Mandari Insight

V/0610/2021

Erweiterung der Thomas-Morus-Schule zur vollen Vierzügigkeit und Ergänzung um eine weitere Einfachsporthalle -Baubeschluss-

Vorlagen 13.08.2021

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Anlage-3_Checkliste-nachhaltiges-Bauen

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Ansehen

Anlage-7_Folgelastenberechnung-Neubau

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Ansehen

Anlage_1.1-1.9_Entwurf-Objektplanung

· application/pdf

Ansehen

Anlage-6_Kostenberechnung-Kostenzusammenstellung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage-2_Entwurf-Außenanlagen

· application/pdf

Ansehen

Anlage-8_Folgelastenberechnung-Umbau

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage-4_Checkliste-Barrierefreiheit

· application/pdf

Ansehen

Anlage-5_Energetisches-Kurzgutachten-Bestandsgebäude

· application/pdf

Ansehen

Anlage-3_Checkliste-nachhaltiges-Bauen

13 Zeichen

V/0610/2021
3

Anlage-7_Folgelastenberechnung-Neubau

2707 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 10.08.21
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement - 0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahme: Thomas-Morus-Schule (739)
Jahr der Fertigstellung: 2025
Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre
Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre
Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 18.900.000,00 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 18.900.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 18.634.206,00 98,59
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 265.794,00 1,41
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 18.900.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 200.050,00 22,96
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 116.870,00 13,42
Zwischensumme 2025 316.920,00 36,38
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2025 270.760,00 31,08
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 2025 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2025 283.500,00 32,54
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 283.500 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 567.000 € p.a.
= Schuldendienst 850.500 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 871.180,00 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 2025 0,00 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge 0,00 0,00
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 871.180,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 4,61
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.
V/0610/2021  Anlage 7

Anlage_1.1-1.9_Entwurf-Objektplanung

3145 Zeichen

MT S
Bewegungsfläche
Feuerwehr
7 x 12 m
Thom
as-M
orus-W
eg
Thom
as-M
orus-W
eg
Parkpl atz
Hinweis Sc hulpl atznutzung
Radf ahren verboten
Kindergarten
Halt ev erbot
F euerwehrz uf ahrt frei hal ten
Halt ev erbot
412
154
155
156
157
158
238
159
160
161
347
348
365
354
326
327
328
333
339
II .
I. I
Thomas-Morus-Schule
Schule
.
II
I
Morus-K.
II
Sporth.
IIII
I
I I
I
II
I
II
II
II
II
II
II
II II
II
I
Architekten BKSP
Grabau Obermann Ronczka und
Partner mbB
Freundallee 13, 30173 Hannover
+49 (0)511 2888 101
63,625
28,375
43,5
3,7
16,425
4,103I
I
III
PV + DACHBEGRÜNNUNG
PV + DACHBEGRÜNNUNG
DACHBEGRÜNNUNG
xdggxgx
V/0610/2021  Anlage 1.1

A
A
D
D
F
F
H
H
J
J
K
K
L
L
M
M
N
N
B
B
C
C
E
E
G
G
I
I
11
1'1'
66
55
44
33
2'2'
4'4'
6'6'
77
22
5'5'
Architekten BKSP
Grabau Obermann Ronczka und
Partner mbB
Freundallee 13, 30173 Hannover
+49 (0)511 2888 101
V/0610/2021  Anlage 1.2

A
A
D
D
F
F
H
H
J
J
K
K
L
L
M
M
N
N
B
B
C
C
E
E
G
G
I
I
11
1'1'
66
55
44
33
2'2'
4'4'
6'6'
77
22
5'5'
Architekten BKSP
Grabau Obermann Ronczka und
Partner mbB
Freundallee 13, 30173 Hannover
+49 (0)511 2888 101
4.1
4.2
4.3
4.4
Wa sch-
ma schine /
Trockne r
3.5 3.4 3.13.2/3
2.1
2.2
2.3
2.3
2.4
T rans port wa ge n
1 300x600
T rans port wa ge n
1 300x600
1.11.2
UV
5.1
5.2
5.3
6.1
ebenerdig
Estrich
ca. 13 cm
absenken
ebenerdig
Estrich
ca. 13 cm
absenken
7.22
7.2
7.16
7.37.22
7.8
7.9
7.7
7.6
7.4
7.5
He iß-
lufto fe n Mikrowe lle
7.12
7.10
7.11 7.1
7.21
7.17
7.18
7.20
7.19
1 0 x G N 1 /1 (vo rh. )
Unt e rgest e l l (n e u)
Ko mbi nati o n:
6 x GN 1 /1 (neu)
1 0 x G N 1 /1 (vo rh. )
7.15
a
7.14
a
7.13
8.4
8.7
*
G la s tür
8.5 8.6
Rolladen und Tablettrutsche bauseits
8.1
8.2
8.3
9.3
9.4
9.5
9.6
9.12
9.7
Bes t e ck-
T a b lett wa ge n
9.99.8
9.11
9.2
9.1
9.10
Bes t e ck-
T a b lett wa ge n
10.1
10.2
7.24
7.23
6.2
6.46.5
6.3
Positionen der Kühlaggregat-
Außeneinheiten sind zu prüfen
11.1
V/0610/2021  Anlage 1.3

A
A
D
D
F
F
H
H
J
J
K
K
L
L
M
M
N
N
B
B
C
C
E
E
G
G
I
I
11
1'1'
66
55
44
33
2'2'
4'4'
6'6'
77
22
5'5'
Architekten BKSP
Grabau Obermann Ronczka und
Partner mbB
Freundallee 13, 30173 Hannover
+49 (0)511 2888 101
V/0610/2021  Anlage 1.4

A
A
D
D
F
F
H
H
J
J
K
K
L
L
M
M
N
N
B
B
C
C
E
E
G
G
I
I
11
1'1'
66
55
44
33
2'2'
4'4'
6'6'
77
22
5'5'
Architekten BKSP
Grabau Obermann Ronczka und
Partner mbB
Freundallee 13, 30173 Hannover
+49 (0)511 2888 101
V/0610/2021  Anlage 1.5

A
A
D
D
F
F
H
H
J
J
K
K
L
L
M
M
N
N
B
B
C
C
E
E
G
G
I
I
11
1'1'
66
55
44
33
2'2'
4'4'
6'6'
77
22
5'5'
Architekten BKSP
Grabau Obermann Ronczka und
Partner mbB
Freundallee 13, 30173 Hannover
+49 (0)511 2888 101
V/0610/2021  Anlage 1.6

A D F H J K L M NB C E G I
1 1' 65432' 4' 6' 72 5'
ADFHJKLMN BCEGI
Architekten BKSP
Grabau Obermann Ronczka und
Partner mbB
Freundallee 13, 30173 Hannover
+49 (0)511 2888 101
V/0610/2021  Anlage 1.7

Architekten BKSP
Grabau Obermann Ronczka und
Partner mbB
Freundallee 13, 30173 Hannover
+49 (0)511 2888 101
11'6 5 4 3 2'4'6'7 25'
ADFHJKLMN BCEGI
11'6 5 4 3 2'4'6'7 25'
11'6 5 4 3 2'4'6'7 25'
V/0610/2021  Anlage 1.8

Architekten BKSP
Grabau Obermann Ronczka und
Partner mbB
Freundallee 13, 30173 Hannover
+49 (0)511 2888 101
V/0610/2021  Anlage 1.9

Anlage-6_Kostenberechnung-Kostenzusammenstellung

6565 Zeichen

Bruttokosten Anmerkungen
Errichtungsbeschluss 13.750.000,00 € Kostenermittlung 2018 mit Hochrechnung bis 2022 
mit 2,7% p.a.                                        
Summe KG 100 0 € vorhanden
Summe KG 200 154.700 €
Summe KG 300 3.550.663 €
Summe KG 400 1.225.343 €
Summe KG 500 357.000 €
Summe KG 600 487.900 €
Summe KG 700 1.337.282 € KG 300-400 gerundet ca. 28%
Summe KG 200-700 7.112.887 €
Unvorhersehbares 711.289 €
10 % auf die Bruttosumme
Gesamtkosten 7.824.176 €
Preissteigerung 2019-2022 879.854 € 4 Jahre je 2,7 %
Kostenansatz Schulgebäude 2021 8.704.030 €
Schulgebäude, gerundet 8.800.000 € Kostenrahmen aus Errichtungsbeschluss
Summe KG 100 0 € vorhanden
Summe KG 200 20.230 €
Summe KG 300 1.255.450 €
Summe KG 400 353.073 €
Summe KG 500 357.000 €
Summe KG 600 126.140 €
Summe KG 700 450.386 € KG 300-400 gerundet ca. 28%
Summe KG 200-700 2.562.279 €
Unvorhersehbares 256.228 €
10 % auf die Bruttosumme
Gesamtkosten 2.818.507 €
Preissteigerung 2019-2022 316.950 € 4 Jahre je 2,7 %
Kostenansatz Sporthalle 2021 3.135.458 €
Sporthalle, gerundet 3.500.000 € Kostenrahmen aus Errichtungsbeschluss
Summe KG 200-700 1.184.932 €
Unvorhersehbares 118.493 €
10 % auf die Bruttosumme
Gesamtkosten 1.303.425 €
Preissteigerung 2019-2022 146.574 € 4 Jahre je 2,7 %
Kostenansatz Container 2021 1.450.000 € Kostenrahmen aus Errichtungsbeschluss
Gesamtkostenansatz 2021 13.750.000 €
Mehrkosten aus Preissteigerung und 
Unvorhergesehenes 2019-2023
2.010.363 € 1 Jahr 4,5 %, 3 Jahre je 6 % auf die KG 200-700
Gesamtkosten 2023 15.760.363 € Kostenrahmen aus Errichtungsbeschluss, 
angepasst
Gesamtkosten 2023 16.000.000 € gerundet
Seite1/3
Carola Stegmann                                                                      
23.42.0008                                                                                         
Kostenstand 13.08.2021                                                                                            
Anlage 6 zur Vorlage V/0610/2021
Kostenzusammenstellung Baubeschluss                                                                                                    
Erweiterung der Thomas-Morus-Schule zur vollen Vierzügigkeit und Ergänzung Einfeldsporthalle
Kostenberechnung - Schulgebäude, brutto
Kostenberechnung - Einfeldsporthalle, brutto
Kostenberechnung - Sonderbauteil Interimscontainer, brutto

Paket Zusatzmaßnahmen brutto
a. KG 200 Neuer, verstärkter Hausanschluss 
Strom erforderlich
59.000 €
Aufgrund erhöhter Leistungsbedarf Neubau (u.a. 
Photovoltaikanlage, Lüftungsanlagen, 
Medientechnik)
b. KG 300/400 Neubau: Extensive Gründächer 
und Photovoltaikanlage
352.500 € s. Beschluss V/0705/2018/2 und V/0388/2020
c. KG 300/400 Neubau: Teilunterkellerung zur 
Unterbringung der haustechnischen Anlagen
719.750 € § 34 BauGB und V/0388/2020
d. KG 300/400 Neubau: Ausführung der 
Sporthalle als wettkampftaugliche Halle
357.000 € Anforderung Bedarfsamt nach Machbarkeitsstudie, 
vor Auslobung Wettbewerbe.
KG 300/400 Neubau: Ausbildung des 
Eingangsbereiches als Forum mit der 
Möglichkeit der Zusammenschaltung mit dem 
Speisenraum zu schulischer 
Versammlungsstätte
475.750 €
Architektenwettbewerb: qualitative Besonderheit 
des Entwurfes; Teil der Begründung der 
Prämierung
f.
KG 300/400 Neubau: Bildung von 
Lernclustern in den Klassengeschosse  (2 je 
Geschoss) 
451.000 €
Architektenwettbewerb: qualitative Besonderheit 
des Entwurfes; Teil der Begründung der 
Prämierung
g.
KG 300 Neubau: zentrale offene 
Treppenanlage vom EG bis 2.OG ergänzend 
zu den notwendigen Treppenhäusern
142.000 €
Architektenwettbewerb: qualitative Besonderheit 
des Entwurfes; Teil der Begründung der 
Prämierung
h.
KG 300/400 Aktueller Standard 
Medientechnik (entsprechend 
Digitalstandard) im Bereich passiver und 
aktiver Technik
96.500 € Aktueller Standard Medientechnik Bedarfsamt
i. KG 400 Naubau: Multifunktionale Nutzbarkeit 
als Unterrichts-/ Betreuungsräume
46.250 € Anforderung Bedarfsamt nach Machbarkeitsstudie, 
vor Auslobung Wettbewerb
j. KG 400 Neubau: Dezentrale Lüftungsanlagen 
Unterrichts-/ Betreuungsräume 286.750 € Anforderung GLL 2020, Passivhausstandard
k.
KG 300/400/500 Weiternutzung des 
vorhandenen Klassencontainers bis zur 
Inbetriebnahme Neubau
55.000 € Durch Gebäudesetzung des Entwurfes ermöglicht
l.
KG 300 Umbau im Bestand: 
Schadstoffsanierung einschl. neuer 
Unterdecken
44.000 € Dämmstoff im Bereich Unterdecken ist 
schadstoffhaltig 
m. KG 300 Umbau im Bestand: Ergänzung 
Pausen-WC-Anlagen
41.000 € Aufgrund erhöhter Schülerzahlen der Vierzügigkeit
n.
KG 300 Umbau im Bestand: Zusatzleistungen 
im Bereich Ausstattung (Sonnenschutz, 
Bodenbelag, Windfangtür)
59.000 €
o. KG 400 Umbau im Bestand: Zusatzleistungen 
im Bereich HSL und Elektro 202.000 €
Ergänzung Pausen-WC-Anlagen; Erweiterung der 
Anlagen aufgrund Alter nicht möglich, Erneuerung 
erforderlich
p. KG 500 Aussenanlagen: Ausweitung der zu 
überplanenden Fläche
524.500 €
q.
KG 500 Aussenanlagen: Erhöhte 
Anforderungen und Bedingungen im Bereich 
Entwässerung und Regenwasserrückhaltung
233.500 €
r. KG 500 Umfang der Erdarbeiten aufgrund 
topographischer Situation
73.500 €
s.
KG 500 Aussenanlagen: Bauabschnitte; 
Technische Anlagen, Ertüchtigung und 
Ergänzung
68.500 €
t. KG 500 Aussenanlagen: Herrichtung 
Ausweichschulhof Westseite für Bauzeit
40.000 €
Zusatzmaßnahmen gesamt 4.327.500 €
Seite 2/3

Zusatzmaßnahmen gesamt 4.327.500 €
KG 700 aus Zusatzmaßnahmen 1.081.750 €
Sicherheit Zusatzmaßnahmen ca. 10 % 541.000 €
Summe Zusatzmaßnahmen 5.950.250 €
u.
Einsparung des Klassencontainers an 
anderer Stelle auf Grundstück aus 
Errichtungsbeschluss abzgl. Mehrkosten für 
Weiterbetrieb vorhd. Klassencontainer
-1.336.300 €
Summe Zusatzkosten 4.613.950 €
Kostensteigerung für 2022 und 2023 je 6% 570.300 €
Gesamtsumme Zusatzkosten 5.184.250 €
Gesamtkosten 2023 21.184.250 €
Gesamtkosten 2023, gerundet 21.200.000 €
v. Einsparungen beim Neubau im Bereich 
Ausstattungsstandard -489.000 €
w. Einsparungen bei Bestandgebäuden im 
Bereich Ausstattungsstandard -63.500 €
x. Einsparungen im Bereich Aussenanlagen -111.500 €
y. Minderkosten aus Nebenkosten, Sicherheit 
und Kostensteigerungen der Einsparungen -362.000 €
Summe Einsparungen / Minderkosten -1.026.000 €
Summe Zusatzkosten, reduziert 4.158.250 €
Gesamtkosten 2023, reduziert 20.158.250 €
Gesamtkosten 2023, gerundet 20.200.000 €
Mehrkosten gesamt 6.450.000 €
zu 13.750.000 € Kostenrahmen aus 
ErrichtungsbeschlussMehrkosten gesamt 4.200.000 €
zu 16.000.000 € Kostenrahmen aus 
Errichtungsbeschluss mit aktuellen Baupreisindizes 
angepasst + ergänzt bis 2023
Seite 3/3

Beschlussvorlage

39938 Zeichen

V/0610/2021 
V/0610/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erweiterung der Thomas-Morus-Schule zur vollen Vierzügigkeit und Ergänzung um eine weitere 
Einfachsporthalle 
-Baubeschluss- 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   21.09.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   21.09.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   22.09.2021 Sportausschuss Vorberatung 
   28.09.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   29.09.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
1. Die Baumaßnahme „Erweiterung der Thomas -Morus-Schule zur vollen Vierzügigkeit und Ergän-
zung um eine weitere Einfachsporthalle“ wird nach den Plänen des Büros Architekten BKSP aus 
Hannover vom 19.05.2021 ausgeführt (Anlagen 1.1 – 1.9). 
  
2. Die Außenanlagen werden nach der Entwurfsplanung der ArGe Freiraumplanung Wolff aus Riet-
berg mit L 02 Landschaftsarchitektur aus Münster ausgeführt (Anlage 2). 
3. Die Flachdächer des Erweiterungsgebäudes werden als extensiv begrünte Dächer ausgeführt. Die 
höheren Flachdachflächen von Klassentrakt und Turnhalle werden zudem für die Installation einer 
Photovoltaikanlage genutzt.  
 
4. Die Checkliste „nachhaltiges Bauen“ wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3). 
 
5. Die Checkliste „Barrierefreiheit / Design für alle“ zur Berücksichtigung der Belange von Menschen 
mit Behinderungen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4). 
 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
01.09.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Stegmann 
Telefon: 492-2455 
StegmannCarola@stadt-
muenster.de

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V/0610/2021 
6. Das energetische  Kurzgutachten zu den Bestandsgebäuden wird zur Kenntnis genommen           
(Anlage 5). 
 
7. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau im II . Quartal 2022 begonnen wird. Vorberei-
tende Arbeiten erfolgen ab Herbst 2021. Die Fertigstellung des Erweiterungsgebäudes wird vo-
raussichtlich Ende des IV. Quartals 2023 erfolgen. Erst im Anschluss ist der Rückbau des Klas-
sencontainers möglich und in der Folge die Ausführung der Außenanlagen. Der Umbau der einge-
schossigen Bestandsgebäude erfolgt ebenfalls nach Inbetriebnahme des Neubaus, da bestimmte 
Funktionen (u.a. OGS-Küche und Speisenraum) erst dann verlagert werden können. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gemäß der Kostenberechnung 
nach DIN 276 vom 20.05.2021 in Höhe von 20.200.000 Euro, als auch Folgekosten in Höhe von 
936.770 Euro entstehen (Anlagen 7 und 8). 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass gegenüber dem fortgeschriebenen Haushaltsansatz von 
17.187.500 € (pauschal 25% Mehrkosten zu dem Budget aus Errichtungsbeschluss) Mehrkosten 
in Höhe von 3.012.500 Euro entstehen. Gegenüber der Veranschlagung im Errichtungsbe-
schluss (s. Vorlage V/0705/2018/2) entstehen Mehrkosten von 6.450.000 Euro (s. Anlage 6).  
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass auf Grund der Erweiterung der Thomas-Morus-Schule zur 
Vierzügigkeit ab Fertigstellung gegenüber dem Ist-Wert am aktuellen Standort ein Mehrbedarf von 
0,42 VZÄ für Personalstunden für Hausmeisterdienste anfällt, der im Rahmen der Stellenplanbe-
ratungen abzusichern ist. Die mit der Fertigstellung steigende Zahl der Schülerschaft hat zudem 
zusätzlichen Bedarf an Sekretariatsstunden zur Folge. 
 
Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:  
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Haushaltsan-satz neu  
 € 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnahme 4910 Erw. Thomas -Morus-
Schule 
  
Auszahlungen  für Baumaßnahmen Bereitgestellt 
bis 2021 
3.890.000 
   2022 10.000.000 
 
   VE (6.000.000) 
   2023 5.000.000 
   2024 1.310.000 
     
Summe    20.200.000 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der Investiti-
onsmaßnahme 4910 „Erweiterung der Thomas-Morus-Schule“ in Höhe von 17.187.509 Euro veran-
schlagt. 
Der Haushaltsansatz für die o.g. Investitionsmaßnahme wird im Rahmen der Aufstellung des Haus-
haltsplanentwurfes 2022 um den erforderlic hen Mehrbedarf in Höhe von 3.012.50 0 Euro angeho-

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ben. Der Mehrbedarf wird im investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und 
Sport an anderer Stelle kompensiert. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussfassung unter dem Vorbehalt steht, dass der  
Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2022 bzw. der mittelfristigen Ergebnis - und Finanzplanung 
die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 
2025 ff. 330.470 
 
Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2025 ff. 303.300 Folgeaufwand 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirt-
schaft 
   
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz-
aufwendungen 
2025 ff. 303.000 Folgeaufwand 
Summe aller Aufwendungen  936.770  
 
Die Folgekosten werden zur Kenntnis genommen. 
 
 
Begründung: 
 
Bisherige Beschlüsse 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 12.12.2018 mit der Vorlage V/0705/2018/2 der 
Umsetzung der Erweiterung der Thomas -Morus-Schule zur Vierzügigkeit und Ergänzung der Be-
standsporthalle um eine weitere Einfachsporthalle zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, zur 
Vergabe der Architektenleistungen ein Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Wettbewerbsverfahren 
vorzubereiten. 
Mit der Vorlage V/0165/2019/1 hat der Haupt- und Finanzausschuss am 03.04.2019 die Durchführung 
eines nichtoffenen Architektenwettbewerbs beschlossen. 
Mit der Vorlage V/0234/2020 hat der Haupt- und Finanzausschuss am 13.05.2020 dem Ergebnis des 
Wettbewerbs und des Vergabeverfahrens für die Architektenleistungen zugestimmt. 
Mit der Vorlage V/0235/2020 hat der Haupt- und Finanzausschuss am 13.05.2020 die Beauftragung 
des Architekturbüro Architekten BKSP aus Hannover mit den Architektenleistungen beschlossen. 
 
Zu 1.:  Planung 
 
Die Thomas -Morus-Schule ist eine katholische städtische Grundschule im nördlichen Stadtgebiet 
Münsters, am Thomas-Morus-Weg gelegen zwischen Hoher Heckenweg und Stettiner Straße.  
Der Flächennutzungsplan weist die Fläche als Gemeinbedarfsfläche für schulische Nutzung aus. Ein 
rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht für das Areal nicht, eine Bebauung richtet sich nach den 
Einfügungskriterien des § 34 BauGB. 
Die Schule wird zur vollen Vierzügigkeit ausgebaut und di e vorhandene Einfachsporthalle um eine 
wettkampftaugliche Sporthalle ergänzt. 
 
Die Schule wurde 1967 auf dem Grundstück einer ehemaligen einzügigen Grundschule errichtet. Der 
zweigeschossige Klassentrakt bildet die westliche Bebauung des Schulgrundstücks. Neben diesem 
Klassentrakt wurde der Verwaltungsbereich mit innenliegender Veranstaltungshalle als eingeschossi-
ges Gebäude errichtet. Nördlich hierzu befindet sich das Hausmeisterwohnhaus.

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Die 1975 errichtete Turnhalle begrenzt die Schulhofflächen im nördli chen Bereich zum Thomas –
Morus-Weg. 1976 wurde der Verwaltungsbereich um ein weiteres eingeschossiges Gebäude ergänzt. 
Zwei Klassen wurden jeweils in den Jahren 1993 und 1999 an den Klassentrakt angebaut. 
Als letzte Baumaßnahme wurde auf dem Gelände der Schule im Jahr 2005 eine Containeranlage 
für die kurzfristige, temporäre Bereitstellung von zusätzlichen 4 Klassenräumen aufgebaut. 
 
Das Schulgelände ist im Norden und Osten umgeben von Wohnbebauung unterschiedlicher Gebäu-
detypen. Im Süden schließt sich die K leingartenanlage ‚Schnorrenburg‘ an, im Westen befindet sich 
die Thomas-Morus-Kirche und weitere Gemeindegebäude. Die Haupterschließung des Schulareales 
erfolgt über den Thomas -Morus-Weg. Auf dem Schulgrundstück, entlang der östlichen Grenze in 
Nord-Süd-Richtung verlaufend, befindet sich eine Fuß - Radwegeverbindung zwischen Thomas -
Morus-Weg und Mecklenburger Straße. 
 
Auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses mit anschließendem VgV-Verfahren und des für vierzü-
gige Grundschulen geltenden Raumprogrammes wurde die Entwurfsplanung der Architekten BKSP in 
Zusammenarbeit und fortlaufender Abstimmung mit dem Amt für Schule und Weiterbildung, dem 
Sportamt, dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie den weiteren beteiligten 
Fachämtern und Fachplanern in R ückkopplung mit der Schulleitung weiterentwickelt und optimiert 
(siehe Anlage 1.1 bis 1.9). 
 
Errichtung Erweiterungsgebäude als separater Neubaukörper: 
 
Der ein- bis dreigeschossige Neubau ist als differenziert gegliedertes Gebäudevolumen und dennoch 
klarer und kompakter Baukörper konzipiert. Die Bauhöhe staffelt sich in Richtung der umgebenden 
Nachbarbebauung und Nutzungen im Osten bis zur 1-Geschossigkeit herab. Mit der leicht gedrehten 
Setzung zu den orthogonal ausgerichteten Bestandsgebäuden am östliche n Rand des Grundstücks 
fungiert er künftig als raumbildende Begrenzung des Schulareals sowie als einladende Geste in Rich-
tung Thomas-Morus-Weg. 
 
Dieser Standort ermöglicht den Weiterbetrieb des vorhandenen Container-Klassengebäudes bis zur 
Fertigstellung des Neubaus, so dass auf die Errichtung neuer Klassencontainer gemäß Errichtungs-
beschluss an anderer Stelle auf dem Gelände verzichtet werden kann. Nach späterem Rückbau des 
Containergebäudes entsteht in der Folge die größtmögliche zusammenhängende Schulhoffläche mit 
Spiel- und Sportangeboten. 
Der Schulhof wird künftig dreiseitig von Schulgebäuden gefasst und bleibt nach Süden zur Kleingar-
tenanlage räumlich offen. Es bildet sich ein geschützter Raum für die Schülerinnen und Schüler. 
Die Gebäudepositionierung ermöglicht weitestgehend, unter Berücksichtigung der für den Baum-
schutz erforderlichen Abstandsflächen, den Erhalt von Baumgruppen nördlich des neuen Gebäudes. 
Lediglich Feuerwehrzufahrt und -bewegungsflächen auf dem Schulhof fordern den Entfall kleinerer  
Bäume und Sträucher. Insbesondere die Baumreihe vor dem Klassencontainer und weitere Einzel-
bäume werden während der Bauzeit geschützt und somit erhalten. 
Der den östlich gelegenen Fuß- und Radweg flankierende beidseitige Gehölzbestand aus Sträuchern 
und Bäumen wird in etwa auf der Länge des künftigen Gebäudes auf die östliche Gehölzreihe redu-
ziert. Die Gehölzreihe zur Wohnbebauung bleibt in ihrer Funktion und Wirkung erhalten und bietet 
weiterhin einen ausreichenden grünen Sichtschutz für die Nachbarschaft. 
In Abwägung zwischen einer möglichst optimalen Schulnutzung mit viel zusammenhängender Schul-
hoffläche, funktionalen Abläufen und den Erhalt prägender Bäume auf dem Schulhof, wird eine Redu-
zierung der Gehölzreihe im Osten durch die Positionierung des Gebäudes als alternativlos gesehen. 
Zur Kompensation der Eingriffe in den Baumbestand werden auf dem Schulgelände neue Baum- und 
Strauchpflanzungen vorgesehen. 
 
Die funktionale Gliederung des neuen Gebäudes sieht in kompakter Form die Anordnung sämtlicher 
Klassen-/ Betreuungs- und Differenzierungsräume in den beiden Obergeschossen des Baukörpers 
oberhalb von Foyer und Verpflegungsbereich vor. 
Je Ebene werden auf Grundlage der neuen Schulbaurichtlinie zwei Lerncluster geschaffen, deren 
multifunktional nutzbare Mitte räumlich „heimatbildend“ wirken kann.

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Die notwendigen Treppenhäuser sind an den diagonal gegenüberliegenden Gebäudeecken positio-
niert. In den Klassengeschossen sind hier auch die Stundentoiletten angeordnet. 
Die vertikale Haupterschließung erfolgt über einen zentral gelegenen, über die Geschosse offenen 
Treppenraum. Die transparente Gestaltung zu den Mitten der Lerncluster ermöglicht Sicht - und 
Raumbeziehungen – wirkt verbindend und offen. Ein Aufzug steht für die oberirdischen Geschosse 
zur Verfügung und ermöglicht die barrierefreie Erschließung. 
Das Erdgeschoss öffnet sich mit seiner Glasfassade im Bereich von Foyer /Forum und Speiseraum 
sowohl zum Schulhof als auch zum Stadtquartier am Thomas -Morus-Weg. Durch den Unterschnitt 
des Gebäudes entsteht e in überdachter Zugangsbereich. Die Küche nimmt den nord -östlichen Be-
reich des Erdgeschosses ein. 
Speisenraum und Foyer / Forum können mittels einer mobilen Trennwand zu einer großen schuli-
schen Versammlungsstätte zusammengeschaltet werden. Der entstehende Raum ermöglich eine 
Bestuhlung bis 384 Sitzplätzen. 
Südlich des Forums befindet sich die neue Sporthalle samt Nebenflächen. Die Räume für den Sport 
sind flexibel aus dem Neubau und auch vom Schulhof aus erreichbar, was die vom Schulbetrieb un-
abhängige Nutzung ermöglicht. Die am Verbindungsflur zwischen Schule und Sporthalle gelegenen 
WC-Anlagen können, je nach Freigabe der Schließung, sowohl für den Schulbetrieb als auch für den 
separaten Sporthallenbetrieb genutzt werden. 
lm Untergeschoss sind die haustech nische Anlagen untergebracht. Die Höhenentwicklung des Ge-
bäudes, in Teilbereichen bis zur 3-Geschossigkeit, lässt keine weiteren Aufbauten zu. Ferner werden 
die Dachflächen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage benötigt, deren Bemessung die Gebäu-
deleitlinien 2020 zugrunde liegen. 
 
Der Neubau ist als kompakte Kubatur geplant. Damit geht er sparsam mit der Versiegelung von 
Grundfläche um. Das günstige A/V-Verhältnis und der maßvolle Fensteranteil schaffen gute Voraus-
setzungen für den nachhaltigen Betrie b. Der Grundriss und die Ausgestaltung der Obergeschosse 
bieten eine hohe Tageslichtautonomie.  
Die reine Ost -West-Orientierung der allgemeinen Unterrichtsräume vermeidet die Spitzen äußerer 
thermischer Lasten (Sommer). Die Lüftung der Klassenräume erfolgt als dezentrale Lüftung durch die 
Fassade. Mechanische Lüftung ist im gesamten Erdgeschoss inclusive der Turnhalle geplant. Außen-
liegender Sonnenschutz ist vorgesehen.  
Die Gebäude werden in Massivbauweise errichtet. Die Materialität des Neubaus lehnt sich  an die 
Materialität der Bestandsbauten an, um einen homogenen in Erscheinung tretenden Schulstandort zu 
schaffen. Diese Materialien sind robust, nachhaltig und lokal verankert.  
Für die Fassade ist ein zweischaliges System mit hellrot gemusterter Klinkerv orsatzschale geplant. 
Die Fenster der Räume sind mit abgesetzten Faschen gerahmt. 
Die Dachkonstruktion der Sporthalle besteht aus Brettschichtholzbindern mit einem Sekundärtrag-
werk aus akustisch wirksamen Trapezblechen. 
 
Der Zeitpunkt des Errichtungsbeschl usses hätte die Planung auf Grundlage der fortgeschriebenen 
Gebäudeleitlinien 2014 ermöglicht.  
Mit Blick auf das gesteckte Ziel der Klimaneutralität der Stadt Münster bis 2030 wurde relativ zu Be-
ginn der Planung die Festlegung getroffen, die Gebäudeleitlinien 2020 der Planung zugrunde zu le-
gen. 
 
Umbaumaßnahmen in Bestandsgebäuden Verwaltungsbereich: 
 
Bei der Weiterentwicklung der Entwurfsplanung aus dem Architektenwettbewerb wurde angestrebt, 
die erforderlichen Umbaumaßnahmen auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren. Eine ener-
getische Sanierung der Verwaltungsgebäude ist im Zuge des Projekts „Klimaneutralität 2030“ nach 
ausführlicher Untersuchung und Planung in den Folgejahren vorgesehen. 
Mit der Umstrukturierung der Grundrisse werden die wichtigsten Verwaltungsräume im südlichen jün-
geren Flachbau angeordnet, der im Gegensatz zum älteren Flachbau im Wesentlichen die erforderli-
chen Türbreiten für eine barrierefreie Zugänglichkeit der Räume bereits aufweist.  
Der nördliche Flachbau beherbergt auch die vom Schulhof aus zugänglichen Pausentoiletten. Die 
Anzahl der WCs wird aufgrund der Erhöhung der Zügigkeit im Zuge des Umbaus angepasst.

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Der Verwaltungsbereich bleibt an seinem gewohnten Standort erhalten und ist somit nach wie vor am 
unveränderten Hauptzugang zu Schule und Schulgelände verortet. 
Die Umbaumaßnahme bezieht sich auf die innenräumliche Organisation und Ausstattung des Ge-
bäudes. 
 
Zu 2.:  Außenanlagen 
 
Die Außenanlagen werden durch di e Landschaftsarchitekten-Bietergemeinschaft Freiraumplanung 
Wolf / L02 –Landschaftsarchitektur geplant. Neben der Gestaltung des Schulhofes und der Freianla-
gen übernimmt die Bietergemeinschaft im Rahmen einer Auftragserweiterung auch die Grundlei-
tungs- und Entwässerungssanierung. 
 
Um die in Folge des Hochbauwettbewerbs an die Freiraumplanung formulierten Anforderungen an die 
Funktionen und die Gestaltung der Außenräume abbilden zu können, wurde eine Erweiterung des 
Planungsgebietes von ca. 4.000 m² auf insge samt ca. 7.800 m² nötig. Im Vordergrund stehen der 
Erhalt einer zusammenhängenden Pausenhoffläche mit gleichzeitiger Nutzung als öffentlicher Spiel-
platz sowie die notwendige Sanierung und Anpassung der Entwässerung und Grundleitungen. Der 
Raumbedarf für die Herstellung des Neubaus sowie die lange Bauzeit erfordern zudem die Herstel-
lung einer Fläche von 700 m². als Ausweichschulhof.  
 
Die Freiraumplanung, die sich maßgeblich durch den Erweiterungsbau des Architekturbüros BKSP 
aus Hannover ergibt, sieht eine Neugestaltung des vorhandenen Schulhofes und dessen Zugänge 
sowie die Neuanordnung der Ballspielfläche und der bedarfsangepassten Stellplatzanlagen vor.  
 
Der vorhandene und als wertvoll eingestufte Baumbestand soll weitestgehend erhalten bleiben. Im 
Bereich der Feuerwehrbewegungsflächen und des Kleinspielfeldes ist die Fällung einiger Bäume im 
Rahmen der Freianlagengestaltung notwendig, in größerem Umfang im Bereich des neuen Erweite-
rungsgebäudes. In den Erweiterungsflächen ist die Aufwertung von vorhanden en Rasenflächen in 
Pflanzstreifen mit Ziergehölzen geplant. Entlang des Thomas-Morus-Weges sollen zudem zusätzliche 
Bäume gepflanzt werden, um einen Teil der Baumfällungen ausgleichen und zugleich die neuen Ein-
gangssituationen zu betonen. 
 
Die Erschließung des Schulgeländes erfolgt über den Thomas -Morus-Weg im Wesentlichen über 
zwei Zugänge: Der vorhandene Haupteingang am Schusterbau und zur Verwaltung im nordwestli-
chen Bearbeitungsbereich bleibt erhalten und wird aufgewertet. Der Vorplatz wird zu diesem Zw eck 
als erkennbarer Haupteingang umgestaltet und die Aufenthaltsqualität verbessert. Zudem ist das 
Schulgelände auf Höhe des Neubaus aus nordöstlicher Richtung vom Thomas-Morus-Weg über den 
vorgelagerten Fahrradabstellplatz sowie der Zuwegung östlich der S porthalle (gleichzeitig Feuer-
wehrzufahrt) erreichbar. Der Hauptzugang des Neubaus ist auf den Schulhof ausgerichtet, dessen 
bewusst offene Gestaltung die vorhandenen Schulbauten und den Neubau miteinander verbindet. Es 
entsteht eine Hofsituation. 
 
Die vorhandene Stellplatzanlage nordöstlich des Schulgeländes wird nach Nordwesten zum Haupt-
eingang hin verlagert. Zum einen ist die Fläche für den aktuellen Stellplatzbedarf von 16 PKW und 
einem Behindertenstellplatz zu klein und eine Erweiterung nur auf Kosten von Bestandsbäumen mög-
lich. Zum anderen wird sie, ebenfalls zum Schutz des verbleibenden Baumbestands, als Baustellen-
einrichtungsfläche benötigt.  
 
In Abstimmung mit dem Runden Tisch Barrierefrei Bauen wird zwischen dem verlagerten Stellplatz 
und dem neuen Haupteingang des Erweiterungsbaus ein taktiles Leitsystem installiert, über welches 
auch die vorhandenen Zugänge zum Schuster- und den Verwaltungsbauten angeschlossen werden. 
 
Die Anordnung von Fahrradstellplätzen (für Fahrräder, Scooter und Sonderräder) e rfolgt am Haupt-
zugang und auf den ehemaligen PKW -Parkplätzen, um eine Befahrung der Schulhofflächen zu ver-
meiden.

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Die Gestaltung der Schulhoffläche in Materialität und Raum ermöglicht vielfältige Spiel-, Bewegungs- 
und Sinneseindrücke und nimmt dabei Rüc ksicht auf die unterschiedlichen Altersklassen und Ge-
schlechter. Die Auswahl der Spielgeräte richtet sich nach den Ergebnissen des Beteiligungsverfah-
rens mit der Schule. 
 
Auf dem zentralen Schulhof entsteht eine große Sandspielfläche mit Netzpyramide und K letterturm. 
Vorhandene Naturblocksteine finden hier Wiederverwendung. Weitere z.T. inklusive Spiel - und Be-
wegungsangebote wie Bodentrampoline, Schaukeln und Karussells sind hier verortet. Dezentral an-
geordnete Bereiche mit verschiedenen Sitzmöglichkeiten wie Holzpodesten und Bänken mit und ohne 
Lehne laden zum Verweilen und ruhiger Nutzung ein. Der dichte Baum - und Strauchbestand im 
Nordwesten des Bearbeitungsbereiches bleibt als „Spiel im Grünen“ erhalten und wird durch eine 
ruhige Aufenthaltsfläche („Lernen im Grünen“) ergänzt.  
 
Die Sportflächen werden südlich des Schulhofes 45 -70 cm tiefer liegend auf gleicher Ebene mit der 
Kleingartenanlage angeordnet. Diese sind barrierefrei erreichbar. Durch die kombinierte Herstellung 
von Spielfeld und 50 m -Laufbahn entsteht eine möglichst große Sportfläche. Die Laufbahn dient zu-
gleich als Abstandsfläche zur Kleingartenanlage, die zudem durch einen 4 -6m hohen Ballfangzaun, 
der im unteren Bereich bewachsen ist, abgeschirmt wird.  
 
Der Neubau der Regen - und Schmutzentwässerung inklusive aller Entwässerungseinrichtungen er-
folgt unter Annahme der vom Tiefbauamt der Stadt Münster vorgeschriebenen reduzierten Einlei-
tungsmengen. Zur Erbringung des Überflutungsnachweises für das Gesamtgrundstück ist eine Re-
genrückhaltung über unterirdische Rigolenkörper notwendig, da dieser größtenteils nicht über einen 
Aufstau an den Oberflächen nachgewiesen werden kann. Das tiefer liegende Gelände mit den Sport-
platzflächen wird rückstausicher mit „eigener“ Regenrückhaltung an die nördliche Vorflut angeschlos-
sen mittels einer Hebeanlage. Die Sandspielflächen erhalten Drainageleitungen, da diese teilweise 
als Überflutungsraum ausgewiesen sind.  
 
Die Feuerwehrzufahrt zum Schulhof wird zwischen Neubau und vorhandener Sporthalle verlagert, um 
eine Zerschneidung der Schulhoffläche durch Fahrwege zu verringern. Sie dient auch der Anlieferung 
zur Küche.  
 
Zu Wartungszwecken werden an der Ostseite des Erweiterungsbaus Aufstellflächen aus Betonstein-
pflaster und Schotterrasen vorgesehen, die über den vorhandenen Fuß - und Radweg erschlossen 
werden. Südöstlich der neuen Sporthalle ist eine Zufahrt für die Grün - und Sportflächenunterhaltung 
zu den tiefer liegenden Sportplatzflächen vorgesehen. 
 
Aufgrund des Raumbedarfs für den Neubau und entsprechende Baustelleneinrichtungsflächen bei  
gleichzeitigem Verbleib der Schulcontainer während der Bauphase sowie der zu erwartenden langen 
Bauzeit wird es notwendig, einen Ausweichschulhof herzurichten. Dieser entsteht auf einer 700 qm 
großen Schulfläche westlich des Schusterbaus unter Verwendung vorhandener Spielgeräte. Die ei-
gentliche Schulhofgestaltung erfolgt erst nach Bezug des Neubaus und Rückbau der Schulcontainer. 
 
Zu 3.:  Photovoltaikanlage und Gründach auf dem Erweiterungsgebäude 
 
Die Flachdachflächen des freistehenden Neubaus erhalten ei ne extensive Begrünung, wodurch ein 
effektiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird. Hiermit wird die Vorgabe der Vorlage V/705/2018/2 
umgesetzt, in der der Rat beschlossen hat, dass zum Neubau von Schulgebäuden/ -Sporthallen alle 
Möglichkeiten zur extensiven Begrünung von Schuldächern genutzt werden sollen. 
Die Dachbegrünung leistet durch ihre Fähigkeit, CO2 zu speichern, ebenfalls einen Beitrag zur Erfül-
lung der Klimaschutzziele (Masterplan 100 % Klimaschutz) der Stadt Münster. 
Die Dachflächen der höhere n Gebäudeteile Klassentrakt und Sporthalle werden für die Installation 
einer Photovoltaikanlage genutzt. Die Bemessung der Photovoltaikanlage erfolgt gemäß der Vorlage 
zur Klimaneutralität V/038/2020 und wird mit einer Gesamtleistung von ca. 85 kWp dimensioniert.

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Zu 4.:  Checkliste „nachhaltiges Bauen“ 
 
Die anliegende Checkliste (Anlage 3) gibt Auskunft über die energetische Qualität und die baubiologi-
schen Kriterien des geplanten Neubaus.  
 
Zu 5.:  Checkliste „Barrierefreiheit / Design für alle“  
 
Der freistehende Erweiterungsneubau einschließlich Sporthalle wird barrierefrei erschlossen. Alle 
oberirdischen Geschosse werden barrierefrei mittels eines Aufzuges erreicht. Das Untergeschoss 
dient ausschließlich der Unterbringung der Haustechnik und ist somi t nur Fachpersonal zugänglich. 
Ein Behinderten-WC befindet sich im Erdgeschoss und ist auch für den separaten Sporthallenbetrieb 
zugänglich. Ein behindertengerechter Parkplatz ist im Parkplatzbereich der Schule geplant. 
Die vom Umbau betroffenen Bestandgebäude sind eingeschossig und ebenfalls barrierefrei zugäng-
lich. In den Umbaubereichen werden Anforderungen der Barrierefreiheit entsprechend der Gegeben-
heiten realisiert bzw. nachgerüstet. 
Ein Leitsystem erschließt sowohl im Erdgeschoss des Neubaus als auch  im südlichen Bestandsge-
bäude mit dem Schwerpunkt Verwaltung wichtige Räume und Funktionen. Das Leitsystem innerhalb 
der Gebäude ist auf das Leitsystem im Außenbereich abgestimmt. 
Die Entwurfsplanung wurde am 16.06.2021 dem „Runden Tisch - barrierefreies Bauen“ vorgestellt. 
Die planerisch und baulich umsetzbaren Anregungen werden im weiteren Planungsprozess berück-
sichtigt. 
Bei dem Erweiterungsneubau wird die DIN 18040-1 eingehalten. (S. Anlage 4). 
 
Zu 6.: Energetisches Kurzgutachten Bestandsgebäude 
 
Das energetische Kurzgutachten zu den Bestandgebäuden, erstellt von der Abteilung Infrastrukturel-
les Gebäudemanagement des Amtes für Immobilienmanagement, wird zur Kenntnis genommen (An-
lage 5). 
 
Zu 7.:  Weiteres Vorgehen 
 
Mit dem Bau wird voraussichtlich im II. Quartal 2022 begonnen wird. Vorbereitende Arbeiten erfolgen 
ab Herbst 2021. Die Fertigstellung des Erweiterungsgebäudes wird voraussichtlich Ende des IV. 
Quartals 2023 erfolgen. Erst im Anschluss ist der Rückbau des Klassencontainers möglich und in der 
Folge die Ausführung der Außenanlagen. Der Umbau der eingeschossigen Bestandsgebäude erfolgt 
ebenfalls nach Inbetriebnahme des Neubaus, da bestimmte Funktionen (u.a. OGS-Küche und Spei-
senraum) erst dann verlagert werden können. 
 
Zu II:  Finanzielle Auswirkungen 
 
Zu 1.-3.  
 
Das Budget in Höhe von insgesamt 13.750.000 € wurde auf der Grundlage der Kostenschätzung 
nach BKI-Werten zum Errichtungsbeschluss in 2018 veranschlagt. Zu diesem Zeitpunkt lag noch 
kein Ergebnis des Architektenwettbewerbs mit dem von der Machbarkeitsstudie und Wettbewerbs-
auslobung abweichenden Raumkonzept vor. Die vorliegenden ermittelten Kosten beruhen auf der 
Kostenberechnung nach DIN 276 der weiterentwickelten Entwurfsplanung. 
Durch die im Folgenden aufgeführten Anpassungen der Baupreisindizes, den zusätzlichen entwurfs-
bedingten Auswirkungen und der Berücksichtigung der nutzungsspezifischen Anforderungen, die zum 
Zeitpunkt des Errichtungsbeschlusses nicht bekannt waren, entstehen Mehrkosten zu den Kosten aus 
dem Errichtungsbeschluss in Höhe von insgesamt 6.450.000 € brutto. 
 
a. Neuer, verstärkter Hausanschluss Elektro: ca. 59.000 € brutto 
Aufgrund der Erhöhung des Leistungsbedarfes am Neubau (Photovoltaikanlage; Lüftungsanlagen; 
Ausstattung Küche; Medientechnik) und der Verlagerung des Last schwerpunktes dorthin, wird ein 
neuer Hausanschluss Strom am Standort des neuen Gebäudes erforderlich.

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b. Zusätzliche bauliche Maßnahmen Photovoltaikanlage, extensive Gründächer: ca.  352.500 € brutto 
Die Ausstattung der Flachdachflächen des Neubaus mit Photovoltaikanlage und Gründächern mit 
extensiver Begrünung werden gemäß Ratsbeschluss V/0705/2018/2 vom 12.12.2018 ausgeführt. 
Im Sinne der am 12.12.2018 beschlossenen Vorlage V/0668/2018, Umsetzung von Klimaschutzmaß-
nahmen in städtischen Gebäuden, werden die Flachdachflächen der höheren Gebäudeteile (Klassen-
trakt und Sporthalle) zusätzlich zu der Dachbegrünung mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet und 
gemäß der Vorlage zur Klimaneutralität V/0388/2020 dimensioniert (Gesamtleistung ca. 85 kWp). 
 
c. Teilunterkellerung Neubau zur Unterbringung der haustechnischen Anlagen: ca. 719.750 € brutto 
Zum Zeitpunkt der Machbarkeitsstudie 2018 sowie des anschließenden Wettbewerbs waren die 
Dachflächen als Standort für die lüftungstechnischen Anlagen vorgesehen. Pla nungsrechtlich und 
aufgrund des Platzbedarfs der Photovoltaikanlage mussten diese Flächen nach Abschluss des 
Wettbewerbs verworfen werden, wodurch eine Teilunterkellerung des Neubaus erforderlich wurde. 
Die Teilunterkellerung erfolgt unter dem nord -östlichen Bereich des Erdgeschosses aufgrund der 
Nähe zur öffentlichen Infrastruktur und der Lage unterhalb der Küche. 
 
d. Ausführung der Sporthalle als wettkampftaugliche Halle: ca. 357.000 € brutto 
Die Anforderung der Wettkampftauglichkeit bestand zum Zeitpunkt  der Machbarkeitsstudie nicht, 
wurde aber vor Auslobung des Architektenwettbewerbes vom Bedarfsamt formuliert. 
 
e. Ausbildung des Eingangsbereiches als Forum mit der Möglichkeit der Zusammenschaltung mit 
dem Speisenraum zu schulischer Versammlungsstätte: ca. 475.750 € brutto 
Die Ausbildung des Eingangsbereiches als Forum ermöglicht die Nutzung über eine Verkehrsfläche 
hinaus. Das Forum bildet die Zentrale des Gebäudes von der auch die mittige vertikale Erschließung 
der Klassengeschosse ausgeht. Dieser Versammlungsbereich kann mittels einer mobilen Trennwand 
um die Fläche des Speisenraumes erweitert werden und so als schulische Versammlungsstätte die-
nen. 
Die Versammlungsstätte ist mit einer entsprechend der maximalen Sitzplatzanzahl dimensionierten 
Lüftungsanlage ausgestattet. 
Diese qualitative Besonderheit des Entwurfes, ergänzend zum Errichtungsbeschluss, war u.a. Teil der 
Begründung zur Prämierung (1. Preis) im Architektenwettbewerb: „Der Neubauteil überzeugt auch in 
seiner inneren Organisation. Der zusamme nhängende Eingangsraum mit Forum und Mensa besitzt 
ein großes Potential sowohl für den täglichen Schulbetrieb, als auch für besondere Veranstaltungen 
mit allen Schülern.“ 
 
f. Bildung von Lernclustern in den Klassengeschossen: ca. 451.000 € brutto 
In den Klassengeschossen erfolgt die Organisation der Betreuungs-/Unterrichtsräume auf Grundlage 
der aktuellen Schulbaurichtlinie in sogenannten Lernclustern (Lernbereiche), so dass die Clustermitte 
multifunktional nutzbar ist und durch die räumliche Zuordnung `heimatbildend´ wirkt. 
Diese qualitative Besonderheit des Entwurfes , die zum Zeitpunkt der Machbarkeitsstudie nicht be-
rücksichtigt, aber in der Auslobung des Wettbewerbs gefordert wurde, war u.a. Teil der Begründung 
zur Prämierung (1. Preis) im Architektenwettbewerb: „Die Ausbildung der Obergeschosse als Cluster 
für zwei Jahrgänge ist gut gelöst und verspricht viel Potential für die Umsetzung des pädagogischen 
Konzeptes.“ 
 
g. Zentrale offene Treppenanlage vom EG bis zum 2.OG ergänzend zu den notwendigen Treppen-
häusern: ca. 142.000 € brutto 
Eine zentrale, über die Geschosse offene Treppenanlage bildet die vertikale Haupterschließung und 
Verbindung der Ebenen. Die Begrenzung der Lerncluster erfolgt weitestgehend transparent und ver-
mittelt Durchlässigkeit. Ein Glasdach erhellt den Treppenraum mit Tageslicht. 
Der Aufzug ist dem Treppenraum zugeordnet, aus nutzungstechnischen Gründen seitlich angeordnet. 
Diese qualitative Besonderheit des Entwurfes, ergänzend zum Errichtungsbeschluss, war u.a. Teil der 
Begründung zur Prämierung (1. Preis) im Architektenwettbewerb: „Die Lage der vertikalen Erschlie-
ßung ist in sich schlüssig, wirkt im Erdgeschoss inklusiv und in den Obergeschossen gut angeordnet.“

- 10 - 
V/0610/2021 
h. Ausstattung mit aktuellem Medienstandard: ca. 96.500 € brutto 
Ausstattung des Gebäudes mit dem aktuellen Medienstandard (entspricht dem im Zuge des Digital-
paktes festgelegtem Standard). Es handelt sich dabei um die passive (Installation) und aktive (Endge-
räte) Technik. 
 
i. Multifunktionale Nutzung der Unterrichts-/ Betreuungsräume: ca. 46.250 € brutto 
Um die Unterrichts-/ Betreuungsräume multifunktional nutzen zu können, werden Waschtische in den 
Räumen installiert. 
 
j. Installation von dezentralen Lüftungsanlagen in Unterrichts-/Betreuungs- und Differenzierungsräu-
men: ca. 286.750 € brutto 
Installation von dezentralen Lüftungsanlagen in Unterrichts-/Betreuungs- und Differenzierungsräumen 
zur Einhaltung der Anforderungen aus den Gebäudeleitlinien 2020. 
 
k. Weiternutzung des vorhandenen Klassencontainers bis zur Inbetriebnahme  des Neubaus: ca. 
55.000 € brutto 
Entwurfsbedingt kann der vorhandene Klassencontainer bis zur Inbetriebnahme des neuen Schulge-
bäudes weiter genutzt werden. Infolgedessen bedarf es einiger Schutz- und Sicherungsmaßnahmen 
und hat zeitliche Auswirkungen auf die Ausführung der Außenanlagen, die größtenteils erst nach 
Rückbau des Containers in Angriff genommen werden können. 
(Die im Errichtungsbeschluss veranschlagte Errichtung eines Containers an anderer Stelle auf dem 
Schulgelände kann daher entfallen – Einsparung siehe Punkt v.) 
 
l. bis n. KG 300 - Zusätzlich erforderliche Maßnahmen sowie zusätzliche Leistungen im Umbaube-
reich der Bestandsgebäude (eingeschossige Verwaltungsgebäude): ca. 144.000 € brutto 
Zum Zeitpunkt der Machbarkeitsstudie nicht bekannte Scha dstoffproblematiken in den Bestandge-
bäuden und infolgedessen die Erneuerung von Unterdecken sowie die Erneuerung und Ergänzung 
von Ausstattungselementen bedingen die Kostenerhöhung. Die Erhöhung der Zügigkeit bedingt die 
Ergänzung der Pausen-WC-Anlagen. 
 
o. KG 400 - Zusätzlich erforderliche Maßnahmen sowie zusätzliche Leistungen im Umbaubereich der 
Bestandsgebäude (eingeschossige Verwaltungsgebäude): ca. 202.000 € brutto 
Zum Zeitpunkt der Machbarkeitsstudie nicht bekannte Schadstoffproblematiken in den Best andge-
bäuden, die Ergänzung der Pausen -WC-Anlagen sowie die Problematik, dass die vom Umbau be-
troffenen gebäudetechnischen Altanlagen nicht erweitert werden können (Gewährleistung), sondern 
erneuert werden müssen, führen zu der Kostenerhöhung. 
 
p. Außenanlagen – Ausweitung der zu überplanenden Fläche: ca. 524.500 € brutto 
Erweiterung des Planungsgebietes von ca. 4.000 m² (Stand Machbarkeitsstudie) auf ca. 7.800 m² 
Fläche infolge der Rahmenbedingungen aus dem Architektenwettbewerb, der Durchführbarkeit der 
notwendigen Sanierung von Grund - und Entwässerungsleitung sowie der Verlagerung des Schul-
parkplatzes zur Sicherstellung der baubetrieblichen Abläufe und späteren Anordnung der Fahrrad-
stellplätze. 
 
q. Außenanlagen – Besondere Anforderungen und Bedingungen im Bereich Entwässerung und Re-
genwasserrückhaltung: ca. 233.500 € brutto 
Geringe Einleitungskapazitäten nach aktueller Vorgabe des Tiefbauamtes im Zusammenhang mit 
ungeeigneten Bodenverhältnissen für die Regenwasserversickerung bei erhöhtem Versiegelungsgrad 
bedingen Zusatzkosten für den Neubau von unterirdischen Rückhalteeinrichtungen zur Erfüllung des 
Überflutungsnachweises, den Bau einer Hebeanlage für Regenwasser zur Vermeidung von Rück-
stauereignissen sowie den Neubau aller Entsorgungsleitungen im Schulhofbereich aufgrund defekter 
und/oder hydraulisch ungeeigneter Leitungen.

- 11 - 
V/0610/2021 
r. bis t. Außenanlagen – Erdarbeiten aufgrund topographischer Situation; technische Anlagen; Bauen 
in Bauabschnitten; Herrichtung Ausweichschulhof: ca. 182.000 € brutto 
Die topographische Situation erfordert eine Aufteilung in eine höhere Ebene für die Schulhof- und 
eine tiefere Ebene für die Sportflächen. Die umfangreiche Modellierung des Geländereliefs, insbe-
sondere im Bereich des rückzubauenden Klassencontainers wird erforderlich. Es besteht ein erhöhter 
Handschachtungsbedarf zur Erhaltung des Baumbestandes. 
Die technischen Anlagen in den Außenanlagen bedürfen der Ertüchtigung und Ergänzung. 
Die Sicherstellung von Schulbetrieb bei gleichzeitigem Baubetrieb erfordert das Bauen in Bauab-
schnitten. 
Aufgrund des Platzbedarfes der Baustelleneinrichtung im derzeitigen Schulhofbereich und gleichzeiti-
gem Verbleib des Klassencontainers wird auf der Westseite des vorhandenen Klassenriegels wäh-
rend der Bauphase eine Ausweichfläche (ca. 700 m²) als Schulhofnutzung hergerichtet. 
 
u. Minderkosten durch Weiternutzung des vorhandenen Klassencontainers: ca. -1.335.000 € brutto 
Die Gebäudestellung des Entwurfes aus  dem Architektenwettbewerb ermöglicht die Weiternutzung 
des vorhandenen Klassencontainers. Die Errichtung eines Klassencontainers für die Bauzeit an ande-
rer Stelle auf den Schulgrundstück ist somit nicht erforderlich. 
 
v. Einsparungen im Bereich des Ausstattungsstandards im Neubau: ca. -490.000 € brutto 
Einsparungen durch die Art der Materia lwahl von Bodenbelägen, von Fenstern und Pfosten-Riegel-
Konstruktionen, Prallwand- und Deckensystem in der Sporthalle sowie der Fassadengestaltung er-
möglichen Kostenreduzierungen. 
 
w. Einsparungen im Bereich des Ausstattungsstandards der Umbaubereiche in den Bestandsgebäu-
den: ca. -63.500 € brutto 
Einsparungen durch die Art der Materialwahl von Bodenbelägen, Art des Akustikdeckensystems, den 
Umfang zusätzlicher Sonnenschutzanlagen und den Verzicht auf die innere Windfangtür ermöglichen 
Kostenreduzierungen. 
 
x. Einsparungen im Bereich der Außenanlagen: ca. -111.500 € brutto 
Ausführung der Pflasterung mit alternativem Pflaster; Reduzierung des westlichen Holzdeck an der 
Sandspielfläche; Verbleib des Pflasters im Bereich der Verbindungsgänge; Verbleib von Rasen  und 
Pflanzungen entlang der Verbindungsgänge. 
 
y. Einsparung der Nebenkosten aus Einsparungen: ca. -362.000 € brutto 
Einsparung der Nebenkosten, Sicherheit und Kostensteigerungen aus Einsparungen in den Kosten-
gruppen 300, 400 und 500. 
 
Zusammenfassung: Konjunkturbedingte Mehrkosten, Anpassung des Baupreisindexes und Sicherhei-
ten - Konkretisierung der Entwurfsplanung/Terminplanung: ca. 6.450.000 € brutto (Anlage 6) 
Die Anpassung der Preissteigerung ab 2019 bis 2023 gegenüber der Kostenprognose des Errich-
tungsbeschlusses von 2018 beziffert sich auf 2.250.000 € brutto. 
Das Paket der Zusatzmaßnahmen unter Berücksichtigung der Minderkosten, Einsparungen und des 
Sicherheitsaufschlages sowie der Preissteigerung für die Jahre 2022 und 2023 beläuft sich auf 
4.200.000 € brutto.  
Für das Gesamtprojekt entstehen unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte Gesamtkosten in 
Höhe von 20.200.000 €. 
 
Planungsdaten: 
Neubau      Umbau Bestandsgebäude 
BGF (Bruttogrundfläche): 4.018m²  BGF (Bruttogrundfläche): 525 m² 
Kostenkennwert:  2.396 €/m² (BGF) Kostenkennwert:  1.308 €/m² (BGF) 
     
Der Kostenkennwert für die Bauwerkskosten (KG 300 + 400) bezogen auf die Bruttogeschossfläche 
von 4.018 m² für den Erweiterungsbau beträgt 2.396 €/m² BGF.

- 12 - 
V/0610/2021 
Der Kostenkennwert für den Erweiterungsbau liegt damit bezogen auf den BKI Mitte-Oben-Wert für 
die BGF erhöht und entspricht der derzeitigen Konjunkturlage in Zusammenhang mit dem überdurch-
schnittlich hohen Technikanteil des Gebäudes (Küche, Versammlungsstätte, Aufzug, Medientechnik 
und Photovoltaikanlage). 
Im Vergleich dazu die Standardbewertungen: 
Kostenkennwert Mitte-Oben: 2.250 €/m² BGF 
 
Zu 3.: 
 
Mehrbedarf für Personalstunden 
Die Personalstunden der Hausmeisterdienste berechnen sich u.a. nach den Flächen. Aufgrund der 
Flächenausweitung des Erweiterungsneubaus ergibt sich nach den Berechnungen des Amtes für 
Schule und Weiterbildung ein Mehrbedarf von 0,42 VZÄ für Personalstunden, der im Rahmen der 
Stellenplanberatungen abzusichern ist. Die mit der Fertigstellung steigende Zahl der Schülerschaft 
hat zudem zusätzlichen Bedarf an Sekretariatsstunden zur Folge. 
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Peck 
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1.1 – 1.9 Entwurfsplanung Objektplanung 
Anlage 2  Entwurfsplanung Außenanlagen  
Anlage 3  Checkliste „nachhaltiges Bauen“ 
Anlage 4  Checkliste „Barrierefreiheit/Design für Alle“ 
Anlage 5  Energetisches Kurzgutachten Bestandsgebäude 
Anlage 6  Kostenberechnung / Kostenzusammenstellung 
Anlage 7  Folgenlastenberechnung NeubauAnlage 8  Folgenlastenberechnung 
Umbau

Anlage-2_Entwurf-Außenanlagen

71 Zeichen

) X ‰ J l Q J H U  
X Q G 
) D K U U D G Z H J
V/0610/2021  Anlage 2

Anlage-8_Folgelastenberechnung-Umbau

2688 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 10.08.21
Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement - 0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahme: Thomas-Morus-Schule (739)
Jahr der Fertigstellung: 2025
Nutzungsdauer Hochbau: 47 Jahre
Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre
Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 1.300.000,00 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 1.300.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 1.130.336,00 86,95
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 169.664,00 13,05
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 1.300.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 13.550,00 20,66
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 0,00 0,00
Zwischensumme 2025 13.550,00 20,66
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2025 32.540,00 49,61
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 2025 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2025 19.500,00 29,73
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 19.500 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 39.000 € p.a.
= Schuldendienst 58.500 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 65.590,00 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 2025 0,00 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge 0,00 0,00
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 65.590,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,05
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.
V/0610/2021  Anlage 8

Anlage A

1786 Zeichen

Anlage A zur V/0610/2021 
Kurzüberblick 
Erweiterung der Thomas-Morus-Schule zur vollen Vierzügigkeit und Ergänzung um eine weitere 
eine weitere Einfachsporthalle 
- Baubeschluss - 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
Das Teilziel lautet „Umsetzung des Schulbauprogrammes der Stadt Münster. 
 
Zielerreichung: Das Projekt befindet sich in der Planungsphase. Nach heutigem Stand ist eine 
Realisierung zu Ende 2023 des Erweiterungsgebäudes vorgesehen, die Umbaumaßnahmen 
im Bestand und die Herstellung der Außenanlagen schließen sich an. 
Es ist mit einem finanziellen Bedarf von ca. 20.200.000 Euro zu kalkulieren 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplans 2022 enthalten? x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein  teilw. 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Voraussichtlich Ratsbeschluss V/0610/2021. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Bei der Planung werden Vorgaben zu folgenden Querschnittsthemen umgesetzt: 
 Inklusion – das Erweiterungsgebäude wird barrierefrei errichtet, der Umbaubereich im Be-
stand barrierefrei erschlossen. 
 Klimaschutz – Errichtung von Photovoltaikanlage und Gründachflächen gem. Gebäudeleitli-
nien der Stadt Münster.

Anlage-4_Checkliste-Barrierefreiheit

3375 Zeichen

Seite 
1/2 
FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_3//03.03.21//Änd.00 
 
 
 
 
 
 
 
Anlage 3 zu den Gebäudeleitlinien 2020: 
Barrierefreiheit/Design für alle  
Stand: September 2020 
 
 
 
Standort: 739 
Vorlagen-Nr.:        Anlage:        
 
Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie Erschließung/Ausstattung:  
 
Behindertenstellplätze 
 
 ja, Anzahl: 1   nein, Erläuterung:       
 
Gebäudezugang 
 
 ebenerdig schwellenfrei   Rampe 
 Automatiktür   Bewegungsfläche vor der Tür 
 Sonstiges: barrierefreies Bedienelement  Maße: 150 x 150 cm  
 
Erreichbarkeit der Geschosse 
 
 alle Etagen barrierefrei erreichbar    Etagen teilweise barrierefrei erreichbar 
  Erläuterung: Untergeschoss ist nicht 
barrierefrei erreichbar. Es befinden sich dort keine Aufenthaltsräume, nur Technikräume.  
 
Aufzüge 
 
 Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040)  
Insbesondere: 
 Sprachausgabe der Etagen 
 Spiegel an der Wand gegenüber der Tür  
 Notrufsystem auch für Menschen mit Hörbehinderung  
 nutzbar nein, Erläuterung:       
 
 
V/0610/2021
4

Seite 
2/2  
FB23-04_04-58_Gebaeudeleitlinien_Anlage_3//03.03.21// Änd.00  
 
 
Toilettenanlagen  
 
 nach Geschlecht getrennte barrierefreie Toilette in jeder Sanitäranlage 
 separate geschlechtsneutrale barrierefreie Toilette in jeder  
 Sanitäranlage Gestaltung entspricht den Vorgaben d er DIN 18040 
 Wickelmöglichkeit für Kinder in einer Sanitäranlage  
 Liege/Wandklappliege vorhanden 
 nein, Erläuterung: Im Neubau ist im Erdgeschoss eine geschlechtsneutrale, barrierefreie Toilette 
geplant. Zusätzlich sind im Neubau nach Geschlecht getrennte, rollstuhlgerechte Duschen in den 
Umkleiden in der Sporthalle geplant. In den Bestandsgebäuden der Verwaltung und der Sporthalle 
sind geschlechtsneutrale, barrierefreie Toiletten vorhanden.  
 
Orientieren - Informieren - Leiten – warnen  
 
 Taktil erfassbares und kontrastreich gestaltetes Leitsystem für blinde und sehbehinderte  
 Menschen vom Eingang zu wichtigen Bereichen im Geb äude  
 Beschriftung von Türschildern in ausreichend großer Schrift sowie taktil erfassbar in Profi und  
 Braille  
 Orientierungstafeln in großer Schrift und in gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 32975)  
 kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge  
 Notrufsystem/Alarmsystem für hörbehinderte Menschen  
 nein, Erläuterung: Beschriftung von Türschildern in 
ausreichend großer Schrift sowie taktil erfassbar in Profil und 
Braile sind in den erdgeschossigen Bereichen vorgesehen.  
Notrufsystem/Alarmsystem für hörbehinderte Menschen sind 
im Beh.-WC und in den WC-Anlagen des Neubaus geplant.  
 
Technik für schwerhörige Menschen  
 
 Induktionsschleife (vgl. DIN 18040)  
 Raumbezeichnung: Mensa, Mehrzweckraum und Forum. D ie 
Turnhalle ist vorgerüstet. 
 Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041) 
 Erläuterung: In Unterrichts-, Betreuungs-, Differe nzierungs- und 
Mehrzweckräumen sind akustisch wirksame Decken sowie 
Wandpaneele gegenüber der Tafel mit hochabsorbierenden 
Eigenschaften vorgesehen. Absorberklasse A4, geeignet für inklusives 
Lernen. In Forum, Mensa und Sporthalle sind ebenfalls akustische 
Maßnahmen an Decken und bestimmten Wänden geplant.  
 
Ggf. Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und Details: 
In der Mensa ist eine abgesenkte Theke bei der Essensausgabe vorgesehen.

Anlage-5_Energetisches-Kurzgutachten-Bestandsgebäude

6467 Zeichen

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Thomas-Morus-Schule 
  
V/0610/2021  Anlage 5

Seite 2 von 9 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
 
1 Aufgabenstellung ..................................................................................................................... 3 
2 Beschreibung des Standortes .................................................................................................. 3 
3 Analyse des Ist-Zustandes ....................................................................................................... 4 
4 Zusammenstellung energetischer Sanierungsmaßnahmen ...................................................... 9 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ersteller: 
Amt für Immobilienmanagement 
Steffen Kattert, Amt für Immobilienmanagement, Energiemanagement

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1 Aufgabenstellung 
Der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung vom 
28.01.2020 die Verwaltung beauftragt, für anstehende Baubeschlussvorlagen zu Gebäudeerweite-
rungen jeweils ein energetisches Kurzgutachten über den vorhandenen Gebäudebestand zu er-
stellen. 
 
2 Beschreibung des Standortes 
Am Standort Thomas-Morus-Schule befinden sich ein 2-geschossiger Klassentrakt (Baujahr 1968, 
blaue Markierung, rote Schraffur: Anbau 1997/1999), der eingeschossige Altbau (1968 nördliches 
Gebäude, 1977 südliches Gebäude, grün), eine Turnhalle (1976, gelb) sowie ein eingeschossiger 
Pavillon (2006, rot) und die Hausmeisterwohnung (1968, schwarz). 
 
Die Erweiterung der Schule zur vollen 4-Zügigkeit ist in Planung. 
 
 
 
Abbildung 1 Luftbild Standort Thomas-Morus-Schule 
 
 
Ziel des Kurzgutachtens ist die energetische Betrachtung der Bestandsbauten im Hinblick auf Po-
tentiale für eine nachhaltige Senkung der Energieverbräuche unter Einbeziehung des baulichen  
Zustandes.

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3 Analyse des Ist-Zustandes 
 
Der Gebäudebestand aus dem Jahr 1968 und 1976 mit der Pavillon-Erweiterung aus dem Jahr 
2006 hat in den Jahren 1989 bis 2010 einen durchschnittlichen witterungsbereinigten Heizenergie-
verbrauch von 130 kWh/m² verursacht. 
 
Sanierungsmaßnahmen am Flachdach der Sporthalle und des Verwaltungstraktes (2006), die Er-
neuerung von Fenster- und Fassadenelementen (2010) und die Sanierung der Regelungstechnik 
(2018) bewirkten eine Reduzierung des Verbrauches auf ca. 111 kWh/m². 
 
Gemäß der Gebäudeleitlinie 2020 ist bei einer energetischen Sanierung ein Zielwert  
von 50 kWh/m² anzusetzen. 
 
1. Klassentrakt, Baujahr 1968, Anbau 1997/1999 
 
 
Abbildung 2 Ostansicht Klassentrakt, Anbau im Hintergrund 
 
Die Fassade des Klassentraktes befindet sich in einem guten Zustand. Gemäß dem Baujahr ist, 
bis auf den Anbau aus den 90er Jahren, von einer ungedämmten Konstruktion auszugehen. Die 
Fenster auf der Ostseite sind im Jahr 2010 erneuert worden.

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Abbildung 3 Thermografie Klassentrakt Westan-
sicht 
 
Abbildung 4 Innenansicht 
 
Die Thermografie zeigt die Wärmeverluste durch die ungedämmte Außenwand und die Heizkör-
pernischen. 
 
Die oberste Geschossdecke des Klassentraktes ist mit ca. 10 cm lose verlegtem Dämmstoff ge-
dämmt. Die Dämmschicht ist deutlich beschädigt und muss ersetzt werden. 
 
 
 
 
Abbildung 5 Dämmung oberste Geschossdecke 
Klassentrakt 
 
Abbildung 6 Dämmung oberste Geschossdecke 
Klassentrakt

Seite 6 von 9 
 
2. Altbau, Baujahr 1968, 1977 
 
 
 
Abbildung 7 Thermografie Altbau 
 
Abbildung 8 Westansicht Altbau, Vordergrund Bau-
jahr 1968, Hintergrund Baujahr 1977 
 
 
Im südlichen Gebäudeteil (Baujahr 1977) des Altbaus befinden sich unter anderem Büroräume, die 
Küche und der Speiseraum. Das Flachdach und die Lichtkuppeln wurden in den letzten Jahren sa-
niert. Die Fassade befindet sich in einem guten Zustand. Es ist bestenfalls von einer Dämmschicht 
von 2-3 cm auszugehen. 
 
 
 
Abbildung 9 Innenansicht Altbau (1977) 
 
Abbildung 10 Fensterfront Aula 
 
 
Im nördlichen Gebäudeteil (Baujahr 1968) befindet sich die Aula. Die große, einfachverglaste 
Fensterfront führt zu erheblichen Wärmeverlusten. Eine energetische Sanierung ist notwendig. Ge-
mäß dem Baujahr handelt es sich um eine ungedämmte Außenwandkonstruktion.

Seite 7 von 9 
 
3. Turnhalle, Baujahr 1976 
 
 
Abbildung 11 Thermografie Turnhalle 
 
Abbildung 12 Ansicht Turnhalle 
 
 
Das Flachdach der Turnhalle wurde 2006 und die Fassade wurde 2008 saniert. 
 
 
4. Pavillon, Baujahr 2006 
 
Abbildung 13 Ansicht Pavillon 
Der Pavillon soll im Zuge des vorgesehenen Neubaus zurückgebaut werden.

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Sommerlicher Wärmeschutz 
 
Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ist für alle Neubauten und Erweiterungen seit 
der EnEV 2009 fester Bestandteil des Nachweisverfahrens. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Ge-
bäude bestand keine Notwendigkeit, diesen zu erstellen. Aufgrund der geringen Fensteranteile mit 
einer Südorientierung und der Verschattung durch Bäume auf der Westseite ist aber nur von einer 
mäßigen sommerlichen Überhitzung auszugehen. 
Im Rahmen einer energetischen Sanierung ist dieses jedoch rechnerisch zu prüfen. 
 
 
 
 
 
Technische Anlagen 
 
 
Abbildung 14 Heizzentrale 
 
Abbildung 15 Heizkörper Klassentrakt mit Nische 
 
 
Heizkörper und Leitungen sind noch aus den jeweiligen Errichtungsjahren, eine möglichst kurzfris-
tige Erneuerung der Verteilung und Übergabe des Heizungsnetzes ist aus energetischer Sicht er-
forderlich. Die Fernwärmeübergabe wurde vor einigen Jahren nach aktuellem Stand gedämmt. 
 
 
Die Elektroinstallation ist ebenfalls aus den jeweiligen Errichtungsjahren und bedarf einer Sanie-
rung. 
 
 
Ein Austausch der bestehenden Beleuchtung der Klassenräume durch LED-Technik 
ist sinnvoll.

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4 Zusammenstellung energetischer Sanierungsmaßnahmen 
 
Energetische Ertüchtigung der Bestandsgebäude 
 
 Energetische Ertüchtigung der gesamten Fassaden und der noch unsanierten Fenster 
 Austausch der Dämmung der obersten Geschossdecke des Klassentraktes 
 Dämmung der Decke zum Kriechkeller 
 Erneuerung der gesamten haustechnischen Anlagen 
 
 
 
 
 
Überschlägige Berechnung der Einsparpotentiale: 
 
 
Für die Bestandsgebäude am Standort Thomas-Morus-Schule ist bei einer energetischen Sanie-
rung der Gebäudehülle eine Reduzierung des spezifischen Heizenergiebedarfes von 111 kWh/m² 
auf 50 kWh/m² möglich.  
 
Damit ergibt sich eine Einsparpotential von rund 190.000 kWh pro Jahr, dies entspricht einer jährli-
chen CO2-Reduzierung von 24 Tonnen.

Beratungsverlauf (8)

14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 10 Vorberatung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.09.2021 Sportausschuss
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 11.12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
28.09.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2021 Hauptausschuss
TOP 46 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
29.09.2021 Rat
TOP 49 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Thomas-Morus-Weg
  • Hoher Heckenweg
  • Stettiner Straße
  • Mecklenburger Straße
  • Schnorrenburg

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Details

Aktenzeichen
V/0610/2021
Typ
Vorlagen
Datum
13.08.2021
Erstellt
10.08.2021 15:01