V/0887/2017
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
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Beschlussvorlage
9598 Zeichen
V/0887/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Betrifft Abfallwirtschaftsbetriebe Münster - Wirtschaftsplan 2018 - Finanzplan 2018 - 2022 Beratungsfolge 30.11.2017 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 30.11.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government Vorberatung 06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 13.12.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der anliegende Wirtschaftsplan 2018 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster wird beschlossen. a) Der Erfolgsplan 2018 weist Erträge in Höhe von 58.256.000 € und Aufwendungen in Höhe von 54.385.000 € auf. Der Erfolgsplan schließt mit einem Überschuss in Höhe von 3.871.000 € ab. b) Der Vermögensplan 2018 hat ein Gesamtvolumen von 8.994.000 €. c) Die Stellenübersicht 2018 weist 371,04 Arbeitnehmer/-innenstellen (zuzüglich 12 Auszu- bildende) aus. Darüber hinaus werden 5 Beamte beschäftigt. 2. Zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen können die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Kassenkredite bis zu einer Höhe von 6.338.000 € aufnehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Aufwendungen in Höhe von 54.385.000 Euro werden über Gebühreneinnahmen, Entgelte, Ent- nahmen aus der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse und Zinserträgen in Höhe von insgesamt 51.447.000 Euro getragen. Die verbleibenden 2.938.000 Euro werden über den Haushalt der Stadt Münster abgewickelt für den satzungsgemäßen Winterdienst und den Stadtanteil an der Straßenrei- nigung. Vorlagen-Nr.: V/0887/2017 Auskunft erteilt: Herr Wedding Ruf: 60 52 42 E-Mail: WeddingC@awm.stadt-muenster.de Datum: 13.11.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0887/2017 Begründung: Vorbemerkungen Hiermit wird der Wirtschaftsplan 2018 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster vorgelegt. Ergänzend zum Wirtschaftsplan ist ein Finanzplan erstellt worden. Er gibt einen fünfjährigen Überblick über die voraussichtlichen Investitionsausgaben und deren geplante Finanzierung. Der Finanzplan ist dem Wirtschaftsplan als Anlage beigefügt. Zu 1.: Für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung ein Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgs- und Vermögensplan sowie Stellenübersicht, aufzustellen. Als Grundlage für die dort enthaltenen Wertansätze dienen: a) die Erfahrungen der bisherigen Tätigkeit der AWM b) das Rechnungsergebnis 2016 c) die bisherige Abwicklung des Wirtschaftsplanes 2017 d) das vom Rat der Stadt Münster beschlossene Abfallwirtschaftskonzept e) die Eigenbetriebsverordnung f) die handelsrechtlichen Vorschriften. Von diesem Wirtschaftsplan unabhängig ist die Erstellung der Gebührenbedarfsberechnung, die nach dem Kommunalabgabenrecht erfolgt. Der Erfolgsplan weist einen Überschuss in Höhe von 3.871.000 € aus. Er ergibt sich aus unterschied- lichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung. Nähere Einzelheiten hierzu sind in den Erläuterungen des Wirtschaftsplanes auf Seite 19 dargestellt. Der Vermögensplan zeigt die notwendigen Investitionsmaßnahmen auf. In der Stellenübersicht sind für 2018 insgesamt 371,04 Stellen für Arbeitnehmer/-innen ausgewiesen. Auf den Seiten 27 - 30 werden im Wirtschaftsplan die Veränderungen zur Stellenübersicht 2017 dar- gestellt. Einsparung von Stellen In der Stellenübersicht zum Wirtschaftsplan 2014 wurden insgesamt sechs Planstellen für die Abfuhr von Wertstofftonnen eingerichtet. Zum damaligen Zeitpunkt ging die Verwaltung davon aus, dass die Verhandlungen mit den Dualen Systemen über die erforderliche Abstimmungsvereinbarung kurz vor dem Durchbruch standen. Diese Einschätzung hat sich leider nicht bewahrheitet. Die Wertstofftonne wurde bislang (bis auf zwei Testreviere) nicht eingeführt, die Stellen blieben unbesetzt. Nach Verabschiedung des neuen Verpackungsgesetzes ist nun davon auszugehen, dass Änderun- gen im bisherigen Sammelsystem „Gelber Sack“ frühestens zum 01.01.2020 realisierbar sind (siehe Ratsvorlage V/0928/2017). Die Verwaltung schlägt daher vor, die o.g. sechs Planstellen zu streichen. Ebenso wird in der Tabelle „Zeitlich befristete Projekte“ die für den Umstellungszeitraum erforderliche befristete Einstellung zweier Tonnenauslieferungsfahrer und einer Verwaltungskraft (0,5-Stellenanteil) nicht mehr ausgewiesen. - 3 - V/0887/2017 Stellenvermehrungen Die Verwaltung schlägt vor, in der Stellenübersicht 2018 insgesamt sieben neue Planstellen einzu- richten. Mit allen Stellen wird bisheriger befristeter Personaleinsatz nunmehr unbefristet abgesichert. Außerdem werden in erheblichem Umfang bisherige „bezogene Leistungen“ entfallen. DV-Organisation: Für die gesamte DV-Organisation bei den AWM wurden bislang 2,0 Planstellen vorgehalten. Der ste- tige Zuwachs an Aufgaben, die Erweiterung der bisherigen Tätigkeiten und zwingend anstehende Erweiterungen der Systeme sind mit der derzeitigen Personalausstattung nicht mehr zu realisieren. Zum 01.08.2017 wurde daher eine neue, zunächst befristete Stelle geschaffen, die nunmehr unbefris- tet eingerichtet werden soll. Umweltbildung und Abfallpädagogik: Ein besonderer Schwerpunkt im abfallpädagogischen Bereich wurde ab 2017 darauf gelegt, Kreis- laufwirtschaft „am Ort des Geschehens“ erlebbar zu machen. Dazu wurde am Entsorgungszentrum ein abfallpädagogischer Lehrpfad errichtet. Dieser beinhaltet verschiedene Lernstationen, die hand- lungs- und erlebnisorientiertes Lernen mit allen Sinnen sowie Informationsvermittlung anschaulich kombinieren. Von diesem Weg aus können Besuchergruppen auch technische Anlagen der AWM, wie Recyclinghof, Blockheizkraftwerk (BHKW), Umschlagplatz und Restabfallbehandlungsanlage se- hen und die Verwertungswege der Abfälle nachvollziehen. Außerdem sollen Kooperationen mit Schu- len und Kitas ausgeweitet werden. Abfallspezifische Projekte sollen in Zusammenarbeit mit diesen Institutionen entwickelt und die Durchführung von den AWM betreut werden. Diese zusätzlichen Aufgaben sind mit dem vorhandenen Personal nicht zu bewältigen. Zum 01.09.2017 wurde daher eine neue, zunächst befristete Stelle geschaffen, die nunmehr unbefristet eingerichtet werden soll. Mechanische Restabfallaufbereitungsanlage (MRA): Der Betrieb der mechanischen Restabfallaufbereitungsanlage (mechanischer Anlagenteil der MBRA) erfolgt seit dem 01.06.2015 durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster. Im Rahmen des Betriebs- überganges wurden 12 Stellen im Stellenplan für den Betrieb eingerichtet. Der Betrieb erfolgt im Zweischichtbetrieb. Neben einem technischen Leiter werden in jeder Schicht 5 Mitarbeiter und ein Schichtführer benötigt. Bisher wurde eine Schichtführung durch Mitarbeiter aus dem Bereich der Biologie bzw. der neuen biologischen Verwertungsanlage (BVA) übernommen. Dies war nur möglich, da die neue BVA noch nicht in Betrieb war. Durch deren Inbetriebnahme stehen diese Mitarbeiter nicht mehr zur Verfügung, um Tätigkeiten als Schichtführung in der MRA zu über- nehmen. Um den Betrieb der MRA weiterhin sicherstellen zu können, war kurzfristig und dauerhaft eine zusätzliche Schichtführung mit der Qualifikation staatlich geprüfter Elektriker / Meister erforder- lich. Diese Stelle wurde daher zum 01.10.2017 überplanmäßig eingerichtet und soll nunmehr über die Stellenübersicht unbefristet abgesichert werden. Biologische Verwertungsanlage (BVA): Für den Betrieb der neuen Anlage stehen insgesamt fünf Mitarbeiter aus dem Betriebsübergang der MBRA zur Verfügung, die im biologischen Anlagenteil der MBRA tätig waren. Die Stellen wurden nach dem Betriebsübergang im Wirtschaftsplan eingerichtet. Die Bioabfälle wurden bis zum 31.12.2016 vertraglich durch die Stadtwerke Münster behandelt. Insgesamt waren nach Angaben der Stadtwerke Münster in deren Anlage acht Mitarbeiter beschäftigt. Diese Mitarbeiter wurden innerhalb der Stadtwerke Münster umgesetzt und nicht von den AWM übernommen. Von einer Einrichtung die- - 4 - V/0887/2017 ser Stellen in der Stellenübersicht 2017 wurde aufgrund fehlender Betriebserfahrungen zunächst ab- gesehen. Im ersten Halbjahr 2017 wurden erste Erfahrungen mit dem neuen Anlagenkonzept gesammelt. Zur Aufrechterhaltung des Betriebes wurden im ersten Halbjahr zusätzlich benötigten Leistungen im Um- fang von vier Vollzeitstellen an externe Unternehmen vergeben. Analog zu den bisher für den Betrieb der BVA bezogenen Leistungen ist davon auszugehen, dass somit langfristig mindestens vier weitere AWM-Mitarbeiter zur Umsetzung des neuen Behandlungskonzeptes erforderlich sind. Da diese Mitar- beiter kurzfristig benötigt wurden, um den Betrieb der BVA weiterhin sicherzustellen, wurden diese Stellen zum 01.10.2017 überplanmäßig eingerichtet und sollen nunmehr über die Stellenübersicht unbefristet abgesichert werden. Die bisherigen bezogenen Leistungen entfallen damit. Änderungen aufgrund der neuen Entgeltordnung: In der Stellenübersicht der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (Seite 27 des Wirtschaftsplanes) wurden gegenüber 2017 insgesamt 15 Änderungen aufgrund der neuen Entgeltordnung vorgenommen. Zu 2.: Um auch kurzfristige Liquiditätsengpässe überbrücken zu können, kann es erforderlich sein, in Ab- stimmung mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen Kassenkredite bis zu einer max. Höhe von 6.338.000 € aufzunehmen. I. V. gez. Peck Stadtrat Anlage: Wirtschaftsplan 2018 der AWM
Anlage: Wirtschaftsplan 2018 der AWM
48525 Zeichen
Wirtschaftsplan
2018
1 Wirtschaftsplan 2018
Inhaltsverzeichnis
Wirtschaftsplan 2018
Seite
Inhaltsverzeichnis 1
1.
Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2018 der Abfallw irt-
schaftsbetriebe Münster
2
2. Die Unternehmensleitlinien und Ziele der AWM 5
3. Die Betriebsbereiche und Leistungen der AWM 8
4. Erfolgsplan 2018 (Gesamt- und Einzelplan) der AW M
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2018
Anlage: Mittelfristiger Erfolgsplan
13
14
20
5. Vermögensplan 2018
Erläuterungen zum Vermögensplan 2018
Anlage: Mittelfristiger Finanzplan
21
23
26
6. Stellenübersicht 2018 27
Impressum
2 Wirtschaftsplan 2018
Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2018
der AWM
Rechtsgrundlage für die Erstellung des Wirtschaftsplanes 2018 ist die Eigenbetriebsverord-
nung (EigVO NW) in der Fassung vom 16.11.2004.
Der hier vorgelegte Wirtschaftsplan stellt die vom Eigenbetrieb 2018 zu erbringenden Dienst-
leistungsprodukte und die zur Leistungserbringung erforderlichen Ressourcen dar.
Gem. § 14 EigVO besteht der Wirtschaftsplan aus de m Erfolgsplan, dem Vermögensplan und
der Stellenübersicht. Darüber hinaus werden im vorliegenden Wirtschaftsplan die Unterneh-
mensleitlinien sowie die Ziele und Leistungen der AWM dargestellt.
Der
Erfolgsplan des Eigenbetriebes enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen
des Wirtschaftsplanes. Er basiert auf den erzielten Ergebnissen des Wirtschaftsjahres 2016
und auf den heute bekannten und sich bereits abzeichnenden Tendenzen und Trends des lau-
fenden Wirtschaftsjahres 2017.
Der Erfolgsplan 2018 zeigt neben den Wirtschaftspl anansätzen 2017 und 2018 auch das
Rechnungsergebnis 2016.
Der
Vermögensplan enthält alle voraussehbaren vermögenswirksamen Einnahmen und Aus-
gaben aus Anlageänderungen und aus der Kreditwirtschaft, die notwendigen Verpflichtungs-
ermächtigungen sowie auf der Einnahmeseite die vorhandenen oder zu beschaffenden De-
ckungsmittel.
Die
Stellenübersicht hat gem. § 17 EigVO NW die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu enthalten. Beamte, die bei dem Eigenbetrieb be-
schäftigt werden, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht des
Eigenbetriebes nachrichtlich anzugeben. Zum Vergleich sind die Zahlen der im laufenden
Wirtschaftsjahr vorgesehenen und der tatsächlich besetzten Stellen anzugeben.
3 Wirtschaftsplan 2018
Erfolgsplan
Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplans gliedern sich wie folgt:
Erträge
Umsatzerlöse 54.000.000 €
Sonstige betriebliche Erträge 699.000 €
Sonstige Zinsen u. ä. Erträge 20.000 €
Ertrag aus Auflösungen der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse 3.537.000 €
58.256.000 €
Aufwendungen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.667.000 €
Aufwendungen für bezogene Leistungen 14.388.000 €
Löhne und Gehälter 16.043.000 €
Soziale Abgaben 5.093.000 €
Abschreibungen abzüglich der Erträge 6.653.000 €
aus der Auflösung des Sonderpostens aus Zuweisungen
der öffentlichen Hand
Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.809.000 €
Zinsen u. ä. Aufwendungen 2.612.000 €
Sonstige Steuern 120.000 €
54.385.000 €
Jahresüberschuss 3.871.000 €
Der Jahresüberschuss entsteht aus unterschiedlichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im Wirt-
schaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung (vgl. S. 19 Pkt. 15 zu den Erläuterungen zum
Erfolgsplan).
4 Wirtschaftsplan 2018
Vermögensplan
Die Ausgaben und deren Deckungsmittel stellen sich im Vermögensplan folgendermaßen dar:
Ausgaben
Darlehenstilgungen 0 €
Investitionen
- Stadtreinigung 1.451.000 €
- Abfall- u. Wertstoffwirtschaft 6.431.000 €
- Gemeinsame Anlagen 1.112.000 €
8.994.000 €
Deckungsmittel
Zuführungen zu Rückstellungen mit 561.000 €
langfristigem Charakter
Abschreibungen abzüglich der Erträge aus 6.653.000 €
der Auflösung des Sonderpostens aus
Zuweisungen der öffentlichen Hand
Kredite 0 €
Jahresüberschuss 1.780.000 €
8.994.000 €
Münster, 13.12.2017
i. V. i. A.
gez. gez.
Peck Hasenkamp
Stadtrat Betriebsleiter
5 Wirtschaftsplan 2018
1. Die Unternehmensleitlinien und Ziele
der AWM
Die AWM sind ein kommunales Unternehmen der Entsorgungswirtschaft. Als Eigenbetrieb der Stadt
Münster nehmen wir die hoheitlichen Aufgaben in den Bereichen Abfallwirtschaft und Stadtreinigung
in Münster wahr. Im Rahmen der Daseinsvorsorge gara ntieren wir Entsorgungssicherheit. Innerhalb
dieser Geschäftsfelder erbringen die AWM in Verbind ung mit Ihren Partnern qualifizierte Dienstleis-
tungen für Münster. Unsere Kernkompetenzen decken d as gesamte Spektrum dieser Aufgaben -
Logistik, Lagerung, Verwertung, Beseitigung, Stadtreinigung und Winterdienst - ab.
Die AWM sind zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für das Einsammeln, Befördern, Lagern, Behan-
deln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen. Darübe r hinaus ist der gesamte Betrieb, inklusive der
Leistungsbereiche Straßenreinigung, Winterdienst so wie Wartung und Instandhaltung kommunaler
Fahrzeuge gem. DIN EN ISO 9001:2008 (Qualitätsmanag ement), DIN EN ISO 14001:2009 (Um-
weltmanagement) und OHSAS 18001 2007 (Arbeitschutzmanagement) zertifiziert.
Abfallw irtschaftsbetriebe Münster
RECHTSFORM: Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster
BESCHÄFTIGTE: 371 Mitarbeiter-/innen
BETRIEBSLEITUNG: Patrick Hasenkamp
GRÜNDUNG: 1996 (davor Amt für Stadtreinigung u. Abfallwirtschaft)
ENTSORGUNGSFLÄCHE: 302 km 2 Stadtfläche
307.842 Einwohner
BETRIEBSBEREICHE:
Straßenreinigung
Winterdienst
Entsorgungswirtschaft (Logistik, Lagerung, Verwertung, Beseitigung) für Privathaushalte
und gewerbliche Bereiche
Containerdienst
BETRIEBSSTANDORTE: Hauptverwaltung und Betriebshof für Abfallwirtschaft und Straßenreinigung
11 Recyclinghöfe
Entsorgungszentrum mit Deponiefläche und Anlagen:
• Behandlungsanlage für Restabfälle
• Blockheizkraftwerk
• Sickerwasserbehandlungsanlage
• Behandlungsanlage für Bio- und Grünabfälle
• Grünkompostierungsanlage
• Zentraldeponie I und II
6 Wirtschaftsplan 2018
AWM 2020
Als kommunales Unternehmen verfolgen die AWM nicht vorrangig wirtschaftliche Ziele. Daseins-
vorsorge und Gemeinwohl sind die entscheidenden Maßstäbe bei der Planung einer nachhaltigen
Abfallwirtschaft und Stadtreinigung. Dem Zukunftsprogramm AWM 2020 liegt daher eine gemein-
wohlorientierte Balanced Scorecard in den drei Dimensionen Ökonomie, Ökologie und Sozia-
les/Gesellschaft zugrunde.
Quelle: BSI Management Consultants
Beitrag zum
Gemeinwohl
Ökonomische Ziele:
geringe finanzielle Belastung der Bürger
Ökologische Ziele:
Beitrag zum Klima- und Umweltschutz
Gesellschaftliche Ziele:
sozialverträgliches Handeln
7 Wirtschaftsplan 2018
Die Vision: Premium-Dienstleister
Ausgehend von der Ausgangslage der AWM als kommunales Entsorgungsunternehmen in dieser
besonderen Stadt Münster und als Betrieb mit hochwertigen und ökologisch orientierten Prozessen
und Dienstleistungen haben die AWM eine herausfordernde Vision für die Zukunft formuliert:
Bis 2020 werden die AWM von allen Bürgern und Kunden als Premium-Dienstleister wahrgenom-
men und nachgefragt. Die AWM bieten erstklassige Dienstleistungen in der Abfallwirtschaft und
Stadtreinigung an, mit deren Inanspruchnahme der Bürger einen Beitrag zum verantwortungsvol-
len Umgang mit der Umwelt leisten kann und Lebensqualität für sich und Folgegenerationen si-
chert. Dies erreichen die AWM als Qualitäts- und Innovationsführer in den Bereichen Umwelt, Ser-
vice und Logistik.
Die Ziele: 12 Handlungsfelder für die Zukunft
Die AWM haben sich mit der Vision AWM 2020 ein ehrgeiziges, aber auch inspirierendes Bild für
die Zukunft geschaffen. Um dieses auch Realität werden zu lassen, müssen in Zukunft alle Ent-
scheidungen daran gemessen werden. Dazu ist es notwendig, konkrete Ziele zu formulieren.
Auf Basis des Konzeptes der gemeinwohlorientierten Balanced Scorecard wurden Ziele für die vier
Perspektiven Eigentümer, Kunden, Prozesse und Mitarbeiter in den drei Dimensionen Wirtschaft,
Ökologie, Gesellschaft entwickelt. Daraus ergibt sich eine Zielmatrix.
Gemeinwohl
Eigentümer
(Politik, Verwaltung,
Bürger als Eigentümer)
Kunden
(Bürger als Kunde und
Gewerbekunden)
Prozesse Mitarbeiter
wirtschaftlich Angemessenheit
der Gebühren für
qualitativ hoch-
wertige Leistung
Angemessenheit
der Gebühren
und Preise für
qualitativ hoch-
wertige Leistung
Effizienz
Innovation
Kundenorientie-
rung
Leistung
Effektivität
Engagement
Kompetenz
ökologisch Ökologische Aus-
richtung der
AWM weiterfüh-
ren
Umweltnutzen
der Produkte und
Dienstleistungen
Umweltschonen-
de Prozesse
Umweltschonen-
des Handeln in
der täglichen
Arbeit
gesellschaftlich /
sozial
AWM ist Garant
für eine gemein-
wohlorientierte
Abfallwirtschaft
und erstklassige
Dienstleistung
Beitrag zur Le-
bensqualität und
nachhaltigen
Entwicklung der
Stadt Münster
Erweiterung der
Geschäftstätig-
keiten zum Woh-
le der Bürger und
der Stadt Müns-
ter
AWM als hoch-
wertiger Arbeit-
geber
Mitarbeiter kolle-
gial und sozial
verantwortlich
Alle Ziele sind darauf ausgerichtet, für die Stadt Münster eine hochwertige, ökologische und ge-
meinwohlorientierte Abfallwirtschaft und Straßenreinigung in einem angemessenen Preis-/ Leis-
tungsverhältnis sicherzustellen. Die Zielerreichung wird jährlich anhand von Kennzahlen überprüft.
8 Wirtschaftsplan 2018
2. Die Betriebsbereiche und Leistungen
der AWM
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster gliedern sich in die originären Betriebsbereiche „Stadt-
reinigung“ und „Abfallwirtschaft“. Zur Erfüllung der originären Betriebsaufgaben werden die
allgemeinen und zentralen Betriebe benötigt.
Dargestellt sind die Leistungen aller Betriebsbere iche gem. dem Leistungskatalog der AWM.
Leistungen Stadtreinigung
Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung ist das Straßenreinigungsgesetz - Str-
ReinG NW- vom 18.12.1975 und die dazu erlassene Straßenreinigungssatzung der Stadt
Münster in der jeweils gültigen Fassung. Hieraus ergibt sich der Umfang der Straßenreinigung.
Die Abfallwirtschaftsbetriebe haben nach den gesetzlichen Vorgaben die Reinigung und die
Winterwartung auf öffentlichen Verkehrsflächen, Wegen und öffentlichen Plätzen innerhalb der
geschlossenen Ortslage durchzuführen.
Allg. Straßenreinigung
Fahrbahnreinigung
Vollreinigung
Winterdienst
Winterdienst auf Fahrbahnen
Winterdienst auf Radwegen
Winterdienst auf Geh- und Überwegen
Sonderleistungen der Straßenreinigung
Außergewöhnliche Reinigung
Reinigung von Radwegen außerhalb geschlossener Ort slagen
Reinigung von Grundstücken für das Amt für Immobil ienmanagement und das Amt für
Schule und Weiterbildung
Reinigung nach öffentlichkeitsrelevanten Veranstal tungen
Reinigung von Gewerbeflächen
Sonderleistungen im Winterdienst
Winterdienst an Bushaltestellen
Winterdienst vor städt. Grundstücken
Winterdienst auf Schulhöfen
9 Wirtschaftsplan 2018
Leistungen Abfallwirtschaft
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster erfüllen für das Gebiet der Stadt Münster die Aufgaben
des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
(KrWG).
Die Sicherstellung einer geordneten Abfallwirtschaft bildet die Grundlage für eine langfristige
Entsorgungssicherheit in der Stadt Münster. Neben den gesetzlichen Vorgaben von KrWG
und Landesabfallgesetz wurde zur Entwicklung und Umsetzung der kommunalen abfallwirt-
schaftlichen Ziele bereits 1986 ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) erarbeitet. Das AWK wird
regelmäßig fortgeschrieben.
Betrieb der abfallwirtschaftlichen Anlagen
11 Recyclinghöfe
Problemabfallzwischenlager
Entsorgungszentrum Münster (EZM)
Restmüllbeseitigung
Restmüll aus 35-l- bis 1.100-l-Abfallbehältern
Restmüll aus 1.000-l- bis 5.000-l-Unterflurcontain ern
Restmüll aus Restmüllsäcken
Restmüll aus Sperrgutabfuhr
Restmüll aus Straßenpapierkörben
Restmüll von Recyclinghöfen
Gewerbeabfälle
Sonstige Abfälle
Bioabfallverwertung
Bioabfall aus 35-l- bis 240-l-Biotonnen
Grünabfallverwertung
Grünabfall von Recyclinghöfen
Grünabfall aus Sperrgutabfuhr (Gartenabfallsäcke, Bündelsammlung)
Papierverwertung
Papier aus Papiertonnen (Gewerbe)
Papier aus Papiertonnen (Haushalt)
Papier aus Unterflurcontainern
Papier von Recyclinghöfen
Papier Duale Systeme
Papier aus Papiertonnen, Gewerbe
Papier aus Papiertonnen, Haushalte
Papier von Recyclinghöfen
Wertstoffverwertung
Wertstoffe aus orangefarbigen 120 l-/-1.100 l-Wert stoffbehältern
Wertstoffe aus Presscontainern
10 Wirtschaftsplan 2018
Containerdienst
Umleerbehälter 2,5 cbm bis 7,0 cbm
Kleinbehälter 1,25 cbm bis 2,2 cbm
Absetzbehälter 5 cbm bis 7 cbm
Abrollbehälter 18 cbm bis 34 cbm
Presscontainer 10 cbm (Absetzverfahren)
Presscontainer 22 cbm (Abrollverfahren)
Entsorgung von Großveranstaltungen
Sonderleistungen Abfallabfuhr
Problemabfallbeseitigung von Gewerbebetrieben
Sonderleerungen 120-l- bis 1.100-l-Behälter
Sonderabholung sonstiger Abfall (z. B. Sperrgut)
Behälterreinigung
Sonstige Sonderleistungen
Altholzverwertung
Holz von Recyclinghöfen
Sammlung von Kühlgeräten und Elektronikschrott
Kühlgeräte/Elektronikschrott von Recyclinghöfen
Kühlgeräte/Elektronikschrott aus der Sperrgutabfuh r
Elektrogroßgeräte aus Haushalten
Verwertung von Altmetallen
Metalle von Recyclinghöfen
Verwertung und Beseitigung von Problemabfällen
Problemabfälle aus Haushalten
Verwertung sonstiger Abfälle
Altreifen von Recyclinghöfen
Sonstige Wertstoffe von Recyclinghöfen
Aktenvernichtung
240-l- bis 660-l-Behälter
5-cbm- bis 7-cbm-Absetzbehälter
Sonderleistungen der Entsorgungsanlagen
Problemabfallbeseitigung aus Kleingewerbebetrieben
Annahme von Inertstoffen
Sickerwasserbehandlung für Dritte
Grünabfall Direktanlieferung EZM
Wertstoffgemisch Direktanlieferung EZM
Annahme von artenreinen verwertbaren Abfällen EZM
Annahme von Bauschutt EZM
Annahme von nicht sortierten Baustellenabfällen EZ M
11 Wirtschaftsplan 2018
Papier Direktanlieferung EZM
Holz Direktanlieferung EZM
Kühlgeräte und Elektronikschrott Direktanlieferung EZM
Sonstige Sonderleistungen
Werkstätten (externe Fahrzeuge)
Reparaturwerkstatt
Tankstelle
Bereitschaftsdienst (für andere Ämter)
Bereitschaftsdienst gem. StrWG
Bereitschaftsdienst gem. OBG
sonstiger Bereitschaftsdienst
Allgemeine und zentrale Leistungen
Zur Erfüllung der originären Betriebsaufgaben im Bereich der Stadtreinigung und der Abfall-
wirtschaft werden die internen Leistungen der AWM benötigt. Folgende interne Leistungen
werden erbracht:
Verwaltung
Betriebsleitung
Betriebsausschussbetreuung
Allgemeine Verwaltung
Beschaffungs- und Lagerwesen
Personaleinsatz, Personalbetreuung
Vermarktung von Recyclingprodukten
Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
Finanzbuchhaltung
Kostenrechnung
Kreditwesen
Wirtschaftsplanung/Controlling
DV-Organisation
Ausbildung
Kfz-Mechatroniker/-in
Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft
Berufskraftfahrer/-in
Industriekauffrau/-mann
Betriebsmarketing/Öffentlichkeitsarbeit/Abfallwirtschaftberatung
Kundenservice für Bürger und Gewerbe
Abfallwirtschaftsberatung von Privathaushalten (ei nschließlich Wohnbaugesellschaften
und Hausverwaltungen) und Gewerbebetrieben
12 Wirtschaftsplan 2018
Erarbeitung und Umsetzung zielgruppenspezifischer Vermeidungs- und Verwertungskon-
zepte
Konzepterstellung zur abfallwirtschaftlichen Berat ung von Multiplikatorengruppen (Abfallpä-
dagogik, Arbeit mit Verbänden und Interessenvertretungen)
Systemberatung und Kundenbetreuung
Beschwerdemanagement
Abfallberatung gem. KrWG
Planung und Entwicklung
Fortschreibung des kommunalen Abfallwirtschaftskon zeptes
Entwicklung, Konzeption abfallwirtschaftlich erfor derlicher Behandlungs-, Verwertungs- und
Entsorgungsanlagen, einschließlich Recyclinghöfe u. a. Zwischenläger
Rekultivierung von Teilabschnitten der Zentraldepo nie Münster II
Stellungnahme zu abfallwirtschaftlichen Planungsvo rhaben im öffentlichen und privaten Be-
reich
Stoffstrommanagement (Wertstoffe und Abfälle)
Neubau und technische Anpassung abfallwirtschaftli cher Anlagen
Organisation von Abfallabfuhr und Stadtreinigung
Entwicklung und Konzeption von Sammelsystemen und Transportlogistik
Revier- und Tourenplanung
Disposition Abfallwirtschaft und Stadtreinigung
Betriebsdatenerfassung/Rapportierung
Betrieb
Betrieb der Behandlungsanlage für Restabfälle
Betrieb der Behandlungsanlage für Bio- und Grünabf älle
Betrieb der Kompostierungsanlage
Betrieb der Zentraldeponie
Betrieb der Recyclinghöfe und der Problemabfallzwi schenläger
Betriebsleitung des Blockheizkraftwerkes (Betriebs führung erfolgt durch Stadtwerke MS)
Organisation des Betriebes und Organisation der Ve rwertung der getrennt erfassten Wert-
stoffe und Problemabfälle
Personalplanung und Personalbetreuung
Abfallstatistik
Betrieb der Werkstätten (Rösnerstraße, Entsorgungs zentrum)
Betrieb der Tankstelle und der Waschanlage
Betrieb der Photovoltaikanlage
13 Wirtschaftsplan 2018
3. Erfolgsplan 2018
der AWM
Planansatz
2018
€
Planansatz
2017
€
Rechnungs-
ergebnis
2016
€
1. Umsatzerlöse
54.000.000
52.495.000
54.707.904
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes
an fertigen Erzeugnissen
0
0
79.993
3. Sonstige betriebliche Erträge 4.236.000 5.470.000 3.594.982
davon Auflösungen aus Verbindlichkeiten
Gebührenüberschüsse
3.537.000
2.771.000
789.984
4. Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens
DSD
0
0
0
5. Materialaufwendungen
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Be-
triebsstoffe
4.667.000
5.158.000
4.262.281
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 14.388.000 13.941.000 17.181.874
6. Personalaufwendungen
a) Löhne und Gehälter 16.043.000 15.814.000 14.876.419
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung
5.093.000
4.688.000
4.464.527
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
6.653.000
6.782.000
7.143.476
8. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens
aus Zuweisungen der öffentlichen Hand
0
0
0
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.809.000 4.284.000 4.107.238
10. Sonstige Zinsen u. ä. Erträge 20.000 20.000 95.993
11. Zinsen u. ä. Aufwendungen 2.612.000 3.363.000 3.153.166
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 3.991.000 3.955.000 3.289.891
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0 0
14. Sonstige Steuern 120.000 160.000 131.758
15. Jahresergebnis 3. 871 .000 3. 795 .000 3.158.133
14 Wirtschaftsplan 2018
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2018
1. Umsatzerlöse 54.000.000 €
Inhalt dieser Position sind die Einnahmen aus der Straßen-
reinigung und der Abfallwirtschaft.
Im Einzelnen gliedern sich die Umsatzerlöse wie fo lgt:
- Straßenreinigungsgebühren
4.455.000 €
- Straßenreinigungsentgelt Stadtanteil
1.138.000 €
- Umsatzerlöse Winterdienst
2.000.000 €
- Umsatzerlöse Abfallwirtschaft/Duale
Systeme
43.879.000 €
- Umsatzerlöse Nebengeschäfte
2.528.000 €
1.1 Straßenreinigung
Den Umsatzerlösen aus der Straßenreinigung liegen die vom
Rat beschlossenen Straßenreinigungsgebühren zugrunde.
Der Anteil des allgemeinen Haushaltes beträgt 20 % der um-
lagefähigen Kosten der Straßenreinigung.
Die Kosten des Winterdienstes werden weiterhin zug unsten
einer rechtssicheren Straßenreinigungssatzung aus der Ge-
bührenkalkulation abgegrenzt und aus allgemeinen Haushalts-
mitteln der Stadt getragen.
Die Gebühren der Straßenreinigung verbleiben in 20 18 bei
den Sätzen des Vorjahres (s. auch Vorlage Nr. V/0913/2017).
15 Wirtschaftsplan 2018
Die Gebühren betragen für die regelmäßige wöchen
tliche
Reinigung je Frontmeter:
Gebührensatz
- Vollreinigung der Anliegerstraßen
1 x wöchentliche Reinigung
- Vollreinigung der Durchgangsstraßen
1 x wöchentliche Reinigung
4,92 €
4,32 €
- Fahrbahnreinigung der Anliegerstraßen
1 x wöchentliche Reinigung
- Fahrbahnreinigung der Durchgangsstraßen
1 x wöchentliche Reinigung
2,40 €
2,16 €
1.2 Abfallwirtschaft
Die folgenden vom Rat der Stadt Münster zu beschließen-
den Abfallbeseitigungs-, Abfallverwertungs- und Deponiege-
bühren bilden die Grundlage der Umsatzerlöse aus der Ab-
fallwirtschaft. Die Gebühren basieren auf einem Gebühren-
modell bestehend aus einer haushaltsbezogenen Grundge-
bühr und einer Leistungsgebühr. Zum Jahr 2018 bleiben die
Gebührensätze für die Restabfall- und Bioabfallabfuhr kon-
stant (s. im Einzelnen Vorlage V/0912/2017).
Die wesentlichen Gebührensätze betragen:
1. je Nutzungseinheit 36,00 Euro.
2. für das regelmäßige Einsammeln, Befördern und An -
nehmen von Abfällen
nutzbarer
Rauminhalt
je Restmüllbehälter
(§ 7 Abs. 2 Ziff. 1 Abfallsat-
zung)
14-tägliche Abfuhr
je Biotonne
(§ 7 Abs. 2 Ziff. 2 Abfallsat-
zung)
wöchentliche Abfuhr
35 l 59,40 €/a 94,44 €/a
60 l 102,00 €/a 162,00 €/a
90 l 153,00 €/a 243,00 €/a
120 l 204,00 €/a 324,00 €/a
240 l 408,00 €/a 648,00 €/a
660 l 1.122,00 €/a
770 l 1.308.96 €/a
1,1 m³ 1.869.96 €/a
16 Wirtschaftsplan 2018
Für die Annahme von Gewerbeabfällen zur Beseiti-
gung/Verwertung liegen die Gebührensätze unveränder t
bei 230,00 €/t.
Basis für die Umsatzerlöse der privaten Abfuhr sin d die
privatrechtlichen Tarife der Abfallwirtschaftsbetri ebe
Münster (s. Vorlage V/0914/2017).
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fe r-
tigen Erzeugnissen
Zum Bilanzstichtag sind keine Veränderungen der Ko m-
postbestände absehbar.
0 €
3. Sonstige betriebliche Erträge 4.2 36 .000 €
In Höhe von 3.537.000 ist hier die Auflösung von Ver-
bindlichkeiten aus Gebührenüberschüssen im Bereich
der Abfallabfuhr und Straßenreinigung dargestellt. An-
sonsten handelt es sich um Erträge aus der laufenden
Betriebsführung, die nicht zu den Umsatzerlösen zählen.
Hierunter fallen u. a. die Entgelte für den Bereitschafts-
dienst, Einnahmen aus dem Betrieb der Kantine, Erträge
der Werkstatt, Erträge aus dem Betrieb der Photovolta-
ikanlage und Erträge aus Mieten und Pachten.
4. Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens aus
DSD-Überschüssen
Hierunter fallen die Entnahmen aus dem Sonderposten
Überschuss DSD. Für 2018 ist keine Entnahme geplant.
0 €
5. Materialaufwendungen
19.055.000 €
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
für bezogene Waren
Es handelt sich hier um den Materialverbrauch für In-
standhaltungsarbeiten und Aufwendungen für den
laufenden Betrieb der Straßenreinigung und der Ab-
fallwirtschaft. Weitere Aufwandsposten sind die Tre ib-
stoffverbräuche der Fahrzeuge.
4.667.000 €
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
Inhalt dieser Position ist hauptsächlich die Inan-
spruchnahme von Fremdleistungen für die Beseiti-
gung und Behandlung von Wertstoffen und Abfällen.
14.388.000 €
17 Wirtschaftsplan 2018
Es handelt sich hier insbesondere um den Aufwand
für die Entsorgung von Reststoffen aus der mechani-
schen Restabfallbehandlungsanlage, die Kosten für
die Beseitigung wilder Müllablagerungen und die Ent -
sorgung von Problemabfällen.
6. Personalaufwendungen
a) Löhne und Gehälter
21.136 .000 €
16.043.000 €
Plan
2018
Plan
2017
Beamte 5 5
Arbeitnehmer 371,04 370,04
Auszubildende 12 12
388,04 387,04
(vgl. Stellenübersicht)
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersver-
sorgung und für Unterstützung
Inhalt dieser Position sind die Arbeitgeberanteile zu
den Sozialabgaben. Weiterhin sind hier die Gemein-
deunfallversicherungsbeiträge, Beihilfen, Zusatzver -
sorgungsaufwendungen und Zuführungen zu Pensi-
onsrückstellungen zu nennen.
5.093 .00 0 €
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen-
stände des Anlagevermögens und Sachanlagen
Es wurde die lineare Abschreibungsmethode unter Zu-
grundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
angewendet.
6.653.000 €
8. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens aus
Zuweisungen der öffentlichen Hand
Die Investitionszuschüsse werden anteilig entsprec hend
der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensge-
genstände ertragswirksam aufgelöst. Für das Jahr 20 18
sind keine Zuschüsse aufzulösen.
0 €
18 Wirtschaftsplan 2018
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Hierbei handelt es sich um Aufwendungen für die In an-
spruchnahme städt. Ämter. Ebenfalls im Ansatz entha l-
ten sind Sachaufwendungen der Abfallwirtschaftsbera -
tung, Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit, Leistungen
der Kantine, Fernmelde- und Postgebühren, EDV-
Leistungen Dritter, Ingenieur- und Gutachteraufwend un-
gen, Versicherungsleistungen sowie sämtliche Gebäu-
deaufwendungen.
4.809.000 €
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Hierbei handelt es sich um zu erwartende Zinserträ ge
aus der Anlage liquider Mittel.
20.000 €
11. Zinsen u. ä. Aufwendungen
Aufgrund der Anwendung des Bilanzrechtsmodernisie-
rungsgesetzes im Rahmen der Bildung von Rückstellun -
gen wird in dieser Position der erforderliche Aufzi n-
sungsbetrag in Höhe von 2.517.000 € berücksichtigt. Der
Rest in Höhe von 95.000 € resultiert aus Darlehensz in-
sen.
2.612.000 €
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
3.984.000 €
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Für das Wirtschaftsjahr 2018 werden keine Steuerau f-
wendungen aus gewerblicher Tätigkeit erwartet.
0 €
14. Sonstige Steuern
Es handelt sich hier um die Umsatzsteuer auf den K WK-
Zuschlag sowie um Kfz-Steuern.
120.000 €
19 Wirtschaftsplan 2018
15. Jahresüberschuss
Der Jahresüberschuss ergibt sich wie folgt:
Der positive Betrag resultiert aus unterschiedlich en ge-
setzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan und
in der Gebührenbedarfsberechnung:
- Im Bereich der Abschreibungen wird in der Gebüh-
renkalkulation auf Basis von Wiederbeschaffungswer-
ten und im Wirtschaftsplan auf Basis von Anschaf-
fungswerten kalkuliert. Hieraus ergibt sich ein Unt er-
schiedsbetrag von ca. 565.000 €.
- Die AWM berücksichtigen auch auf Empfehlung der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW in der Gebührenkal-
kulation eine kalkulatorische Verzinsung des be-
triebsnotwendigen Kapitals. Hieraus ergibt sich ein
Unterschiedsbeitrag von 3.057.000 €.
- Die Gewinne aus Nebengeschäften der AWM werden
in Höhe von 229.000 € prognostiziert.
- Die Summe der Zinserträge beträgt 20.000 €.
3.871.000 €
20 Wirtschaftsplan 2018
Anlage: Mittelfristiger Erfolgsplan 2018 – 2022
der AWM
Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Plan 2022
1 Umsatzerlöse 54.000.000,00 € 54.203.000,00 € 57.069.000,00 € 59.080 .000,00 € 59.645.000,00 €
2 Bestandsveränderung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
3 Gesamtleistung 54.000.000,00 € 54.203.000,00 € 57.069.000,00 € 59.080 .000,00 € 59.645.000,00 €
4 Materialaufwand 19.055.000,00 € 19.252.000,00 € 19.454.000,00 € 19.660 .000,00 € 19.870.000,00 €
5 Personalaufwand 21.136.000,00 € 21.453.000,00 € 21.775.000,00 € 22.102 .000,00 € 22.434.000,00 €
6 sonst. betr. Aufwendungen 4.809.000,00 € 4.744.000,0 0 € 4.773.000,00 € 4.802.000,00 € 4.832.000,00 €
7 sonst. betr. Erträge 4.236.000,00 € 4.482.000,00 € 2.169.000,00 € 720.000,0 0 € 727.000,00 €
8 Ergebnis vor Zinsen, Steuern und AfA 13.236.000,00 € 13.236.000,00 € 13.236.000,00 € 13.236.000,00 € 13.23 6.000,00 €
9 Abschreibungen 6.653.000,00 € 6.653.000,00 € 6.653.000,00 € 6.653.000 ,00 € 6.653.000,00 €
10 Betriebliches Ergebnis 6.583.000,00 € 6.583.000,00 € 6.583.000,00 € 6.583.000 ,00 € 6.583.000,00 €
11 Zinsergebnis (Aufwand) 2.592.000,00 € 2.592.000,00 € 2.592.000,00 € 2.592.000 ,00 € 2.592.000,00 €
12 Beteiligungsergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
13 sonstiges Finanzergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
14 Finanzergebnis 2.592.000,00 € 2.592.000,00 € 2.592.000,00 € 2.592.000 ,00 € 2.592.000,00 €
15 Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigk. 3.991.000,0 0 € 3.991.000,00 € 3.991.000,00 € 3.991.000,00 € 3.991. 000,00 €
16 Außerordentliches Ergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
17 Ergebnis vor Steuern 3.991.000,00 € 3.991.000,00 € 3.991.000,00 € 3.991.000 ,00 € 3.991.000,00 €
18 Steuern 120.000,00 € 120.000,00 € 120.000,00 € 120.000,00 € 120 .000,00 €
19 Jahresüberschuss 3.871.000,00 € 3.871.000,00 € 3.871.000,00 € 3.871.000 ,00 € 3.871.000,00 €
Verwendung Jahresergebnis:
Unterschied AfA Handelsrecht - AfA Gebührenrecht 565 .000,00 € 565.000,00 € 565.000,00 € 565.000,00 € 565.000,00 €
Kalkulatorische Verzinsung 3.057.000,00 € 3.057.000,00 € 3.057.000,00 € 3.057.000,00 € 3.057.000,00 €
Zinserträge 20.000,00 € 20.000,00 € 20.000,00 € 20.000,00 € 20.000,00 €
Erträge aus Nebengeschäften 229.000,00 € 229.000,00 € 229.000,00 € 229.000,00 € 229.000,00 €
3.871.000,00 € 3.871.000,00 € 3.871.000,00 € 3.871.000,00 € 3.871.000,00 €
21 Wirtschaftsplan 2018
5. Vermögensplan 2018
der AWM
Vermögensplan
2018
Nachrichtlich:
Vermögensplan
2017
I. Einnahmen
8.994.000 €
6.724.000 €
1. Zuführungen zu Rückstellungen mit
langfristigem Charakter
561.000 €
0 €
2. Abschreibungen abzgl. Erträge aus
der Auflösung des Sonderpostens
aus Zuweisungen der öffentlichen
Hand
6.653.000 €
6.724.000 €
3. Aufnahme von Krediten
0 €
0 €
4. Jahresüberschuss
1.780.000 €
0 €
II. Ausgaben
8.994.000 €
6.724.000 €
1. Darlehenstilgungen
0 €
0 €
2. Investitionen
8.994.000€
6.724.000 €
a) Stadtreinigung
1.451.000 €
1.341.000 €
a1) Straßenreinigung
1.020.000 €
815.000 €
a2) Winterdienst
413.000 €
508.000 €
a3) Sonstiges
18.000 €
18.000 €
b) Abfallwirtschaft 6.431 .000 € 4.578 .000 €
b1) Abfallabfuhr 2.756.000 € 2.758.000 €
b1.1) Abfall- u. Wertstoffbehälter 650.000 € 725.000 €
b1.2) Fahrzeuge 2.088.000 € 2.015.000 €
b1.3) Sonstiges 18.000 € 18.000 €
b1.4) Errichtung von Annahmestel-
len
0 € 0 €
22 Wirtschaftsplan 2018
Vermögensplan
2018
Nachrichtlich:
Vermögensplan
2017
b2) Abfallverwertung/-entsorgung
3.675.000 €
1.820.000 €
b2.1) Fahrzeuge/Geräte
1.155.000 €
1.155.000 €
b2.2) Baukosten Infrastruktur EZM
2.420.000 €
350.000 €
b2.3) Errichtung von abfallwirtschaft-
lichen Anlagen
50.000 € 250.000 €
b2.4) Sonstiges 50.000 € 65.000 €
c) Gemeinsame Anlagen 1.112 .000 € 805 .000 €
c1) Fahrzeuge 70.000 € 70.000 €
c2) Maschinen/Geräte 30.000 € 30.000 €
c3) Geringwertige Wirtschaftsgüter 15.000 € 15.000 €
c4) Baumaßnahmen 795.000 € 420.000 €
c5) Sonstiges 202.000 € 270.000 €
23 Wirtschaftsplan 2018
Erläuterungen zum Vermögensplan 2018 (Investitionen)
a) Stadtreinigung 1. 451 .000 €
a1) Straßenreinigung
In dieser Position werden die Mittel für die Ersatz be-
schaffung von sechs Kehrmaschinen unterschiedli-
cher Bauart benötigt.
1.020 .000 €
a2) Winterdienst
Die Mittel werden für die Ersatzbeschaffung von zwei
Radwegebetreuungsgeräten, zwei Aufbaustreuauto-
maten, einem Anhängerstreuautomat, zwei Vorbau-
besen und drei Räumschildern unterschiedlicher
Bauart sowie für eine Soleaufbereitungsanlage und
zwei Soletanks benötigt.
413 .000 €
a3)
Sonstiges
Der Ansatz beinhaltet die Ersatzbeschaffung von di-
versen Maschinen und Geräten. Der Ansatz beinhal-
tet ebenfalls die Ersatzbeschaffung von Wirtschafts -
gütern gem. § 6 Abs. 2 EStG.
18.000 €
b)
Abfallwirtschaft 6.431 .000 €
b1) Abfallabfuhr 2. 756 .000 €
b1.1)
Abfall- u. Wertstoffbehälter
650.000 €
Der Ansatz ist vorgesehen für die Ersatzbeschaffung
von Abfallgefäßen, Großbehältern, Papierkörben, Big
Bellys, Unterflurcontainern und Einhausungen sowie
Containern und Presscontainern.
b1.2)
Fahrzeuge
Die Mittel werden veranschlagt für die Ersatzbeschaf-
fung von sechs Abfallsammelfahrzeugen mit unter-
schiedlichen Aufbauten, einem Lkw-Fahrgestell mit
Absetzkipperaufbau, zwei Lkw-Fahrgestellen mit Ab-
rollkipperaufbauten und Winterdienstausstattung,
einem Lkw mit Kofferaufbau und Ladebordwand so-
wie einem Lkw-Fahrgestell mit Behälterreinigungs-
aufbau.
2. 088 .000 €
24 Wirtschaftsplan 2018
b1.3)
Sonstiges
Der Ansatz beinhaltet die Ersatzbeschaffung von di-
versen Maschinen und Geräten. Der Ansatz beinhal-
tet ebenfalls die Ersatzbeschaffung von Wirtschafts -
gütern gem. § 6 Abs. 1 bzw. 2a EStG.
18 .000 €
b1.4) Errichtung von Annahmestellen
In 2018 sind keine Maßnahmen vorgesehen.
0 €
b2)
Abfallverwertung/ -entsorgung 3. 675 .000 €
b2.1) Fahrzeuge/Geräte
Die Mittel sind vorgesehen für die Beschaffung von
drei Radladern, zwei Hakenliftfahrzeugen, einem Ga-
belstapler, einem Hubsteiger und zusätzlichen Sam-
melcontainern für den Anlagenbetrieb am Entsor-
gungszentrum Münster. Ein weiterer Ansatz ist für die
Erneuerung der Steuerungstechnik der mechani-
schen Restabfallaufbereitungsanlage vorgesehen.
1. 155 .000 €
b2.2) Baukosten Infrastruktur Entsorgungszentrum
Die Mittel werden für die Errichtung einer Lager-
/Unterstellhalle für die mechanisch-biologische Ab-
fallverwertungsanlage, für einen Betonboden für die
mechanische Restabfallaufbereitungsanlage, einen
Waschplatz am Entsorgungszentrum Münster, für die
Verlagerung von Betriebseinrichtungen sowie für eine
erforderliche Grabenverrohrung im Bereich der Stra-
ße „Zum Heidehof“ benötigt.
2.420 .000 €
b2.3) Errichtung von abfallwirtschaftlichen Anlagen
Die Mittel sind für Planungsleistungen zur Erweite-
rung der Photovoltaikanlage auf der Zentraldeponie II
vorgesehen.
50 .000 €
b2.4) Sonstiges
Der Ansatz beinhaltet die Beschaffung von diversen
Maschinen und Geräten sowie die Beschaffung von
Wirtschaftsgütern gem. § 6 Abs. 1 bzw. 2a EStG.
50 .000 €
c) Gemeinsame Anlagen 1.112 .000 €
c1) Fahrzeuge
70 .000 €
25 Wirtschaftsplan 2018
In dieser Position sind die Mittel für die Ersatzbe -
schaffung von einem PKW und einem Gabelstapler
vorgesehen.
c2) Maschinen/Geräte 30 .000 €
Im Ansatz enthalten ist die Ersatzbeschaffung von
Maschinen und Geräten für die Zentralwerkstatt.
c3) Geringwertige Wirtschaftsgüter 15 .000 €
Der Ansatz beinhaltet die Beschaffung von diversen
Maschinen und Geräten. Der Ansatz beinhaltet eben-
falls die Beschaffung von Wirtschaftsgütern gem. § 6
Abs. 2 EStG.
c4) Baumaßnahmen 795 .00 0 €
Die Mittel werden für die Sanierung der Dachflächen
des Sozialtraktes, für die Pkw-Ladeinfrastruktur in klu-
sive der Speichereinheit, für eine Lkw-Waschanlage
sowie für eine Photovoltaikanlage benötigt.
c5) Sonstiges
Die Mittel sind vorgesehen für die Ersatzbeschaffun g
von Büromöbeln und Stühlen in Höhe von 20.000 €.
Für die Beschaffung von EDV-Hardware und Soft-
ware werden 182.000 € benötigt.
202 .000 €
26 Wirtschaftsplan 2018
Anlage: Mittelfristiger Finanzplan Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2018 – 2022
Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Plan 2022
Investitionen
a) Stadtreinigung 1.451.000,00 € 1.368.000,00 € 1.368.000,00 € 1.368.000,00 € 1.368.000,00 €
a1) Straßenreinigung 1.020.000,00 € 850.000,00 € 850.000,00 € 850.000,00 € 850.000,00 €
a2) Winterdienst 413.000,00 € 500.000,00 € 500.000,00 € 500.000,00 € 500.000,00 €
a3) Sonstiges 18.000,00 € 18.000,00 € 18.000,00 € 18.000,00 € 18.000,00 €
b) Abfallwirtschaft 6.431.000,00 € 4.868.000,00 € 4.018.000,00 € 4.018.000,00 € 4.018.000,00 €
b1) Abfallabfuhr 2.756.000,00 € 3.068.000,00 € 2.718.000,00 € 2.718.000,00 € 2.718.000,00 €
b11) Abfall- und Wertstoffbehälter 650.000,00 € 700.000,00 € 700.000,00 € 700.000,00 € 700.000,00 €
b12) Fahrzeuge 2.088.000,00 € 2.000.000,00 € 2.000.000,00 € 2.000.000,00 € 2.000.000,00 €
b13) Sonstiges 18.000,00 € 18.000,00 € 18.000,00 € 18.000,00 € 18.000,00 €
b14) Errichtung von Annahmestellen - € 350.000,00 € - € - € - €
b2) Abfallverwertung/-entsorgung 3.675.000,00 € 1.800.000,00 € 1.300.000,00 € 1.300.000,00 € 1.300.000,00 €
b21) Fahrzeuge 1.155.000,00 € 750.000,00 € 750.000,00 € 750.000,00 € 750.000,00 €
b22) Baukosten Infrastruktur 2.420.000,00 € 1.000.000,00 € 500.000,00 € 500.000,00 € 500.000,00 €
b23) Errichtung abfallwirtschaftlicher Anlagen 50.000 ,00 € - € - € - € - €
b24) Sonstiges 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 €
c) Gemeinsame Anlagen 1.112.000,00 € 245.000,00 € 245.000,00 € 245.000,00 € 245.000,00 €
c1) Fahrzeuge 70.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 €
c2) Maschinen und Geräte 30.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 € 50.000,00 €
c3) Geringwertige Wirtschaftsgüter 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 € 15.000,00 €
c4) Baumaßnahmen 795.000,00 € - € - € - € - €
c5) Sonstiges 202.000,00 € 130.000,00 € 130.000,00 € 130.000,00 € 130.000,00 €
Darlehenstilgung - € 500.000,00 € 650.000,00 € 650.000,00 € 650.000,00 €
Gesamt 8.994.000,00 € 6.981.000,00 € 6.281.000,00 € 6.281.000,00 € 6.281.000,00 €
Deckungsmittel
Zuführung zu Rückstellungen 561.000,00 €
Regelabschreibungen 6.653.000,00 € 6.981.000,00 € 6.281.000,00 € 6.281.000,00 € 6.281.000,00 €
Aufnahme von Krediten - €
Jahresüberschuss 1.780.000,00 €
Gesamt 8.994.000,00 € 6.981.000,00 € 6.281.000,00 € 6.281.000,00 € 6.281.000,00 €
27 Wirtschaftsplan 2018
4. Stellenübersicht 2018
der AWM
Stellenübersicht der Arbeitnehmer/-innen
Entgeltgruppe Stellen 2018 Abweichungen
gegenüber 2017 Stellen 2017 Ist -Besetzung
30.06.2017
Vermerke /
Erläuterungen
EGr. 15 Ü
1,00
-
1,00
1,00
EGr. 15 1,00 - 1,00 1,00
EGr. 14 2,00 - 2,00 1,86
EGr. 13 2,00 - 2,00 2,00
EGr. 12 3,50 - 3,50 3,64
EGr. 11 2,50 - 2,50 2,50
EGr. 10 8,50 - 8,50 7,77
EGr. 9c 2,00 + 2 0,00 0,00
EGr. 9b 10,00 + 10 0,00 0,00
EGr. 9a 5,00 + 5 0,00 0,00
EGr. 9 0,00 - 10 10,00 8,77
EGr. 9 V 0,00 - 1 1,00 1,00
EGr. 8 6,00 - 1 7,00 7,00
EGr. 7 18,50 + 1,5 17,00 14,80
EGr. 6 158,28 - 2,5 160,78 158,38
EGr. 5 6,50 - 6,50 6,50
EGr. 4 140,50 - 3 143,50 143,50
EGr. 3 2,26 - 2,26 2,26
EGr. 1 1,50 - 1,50 1,50
Summe 371,04 + 1 370,04 363,48
nachrichtlich:
Auszubildende 12,00
- 12,00 10,00
28 Wirtschaftsplan 2018
nachrichtlich:
Übersicht der Stellen für Beamte/innen
Besoldungs-
gruppen
Stel-
len
2018
Stel-
len
2017
Abweichungen
gegenüber
2017
Ist-Besetzung
30.06.2017
Bemerkun-
gen
A13 1. Ein-
stiegsamt
1,00
1,00
-
1,00
A12
2,00
2,00
-
2,00
A9 Laufbahn-
gruppe 1
1,00
1,00
-
1,00
A8
1,00
1,00
-
1,00
insgesamt
5,00
5,00
-
5,00
Einzelaufstellungen
Stellenvermehrungen
Lfd. Nr. Anzahl Bewertung Funktion /
Aufgabengebiet
Begründung
1. 1,00 EGr. 9b Sachbearbeiter/-in
IT-Koordination
Zwingender Mehrbedarf im Sachgebiet
Datenverarbeitung. Die Stelle wurde zum
01.08.2017 überplanmäßig eingerichtet.
2. 1,00 EGr. 9b Sachbearbeiter/-in
Abfallwirtschaftsbera-
tung
Zusätzlicher Personalbedarf für den Ar-
beitsbereich Umweltbildung und Abfallpä-
dagogik. Die Stelle wurde zum 01.09.2017
überplanmäßig eingerichtet.
3. 1,00 EGr. 9a Schichtführer/-in
Betrieb mechanische
Restabfallaufberei-
tungsanlage
Der Betrieb der MRA erfolgt im Zwei-
schichtbetrieb. Bislang existierte nur eine
Planstelle für einen Schichtführer. Die
Stelle wurde zum 01.10.2017 überplanmä-
ßig eingerichtet
4. 1,00 EGr. 9a Elektromeister/in
Betrieb biologische
Verwertungsanlage
Durch diese Stelle werden bisherige bezo-
gene Leistungen ersetzt. Die Stelle wurde
zum 01.10.2017 überplanmäßig eingerich-
tet
5. 1,00 EGr. 6 Schlosser/in
Betrieb biologische
Verwertungsanlage
Durch diese Stelle werden bisherige bezo-
gene Leistungen ersetzt. Die Stelle wurde
zum 01.10.2017 überplanmäßig eingerich-
tet
6. 2,00 EGr. 6 Kraftfahrer/in
Technik EZM
Durch diese Stellen werden bisherige
bezogene Leistungen ersetzt. Die Stellen
wurden zum 01.10.2017 überplanmäßig
eingerichtet
29 Wirtschaftsplan 2018
Stelleneinsparungen
Lfd. Nr. Anzahl Bewertung Funktion /
Aufgabengebiet
Begründung
1. 3,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in
Wertstofftonne
Die Stellen wurden zum Wirtschaftsplan
2014 eingerichtet und bislang nicht be-
setzt.
2. 3,00 EGr. 4 Mülllader/-in
Wertstofftonne
Die Stellen wurden zum Wirtschaftsplan
2014 eingerichtet und bislang nicht be-
setzt.
Nachrichtlich: Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen –
Lfd.
Nr.
Anzahl Bewer-
tung
Projekte/Programme Bemerkungen
1. 0,75 A 13 L2E2 Personal-, Organisati-
ons- und Gesundheits-
angelegenheiten
Personalangelegenheiten, Ausbildungskoor-
dination, Umsetzung von Maßnahmen des
betrieblichen Gesundheitsmanagements.
Projektdauer: 3 Jahre
2. 1,00 EGr. 9a Rechtssichere Organi-
sation / Sammlung und
Verwertung von Altklei-
dern
Koordination sämtlicher Fortbildungen und
Unterweisungen der AWM / Überwachung
der in Münster aufgestellten Altkleidercon-
tainer. Projektzeitraum: 01.01.2017 -
31.12.2018
3. 1,00 EGr. 4 Soziale Stadt Kinder-
haus-Brüningheide
Reinigung im Bereich von Großwohnanla-
gen; Verlängerung des Projekts um 1 weite-
res Jahr; Finanzierung über einen Beschäfti-
gungszuschuss nach § 16e SGB II.
4. 1,00 EGr. 6 Abfuhr von Elektro-
schrott- und Unterflur-
containern
Aufgaben wurden bis 2014 aus dem Stellen-
pool der Abfallabfuhr miterledigt; aufgrund
zunehmender Fallzahlen zunächst befristete
Einrichtung einer Stelle. Entscheidung über
die Einrichtung einer Planstelle erfolgt zum
Wirtschaftsplan des Jahres 2019.
5. 1,00 EGr. 6 Entsorgung von Abfäl-
len aus Flüchtlingsun-
terkünften
Kraftwagenfahrer/in zur Abfallentsorgung in
den Flüchtlingsunterkünften der Stadt Müns-
ter
6. 2,00 EGr. 4 Entsorgung von Abfäl-
len aus Flüchtlingsun-
terkünften
Mülllader/innen zur Abfallentsorgung in den
Flüchtlingsunterkünften der Stadt Münster
7. 2,00 EGr. 6 Abfuhr von Leichtverpa-
ckungsmaterial im Auf-
trag der Fa. Remondis
Kraftwagenfahrer/innen; Übernahme von
Teilleistungen aus dem Auftrag der Dualen
Systeme zur LVP-Sammlung. Projektzeit-
raum: 01.01.2017 – 31.12.2019. Die Kosten
werden von der Fa. Remondis getragen.
8. 0,50 EGr. 3 Erfassung des Ver-
schmutzungsgrades der
Straßen in Münster
Ziel: Optimierung der Reinigungsintervalle
und Reinigungsintensitäten. Projektdauer:
31.08.2018
30 Wirtschaftsplan 2018
Lfd.
Nr.
Anzahl Bewer-
tung
Projekte/Programme Bemerkungen
9. 1,00 EGr. 10 Ingenieur/in Betrieb
Entsorgungszentrum
Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur
weiteren Nutzung der alten Bioabfallvergä-
rungsanlage. Projektdauer: 6 Monate
10. 1,00 EGr. 4 Hilfskraft Annahmestel-
len
Einsatzmöglichkeit für leistungseinge-
schränkte/n Mitarbeiter/in auf Recyclinghö-
fen
11. 1,00 EGr. 6 Betreuung und Umset-
zung der abfallwirt-
schaftlichen Maßnah-
men in Flüchtlingsunter-
künften
Unterstützung des Vertriebs-Innendienstes
als Vertretung des mit der Betreuung der
Flüchtlingsunterkünfte befassten Sachbear-
beiters.
12. 1,00 EGr. 9 Abfallberatung in Flücht-
lingsunterkünften
Information über Abfalltrennung und richtige
Entsorgung in Flüchtlingswohnheimen. Pro-
jektdauer: 2 Jahre
13. 1,00 EGr. 5 Kundenservice „Aktion Biotonne“: Bearbeitung und Doku-
mentation von Rückmeldungen, Anfragen
und Beschwerden zu falsch befüllten Bio-
tonnen. Projektdauer: 2 Jahre
31 Wirtschaftsplan 2018
Impressum
Stadt Münster
Der Oberbürgermeister
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Dezember 2017
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Rösnerstraße
- Zum Heidehof
- Brüningheide
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0887/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.10.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37