2026/0244
Vorabbekanntmachung zur beabsichtigten Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für den Weiterbetrieb des HeinerLiners ab dem 01.01.2028 an die HEAG mobilo GmbH
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2026/0244
11370 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
28.08.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitäts- und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0244
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 547010
Kostenstelle: 066-000-0520 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5470-11 Sachkonto: 7125010
Betreff: Vorabbekanntmachung zur beabsichtigten Inhouse -Vergabe eines öffentlichen
Dienstleistungsauftrags für den Weiterbetrieb des HeinerLiners ab dem 01.01.2028
an die HEAG mobilo GmbH
Vorlage vom: 27.08.2026
Beschlussvorschlag :
1. Der Veröffentlichung einer Vorabbekanntmachung zur beabsichtigten Inhouse -Vergabe
eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für einen möglichen Weiterbetrieb des
HeinerLiners ab dem 01.01.2028 an die HEAG mobilo GmbH wird zugestimmt.
2. Die Vorabbekanntmachu ng dient der fristwahrenden Sicherung der vergaberechtlichen
Möglichkeit eines Weiterbetriebs. Sie begründet keine Verpflichtung zur Fortführung des
HeinerLiners oder zur anschließenden Vergabe.
3. Über die Fortführung des HeinerLiners ab dem 01.01.2028 und d ie Bereitstellung der
erforderlichen Haushaltsmittel wird im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden.
Eine Einstellung des HeinerLiners zum 31.12.2027 bleibt ausdrücklich möglich.
4. Die endgültige Vergabe bleibt einer gesonderten Beschlussfassung der zust ändigen
Gremien vorbehalten.
- 2 -
Anlagen: Anlage Betriebskonzept HeinerLiner ab 2028
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.08.2026
Vorbemerkung zur Finanzierung und zum weiteren Verfahren
Die vorliegende Magistratsvorlage dient ausschließlich der fristgerechten Veröffentlichung
der Vorabbekanntmachung zur beabsichtigten Inhouse -Vergabe. Sie ist erforderlich, um die
vergaberechtliche Möglichkeit eines Weiterbetriebs des HeinerLiners ab 2028 offenzuhalten.
Eine Vorentscheidung über die tatsächliche Fortführung ist damit nicht verbunden.
Ein Weiterbetrieb des HeinerLiners ab dem 01.01.2028 würde nach der derzeitigen
Kalkulation einen städtischen Finanzierungsanteil von rund 979.000 Euro jährli ch erfordern.
Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel sind bislang nicht gesichert und nicht Gegenstand
der vorliegenden Beschlussfassung.
Über die Fortführung und Finanzierung wird im Rahmen der Haushaltsberatungen
entschieden. Angesichts der angespannte n Haushaltslage ist auch eine Einstellung des
HeinerLiners zum 31.12.2027 ein realistisches Szenario.
Veranlassung und Rahmenbedingungen
Mit MV 2020/0210 wurde im Jahr 2021 der Regelbetrieb eines On -Demand-Shuttle-Services
(ODS) zunächst befristet bis zum 31.12.2024 beschlossen. Weiterhin wurde mit MV
2024/0293 und MV 2026/0159 der Weiterbetrieb mit angepasstem Konzept bis zum
31.12.2027 beschlossen.
Dieser Service unter der Markenbezeichnung „HeinerLiner“ stellt eine flexible Form des
öffentlichen Personennahverkehrs dar, bei welcher Fahrten „On -Demand“, also auf Wunsch,
kurzfristig und unabhängig von starren Fahrplänen gebucht werden können.
Seit der Betriebsaufnahme wurden bis zum 31.12.2025 insgesamt 550.000 Fahrgastfahrten
durchgeführt. Der App-gestützte Betrieb läuft stabil und hat einen festen Kundenstamm.
Der HeinerLiner ist bislang von der HEAG mobilo im Rahmen der im öffentlichen
Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste mit
Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH
enthaltenen „Experimentierklausel“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 lit. c) e rbracht worden. Diese Grundlage
gilt längstens bis zum 31. 12.2027.
Es ist angedacht, den HeinerLiner dauerhaft fortzuführen. Vor diesem Hintergrund ist
beabsichtigt, die Verkehrsleistungen im Wege der Inhouse -Vergabe gemäß § 108 GWB durch
einen eigenständ igen öffentlichen Dienstleistungsauftrag direkt an die HEAG mobilo GmbH
zu vergeben.
Möglicher Weiterbetrieb ab 2028
Für den Fall einer positiven Entscheidung über die Fortführung und Finanzierung soll der
HeinerLiner ab dem 01.01.2028 als ergänzendes ÖP NV-Angebot fortgeführt werden. Damit
würden bestehende Mobilitätsangebote gesichert und die in den vergangenen Jahren
aufgebaute betriebliche, organisatorische und infrastrukturelle Grundlage für die
Weiterentwicklung des On -Demand-Verkehrs erhalten.
- 4 -
Diese würde zugleich die Basis für den schrittweisen Übergang hin zum autonomen On -
Demand-Verkehr (beispielsweise im Rahmen des Forschungsprojekts KIRA) bilden und es
ermöglichen, entsprechende Erfahrungen sukzessive in die bestehende ÖPNV -Struktur zu
integrieren.
Zur Stärkung des Angebots sollen im Falle einer Fortführung die Bedienzeiten ab 2028
entsprechend der Wünsche der Kundinnen und Kunden ausgeweitet werden (siehe Anlage).
Damit würde für alle Fahrgäste ein verbessertes und bedarfsgerechtes Mobilitäts angebot
geschaffen.
Einsparpotenzial im Busverkehr
Mit der Fortführung und Ausweitung des HeinerLiner -Angebots ergibt sich die Möglichkeit,
künftig bestehende Buslinien beziehungsweise einzelne Linienfahrten in nachfrageschwachen
Randzeiten durch einen On-Demand-Verkehr zu ersetzen.
Hierdurch kann die Wirtschaftlichkeit bestehender Verkehrsangebote gesteigert werden, ohne
das bestehende ÖPNV -Angebot einzuschränken.
Potenzial besteht insbesondere bei in den Randzeiten schwach ausgelasteten Linien, wie z.B.
den Linien A, AH und EB, aber auch bei einzelnen nächtlichen oder frühmorgendlichen
Verbindungen. Welche Linien oder Fahrten hierfür in Betracht kommen, wird im Vorfeld
anhand der tatsächlichen Fahrgastnachfrage überprüft.
Folgende Bus-Linienfahrten könnten durch On -Demand-Fahrten ersetzt werden:
Linie Betriebstag Zeitraum Einsparpotenzial
[€]
A Samstag ganztags ca. 52.000
A Sonntag ganztags ca. 45.000
AH Samstag ganztags ca. 34.000
EB Samstag ganztags ca. 45.000
F/H/L Samstag vor 6 Uhr ca. 16.000
F/H/L Sonntag Vor 6 Uhr ca. 18.000
Summe: ca. 210.000
Im Bereich der zu ersetzenden Buslinien und Fahrten verkehrt der HeinerLiner nach
Fahrplan, allerdings nur bei Bedarf. Die jeweilige Fahrt wird durch den Fahrgast in der
entsprechenden App gebucht, wobei auf dem festgelegten Linienweg keine Mehrkosten
entstehen, wenn der Fahrgast im Besitz eines gültigen ÖPNV -Tickets ist. Auch die
Möglichkeit einer telefonischen Buchung ist vorgesehen.
Darüber hinaus ist auch eine Buchung des HeinerLiners über die festgelegte Fahrtstrecke
hinaus zum entsprechenden regulären Tarif möglich.
So kann auch in nachfrageschwachen Randzeiten das Mobilität sangebot erhalten und
bedarfsgerechter, wirtschaftlicher und flexibler ausgestaltet werden.
Vorabbekanntmachung für die direkte Vergabe
Die Verkehrsleistungen des HeinerLiner sollen künftig ein weiteres dauerhaftes ÖPNV-
Angebot der HEAG mobilo darstellen. Vor diesem Hintergrund soll für diese spezielle Art der
Verkehrsleistung ein gesonderter öffentlicher Dienstleistungsauftrag direkt im Wege der
- 5 -
Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB an die HEAG mobilo GmbH erteilt werden. Im Hinblick auf
die Durchführung der Verkehrsleistungen des HeinerLiner durch die HEAG mobilo GmbH
ändert sich hierdurch nichts. Die vergaberechtlichen Voraussetzungen für die vorgesehene
Inhouse-Vergabe sind erfüllt.
Eine direkte Vergabe mit einem Bruttoanreizvertrag hat sich grunds ätzlich bewährt. Durch
die direkte Vergabe kann eine wirtschaftliche Leistungserbringung bei gleichzeitiger hoher
Flexibilität für die Aufgabenträger in sichergestellt werden.
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll eine reguläre Laufzeit von zehn Jahren aufweisen.
Auf dieser Grundlage beauftrag t die HEAG mobilo GmbH – wie schon bisher –
Subunternehmer mit der operativen Durchführung der Fahrleistungen. Die HEAG mobilo
GmbH übernimmt somit im Wesentlichen Management - und Regieleistungen für diese
Verkehrsleistungen.
Voraussetzung für die beabsichtig te Direktvergabe ist die Veröffentlichung einer
Vorabbekanntmachung im EU -Amtsblatt. Diese ist aufgrund der gesetzlichen Fristen und
Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden spätestens bis zum 30.09.2026 zu
veröffentlichen.
Mit Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung besteht keine verbindliche Verpflichtung, die
angekündigte direkte Vergabe an die HEAG mobilo GmbH auch tatsächlich durchführen zu
müssen. Vielmehr wird mit der Vorabbekanntmachung aus Gründen der Transparenz
gegenüber anderen Marktteilnehmern eine – nach aktuellem Stand – verfolgte Absicht zur
direkten Vergabe bekanntgemacht.
Nur im Falle einer positiven Entscheidung wird der abzuschließende öDA den zuständigen
Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgeleg t.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung entstehen keine unmittelbaren
Zahlungsverpflichtungen. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich erst mit dem Abschluss des
öffentlichen Dienstleistungsauftrags und dem Weiterbetr ieb ab 2028.
Für den vorgesehenen Leistungsumfang werden derzeit jährliche Kosten in Höhe von rund
1.724.000 Euro/a erwartet. Durch die teilweise Substitution einzelner Linien oder
Linienabschnitte werden – abhängig davon, welche Linien und in welchem Maße durch On -
Demand-Verkehre ersetzt werden – jährliche Einsparungen im Buslinienverkehr in Höhe von
bis zu ca. 210.000 Euro/a ermöglicht. Zusammen mit den erwarteten Fahrgeldeinnahmen
und Zuschüssen des RMV wird ein städtischer Finanzierungsantei l von rund 979.000 Euro/a
erwartet. Der Zuschussbedarf der Wissenschaftsstadt Darmstadt kann sich aufgrund von
Fördermitteln für On -Demand-Services in Hessen noch verändern.
Die dargestellten Beträge stehen unter dem Vorbehalt der Haushaltsberatungen und
begründen keine Finanzierungszusage.
Einordnung in den Nahverkehrsplan
Die vorgesehene Fortführung des HeinerLiners entspricht der Zielsetzung der derzeit
laufenden Fortschreibung des gemeinsamen Nahverkehrsplans 2025 – 2030 der
Wissenschaftsstadt Darmst adt und des Landkreises Darmstadt -Dieburg, On-Demand-
Verkehre als Ergänzung des bestehenden ÖPNV weiterzuentwickeln.
- 6 -
Die abschließenden Festlegungen des Nahverkehrsplans bleiben der hierfür vorgesehenen
Beschlussfassung vorbehalten.
Dezernat IV Dezernat VI
André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Stadtkämmerer Stadtrat
anlage 1
3887 Zeichen
Anlage: Bedien- und Betriebskonzept HeinerLiner ab 2028 Grundlage des Bedien - und Betriebskonzepts bleibt das aktuelle Netz an „virtuellen Haltestellen“ sowie die betriebliche und fachliche Expertise. Reformiert wird die Rolle des Subunternehmers, der ab 2028 sowohl die Fahrzeugflotte als auch den Betriebshof mit Ladeinfrastruktur (incl. Kosten für Betriebsmittel, Reparaturen etc.) stellen wird. Die Flotte soll circa 24 Elektrofahrzeuge beinhalten ( davon 5 barrierefreie Elektrofahrzeuge ). Der Sub - Unternehmer übernimmt den Fahrer -Support (Disposition); der Fahrgast -Support verbleibt beim App -Anbieter in Absprache mit der HEAG mobilo . Die Ausschreibung des Betriebes erfolgt für einen mehrjährigen Zeitraum mit Option (z.B. 5 Jahre plus Option auf Verlängerung). Eine weitere konzeptionelle Änderung betrifft die Ausweitung der Bedienzeiten (siehe Tabelle), die noch expliziter die Wünsche der Kundinnen und Kunden berücksichtigt. Die zeitliche Lücke des ansonsten attraktiven ÖPNV der Wissenschaftsstadt Darmstadt kann auf diese Weise effektiv geschlossen werden und bietet eine echte Alternative zum eigenen Pkw. Der HeinerLiner soll hier einen verbesserten Dienst zur Daseinsvorsorge leisten und eine attraktive Lösung, insbesondere für die Pendlerinnen und Pendler sowie mobilitätseingeschränkter Personen, liefern. Die Service-Qualität wird gleichzeitig auf einem hohen Niveau gehalten. Die Fahrtenbuchungen und die Bezahlung sollen wie bisher über eine App erfolgen. Für den Rollstuhltransport werden Fahrzeuge in ausreichender Anzahl eingesetzt. Angestrebte Bedienzeiten Wochentag Aktuelle Betriebszeiten Angestrebte Betriebszeiten Montag – Mittwoch 16 Uhr bis 24 Uhr 16 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag Donnerstag 16 Uhr bis 24 Uhr 16 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag Freitag 16 Uhr bis 3 Uhr am Folgetag 16 Uhr bis 24 Uhr am Folgetag Samstag 9 Uhr bis 3 Uhr am Folgetag 0 Uhr bis 24 Uhr am Folgetag Sonn- & Feiertag 9 Uhr bis 1 Uhr am Folgetag 0 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag Bediengebiet Das Bediengebiet umfasst zum Betriebsstart am 01.01.2028 die Wissenschaftsstadt Darmstadt. Perspektivisch ist die Ausweitung des Bediengebiets in andere Kommunen denkbar. Linienbedarfsverkehr Perspektivisch sollen Leistungen des HeinerLiners im Linienbedarfsverkehr (§44 PBefG) für eine kostengünstige Ergänzung des Linienverkehrs in den Randzeiten auf schwach frequentierten Linien möglich sein. Ziel ist die Substitution einzelner Fahrten durch d en On- Demand-Verkehr, ohne die Erschließungsqualität für die Fahrgäste zu verschlechtern. Potenzial besteht insbesondere auf den Linien A, AH und EB. Welche Linien oder Fahrten hierfür konkret geeignet sind, gilt es im Vorfeld anhand der tatsächlichen Fah rgastnachfrage zu prüfen. Im Bereich der zu ersetzenden Buslinien verkehrt der HeinerLiner nach Fahrplan, allerdings nur bei Bedarf. Die jeweilige Fahrt wird durch den Fahrgast in der entsprechenden App gebucht, wobei auf dem festgelegten Linienweg keine M ehrkosten entstehen, wenn der Fahrgast im Besitz eines gültigen ÖPNV -Tickets ist. Auch die Möglichkeit einer telefonischen Buchung ist vorgesehen. Darüber hinaus ist auch eine Buchung des HeinerLiners über die festgelegte Fahrtstrecke hinaus zum entspreche nden regulären Tarif möglich. Kosten- und Finanzierungsansatz 2028 ff. (Zahlen p.a.): • Fahrgeldeinnahmen (Schätzung): ca. 360 TEUR • vsl. Zuschuss des RMV: 175 TEUR • Betriebskosten (Schätzung): ca. 1.724 TEUR • Zuschussbedarf der Wissenschaftsstadt Darmstadt: ca. 979 TEUR Die Betriebskosten und der Zuschussbedarf der Wissenschaftsstadt Darmstadt unterliegen den im Einzelnen inflationsbedingten Kostensteigerungen. Der Zuschussbedarf der Wissenschaftsstadt Darmstadt kann sich aufgru nd von Fördermitteln für On -Demand-Services in Hessen und ausschreibungsbedingte n Kostenschwankungen noch verändern.
anlage 2
11444 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
28.08.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Mobilitäts - und
Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV
VI 66
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0244
Magistratsbeschluss -Nr.
292
Internetfähig
Produkt-Nr.: 547010
Kostenstelle: 066-000-0520 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5470-11 Sachkonto: 7125010
Betreff: Vorabbekanntmachung zur beabsichtigten Inhouse -Vergabe eines öffentlichen
Dienstleistungsauftrags für den Weiterbetrieb des HeinerLiners ab dem 01.01.2028
an die HEAG mobilo GmbH
Vorlage vom: 27.08.2026
Beschlussvorschlag :
1. Der Veröffentlichung einer Vorabbekanntmachung zur beabsichtigten Inhouse -Vergabe
eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für einen möglichen Weiterbetrieb des
HeinerLiners ab dem 01.01.2028 an die HEAG mobilo GmbH wird zugestimmt.
2. Die Vorabbekanntmachu ng dient der fristwahrenden Sicherung der vergaberechtlichen
Möglichkeit eines Weiterbetriebs. Sie begründet keine Verpflichtung zur Fortführung des
HeinerLiners oder zur anschließenden Vergabe.
3. Über die Fortführung des HeinerLiners ab dem 01.01.2028 und d ie Bereitstellung der
erforderlichen Haushaltsmittel wird im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden.
Eine Einstellung des HeinerLiners zum 31.12.2027 bleibt ausdrücklich möglich.
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4. Die endgültige Vergabe bleibt einer gesonderten Beschlussfassung der zust ändigen
Gremien vorbehalten.
Anlagen: Anlage Betriebskonzept HeinerLiner ab 2028
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 02.09.2026
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 27.08.2026
Vorbemerkung zur Finanzierung und zum weiteren Verfahren
Die vorliegende Magistratsvorlage dient ausschließlich der fristgerechten Veröffentlichung
der Vorabbekanntmachung zur beabsichtigten Inhouse -Vergabe. Sie ist erforderlich, um die
vergaberechtliche Möglichkeit eines Weiterbetriebs des HeinerLiners ab 2028 offenzuhalten.
Eine Vorentscheidung über die tatsächliche Fortführung ist damit nicht verbunden.
Ein Weiterbetrieb des HeinerLiners ab dem 01.01.2028 würde nach der derzeitigen
Kalkulation einen städtischen Finanzierungsanteil von rund 979.000 Euro jährlich erfordern.
Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel sind bislang nicht gesichert und nicht Gegenstand
der vorliegenden Beschlussfa ssung.
Über die Fortführung und Finanzierung wird im Rahmen der Haushaltsberatungen
entschieden. Angesichts der angespannten Haushaltslage ist auch eine Einstellung des
HeinerLiners zum 31.12.2027 ein realistisches Szenario.
Veranlassung und Rahmenbeding ungen
Mit MV 2020/0210 wurde im Jahr 2021 der Regelbetrieb eines On -Demand-Shuttle-Services
(ODS) zunächst befristet bis zum 31.12.2024 beschlossen. Weiterhin wurde mit MV
2024/0293 und MV 2026/0159 der Weiterbetrieb mit angepasstem Konzept bis zum
31.12.2027 beschlossen.
Dieser Service unter der Markenbezeichnung „HeinerLiner“ stellt eine flexible Form des
öffentlichen Personennahverkehrs dar, bei welcher Fahrten „On -Demand“, also auf Wunsch,
kurzfristig und unabhängig von starren Fahrplänen gebuch t werden können.
Seit der Betriebsaufnahme wurden bis zum 31.12.2025 insgesamt 550.000 Fahrgastfahrten
durchgeführt. Der App-gestützte Betrieb läuft stabil und hat einen festen Kundenstamm.
Der HeinerLiner ist bislang von der HEAG mobilo im Rahmen der im öffentlichen
Dienstleistungsauftrag für die Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste mit
Straßenbahnen durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt an die HEAG mobilo GmbH
enthaltenen „Experimentierklausel“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 lit. c) erbracht worden. Diese Grundlage
gilt längstens bis zum 31. 12.2027.
Es ist angedacht, den HeinerLiner dauerhaft fortzuführen. Vor diesem Hintergrund ist
beabsichtigt, die Verkehrsleistungen im Wege der Inhouse -Vergabe gemäß § 108 GWB durch
einen eigenständigen öffentlichen Dienstleistungsauftrag direkt an die HEAG mobilo GmbH
zu vergeben.
Möglicher Weiterbetrieb ab 2028
Für den Fall einer positiven Entscheidung über die Fortführung und Finanzierung soll der
HeinerLiner ab dem 01.01.2028 als ergänzendes ÖPNV -Angebot fortge führt werden. Damit
würden bestehende Mobilitätsangebote gesichert und die in den vergangenen Jahren
aufgebaute betriebliche, organisatorische und infrastrukturelle Grundlage für die
Weiterentwicklung des On -Demand-Verkehrs erhalten.
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Diese würde zugleich die Basis für den schrittweisen Übergang hin zum autonomen On -
Demand-Verkehr (beispielsweise im Rahmen des Forschungsprojekts KIRA) bilden und es
ermöglichen, entsprechende Erfahrungen sukzessive in die bestehende ÖPNV -Struktur zu
integrieren.
Zur Stärkung des Angebots sollen im Falle einer Fortführung die Bedienzeiten ab 2028
entsprechend der Wünsche der Kundinnen und Kunden ausgeweitet werden (siehe Anlage).
Damit würde für alle Fahrgäste ein verbessertes und bedarfsgerechtes Mobilitätsangebot
geschaffen.
Einsparpotenzial im Busverkehr
Mit der Fortführung und Ausweitung des HeinerLiner -Angebots ergibt sich die Möglichkeit,
künftig bestehende Buslinien beziehungsweise einzelne Linienfahrten in nachfrageschwachen
Randzeiten durch einen On -Demand-Verkehr zu ersetzen.
Hierdurch kann die Wirtschaftlichkeit bestehender Verkehrsangebote gesteigert werden, ohne
das bestehende ÖPNV -Angebot einzuschränken.
Potenzial besteht insbesondere bei in den Randzeiten schwach ausgelasteten Linien, wie z.B.
den Linien A, AH und EB, aber auch bei einzelnen nächtlichen oder frühmorgendlichen
Verbindungen. Welche Linien oder Fahrten hierfür in Betracht kommen, wird im Vorfeld
anhand der tatsächlichen Fahrgastnachfrage überprüft.
Folgende Bus-Linienfahrten könnten du rch On-Demand-Fahrten ersetzt werden:
Linie Betriebstag Zeitraum Einsparpotenzial
[€]
A Samstag ganztags ca. 52.000
A Sonntag ganztags ca. 45.000
AH Samstag ganztags ca. 34.000
EB Samstag ganztags ca. 45.000
F/H/L Samstag vor 6 Uhr ca. 16.000
F/H/L Sonntag Vor 6 Uhr ca. 18.000
Summe: ca. 210.000
Im Bereich der zu ersetzenden Buslinien und Fahrten verkehrt der HeinerLiner nach
Fahrplan, allerdings nur bei Bedarf. Die jeweilige Fahrt wird durch den Fahrgast in der
entsprechenden App gebucht, wobei auf dem festgelegten Linienweg keine Mehrkosten
entstehen, wenn der Fahrgast im Besitz eines gültigen ÖPNV -Tickets ist. Auch die
Möglichkeit einer telefonischen Buchung ist vorgesehen.
Darüber hinaus ist auch eine Buchung des HeinerLiners über die festgelegte Fahrtstrecke
hinaus zum entsprechenden regulären Tarif möglich.
So kann auch in nachfrageschwachen Randzeiten das Mobilität sangebot erhalten und
bedarfsgerechter, wirtschaftlicher und flexibler ausgestaltet werden.
Vorabbekanntmachung für die direkte Vergabe
Die Verkehrsleistungen des HeinerLiner sollen künftig ein weiteres dauerhaftes ÖPNV-
Angebot der HEAG mobilo darstellen . Vor diesem Hintergrund soll für diese spezielle Art der
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Verkehrsleistung ein gesonderter öffentlicher Dienstleistungsauftrag direkt im Wege der
Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB an die HEAG mobilo GmbH erteilt werden. Im Hinblick auf
die Durchführung der Ve rkehrsleistungen des HeinerLiner durch die HEAG mobilo GmbH
ändert sich hierdurch nichts. Die vergaberechtlichen Voraussetzungen für die vorgesehene
Inhouse-Vergabe sind erfüllt.
Eine direkte Vergabe mit einem Bruttoanreizvertrag hat sich grundsätzlich bew ährt. Durch
die direkte Vergabe kann eine wirtschaftliche Leistungserbringung bei gleichzeitiger hoher
Flexibilität für die Aufgabenträger in sichergestellt werden.
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll eine reguläre Laufzeit von zehn Jahren aufweise n.
Auf dieser Grundlage beauftrag t die HEAG mobilo GmbH – wie schon bisher –
Subunternehmer mit der operativen Durchführung der Fahrleistungen. Die HEAG mobilo
GmbH übernimmt somit im Wesentlichen Management - und Regieleistungen für diese
Verkehrsleistunge n.
Voraussetzung für die beabsichtig te Direktvergabe ist die Veröffentlichung einer
Vorabbekanntmachung im EU -Amtsblatt. Diese ist aufgrund der gesetzlichen Fristen und
Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden spätestens bis zum 30.09.2026 zu
veröffentlichen.
Mit Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung besteht keine verbindliche Verpflichtung, die
angekündigte direkte Vergabe an die HEAG mobilo GmbH auch tatsächlich durchführen zu
müssen. Vielmehr wird mit der Vorabbekanntmachung aus Gründen der Transparenz
gegenüber anderen Marktteilnehmern eine – nach aktuellem Stand – verfolgte Absicht zur
direkten Vergabe bekanntgemacht.
Nur im Falle einer positiven Entscheidung wird der abzuschließende öDA den zuständigen
Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgeleg t.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung entstehen keine unmittelbaren
Zahlungsverpflichtungen. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich erst mit dem Abschluss des
öffentlichen Dienstleistungsauftrags und dem Weiterbetrieb ab 2028.
Für den vorgesehenen Leistungsumfang werden derzeit jährliche Kosten in Höhe von rund
1.724.000 Euro/a erwartet. Durch die teilweise Substitution einzelner Linien oder
Linienabschnitte werden – abhängig davon, welche Linien und in welchem Maße durch On -
Demand-Verkehre ersetzt werden – jährliche Einsparungen im Buslinienverkehr in Höhe von
bis zu ca. 210.000 Euro/a ermöglicht. Zusammen mit den erwarteten Fahrgeldeinnahmen
und Zuschüssen des RMV wird ein städtischer Finanzierungsanteil von rund 979.000 Euro/a
erwartet. Der Zuschussbedarf der Wissenschaftsstadt Darmstadt kann sich aufgrund von
Fördermitteln für On -Demand-Services in Hessen noch verändern.
Die dargestellten Beträge stehen unter dem Vorbeha lt der Haushaltsberatungen und
begründen keine Finanzierungszusage.
Einordnung in den Nahverkehrsplan
Die vorgesehene Fortführung des HeinerLiners entspricht der Zielsetzung der derzeit
laufenden Fortschreibung des gemeinsamen Nahverkehrsplans 2025 – 2030 der
Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt -Dieburg, On-Demand-
Verkehre als Ergänzung des bestehenden ÖPNV weiterzuentwickeln.
Die abschließenden Festlegungen des Nahverkehrsplans bleiben der hierfür vorgesehenen
Beschlussfassung vor behalten.
Dezernat IV Dezernat VI
André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Stadtkämmerer Stadtrat
Beratungsverlauf (15)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0244
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 27.08.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00