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V/0887/2017

Abfallwirtschaftsbetriebe Münster

Vorlagen 09.10.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2017, TOP 38

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage: Wirtschaftsplan 2018 der AWM

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Ansehen

Beschlussvorlage

9598 Zeichen

V/0887/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
- Wirtschaftsplan 2018 
- Finanzplan 2018 - 2022 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.11.2017 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
30.11.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung 
 und E-Government Vorberatung 
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
13.12.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der anliegende Wirtschaftsplan 2018 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster wird beschlossen. 
 
a)  Der Erfolgsplan 2018 weist Erträge in Höhe von 58.256.000 € und Aufwendungen in Höhe 
von 54.385.000 € auf. 
 Der Erfolgsplan schließt mit einem Überschuss in Höhe von 3.871.000 € ab. 
 
b)  Der Vermögensplan 2018 hat ein Gesamtvolumen von 8.994.000 €.  
 
c)  Die Stellenübersicht 2018 weist 371,04 Arbeitnehmer/-innenstellen (zuzüglich 12 Auszu-
bildende) aus. Darüber hinaus werden 5 Beamte beschäftigt. 
  
2. Zur Überbrückung von kurzfristigen Liquiditätsengpässen können die Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster Kassenkredite bis zu einer Höhe von 6.338.000 € aufnehmen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Aufwendungen in Höhe von 54.385.000 Euro werden über Gebühreneinnahmen, Entgelte, Ent-
nahmen aus der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse und Zinserträgen in Höhe von insgesamt 
51.447.000 Euro getragen. Die verbleibenden 2.938.000 Euro werden über den Haushalt der Stadt 
Münster abgewickelt für den satzungsgemäßen Winterdienst und den Stadtanteil an der Straßenrei-
nigung. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0887/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Wedding 
Ruf: 
60 52 42 
E-Mail: 
WeddingC@awm.stadt-muenster.de  
Datum: 
13.11.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0887/2017 
Begründung: 
 
Vorbemerkungen 
 
Hiermit wird der Wirtschaftsplan 2018 für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster vorgelegt. Ergänzend 
zum Wirtschaftsplan ist ein Finanzplan erstellt worden. Er gibt einen fünfjährigen Überblick über die 
voraussichtlichen Investitionsausgaben und deren geplante Finanzierung. Der Finanzplan ist dem 
Wirtschaftsplan als Anlage beigefügt. 
 
Zu 1.: 
 
Für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung ein 
Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgs- und Vermögensplan sowie Stellenübersicht, aufzustellen. Als 
Grundlage für die dort enthaltenen Wertansätze dienen: 
 
a) die Erfahrungen der bisherigen Tätigkeit der AWM 
b) das Rechnungsergebnis 2016 
c) die bisherige Abwicklung des Wirtschaftsplanes 2017 
d) das vom Rat der Stadt Münster beschlossene Abfallwirtschaftskonzept 
e) die Eigenbetriebsverordnung 
f) die handelsrechtlichen Vorschriften. 
 
Von diesem Wirtschaftsplan unabhängig ist die Erstellung der Gebührenbedarfsberechnung, die nach 
dem Kommunalabgabenrecht erfolgt. 
 
Der Erfolgsplan weist einen Überschuss in Höhe von 3.871.000 € aus. Er ergibt sich aus unterschied-
lichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung. 
Nähere Einzelheiten hierzu sind in den Erläuterungen des Wirtschaftsplanes auf Seite 19 dargestellt. 
 
Der Vermögensplan zeigt die notwendigen Investitionsmaßnahmen auf.  
 
In der Stellenübersicht sind für 2018 insgesamt 371,04 Stellen für Arbeitnehmer/-innen ausgewiesen. 
Auf den Seiten 27 - 30 werden im Wirtschaftsplan die Veränderungen zur Stellenübersicht 2017 dar-
gestellt. 
 
Einsparung von Stellen 
 
In der Stellenübersicht zum Wirtschaftsplan 2014 wurden insgesamt sechs Planstellen für die Abfuhr 
von Wertstofftonnen eingerichtet. Zum damaligen Zeitpunkt ging die Verwaltung davon aus, dass die 
Verhandlungen mit den Dualen Systemen über die erforderliche Abstimmungsvereinbarung kurz vor 
dem Durchbruch standen. Diese Einschätzung hat sich leider nicht bewahrheitet. Die Wertstofftonne 
wurde bislang (bis auf zwei Testreviere) nicht eingeführt, die Stellen blieben unbesetzt. 
 
Nach Verabschiedung des neuen Verpackungsgesetzes ist nun davon auszugehen, dass Änderun-
gen im bisherigen Sammelsystem „Gelber Sack“ frühestens zum 01.01.2020 realisierbar sind (siehe 
Ratsvorlage V/0928/2017). Die Verwaltung schlägt daher vor, die o.g. sechs Planstellen zu streichen. 
Ebenso wird in der Tabelle „Zeitlich befristete Projekte“ die für den Umstellungszeitraum erforderliche 
befristete Einstellung zweier Tonnenauslieferungsfahrer und einer Verwaltungskraft (0,5-Stellenanteil) 
nicht mehr ausgewiesen.

- 3 - 
V/0887/2017 
Stellenvermehrungen 
 
Die Verwaltung schlägt vor, in der Stellenübersicht 2018 insgesamt sieben neue Planstellen einzu-
richten. Mit allen Stellen wird bisheriger befristeter Personaleinsatz nunmehr unbefristet abgesichert. 
Außerdem werden in erheblichem Umfang bisherige „bezogene Leistungen“ entfallen. 
 
 
DV-Organisation: 
 
Für die gesamte DV-Organisation bei den AWM wurden bislang 2,0 Planstellen vorgehalten. Der ste-
tige Zuwachs an Aufgaben, die Erweiterung der bisherigen Tätigkeiten und zwingend anstehende 
Erweiterungen der Systeme sind mit der derzeitigen Personalausstattung nicht mehr zu realisieren. 
Zum 01.08.2017 wurde daher eine neue, zunächst befristete Stelle geschaffen, die nunmehr unbefris-
tet eingerichtet werden soll. 
 
 
Umweltbildung und Abfallpädagogik: 
 
Ein besonderer Schwerpunkt im abfallpädagogischen Bereich wurde ab 2017 darauf gelegt, Kreis-
laufwirtschaft „am Ort des Geschehens“ erlebbar zu machen. Dazu wurde am Entsorgungszentrum 
ein abfallpädagogischer Lehrpfad errichtet. Dieser beinhaltet verschiedene Lernstationen, die hand-
lungs- und erlebnisorientiertes Lernen mit allen Sinnen sowie Informationsvermittlung anschaulich 
kombinieren. Von diesem Weg aus können Besuchergruppen auch technische Anlagen der AWM, 
wie Recyclinghof, Blockheizkraftwerk (BHKW), Umschlagplatz und Restabfallbehandlungsanlage se-
hen und die Verwertungswege der Abfälle nachvollziehen. Außerdem sollen Kooperationen mit Schu-
len und Kitas ausgeweitet werden. Abfallspezifische Projekte sollen in Zusammenarbeit mit diesen 
Institutionen entwickelt und die Durchführung von den AWM betreut werden. 
Diese zusätzlichen Aufgaben sind mit dem vorhandenen Personal nicht zu bewältigen. Zum 
01.09.2017 wurde daher eine neue, zunächst befristete Stelle geschaffen, die nunmehr unbefristet 
eingerichtet werden soll. 
 
 
Mechanische Restabfallaufbereitungsanlage (MRA): 
 
Der Betrieb der mechanischen Restabfallaufbereitungsanlage (mechanischer Anlagenteil der MBRA) 
erfolgt seit dem 01.06.2015 durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster. Im Rahmen des Betriebs-
überganges wurden 12 Stellen im Stellenplan für den Betrieb eingerichtet.  
Der Betrieb erfolgt im Zweischichtbetrieb. Neben einem technischen Leiter werden in jeder Schicht 5 
Mitarbeiter und ein Schichtführer benötigt. Bisher wurde eine Schichtführung durch Mitarbeiter aus 
dem Bereich der Biologie bzw. der neuen biologischen Verwertungsanlage (BVA) übernommen. Dies 
war nur möglich, da die neue BVA noch nicht in Betrieb war. Durch deren Inbetriebnahme stehen  
diese Mitarbeiter nicht mehr zur Verfügung, um Tätigkeiten als Schichtführung in der MRA zu über-
nehmen. Um den Betrieb der MRA weiterhin sicherstellen zu können, war kurzfristig und dauerhaft 
eine zusätzliche Schichtführung mit der Qualifikation staatlich geprüfter Elektriker / Meister erforder-
lich. Diese Stelle wurde daher zum 01.10.2017 überplanmäßig eingerichtet und soll nunmehr über die 
Stellenübersicht unbefristet abgesichert werden. 
 
 
Biologische Verwertungsanlage (BVA): 
 
Für den Betrieb der neuen Anlage stehen insgesamt fünf Mitarbeiter aus dem Betriebsübergang der 
MBRA zur Verfügung, die im biologischen Anlagenteil der MBRA tätig waren. Die Stellen wurden 
nach dem Betriebsübergang im Wirtschaftsplan eingerichtet. Die Bioabfälle wurden bis zum 
31.12.2016 vertraglich durch die Stadtwerke Münster behandelt. Insgesamt waren nach Angaben der 
Stadtwerke Münster in deren Anlage acht Mitarbeiter beschäftigt. Diese Mitarbeiter wurden innerhalb 
der Stadtwerke Münster umgesetzt und nicht von den AWM übernommen. Von einer Einrichtung die-

- 4 - 
V/0887/2017 
ser Stellen in der Stellenübersicht 2017 wurde aufgrund fehlender Betriebserfahrungen zunächst ab-
gesehen. 
 
Im ersten Halbjahr 2017 wurden erste Erfahrungen mit dem neuen Anlagenkonzept gesammelt. Zur 
Aufrechterhaltung des Betriebes wurden im ersten Halbjahr zusätzlich benötigten Leistungen im Um-
fang von vier Vollzeitstellen an externe Unternehmen vergeben. Analog zu den bisher für den Betrieb 
der BVA bezogenen Leistungen ist davon auszugehen, dass somit langfristig mindestens vier weitere 
AWM-Mitarbeiter zur Umsetzung des neuen Behandlungskonzeptes erforderlich sind. Da diese Mitar-
beiter kurzfristig benötigt wurden, um den Betrieb der BVA weiterhin sicherzustellen, wurden diese 
Stellen zum 01.10.2017 überplanmäßig eingerichtet und sollen nunmehr über die Stellenübersicht 
unbefristet abgesichert werden. Die bisherigen bezogenen Leistungen entfallen damit. 
 
 
Änderungen aufgrund der neuen Entgeltordnung: 
 
In der Stellenübersicht der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (Seite 27 des Wirtschaftsplanes) wurden 
gegenüber 2017 insgesamt 15 Änderungen aufgrund der neuen Entgeltordnung vorgenommen. 
 
 
Zu 2.: 
 
Um auch kurzfristige Liquiditätsengpässe überbrücken zu können, kann es erforderlich sein, in Ab-
stimmung mit dem Amt für Finanzen und Beteiligungen Kassenkredite bis zu einer max. Höhe von 
6.338.000 € aufzunehmen. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Peck 
Stadtrat 
 
Anlage: Wirtschaftsplan 2018 der AWM

Anlage: Wirtschaftsplan 2018 der AWM

48525 Zeichen

Wirtschaftsplan 
         2018

1 Wirtschaftsplan 2018 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Inhaltsverzeichnis 
 
 
Wirtschaftsplan 2018 
 
 
 
  
 Seite  
 
Inhaltsverzeichnis  1 
 
 
1.  
 
 
Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2018 der Abfallw irt- 
schaftsbetriebe Münster 
 
 
2 
  
   
2. Die Unternehmensleitlinien und Ziele der AWM 5 
   
3. Die Betriebsbereiche und Leistungen der AWM 8  
   
4. Erfolgsplan 2018 (Gesamt- und Einzelplan) der AW M 
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2018 
Anlage: Mittelfristiger Erfolgsplan 
13  
14  
20  
   
5. Vermögensplan 2018 
Erläuterungen zum Vermögensplan 2018 
Anlage: Mittelfristiger Finanzplan 
21  
23  
26  
   
6. Stellenübersicht 2018 27 
 
Impressum

2 Wirtschaftsplan 2018 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Vorbemerkungen zum Wirtschaftsplan 2018  
der AWM  
   
 
 
Rechtsgrundlage für die Erstellung des  Wirtschaftsplanes 2018 ist die Eigenbetriebsverord- 
nung (EigVO NW) in der Fassung vom 16.11.2004. 
  
 Der hier vorgelegte Wirtschaftsplan stellt die vom  Eigenbetrieb 2018 zu erbringenden Dienst- 
leistungsprodukte und die zur Leistungserbringung erforderlichen Ressourcen dar. 
 
 Gem. § 14 EigVO besteht der Wirtschaftsplan aus de m Erfolgsplan, dem Vermögensplan und 
der Stellenübersicht. Darüber hinaus werden im vorliegenden Wirtschaftsplan die Unterneh- 
mensleitlinien sowie die Ziele und Leistungen der AWM dargestellt.  
 
 Der 
Erfolgsplan  des Eigenbetriebes enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen 
des Wirtschaftsplanes. Er basiert auf den erzielten Ergebnissen des Wirtschaftsjahres 2016 
und auf den heute bekannten und sich bereits abzeichnenden Tendenzen und Trends des lau- 
fenden Wirtschaftsjahres 2017. 
 
 Der Erfolgsplan 2018 zeigt neben den Wirtschaftspl anansätzen 2017 und 2018 auch das 
Rechnungsergebnis 2016. 
 
 Der 
Vermögensplan  enthält alle voraussehbaren vermögenswirksamen Einnahmen und Aus- 
gaben aus Anlageänderungen und aus der Kreditwirtschaft, die notwendigen Verpflichtungs- 
ermächtigungen sowie auf der Einnahmeseite die vorhandenen oder zu beschaffenden De- 
ckungsmittel. 
 
 Die 
Stellenübersicht  hat gem. § 17 EigVO NW die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen 
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu enthalten. Beamte, die bei dem Eigenbetrieb be- 
schäftigt werden, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht des 
Eigenbetriebes nachrichtlich anzugeben. Zum Vergleich sind die Zahlen der im laufenden 
Wirtschaftsjahr vorgesehenen und der tatsächlich besetzten Stellen anzugeben.

3 Wirtschaftsplan 2018 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Erfolgsplan  
 
Erträge  und Aufwendungen  des Erfolgsplans gliedern sich wie folgt: 
 
Erträge  
 
Umsatzerlöse 54.000.000 € 
Sonstige betriebliche Erträge 699.000 € 
Sonstige Zinsen u. ä. Erträge 20.000 € 
Ertrag aus Auflösungen der Verbindlichkeit Gebührenüberschüsse 3.537.000 € 
  58.256.000 € 
 
 
Aufwendungen 
 
 
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.667.000 € 
Aufwendungen für bezogene Leistungen 14.388.000 € 
Löhne und Gehälter 16.043.000 € 
Soziale Abgaben 5.093.000 € 
Abschreibungen abzüglich der Erträge 6.653.000 € 
aus der Auflösung des Sonderpostens aus Zuweisungen 
der öffentlichen Hand 
Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.809.000 € 
Zinsen u. ä. Aufwendungen 2.612.000 € 
Sonstige Steuern 120.000 € 
  54.385.000 € 
 
Jahresüberschuss 3.871.000 € 
 
Der Jahresüberschuss entsteht aus unterschiedlichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im Wirt- 
schaftsplan und in der Gebührenbedarfsberechnung (vgl. S. 19 Pkt. 15 zu den Erläuterungen zum 
Erfolgsplan).

4 Wirtschaftsplan 2018 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Vermögensplan  
 
Die Ausgaben  und deren Deckungsmittel  stellen sich im Vermögensplan folgendermaßen dar: 
 
Ausgaben 
 
Darlehenstilgungen 0 € 
Investitionen 
- Stadtreinigung 1.451.000 € 
- Abfall- u. Wertstoffwirtschaft 6.431.000 € 
- Gemeinsame Anlagen 1.112.000 € 
 
 8.994.000 € 
 
 
Deckungsmittel 
 
Zuführungen zu Rückstellungen mit 561.000 € 
langfristigem Charakter 
Abschreibungen abzüglich der Erträge aus 6.653.000 € 
der Auflösung des Sonderpostens aus 
Zuweisungen der öffentlichen Hand 
Kredite 0 € 
Jahresüberschuss 1.780.000 € 
  
 8.994.000 € 
 
 
Münster, 13.12.2017 
 
i. V. i. A. 
 
gez.  gez. 
 
Peck Hasenkamp 
Stadtrat Betriebsleiter

5 Wirtschaftsplan 2018 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
1. Die Unternehmensleitlinien und Ziele  
der AWM   
 
Die AWM sind ein kommunales Unternehmen der Entsorgungswirtschaft. Als Eigenbetrieb der Stadt 
Münster nehmen wir die hoheitlichen Aufgaben in den Bereichen Abfallwirtschaft und Stadtreinigung 
in Münster wahr. Im Rahmen der Daseinsvorsorge gara ntieren wir Entsorgungssicherheit. Innerhalb 
dieser Geschäftsfelder erbringen die AWM in Verbind ung mit Ihren Partnern qualifizierte Dienstleis- 
tungen für Münster. Unsere Kernkompetenzen decken d as gesamte Spektrum dieser Aufgaben - 
Logistik, Lagerung, Verwertung, Beseitigung, Stadtreinigung und Winterdienst - ab.  
 
Die AWM sind zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb für das Einsammeln, Befördern, Lagern, Behan- 
deln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen. Darübe r hinaus ist der gesamte Betrieb, inklusive der 
Leistungsbereiche Straßenreinigung, Winterdienst so wie Wartung und Instandhaltung kommunaler 
Fahrzeuge gem. DIN EN ISO 9001:2008 (Qualitätsmanag ement), DIN EN ISO 14001:2009 (Um- 
weltmanagement) und OHSAS 18001 2007 (Arbeitschutzmanagement) zertifiziert. 
 
 
Abfallw irtschaftsbetriebe Münster 
 RECHTSFORM: Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster 
 BESCHÄFTIGTE: 371 Mitarbeiter-/innen 
 BETRIEBSLEITUNG: Patrick Hasenkamp 
 GRÜNDUNG: 1996 (davor Amt für Stadtreinigung u. Abfallwirtschaft) 
ENTSORGUNGSFLÄCHE: 302 km 2 Stadtfläche 
307.842 Einwohner 
BETRIEBSBEREICHE: 
Straßenreinigung 
Winterdienst 
 
Entsorgungswirtschaft (Logistik, Lagerung, Verwertung, Beseitigung) für Privathaushalte 
und gewerbliche Bereiche 
 
Containerdienst 
 BETRIEBSSTANDORTE: Hauptverwaltung und Betriebshof für Abfallwirtschaft und Straßenreinigung 
 
11 Recyclinghöfe 
 
Entsorgungszentrum mit Deponiefläche und Anlagen: 
• Behandlungsanlage für Restabfälle 
• Blockheizkraftwerk  
• Sickerwasserbehandlungsanlage 
• Behandlungsanlage für Bio- und Grünabfälle 
• Grünkompostierungsanlage 
• Zentraldeponie I und II

6 Wirtschaftsplan 2018 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
AWM 2020  
 
Als kommunales Unternehmen verfolgen die AWM nicht vorrangig wirtschaftliche Ziele.  Daseins- 
vorsorge und  Gemeinwohl sind  die entscheidenden Maßstäbe bei der Planung einer nachhaltigen 
Abfallwirtschaft und Stadtreinigung. Dem Zukunftsprogramm AWM 2020 liegt daher eine gemein- 
wohlorientierte Balanced Scorecard in den drei Dimensionen Ökonomie, Ökologie und Sozia- 
les/Gesellschaft zugrunde. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Quelle: BSI Management Consultants 
 
 
 
 
Beitrag zum  
Gemeinwohl 
Ökonomische Ziele:   
geringe finanzielle Belastung der Bürger 
Ökologische Ziele:   
Beitrag zum Klima- und Umweltschutz 
Gesellschaftliche Ziele:   
sozialverträgliches Handeln

7 Wirtschaftsplan 2018 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Die Vision: Premium-Dienstleister  
 
Ausgehend von der Ausgangslage der AWM als kommunales Entsorgungsunternehmen in dieser 
besonderen Stadt Münster und als Betrieb mit hochwertigen und ökologisch orientierten Prozessen 
und Dienstleistungen haben die AWM eine herausfordernde Vision für die Zukunft formuliert:  
 
Bis 2020 werden die AWM von allen Bürgern und Kunden als Premium-Dienstleister wahrgenom- 
men und nachgefragt. Die AWM bieten erstklassige Dienstleistungen in der Abfallwirtschaft und 
Stadtreinigung an, mit deren Inanspruchnahme der Bürger einen Beitrag zum verantwortungsvol- 
len Umgang mit der Umwelt leisten kann und Lebensqualität für sich und Folgegenerationen si- 
chert. Dies erreichen die AWM als Qualitäts- und Innovationsführer in den Bereichen Umwelt, Ser- 
vice und Logistik. 
 
Die Ziele: 12 Handlungsfelder für die Zukunft  
 
Die AWM haben sich mit der Vision AWM 2020 ein ehrgeiziges, aber auch inspirierendes  Bild für 
die Zukunft geschaffen. Um dieses auch Realität werden zu lassen, müssen in Zukunft alle Ent- 
scheidungen daran gemessen werden. Dazu ist es notwendig, konkrete Ziele zu formulieren.   
 
Auf Basis des Konzeptes der gemeinwohlorientierten Balanced Scorecard wurden Ziele für die vier 
Perspektiven Eigentümer, Kunden, Prozesse und Mitarbeiter in den drei Dimensionen Wirtschaft, 
Ökologie, Gesellschaft entwickelt. Daraus ergibt sich eine Zielmatrix.  
 
 
 
Gemeinwohl 
Eigentümer  
(Politik, Verwaltung, 
Bürger als Eigentümer) 
Kunden  
(Bürger als Kunde und 
Gewerbekunden) 
Prozesse  Mitarbeiter  
wirtschaftlich  Angemessenheit 
der Gebühren für 
qualitativ hoch- 
wertige Leistung 
Angemessenheit 
der Gebühren 
und Preise für 
qualitativ hoch- 
wertige Leistung 
Effizienz 
Innovation  
Kundenorientie- 
rung 
Leistung 
Effektivität 
Engagement 
Kompetenz 
ökologisch  Ökologische Aus- 
richtung der 
AWM weiterfüh- 
ren 
Umweltnutzen 
der Produkte und 
Dienstleistungen 
Umweltschonen- 
de Prozesse 
Umweltschonen- 
des Handeln in 
der täglichen 
Arbeit 
gesellschaftlich / 
sozial 
AWM ist Garant 
für eine gemein- 
wohlorientierte 
Abfallwirtschaft 
und erstklassige 
Dienstleistung 
Beitrag zur Le- 
bensqualität und 
nachhaltigen 
Entwicklung der 
Stadt Münster 
Erweiterung der 
Geschäftstätig- 
keiten zum Woh- 
le der Bürger und 
der Stadt Müns- 
ter  
AWM als hoch- 
wertiger Arbeit- 
geber  
 
Mitarbeiter kolle- 
gial und sozial 
verantwortlich  
 
Alle Ziele sind darauf ausgerichtet, für die Stadt Münster eine hochwertige, ökologische und ge- 
meinwohlorientierte Abfallwirtschaft und Straßenreinigung in einem angemessenen Preis-/ Leis- 
tungsverhältnis sicherzustellen. Die Zielerreichung wird jährlich anhand von Kennzahlen überprüft.

8 Wirtschaftsplan 2018 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
2. Die Betriebsbereiche und Leistungen  
der AWM  
  
 Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster gliedern sich in die originären Betriebsbereiche „Stadt- 
reinigung“ und „Abfallwirtschaft“. Zur Erfüllung der originären Betriebsaufgaben werden die 
allgemeinen und zentralen Betriebe benötigt.  
 
 Dargestellt sind die Leistungen aller Betriebsbere iche gem. dem Leistungskatalog der AWM.  
 
 
Leistungen Stadtreinigung 
 
 Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung ist das Straßenreinigungsgesetz - Str- 
ReinG NW- vom 18.12.1975 und die dazu erlassene Straßenreinigungssatzung der Stadt 
Münster in der jeweils gültigen Fassung. Hieraus ergibt sich der Umfang der Straßenreinigung. 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe haben nach den gesetzlichen Vorgaben die Reinigung und die 
Winterwartung auf öffentlichen Verkehrsflächen, Wegen und öffentlichen Plätzen innerhalb der 
geschlossenen Ortslage durchzuführen. 
  
 Allg. Straßenreinigung 
 Fahrbahnreinigung 
 Vollreinigung 
 
 Winterdienst 
 Winterdienst auf Fahrbahnen 
 Winterdienst auf Radwegen 
 Winterdienst auf Geh- und Überwegen 
 
 Sonderleistungen der Straßenreinigung 
 Außergewöhnliche Reinigung 
 Reinigung von Radwegen außerhalb geschlossener Ort slagen 
 Reinigung von Grundstücken für das Amt für Immobil ienmanagement und das Amt für  
Schule und Weiterbildung 
 Reinigung nach öffentlichkeitsrelevanten Veranstal tungen 
 Reinigung von Gewerbeflächen 
 
 Sonderleistungen im Winterdienst 
 Winterdienst an Bushaltestellen 
 Winterdienst vor städt. Grundstücken 
 Winterdienst auf Schulhöfen

9 Wirtschaftsplan 2018 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Leistungen Abfallwirtschaft 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster erfüllen für das Gebiet der Stadt Münster die Aufgaben 
des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes 
(KrWG). 
 
Die Sicherstellung einer geordneten Abfallwirtschaft bildet die Grundlage für eine langfristige 
Entsorgungssicherheit in der Stadt Münster. Neben den gesetzlichen Vorgaben von KrWG 
und Landesabfallgesetz wurde zur Entwicklung und Umsetzung der kommunalen abfallwirt- 
schaftlichen Ziele bereits 1986 ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) erarbeitet. Das AWK wird 
regelmäßig fortgeschrieben. 
 
Betrieb der abfallwirtschaftlichen Anlagen 
 11 Recyclinghöfe 
 Problemabfallzwischenlager 
 Entsorgungszentrum Münster (EZM) 
 
Restmüllbeseitigung 
 Restmüll aus 35-l- bis 1.100-l-Abfallbehältern 
 Restmüll aus 1.000-l- bis 5.000-l-Unterflurcontain ern 
 Restmüll aus Restmüllsäcken 
 Restmüll aus Sperrgutabfuhr 
 Restmüll aus Straßenpapierkörben 
 Restmüll von Recyclinghöfen 
 Gewerbeabfälle   
 Sonstige Abfälle   
 
Bioabfallverwertung 
 Bioabfall aus 35-l- bis 240-l-Biotonnen 
 
Grünabfallverwertung 
 Grünabfall von Recyclinghöfen 
 Grünabfall aus Sperrgutabfuhr (Gartenabfallsäcke, Bündelsammlung)  
 
Papierverwertung  
 Papier aus Papiertonnen (Gewerbe) 
 Papier aus Papiertonnen (Haushalt) 
 Papier aus Unterflurcontainern 
 Papier von Recyclinghöfen 
 
Papier Duale Systeme 
 Papier aus Papiertonnen, Gewerbe  
 Papier aus Papiertonnen, Haushalte  
 Papier von Recyclinghöfen 
 
Wertstoffverwertung 
 Wertstoffe aus orangefarbigen 120 l-/-1.100 l-Wert stoffbehältern  
 Wertstoffe aus Presscontainern

10  Wirtschaftsplan 2018 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Containerdienst 
 Umleerbehälter 2,5 cbm bis 7,0 cbm  
 Kleinbehälter 1,25 cbm bis 2,2 cbm 
 Absetzbehälter 5 cbm bis 7 cbm 
 Abrollbehälter 18 cbm bis 34 cbm 
 Presscontainer 10 cbm (Absetzverfahren) 
 Presscontainer 22 cbm (Abrollverfahren) 
 Entsorgung von Großveranstaltungen 
 
Sonderleistungen Abfallabfuhr 
 Problemabfallbeseitigung von Gewerbebetrieben 
 Sonderleerungen 120-l- bis 1.100-l-Behälter 
 Sonderabholung sonstiger Abfall (z. B. Sperrgut) 
 Behälterreinigung 
 Sonstige Sonderleistungen 
 
Altholzverwertung 
 Holz von Recyclinghöfen 
 
Sammlung von Kühlgeräten und Elektronikschrott 
 Kühlgeräte/Elektronikschrott von Recyclinghöfen 
 Kühlgeräte/Elektronikschrott aus der Sperrgutabfuh r 
 Elektrogroßgeräte aus Haushalten 
 
Verwertung von Altmetallen 
 Metalle von Recyclinghöfen 
 
Verwertung und Beseitigung von Problemabfällen 
 Problemabfälle aus Haushalten 
 
Verwertung sonstiger Abfälle 
 Altreifen von Recyclinghöfen 
 Sonstige Wertstoffe von Recyclinghöfen 
 
Aktenvernichtung 
 240-l- bis 660-l-Behälter 
 5-cbm- bis 7-cbm-Absetzbehälter 
 
Sonderleistungen der Entsorgungsanlagen 
 Problemabfallbeseitigung aus Kleingewerbebetrieben  
 Annahme von Inertstoffen 
 Sickerwasserbehandlung für Dritte 
 Grünabfall Direktanlieferung EZM 
 Wertstoffgemisch Direktanlieferung EZM 
 Annahme von artenreinen verwertbaren Abfällen EZM 
 Annahme von Bauschutt EZM 
 Annahme von nicht sortierten Baustellenabfällen EZ M

11  Wirtschaftsplan 2018 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 Papier Direktanlieferung EZM 
 Holz Direktanlieferung EZM 
 Kühlgeräte und Elektronikschrott Direktanlieferung  EZM 
 Sonstige Sonderleistungen 
 
Werkstätten (externe Fahrzeuge) 
 Reparaturwerkstatt 
 Tankstelle 
 
Bereitschaftsdienst (für andere Ämter) 
 Bereitschaftsdienst gem. StrWG 
 Bereitschaftsdienst gem. OBG 
 sonstiger Bereitschaftsdienst  
 
 Allgemeine und zentrale Leistungen  
 
Zur Erfüllung der originären Betriebsaufgaben im Bereich der Stadtreinigung und der Abfall- 
wirtschaft werden die internen Leistungen der AWM benötigt. Folgende interne Leistungen 
werden erbracht: 
 
 
Verwaltung 
 Betriebsleitung 
 Betriebsausschussbetreuung 
 Allgemeine Verwaltung 
 Beschaffungs- und Lagerwesen  
 Personaleinsatz, Personalbetreuung 
 Vermarktung von Recyclingprodukten 
 Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung 
 Finanzbuchhaltung 
 Kostenrechnung 
 Kreditwesen 
 Wirtschaftsplanung/Controlling 
 DV-Organisation 
 
 
Ausbildung 
 Kfz-Mechatroniker/-in 
 Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft 
 Berufskraftfahrer/-in 
 Industriekauffrau/-mann 
 
Betriebsmarketing/Öffentlichkeitsarbeit/Abfallwirtschaftberatung 
 Kundenservice für Bürger und Gewerbe 
 Abfallwirtschaftsberatung von Privathaushalten (ei nschließlich Wohnbaugesellschaften 
und Hausverwaltungen) und Gewerbebetrieben

12  Wirtschaftsplan 2018 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 Erarbeitung und Umsetzung zielgruppenspezifischer Vermeidungs- und Verwertungskon- 
zepte 
 Konzepterstellung zur abfallwirtschaftlichen Berat ung von Multiplikatorengruppen (Abfallpä- 
dagogik, Arbeit mit Verbänden und Interessenvertretungen) 
 Systemberatung und Kundenbetreuung  
 Beschwerdemanagement  
 Abfallberatung gem. KrWG 
 
 
Planung und Entwicklung  
 Fortschreibung des kommunalen Abfallwirtschaftskon zeptes 
 Entwicklung, Konzeption abfallwirtschaftlich erfor derlicher Behandlungs-, Verwertungs- und 
Entsorgungsanlagen, einschließlich Recyclinghöfe u. a.  Zwischenläger 
 Rekultivierung von Teilabschnitten der Zentraldepo nie Münster II  
 Stellungnahme zu abfallwirtschaftlichen Planungsvo rhaben im öffentlichen und privaten Be- 
reich 
 Stoffstrommanagement (Wertstoffe und Abfälle) 
 Neubau und technische Anpassung abfallwirtschaftli cher Anlagen 
 Organisation von Abfallabfuhr und Stadtreinigung 
 Entwicklung und Konzeption von Sammelsystemen und Transportlogistik  
 Revier- und Tourenplanung 
 Disposition Abfallwirtschaft und Stadtreinigung 
 Betriebsdatenerfassung/Rapportierung 
 
 
Betrieb 
 Betrieb der Behandlungsanlage für Restabfälle 
 Betrieb der Behandlungsanlage für Bio- und Grünabf älle 
 Betrieb der Kompostierungsanlage 
 Betrieb der Zentraldeponie 
 Betrieb der Recyclinghöfe und der Problemabfallzwi schenläger  
 Betriebsleitung des Blockheizkraftwerkes (Betriebs führung erfolgt durch Stadtwerke MS) 
 Organisation des Betriebes und Organisation der Ve rwertung der getrennt erfassten Wert- 
stoffe und Problemabfälle 
 Personalplanung und Personalbetreuung 
 Abfallstatistik 
 Betrieb der Werkstätten (Rösnerstraße, Entsorgungs zentrum) 
 Betrieb der Tankstelle und der Waschanlage 
 Betrieb der Photovoltaikanlage

13  Wirtschaftsplan 2018 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
3. Erfolgsplan 2018  
der AWM  
  
 
 
 
  
Planansatz  
 
2018 
€ 
 
Planansatz  
 
2017 
€ 
 
Rechnungs-
ergebnis 
2016 
€ 
 
1.  Umsatzerlöse 
 
 
 
54.000.000  
 
52.495.000  
 
54.707.904  
     
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes 
an fertigen Erzeugnissen 
  
0 
 
0 
 
79.993  
     
3.  Sonstige betriebliche Erträge  4.236.000  5.470.000  3.594.982  
       davon Auflösungen aus Verbindlichkeiten       
Gebührenüberschüsse 
  
3.537.000  
 
2.771.000  
 
789.984  
     
4. Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens 
DSD 
 0 
 
0 
 
0 
 
     
5.  Materialaufwendungen     
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Be- 
triebsstoffe 
  
4.667.000  
 
5.158.000  
 
4.262.281 
     
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen  14.388.000  13.941.000  17.181.874  
     
6. Personalaufwendungen     
a)  Löhne und Gehälter  16.043.000  15.814.000  14.876.419  
     
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für 
Altersversorgung und Unterstützung 
 
  
5.093.000  
 
4.688.000  
 
4.464.527  
     
7.  Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- 
gegenstände des Anlagevermögens und 
Sachanlagen 
  
 
6.653.000  
 
 
6.782.000  
 
 
7.143.476  
     
8. Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens 
aus Zuweisungen der öffentlichen Hand 
  
0 
 
0 
 
0 
     
  9. Sonstige betriebliche Aufwendungen  4.809.000  4.284.000  4.107.238 
     
10. Sonstige Zinsen u. ä. Erträge  20.000  20.000  95.993  
     
11. Zinsen u. ä. Aufwendungen  2.612.000  3.363.000  3.153.166  
     
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit  3.991.000  3.955.000  3.289.891 
     
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag  0 0 0 
     
14. Sonstige Steuern  120.000  160.000  131.758  
     
15.  Jahresergebnis   3. 871 .000  3. 795 .000  3.158.133

14  Wirtschaftsplan 2018 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 
 
  
Erläuterungen zum Erfolgsplan 2018 
 
1.  Umsatzerlöse   54.000.000  € 
   
 Inhalt dieser Position sind die Einnahmen aus der Straßen- 
reinigung und der Abfallwirtschaft. 
  
 
 Im Einzelnen gliedern sich die Umsatzerlöse wie fo lgt:  
 
 - Straßenreinigungsgebühren 
 
4.455.000 € 
 
 
 - Straßenreinigungsentgelt Stadtanteil 
 
1.138.000 € 
 
 
 - Umsatzerlöse Winterdienst 
 
2.000.000 € 
 
 
 - Umsatzerlöse Abfallwirtschaft/Duale 
   Systeme 
 
43.879.000 € 
 
   
 - Umsatzerlöse Nebengeschäfte 
 
2.528.000 € 
 
 
 
 
1.1 Straßenreinigung  
 
 Den Umsatzerlösen aus der Straßenreinigung liegen die vom 
Rat beschlossenen Straßenreinigungsgebühren zugrunde. 
Der Anteil des allgemeinen Haushaltes beträgt 20 % der um- 
lagefähigen Kosten der Straßenreinigung. 
  
 Die Kosten des Winterdienstes werden weiterhin zug unsten 
einer rechtssicheren Straßenreinigungssatzung aus der Ge- 
bührenkalkulation abgegrenzt und aus allgemeinen Haushalts- 
mitteln der Stadt getragen.  
  
 Die Gebühren der Straßenreinigung verbleiben in 20 18 bei 
den Sätzen des Vorjahres (s. auch Vorlage Nr. V/0913/2017).

15  Wirtschaftsplan 2018 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 
 
 Die Gebühren betragen für die regelmäßige wöchen 
tliche 
Reinigung je Frontmeter: 
   Gebührensatz     
  
- Vollreinigung der Anliegerstraßen 
 1 x wöchentliche Reinigung 
 
- Vollreinigung der Durchgangsstraßen 
 1 x wöchentliche Reinigung 
 
4,92 € 
 
 
 
4,32 € 
    
   
- Fahrbahnreinigung der Anliegerstraßen 
 1 x wöchentliche Reinigung 
 
- Fahrbahnreinigung der Durchgangsstraßen 
 1 x wöchentliche Reinigung 
 
 
2,40 € 
 
 
2,16 € 
   
  
 
1.2 Abfallwirtschaft 
 
 Die folgenden vom Rat der Stadt Münster zu beschließen- 
den Abfallbeseitigungs-, Abfallverwertungs- und Deponiege- 
bühren bilden die Grundlage der Umsatzerlöse aus der Ab- 
fallwirtschaft. Die Gebühren basieren auf einem Gebühren- 
modell bestehend aus einer haushaltsbezogenen Grundge- 
bühr und einer Leistungsgebühr. Zum Jahr 2018 bleiben die 
Gebührensätze für die Restabfall- und Bioabfallabfuhr kon- 
stant (s. im Einzelnen Vorlage V/0912/2017). 
 
 Die wesentlichen Gebührensätze betragen:  
  
 
 
1. je Nutzungseinheit 36,00 Euro.  
 
 
2. für das regelmäßige Einsammeln, Befördern und An - 
nehmen von Abfällen 
 
 
nutzbarer 
Rauminhalt 
je Restmüllbehälter 
(§ 7 Abs. 2 Ziff. 1 Abfallsat- 
zung) 
14-tägliche Abfuhr 
je Biotonne 
(§ 7 Abs. 2 Ziff. 2 Abfallsat- 
zung) 
wöchentliche Abfuhr 
 35 l 59,40 €/a 94,44 €/a 
 60 l 102,00 €/a 162,00 €/a 
 90 l 153,00 €/a 243,00 €/a 
 120 l 204,00 €/a 324,00 €/a 
 240 l 408,00 €/a 648,00 €/a 
 660 l 1.122,00 €/a  
 770 l 1.308.96 €/a  
 1,1 m³ 1.869.96 €/a

16  Wirtschaftsplan 2018 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
  
 Für die Annahme von Gewerbeabfällen zur Beseiti- 
gung/Verwertung liegen die Gebührensätze unveränder t 
bei 230,00 €/t.  
 
 Basis für die Umsatzerlöse der privaten Abfuhr sin d die 
privatrechtlichen Tarife der Abfallwirtschaftsbetri ebe 
Münster (s. Vorlage V/0914/2017). 
 
 
2.   Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fe r- 
tigen Erzeugnissen 
 
  Zum Bilanzstichtag sind keine Veränderungen der Ko m- 
postbestände absehbar.  
0 € 
  
3.  Sonstige betriebliche Erträge  4.2 36 .000 € 
  
In Höhe von 3.537.000 ist hier die Auflösung von Ver- 
bindlichkeiten aus Gebührenüberschüssen im Bereich 
der Abfallabfuhr und Straßenreinigung dargestellt. An- 
sonsten handelt es sich um Erträge aus der laufenden 
Betriebsführung, die nicht zu den Umsatzerlösen zählen. 
Hierunter fallen u. a. die Entgelte für den Bereitschafts- 
dienst, Einnahmen aus dem Betrieb der Kantine, Erträge 
der Werkstatt, Erträge aus dem Betrieb der Photovolta- 
ikanlage und Erträge aus Mieten und Pachten. 
 
 
4. Ertrag aus der Auflösung des Sonderpostens aus 
DSD-Überschüssen 
 
 Hierunter fallen die Entnahmen aus dem Sonderposten  
Überschuss DSD. Für 2018 ist keine Entnahme geplant.  
 
 
 
0 € 
 
5. Materialaufwendungen  
 
19.055.000 € 
 
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe  und 
für bezogene Waren 
 
 Es handelt sich hier um den Materialverbrauch für In- 
standhaltungsarbeiten und Aufwendungen für den 
laufenden Betrieb der Straßenreinigung und der Ab- 
fallwirtschaft. Weitere Aufwandsposten sind die Tre ib- 
stoffverbräuche der Fahrzeuge. 
 
4.667.000 € 
 
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 
 
 Inhalt dieser Position ist hauptsächlich die Inan-
spruchnahme von Fremdleistungen für die Beseiti- 
gung und Behandlung von Wertstoffen und Abfällen. 
  
  
 
14.388.000 €

17  Wirtschaftsplan 2018 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 
 Es handelt sich hier insbesondere um den Aufwand 
für die Entsorgung von Reststoffen aus der mechani-
schen Restabfallbehandlungsanlage, die Kosten für 
die Beseitigung wilder Müllablagerungen und die Ent - 
sorgung von Problemabfällen. 
  
6.  Personalaufwendungen  
 
a) Löhne und Gehälter 
21.136 .000  € 
 
16.043.000 € 
  
  Plan 
2018 
Plan 
2017 
 
 Beamte 5 5  
 Arbeitnehmer 371,04 370,04  
 Auszubildende 12 12  
  388,04 387,04  
 (vgl. Stellenübersicht)  
  
  
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersver- 
sorgung und für Unterstützung 
 
 Inhalt dieser Position sind die Arbeitgeberanteile  zu 
den Sozialabgaben. Weiterhin sind hier die Gemein- 
deunfallversicherungsbeiträge, Beihilfen, Zusatzver - 
sorgungsaufwendungen und Zuführungen zu Pensi- 
onsrückstellungen zu nennen. 
5.093 .00 0 € 
 
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen- 
 stände des Anlagevermögens und Sachanlagen 
 
 Es wurde die lineare Abschreibungsmethode unter Zu-
grundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer  
angewendet. 
 
6.653.000 € 
  
8.  Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens aus 
Zuweisungen der öffentlichen Hand 
 
 Die Investitionszuschüsse werden anteilig entsprec hend 
der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensge- 
genstände ertragswirksam aufgelöst. Für das Jahr 20 18 
sind keine Zuschüsse aufzulösen. 
0 €

18  Wirtschaftsplan 2018 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 
 
 Hierbei handelt es sich um Aufwendungen für die In an- 
spruchnahme städt. Ämter. Ebenfalls im Ansatz entha l- 
ten sind Sachaufwendungen der Abfallwirtschaftsbera - 
tung, Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit, Leistungen 
der Kantine, Fernmelde- und Postgebühren, EDV-
Leistungen Dritter, Ingenieur- und Gutachteraufwend un- 
gen, Versicherungsleistungen sowie sämtliche Gebäu-
deaufwendungen. 
 
 
4.809.000 € 
 
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 
 
 Hierbei handelt es sich um zu erwartende Zinserträ ge 
aus der Anlage liquider Mittel. 
 
  
20.000 € 
 
11. Zinsen u. ä. Aufwendungen 
 
 Aufgrund der Anwendung des Bilanzrechtsmodernisie-
rungsgesetzes im Rahmen der Bildung von Rückstellun - 
gen wird in dieser Position der erforderliche Aufzi n- 
sungsbetrag in Höhe von 2.517.000 € berücksichtigt. Der 
Rest in Höhe von 95.000 € resultiert aus Darlehensz in- 
sen.  
 
2.612.000 € 
 
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 
 
3.984.000 € 
 
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 
 
 Für das Wirtschaftsjahr 2018 werden keine Steuerau f- 
wendungen aus gewerblicher Tätigkeit erwartet. 
 
 
0 € 
 
14. Sonstige Steuern 
 
 Es handelt sich hier um die Umsatzsteuer auf den K WK-
Zuschlag sowie um Kfz-Steuern. 
 
120.000 €

19  Wirtschaftsplan 2018 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 
15. Jahresüberschuss 
 
 Der Jahresüberschuss ergibt sich wie folgt: 
 
 Der positive Betrag resultiert aus unterschiedlich en ge- 
setzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan und 
in der Gebührenbedarfsberechnung: 
 
- Im Bereich der Abschreibungen wird in der Gebüh- 
renkalkulation auf Basis von Wiederbeschaffungswer-
ten und im Wirtschaftsplan auf Basis von Anschaf- 
fungswerten kalkuliert. Hieraus ergibt sich ein Unt er- 
schiedsbetrag von ca. 565.000 €. 
 
-  Die AWM berücksichtigen auch auf Empfehlung der 
Gemeindeprüfungsanstalt NRW in der Gebührenkal- 
kulation eine kalkulatorische Verzinsung des be- 
triebsnotwendigen Kapitals. Hieraus ergibt sich ein  
Unterschiedsbeitrag von 3.057.000 €.  
  
- Die Gewinne aus Nebengeschäften der AWM werden 
in Höhe von 229.000 € prognostiziert. 
 
- Die Summe der Zinserträge beträgt 20.000 €. 
 
 
3.871.000 €

20  Wirtschaftsplan 2018 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Anlage: Mittelfristiger Erfolgsplan 2018 – 2022  
der AWM 
 
 
 
 
 
Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Plan 2022 
1 Umsatzerlöse 54.000.000,00 € 54.203.000,00 € 57.069.000,00 € 59.080 .000,00 € 59.645.000,00 € 
2 Bestandsveränderung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
3 Gesamtleistung 54.000.000,00 € 54.203.000,00 € 57.069.000,00 € 59.080 .000,00 € 59.645.000,00 € 
4 Materialaufwand 19.055.000,00 € 19.252.000,00 € 19.454.000,00 € 19.660 .000,00 € 19.870.000,00 € 
5 Personalaufwand 21.136.000,00 € 21.453.000,00 € 21.775.000,00 € 22.102 .000,00 € 22.434.000,00 € 
6 sonst. betr. Aufwendungen 4.809.000,00 € 4.744.000,0 0 € 4.773.000,00 € 4.802.000,00 € 4.832.000,00 € 
7 sonst. betr. Erträge 4.236.000,00 € 4.482.000,00 € 2.169.000,00 € 720.000,0 0 € 727.000,00 € 
8 Ergebnis vor Zinsen, Steuern und AfA 13.236.000,00 € 13.236.000,00 € 13.236.000,00 € 13.236.000,00 € 13.23 6.000,00 € 
9 Abschreibungen 6.653.000,00 € 6.653.000,00 € 6.653.000,00 € 6.653.000 ,00 € 6.653.000,00 € 
10 Betriebliches Ergebnis 6.583.000,00 € 6.583.000,00 € 6.583.000,00 € 6.583.000 ,00 € 6.583.000,00 € 
11 Zinsergebnis (Aufwand) 2.592.000,00 € 2.592.000,00 € 2.592.000,00 € 2.592.000 ,00 € 2.592.000,00 € 
12 Beteiligungsergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
13 sonstiges Finanzergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
14 Finanzergebnis 2.592.000,00 € 2.592.000,00 € 2.592.000,00 € 2.592.000 ,00 € 2.592.000,00 € 
15 Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigk. 3.991.000,0 0 € 3.991.000,00 € 3.991.000,00 € 3.991.000,00 € 3.991. 000,00 € 
16 Außerordentliches Ergebnis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
17 Ergebnis vor Steuern 3.991.000,00 € 3.991.000,00 € 3.991.000,00 € 3.991.000 ,00 € 3.991.000,00 € 
18 Steuern 120.000,00 € 120.000,00 € 120.000,00 € 120.000,00 € 120 .000,00 € 
19 Jahresüberschuss 3.871.000,00 € 3.871.000,00 € 3.871.000,00 € 3.871.000 ,00 € 3.871.000,00 € 
Verwendung Jahresergebnis: 
Unterschied AfA Handelsrecht - AfA Gebührenrecht 565 .000,00 €            565.000,00 €            565.000,00 €                565.000,00 €                565.000,00 €            
Kalkulatorische Verzinsung 3.057.000,00 €         3.057.000,00 €         3.057.000,00 €             3.057.000,00 €             3.057.000,00 €         
Zinserträge 20.000,00 €              20.000,00 €              20.000,00 €                 20.000,00 €                 20.000,00 €              
Erträge aus Nebengeschäften 229.000,00 €            229.000,00 €            229.000,00 €                229.000,00 €                229.000,00 €            
3.871.000,00 €         3.871.000,00 €         3.871.000,00 €             3.871.000,00 €             3.871.000,00 €

21  Wirtschaftsplan 2018 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
5.  Vermögensplan 2018  
 der AWM 
  
  
Vermögensplan 
2018 
Nachrichtlich:    
Vermögensplan  
2017 
 
I. Einnahmen 
 
8.994.000 € 
 
6.724.000 € 
 
1. Zuführungen zu Rückstellungen mit 
langfristigem Charakter 
 
 
561.000 € 
 
 
0 € 
 
2. Abschreibungen abzgl. Erträge aus 
der Auflösung des Sonderpostens 
aus Zuweisungen der öffentlichen 
Hand 
 
 
 
 
6.653.000 € 
 
 
 
 
6.724.000 € 
 
3. Aufnahme von Krediten 
 
0 € 
 
0 € 
 
4. Jahresüberschuss 
 
1.780.000 € 
 
0 € 
 
 
II. Ausgaben 
 
 
8.994.000 € 
 
 
6.724.000 € 
 
1. Darlehenstilgungen 
 
0 € 
 
0 € 
 
2. Investitionen 
 
8.994.000€ 
 
6.724.000 € 
 
a) Stadtreinigung 
 
1.451.000 € 
 
1.341.000 € 
 
a1)  Straßenreinigung 
 
1.020.000 € 
 
815.000 € 
 
a2)  Winterdienst 
 
413.000 € 
 
508.000 € 
 
a3)  Sonstiges 
 
18.000 € 
 
 
18.000 € 
   
b)  Abfallwirtschaft  6.431 .000 € 4.578 .000 € 
   
b1)  Abfallabfuhr 2.756.000 €  2.758.000 € 
   
b1.1) Abfall- u. Wertstoffbehälter 650.000 €  725.000 € 
   
b1.2) Fahrzeuge 2.088.000 €  2.015.000 € 
   
b1.3) Sonstiges 18.000 € 18.000 € 
   
b1.4) Errichtung von Annahmestel- 
len 
0 € 0 €

22  Wirtschaftsplan 2018 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
  
Vermögensplan 
2018 
Nachrichtlich:    
Vermögensplan  
2017 
 
b2)  Abfallverwertung/-entsorgung 
 
3.675.000 € 
 
1.820.000 € 
   
 
b2.1) Fahrzeuge/Geräte 
 
1.155.000 € 
 
1.155.000 € 
   
b2.2) Baukosten Infrastruktur EZM 
 
2.420.000 €
 350.000 € 
b2.3) Errichtung von abfallwirtschaft- 
lichen Anlagen 
50.000 € 250.000 € 
   
b2.4) Sonstiges  50.000 €  65.000 € 
    
c)  Gemeinsame Anlagen  1.112 .000 € 805 .000 € 
   
c1) Fahrzeuge 70.000 € 70.000 € 
   
c2) Maschinen/Geräte 30.000 €  30.000 € 
   
c3) Geringwertige Wirtschaftsgüter  15.000 € 15.000 € 
    
c4) Baumaßnahmen 795.000 €  420.000 € 
    
c5) Sonstiges 202.000 €  270.000 €

23  Wirtschaftsplan 2018 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Erläuterungen zum Vermögensplan 2018 (Investitionen) 
 
a)  Stadtreinigung  1. 451 .000  € 
   
a1)  Straßenreinigung  
 
In dieser Position werden die Mittel für die Ersatz be- 
schaffung von sechs Kehrmaschinen unterschiedli- 
cher Bauart benötigt. 
 
1.020 .000 € 
a2) Winterdienst  
 
Die Mittel werden für die Ersatzbeschaffung von zwei 
Radwegebetreuungsgeräten, zwei Aufbaustreuauto- 
maten, einem Anhängerstreuautomat, zwei Vorbau- 
besen und drei Räumschildern unterschiedlicher 
Bauart sowie für eine Soleaufbereitungsanlage und 
zwei Soletanks benötigt. 
 
413 .000 € 
 
a3) 
 
 
 
Sonstiges 
Der Ansatz beinhaltet die Ersatzbeschaffung von di-
versen Maschinen und Geräten. Der Ansatz beinhal- 
tet ebenfalls die Ersatzbeschaffung von Wirtschafts - 
gütern gem. § 6 Abs. 2 EStG. 
 
 
18.000 € 
 
 
 
 
 
b) 
 
Abfallwirtschaft   6.431 .000 € 
b1)  Abfallabfuhr  2. 756 .000 € 
 
b1.1)   
 
Abfall- u. Wertstoffbehälter  
 
650.000 € 
  
Der Ansatz ist vorgesehen für die Ersatzbeschaffung  
von Abfallgefäßen, Großbehältern, Papierkörben, Big  
Bellys, Unterflurcontainern und Einhausungen sowie 
Containern und Presscontainern. 
 
 
 
b1.2)   
 
 
 
 
Fahrzeuge  
 
Die Mittel werden veranschlagt für die Ersatzbeschaf- 
fung von sechs Abfallsammelfahrzeugen mit unter- 
schiedlichen Aufbauten, einem Lkw-Fahrgestell mit 
Absetzkipperaufbau, zwei Lkw-Fahrgestellen mit Ab- 
rollkipperaufbauten und Winterdienstausstattung, 
einem Lkw mit Kofferaufbau und Ladebordwand so- 
wie einem Lkw-Fahrgestell mit Behälterreinigungs- 
aufbau. 
 
2. 088 .000 €

24  Wirtschaftsplan 2018 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 
b1.3) 
 
Sonstiges  
 
Der Ansatz beinhaltet die Ersatzbeschaffung von di-
versen Maschinen und Geräten. Der Ansatz beinhal- 
tet ebenfalls die Ersatzbeschaffung von Wirtschafts - 
gütern gem. § 6 Abs. 1 bzw. 2a EStG. 
 
18 .000 € 
 
b1.4) Errichtung von Annahmestellen  
 
In 2018 sind keine Maßnahmen vorgesehen. 
 
0 € 
 
b2) 
 
Abfallverwertung/ -entsorgung  3. 675 .000 € 
b2.1)  Fahrzeuge/Geräte  
 
Die Mittel sind vorgesehen für die Beschaffung von 
drei Radladern, zwei Hakenliftfahrzeugen, einem Ga-
belstapler, einem Hubsteiger und zusätzlichen Sam- 
melcontainern für den Anlagenbetrieb am Entsor- 
gungszentrum Münster. Ein weiterer Ansatz ist für die 
Erneuerung der Steuerungstechnik der mechani- 
schen Restabfallaufbereitungsanlage vorgesehen. 
 
1. 155 .000 € 
b2.2) Baukosten Infrastruktur Entsorgungszentrum  
 
Die Mittel werden für die Errichtung einer Lager-
/Unterstellhalle für die mechanisch-biologische Ab-
fallverwertungsanlage, für einen Betonboden für die  
mechanische Restabfallaufbereitungsanlage, einen 
Waschplatz am Entsorgungszentrum Münster, für die 
Verlagerung von Betriebseinrichtungen sowie für eine 
erforderliche Grabenverrohrung im Bereich der Stra-
ße „Zum Heidehof“ benötigt. 
 
2.420 .000 € 
 
 
 
b2.3) Errichtung von abfallwirtschaftlichen Anlagen  
 
Die Mittel sind für Planungsleistungen zur Erweite-
rung der Photovoltaikanlage auf der Zentraldeponie II 
vorgesehen. 
 
50 .000 € 
b2.4) Sonstiges  
 
Der Ansatz beinhaltet die Beschaffung von diversen 
Maschinen und Geräten sowie die Beschaffung von 
Wirtschaftsgütern gem. § 6 Abs. 1 bzw. 2a EStG. 
50 .000 € 
 
   
c)  Gemeinsame Anlagen  1.112 .000 € 
   
c1)   Fahrzeuge  
 
70 .000  €

25  Wirtschaftsplan 2018 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 In dieser Position sind die Mittel für die Ersatzbe - 
schaffung von einem PKW und einem Gabelstapler 
vorgesehen. 
 
 
 
c2)   Maschinen/Geräte  30 .000  € 
   
 Im Ansatz enthalten ist die Ersatzbeschaffung von 
Maschinen und Geräten für die Zentralwerkstatt.  
 
   
 
c3)   Geringwertige Wirtschaftsgüter  15 .000 € 
   
 Der Ansatz beinhaltet die Beschaffung von diversen  
Maschinen und Geräten. Der Ansatz beinhaltet eben- 
falls die Beschaffung von Wirtschaftsgütern gem. § 6 
Abs. 2 EStG. 
 
   
c4)   Baumaßnahmen  795 .00 0 € 
  
Die Mittel werden für die Sanierung der Dachflächen  
des Sozialtraktes, für die Pkw-Ladeinfrastruktur in klu- 
sive der Speichereinheit, für eine Lkw-Waschanlage 
sowie für eine Photovoltaikanlage benötigt.  
 
 
c5) Sonstiges  
 
Die Mittel sind vorgesehen für die Ersatzbeschaffun g 
von Büromöbeln und Stühlen in Höhe von 20.000 €. 
 
Für die Beschaffung von EDV-Hardware und Soft- 
ware werden 182.000 € benötigt.  
202 .000 €

26  Wirtschaftsplan 2018 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Anlage: Mittelfristiger Finanzplan Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 2018 – 2022 
 
 
 
  
Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Plan 2021 Plan 2022 
Investitionen 
a) Stadtreinigung 1.451.000,00 €            1.368.000,00 €             1.368.000,00 €            1.368.000,00 €            1.368.000,00 €            
a1) Straßenreinigung 1.020.000,00 €            850.000,00 €               850.000,00 €               850.000,00 €               850.000,00 €               
a2) Winterdienst 413.000,00 €               500.000,00 €               500.000,00 €               500.000,00 €               500.000,00 €               
a3) Sonstiges 18.000,00 €                 18.000,00 €                 18.000,00 €                 18.000,00 €                18.000,00 €                
b) Abfallwirtschaft 6.431.000,00 €            4.868.000,00 €             4.018.000,00 €            4.018.000,00 €            4.018.000,00 €            
b1) Abfallabfuhr 2.756.000,00 €            3.068.000,00 €             2.718.000,00 €            2.718.000,00 €            2.718.000,00 €            
b11) Abfall- und Wertstoffbehälter 650.000,00 €               700.000,00 €               700.000,00 €               700.000,00 €               700.000,00 €               
b12) Fahrzeuge 2.088.000,00 €            2.000.000,00 €             2.000.000,00 €            2.000.000,00 €            2.000.000,00 €            
b13) Sonstiges 18.000,00 €                 18.000,00 €                 18.000,00 €                 18.000,00 €                18.000,00 €                
b14) Errichtung von Annahmestellen -  €                          350.000,00 €               -  €                          -  €                          -  €                          
b2) Abfallverwertung/-entsorgung 3.675.000,00 €            1.800.000,00 €             1.300.000,00 €            1.300.000,00 €            1.300.000,00 €            
b21) Fahrzeuge 1.155.000,00 €            750.000,00 €               750.000,00 €               750.000,00 €               750.000,00 €               
b22) Baukosten Infrastruktur 2.420.000,00 €            1.000.000,00 €             500.000,00 €               500.000,00 €               500.000,00 €               
b23) Errichtung abfallwirtschaftlicher Anlagen 50.000 ,00 €                 -  €                           -  €                          -  €                          -  €                          
b24) Sonstiges 50.000,00 €                 50.000,00 €                 50.000,00 €                 50.000,00 €                50.000,00 €                
c) Gemeinsame Anlagen 1.112.000,00 €            245.000,00 €               245.000,00 €               245.000,00 €               245.000,00 €               
c1) Fahrzeuge 70.000,00 €                 50.000,00 €                 50.000,00 €                 50.000,00 €                50.000,00 €                
c2) Maschinen und Geräte 30.000,00 €                 50.000,00 €                 50.000,00 €                 50.000,00 €                50.000,00 €                
c3) Geringwertige Wirtschaftsgüter 15.000,00 €                 15.000,00 €                 15.000,00 €                 15.000,00 €                15.000,00 €                
c4) Baumaßnahmen 795.000,00 €               -  €                           -  €                          -  €                          -  €                          
c5) Sonstiges 202.000,00 €               130.000,00 €               130.000,00 €               130.000,00 €               130.000,00 €               
Darlehenstilgung -  €                          500.000,00 €               650.000,00 €               650.000,00 €               650.000,00 €               
Gesamt 8.994.000,00 €            6.981.000,00 €             6.281.000,00 €            6.281.000,00 €            6.281.000,00 €            
Deckungsmittel 
Zuführung zu Rückstellungen 561.000,00 €               
Regelabschreibungen 6.653.000,00 €            6.981.000,00 €             6.281.000,00 €            6.281.000,00 €            6.281.000,00 €            
Aufnahme von Krediten -  €                          
Jahresüberschuss 1.780.000,00 €            
Gesamt 8.994.000,00 €            6.981.000,00 €             6.281.000,00 €            6.281.000,00 €            6.281.000,00 €

27  Wirtschaftsplan 2018 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
4. Stellenübersicht 2018  
der AWM    
 
 
 
Stellenübersicht der Arbeitnehmer/-innen 
 
 
Entgeltgruppe Stellen 2018  Abweichungen  
gegenüber 2017 Stellen 2017 Ist -Besetzung 
30.06.2017 
Vermerke / 
Erläuterungen 
 
EGr. 15 Ü 
 
1,00  
 
- 
 
1,00  
 
1,00    
EGr. 15 1,00  - 1,00  1,00    
EGr. 14 2,00  - 2,00  1,86    
EGr. 13 2,00  - 2,00  2,00   
EGr. 12 3,50  - 3,50  3,64    
EGr. 11 2,50  - 2,50  2,50    
EGr. 10 8,50  - 8,50  7,77    
EGr. 9c 2,00  + 2 0,00  0,00   
EGr. 9b 10,00  + 10 0,00  0,00   
EGr. 9a 5,00  + 5 0,00  0,00   
EGr. 9 0,00  - 10 10,00  8,77    
EGr. 9 V 0,00  - 1 1,00  1,00    
EGr. 8 6,00  - 1 7,00  7,00    
EGr. 7 18,50  + 1,5 17,00  14,80    
EGr. 6 158,28  - 2,5 160,78  158,38    
EGr. 5 6,50  - 6,50  6,50    
EGr. 4 140,50  - 3 143,50  143,50   
EGr. 3 2,26  - 2,26  2,26    
EGr. 1 1,50  - 1,50  1,50   
Summe  371,04  + 1  370,04  363,48   
nachrichtlich: 
Auszubildende 12,00 
 - 12,00  10,00

28  Wirtschaftsplan 2018 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
nachrichtlich: 
 
Übersicht der Stellen für Beamte/innen 
 
 
Besoldungs- 
gruppen 
 
Stel- 
len 
2018 
 
Stel- 
len 
2017 
 
Abweichungen 
gegenüber 
2017 
 
Ist-Besetzung 
30.06.2017 
 
 
 
Bemerkun- 
gen 
 
A13 1. Ein- 
stiegsamt 
 
1,00 
 
1,00 
 
- 
 
1,00 
 
 
 
A12 
 
2,00 
 
2,00 
 
- 
 
2,00 
 
 
 
A9 Laufbahn- 
gruppe 1 
 
1,00 
 
1,00 
 
- 
 
1,00 
 
 
 
A8 
 
1,00 
 
1,00 
 
- 
 
1,00 
 
 
 
insgesamt 
 
5,00 
 
5,00 
 
- 
 
5,00 
 
 
 
 
Einzelaufstellungen  
 
Stellenvermehrungen 
 
Lfd. Nr. Anzahl Bewertung Funktion / 
Aufgabengebiet 
Begründung 
1. 1,00 EGr. 9b Sachbearbeiter/-in 
IT-Koordination 
Zwingender Mehrbedarf im Sachgebiet 
Datenverarbeitung. Die Stelle wurde zum 
01.08.2017 überplanmäßig eingerichtet. 
2. 1,00 EGr. 9b Sachbearbeiter/-in 
Abfallwirtschaftsbera- 
tung 
Zusätzlicher Personalbedarf für den Ar- 
beitsbereich Umweltbildung und Abfallpä- 
dagogik. Die Stelle wurde zum 01.09.2017 
überplanmäßig eingerichtet. 
3. 1,00 EGr. 9a Schichtführer/-in 
Betrieb mechanische 
Restabfallaufberei- 
tungsanlage 
Der Betrieb der MRA erfolgt im Zwei- 
schichtbetrieb. Bislang existierte nur eine 
Planstelle für einen Schichtführer. Die 
Stelle wurde zum 01.10.2017 überplanmä- 
ßig eingerichtet 
4. 1,00 EGr. 9a Elektromeister/in 
Betrieb biologische 
Verwertungsanlage 
Durch diese Stelle werden bisherige bezo- 
gene Leistungen ersetzt. Die Stelle wurde 
zum 01.10.2017 überplanmäßig eingerich- 
tet 
5. 1,00 EGr. 6 Schlosser/in 
Betrieb biologische 
Verwertungsanlage 
Durch diese Stelle werden bisherige bezo- 
gene Leistungen ersetzt. Die Stelle wurde 
zum 01.10.2017 überplanmäßig eingerich- 
tet 
6. 2,00 EGr. 6 Kraftfahrer/in 
Technik EZM 
Durch diese Stellen werden bisherige 
bezogene Leistungen ersetzt. Die Stellen 
wurden zum 01.10.2017 überplanmäßig 
eingerichtet

29  Wirtschaftsplan 2018 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
 
 
Stelleneinsparungen 
 
Lfd. Nr. Anzahl Bewertung Funktion / 
Aufgabengebiet 
Begründung 
1. 3,00 EGr. 6 Kraftwagenfahrer/-in 
Wertstofftonne 
Die Stellen wurden zum Wirtschaftsplan 
2014 eingerichtet und bislang nicht be- 
setzt.  
2. 3,00 EGr. 4 Mülllader/-in 
Wertstofftonne 
Die Stellen wurden zum Wirtschaftsplan 
2014 eingerichtet und bislang nicht be- 
setzt.  
 
 
 
Nachrichtlich: Zeitlich befristete Projekte – ohne Einrichtung von Stellen –  
 
Lfd. 
Nr. 
Anzahl Bewer- 
tung 
Projekte/Programme Bemerkungen  
1. 0,75 A 13 L2E2 Personal-, Organisati- 
ons- und Gesundheits- 
angelegenheiten 
Personalangelegenheiten, Ausbildungskoor- 
dination, Umsetzung von Maßnahmen des 
betrieblichen Gesundheitsmanagements. 
Projektdauer: 3 Jahre 
2. 1,00 EGr. 9a Rechtssichere Organi- 
sation / Sammlung und 
Verwertung von Altklei- 
dern 
Koordination sämtlicher Fortbildungen und 
Unterweisungen der AWM / Überwachung 
der in Münster aufgestellten Altkleidercon- 
tainer. Projektzeitraum: 01.01.2017 -  
31.12.2018 
3. 1,00 EGr. 4 Soziale Stadt Kinder- 
haus-Brüningheide 
 
Reinigung im Bereich von Großwohnanla- 
gen; Verlängerung des Projekts um 1 weite- 
res Jahr; Finanzierung über einen Beschäfti- 
gungszuschuss nach § 16e SGB II. 
4. 1,00 EGr. 6 Abfuhr von Elektro- 
schrott- und Unterflur- 
containern 
Aufgaben wurden bis 2014 aus dem Stellen- 
pool der Abfallabfuhr miterledigt; aufgrund 
zunehmender Fallzahlen zunächst befristete 
Einrichtung einer Stelle. Entscheidung über 
die Einrichtung einer Planstelle erfolgt zum 
Wirtschaftsplan des Jahres 2019. 
5. 1,00 EGr. 6 Entsorgung von Abfäl- 
len aus Flüchtlingsun- 
terkünften 
Kraftwagenfahrer/in zur Abfallentsorgung in 
den Flüchtlingsunterkünften der Stadt Müns- 
ter  
6. 2,00 EGr. 4 Entsorgung von Abfäl- 
len aus Flüchtlingsun- 
terkünften 
Mülllader/innen zur Abfallentsorgung in den 
Flüchtlingsunterkünften der Stadt Münster  
7. 2,00 EGr. 6 Abfuhr von Leichtverpa- 
ckungsmaterial im Auf- 
trag der Fa. Remondis 
Kraftwagenfahrer/innen; Übernahme von 
Teilleistungen aus dem Auftrag der Dualen 
Systeme  zur LVP-Sammlung. Projektzeit- 
raum: 01.01.2017 – 31.12.2019. Die Kosten 
werden von der Fa. Remondis getragen. 
8. 0,50 EGr. 3 Erfassung des Ver- 
schmutzungsgrades der 
Straßen in Münster 
Ziel: Optimierung der Reinigungsintervalle 
und Reinigungsintensitäten. Projektdauer: 
31.08.2018

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Lfd. 
Nr. 
Anzahl Bewer- 
tung 
Projekte/Programme Bemerkungen  
9. 1,00 EGr. 10 Ingenieur/in Betrieb 
Entsorgungszentrum 
Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur 
weiteren Nutzung der alten Bioabfallvergä- 
rungsanlage. Projektdauer: 6 Monate 
10. 1,00 EGr. 4 Hilfskraft Annahmestel- 
len 
Einsatzmöglichkeit für leistungseinge- 
schränkte/n Mitarbeiter/in auf Recyclinghö- 
fen 
11. 1,00 EGr. 6 Betreuung und Umset- 
zung der abfallwirt- 
schaftlichen Maßnah- 
men in Flüchtlingsunter- 
künften  
Unterstützung des Vertriebs-Innendienstes 
als Vertretung des mit der Betreuung der 
Flüchtlingsunterkünfte befassten Sachbear- 
beiters. 
12. 1,00 EGr. 9 Abfallberatung in Flücht- 
lingsunterkünften 
Information über Abfalltrennung und richtige 
Entsorgung in Flüchtlingswohnheimen. Pro- 
jektdauer: 2 Jahre 
13. 1,00 EGr. 5  Kundenservice „Aktion Biotonne“: Bearbeitung und Doku- 
mentation von Rückmeldungen, Anfragen 
und Beschwerden zu falsch befüllten Bio- 
tonnen. Projektdauer: 2 Jahre

31  Wirtschaftsplan 2018 
 
 
 
  
         
         
         
         
 
Impressum 
 
Stadt Münster 
Der Oberbürgermeister 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
Dezember 2017

Beratungsverlauf (4)

30.11.2017 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 43 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2017 Rat
TOP 38 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Rösnerstraße
  • Zum Heidehof
  • Brüningheide

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0887/2017
Typ
Vorlagen
Datum
09.10.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37