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V/0578/2019

Fertigbauklassen für das Schulzentrum Wolbeck - Errichtungsbeschluss

Vorlagen 04.06.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2019, TOP 24

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5086 Zeichen

V/0578/2019 
V/0578/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Fertigbauklassen für das Schulzentrum Wolbeck - Errichtungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   25.06.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   03.07.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, kurzfristig einen Standort für weitere 2 Fertigbauklassen zu iden-
tifizieren und bei positivem Prüfergebnis diese 2 Fertigbauklassen am Schulzentrum Wolbeck zum 
nächstmöglichen Zeitpunkt bereitzustellen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Bereitstellung der 2 Fertigbauklassen wird wie folgt finanziert: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnah-
me 
4730 Fertigbauklassen    
Auszahlungen 08 Baumaßnahmen 2019 500.000 € Schulzentrum 
Wolbeck 
Summe aller Auszahlungen/  500.000 €  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei der o.g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
17.06.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Ehling 
Telefon: 492 40 00 
Ehling@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0578/2019 
 
Begründung: 
 
Das Schulzentrum Wolbeck umfasst die Hauptschule, Realschule und das Gymnasium Wolbeck.  
 
Im allgemeinen Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die städtischen Schulen in der 
Stadt Münster wurde eine Aufnahmekapazität für das Schulzentrum von 9,5 Zügen festgelegt (2 Züge 
Hauptschule; 3 Züge Realschule; 4,5 Züge Gymnasium). 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.12.2018 die Entscheidung vom 13.12.2017 bestätigt, dass über 
eine bauliche Erweiterung des Schulzentrums Wolbeck einschließlich Interimslösungen erst entschie-
den werden kann, wenn die Auswirkungen auf die Aufnahmekapazitäten der städtischen Gymnasien 
insgesamt geprüft sind. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung werden u.a. die 3. Städtische Ge-
samtschule sowie ein neues Gymnasium diskutiert. Eine Standortentscheidung kann u.U. Einfluss auf 
den Kapazitätsbedarf im Schulzentrum Wolbeck haben. 
 
Die Hauptschule wird zum neuen Schuljahr 2019/20 insgesamt 16 Klassen bzw. Lerngruppen bilden. 
Ein sehr hoher Differenzierungsbedarf begründet sich aus der Erstförderung (ca. 20) sowie der An-
schlussförderung (ca. 40). Die Hauptschule verfügt über 16 Unterrichtsräume aber keine Differenzie-
rungsräume. 
 
Die Realschule wird zum neuen Schuljahr 2019/20 insgesamt 20 Klassen bilden. Die zukünftigen 
Jahrgänge 8 und 9 werden 4-zügig geführt. Die Realschule verfügt über 20 Klassenräume und einen 
Differenzierungsraum. 
 
Das Gymnasium wird zum neuen Schuljahr 2019/20 insgesamt 21 Klassen in der Sekundarstufe I 
bilden. Das Gymnasium verfügt über 25 Unterrichtsräume und 3 Mehrzweckräume sowie 16 Kurs-
räume für die Sekundarstufe II. Die Sekundarstufe II ist im laufenden Schuljahr 2018/19 gut 6-zügig. 
 
In dem aktuellen Raumbestand sind bereits 4 Fertigbauklassen der Hauptschule (ebenerdig auf dem 
Parkplatz) sowie 4 Fertigbauklassen der Realschule (zweigeschossig, Inbetriebnahme 2018) enthal-
ten.  
 
Die Schulleitungen im Schulzentrum Wolbeck sprechen z.T. von einem sog. additiven Schulzentrum. 
Das bedeutet, dass aufgrund der unterschiedlichen Schulformen eine möglichst hohe Trennung der 
Schulformen und Schülerströme innerhalb der Gebäude (sog. Sterne) und auf dem Schulhof ge-
wünscht und auch gefordert wird. In sehr begrenztem Umfang werden Räume schulformübergreifend 
genutzt.  
 
Gemessen an den im Rahmen der Machbarkeitsstudie ermittelten Raumunterdeckungen besteht im 
Status Quo unstrittig ein Raumdefizit und somit grundsätzlicher Handlungsbedarf. Es fehlt dringend 
Raum u.a. für Schulsozialarbeit, Differenzierung, Verwaltung, Besprechung sowie Beratung.  
 
Die Schulleitungen des Schulzentrums und die Schulverwaltung haben intensive Gespräche mit dem 
Ziel geführt, eine tendenziell vergleichbare Lastverteilung zu erwirken. Im Ergebnis wird das Gymna-
sium 2 Räume abgeben. Durch eine interne Umverteilung zwischen der Hauptschule und der Real-
schule sowie durch eine Raumoptimierung incl. Umbau wird die Raumsituation sowohl für die Haupt-
schule als auch für die Realschule entschärft. Mit den beiden weiteren Fertigbauklassen kann das 
bestehende Raumdefizit in Abstimmung zwischen der Realschule und der Hauptschule auf ein erträg-
liches Maß reduziert werden. 
 
Im Rahmen der Planung und Standortauswahl für die beiden Fertigbauklassen wird die Verwaltung 
die im Rahmen der Machbarkeitsstudie identifizierten möglichen Erweiterungsflächen sowie die dafür 
erforderlichen Bewegungs- bzw. Lagerflächen berücksichtigen.

- 3 - 
V/0578/2019 
Bei den Realisierungsoptionen (Kauf, Miete, Versetzen) wird die Verwaltung bei der Planung insb e-
sondere auch berücksichtigen, wie schnell die Fertigbauklassen bereitgestellt werden können. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A

Anlage A

1464 Zeichen

Anlage A zur V/0578/2019 
Kurzüberblick 
Im Schulzentrum Wolbeck besteht ein weiterer Raumbedarf, der in Form von 2 Fertigbauklassen 
gedeckt wird.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen 
 
Mit dieser Vorlage wird das Ziel erreicht, dem Schulzentrum Wolbeck den erforderlichen Schul-
raum einschließlich der notwendigen Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Hierdurch werden die 
Schulen im Schulzentrum Wolbeck in die Lage versetzt werden, einen den Lehrplänen entspre-
chenden sowie die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe berücksichtigenden Unterricht 
erteilen zu können. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Auf der Grundlage von Erfahrungswerten aus vergleichbaren Baumaßnahmen geht die Verwaltung 
davon aus, dass für 2 Fertigbauklassen Kosten in Höhe von ca. 500.000 € entstehen.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter-
halten.

Beratungsverlauf (4)

18.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.06.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.07.2019 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0578/2019
Typ
Vorlagen
Datum
04.06.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37