V/0703/2019
84. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung - Bebauungsplan Nr. 593 - Beschluss zur Aufstellung
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Beschlussvorlage
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V/0703/2019 V/0703/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. 84. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Roxel im Bereich Tilbecker Straße / Schildstiege Beschluss zur Änderung 2. Bebauungsplan Nr. 593: Roxel - Tilbecker Straße / Schildstiege [Feuerwehr und Wohnen] Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 29.08.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 05.09.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 11.09.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.09.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Münster-West im Stadtteil Roxel im Bereich Tilbecker Straße / Schildstiege zu än- dern (84. Änderung des FNP). 2. Für den Bereich südlich der Tilbecker Straße und nördlich der Schildstiege ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ein Bebauungsplan u.a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nu t- zung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Bereichs liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Roxel: Flur 12, Flurstück: Flurstück 1171 und Flur 13, Teile der Flurstücke 483, 533, 535. Stadtplanungsamt 06.08.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Göpfert Herr Völlmecke Herr Geitel Telefon: 492 61 98 492 61 54 492 61 93 Goepfert@stadt-muenster.de Voellmecke@stadt-muenster.de Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0703/2019 II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Begründung: Das Gebiet ist Bestandteil der vom Rat der Stadt Münster am 03.07.2019 beschlossenen „Fortschrei- bung des Baulandprogramms 2019-2025/2030“ (Vorlage Nr. V/0224/2019). Auf der Fläche südlich der Tilbecker Straße und nördlich der Schildstiege soll ein Wohnquartier ent- wickelt werden. Als Zielsetzung kommt hierfür, aufgrund der guten infrastrukturellen Lage mit fußläu- figer Entfernung zum Ortskern sowie zu den schulischen und sportlichen Einrichtungen, eine über- wiegende Mehrfamilienhausbebauung in Betracht. Im Übergang zum angrenzenden Einfamilienhaus- gebiet sollen zudem Reihenhäuser entstehen. Des Weiteren soll in diesem Bereich für die Freiwillige Feuerwehr Roxel ein neuer Standort angelegt werden, da das bisherige Feuerwehrgerätehaus an der Havixbecker Straße den zukünftigen Anforde- rungen nicht mehr gerecht wird. Daher wird der zukünftige Bebauungsplan eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ vorsehen. Die direkt an der Tilbecker Straße gelegene Fläche erfüllt alle einsatztaktischen und -strategischen Anforderungen, die an die Feuerwehr und den Bevö l- kerungsschutz gestellt werden. Die Realisierung der vorgenannten Planungsziele erfordert neben der Aufstellung des Bebauung s- plans auch eine Änderung des Flächennutzungsplans (Beschlussvorschlag 1). Die beiden Bauleitpl ä- ne werden im sogenannten Parallelverfahren durchgeführt. Auf Grund der bestehenden Lage i m Au- ßenbereich sowie der vorgesehenen Art der Nutzungen, neben einem Allgemeinen Wohngebiet auch eine Gemeinbedarfsfläche „Feuerwehr“, kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB (I n- nenbereich) oder § 13 b BauGB (ausschließlich Wohnnutzung) nicht angewendet werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Rahmen einer Bürgeranhörung am 4. Juli 2019 in der Aula der Friedensreich-Hundertwasser-Schule in Roxel statt. Die Umringe der Plangebiete sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage - Plangebiete
Anlage A
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Anlage A zur V/0703/2019 Kurzüberblick Mit der Vorlage sollen die Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplans (84. Änderung) und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 593 herbeigeführt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziele der Bauleitpläne sind die Errichtung eines Wohngebiets im Ortsteil Roxel entsprechend der vom Rat der Stadt Münster am 03.07.2019 beschlossenen „Fortschreibung des Baulandpro- gramms 2019-2025/2030“. Ferner soll der Standort der Freiwilligen Feuerwehr Roxel an die Tilbecker Straße verlagert wer- den, um so die notwendige Erweiterung des Gerätehauses zu ermöglichen. Finanzierung Durch die Änderung bzw. der Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kos- ten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Bauleitplanung beruhen rechtlich auf dem Baugesetzbuch (BauGB). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
V-0703-2019-Anlage-Plangebiete
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Anlage zur Vorlage Nr. V/0703/2019 Maßstab 1:2500Bereich des Bebauungsplans Nr. 593 Bereich der 84. Änderung des Flächennutzungsplans Maßstab 1:5000
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Tilbecker Straße
- Havixbecker Straße
- Schildstiege
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Details
- Aktenzeichen
- V/0703/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.07.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37