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V/0799/2018

Beitritt der Stadt Münster zur Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR)

Vorlagen 24.10.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2018, TOP 23

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage-1-ECCAR-Zehn-Punkte-Plan

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Ansehen

Anlage-2-A-R-0013-2017

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Anlage A

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Beschlussvorlage

8440 Zeichen

V/0799/2018 
V/0799/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Beitritt der Stadt Münster zur Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   15.11.2018 Integrationsrat Anhörung 
   05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.12.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat spricht sich für den Beitritt der Stadt Münster zur „Europäischen Städtekoalition gegen 
Rassismus – European Coalition of Cities against Racism (ECCAR)“ aus und setzt damit öffen t-
lich ein deutliches Zeichen gegen jedwede Form ethnisch motivierter D iskriminierung und Gewalt 
in der Kommune. 
2. Der Rat beauftragt, im Zusammenhang mit der Umsetzung des Migrationsleitbildes, das Komm u-
nale Integrationszentrum mit der Umsetzung des Zehn -Punkte-Aktionsplans (Anlage 1) gegen 
Rassismus unter breiter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, zivilgesellschaftlichen Vere i-
nen und weiteren Organisationen. 
3. Der Antrag der SPD -Fraktion an den Rat A -R/0013/2017 („Rassismus vor Ort bekämpfen: Beitritt 
zur Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus der UNESCO“) ist damit abschließend bear-
beitet. 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0116 Migrations- und Integration s-
management 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2019 ff.  1.000 Jährlicher 
Mitgliedsbeitrag 
Dezernat IV/Kommunales 
Integrationszentrum 
 
25.10.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Reckfort 
Telefon: 492-7080 
Reckfort@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0799/2018 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2019 bei der o.g. 
Produktgruppe veranschlagt. Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird aus dem Budget des Kommunalen 
Integrationszentrums getragen.  
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0878/2012 die rassismuskritische Arbeit zu einem 
Schwerpunkt für das Kommunale Integrationszentrum (KI) gemacht.  
 
Auf dieser Grundlage initiierte das KI  im Jahr 2015 einen partizipativen Prozess mit dem Ziel, einen 
Beitrag zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte sowie zur Achtung der Vielfalt in der 
Kommune zu entwickeln und eine Positionierung gegen Rassismus zu erarbeiten. Hieran beteiligten 
sich Vertreterinnen und Vertreter der Stadtgesellschaft, der Parteien, Verbände, Vereine, Gewer k-
schaften und weiterer Institutionen.  Ein zentrales Ergebnis des Arbeitsprozesses war die gemeins a-
me Empfehlung, die Stadt Münster solle der Städtekoalition ECCAR beitreten. 
 
Zur Bündelung und Stärkung der rassismuskritischen Arbeit wurde im September 2017 unter Fede r-
führung des KI mit den lokalen Akteurinnen und Akteuren das „Netzwerk Rassismuskritik in Münster“, 
das vierteljährlich tagt, gegründet. Ziele der gemein samen Arbeit sind die Qualifizierung der Teilne h-
merinnen und Teilnehmer sowie der Fachkräfte in den Organisationen, die Sensibilisierung und Au f-
klärung weiterer Institutionen und der Öffentlichkeit sowie die Stärkung der Betroffenen (Empowe r-
ment). Rassismus soll über Publikationen zur Netzwerkarbeit und Veranstaltungen in der Stadtgesell-
schaft thematisiert und die öffentliche Diskussion angeregt werden. 
 
Das Netzwerk möchte die als „normal“ empfundenen benachteiligenden (Denk -)Strukturen aufbr e-
chen und für die Thematisierung von Rassismus als Strukturmerkmal eintreten. Die bisher in den 
Blick genommenen Arbeitsbereiche haben viele Anknüpfungspunkte zum Arbeitsprogramm der 
ECCAR. 
 
Die 2004 gegründete „Europäische Städtekoalition gegen Rassismus – European Coalition of Cities 
against Racism (ECCAR)“, aus der 2008 der Verein „Europäische Städtekoalition gegen Rassismus 
e.V.“ entstand, setzt sich für die proaktive Bekämpfung von ethnisch bedingter Diskriminierung, B e-
nachteiligung und Gewalt (= Rassismus) auf kommunaler Ebene ein. Im Vordergrund stehen konkrete 
Maßnahmen in den jeweiligen Mitgliedsstädten, die bürgernah und wirkungsnachhaltig sind. 
 
Aus diesem Grund beschränkt sich die Mitgliedschaft nicht auf die Unterzeichnung der Beitrittserkl ä-
rung als öffentliche Positionierung gegen Rassismus oder auf die Mitwirkung bei den Netzwerktreffen. 
Vielmehr gehört ebenso die Weiterentwicklung und lokale Umsetzung des Zehn -Punkte-Aktionsplans 
gegen Rassismus dazu (s. Anlage). 
 
Zentrale Aufgabenfelder sind dabei beisp ielsweise die verstärkte Wachsamkeit gegenüber Rassi s-
mus, die gezielte Unterstützung kultureller Vielfalt sowie die Bekämpfung von Rassismus und Diskr i-
minierung in jeglicher Form (s. Anlage 1 der Vorlage). Weiterhin besteht die Verpflichtung zur Dok u-
mentation sämtlicher Aktivitäten, die Anfertigung von Tätigkeitsberichten im Zweijahresturnus, die 
Teilnahme am jährlichen Arbeitstreffen der deutschsprachigen Mitgliedsstädte sowie an den General-
versammlungen.

- 3 - 
V/0799/2018 
Die bisher der ECCAR beigetretenen deutschen Städt e (insgesamt 39, Dortmund, Bonn, Karlsruhe, 
Heidelberg, Nürnberg u. w.) bewerten ihre aus dem Zehn -Punkte-Aktionsplan abgeleitete Arbeit 
durchweg als positiv. Die vor Ort auf breiter Basis abgestimmten und öffentlich wahrnehmbaren Ma ß-
nahmen haben nachhaltige Erfolge in den Kernzielen „Aufklärung und Bekämpfung von Rassismus“ 
sowie „Förderung von Chancengleichheit“ ge bracht. Die rassismuskritische Arbeit wird von vielen 
Akteuren getragen und ist in den Städten – auch außerhalb der bundesweiten Wochen gegen R as-
sismus – deutlich präsenter geworden. Als erfolgreiches Praxisbeispiel kann eine Maßnahme in der 
Stadt Dortmund genannt werden: Die Kampagne „Dortmund wohnt bunt“ der fünf größten Wo h-
nungsbaugesellschaften, die sich gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt wendet. 
 
Als Grundlage der guten Ergebnisse wird die verbindliche Vernetzung aller relevanten Akteure vor Ort 
genannt. Nach diesem Vorbild soll das Netzwerk Rassismuskritik in Münster unter Einbindung weit e-
rer interessierter Institutionen sowie von B ürgerinnen und Bürgern den Zehn -Punkte-Aktionsplan für 
Münster konkretisieren und priorisieren. Zudem können hier handlungsleitende Ideen für die jährlich 
stattfindenden Wochen gegen Rassismus entwickelt werden. 
 
Die rassismuskritische Arbeit in Münster wi rd mit dem Beitritt zur ECCAR wesentlich gestärkt. Der 
bisherige Ansatz, durch einzelne Veranstaltungen in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein von Rassi s-
mus zu entwickeln, kann in einem großen Netzwerk zu kontinuierlichen Aktivitäten erheblich erweitert 
werden. Die Mitgliedsstädte der ECCAR können sich gegenseitig bei der Umsetzung ihrer rassismus-
kritischen Vorhaben unterstützen und ihre Strategien vor Ort optimieren. Es ist zu erwarten, dass 
durch den Erfahrungsaustausch miteinander ein gezielteres Arbeiten  im Kampf gegen Rassismus 
ermöglicht wird. Darüber hinaus würden die diesbezüglichen, gemeinsamen Interessen gegenüber 
dem Land NRW, der Bundesregierung und der EU nachhaltiger vertreten. Ebenso rückt die Mitglie d-
schaft in der ECCAR die rassismuskritische Arbeit in Münster stärker in die Öffentlichkeit und somit 
auch in die Stadtgesellschaft. 
 
Der Beitritt zur ECCAR führt eine wichtige Handlungslinie der Stadt Münster fort, die als Stadt des 
Westfälischen Friedens der Toleranz durch Dialog ebenso verpflicht et ist wie der lebendigen Vielfalt 
unserer Stadtgesellschaft. 
 
 
Kosten und Finanzierung: 
 
Die Mitgliedschaft der Stadt Münster im Verein „Europäische Städtekoalition gegen Rassismus e.V.“ 
ist mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 1.000 € (für K ommunen mit 100.000 - 500.000 
Einwohnern) verbunden. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme des Beitrittsantrages durch den 
Lenkungsausschuss des Vereins. 
 
Die Mitgliedschaft kann jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten ohne Angabe von Gründen g e-
kündigt werden. Für die Umsetzung des Zehn -Punkte-Aktionsplans sowie die notwendige Dokume n-
tation entstehen zusätzliche Aufwendungen. 
 
Im Jahr 2019 werden der Mitgliedsbeitrag und die nach der Vereinsaufnahme noch entstehenden  
Aufwendungen aus dem Budget des Kommunalen Integrationszentrums getragen.

- 4 - 
V/0799/2018 
Für den Haushalt 2020 ff. werden ggf. zusätzliche Mittel beantragt. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
- Anlage A 
- Anlage 1: Zehn-Punkte-Aktionsplan der ECCAR 
- Anlage 2: Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0013/2017

Anlage-1-ECCAR-Zehn-Punkte-Plan

8176 Zeichen

Geschäftsstelle 
 
Landeshauptstadt Potsdam – Dr.Ursula Löbel – Linda Fournet 
Friedrich- Ebert- Straße 79/81 – 14469 Potsdam – GERMANY 
Tel. +49 (0) 331 – 289 34 24/3  |  Fax. +49 (0) 331 – 289 34 30 
ECCAR@Rathaus.Potsdam.de  
www.eccar.info  
 
Der Zehn-Punkte-Aktionsplan 
 
zur Bekämpfung von Rassismus auf kommunaler Ebene in Europa 
 
 
1. Verstärkte Wachsamkeit gegenüber Rassismus  
Aufbau eines Überwachungs- und Solidaritäts-Netzwerkes 
 
Beispiele für Aktivitäten, u.a.: 
 Einrichtung eines Beratungsgremiums, in dem versch iedene gesellschaftliche Akteu- 
re vertreten sind (Jugendliche, Künstler, Repräsent anten von Nichtregierungsorgani- 
sationen, der Polizei, der Justiz, der Stadtverwalt ung etc.), um die örtliche Situation 
einschätzen zu können. 
 Entwicklung eines Systems in Zusammenarbeit mit Or ganisationen der Zivilgesell- 
schaft, um rasch auf rassistische Handlungen reagie ren und die zuständigen Behör- 
den informieren zu können. 
 Thematisierung von Rassismus und Diskriminierung i n möglichst vielen Institutionen 
und Organisationen in der Stadt. 
 
 
2. Bewertung der örtlichen Situation und der kommunalen Maßnahmen 
Aufbau einer Datensammlung, Formulierung erreichbar er Ziele und Entwicklung von Indika- 
toren, um die Wirkung der kommunalen Maßnahmen bewerten zu können. 
 
Beispiele für Aktivitäten, u.a.: 
 Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen, um die  Daten und Informationen re- 
gelmäßig analysieren und Studien zur örtlichen Situation erstellen zu können. 
 Entwicklung konkreter, stadtspezifischer Empfehlun gen auf der Grundlage der Da- 
tenanalyse. 
 
 
3. Bessere Unterstützung für die Opfer von Rassismus und Diskriminierung 
Unterstützung für die Opfer, damit sie sich künftig  besser gegen Rassismus und Diskriminie- 
rung wehren können. 
 
Beispiele für Aktivitäten, u.a.: 
 Einrichtung der Stelle einer Ombudsperson oder ein er Anti-Diskriminierungs-
Abteilung in der Stadtverwaltung, die sich mit entsprechenden Beschwerden befasst. 
 Förderung örtlicher Einrichtungen, die Opfern rech tlichen und psychologischen Bei- 
stand leisten. 
 Entwicklung vorbeugender Maßnahmen im Kampf gegen Rassismus und Diskriminie- 
rung.

Geschäftsstelle 
 
Landeshauptstadt Potsdam – Dr.Ursula Löbel – Linda Fournet 
Friedrich- Ebert- Straße 79/81 – 14469 Potsdam – GERMANY 
Tel. +49 (0) 331 – 289 34 24/3  |  Fax. +49 (0) 331 – 289 34 30 
ECCAR@Rathaus.Potsdam.de  
www.eccar.info  
 Einführung von Disziplinarmaßnahmen gegen Mitarbei ter/innen der Stadtverwaltung, 
die sich rassistischen Verhaltens schuldig gemacht haben. 
 
 
4. Bessere Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten für die Bürger/innen 
Bessere Information der Bürger/innen über ihre Rech te und Pflichten, über Schutzmaßnah- 
men, rechtliche Möglichkeiten und Sanktionen für rassistisches Verhalten. 
 
Beispiele für Aktivitäten, u.a.: 
 Verbreitung von Publikationen, die über die Rechte  und Pflichten der Bürger/innen in 
einer multikulturellen Gesellschaft, über die Anti- Rassismus-Politik der Stadtverwal- 
tung, über   Sanktionen für rassistisches Verhalten  und über Kontaktadressen infor- 
mieren, an die sich Opfer oder Zeugen gegebenenfalls wenden können. 
 Regelmäßige Durchführung eines vielfältigen Verans taltungsprogramms zum "Inter- 
nationalen Tag gegen Rassismus und Diskriminierung"  am 21. März, um die Öffent- 
lichkeit zu informieren und zu sensibilisieren.  
 Unterstützung der Nichtregierungsorganisationen in  ihren Bemühungen, über Ras- 
sismus und Diskriminierung aufzuklären und Aktionen  gegen diese Phänomene zu 
entwickeln. 
 
 
5. Die Stadt als aktive Förderin gleicher Chancen 
Förderung gleicher Chancen auf dem Arbeitsmarkt.  
 
Beispiele für Aktivitäten, u.a.: 
 Aufnahme von Anti-Diskriminierungs-Bestimmungen in  städtische Verträge und bei 
der Vergabe von Lizenzen (z.B. Gaststätten, Diskotheken etc.). 
 Öffentliche Auszeichnung von örtlichen Unternehmen , die den Kampf gegen Rassis- 
mus und Diskriminierung aktiv unterstützen. 
 Wirtschaftliche Förderung diskriminierter Gruppen.  
 Förderung von interkulturellen Fortbildungsangebot en für Firmenangestellte in Ko- 
operation mit Gewerkschaften, Berufs-, Handels- und Industrievereinigungen. 
 
 
6. Die Stadt als Arbeitgeberin und Dienstleisterin,  die gleiche Chancen nachhaltig för- 
dert 
Die Stadt verpflichtet sich, als Arbeitgeberin und Dienstleisterin Chancengleichheit und 
Gleichberechtigung zu gewährleisten. 
 
Beispiele für Aktivitäten, u.a.: 
 Einführung von Maßnahmen zur Förderung der interku lturellen Kompetenz innerhalb 
der Stadtverwaltung.

Geschäftsstelle 
 
Landeshauptstadt Potsdam – Dr.Ursula Löbel – Linda Fournet 
Friedrich- Ebert- Straße 79/81 – 14469 Potsdam – GERMANY 
Tel. +49 (0) 331 – 289 34 24/3  |  Fax. +49 (0) 331 – 289 34 30 
ECCAR@Rathaus.Potsdam.de  
www.eccar.info  
 Förderung der Beschäftigung von Personen mit Migra tionshintergrund und aus dis- 
kriminierten Gruppen in der Stadtverwaltung. 
 
 
7. Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt 
Entwicklung konkreter Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung bei Vermittlung und 
Verkauf von Wohnungen. 
 
Beispiele für Aktivitäten, u.a.: 
 Entwicklung von Leitlinien oder Verhaltenskodices für städtische und private Unter- 
nehmen, die auf dem Immobilienmarkt tätig sind, um Diskriminierungen bei Vermie- 
tung und Verkauf von Wohnraum zu bekämpfen. 
 Gewährung von Anreizen für Hauseigentümer und Immo bilienmakler, die sich zur 
Einhaltung des städtischen Verhaltenskodex' gegen Diskriminierung verpflichten. 
 Unterstützung von Personen, die von Diskriminierun g betroffen sind, bei der Suche 
nach Wohnraum. 
 
 
8. Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung durch Bildung und Erziehung 
Entwicklung von Maßnahmen gegen ungleiche Bildungs-  und Erziehungschancen; Förde- 
rung von Toleranz und interkultureller Verständigung durch Bildung und Erziehung. 
 
Beispiele für Aktivitäten, u.a.: 
 Entwicklung von Maßnahmen, um Chancengleichheit be im Zugang zu Bildung und 
Erziehung sicherzustellen. 
 Einführung einer Anti-Diskriminierungs-Charta für städtische Bildungseinrichtungen. 
 Verleihung des Titels "Schule ohne Rassismus" als Auszeichnung für vorbildliche 
anti-rassistische Aktivitäten und Stiftung eines Pr eises, der regelmäßig für die besten 
schulischen Initiativen gegen Rassismus und Diskriminierung vergeben wird.  
 Entwicklung von Lehrmaterial zur Förderung von Tol eranz, Menschenrechten und 
interkultureller Verständigung. 
  
 
9. Förderung der kulturellen Vielfalt 
Förderung der kulturellen Vielfalt in den Kulturpro grammen, im öffentlichen Raum und im 
städtischen Leben. 
 
Beispiele für Aktivitäten, u.a.: 
 Förderung der Herstellung von Filmmaterial, Dokume ntationen etc., die es den von 
Rassismus und Diskriminierung betroffenen Bevölkerungsgruppen und Personenkrei- 
sen ermöglichen, ihre Anliegen und Erfahrungen eine r breiteren Öffentlichkeit be- 
kannt zu machen.

Geschäftsstelle 
 
Landeshauptstadt Potsdam – Dr.Ursula Löbel – Linda Fournet 
Friedrich- Ebert- Straße 79/81 – 14469 Potsdam – GERMANY 
Tel. +49 (0) 331 – 289 34 24/3  |  Fax. +49 (0) 331 – 289 34 30 
ECCAR@Rathaus.Potsdam.de  
www.eccar.info  
 Regelmäßige finanzielle Förderung von kulturellen Projekten und Begegnungsstätten, 
die die kulturelle Vielfalt der städtischen Bevölke rung repräsentieren. Integration die- 
ser Programme in die offiziellen Kulturangebote der Stadt. 
 Benennung öffentlicher Bereiche (Straßen, Plätze, etc.) zur Erinnerung an diskrimi- 
nierte Personen oder Gruppen, bzw. entsprechende Ereignisse. 
 
 
10. Rassistische Gewalttaten und Konfliktmanagement 
Entwicklung oder Unterstützung von Maßnahmen zum Um gang mit rassistischen Gewaltta- 
ten und Förderung des Konfliktmanagements.  
 
Beispiele für Aktivitäten, u.a.: 
 Einsetzung eines Expertengremiums (Wissenschaftler , Praktiker, Betroffene), das die 
Stadtverwaltung und die Bevölkerung berät, Konflikt situationen analysiert und vor 
übereilten Reaktionen warnt. 
 Entwicklung eines Angebots an Konfliktmanagement- und Mediationsprogrammen für 
relevante Institutionen wie Polizei, Schulen, Jugendzentren, Integrationseinrichtungen 
etc.

Anlage-2-A-R-0013-2017

4006 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. : A-R/0013/2017  
 
SPD -Fraktion  
im Rat der Stadt Münster 
 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
www.spd-muenster.de 
 
 
„Rassismus vor Ort bekämpfen: Beitritt 
zur Europäischen Städtekoalition gegen 
Rassismus der UNESCO“  
Antrag an den Rat der Stadt Münster  
 
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1.  Die Stadt Münster tritt der „Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus - European 
Coalition of Cities Against Racism (ECCAR)“ der UNESCO bei.  
2.  Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Vorbereitungen für einen Beitritt in 
die Wege zu leiten und eine Aufstellung der möglichen finanziellen Auswirkungen vorzu- 
legen.  
3.  Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenhang mit der Umsetzung des Migrations- 
leitbildes unter breiter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger einen 10-Punkte-
Aktionsplan gegen Rassismus und Diskriminierung einschließlich eines kommunalen 
Maßnahmenkatalogs zu entwickeln, der auf dem Aktionsplan der Europäischen Städte- 
koalition basiert.  
 
 
Begründung:  
 
Die Europäische Städtekoalition gegen Rassismus wurde am 10.12.2004 in Nürnberg gegründet. 
Sie ist Teil des Internationalen Städtekoalition gegen Rassismus, einer Initiative der UNESCO. Ziel 
ist der gemeinsame und wirkungsvolle Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und Fremden- 
feindlichkeit in einem weltweiten Netzwerk von Städten. In Zeiten der fortschreitenden Globali- 
sierung und Urbanisierung fällt den Kommunen eine Schlüsselrolle bei der Gestaltung einer to- 
leranten und solidarischen Gesellschaft zu. Das Konzept der Europäischen Städtekoalition gegen 
Rassismus basiert daher auf der Einsicht, dass Diskriminierung vor Ort entsteht und dort auch 
bekämpft werden muss. 
 
Mit dem 10-Punkte-Aktionsplan gegen Rassismus will das europäische Bündnis die Mitglied- 
städte bei der Bekämpfung und Rassismus und Diskriminierung unterstützen und ihnen helfen, 
entsprechende Prioritäten zu setzen, ihre Strategien zu optimieren und die Zusammenarbeit 
innerhalb der Koalition zu intensivieren. Dazu gehören u. a. eine verstärkte Wachsamkeit gegen- 
 14 .03 .201 7

2 
 
 
 
über Rassismus einschließlich des Aufbaus eines entsprechenden Netzwerks zur Beobachtung 
der Entwicklungen vor Ort, die Unterstützung von Opfern von Rassismus und Diskriminierung, 
die Förderung von Chancengleichheit und Gleichberechtigung in der städtischen Verwaltung 
und die Entwicklung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung bei der Vermittlung 
und dem Verkauf von Wohnungen.  
 
Mit dem Beitritt zur Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus setzen wir als Stadt ein kla- 
res Signal für Solidarität und reihen uns damit in eine lange Liste deutscher Mitgliedstädte ein. 
Ein solcher Beitritt ist auch Wunsch der an dem partizipativen Prozess des Kommunalen Integra- 
tionszentrums zur Beratung über ein rassismuskritisches Selbstverständnis in der Kommune in 
2015 beteiligten Initiativen, Verbände und Organisationen. 
  
Rassismus und Diskriminierung haben in Münster keinen Platz! Mithilfe präventiver Maßnahmen 
sollen Bürgerinnen und Bürger sensibilisiert und über Rassismus und Diskriminierung aufgeklärt 
werden. Vorurteilen sowie rechten Parolen soll der „Boden“ entzogen und Fremdenfeindlichkeit 
und Diskriminierung wirkungsvoll bekämpft werden. Der 10-Punkte-Aktionsplan enthält dafür 
zahlreiche Anregungen. Die Koalition ermöglicht auch einen direkten Austausch über Best-
Practice-Beispiele im Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus.  
 
 
 
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Dr. Michael Jung   Thomas Fastermann    Doris Feldmann  
Philipp Hagemann   Marius Herwig    Dr. Cornelia Jäger 
Mathias Kersting   Michael Kleyboldt   Marianne Koch 
Katharina Köhnke   Thomas Kollmann   Gaby Kubig-Stel tig 
Hedwig Liekefedt   Anne Schulze Wintzler  Petra Seyf ferth 
Ludger Steinmann   Beate Vilhjalmsson   Robert von Ol berg 
     Maria Winkel

Anlage A

2305 Zeichen

Anlage A zur V/0799/2018 
Kurzüberblick 
Mit dem Beitritt zur Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR) verpflichtet sich die 
Stadt Münster, in der rassismuskritischen Arbeit einen für alle Mitgliedsstädte verbindlichen Zehn-
Punkte-Aktionsplan, der auf die gesamte Stadtgesellschaft zielt, zu verfolgen. 
Die Vernetzung mit den deutschen und europäischen Städten stärkt die Arbeit des KI und seiner 
lokalen Kooperationspartner, bringt neue Ansätze und insbesondere eine neue Öffentlichkeits-
wirksamkeit für die Arbeit gegen Rassismus. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das im Produkt 01.16.01 (Konzeptentwicklung, Controlling Migration und 
Integration) formulierte Ziel „Die Akteure der rassismuskritischen Arbeit werden vernetzt sowie 
durch die Koordinierung der Münsteraner Wochen gegen Rassismus und die Organisation öffent-
licher Veranstaltungen unterstützt.“ verfolgt. 
 
Die rassismuskritische Arbeit ist zwischen dem KI und dem Land NRW als Arbeitsschwerpunkt 
vereinbart und wird durch den ECCAR-Beitritt fortentwickelt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 0116 Migrations- und Integrationsmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja/ggf.  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlagen sind das Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW, das Migrationsleitbild der 
Stadt Münster (V/0193/2014) sowie die Vorlage V/0878/2012, mit der die rassismuskritische Arbeit 
als Schwerpunkt des KI festgelegt wurde. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage wird der für das Arbeitsfeld Migration zentrale Schwerpunkt „Rassismuskritische 
Arbeit“ ausgebaut und gestärkt. 
Der Zehn-Punkte-Aktionsplan der ECCAR verpflichtet zur Arbeit an demografie-, gleichstellungs- 
und inklusionsspezifischen Themen, so dass die Vorlage auch dafür relevant ist.

Beratungsverlauf (3)

15.11.2018 Integrationsrat
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2018 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bahnhofstraße 9
  • Friedrich-Ebert-Straße 79

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Details

Aktenzeichen
V/0799/2018
Typ
Vorlagen
Datum
24.10.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37