Mandari Insight

V/0446/2023

Erweiterung Schulzentrum Kinderhaus - Umbau im Bestand

Vorlagen 28.07.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.11.2023, TOP 26.1

Anlage 1 Konzept_Vorentwurfsplanung Umbau und Sanierung Schulzentrum Kinderhaus

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

2201 Zeichen

Anlage A zur V/0446/2023 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage schlägt die Verwaltung vor, den erweiterten Errichtungsbeschluss zur Erweite-
rung des Schulzentrums Kinderhaus auf Grundlage der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie 
(V/0421/2017/1) zu fassen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt.  
Das Teilziel ist, das „Bestandsgebäude am Schulzentrum Kinderhaus so umzubauen und herzu-
richten, dass die Bedarfe der beiden weiterführenden Schulen gedeckt, neue pädagogische An-
sätze umgesetzt werden und eine Zukunftsfähigkeit des Gebäudes hergestellt wird.“ 
Zielerreichung: Das Projekt steht am Beginn der Planung. Nach heutigem Stand ist mit einem 
Beginn der Bautätigkeiten in 2024 und einer Fertigstellung in 2027 zu rechnen. Eine erste Kos-
tenschätzung lag bei gut 18.000.000 €. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schule 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x teilw.  
Auf Grund der Sachentscheidung fallen zunächst nur Planungsmittel an.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter- 
richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu 
unterhalten, sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen 
Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu 
stellen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Bessere Bedingungen im Rahmen des gemeinsamen Lernens werden durch Akustikmaßnahmen, 
zusätzliche Differenzierungsmöglichkeiten und nach Möglichkeit durch einen Personenaufzug 
(zusätzlich zum Lastenaufzug) geschaffen.

Beschlussvorlage

18241 Zeichen

V/0446/2023 
V/0446/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erweiterter Errichtungsbeschluss zur Erweiterung des Schulzentrums Kinderhaus auf Basis der 
Ergebnisse der Machbarkeitsstudie (V/0421/2017/1) 
hier: Beschluss der Änderungen im Raumprogramm und der erweiterten Maßnahmen zum 
Umbau des Bestandsgebäudes am Schulzentrum Kinderhaus für die Geschwister-Scholl-
Realschule und das Geschwister-Scholl-Gymnasium 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   17.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   24.10.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   31.10.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   08.11.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   08.11.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das für den Umbau des Bestandsgebäudes beschlossene 
Raumkonzept (s. Vorlage V/0421/2017/1) von der Verwaltung und der Geschwister-Scholl-
Realschule und dem Geschwister-Scholl-Gymnasium unter Beteiligung des Architekturbüros 
KUCKERT ARCHITEKTEN BDA weiterentwickelt wurde.  
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das überarbeitete Raumkonzept nicht nur die in der Mach-
barkeitsstudie geprüften Flächen, sondern eine generelle Aufwertung und Zukunftsfähigkeit 
des gesamten Gebäudes beinhaltet und stimmt einer Umsetzung auf der Grundlage dieser 
Vorentwurfsplanung (Anlage 1) zu.  
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Planung mit dem Architekturbüro KUCKERT ARCHI-
TEKTEN BDA auf Grundlage dieses Konzeptes unter Berücksichtigung von Sanierungsbedar-
fen, Erneuerung und Umstrukturierung der naturwissenschaftlichen Fachräume, notwendigen 
Akustikmaßnahmen, Neustrukturierung von Mitarbeitenden- und Ganztagsbereich und Ver-
besserung der Barrierefreiheit fortzuführen und anschließend einen Baubeschluss herbeizu-
führen.  
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
22.08.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Heise 
Telefon: 492-2822 
HeiseJ@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0446/2023 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Sanierung des Kunstwerkes als Teil des Denkmals nach 
Abschluss der Planungsleistungen mittlerweile Kosten von 300.000 € verursacht und be-
schließt, mit Blick auf die Kosten Alternativen zur Sanierung zu prüfen. 
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Zuge der Innensanierung auch die energetische Fassa-
densanierung des Bestandsgebäudes im Hinblick auf die Klimaneutralität umgesetzt wird.  
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die beiden weiterführenden Schulen im Zuge der Umbau-
maßnahmen nach DigitalPakt-Standard hergerichtet werden und die Kosten zunächst kom-
plett über das Projektbudget kommunal gedeckt werden müssen, solange kein weiteres För-
derprogramm aufgelegt wird.  
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Eine erste Kostenschätzung ergab ein Volumen von gut 18.000.000 €. Zur Finanzierung der Sachent-
scheidung fallen zunächst nur Planungskosten an. 
 
Mit Baubeschluss (V/0467/2019) sind 2.086.000 € für den Umbau des Bestandsgebäudes beschlos-
sen worden. Von diesen bereitgestellten Mitteln stehen auf Grund von Mehrkosten beim ersten Bau-
abschnitt noch ca. 1.000.000 € zur Verfügung. Die Planungskosten können dadurch gedeckt werden. 
 
 
 
III. Mittelbereitstellung/ Finanzierung: 
 
Die Finanzierung der Planungskosten erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 4680 „Erw. Schulzent-
rum Kinderhaus“. 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen     
Investitionsmaßnahme 4680 Erw. Schulzentrum Kinderhaus     
Auszahlungen  für Baumaßnahmen  1.000.000  Planungskos-
ten  
 
Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 
2023 bei der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ zur Verfügung. 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit der Vorlage V/0421/2017/1 „Errichtungsbeschluss zur Erweiterung des Schulzentrums Kinderhaus 
auf Basis der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie“ wurde das Raumprogramm für das Geschwister -
Scholl-Gymnasium und die Geschwister-Scholl-Realschule vom Rat beschlossen. Durch den Auszug 
der Grundschule am Kinderbach und die Verlagerung der Mensa der beiden weiterführenden Schulen 
in den Neubau der Grundschule sollte dieser Raumbedarf durch die damit frei gewordenen Räumlich-
keiten im Bestandsgebäude gedeckt werden. Die Verwaltung erhielt gleichzeitig den Auftrag, auf Ba-
sis der Machbarkeitsstudie die Planungen für den Umbau im Bestandsgebäude als 2. Bauabschnitt 
weiter zu entwickeln sowie anschließend den Baubeschluss herbeizuführen. Bereits im Startgespräch

- 3 - 
V/0446/2023 
im Januar 2020 signalisierten die beiden weiterführenden Schulen, dass das bereits beschlossene 
Raumprogramm für sie nicht mehr praktikabel sei und zusätzliche Maßnahmen wie bspw. die Sanie-
rung der naturwissenschaftlichen Fachräume erforderlich seien. Im weiteren  Verlauf der Gespräche 
wurde zudem von beiden Schulen die mögliche Beschulung eines 7. Zuges im Bestandsgebäude in 
Frage gestellt, deren Umsetzung aber seitens des Schulträgers weiterhin das Ziel bleiben sollte. In 
den Schuljahren 2021/2022, 2022/2023 und auch 2023/24 wurden bereits insgesamt 7 Eingangsklas-
sen am Geschwister -Scholl-Gymnasium und der Geschwister -Scholl-Realschule gebildet. Die klein-
räumige Bevölkerungsprognose für den Bezirk Nord und insbesondere für Kinderhaus zeigt relativ 
konstante Zahlen der 10-Jährigen bis 2030. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass auch 
weiterhin der Bedarf für 7 Züge am Schulzentrum Kinderhaus vorhanden sein wird. 
Schlussendlich konnte nach einem mehrjährigen Diskurs zwischen Verwaltung und Schulen mit dem 
nun vorliegenden Raumkonzept eine Einigung erzielt werden. Da dieses den Umfang der Machbar-
keitsstudie übersteigt, indem es das Bestandsgebäude ganzheitlich in den Blick nimmt, ist als Zwi-
schenschritt ein erweiterter Errichtungsbeschluss notwendig. Der Baubeschluss wird in einem nächs-
ten Schritt nach Abschluss der weiteren Detailplanung herbeigeführt. 
 
Das Architekturbüro KUCKERT ARCHITEKTEN BDA hat ein Raumkonzept entwickelt, das zum einen 
die in der Vorlage V/0421/2017/1 geforderten zusätzlichen Raumbedarfe abdeckt und zum anderen 
das Bestandsgebäude am Schulzentrum Kinderhaus zukunftsfähiger gestaltet und an die geänderten 
Anforderungen an Schule anpasst. Dieses umfassende Raumkonzept bedeutet in der Konsequenz 
auch einen finanziell höheren Aufwand, als mit de r Machbarkeitsstudie 2017 festgestellt wurde und 
liefert gleichzeitig einen pädagogischen Mehrwert für die Schule sowie einen Nutzen mit Blick auf die 
laufenden Gebäudekosten. Aus Sicht der Verwaltung rechtfertigt das Konzept den Mehraufwand, da 
es die neuen pädagogischen Anforderungen an Schule berücksichtigt und eine generelle Aufwertung 
des Gebäudes beinhaltet. Zudem bedeutet es eine konzeptionelle Annäherung an den Neubau, so-
dass von einem schlüssigen Gesamtkonzept für das Schulzentrum Kinderhaus mit allen drei Schulen 
gesprochen werden kann. 
 
Zu 1. bis 3.: 
Der vorliegende Entwurf bildet nicht nur die geforderten zusätzlichen Raumbedarfe ab, sondern gene-
riert zusätzliche nutzbare Fläche und erreicht eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität. Zudem wur-
den einige Bereiche im Bestandsgebäude im laufenden Prozess neu betrachtet bzw. das erste Mal in 
den Fokus genommen. Das damit aufgestellte Raumprogramm stellt kein Optimum dar, sondern ori-
entiert sich dabei daran, was maximal im Bestandsgebäude möglich ist. Diese Maßnahmen sind da-
her notwendig, um die Schulen in die Lage zu versetzen, die geforderten 7 Züge zu beschulen.  
 
Um die geänderten pädagogischen Ansätze, insbesondere im Bereich des gemeinsamen Lernens, zu 
erfüllen, sieht der Entwurf neben den Differenzierungsräumen auch weitere Differenzierungsflächen in 
den Flurbereichen vor. Diese werden durch eine entsprechende Gestaltung mit Möblierung und Akus-
tikmaßnahmen für Kleingruppen- oder Stillarbeit oder als reine Aufenthaltsfläche nutzbar gemacht. 
Die Differenzierungs- und Teamräume werden in den zu den Innenh öfen liegenden Unterrichtsräu-
men geschaffen und mit Glaswänden oder –elementen zum Flur hin versehen, um in den Fluren eine 
natürliche Belichtung zu schaffen und die Flurbereiche aufzuwerten. Dadurch erhalten die allgemei-
nen Unterrichtsbereiche einen clusterähnlichen Charakter und richten sich dadurch an neuen päda-
gogischen Ansätzen aus. 
 
Der Bereich der bisherigen Mensa der beiden weiterführenden Schulen wird, wie bereits in der Mach-
barkeitsstudie angedacht, zu Fachräumen für Musik und Kunst inkl. Sammlung sräumen umgebaut. 
Zugunsten eines zusätzlichen Kunstraumes und der Größe dieser Fachräume verzichten die Schulen 
auf einen von drei Informatikräumen und werden diesen multifunktional in einem Kursraum der SEK II 
unterbringen. Die anderen beiden Fachräume für Informatik werden im Bereich der Musik- und Kunst-
räume und in einem abgetrennten Teil der Mediothek verortet.   
Die Flächen für den Ganztag werden im Zusammenspiel mit der Mediothek neugestaltet. Zusätzlich 
zu den drei Ganztagsräumen soll die erweiterte  Flurfläche entlang der Mediothek und die Mediothek 
selbst durch eine geschickte Aufteilung und Ausstattung neu strukturiert und für die Betreuung im 
Ganztag gut nutzbar gemacht werden. Diese Neustrukturierung der Flächen ist für die beiden weiter-

- 4 - 
V/0446/2023 
führenden Schulen für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler im Nachmittagsbereich zwingend 
erforderlich. Die Ganztagsflächen erscheinen auch dann nicht überdimensioniert, sofern von dem 
gebundenen Ganztag bei einer oder beiden weiterführenden Schulen Abstand g enommen werden 
sollte.  
 
Durch die veränderten Anforderungen an Schule gibt es an den Schulen mehr Mitarbeitende als dies 
noch vor einigen Jahren der Fall war. Neben den zusätzlichen Verwaltungsflächen in Form von Büros 
und neu geschaffenen Teamräumen soll en die bestehenden Lehrerzimmer an die neuen Bedarfe 
angepasst werden und zu Teamräumen weiterentwickelt werden. Die Schulen beschreiben plausibel 
nachvollziehbar, dass auf Grund der Personalstärke ein konzentriertes Arbeiten und parallel ein Aus-
tausch kaum möglich ist. Dies kann durch die neuen Teamräume, aber eben auch durch eine sinnvol-
le Aufteilung der vorhandenen Lehrerzimmer mit neuer Ausstattung aufgefangen werden.  
 
Die naturwissenschaftlichen Räume sind veraltet und abgängig und müssen in den nächsten Jahren 
zwingend saniert werden. Aus Sicht der Verwaltung ist es zielführend, die Sanierung in das Gesamt-
projekt zu integrieren. Das Schulzentrum verfügt noch über drei Hörsäle für den naturwissenschaftli-
chen Unterricht. Diese sind nicht mehr zeitgemäß und sollen durch Umbaumaßnahmen umgestaltet 
werden, sodass ausschließlich Übungsräume im naturwissenschaftlichen Bereich existieren. Der 
Sammlungsbereich muss auf Grund der Umstrukturierung ebenfalls angepasst werden. Zudem er-
scheint es konzeptionell sinnvoll, diesen gleichzeitig zu modernisieren. 
 
Mit Vorlage V/0421/2017/1 hat der Rat zur Kenntnis genommen, dass die über die Erweiterung hin-
ausgehenden Sanierungsbedarfe des Schulzentrums erst im weiteren Planungsprozess geprüft wer-
den und die Verwaltung ein e Kostenschätzung erstellt. Diese Prüfung ist nun weitestgehend abge-
schlossen.  
 
Weiterhin bestehen im Bestandsgebäude Instandhaltungsbedarfe, die in den nächsten Jahren Sanie-
rungstätigkeiten verursachen werden. Sinnvollerweise können diese Bedarfe  im Zuge dieser Ge-
samtmaßnahme gedeckt werden, um eine erneute Baustelle im Gebäude nach Abschluss des Um-
baus zu vermeiden und den Schulbetrieb nicht erneut damit zu belasten. Bei diesen Instandhaltungs-
bedarfen handelt es sich vornehmlich um die Sanitäranlagen, Sanierung der Waschtische in den Un-
terrichtsräumen, Austausch des Nadelvlieses und Reinigung der Sichtbetonflächen.  
 
Im gesamten Bestandsgebäude herrscht für die Lern - und Arbeitsatmosphäre auf Grund der Beton-
bauweise eine nicht ausreichende Akustik. Bereits in der Vergangenheit wurden sukzessive einzelne 
Klassenräume und der Flurbereich vor dem Sekretariat akustisch ertüchtigt, da für die Schülerinnen 
und Schüler im gemeinsamen Lernen kein konzentriertes Lernen bzw. für die Sekretariatskräfte kein 
konzentriertes Arbeiten möglich war. Dieses akustische Defizit zieht sich auf Grund der Betonbauwei-
se durch das gesamte Bestandsgebäude, sodass auch in Zukunft weitere akustische Maßnahmen 
erfolgen müssen. Aus wirtschaftlichen Gründen ist eine Gesamtmaßnahme gegenü ber zeitlich ge-
streckten Einzelmaßnahmen sinnvoll. Um nicht zu unterschiedliche akustische Gegebenheiten im 
Gebäude zu haben, ist geplant, alle Aufenthaltsflächen, die durch mehrere Personen gleichzeitig ge-
nutzt werden, akustisch herzurichten. Eine akustis che Herrichtung der Differenzierungsbereiche auf 
den Fluren ist auf Grund des Konzeptes in jedem Fall notwendig.  
 
Auf Wunsch der Schulen und der Schulpflegschaft des Gymnasiums wurde der Einbau eines Perso-
nenaufzuges geprüft. Bislang verfügt das Schulzent rum Kinderhaus über einen Lastenaufzug, der 
relativ zentral im Gebäude verortet ist. Dieser ist, wie üblich in den Schulen der Stadt Münster, über 
einen Schlüsselschalter bedienbar und für beeinträchtige Personen nutzbar. Der Wunsch nach einem 
weiteren Personenaufzug ist aus Sicht der Nutzenden verständlich, um die Wege im Gebäude kürzer 
zu halten. Sofern ein geeigneter Standort im Gebäude gefunden wird, befürwortet die Verwaltung den 
Einbau eines Personenaufzuges.  
 
Das Konzept ist dieser Vorlage beigefügt.

- 5 - 
V/0446/2023 
Zu 4.: 
Die Restaurierung der Glas -Skulptur von Adolf Luther konnte bislang noch nicht realisiert werden. 
Während der Planungsphase stellte sich heraus, dass die Durchführung der geplanten Restaurierung 
sehr viel komplexer und aufwändiger ist, als es durch Errichtungsbeschluss V/0421/2017 beschlossen 
wurde. Die von der Adolf-Luther-Stiftung in Aussicht gestellte finanzielle Beteiligung und die ursprüng-
lich zugesicherte künstlerische Begleitung zur Restaurierung des Kunstwerks wurden wegen fehlen-
der Ress ourcen zurückgezogen. Auch konnten bislang keine Drittmittel eingeworben werden. Die 
Kosten für die Restaurierung des Kunstwerks liegen nach Abschluss der Planungsleistungen einschl. 
aktualisierter Kostenschätzung bei 300.000 €. In der der bisherigen Besch lussfassung zugrundelie-
genden Vorlage V/0421/2017 heißt es zum Zustand des Kunstwerks: 
 
„Die Skulptur ist über die Jahre hinweg sanierungsbedürftig geworden. Die 
Kunststoffeinfassungen sind inzwischen spröde, mehrere defekte, gerissene Spiegel wurden 
bereits von den Hausmeistern  demontiert und eingelagert. Des  Weiteren machten es 
rechtliche Vorgaben zur Unfallverhütung (GUV Vorschriften, § 7) 2015 unumgänglich, das 
Kunstobjekt mittels einer provisorischen Abschrankung gesondert zu sichern. Die 
Unfallverhütungsvorschriften an Schulen geben danach vor, dass „in Aufenthaltsbereichen von 
Schülerinnen und Schülern die Verglasungen und sonstige lichtdurchlässige Flächen bis zu 
einer Höhe von 2,00 m ab Oberkante Standfläche a us bruchsicheren Werkstoffen be stehen 
müssen oder ausreichend abzuschirmen sind.“. Da ein unter  künstlerischen Aspekten 
gleichwertiger Ersatz der o. g. Glaslinsen durch bruchsichere Werkstoffe nicht möglich ist, 
kommt nur eine adäquate Sanierung durch baugleiche Stoffe mit einer entsprechen den 
Absicherung um die Skulptur herum in Betracht. Mit der Luther -Stiftung wurden erste 
Gespräche zu r Mitfinanzierung geführt. Inso weit sind statt städtischer Mittel so weit wie 
möglich Stiftungsmittel bzw. Drittmittel einzusetzen.“ 
 
Die Umsetzung der Sani erung mit ihrer unfallverhütungsbedingten Absicherung um die Skulptur her-
um verändert die Skulptur wesentlich in ihrer Integration in die Architektur und damit ihre künstleri-
sche Zielsetzung („Kunst und Architektur werden eins.“ 1). Angesichts dieses nicht in allen Aspekten 
befriedigenden Ergebnis erscheint der Aufwand von voraussichtlich 300.000 € nicht verhältnismäßig. 
Daher sollen weitere Alternativen zur Sanierung, die auch einen möglichen Abbau des Kunstwerkes 
beinalten, geprüft werden. 
 
Zu 5.: 
Im Rahmen der Innensanierung soll auch die geplante Fassadensanierung in Abstimmung mit dem 
Denkmalamt durchgeführt werden. Parallel zu den Umbauarbeiten im Inneren des Gebäudes sollen 
die Fassaden und Fenster saniert werden. Dabei werden Gläser ausgetauscht und die Fensterrah-
men überarbeitet und optimiert. Bei den Fassadenplatten werden die alten Beschichtungen entfernt, 
eine neue Betonbeschichtung aufgebracht und die Dichtbänder erneuert. 
 
Die Finanzierung der Fassaden sanierung erfolgt aus der Produktgruppe 0111 Immobilienmanage-
ment aus der Finanzstelle energetische Sanierung. 
 
Zu 6.: 
Das Schulzentrum Kinderhaus wurde seinerzeit vom Förderprogramm „DigitalPakt Schule“ ausge-
nommen, da durch anstehende notwendige Umbauten nicht garantiert werden konnte, dass die durch 
das Förderprogramm eingebaute Technik vier Jahre Bestand haben wird (notwendige Voraussetzung 
für Förderfähigkeit). Es ist deswegen in den Kommunalen DigitalPakt aufgenommen worden (Vorlage 
V 0384/2022). Für die Umsetzung sind  1.100.000 € an Kosten für das Einbringen einer neuen IT -
Infrastruktur (Verkabelung, Server, WLan, techn. Wandbild) und 600.000 € für die Präsentationstech-
nik für das gesamte Schulzentrum ermittelt worden. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und einheitli-
chen Planung ist es geboten, diesen DigitalPakt -Standard bei den jetzigen Umbauten unbedingt zu 
berücksichtigen und mit zu finanzieren. Andernfalls bleiben einzelne Räume hinter dem Standard der 
                                                 
1 Knut Stegmann, „Integrationen“ von Architektur und Kunst, Denkmalpflege in Westfalen -Lippe, Heft 1.16, S.  9 
[11].

- 6 - 
V/0446/2023 
übrigen münsterschen Schulen zurück und das Unterrichten am Sch ulzentrum Kinderhaus findet in 
uneinheitlich ausgestatteten Räumen statt.  
 
Für den kommunalen Digitalpakt wurde im Haushalt ein Eigenanteil in Höhe von 30% und eine Finan-
zierung durch Drittmittel zugrunde gelegt.  
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1 Konzept/Vorentwurfsplanung

Beratungsverlauf (5)

17.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.10.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
31.10.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2023 Hauptausschuss
TOP 18.1 Vorberatung
Zur Sitzung
08.11.2023 Rat
TOP 26.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0446/2023
Typ
Vorlagen
Datum
28.07.2023
Erstellt
27.07.2023 11:45