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Rhein-Kreis Neuss

Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Erhalt der Stationen für Geburtshilfe und Frauenheilkunde im Krankenhaus Dormagen mit Ausnahme der Voraussetzungen des § 23 Absatz 4 Kreisordnung (Unterschriftenquorum von 4 % der Wahlberechtigten

Beschlussvorlage ZS1/5933/XVII/2025 vom 25.02.2025

Stand: Am 26.03.2025 im Kreistag einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 26.03.2025

    Kreistag

    TOP 2, Entscheidung. Ergebnis: einstimmig beschlossen

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