V/0674/2024
Anpassung der Richtlinie "Auszeichnungen für besondere Leistungen auf dem Gebiet des Sports"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
3358 Zeichen
V/0674/2024 V/0674/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Anpassung der Richtlinie "Auszeichnungen für besondere Leistungen auf dem Gebiet des Sports" Beratungsfolge 27.11.2024 Sportausschuss Vorberatung 11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 11.12.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die seit dem 10.12.2008 gültige Richtlinie „Auszeichnungen für besondere Leistungen auf dem Ge- biet des Sports“ wird mit Wirkung ab dem 01.01.2025 gemäß beigefügter Anlage angepasst. Begründung: Sportler*innen der münsterschen Sportvereine werden nach Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 01.11.1973 und 10.12.2008 für besondere Leistungen auf dem Gebiet des Sports von der Stadt Münster im Rahmen der „Gala des Sports“ (früher „Ball des Sports“), die vom Stadtsportbund Münster e.V. ausgerichtet wird, geehrt. Diese festliche Veranstaltung einschließlich der Meisterehrung der Stadt Münster hat sich im Laufe der Jahre zu einem Höhenpunkt des Sportjahres entwickelt und soll auch zukünftig beibehalten wer- den. Vertreter*innen des Stadtsportbund Münster e. V. und der Sportverwaltung haben das Thema Ände- rung der Richtlinie „Auszeichnungen für besondere sportliche Leistungen auf dem Gebiet des Sports“ / „Meisterehrung“ umfassend behandelt und die Ergebnisse zu einem gemeinsam ausgearbeiteten Änderungsvorschlag zusammengefasst. Sportamt 24.10.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Imsieke Telefon: 492-5214 Imsieke@stadt-muenster.de - 2 - V/0674/2024 Durch die Änderungen werden u. a. erforderliche Konkretisierungen getroffen: ● Die künftig geforderte Nominierung/Entsendung durch den DOSB/Bundesfachverband stellt sicher, dass auch bei Altersklassen-Wettkämpfen Normen und Qualifikationen erreicht/abgeschlossen wur- den. Dadurch erhält die sportliche Relevanz der Ehrung eine Aufwertung. ● Zur Sicherstellung eines Münster -Bezuges müssen zu ehrende Leistungen unter Wahrnehmung des Startrechts für einen münsterschen Verein erbracht sein. ● Eine Neuordnung der Ehrungsklassen in Jugend/Akt ive und ab AK40 ermöglicht eine inhaltliche Differenzierung der Qualität von nationalen Spitzenleistungen. ● Die Streichung der Altersklassen des neuen Ehrungspunktes 1.5. ermöglicht eine Sicherung ver- tretbarer zeitlicher und organisatorischer Ehrungsstrukturen. ● Ehrungen für Mannschaftswertungen der Altersklassen mit breitensportlichem Charakter werden künftig vermieden. Durch die Neufassung der Richtlinie erfolgt eine sportlich vertretbare Eingrenzung des Kreises der zu ehrenden Sportler*innen. Diese ist u. a. aufgrund der erheblichen Ausweitung der Meisterschaften durch Sportfachverbände im breitensportlichen Bereich und einer damit verbundenen Überlastung der Ehrungsstrukturen erforderlich. Darüber hinaus werden mit der Neufassung Ehrungen von Titeln kommerzieller Sportanbieter ausge- schlossen. Die Sportvereine werden nach der Beschlussfassung durch den Rat zu Beginn des Jahres 2025 durch ein Schreiben der Sportverwaltung an alle Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. darauf hingewiesen, dass die Richtlinie zur Meisterehrung für die Sportjahre ab 01.01.2025 inhaltlich überarbeitet wurde. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage: Richtlinie/Verleihungsordnung
Anlage_1_V_0674_2024
7709 Zeichen
Anlage zur Vorlage V/0674/2024 Auszeichnungen für besondere sportliche Leistungen - Richtlinie/Verleihungsordnung Aktuelle Richtline Neufassung Kommentar Sportlerinnen und Sportler der Münsteraner Sportvereine werden nach Beschluss des Rates vom 10.12.2008 für besondere sportliche Leistungen von der Stadt Münster geehrt und ausgezeichnet. Sportler*innen, der die Mitglied in einem Münsteraner Sportvereine sind und für diesen das Startrecht wahrnehmen, werden nach Beschluss des Rates vom 11.12.2024 für besondere sportliche Leistungen von der Stadt Münster geehrt und ausgezeichnet. Konkretisierung, so dass sichergestellt ist, das die zu ehrenden Leistungen auch unter der Meldung eines münsterschen Sportvereins erbracht wurden. Für die Ehrung und Auszeichnung gelten folgende I. Allgemeine Bestimmungen 1. Geehrt und ausgezeichnet werden Aktuelle Richtline Neufassung Kommentar 1.1 Medaillengewinner/- innen und Teilnehmer/- innen der Olympischen Spiele, Paralympics und World Games der Special Olympics aller Altersklassen; 1.1 Medaillengewinner*innen und Teilnehmer*innen der Olympischen Spiele, Paralympics und World Games der Special Olympics World Games aller Altersklassen sowie der Youth Olympic Games und des European Youth Olympic Festival; Redaktionelle Änderung sowie Ergänzung um Veranstaltungen des IOC und EOC. 1.2 Medaillengewinner/- innen und Teilnehmer/- innen der Welt- und Europameisterschaften aller Altersklassen (gehandicapte/nicht gehandicapte Personen); 1.2 Medaillengewinner*innen und Teilnehmer*innen der Welt- und Europameisterschaften in Olympischen Sportarten sowie der European Games und World Games aller Altersklassen (gehandicapte/nicht gehandicapte Personen), sofern die Teilnehmer*innen von ihrem Bundesfachverband oder dem DOSB offiziell nominiert und entsendet wurden; Konkretisierung durch Eingrenzung auf olympische Sportarten sowie Ergänzung um World Games und European Games. Durch die geforderte Nominierung/Entsendung durch den Fachverband wird sichergestellt, dass auch bei AK-Wettkämpfen Normen bzw. Qualifikationen einer Teilnahme vorgeschaltet sind und somit ein Leistungsnachweis erbracht werden muss. Ferner sind Ehrungen von Titeln kommerzieller Sportanbieter damit ausgeschlossen. 1.3 Deutsche Meister aller Altersklassen sowie Bundessieger der Schulen; 1.3 Deutsche Meister*innen aller Altersklassen der Jugendklassen und Aktiven1 sowie Bundessieger der Schulen; Streichung der Altersklassen, da nun separat unter 1.4 geführt. 1.4 2. und 3. bei Deutschen Meisterschaften aller Altersklassen sowie Teilnehmer/-innen am Einführung einer eigenen Klasse für AK-Sportler. Abgrenzung zur AK35 und jünger, da in den Bundeswettbewerb der Schulen; Deutsche Meister*innen aller Altersklassen ab der AK40 in Einzel- und Mannschaftswettbewerben2, soweit sie nicht unter Ziffer 1.3 fallen. Alterskohorten vielfach noch internationale Spitzenleistungen bei regulären Meisterschaften erbracht werden. Ferner beginnt die AK-Wertung international üblicherweise mit der AK40. 1.4 2. und 3. bei Deutschen Meisterschaften aller Altersklassen sowie Teilnehmer/-innen am Bundeswettbewerb der Schulen; 1.5 2. und 3. bei Deutschen Meisterschaften aller Altersklassen der Jugendklassen und Aktiven1 sowie Teilnehmer*innen am Bundeswettbewerb der Schulen; Redaktionelle Anpassung der Reihenfolge sowie Streichung der Altersklassen. 1.5 Westdeutsche Meister der Jugendklassen sowie Landesmeister der Schulen; 1.6 Westdeutsche Meister der Jugendklassen sowie Landesmeister der Schulen; NRW-Meister*innen und Gewinner*innen übergeordneter Regionalmeisterschaften der Jugendklassen sowie Landesmeister*innen der Schulen; Redaktionelle Anpassung der Reihenfolge sowie Anpassung, da nicht alle Verbände regionale Meisterschaften in gleicher Form anbieten. 1.6 Sportlerinnen und Sportler, die zum ersten Mal in die Nationalmannschaft berufen worden sind. 1.7 Sportler*innen, die zum ersten Mal in die eine Nationalmannschaft der Jugendklassen sowie der Aktiven1 berufen worden sind. Redaktionelle Anpassung sowie Konkretisierung. Diese Kriterien gelten ausschließlich für die Meisterschaften der Landes- und Bundesfachverbände gemäß dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und dem Landessportbund (LSB) sowie für Sportlerinnen und Sportler, die ihren Lebensmittelpunkt in Münster haben. Sportausschuss und Rat der Stadt Münster behalten sich für Ausnahmefälle Sonderregelungen vor. Für Sportler/-innen bzw. Sportvereine, die nicht dem Stadtsportbund Münster e. V. angeschlossen sind, erfolgt eine gesonderte Prüfung. Diese Kriterien gelten ausschließlich für die Meisterschaften der Landes- und Bundesfachverbände gemäß dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). und dem Landessportbund (LSB) sowie für Sportlerinnen und Sportler, die ihren Lebensmittelpunkt in Münster haben. Sportausschuss und Rat der Stadt Münster behalten sich für Ausnahmefälle Sonderregelungen vor. Für Sportler*innen bzw. Sportvereine, die nicht dem Stadtsportbund Münster e. V. angeschlossen sind, erfolgt eine gesonderte Prüfung. Konkretisierung auf DOSB- anerkannte Sportarten sowie Streichung der Frage des Lebensmittelpunktes. Aktuelle Richtline Neufassung Kommentar 2. Die Auswahl der zu ehrenden Sportlerinnen und 2. Die Auswahl der zu ehrenden Sportler*innen nimmt der Sportausschuss vor. Redaktionelle Aktualisierung. Sportler nimmt der Sportausschuss vor. Aktuelle Richtline Neufassung Kommentar 3. Die Ehrung und Auszeichnung wird alljährlich von dem Oberbürgermeister/ der Oberbürgermeisterin oder seines Vertreters/ seiner Vertreterin im Amt vorgenommen und durch das Sportamt im Rahmen des „Ball des Sports“ oder einer vergleichbaren festlichen Veranstaltung durchgeführt. 3. Die Ehrung und Auszeichnung wird alljährlich von dem/der Oberbürgermeister*in oder der Vertretung im Amt vorgenommen und durch das Sportamt im Rahmen des „Ball des Sports“ der „Gala des Sports“ oder einer vergleichbaren festlichen Veranstaltung durchgeführt. Redaktionelle Aktualisierung. II. Besondere Bestimmungen Besondere sportliche Leistungen werden nach den unter Aktuelle Richtline Neufassung Kommentar 1. I / 1.1. – 1.3 genannten Kriterien gewürdigt durch Verleihung einer Ehrenurkunde, 1. I / 1.1. – 1.4 genannten Kriterien gewürdigt durch Verleihung einer Ehrenurkunde und Ehrenmedaille, Anpassung an die geübte Praxis. 2. I / 1.4 – 1.6 genannten Kriterien gewürdigt durch Verleihung einer Urkunde, 2. I / 1.4 – 1.6 1.7 genannten Kriterien gewürdigt durch Verleihung einer Urkunde und Medaille. Anpassung an die geübte Praxis. sowie der Verleihung einer Sportehrenmedaille. sowie der Verleihung einer Sportehrenmedaille. Anpassung an die geübte Praxis. 1 Die Altersklasse der Aktiven umfasst die regulären Deutschen Meisterschaften der Männer und Frauen gemäß Vorgaben der jeweiligen Bundesfachverbände. Kommentar: Definition „Altersklasse Aktive“ 2 Berücksichtigung finden Wettkämpfe von Mannschaftssportarten in einer regulären Altersklasse sowie Staffel- und Mannschaftswettbewerbe, sofern sie in ihrer Form ebenfalls dem Meisterschaftsprogramm der Aktiven des jeweiligen Fachverbandes entsprechen. Mannschaftswertungen, die auf Einzelleistungen bzw. Einzelmeldungen beruhen , sind ausgeschlossen. Kommentar: Ausschluss neu hinzukommender Wettbewerbsformen mit breitensportlichem Charakter.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0674/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.10.2024
- Erstellt
- 22.10.2024 14:07