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Anfrage von Frau Bastian (FDP) "Hubschrauberlandeplatz (HBS) Köln"
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1790/2021 vom 26.08.2021
Stand: Am 01.12.2022 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Anfrage FDP - HBS Köln
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Anfrage nach § 4 der GO des Rates der Stadt Köln zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 02.09.2021 hier: Hubschrauberlandeplatz (HBS) Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, die FDP bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 02.09.2021 zu setzen und zu beantworten: 1. In dem ersten Gutachten (von ca. 2005) wurden mehrere Standorte für einen HBS innerhalb von Köln vorgeschlagen. Welche Standorte wurden neben dem Kalkberg damals vorgeschlagen und warum? 2. In der Mitteilung 2248/2019 https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=88133 führt Herr Dr. Keller auf Grundlage zweier Gutachten aus, dass nach Abtragung der Sandes für die Aussichtskuppel, die Haldenkonstruktion sicher ist und mit dem Bau der Station begonnen werden könnte. Siehe Seite 2: „Das mit der Schadensuntersuchung beauftragte Sachverständigenbüro Institut Roger Grün stellte schon in seinem Gutachten 2016 fest, dass nach „Abschluss der ohnehin notwendigen nutzungsunabhängigen Stabilisierung der Halde nichts gegen die Fertigstellung des Gebäudes und einen an schließenden Betrieb als Hubschrauberlandestation spricht.“ (vgl. 1943/2016, Anlage 1, Blatt 64) Diese Aussagen werden nun durch die gutachterliche Stellungnahme zur Haldenstabilität von Dr. Sievering bestätigt.“ Somit stände einem Weiterbau der HBS am Kalkberg nichts entgegen. Wie ist der aktuelle Sachstand? 3. Die Bezirksvertretung Porz hat sich am 01.09.2020 mehrheitlich gegen eine Errichtung einer Rettungshubschrauberstation am Flughafen KölnBonn ausgesprochen. Wichtiger Grund war, dass auch hier noch eine zusätzlich hohe Lärmbelästigung auf die Bevölkerung Nähe des Flughafens zukommt, weil die Hubschrauber dicht über den Wohngebieten fliegen. Welche Flughöhe ist laut Luftverkehrsgesetz über Wohngebieten für Rettungshubschrauber erlaubt? 4. Gibt es eine Vorschrift im Luftverkehrsgesetz, die besagt, dass vom Einsatz zurückfliegende Hubschrauber eine Flugstrecke über Autobahnen und Straßen vorziehen sollten, anstatt den Direktflug über ein Wohngebiet? Mit freundlichen Grüßen E l v i r a B a s t i a n FDP in der Bezirksvertretung Porz Elvira Bastian Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln Tel: 02203/294227 Mail:elvira.bastian@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Köln, den 24. August 2021 Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Bezirksamt Porz
Beratungsverlauf
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