V/0188/2019
Vorzeitige Auflösung der Fürstin-von-Gallitzin-Realschule, Manfred-von-Richtfofen-Str. 46, 48145 Münster, zum 31.07.2019
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Anlage A
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Anlage A zur V/0188/2019 Kurzüberblick Gemäß Schulgesetz §81 Absatz 2 entscheidet der Schulträger auf Grundlage der Schulentwick- lungsplanung über die Errichtung, Änderung oder Auflösung einer Schule. Aufgrund der geringen Anzahl der Schülerinnen und Schüler im kommenden 10. Jahrgang soll die Fürstin-von-Gallitzin-Realschule zum Schuljahresende 2018/2019 vorzeitig aufgelöst werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt mit dieser Produktgruppe für die städtischen Schu- len den erforderlichen Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergän- zende kommunale Personal zur Verfügung. Darüber hinaus gestaltet es die schulische Bildung durch Steuerung, Koordination und Impulsgebung. Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, -einen den Lehrplänen entsprechenden -qualitativ guten -die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe zu berücksichtigenden Unterreicht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen. Bildungsergänzende Einrich- tungen und nichtstädtische Schulen werden unterstützt. Die Aufgabenerledigung erfolgt in Ab- grenzung zu den Aufgaben und Zuständigkeiten des Landes in Kooperation mit allen handelnden Personen.“ Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtsgrundlagen: §81 Abs.1 Schulgesetz NRW „Gemeinden und Kreise, die Schulträgeraufgaben erfüllen, sind verpflichtet, durch schulorganisato- rische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Sie legen hierzu die Schulgrößen fest. […]“ §81 Abs. 2 Schulgesetz NRW „Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schul- träger ist, beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. […] Der Be- schluss ist schriftlich festzulegen und auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung zu begrün- den“
Beschlussvorlage
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V/0188/2019 V/0188/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Vorzeitige Auflösung der Fürstin-von-Gallitzin-Realschule, Manfred-von-Richtfofen-Str. 46, 48145 Münster, zum Schuljahresende 2018/2019 Beratungsfolge 12.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 19.03.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 03.04.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt die vorzeitige Auflösung der Fürstin -von-Gallitzin-Realschule zum 31.07.2019 gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW, da zum Schuljahr 2019/2020 le- diglich noch eine Abschlussklasse verbleibt. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass 2.1 die Schülerinnen und Schüler des jetzigen 9. Jahrgangs die Möglichkeit erha l- ten, geschlossen den 10. Jahrgang an der Erna-de-Vries-Realschule zu absolvieren. 2.2 die an der Fürstin -von-Gallitzin-Realschule verortete Schulsozialarbeiterstelle (0,75 VZÄ) für das Schuljahr 2019/2020 zunächst zur Erna -de-Vries-Realschule über- geht, um die Abschlussklasse zu begleiten. Begründung: Am 30.10.2014 hat der Rat der Stadt Münster die auslaufende Auflösung der Fürstin -von- Gallitzin-Realschule ab dem Schuljahr 2015/2016 beschlossen (vgl. Vorlage V/0850/2014/2). Regulär würde die Schule daher zum 01.08.2020 vollständig aufgelöst sein. Amt für Schule und Weiterbildung 22.02.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Averbeck Telefon: 492-4074 AverbeckJ@stadt- muenster.de - 2 - V/0188/2019 Im laufenden Schulj ahr 2018/2019 befinden sich noch eine Klasse des 9. Jahrgangs und zwei Klassen des 10. Jahrgangs an der Fürstin -von-Gallitzin-Realschule. Die beiden 10. Klassen werden in diesem Schuljahr den Abschluss erreichen. Dadurch verbleibt im Schu l- jahr 2019/2020 no ch eine Abschlussklasse mit voraussichtlich 22 Schülerinnen und Sch ü- lern. Angesichts dieser Größe ist die Weiterführung im abschließenden Jahrgang bis Mitte 2020 weder schulorganisatorisch noch schulfachlich vertretbar. In Absprache zwischen Schule, Elte rn, Schulaufsicht und Schulverwaltung ist deshalb vera b- redet worden, die Fürstin -von-Gallitzin-Schule zum kommenden Schuljahresende aufzul ö- sen. Die Beschulung der verbleibenden Schülerinnen und Schüler kann durch die Aufnahme an der Erna -de-Vries-Realschule sichergestellt werden. Die Schülerinnen und Schüler we r- den dann Schülerinnen und Schüler der Erna-de-Vries-Schule. Die Schülerinnen und Schüler werden zunächst bei diesem Übergang von dem/der Schuls o- zialarbeiter/-in (0,75 VZÄ) begleitet. Die Schulverwaltung steht im Kontakt mit der Schulleitung der Fürstin-von-Gallitzin Realschu- le. Die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Elternvertretung sind über die Absicht der vorzeit i- gen Auflösung informiert. Die Eltern wurden im Rahmen eines Elternabends am 23.01.20 19 über das schulorganisatorische Vorhaben informiert. Ende Februar wird sich die Schulkonf e- renz in ihrer Sitzung mit der vorzeitigen Auflösung beschäftigen. Die Schulleitung hat die Z u- stimmung der Schulkonferenz signalisiert. Der Beschluss der Schulkonferenz wird nachg e- reicht. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0188/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.02.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37