Mandari Insight

2026/0244

Vorabbekanntmachung zur beabsichtigten Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für den Weiterbetrieb des HeinerLiners ab dem 01.01.2028 an die HEAG mobilo GmbH

Magistratsvorlage 27.08.2026

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Nächste Beratung: Stadtverordnetenversammlung, Sitzung am 17.09.2026, TOP 34

2026/0244

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2026/0244

11370 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
28.08.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitäts- und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0244 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 547010 
Kostenstelle:  066-000-0520 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5470-11 Sachkonto: 7125010 
 
Betreff: Vorabbekanntmachung zur beabsichtigten Inhouse -Vergabe eines öffentlichen 
Dienstleistungsauftrags für den Weiterbetrieb des HeinerLiners ab dem 01.01.2028 
an die HEAG mobilo GmbH  
 
Vorlage vom: 27.08.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Veröffentlichung einer Vorabbekanntmachung zur beabsichtigten Inhouse -Vergabe 
eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für einen möglichen Weiterbetrieb des 
HeinerLiners ab dem 01.01.2028 an die HEAG mobilo GmbH wird zugestimmt.  
2. Die Vorabbekanntmachu ng dient der fristwahrenden Sicherung der vergaberechtlichen 
Möglichkeit eines Weiterbetriebs. Sie begründet keine Verpflichtung zur Fortführung des 
HeinerLiners oder zur anschließenden Vergabe.  
3. Über die Fortführung des HeinerLiners ab dem 01.01.2028 und d ie Bereitstellung der 
erforderlichen Haushaltsmittel wird im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden. 
Eine Einstellung des HeinerLiners zum 31.12.2027 bleibt ausdrücklich möglich.  
4. Die endgültige Vergabe bleibt einer gesonderten Beschlussfassung der zust ändigen 
Gremien vorbehalten.

- 2 - 
 
Anlagen: Anlage Betriebskonzept HeinerLiner ab 2028  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.08.2026 
 
Vorbemerkung zur Finanzierung und zum weiteren Verfahren  
 
Die vorliegende Magistratsvorlage dient ausschließlich der fristgerechten Veröffentlichung 
der Vorabbekanntmachung zur beabsichtigten Inhouse -Vergabe. Sie ist erforderlich, um die 
vergaberechtliche Möglichkeit eines Weiterbetriebs des HeinerLiners ab 2028 offenzuhalten. 
Eine Vorentscheidung über die tatsächliche Fortführung ist damit nicht verbunden.  
 
Ein Weiterbetrieb des HeinerLiners ab dem 01.01.2028 würde nach der derzeitigen 
Kalkulation einen städtischen Finanzierungsanteil von rund 979.000 Euro jährli ch erfordern. 
Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel sind bislang nicht gesichert und nicht Gegenstand 
der vorliegenden Beschlussfassung.  
 
Über die Fortführung und Finanzierung wird im Rahmen der Haushaltsberatungen 
entschieden. Angesichts der angespannte n Haushaltslage ist auch eine Einstellung des 
HeinerLiners zum 31.12.2027 ein realistisches Szenario.  
 
Veranlassung und Rahmenbedingungen  
 
Mit MV 2020/0210 wurde im Jahr 2021 der Regelbetrieb eines On -Demand-Shuttle-Services 
(ODS) zunächst befristet bis zum 31.12.2024 beschlossen. Weiterhin wurde mit MV 
2024/0293 und MV 2026/0159 der Weiterbetrieb mit angepasstem Konzept bis zum 
31.12.2027 beschlossen.  
 
Dieser Service unter der Markenbezeichnung „HeinerLiner“ stellt eine flexible Form des 
öffentlichen Personennahverkehrs dar, bei welcher Fahrten „On -Demand“, also auf Wunsch, 
kurzfristig und unabhängig von starren Fahrplänen gebucht werden können.  
 
Seit der Betriebsaufnahme wurden bis zum 31.12.2025 insgesamt 550.000 Fahrgastfahrten 
durchgeführt. Der App-gestützte Betrieb läuft stabil und hat einen festen Kundenstamm.  
 
Der HeinerLiner ist bislang von der HEAG mobilo  im Rahmen der im öffentlichen 
Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste mit 
Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH 
enthaltenen „Experimentierklausel“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 lit. c) e rbracht worden. Diese Grundlage 
gilt längstens bis zum 31. 12.2027. 
 
Es ist angedacht, den HeinerLiner dauerhaft fortzuführen. Vor diesem Hintergrund ist 
beabsichtigt, die Verkehrsleistungen im Wege der Inhouse -Vergabe gemäß § 108 GWB durch 
einen eigenständ igen öffentlichen Dienstleistungsauftrag direkt an die HEAG mobilo GmbH 
zu vergeben. 
 
Möglicher Weiterbetrieb ab 2028  
 
Für den Fall einer positiven Entscheidung über die Fortführung und Finanzierung soll der 
HeinerLiner ab dem 01.01.2028 als ergänzendes ÖP NV-Angebot fortgeführt werden.  Damit 
würden bestehende Mobilitätsangebote gesichert und die in den vergangenen Jahren 
aufgebaute betriebliche, organisatorische und infrastrukturelle Grundlage für die 
Weiterentwicklung des On -Demand-Verkehrs erhalten.

- 4 - 
Diese würde zugleich die Basis für den schrittweisen Übergang hin zum autonomen On -
Demand-Verkehr (beispielsweise im Rahmen des Forschungsprojekts KIRA) bilden und es 
ermöglichen, entsprechende Erfahrungen sukzessive in die bestehende ÖPNV -Struktur zu 
integrieren. 
 
Zur Stärkung des Angebots sollen im Falle einer Fortführung die Bedienzeiten ab 2028 
entsprechend der Wünsche der Kundinnen und Kunden ausgeweitet werden (siehe Anlage). 
Damit würde für alle Fahrgäste ein verbessertes und bedarfsgerechtes Mobilitäts angebot 
geschaffen. 
 
Einsparpotenzial im Busverkehr  
 
Mit der Fortführung und Ausweitung des HeinerLiner -Angebots ergibt sich die Möglichkeit, 
künftig bestehende Buslinien beziehungsweise einzelne Linienfahrten in nachfrageschwachen 
Randzeiten durch einen On-Demand-Verkehr zu ersetzen.  
Hierdurch kann die Wirtschaftlichkeit bestehender Verkehrsangebote gesteigert werden, ohne 
das bestehende ÖPNV -Angebot einzuschränken.  
 
Potenzial besteht insbesondere bei in den Randzeiten schwach ausgelasteten Linien, wie z.B. 
den Linien A, AH und EB, aber auch bei einzelnen nächtlichen oder frühmorgendlichen 
Verbindungen. Welche Linien oder Fahrten hierfür in Betracht kommen, wird im Vorfeld 
anhand der tatsächlichen Fahrgastnachfrage überprüft.  
 
Folgende Bus-Linienfahrten könnten durch On -Demand-Fahrten ersetzt werden:  
 
Linie Betriebstag Zeitraum Einsparpotenzial 
[€] 
A Samstag ganztags ca. 52.000 
A Sonntag ganztags ca. 45.000 
AH Samstag ganztags ca. 34.000 
EB Samstag ganztags ca. 45.000 
F/H/L Samstag vor 6 Uhr ca. 16.000 
F/H/L Sonntag Vor 6 Uhr ca. 18.000 
  Summe: ca. 210.000 
 
Im Bereich der zu ersetzenden Buslinien und Fahrten verkehrt der HeinerLiner  nach 
Fahrplan, allerdings nur bei Bedarf. Die jeweilige Fahrt wird durch den Fahrgast in der 
entsprechenden App gebucht, wobei auf dem festgelegten Linienweg keine Mehrkosten 
entstehen, wenn der Fahrgast im Besitz eines gültigen ÖPNV -Tickets ist. Auch die  
Möglichkeit einer telefonischen Buchung ist vorgesehen.  
Darüber hinaus ist auch eine Buchung des HeinerLiners über die festgelegte Fahrtstrecke 
hinaus zum entsprechenden regulären Tarif möglich.  
 
So kann auch in nachfrageschwachen Randzeiten das Mobilität sangebot erhalten und 
bedarfsgerechter, wirtschaftlicher und flexibler ausgestaltet werden.  
 
Vorabbekanntmachung für die direkte Vergabe  
 
Die Verkehrsleistungen des HeinerLiner sollen künftig ein weiteres dauerhaftes ÖPNV-
Angebot der HEAG mobilo  darstellen. Vor diesem Hintergrund soll für diese spezielle Art der 
Verkehrsleistung ein gesonderter öffentlicher Dienstleistungsauftrag direkt im Wege der

- 5 - 
Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB an die HEAG mobilo GmbH erteilt werden. Im Hinblick auf 
die Durchführung der Verkehrsleistungen des HeinerLiner durch die HEAG mobilo GmbH 
ändert sich hierdurch nichts. Die vergaberechtlichen Voraussetzungen für die vorgesehene 
Inhouse-Vergabe sind erfüllt.  
Eine direkte Vergabe mit einem Bruttoanreizvertrag hat sich grunds ätzlich bewährt. Durch 
die direkte Vergabe kann eine wirtschaftliche Leistungserbringung bei gleichzeitiger hoher 
Flexibilität für die Aufgabenträger in sichergestellt werden.  
 
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll eine reguläre Laufzeit von zehn Jahren aufweisen. 
Auf dieser Grundlage beauftrag t die HEAG mobilo GmbH – wie schon bisher – 
Subunternehmer mit der operativen Durchführung der Fahrleistungen. Die HEAG mobilo 
GmbH übernimmt somit im Wesentlichen Management - und Regieleistungen für diese 
Verkehrsleistungen.  
 
Voraussetzung für die beabsichtig te Direktvergabe ist die Veröffentlichung einer 
Vorabbekanntmachung im EU -Amtsblatt. Diese ist aufgrund der gesetzlichen Fristen und 
Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden spätestens bis zum 30.09.2026 zu 
veröffentlichen.  
 
Mit Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung besteht keine verbindliche Verpflichtung, die 
angekündigte direkte Vergabe an die HEAG mobilo GmbH auch tatsächlich durchführen zu 
müssen. Vielmehr wird mit der Vorabbekanntmachung aus Gründen der Transparenz 
gegenüber anderen Marktteilnehmern eine – nach aktuellem Stand – verfolgte Absicht zur 
direkten Vergabe bekanntgemacht.  
 
Nur im Falle einer positiven Entscheidung wird der abzuschließende öDA den zuständigen 
Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgeleg t. 
 
Finanzielle Auswirkungen  
 
Durch die Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung entstehen keine unmittelbaren 
Zahlungsverpflichtungen. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich erst mit dem Abschluss des 
öffentlichen Dienstleistungsauftrags und dem Weiterbetr ieb ab 2028. 
 
Für den vorgesehenen Leistungsumfang werden derzeit jährliche Kosten in Höhe von rund 
1.724.000 Euro/a erwartet. Durch die teilweise Substitution einzelner Linien oder 
Linienabschnitte werden – abhängig davon, welche Linien und in welchem Maße durch On -
Demand-Verkehre ersetzt werden – jährliche Einsparungen im Buslinienverkehr in Höhe von  
bis zu ca. 210.000  Euro/a ermöglicht. Zusammen mit den erwarteten Fahrgeldeinnahmen 
und Zuschüssen des RMV wird  ein städtischer Finanzierungsantei l von rund 979.000 Euro/a 
erwartet. Der Zuschussbedarf der Wissenschaftsstadt Darmstadt kann sich aufgrund von 
Fördermitteln für On -Demand-Services in Hessen noch verändern.  
 
Die dargestellten Beträge stehen unter dem Vorbehalt der Haushaltsberatungen und 
begründen keine Finanzierungszusage.  
 
Einordnung in den Nahverkehrsplan  
 
Die vorgesehene Fortführung des HeinerLiners entspricht der Zielsetzung der derzeit 
laufenden Fortschreibung des gemeinsamen Nahverkehrsplans  2025 – 2030 der 
Wissenschaftsstadt Darmst adt und des Landkreises Darmstadt -Dieburg, On-Demand-
Verkehre als Ergänzung des bestehenden ÖPNV weiterzuentwickeln.

- 6 - 
 
Die abschließenden Festlegungen des Nahverkehrsplans bleiben der hierfür vorgesehenen 
Beschlussfassung vorbehalten.  
 
 
Dezernat IV      Dezernat VI  
 
 
 
André Schellenberg     Paul Georg Wandrey  
Stadtkämmerer     Stadtrat

anlage 1

3887 Zeichen

Anlage: Bedien- und Betriebskonzept HeinerLiner ab 2028 
Grundlage des Bedien - und Betriebskonzepts bleibt das aktuelle Netz an „virtuellen 
Haltestellen“ sowie die betriebliche und fachliche Expertise. Reformiert wird die Rolle des 
Subunternehmers, der ab 2028 sowohl die  Fahrzeugflotte als auch den  Betriebshof mit 
Ladeinfrastruktur (incl. Kosten für Betriebsmittel, Reparaturen etc.) stellen wird. Die Flotte soll 
circa 24 Elektrofahrzeuge beinhalten ( davon 5 barrierefreie Elektrofahrzeuge ). Der Sub -
Unternehmer übernimmt den Fahrer -Support (Disposition); der Fahrgast -Support verbleibt 
beim App -Anbieter in Absprache mit der HEAG mobilo . Die Ausschreibung des Betriebes 
erfolgt für einen mehrjährigen Zeitraum mit Option (z.B. 5 Jahre plus Option auf Verlängerung). 
Eine weitere konzeptionelle Änderung betrifft die  Ausweitung der Bedienzeiten (siehe 
Tabelle), die noch expliziter die Wünsche der Kundinnen und Kunden berücksichtigt. Die 
zeitliche Lücke des ansonsten attraktiven ÖPNV der Wissenschaftsstadt Darmstadt kann auf 
diese Weise effektiv geschlossen werden und bietet eine echte Alternative zum eigenen Pkw. 
Der HeinerLiner soll hier einen verbesserten Dienst zur Daseinsvorsorge leisten und eine 
attraktive Lösung, insbesondere für die Pendlerinnen und Pendler  sowie 
mobilitätseingeschränkter Personen, liefern. Die Service-Qualität wird gleichzeitig auf einem 
hohen Niveau gehalten. Die Fahrtenbuchungen und die Bezahlung sollen wie bisher über eine 
App erfolgen. Für den Rollstuhltransport werden Fahrzeuge in ausreichender Anzahl 
eingesetzt.  
Angestrebte Bedienzeiten 
Wochentag Aktuelle Betriebszeiten Angestrebte Betriebszeiten 
Montag – Mittwoch 16 Uhr bis 24 Uhr 16 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag 
Donnerstag 16 Uhr bis 24 Uhr 16 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag 
Freitag 16 Uhr bis 3 Uhr am Folgetag 16 Uhr bis 24 Uhr am Folgetag 
Samstag 9 Uhr bis 3 Uhr am Folgetag 0 Uhr bis 24 Uhr am Folgetag 
Sonn- & Feiertag 9 Uhr bis 1 Uhr am Folgetag 0 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag 
 
Bediengebiet 
Das Bediengebiet umfasst zum Betriebsstart am 01.01.2028 die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt. Perspektivisch ist die Ausweitung des Bediengebiets in andere Kommunen 
denkbar. 
Linienbedarfsverkehr 
Perspektivisch sollen Leistungen des HeinerLiners im Linienbedarfsverkehr (§44 PBefG) für 
eine kostengünstige Ergänzung des Linienverkehrs in den Randzeiten auf schwach

frequentierten Linien möglich sein.  Ziel ist die Substitution einzelner Fahrten durch d en On-
Demand-Verkehr, ohne die Erschließungsqualität für die Fahrgäste zu verschlechtern.  
Potenzial besteht insbesondere auf den Linien A, AH und EB. Welche Linien oder Fahrten 
hierfür konkret geeignet sind, gilt es im Vorfeld anhand der tatsächlichen Fah rgastnachfrage 
zu prüfen. 
Im Bereich der zu ersetzenden Buslinien verkehrt der HeinerLiner nach Fahrplan, allerdings 
nur bei Bedarf. Die jeweilige Fahrt wird durch den Fahrgast in der entsprechenden App 
gebucht, wobei auf dem festgelegten Linienweg keine M ehrkosten entstehen, wenn der 
Fahrgast im Besitz eines gültigen ÖPNV -Tickets ist. Auch die Möglichkeit einer telefonischen 
Buchung ist vorgesehen.  
Darüber hinaus ist auch eine Buchung des HeinerLiners über die festgelegte Fahrtstrecke 
hinaus zum entspreche nden regulären Tarif möglich.  
Kosten- und Finanzierungsansatz 2028 ff. (Zahlen p.a.): 
• Fahrgeldeinnahmen (Schätzung): ca. 360 TEUR 
• vsl. Zuschuss des RMV: 175 TEUR 
• Betriebskosten (Schätzung): ca. 1.724 TEUR 
• Zuschussbedarf der Wissenschaftsstadt Darmstadt: ca. 979 TEUR  
Die Betriebskosten und der Zuschussbedarf der Wissenschaftsstadt Darmstadt unterliegen 
den im Einzelnen inflationsbedingten Kostensteigerungen. 
Der Zuschussbedarf der Wissenschaftsstadt Darmstadt kann sich aufgru nd von 
Fördermitteln für On -Demand-Services in Hessen  und ausschreibungsbedingte n 
Kostenschwankungen noch verändern.

anlage 2

11444 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
28.08.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitäts - und 
Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 
VI 66 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0244 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
292 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 547010 
Kostenstelle:  066-000-0520 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5470-11 Sachkonto: 7125010 
 
Betreff: Vorabbekanntmachung zur beabsichtigten Inhouse -Vergabe eines öffentlichen 
Dienstleistungsauftrags für den Weiterbetrieb des HeinerLiners ab dem 01.01.2028 
an die HEAG mobilo GmbH  
 
Vorlage vom: 27.08.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Veröffentlichung einer Vorabbekanntmachung zur beabsichtigten Inhouse -Vergabe 
eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für einen möglichen Weiterbetrieb des 
HeinerLiners ab dem 01.01.2028 an die HEAG mobilo GmbH wird zugestimmt.  
2. Die Vorabbekanntmachu ng dient der fristwahrenden Sicherung der vergaberechtlichen 
Möglichkeit eines Weiterbetriebs. Sie begründet keine Verpflichtung zur Fortführung des 
HeinerLiners oder zur anschließenden Vergabe.  
3. Über die Fortführung des HeinerLiners ab dem 01.01.2028 und d ie Bereitstellung der 
erforderlichen Haushaltsmittel wird im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden. 
Eine Einstellung des HeinerLiners zum 31.12.2027 bleibt ausdrücklich möglich.

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4. Die endgültige Vergabe bleibt einer gesonderten Beschlussfassung der zust ändigen 
Gremien vorbehalten.  
 
Anlagen: Anlage Betriebskonzept HeinerLiner ab 2028  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 02.09.2026 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

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Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.08.2026  
 
Vorbemerkung zur Finanzierung und zum weiteren Verfahren  
 
Die vorliegende Magistratsvorlage dient ausschließlich der fristgerechten Veröffentlichung 
der Vorabbekanntmachung zur beabsichtigten Inhouse -Vergabe. Sie ist erforderlich, um die 
vergaberechtliche Möglichkeit eines Weiterbetriebs des HeinerLiners ab 2028 offenzuhalten. 
Eine Vorentscheidung über die tatsächliche Fortführung ist damit nicht verbunden.  
 
Ein Weiterbetrieb des HeinerLiners  ab dem 01.01.2028 würde nach der derzeitigen 
Kalkulation einen städtischen Finanzierungsanteil von rund 979.000 Euro jährlich erfordern. 
Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel sind bislang nicht gesichert und nicht Gegenstand 
der vorliegenden Beschlussfa ssung. 
 
Über die Fortführung und Finanzierung wird im Rahmen der Haushaltsberatungen 
entschieden. Angesichts der angespannten Haushaltslage ist auch eine Einstellung des 
HeinerLiners zum 31.12.2027 ein realistisches Szenario.  
 
Veranlassung und Rahmenbeding ungen 
 
Mit MV 2020/0210 wurde im Jahr 2021 der Regelbetrieb eines On -Demand-Shuttle-Services 
(ODS) zunächst befristet bis zum 31.12.2024 beschlossen. Weiterhin wurde mit MV 
2024/0293 und MV 2026/0159 der Weiterbetrieb mit angepasstem Konzept bis zum 
31.12.2027 beschlossen.  
 
Dieser Service unter der Markenbezeichnung „HeinerLiner“ stellt eine flexible Form des 
öffentlichen Personennahverkehrs dar, bei welcher Fahrten „On -Demand“, also auf Wunsch, 
kurzfristig und unabhängig von starren Fahrplänen gebuch t werden können.  
 
Seit der Betriebsaufnahme wurden bis zum 31.12.2025 insgesamt 550.000 Fahrgastfahrten 
durchgeführt. Der App-gestützte Betrieb läuft stabil und hat einen festen Kundenstamm.  
 
Der HeinerLiner ist bislang von der HEAG mobilo im Rahmen der im  öffentlichen 
Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste mit 
Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH 
enthaltenen „Experimentierklausel“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 lit. c) erbracht worden. Diese Grundlage 
gilt längstens bis zum 31. 12.2027. 
 
Es ist angedacht, den HeinerLiner dauerhaft fortzuführen. Vor diesem Hintergrund ist 
beabsichtigt, die Verkehrsleistungen im Wege der Inhouse -Vergabe gemäß § 108 GWB durch 
einen eigenständigen öffentlichen  Dienstleistungsauftrag direkt an die HEAG mobilo GmbH 
zu vergeben. 
 
Möglicher Weiterbetrieb ab 2028  
 
Für den Fall einer positiven Entscheidung über die Fortführung und Finanzierung soll der 
HeinerLiner ab dem 01.01.2028 als ergänzendes ÖPNV -Angebot fortge führt werden. Damit 
würden bestehende Mobilitätsangebote gesichert und die in den vergangenen Jahren 
aufgebaute betriebliche, organisatorische und infrastrukturelle Grundlage für die 
Weiterentwicklung des On -Demand-Verkehrs erhalten.

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Diese würde zugleich die Basis für den schrittweisen Übergang hin zum autonomen On -
Demand-Verkehr (beispielsweise im Rahmen des Forschungsprojekts KIRA) bilden und es 
ermöglichen, entsprechende Erfahrungen sukzessive in die bestehende ÖPNV -Struktur zu 
integrieren. 
 
Zur Stärkung des Angebots sollen im Falle einer Fortführung die Bedienzeiten ab 2028 
entsprechend der Wünsche der Kundinnen und Kunden ausgeweitet werden (siehe Anlage). 
Damit würde für alle Fahrgäste ein verbessertes und bedarfsgerechtes Mobilitätsangebot  
geschaffen. 
 
Einsparpotenzial im Busverkehr  
 
Mit der Fortführung und Ausweitung des HeinerLiner -Angebots ergibt sich die Möglichkeit, 
künftig bestehende Buslinien beziehungsweise einzelne Linienfahrten in nachfrageschwachen 
Randzeiten durch einen On -Demand-Verkehr zu ersetzen.  
Hierdurch kann die Wirtschaftlichkeit bestehender Verkehrsangebote gesteigert werden, ohne 
das bestehende ÖPNV -Angebot einzuschränken.  
 
Potenzial besteht insbesondere bei in den Randzeiten schwach ausgelasteten Linien, wie z.B. 
den Linien A, AH und EB, aber auch bei einzelnen nächtlichen oder frühmorgendlichen 
Verbindungen. Welche Linien oder Fahrten hierfür in Betracht kommen, wird im Vorfeld 
anhand der tatsächlichen Fahrgastnachfrage überprüft.  
 
Folgende Bus-Linienfahrten könnten du rch On-Demand-Fahrten ersetzt werden:  
 
Linie Betriebstag Zeitraum Einsparpotenzial 
[€] 
A Samstag ganztags ca. 52.000 
A Sonntag ganztags ca. 45.000 
AH Samstag ganztags ca. 34.000 
EB Samstag ganztags ca. 45.000 
F/H/L Samstag vor 6 Uhr ca. 16.000 
F/H/L Sonntag Vor 6 Uhr ca. 18.000 
  Summe: ca. 210.000 
 
Im Bereich der zu ersetzenden Buslinien und Fahrten verkehrt der HeinerLiner  nach 
Fahrplan, allerdings nur bei Bedarf. Die jeweilige Fahrt wird durch den Fahrgast in der 
entsprechenden App gebucht, wobei auf dem festgelegten Linienweg keine Mehrkosten 
entstehen, wenn der Fahrgast im Besitz eines gültigen ÖPNV -Tickets ist. Auch die  
Möglichkeit einer telefonischen Buchung ist vorgesehen.  
Darüber hinaus ist auch eine Buchung des HeinerLiners über die festgelegte Fahrtstrecke 
hinaus zum entsprechenden regulären Tarif möglich.  
 
So kann auch in nachfrageschwachen Randzeiten das Mobilität sangebot erhalten und 
bedarfsgerechter, wirtschaftlicher und flexibler ausgestaltet werden.  
 
Vorabbekanntmachung für die direkte Vergabe  
 
Die Verkehrsleistungen des HeinerLiner sollen künftig ein weiteres dauerhaftes ÖPNV-
Angebot der HEAG mobilo darstellen . Vor diesem Hintergrund soll für diese spezielle Art der

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Verkehrsleistung ein gesonderter öffentlicher Dienstleistungsauftrag direkt im Wege der 
Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB an die HEAG mobilo GmbH erteilt werden. Im Hinblick auf 
die Durchführung der Ve rkehrsleistungen des HeinerLiner durch die HEAG mobilo GmbH 
ändert sich hierdurch nichts. Die vergaberechtlichen Voraussetzungen für die vorgesehene 
Inhouse-Vergabe sind erfüllt.  
Eine direkte Vergabe mit einem Bruttoanreizvertrag hat sich grundsätzlich bew ährt. Durch 
die direkte Vergabe kann eine wirtschaftliche Leistungserbringung bei gleichzeitiger hoher 
Flexibilität für die Aufgabenträger in sichergestellt werden.  
 
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll eine reguläre Laufzeit von zehn Jahren aufweise n. 
Auf dieser Grundlage beauftrag t die HEAG mobilo GmbH – wie schon bisher – 
Subunternehmer mit der operativen Durchführung der Fahrleistungen. Die HEAG mobilo 
GmbH übernimmt somit im Wesentlichen Management - und Regieleistungen für diese 
Verkehrsleistunge n.  
 
Voraussetzung für die beabsichtig te Direktvergabe ist die Veröffentlichung einer 
Vorabbekanntmachung im EU -Amtsblatt. Diese ist aufgrund der gesetzlichen Fristen und 
Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden spätestens bis zum 30.09.2026 zu 
veröffentlichen. 
 
Mit Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung besteht keine verbindliche Verpflichtung, die 
angekündigte direkte Vergabe an die HEAG mobilo GmbH auch tatsächlich durchführen zu 
müssen. Vielmehr wird mit der Vorabbekanntmachung aus Gründen der Transparenz 
gegenüber anderen Marktteilnehmern eine – nach aktuellem Stand – verfolgte Absicht zur 
direkten Vergabe bekanntgemacht.  
 
Nur im Falle einer positiven Entscheidung wird der abzuschließende öDA den zuständigen 
Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgeleg t. 
 
Finanzielle Auswirkungen  
 
Durch die Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung entstehen keine unmittelbaren 
Zahlungsverpflichtungen. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich erst mit dem Abschluss des 
öffentlichen Dienstleistungsauftrags und dem Weiterbetrieb ab 2028.  
 
Für den vorgesehenen Leistungsumfang werden derzeit jährliche Kosten in Höhe von rund 
1.724.000 Euro/a erwartet. Durch die teilweise Substitution einzelner Linien oder 
Linienabschnitte werden – abhängig davon, welche Linien und in welchem Maße durch On -
Demand-Verkehre ersetzt werden – jährliche Einsparungen im Buslinienverkehr in Höhe von  
bis zu ca. 210.000  Euro/a ermöglicht. Zusammen mit den erwarteten Fahrgeldeinnahmen 
und Zuschüssen des RMV wird  ein städtischer Finanzierungsanteil von rund  979.000 Euro/a 
erwartet. Der Zuschussbedarf der Wissenschaftsstadt Darmstadt kann sich aufgrund von 
Fördermitteln für On -Demand-Services in Hessen noch verändern.  
 
Die dargestellten Beträge stehen unter dem Vorbeha lt der Haushaltsberatungen und 
begründen keine Finanzierungszusage.  
 
Einordnung in den Nahverkehrsplan  
 
Die vorgesehene Fortführung des HeinerLiners entspricht der Zielsetzung der derzeit 
laufenden Fortschreibung des gemeinsamen Nahverkehrsplans  2025 – 2030 der

Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt -Dieburg, On-Demand-
Verkehre als Ergänzung des bestehenden ÖPNV weiterzuentwickeln.  
 
Die abschließenden Festlegungen des Nahverkehrsplans bleiben der hierfür vorgesehenen 
Beschlussfassung vor behalten. 
 
 
Dezernat IV      Dezernat VI  
 
 
 
André Schellenberg     Paul Georg Wandrey  
Stadtkämmerer     Stadtrat

Beratungsverlauf (15)

10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
TOP 20
Zur Sitzung
10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
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10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
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10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
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17.09.2026 Stadtverordnetenversammlung
TOP 34
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17.09.2026 Stadtverordnetenversammlung
TOP 34
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17.09.2026 Stadtverordnetenversammlung
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TOP 292
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TOP 11
TOP 11
TOP 11
TOP 292
TOP 11
TOP 292

Details

Vorlagen-Nr.
2026/0244
Typ
Magistratsvorlage
Datum
27.08.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00