V/0077/2017
Freiwilliger Verzicht auf Kaminfeuer bei austauscharmen Wetterlagen
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Beschlussvorlage
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V/0077/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Betrifft Freiwilliger Verzicht auf Kaminfeuer bei austauscharmen Wetterlagen Beratungsfolge 28.02.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 22.03.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat empfielt bei austauscharmen Wetterlagen aus Gründen des Umweltschutzes auf das Verbrennen von Stückholz oder Kohle in privaten Feuerungsanlagen zu verzichten. Die Empfehlung bezieht sich nur auf Zusatzheizungen. 2. Der Rat bittet die Verwaltung bei Bedarf die Bevölkerung in geeigneter Weise (Internet, Pressemitteilungen, Mailservice…) auf den Ratsbeschluss hinzuweisen. 3. Die Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 197/2016 ist damit abgeschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Begründung: Der Ratsbeschluss soll aus Anlass der Anregung nach § 24 GO NRW 197/2016 erfolgen. Es wurde dort angeregt, dass der Rat den Bürgern empfehlen soll, freiwillig auf die Benutzung von offenen Kaminfeuern zu verzichten um die Luftqualität zu verbessern. Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung in geänderter Form zu folgen. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung unter 1. bezieht sich nicht nur auf offene Kamine sondern auf alle Stückholz- und Koh- Vorlagen-Nr.: V/0077/2017 Auskunft erteilt: Herr Besler Ruf: 492 67 98 E-Mail: Besler@stadt-muenster.de Datum: 24.01.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0077/2017 lefeuerungen, soweit es sich nicht um Hauptheizungen handelt. Die Empfehlung wird aber zeitlich eingeschränkt nur für den Fall von austauscharmen Wetterlagen ausgesprochen. Der Vorschlag wird wie folgt begründet: Erkenntnisse zur Schadstoffbelastung durch Holzfeuerungen in Münster Um die Belastungssituation durch Holzfeuerungen in Münsters Wohngebieten besser einschätzen zu können, wurde im Winterhalbjahr 2012/13 durch die Westfälische-Wilhelms-Universität Münster unter Beteiligung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) in einem Wohngebiet exemplarisch die Feinstaubbelastung durch Holzfeuerungsanlagen ermittelt. Über die Ergebnisse der Untersuchung wurde der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen in seiner Sitzung am 28. Mai 2013 mündlich informiert. Die Untersuchung zeigt - den großen Einfluss der meteorologischen Parameter auf die Höhe der Feinstaub- Immissionen. Bei einem winterlichen Hochdruckgebiet (mit geringen Windgeschwindigkeiten, Kälte und einer stabilen Luftschichtung) sind die Schadstoffbelastungen deutlich höher. - Während des sechswöchigen Untersuchungszeitraums von Anfang November bis Mitte De- zember 2012 waren im Wohngebiet durchschnittlich 23 % (bzw. 4,3 µg/m³) der Feinstaub (PM10) Immissionen auf Holzfeuerungsanlagen zurück zu führen. Der Anteil an der gesamten PM10-Belastung schwankte dabei von 3 % bis 45 %. Ein Vergleich der Untersuchungsergebnisse mit den Messdaten von den Luftmessstationen „Weseler Straße“ (Verkehrsstation) und „Münster Geist“ (Station für städtische Hintergrundbelastung) zeigt, dass die Feinstaub-Immissionen des Wohngebietes deutlich unterhalb der Belastungen an der Ver- kehrsstation „Weseler Straße“ lagen. Deshalb und wegen der zeitlich beschränkten saisonalen Nut- zung von Holzfeuerungen ist eine Überschreitung der gesetzlichen Jahresgrenzwerte für Feinstaub in Wohngebieten durch Holzfeuerungen in Münster nicht zu erwarten. Die Anzahl der Überschreitungen des Tagesgrenzwertes für Feinstaub ist in Münster zudem rückläufig. Daher besteht ein unmittelbarer Handlungsbedarf für die Einführung einer städtischen Satzung zur Reduzierung der Feinstaubemissi- onen durch Kleinfeuerungsanlagen (wie z. B. in Aachen) nicht. Die Untersuchung zeigt aber auch, dass Holzfeuerungen situativ in Wohngebieten zu einer erheblichen Steigerung der Feinstaubbelas- tung beitragen können. Ausweitung der Empfehlung auf Holz- und Kohlefeuerungen Bei den Holzfeuerungen überwiegt der Anteil der Kaminöfen den der offenen Kamine. Letztere dürfen nach der „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen“ (1. BImSchV) auch nicht im Dau- erbetrieb sondern nur gelegentlich betrieben werden. Die Feinstaubbelastung durch Kleinfeuerungs- anlagen im Winter ist daher im Allgemeinen auf die Nutzung von Kaminöfen zurück zu führen. Auch Kohleöfen und Allesbrennern weisen im Vergleich zu Öl- oder Gasheizungen deutlich erhöhte Feinstaubemissionen auf. Durch die Formulierung im Beschlussvorschlag „…auf das Verbrennen von Stückholz…“ und durch die Beschränkung auf Zusatzheizungen sind Pellet- und Hauptheizungen von der Empfehlung im Be- schlussvorschlag ausgenommen. Pelletheizungen weisen durch die automatische Beschickung und den normierten Brennstoff eine gleichmäßigere Verbrennung und damit deutlich geringere Feinstau- bemissionen auf als manuell mit Scheitholz beschickte Feuerungen. Da Bewohnern, die eine Holz- feuerung als Hauptheizung betreiben nicht zugemutet werden kann auf das Heizen zu verzichten, wird die Empfehlung nur für Zusatzfeuerungen ausgesprochen. Der Großteil der Holzfeuerungen in Münster sind Zusatzheizungen. Zeitliche Beschränkung der Empfehlung für austauscharme Wetterlagen Da Holzfeuerungen saisonal betrieben werden, ist der Einfluss auf die Immissionssituation in den Wohngebieten zudem zeitlich eingeschränkt. Eine unbeschränkte Empfehlung freiwillig auf den Be- trieb von Holzfeuerungen zu verzichten wäre vor diesem Hintergrund unverhältnismäßig. Insbesonde- - 3 - V/0077/2017 re in winterlichen Episoden mit erhöhten Schadstoffbelastungen bei austauscharmen Wetterlagen, tragen aber die Holzfeuerungen zur Erhöhung der Überschreitungen des Tagesgrenzwertes für PM10-Immisionen von 50 µg/m³ bei. I. V. Gez. Matthias Peck Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Weseler Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0077/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.01.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37