V/0610/2021
Erweiterung der Thomas-Morus-Schule zur vollen Vierzügigkeit und Ergänzung um eine weitere Einfachsporthalle -Baubeschluss-
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Anlage-3_Checkliste-nachhaltiges-Bauen
13 Zeichen
V/0610/2021 3
Anlage-7_Folgelastenberechnung-Neubau
2707 Zeichen
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 10.08.21 Amt: 23 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement - 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme: Thomas-Morus-Schule (739) Jahr der Fertigstellung: 2025 Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 18.900.000,00 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 18.900.000,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0,00 0,00 2. Baukosten 18.634.206,00 98,59 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 265.794,00 1,41 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 18.900.000,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 200.050,00 22,96 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 116.870,00 13,42 Zwischensumme 2025 316.920,00 36,38 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 2025 270.760,00 31,08 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 Zwischensumme 2025 0,00 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2025 283.500,00 32,54 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 283.500 € p.a. + Tilgung (3 %) 567.000 € p.a. = Schuldendienst 850.500 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 871.180,00 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00 2. Auflösung Sonderposten 2025 0,00 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00 4. Mieten und Pachten 0,00 0,00 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00 Summe Folgeerträge 0,00 0,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 871.180,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 4,61 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet. V/0610/2021 Anlage 7
Anlage_1.1-1.9_Entwurf-Objektplanung
3145 Zeichen
MT S Bewegungsfläche Feuerwehr 7 x 12 m Thom as-M orus-W eg Thom as-M orus-W eg Parkpl atz Hinweis Sc hulpl atznutzung Radf ahren verboten Kindergarten Halt ev erbot F euerwehrz uf ahrt frei hal ten Halt ev erbot 412 154 155 156 157 158 238 159 160 161 347 348 365 354 326 327 328 333 339 II . I. I Thomas-Morus-Schule Schule . II I Morus-K. II Sporth. IIII I I I I II I II II II II II II II II II I Architekten BKSP Grabau Obermann Ronczka und Partner mbB Freundallee 13, 30173 Hannover +49 (0)511 2888 101 63,625 28,375 43,5 3,7 16,425 4,103I I III PV + DACHBEGRÜNNUNG PV + DACHBEGRÜNNUNG DACHBEGRÜNNUNG xdggxgx V/0610/2021 Anlage 1.1 A A D D F F H H J J K K L L M M N N B B C C E E G G I I 11 1'1' 66 55 44 33 2'2' 4'4' 6'6' 77 22 5'5' Architekten BKSP Grabau Obermann Ronczka und Partner mbB Freundallee 13, 30173 Hannover +49 (0)511 2888 101 V/0610/2021 Anlage 1.2 A A D D F F H H J J K K L L M M N N B B C C E E G G I I 11 1'1' 66 55 44 33 2'2' 4'4' 6'6' 77 22 5'5' Architekten BKSP Grabau Obermann Ronczka und Partner mbB Freundallee 13, 30173 Hannover +49 (0)511 2888 101 4.1 4.2 4.3 4.4 Wa sch- ma schine / Trockne r 3.5 3.4 3.13.2/3 2.1 2.2 2.3 2.3 2.4 T rans port wa ge n 1 300x600 T rans port wa ge n 1 300x600 1.11.2 UV 5.1 5.2 5.3 6.1 ebenerdig Estrich ca. 13 cm absenken ebenerdig Estrich ca. 13 cm absenken 7.22 7.2 7.16 7.37.22 7.8 7.9 7.7 7.6 7.4 7.5 He iß- lufto fe n Mikrowe lle 7.12 7.10 7.11 7.1 7.21 7.17 7.18 7.20 7.19 1 0 x G N 1 /1 (vo rh. ) Unt e rgest e l l (n e u) Ko mbi nati o n: 6 x GN 1 /1 (neu) 1 0 x G N 1 /1 (vo rh. ) 7.15 a 7.14 a 7.13 8.4 8.7 * G la s tür 8.5 8.6 Rolladen und Tablettrutsche bauseits 8.1 8.2 8.3 9.3 9.4 9.5 9.6 9.12 9.7 Bes t e ck- T a b lett wa ge n 9.99.8 9.11 9.2 9.1 9.10 Bes t e ck- T a b lett wa ge n 10.1 10.2 7.24 7.23 6.2 6.46.5 6.3 Positionen der Kühlaggregat- Außeneinheiten sind zu prüfen 11.1 V/0610/2021 Anlage 1.3 A A D D F F H H J J K K L L M M N N B B C C E E G G I I 11 1'1' 66 55 44 33 2'2' 4'4' 6'6' 77 22 5'5' Architekten BKSP Grabau Obermann Ronczka und Partner mbB Freundallee 13, 30173 Hannover +49 (0)511 2888 101 V/0610/2021 Anlage 1.4 A A D D F F H H J J K K L L M M N N B B C C E E G G I I 11 1'1' 66 55 44 33 2'2' 4'4' 6'6' 77 22 5'5' Architekten BKSP Grabau Obermann Ronczka und Partner mbB Freundallee 13, 30173 Hannover +49 (0)511 2888 101 V/0610/2021 Anlage 1.5 A A D D F F H H J J K K L L M M N N B B C C E E G G I I 11 1'1' 66 55 44 33 2'2' 4'4' 6'6' 77 22 5'5' Architekten BKSP Grabau Obermann Ronczka und Partner mbB Freundallee 13, 30173 Hannover +49 (0)511 2888 101 V/0610/2021 Anlage 1.6 A D F H J K L M NB C E G I 1 1' 65432' 4' 6' 72 5' ADFHJKLMN BCEGI Architekten BKSP Grabau Obermann Ronczka und Partner mbB Freundallee 13, 30173 Hannover +49 (0)511 2888 101 V/0610/2021 Anlage 1.7 Architekten BKSP Grabau Obermann Ronczka und Partner mbB Freundallee 13, 30173 Hannover +49 (0)511 2888 101 11'6 5 4 3 2'4'6'7 25' ADFHJKLMN BCEGI 11'6 5 4 3 2'4'6'7 25' 11'6 5 4 3 2'4'6'7 25' V/0610/2021 Anlage 1.8 Architekten BKSP Grabau Obermann Ronczka und Partner mbB Freundallee 13, 30173 Hannover +49 (0)511 2888 101 V/0610/2021 Anlage 1.9
Anlage-6_Kostenberechnung-Kostenzusammenstellung
6565 Zeichen
Bruttokosten Anmerkungen Errichtungsbeschluss 13.750.000,00 € Kostenermittlung 2018 mit Hochrechnung bis 2022 mit 2,7% p.a. Summe KG 100 0 € vorhanden Summe KG 200 154.700 € Summe KG 300 3.550.663 € Summe KG 400 1.225.343 € Summe KG 500 357.000 € Summe KG 600 487.900 € Summe KG 700 1.337.282 € KG 300-400 gerundet ca. 28% Summe KG 200-700 7.112.887 € Unvorhersehbares 711.289 € 10 % auf die Bruttosumme Gesamtkosten 7.824.176 € Preissteigerung 2019-2022 879.854 € 4 Jahre je 2,7 % Kostenansatz Schulgebäude 2021 8.704.030 € Schulgebäude, gerundet 8.800.000 € Kostenrahmen aus Errichtungsbeschluss Summe KG 100 0 € vorhanden Summe KG 200 20.230 € Summe KG 300 1.255.450 € Summe KG 400 353.073 € Summe KG 500 357.000 € Summe KG 600 126.140 € Summe KG 700 450.386 € KG 300-400 gerundet ca. 28% Summe KG 200-700 2.562.279 € Unvorhersehbares 256.228 € 10 % auf die Bruttosumme Gesamtkosten 2.818.507 € Preissteigerung 2019-2022 316.950 € 4 Jahre je 2,7 % Kostenansatz Sporthalle 2021 3.135.458 € Sporthalle, gerundet 3.500.000 € Kostenrahmen aus Errichtungsbeschluss Summe KG 200-700 1.184.932 € Unvorhersehbares 118.493 € 10 % auf die Bruttosumme Gesamtkosten 1.303.425 € Preissteigerung 2019-2022 146.574 € 4 Jahre je 2,7 % Kostenansatz Container 2021 1.450.000 € Kostenrahmen aus Errichtungsbeschluss Gesamtkostenansatz 2021 13.750.000 € Mehrkosten aus Preissteigerung und Unvorhergesehenes 2019-2023 2.010.363 € 1 Jahr 4,5 %, 3 Jahre je 6 % auf die KG 200-700 Gesamtkosten 2023 15.760.363 € Kostenrahmen aus Errichtungsbeschluss, angepasst Gesamtkosten 2023 16.000.000 € gerundet Seite1/3 Carola Stegmann 23.42.0008 Kostenstand 13.08.2021 Anlage 6 zur Vorlage V/0610/2021 Kostenzusammenstellung Baubeschluss Erweiterung der Thomas-Morus-Schule zur vollen Vierzügigkeit und Ergänzung Einfeldsporthalle Kostenberechnung - Schulgebäude, brutto Kostenberechnung - Einfeldsporthalle, brutto Kostenberechnung - Sonderbauteil Interimscontainer, brutto Paket Zusatzmaßnahmen brutto a. KG 200 Neuer, verstärkter Hausanschluss Strom erforderlich 59.000 € Aufgrund erhöhter Leistungsbedarf Neubau (u.a. Photovoltaikanlage, Lüftungsanlagen, Medientechnik) b. KG 300/400 Neubau: Extensive Gründächer und Photovoltaikanlage 352.500 € s. Beschluss V/0705/2018/2 und V/0388/2020 c. KG 300/400 Neubau: Teilunterkellerung zur Unterbringung der haustechnischen Anlagen 719.750 € § 34 BauGB und V/0388/2020 d. KG 300/400 Neubau: Ausführung der Sporthalle als wettkampftaugliche Halle 357.000 € Anforderung Bedarfsamt nach Machbarkeitsstudie, vor Auslobung Wettbewerbe. KG 300/400 Neubau: Ausbildung des Eingangsbereiches als Forum mit der Möglichkeit der Zusammenschaltung mit dem Speisenraum zu schulischer Versammlungsstätte 475.750 € Architektenwettbewerb: qualitative Besonderheit des Entwurfes; Teil der Begründung der Prämierung f. KG 300/400 Neubau: Bildung von Lernclustern in den Klassengeschosse (2 je Geschoss) 451.000 € Architektenwettbewerb: qualitative Besonderheit des Entwurfes; Teil der Begründung der Prämierung g. KG 300 Neubau: zentrale offene Treppenanlage vom EG bis 2.OG ergänzend zu den notwendigen Treppenhäusern 142.000 € Architektenwettbewerb: qualitative Besonderheit des Entwurfes; Teil der Begründung der Prämierung h. KG 300/400 Aktueller Standard Medientechnik (entsprechend Digitalstandard) im Bereich passiver und aktiver Technik 96.500 € Aktueller Standard Medientechnik Bedarfsamt i. KG 400 Naubau: Multifunktionale Nutzbarkeit als Unterrichts-/ Betreuungsräume 46.250 € Anforderung Bedarfsamt nach Machbarkeitsstudie, vor Auslobung Wettbewerb j. KG 400 Neubau: Dezentrale Lüftungsanlagen Unterrichts-/ Betreuungsräume 286.750 € Anforderung GLL 2020, Passivhausstandard k. KG 300/400/500 Weiternutzung des vorhandenen Klassencontainers bis zur Inbetriebnahme Neubau 55.000 € Durch Gebäudesetzung des Entwurfes ermöglicht l. KG 300 Umbau im Bestand: Schadstoffsanierung einschl. neuer Unterdecken 44.000 € Dämmstoff im Bereich Unterdecken ist schadstoffhaltig m. KG 300 Umbau im Bestand: Ergänzung Pausen-WC-Anlagen 41.000 € Aufgrund erhöhter Schülerzahlen der Vierzügigkeit n. KG 300 Umbau im Bestand: Zusatzleistungen im Bereich Ausstattung (Sonnenschutz, Bodenbelag, Windfangtür) 59.000 € o. KG 400 Umbau im Bestand: Zusatzleistungen im Bereich HSL und Elektro 202.000 € Ergänzung Pausen-WC-Anlagen; Erweiterung der Anlagen aufgrund Alter nicht möglich, Erneuerung erforderlich p. KG 500 Aussenanlagen: Ausweitung der zu überplanenden Fläche 524.500 € q. KG 500 Aussenanlagen: Erhöhte Anforderungen und Bedingungen im Bereich Entwässerung und Regenwasserrückhaltung 233.500 € r. KG 500 Umfang der Erdarbeiten aufgrund topographischer Situation 73.500 € s. KG 500 Aussenanlagen: Bauabschnitte; Technische Anlagen, Ertüchtigung und Ergänzung 68.500 € t. KG 500 Aussenanlagen: Herrichtung Ausweichschulhof Westseite für Bauzeit 40.000 € Zusatzmaßnahmen gesamt 4.327.500 € Seite 2/3 Zusatzmaßnahmen gesamt 4.327.500 € KG 700 aus Zusatzmaßnahmen 1.081.750 € Sicherheit Zusatzmaßnahmen ca. 10 % 541.000 € Summe Zusatzmaßnahmen 5.950.250 € u. Einsparung des Klassencontainers an anderer Stelle auf Grundstück aus Errichtungsbeschluss abzgl. Mehrkosten für Weiterbetrieb vorhd. Klassencontainer -1.336.300 € Summe Zusatzkosten 4.613.950 € Kostensteigerung für 2022 und 2023 je 6% 570.300 € Gesamtsumme Zusatzkosten 5.184.250 € Gesamtkosten 2023 21.184.250 € Gesamtkosten 2023, gerundet 21.200.000 € v. Einsparungen beim Neubau im Bereich Ausstattungsstandard -489.000 € w. Einsparungen bei Bestandgebäuden im Bereich Ausstattungsstandard -63.500 € x. Einsparungen im Bereich Aussenanlagen -111.500 € y. Minderkosten aus Nebenkosten, Sicherheit und Kostensteigerungen der Einsparungen -362.000 € Summe Einsparungen / Minderkosten -1.026.000 € Summe Zusatzkosten, reduziert 4.158.250 € Gesamtkosten 2023, reduziert 20.158.250 € Gesamtkosten 2023, gerundet 20.200.000 € Mehrkosten gesamt 6.450.000 € zu 13.750.000 € Kostenrahmen aus ErrichtungsbeschlussMehrkosten gesamt 4.200.000 € zu 16.000.000 € Kostenrahmen aus Errichtungsbeschluss mit aktuellen Baupreisindizes angepasst + ergänzt bis 2023 Seite 3/3
Beschlussvorlage
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V/0610/2021
V/0610/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Erweiterung der Thomas-Morus-Schule zur vollen Vierzügigkeit und Ergänzung um eine weitere
Einfachsporthalle
-Baubeschluss-
Beratungsfolge
14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
21.09.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
21.09.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
22.09.2021 Sportausschuss Vorberatung
28.09.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung
29.09.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
1. Die Baumaßnahme „Erweiterung der Thomas -Morus-Schule zur vollen Vierzügigkeit und Ergän-
zung um eine weitere Einfachsporthalle“ wird nach den Plänen des Büros Architekten BKSP aus
Hannover vom 19.05.2021 ausgeführt (Anlagen 1.1 – 1.9).
2. Die Außenanlagen werden nach der Entwurfsplanung der ArGe Freiraumplanung Wolff aus Riet-
berg mit L 02 Landschaftsarchitektur aus Münster ausgeführt (Anlage 2).
3. Die Flachdächer des Erweiterungsgebäudes werden als extensiv begrünte Dächer ausgeführt. Die
höheren Flachdachflächen von Klassentrakt und Turnhalle werden zudem für die Installation einer
Photovoltaikanlage genutzt.
4. Die Checkliste „nachhaltiges Bauen“ wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
5. Die Checkliste „Barrierefreiheit / Design für alle“ zur Berücksichtigung der Belange von Menschen
mit Behinderungen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4).
Amt für
Immobilienmanagement
01.09.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Stegmann
Telefon: 492-2455
StegmannCarola@stadt-
muenster.de
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V/0610/2021
6. Das energetische Kurzgutachten zu den Bestandsgebäuden wird zur Kenntnis genommen
(Anlage 5).
7. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau im II . Quartal 2022 begonnen wird. Vorberei-
tende Arbeiten erfolgen ab Herbst 2021. Die Fertigstellung des Erweiterungsgebäudes wird vo-
raussichtlich Ende des IV. Quartals 2023 erfolgen. Erst im Anschluss ist der Rückbau des Klas-
sencontainers möglich und in der Folge die Ausführung der Außenanlagen. Der Umbau der einge-
schossigen Bestandsgebäude erfolgt ebenfalls nach Inbetriebnahme des Neubaus, da bestimmte
Funktionen (u.a. OGS-Küche und Speisenraum) erst dann verlagert werden können.
II. Finanzielle Auswirkungen
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gemäß der Kostenberechnung
nach DIN 276 vom 20.05.2021 in Höhe von 20.200.000 Euro, als auch Folgekosten in Höhe von
936.770 Euro entstehen (Anlagen 7 und 8).
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass gegenüber dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz von
17.187.500 € (pauschal 25% Mehrkosten zu dem Budget aus Errichtungsbeschluss) Mehrkosten
in Höhe von 3.012.500 Euro entstehen. Gegenüber der Veranschlagung im Errichtungsbe-
schluss (s. Vorlage V/0705/2018/2) entstehen Mehrkosten von 6.450.000 Euro (s. Anlage 6).
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass auf Grund der Erweiterung der Thomas-Morus-Schule zur
Vierzügigkeit ab Fertigstellung gegenüber dem Ist-Wert am aktuellen Standort ein Mehrbedarf von
0,42 VZÄ für Personalstunden für Hausmeisterdienste anfällt, der im Rahmen der Stellenplanbe-
ratungen abzusichern ist. Die mit der Fertigstellung steigende Zahl der Schülerschaft hat zudem
zusätzlichen Bedarf an Sekretariatsstunden zur Folge.
Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Haushaltsan-satz neu
€
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahme 4910 Erw. Thomas -Morus-
Schule
Auszahlungen für Baumaßnahmen Bereitgestellt
bis 2021
3.890.000
2022 10.000.000
VE (6.000.000)
2023 5.000.000
2024 1.310.000
Summe 20.200.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der Investiti-
onsmaßnahme 4910 „Erweiterung der Thomas-Morus-Schule“ in Höhe von 17.187.509 Euro veran-
schlagt.
Der Haushaltsansatz für die o.g. Investitionsmaßnahme wird im Rahmen der Aufstellung des Haus-
haltsplanentwurfes 2022 um den erforderlic hen Mehrbedarf in Höhe von 3.012.50 0 Euro angeho-
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ben. Der Mehrbedarf wird im investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und
Sport an anderer Stelle kompensiert.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussfassung unter dem Vorbehalt steht, dass der
Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzplanung
die Ermächtigungen bereitstellt.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkun-
gen
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Zeile 13 Aufwendungen für Sach -
und Dienstleistungen
2025 ff. 330.470
Folgeaufwand
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2025 ff. 303.300 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirt-
schaft
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen
2025 ff. 303.000 Folgeaufwand
Summe aller Aufwendungen 936.770
Die Folgekosten werden zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Bisherige Beschlüsse
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 12.12.2018 mit der Vorlage V/0705/2018/2 der
Umsetzung der Erweiterung der Thomas -Morus-Schule zur Vierzügigkeit und Ergänzung der Be-
standsporthalle um eine weitere Einfachsporthalle zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, zur
Vergabe der Architektenleistungen ein Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Wettbewerbsverfahren
vorzubereiten.
Mit der Vorlage V/0165/2019/1 hat der Haupt- und Finanzausschuss am 03.04.2019 die Durchführung
eines nichtoffenen Architektenwettbewerbs beschlossen.
Mit der Vorlage V/0234/2020 hat der Haupt- und Finanzausschuss am 13.05.2020 dem Ergebnis des
Wettbewerbs und des Vergabeverfahrens für die Architektenleistungen zugestimmt.
Mit der Vorlage V/0235/2020 hat der Haupt- und Finanzausschuss am 13.05.2020 die Beauftragung
des Architekturbüro Architekten BKSP aus Hannover mit den Architektenleistungen beschlossen.
Zu 1.: Planung
Die Thomas -Morus-Schule ist eine katholische städtische Grundschule im nördlichen Stadtgebiet
Münsters, am Thomas-Morus-Weg gelegen zwischen Hoher Heckenweg und Stettiner Straße.
Der Flächennutzungsplan weist die Fläche als Gemeinbedarfsfläche für schulische Nutzung aus. Ein
rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht für das Areal nicht, eine Bebauung richtet sich nach den
Einfügungskriterien des § 34 BauGB.
Die Schule wird zur vollen Vierzügigkeit ausgebaut und di e vorhandene Einfachsporthalle um eine
wettkampftaugliche Sporthalle ergänzt.
Die Schule wurde 1967 auf dem Grundstück einer ehemaligen einzügigen Grundschule errichtet. Der
zweigeschossige Klassentrakt bildet die westliche Bebauung des Schulgrundstücks. Neben diesem
Klassentrakt wurde der Verwaltungsbereich mit innenliegender Veranstaltungshalle als eingeschossi-
ges Gebäude errichtet. Nördlich hierzu befindet sich das Hausmeisterwohnhaus.
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V/0610/2021
Die 1975 errichtete Turnhalle begrenzt die Schulhofflächen im nördli chen Bereich zum Thomas –
Morus-Weg. 1976 wurde der Verwaltungsbereich um ein weiteres eingeschossiges Gebäude ergänzt.
Zwei Klassen wurden jeweils in den Jahren 1993 und 1999 an den Klassentrakt angebaut.
Als letzte Baumaßnahme wurde auf dem Gelände der Schule im Jahr 2005 eine Containeranlage
für die kurzfristige, temporäre Bereitstellung von zusätzlichen 4 Klassenräumen aufgebaut.
Das Schulgelände ist im Norden und Osten umgeben von Wohnbebauung unterschiedlicher Gebäu-
detypen. Im Süden schließt sich die K leingartenanlage ‚Schnorrenburg‘ an, im Westen befindet sich
die Thomas-Morus-Kirche und weitere Gemeindegebäude. Die Haupterschließung des Schulareales
erfolgt über den Thomas -Morus-Weg. Auf dem Schulgrundstück, entlang der östlichen Grenze in
Nord-Süd-Richtung verlaufend, befindet sich eine Fuß - Radwegeverbindung zwischen Thomas -
Morus-Weg und Mecklenburger Straße.
Auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses mit anschließendem VgV-Verfahren und des für vierzü-
gige Grundschulen geltenden Raumprogrammes wurde die Entwurfsplanung der Architekten BKSP in
Zusammenarbeit und fortlaufender Abstimmung mit dem Amt für Schule und Weiterbildung, dem
Sportamt, dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie den weiteren beteiligten
Fachämtern und Fachplanern in R ückkopplung mit der Schulleitung weiterentwickelt und optimiert
(siehe Anlage 1.1 bis 1.9).
Errichtung Erweiterungsgebäude als separater Neubaukörper:
Der ein- bis dreigeschossige Neubau ist als differenziert gegliedertes Gebäudevolumen und dennoch
klarer und kompakter Baukörper konzipiert. Die Bauhöhe staffelt sich in Richtung der umgebenden
Nachbarbebauung und Nutzungen im Osten bis zur 1-Geschossigkeit herab. Mit der leicht gedrehten
Setzung zu den orthogonal ausgerichteten Bestandsgebäuden am östliche n Rand des Grundstücks
fungiert er künftig als raumbildende Begrenzung des Schulareals sowie als einladende Geste in Rich-
tung Thomas-Morus-Weg.
Dieser Standort ermöglicht den Weiterbetrieb des vorhandenen Container-Klassengebäudes bis zur
Fertigstellung des Neubaus, so dass auf die Errichtung neuer Klassencontainer gemäß Errichtungs-
beschluss an anderer Stelle auf dem Gelände verzichtet werden kann. Nach späterem Rückbau des
Containergebäudes entsteht in der Folge die größtmögliche zusammenhängende Schulhoffläche mit
Spiel- und Sportangeboten.
Der Schulhof wird künftig dreiseitig von Schulgebäuden gefasst und bleibt nach Süden zur Kleingar-
tenanlage räumlich offen. Es bildet sich ein geschützter Raum für die Schülerinnen und Schüler.
Die Gebäudepositionierung ermöglicht weitestgehend, unter Berücksichtigung der für den Baum-
schutz erforderlichen Abstandsflächen, den Erhalt von Baumgruppen nördlich des neuen Gebäudes.
Lediglich Feuerwehrzufahrt und -bewegungsflächen auf dem Schulhof fordern den Entfall kleinerer
Bäume und Sträucher. Insbesondere die Baumreihe vor dem Klassencontainer und weitere Einzel-
bäume werden während der Bauzeit geschützt und somit erhalten.
Der den östlich gelegenen Fuß- und Radweg flankierende beidseitige Gehölzbestand aus Sträuchern
und Bäumen wird in etwa auf der Länge des künftigen Gebäudes auf die östliche Gehölzreihe redu-
ziert. Die Gehölzreihe zur Wohnbebauung bleibt in ihrer Funktion und Wirkung erhalten und bietet
weiterhin einen ausreichenden grünen Sichtschutz für die Nachbarschaft.
In Abwägung zwischen einer möglichst optimalen Schulnutzung mit viel zusammenhängender Schul-
hoffläche, funktionalen Abläufen und den Erhalt prägender Bäume auf dem Schulhof, wird eine Redu-
zierung der Gehölzreihe im Osten durch die Positionierung des Gebäudes als alternativlos gesehen.
Zur Kompensation der Eingriffe in den Baumbestand werden auf dem Schulgelände neue Baum- und
Strauchpflanzungen vorgesehen.
Die funktionale Gliederung des neuen Gebäudes sieht in kompakter Form die Anordnung sämtlicher
Klassen-/ Betreuungs- und Differenzierungsräume in den beiden Obergeschossen des Baukörpers
oberhalb von Foyer und Verpflegungsbereich vor.
Je Ebene werden auf Grundlage der neuen Schulbaurichtlinie zwei Lerncluster geschaffen, deren
multifunktional nutzbare Mitte räumlich „heimatbildend“ wirken kann.
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Die notwendigen Treppenhäuser sind an den diagonal gegenüberliegenden Gebäudeecken positio-
niert. In den Klassengeschossen sind hier auch die Stundentoiletten angeordnet.
Die vertikale Haupterschließung erfolgt über einen zentral gelegenen, über die Geschosse offenen
Treppenraum. Die transparente Gestaltung zu den Mitten der Lerncluster ermöglicht Sicht - und
Raumbeziehungen – wirkt verbindend und offen. Ein Aufzug steht für die oberirdischen Geschosse
zur Verfügung und ermöglicht die barrierefreie Erschließung.
Das Erdgeschoss öffnet sich mit seiner Glasfassade im Bereich von Foyer /Forum und Speiseraum
sowohl zum Schulhof als auch zum Stadtquartier am Thomas -Morus-Weg. Durch den Unterschnitt
des Gebäudes entsteht e in überdachter Zugangsbereich. Die Küche nimmt den nord -östlichen Be-
reich des Erdgeschosses ein.
Speisenraum und Foyer / Forum können mittels einer mobilen Trennwand zu einer großen schuli-
schen Versammlungsstätte zusammengeschaltet werden. Der entstehende Raum ermöglich eine
Bestuhlung bis 384 Sitzplätzen.
Südlich des Forums befindet sich die neue Sporthalle samt Nebenflächen. Die Räume für den Sport
sind flexibel aus dem Neubau und auch vom Schulhof aus erreichbar, was die vom Schulbetrieb un-
abhängige Nutzung ermöglicht. Die am Verbindungsflur zwischen Schule und Sporthalle gelegenen
WC-Anlagen können, je nach Freigabe der Schließung, sowohl für den Schulbetrieb als auch für den
separaten Sporthallenbetrieb genutzt werden.
lm Untergeschoss sind die haustech nische Anlagen untergebracht. Die Höhenentwicklung des Ge-
bäudes, in Teilbereichen bis zur 3-Geschossigkeit, lässt keine weiteren Aufbauten zu. Ferner werden
die Dachflächen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage benötigt, deren Bemessung die Gebäu-
deleitlinien 2020 zugrunde liegen.
Der Neubau ist als kompakte Kubatur geplant. Damit geht er sparsam mit der Versiegelung von
Grundfläche um. Das günstige A/V-Verhältnis und der maßvolle Fensteranteil schaffen gute Voraus-
setzungen für den nachhaltigen Betrie b. Der Grundriss und die Ausgestaltung der Obergeschosse
bieten eine hohe Tageslichtautonomie.
Die reine Ost -West-Orientierung der allgemeinen Unterrichtsräume vermeidet die Spitzen äußerer
thermischer Lasten (Sommer). Die Lüftung der Klassenräume erfolgt als dezentrale Lüftung durch die
Fassade. Mechanische Lüftung ist im gesamten Erdgeschoss inclusive der Turnhalle geplant. Außen-
liegender Sonnenschutz ist vorgesehen.
Die Gebäude werden in Massivbauweise errichtet. Die Materialität des Neubaus lehnt sich an die
Materialität der Bestandsbauten an, um einen homogenen in Erscheinung tretenden Schulstandort zu
schaffen. Diese Materialien sind robust, nachhaltig und lokal verankert.
Für die Fassade ist ein zweischaliges System mit hellrot gemusterter Klinkerv orsatzschale geplant.
Die Fenster der Räume sind mit abgesetzten Faschen gerahmt.
Die Dachkonstruktion der Sporthalle besteht aus Brettschichtholzbindern mit einem Sekundärtrag-
werk aus akustisch wirksamen Trapezblechen.
Der Zeitpunkt des Errichtungsbeschl usses hätte die Planung auf Grundlage der fortgeschriebenen
Gebäudeleitlinien 2014 ermöglicht.
Mit Blick auf das gesteckte Ziel der Klimaneutralität der Stadt Münster bis 2030 wurde relativ zu Be-
ginn der Planung die Festlegung getroffen, die Gebäudeleitlinien 2020 der Planung zugrunde zu le-
gen.
Umbaumaßnahmen in Bestandsgebäuden Verwaltungsbereich:
Bei der Weiterentwicklung der Entwurfsplanung aus dem Architektenwettbewerb wurde angestrebt,
die erforderlichen Umbaumaßnahmen auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren. Eine ener-
getische Sanierung der Verwaltungsgebäude ist im Zuge des Projekts „Klimaneutralität 2030“ nach
ausführlicher Untersuchung und Planung in den Folgejahren vorgesehen.
Mit der Umstrukturierung der Grundrisse werden die wichtigsten Verwaltungsräume im südlichen jün-
geren Flachbau angeordnet, der im Gegensatz zum älteren Flachbau im Wesentlichen die erforderli-
chen Türbreiten für eine barrierefreie Zugänglichkeit der Räume bereits aufweist.
Der nördliche Flachbau beherbergt auch die vom Schulhof aus zugänglichen Pausentoiletten. Die
Anzahl der WCs wird aufgrund der Erhöhung der Zügigkeit im Zuge des Umbaus angepasst.
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Der Verwaltungsbereich bleibt an seinem gewohnten Standort erhalten und ist somit nach wie vor am
unveränderten Hauptzugang zu Schule und Schulgelände verortet.
Die Umbaumaßnahme bezieht sich auf die innenräumliche Organisation und Ausstattung des Ge-
bäudes.
Zu 2.: Außenanlagen
Die Außenanlagen werden durch di e Landschaftsarchitekten-Bietergemeinschaft Freiraumplanung
Wolf / L02 –Landschaftsarchitektur geplant. Neben der Gestaltung des Schulhofes und der Freianla-
gen übernimmt die Bietergemeinschaft im Rahmen einer Auftragserweiterung auch die Grundlei-
tungs- und Entwässerungssanierung.
Um die in Folge des Hochbauwettbewerbs an die Freiraumplanung formulierten Anforderungen an die
Funktionen und die Gestaltung der Außenräume abbilden zu können, wurde eine Erweiterung des
Planungsgebietes von ca. 4.000 m² auf insge samt ca. 7.800 m² nötig. Im Vordergrund stehen der
Erhalt einer zusammenhängenden Pausenhoffläche mit gleichzeitiger Nutzung als öffentlicher Spiel-
platz sowie die notwendige Sanierung und Anpassung der Entwässerung und Grundleitungen. Der
Raumbedarf für die Herstellung des Neubaus sowie die lange Bauzeit erfordern zudem die Herstel-
lung einer Fläche von 700 m². als Ausweichschulhof.
Die Freiraumplanung, die sich maßgeblich durch den Erweiterungsbau des Architekturbüros BKSP
aus Hannover ergibt, sieht eine Neugestaltung des vorhandenen Schulhofes und dessen Zugänge
sowie die Neuanordnung der Ballspielfläche und der bedarfsangepassten Stellplatzanlagen vor.
Der vorhandene und als wertvoll eingestufte Baumbestand soll weitestgehend erhalten bleiben. Im
Bereich der Feuerwehrbewegungsflächen und des Kleinspielfeldes ist die Fällung einiger Bäume im
Rahmen der Freianlagengestaltung notwendig, in größerem Umfang im Bereich des neuen Erweite-
rungsgebäudes. In den Erweiterungsflächen ist die Aufwertung von vorhanden en Rasenflächen in
Pflanzstreifen mit Ziergehölzen geplant. Entlang des Thomas-Morus-Weges sollen zudem zusätzliche
Bäume gepflanzt werden, um einen Teil der Baumfällungen ausgleichen und zugleich die neuen Ein-
gangssituationen zu betonen.
Die Erschließung des Schulgeländes erfolgt über den Thomas -Morus-Weg im Wesentlichen über
zwei Zugänge: Der vorhandene Haupteingang am Schusterbau und zur Verwaltung im nordwestli-
chen Bearbeitungsbereich bleibt erhalten und wird aufgewertet. Der Vorplatz wird zu diesem Zw eck
als erkennbarer Haupteingang umgestaltet und die Aufenthaltsqualität verbessert. Zudem ist das
Schulgelände auf Höhe des Neubaus aus nordöstlicher Richtung vom Thomas-Morus-Weg über den
vorgelagerten Fahrradabstellplatz sowie der Zuwegung östlich der S porthalle (gleichzeitig Feuer-
wehrzufahrt) erreichbar. Der Hauptzugang des Neubaus ist auf den Schulhof ausgerichtet, dessen
bewusst offene Gestaltung die vorhandenen Schulbauten und den Neubau miteinander verbindet. Es
entsteht eine Hofsituation.
Die vorhandene Stellplatzanlage nordöstlich des Schulgeländes wird nach Nordwesten zum Haupt-
eingang hin verlagert. Zum einen ist die Fläche für den aktuellen Stellplatzbedarf von 16 PKW und
einem Behindertenstellplatz zu klein und eine Erweiterung nur auf Kosten von Bestandsbäumen mög-
lich. Zum anderen wird sie, ebenfalls zum Schutz des verbleibenden Baumbestands, als Baustellen-
einrichtungsfläche benötigt.
In Abstimmung mit dem Runden Tisch Barrierefrei Bauen wird zwischen dem verlagerten Stellplatz
und dem neuen Haupteingang des Erweiterungsbaus ein taktiles Leitsystem installiert, über welches
auch die vorhandenen Zugänge zum Schuster- und den Verwaltungsbauten angeschlossen werden.
Die Anordnung von Fahrradstellplätzen (für Fahrräder, Scooter und Sonderräder) e rfolgt am Haupt-
zugang und auf den ehemaligen PKW -Parkplätzen, um eine Befahrung der Schulhofflächen zu ver-
meiden.
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Die Gestaltung der Schulhoffläche in Materialität und Raum ermöglicht vielfältige Spiel-, Bewegungs-
und Sinneseindrücke und nimmt dabei Rüc ksicht auf die unterschiedlichen Altersklassen und Ge-
schlechter. Die Auswahl der Spielgeräte richtet sich nach den Ergebnissen des Beteiligungsverfah-
rens mit der Schule.
Auf dem zentralen Schulhof entsteht eine große Sandspielfläche mit Netzpyramide und K letterturm.
Vorhandene Naturblocksteine finden hier Wiederverwendung. Weitere z.T. inklusive Spiel - und Be-
wegungsangebote wie Bodentrampoline, Schaukeln und Karussells sind hier verortet. Dezentral an-
geordnete Bereiche mit verschiedenen Sitzmöglichkeiten wie Holzpodesten und Bänken mit und ohne
Lehne laden zum Verweilen und ruhiger Nutzung ein. Der dichte Baum - und Strauchbestand im
Nordwesten des Bearbeitungsbereiches bleibt als „Spiel im Grünen“ erhalten und wird durch eine
ruhige Aufenthaltsfläche („Lernen im Grünen“) ergänzt.
Die Sportflächen werden südlich des Schulhofes 45 -70 cm tiefer liegend auf gleicher Ebene mit der
Kleingartenanlage angeordnet. Diese sind barrierefrei erreichbar. Durch die kombinierte Herstellung
von Spielfeld und 50 m -Laufbahn entsteht eine möglichst große Sportfläche. Die Laufbahn dient zu-
gleich als Abstandsfläche zur Kleingartenanlage, die zudem durch einen 4 -6m hohen Ballfangzaun,
der im unteren Bereich bewachsen ist, abgeschirmt wird.
Der Neubau der Regen - und Schmutzentwässerung inklusive aller Entwässerungseinrichtungen er-
folgt unter Annahme der vom Tiefbauamt der Stadt Münster vorgeschriebenen reduzierten Einlei-
tungsmengen. Zur Erbringung des Überflutungsnachweises für das Gesamtgrundstück ist eine Re-
genrückhaltung über unterirdische Rigolenkörper notwendig, da dieser größtenteils nicht über einen
Aufstau an den Oberflächen nachgewiesen werden kann. Das tiefer liegende Gelände mit den Sport-
platzflächen wird rückstausicher mit „eigener“ Regenrückhaltung an die nördliche Vorflut angeschlos-
sen mittels einer Hebeanlage. Die Sandspielflächen erhalten Drainageleitungen, da diese teilweise
als Überflutungsraum ausgewiesen sind.
Die Feuerwehrzufahrt zum Schulhof wird zwischen Neubau und vorhandener Sporthalle verlagert, um
eine Zerschneidung der Schulhoffläche durch Fahrwege zu verringern. Sie dient auch der Anlieferung
zur Küche.
Zu Wartungszwecken werden an der Ostseite des Erweiterungsbaus Aufstellflächen aus Betonstein-
pflaster und Schotterrasen vorgesehen, die über den vorhandenen Fuß - und Radweg erschlossen
werden. Südöstlich der neuen Sporthalle ist eine Zufahrt für die Grün - und Sportflächenunterhaltung
zu den tiefer liegenden Sportplatzflächen vorgesehen.
Aufgrund des Raumbedarfs für den Neubau und entsprechende Baustelleneinrichtungsflächen bei
gleichzeitigem Verbleib der Schulcontainer während der Bauphase sowie der zu erwartenden langen
Bauzeit wird es notwendig, einen Ausweichschulhof herzurichten. Dieser entsteht auf einer 700 qm
großen Schulfläche westlich des Schusterbaus unter Verwendung vorhandener Spielgeräte. Die ei-
gentliche Schulhofgestaltung erfolgt erst nach Bezug des Neubaus und Rückbau der Schulcontainer.
Zu 3.: Photovoltaikanlage und Gründach auf dem Erweiterungsgebäude
Die Flachdachflächen des freistehenden Neubaus erhalten ei ne extensive Begrünung, wodurch ein
effektiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird. Hiermit wird die Vorgabe der Vorlage V/705/2018/2
umgesetzt, in der der Rat beschlossen hat, dass zum Neubau von Schulgebäuden/ -Sporthallen alle
Möglichkeiten zur extensiven Begrünung von Schuldächern genutzt werden sollen.
Die Dachbegrünung leistet durch ihre Fähigkeit, CO2 zu speichern, ebenfalls einen Beitrag zur Erfül-
lung der Klimaschutzziele (Masterplan 100 % Klimaschutz) der Stadt Münster.
Die Dachflächen der höhere n Gebäudeteile Klassentrakt und Sporthalle werden für die Installation
einer Photovoltaikanlage genutzt. Die Bemessung der Photovoltaikanlage erfolgt gemäß der Vorlage
zur Klimaneutralität V/038/2020 und wird mit einer Gesamtleistung von ca. 85 kWp dimensioniert.
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Zu 4.: Checkliste „nachhaltiges Bauen“
Die anliegende Checkliste (Anlage 3) gibt Auskunft über die energetische Qualität und die baubiologi-
schen Kriterien des geplanten Neubaus.
Zu 5.: Checkliste „Barrierefreiheit / Design für alle“
Der freistehende Erweiterungsneubau einschließlich Sporthalle wird barrierefrei erschlossen. Alle
oberirdischen Geschosse werden barrierefrei mittels eines Aufzuges erreicht. Das Untergeschoss
dient ausschließlich der Unterbringung der Haustechnik und ist somi t nur Fachpersonal zugänglich.
Ein Behinderten-WC befindet sich im Erdgeschoss und ist auch für den separaten Sporthallenbetrieb
zugänglich. Ein behindertengerechter Parkplatz ist im Parkplatzbereich der Schule geplant.
Die vom Umbau betroffenen Bestandgebäude sind eingeschossig und ebenfalls barrierefrei zugäng-
lich. In den Umbaubereichen werden Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechend der Gegeben-
heiten realisiert bzw. nachgerüstet.
Ein Leitsystem erschließt sowohl im Erdgeschoss des Neubaus als auch im südlichen Bestandsge-
bäude mit dem Schwerpunkt Verwaltung wichtige Räume und Funktionen. Das Leitsystem innerhalb
der Gebäude ist auf das Leitsystem im Außenbereich abgestimmt.
Die Entwurfsplanung wurde am 16.06.2021 dem „Runden Tisch - barrierefreies Bauen“ vorgestellt.
Die planerisch und baulich umsetzbaren Anregungen werden im weiteren Planungsprozess berück-
sichtigt.
Bei dem Erweiterungsneubau wird die DIN 18040-1 eingehalten. (S. Anlage 4).
Zu 6.: Energetisches Kurzgutachten Bestandsgebäude
Das energetische Kurzgutachten zu den Bestandgebäuden, erstellt von der Abteilung Infrastrukturel-
les Gebäudemanagement des Amtes für Immobilienmanagement, wird zur Kenntnis genommen (An-
lage 5).
Zu 7.: Weiteres Vorgehen
Mit dem Bau wird voraussichtlich im II. Quartal 2022 begonnen wird. Vorbereitende Arbeiten erfolgen
ab Herbst 2021. Die Fertigstellung des Erweiterungsgebäudes wird voraussichtlich Ende des IV.
Quartals 2023 erfolgen. Erst im Anschluss ist der Rückbau des Klassencontainers möglich und in der
Folge die Ausführung der Außenanlagen. Der Umbau der eingeschossigen Bestandsgebäude erfolgt
ebenfalls nach Inbetriebnahme des Neubaus, da bestimmte Funktionen (u.a. OGS-Küche und Spei-
senraum) erst dann verlagert werden können.
Zu II: Finanzielle Auswirkungen
Zu 1.-3.
Das Budget in Höhe von insgesamt 13.750.000 € wurde auf der Grundlage der Kostenschätzung
nach BKI-Werten zum Errichtungsbeschluss in 2018 veranschlagt. Zu diesem Zeitpunkt lag noch
kein Ergebnis des Architektenwettbewerbs mit dem von der Machbarkeitsstudie und Wettbewerbs-
auslobung abweichenden Raumkonzept vor. Die vorliegenden ermittelten Kosten beruhen auf der
Kostenberechnung nach DIN 276 der weiterentwickelten Entwurfsplanung.
Durch die im Folgenden aufgeführten Anpassungen der Baupreisindizes, den zusätzlichen entwurfs-
bedingten Auswirkungen und der Berücksichtigung der nutzungsspezifischen Anforderungen, die zum
Zeitpunkt des Errichtungsbeschlusses nicht bekannt waren, entstehen Mehrkosten zu den Kosten aus
dem Errichtungsbeschluss in Höhe von insgesamt 6.450.000 € brutto.
a. Neuer, verstärkter Hausanschluss Elektro: ca. 59.000 € brutto
Aufgrund der Erhöhung des Leistungsbedarfes am Neubau (Photovoltaikanlage; Lüftungsanlagen;
Ausstattung Küche; Medientechnik) und der Verlagerung des Last schwerpunktes dorthin, wird ein
neuer Hausanschluss Strom am Standort des neuen Gebäudes erforderlich.
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b. Zusätzliche bauliche Maßnahmen Photovoltaikanlage, extensive Gründächer: ca. 352.500 € brutto
Die Ausstattung der Flachdachflächen des Neubaus mit Photovoltaikanlage und Gründächern mit
extensiver Begrünung werden gemäß Ratsbeschluss V/0705/2018/2 vom 12.12.2018 ausgeführt.
Im Sinne der am 12.12.2018 beschlossenen Vorlage V/0668/2018, Umsetzung von Klimaschutzmaß-
nahmen in städtischen Gebäuden, werden die Flachdachflächen der höheren Gebäudeteile (Klassen-
trakt und Sporthalle) zusätzlich zu der Dachbegrünung mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet und
gemäß der Vorlage zur Klimaneutralität V/0388/2020 dimensioniert (Gesamtleistung ca. 85 kWp).
c. Teilunterkellerung Neubau zur Unterbringung der haustechnischen Anlagen: ca. 719.750 € brutto
Zum Zeitpunkt der Machbarkeitsstudie 2018 sowie des anschließenden Wettbewerbs waren die
Dachflächen als Standort für die lüftungstechnischen Anlagen vorgesehen. Pla nungsrechtlich und
aufgrund des Platzbedarfs der Photovoltaikanlage mussten diese Flächen nach Abschluss des
Wettbewerbs verworfen werden, wodurch eine Teilunterkellerung des Neubaus erforderlich wurde.
Die Teilunterkellerung erfolgt unter dem nord -östlichen Bereich des Erdgeschosses aufgrund der
Nähe zur öffentlichen Infrastruktur und der Lage unterhalb der Küche.
d. Ausführung der Sporthalle als wettkampftaugliche Halle: ca. 357.000 € brutto
Die Anforderung der Wettkampftauglichkeit bestand zum Zeitpunkt der Machbarkeitsstudie nicht,
wurde aber vor Auslobung des Architektenwettbewerbes vom Bedarfsamt formuliert.
e. Ausbildung des Eingangsbereiches als Forum mit der Möglichkeit der Zusammenschaltung mit
dem Speisenraum zu schulischer Versammlungsstätte: ca. 475.750 € brutto
Die Ausbildung des Eingangsbereiches als Forum ermöglicht die Nutzung über eine Verkehrsfläche
hinaus. Das Forum bildet die Zentrale des Gebäudes von der auch die mittige vertikale Erschließung
der Klassengeschosse ausgeht. Dieser Versammlungsbereich kann mittels einer mobilen Trennwand
um die Fläche des Speisenraumes erweitert werden und so als schulische Versammlungsstätte die-
nen.
Die Versammlungsstätte ist mit einer entsprechend der maximalen Sitzplatzanzahl dimensionierten
Lüftungsanlage ausgestattet.
Diese qualitative Besonderheit des Entwurfes, ergänzend zum Errichtungsbeschluss, war u.a. Teil der
Begründung zur Prämierung (1. Preis) im Architektenwettbewerb: „Der Neubauteil überzeugt auch in
seiner inneren Organisation. Der zusamme nhängende Eingangsraum mit Forum und Mensa besitzt
ein großes Potential sowohl für den täglichen Schulbetrieb, als auch für besondere Veranstaltungen
mit allen Schülern.“
f. Bildung von Lernclustern in den Klassengeschossen: ca. 451.000 € brutto
In den Klassengeschossen erfolgt die Organisation der Betreuungs-/Unterrichtsräume auf Grundlage
der aktuellen Schulbaurichtlinie in sogenannten Lernclustern (Lernbereiche), so dass die Clustermitte
multifunktional nutzbar ist und durch die räumliche Zuordnung `heimatbildend´ wirkt.
Diese qualitative Besonderheit des Entwurfes , die zum Zeitpunkt der Machbarkeitsstudie nicht be-
rücksichtigt, aber in der Auslobung des Wettbewerbs gefordert wurde, war u.a. Teil der Begründung
zur Prämierung (1. Preis) im Architektenwettbewerb: „Die Ausbildung der Obergeschosse als Cluster
für zwei Jahrgänge ist gut gelöst und verspricht viel Potential für die Umsetzung des pädagogischen
Konzeptes.“
g. Zentrale offene Treppenanlage vom EG bis zum 2.OG ergänzend zu den notwendigen Treppen-
häusern: ca. 142.000 € brutto
Eine zentrale, über die Geschosse offene Treppenanlage bildet die vertikale Haupterschließung und
Verbindung der Ebenen. Die Begrenzung der Lerncluster erfolgt weitestgehend transparent und ver-
mittelt Durchlässigkeit. Ein Glasdach erhellt den Treppenraum mit Tageslicht.
Der Aufzug ist dem Treppenraum zugeordnet, aus nutzungstechnischen Gründen seitlich angeordnet.
Diese qualitative Besonderheit des Entwurfes, ergänzend zum Errichtungsbeschluss, war u.a. Teil der
Begründung zur Prämierung (1. Preis) im Architektenwettbewerb: „Die Lage der vertikalen Erschlie-
ßung ist in sich schlüssig, wirkt im Erdgeschoss inklusiv und in den Obergeschossen gut angeordnet.“
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h. Ausstattung mit aktuellem Medienstandard: ca. 96.500 € brutto
Ausstattung des Gebäudes mit dem aktuellen Medienstandard (entspricht dem im Zuge des Digital-
paktes festgelegtem Standard). Es handelt sich dabei um die passive (Installation) und aktive (Endge-
räte) Technik.
i. Multifunktionale Nutzung der Unterrichts-/ Betreuungsräume: ca. 46.250 € brutto
Um die Unterrichts-/ Betreuungsräume multifunktional nutzen zu können, werden Waschtische in den
Räumen installiert.
j. Installation von dezentralen Lüftungsanlagen in Unterrichts-/Betreuungs- und Differenzierungsräu-
men: ca. 286.750 € brutto
Installation von dezentralen Lüftungsanlagen in Unterrichts-/Betreuungs- und Differenzierungsräumen
zur Einhaltung der Anforderungen aus den Gebäudeleitlinien 2020.
k. Weiternutzung des vorhandenen Klassencontainers bis zur Inbetriebnahme des Neubaus: ca.
55.000 € brutto
Entwurfsbedingt kann der vorhandene Klassencontainer bis zur Inbetriebnahme des neuen Schulge-
bäudes weiter genutzt werden. Infolgedessen bedarf es einiger Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
und hat zeitliche Auswirkungen auf die Ausführung der Außenanlagen, die größtenteils erst nach
Rückbau des Containers in Angriff genommen werden können.
(Die im Errichtungsbeschluss veranschlagte Errichtung eines Containers an anderer Stelle auf dem
Schulgelände kann daher entfallen – Einsparung siehe Punkt v.)
l. bis n. KG 300 - Zusätzlich erforderliche Maßnahmen sowie zusätzliche Leistungen im Umbaube-
reich der Bestandsgebäude (eingeschossige Verwaltungsgebäude): ca. 144.000 € brutto
Zum Zeitpunkt der Machbarkeitsstudie nicht bekannte Scha dstoffproblematiken in den Bestandge-
bäuden und infolgedessen die Erneuerung von Unterdecken sowie die Erneuerung und Ergänzung
von Ausstattungselementen bedingen die Kostenerhöhung. Die Erhöhung der Zügigkeit bedingt die
Ergänzung der Pausen-WC-Anlagen.
o. KG 400 - Zusätzlich erforderliche Maßnahmen sowie zusätzliche Leistungen im Umbaubereich der
Bestandsgebäude (eingeschossige Verwaltungsgebäude): ca. 202.000 € brutto
Zum Zeitpunkt der Machbarkeitsstudie nicht bekannte Schadstoffproblematiken in den Best andge-
bäuden, die Ergänzung der Pausen -WC-Anlagen sowie die Problematik, dass die vom Umbau be-
troffenen gebäudetechnischen Altanlagen nicht erweitert werden können (Gewährleistung), sondern
erneuert werden müssen, führen zu der Kostenerhöhung.
p. Außenanlagen – Ausweitung der zu überplanenden Fläche: ca. 524.500 € brutto
Erweiterung des Planungsgebietes von ca. 4.000 m² (Stand Machbarkeitsstudie) auf ca. 7.800 m²
Fläche infolge der Rahmenbedingungen aus dem Architektenwettbewerb, der Durchführbarkeit der
notwendigen Sanierung von Grund - und Entwässerungsleitung sowie der Verlagerung des Schul-
parkplatzes zur Sicherstellung der baubetrieblichen Abläufe und späteren Anordnung der Fahrrad-
stellplätze.
q. Außenanlagen – Besondere Anforderungen und Bedingungen im Bereich Entwässerung und Re-
genwasserrückhaltung: ca. 233.500 € brutto
Geringe Einleitungskapazitäten nach aktueller Vorgabe des Tiefbauamtes im Zusammenhang mit
ungeeigneten Bodenverhältnissen für die Regenwasserversickerung bei erhöhtem Versiegelungsgrad
bedingen Zusatzkosten für den Neubau von unterirdischen Rückhalteeinrichtungen zur Erfüllung des
Überflutungsnachweises, den Bau einer Hebeanlage für Regenwasser zur Vermeidung von Rück-
stauereignissen sowie den Neubau aller Entsorgungsleitungen im Schulhofbereich aufgrund defekter
und/oder hydraulisch ungeeigneter Leitungen.
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r. bis t. Außenanlagen – Erdarbeiten aufgrund topographischer Situation; technische Anlagen; Bauen
in Bauabschnitten; Herrichtung Ausweichschulhof: ca. 182.000 € brutto
Die topographische Situation erfordert eine Aufteilung in eine höhere Ebene für die Schulhof- und
eine tiefere Ebene für die Sportflächen. Die umfangreiche Modellierung des Geländereliefs, insbe-
sondere im Bereich des rückzubauenden Klassencontainers wird erforderlich. Es besteht ein erhöhter
Handschachtungsbedarf zur Erhaltung des Baumbestandes.
Die technischen Anlagen in den Außenanlagen bedürfen der Ertüchtigung und Ergänzung.
Die Sicherstellung von Schulbetrieb bei gleichzeitigem Baubetrieb erfordert das Bauen in Bauab-
schnitten.
Aufgrund des Platzbedarfes der Baustelleneinrichtung im derzeitigen Schulhofbereich und gleichzeiti-
gem Verbleib des Klassencontainers wird auf der Westseite des vorhandenen Klassenriegels wäh-
rend der Bauphase eine Ausweichfläche (ca. 700 m²) als Schulhofnutzung hergerichtet.
u. Minderkosten durch Weiternutzung des vorhandenen Klassencontainers: ca. -1.335.000 € brutto
Die Gebäudestellung des Entwurfes aus dem Architektenwettbewerb ermöglicht die Weiternutzung
des vorhandenen Klassencontainers. Die Errichtung eines Klassencontainers für die Bauzeit an ande-
rer Stelle auf den Schulgrundstück ist somit nicht erforderlich.
v. Einsparungen im Bereich des Ausstattungsstandards im Neubau: ca. -490.000 € brutto
Einsparungen durch die Art der Materia lwahl von Bodenbelägen, von Fenstern und Pfosten-Riegel-
Konstruktionen, Prallwand- und Deckensystem in der Sporthalle sowie der Fassadengestaltung er-
möglichen Kostenreduzierungen.
w. Einsparungen im Bereich des Ausstattungsstandards der Umbaubereiche in den Bestandsgebäu-
den: ca. -63.500 € brutto
Einsparungen durch die Art der Materialwahl von Bodenbelägen, Art des Akustikdeckensystems, den
Umfang zusätzlicher Sonnenschutzanlagen und den Verzicht auf die innere Windfangtür ermöglichen
Kostenreduzierungen.
x. Einsparungen im Bereich der Außenanlagen: ca. -111.500 € brutto
Ausführung der Pflasterung mit alternativem Pflaster; Reduzierung des westlichen Holzdeck an der
Sandspielfläche; Verbleib des Pflasters im Bereich der Verbindungsgänge; Verbleib von Rasen und
Pflanzungen entlang der Verbindungsgänge.
y. Einsparung der Nebenkosten aus Einsparungen: ca. -362.000 € brutto
Einsparung der Nebenkosten, Sicherheit und Kostensteigerungen aus Einsparungen in den Kosten-
gruppen 300, 400 und 500.
Zusammenfassung: Konjunkturbedingte Mehrkosten, Anpassung des Baupreisindexes und Sicherhei-
ten - Konkretisierung der Entwurfsplanung/Terminplanung: ca. 6.450.000 € brutto (Anlage 6)
Die Anpassung der Preissteigerung ab 2019 bis 2023 gegenüber der Kostenprognose des Errich-
tungsbeschlusses von 2018 beziffert sich auf 2.250.000 € brutto.
Das Paket der Zusatzmaßnahmen unter Berücksichtigung der Minderkosten, Einsparungen und des
Sicherheitsaufschlages sowie der Preissteigerung für die Jahre 2022 und 2023 beläuft sich auf
4.200.000 € brutto.
Für das Gesamtprojekt entstehen unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte Gesamtkosten in
Höhe von 20.200.000 €.
Planungsdaten:
Neubau Umbau Bestandsgebäude
BGF (Bruttogrundfläche): 4.018m² BGF (Bruttogrundfläche): 525 m²
Kostenkennwert: 2.396 €/m² (BGF) Kostenkennwert: 1.308 €/m² (BGF)
Der Kostenkennwert für die Bauwerkskosten (KG 300 + 400) bezogen auf die Bruttogeschossfläche
von 4.018 m² für den Erweiterungsbau beträgt 2.396 €/m² BGF.
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Der Kostenkennwert für den Erweiterungsbau liegt damit bezogen auf den BKI Mitte-Oben-Wert für
die BGF erhöht und entspricht der derzeitigen Konjunkturlage in Zusammenhang mit dem überdurch-
schnittlich hohen Technikanteil des Gebäudes (Küche, Versammlungsstätte, Aufzug, Medientechnik
und Photovoltaikanlage).
Im Vergleich dazu die Standardbewertungen:
Kostenkennwert Mitte-Oben: 2.250 €/m² BGF
Zu 3.:
Mehrbedarf für Personalstunden
Die Personalstunden der Hausmeisterdienste berechnen sich u.a. nach den Flächen. Aufgrund der
Flächenausweitung des Erweiterungsneubaus ergibt sich nach den Berechnungen des Amtes für
Schule und Weiterbildung ein Mehrbedarf von 0,42 VZÄ für Personalstunden, der im Rahmen der
Stellenplanberatungen abzusichern ist. Die mit der Fertigstellung steigende Zahl der Schülerschaft
hat zudem zusätzlichen Bedarf an Sekretariatsstunden zur Folge.
I.V.
gez.
Peck
Stadtrat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1.1 – 1.9 Entwurfsplanung Objektplanung
Anlage 2 Entwurfsplanung Außenanlagen
Anlage 3 Checkliste „nachhaltiges Bauen“
Anlage 4 Checkliste „Barrierefreiheit/Design für Alle“
Anlage 5 Energetisches Kurzgutachten Bestandsgebäude
Anlage 6 Kostenberechnung / Kostenzusammenstellung
Anlage 7 Folgenlastenberechnung NeubauAnlage 8 Folgenlastenberechnung
Umbau
Anlage-2_Entwurf-Außenanlagen
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) X J l Q J H U X Q G ) D K U U D G Z H J V/0610/2021 Anlage 2
Anlage-8_Folgelastenberechnung-Umbau
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Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 10.08.21 Amt: 23 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement - 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme: Thomas-Morus-Schule (739) Jahr der Fertigstellung: 2025 Nutzungsdauer Hochbau: 47 Jahre Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 1.300.000,00 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 1.300.000,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0,00 0,00 2. Baukosten 1.130.336,00 86,95 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 169.664,00 13,05 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 1.300.000,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 13.550,00 20,66 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 0,00 0,00 Zwischensumme 2025 13.550,00 20,66 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 2025 32.540,00 49,61 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 Zwischensumme 2025 0,00 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2025 19.500,00 29,73 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 19.500 € p.a. + Tilgung (3 %) 39.000 € p.a. = Schuldendienst 58.500 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 65.590,00 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00 2. Auflösung Sonderposten 2025 0,00 0,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00 4. Mieten und Pachten 0,00 0,00 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00 Summe Folgeerträge 0,00 0,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 65.590,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,05 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet. V/0610/2021 Anlage 8
Anlage A
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Anlage A zur V/0610/2021 Kurzüberblick Erweiterung der Thomas-Morus-Schule zur vollen Vierzügigkeit und Ergänzung um eine weitere eine weitere Einfachsporthalle - Baubeschluss - Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Umsetzung des Schulbauprogrammes der Stadt Münster. Zielerreichung: Das Projekt befindet sich in der Planungsphase. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung zu Ende 2023 des Erweiterungsgebäudes vorgesehen, die Umbaumaßnahmen im Bestand und die Herstellung der Außenanlagen schließen sich an. Es ist mit einem finanziellen Bedarf von ca. 20.200.000 Euro zu kalkulieren Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja Nein x teilw. Im Entwurf des Haushaltsplans 2022 enthalten? x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Voraussichtlich Ratsbeschluss V/0610/2021. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Bei der Planung werden Vorgaben zu folgenden Querschnittsthemen umgesetzt: Inklusion – das Erweiterungsgebäude wird barrierefrei errichtet, der Umbaubereich im Be- stand barrierefrei erschlossen. Klimaschutz – Errichtung von Photovoltaikanlage und Gründachflächen gem. Gebäudeleitli- nien der Stadt Münster.
Anlage-4_Checkliste-Barrierefreiheit
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Seite 1/2 FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_3//03.03.21//Änd.00 Anlage 3 zu den Gebäudeleitlinien 2020: Barrierefreiheit/Design für alle Stand: September 2020 Standort: 739 Vorlagen-Nr.: Anlage: Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie Erschließung/Ausstattung: Behindertenstellplätze ja, Anzahl: 1 nein, Erläuterung: Gebäudezugang ebenerdig schwellenfrei Rampe Automatiktür Bewegungsfläche vor der Tür Sonstiges: barrierefreies Bedienelement Maße: 150 x 150 cm Erreichbarkeit der Geschosse alle Etagen barrierefrei erreichbar Etagen teilweise barrierefrei erreichbar Erläuterung: Untergeschoss ist nicht barrierefrei erreichbar. Es befinden sich dort keine Aufenthaltsräume, nur Technikräume. Aufzüge Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040) Insbesondere: Sprachausgabe der Etagen Spiegel an der Wand gegenüber der Tür Notrufsystem auch für Menschen mit Hörbehinderung nutzbar nein, Erläuterung: V/0610/2021 4 Seite 2/2 FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_3//03.03.21// Änd.00 Toilettenanlagen nach Geschlecht getrennte barrierefreie Toilette in jeder Sanitäranlage separate geschlechtsneutrale barrierefreie Toilette in jeder Sanitäranlage Gestaltung entspricht den Vorgaben d er DIN 18040 Wickelmöglichkeit für Kinder in einer Sanitäranlage Liege/Wandklappliege vorhanden nein, Erläuterung: Im Neubau ist im Erdgeschoss eine geschlechtsneutrale, barrierefreie Toilette geplant. Zusätzlich sind im Neubau nach Geschlecht getrennte, rollstuhlgerechte Duschen in den Umkleiden in der Sporthalle geplant. In den Bestandsgebäuden der Verwaltung und der Sporthalle sind geschlechtsneutrale, barrierefreie Toiletten vorhanden. Orientieren - Informieren - Leiten – warnen Taktil erfassbares und kontrastreich gestaltetes Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen vom Eingang zu wichtigen Bereichen im Geb äude Beschriftung von Türschildern in ausreichend großer Schrift sowie taktil erfassbar in Profi und Braille Orientierungstafeln in großer Schrift und in gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 32975) kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge Notrufsystem/Alarmsystem für hörbehinderte Menschen nein, Erläuterung: Beschriftung von Türschildern in ausreichend großer Schrift sowie taktil erfassbar in Profil und Braile sind in den erdgeschossigen Bereichen vorgesehen. Notrufsystem/Alarmsystem für hörbehinderte Menschen sind im Beh.-WC und in den WC-Anlagen des Neubaus geplant. Technik für schwerhörige Menschen Induktionsschleife (vgl. DIN 18040) Raumbezeichnung: Mensa, Mehrzweckraum und Forum. D ie Turnhalle ist vorgerüstet. Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041) Erläuterung: In Unterrichts-, Betreuungs-, Differe nzierungs- und Mehrzweckräumen sind akustisch wirksame Decken sowie Wandpaneele gegenüber der Tafel mit hochabsorbierenden Eigenschaften vorgesehen. Absorberklasse A4, geeignet für inklusives Lernen. In Forum, Mensa und Sporthalle sind ebenfalls akustische Maßnahmen an Decken und bestimmten Wänden geplant. Ggf. Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und Details: In der Mensa ist eine abgesenkte Theke bei der Essensausgabe vorgesehen.
Anlage-5_Energetisches-Kurzgutachten-Bestandsgebäude
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Seite 1 von 9 Thomas-Morus-Schule V/0610/2021 Anlage 5 Seite 2 von 9 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung ..................................................................................................................... 3 2 Beschreibung des Standortes .................................................................................................. 3 3 Analyse des Ist-Zustandes ....................................................................................................... 4 4 Zusammenstellung energetischer Sanierungsmaßnahmen ...................................................... 9 Ersteller: Amt für Immobilienmanagement Steffen Kattert, Amt für Immobilienmanagement, Energiemanagement Seite 3 von 9 1 Aufgabenstellung Der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung vom 28.01.2020 die Verwaltung beauftragt, für anstehende Baubeschlussvorlagen zu Gebäudeerweite- rungen jeweils ein energetisches Kurzgutachten über den vorhandenen Gebäudebestand zu er- stellen. 2 Beschreibung des Standortes Am Standort Thomas-Morus-Schule befinden sich ein 2-geschossiger Klassentrakt (Baujahr 1968, blaue Markierung, rote Schraffur: Anbau 1997/1999), der eingeschossige Altbau (1968 nördliches Gebäude, 1977 südliches Gebäude, grün), eine Turnhalle (1976, gelb) sowie ein eingeschossiger Pavillon (2006, rot) und die Hausmeisterwohnung (1968, schwarz). Die Erweiterung der Schule zur vollen 4-Zügigkeit ist in Planung. Abbildung 1 Luftbild Standort Thomas-Morus-Schule Ziel des Kurzgutachtens ist die energetische Betrachtung der Bestandsbauten im Hinblick auf Po- tentiale für eine nachhaltige Senkung der Energieverbräuche unter Einbeziehung des baulichen Zustandes. Seite 4 von 9 3 Analyse des Ist-Zustandes Der Gebäudebestand aus dem Jahr 1968 und 1976 mit der Pavillon-Erweiterung aus dem Jahr 2006 hat in den Jahren 1989 bis 2010 einen durchschnittlichen witterungsbereinigten Heizenergie- verbrauch von 130 kWh/m² verursacht. Sanierungsmaßnahmen am Flachdach der Sporthalle und des Verwaltungstraktes (2006), die Er- neuerung von Fenster- und Fassadenelementen (2010) und die Sanierung der Regelungstechnik (2018) bewirkten eine Reduzierung des Verbrauches auf ca. 111 kWh/m². Gemäß der Gebäudeleitlinie 2020 ist bei einer energetischen Sanierung ein Zielwert von 50 kWh/m² anzusetzen. 1. Klassentrakt, Baujahr 1968, Anbau 1997/1999 Abbildung 2 Ostansicht Klassentrakt, Anbau im Hintergrund Die Fassade des Klassentraktes befindet sich in einem guten Zustand. Gemäß dem Baujahr ist, bis auf den Anbau aus den 90er Jahren, von einer ungedämmten Konstruktion auszugehen. Die Fenster auf der Ostseite sind im Jahr 2010 erneuert worden. Seite 5 von 9 Abbildung 3 Thermografie Klassentrakt Westan- sicht Abbildung 4 Innenansicht Die Thermografie zeigt die Wärmeverluste durch die ungedämmte Außenwand und die Heizkör- pernischen. Die oberste Geschossdecke des Klassentraktes ist mit ca. 10 cm lose verlegtem Dämmstoff ge- dämmt. Die Dämmschicht ist deutlich beschädigt und muss ersetzt werden. Abbildung 5 Dämmung oberste Geschossdecke Klassentrakt Abbildung 6 Dämmung oberste Geschossdecke Klassentrakt Seite 6 von 9 2. Altbau, Baujahr 1968, 1977 Abbildung 7 Thermografie Altbau Abbildung 8 Westansicht Altbau, Vordergrund Bau- jahr 1968, Hintergrund Baujahr 1977 Im südlichen Gebäudeteil (Baujahr 1977) des Altbaus befinden sich unter anderem Büroräume, die Küche und der Speiseraum. Das Flachdach und die Lichtkuppeln wurden in den letzten Jahren sa- niert. Die Fassade befindet sich in einem guten Zustand. Es ist bestenfalls von einer Dämmschicht von 2-3 cm auszugehen. Abbildung 9 Innenansicht Altbau (1977) Abbildung 10 Fensterfront Aula Im nördlichen Gebäudeteil (Baujahr 1968) befindet sich die Aula. Die große, einfachverglaste Fensterfront führt zu erheblichen Wärmeverlusten. Eine energetische Sanierung ist notwendig. Ge- mäß dem Baujahr handelt es sich um eine ungedämmte Außenwandkonstruktion. Seite 7 von 9 3. Turnhalle, Baujahr 1976 Abbildung 11 Thermografie Turnhalle Abbildung 12 Ansicht Turnhalle Das Flachdach der Turnhalle wurde 2006 und die Fassade wurde 2008 saniert. 4. Pavillon, Baujahr 2006 Abbildung 13 Ansicht Pavillon Der Pavillon soll im Zuge des vorgesehenen Neubaus zurückgebaut werden. Seite 8 von 9 Sommerlicher Wärmeschutz Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ist für alle Neubauten und Erweiterungen seit der EnEV 2009 fester Bestandteil des Nachweisverfahrens. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Ge- bäude bestand keine Notwendigkeit, diesen zu erstellen. Aufgrund der geringen Fensteranteile mit einer Südorientierung und der Verschattung durch Bäume auf der Westseite ist aber nur von einer mäßigen sommerlichen Überhitzung auszugehen. Im Rahmen einer energetischen Sanierung ist dieses jedoch rechnerisch zu prüfen. Technische Anlagen Abbildung 14 Heizzentrale Abbildung 15 Heizkörper Klassentrakt mit Nische Heizkörper und Leitungen sind noch aus den jeweiligen Errichtungsjahren, eine möglichst kurzfris- tige Erneuerung der Verteilung und Übergabe des Heizungsnetzes ist aus energetischer Sicht er- forderlich. Die Fernwärmeübergabe wurde vor einigen Jahren nach aktuellem Stand gedämmt. Die Elektroinstallation ist ebenfalls aus den jeweiligen Errichtungsjahren und bedarf einer Sanie- rung. Ein Austausch der bestehenden Beleuchtung der Klassenräume durch LED-Technik ist sinnvoll. Seite 9 von 9 4 Zusammenstellung energetischer Sanierungsmaßnahmen Energetische Ertüchtigung der Bestandsgebäude Energetische Ertüchtigung der gesamten Fassaden und der noch unsanierten Fenster Austausch der Dämmung der obersten Geschossdecke des Klassentraktes Dämmung der Decke zum Kriechkeller Erneuerung der gesamten haustechnischen Anlagen Überschlägige Berechnung der Einsparpotentiale: Für die Bestandsgebäude am Standort Thomas-Morus-Schule ist bei einer energetischen Sanie- rung der Gebäudehülle eine Reduzierung des spezifischen Heizenergiebedarfes von 111 kWh/m² auf 50 kWh/m² möglich. Damit ergibt sich eine Einsparpotential von rund 190.000 kWh pro Jahr, dies entspricht einer jährli- chen CO2-Reduzierung von 24 Tonnen.
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (5)
- Thomas-Morus-Weg
- Hoher Heckenweg
- Stettiner Straße
- Mecklenburger Straße
- Schnorrenburg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0610/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.08.2021
- Erstellt
- 10.08.2021 15:01