Mandari Insight

V/0247/2022

European Energy Award 2022 - Energiepolitisches Arbeitsprogramm

Vorlagen 05.04.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.05.2022, TOP 34

Anlage A

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Ansehen

Energiepolitisches Arbeitsprogramm 2022_final_Aktualisierung Dezernat III

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

1880 Zeichen

Anlage A zur V/0247/2022
Kurzüberblick
European Energy Award 2022 - Energiepolitisches Arbeitsprogramm
Das im Rahmen des European Energy Award entwickelte energiepolitische Arbeitsprogramm
muss zur Durchführung der anstehenden Re-Zertifizierung vorgelegt und beschlossen werden.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Der EEA ist ein Programm zur Qualifizierung und Auszeichnung von Städten und Gemeinden, die
durch den effizienten Umgang mit Energie und der verstärkten Nutzung von erneuerbaren
Energieträgern einen Beitrag zu einer zukunftsverträglichen Entwicklung unserer Gesellschaft
geleistet haben und weiterhin leisten wollen. Der EEA dient sowohl als effizientes
Controllinginstrument als auch zum EU-weiten Benchmarking der Kommunen im Bereich
Energieeffizienz.
Damit die Zertifizierung im Juni 2022 durchgeführt werden kann, muss das energiepolitische
Arbeitsprogramms im Mai 2022 beschlossen werden.
Finanzierung
Produktgruppe: unterschiedliche
Produktgruppen
unterschiedliche Produktgruppen in den beteiligten
Ämtern
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? x Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein
Bereits veranschlagt? x Ja Nein
Die zur Umsetzung der Einzelmaßnahmen erforderlichen Finanzmittel sind in den Budgets der
beteiligten Ämter enthalten.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
x vollständig
freiwillig
Der Rat der Stadt Münster hat am 31.01.2018 die erneute Fortführung der T eilnahmeder Stadt
Münster am European Energy Award (EEA) beschlossen (V/1057/2017).
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Mit der Vorlage werden die Klimaschutzaktivitäten der Stadt Münster positiv unterstützt.

Energiepolitisches Arbeitsprogramm 2022_final_Aktualisierung Dezernat III

22250 Zeichen

Kommune Stadt Münster
Energiepolitisches Arbeitsprogramm
14.04.2022
1.1.1 Klimastrategie auf 
Kommunenebene, 
Energieperspektiven
01.09.2020 2022 Entwicklung eines Klimachecks von Ratsbeschlüssen gemäß 
Orientierungshilfe zur Prüfung der Klimaverträglichkeit in den Städten 
(Deutscher Städtetag).
In Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Amt für Bürger- und 
Ratsservice soll eine Methode entwickelt werden, wie Ratsbeschlüsse 
einer Klimaverträglichkeits-Prüfung unterzogen werden können.
Amt 67, Amt 33, Klenko Start / Beschluss / 
Planung
1 keine
1.1.2 Klimaschutz- und 
Energiekonzept 
01.11.2017 2030 Umsetzung des Masterplans 100% Klimaschutz für die Stadt Münster mit 
Neuausrichtung auf Klimaneutralität 2030.
Klenko in Umsetzung 1 keine
1.1.5 Abfallkonzept nicht definiert laufend Optimierung der Abfallwirtschaft unter dem Aspekt des Klimaschutzes bei 
den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster. Die Fortschreibung erfolgt in 2022.
AWM Start / Beschluss / 
Planung
1 keine
1.1.5 Fortschreibung des 
Abfallwirtschaftskonzept
nicht definiert laufend Das Abfallwirtschaftskonzept der Stadt wird kontinuierlich fortgeschrieben 
(2007/2010/2016). Das aktuelle AWK wurde für den Zeitraum 2016 - 2021 
fortgeschrieben und beschlossen. Weitere Fortschreibung des 
Abfallwirtschaftskonzeptes.
AWM Start / Beschluss / 
Planung
3 keine
1.2.1 Kommunale 
Energieplanung
01.02.2021 laufend Ausbau und Optimierung des Fernwärmenetzes durch:
- Schaffung von Ringschlüssen, Erneuerung der
Haupttransportleitung am östl. Ring, Schaffung neuer
Hausanschlüsse im laufenden Ausbau
- Analyse des Wärmenetzes mittels Thermografiebefliegung (seit 2021 
abgeschlossen) und Effizienzsteigerung durch höhere Rohrqualität 
(Dämmstufe 3 und Leckwarnsystem) im laufenden Ausbau 
- Konzeptentwicklung zur Absenkung der Rücklauftemperatur im 
Fernwärmenetz im Jahr 2020
Für 2022 Beschaffung und Etablierung einer gebäudezentrierten 
Energienutzungsplanung zwischen Stadtwerke und Stadt. Beinhaltet 
Wärmeplanung und Ausweisung von Flächen für erneuerbare 
Energieerzeugung, wie auch die Strategieplanung für weitere 
quartiersbezogene Maßnahmen im Bereich Energie.
Stadtwerke Münster, 
Klenko, Amt 61
in Umsetzung 1 keine
Priorität zusätzliche 
Kosten in €Zuständigkeit StatusMaß-
nahmen- Maßnahmentitel Beginn Fertig Beschreibung der geplanten Maßnahmen
1. Entwicklungsplanung, Raumordnung

1.2.2 Mobilitäts- und 
Verkehrsplanung
01.02.2020 01.09.2023 Der neu aufzustellende Masterplan „Mobilität Münster 2035+“ soll 
Verkehrsträger übergreifend erstmalig Ziele und grundsätzliche Strategien 
zum Umgang mit den verkehrlichen Herausforderungen der wachsenden 
Stadt Münster definieren sowie zeitlich gestufte Handlungs- und 
Maßnahmenempfehlungen zur Erreichung eines nachhaltigen 
stadtverträglichen Verkehrsgeschehens in Münster aufzeigen. Er soll 
damit nicht nur die Ziele, Strategien und Maßnahmen bereits vorhandener 
sektoraler verkehrlicher Fachpläne (z.B. 3. Nahverkehrsplan Stadt 
Münster, Radverkehrskonzept Münster 2025, 
Verkehrssicherheitsprogramm) auf Komptabilität prüfen, als 
übergeordnetes Planwerk bündeln und Synergien nutzbar machen, 
sondern darüber hinaus in insgesamt vier Szenarien, die aktuell entwickelt 
werden, neue Ideen für die Mobilität der Zukunft in Münster generieren. 
Amt 66 in Umsetzung 1 keine
1.2.2 Ausweisung und 
Ausbau von 
Fahrradstraßen
01.01.2020 laufend Der Ausbau von Fahrradstraßen soll laufend ausgeweitet und intensiviert 
werden. Konzeptionelle Grundlagen und begleitende
Maßnahmen hierfür sind u.a.:
Masterplan Mobilität 2035+
Radverkehrskonzept 2025
Nahverkehrsplan Münster
Reaktivierung WLE
Einrichtung von Busspuren an großen Einfallstraßen
Ausbau der Velorouten 
Fahrradnetz 2.0
Dez III / Amt 66 Start / Beschluss / 
Planung
1 keine
1.3.1 Grundstückseigentümer-
verbindliche Instrumente
2021 laufend Die PV-Versorgung im Wohn- und nicht-Wohnbereich ist grundsätzlich 
aktiver Klimaschutz und auch wirtschaftlich gut darstellbar. Die 1kW 
Mindestforderung sollen einen Anreiz, insbesondere im Wohnbereich, 
darstellen. Unter Berücksichtigung eines Ausbaus auch auf 
Bürogebäuden wird von einem Potenzial von durschnittlich ca. 10 kWp pro 
Gebäude ausgegangen. Die Kombination mit Gründach in 
Grundstückskaufverträgen und Städtebauverträgen wird angestrebt. Seit 
Oktober 2021 Effizienzhaus /-gebäudestandard EH-40 und Solarstandard 
als verpflichtende Vorgabe in Grundstückskaufverträgen und 
städtebaulichen Verträgen.
Amt 23, Amt 61, Klenko Beschlossen 1 keine
1.3.1 weitere Verbesserung 
der Festsetzung von 
Wärmedämmstandards 
in den 
Grundstückskaufverträg
en
01.01.2016 01.10.2021 Eine weitere Verbesserung der Festsetzung von Wärmedämmstandards 
in den Grundstückskaufverträgen ist bis 2020 geplant (Weiterentwicklung 
der Wärmedämmstandards bei Wohn- und Nichtwohngebäuden in 
Grundstückskaufverträgen und Städtebauverträgen). Seit Oktober 2021 
Effizienzhaus /-gebäudestandard EH-40 und Solarstandard als 
verpflichtende Vorgabe in Grundstückskaufverträgen und städtebaulichen 
Verträgen.
Amt 23, Klenko Beschlossen 3 keine
1.4.2 Beratung zu Energie 
und Klimaschutz im 
Bauverfahren
2005 laufend Beratung über die städtischen Stellen und die Verbraucherzentrale zum 
Thema Energieeffizienter Neubau
Klenko, VZ in Umsetzung 4 keine
2. Kommunale Gebäude, Anlagen

2.1.4 Sanierungsplanung / -
konzept
01.01.2015 laufend Kontinuierliche Fortführung des Sanierungskonzeptes.
Für 2019 ff sind weitere energetische Sanierungen geplant. Insgesamt 
stehen bis Ende 2025 42 Mio. € zur Verfügung. Ziel ist, bis 2030 rund 50 
Standorte energetisch zu sanieren. Hierdurch soll das Ziel der 
Klimaneutralität für städt. Gebäude (50% Endenergie u. 70% CO2-
Einsparung) erreicht werden. (V/0676/2021)
Amt 23 in Umsetzung 1 keine
2.1.4 Energetische 
Sanierung sämtlicher 
Beleuchtungssysteme
01.01.2020 31.12.2024 Nach dem Umbau der Kfz-Werkstatt, eines Recyclinghofes und der 
Rotehalle sollen auch weitere Bestandsgebäude und Standorte der AWM 
auf die LED-Beleuchtungssysteme umgerüstet werden. Ebenfalls erfolgt 
die Umstellung der Beleuchtungssysteme im Bereich der MRA auf LED 
Technik (Außengelände, Umschlaghalle, Annahmehalle Restmüll, 
Sortierung Restmüll, Annahmehalle Biomüll, Sortierung Biomüll, OWS, 
Rottehalle, Lüftergang Rottehalle, Feinaufbereitung Kompost).
AWM Start / Beschluss / 
Planung
1 keine
2.2.1 Erneuerbare Energie 
Wärme
01.01.2020 laufend Energieversorgung der kommunalen Gebäude über Erneuerbare Energien 
- insbesondere bei der Wärmeversorgung. Unter dem Projekstichwort 
"Grüne Wärme" wird derzeit daran gearbeitet, die Wärmeversorgung der 
städtischen Liegenschaften möglichst mit Erneuerbaren Energien 
sicherzustellen. Erste Gespräche zur Realisierbarkeit mit der Stadtwerke 
Münster GmbH sind bereits erfolgt.
Die Stadt Münster bezog ihre Wärme über einen Contracting-Vertrag mit 
den Stadtwerken. Dieser lief in 2020/21 aus. Im Rahmen der 
Verlängerung des Vertrages soll festgelegt werden, dass die "Wärme 
grüner wird" (Senkung des Emissionsfaktors). Zur Erreichung des Ziels 
müssen dann z.B. Biomasse-Heizungen oder BHKW's eingesetzt werden. 
Momentan (12/21) ist eine Verbesserung der Ökobilanz ("Grüne Wärme") 
mit den bisherigen Produkten der Stadtwerke Münster nicht direkt möglich. 
Der individuelle und mögliche Bezug von Biomethan könnte langfristig 
eine Verbesserung bewirken. Erste Gespräche zur Optimierung des 
Emissionsfaktors der Wärmelieferung sind zwischen den Stadtwerken und 
der Stadt Münster bereits geführt worden. In Einzelfällen erfolgt bei dem 
Austausch der Heizungsanlage die Umstellung auf regenerative Energien 
(z.B. Waldfriedhof Lauheide von Öl / Hackschnitzel) auf Holzpellets. 
Zudem wird der Einsatz von Wärmepumpen bei vielen Neubauvorhaben, 
die nicht an die Fernwärme angeschlossen werden können, geprüft.
Amt 23 Start / Beschluss / 
Planung
1 keine
2.2.2 Erneuerbare Energie 
Elektrizität
01.01.2019 31.12.2022 Gem. V/0668/2018 wurde die Verwaltung beauftragt, Photovoltaikanlagen 
auf städt. Gebäuden zur Senkung des Stromverbrauchs zu errichten. 
Insgesamt stehen bis Ende 2024 hierfür 3.875 Mio € zur Verfügung. 
Zudem werden alle neu gebauten Gebäude als Nullemissionshäuser 
errichtet.
Amt 23 in Umsetzung 1 keine
2.2.2 PV auf Neubauten und 
Bestandsgebäuden der 
SWMS
01.01.2021 laufend Installation von PV-Dachanlagen bei Neubauten und
Bestandsgebäuden der Stadtwerke Müsnter: Derzeit in Planung:
- Neubau Parkdeck H (ca. 300 kWP)
- Bestandsgebäude + Neubauten des Wasserwerksbetriebes (gesamt ca. 
750 kWP)
Stadtwerke Münster Start / Beschluss / 
Planung
1 keine

2.2.3 Pilotprojekt zur 
dynamischen 
Beleuchtungssteuerrung 
 im Wohngebiet
01.01.2023 laufend Der Verkehrsrechner soll in Zukunft mit der Straßenbeleuchtung verknüpft 
werden, um so auf den Hauptverkehrsstraßen den Lichtstrom der 
Leuchten dem jeweiligen Verkehrsstrom anzupassen.
Zum Zeitplan und zur Teststrecke kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine 
Aussage getroffen werden.
Amt 66 Start / Beschluss / 
Planung
1 keine
2.3.2 Wassereffizienz 01.01.2021 laufend Durchführung von Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit: Informationen zum 
CO2-Ausstoß beim Wasserkonsum und Aufzeigen von
Einsparungspotentialen durch Leitungswasserkonsum.
Stadtwerke Münster Start / Beschluss / 
Planung
1 keine
3.3.3 Elektrizität aus 
erneuerbaren 
Energiequellen auf dem 
Stadt- / Gemeindegebiet
01.02.2021 laufend Prüfung und Installation weiterer Anlagen zur Gewinnung von Energie 
(Photovoltaik, Windkraft, Wärmerückgewinnung, etc.).
Dez III / Amt 66 Start / Beschluss / 
Planung
1 keine
3.5.1 Analyse und 
Bestandsaufnahme 
Energieeffizienz der 
Abwasserreinigung
01.04.2021 laufend Geplant in diesem Bereich ist die Einführung eines 
Energiemangementsystems.
Amt 66 In Vorbereitung 2 keine
3.5.2 Externe 
Abwärmenutzung
01.01.2010 laufend Bisher war die Abwärmenutzung aus dem städtischen Abwasserkanalnetz 
wirtschaftlich nicht rentabel. Da sich auch hier die Technik stetig 
weiterentwickelt, sollte insbesondere bei Kanalsanierungen und 
Kanalneubaumaßnahmen im Stadtebiet die Möglichkeiten zur 
Abwärmenutzung geprüft werden, d.h. ob es sich lohnt, die Abwärme des 
Abwassers zu nutzen und ob ein Abnehmer zur Verfügung steht.
Amt 66 in Umsetzung 3 keine
3.5.4 Regenwasserbewirtscha
ftung
01.01.2021 31.12.2026 In der Stadt werden Maßnahmen zur Anpassung an Folgen des 
Klimawandels umgesetzt. Dabei ist z.B. die Dachbegrünung bei 
Neubaugebieten geplant.
Amt 66, Amt 67, Amt 23, 
Klenko
in Umsetzung 1 keine
4.2.1 Parkraumbewirtschaftun
g
31.03.2022 laufend Im Rahmen des Prozesses zum Masterplan "Mobilität Münster 2035+" 
wird auch das Parkraumkonzept der Stadt Münster grundlegend neu 
aufgestellt. Dieses wurde im März 2022 als integriertes Parkraumkonzept, 
welches gleichermaßen Pkw und Fahrräder berücksichtigt, beauftragt. 
Hierbei werden nicht nur der innerstädtische Bereich, sondern auch die 
großen Gewerbegebiete und die Außenstadtteile, basierend auf einer 
umfassenden Bestandsaufnahme, untersucht. Dabei werden auch Fragen 
zur Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraumes nicht nur in den 
innnenstadtnahen Stadtgebieten zu beantworten sein.
Amt 66 In Umsetzung 1 keine
3. Ver- und Entsorgung
4. Mobilität

4.3.2 Fahrradnetz 2.0 und 
Knotenpunktsystem
01.07.2020 laufend Die Stadt Münster erarbeitet seit der zweiten Jahreshälfte 2020 im 
Rahmen des Masterplan-Prozesses 2035+ erstmalig ein 
zusammenhängendes, hierarchisches und lückenloses Fahrradnetz für 
Münster (vgl. Vorlage V/1186/2019). Ziel ist es, unter Einbindung der 
Öffentlichkeit und einer Vielzahl relevanter Stakeholde, eine 
zukunftsgerechte und angebotsorientierte Radverkehrsinfrastruktur zu 
entwickeln, die über die bereits geplanten stadtregionalen Velorouten 
hinausgeht. Hierbei sind gerade die Außenstadtteile sowie deren 
Verbindungen nach Münster und untereinander in den Blick zu nehmen.
Zunächst galt es, stadtweit die wichtigen Radverkehrsverbindungen zu 
identifizieren. In einem weiteren Schritt wurde die bestehende 
Radverkehrsinfrastruktur sowie das Radverkehrsaufkommen erhoben, 
analysiert und ausgewertet. Nach Beschluss des Fahrradnetzes 
(vorraussichtlich Sommer 2022) wird die Bestandserfassung und -
bewertung vervollständigt, die bereits in 2021 auf Grundlage des 1. 
Netzentwurfes begonnen wurde. Darin werden zunächst alle 
Streckenabschnitte und Knotenpunkte hinsichtlich ihres derzeitigen 
Zustandes erfasst. Anschließend wird dieser Zustand in einen bereits 
zwischen der Verwaltung und den Gutachtern abgestimmten 
Bewertungskatalog überführt. Dieser beschreibt u.a. inwieweit die 
erfassten Strecken den künftigen Anforderungen aus dem Zielnetz 
entsprechen. 
Neben dem Fahrradnetz 2.0 (das vorrangig auf den Alltagsradverkehr 
ausgerichtet ist) wird gegenwärtig münsterlandweit das Knotenpunktnetz, 
das die vorhandene radtouristische Wegweisung ergänzt, erarbeitet und 
soll voraussichtlich im Sommer 2022 im Stadtgebiet Münster 
implementiert werden. 
Amt 66 Start / Beschluss / 
Planung
1 keine
4.3.2 Fortschreibung 
Radverkehrskonzept
01.01.2015 01.02.2021
- Runder Tisch Radverkehr
- Realisierung 3. Stufe Fahrradwegweisung / Knotenpunktsystem
- Qualitätsstandards Fahrradstraßen 2.0
- Fahrradnetz 2.0
- Trassenfestlegungen, Planungen und Bau Velorouten
- Kanalpromenade (Konzeption/Planung/Bau)
Amt 66 in Umsetzung 3 keine

4.3.3 Abstellanlagen 29.03.2018 laufend - Radstation am Hauptbahnhof (Ostseite) mit ca. 2.000 Stellplätzen (in 
Bau; Eröffnung im Sommer 2022)
- Landeswettbewerb Mobil.NRW: Mobility Hub - Umbau des Parkhauses 
Bremer Platz in eine Mobilstation mit unter anderem ca. 3.000 
Radabstellplätzen (in Vorbereitung; Umbau ab Mitte 2023 geplant)
- Mobilstationskonzept
- Neubau Fahrradabstellanlagen an den Bahnhöfen Nienberge-Häger 
(gepl., aber nicht priorisiert), Albachten (erl.), Hiltrup (erl.), Roxel (erl.) und 
Mecklenbeck (in Bau)
- 3.000-Fahrradstellplätze-Programm: Installation von Fahrradständern in 
innenstadtnahen Wohnquartieren zur Verbesserung des 
Diebstahlschutzes (laufend)
- Neuordnung des Fahrradparkens im Bereich Domplatz (laufend; 
Modernisierung und Ausbau bestehender Abstellanlagen)
Amt 66 in Umsetzung 1 keine
4.4.1 Qualität des ÖPNV-
Angebots
01.10.2020 laufend Ausweitung der Taktverdichtungen in der Hauptverkehrszeit / 
Konzeptstudie
Amt 66 Start / Beschluss / 
Planung
1 keine
4.4.1 Qualität des ÖPNV-
Angebots
nicht definiert laufend Anbindung neuer Gewerbe- und Wohngebiete (Hansa-Business-Park, 
Konversionsflächen)
Amt 66 Start / Beschluss / 
Planung
1 keine
4.4.1 Qualität des ÖPNV-
Angebots
01.07.2020 laufend Konzeptionierung und Umsetzung erster Piloten (Konversionsflächen): 
Mobilstationen
Amt 66, Stadtwerke 
Münster
Start / Beschluss / 
Planung
1 keine
4.4.1 Qualität des ÖPNV-
Angebots
01.10.2020 01.10.2023 Einrichtung eines fächendeckenden, App-basierten und 
bedarfsgesteuerten On-Demand-Verkehr, dreijahriges Pilotprojekt 
LOOPmünster
Amt 66, Stadtwerke 
Münster
nicht definiert 1 keine
4.4.1 Qualität des ÖPNV-
Angebots
ggf. 
24.04.2022
nicht definiert Teilnahme an dem Förderaufruf des BMVI "Modellprojekte zur Förderung 
des ÖPNV" Neuer Nahverkehr im Reallabor Münster Nordost
Amt 66, Stadtwerke 
Münster
nicht definiert 2 keine
4.4.1 Qualität des ÖPNV-
Angebots
ggf. 
24.04.2022
nicht definiert Teilnahme an dem Förderaufruf des BMVI "Modellprojekte zur Förderung 
des ÖPNV" Vernetzte digitale Mobilität für Münster (Mobilitätsplattform 
und digitaler Pendlertarif auf Basis der CIBO-Technologie)
Amt 66, Stadtwerke 
Münster
nicht definiert 1 keine
4.4.1 Qualität des ÖPNV-
Angebots
z.T. 
24.04.2022
nicht definiert Überprüfung der Linienführung im Altstadtbereich (Anbindung sichern, 
Streckung von Linienführungen)
Amt 66, Stadtwerke 
Münster
Beschlusspunkt bzw. 
Prüfauftrag 3. 
Nahverkehrsplan Stadt 
Münster
2 keine
4.4.1 Qualität des ÖPNV-
Angebots
z.T. 
24.04.2022
nicht definiert Überprüfung und Entwicklung weiterer Hochleistungsachsen Amt 66, Stadtwerke 
Münster
in Arbeit nicht 
definiert
keine
4.4.1 Qualität des ÖPNV-
Angebots
nicht definiert laufend Weiterer Ausbau der Elektrifizierung der Busflotte, einschließlich 
Ladeinfrastruktur und -management, Weitere 12 Fahrzeuge in 2021, 
Ladestation Coerde
Stadtwerke Münster in Arbeit; bis 2029 soll 
die Busflotte der 
Stadtwerke vollständig 
elektrifiziert sein
1 keine
4.4.2 Vortritt ÖPNV nicht definiert 31.12.2023 Überprüfung und Einrichtung einer beschleunigten Hochleistungsachse 
Weseler Str. - Steinfurter Str.
Amt 66, Stadtwerke 
Münster
in Arbeit nicht 
definiert
keine
4.4.2 Vortritt ÖPNV 01.07.2021 14.08.2021 Einrichtung einer Busspur Hbf - Landeshaus / Verkehrsversuch Amt 66, Stadtwerke 
Münster
dauerhafte Einrichtung 
im AVM am 30.03.2022 
beschlossen
1 keine
4.4.3 Kombinierte Mobilität 01.02.2018 31.12.2019 Ausbau der Mobilstation am Haltepunkt Mecklenbeck 2021/22 Amt 66 Start / Beschluss / 
Planung
1 keine

4.4.3 Kombinierte Mobilität 13.05.2020 nicht definiert Aufbau eines Fahrradverleihsystems (Ratsbeschluss)
- Machbarkeitsstudie Bike-Sharing liegt seit 2020 final vor
- Vertiefungsstudie zu verschiedenen Ausbauvarianten zurzeit in 
Bearbeitung, Ergebnisse werden im Sommer/Spätsommer erwartet und im 
Herbst/Winter 2022 den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt
- Verwaltungsinterne Abstimmung der Stationsstandorte nach politischem 
Beschluss
Amt 66 in Umsetzung 1 keine
4.4.3 Kombinierte Mobilität 01.04.2022 30.11.2022 Standortanalyse und Einrichtung erster Mobilstationen / Reallabor 
Nieberdingstr. (Ratsbeschluss) im Rahmen eines gesonderten, extern 
vergebenen Standortkonzepts Mobilstationen.
Amt 66, Stadtwerke 
Münster
in Arbeit 1 keine
4.4.3 Kombinierte Mobilität Mrz 22 Dez 22 Standortkonzept Mobilstationen: Die Stadt Münster hat aktuell das 
Standortkonzept Mobilstationen vergeben. Das Standortkonzept bildet die 
Grundlage bei der konkreten Einrichtung von Mobilstationen auf Basis der 
vorher festgelegten Standards.
Amt 66 in Umsetzung 1 keine
4.5.2 Beispielhafte 
Mobilitätsstandards
nicht definiert nicht definiert Testung und Etablierung von Kundenzufriedenheitsmessungen Stadtwerke Münster nicht definiert nicht 
definiert
keine
4.5.2 Beispielhafte 
Mobilitätsstandards
24.05.2019 nicht definiert Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 06.12.2017 die Aufstellung eines 
Masterplans Mobilität Münster 2035+ beschlossen. Die Erstellung eines 
Masterplans „Mobilität Münster 2035+“ steht auch unter der Zielsetzung, 
die hohen NOx- und CO2-Werte zu reduzieren (Anlage V/0802/2017 
„Masterplan Mobilität Münster 2035+“). Dieser Masterplan Mobilität 
Münster 2035+ soll einen maßgeblichen Beitrag zu einem zukunftsfähigen 
und nachhaltigem Verkehrsgeschehen in der Stadt Münster liefern. In 
diesem Sinne ist er die „verkehrliche Säule“ eines übergeordneten „green-
city-plans (GCP)“. Die mittelfristige Erreichung einer klimaneutralen 
Mobilität ist dabei handlungsleitend.
Amt 66 in Umsetzung 1 keine
4.5.2 Beispielhafte 
Mobilitätsstandards
24.05.2019 laufend Weiterer Ausbau des automatischen Fahrgastzählsystems zur 
tagesaktuellen Evaluierung des Fahrgastaufkommens.
Amt 66 in Umsetzung 1 keine
6.1.1 Konzept für 
Kommunikation und 
Kooperation
01.08.2021 30.03.2022 Entwicklung einer Kommunikationsstrategie, um die Themen Klimaschutz 
und Klimaanpassung effektiver in der Stadtgesellschaft zu verankern und 
eine gesellschaftliche Transformation zu fördern.
Klenko in Umsetzung 1 keine
6.2.2 Andere Kommunen und 
Regionen
01.01.2015 2024 Münster gehört zu einer Gruppe von fünf amerikanischen Städten und fünf  
 Städten aus NRW, die seit 2015 einen regen Erfahrungsaustausch 
pflegen. Thematisch im Mittelpunkt stehen bei der Projektpartnerschaft 
„Climate Smart Municipalities“ die nachhaltige Entwicklung und der 
Klimaschutz. Das Amt für Immobilienmanagement stellt einen städtischen 
Vertreter in dieser Gruppe. Es erfolgen regelmäßige Treffen sowohl in 
NRW als auch in den USA. Der Oberbürgermeister hat mit Rochester eine 
Klimapartnerschaft initiiert. Weitere Klimapartnerschaften bestehen zu 
Monastir, Tunesien (seit 2019) und Bologna, Italien (im Aufbau).
Amt 67, Klenko in Umsetzung 1 keine
6.2.2 Klimaschutz in der 
Stadtregion Münster
01.01.2015 laufend Das Thema Klimaschutz ist in der Stadtregion Münster seit 2010 verankert 
und die Umsetzung gemeinsasmer Projekte wird entwickelt.
Klenko in Umsetzung 3 keine
6. Kommunikation, Kooperation
5. Interne Organisation

6.2.2 EU Programme 
convenat of mayors und 
mayors adapt
24.05.2019 31.12.2021 Die Stadt Münster ist weiterhin Mitglied beim covenant of mayors und 
mayors adapt. Die Stadt Münster hat sich bei EU - Mission „100 climate-
neutral and smart cities“ beworben und ist dem Green City Accord 
beigetreten.
Amt 67, Klenko in Umsetzung 1 keine
6.3.1 Energieeffizienzprogram
me in und mit 
Wirtschaft, Gewerbe, 
Industrie, Dienstleistung
01.01.2014 laufend Fortführung und Ausbau von Münsters Allianz für Klimaschutz - Das 
Netzwerk der Unternehmen in Münster
Klenko in Umsetzung 3 keine
6.4.2 Konsumenten, Mieter 01.01.2020 laufend Dienstleistungen und Angebote im Bereich PV für Haushalte und Gewerbe 
ausbauen (u.a. Mieterstrommodell)
Stadtwerke Münster Start / Beschluss / 
Planung
1 keine
6.4.2 Weitere Intensivierung 
der Bürgerinformation 
in Sachen Klimaschutz
01.01.2014 laufend Die Öffentlichkeitsarbeit zum Klimaschutz soll weiter ausgebaut werden 
und dabei auch mit innovativen und neuen Methoden, Konzepten und 
Ansätzen intensiviert werden. Auch die Nutzung von neuen und 
innovativen Kanälen und Formaten wird geprüft und soll Einzug in die 
Öffentlichkeitsarbeit finden.
Klenko in Umsetzung 3 keine
6.4.3 Schulen (Kindergärten) nicht definiert laufend Es wird in geeigneter Weise an die Schulleitungen herangetreten - 1 mal 
jährlich bspw. eine Klimaschutzwoche in den Schulen zu organisieren. 
Das Amt für Immobilienmanagement koordiniert bereits seit Jahren 
Klimaschutzbildungsangebote für die Schulen. Beide Vorhaben werden 
koordiniert und miteinander abgeglichen.
Amt 23, Amt 40, Klenko Start / Beschluss / 
Planung
1 keine
6.5.1 Beratungsstelle 
Energie, Mobilität, 
Ökologie
nicht definiert laufend Die Energieberatung in Kooperation mit der Verbraucherzentrale soll 
fortgeführt und weiterentwickelt werden.
Klenko, VZ Start / Beschluss / 
Planung
1 keine

Beschlussvorlage

4377 Zeichen

V/0247/2022
V/0247/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
European Energy Award 2022 - Energiepolitisches Arbeitsprogramm
Beratungsfolge
10.05.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
11.05.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung
12.05.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
17.05.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
18.05.2022 Hauptausschuss Vorberatung
18.05.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Dem im Rahmen des European Energy Award erstellten „Energiepolitischen Arbeitsprogramm
der Stadt Münster“ (Anlage 1) wird zugestimmt.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen erforderlichen
Finanzmittel im Haushaltsplan 2022 und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzrechnung
bereits veranschlagt sind. Die Umsetzung einzelner Maßnahmen, soweit sie mit weiteren
finanziellen Belastungen des Haushalts verbunden sind, steht unter dem Vorbehalt der
jährlichen Etatbeschlüsse des Rates (Finanzierungsvorbehalt).
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die zur Umsetzung der Einzelmaßnahmen erforderlichen Finanzmittel sind in den Budgets der
beteiligten Ämter enthalten.
Begründung:
Die Stadt Münster nimmt seit Herbst 2004 am European Energy Award teil. Der Rat der Stadt Münster
hat am 31.01.2018 die erneute Fortführung der T eilnahmeder Stadt Münster am European Energy
Dezernat
VI/Koordinierungsstelle für
Klima und Energie/KLENKO
27.04.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Niehues
T elefon:492-7152
NiehuesPia@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0247/2022
Award (EEA) beschlossen (V/1057/2017). Der EEA ist ein in der Schweiz entwickeltes Programm zur
Qualifizierung und Auszeichnung von Städten und Gemeinden, die durch den effizienten Umgang mit
Energie und der verstärkten Nutzung von erneuerbaren Energieträgern einen Beitrag zu einer
zukunftsverträglichen Entwicklung unserer Gesellschaft geleistet haben und weiterhin leisten wollen.
Der EEA dient sowohl als effizientes Controllinginstrument als auch zum EU-weiten Benchmarking
der Kommunen im Bereich Energieeffizienz.
Bereits in den Jahren 2005 (80%), 2009 (84%), 2012 (90%), 2015 (89%) und 2018 (86%) ist Münster
mit dem European Energy Award GOLD® ausgezeichnet worden. Im Jahr 2022 steht nun die
turnusmäßige Re-Zertifizierung der Stadt Münster mit dem European Energy Award GOLD® an.
Im Rahmen der aktuellen Ist-Analyse (auf der Basis des Jahres 2020) konnte auf Grund der
kontinuierlichen Fortführung der Klimaschutzaktivitäten der Stadt das bisherige Ergebnis von 86% mit
aktuell 86,5% der erreichbaren Punktzahl leicht übertroffen werden. Die endgültige Punktzahl wird
erst nach Durchführung der internationalen Auditierung und Validierung durch das EEA Forum im
Herbst 2022 feststehen.
Für die Re-Zertifizierung muss neben der Ist-Analyse auch wieder ein energiepolitisches
Arbeitsprogramm (Anlage 1) aufgestellt und beschlossen werden. Das energiepolitische
Arbeitsprogramm ist auf Grundlage der Ergebnisse der Ist-Analyse vom Energieteam (d.h. den
jeweiligen Energieteammitgliedern der unterschiedlichen Fachämter bzw. Einrichtungen und
Beteiligungen: Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadtplanungsamt, Amt für
Immobilienmanagement, Amt für Mobilität und Tiefbau, Abfallwirtschaftsbetriebe Münster und
Stadtwerke Münster GmbH) als Maßnahmen- und Ideenplan für die kommenden Jahre aufgestellt
worden, wobei beispielhaft Maßnahmen für die unterschiedlichen Arbeitsbereiche aufgenommen
worden sind. Für die Umsetzung der Maßnahmen entstehen keine zusätzlichen Kosten, da sie im
Rahmen der bestehenden Ämterbudgets umgesetzt werden. Mit den genannten Maßnahmen kann in
bestimmten Bereichen eine weitere Erhöhung der Punktzahl erreicht werden. Kontinuierliche
Maßnahmen wie z.B. allgemeine Kampagnen oder die Fortführung bestehender Maßnahmen sind
dabei nicht vollständig in das energiepolitische Arbeitsprogramm aufgenommen worden.
Damit die Zertifizierung im Juni 2022 durchgeführt werden kann, muss der Beschluss des
energiepolitischen Arbeitsprogramms im Mai 2022 beim Auditor vorgelegt werden. Die
Auszeichnungsveranstaltung wird dann im Herbst 2022 stattfinden. Über die Ergebnisse der
Zertifizierung wird in den politischen Gremien berichtet.
I. V.
gez.
Matthias Peck
Stadtrat
Anlage 1: Energiepolitisches Arbeitsprogramm 2022

Beratungsverlauf (6)

10.05.2022 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.05.2022 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.05.2022 Hauptausschuss
TOP 28 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
18.05.2022 Rat
TOP 34 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Weseler Straße
  • Steinfurter Straße
  • Nieberdingstraße
  • Bremer Platz
  • Kanalpromenade
  • Domplatz

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0247/2022
Typ
Vorlagen
Datum
05.04.2022
Erstellt
05.04.2022 12:56