V/0945/2019
Bericht über die Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Gutachters zur strukturellen Verbesserung des Taxengewerbes
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Microsoft Word - Vorlage Nr. 945-2019, Anlage.docx
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Anlage zur V/0945/2019 Gutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes für die Stadt Münster 2017 Der Gutachter gibt folgende Handlungsempfehlungen für die Stadt Münster. I. 1. Die Anzahl der Genehmigungen sollte auf 233 Genehmigungen reduziert werden, soweit dies rechtlich möglich ist. 2. Eine der vorgeschlagenen Tarifanpassungen sollte vorgenommen werden. Darüber hinaus empfiehlt der Gutachter. II. 1. Die Vergütungssätze seitens der gesetzlichen Kra nkenkassen sind weiterhin unterhalb des Taxitarifs. Darüber hinaus bewirken mittlerweil e Ausschreibungsplattformen einiger gesetzlichen Krankenkassen (Barmer Ersatzkasse und DAK) ein weiteres Absinken der Vergütung durch Vergabe im Bieterverfahren, verglei che Abschnitt 11.9. Der Gutachter empfiehlt, Maßnahmen zur Unterlaufung des Tarifs entgegenzuwirken. 2. Bei der durch die Stadt Münster gewollten Entwicklung des liniengebundenen ÖPNV muss auch immer der Einfluss auf das Taxigewerbe betrach tet werden! Das kann durch steigende Tarife oder durch Rücknahme von Genehmigungen im rechtlich möglichen Rahmen erfolgen. 3. Taxitarife sollten in kurzen zeitlichen Abstände n angepasst werden, um zu verhindern, dass nach mehreren Jahren große Anhebungen erfolgen müssen. Der über einen langen Zeitraum eingetretene Rückstand in den Tarifen ist abzubauen. Zu prüfen ist eine Kopplung der Erhöhung der Taxitarife an den ÖPNV oder andere große Dienstleister. 4. Zur der Beurteilung der Unternehmen bei Beantrag ung der Wiedererteilung der Genehmigung ist das BMF-Schreiben vom 26. November 2010 „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“ mit den Grundsätzen z ur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung für Taxi- und Mietwagenunternehmer konsequent heranzuziehen. 5. Die Zulassung externer Geschäftsführer in Taxiunternehmen, bei denen der Inhaber selbst die fachliche Eignung nicht hat, sollte weiterhin stringent gehandhabt werden. 6. Widerrechtliche Nutzung von Ersatzwagen: 21 Unte rnehmer kritisieren, dass Ersatz- wagen gemeinsam mit den Taxis eingesetzt werden, di e sie eigentlich ersetzen sollen. Aufgrund der Häufigkeit der Nennung erscheint hier dringender Handlungsbedarf seitens der Behörde zu bestehen. 7. Der Stadt Münster wird dringend empfohlen, die W artelisten zu prüfen und zu aktualisieren. Es sollte geprüft werden, ob vor Auf nahme auf die Warteliste die fachliche Eignung nachzuweisen ist. … - 2 - 8. Der Gutachter unterstützt die Bemühungen der Stadt Münster sehr stark, die Verpachtung auf das gesetzlich zulässige Maß zurückzuführen! 9. Um die Akzeptanz und Bereitschaft der Münsterane r Bevölkerung, ein Taxi zu nutzen, zu erhöhen, könnte in Kooperation mit den beiden Taxiv ermittlungszentralen und der IHK eine Qualitätsoffensive im Gewerbe durchgeführt werden. Die Einführung einer Bewertungsmöglichkeit der Fahrt (z.B. hinsichtlich der Sauberkeit des Taxis, der Pünktlichkeit und Höflichkeit des Fahrers, etc.) od er die Teilnahme zum Beispiel am TAXIstars-Programm62 könnten hier erste Schritte se in. Dem Gutachter ist bekannt, dass sich zumindest eine der Taxivermittlungszentralen b ereits intensiv mit dem Thema Qualität beschäftigt. Dies sollte ausgebaut werden. 10. Die Erteilung von Sonderrechten, wie z.B. der N utzung von Busspuren oder das Befahren der Innenstadtbereiche, kann die Attraktiv ität des Transportmittels Taxi weiterhin erhöhen. 11. Eine Anhörung des Gewerbes bei baulichen Maßnah men in Münster, insbesondere, wenn Taxistände betroffen sind. 12. Viele Taxiunternehmer beklagen mangelnde Kontro llen seitens der Behörden – beispielsweise hinsichtlich der Einhaltung des Mind estlohns, der Einhaltung der Auflagen für das Mietwagengewerbe, der Einhaltung des Verbots de r Bereithaltung von Taxis aus benachbarten Landkreisen, etc. Der Gutachter empfie hlt, verstärkte Kontrollen durchzuführen, um ein regelkonformes Taxigewerbe zu unterstützen.
Berichtsvorlage
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V/0945/2019 V/0945/2019 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Bericht über die Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Gutachters zur strukturellen Verbesserung des Taxengewerbes Beratungsfolge 28.11.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government Bericht 04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 11.12.2019 Rat Bericht Bericht: Als Folge des Gutachtens zur Funktionsfähigkeit des Taxen- und Mietwagengewerbes in der Stadt Münster aus dem Jahre 2017 wurde d ie Verwaltung durch den Rat der Stadt Münster durch B e- schluss vom 12.07.2017 [V/0329/2017/1. Erg.] beauftragt, die über die reine Tariferhöhun g hinaus- gehenden Handlungsempfehlungen des Gutachters (Anlage) zur strukturellen Verbesserung des Taxengewerbes aufzugreifen, soweit dies rechtlich möglich ist. Weiterhin sollte zu gegebener Zeit berichtet werden , welche Maßnahmen umgesetzt wurden und welc he nicht. Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung ihrer Berichtspflicht nach. Da die Handlungsempfehlungen des Gutachters aus der Natur der Sache heraus überwiegend nicht kurzfristig umgesetzt werden konnten, ist ein Berichtszeitraum von gut zwei Jahren g ewählt worden, um substantiiert berichten zu können. Die einzelnen Vorschläge des Gutachters, soweit sie sich nicht auf tarifliche Rahmenbedingungen beziehen, sind bisher wie folgt umgesetzt worden: I.1 Die Anzahl der Genehmigungen sollte auf 233 Genehmigungen reduziert werden, soweit dies recht- lich möglich ist. Bisher konnten 13 Genehmigungen einbehalten und damit die Gesamtzahl auf 254 reduziert we r- den. II.4 Zu der Beurteilung der Unternehmen bei Beantragung der Wiedererteilung der Genehmigung ist das BMF-Schreiben vom 26. November 2010 „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“ mit den Grundsätzen zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung für Taxi- und Mietwagenunternehmer kon- sequent heranzuziehen. Ordnungsamt 15.10.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Gerlich Telefon: 492-3266 Gerlich@stadt-muenster.de - 2 - V/0945/2019 Aufgrund fehlender Personalressourcen ist diese Anregung bisher nicht umgesetzt worden. II.5 Die Zulassung externer Geschäftsführer in Taxenunternehmen, bei denen der Inhaber selbst die fachliche Eignung nicht hat, sollte weiterhin stringent gehandhabt werden. Neuunternehmer kann nur noch werden, wer über die fachliche Eignung für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr mit Taxen und Mietwagen verfügt. Der Einsatz eines G e- schäftsführers wird nicht mehr gestattet. II.6 Widerrechtliche Nutzung von Ersatzwagen: 21 Unternehmer k ritisieren, dass Ersatzwagen gemei n- sam mit den Tax en eingesetzt werden, die sie eigentlich ersetzen sollen. Aufgrund der Häufigkeit der Nennung erscheint hier dringender Handlungsbedarf seitens der Behörde zu bestehen. Seit Anfang 2018 wird eine Liste übe r den vorübergehenden Taxentausch gem. § 2 Abs. 1 Nr. 5 Personenbeförderungsgesetz geführt. Um einen eventuellen Missbrauch durch Unternehmer au s- zuschließen, müssen in den meisten Fällen Werkstattberichte oder anderweitige Belege vorgelegt werden. Widerrechtliche Nutzungen von Ersatzwagen konnten noch nicht nachgewiesen werden. II.7 Der Stadt Münster wird dringend empfohlen, die Wartelisten zu prüfen und zu aktualisieren. Es sol l- te geprüft werden, ob vor Aufnahme auf die Warteliste die fachliche Eignung n achzuweisen ist. Die Vormerkliste zur Erteilung von Taxengenehmigungen gem. § 47 Personenbeförderungsgesetz wurde aktualisiert. Am 14. Februar 2019 wurden alle Bewerber angeschrieben und mit Frist zum 30. April 2019 gebeten, ihre Bewerbung zu bestätigen. Demnach wurde die Vormerkliste um 179 B e- werber reduziert. Mit Stand vom 4. Juli 2019 sind gem. § 129 SGB IX 18 Schwerbehinderte, 97 Neubewerber und 21 Altunternehmer vermerkt. II.8 Der Gutachter unterstützt die Bemühungen der Stadt Münster sehr stark, die Verpachtung auf das gesetzlich zulässige Maß zurückzuführen! Alle Unternehmer wurden im Juli 2018 (per Zustellurkunde) darüber informiert, dass eine Betrieb s- führungsübertragung (Verpachtung) gem. § 13 Abs. 5 Nr. 3 Personenbeförderungsgesetz zum Nachrangigkeitsprinzip bei der Wiedererteilung führt. Dies führt aktuell dazu, dass die bestehenden Pachtverträge gekündigt werden und die Unternehmer die verpachteten Konzessionen wieder z u- rück in den Betrieb nehmen. Dieser Umbruch wird voraussichtlich noch bis 2022 andauern. II.9 Um die Akzeptanz und Bereitschaft der Münsteran er Bevölkerung, ein Taxi zu nut zen, zu erhöhen, könnte in Kooperation mit den beiden Tax envermittlungszentralen und der IHK eine Qualitätsoffe n- sive im Gewerbe durchgeführt werden. Die Einführung einer Bewertungsmöglichkeit der Fahrt (z.B. hinsichtlich der Sauberkeit des Taxis, der Pünktlichkeit und Höflichkeit des Fahrers, etc.) oder die Teilnahme zum Beispiel am TAXIstars-Programm62 könnten hier erste Schritte sein. Dem Gutachter ist bekannt, dass sich zumindest eine der Taxivermittlungszentralen bereits intensiv mit dem Thema Qualität beschäftigt. Dies sollte ausgebaut werden. Diese Handlungsempfehlung kann aufgrund der fehlenden Personalressourcen nicht berücksichtigt werden. Gleichzeitig sollte es auch im Interesse der Taxenvermittlungszentralen sein, eigenständig eine entsprechende Qualitätsoffensive durchzuführen. - 3 - V/0945/2019 II.10 Die Erteilung von Sonderrechten, wie z.B. der Nutzung von Busspuren oder das Befahren der I n- nenstadtbereiche, kann die Attraktivität des Transportmittels Taxi weiterhin erhöhen. Innenstadtbereiche, die mit dem Verkehrsschild Nr. 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ geken n- zeichnet sind, werden teils für Taxen freigegeben. Die Nutzung von Busspuren wird bereits auf Tei- len der Hammer Straße, Wolbecker Straße und dem Albersloher Weg ermöglicht. D ie Belange des Taxen-Verkehrs werden durch das Ordnungsamt im Rahmen der Mitarbeit am Masterplan „Mobilität Münster 2035+“ berücksichtigt. II.11 Eine Anhörung des Gewerbes bei baulichen Maßnahmen in Münster, insbesondere, wenn Tax i- stände betroffen sind. Diese Handlungsempfehlung wird bereits berücksichtigt. Die beiden Taxenzentralen werden über bauliche Maßnahmen unterrichtet und es wird für den Zeitraum auch ein alternativ er Taxistand an- geboten. II.12 Viele Taxiunternehmer beklagen mangelnde Kontrollen seitens der Behörden – beispielsweise hin- sichtlich der Einhaltung des Mindestlohns, der Einhaltung der Auflagen für das Mietwagengewerbe, der Einhaltung des Verbots der Bere ithaltung von Taxis aus benachbarten Landkreisen, etc. Der Gutachter empfiehlt, verstärkte Kontrollen durchzuführen, um ein regelkonformes Taxigewerbe zu unterstützen. Am 2. März 2018 fand eine bundesweite Taxenkontrolle statt; beteiligt waren Zoll, Fina nzamt, Eich- amt und das städtische Ordnungsamt. Von den damals aktiven 259 Taxen wurden 53 kontrolliert (20,46%). Insgesamt wurden sechs Verstöße (11,32%) festgestellt. Eine erneute Taxenkontrolle am 22. März 2019 wurde seitens des Zolls kurzfristig abgesag t. Am 30. August 2019 fand eine vom Ordnungsamt allein durchgeführte Taxenkontrolle am Hauptbahnhof statt. Von den aktuell 254 T a- xen wurden 31 kontrolliert (12,20%). Insgesamt wurden acht Verstöße festgestellt (25,81%). Zwei grobe Verstöße, sodass die Bereitstellung unverzüglich untersagt wurde. Fazit Die vom Gutachter angesprochenen oder empfohlenen Maßnahmen sind teils umgesetzt worden teils befinden sie sich im Prozess der Umsetzung. Insbesondere die Reduzierung der Taxengene h- migungen auf die vom Guta chter empfohlene Anzahl wird weiterhin angestrebt. Anzumerken ist, dass diese Handlungsempfehlung des Gutachters wegen der weitreichenden wirtschaftlichen Fo l- gen für den einzelnen Betroffenen für Unruhe im Taxengewerbe gesorgt hat. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass die schrittweise Umsetzung der Empfehlungen des Gutachters zu einer positiven Konsolidierung im örtlichen Taxengewerbe führen wird. Welche Auswirkungen die angedachte Gesetzesnovellierung (z. B. Uber - Zulassung) auf die Funkti- onsfähigkeit des Taxi - und Mietwagengewerbes in der Stadt Mü nster mit sich bringt, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend bewerten. I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage - 4 - V/0945/2019 V/0945/2019
Anlage A
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Anlage A zur V/0945/2019 Kurzüberblick Bericht über die Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Gutachters zur strukturellen Ver- besserung des Taxengewerbes. Ziele/Teilziele/Zielerreichung ./. Finanzierung Produktgruppe: 0202 Gewerberechtliche Angelegenheiten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan enthalten? Ja x Nein Im Entwurf des Haushaltsplans enthalten? Ja x Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlage: Personenbeförderungsgesetz Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Hammer Straße
- Wolbecker Straße
- Albersloher Weg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0945/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.10.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37