V/0787/2020/1
Grundsatzbeschluss zur Errichtung der Dreifachsporthalle Davertschule Amelsbüren
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Ergänzungsvorlage Beschluss
4286 Zeichen
V/0787/2020/1 V/0787/2020/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Grundsatzbeschluss zur Errichtung der Dreifachsporthalle Davertschule Amelsbüren Beratungsfolge 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 26.08.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Machbarkeitsstudie für die bauliche Erweiterung des Standortes Davertschule Amelsbüren abgeschlossen ist. 2. Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Dreifachsporthalle auf der Fläche der Sportanlage Zum Häpper nach dem in Anlage 1 dargestellten Raumprogramm. Der Rat beauftragt die Verwaltung, in den weiteren Planungsschritten bis zum Errichtungsbeschluss als mögliche Alternative die ergänzenden Bedarfe einer über die Sportnutzung hinausgehenden Versammlungsstätte zu berücksichtigen, um eine multifunktionale Nutzbarkeit zu ermöglichen und dem Rat diese beiden Alternativen zur Beschlussfassung vorzulegen. 3. Dieser Grundsatzbeschluss steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses des ergebnisoffenen und in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 613 Amelsbüren – Sportanlage Zum Häpper. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Vergabe der Architektenleistung einen Architektenwettbewerb zur Erlangung des Planungskonzeptes einschl. Kostenermittlung für den Neubau der Sporthalle mit Elementen für die Nutzung als Versammlungsstätte einschließ- lich VgV-Verfahren (auch Tragwerksplanung und die haustechnische Planung) durchzuführen und anschließend auf dieser Grundlage den Errichtungsbeschluss herbeizuführen. Die Kosten für die erweiterte Nutzung als Versammlungsstätte sind gesondert auszuweisen. Es ist zu prü- fen, ob und wie die erarbeiteten Planungen für in der Zukunft liegende gleichartige Gebäude als Grundlage dienen können. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst nur Planungskosten in Höhe von 350.000 € anfallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investition werden mit dem Errichtungsbeschluss zu quantifizieren sein und die über die bisherigen Veranschlagungen hinausgehenden Ermächtigungen werden zur nächstmöglichen Haushaltsplanung angemeldet. Dezernat IV 21.08.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dr. Cappenberg Telefon: 492-7043 CappenbergC@stadt- muenster.de - 2 - V/0787/2020/1 6. Der Wettbewerb wird mit einem Investitionsbudget ausgelobt. Das Budget wird vorab vom Amt für Immobilienmanagement anhand des Raumprogramms, der Bedarfsplanung und der Standortbedingungen ermittelt. Der Baupreisindexstand zum Zeitpunkt der Fest- legung des Budgets wird benannt. 7. Die am Wettbewerb teilnehmenden Büros werden aufgefordert mit der Abgabe ihres Entwurfs eine Kostenschätzung zu den Investitionskosten und Lebenszykluskosten des Entwurfs vorzulegen. Im Rahmen der Wettbewerbsprüfung werden diese Kostenschät- zungen durch ein externes Ingenieurbüro/Kalkulatoren geprüft. Das Ergebnis der Prü- fung wird der entsprechenden Jurysitzung vorgelegt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Sachentscheidung zu Ziffer 4. (Planungskosten für den Neubau der Dreifachsporthalle ) ist wie folgt finanziert: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportan- lagen und -stätten Investitionsmaß- nahme 4450 Mehrzweckhalle Amelsbü- ren Auszahlungen 2020 100.000 2021 250.000 Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der Produktgruppe 0801 unter der Investitionsmaßnahme 4450 „Mehrzweckhalle Amelsbü- ren“, teilweise veranschlagt. Die im Jahr 2021 zusätzlich erforderlichen Ermächtigungen in Höhe von 250.000 Euro werden zum Haushaltsplanentwurf 2021 angemeldet. Die Verwaltung ist angehal- ten, die zusätzlichen Belastungen des städtischen Haushalts an anderer Stelle zu kompensieren. Begründung: Die Verwaltung schlägt vor, der Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Bauwesen sowie des Sportausschusses zu folgen und vor dem Architektenwettbewerb bereits ein Investitionsbudget festzulegen und dessen Einhaltung wie beschrieben zu kontrollieren. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Zum Häpper
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Details
- Aktenzeichen
- V/0787/2020/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.08.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37