Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Erhalt der Stationen für Geburtshilfe und Frauenheilkunde im Krankenhaus Dormagen mit Ausnahme der Voraussetzungen des § 23 Absatz 4 Kreisordnung (Unterschriftenquorum von 4 % der Wahlberechtigten
Beschlussvorlage ZS1/5933/XVII/2025 vom 25.02.2025
Stand: Am 26.03.2025 im Kreistag einstimmig beschlossen.
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