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V/0458/2022

Neuregelung der Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse der Buchbinderwerkstatt im Adolph-Kolping-Berufskolleg

Vorlagen 25.08.2022

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Anlage A

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Ansehen

Anlage 2: Zeitwertgutachten

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Ansehen

Anlage 1: Kooperationsvereinbarung vom 21.05.2001

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

2244 Zeichen

Anlage A zur V/0458/2022 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage wird die Beendigung des Kooperationsvertrages zwischen der Stadt Münster und 
der Handwerkskammer über die Errichtung und Nutzung einer Buchbinderwerkstatt im Adolph-
Kolping-Berufskolleg zur Kenntnis genommen. Da die Handwerkskammer keine weitere derartige 
Kooperation aus Mangel an eigenem Bedarf plant, sollen die Geräte und Maschinen als langfristi-
ge Lösung angekauft werden. Auf diese Weise kann die Werkstatt bestehen bleiben und durch 
die Schule weiterhin bildungsgangübergreifend genutzt werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet: 
„Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen  
Schulraum einschl. der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur  
Verfügung.“ 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Der Ankauf der gebrauchten Geräte und Maschinen zu einem Zeitwert von 24.185 € brutto kann 
durch die Investitionsmaßnahme 0610 „Besch. Neue Technologien an Berufskollegs“ im Finanz-
plan abgedeckt werden. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter-
richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu 
unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen 
Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu 
stellen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Es besteht keine Relevanz für die o.g. Querschnittsthemen.

Anlage 2: Zeitwertgutachten

3270 Zeichen

Zeitwertermittlung
für

Maschinen und Gerätschaften

HBZ - Münster
Buchbinderwerkstatt

Handwerkskammer Münster, Bismarckallee 1, 48151 Münster

Auskunft erteilt: Bernhard Stüer

Zeichen B 3.6 StW/AS

Telefon-DW: 0251 5203-236

Telefax: 0251 5203-235

E-Mail bernhard.stueer@hwk-muenster.de
Internet: www.hwk-muenster.de

Seite 1 von 21

HBZ - Münster Buchbinderwerkstatt
B 3.6 StWAS

1. Auftraggeber

HBZ - Münster
Buchbinderwerkstatt

2. Stichtag der Zeitwertermittlung
09.11.2021

3. Eigentümer zum Stichtag

HBZ - Münster
Buchbinderwerkstatt

Vormerkung:
Nach Überzeugung und Aussage des Auftraggebers wird davon
ausgegangen, dass die Maschinen und Gerätschaften nach ihren
vorgesehenen Einsatzmöglichkeiten genutzt wurden.

4. Zeitwert zum Stichtag
28.525,00 €
**Achtundzwanzigtausend Fünfhundertfünfundzwanzig Euro***

Zu empfehlen ist ein Zeitwert von:
28.500,00 € .
** ACHTUNDZWANZIGTAUSEND FUNFHUNDERT EURO***

Münster, 09.11.2021

Bernhard Stüer “

SU

Seite 2 von 21

HBZ - Münster Buchbinderwerkstatt

B 3.6 StW/AS

Nr. Anzahl Maschine Fabrikat Baujahr Neupreis Zeitwert
1 1 Rahmenheftmaschine Cassese CS 89 2001 580,32 € 60,00 €

20 J 10,34%

2 1 Doppelgehrungssäge Cassese CS 939 2001 2.826,46 € 550,00 €

20 J 19,46%

3 1 Absaugung Dustomat 10 2001 494,54 € 65,00 €

20 J 13,14%

4 1 Kompressor Jun-Air 12-50 2001 512,10 € 65,00 €
20 J 12,69%

5 1 Rotations-Perforier-Nut Gr4afiscor PN 5300 2001 1.737,64 € 340,00 €

Automat 20 J 19,57%

6 1 Sammelheftanlage Modelll HSB 5000 2001 29.275,42 € 5.690,00 €
20 J 19,44%

7 1 Einhängemaschine PRÄLEG Typ HHS 1805 2001 4.263,22 € 830,00 €

Rh hrhmpmmmhm»a Doc 0 1847%

8 1___Presse und Ä HSS 2
Falzeinbrennmaschine 20.J 19,68%
9 1 Besprechungstisch ASTRA 2001 313,16 € 60,00 €

20. J 19,16%

Zwischensumme Seite 19 von 21 41.882,78 € 8.030,00 €

HBZ - Münster Buchbinderwerkstatt

10

11

12

13

17

18

Übertrag

Schalenstuhl

Zeichnungsschrank

Passepartoutschneider

Taschen-Falzautomat

Titelprägepresse,

Handbetätigung

Zwillingspresse

Tischstockpresse

Schnellscheider

Papierbohrmaschine

Zwischensumme

Model 107

Fletcher

MBO
Modell T 530/44

GEBA I/F

TÄNKLEIN
Type ZP-Combi

TÄNKLEIN Type P5

Wohlenberg Modell cut-

tec 76

CORTA Modellc PB 04-2

Seite 20 von 21

2001
20 J

2001
20 J

2002
19 J

2001
20 J

2001
20 J

2001
20 J

2001
20 J

2001
20 J

2001
20 J

41.882,78 €
369,52 €

653,52 €

477,76 €

24.618,48 €

1.203,20 €

3.875,92 €

2.534,88 €

7.143,82 €

1.888,74 €

85.248,62 €

B 3.6 StWAS

8.030,00 €
70,00 €
18,94%

180,00 €
27,54%

150,00 €
31,40%

6.910,00 €
28,07%

340,00 €
28,26%

1.090,00 €
28,12%

710,00 €
28,01%

2.170,00 €
28,02%

530,00 €
28,06%

20.180,00 €

HBZ - Münster Buchbinderwerkstatt

B 3.6 StW/AS
Übertrag 85.248,62 € 20.180,00 €
19 1 Klebebinder Wohlenberg City 500 2001 10.954,70 € 3.080,00 €
20 J 28,12%
20 1 Heftgerät Hohner 2001 2.455,35 € 690,00 €
20 J 28,10%
21 1 Titelprägepresse, PRÄZMARK PMK 203 2001 10.274,56 € 2.880,00 €
elektronisch 20 J 28,03%
22 3 Prägetypenrad PRÄZMARK zweireihig 2001 2.832,72 € 780,00 €
20 J 27,54%
23 2 Titel- und PRÄGNANT Typ HHS 30° 2001 3.033,88 € 850,00 €
Vergoldungspresse 20. J 28,02%
24 1 Vergoldeofen - 2001 328,74 € 65,00 €
20 J 19,77%

vom Neuwert 24,78%
Zeitwert gesamt Seite 21 von 21 115.128,57 € 28.525,00 €

Anlage 1: Kooperationsvereinbarung vom 21.05.2001

5625 Zeichen

Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Münster und der Handwerkskammer Münster
über die Errichtung und Nutzung einer Buchbinderwerkstatt in den Räumen
der Adolph-Kolping-Schule

Städt. Berufskolleg

Vorbemerkungen

Die Handwerkskammer Münster und die Adolph-Kolping-Schule haben in den letzten Jahren in
verschiedenen Bildungsmaßnahmen des Buchbinder-Handwerkes kooperativ zusammengearbeitet. Die
ergänzende überbetriebliche Lehrlingsausbildung und Teile der Meisterprüfung im
Buchbinderhandwerk werden von der Handwerkskammer seit Jahren in den Fachräumen der Adolph-
Kolping-Schule durchgeführt.

Die Handwerkskammer Münster möchte diese Zusammenarbeit intensivieren und in Münster -neben
Stuttgart im südlichen Raum- für den nördlichen Raum einen weiteren Ausbildungsschwerpunkt für
den Buchbinderbereich schaffen. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, den Umfang und die Qualität
der überbetrieblichen Unterweisungen und Fortbildungsmaßnahmen zu erhöhen. Mit dem
Ausbildungsschwerpunkt Medientechnik der Adolph-Kolping-Schule sind besonders günstige
Rahmenbedingungen für eine Kooperation zwischen Schule und Handwerkskammer gegeben.

Voraussetzung für eine erweiterte und intensivere Nutzung der Fachräume in der Adolph-Kolping-
Schule durch beide Vertragspartner ist, die vorhandene Ausstattung zu erweitern, dem technischen
Fortschritt anzupassen und in wesentlichen Bereichen zu erneuern.

Vertragliche Vereinbarung

Die folgenden Punkte regeln die zukünftige Kooperation zwischen der Stadt Münster und der
Handwerkskammer Münster:

l. Die Stadt Münster vermietet der Handwerkskammer Münster langfristig über zunächst 20 Jahre
im Souterraingeschoss der Adolph-Kolping-Schule - Berufskollegs der Stadt Münster- drei
Räume in der Größe von insgesamt ca. 220 qm. Die Räume sind in dem beigefügten Kellerplan
gekennzeichnet.

2. Die Handwerkskammer Münster richtet in diesen Räumen eine Buchbinderwerkstatt ein. Die
Investitionskosten für diese Ausstattung betragen 880.000,- DM und werden erst dann getätigt,
wenn die von der Handwerkskammer beantragten Zuschüsse in Höhe von insgesamt 556.000,-
DM gewährt worden sind und die Finanzierung der notwendigen Sanierung des Kellergeschosses
gesichert ist. Der verbleibende Eigenanteil von 324.000,- DM wird durch die Stadt Münster in
Höhe von 202.500,- DM und die Handwerkskammer Münster in Höhe von 121.500,- DM
aufgebracht.

nn

11.

In der Gesamtsumme von 880.000,- DM sind von der Handwerkskammer insgesamt 89.000,- DM
Renovierungskosten und Renovierungsnebenkosten vorgesehen, die als Teilfinanzierung für die
Sanierung der Kellerräume eingesetzt werden können.

Alle Folgekosten für die techn. Ausstattung der Fachräume werden von der Handwerkskammer
finanziert. Dazu gehören z.B. Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen, Wartungs- und
Reparaturkosten, sowie Kosten für EDV-Lizenzen.

Die Buchbinderwerkstatt wird durch die Handwerkskammer Münster für folgende Maßnahmen
genutzt:

-  Überbetriebliche Unterweisung

-  Meistervorbereitungslehrgänge

-  Fort- und Weiterbildungslehrgänge

-  Gesellen-, Meister- und Fortbildungsprüfungen

Die Adolph-Kolping-Schule nutzt die Fachräume für den folgenden schulischen Fachunterricht:
Buchbinder/innen

-  Technologische Übungen im Fach Produktionstechnik für Serien-, Einzel- und Sonder-
Anfertigung

-  Fachpraktische Begleitung in den Fächern Produktionstechnik und Werkstofftechnik

-  Fächerübergreifende Projekverwirklichungen

Drucker/innen

-  Technologische Übungen im Fach Druckproduktion
-  Fächerübergreifende Projektverwirklichungen

Mediengestalter/innen für Digital- und Printmedien/GTA

-  Technologische Übungen im Fach Produktions- und Präsentationstechnik
-  Technologische Übungen im Fach Medienproduktion

-  Technologische Übungen im Wahlmodul Weiterverarbeitung

-  Auftragsvorbereitende Arbeiten, z.B. im Fach Datenmanagement

-  Fächerübergreifende Projektverwirklichungen

Die Lehrgangs- und Nutzungsplanung erfolgt zwischen der Handwerkskammer und der Adolph-
Kolping-Schule einvernehmlich, wobei die gesetzlich vorgesehene schulische
Unterrichtsversorgung in den Fachräumen gewährleistet sein muss. Weitere Nutzungen der
Räume können sich durch die Einrichtung neuer Bildungsgänge oder Veränderungen in den
Stundentafeln ergeben.

Da die jeweiligen Nutzungsanteile zur Zeit noch nicht festgelegt werden können, wird für den
Zeitraum von 5 Jahren ab Vertragsbeginn auf eine gegenseitige Nutzungsverrechnung verzichtet.

Die Räume und die techn. Einrichtungen sind von den jeweiligen Nutzern pfleglich zu behandeln
und nach Unterrichtsende zu reinigen.

. Das Hausrecht und die Schlüsselgewalt für die Buchbinderwerkstätten liegen beim Leiter der

Adolph-Kolping-Schule als Hausherr eines städt. Gebäudes.

Die Nutzung der Werkstätten durch die verschiedenen Klassen und Kursen erfolgt so, dass der
unterrichtliche Ablauf der Schule nicht beeinträchtigt wird.

12. Die Fragen des Haftpflichtversicherungsschutzes gegenüber Dritten sowie des
Unfallversicherungsschutzes für die Nutzer der Werkstätten müssen mit den hinter der
Handwerkskammer bzw. der Stadt Münster stehenden Versicherern abgestimmt werden.

13. Der Kooperationsvertrag tritt in Kraft, wenn der Rat der Stadt Münster dem Abschluss des
Vertrages zugestimmt hat, die Finanzierung der Kellersanierung gesichert ist und die für die
Errichtung dieser Werkstatt erforderlichen Bewilligungsbescheide -basierend auf dem HPI-
Gutachten vom 06.06.00- bei der Handwerkskammer Münster eingegangen sind.

Münster, den 23.Mai 2001

Stadt Münster Handwerkskammer Münster

\, 9 a) \e 4
Helga Boldt A Hermann EWing

Stadträti Stellv. Hauptgeschäftsführer

Beschlussvorlage

7239 Zeichen

V/0458/2022 
V/0458/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Neuregelung der Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse der Buchbinderwerkstatt im Adolph-
Kolping-Berufskolleg 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   20.09.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   26.10.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   26.10.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Münster und 
der Handwerkskammer Münster über die Errichtung und Nutzung einer Buchbinderwerkstatt in 
den Räumen des Adolph-Kolping-Berufskollegs vom 21.05.2001 (Beschlussvorlage 90/2001) 
am 23.05.2021 ausgelaufen ist.  
 
2. Der Rat stimmt einer Beendigung der Kooperation zu.  
 
3. Der Rat stimmt dem Ankauf der Geräte und Maschinen zum Restbuchwert zu. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Handwerkskammer die Werkstatt über die übliche 
Raummiete weiterhin, aber zukünftig nicht mehr entgeltfrei, nutzen kann. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen     
Investitionsmaßnah-
me 
0610 Besch. Neue Technologien an 
Berufskollegs 
   
Auszahlungen   2022 24.185,00 Kaufpreis 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
07.09.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Krahn 
Telefon: 492-4016 
Krahn@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0458/2022 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan bei der o. g. Investiti-
onsmaßnahme veranschlagt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Begründung zu 1 und 2: 
 
Im Jahr 2001 wurde ein Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Münster und der Handwerkskammer 
Münster über die Errichtung und Nutzung einer Buchbinderwerkstatt in den Räumen des Adolph -
Kolping-Berufskollegs, Lotharingerstraße 30, geschlossen (Vorlage -Nr. 90/2001). Die Kooperations-
vereinbarung (vgl. Anlage 1) ist im Jahr 2021 (nach 20 Jahren) abgelaufen, sodass die Nutzung so-
wie Wartungs- und mögliche Instandsetzungsmaßnahmen neu geregelt werden müssen.  
Im November 2021 fand eine Abstimmung zwischen Vertret er*innen der Handwerkskammer, der 
Schule und des Schulträgers statt, in der die Anforderungen, Bedarfe und erste Lösungsansätze be-
sprochen wurden. Es wurde konstruktiv an einer einvernehmlichen Lösung gearbeitet. Das Berufskol-
leg soll durch das Ablaufen de s Kooperationsvertrages keine Nachteile haben – im Gegenteil: Eine 
Neuregelung bietet die Möglichkeiten, die Werkstatt den aktuellen Bedürfnissen entsprechend anzu-
passen.  
 
Durch veränderte Ausgangsbedingungen im Bereich der Buchbinder *innen strebt die Han dwerks-
kammer keine Neuauflage analog des früheren Kooperationsvertrages an. Die Meisterschule im Be-
reich der Buchbinder*innen findet nur ca. alle zwei bis drei Jahre mit bis zu zehn Teilnehmenden statt. 
Die Unterrichtszeiten sind in der Regel samstags von 9 bis ca. 16/17 Uhr. Die überbetriebliche Lehr-
lingsunterweisung (ÜLU) in dem Bereich findet in der Regel zwei bis drei Mal pro Jahr mit der Dauer 
von jeweils einer Woche in den Ferienzeiten in Vollzeit statt. Die Frequenz ist sinkend. Die letzte ÜLU 
fand im Oktober 2019 statt. 
 
 
Begründung zu 3: 
 
Das Adolph-Kolping-Berufskolleg nutzt die Maschinen und Geräte bildungsgangübergreifend, sodass 
sinkende Zahlen im Bereich der Buchbinder*innen die Auslastung der Werkstatt nicht hemmen. Jegli-
che Projekte und Druckarbeiten können dort vom Entwurf bis zum Druckexemplar nachvollzogen und 
tatsächlich umgesetzt werden, was für viele Bildungsgänge auch abseits der Buchbinder*innen (z. B. 
Gestaltungstechnische Assistent*innen und Mediengestalter*innen) relevant ist. Darüb er hinaus ist 
eine derartig ausgestattete Werkstatt, die die komplette Produktionskette von Druckprodukten dar-
stellt, ein regionales Alleinstellungsmerkmal des Berufskollegs. Ein Ankauf würde der Schule eine 
freie Gestaltung und Nutzung der Räumlichkeiten ermöglichen. Um eine nach aktuellen Bestimmun-
gen sichere Umgebung zu schaffen, werden die Geräte und Maschinen sowie die Räumlichkeiten 
arbeitsrechtlich überprüft und ggf. angepasst.  
 
Um die Geräte und Maschinen auch weiterhin im Adolph -Kolping-Berufskolleg für die verschiedenen 
Bildungsgänge nutzbar zu machen, kommt nur ein Ankauf in Frage. Ein Direktverkauf der Geräte und 
Maschinen von der Handwerkskammer an die Stadt Münster als Schulträger ist möglich. Da durch 
einen Direktverkauf das Handwerk der Buch binder*innen überregional gefördert und die Ausbildung 
sichergestellt wird, entspricht dieser auch den Förderrichtlinien.  
 
Seitens der Handwerkskammer wurde ein Zeitwertgutachten der Geräte und Maschinen vorgelegt, 
die sich bereits seit 21 Jahren in der Werkstatt befinden (vgl. Anlage 2). Einige Maschinen sind defekt 
oder werden aufgrund von Neuerungen innerhalb der Bildungsgänge nicht mehr benötigt. Diese wur-
den entsorgt. Die folgende Berechnung stellt den Zeitwert (Brutto) der verbliebenen Maschinen und 
Geräte dar:

- 3 - 
V/0458/2022 
Maschine  Zeitwert: 28.525,00 € 
Rahmenheftmaschine - 60,00 € 
Einhängemaschine - 830,00 € 
Press- und Falzeinbrennmaschine - 370,00 € 
Klebebinder - 3.080,00 € 
Restlicher Zeitwert:  = 24.185,00 € 
 
Vergaberechtlich wurde eine Ausnahme gem. § 8 Abs. 3 Nr. 9 UVgO (vorteilhafte Gelegenheit) ge-
nehmigt. Die Maschinen und Geräte haben einen Neubeschaffungswert, der die Summe von ca. 
115.000 € (Neupreis im Jahr 2001) weit übersteigen würde. Einige Maschinen  sind zudem in der 
Form nur noch schwer zu beschaffen, da Abläufe im Druckverfahren im Laufe der vergangenen 20 
Jahre deutlich automatisiert oder digitalisiert wurden. Für den Unterricht einiger Bildungsgänge sind 
derartig anschaubare Abläufe aber unerläss lich. Der Ankauf der Maschinen und Geräte der Hand-
werkkammer bildet eine einmalige vorteilhafte Gelegenheit, die Werkstatt halten zu können und wei-
terhin nutzbar zu machen. Eine Neubeschaffung wäre aufgrund der hohen Kosten nicht möglich. Zu-
dem sind die Ge räte und Maschinen in einem sehr guten Zustand. Grundsätzlich werden derartige 
Maschinen für einen deutlich höheren Betrieb gebaut. Die Auslastung innerhalb des Berufskolleg ist 
deutlich geringer als in Betrieben, sodass sich die Maschinen in einem sehr guten Zustand befinden. 
Zudem wurden sie regelmäßig gewartet. Größere Reparaturen sind in den letzten Jahren nur selten 
angefallen. 
 
Begründung zu 4: 
 
Die zukünftige Nutzung der Werkstatt wird maßgeblich von der Schule selber geprägt sein. Ein An-
kauf würde der Schule eine freie Gestaltung und Nutzung der Räumlichkeiten ermöglichen. Eine Nut-
zung durch die Handwerkskammer wäre nur noch im Zuge der Meistervorbereitung der Buchbin-
der*innen notwendig und könnte über die übliche Raummiete geregelt werden. Die Hand werkskam-
mer würde die Räumlichkeiten dann entsprechend buchen und den üblichen Mietpreis zahlen. Diese 
Regelung wurde einvernehmlich gefunden, da so keine Sonderregelungen o. Ä. vereinbart werden 
müssen. Eine nachvollziehbare Regelung wäre somit auch langfristig gewährleistet. 
 
 
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Kooperationsvereinbarung vom 21.05.2001 
Anlage 2: Zeitwertgutachten 
Anlage A

Beratungsverlauf (3)

20.09.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.10.2022 Hauptausschuss
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
26.10.2022 Rat
TOP 32 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bismarckallee 1
  • Lotharingerstraße 30

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Details

Aktenzeichen
V/0458/2022
Typ
Vorlagen
Datum
25.08.2022
Erstellt
26.07.2022 13:32