V/1039/2020
109. FNP-Änderung - Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung
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Berichtsvorlage
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V/1039/2020 V/1039/2020 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft 109. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Gremmendorf-West im Bereich Bertha-von-Suttner Weg / Willy-Brandt-Weg / Albersloher Weg Kenntnisnahme des Planentwurfs zur öffentlichen Auslegung [Neubau Polizeipräsidium und Anpassung Planungsrecht im Bereich Gartenfachmarkt] Beratungsfolge 26.01.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 04.02.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt , den Entwurf der 109. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Gremmendorf-West im Bereich Bertha-von- Suttner Weg / Willy-Brandt-Weg / Albersloher Weg öffentlich auszulegen. Einordnung der Planung Die Stadt Münster plant zusammen mit der Polizei eine Verlagerung des Polizeipräsidiums in den Gewerbepark Loddenheide. Zu diesem Zweck müssen sowohl der Flächennutzungsplan geändert werden (vorliegende 109. FNP-Änderung) als auch ein Bebauungsplan aufge stellt werden (Bebau- ungsplan Nr. 611). Zur Einleitung des FNP -Änderungsverfahrens ergeht parallel zu dieser Berichtsvorlage eine Be- schlussvorlage an den Rat (V/0972/2020). Der Bereich der FNP -Änderung erstreckt sich über den geplanten Standort des Polize ipräsidiums hinaus auf den westlich angrenzenden bestehenden Gar- tenfachmarkt (nähere Erläuterungen siehe unten: Kerninhalte der Planung). Den einleitenden Be- schluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 611: Westlich Albersloher Weg / Nördlich Willy - Brandt-Weg hat der Rat bereits am 12.02.2020 gefasst (Vorlage Nr. V/1218/2019). Stadtplanungsamt 04.01.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Krause-Kämereit / Herr Husmann Telefon: 492-6111 / 492-6194 Krause-Kaemereit@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/1039/2020 Kerninhalte der Planung Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich der 109. FNP-Änderung als Gewerbe- gebiet (GE) dargestellt. Der Änderungsbereich besteht aus zwe i Teilflächen, die unterschiedlich aus- gewiesen werden sollen. D ie größere, östliche Teilfläche soll zukünftig der Standort des neuen Poli- zeipräsidiums Münster sein. Aus diesem Grund wird der Teilbereich in eine Fläche für den Gemein- bedarf mit der Zweckbestimmung Verwaltung umgewidmet werden. Auf der westlichen Teilfläche befindet sich seit 2001 ein großflächiger Gartenfachmarkt mit rund 7.000 m² Verkaufsfläche. In Anpassung des Planungsrechts an den Bestand und unter Berücksichti- gung der einzelhandelsstrukturellen Entwicklungsziele für den Planbereich gemäß dem vom Rat am 14.03.2018 beschlossenen „Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster“ soll diese Teilfläche in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel – nicht zentrenrelevante Kernsortimente (SO EH-NZK) umgewidmet werden. In den jeweils vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Fassungen des Einzelhandels- und Zen- trenkonzepts aus den Jahren 2004 und 2009 (1 . Fortschreibung) sowie auch gemäß der aktuellen 2. Fortschreibung 2018 (Ratsbeschluss vom 14.03.2018) ist der Änderungsbereich Bestandteil des ausgewiesenen Sonderstandortes für großflächigen Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Kern- sortimenten. Dieser Sonderstandort, umfasst zudem auch die unmittelbar nördlich anschließenden Flächen (S elbstbedienungswarenhaus Marktkauf, Baumarkt Hellweg) bis zur Egbert -Snoek-Straße, die im FNP bereits als Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen SB-Warenhaus / Bau- und Gar- tenmarkt (SO SB-WH/BuG) bzw. Bau- und Gartenmarkt / Verwaltung (SO BuG/V) dargestellt sind. Die bisherige sowie die zukünftige Darstellung der Flächen im FNP ist der Anlage 1 zu entnehmen. Beteiligungsschritte Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Behör- den und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB): Corona-bedingt wurde die 109. Änderung des FNP im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung für vier Wochen ausgelegt und nicht in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorgestellt. Der Vorentwurf war z usammen mit einem Erläuterungstext vom 23. November bis zum 18. Dezember 2020 im Stadtportal sowie im Kundenzentrum des Stadthauses 3 während der Öffnungszeiten ein- sehbar. Telefonisch, per E -Mail oder nach Voranmeldung persönlich bestand für Interessierte die Möglichkeit sich zu informieren und die Planung zu erörtern. Es wurden allerdings keine Anregungen oder Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit vorgetragen. Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und weitere Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB): Aktuell werden noch die für die öffentliche Au slegung erforderlichen Planunterlagen in Abstimmung mit den zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einge- gangenen Stellungnahmen erarbeitet. Sie können daher nicht vollständig Bestandteil dieser Vorlage sein. Rec htzeitig zur öffentlichen Auslegung werden die abgestimmten Unterlagen (Plan, Begrün- dung, Stellungnahmen und Gutachten) vollständig vorliegen. Der Entwurf der 109. FNP-Änderung soll im Anschluss an die Beratung in den politischen Gremien öffentlich ausgelegt werden. Zeitgleich soll die weitere Beteiligung der Behörden und sonstigen Trä- ger öffentlicher Belange durchgeführt werden. - 3 - V/1039/2020 Parallel dazu sollen auch die öffentliche Auslegung und die weitere Behördenbeteiligung zum Bebau- ungsplan Nr. 611 stattfinden. Siehe hierzu auch die entsprechend parallel zu beratende Berichtsvor- lage V/1040/2020. I. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Planzeichnung (Vorentwurf)
V-1039-2020-Anlage-1-Vorentwurf
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Rf Rf Rf Rf Rf Rf DEK DEK F GE GI SO VM W M GE GI G GEGE M M W SO FM 2 SO FM 1 GE SO Stadion SO Stadion GE SO SB-WH/BuG SO BuG/V GE PR RRB RRB R GE Rf Rf Rf Rf Rf Rf DEK DEK F GE GI SO VM W M GE GI G GEGE M M W SO FM 2 SO FM 1 GE SO Stadion SO Stadion GE SO SB-WH/BuG SO BuG/V GE PR RRB RRB R SO EH-NZK Bisherige Darstellung Neue Darstellung Plan zur 109. Änderung des Flächennutzungsplans Bertha-von-Suttner-Weg / Willy-Brandt-Weg / Albersloher Weg Stand: 02.07.2020 N M. 1:15.000 Änderungsbereich GewerbegebietGE SO EH-NZK Sondergebiet "Einzelhandel - nicht zentrenrelevante Kernsortimente" Richtfunk Altlast- / Verdachtsfläche > 1 ha Kennzeichnung, nachrichtliche Übernahmen u. Vermerke Flächen für den Gemeinbedarf Verwaltung Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/1039/2020
Anlage A
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Anlage A zur V/1039/2020 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der Bericht zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich zwischen Bertha-von-Suttner-Weg und Albersloher Weg nördlich des Willy-Brandt-Wegs im Gewerbepark Loddenheide. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das Ziel für die größere, östliche Teilfläche besteht in der Schaffung von Planungsrecht für den zukünftig dort vorgesehenen Standort des neuen Polizeipräsidiums. Zielsetzung für die westliche Teilfläche ist die Anpassung des zukünftigen Planungsrechts an den dort bereits bestehenden großflächigen Gartenfachmarkt. Mit der vorliegenden Berichtsvorlage werden die öffentliche Auslegung und die weitere Behörden- beteiligung eingeleitet, sodass danach mit dem abschließenden Beschluss des Rates über die FNP-Änderung das Planverfahren auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung abgeschlossen werden kann. Für den Bereich des neuen Polizeipräsidiums wird neben der Flächennutzungsplanänderung auch ein Bebauungsplan aufgestellt. Finanzierung Durch die Offenlegung der Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kos- ten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Es besteht keine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für die aufgeführten Querschnittsthemen
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Willy-Brandt-Weg
- Albersloher Weg
- Bertha-von-Suttner-Weg
- Egbert-Snoek-Straße
- Loddenheide
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/1039/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.12.2020
- Erstellt
- 11.12.2020 11:23