnetzwerk einzusetzen bzw. bestimmte Unterstützungsangebote gleich- zeitig und zentral koordiniert an mehrere Startchancen-Schulen mit entsprechenden Be- darfen zu bringen. (4) Nach Ansicht des Schul- und Jugendhilfeträgers Stadt Köln ist – nachdem im ersten Jahr verständlich sehr stark auf (Materialien für) Unterrichtsentwicklung gesetzt wurde – der Blick zeitnah verstärkt auch auf weitere Maßnahmenbereiche zu lenken, insbesondere die „Gestaltung von Übergängen“ und die „Öffnung und Vernetzung in den Sozialraum“, die jeweils auch die Kooperation mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe beinhaltet. Anlage
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungOrte (68)
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- Buschfeldstraße
- Andreas-Hermes-Straße
- Kopernikusstraße
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- Falckensteinstraße
- Tiefentalstraße
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- Modemannstraße
- Leyendeckerstraße
- Brückenstraße 5
- Erlenweg
- Europaring
- Hardtgenbuscher Kirchweg
- Fühlinger Weg
- Balsaminenweg
- Helene-Weber-Platz
- Großer Griechenmarkt
- Mülheimer Freiheit
- Deutzer Freiheit
- Berliner Straße 36
- Görlinger-Zentrum
- An St. Theresia
- Im Hasental
- Langemaß
- Neue Heide
- Thymianweg
- Zugweg
- Straße 3
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Details
- Aktenzeichen
- 2180/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 02.06.2026
- Erstellt
- 01.07.2025 08:18