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V/0674/2024

Anpassung der Richtlinie "Auszeichnungen für besondere Leistungen auf dem Gebiet des Sports"

Vorlagen 22.10.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2024, TOP 38

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3358 Zeichen

V/0674/2024 
V/0674/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Anpassung der Richtlinie "Auszeichnungen für besondere Leistungen auf dem Gebiet des Sports" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.11.2024 Sportausschuss Vorberatung 
   11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.12.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die seit dem 10.12.2008 gültige Richtlinie „Auszeichnungen für besondere Leistungen auf dem Ge-
biet des Sports“ wird mit Wirkung ab dem 01.01.2025 gemäß beigefügter Anlage angepasst. 
 
 
Begründung: 
 
Sportler*innen der münsterschen Sportvereine werden nach Beschluss des Rates der Stadt Münster 
vom 01.11.1973 und 10.12.2008 für besondere Leistungen auf dem Gebiet des Sports von der Stadt 
Münster im Rahmen der „Gala des Sports“ (früher „Ball des Sports“), die vom Stadtsportbund Münster 
e.V. ausgerichtet wird, geehrt. 
 
Diese festliche Veranstaltung einschließlich der  Meisterehrung der Stadt Münster hat sich im Laufe 
der Jahre zu einem Höhenpunkt des Sportjahres entwickelt und soll auch zukünftig beibehalten wer-
den. 
 
Vertreter*innen des Stadtsportbund Münster e. V. und der Sportverwaltung haben das Thema Ände-
rung der Richtlinie „Auszeichnungen für besondere sportliche Leistungen auf dem Gebiet des Sports“ 
/ „Meisterehrung“ umfassend behandelt und die Ergebnisse zu einem gemeinsam ausgearbeiteten 
Änderungsvorschlag zusammengefasst. 
 
 
 
 
 
 
Sportamt 
 
24.10.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Imsieke 
Telefon: 492-5214 
Imsieke@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0674/2024 
 
 
Durch die Änderungen werden u. a. erforderliche Konkretisierungen getroffen:  
 
● Die künftig geforderte Nominierung/Entsendung durch den DOSB/Bundesfachverband stellt sicher, 
dass auch bei Altersklassen-Wettkämpfen Normen und Qualifikationen erreicht/abgeschlossen wur-
den. Dadurch erhält die sportliche Relevanz der Ehrung eine Aufwertung. 
 
● Zur Sicherstellung eines Münster -Bezuges müssen zu ehrende Leistungen unter Wahrnehmung 
des Startrechts für einen münsterschen Verein erbracht sein. 
 
● Eine Neuordnung der Ehrungsklassen in Jugend/Akt ive und ab AK40 ermöglicht eine inhaltliche 
Differenzierung der Qualität von nationalen Spitzenleistungen. 
 
● Die Streichung der Altersklassen des neuen Ehrungspunktes 1.5. ermöglicht eine Sicherung ver-
tretbarer zeitlicher und organisatorischer Ehrungsstrukturen.  
 
● Ehrungen für Mannschaftswertungen der Altersklassen mit breitensportlichem Charakter werden 
künftig vermieden. 
 
Durch die Neufassung der Richtlinie erfolgt eine sportlich vertretbare Eingrenzung des Kreises der zu 
ehrenden Sportler*innen. Diese ist u. a. aufgrund der erheblichen Ausweitung der Meisterschaften 
durch Sportfachverbände im breitensportlichen Bereich und einer damit verbundenen Überlastung der 
Ehrungsstrukturen erforderlich.  
Darüber hinaus werden mit der Neufassung Ehrungen von Titeln kommerzieller Sportanbieter ausge-
schlossen. 
 
Die Sportvereine werden nach der Beschlussfassung durch den Rat zu Beginn des Jahres 2025 
durch ein Schreiben der Sportverwaltung an alle Mitgliedsvereine des Stadtsportbund Münster e. V. 
darauf hingewiesen, dass die Richtlinie zur Meisterehrung für die Sportjahre ab 01.01.2025 inhaltlich 
überarbeitet wurde. 
 
I. V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage: 
Richtlinie/Verleihungsordnung

Anlage_1_V_0674_2024

7709 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0674/2024 
 
Auszeichnungen für besondere sportliche Leistungen 
- Richtlinie/Verleihungsordnung 
 
Aktuelle Richtline        Neufassung            Kommentar 
Sportlerinnen und Sportler 
der Münsteraner 
Sportvereine werden nach 
Beschluss des Rates vom 
10.12.2008 für besondere 
sportliche Leistungen von 
der Stadt Münster geehrt 
und ausgezeichnet. 
Sportler*innen, der die Mitglied 
in einem Münsteraner 
Sportvereine sind und für 
diesen das Startrecht 
wahrnehmen, werden nach 
Beschluss des Rates vom 
11.12.2024 für besondere 
sportliche Leistungen von der 
Stadt Münster geehrt und 
ausgezeichnet. 
Konkretisierung, so dass 
sichergestellt ist, das die zu 
ehrenden Leistungen auch 
unter der Meldung eines 
münsterschen Sportvereins 
erbracht wurden. 
 
Für die Ehrung und Auszeichnung gelten folgende 
 
I. Allgemeine Bestimmungen 
 
1. Geehrt und ausgezeichnet werden 
 
Aktuelle Richtline        Neufassung     Kommentar 
1.1 Medaillengewinner/-
innen und Teilnehmer/-
innen der Olympischen 
Spiele, 
Paralympics und World 
Games der Special 
Olympics aller 
Altersklassen; 
1.1 Medaillengewinner*innen 
und Teilnehmer*innen der 
Olympischen Spiele, 
Paralympics und World Games 
der Special Olympics World 
Games aller Altersklassen 
sowie der Youth Olympic 
Games und des European 
Youth Olympic Festival; 
Redaktionelle Änderung sowie 
Ergänzung um 
Veranstaltungen des IOC und 
EOC. 
1.2 Medaillengewinner/-
innen und Teilnehmer/-
innen der Welt- und 
Europameisterschaften aller 
Altersklassen 
(gehandicapte/nicht 
gehandicapte 
Personen); 
1.2 Medaillengewinner*innen 
und Teilnehmer*innen der Welt- 
und 
Europameisterschaften in 
Olympischen Sportarten sowie 
der European Games und 
World Games aller 
Altersklassen 
(gehandicapte/nicht 
gehandicapte 
Personen), sofern die 
Teilnehmer*innen von ihrem 
Bundesfachverband oder dem 
DOSB offiziell nominiert und 
entsendet wurden; 
Konkretisierung durch 
Eingrenzung auf olympische 
Sportarten sowie Ergänzung 
um World Games und 
European Games. 
 
Durch die geforderte 
Nominierung/Entsendung 
durch den Fachverband wird 
sichergestellt, dass auch bei 
AK-Wettkämpfen Normen bzw. 
Qualifikationen einer 
Teilnahme vorgeschaltet sind 
und somit ein 
Leistungsnachweis erbracht 
werden muss. Ferner sind 
Ehrungen von Titeln 
kommerzieller Sportanbieter 
damit ausgeschlossen. 
1.3 Deutsche Meister aller 
Altersklassen sowie 
Bundessieger der Schulen; 
1.3 Deutsche Meister*innen 
aller Altersklassen der 
Jugendklassen und Aktiven1 
sowie Bundessieger der 
Schulen; 
Streichung der Altersklassen, 
da nun separat unter 1.4 
geführt. 
 1.4 2. und 3. bei Deutschen 
Meisterschaften aller 
Altersklassen sowie 
Teilnehmer/-innen am 
Einführung einer eigenen 
Klasse für AK-Sportler. 
Abgrenzung zur AK35 und 
jünger, da in den

Bundeswettbewerb der 
Schulen;  
Deutsche Meister*innen aller 
Altersklassen ab der AK40 in 
Einzel- und 
Mannschaftswettbewerben2, 
soweit sie nicht unter Ziffer 1.3 
fallen. 
Alterskohorten vielfach noch 
internationale 
Spitzenleistungen bei 
regulären Meisterschaften 
erbracht werden. Ferner 
beginnt die AK-Wertung 
international üblicherweise mit 
der AK40. 
1.4 2. und 3. bei Deutschen 
Meisterschaften aller 
Altersklassen sowie 
Teilnehmer/-innen am 
Bundeswettbewerb der 
Schulen; 
1.5 2. und 3. bei Deutschen 
Meisterschaften aller 
Altersklassen der 
Jugendklassen und Aktiven1 
sowie Teilnehmer*innen 
am Bundeswettbewerb der 
Schulen; 
Redaktionelle Anpassung der 
Reihenfolge sowie Streichung 
der Altersklassen. 
1.5 Westdeutsche Meister 
der Jugendklassen sowie 
Landesmeister der Schulen; 
1.6 Westdeutsche Meister der 
Jugendklassen sowie 
Landesmeister der Schulen; 
NRW-Meister*innen und 
Gewinner*innen übergeordneter 
Regionalmeisterschaften der 
Jugendklassen sowie 
Landesmeister*innen der 
Schulen; 
Redaktionelle Anpassung der 
Reihenfolge sowie Anpassung, 
da nicht alle Verbände 
regionale Meisterschaften in 
gleicher Form anbieten.  
1.6 Sportlerinnen und 
Sportler, die zum ersten Mal 
in die Nationalmannschaft 
berufen worden sind. 
1.7 Sportler*innen, die zum 
ersten Mal in die eine 
Nationalmannschaft der 
Jugendklassen sowie der 
Aktiven1 berufen worden sind. 
Redaktionelle Anpassung 
sowie Konkretisierung.  
Diese Kriterien gelten 
ausschließlich für die 
Meisterschaften der Landes- 
und 
Bundesfachverbände 
gemäß dem Deutschen 
Olympischen Sportbund 
(DOSB) und dem 
Landessportbund (LSB) 
sowie für Sportlerinnen und 
Sportler, die ihren 
Lebensmittelpunkt in 
Münster haben. 
Sportausschuss und Rat der 
Stadt Münster behalten sich 
für Ausnahmefälle 
Sonderregelungen vor. Für 
Sportler/-innen bzw. 
Sportvereine, die nicht dem 
Stadtsportbund Münster e. 
V. angeschlossen sind, 
erfolgt eine gesonderte 
Prüfung. 
Diese Kriterien gelten 
ausschließlich für die 
Meisterschaften der Landes- 
und 
Bundesfachverbände gemäß 
dem Deutschen Olympischen 
Sportbund (DOSB). und dem 
Landessportbund (LSB) sowie 
für Sportlerinnen und Sportler, 
die ihren Lebensmittelpunkt in 
Münster haben. 
Sportausschuss und Rat der 
Stadt Münster behalten sich für 
Ausnahmefälle 
Sonderregelungen vor. Für 
Sportler*innen bzw. 
Sportvereine, die nicht dem 
Stadtsportbund Münster e. V. 
angeschlossen sind, erfolgt eine 
gesonderte Prüfung. 
Konkretisierung auf DOSB-
anerkannte Sportarten sowie 
Streichung der Frage des 
Lebensmittelpunktes. 
 
Aktuelle Richtline        Neufassung             Kommentar 
2. Die Auswahl der zu 
ehrenden Sportlerinnen und 
2. Die Auswahl der zu ehrenden 
Sportler*innen nimmt der 
Sportausschuss vor. 
Redaktionelle Aktualisierung.

Sportler nimmt der 
Sportausschuss vor. 
 
Aktuelle Richtline       Neufassung             Kommentar 
3. Die Ehrung und 
Auszeichnung wird 
alljährlich von dem 
Oberbürgermeister/ der 
Oberbürgermeisterin oder 
seines Vertreters/ seiner 
Vertreterin im Amt 
vorgenommen und durch 
das Sportamt im Rahmen 
des „Ball des Sports“ oder 
einer vergleichbaren 
festlichen Veranstaltung 
durchgeführt. 
3. Die Ehrung und 
Auszeichnung wird alljährlich 
von dem/der 
Oberbürgermeister*in  
oder der Vertretung im Amt 
vorgenommen und durch das 
Sportamt im Rahmen des „Ball 
des Sports“ der „Gala des 
Sports“ oder einer 
vergleichbaren festlichen 
Veranstaltung durchgeführt. 
Redaktionelle Aktualisierung. 
 
II. Besondere Bestimmungen 
 
Besondere sportliche Leistungen werden nach den unter 
 
Aktuelle Richtline        Neufassung            Kommentar 
1. I / 1.1. – 1.3 genannten 
Kriterien gewürdigt durch 
Verleihung einer 
Ehrenurkunde, 
1. I / 1.1. – 1.4 genannten 
Kriterien gewürdigt durch 
Verleihung einer Ehrenurkunde 
und Ehrenmedaille, 
Anpassung an die geübte 
Praxis. 
2. I / 1.4 – 1.6 genannten 
Kriterien gewürdigt durch 
Verleihung einer Urkunde,  
2. I / 1.4 – 1.6 1.7 genannten 
Kriterien gewürdigt durch 
Verleihung einer Urkunde und 
Medaille. 
Anpassung an die geübte 
Praxis. 
sowie der Verleihung einer 
Sportehrenmedaille. 
 
sowie der Verleihung einer 
Sportehrenmedaille. 
 
Anpassung an die geübte 
Praxis. 
 
1 Die Altersklasse der Aktiven umfasst die regulären Deutschen Meisterschaften der Männer und 
Frauen gemäß Vorgaben der jeweiligen Bundesfachverbände. 
 
Kommentar: Definition „Altersklasse Aktive“  
 
2 Berücksichtigung finden Wettkämpfe von Mannschaftssportarten in einer regulären Altersklasse 
sowie Staffel- und Mannschaftswettbewerbe, sofern sie in ihrer Form ebenfalls dem 
Meisterschaftsprogramm der Aktiven des jeweiligen Fachverbandes entsprechen. 
Mannschaftswertungen, die auf Einzelleistungen bzw. Einzelmeldungen beruhen , sind 
ausgeschlossen. 
 
Kommentar: Ausschluss neu hinzukommender Wettbewerbsformen mit breitensportlichem Charakter.

Beratungsverlauf (3)

27.11.2024 Sportausschuss
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Hauptausschuss
TOP 31 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Rat
TOP 38 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0674/2024
Typ
Vorlagen
Datum
22.10.2024
Erstellt
22.10.2024 14:07