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V/1039/2020

109. FNP-Änderung - Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung

Vorlagen 16.12.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 16.02.2021, TOP 3.2

Berichtsvorlage

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V-1039-2020-Anlage-1-Vorentwurf

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Anlage A

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Berichtsvorlage

6044 Zeichen

V/1039/2020 
V/1039/2020 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
109. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im 
Stadtteil Gremmendorf-West im Bereich Bertha-von-Suttner Weg / Willy-Brandt-Weg / Albersloher 
Weg 
Kenntnisnahme des Planentwurfs zur öffentlichen Auslegung 
[Neubau Polizeipräsidium und Anpassung Planungsrecht im Bereich Gartenfachmarkt] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.01.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
   04.02.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Bericht 
 
 
Bericht:  
 
Die Verwaltung beabsichtigt , den Entwurf der 109. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der 
Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost im Stadtteil Gremmendorf-West im Bereich Bertha-von-
Suttner Weg / Willy-Brandt-Weg / Albersloher Weg öffentlich auszulegen.  
 
 
Einordnung der Planung  
 
Die Stadt Münster plant zusammen mit der Polizei eine Verlagerung des Polizeipräsidiums in den 
Gewerbepark Loddenheide. Zu diesem Zweck müssen sowohl der Flächennutzungsplan geändert 
werden (vorliegende 109.  FNP-Änderung) als auch ein Bebauungsplan aufge stellt werden (Bebau-
ungsplan Nr. 611).  
 
Zur Einleitung des FNP -Änderungsverfahrens ergeht parallel zu dieser Berichtsvorlage eine Be-
schlussvorlage an den Rat (V/0972/2020). Der Bereich der FNP -Änderung erstreckt sich über den 
geplanten Standort des Polize ipräsidiums hinaus auf den westlich angrenzenden bestehenden Gar-
tenfachmarkt (nähere Erläuterungen siehe unten: Kerninhalte der Planung). Den einleitenden Be-
schluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.  611: Westlich Albersloher Weg  / Nördlich Willy -
Brandt-Weg hat der Rat bereits am 12.02.2020 gefasst (Vorlage Nr. V/1218/2019).  
 
 
Stadtplanungsamt 
 
04.01.2021  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Krause-Kämereit /  
Herr Husmann 
Telefon: 492-6111 /  
492-6194 
Krause-Kaemereit@stadt-
muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/1039/2020 
Kerninhalte der Planung  
 
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich der 109.  FNP-Änderung als Gewerbe-
gebiet (GE) dargestellt. Der Änderungsbereich besteht aus zwe i Teilflächen, die unterschiedlich aus-
gewiesen werden sollen. D ie größere, östliche Teilfläche soll zukünftig der Standort des neuen Poli-
zeipräsidiums Münster sein. Aus diesem Grund wird der Teilbereich in eine Fläche für den Gemein-
bedarf mit der Zweckbestimmung Verwaltung umgewidmet werden.  
 
Auf der westlichen Teilfläche befindet sich seit 2001 ein großflächiger Gartenfachmarkt mit rund 
7.000 m² Verkaufsfläche. In Anpassung des Planungsrechts an den  Bestand und unter Berücksichti-
gung der einzelhandelsstrukturellen Entwicklungsziele für den Planbereich gemäß dem vom Rat am 
14.03.2018 beschlossenen „Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster“ soll diese Teilfläche in ein 
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel – nicht zentrenrelevante Kernsortimente  (SO 
EH-NZK) umgewidmet werden.  
 
In den jeweils vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Fassungen  des Einzelhandels- und Zen-
trenkonzepts aus den Jahren 2004 und 2009 (1 . Fortschreibung) sowie auch gemäß der aktuellen 
2. Fortschreibung 2018 (Ratsbeschluss vom 14.03.2018) ist der Änderungsbereich Bestandteil des 
ausgewiesenen Sonderstandortes für großflächigen Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Kern-
sortimenten. Dieser Sonderstandort, umfasst zudem auch die unmittelbar nördlich anschließenden 
Flächen (S elbstbedienungswarenhaus Marktkauf, Baumarkt Hellweg) bis zur Egbert -Snoek-Straße, 
die im FNP bereits als Sondergebiete mit den Zweckbestimmungen SB-Warenhaus / Bau- und Gar-
tenmarkt (SO SB-WH/BuG) bzw. Bau- und Gartenmarkt / Verwaltung (SO BuG/V) dargestellt sind.  
 
Die bisherige sowie die zukünftige Darstellung der Flächen im FNP ist der Anlage 1 zu entnehmen.  
 
 
Beteiligungsschritte  
 
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Behör-
den und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB):  
 
Corona-bedingt wurde die 109. Änderung des FNP im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung für vier Wochen ausgelegt und nicht in einer Präsenzveranstaltung öffentlich vorgestellt. Der 
Vorentwurf war z usammen mit einem Erläuterungstext vom 23.  November bis zum 18.  Dezember 
2020 im Stadtportal sowie im Kundenzentrum des Stadthauses  3 während der Öffnungszeiten ein-
sehbar. Telefonisch, per E -Mail oder nach Voranmeldung persönlich bestand für Interessierte die 
Möglichkeit sich zu informieren und die Planung zu erörtern. Es wurden allerdings keine Anregungen 
oder Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit vorgetragen.  
 
Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.  
 
 
Öffentliche Auslegung (§  3 Abs.  2 BauGB) und weitere Beteiligung der Behörden und sonstigen 
Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB):  
 
Aktuell werden noch die für die öffentliche Au slegung erforderlichen Planunterlagen in Abstimmung 
mit den zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einge-
gangenen Stellungnahmen erarbeitet. Sie können daher nicht vollständig Bestandteil dieser Vorlage 
sein. Rec htzeitig zur öffentlichen Auslegung werden die abgestimmten Unterlagen (Plan, Begrün-
dung, Stellungnahmen und Gutachten) vollständig vorliegen.  
 
Der Entwurf der 109.  FNP-Änderung soll im Anschluss an die Beratung in den politischen Gremien 
öffentlich ausgelegt werden. Zeitgleich soll die weitere Beteiligung der Behörden und sonstigen Trä-
ger öffentlicher Belange durchgeführt werden.

- 3 - 
V/1039/2020 
 
Parallel dazu sollen auch die öffentliche Auslegung und die weitere Behördenbeteiligung zum Bebau-
ungsplan Nr. 611 stattfinden. Siehe hierzu auch die entsprechend parallel zu beratende Berichtsvor-
lage V/1040/2020.  
 
 
 
 
I. V.  
 
gez.  
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen:  
 
Anlage A  
Anlage 1 – Planzeichnung (Vorentwurf)

V-1039-2020-Anlage-1-Vorentwurf

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Stadion
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BuG/V
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Stadion
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BuG/V
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EH-NZK
Bisherige Darstellung
Neue Darstellung
Plan zur 109. Änderung 
des Flächennutzungsplans 
 
Bertha-von-Suttner-Weg / 
Willy-Brandt-Weg /  
Albersloher Weg  
Stand: 02.07.2020 
N
M. 1:15.000
Änderungsbereich
GewerbegebietGE
SO
EH-NZK
Sondergebiet "Einzelhandel - nicht zentrenrelevante
Kernsortimente"
Richtfunk
Altlast- / Verdachtsfläche > 1 ha
Kennzeichnung, nachrichtliche Übernahmen u.
Vermerke
Flächen für den Gemeinbedarf
Verwaltung
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/1039/2020

Anlage A

1607 Zeichen

Anlage A zur V/1039/2020 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist der Bericht zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen zur Änderung des 
Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich zwischen Bertha-von-Suttner-Weg und Albersloher Weg 
nördlich des Willy-Brandt-Wegs im Gewerbepark Loddenheide. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Das Ziel für die größere, östliche Teilfläche besteht in der Schaffung von Planungsrecht für den 
zukünftig dort vorgesehenen Standort des neuen Polizeipräsidiums.  
Zielsetzung für die westliche Teilfläche ist die Anpassung des zukünftigen Planungsrechts an den 
dort bereits bestehenden großflächigen Gartenfachmarkt.  
Mit der vorliegenden Berichtsvorlage werden die öffentliche Auslegung und die weitere Behörden-
beteiligung eingeleitet, sodass danach mit dem abschließenden Beschluss des Rates über die 
FNP-Änderung das Planverfahren auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung abgeschlossen 
werden kann.  
Für den Bereich des neuen Polizeipräsidiums wird neben der Flächennutzungsplanänderung auch 
ein Bebauungsplan aufgestellt. 
 
Finanzierung 
Durch die Offenlegung der Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kos-
ten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Es besteht keine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für die aufgeführten Querschnittsthemen

Beratungsverlauf (3)

10.02.2021 Hauptausschuss
TOP 11.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.02.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
Bericht

Orte (5)

  • Willy-Brandt-Weg
  • Albersloher Weg
  • Bertha-von-Suttner-Weg
  • Egbert-Snoek-Straße
  • Loddenheide

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Details

Aktenzeichen
V/1039/2020
Typ
Vorlagen
Datum
16.12.2020
Erstellt
11.12.2020 11:23