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V/0188/2019

Vorzeitige Auflösung der Fürstin-von-Gallitzin-Realschule, Manfred-von-Richtfofen-Str. 46, 48145 Münster, zum 31.07.2019

Vorlagen 21.02.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.04.2019, TOP 21

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2567 Zeichen

Anlage A zur V/0188/2019 
Kurzüberblick 
Gemäß Schulgesetz §81 Absatz 2 entscheidet der Schulträger auf Grundlage der Schulentwick-
lungsplanung über die Errichtung, Änderung oder Auflösung einer Schule. 
Aufgrund der geringen Anzahl der Schülerinnen und Schüler im kommenden 10. Jahrgang soll 
die Fürstin-von-Gallitzin-Realschule zum Schuljahresende 2018/2019 vorzeitig aufgelöst werden. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen 
„Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt mit dieser Produktgruppe für die städtischen Schu-
len den erforderlichen Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergän-
zende kommunale Personal zur Verfügung. Darüber hinaus gestaltet es die schulische Bildung 
durch Steuerung, Koordination und Impulsgebung. 
Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden,  
-einen den Lehrplänen entsprechenden 
-qualitativ guten 
-die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe zu berücksichtigenden 
Unterreicht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen. Bildungsergänzende Einrich-
tungen und nichtstädtische Schulen werden unterstützt. Die Aufgabenerledigung erfolgt in Ab-
grenzung zu den Aufgaben und Zuständigkeiten des Landes in Kooperation mit allen handelnden 
Personen.“ 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtsgrundlagen: 
 
§81 Abs.1 Schulgesetz NRW 
„Gemeinden und Kreise, die Schulträgeraufgaben erfüllen, sind verpflichtet, durch schulorganisato-
rische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Sie legen hierzu 
die Schulgrößen fest. […]“ 
 
 
§81 Abs. 2 Schulgesetz NRW 
„Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schul-
träger ist, beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. […] Der Be-
schluss ist schriftlich festzulegen und auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung zu begrün-
den“

Beschlussvorlage

3274 Zeichen

V/0188/2019 
V/0188/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Vorzeitige Auflösung der Fürstin-von-Gallitzin-Realschule, Manfred-von-Richtfofen-Str. 46, 48145 
Münster, zum Schuljahresende 2018/2019 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   19.03.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   03.04.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt die vorzeitige Auflösung der Fürstin -von-Gallitzin-Realschule zum 
31.07.2019 gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW, da zum Schuljahr 2019/2020 le-
diglich noch eine Abschlussklasse verbleibt.  
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 
 
2.1   die Schülerinnen und Schüler des jetzigen 9.    Jahrgangs die Möglichkeit erha l-
ten, geschlossen den 10. Jahrgang an der Erna-de-Vries-Realschule zu absolvieren. 
 
2.2   die an der Fürstin -von-Gallitzin-Realschule verortete Schulsozialarbeiterstelle 
(0,75 VZÄ) für das Schuljahr 2019/2020 zunächst zur Erna -de-Vries-Realschule über-
geht, um die Abschlussklasse zu begleiten.   
 
 
 
Begründung: 
 
Am 30.10.2014 hat der Rat der Stadt Münster die auslaufende Auflösung der Fürstin -von-
Gallitzin-Realschule ab dem Schuljahr 2015/2016 beschlossen (vgl. Vorlage V/0850/2014/2). 
Regulär würde die Schule daher zum 01.08.2020 vollständig aufgelöst sein. 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
22.02.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Averbeck 
Telefon: 492-4074 
AverbeckJ@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0188/2019 
Im laufenden Schulj ahr 2018/2019 befinden sich noch eine Klasse des 9. Jahrgangs und 
zwei Klassen des 10. Jahrgangs an der Fürstin -von-Gallitzin-Realschule. Die beiden 10. 
Klassen werden in diesem Schuljahr den Abschluss erreichen. Dadurch verbleibt im Schu l-
jahr 2019/2020 no ch eine Abschlussklasse mit voraussichtlich 22 Schülerinnen und Sch ü-
lern. Angesichts dieser Größe ist die Weiterführung im abschließenden Jahrgang bis Mitte 
2020 weder schulorganisatorisch noch schulfachlich vertretbar.  
 
In Absprache zwischen Schule, Elte rn, Schulaufsicht und Schulverwaltung ist deshalb vera b-
redet worden, die Fürstin -von-Gallitzin-Schule zum kommenden Schuljahresende aufzul ö-
sen. Die Beschulung der verbleibenden Schülerinnen und Schüler kann durch die Aufnahme 
an der Erna -de-Vries-Realschule sichergestellt werden.  Die Schülerinnen und Schüler we r-
den dann Schülerinnen und Schüler der Erna-de-Vries-Schule. 
  
Die Schülerinnen und Schüler werden zunächst bei diesem Übergang von dem/der Schuls o-
zialarbeiter/-in (0,75 VZÄ) begleitet.  
 
Die Schulverwaltung steht im Kontakt mit der Schulleitung der Fürstin-von-Gallitzin Realschu-
le. Die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Elternvertretung sind über die Absicht der vorzeit i-
gen Auflösung informiert. Die Eltern wurden im Rahmen eines Elternabends am 23.01.20 19 
über das schulorganisatorische Vorhaben informiert. Ende Februar wird sich die Schulkonf e-
renz in ihrer Sitzung mit der vorzeitigen Auflösung beschäftigen. Die Schulleitung hat die Z u-
stimmung der Schulkonferenz signalisiert. Der Beschluss der Schulkonferenz wird nachg e-
reicht. 
 
I.V. 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (4)

12.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.03.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.04.2019 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0188/2019
Typ
Vorlagen
Datum
21.02.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37