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V/0787/2020/1

Grundsatzbeschluss zur Errichtung der Dreifachsporthalle Davertschule Amelsbüren

Vorlagen 20.08.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 46

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

4286 Zeichen

V/0787/2020/1 
V/0787/2020/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Grundsatzbeschluss zur Errichtung der Dreifachsporthalle Davertschule Amelsbüren 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Machbarkeitsstudie für die bauliche Erweiterung des 
Standortes Davertschule Amelsbüren abgeschlossen ist. 
 
2. Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Dreifachsporthalle auf der Fläche 
der Sportanlage Zum Häpper nach dem in Anlage 1 dargestellten Raumprogramm. Der Rat 
beauftragt die Verwaltung, in den weiteren Planungsschritten bis zum Errichtungsbeschluss als 
mögliche Alternative die ergänzenden Bedarfe einer über die Sportnutzung hinausgehenden 
Versammlungsstätte zu berücksichtigen, um eine multifunktionale Nutzbarkeit zu ermöglichen 
und dem Rat diese beiden Alternativen zur Beschlussfassung vorzulegen.  
 
3. Dieser Grundsatzbeschluss steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses des ergebnisoffenen 
und in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 613 Amelsbüren – Sportanlage Zum 
Häpper. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Vergabe der Architektenleistung einen 
Architektenwettbewerb zur Erlangung des Planungskonzeptes einschl. Kostenermittlung für 
den Neubau der Sporthalle mit Elementen für die Nutzung als Versammlungsstätte einschließ-
lich VgV-Verfahren (auch Tragwerksplanung und die haustechnische Planung) durchzuführen 
und anschließend auf dieser Grundlage den Errichtungsbeschluss herbeizuführen. Die Kosten 
für die erweiterte Nutzung als Versammlungsstätte sind gesondert auszuweisen. Es ist zu prü-
fen, ob und wie die erarbeiteten Planungen für in der Zukunft liegende gleichartige Gebäude 
als Grundlage dienen können. 
 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst nur Planungskosten in Höhe von 350.000 € 
anfallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investition werden mit dem 
Errichtungsbeschluss zu quantifizieren sein und die über die bisherigen Veranschlagungen 
hinausgehenden Ermächtigungen werden zur nächstmöglichen Haushaltsplanung angemeldet. 
Dezernat IV 
 
21.08.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Dr. Cappenberg 
Telefon: 492-7043 
CappenbergC@stadt-
muenster.de

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V/0787/2020/1 
 
6. Der Wettbewerb wird mit einem Investitionsbudget ausgelobt. Das Budget wird vorab 
vom Amt für Immobilienmanagement anhand des Raumprogramms, der Bedarfsplanung 
und der Standortbedingungen ermittelt. Der Baupreisindexstand zum Zeitpunkt der Fest-
legung des Budgets wird benannt. 
 
7. Die am Wettbewerb teilnehmenden Büros werden aufgefordert mit der Abgabe ihres 
Entwurfs eine Kostenschätzung zu den Investitionskosten und Lebenszykluskosten des 
Entwurfs vorzulegen. Im Rahmen der Wettbewerbsprüfung werden diese Kostenschät-
zungen durch ein externes Ingenieurbüro/Kalkulatoren geprüft. Das Ergebnis der Prü-
fung wird der entsprechenden Jurysitzung vorgelegt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Sachentscheidung zu Ziffer 4. (Planungskosten für den Neubau der Dreifachsporthalle ) ist wie 
folgt finanziert: 
 
Teilfinanzplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportan-
lagen und -stätten 
   
Investitionsmaß-
nahme 
4450 Mehrzweckhalle Amelsbü-
ren 
   
Auszahlungen   2020  100.000  
   2021  250.000  
 
Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 
2020 bei der Produktgruppe 0801 unter der Investitionsmaßnahme 4450 „Mehrzweckhalle Amelsbü-
ren“, teilweise veranschlagt. Die im Jahr 2021 zusätzlich erforderlichen Ermächtigungen in Höhe 
von 250.000 Euro werden zum Haushaltsplanentwurf 2021 angemeldet. Die Verwaltung ist angehal-
ten, die zusätzlichen Belastungen des städtischen Haushalts an anderer Stelle zu kompensieren.  
 
 
 
Begründung: 
 
Die Verwaltung schlägt vor, der Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und 
Bauwesen sowie des Sportausschusses zu folgen und vor dem Architektenwettbewerb bereits ein 
Investitionsbudget festzulegen und dessen Einhaltung wie beschrieben zu kontrollieren. 
 
In Vertretung 
 
gez.   
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 52 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 46 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Zum Häpper

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Details

Aktenzeichen
V/0787/2020/1
Typ
Vorlagen
Datum
20.08.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37