V/0741/2019
Errichtungsbeschluss: Umbau eines Gebäudes zu einer 3-Gruppen-Kindertageseinrichtung auf dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne im Stadtteil Gremmendorf [NRW.UBRAN]
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1_Raumprogramm
1714 Zeichen
Allgemeines Raumprogramm , York -Quartier – Gebäude 35
Entwurf für eine 3-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm -
ges.
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruk tur in
der Einrichtung
2x GIc = 20 Kinder - 2 - 6 J.
1x GIIc = 10 Kinder - 0 - 3 J.
Änderungen können sich
entwurfsbedingt ergeben,
geringe
Raumreduzierungen sind
möglich
Anerkennungsfähige Ges. Fläche
= 555 qm
(3 x 185 qm)
A1 Gruppenraum 3 45 135
A2 Nebenraum 3 18 54
A3 Wasch-/WC 3 12 36 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 in WC integrieren
A4 Garderobe 3 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 3 6 18
A6 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3/ü3 2 20 40
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 3 18 54
A8
Mehrzweck -/Bewegungs raum 1 55 55 mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
40 2
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 15 15
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 17 17
A12a
AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
61
Kindertageseinrichtung gesamt 46 3
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 für diese Flächen sind noch
ca. 92 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze)
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
inkl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
900
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand: 25.07.2018
Beschlussvorlage
10477 Zeichen
V/0741/2019 V/0741/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Umbau eines Gebäudes zu einer 3-Gruppen-Kindertageseinrichtung auf dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne im Stadtteil Gremmendorf [NRW.UBRAN] Beratungsfolge 24.09.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 25.09.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 01.10.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 09.10.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit drei Gruppen auf dem Gelände der York-Kaserne (Gebäude 35) zur Weiterentwicklung bedarfsge- rechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (G2) 1 Gruppe für 20 – 25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3) und insgesamt 50 – 55 Plätze umfasst, davon 16 u3-Plätze und 34 – 39 ü3-Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentl i- chen Betreuung von 4 5 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e- treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flex i- bel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im Juli 2024 erfolgen. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 04.09.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Gerick, Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Telefon: 492-5528 Gerick@stadt-muenster.de - 2 - V/0741/2019 3. Die Kindertageseinrichtung wird von der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH tre u- händerisch im Rahmen des Entwicklungsträgervertrages errichtet. 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e- treiben zu lassen. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung an den Träger zu vermieten. Die Miethöhe liegt im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz. Bei Inanspruchnahme einer investiven Förderung des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer in vestiven Förderung einer Baumaß nahme durch das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwen- dung eine Minderung der Miete verlangt. 6. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Träger - ausschreibung prüft, ob ein Bedarf besteh t, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integri e- ren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzune h- men. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 2.870.000,00 € darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 2.690.000,00 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von max. 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese dreigruppige Einrichtung insg. maximal 180.000 € (siehe unten Zuschuss an den Träger). Für den Bau der Einrichtung werden Bundes - oder Landesmittel beantragt. Bei Bewilligung reduzi e- ren sich die städtischen Belastungen entsprechend. Ab dem Jahr 2025 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 758.100 € an (für 2024 antei- lig: 375.800 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 273.000 € (für 2024 anteilig: 135.800 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 91.000 € (für 2 024 anteilig: 45.100 €) gegenüber. Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz - Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenomme nen Steige - rungsrate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergarten - jahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. - 3 - V/0741/2019 III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Investitionsmaßnahme 5180 Kita York S1 (2 – 3 Grup- pen) Zeile 01 Einzahlungen aus Zuwendungen für Investi- tionsmaßnahmen 2024 1.350.000 € Inv. Förderung Bund/Land 08 Auszahlungen für Bau- maßnahmen 2020 2021 2022 2023 2024 70.000 € 210.000 € 1.070.000 € 1.060.000 € 470.000 € Ausstattungs- budget des Trägers im Ansatz enthal- ten Saldo 1.530.000 € Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2024 2025 ff. 135.800 € 273.000 € Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s- entgelte 2024 2025 ff. 45.100 € 91.000 € Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 2025 ff. 375.800 € 758.100 € Betriebskos- tenzuschüsse an den Träger *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die Höhe der öffentlich -rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituat i- on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2020 veranschlagt bzw. werden in den künftigen Haushaltsplanentwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der ko m- menden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2020 ff. erfolgt. - 4 - V/0741/2019 Begründung: 1. Allgemeines Auf dem Gelände der ehemaligen York -Kaserne werden durch die Wohnbauentwicklung ca. 1. 800 Wohneinheiten (94 EFA / 1.706 MEFA) entstehen. Hieraus ergibt sich ein maßnahmenbedingter Kitabedarf von 23 Gruppen. Diese verteilen sich auf insgesamt fünf Standorte (vgl. Tabelle 16b des Kindertagesbetreuungsberichtes, S.31): York-Kaserne Kita 1: 4 Gruppen (Wohn- und Stadtbau GmbH) York-Kaserne Kita 2: 4 Gruppen (Wohn- und Stadtbau GmbH) York-Kaserne Kita 3: 4 Gruppen (KonvOY GmbH) York-Kaserne Kita 4: 3 Gruppen (Stadt Münster / NRW.URBAN) York-Kaserne Kita 5: 8 – 9 Gruppen (Stadt Münster / NRW.URBAN) Mit dieser Vorlage soll die Errichtung der dreigruppigen Kindertageseinrichtung auf einer Gemeinb e- darfsfläche durch die Stadt Münster in Zusammenarbeit mit NRW.URBAN beschlossen werden (vgl. Anlage 2). Ebenso folgen, sobald weitere Maßnahmen entscheid ungsreif sind, entsprechende Vorlagen für E r- richtungsbeschlüsse. Zusätzlich zu den o.g. Einrichtungen wird die bereits bestehende, achtgruppige Kita Schatzkiste in Kombination mit einer Jugendeinrichtung durch die Wohn- und Stadtbau GmbH auf dem Gelände am Wiegandweg neu errichtet (vgl. Vorlage V/0350/2019). 2. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s- betreuungsplatz. Durch die Wohnbauentwicklung auf dem Gelände der ehemaligen York -Kaserne und der Entstehung von ca. 1.800 Wohneinheiten ergibt sich für die gesamte Fläche ein zusätzlicher Kitabedarf. Für die u3-Kinder soll eine Versorgungsquote von mindestens 50% erreicht werden, für die ü3-Kinder wird eine Vollversorgung angestrebt. Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 -Kinder sind daher diese und weitere Plätze in Kindertagesei n- richtungen erforderlich. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3-Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 3. Maßnahmenplanung Das ehemalige Unteroffi zierskasino (Gebäude 35) auf dem Gelände der ehemaligen York -Kaserne wird im Bestand saniert und zu einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung umgebaut. Es handelt sich um ein eingeschossiges Gebäude mit einem Satteldach. Die Außenspielfläche (ca. 625 m²) be- findet sich direkt am Gebäude und weist die erforderliche Größe auf. Da das Dachgeschoss nicht geeignet ist, die nach Raumprogramm erforderlichen Räume einer Kindertagesstätte aufzunehmen, erhält das Gebäude einen erdgeschossigen Anbau. Das Dachgeschoss steht durch die eingeschränk- te Raumhöhe nur als Nebennutzfläche (Abstell- und Lagerräume) zur Verfügung. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und muss daher unter Berücksichtigung denkmalrechtlicher Belange hergeric h- tet werden. - 5 - V/0741/2019 Durch die Integration der denkmalgeschützten Bausubstanz und der damit einhergehenden Sani e- rung des Bestandsgebäudes ist von höheren Baukosten im Vergleich zu einem Neubau auszugehen. Das denkmalgeschützte Bestandsgebäude kann im Rahmen der notwendigen Umplanungen und Umbauten weitestgehend in seiner Struktur erhalten bleiben. In der Anlage 3 ist der Kostenrahmen für diese Maßnahme entsprechend der DIN 276 aufgeschlüsselt und weist ein Investitionsvolumen von 2.870.000 € aus. Die Auswahl des Architekturbüros wird über ein VgV -Verfahren vollzogen, als Basis für die Objekt - und alle anderen Fachplanungen. Ein Rahmenterminplan zur Abschätzung eines Fertigstellungs - und Übergabetermin wurde erstellt, die Inbetriebnahme wird voraussichtlich im Juli 2024 erfolgen. 4. Vergabe der Trägerschaft Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder - und Jugendhilfe als Betreiber der Kinde r- tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 5. Fazit Mit dem Ausbau dieser Kindertageseinrichtung werden auf dem Gelände der ehemaligen York - Kaserne in Gremmendorf zukünftig benötigte Plätze für u3- und ü3-Kinder geschaffen. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm Anlage 3: Grobkostenrahmen
Anlage 3_Grobkostenrahmen
797 Zeichen
Grobkostenrahmen Anlage 3 zur Vorlage V/0741/2019 Projekt: Kindertageseinrichtung mit drei Gruppen auf dem Gelände der York-Kaserne (Gebäude 35) KG 100 Grundstück I 0,00 € KG 200 _|Herichten + Erschließen 15.000,00 € KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 1.250.000,00 € Ike a0 Bauwerk — Technische Anlagen 495.000,00 € KG 500 mama 104.000,00 € KG 600 Ausstattung+Kunstwerke — 180.000,00 € Ixe zoo Baunebenkosten 582.000,00 - Unvorhergesehenes 244.000,00 € __ |eesamrkosten 2.870.000,00 € | Hinweise zu den Grundlagen der Kalkulation Die Kostenschätzung erfolgte auf der Grundlage BGF (Bruttogeschossfläche) x Kosten. Die Kostenkennzahlen wurden dem BKI (Baukostenindex 2018) entnommen. Die Baukosten wurden mit einem Preisindex von 4,5 % / Jahr versehen. ge a N RBAN Kommunale Entwicklung GmbH
Anlage A
4893 Zeichen
Anlage A zur V/0741/2019 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung auf dem ehemaligen York-Gelände dringend benötigte Betreuungsplätze im Stadtteil Gremmendorf geschaffen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 – 6 Jah- ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn- wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for- ciert. Mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung auf dem ehemaligen York-Gelände werden drin- gend benötigte u3- und ü3-Plätze im Stadtteil Gremmendorf geschaffen. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x teilw. Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 2.870.000,00 € darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 2.690.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in Höhe von max. 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese dreigruppige Einrichtung insg. maximal 180.000 € (siehe unten Zuschuss an den Träger). Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel beantragt. Bei Bewilligung reduzie- ren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2025 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 758.100 € an (für 2024 an- teilig: 375.800 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 273.000 € (für 2024 anteilig: 135.800 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 91.000 € (für 2024 anteilig: 45.100 €) gegenüber. Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz- Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steige- rungsrate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergarten- jahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22-26 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi- gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli- che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Anlage 2_Lageplan
4375 Zeichen
Teilabriss Kita Kita/Jugendhilfeinrichtung Kita TG D2 Tiefgarage Kita Kita Tiefgarage EG -Durchgang Tiefgarage Tiefgarage Anlieferung A2aTG A2a TG A2bTG A1a TG A1b TG C2 TG C6 TG C10 TG H1 TG E1b TG E1a Tief-garage Tiefgarage II IIII III+D I+D II+SG II+D I+D II+D I+D II+SG II+D III+D I+D II+D II+D I+D II+D II+DI+D I+D II+SG I+D II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IV II III II III II II II III II III II III II III IV III IV III IV III IV III IV III IV III IVIII III IV IV I+D I+D I I I I+D I IV IIIIV III V IIIIV IV IIIIV IIIIV IV IIIIV IIIIV I IV IIIIV IIIIV I IV III IIIIII IV IV IV IV IV IV IV IV I III III III III IV IVIII III IV IVIIIIIIIII IVIV IIIIIIIVIVIVIV IIIIII III IIIIIIIV IIIIIIIII IVIVIV III III IIIIIIIVIV IIIIIIIIIIVIV III IIIIV IV III III IIIIV IIIIIIIII IVIVIV IV IVIII III IV IVIIIIIIIII IVIV IIIIVIV III III III II IIIII IIIII II I+D II+SG II+SG III I III II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG II+SG I II+SG II+SG II+SG II+SGII+SGII+SGII+SG II+SG III GrundschuleStart-up Zentrum TG H3 TG B1Anlieferung A2b Kita Bürgerhaus EG -Durchgang EG -Durchgang EG -Durchgang EG -Durchgang EG -Durchgang Tief-garage Josef- Suwelack- Weg Wiegandweg Keltenweg K 3 Gremmendorfer Weg Paul- Engelhard- Weg L 586Albersloher Weg Heeremansweg Wiegandweg Angelsachsenweg Angelsachsenweg Heeremansweg Albersloher Weg Albersloher Weg Angelsachsenweg Pängelantonweg Wald-bestand HölzerneTribüne Spiel- &SportrasenRasen Wiese Boulevard StandortFestzelt25 x 55 m zentraleMuldenfläche5930 m2 FreianlagenKindergarten(2.400 m2) FreianlagenKindergarten(900 m2) Freianlagen Kindergarten(1.200 m2) Freianlagen Kindergarten(1.200 m2) FreianlagenKindergarten(2.400 m2) FreianlagenKindergarten(12000 m2) Mulden 310 m2 (südl. angrenzendes Quartier)Mulde 95 m2 Mulde 230 m2 Mulde 140 m2 Mulde 140 m2 Mulden 265 m2(südl. angrenzendesQuartier) Mulde 230 m2 Mulde 140 m2 Mulden385 m2(angren-zende Straßen) Mulden385 m2(angren-zendeStraßen) Mulde 140 m2 Mulden 310 m2(südl. angrenzendes Quartier) Parken Secret Garden York- Platz Waldbestand Quartiers-platz WohnenimPark Spiel- &Sportplatz WohnenamLandschafts-park Spiel- &Sportplatz Kategorie A(2.800 m2) Kategorie B/C(1.150 m2) Spiel- & SportplatzKategorie B/C(650 m2) Rigole 340 m2 (Einzelhandel)Rigole 695 m2(öffentlicher Platz) Mulde 280 m2(Bürgerhaus) Laufbahn +Weitsprung 400 m2 Kleinspielfeld20 x 40 (800 m2) restliche Außenfläche1.400 m2 Schulhoffläche2.000 m2 Mulde 384 m2(Gebäude) Mulde116 m2 Mulde 384 m2(Gebäude) SporthalleBestand Gemeinschafts-gärten Gemeinschafts-gärten Boulevard Parken WohnenimPark Regenrückhaltebecken TT T T T T T T Höheca. 11 m Spiel- &RodelhügelHöheca. 3 m Landschaftspark Hochsitz Höhe & Größe zu klärennach Bodenuntersuchung und Ermittlung der Aushubmenge CASINO- PARK FW Garten / GemeinschaftshofWald Parklandschaft (Altbestand) Gemeinschaftsgarten mit Gartenkissen Landschaftspark - RasenLandschaftspark - Wiese öffentlicher Platz - Grünflächeöffentlicher Platz - Spiel- und AktivitätsflächeSchulhof Landschaftspark - Spiel- & Sportplatz Landschaftspark - Spiel- & Sportrasen Regenversickerung auf unterschiedlichen Flächen& Regenrückhaltung Straße / Fahrbahn GRÜN / FREIFLÄCHEN VERKEHR Baum BestandBaum Bestand - Krone angenommen Baum Neupflanzung Mischverkehrsfläche GehwegGehweg Landschaftspark Yorkplatz, PlatzflächeYorkplatz, Fahrbahn / Übergang m. Markierung Parken / RasenschotterTG Zufahrt Freifläche Kindertagesstätte (300 m2 / Gruppe) Spielplatz Kategorie B/C (1.800 m2 Gesamt)Spielplatz Kategorie A (2.800 m2 Gesamt) Schule: Schulhoffläche (2.000 m2 Gesamt)Schule: restl. Außenfläche (1.400 m2 Gesamt) Schule: Sportfelder - Kleinspielfeld (800 m2 Gesamt)- Laufbahn + Weitsprung (400 m2 Gesamt) FLÄCHEN Gehwegüberfahrt Quartier Gehwegüberfahrt Albersloher Weg Gehwegüberfahrt Boulevard BÄUME TrafokastenEINBAUTEN Stellplatz (senkrecht) Stellplatz (längs) Stellplatz (quer) SitzmöglichkeitenBestandsmauer Bushaltestelle Gehweg Albersloher Weg Bestandspoller T LEGENDE YORK - KASERNE, MÜNSTERABGABE PHASE 2 LORENZEN ARCHITEKTEN GmbHARGUS Stadt- und VerkehrsplanungARGE: IFS + MÜLLER-KALCHREUTH Stadthydrologie und WasserwirtschaftATELIER LOIDL Landschaftsarchitekten N 1.1.1 Städtebaulicher MasterplanM 1:1.00030.11.2016
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Wiegandweg
- Josef-Suwelack-Weg
- Gremmendorfer Weg
- Paul-Engelhard-Weg
- Angelsachsenweg
- Albersloher Weg
- Pängelantonweg
- Heeremansweg
- Keltenweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0741/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.07.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37