V/0578/2019
Fertigbauklassen für das Schulzentrum Wolbeck - Errichtungsbeschluss
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Beschlussvorlage
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V/0578/2019 V/0578/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Fertigbauklassen für das Schulzentrum Wolbeck - Errichtungsbeschluss Beratungsfolge 18.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 25.06.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 03.07.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat beauftragt die Verwaltung, kurzfristig einen Standort für weitere 2 Fertigbauklassen zu iden- tifizieren und bei positivem Prüfergebnis diese 2 Fertigbauklassen am Schulzentrum Wolbeck zum nächstmöglichen Zeitpunkt bereitzustellen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Bereitstellung der 2 Fertigbauklassen wird wie folgt finanziert: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnah- me 4730 Fertigbauklassen Auszahlungen 08 Baumaßnahmen 2019 500.000 € Schulzentrum Wolbeck Summe aller Auszahlungen/ 500.000 € Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei der o.g. Pro- duktgruppe veranschlagt. Amt für Schule und Weiterbildung 17.06.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Ehling Telefon: 492 40 00 Ehling@stadt-muenster.de - 2 - V/0578/2019 Begründung: Das Schulzentrum Wolbeck umfasst die Hauptschule, Realschule und das Gymnasium Wolbeck. Im allgemeinen Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die städtischen Schulen in der Stadt Münster wurde eine Aufnahmekapazität für das Schulzentrum von 9,5 Zügen festgelegt (2 Züge Hauptschule; 3 Züge Realschule; 4,5 Züge Gymnasium). Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.12.2018 die Entscheidung vom 13.12.2017 bestätigt, dass über eine bauliche Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck einschließlich Interimslösungen erst entschie- den werden kann, wenn die Auswirkungen auf die Aufnahmekapazitäten der städtischen Gymnasien insgesamt geprüft sind. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung werden u.a. die 3. Städtische Ge- samtschule sowie ein neues Gymnasium diskutiert. Eine Standortentscheidung kann u.U. Einfluss auf den Kapazitätsbedarf im Schulzentrum Wolbeck haben. Die Hauptschule wird zum neuen Schuljahr 2019/20 insgesamt 16 Klassen bzw. Lerngruppen bilden. Ein sehr hoher Differenzierungsbedarf begründet sich aus der Erstförderung (ca. 20) sowie der An- schlussförderung (ca. 40). Die Hauptschule verfügt über 16 Unterrichtsräume aber keine Differenzie- rungsräume. Die Realschule wird zum neuen Schuljahr 2019/20 insgesamt 20 Klassen bilden. Die zukünftigen Jahrgänge 8 und 9 werden 4-zügig geführt. Die Realschule verfügt über 20 Klassenräume und einen Differenzierungsraum. Das Gymnasium wird zum neuen Schuljahr 2019/20 insgesamt 21 Klassen in der Sekundarstufe I bilden. Das Gymnasium verfügt über 25 Unterrichtsräume und 3 Mehrzweckräume sowie 16 Kurs- räume für die Sekundarstufe II. Die Sekundarstufe II ist im laufenden Schuljahr 2018/19 gut 6-zügig. In dem aktuellen Raumbestand sind bereits 4 Fertigbauklassen der Hauptschule (ebenerdig auf dem Parkplatz) sowie 4 Fertigbauklassen der Realschule (zweigeschossig, Inbetriebnahme 2018) enthal- ten. Die Schulleitungen im Schulzentrum Wolbeck sprechen z.T. von einem sog. additiven Schulzentrum. Das bedeutet, dass aufgrund der unterschiedlichen Schulformen eine möglichst hohe Trennung der Schulformen und Schülerströme innerhalb der Gebäude (sog. Sterne) und auf dem Schulhof ge- wünscht und auch gefordert wird. In sehr begrenztem Umfang werden Räume schulformübergreifend genutzt. Gemessen an den im Rahmen der Machbarkeitsstudie ermittelten Raumunterdeckungen besteht im Status Quo unstrittig ein Raumdefizit und somit grundsätzlicher Handlungsbedarf. Es fehlt dringend Raum u.a. für Schulsozialarbeit, Differenzierung, Verwaltung, Besprechung sowie Beratung. Die Schulleitungen des Schulzentrums und die Schulverwaltung haben intensive Gespräche mit dem Ziel geführt, eine tendenziell vergleichbare Lastverteilung zu erwirken. Im Ergebnis wird das Gymna- sium 2 Räume abgeben. Durch eine interne Umverteilung zwischen der Hauptschule und der Real- schule sowie durch eine Raumoptimierung incl. Umbau wird die Raumsituation sowohl für die Haupt- schule als auch für die Realschule entschärft. Mit den beiden weiteren Fertigbauklassen kann das bestehende Raumdefizit in Abstimmung zwischen der Realschule und der Hauptschule auf ein erträg- liches Maß reduziert werden. Im Rahmen der Planung und Standortauswahl für die beiden Fertigbauklassen wird die Verwaltung die im Rahmen der Machbarkeitsstudie identifizierten möglichen Erweiterungsflächen sowie die dafür erforderlichen Bewegungs- bzw. Lagerflächen berücksichtigen. - 3 - V/0578/2019 Bei den Realisierungsoptionen (Kauf, Miete, Versetzen) wird die Verwaltung bei der Planung insb e- sondere auch berücksichtigen, wie schnell die Fertigbauklassen bereitgestellt werden können. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0578/2019 Kurzüberblick Im Schulzentrum Wolbeck besteht ein weiterer Raumbedarf, der in Form von 2 Fertigbauklassen gedeckt wird. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen Mit dieser Vorlage wird das Ziel erreicht, dem Schulzentrum Wolbeck den erforderlichen Schul- raum einschließlich der notwendigen Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Hierdurch werden die Schulen im Schulzentrum Wolbeck in die Lage versetzt werden, einen den Lehrplänen entspre- chenden sowie die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe berücksichtigenden Unterricht erteilen zu können. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Auf der Grundlage von Erfahrungswerten aus vergleichbaren Baumaßnahmen geht die Verwaltung davon aus, dass für 2 Fertigbauklassen Kosten in Höhe von ca. 500.000 € entstehen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter- halten.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0578/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.06.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37