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V/0945/2019

Bericht über die Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Gutachters zur strukturellen Verbesserung des Taxengewerbes

Vorlagen 10.10.2019

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Microsoft Word - Vorlage Nr. 945-2019, Anlage.docx

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Microsoft Word - Vorlage Nr. 945-2019, Anlage.docx

4019 Zeichen

Anlage zur V/0945/2019  
 
Gutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes für die Stadt Münster 2017 
 
Der Gutachter gibt folgende Handlungsempfehlungen für die Stadt Münster. 
I. 
1. Die Anzahl der Genehmigungen sollte auf 233 Genehmigungen reduziert werden, soweit 
dies rechtlich möglich ist. 
2. Eine der vorgeschlagenen Tarifanpassungen sollte vorgenommen werden. 
Darüber hinaus empfiehlt der Gutachter. 
II. 
1. Die Vergütungssätze seitens der gesetzlichen Kra nkenkassen sind weiterhin unterhalb 
des Taxitarifs. Darüber hinaus bewirken mittlerweil e Ausschreibungsplattformen einiger 
gesetzlichen Krankenkassen (Barmer Ersatzkasse und DAK) ein weiteres Absinken der 
Vergütung durch Vergabe im Bieterverfahren, verglei che Abschnitt 11.9. Der Gutachter 
empfiehlt, Maßnahmen zur Unterlaufung des Tarifs entgegenzuwirken. 
2. Bei der durch die Stadt Münster gewollten Entwicklung des liniengebundenen ÖPNV muss 
auch immer der Einfluss auf das Taxigewerbe betrach tet werden! Das kann durch steigende 
Tarife oder durch Rücknahme von Genehmigungen im rechtlich möglichen Rahmen erfolgen. 
3. Taxitarife sollten in kurzen zeitlichen Abstände n angepasst werden, um zu verhindern, 
dass nach mehreren Jahren große Anhebungen erfolgen  müssen. Der über einen langen 
Zeitraum eingetretene Rückstand in den Tarifen ist abzubauen. Zu prüfen ist eine Kopplung 
der Erhöhung der Taxitarife an den ÖPNV oder andere große Dienstleister. 
4. Zur der Beurteilung der Unternehmen bei Beantrag ung der Wiedererteilung der 
Genehmigung ist das BMF-Schreiben vom 26. November 2010 „Aufbewahrung digitaler 
Unterlagen bei Bargeschäften“ mit den Grundsätzen z ur Ordnungsmäßigkeit der 
Buchführung für Taxi- und Mietwagenunternehmer konsequent heranzuziehen. 
5. Die Zulassung externer Geschäftsführer in Taxiunternehmen, bei denen der Inhaber selbst 
die fachliche Eignung nicht hat, sollte weiterhin stringent gehandhabt werden. 
6. Widerrechtliche Nutzung von Ersatzwagen: 21 Unte rnehmer kritisieren, dass Ersatz-
wagen gemeinsam mit den Taxis eingesetzt werden, di e sie eigentlich ersetzen sollen. 
Aufgrund der Häufigkeit der Nennung erscheint hier dringender Handlungsbedarf seitens der 
Behörde zu bestehen. 
7. Der Stadt Münster wird dringend empfohlen, die W artelisten zu prüfen und zu 
aktualisieren. Es sollte geprüft werden, ob vor Auf nahme auf die Warteliste die fachliche 
Eignung nachzuweisen ist.                                                                                                   …

- 2 - 
 
8. Der Gutachter unterstützt die Bemühungen der Stadt Münster sehr stark, die Verpachtung 
auf das gesetzlich zulässige Maß zurückzuführen! 
9. Um die Akzeptanz und Bereitschaft der Münsterane r Bevölkerung, ein Taxi zu nutzen, zu 
erhöhen, könnte in Kooperation mit den beiden Taxiv ermittlungszentralen und der IHK eine 
Qualitätsoffensive im Gewerbe durchgeführt werden. Die Einführung einer 
Bewertungsmöglichkeit der Fahrt (z.B. hinsichtlich der Sauberkeit des Taxis, der 
Pünktlichkeit und Höflichkeit des Fahrers, etc.) od er die Teilnahme zum Beispiel am 
TAXIstars-Programm62 könnten hier erste Schritte se in. Dem Gutachter ist bekannt, dass 
sich zumindest eine der Taxivermittlungszentralen b ereits intensiv mit dem Thema Qualität 
beschäftigt. Dies sollte ausgebaut werden. 
10. Die Erteilung von Sonderrechten, wie z.B. der N utzung von Busspuren oder das 
Befahren der Innenstadtbereiche, kann die Attraktiv ität des Transportmittels Taxi weiterhin 
erhöhen. 
11. Eine Anhörung des Gewerbes bei baulichen Maßnah men in Münster, insbesondere, 
wenn Taxistände betroffen sind. 
12. Viele Taxiunternehmer beklagen mangelnde Kontro llen seitens der Behörden – 
beispielsweise hinsichtlich der Einhaltung des Mind estlohns, der Einhaltung der Auflagen für 
das Mietwagengewerbe, der Einhaltung des Verbots de r Bereithaltung von Taxis aus 
benachbarten Landkreisen, etc. Der Gutachter empfie hlt, verstärkte Kontrollen 
durchzuführen, um ein regelkonformes Taxigewerbe zu unterstützen.

Berichtsvorlage

8406 Zeichen

V/0945/2019 
V/0945/2019 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Bericht über die Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Gutachters zur strukturellen 
Verbesserung des Taxengewerbes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.11.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Bericht 
   04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
   11.12.2019 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Als Folge des Gutachtens zur Funktionsfähigkeit des Taxen- und Mietwagengewerbes in der Stadt 
Münster aus dem Jahre 2017 wurde d ie Verwaltung durch den Rat der Stadt Münster durch B e-
schluss vom 12.07.2017 [V/0329/2017/1. Erg.] beauftragt, die über die reine Tariferhöhun g hinaus-
gehenden Handlungsempfehlungen des Gutachters (Anlage) zur strukturellen Verbesserung des 
Taxengewerbes aufzugreifen, soweit dies rechtlich möglich  ist. Weiterhin sollte zu gegebener Zeit 
berichtet werden , welche Maßnahmen umgesetzt wurden und welc he nicht. Mit dieser Vorlage 
kommt die Verwaltung ihrer Berichtspflicht nach. 
 
Da die Handlungsempfehlungen des Gutachters aus der Natur der Sache heraus überwiegend nicht 
kurzfristig umgesetzt werden konnten, ist ein Berichtszeitraum von gut zwei Jahren g ewählt worden, 
um substantiiert berichten zu können. Die einzelnen Vorschläge des Gutachters, soweit sie sich 
nicht auf tarifliche Rahmenbedingungen beziehen,  sind bisher wie folgt umgesetzt worden: 
 
I.1 
Die Anzahl der Genehmigungen sollte auf 233 Genehmigungen reduziert werden, soweit dies recht-
lich möglich ist. 
 
Bisher konnten 13 Genehmigungen einbehalten und damit die Gesamtzahl auf 254 reduziert  we r-
den. 
 
II.4 
Zu der Beurteilung der Unternehmen bei Beantragung der Wiedererteilung der Genehmigung ist das 
BMF-Schreiben vom 26. November 2010 „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“ mit 
den Grundsätzen zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung für Taxi- und Mietwagenunternehmer kon-
sequent heranzuziehen.  
Ordnungsamt 
 
15.10.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Gerlich 
Telefon: 492-3266 
Gerlich@stadt-muenster.de

- 2 - 
 
V/0945/2019 
 
Aufgrund fehlender Personalressourcen ist diese Anregung bisher nicht umgesetzt worden. 
 
II.5 
Die Zulassung externer Geschäftsführer in Taxenunternehmen, bei denen der Inhaber selbst die 
fachliche Eignung nicht hat, sollte weiterhin stringent gehandhabt werden. 
 
Neuunternehmer kann nur noch werden, wer über die fachliche Eignung für den innerstaatlichen 
und grenzüberschreitenden Verkehr mit Taxen und Mietwagen verfügt. Der Einsatz eines G e-
schäftsführers wird nicht mehr gestattet. 
 
II.6 
Widerrechtliche Nutzung von Ersatzwagen: 21 Unternehmer k ritisieren, dass Ersatzwagen gemei n-
sam mit den Tax en eingesetzt werden, die sie eigentlich ersetzen sollen. Aufgrund der Häufigkeit 
der Nennung erscheint hier dringender Handlungsbedarf seitens der Behörde zu bestehen. 
 
Seit Anfang 2018 wird eine Liste übe r den vorübergehenden Taxentausch gem. § 2 Abs. 1 Nr. 5 
Personenbeförderungsgesetz geführt. Um einen eventuellen Missbrauch durch Unternehmer au s-
zuschließen, müssen in den meisten Fällen Werkstattberichte oder anderweitige Belege  vorgelegt 
werden. Widerrechtliche Nutzungen von Ersatzwagen konnten noch nicht nachgewiesen werden. 
 
II.7 
Der Stadt Münster wird dringend empfohlen, die Wartelisten zu prüfen und zu aktualisieren. Es sol l-
te geprüft werden, ob vor Aufnahme auf die Warteliste die fachliche Eignung n achzuweisen ist.  
 
Die Vormerkliste zur Erteilung von Taxengenehmigungen gem. § 47 Personenbeförderungsgesetz 
wurde aktualisiert. Am 14. Februar 2019 wurden alle Bewerber angeschrieben und mit Frist zum 30. 
April 2019 gebeten, ihre Bewerbung zu bestätigen. Demnach wurde die Vormerkliste um 179 B e-
werber reduziert. Mit Stand vom 4. Juli 2019 sind gem. § 129 SGB IX 18 Schwerbehinderte, 97 
Neubewerber und 21 Altunternehmer vermerkt. 
 
II.8 
Der Gutachter unterstützt die Bemühungen der Stadt Münster sehr stark, die  Verpachtung auf das 
gesetzlich zulässige Maß zurückzuführen! 
 
Alle Unternehmer wurden im Juli 2018 (per Zustellurkunde) darüber informiert, dass eine Betrieb s-
führungsübertragung (Verpachtung) gem. § 13 Abs. 5 Nr. 3 Personenbeförderungsgesetz zum 
Nachrangigkeitsprinzip bei der Wiedererteilung führt. Dies führt aktuell dazu, dass die bestehenden 
Pachtverträge gekündigt werden und die Unternehmer die verpachteten Konzessionen wieder z u-
rück in den Betrieb nehmen. Dieser Umbruch wird voraussichtlich noch bis 2022 andauern. 
 
II.9 
Um die Akzeptanz und Bereitschaft der Münsteran er Bevölkerung, ein Taxi zu nut zen, zu erhöhen, 
könnte in Kooperation mit den beiden Tax envermittlungszentralen und der IHK eine Qualitätsoffe n-
sive im Gewerbe durchgeführt werden. Die Einführung einer Bewertungsmöglichkeit der Fahrt (z.B. 
hinsichtlich der Sauberkeit des Taxis, der Pünktlichkeit und Höflichkeit des Fahrers, etc.) oder die 
Teilnahme zum Beispiel am TAXIstars-Programm62 könnten hier erste Schritte sein. Dem Gutachter 
ist bekannt, dass sich zumindest eine der Taxivermittlungszentralen bereits intensiv mit dem Thema 
Qualität beschäftigt. Dies sollte ausgebaut werden. 
 
Diese Handlungsempfehlung kann aufgrund der fehlenden Personalressourcen nicht berücksichtigt 
werden. Gleichzeitig sollte es auch im Interesse der Taxenvermittlungszentralen sein, eigenständig 
eine entsprechende Qualitätsoffensive durchzuführen.

- 3 - 
 
V/0945/2019 
II.10 
Die Erteilung von Sonderrechten, wie z.B. der Nutzung von Busspuren oder das Befahren der I n-
nenstadtbereiche, kann die Attraktivität des Transportmittels Taxi weiterhin erhöhen. 
 
Innenstadtbereiche, die mit dem Verkehrsschild Nr. 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ geken n-
zeichnet sind, werden teils für Taxen freigegeben. Die Nutzung von Busspuren wird bereits auf Tei-
len der Hammer Straße, Wolbecker Straße und dem Albersloher Weg ermöglicht. D ie Belange des 
Taxen-Verkehrs werden durch das Ordnungsamt im  Rahmen der Mitarbeit am Masterplan „Mobilität 
Münster 2035+“ berücksichtigt. 
 
II.11 
Eine Anhörung des Gewerbes bei baulichen Maßnahmen in Münster, insbesondere, wenn Tax i-
stände betroffen sind. 
 
Diese Handlungsempfehlung wird bereits berücksichtigt. Die beiden Taxenzentralen werden über 
bauliche Maßnahmen unterrichtet und es wird für den Zeitraum auch ein alternativ er Taxistand an-
geboten. 
 
II.12 
Viele Taxiunternehmer beklagen mangelnde Kontrollen seitens der Behörden – beispielsweise hin-
sichtlich der Einhaltung des Mindestlohns, der Einhaltung der Auflagen für das Mietwagengewerbe, 
der Einhaltung des Verbots der Bere ithaltung von Taxis aus benachbarten Landkreisen, etc. Der 
Gutachter empfiehlt, verstärkte Kontrollen durchzuführen, um ein regelkonformes Taxigewerbe zu 
unterstützen. 
 
Am 2. März 2018 fand eine bundesweite Taxenkontrolle statt;  beteiligt waren Zoll, Fina nzamt, Eich-
amt und das städtische Ordnungsamt. Von den damals aktiven 259 Taxen wurden 53 kontrolliert 
(20,46%). Insgesamt wurden sechs Verstöße (11,32%) festgestellt. Eine erneute Taxenkontrolle am 
22. März 2019 wurde seitens des Zolls kurzfristig abgesag t. Am 30. August 2019 fand eine vom 
Ordnungsamt allein durchgeführte Taxenkontrolle am Hauptbahnhof statt. Von den aktuell 254 T a-
xen wurden 31 kontrolliert (12,20%). Insgesamt wurden acht Verstöße festgestellt (25,81%). Zwei 
grobe Verstöße, sodass die Bereitstellung unverzüglich untersagt wurde. 
 
 
Fazit 
 
Die vom Gutachter angesprochenen oder empfohlenen Maßnahmen sind teils umgesetzt worden 
teils befinden sie sich im Prozess der Umsetzung. Insbesondere die Reduzierung der Taxengene h-
migungen auf die vom Guta chter empfohlene Anzahl wird weiterhin angestrebt. Anzumerken ist, 
dass diese Handlungsempfehlung des Gutachters wegen der weitreichenden wirtschaftlichen Fo l-
gen für den einzelnen Betroffenen für Unruhe im Taxengewerbe gesorgt hat. Insgesamt kann davon 
ausgegangen werden, dass die schrittweise Umsetzung der Empfehlungen des Gutachters  zu einer 
positiven Konsolidierung im örtlichen Taxengewerbe führen wird. 
 
Welche Auswirkungen die angedachte Gesetzesnovellierung (z. B. Uber - Zulassung) auf die Funkti-
onsfähigkeit des Taxi - und Mietwagengewerbes in der Stadt Mü nster mit sich bringt, lässt sich zum 
jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend bewerten.  
 
I.V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage

- 4 - 
 
V/0945/2019 
V/0945/2019

Anlage A

902 Zeichen

Anlage A zur V/0945/2019 
Kurzüberblick 
Bericht über die Umsetzung der Handlungsempfehlungen des Gutachters zur strukturellen Ver-
besserung des Taxengewerbes. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
./. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0202 Gewerberechtliche Angelegenheiten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan enthalten?  Ja x Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplans enthalten?  Ja x Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlage: Personenbeförderungsgesetz 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beratungsverlauf (3)

28.11.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 29 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.12.2019 Rat
TOP 33 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hammer Straße
  • Wolbecker Straße
  • Albersloher Weg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0945/2019
Typ
Vorlagen
Datum
10.10.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37