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V/0077/2017

Freiwilliger Verzicht auf Kaminfeuer bei austauscharmen Wetterlagen

Vorlagen 25.01.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.05.2017, TOP 25

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5921 Zeichen

V/0077/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Freiwilliger Verzicht auf Kaminfeuer bei austauscharmen Wetterlagen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.02.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
22.03.2017 Rat Entscheidung 
 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat empfielt bei austauscharmen Wetterlagen aus Gründen des Umweltschutzes auf 
das Verbrennen von Stückholz oder Kohle in privaten Feuerungsanlagen zu verzichten. Die 
Empfehlung bezieht sich nur auf Zusatzheizungen. 
 
2. Der Rat bittet die Verwaltung bei Bedarf die Bevölkerung in geeigneter Weise (Internet, 
Pressemitteilungen, Mailservice…) auf den Ratsbeschluss hinzuweisen. 
 
3. Die Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 197/2016 ist damit abgeschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Ratsbeschluss soll aus Anlass der Anregung nach § 24 GO NRW 197/2016 erfolgen. 
Es wurde dort angeregt, dass der Rat den Bürgern empfehlen soll, freiwillig auf die Benutzung von 
offenen Kaminfeuern zu verzichten um die Luftqualität zu verbessern. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung in geänderter Form zu folgen. Der Beschlussvorschlag der 
Verwaltung unter 1. bezieht sich nicht nur auf offene Kamine sondern auf alle Stückholz- und Koh-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0077/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Besler 
Ruf: 
492 67 98 
E-Mail: 
Besler@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.01.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0077/2017 
lefeuerungen, soweit es sich nicht um Hauptheizungen handelt. Die Empfehlung wird aber zeitlich 
eingeschränkt nur für den Fall von austauscharmen Wetterlagen ausgesprochen. Der Vorschlag wird 
wie folgt begründet: 
 
 
Erkenntnisse zur Schadstoffbelastung durch Holzfeuerungen in Münster 
 
Um die Belastungssituation durch Holzfeuerungen in Münsters Wohngebieten besser einschätzen zu 
können, wurde im Winterhalbjahr 2012/13 durch die Westfälische-Wilhelms-Universität Münster unter 
Beteiligung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) in einem 
Wohngebiet exemplarisch die Feinstaubbelastung durch Holzfeuerungsanlagen ermittelt. Über die 
Ergebnisse der Untersuchung wurde der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen in 
seiner Sitzung am 28. Mai 2013 mündlich informiert. Die Untersuchung zeigt 
- den großen Einfluss der meteorologischen Parameter auf die Höhe der Feinstaub-
Immissionen. Bei einem winterlichen Hochdruckgebiet (mit geringen Windgeschwindigkeiten, 
Kälte und einer stabilen Luftschichtung) sind die Schadstoffbelastungen deutlich höher. 
- Während des sechswöchigen Untersuchungszeitraums von Anfang November bis Mitte De-
zember 2012 waren im Wohngebiet durchschnittlich 23 % (bzw. 4,3 µg/m³) der Feinstaub 
(PM10) Immissionen auf Holzfeuerungsanlagen zurück zu führen. Der Anteil an der gesamten 
PM10-Belastung schwankte dabei von 3 % bis 45 %. 
Ein Vergleich der Untersuchungsergebnisse mit den Messdaten von den Luftmessstationen „Weseler 
Straße“ (Verkehrsstation) und „Münster Geist“ (Station für städtische Hintergrundbelastung) zeigt, 
dass die Feinstaub-Immissionen des Wohngebietes deutlich unterhalb der Belastungen an der Ver-
kehrsstation „Weseler Straße“ lagen. Deshalb und wegen der zeitlich beschränkten saisonalen Nut-
zung von Holzfeuerungen ist eine Überschreitung der gesetzlichen Jahresgrenzwerte für Feinstaub in 
Wohngebieten durch Holzfeuerungen in Münster nicht zu erwarten. Die Anzahl der Überschreitungen 
des Tagesgrenzwertes für Feinstaub ist in Münster zudem rückläufig. Daher besteht ein unmittelbarer 
Handlungsbedarf für die Einführung einer städtischen Satzung zur Reduzierung der Feinstaubemissi-
onen durch Kleinfeuerungsanlagen (wie z. B. in Aachen) nicht. Die Untersuchung zeigt aber auch, 
dass Holzfeuerungen situativ in Wohngebieten zu einer erheblichen Steigerung der Feinstaubbelas-
tung beitragen können. 
 
 
Ausweitung der Empfehlung auf Holz- und Kohlefeuerungen 
 
Bei den Holzfeuerungen überwiegt der Anteil der Kaminöfen den der offenen Kamine. Letztere dürfen 
nach der „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen“ (1. BImSchV) auch nicht im Dau-
erbetrieb sondern nur gelegentlich betrieben werden. Die Feinstaubbelastung durch Kleinfeuerungs-
anlagen im Winter ist daher im Allgemeinen auf die Nutzung von Kaminöfen zurück zu führen. Auch 
Kohleöfen und Allesbrennern weisen im Vergleich zu Öl- oder Gasheizungen deutlich erhöhte 
Feinstaubemissionen auf. 
Durch die Formulierung im Beschlussvorschlag „…auf das Verbrennen von Stückholz…“ und durch 
die Beschränkung auf Zusatzheizungen sind Pellet- und Hauptheizungen von der Empfehlung im Be-
schlussvorschlag ausgenommen. Pelletheizungen weisen durch die automatische Beschickung und 
den normierten Brennstoff eine gleichmäßigere Verbrennung und damit deutlich geringere Feinstau-
bemissionen auf als manuell mit Scheitholz beschickte Feuerungen. Da Bewohnern, die eine Holz-
feuerung als Hauptheizung betreiben nicht zugemutet werden kann auf das Heizen zu verzichten, 
wird die Empfehlung nur für Zusatzfeuerungen ausgesprochen. Der Großteil der Holzfeuerungen in 
Münster sind Zusatzheizungen. 
 
 
Zeitliche Beschränkung der Empfehlung für austauscharme Wetterlagen 
 
Da Holzfeuerungen saisonal betrieben werden, ist der Einfluss auf die Immissionssituation in den 
Wohngebieten zudem zeitlich eingeschränkt. Eine unbeschränkte Empfehlung freiwillig auf den Be-
trieb von Holzfeuerungen zu verzichten wäre vor diesem Hintergrund unverhältnismäßig. Insbesonde-

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V/0077/2017 
re in winterlichen Episoden mit erhöhten Schadstoffbelastungen bei austauscharmen Wetterlagen, 
tragen aber die Holzfeuerungen zur Erhöhung der Überschreitungen des Tagesgrenzwertes für 
PM10-Immisionen von 50 µg/m³ bei. 
 
 
I. V. 
 
 
Gez. Matthias Peck 
Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

04.04.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.05.2017 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Weseler Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0077/2017
Typ
Vorlagen
Datum
25.01.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37