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V/0741/2019

Errichtungsbeschluss: Umbau eines Gebäudes zu einer 3-Gruppen-Kindertageseinrichtung auf dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne im Stadtteil Gremmendorf [NRW.UBRAN]

Vorlagen 31.07.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.10.2019, TOP 27.4.1

Anlage 1_Raumprogramm

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3_Grobkostenrahmen

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Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2_Lageplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1_Raumprogramm

1714 Zeichen

Allgemeines Raumprogramm , York -Quartier – Gebäude 35   
Entwurf für eine 3-Gruppen-Kita  
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG  
 Bezeichnung  Anzahl  qm  qm -
ges. 
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.  
Bemerkungen  
 Vorgesehene Gruppenstruk tur in 
der Einrichtung  
2x GIc   = 20 Kinder - 2 - 6 J. 
1x GIIc  = 10 Kinder - 0 - 3 J. 
 
    Änderungen können sich 
entwurfsbedingt ergeben, 
geringe 
Raumreduzierungen sind 
möglich 
 Anerkennungsfähige Ges. Fläche  
= 555 qm   
(3 x 185 qm) 
 
  
     
A1 Gruppenraum 3 45 135   
A2 Nebenraum 3 18 54   
A3 Wasch-/WC 3 12 36  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1 3    in WC integrieren 
A4 Garderobe 3    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 3 6 18   
A6 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3/ü3 2 20 40   
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 3 18 54   
A8 
Mehrzweck -/Bewegungs raum  1 55 55 mind. 3,5 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
    40 2   
 Allgemeinräume       
A10 Personalraum 1 15 15   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A12 Küche 1 17 17   
A12a 
 AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    
61    
Kindertageseinrichtung gesamt  46 3 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    für diese Flächen sind noch 
ca. 92 qm möglich (i. Zshg. 
mit der Mietobergrenze) 
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
inkl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4 Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
900 
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
 
Stand: 25.07.2018

Beschlussvorlage

10477 Zeichen

V/0741/2019 
V/0741/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Umbau eines Gebäudes zu einer 3-Gruppen-Kindertageseinrichtung auf 
dem Gelände der ehemaligen York-Kaserne im Stadtteil Gremmendorf [NRW.UBRAN] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.09.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   25.09.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   01.10.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   09.10.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit drei 
Gruppen auf dem Gelände der York-Kaserne (Gebäude 35) zur Weiterentwicklung bedarfsge-
rechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die  Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (G1) 
 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 – 3  Jahren (G2)  
 1 Gruppe für 20 – 25  Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 50 – 55 Plätze umfasst, davon 16 u3-Plätze und 34 – 39 ü3-Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentl i-
chen Betreuung von 4 5 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flex i-
bel angeboten werden.  
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im Juli 2024 erfolgen. 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
04.09.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Gerick, Frau Eschert, 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5528 
Gerick@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0741/2019 
3. Die Kindertageseinrichtung wird von der NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH tre u-
händerisch im Rahmen des Entwicklungsträgervertrages errichtet.  
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e-
treiben zu lassen.                       
Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem 
Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt.   
 
5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung an den Träger zu vermieten. Die Miethöhe liegt im Rahmen 
der gesetzlichen Mietpauschale des KiBiz.  Bei Inanspruchnahme einer investiven Förderung 
des Landes gilt ein entsprechend geminderter Mietzins.   
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass bei einer in vestiven Förderung einer Baumaß nahme durch 
das Land, der Zuwendungsgeber gegebenenfalls für die Dauer der Zweckbindung der Zuwen-
dung eine Minderung der Miete verlangt.       
 
6. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Träger -
ausschreibung prüft, ob ein Bedarf besteh t, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integri e-
ren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzune h-
men. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 2.870.000,00 € darin enthalten sind Baukosten in Höhe 
von 2.690.000,00 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in 
Höhe von max. 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese dreigruppige Einrichtung insg. maximal  180.000 
€ (siehe unten Zuschuss an den Träger).  
 
Für den Bau der Einrichtung werden Bundes - oder Landesmittel beantragt. Bei Bewilligung reduzi e-
ren sich die städtischen Belastungen entsprechend.  
 
Ab dem Jahr 2025 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 758.100 € an (für 2024 antei-
lig: 375.800 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 273.000 € 
(für 2024 anteilig: 135.800 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 91.000 € (für 2 024 anteilig: 
45.100 €) gegenüber. 
 
Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz -
Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenomme nen Steige -
rungsrate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen 
Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergarten -
jahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt.

- 3 - 
V/0741/2019 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Investitionsmaßnahme 5180 Kita York S1 (2 – 3 Grup-
pen) 
   
Zeile 01 Einzahlungen aus  
Zuwendungen für Investi-
tionsmaßnahmen 
2024 1.350.000 € Inv. Förderung 
Bund/Land 
 08 Auszahlungen für Bau-
maßnahmen 
2020 
2021 
2022 
2023 
2024 
70.000 € 
210.000 € 
1.070.000 € 
1.060.000 € 
470.000 € 
Ausstattungs-
budget des 
Trägers im 
Ansatz enthal-
ten  
Saldo 1.530.000 €  
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2024 
2025 ff. 
135.800 € 
273.000 € 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte 
2024 
2025 ff. 
45.100 € 
91.000 € 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 
 
 
2024 
2025 ff. 
375.800 € 
758.100 € 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
an den Träger 
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich -rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituat i-
on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit 
Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2020 veranschlagt 
bzw. werden in den künftigen Haushaltsplanentwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es 
wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der ko m-
menden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2020 ff. erfolgt.

- 4 - 
V/0741/2019 
Begründung: 
 
1. Allgemeines 
 
Auf dem Gelände der ehemaligen York -Kaserne werden durch die Wohnbauentwicklung ca. 1. 800 
Wohneinheiten (94 EFA / 1.706 MEFA) entstehen. 
Hieraus ergibt sich ein maßnahmenbedingter Kitabedarf von 23 Gruppen. Diese verteilen sich auf 
insgesamt fünf Standorte (vgl. Tabelle 16b des Kindertagesbetreuungsberichtes, S.31): 
 
York-Kaserne Kita 1: 4 Gruppen (Wohn- und Stadtbau GmbH) 
York-Kaserne Kita 2: 4 Gruppen (Wohn- und Stadtbau GmbH) 
York-Kaserne Kita 3: 4 Gruppen (KonvOY GmbH) 
York-Kaserne Kita 4: 3 Gruppen (Stadt Münster / NRW.URBAN)  
York-Kaserne Kita 5: 8 – 9 Gruppen (Stadt Münster / NRW.URBAN) 
 
Mit dieser Vorlage soll die Errichtung der dreigruppigen Kindertageseinrichtung auf einer Gemeinb e-
darfsfläche durch die Stadt Münster in Zusammenarbeit mit NRW.URBAN beschlossen werden (vgl. 
Anlage 2).  
Ebenso folgen, sobald weitere Maßnahmen entscheid ungsreif sind,  entsprechende Vorlagen für E r-
richtungsbeschlüsse. 
 
Zusätzlich zu den o.g. Einrichtungen wird die bereits bestehende, achtgruppige Kita Schatzkiste in 
Kombination mit einer Jugendeinrichtung durch die Wohn- und Stadtbau GmbH auf dem Gelände am 
Wiegandweg neu errichtet (vgl. Vorlage V/0350/2019). 
 
 
2. Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s-
betreuungsplatz. 
 
Durch die Wohnbauentwicklung auf dem Gelände der ehemaligen York -Kaserne und der Entstehung 
von ca. 1.800 Wohneinheiten ergibt sich für die gesamte Fläche ein zusätzlicher Kitabedarf. 
 
Für die u3-Kinder soll eine Versorgungsquote von mindestens 50% erreicht werden, für die ü3-Kinder 
wird eine Vollversorgung angestrebt. 
 
Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 -Kinder sind daher diese und weitere Plätze in Kindertagesei n-
richtungen erforderlich.  
 
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3-Plätzen 
ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
 
 
3. Maßnahmenplanung 
 
Das ehemalige Unteroffi zierskasino (Gebäude 35) auf dem Gelände der ehemaligen York -Kaserne 
wird im Bestand saniert und zu einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung umgebaut. Es handelt 
sich um ein eingeschossiges Gebäude mit einem Satteldach. Die Außenspielfläche (ca. 625 m²) be-
findet sich direkt am Gebäude und weist die erforderliche Größe auf. Da das Dachgeschoss nicht 
geeignet ist, die nach Raumprogramm erforderlichen Räume einer Kindertagesstätte aufzunehmen, 
erhält das Gebäude einen erdgeschossigen Anbau. Das Dachgeschoss steht durch die eingeschränk-
te Raumhöhe nur als Nebennutzfläche (Abstell- und Lagerräume) zur Verfügung. Das Gebäude steht 
unter Denkmalschutz und muss daher unter Berücksichtigung denkmalrechtlicher Belange hergeric h-
tet werden.

- 5 - 
V/0741/2019 
Durch die Integration der denkmalgeschützten Bausubstanz und der damit einhergehenden Sani e-
rung des Bestandsgebäudes ist von höheren Baukosten im Vergleich zu einem Neubau auszugehen. 
Das denkmalgeschützte Bestandsgebäude kann im Rahmen der notwendigen Umplanungen und 
Umbauten weitestgehend in seiner Struktur erhalten bleiben. In der Anlage 3 ist der Kostenrahmen 
für diese Maßnahme entsprechend der DIN 276 aufgeschlüsselt und weist ein Investitionsvolumen 
von 2.870.000 € aus. 
Die Auswahl des Architekturbüros wird über ein VgV -Verfahren vollzogen, als Basis für die Objekt - 
und alle anderen Fachplanungen. 
 
Ein Rahmenterminplan zur Abschätzung eines Fertigstellungs - und Übergabetermin wurde erstellt, 
die Inbetriebnahme wird voraussichtlich im Juli 2024 erfolgen. 
 
 
4. Vergabe der Trägerschaft 
 
Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder - und Jugendhilfe als Betreiber der Kinde r-
tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren 
den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
5. Fazit 
 
Mit dem Ausbau dieser Kindertageseinrichtung werden auf dem Gelände der ehemaligen York -
Kaserne in Gremmendorf zukünftig benötigte Plätze für u3- und ü3-Kinder geschaffen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm  
Anlage 3: Grobkostenrahmen

Anlage 3_Grobkostenrahmen

797 Zeichen

Grobkostenrahmen

Anlage 3 zur Vorlage V/0741/2019

Projekt: Kindertageseinrichtung mit drei Gruppen auf dem Gelände der York-Kaserne

(Gebäude 35)
KG 100 Grundstück I 0,00 €
KG 200 _|Herichten + Erschließen 15.000,00 €
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 1.250.000,00 €
Ike a0 Bauwerk — Technische Anlagen 495.000,00 €
KG 500 mama 104.000,00 €
KG 600 Ausstattung+Kunstwerke — 180.000,00 €
Ixe zoo Baunebenkosten 582.000,00 -
Unvorhergesehenes 244.000,00 €
__ |eesamrkosten 2.870.000,00 €

|

Hinweise zu den Grundlagen der Kalkulation

Die Kostenschätzung erfolgte auf der Grundlage BGF (Bruttogeschossfläche) x
Kosten. Die Kostenkennzahlen wurden dem BKI (Baukostenindex 2018)
entnommen. Die Baukosten wurden mit einem Preisindex von 4,5 % / Jahr
versehen.

ge

a

N RBAN Kommunale Entwicklung GmbH

Anlage A

4893 Zeichen

Anlage A zur V/0741/2019 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der 
Kindertageseinrichtung auf dem ehemaligen York-Gelände dringend benötigte Betreuungsplätze 
im Stadtteil Gremmendorf geschaffen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf.  
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 – 6 Jah-
ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit 
einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden 
Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for-
ciert.   
 
Mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung auf dem ehemaligen York-Gelände werden drin-
gend benötigte u3- und ü3-Plätze im Stadtteil Gremmendorf geschaffen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x teilw. 
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 2.870.000,00 € darin enthalten sind Baukosten in Höhe 
von 2.690.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in 
Höhe von max. 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese dreigruppige Einrichtung insg. maximal  
180.000 € (siehe unten Zuschuss an den Träger).  
Für den Bau der Einrichtung werden Bundes- oder Landesmittel beantragt. Bei Bewilligung reduzie-
ren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend.  
Ab dem Jahr 2025 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 758.100 € an (für 2024 an-
teilig: 375.800 €). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 273.000 
€ (für 2024 anteilig: 135.800 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 91.000 € (für 2024 anteilig: 
45.100 €) gegenüber. 
Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz-
Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steige-
rungsrate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen 
Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergarten-
jahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22-26 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss.  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung.  
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli-
che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von 
Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Anlage 2_Lageplan

4375 Zeichen

Teilabriss
Kita
Kita/Jugendhilfeinrichtung
Kita
TG D2
Tiefgarage
Kita
Kita
Tiefgarage
EG -Durchgang
Tiefgarage
Tiefgarage
Anlieferung
 A2aTG A2a
TG A2bTG A1a TG A1b
TG C2
TG C6
TG C10
 TG H1
TG E1b
TG E1a Tief-garage
Tiefgarage
II IIII
III+D
I+D II+SG
II+D
I+D
II+D
I+D II+SG
II+D
III+D
I+D
II+D
II+D
I+D
II+D
II+DI+D
I+D
II+SG I+D
II+SG II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
IV
III
IV
III
IV
III
IV
III IV III IV III
IV III IV
III
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III
IV
III
IV
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II
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III
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IV
III
IV III
IV III
IV
III
IVIII III
IV IV
I+D
I+D
I
I
I
I+D
I
IV
IIIIV
III
V
IIIIV
IV
IIIIV IIIIV
IV
IIIIV IIIIV
I
IV
IIIIV IIIIV
I
IV
III
IIIIII
IV
IV IV
IV
IV
IV
IV
IV
I
III
III
III
III
IV
IVIII
III
IV
IVIIIIIIIII IVIV
IIIIIIIVIVIVIV IIIIII
III
IIIIIIIV
IIIIIIIII IVIVIV
III
III
IIIIIIIVIV
IIIIIIIIIIVIV
III
IIIIV
IV
III
III
IIIIV
IIIIIIIII IVIVIV
IV IVIII
III
IV
IVIIIIIIIII IVIV
IIIIVIV III
III
III II
IIIII
IIIII
II
I+D
II+SG
II+SG
III
I
III
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
II+SG
I
II+SG
II+SG
II+SG II+SGII+SGII+SGII+SG
II+SG
III
GrundschuleStart-up
 Zentrum
 TG H3
TG B1Anlieferung
 A2b
Kita
Bürgerhaus
EG -Durchgang
EG -Durchgang
EG -Durchgang
EG -Durchgang
EG -Durchgang Tief-garage
Josef- Suwelack-
 Weg
Wiegandweg
Keltenweg
K 3 Gremmendorfer
 Weg
Paul- Engelhard-
 Weg
L 586Albersloher Weg
Heeremansweg
Wiegandweg
Angelsachsenweg
Angelsachsenweg
Heeremansweg
Albersloher Weg
Albersloher Weg
Angelsachsenweg
Pängelantonweg
Wald-bestand
HölzerneTribüne
Spiel- &SportrasenRasen
Wiese
Boulevard
StandortFestzelt25 x 55 m
zentraleMuldenfläche5930 m2
FreianlagenKindergarten(2.400 m2)
FreianlagenKindergarten(900 m2)
Freianlagen Kindergarten(1.200  m2)
Freianlagen Kindergarten(1.200 m2)
FreianlagenKindergarten(2.400 m2)
FreianlagenKindergarten(12000 m2)
Mulden  310 m2 (südl. angrenzendes Quartier)Mulde 95 m2
Mulde 230 m2 Mulde 140 m2
Mulde 140 m2
Mulden 265 m2(südl. angrenzendesQuartier)
Mulde 230 m2 Mulde 140 m2
Mulden385 m2(angren-zende Straßen)
Mulden385 m2(angren-zendeStraßen)
Mulde 140 m2
Mulden 310 m2(südl. angrenzendes Quartier)
Parken
Secret Garden
York- Platz
Waldbestand
Quartiers-platz
WohnenimPark
Spiel- &Sportplatz
WohnenamLandschafts-park
Spiel- &Sportplatz
Kategorie A(2.800 m2)
Kategorie B/C(1.150 m2)
Spiel- & SportplatzKategorie B/C(650 m2)
Rigole 340 m2 (Einzelhandel)Rigole 695 m2(öffentlicher Platz)
Mulde 280 m2(Bürgerhaus)
Laufbahn +Weitsprung 400 m2
Kleinspielfeld20 x 40 (800 m2)
restliche Außenfläche1.400 m2
Schulhoffläche2.000 m2
Mulde 384 m2(Gebäude)
Mulde116 m2
Mulde 384 m2(Gebäude)
SporthalleBestand
Gemeinschafts-gärten
Gemeinschafts-gärten
Boulevard
Parken
WohnenimPark
Regenrückhaltebecken
TT
T
T
T T
T
T
Höheca. 11 m
Spiel- &RodelhügelHöheca. 3 m Landschaftspark
Hochsitz
Höhe & Größe zu klärennach Bodenuntersuchung und Ermittlung der Aushubmenge
CASINO- PARK
FW
Garten / GemeinschaftshofWald
Parklandschaft (Altbestand)
Gemeinschaftsgarten mit Gartenkissen
Landschaftspark - RasenLandschaftspark - Wiese
öffentlicher Platz - Grünflächeöffentlicher Platz - Spiel- und AktivitätsflächeSchulhof
Landschaftspark - Spiel- & Sportplatz
Landschaftspark - Spiel- & Sportrasen
Regenversickerung auf unterschiedlichen Flächen& Regenrückhaltung
Straße / Fahrbahn
GRÜN / FREIFLÄCHEN
VERKEHR
Baum BestandBaum Bestand - Krone angenommen
Baum Neupflanzung
Mischverkehrsfläche
GehwegGehweg Landschaftspark
Yorkplatz, PlatzflächeYorkplatz, Fahrbahn / Übergang m. Markierung
Parken / RasenschotterTG Zufahrt
Freifläche Kindertagesstätte (300 m2 / Gruppe)
Spielplatz Kategorie B/C (1.800 m2 Gesamt)Spielplatz Kategorie A (2.800 m2 Gesamt)
Schule: Schulhoffläche (2.000 m2 Gesamt)Schule: restl. Außenfläche (1.400 m2 Gesamt)
Schule: Sportfelder - Kleinspielfeld  (800 m2 Gesamt)- Laufbahn + Weitsprung (400 m2 Gesamt)
FLÄCHEN
Gehwegüberfahrt Quartier
Gehwegüberfahrt Albersloher Weg
Gehwegüberfahrt Boulevard
BÄUME
TrafokastenEINBAUTEN
Stellplatz (senkrecht)
Stellplatz (längs)
Stellplatz (quer)
SitzmöglichkeitenBestandsmauer
Bushaltestelle
Gehweg Albersloher Weg
Bestandspoller
T
LEGENDE
YORK - KASERNE, MÜNSTERABGABE PHASE 2
LORENZEN ARCHITEKTEN GmbHARGUS Stadt- und VerkehrsplanungARGE: IFS +  MÜLLER-KALCHREUTH Stadthydrologie und WasserwirtschaftATELIER LOIDL Landschaftsarchitekten
N
1.1.1  Städtebaulicher MasterplanM 1:1.00030.11.2016

Beratungsverlauf (5)

24.09.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.09.2019 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.10.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 22.4.1 Vorberatung
Zur Sitzung
09.10.2019 Rat
TOP 27.4.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (9)

  • Wiegandweg
  • Josef-Suwelack-Weg
  • Gremmendorfer Weg
  • Paul-Engelhard-Weg
  • Angelsachsenweg
  • Albersloher Weg
  • Pängelantonweg
  • Heeremansweg
  • Keltenweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0741/2019
Typ
Vorlagen
Datum
31.07.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37