V/0031/2015
Zuschusswesen der Stadt Münster - Anregung Nr. 2014-00099 und 2014-00199
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Beschlussvorlage
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V/0031/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Zuschusswesen der Stadt Münster - Anregung Nr. 2014-00099 und 2014-00199 Beratungsfolge 04.02.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.02.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die in den Anregungen dargestellten Aspekte werden im Rahmen der Weiterentwicklung des Z u- schusswesens der Stadt Münster, soweit sinnvoll und möglich, berücksichtigt. Begründung: Mit der Anregung Nr. 2014 -00199 vom 29.10.2014 wird angeregt, „dass nunmehr unverzüglich eine überzeugende Reform des Zuschus swesens erfolgt und diese ohne weitere Zeitverzögerung vom Rat der Stadt verabschiedet wird.“ Mit der Anregung Nr. 2014-00099 vom 19.06.2014 wurden zum Zuschusswesen der Stadt Münster verschiedene Anregungen gegeben, zu denen die Verwaltung gegenüber dem Antragsteller mit Schreiben vom 07.07.2014 Stellung genommen hatte. Diese Stellungnahme wurde den Ratsfrakt i- onen, Ratsgruppen und den Einzelvertretern zur Kenntnis gegeben. Mit der erneuten Anregung weist der Antragsteller darauf hin, dass die erste Anre gung (2014 - 00099) formal durch den Rat zu entscheiden sei. Diese Anregung sowie die Stellungnahme der Verwaltung werden nachfolgend dargestellt. „Es wird nach § 24 GO NRW beantragt: 1. Eine überzeugende sowie unverzügliche Reform des ausgeuferten und unkoordinierten Förde- rungswesens der Stadt mit Abschaffung der 50%-Zuschussregelung für alle und auf alle bean- tragten Leistungen (Investitions-/Betriebs-/Projektkosten) vorzunehmen. 2. Die sofortige Beendigung von Mehrfachförderungen und Einbeziehung von sämtlichen Sponso- ringleistungen bei der Vergabe von städtischen Förderleistungen. Vorlagen-Nr.: V/0031/2015 Auskunft erteilt: Herr Winter Ruf: 492 20 30 E-Mail: WinterF@stadt-muenster.de Datum: 21.01.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0031/2015 3. Die Veröffentlichung aller Zuschussempfänger, mit Zuschusshöhe und Verwendung szweck in chronologischer Reihenfolge (Gesamtauflistung) im Internet. 4. Die Einrichtung einer zentralen Organisations-/Koordinations-/Verwendungskontrollstelle bei der Stadt für den Fördermitteleinsatz/Sponsoringleistungen.“ Zu 1. Mit der Vorlage V/0198/2004 hat die Verwaltung einen detaillierten Zwischenbericht zur Reform des Zuschusswesens der Stadt Münster vorgelegt und dem Hauptausschuss weitere Schritte zur Verbesserung des Zuschusswesens unterbreitet. Der Hauptausschuss hat den Bericht zur Kenn t- nis genommen. Die vom Antragsteller vorgenommene Bewertung eines ausgeuferten und unkoo r- dinierten Förderwesens w ird nicht geteilt. Ebenso wird auch die Forderung der Abschaffung der 50%-Zuschussregelung nicht geteilt. Diese Regelung ist Teil der von den politischen Gremien fest- gelegten Förderrichtlinien (z. B. Sportförderrichtlinie). Zu 2. In der angeführten Vorlage V/0198/2014 wird zur Mehrfachförderung auf Seite 6 u.a. ausgeführt: „Es ist festzustellen, dass das Problem der Mehrfachförderung sehr unterschiedlich gesehen wird und eine Mehrfachförderung in einigen Fällen gewollt ist. Die Verwaltung sieht daher bei d em Punkt „Mehrfachförderung prüfen und beenden“ keinen grundsätzlichen Umstellungsbedarf .“ An dieser Einschätzung hat sich nichts geändert, so dass der Anregung nicht gefolgt werden sollte. Zu 3. Mit der Veröffentlichung des Haushaltsplanes incl. des Zusc hussberichtes (mit Zuschussempfä n- ger, Zuschusshöhe, Verwendungszweck) im Internet wird dem Anliegen im Grundsatz gefolgt. Darüber hinaus veröffentlicht die Verwaltung den Zuschussbericht aufgrund eines Vorschlages aus dem Bürgerhaushalt seit Kurzem auch separat im Internet. Die Sortierung nach Themen bzw. Pro- duktbereichen erscheint auch weiterhin sinnvoller als eine chronologische Reihenfolge. Zu 4. Die Einrichtung einer zentralen Organisations -/Koordinations-/Verwendungskontrollstelle bei der Stadt für de n Fördermitteleinsatz/Sponsoringleistungen führt zu weiteren Sach - und Personalkos- ten, deren Nutzen nicht belegt ist. Über Zuschüsse, die ggf. seitens der Eigenbetriebe und städt i- schen Gesellschaften gewährt werden, wird in den Aufsichtsgremien berichtet. Fazit: Die Verwaltung schlägt vor, Teile der zuvor genannten Anregu ngen bei der Weiterentwicklung des Zuschusswesens der Stadt zu berücksichtigen, soweit sie sinnvoll und umsetzbar sind. Aktuell wird die Verwaltung den Beschluss des Haupt - und Finanzausschusses vom 03.12.2014 zum Hau s- haltsbegleitantrag der FDP -Fraktion bearbeiten. Danach wird die Verwaltung beauftragt, zeitnah, spätestens bis zur Einbringung des Haushalts 2016, alle Zuschüsse und / oder gleichwertige Lei s- tungen an freie Träger, Vereine und Institutionen nach verschieden Kriterien zu unterteilen und hierbei anzugeben, ob und inwieweit Mindeststandards überschritten werden (Münsterstandards). I.V gez. Reinkemeier Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0031/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.01.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37