1607/2026
Voreinschätzung zur Zustimmungsfähigkeit eines Vorhabens für Verfahrenserleichterungen des „Wohnungsbau-Turbos“: „Astrid-Lindgren-Allee” in Köln-Brück
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Projekt-Steckbrief
8234 Zeichen
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Bau-Turbo Köln- Steckbrief Phase A: Astrid-Lindgren-Allee in Köln-Brück
Projekt-Steckbrief „Wohnungsbau-Turbo“
für die Abstimmung Phase A (Voreinschätzung)
Adresse/ Projektname: Astrid-Lindgren-Allee in Köln-Brück
Bezirk und Stadtteil: Kalk und Köln-Brück
Geschossfläche Wohnen: ca. 10.100 m²
Anzahl Wohnungen: ca. 85 Wohneinheiten
Vorhabenträger: Sahle Wohnen GmbH & Co. KG & Ihr Haus Sahle Massivbau GmbH
(Vorhabenträgerinnen)
Mitteilung
notwendig:
ja
Öffentlichkeits-
beteiligung:
nein (nach § 3 Abs. 1
BauGB vom
02.09.2021 bis zum
16.09.2021 bereits
durchgeführt)
Qualifizierungs-
verfahren:
nein (Ende 2022 bis
Mai 2023 bereits
durchgeführt)
Priorisiert bei 61:
ja
Abbildung 1 Lage im Stadtgebiet
2
Bau-Turbo Köln- Steckbrief Phase A: Astrid-Lindgren-Allee in Köln-Brück
Abbildung 2 Städtebauliches Konzept
hector 3 architekten Schneider Breuer PartmbB und GTL Triebswetter,
Mauer, Bruns Partner mbB, Stand 2026
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Bau-Turbo Köln- Steckbrief Phase A: Astrid-Lindgren-Allee in Köln-Brück
Anwendungsfall Wohnungsbau
Vorhaben Hinweis (X)
Neubau Abbruch Bestand und Neubau X
Bestandsgebäude: Erweiterung,
Änderung, Erneuerung
§ 34 Abs. 3b BauGB nicht anwendbar
Bauliche Anlagen:
Nutzungsänderung (+ Änderung/
Erneuerung)
§ 34 Abs. 3b BauGB nicht anwendbar
Ergänzende Nutzungen
Art Hinweis (X)
keine Wohnbebauung X
Anlagen für kulturelle Zwecke § 34 Abs. 3b und § 31 Abs. 3 BauGB nicht anwendbar
Anlagen für soziale Zwecke § 34 Abs. 3b und § 31 Abs. 3 BauGB nicht anwendbar
Anlagen für gesundheitliche Zwecke § 34 Abs. 3b und § 31 Abs. 3 BauGB nicht anwendbar
Läden, die zur Deckung des täglichen
Bedarfs für die Bewohner dienen.
§ 34 Abs. 3b und § 31 Abs. 3 BauGB nicht anwendbar
Planungsrechtliche Ausgangslage
Planungsrechtliche Ausgangslage Hinweis (X)
Unbeplanter Innenbereich
Beplanter Innenbereich Bebauungsplan Arbeitstitel: „Im Oberen Bruch“ in
Köln-Brück Nr. 75450/04 aus 2001;
Zusätzlich: Aufstellungsbeschluss
Bebauungsplanverfahren Arbeitstitel: „Astrid-
Lindgren-Allee“ in Brück aus 2021 und
Vorgabenbeschluss 2024)
X
Außenbereich § 34 Abs. 3b und § 31 Abs. 3 BauGB nicht anwendbar!
§ 246e BauGB nur wenn im räumlichen
Siedlungszusammenhang
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Bau-Turbo Köln- Steckbrief Phase A: Astrid-Lindgren-Allee in Köln-Brück
Auswertung: Ist mindestens ein Prüfpunkt nicht erfüllt („Nein“), ist eine Mitteilung (ASrZ
und betroffene BV) notwendig! Siehe Beschluss gemäß Änderungsantrag.
Öffentliche / Private Belange > „Show-Stopper“
Belang Hinweis (X)
Umweltbelange „zusätzlich erhebliche Auswirkungen“ > Ergebnis
Check-Liste 614-4
Erschließung Umfängliche neue Erschließungsanlagen
Private Belange Rücksichtslosigkeit
Bedingungen für Verfahren auf Grundlage des „Wohnungsbau-Turbos“
(gemäß Leitlinien, Punkt 2.2)
Bedingungen Hinweis ja/nein
Die Abweichungen / Befreiungen können nicht auf
Grundlage von § 34 Abs. 3a BauGB bzw. § 31 Abs. 2
BauGB zugelassen werden.
Außenbereich (§ 35 BauGB): Es handelt sich nicht um
ein „privilegiertes“ oder „sonstiges“ Vorhaben.
ja
Das Vorhaben liegt innerhalb einer Fläche, die im
Flächennutzungsplan als W / WA / WB / M / MI / MK
dargestellt ist.
jedoch Zweckbestimmung
Sporthalle/Sportanlage
ja
Das Vorhaben liegt nicht in einem
Landschaftsschutzgebiet (siehe Landschaftsplan)
ja
Das Vorhaben entspricht den strategischen Aussagen
des Masterplans Stadtgrüns.
Kategorie „immergrün“, jedoch
Einleitungsbeschluss
Bebauungsplanverfahren von 2021
und Ratsbeschluss Masterplan
Stadtgrün von 2023
nein
Das Vorhaben entspricht den strategischen
Empfehlungen der „Kölner Perspektiven 2030+ /
Zielkarte Wohnen“.
Prinzip Innen- vor Außenentwicklung
> Nachverdichtung in gut
erschlossenen Lagen
ja
Ab 20 mit dem Vorhaben neu geschaffenen
Wohnraum: Das Vorhaben weist einen geplanten
Anteil von mindestens 30 % förderfähigem
Wohnungsbau in Anlehnung der Regelungen des
Kooperativen Baulandmodells vor und ist auf zeitnahe
Umsetzung ausgelegt.
20 WE = 1.800 m² Geschossfläche
Wohnen (Vollgeschoss)
ja
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Bau-Turbo Köln- Steckbrief Phase A: Astrid-Lindgren-Allee in Köln-Brück
Abwägende Beurteilung durch 61
Städtebauliche Wirkung > Kontrollfragen
§ 34 Abs. 3b BauGB: § 31 Abs. 3 BauGB: § 246e BauGB:
Führt das Vorhaben aufgrund der
Vorbildwirkung zu einer
ungewünschten städtebaulichen
Folgeentwicklung?
Löst das Vorhaben städtebauliche,
bewältigungsbedürftige Spannungen
aus?
Löst das Vorhaben einen
Gebietserhaltungsanspruch
aus?
nein, geplant ist
Wohnbebauung, umliegend
ebenfalls Wohnen
Führt das Vorhaben zur
Funktionslosigkeit des
Bebauungsplans?
nein
Gibt es für das Vorhaben
unklare/widersprüchliche
städtebauliche Zielsetzungen?
Liegt das Vorhaben im
Außenbereich?
Trifft nicht zu Zustimmungsfähig X
Trifft teilweise zu / unklar Zustimmungsfähigkeit in ÄB ggf. PKW zu klären
Trifft zu Nicht zustimmungsfähig
Städtebauliche Qualität > Kontrollfragen (siehe „Köln Katalog – neue Quartiere“)
ab 44 WE unter 44 WE
Dichtecheck
Weist das Vorhaben eine Quartiersdichte auf, die
den Zieldichten des Köln Katalogs entspricht?
Äußere Stadt = mehr als 0,8 / Innere Stadt = höher
als 1,2 / Innenstadt = höher als 1,5
(Geschossfläche: Quartiersfläche = Quartiersdichte)
Quartiersdichte: 1,0
Äußere Stadt > 0,8
Entspricht damit Zieldichte des Köln Katalogs
Dichtecheck
Entspricht die Bebauungsdichte einer Dichte, die
als Maßstab für die weitere Entwicklung der
näheren Umgebung gewünscht ist?
Kompakte, flächenschonende Bauweise
Verfügt das Vorhaben über eine städtebauliche
Qualität in kompakter, flächenschonender
Bauweise und über die Grundlagen für eine
architektonisch hochwertige Umsetzung?
ja
Kompakte, flächenschonende Bauweise
Verfügt das Vorhaben über eine städtebauliche
Qualität in kompakter, flächenschonender
Bauweise und über die Grundlagen für eine
architektonisch hochwertige Umsetzung?
Sparsamer Umgang mit versiegelten Verkehrs-
und Erschließungsflächen
Weist das Vorhaben im Verhältnis zur baulichen
Dichte einen sparsamen Umgang mit versiegeltem
Sparsamer Umgang mit versiegelten Verkehrs-
und Erschließungsflächen
Weist das Vorhaben im Verhältnis zur baulichen
Dichte einen sparsamen Umgang mit versiegeltem
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Bau-Turbo Köln- Steckbrief Phase A: Astrid-Lindgren-Allee in Köln-Brück
Verkehrs- und Erschließungsflächen auf und
werden die Möglichkeiten zur Reduzierung von
Stellplätzen entsprechend Stellplatzsatzung
ausgeschöpft?
ja
Verkehrs- und Erschließungsflächen auf und
werden die Möglichkeiten zur Reduzierung von
Stellplätzen entsprechend Stellplatzsatzung
ausgeschöpft?
Quantitative und qualitative Ausgestaltung von
Grünräumen
Wurden im Verhältnis zur baulichen Dichte und
gemäß Kooperativen Baulandmodell ausreichend
öffentlich zugängliche Grün- und Spielflächen
berücksichtigt? Ergeben sich zusammenhängende
Grünflächen mit robuster, klimaresilienter und
qualitativ hochwertiger Ausgestaltung?
ja
Quantitative und qualitative Ausgestaltung von
Grünräumen
20 -44 WE: siehe links.
Unter 20 WE: Wird eine begrünte Freifläche mit
robuster, klimaresilienter und qualitativ
hochwertiger Ausgestaltung geschaffen?
Klimaschutz und Klimawandelanpassung
Wurden im Verhältnis zur baulichen Dichte
Maßnahmen zum Klimaschutz und zur
Klimawandelanpassung in der
Quartiersentwicklung, sowie in der
Oberflächengestaltung
(Fassaden/Dächer/Freiräume) ausreichend
verankert?
ja
Klimaschutz und Klimawandelanpassung
Wurden im Verhältnis zur baulichen Dichte
Maßnahmen zum Klimaschutz und zur
Klimawandelanpassung in der
Oberflächengestaltung
(Fassaden/Dächer/Freiräume) ausreichend
verankert?
Soziales Miteinander
Weist das Vorhaben im Verhältnis zur baulichen
Dichte ein ausgewogenes Verhältnis zwischen
privaten und gemeinschaftlichen genutzten
Räumen auf?
ja
Soziales Miteinander
Sieht das Vorhaben mindestens einen
gemeinschaftlich nutzbaren (Frei-)Raum vor?
Trifft zu zustimmungsfähig X
Trifft teilweise zu/ unklar Anpassung und Qualifizierung Konzept notwendig
Trifft nicht zu nicht zustimmungsfähig bzw. neues Konzept notwendig
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 16.06.2026 1607/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 18.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026 Voreinschätzung zur Zustimmungsfähigkeit eines Vorhabens für Verfahrenserleichterungen des „Wohnungsbau-Turbos„: „Astrid-Lindgren-Allee“ in Köln-Brück Vorhaben Name/ Lage: Astrid-Lindgren-Allee, Brück in Köln-Kalk Vorhabenträgerinnen: Sahle Wohnen GmbH & Co. KG & Ihr Haus Sahle Massivbau GmbH Typ: Konversion ehemalige Sporthalle Wohneinheiten: zusätzlich ca. 85 Wohneinheiten (ca. 10.100 m² Geschossfläche) Anteil öffentlich gefördert: 30 % [ab 20 WE analog KoopBLM] Ergänzende Nutzungen: keine Zustimmungsfähigkeit: Leitlinienkonform: nein, Zielkonflikt: Kennzeichnung „Wohnbaufläche“ mit Zweckbestimmung „Sporthalle/Sportanlage“ im Flächennutzungsplan; Masterplan Stadtgrün (2023), Ausweisung als „immergrün“ Verwaltungseinschätzung: zustimmungsfähig Bedingungen: Umsetzung eines qualifizierten städtebaulichen Konzepts gemäß Projekt- steckbrief, Umsetzung öffentlicher Spielflächen gemäß städtebaulichem Konzept (Abbildung 2, Projektsteckbrief); Verkehrsgutachten; Schalltechnische Untersuchung, Sicherung und Um- setzung von Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen gemäß abzustimmender Artenschutzprüfung II; Freianlagenplan mit Nachweis des im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Pflanz- streifens; Entwässerungskonzept Erläuterung: Für den Bereich des Vorhabens existiert ein rechtswirksamer Bebauungsplan Arbeitstitel: Im Oberen Bruch in Köln-Brück Nr. 75450/04 aus dem Jahr 2001. Der planungsrechtliche Zuläs- sigkeitsrahmen richtet sich nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB). Das Vorhaben liegt im Sied- lungszusammenhang. Das Vorhaben erfordert weitergehende Abweichungen/ Befreiungen. Für das Vorhaben wird ein Bebauungsplanverfahren [Arbeitstitel: Astrid-Lindgren-Allee in Brück, Nr. 75458/02, Aufstellungsbeschluss 2021] durchgeführt. Es liegt sowohl ein Aufstel- lungsbeschluss (Nr. 0997/2021) als auch ein Vorgabenbeschluss (Nr. 2262/2024) vor. Die Vorhabenträgerinnen beabsichtigen, einen Bauantrag auf Grundlage von § 31 Absatz 3 BauGB einzureichen und haben im März 2026 die Verwaltung um eine Vorabstimmung dieser Möglichkeit gebeten. 2 Für den Bereich des Vorhabens sind widersprüchliche Zielsetzungen im Flächennutzungsplan und im Masterplan Stadtgrün erkennbar. So ist das Plangebiet im Flächennutzungsplan mit der Zweckbestimmung Sporthalle/Sportanlage gekennzeichnet. Im Masterplan Stadtgrün ist das Plangebiet der Kategorie „immergrün“ zugeordnet, wobei der Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren bereits im Jahr 2021 gefasst wurde und der Masterplan Stadtgrün erst im Jahr 2023 vom Rat beschlossen wurde. Gemäß dem Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum "Bau-Turbo" (3220/2025, Anlage 2) ist daher eine Abwägung notwendig. Im Rahmen des erwähnten Aufstellungsbeschlusses hat der Stadtentwicklungsausschuss (Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenar- beit) bereits dem städtischen Ziel „Schaffung von bezahlbarem Wohnraum“ an dieser Stelle Vorrang gegeben. In einem städtebaulichen Vertrag wird die Verpflichtung, 30 % öffentlich ge- förderter Wohnungsbau zu errichten und das Vorhaben innerhalb einer bestimmten Frist um- zusetzen, geregelt. Die Sicherung der Verpflichtung erfolgt über Vertragsstrafen. Unter diesen Bedingungen kann die Zustimmung gemäß § 36a BauGB in Aussicht gestellt werden. Einbindung Öffentlichkeit Um die neugeschaffenen gesetzlichen Möglichkeiten zur Beschleunigung von Planverfahren auszuschöpfen, schätzt die Verwaltung es als vertretbar ein, auf eine weitere Öffentlichkeits- beteiligung zu verzichten. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits zu dem Vorha- ben im Rahmen des angestoßenen Bebauungsplanverfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB vom 02.09.2021 bis zum 16.09.2021 stattgefunden. Städtebauliche Qualifizierung Gemäß den Leitlinien für Qualifizierungsverfahren wurde 2022/23 eine Qualifizierung der städ- tebaulichen Planung durch eine Mehrfachbeauftragung mit sechs Planungsteams durch die Verwaltung begleitet. Der überarbeitete Siegerentwurf von dem Planungsteam hector 3 archi- tekten Schneider Breuer PartmbB und GTL Triebswetter, Mauer, Bruns Partner mbB ist dem Projekt-Steckbrief (Abbildung 2) zu entnehmen. Priorisierung Für die Qualifizierung der Planung (vgl. Abb. 6 in Anlage 2: „Phase B“) können personelle Ressourcen in der Verwaltung bereitgestellt werden. Das Projekt ist entsprechend priorisiert. Einbindung Politik Die zuständigen Gremien werden über die informelle Anfrage zum Wohnungsbau-Turbo in Kenntnis gesetzt, da gemäß Änderungsbeschluss (AN/0529/2026) folgende Aspekte erfüllt sind: Das Vorhaben überschreitet den festgelegten Schwellenwert von 75 Wohneinheiten, bzw. 6.750m² Geschossfläche Wohnen. Wie beschrieben sind für den Bereich des Vorhabens widersprüchliche Zielsetzungen im Flächennutzungsplan erkennbar. So ist das Plangebiet im Flächennutzungsplan zwar als Wohnbaufläche ausgewiesen, jedoch mit der Zweckbestimmung Sporthalle/Sportanlage. Wie beschrieben löst das Vorhaben Planungskonflikte aus, die eine Gewichtung von städ- tebaulichen Zielen gemäß den Leitlinien zum Grundsatzbeschluss (Punkt 2.3) erfordert. Das Vorhaben befindet sich in einem Bereich, der gemäß „Köln-Katalog“ der „Äußeren Stadt“ zuzuordnen ist und weicht vom Charakter von der vorhandenen Struktur ab. In einem eigenständigen Beschluss können die zuständigen Gremien sowohl eine abwei- chende Einschätzung zur Zustimmungsfähigkeit des Vorhabens als auch vorhabenbezogene Bedingungen für die Zustimmung zum Gegenstand machen. Der Beschluss ist für die Verwal- tungsentscheidung im Rahmen der Bauantragsprüfung bindend. Gez. Haack Anlagen: 3 Projekt-Steckbrief
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1607/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 16.06.2026
- Erstellt
- 01.06.2026 17:51