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Stadterneuerungsprogramm "Bahnhof / Goebenstraße" hier: förmliche Festlegung des Bereiches als Sanierungsgebiet gemäß § 142 Baugesetzbuch (BauGB)

Vorlage RA/22/2002 vom 26.04.2002

Stand: Am 26.04.2002 im Rat beraten. Ergebnis: Einstimmig bei 0 Enthaltung(en).

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 26.04.2002

    Rat

    TOP A.28. Ergebnis: Einstimmig bei 0 Enthaltung(en)

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