V/0151/2016
Jahresbericht 2015 der Arbeit der Ombudsstelle für das Jobcenter Münster
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Berichtsvorlage
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V/0151/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat V Betrifft Jahresbericht 2015 der Arbeit der Ombudsstelle für das Jobcenter Münster Beratungsfolge 02.03.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht 16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 16.03.2016 Rat Bericht Bericht: Die Ombudsstelle für Kundinnen und Kunden des Jobcenters Münster hat im Oktober 2012 mit fünf entsprechend befähigten, ehrenamtlich, unabhängig tätigen Ombudsfrauen und –männern ihre Arbeit aufgenommen. Seit Sommer 2015 wurden entsprechend dem Ratsbeschluss der Vorlage V/0077/2015 vom 25.03.2015 die Ombudspersonen organisatorisch durch eine Sachbearbeiterin unterstützt. Mit dem Jahresbericht 2015 der Arbeit der Ombudsstelle für das Jobcenter Münster wird der zweite Jahresbericht vorgelegt. Er knüpft an die vorangegangenen Berichte der Jahre 2014 und 2013 an. Gemäß dem Ratsbeschluss zur Vorlage V/077/2015/1.Erg. wird in einer kommenden Vorlage die Verwaltung über die Umsetzung der weiterentwickelten Aufgabenwahrnehmung der Ombudsstel- le berichten. Im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung werden die Ombudspersonen den Jahresbericht 2015 vorstellen. In Vertretung Gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Jahresbericht 2015 über die Arbeit der Ombudsstelle Vorlagen-Nr.: V/0151/2016 Auskunft erteilt: Herr Meyer Ruf: 492-7057 E-Mail: MeyerF@stadt-muenster.de Datum: 16.02.2016 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0151/2016
Jahresbericht Ombudsstelle 2015
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Jahresbericht 2015 über die Arbeit der Ombudsstelle Anzahl der Ratsuchenden: Insgesamt ist die Zahl der Personen, welche die Ombudsstelle aufgesucht haben , gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen. Es kamen über s Jahr verteilt 6 7 Personen in die Sprechstunden der Ombudsleute. Das bedeutet : Im Schnitt kamen 1 – 2 Personen in d ie wöchentlichen Sprechstunden, wobei ab August die Zahl der Ratsuchenden deutlich angestiegen ist. Ein entscheidender Grund hierfür ist zweifellos, dass es im Verlauf des Jahres nach und nach gelungen ist, die zuvor sehr mangelhafte Werbung zu verbessern: Im Jobcenter (JC) wurden nach Gesprächen mit dessen Leiter Hinweise auf die Omudsstelle angebracht und es wurden erneut (die alten!) Flyer ausgelegt und an die Mitarbeiter des JC und andere Einrichtungen verteilt. Eine weitere Vermutung ist, dass infolge der strukturellen Veränderungen, die auf dem Workshop Ende 2014 angeregt und vom Rat am 25.3.2015 beschlossen worden sind, wieder etwa s mehr Personen ihre Beschwerden den Ombudsleuten vorgetragen haben , darunter vermutlich Personen, die zuvor enttäuscht darüber waren, was die Ombudsstelle leisten kann, und daher möglicherweise weggeblieben sind oder andere Beratungsstellen aufgesucht hab en. Hinzu kommt, dass durch die Besetzung der Ombudsstelle mit einer hauptamtlichen Mitarbeiterin in den letzten Monaten neben der intensivierten Werbung die Erreichbarkeit der Stelle und eine zeitnahe Terminvereinbarung verbessert worden ist. Art und Umfang der Beschwerden: Wie in den vorangegangen Jahren auch , konzentrierten sich die Beschwerden weiterhin auf folgende Themen: Verhalten der Mitarbeiter - Informationen sind unzureichend, unklar oder widersprüchlich. - Ihr Verhalten ist unfreundlich und wird als abwertend wahrgenommen. Unzureichende Arbeitsabläufe - Unterlagen gehen verloren, sind nicht auffindbar , werden mehrfach angefordert oder es unterbleibt die Rückmeldung, wenn welche fehlen. - Mündliche Zusagen werden nicht schriftlich festgehalten und eingehalten. - Mitarbeiter vergeben auch auf ausdrücklichen Wunsch keine Termine. Unerreichbarkeit der Mitarbeiter - Am Telefon ist niemand erreichbar oder es ist dauernd besetzt. - Die Mitarbeiter sind i m Urlaub, längere Zeit ab wesend oder haben , ohne hierüber zu informieren, gewechselt. Entscheidungen und Bescheide des JC - Diese gehen (z.B. bei „Aufstocker n“, komplexen Bedarfsgemeinschaften ) von falschen bzw. ungeprüften Annahmen aus. - Die Berechnungen sind fehlerhaft oder nicht nachvollziehbar. Insgesamt zeichnet sich dennoch ein erfreulicher Trend ab: Die in den Anfangszeiten dominierenden Beschwerden über unfreundliches und abwertendes Verhalten der Mitarbeiter und unzumutbare Mängel bei den Arbeitsabläufen nehmen ab. Es gibt solche Beschwerden aber weiterhin. Demgegenüber rü cken zunehmend Beschwerden über unverständliche und möglicherweise nicht korrekte Bescheide in den Vordergrund. Dies e Entwicklung erleichtert auch uns Ombudsleuten die Arbeit , denn der „Sachverhalt“ derartiger Beschwerden l ässt sich sehr viel leichter prüfen und ermöglich t eher eine „objektive“ Klärung. Entscheidungen lassen sich zudem ggf. im Rahmen eines „Mediationsverfahrens“ (s.u.) revidieren. Gegenstandsbereiche der Beschwerden In der Mehrzahl der Fälle stehen nach wie vor die laufenden Leistungen, insbesondere Hilfen zum L ebensunterhalt im Vordergrund, da d iesbezügliche Entscheidungen entweder nicht nachvollziehbar sind, sich aus nicht nachvollziehbaren Gründen verzögern oder aus Gründen bzw. mit Begründungen, die für die betreffen den Personen nicht hinnehmbaren sind, verweigert werden . Auch wenn hierbei nicht selten Beschwerden über gleichgültiges, hinhaltendes bis abweisendes Verhalten der Mitarbeiter geäußert werden, beschwerte sich keine Person über Sanktionen, die mit Kürzungen von Leistungen, die ihr eigentlich zustehen, verbunden waren. Erstaunlicherweise werden von den Personen, die sich beschweren, die jeweiligen Eingliederungsvereinbarungen und -maßnahmen nach wie vor selten thematisiert. Dies gilt jedoch auch für uns selbst. Auch wir fragen – wie wir rückblickend fest stellen mussten - bislang zu wenig und selten nach, welche längerfristige n beruflichen oder sonstige n Perspektive die Ratsuchenden haben und was sie diesbezüglich vom JC erwarten bzw. ihrer Einschätzung nach erwarten können . Aus diesem Grund ist zu diesem Thema für 2016 ein Workshop geplant. Auf diesem soll en zusammen mit zuständigen Mitarbeitern des JC, der Arbeitslosenberatung des Cuba und weitere n Interessierten die Abläufe bei den Eingliederungsvereinbarungen, die hierfür relevanten rechtlichen, finanziellen und sonstigen Rahmenbedingungen und Handlungsspielräume sowie einschlägige Erfahrungen vorgestellt und diskutiert werden. Zukünftig geplante Dokumentation und Evaluation Der bislang verwendete Dokumentationsbogen hat sich als unzureichend erwiesen; er hat nur wenige, eher formale Merkmale erfasst. So können bislang kaum detaillierte quantitative Aussagen über Art und Inhalte der Beschwerden sowie über die Ergebnisse der Beratungsprozesse und die Empfehlungen, die wir gegeben haben , gemacht werden. Daher können kaum fundierte Schlussfolgerung aus den bisherigen Dokumentationen über unsere Arbeit gezogen werden. Folglich ist in Zusammenarbeit mit der hauptamtlichen Kraft in der Ombudsstelle ein neuer differenzierter Dokumentationsbogen entwickelt worden. E r soll künftig eine präzise und einheitliche Erfassung aller Beratungsprozesse und aller relevanten Aspekte hierbei gewährleisten, sodass eine detaillierte Auswertung der Beratungsprozesse möglich wird, die einen differenzierten Überblick über die Themen und Verläufe dieser Prozesse sowie Erkenntnisse über beachtenswerte Zusammenhänge liefern kann. Neben den standardisierten Antwortvorgaben (wobei auch Mehrfachantworten zu gelassen sind), die eine Auswertung nach gängigen statistischen Verfahren ermöglichen sollen, gibt der neue Dokumentationsbogen aber auch Raum für zusätzliche fall - bzw. prozessspezifische Erläuterungen, die Material für qualitative Analysen bieten . Selbstverständlich kann und soll der neuen Dokument ationsbogen bei Bedarf , wenn bestimmte Antwortkategorien überflüssig oder neue (z.B. auf Grund häufiger Angaben unter „Sonstige“ ) sinnvoll erscheinen, weiterentwickelt werden. Erweiterung unseres Aufgabenspektrums Angeregt durch den Workshop Ende 2014 wurde durch Ratsbeschluss vom 25.2.2015 das Aufgabenprofil der Ombudsstelle erweitert. Zwar sollte auch weiterhin „Hilfe zur Selbsthilfe“ im Vordergrund stehen , d .h. d ie Ratsuchenden sollten darin bestärkt werden, ggf. mit Unterstützung Dritter selbst die Problem e zu klären und sich sodann mit dem JC auseinanderzusetzen. Dieses Ziel stand auch im Jahr 2015 bei den meisten Beratungsprozessen im Mittelpunkt. Darüber hinaus sollten aber nun aufgrund unseres neuen erweiterten Aufgabenprofils im Bedarfsfall auch folgende weiterreichende Hilfen angeboten werden können: eine telefonische Klärung von Problemen mit dem JC oder eine Begleitung der Ratsuchenden bei der Klärung von Problemen mit diesem. So konnte durch eine telefonische Klärung oder eine Klärung vor Ort mit den zus tändigen Mitarbeitern in mehreren Fällen eine zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Das geschah in einzelnen Fällen aber – mehr oder weniger notgedrungen – auch bereits vor dem o. g. Ratsbeschluss. Neu für die Arbeit der Ombudstelle ist die Einleitu ng und Durchführung eines „Mediationsverfahrens“. Hier konnten in 2015 erste Erfahrungen gesammelt werden, die nach unserer Einschätzung für alle Beteiligten sehr positiv waren: Es gelang mehrfach die Person, die sich beschwert hatte, und den jeweils zuständigen Mitarbeiter des JC im Beisein des zuständigen Abteilungsleiters , des Ombudsmannes bzw. der Ombudsfrau sowie der hauptamtlichen Mitarbeiterin der Ombudsstelle an eine m Tisch zusammenzubringen, um auf diese Weise die Probleme zu klären und gemeinsam eine Lösung zu suchen und schließlich zu finden, mit der alle einverstanden sein konnten. Entscheidend hierbei war und ist vor allem, dass die Beschwerde führende Person in einem solchen Mediationsverfahren die Erfahrung macht, dass nicht über ihren K opf hinweg verhandelt wird, sondern dass sie selbst aktiv einbezogen wird und ggf. mit Unterstützung der jeweiligen Ombuds frau oder Ombudsmannes die Möglichkeit erhält, ihre Situation darzustellen sowie ihre Ansichten und Interessen deutlich zu machen. Dies haben – was für uns eine erfreuliche Überraschung war – auch die beteiligten Mitarbeiter des JC für sich als gewinnbringend erfahren. So entstand i.d.R. die Grundlage für eine wechselseitige Verständigung und einvernehmliche Lösung. Es ist zu hoffen, dass es auf diese Weise gelingt , die Zahl offizielle r Beschwerden, aufwändiger Widerspruchs- und gerichtliche r Verfahren zu reduzi eren und, sofern das möglich erscheint , sehr viel häufiger und schneller zu einvernehmlichen Lösungen zu gelangen, die den Interessen der „Kunden“ dienen. Das zu erreichen sollte letztlich Sinn und Zweck einer Ombudsstelle sein. Aufgaben der Geschäftsstelle Durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses am 3.12.2014 wurde eine Stelle für eine hauptamtliche Mitarbeiter in eingerichtet, die die Geschäfte der Ombudsstelle führt. Die Aufgaben der neu eingerichteten Stelle , die als Stabsstelle der Leitung des Sozialdezernats zugeordnet ist, wurden in Zusammenarbeit mit den Ombutsleuten im Kontext der Formulierung des Ausschrei bungstextes konkretisiert. Demnach hat die Stelle folgende Aufgaben: Terminabsprachen mit Kunden, Mitarbeitern des JC und Ombudsleuten, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Weiterentwicklung der Dokumentation und deren Auswertung, Herstellung von Kontakten und Austausch mit anderen Ombudsstellen und Organisation von Fortbildungen für die Ombudsleute. Im Zusammenhang mit der Einrichtung und Besetzung der Geschäftsstelle wurde zudem der Ort für die Sprechstunden der Ombudsleute in e in Nebengebäude des JC verlegt, um für dessen Kunden leichter erreichbar zu sein. Eine Geschäftsordnung, die die Zuständigkeiten der hauptamtlichen Mitarbeiterin insbesondere auch in Abgrenzung zur den ehrenamtlich tätigen Ombudsfrauen und – männern regelt , liegt inzwischen im Entwurf vor. Der e ntscheidende Punkt für uns Ombudsfrauen und -männern bleibt, dass die unmittelbare Beratung der Ratsuchenden einzig und allein unsere Aufgabe ist. Die hauptamtliche Kraft soll uns hierbei organisatorisch unterstützen und durch Öffentlichkeitsarbeit, Herstellen von Kontakten , Terminabsprachen etc. die Rahmenbedingungen sicherstellen. Insgesamt hat sich die Zuarbeit der neu eingerichteten Stelle für uns und unsere Arbeit als wichtige Unterstützung erwiesen. Insbeson dere die Werbung und Öffentlichkeitsarbeit wurde in entscheidendem Maße weiterentwickelt und ausgeweitet. Neu überarbeiteter Flyer Aus vielerlei Gründen wurde ein e Überarbeitung des Flyers notwendig: Ort und Zeiten für die Sprechstunden haben sich verändert, ebenso die Aufgabenst ellungen. Insgesamt soll durch den neuen Flyer mehr als bisher deutlich werden, dass wir unsere Aufgabe darin sehen, bei Problemen mit dem JC mit dem Ratsuchenden nach Möglichkeiten zu suchen, wie möglichst im Z usammenwirken mit den zuständigen Mitarbeitern des JC eine für alle Beteiligte akzeptable und tragfähige Lösung gefunden werden kann. Leider hat sich die Fertigstellung des Flyers (graphische Umsetzung, Übersetzung in andere Sprachen, Finanzierung) ungebührlich lang verzögert. Das ist deshalb sehr bedauerlich, ja ärgerlich, da der Flyer eine zentrale B edeutung für die Öffentlichkeitsarbeit darstellt. Wir hoffen daher , er wird in Bälde fertig und kann dann endlich im Rahmen einer größeren Werbekampagne vorgestellt verteilt werden. Dieser Bericht wurde erststellt im Januar 2016 von den Ombudsleuten Adolf Brosthaus Gabriele Brüggemeyer Alexandra Hippchen Dr. Helmut Mair Saeid Samar
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0151/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.02.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37