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V/0031/2015

Zuschusswesen der Stadt Münster - Anregung Nr. 2014-00099 und 2014-00199

Vorlagen 15.01.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.02.2015, TOP 15

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4992 Zeichen

V/0031/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zuschusswesen der Stadt Münster - Anregung Nr. 2014-00099 und 2014-00199 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.02.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
11.02.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die in den Anregungen dargestellten Aspekte werden im Rahmen der Weiterentwicklung des Z u-
schusswesens der Stadt Münster, soweit sinnvoll und möglich, berücksichtigt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit der Anregung Nr. 2014 -00199 vom 29.10.2014 wird angeregt,  „dass nunmehr unverzüglich 
eine überzeugende Reform des Zuschus swesens erfolgt und diese ohne weitere Zeitverzögerung 
vom Rat der Stadt verabschiedet wird.“  
 
Mit der Anregung Nr. 2014-00099 vom 19.06.2014 wurden zum Zuschusswesen der Stadt Münster 
verschiedene Anregungen gegeben, zu denen die Verwaltung gegenüber dem  Antragsteller mit 
Schreiben vom 07.07.2014 Stellung genommen hatte. Diese Stellungnahme wurde den Ratsfrakt i-
onen, Ratsgruppen und den Einzelvertretern zur Kenntnis gegeben. 
 
Mit der erneuten Anregung weist der Antragsteller darauf hin, dass die erste Anre gung (2014 -
00099) formal durch den Rat zu entscheiden sei. Diese Anregung sowie die Stellungnahme der 
Verwaltung werden nachfolgend dargestellt. 
 
„Es wird nach § 24 GO NRW beantragt: 
 
1. Eine überzeugende sowie unverzügliche Reform des ausgeuferten und unkoordinierten Förde-
rungswesens der Stadt mit Abschaffung der 50%-Zuschussregelung für alle und auf alle bean-
tragten Leistungen (Investitions-/Betriebs-/Projektkosten) vorzunehmen. 
2. Die sofortige Beendigung von Mehrfachförderungen und Einbeziehung von sämtlichen Sponso-
ringleistungen bei der Vergabe von städtischen Förderleistungen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0031/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter 
Ruf: 
492 20 30 
E-Mail: 
WinterF@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.01.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0031/2015 
3. Die Veröffentlichung aller Zuschussempfänger, mit Zuschusshöhe und Verwendung szweck in 
chronologischer Reihenfolge (Gesamtauflistung) im Internet. 
4. Die Einrichtung einer zentralen Organisations-/Koordinations-/Verwendungskontrollstelle bei der 
Stadt für den Fördermitteleinsatz/Sponsoringleistungen.“  
 
 
Zu 1. 
Mit der Vorlage V/0198/2004 hat die Verwaltung einen detaillierten Zwischenbericht zur Reform 
des Zuschusswesens der Stadt Münster vorgelegt und dem Hauptausschuss weitere Schritte zur 
Verbesserung des Zuschusswesens unterbreitet. Der Hauptausschuss hat den Bericht zur Kenn t-
nis genommen. Die vom Antragsteller vorgenommene Bewertung eines ausgeuferten und unkoo r-
dinierten Förderwesens w ird nicht geteilt. Ebenso wird auch die Forderung der Abschaffung der 
50%-Zuschussregelung nicht geteilt. Diese Regelung ist Teil der von den politischen Gremien fest-
gelegten Förderrichtlinien (z. B. Sportförderrichtlinie). 
 
Zu 2. 
In der angeführten Vorlage V/0198/2014 wird zur Mehrfachförderung auf Seite 6 u.a. ausgeführt: 
„Es ist festzustellen, dass das Problem der Mehrfachförderung sehr unterschiedlich gesehen wird 
und eine Mehrfachförderung in einigen Fällen gewollt ist.  Die Verwaltung sieht daher bei d em 
Punkt „Mehrfachförderung prüfen und beenden“ keinen grundsätzlichen Umstellungsbedarf .“ An 
dieser Einschätzung hat sich nichts geändert, so dass der Anregung nicht gefolgt werden sollte. 
 
Zu 3. 
Mit der Veröffentlichung des Haushaltsplanes incl. des Zusc hussberichtes (mit Zuschussempfä n-
ger, Zuschusshöhe, Verwendungszweck) im Internet wird dem Anliegen im Grundsatz gefolgt. 
Darüber hinaus veröffentlicht die Verwaltung den Zuschussbericht aufgrund eines Vorschlages aus 
dem Bürgerhaushalt seit Kurzem auch separat im Internet. Die Sortierung nach Themen bzw. Pro-
duktbereichen erscheint auch weiterhin sinnvoller als eine chronologische Reihenfolge. 
 
Zu 4. 
Die Einrichtung einer zentralen Organisations -/Koordinations-/Verwendungskontrollstelle bei der 
Stadt für de n Fördermitteleinsatz/Sponsoringleistungen führt zu weiteren Sach - und Personalkos-
ten, deren Nutzen nicht belegt ist. Über Zuschüsse, die ggf. seitens der Eigenbetriebe und städt i-
schen Gesellschaften gewährt werden, wird in den Aufsichtsgremien berichtet.  
 
 
Fazit:  
 
Die Verwaltung schlägt vor, Teile der zuvor genannten Anregu ngen bei der Weiterentwicklung des 
Zuschusswesens der Stadt zu berücksichtigen, soweit sie sinnvoll und umsetzbar sind. Aktuell wird 
die Verwaltung den Beschluss des Haupt - und Finanzausschusses vom 03.12.2014 zum Hau s-
haltsbegleitantrag der FDP -Fraktion bearbeiten. Danach wird die Verwaltung beauftragt, zeitnah, 
spätestens bis zur Einbringung des Haushalts 2016, alle Zuschüsse und / oder gleichwertige Lei s-
tungen an freie Träger, Vereine  und Institutionen nach verschieden Kriterien zu unterteilen und 
hierbei anzugeben, ob und inwieweit Mindeststandards überschritten werden (Münsterstandards). 
 
 
I.V 
 
gez. 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (2)

11.02.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.02.2015 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0031/2015
Typ
Vorlagen
Datum
15.01.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37