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V/0947/2019

Konzept zur Umgestaltung des öffentlichen Raums in der Gievenbecker Ortsmitte

Vorlagen 11.10.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 21.11.2019, TOP 8.10

Anlage_3-Details

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage_1-Abgrenzung Umgestaltungsbereich

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Ansehen

Anlage_2-Gestaltungskonzept

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Ansehen

Anlage_4-Parkplatzkonzept

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Ansehen

Anlage_5-A-W_0011_2018_Originalantrag

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Ansehen

Anlage_7-Protokoll-Buergerinformation

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Ansehen

Anlage_6-A-W_0031_2017_Originalantrag

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Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage_3-Details

390 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage V/0947/2019 
 
Seite 1 von Anlage 3 
 
  
Vorentwurf September 2019

Anlage 3 zur Vorlage V/0947/2019 
 
Seite 2 von Anlage 3 
 
  Stellplätze Bestand 
Stellplätze Planung

Anlage 3 zur Vorlage V/0947/2019 
 
Seite 3 von Anlage 3 
 
  Bäume Bestand 
Bäume Planung

Anlage 3 zur Vorlage V/0947/2019 
 
Seite 4 von Anlage 3 
 
 Wochenmarkt 
Planungsraum und Privatflächen

Anlage A

3000 Zeichen

Anlage A zur V/0947/2019 
Kurzüberblick 
Nach den baulichen Entwicklungen in Gievenbeck soll der öffentliche Raum in der Ortsmitte in 
den nächsten Jahren auf Grundlage des vorgeschlagenen Gestaltungskonzeptes umgestaltet 
werden. Das Konzept basiert auf einem 2015 gemeinsam mit der Bürgerschaft entwickelten Leit-
bild und soll in den kommenden Jahren umgesetzt werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel einer „umweltgerechten und wirtschaftlichen Bereitstellung von si-
cheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und -anlagen“ verfolgt. 
Mit Blick auf die deutlich gestiegene Einwohnerzahl Gievenbecks und auf die sich verändernde  
Bedeutung von Straßen und Wegeverbindungen soll das gewachsene Stadtteilzentrum rund um 
St. Michael nun in seiner Bedeutung für den Stadtteil gestärkt und erheblich aufgewertet werden. 
Im Fokus des Gestaltungskonzeptes steht die Prämisse, Fußgängern und Radfahrern mehr 
Raum als bisher anzubieten und eine Verkehrsberuhigung herzustellen. Ziel ist die Gleichberech-
tigung aller Verkehrsteilnehmer, die im Mischverkehrsprinzip mit weicher Führung der Verkehrs-
teilnehmer umgesetzt werden soll. Es entsteht eine weitgehend homogene Flächengestaltung. 
Möglichst viele Bäume sollen erhalten bleiben und in die Umgestaltung integriert werden. Es wer-
den mehr Bänke und Raum für Außengastronomie als bisher angeboten. Eine gute Ausleuchtung 
sorgt für Sicherheit im öffentlichen Raum und betont den zentralen Platz, auf dem zukünftig der 
Wochenmarkt stattfinden kann.  
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2023 vorgesehen. Zur Erreichung des 
Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 1.600.000 € zu kalkulieren. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplans 2020 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Straßen- und Wege-
gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen 
ist nicht möglich.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung sollen berücksichtigt werden.  
Durch das Verkehrs- und Parkplatzkonzept (Mischverkehrsprinzip, Reduzierung von Kfz-
Stellplätzen) wird den Fußgängern und Radfahrern mehr Raum als bisher angeboten und eine 
Verkehrsberuhigung erzielt. Die Planung trägt auf diese Weise zur Stärkung des Umweltverbun-
des bei, sodass die Gesamtmaßnahme zum Klimaschutz beitragen kann.

Anlage_1-Abgrenzung Umgestaltungsbereich

244 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0947/2019
Umgestaltungsbereich / ohne MaßstabUmgestaltung des öffentlichen Raums in derGievenbecker Ortsmitte© Stadt MünsterPfad: K:\61_3\61_32\1_Stb_Projekte\Gievenbeck\Gievenbeck Ortsmitte\99_CAD\Anlage1-Vorlage.dwg

Anlage_2-Gestaltungskonzept

32 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0947/2019

Anlage_4-Parkplatzkonzept

399 Zeichen

Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0947/2019
 ohne Maßstab
Parkplatzkonzept
© Stadt Münster
Kurzzeitparken (2 Stunden),24 StellplätzeParken ohne Zeitbegrenzung,33 Stellplätze
Kurzzeitparken (2 Stunden),24 StellplätzeParken ohne Zeitbegrenzung,18 Stellplätze
Bestand:Rüschhausweg41Arnheimweg16Gesamt57
Planung:Rüschhausweg24Arnheimweg18Gesamt42
öffentliche Stellplätze Bestand
öffentliche Stellplätze Planung

Anlage_5-A-W_0011_2018_Originalantrag

1601 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV West 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
Münster, 17.10.2018 
An den  A-W/0011/2018 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 M ü n s t e r 
Antrag Parkkonzept für den „Ruhenden Verkehr“ in Gievenbeck Mitte 
Die Verwaltung erstellt für die Ortsmitte Gievenbeck (Bereich: Michaelweg – Michaelschule / 
Michaelkirche / KiTa Michael 1 – Besselweg – Schüttorfweg – Rüschhausweg – Laukamp – 
Arnheimweg) ein Konzept für den „Ruhenden Verkehr“. 
Begründung: 
Den Parkplatz des EKZ am Rüschhausweg nutzten viele Pendler als Stellplatz, um auf den ÖPNV 
umzusteigen. Dadurch hatten die Kunden des EKZ kaum Parkplätze.  
Seitdem die Eigentümer des EKZ - Parkplatzes eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt haben, 
stellen viele Pendler ihre Fahrzeuge am Rüschhausweg auf dem Bürgersteig/Straßenrand ab und 
verknappen dadurch den öffentlichen Verkehrsraum. Insbesondere in der Kurve am Lukas-
Kindergarten ist ein Begegnungsverkehr mit Pkw schon schwierig, mit Bussen nahezu unmöglich. 
Der Bereich für das Parkkonzept ist bewusst groß gewählt worden, um ein Ausweichen zu 
unterbinden. Ggf. sollte ein Park-and-Ride-Platz am Rüschhausweg in der Nähe eines 
Busknotenpunktes eingerichtet werden. 
gezeichnet: 
Peter Wolfgarten  
Thomas Bartelt 
Peter Hamann 
Christian Hinzmann 
Ingeborg Hißmann 
Thomas Lilge 
Nils Schappler 
Markus v. Diepenbroick-Grüter 
Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0947/2019

Anlage_7-Protokoll-Buergerinformation

19978 Zeichen

Niederschrift Bürgerinfo Ortsmitte Gievenbeck / Seite 1 von 8 
N i e d e r s c h r i f t
Stadtbezirk: Münster - Gievenbeck  
Anlass: Bürgerinformation zur Umgestaltung Ortsmitte Gievenbeck 
Zeit:   04.06.2019, 18:00 Uhr – 19:40 Uhr 
Ort: Evangelisches Lukas-Gemeindezentrum, Rüschhausweg 17 
Teilnehmer: ca. 90 Bürgerinnen und Bürger 
Leitung der Bürgeranhörung: Herr Bezirksbürgermeister Brinktrine  
Vertretung der Verwaltung: Herr Kurz, Herr Beck (Stadtplanungsamt) 
Weitere Teilnehmer: Frau Schauer (Planungsbüro Pesch und Partner) 
Eröffnung 
Herr Brinktrine begrüßt die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreter aus Politik und Verwa l-
tung. Es sei sehr zu begrüßen, dass die Umgestaltung der Ortsmitte nach mehreren Anläufen 
nun konkret wird. Herr Brinktrine verweist auf das Ergebnis des 2015 stattgefundenen Bürge r-
dialogs und informiert über den geplanten Ablauf der Veranstaltung. 
Vorstellung der Planungen 
Herr Kurz geht zu Beginn auf die Bedeutung Gievenbecks und dessen städtebaulich dynam i-
sche Entwicklung ein. Durch die Konversion der Oxford-Kaserne wird sich diese nochmals b e-
schleunigen. In den vergangenen Jahren seien mit dem Bau des evangelischen Lukas-
Kirchenzentrums und des Lidl-Marktes bereits wichtige Impulse zur Ortsmittenentwicklung g e-
setzt worden. Die Qualität des Zentrums bestehe aus der besonderen Angebotsvielfalt, die als 
großer Standortvorteil wahrgenommen werde und entscheidend zur Identitätsbildung beitrage. 
Die Bedeutung des Verkehrs sei gegenwärtig zu hoch. Der öffentlich wirksame Raum zwischen 
den Gebäuden sei nicht vermehrbar, sodass mit diesem abwägend umgegangen werden mü s-
se. 
Frau Schauer vom Büro Pesch und Partner erläutert die wesentlichen Konzeptinhalte. Der 
Raum für den Kfz-Verkehr sollte insgesamt deutlich reduziert werden. Stattdessen  werden für 
die Besucher großzügige Angebote zum Aufenthalt, Verweilen und Flanieren bereitgestellt. Der 
gesamte Umgestaltungsbereich wird in einem einheitlichen Pflastermaterial neu gestaltet und 
dadurch künftig als Einheit wahrgenommen. Zu diesem Gesamtbild tragen auch die verbinde n-
den Gestaltungselemente wie unterleuchtete Rundbänke, Rinnen und Rundborde bei. Die U m-
setzung erfolgt bewusst nicht nach dem Prinzip des „Shared Space“, da dann sämtliche ve r-
Anlage 7 zur Vorlage Nr. V/0947/2019

Niederschrift Bürgerinfo Ortsmitte Gievenbeck / Seite 2 von 8 
kehrsregenden Maßnahmen und somit auch  die schulwegsichernden Fußgängerampeln ent-
fernt werden müssten. Das Verkehrsaufkommen in der Von-Esmarch-Straße verträgt sich nicht 
mit der Prinzip eines offenen, ungeregelten Raums. Die Fahrbahnen sollen stattdessen sanft 
durch Rinnen und Rundborde markiert werden. Hierdurch lässt sich eine gestalterische Einheit-
lichkeit erzielen, die rein optisch wie ein „Shared Space“ anmutet, ohne auf die Vorteile  einer 
Trennung der Verkehrsarten verzichten zu müssen. 
Durch die geplante Verschwenkung des Rüschhausweges auf Höhe der Sparkassenfiliale en t-
steht ein großzügiger und bespielbarer Raum, der den Gästen und Bewohnern als qualitätsvo l-
ler Aufenthaltsbereich zur Verfügung steht und künftig auch den Wochenmarkt aufnehmen wird. 
Die Fahrbahn im Rüschhausweg wird auf das notwendige Maß von 4 m reduziert. Dies schafft 
in den Seitenbereichen weitere Freiflächen, die für Verweilangebote (z. B. für die Außengastro-
nomie) zur Verfügung stehen.  
Insgesamt können vorrausichtlich vier Bäume nicht erhalten werden. Demgegenüber sollen 
mindestens zehn Bäume neu gepflanzt werden. Von den erfassten 57 Stellplätzen entfallen ca. 
18 Stellplätze. Dies betrifft in erster Linie den Rüschhausweg sowie den Bereich der Sparka s-
senfiliale. Die separierten Radwege in der Von-Esmarch-Straße werden deutlich aufgeweitet.  
Einige Teilflächen im Umgestaltungsbereich befinden sich im Privateigentum. Da diese im öf-
fentlichen Raum wirksam sind und das Erscheinungsbild der neuen Ortsmitte mitprägen, ist die 
Stadt Münster auf die betroffenen Eigentümer angewiesen. Im diesem Sinne appelliert Herr 
Kurz abschließend an die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer. 
Zur Planung werden von den Bürgerinnen und Bürgern folgende Anmerkungen und Fragen (zur 
besseren Übersichtlichkeit hier thematisch geordnet) vorgebracht: 
 
Fragen der Bürgerinnen und Bürger 
 
Gestaltung 
Wird der entstehende zentrale Platz in der Mitte des Umgestaltungsbereichs einen  Namen er-
halten? 
 Die Entscheidungskompetenz zur Benennung von Straßen und Plätzen liegt bei der Be-
zirksvertretung West. Bislang wurden diesbezüglich keine Überlegungen angestellt.  
 
Welches Pflastermaterial soll eingesetzt werden? 
 Es wird überwiegend Betonsteinpflaster zum Einsatz kommen. Ausgenommen hiervon 
sind die Rinnen und Rundborde  sowie ein Teil der zentralen Platzfläche. Diese sollen 
jeweils mit Naturstein gepflastert werden und so eine hervorgehobene Optik erhalten. 
Dort, wo Fußgängerbeziehungen bestehen, wird besonderer Wert auf eine barrierefreie 
Ausführung gelegt (z. B. geschnittenes Natursteinpflaster mit ebener Oberfläche).

Niederschrift Bürgerinfo Ortsmitte Gievenbeck / Seite 3 von 8 
Angesichts des Klimawandels sollte  das Gestaltungskonzept viele  großkronige Bäume und ei-
nen Springbrunnen vorsehen.  
 Das Gestaltungskonzept sieht einen weitgehenden Erhalt des Baumbestandes vor. L e-
diglich vier Bäume sollen entfallen. Demgegenüber werden mindestens zehn Bäume 
neu gepflanzt. Hiervon wird insbesondere der Rüschhausweg  profitieren. In Abwägung 
mit den Anschaffungskosten sollen nach Möglichkeit großkronige Baumhaseln ang e-
pflanzt werden. Ein Wasserspiel kann den öffentlichen Raum bereichern, erweist sich in 
der Praxis jedoch auch als sehr kostspielig. Im Bereich des Kirchvorplatzes befindet sich 
bereits ein Springbrunnen, sodass in der Planung von ei nem weiteren Wasserspiel ab-
gesehen wird.  
 
Das Gievenbecker Ortszentrum wird von vielen Eltern und ihren  Kindern aufgesucht. Im öffent-
lichen Raum sollten Spielgeräte vorgesehen werden.  
 Die Anregung wird von der Verwaltung geprüft. 
 
Verkehr allgemein 
Weshalb berücksichtigt das Gestaltungskonzept nicht den Vorschlag aus dem Bürgerdialog, 
den Arnheimweg um den zentralen Knotenpunkt herumzuführen und stattdessen direkt an den 
Rüschhausweg anzubinden? 
 Das aktuelle Konzept basiert auf den Ergebnissen des Bürgerdialoges. Die damals dis-
kutierte Umlegung des Arnheimweges hatte sich im Dialogprozess nicht durchgesetzt. 
Auch unter liegenschaftlichen Gesichtspunkten wäre ein solcher Eingriff nicht umsetzbar 
und gegenüber den betroffenen Anwohnern auch nicht vermittel - und zumutbar . Am 
derzeitigen Verlauf des Arnheimweges wird festgehalten.  
 
Das Konzept des „Shared Space“  verträgt sich nicht mit dem hohen Verkehrsaufkommen im 
Zentrum von Gievenbeck. 
 Die Verwaltung teilt diese Einschätzung. Aus diesem Grund wird eine reine Shared 
Space-Lösung, d. h. ein Verzicht auf jegliche verkehrsregelnde Maßnahmen, nicht wei-
terverfolgt. Um dennoch eine hohe Aufenthaltsqualität und eine klare Bevorre chtigung 
des Fuß- und Radverkehrs sicherzustellen, soll im gesamten Umgestaltungsbereich eine 
einheitliche Oberflächengestaltung  realisiert werden . Die Fahrbahnen sollen nur sanft 
durch Rinnen und Rundborde markiert werden. Die zentrale Platzfläche bleibt aus-
schließlich den Fußgängern vorenthalten. Im Umgestaltungsbereich werden der Rüsc h-
hausweg und der Arnheimweg als verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche (max. 20 km/h) 
ausgewiesen. Im Gegensatz zu einer Shar ed-Space-Lösung können die bestehenden 
Fußgängerampeln im Sinne der Schulwegsicherung erhalten bleiben.  Nicht zuletzt wird 
sichergestellt, dass sich die im öffentlichen Raum aufhaltenden und ggf. auch länger 
verweilenden Passanten nicht fortwährend vergewissern müssen, dass sie von den ü b-
rigen Verkehrsteil nehmern beachtet werden. Insgesamt überwiegen die Vorteile einer

Niederschrift Bürgerinfo Ortsmitte Gievenbeck / Seite 4 von 8 
sanften Trennung der Verkehrsarten gegenüber einer Ausführung nach dem  Shared -
Space-Prinzip. 
 
Im Gestaltungskonzept sollten ein Verleihangebot bzw. Stellplatzflächen für Lastenräder vorge-
sehen werden.  
 Die Anregung wird von der Verwaltung geprüft . Darüber hinaus ist zu prüfen , ob im B e-
reich der Ortsmitte neue, innovative Mobilitätslösungen angeboten werden können. 
 
Im Gestaltungskonzept sollten mehr Fahrradstellplätze ausgewiesen werden.  
 Im aktuellen Planentwurf sind 40 öffentliche Stellplätze in Form von Fahrradanlehnb ü-
geln vorgesehen. Im weiteren Prozessverlauf wird geprüft, ob ein höherer Bedarf b e-
steht. Sofern dies der Fall ist, werden weitere Abstellangebote ausgewiesen.  
 
Die geplant e Bushalt estellenverlegung an die Kreuzung Von -Esmarch-Straße / Coesfeldweg 
sollte nicht weiterverfolgt werden, da die Fußgängerampel von den Passanten dann noch häufi-
ger gemieden würde. Es steht zu befürchten, dass die neue Bushalteposition den Ein- und Aus-
fahrtsbereich des Rewe -Marktes beeinträchtigt. Außerdem würde angesichts des schon heute 
sehr hohen Busver kehrsaufkommens (18 Fahrten/ Stunde) für die unmittelbar angrenzende 
Wohnbebauung eine hohe Lärmbelastung  resultieren. Ist es stattdessen möglich, di e ohnehin 
nah aufeinander folgenden  Bushaltestellen Potstiege und St. Michael -Kirche zusammenzule-
gen? 
 Grundsätzlich ist der Bushaltestelle  zwingend zu verlegen, damit der Kirchvorplatz op-
tisch-visuell an den geplanten zentralen Platzbereich angebunden wird. Die vorgetrage-
nen Bedenken zum vorgeschlagenen neuen Standort werden von der Verwaltung  ge-
prüft.  
 
Die parkraumsuchenden Autofahrer werden die geplanten weichen Fahrbahnbegrenzungen 
(Rinnen und Rundborde) nicht beachten und auch im Seitenraum parken. Wie soll „wildes Par-
ken“ wirksam unterbunden werden? 
 Durch eine wohlproportionierte Abfolge aus Stellplätzen und Bäumen wird unrechtmäßi-
ges Parken verhindert . Die Erfahrungen aus vergleichbaren Umgestaltungsprojekten in 
anderen Kommunen belegen, dass die Seitenräume in der Regel nicht zweckentfremdet 
werden.  
 
Es muss verhindert werden, dass durch die Umgestaltungsmaßnahme künftig noch mehr 
Schleich- und Parksuchverkehr in die umliegenden Straßen (z. B. Hollandstraße, Potstiege, 
Laustiege und Laukamp) ausweicht. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wird von 
vielen Autofahrern missachtet. Angesichts der damit einhergehenden Gefährdung der Fußgän-
ger und Radfahrer sollte in diesen Straßenabschnitten eine Ausweisung als Tempo-20-Zone er-
folgen.

Niederschrift Bürgerinfo Ortsmitte Gievenbeck / Seite 5 von 8 
 Durch den Umbau reduziert sich das Parkraumangebot (s. unten). Daher soll die Park-
raumbewirtschaftung ausgedehnt werden. Die Erreichbarkeit des Ortszentrums wird 
durch den Umbau nicht verschlechtert. Der Arnheimweg bleibt für den Kfz -Verkehr in 
beide Richtungen befahrbar. Vor diesem Hintergrund ist in den umliegenden Wohng e-
bieten nicht mit einer signifikanten Verschlechterung der Verkehrssituation zu rechnen. 
Für die Umwandlung der umliegenden Straßen in Tempo-20-Zonen existiert keine recht-
liche Grundlage, da der Gesetzgeber diese nur i n zentralen städtischen Bereichen mit 
hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion  vorsieht. Der 
Hinweis, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit in den Wohngebieten im Umfeld der 
Ortsmitte oftmals nicht eingehalten wird ,  wird zur Prüfung an die Straßenverkehrsbe-
hörde weitergeleitet. 
 
Verkehr - Stellplatzsituation 
Die Sorgen der  Geschäftstreibenden hinsichtlich der geplanten Reduzierung der Stellplatza n-
gebote sind ernst zu nehmen. Es sind chaotische Zustände zu befürchten. Die Stellplatzsituati-
on in der Ortsmitte ist schon heute unzureichend. Die verbliebenen öffentlichen Stellplätze ohne 
Zeitbeschränkung werden teilweise von auswärtigen Pendlern genutzt und stehen  so den Be-
wohnern und Besuchern der Ortsmitte nicht zur Verfügung. 
 Der Entfall von Stellplätzen ist notwendig, um die Aufenthaltsqualität deutlich zu erhöhen 
und Voraussetzung für einen lebendigen, dem Fuß- und Radverkehr dienenden städti-
schen Raum. Die Vorteile eines  erheblichen Qualitätsgewinns überwiegen. Zeitlich b e-
fristete, aber kostenlose Stellplatzangebote stehen u.a. auch auf den Parkplätzen der 
Lebensmittelmärkte Lidl und Biomarkt zur Verfügung. Außerdem soll die Kurzzeitparkr e-
gelung ausgedehnt werden. Für die Anwohner besteht grunds ätzlich kein Anspruch auf 
öffentlichen Parkraum. Es wird geprüft, ob im Straßenraum des „großen“ Rüschhauswe-
ges, auf Höhe des Biomarkt -Parkplatzes neue Stellplätze ausgewiesen werden können 
(s. unten). 
 
Viele Berufspendler, die ihr Auto im Bereich der Orts mitte abstellen, tragen zum Umsatz der 
ansässigen Einzelhändler bei. Es sollten in jedem Fall zusätzliche Park-and-Ride-Angebote ge-
schaffen werden. 
 Die Anregung wird von der Verwaltung geprüft. 
 
Im Straßenra um des „großen“ Rüschhausweges, auf Höhe des Biom arkt-Parkplatzes, sollen 
zur Kompensation neue Besucherstellplätze ausgewiesen werden. 
 Die Anregung wird von der Verwaltung geprüft. 
 
Im Bereich des Lidl-Parkplatzes könnte ein Parkhaus errichtet werden, um die Kapazität an B e-
sucherstellplätzen deutlich zu erhöhen.

Niederschrift Bürgerinfo Ortsmitte Gievenbeck / Seite 6 von 8 
 Das Grundstück steht nicht im Eigentum der Stadt Münster. Ein Parkhaus würde sich in 
diesem Bereich städtebaulich nicht einfügen. Der Bau eines solchen Pkw -orientierten 
Angebotes wäre auch angesichts der angestrebten Mobilitätswende ein falsches Signal. 
 
Verkehr – Fahrtrichtung im Rüschhausweg 
In der heutigen Diskussion dominiert das Thema Autoverkehr. Was ist mit der vielbeschwor e-
nen Radverkehrsförderung? Wäre es nicht sinnvoll, den Rüschhausweg zugunsten des F uß- 
und Radverkehrs als Sackgasse auszubilden? 
 Zugunsten großzügiger Seitenbereiche, die vor allem dem Aufenthalt dienen und dem 
Straßenraum eine besondere stadträumliche Qualität einverleiben, ist eine Reduzierung 
auf 4 m Fahrgasse vorgesehen. Bei einer Umwandlung zur Sackgasse müsste die 
Fahrbahn zur Ermöglichung des Begegnungsfalls Pkw - Pkw deutlich breiter dimensi o-
niert werden. Zudem wäre ein Wendebereich  für Pkw und drei achsige Transportfah r-
zeuge zu berücksichtigen. Nicht zuletzt ist davon auszugehen, dass eine solche Reg e-
lung den Geschäftstreibenden im Rüschhausweg schaden  würde. Ein Einrichtungsver-
kehr ist aus Sicht der Verwaltung die beste Lösung.   
 
Die Ausbildung des Rüschhausweges als Sackgasse kann nicht befürwortet werden. Es würde 
eine „tote Straße“ entstehen.  
 Die Verwaltung hält an einer Einbahnstraßenregelung im Rüschhausweg fest (s. oben). 
 
Die Fahrtrichtung im Rüschhausweg darf nicht umgekehrt werde n, da dies die Anfahrtswege 
unverhältnismäßig verlängert. Die Kundschaft erreicht die Geschäfte primär über den  Arnheim-
weg und aus Süden über die  Von-Esmarch-Straße (Anmerkung des Verfassers: Ein  anderer 
Teilnehmer führt aus, dass er die vorgeschlagene neue Fahrtrichtung begrüße).  
 Die Sinnhaftigkeit einer Richtungsänderung wird von der Verwaltung geprüft. 
 
Verkehr - Arnheimweg 
Die derzeitigen Verkehrsprobleme werden durch die vorgestellte Planung nicht gelöst. Der bau-
liche Zustand des Arnheimweges sei mangelhaft und verkehrsgefährdend. Es sollten verkehrs-
beruhigende Elemente eingebaut werden. 
 Der Hinweis und die Anregung werden von der Verwaltung geprüft. 
 
Nach Abschluss der Aufsiedelung im Oxford -Quartier werden täglich 2.000 Autos mehr den 
Arnheimweg befahren als heute. Der Arnheimweg sollte aufgrund des schon heute sehr hohen 
Verkehrsaufkommens als Einbahn straße oder Sackgasse ausgebildet werden.  Bei der Sac k-
gassenlösung könnte im Bereich des Lidl-Parkplatzes eine Wendeschleife eingerichtet werden.  
 Verglichen mit anderen Straßen  in Gievenbeck  bewegt sich das Verkehrsaufkommen 
auf einem moderaten Niveau. Die Einrichtung einer Einbahnstraße oder Sackgasse nlö-

Niederschrift Bürgerinfo Ortsmitte Gievenbeck / Seite 7 von 8 
sung würde Ausweichverkehre in die umliegenden Straßen (z. B. Laustiege und Lau-
nkamp) auslösen (s. oben). Der Lidl-Parkplatz steht nicht im Eigentum der Stadt Mün s-
ter, sodass auch aus diesem Grund eine W endeanlage als Option ausscheidet. Außer-
dem würde sich die Erreichbarkeit der Gievenbecker Mitte verschlechtern . Vor diesem 
Hintergrund ist der Arnheimweg aus fachlicher Sicht im Zweirichtungsverkehr zu bela s-
sen. 
 
Der Arnheimweg sollte so bleiben wie er ist. Es dürfen keine  zusätzlichen Anreize zur Nutzung 
des Autos geschaffen werden.  
 Die Umgestaltung umfasst nur das östliche Ende des Arnheimweges. Es sind für den 
Arnheimweg derzeit keine weiteren Umbaumaßnahmen vorgesehen (s. oben). 
 
Die derzeitige ÖPNV-Anbindung ist mangelhaft. Der Arnheimweg sollte von einer neuen Busli-
nie befahren werden und auf diese Weise  das geplante Oxford-Quartier mit der Gievenbecker 
Ortsmitte verbinden. Auch die Gievenbecker Reihe sollte Teil des Busnetzes sein. Die Erfah-
rung zeigt, dass sich die Fahrgastzahlen oft deutlich positiver entwickeln als erwartet. Daher 
sollte die Stadt Münster zumindest im Rahmen einer Testphase ein entsprechendes Fahrten-
angebot einrichten. 
 Ein Bedarf zur Einrichtung einer neuen Buslinie im Arn heimweg oder in der Gievenb e-
cker Reihe wird derzeit nicht gesehen. I n der nächsten Aktualisierung des Nahverkehrs-
planes ist im Gesamtkontext der Linienverbindungen diese Fragestellung nochmals zu 
prüfen. 
 
Der Lidl-Parkplatz verfügt nur über eine gemeinsame  Ein- und Ausfahrt, was immer wieder zu 
verkehrsgefährdenden Situationen führt. 
 Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde diese Variante favorisiert. Es besta n-
den keine Bedenken. Dennoch wird der Hinweis von der Verwaltung geprüft.  
 
Kostentragung und Zeitplanung 
Fallen für die Umgestaltung des öffentlichen Raums Anwohnerbeiträge nach dem Kommunalen 
Abgabengesetz (KAG) an? Wie hoch sin d die Kosten für den Umbau  der im Privateigentum 
stehenden Flächen? 
 Nein, von den angrenzenden Eigentümern werden keine KAG-Beiträge erhoben, da sich 
der Mehrwert der Umgestaltung nicht nur auf einen begrenzten Personenkreis, sondern 
auf den gesamten Ortsteil Gievenbeck auswirkt. Für die Neugestaltung der privaten Flä-
chen fallen Kosten in Höhe von rund 150 €/m² (Ausführung in Betonstein) an.  
 
Wann werden die Umgestaltungsarbeiten beginnen ? Wie viel Zeit werden diese in Anspruch 
nehmen?

Niederschrift Bürgerinfo Ortsmitte Gievenbeck / Seite 8 von 8 
 Zunächst gilt es, das Gestaltungskonzept – auch unter Berücksichtigung der heute vo r-
gebrachten Anregungen aus der Bürgerschaft – abschließend auszuarbeiten. Danach 
müssen die politischen Gremien über die Planung entscheiden. Dies wird voraussichtlich 
in der zweiten Jahreshälfte geschehen. Anschließend wird die Planung in Form eines 
Verkehrstechnischen Entwurfs sowie eines darauf aufbauenden Ausführungsplans wei-
ter konkretisiert. In diesem Rahmen ist eine weitere Bürgerinformation vorgesehen. Die 
vorlaufenden Kanalbauarbeiten werden – in Abhängigkeit der Dauer der Ausführung s-
planung  –   voraussichtlich im Jahr 2020 oder 2021 begin nen und ca. ein  Jahr andau-
ern. Die eigentliche Umgestaltung soll ca. eineinhalb Jahre in Anspruch nehmen.  
 
Im Interesse der Geschäftstreibenden ist ein schlüssiges Baustellenkonzept zu erstellen. Die 
bauzeitbedingten Beeinträchtigungen müssen so gering wie möglich gehalten werden. 
 Die Verwaltung wird ein auf die Situation optimal zugeschnittenes Konzept entwickeln. 
Dies schließt auch provisorische Lösungen ein. Bei der Konzepterstellung werden die 
betroffenen Eigentümer beteiligt. 
 
Ende der Veranstaltung 
Herr Brinktrine bedankt sich bei Frau Schauer und den Vertretern der Verwaltung für die Vo r-
stellung der Planung sowie für die Anmerkungen und Fragen der Bürgerinnen und Bürger und 
beendet die Veranstaltung gegen 19:40 Uhr. 
 
 
gez. Herr Brinktrine 
Bezirksbürgermeister 
 
gez. Herr Beck 
Protokollführer

Anlage_6-A-W_0031_2017_Originalantrag

1663 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV West 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
Münster, 17.07.2017 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West A-W/0031/2017 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 M ü n s t e r 
Prüfaufträge zu Gievenbeck Mitte 
Die Verwaltung wird gebeten, die folgenden Vorschläge neben der Vorlage zu Gievenbeck Mitte zu 
prüfen. 
1. Der städtische Grund vor der Michaelkirche (Michaelplatz) / Michaelschule  soll unter der Prämisse
„Sicherer Schulweg“ in die Umgestaltung mit einbez ogen werden. 
2. Welche Möglichkeiten bestehen auch unter Einbeziehung des ÖPNV, den Arnheimweg als
attraktive Wegeverbindung Oxford-Kaserne nach Gievenbeck Mitte herzurichten. 
Begründung: 
1. Heute gefährden viele Eltern beim Bringen und Abholen ihre Kinder  mit dem Auto vor der Schule
die anderen Schüler. Unter Einbeziehung des Michaelplatzes soll geprüft werden, welche Alternativen 
bestehen, um den Schülern einen sicheren Weg von den Ampeln bei der Bücherei sowie Rewe zum 
Schulhof/Schuleingang zu ermöglichen. 
2. In den Planungen zur Gievenbecker Mitte ist nicht der komplette Arnheimweg einbezogen worden.
Da sich in der Mitte mehrere Geschäfte befinden, erwarten wir eine Steigerung des Verkehrs auf dem 
Arnheimweg. Ein Nebeneinander von Fußgängern, Radfahrern, Pkw und ggf. Bussen sollte möglich 
sein. 
gezeichnet: 
Bernd Krekeler 
Thomas Bartelt 
Peter Hamann 
Christian Hinzmann 
Thomas Lilge 
Nils Schappler 
Markus v. Diepenbroick-Grüter 
Peter Wolfgarten  
Anlage 6 zur Vorlage Nr. V/0947/2019

Beschlussvorlage

26024 Zeichen

V/0947/2019 
V/0947/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Konzept zur Umgestaltung des öffentlichen Raums in der Gievenbecker Ortsmitte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.11.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   21.11.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Dem Konzept zur Umgestaltung des öffentlichen Raums in der Gievenbecker Ortsmitte (Anla-
gen 2-3) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Entwurfs- und Ausfüh-
rungsplanung auf Grundlage des Gestaltungskonzeptes durchzuführen.  
 
2. Innerhalb des Umgestaltungsbereichs werden im „kleinen“ Rüschhausweg sämtliche öffentli-
chen Parkplätze als Kurzzeitparkplätze ausgewiesen (Anlage 4). Der Antrag A-W/0011/2018 
vom 17.10.2018 der CDU-Fraktion in der BV West „Antrag Parkkonzept für den Ruhenden 
Verkehr in Gievenbeck Mitte“ (Anlage 5) ist damit erledigt. 
 
3. Der Antrag A-W/0031/2017 vom 17.07.2017 der CDU-Fraktion in der BV West „Sicherer 
Schulweg und Ausbau Arnheimweg als attraktive Wegeverbindung/ÖPNV“ (Anlage 6) ist mit 
dieser Vorlage erledigt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Durch die Planung und Umsetzung des Konzepts entstehen der Stadt Münster Kosten in Höhe von 
rd. 1.600.000,- €. Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition ha n-
delt. 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Stadtplanungsamt 
 
18.10.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Beck 
Telefon: 492-6142 
BeckDaniel@stadt-
muenster.de

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V/0947/2019 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2020 
2021 
2022 
2023 
100.000 
500.000 
750.000 
250.000 
Planungs- und 
Baukosten 
Verkehrsanla-
gen 
Summe aller Auszahlungen/Saldo  1.600.000  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2020 bei der 
o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2020 bzw. der mittelfri s-
tigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
 
Begründung: 
 
zu Beschlusspunkt 1 
Planungsgenese 
Die Stadt Münster hatte in Zusammenarbeit mit dem Büro Pesch und Partner aus Dortmund bereits 
im Jahr 2015 zwei dialogorientierte Bürgerworkshops durchgeführt. Gemeinsam mit der Bürgerschaft 
wurde ein Leitbild für den öffentlichen Raum entwickelt, auf dem das nun vorgelegte Gesta ltungskon-
zept basiert.  
Die nicht beschlossene Vorlage V/0358/2017 zielte als „Einstieg in die Umgestaltung“ auf die Aufwer-
tung eines Teilbereichs der Ortsmitte ab. Da die zugrundeliegende Planung u.a. auch wegen des 
kleinen Flächenumgriffs keinen Zuspruch fand, wurde die Vorlage nicht erneut in die politischen Gr e-
mien eingebracht. Darauf reagierend hatte die Verwaltung das Büro Pesch und Partner zur Erstellung 
eines ganzheitlichen Gestaltungskonzepts auf Grundlage des Leitbildes beauftragt. Das Konzept u m-
fasst im Sinne der von den Bürgerinnen und Bürgern schon 2015 gewünschten „großen“ Lösung den 
kleinen Platz an der Kirche St. Michael sowie Teile des Arnheimweges, des Rüschhausweges, der 
Von-Esmarch-Straße und des Enschedeweges (Abgrenzung s. Anlage 1).  
Im Rahmen der Konzepterstellung wurden die Vorentwürfe mit den beteiligten Fachämtern mehrfach 
abgestimmt. Zur Beteiligung der angrenzenden Grundstückseigentümer und der ansässigen Einze l-
händler sowie der interessierten Bürgerschaft fanden am 27.05.2019 und  04.06.2019 entsprechende 
Informationsveranstaltungen statt. Nach Zusammenführung und Bewertung der hierbei vorgetragenen 
Fragen und Anregungen erfolgte schließlich die finale Bearbeitung des Gestaltungskonzeptes durch 
das Büro Pesch und Partner.  
 
Zielsetzung und Planungsinhalte 
Nach den baulichen Entwicklungen in Gievenbeck soll in den kommenden Jahren auch der öffentliche

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Raum in der zentralen Mitte umgestaltet werden. Im Fokus steht dabei insbesondere, Fußgängern 
und Radfahrern mehr Raum als bisher anzu bieten und eine Verkehrsberuhigung herzustellen. Ziel ist 
die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer. Der Planungsraum umfasst die folgenden Bereiche  
(s. auch Anlage 1): 
 Von-Esmarch-Straße/Enschedeweg im Bereich der Kirche St. Michael 
 Rüschhausweg (südlicher Abschnitt, sog. „kleiner“ Rüschhausweg) 
 Arnheimweg (östlicher Abschnitt) 
 Platz (im Mittelpunkt der Straßenräume) 
 Kleiner Kirchvorplatz (seitlich der Kirche)   
 
Verkehrskonzept 
Als Grundidee für die Gestaltung stand der Begriff „Shared Space“ von Beginn an im Raum. D ieser 
Begriff ist nicht mit konkreten Regeln hinterlegt. Es handelt sich eher um eine Planungsphilosophie, 
nach der vom Kfz-Verkehr dominierter öffentlicher Straßenraum lebenswerter, sicherer sowie im Ve r-
kehrsfluss verbessert werden soll. Der deutschsprachige Begriff „Mischverkehrsfläche“ ist synonym 
für die gleiche Planungsidee. Im nun vorliegenden Konzept werden die Bereiche für die jeweiligen 
Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Fahrverkehr, ruhender Verkehr) weiterhin kenntli ch ge-
macht, die Übergänge sind jedoch weicher als in klassisch gestalteten Straßenräumen und damit 
auch barrierefrei. Das Mischverkehrsprinzip mit weicher Führung der Verkehrsteilnehmer soll wie folgt 
erreicht werden: 
 Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten auf 30 km/h (Von-Esmarch-Str./Enschedeweg) und 
20 km/h (Rüschhausweg u. Arnheimweg, Ausweisung als verkehrsberuhigter Geschäftsbe-
reich) 
 Begrenzung der Fahrbahnbreiten auf das notwendige Maß (6,50 m Von-Esmarch-
Str./Enschedeweg; 4 m Rüschhausweg; 6 m Arnheimweg) 
 Pflasterung aller Fahrbereiche mit Betonstein, ähnlich wie in den Seitenräumen (kleinere 
Steinformate, gebundene Bauweise) 
 Weiche Trennungen zwischen Fahrbereich und Seitenbereich über Rundborde und Rinnen 
(Von-Esmarch-Str./Enschedeweg) und nur Rinnen (Rüschhausweg u. Arnheimweg) 
 Beibehalt der Fußgängerampeln, barrierefreie Querung mit Richtungs- und Sperrfeld und ge-
sondert gepflastertem Querungsstreifen (Von-Esmarch-Str./Enschedeweg) 
 Veränderung der Führung des Rüschhauswegs im Bereich der Sparkasse, und die damit ver-
bundene Herstellung eines neuen größeren Platzes 
 Verzicht auf Stellplätze im zentralen Platz 
 Umkehrung der Einbahnstraßenrichtung im Rüschhausweg zur Verbesserung der Verkehrs-
verknüpfung mit dem Enschedeweg 
 Verbreiterung der Radwege in der Von-Esmarch-Straße/im Enschedeweg auf ein durchge-
hendes Maß von 2 m und einem Sicherheitsabstand zum Fahrbereich von mindestens 0,5 m 
im Vorgriff auf die künftige Veloroute 
 Pflasterung der Radwege mit einem ähnlichen Material wie in den Seitenräumen (mit rötlichem 
Zuschlag)

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 Verlegung der Bushaltestelle vom kleinen Kirchplatz Richtung Süd 
Die Entscheidungsgründe für das vorliegende Verkehrskonzept werden im Abschnitt „Anregungen 
aus der Bürgerbeteiligung“ ausführlich dargelegt. 
 
Parkplatzkonzept 
Das Stellplatzangebot für Pkw muss mit der Umgestaltung zu Gunsten der Aufenthaltsqualität red u-
ziert werden. Alle Stellplätze werden als Längsstellplätze in den Seitenraum verlegt. Die heute zum 
Teil vorhandenen langen Reihen werden aufgelöst, damit die Straßenräume  ohne Hindernis gequert 
werden können.  
 Stellplätze im „kleinen“ Rüschhausweg werden als Kurzzeitstellplätze ausgewiesen  
 Stellplätze als Längsstellplätze mit einer Breite von 2,30 m in den Seitenräumen und mit Un-
terbrechungen für Fußgängerquerungen (Reduzierung der Anzahl von ca. 57 auf rd. 42 Stpl.) 
 Pflasterung der Stellplätze mit einem ähnlichen Material wie in den Seitenräumen (mit dunkle-
rem Zuschlag) 
 Breites, dezentrales Angebot von Abstellplätzen für Fahrräder (über 100 Stellplätze) sowie ge-
sonderte Anlehnbügel für Lastenfahrräder 
 optional Radverleihstationen an den Bushaltestellen (vorbehaltlich der noch zu detaillierenden 
Konzeption für ein gesamtstädtisches Radverleihsystem) 
Auf das Parkplatzkonzept wird in der Begründung zu Beschlusspunkt 2 gesondert eingegangen. 
 
Gestaltungskonzept 
Es soll eine weitgehend homogene Gestaltung von Flächen entstehen. Seitenraum, Radwege und 
Fahrbereiche erhalten ein aufeinander abgestimmt es Material aus Betonstein, das  durch Farbnuan-
cen und durch Pflastersteingrößen differenziert wird. Besondere Akzente sollen durch den Einsatz 
von Natursteinpflaster erzeugt werden, etwa im Bereich des Traufpflasterstreifens, der Rinnen und in 
der zentralen Platzmitte. Insbesondere im Platz soll Naturstein mit gesägten Köpfen eingebau t wer-
den. Möglichst viele Bäume sollen erhalten bleiben und in die Umgestaltung integriert werden. Es 
werden mehr Bänke und Raum für Außengastronomie als bisher angeboten. Eine gute Ausleuchtung 
sorgt für Sicherheit im öffentlichen Raum und betont den zent ralen Platz, auf dem zukünftig der W o-
chenmarkt stattfinden kann.   
 Homogene Gestaltung der Flächen aus Betonstein, Differenzierung der Verkehrsflächen durch 
Farbnuancen und Pflastergrößen 
 Akzentuierung der Flächen durch Traufpflaster und Rinnen aus Naturstein 
 Betonung des Platzes durch eine Pflasterintarsie aus Naturstein mit gesägten Köpfen 
 Erhalt und Pflege des kleinen Kirchplatzes aus Naturstein 
 Einbeziehung der Zufahrt Appelbreistiege in die Planung 
 Weitgehender Erhalt von Bäumen und Pflanzung neuer mittel- bis großkroniger Bäume mit of-
fenen Baumbeeten zur Bepflanzung 
 Rundbänke auf dem Platz, an der Apotheke und auf dem Platz vor dem Bio-Markt 
 Raum für mehr Außengastronomie im Rüschhausweg

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 Lichtstelen auf dem Platz, im Rüschhausweg und Arnheimweg (in den Straßen auch alternativ 
die dort vorhandene Becherleuchte denkbar), Kofferleuchte zur Ausleuchtung der Von-
Esmarch-Str./des Enschedeweges  
 Spielgeräte in der zentralen Platzmitte 
 Trinkwasserspender, Infotafel, Hülse für Mai- oder Weihnachtsbaum 
 Unterfluranschlüsse Strom, Wasser, Abwasser auf dem Platz für Wochenmarkt und Veranstal-
tungen 
 
Anregungen aus der Bürgerbeteiligung 
Das Gestaltungskonzept zur Ortsmitte Gievenbeck baut  auf den Ergebnissen d es dialogorientierten 
Workshopverfahrens aus dem Jahr 2015 auf und wurde ebenfalls vom Büro Pesch Partner entwickelt. 
Zum Vorentwurf des Gestaltungskonzeptes fand am 04.06.2019 eine öffentliche Bürgerinformation im 
ev. Lukas-Gemeindezentrum statt (Protokoll s. Anlage 7). Zuvor wurde den betroffenen Grundstücks-
eigentümern und den ortsansässigen Einzelhändlern die Planung in einer  separaten Informationsver-
anstaltung vorgestellt. Darüber hinaus sind Anregungen der Initiative Ortskern Gievenbeck (IOG) in 
die finale Ausarbeitung des Gestaltungskonzeptes eingeflossen. 
Aus der Bürgerschaft kam erneut die Anregung, eine Ausführung nach dem Ansatz des „Shared 
Space“ für die Ortsmitte vorzusehen. Das Konzept des „Shared Space“ bedeutet, auf sämtliche ve r-
kehrsregelnde Maßnahmen sowie auf gestalterische Maßnahmen zur Steuerung einzelner Verkehrs-
teilnehmer zu verzichten. In dieser Konsequenz ist das Konzept des „Shared Space“ für die Ortsmitte 
von Gievenbeck in der Tat nicht geeignet. Das derzeitige Verkehrsaufkommen in der Von -Esmarch-
Straße/im Enschedeweg von rd. 7.000 Kfz/24  h und der intensive Buslinienverkehr verlangt andere 
Antworten. Auch die bestehenden Fußgängerampeln sind zugunsten der Schulwegsicherung weite r-
hin erforderlich (s. Begründung zu Beschlusspunkt 3).  
Das vorliegende Gestaltungskonzept zielt vor diesem Hinter grund auf eine möglichst einheitliche G e-
staltung des gesamten Raumes der Ortsmitte. Die ausgeprägte gestalterische und materialmäßige 
Separierung in Flächen für die einzelnen Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Fahrverkehr, 
ruhender Verkehr) wird auf gegeben. Die Fahrbereiche werden von den Seiten - und Platzbereichen 
lediglich durch Natursteinrinnen (in allen Straßen) und ergänzend Rundborden (nur Von -Esmarch-
Straße/Enschedeweg) sowie durch differenzierte Farbnuancen und Pflastergrößen getrennt. Verbu n-
den mit einer weitergehenden Geschwindigkeitsreduzierung wird eine Gleichberechtigung aller Ve r-
kehrsarten angestrebt und den Aufenthaltsqualitäten der Ortsmitte mehr Raum und damit mehr B e-
deutung gegeben. Im Umgestaltungsbereich werden der Rüschhausweg und  der Arnheimweg als 
verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche ausgewiesen (max. 20 km/h). Die Von -Esmarch-Straße/der 
Enschedeweg darf mit max. 30 km/h befahren werden.  
Die zentrale Platzfläche als „Herzstück“ der Ortsmitte bleibt allein den hier querenden und v erweilen-
den Passanten vorbehalten. Die Bürgerinnen und Bürger können sich diesen Raum aneignen, ohne 
sich fortwährend vergewissern zu müssen, von den übrigen Verkehrsteilnehmern beachtet zu we r-
den. Insgesamt überwiegen die Vorteile einer sanften Trennung d er Verkehrsarten gegenüber einem 
vollständigen Verzicht auf verkehrsregelnde Maßnahmen deutlich. 
Seitens der Bürgerschaft und der ortsansässigen Einzelhändler wurde die vorgesehene Reduzierung 
des Parkraumangebotes um rd. 15 Stellplätze teilweise kritisch gesehen. Die hierzu sowie zum r u-
henden Verkehr allgemein vorgebrachten Anregungen werden in der Begründung zu Beschlusspunkt 
2 (Parkplatzkonzept) ausführlich behandelt.

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Auch die geplante Änderung der Einbahnstraßenrichtung im „kleinen“ Rüschhausweg wurde in der 
Bürgeranhörung infrage gestellt. Nach nochmaliger Prüfung der Verwaltung bleibt es jedoch bei der 
Lösung, die derzeitige Einbahnstraßenrichtung umzukehren, da hierdurch ein besserer Verkehrsfluss 
am neuen Knotenpunkt Enschedeweg/ Rüschhausweg gewährleistet wird. Ein zusätzlicher Lichtsi g-
nalgeber ist nicht erforderlich.  
Die von einigen Bürgerinnen und Bürgern vorgeschlagenen alternativen Verkehrskonzepte (u. a. Ei n-
richtungsverkehr und Sackgassenbildung im Arnheimweg bzw. im Rüschhausweg) werden als nic ht 
zweckmäßig eingestuft, zumal solche Maßnahmen den Kfz -Verkehr in umliegende Wohnstraßen 
(z. B. Laukamp/Laustiege) verlagern würde.  
Die in der Bürgeranhörung geäußer ten Bedenken zur Verlegung der Bushaltestelle nach Süden wer-
den von der Verwaltung nicht  geteilt. Eine Zusammenlegung mit der Haltestelle Potstiege ist nicht 
sinnvoll, da dies die Erreichbarkeit des ÖPNV-Angebotes verschlechtern würde. 
Zu der Anregung, auch den außerhalb des Umgestaltungsbereichs, in Richtung Gievenbecker Reihe 
liegenden Absc hnitt des Arnheimweges verkehrstechnisch zu optimieren und eine neue ÖPNV -
Verbindung einzurichten, siehe Begründung zu Beschlusspunkt 3. 
Der Anregung, ein weiteres Wasserspiel im Bereich der zentralen Platzfläche vorzusehen, wird au f-
grund des hohen Unterha ltungsaufwandes und des schon bestehenden Springbrunnens auf dem 
Kirchvorplatz nicht gefolgt. 
Insgesamt greift das Gestaltungskonzept die u. a. im Leitbildprozess 2015 geäußerten Vorschläge 
und Wünsche der Bürgerinnen und Bürgern weitreichend und bestmöglich auf: 
 Schaffung eines zentralen Identifikationspunktes für den Stadtteil mit hohen Aufenthaltsquali-
täten 
 Umsetzung der „großen“ Lösung (u. a. Einbindung des kleinen Kirchvorplatzes und der Von-
Esmarch-Straße/des Enschedeweges), Überwindung der Trennwirkung 
 Rückbau von Verkehrsflächen, Verkehrsberuhigung der Ortsmitte, u.a. Reduzierung der Fahr-
geschwindigkeiten, Stärkung des Fuß- und Radverkehrs; barrierefreie Gestaltung 
 Schaffung eines neuen großzügigen Platzbereiches zum Aufenthalt und für Veranstaltungen 
(u. a. Wochenmarkt) 
 nochmals deutlich erhöhtes Angebot an Fahrradstellplätzen (Anlehnbügel für über 100 Fahr-
räder) sowie zusätzliche Abstellmöglichkeiten für Lastenräder 
 Spielangebote für Kinder 
 Verortung eines Standortes zur Aufstellung eines Mai- oder Weihnachtsbaums 
 Informationstafel für Freizeitangebote, Vereinsleben etc. im Stadtteil 
 optional Radverleihstationen an den Bushaltestellen (vorbehaltlich der noch zu detaillierenden 
Konzeption für ein gesamtstädtisches Radverleihsystem) 
 
Kosten/ Finanzierung 
Der Bereich der Umgestaltung liegt im Gebietsbezug des am 24.06.2009 beschlossenen Program m-
gebietes „Aktive Stadt - und Ortsteilzentren Münster Gievenbeck -Ortsmitte“. Ein möglicher Förderz u-
gang zu Mitteln der Städtebauförderung / Stadterneuerung ist für diese Einzelmaßnahme jedoch nicht 
erkennbar. Es fehlen ergänzende, vor allem private Maßnahmen, damit hier von einer integrativen 
Gesamterneuerung im Sinne der Städtebauförderung ausgegangen werden kann. Ohne weitere e r-

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gänzende Maßnahmen ist auch die Aufstellung eines „Integrativen Stadtentwicklungskonzeptes“ nicht 
möglich. Ein entsprechendes Konzept wäre Voraussetzung für einen Förderantrag.  
Es fallen keine Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz an (sog. KAG-Beiträge), da sich 
der Mehrwert der Umgestaltung nicht nur auf einen begrenzten Personenkreis, sondern auf den g e-
samten Ortsteil Gievenbeck auswirkt.  
Die großzügige Wirkung der Neugestaltung der Ortsmitte entsteht insbesondere dann, wenn die a n-
grenzenden privaten Grundstücksflächen – entsprechend dem Gestaltungskonzept – in gleicher Qua-
lität umgestaltet werden und so eine einheitliche Fläche „von Haus zu Haus“ entsteht. Insofern setzt 
das Umgestaltungskonzept auf die Mitwirkungsbereitschaft der direkt angrenzenden Grundstückse i-
gentümer. Positive Reaktionen zum Gestaltungskonzept hat es gerade auch aus diesem Kreis geg e-
ben. Auch der Kirchenvorstand der kath. St. Michael-Kirche hat seine Bereitschaft bekundet, im Zuge 
der Umgestaltungsmaßnahmen für die Ortsmitte auch die Gestaltung der Freiflächen des Kirche n-
grundstückes zu überdenken. Die Umbaukosten auf privatem Grund werden auf rd. 150 € je m² Pflas-
terfläche geschätzt . Die Vergabe, Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen auf privatem 
Grund erfolgt durch die Eigentümer auf freiwilliger Basis. 
 
Ausblick 
In einem nächsten Schritt wird die Verwaltung die Planungsleistungen (weitere Entwurfs- und Ausfüh-
rungsplanung, d. h. die Leistungsphasen 3 und 5) öffentlich ausschreiben. Die Verwaltung wird a u-
ßerdem prüfen, ob das Projekt Ortsmitte Gievenbeck in den Smart City -Prozess integriert werden 
kann. 
Im Planungsbereich müssen Schmutzwasserkanäle aus baulichen Gründen saniert werden. Die Ka-
nalbauarbeiten werden voraussichtlich im Jahr 2021 parallel zu den Straßenbauarbeiten beginnen 
und belaufen sich auf ca. 600.000 €. Der Baubeschluss für den Kanalbau erfolgt nach Fertigstellung 
der Ausführungsplanung im Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen (AUKB) unter 
Anhörung der Bezirksvertretung Münster -West. Im Zuge der Ausführ ungsplanung und Bauvorbere i-
tung wird ein Baustellenkonzept erstell t, welches eine möglichst geringe Beeinträchtigung der Anlie-
ger und Verkehrsteilnehmer berücksichtigen wird . Über das Baustellenkonzept, in dem die Bau - und 
Zeitabläufe festgelegt werden, wird die Verwaltung die  betroffenen Eigentümer, Geschäftstreibenden 
und Anwohner frühzeitig informieren.  
 
 
 
zu Beschlusspunkt 2 (Parkplatzkonzept und Antrag A-W/0011/2018, s. Anlage 5) 
Gemäß dem Gestaltungskonzept für die Ortsmitte stehen zugunsten der Aufe nthaltsqualität und der 
übrigen Verkehrsteilnehmer künftig  weniger öffentliche Kfz -Stellplätze zur Verfügung. Während sich 
das Parkraumangebot im Arnheimweg durch die Neugestaltung – vorbehaltlich der detaillierenden 
Ausführungsplanung – sogar geringfügig erhöhen könnte, entfallen im „kleinen“ Rüschhausweg in s-
gesamt 17  Stellplätze. Bezogen auf die Gesamtmaßnahme reduziert sich das öffentliche Parkra u-
mangebot von 57 auf 42 Stellplätze und damit um rd. 15 Stellplätze (s. Anlage 4).  
Das Parkplatzkonzept ist V oraussetzung für eine hohe Aufenthaltsqualität und einen lebendigen, pri-
mär dem Fuß - und Radverkehr dienenden städtischen Raum . Das derzeitige Bild des „kleinen“ 
Rüschhausweges ist stark Pkw -dominiert und steht dem gewählten Planungsansatz einer Gleichbe-
rechtigung aller Verkehrsteilnehmer entgegen. Ziel ist die Schaffung eines qualitätvollen öffentlichen 
Raums, der Angebote zum Flanieren und zum Verweilen schafft. Eine Stellplatzreduktion ist vor di e-
sem Hintergrund unvermeidlich.

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Zur Vorhaltung eines ausre ichenden Parkraumangebots für Kunden  der Geschäfte und Dienstlei s-
tungsbetriebe sollen sämtliche Parkplätze im „kleinen“ Rüschhausweg als Kurzzeitparkplätze mit 
Parkzeitbegrenzung von zwei Stunden ausgewiesen werden. Bereits heute ist mehr als die Hälfte des 
Parkraums im  „kleinen“ Rüschhausweg mit einer Zeitbegrenzung von zwei Stunden  reglementiert. 
Von den hier bestehenden 41 Parkplätzen sind derzeit 24 Stellplätze zeitgebunden . Lediglich der in 
der Fahrbahn gelegene nördliche Parkstreifen mit 17 Stellplätzen ist aktuell zeitlich uneingeschränkt 
nutzbar.  
Mit Umsetzung der Planung stehen im „kleinen“ Rüschhausweg – wie bisher – 24 zeitbeschränkte 
Parkplätze zur Verfügung (s. Anlage 4). Das zeit ungebundene Parkraumangebot entfällt hier hing e-
gen vollständig. Der Anregung der ansässigen Einzelhändler , im „kleinen“ Rüschhausweg  zeitunge-
bundene Stellplätze oder Parkplätze für „Tagesparker“ anzubieten, kann somit nicht gefolgt werden. 
Eine Parkscheibenregelung (maximale Parkdauer 2 Stunden) wird montags bis freitags von 8 Uhr bis 
19 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr eingerichtet. Außerhalb dieser Zeiten steht der Parkraum den 
Anwohnern zur Verfügung. Sofern sich diese zeitliche Begrenzung nicht bewährt, kann die Straße n-
verkehrsbehörde diese Parkregelung o hne weiteren Beschluss ändern. Eine Verkehrsüberwachung 
erfolgt bereits heute routinemäßig . Eine permanente Überwachung ist nicht möglich. Gerade in der 
Anfangszeit wird das städtische Ordnungsamt die Parkzeitregelung im Ortsmittenbereich sowie die 
Situation in den angrenzenden Straßenzügen jedoch verstärkt überwachen.  
Die von einigen Bürgerinnen und Bürgern vorgeschlagene Ausweisung neuer öffentlicher Stellplätze 
außerhalb des Umgestaltungsbereiches – im Bereich des „großen“ Rüschhausweges (Höhe Bi o-
markt-Parkplatz) sowie auf dem städtischen Grundst ück an der Kreuzung Ensched e-
weg/Schüttdorfweg – sind verkehrstechnisch nicht umsetzbar bzw. stehen nicht zur Verfügung.  
Die in der Bürgeranhörung und im Antrag A-W/0011/2018 der CDU-Fraktion in der BV West vom 
17.10.2018 (s. Anlage 5)  vorgeschlagene Einrichtung eines Park -And-Ride-Angebotes am Rüsc h-
hausweg kann nicht entsprochen werden, da eine solche Anlage aufgrund ihrer Störwirkung durch 
An- und Abfahrtsverkehre sinnvollerweise in weniger dicht besiedelten Geb ieten anzuordnen ist. Die 
Verwaltung wird aber im Zuge der Erstellung des gesamtstädtischen „Masterplans Mobilität“ prüfen, 
ob die angeregten zusätzlichen Park -and-Ride-Angebote in den Außenbereichen des Stadt teils ge-
schaffen werden können.  
Insgesamt wird durch das Parkraumkonzept die Erreichbarkeit der Geschäfte und Dienstleistungsb e-
triebe weiterhin gewährleistet. Eine Verlagerung des Verkehrs in die umliegenden Wohnstraßen und 
eine deutliche Zunahme des Parksuchverkehrs ist nicht zu erwarten.  
Der Antrag A-W/0011/2018 der CDU-Fraktion in der BV West vom 17.10.2018 „Parkkonzept für den 
Ruhenden Verkehr in Gievenbeck Mitte“ (s. Anlage 5) ist mit dieser Vorlage erledigt. 
Alle in dieser Vorlage genannten Stellplatzzahlen sind „ca.“ -Angaben. Die Angaben zu den  Stellplät-
zen im Bestand konnten nur geschätzt werden. Im Zuge der Ausführungsplanung können sich Abwei-
chungen ergeben. 
 
 
Zu Beschlusspunkt 3 (Antrag A-W/0031/2017, s. Anlage 6) 
 
Vorschlag A: „Sicherung des Schulweges“:  
Gesicherte Querungsmöglichkeiten in der Ortsmitte über die Von -Esmarch-Straße werden an den 
beiden vorhandenen und zu erhaltenden Lichtsignalanlagen angeboten und gebündelt. Zur Sicherung 
des Schulweges erfolgte zusätzlich eine Ausweisung von Tempo-30 auf Strecke.

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Der Zufahrtsbereich zum Parkplatz ist Bestandteil des Gesamtkonzepts. Die optische Einengung der 
Zufahrt durch die neue Pflasterung stellt einen weiteren Baustein zur Verbesserung der Verkehrss i-
cherheit im Bereich des Schulweges dar. 
 
Vorschlag B: „Arnheimweg als attraktive Wegeverbindung / ÖPNV“ 
Die im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 579: „Oxford -Quartier“ erstellte Verkehrsun-
tersuchung zeigt, dass das Verkehrsgeschehen im weiteren Straßennetz nur geringfügig beeinfluss t 
wird. Für den Arnheimweg wird ein Mehrverkehr von 500 Kfz/24h erwartet, der im Wesentlichen aus 
dem zu erwartenden kleinräumigen Einkaufs - und Freizeitverkehr resultiert. Die Querschnittsbela s-
tungen werden daher künftig bei ca. 2.800 Kfz/24h bis 3.900 Kfz/24h liegen.  Die prognostizierte Ver-
kehrsstärke ist mit dem vorliegenden Ausbaustandard des Arnheimweges grundsätzlich gut abw i-
ckelbar.  
Zur Optimierung des ÖPNV-Angebotes ist geplant, eine Stadtbuslinie zukünftig über die Achse Roxe-
ler Straße – Oxford-Quartier – Bernings Kotten – Dieckmannstraße durch das neue Oxford -Quartier 
zu führen. Eine zusätzliche ÖPNV-Verbindung über den Arnheimweg wird derzeit nicht für erforderlich 
gehalten. Auf den entsprechenden Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 10.10.2018 wird ver-
wiesen (V/0362/2018/1). Im Rahmen der nächsten Aktualisierung des Nahverkehrsplans erfolgt j e-
doch im Gesamtkontext der Linienverbindungen eine nochmalige Bedarfsprüfung für diese Relation. 
 
 
i.V. 
 
 
gez.  
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Abgrenzung des Umgestaltungsbereichs 
Anlage 2: Gestaltungskonzept - Lageplan 
Anlage 3: Gestaltungskonzept – Details  
Anlage 4: Parkraumkonzept mit Ausweisung der Parkzeitregelung 
Anlage 5: Antrag A-W/0011/2018 der CDU-Fraktion in der BV West vom 17.10.2018 
Anlage 6: Antrag A-W/0031/2017 der CDU-Fraktion in der BV West vom 17.07.2017 
Anlage 7: Protokoll zur Bürgerinformationsveranstaltung vom 04.06.2019

Beratungsverlauf (2)

07.11.2019 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 8.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (17)

  • Mauritzstraße 4
  • Von-Esmarch-Straße
  • Dieckmannstraße
  • Arnheimweg
  • Michaelweg
  • Besselweg
  • Schüttorfweg
  • Rüschhausweg 17
  • Coesfeldweg
  • Enschedeweg
  • Kirchplatz
  • Gievenbecker Reihe
  • Appelbreistiege
  • Bernings Kotten
  • Potstiege
  • Laustiege
  • Laukamp

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0947/2019
Typ
Vorlagen
Datum
11.10.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37