Mandari Insight

V/0418/2009

Aktuelle Haushaltsentwicklung 2009

Vorlagen 02.06.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2009, TOP 9

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Ansehen

Eckwerte 29-5-9-Anlage 4

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Ansehen

Eckwerte 29-5-9 -Anlage 2.xls

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Ansehen

Eckwerte 29-5-9 -Anlage 1

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Ansehen

Bild-Gewerbest.XLS-Anlage 3

352 Zeichen

Anlage 3 
155 152 
191 
210 
253 
223 218 
167 
160 165 
223 
209 
285 
198 
280 
245 
235 
255 
270 
290 
0
50 
100 
150 
200 
250 
300 
350 
94 95 96 97 98 99 2000 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 
400 
410 
420 
430 
440 
450 
460 
470 
Entwicklung der Gewerbesteuer 1994 - 2013 -in Mio EUR- -Hebesatz in %- 
Gewerbesteuererträge 
Hebesatzhöhe

Eckwerte 29-5-9-Anlage 4

16702 Zeichen

Anlage 4   
 
Erläuterung der Haushaltseckwerte zum Ergebnisplan des Haushaltsplanes  
 
0.  Vorbemerkungen  
 
 
Ab 2008 wird der städt. Haushaltsplan nach Gesichts punkten des Neuen Kommunalen 
Finanzmanagements aufgestellt. Basis für die Strukt ur des Eck wertepapiers ist der Aufbau 
des Ergebnisplanes der Stadt Münster, der sich wied erum an den Vorgaben und dem 
verbindlichen Muster des Landes NRW orientiert. 
 
Dieses Eckwertepapier, das vom Grundsatz her die ei nzelnen Zeilen des Ergebnisplanes 
abbildet, wird dabei um Unterpunkte ergänzt. 
 
Ziel des neuen, ab dem Haushaltsjahr 2008 für alle Bereiche der Verwaltung der Stadt 
Münster geltenden neuen doppischen Rechnungswesens ist es, über Erträge und 
Aufwendungen das Ressourcenaufkommen und den Ressou rcenverbrauc h sowie den 
tatsächlichen Werteverzehr über Abschreibungen vollständig abzubilden.  
 
Die Haushaltseckwerte werden auf der Basis der Hand reichungen zum NKF in NW für die 
Kommunen unter Berücksichtigung der münsterspezifis chen Gegebenheiten im Einzelnen 
wie folgt erläutert: 
 
 
 
1.  Erträge 
 
 
 
Zu Zeile 01 „Steuern und ähnliche Abgaben“
 
 
Zu den kommunalen Steuern zählen die Realsteuern de s § 3 Abs. 2 AO (Gewerbesteuer, 
Grundsteuer A und B). Darüber hinaus werden hier di e Gemeindeanteile an 
Gemeinschaftssteuern (Gemeindeanteil an der Einkomm enssteuer, Gemeindeanteil an der 
Umsatzsteuer) und sonstige Steuern, z.B. Vergnügungssteuer, Hundesteuer gebucht. 
 
Sonstige Steuern und ähnliche Abgaben 
 
Hier werden alle übrigen Erträge aus Steuern und äh nlichen Abgaben betragsmäßig 
dargestellt, die zuvor nicht besonders erläutert wurden. 
 
Zu Zeile 02 „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“
 
 
Zu den Zuwendungen zählen Zuweisungen und Zuschüsse  als Übertragungen vom 
öffentlichen an den privaten Bereich oder umgekehrt , die nicht ausdrücklich für die 
Durchführung von Investitionen geleistet werden, z.  B. Schlüsselzuweisungen und 
Bedarfszuweisungen vom Land, sonstige allgemeine Zu weisungen und Zuschüsse für 
laufende Zwecke. Auch Erträge aus der Auflösung von  Sonderposten aus Zuwendungen 
fallen hierunter. 
 
Allgemeine Umlagen, die vom Land oder von anderen Gemeinden (GV) ohne Zweckbindung 
an einen bestimmten Aufgabenbereich zur Deckung des  Finanzbedarfs aufgrund eines be- 
stimmten Schlüssels geleistet werden.

2  
Sonstige Zuwendungen und allgemeine Umlagen  
 
Hier werden alle übrigen Erträge aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen betragsmäßig 
dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. 
 
Zu Zeile 03 „Sonstige Transfererträge“ 
 
 
Unter sonstige Transfererträge fällt die Übertragung von Finanzmitteln, denen keine konkrete 
Gegenleistung der Gemeinde gegenübersteht, soweit e s sich nicht um Zuwendungen 
handelt. Solche Erträge sind der Ersatz von soziale n Leistungen, z.B. Sozialhilfeleistungen, 
die die Gemeinde ersetzt bekommt. Aber auch Schulde ndiensthilfen u.a. werden als 
Transfererträge ausgewiesen.  
 
Sonstige Transfererträge 
 
 
Hier werden alle übrigen Erträge aus sonstigen Tran sfererträgen betragsmäßig dargestellt, 
die zuvor nicht besonders aufgeführt  wurden. 
 
Zu Zeile 04 „Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ 
 
 
Unter öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten wer den Verwaltungsgebühren aus der 
Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen und Amtsh andlungen, z.B. Passgebühren, 
Genehmigungsgebühren usw., erfasst. Auch Benutzungs gebühren und ähnliche Entgelte 
sowie zweckgebundene Abgaben für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und 
Anlagen und für die Inanspruchnahme wirtschaftliche r Dienstleistungen, z.B. von 
Einrichtungen  der Abwasserbeseitigung, werden hier  erfasst. Auch Erträge aus der 
Auflösung von Sonderposten für Beiträge und von Sonderposten für den Gebührenausgleich 
fallen hierunter. 
 
Sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 
 
 
Hier werden alle übrigen Erträge aus sonstigen öffe ntlich-rechtlichen Leistungsentgelten 
betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders   aufgeführt wurden. 
 
Zu Zeile 05  „Privatrechtliche Leistungsentgelte“ 
 
 
Die Gemeinde beschafft ihre Finanzmittel nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 GO NRW auch aus 
Entgelten für erbrachte Leistungen. Wenn diesen ein  privates Rechtsverhältnis zu Grunde 
liegt, z.B. bei Verkauf, Miete und Pachten, Eintrit tsgeldern, sind diese als Erträge hier 
auszuweisen. Aber auch Erträge aus Erbaurechtsverhältnissen gehören dazu. 
  
Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 
 
 
Hier werden alle übrigen Erträge aus privatrechtlic hen Leistungsendgelten betragsmäßig 
dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt  wurden. 
 
Zu Zeile 06  „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“
 
 
Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind solche, die von der Gemeinde aus 
der Erbringung von Gütern und Dienstleistungen für eine andere Stelle, die diese vollständig 
oder anteilig erstattet, erwirtschaftet werden. Der Erstattung liegt i.d.R. ein auftragsähnliches 
Verhältnis zu Grunde. Unerheblich ist, auf welcher Rechtsgrundlage die Erstattungspflicht 
beruht und ob die Erstattung die Kosten des Empfängers voll oder nur teilweise deckt. Wenn 
die Aufwendungen der Gemeinde, die im Auftrag eines  Dritten geleistet wurden, nicht exakt 
berechnet, sondern pauschal ermittelt und in Rechnung gestellt werden, handelt es sich um 
eine Kostenumlage. Dazu zählen jedoch nicht die Uml agen, die von Umlageverbänden zur 
allgemeinen Finanzierung ihres Haushalts erhoben werden.

3  
 
Sonstige Kostenerstattungen und Kostenumlagen 
 
 
Hier werden alle übrigen Erträge aus sonstigen Kost enerstattungen und Kostenumlagen 
betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. 
 
Zu Zeile 07  „Sonstige ordentliche Erträge“ 
 
 
Als Auffangposten sind hier alle Erträge einer Geme inde, die nicht den anderen 
Ertragspositionen zuzuordnen sind, z.B. ordnungsrec htliche Erträge (Bußgelder u.a.), 
Säumniszuschläge und dgl., Erträge aus der Inanspru chnahme von Bürgschaften und 
Gewährverträgen, Verzinsung der Gewerbesteuer nach § 233a AO, Konzessionsabgabe, zu 
erfassen. Aber auch Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen (bei Erlösen 
über Buchwert) sowie die ertragswirksame Änderung v on Bestandskonten gehören dazu. 
Außerdem fallen Erträge aus der Auflösung von sonst igen Sonderposten sowie nicht 
zahlungswirksame Erträge hierunter. 
 
Sonstige ordentliche Erträge 
 
 
Hier werden alle sonstigen ordentlichen Erträge bet ragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht 
besonders aufgeführt wurden. 
 
Zu Zeile 08  „Aktivierte Eigenleistungen“ 
 
 
Erstellt die Gemeinde selbstaktivierungsfähige Vermögensgegenstände, so stellt deren Wert 
einen Ertrag dar, der hier auszuweisen ist. Diese P osition ist die Gegenposition zu den Auf- 
wendungen der Gemeinde zur Herstellung von Anlagevermögen, sofern diese Aufwendungen 
auch Herstellungskosten nach § 33 Abs. 3 GemHVO NRW  darstellen, z.B. Materialaufwand 
und Personalaufwand für selbst erstellte Gebäude, Spielgeräte, usw.  
 
Zu Zeile 09  „Bestandsveränderungen“ 
 
 
Erhöht sich der Bestand an fertigen oder unfertigen Erzeugnissen im Vergleich zum Vorjahr, 
so stellt dies einen Ertrag dar, der hier auszuweis en ist. Grundlage der Ermittlung der 
Bestandsveränderungen ist die Inventur zum Bilanzstichtag. Bestandsveränderungen können 
sich aus Mengen- und/oder Bewertungsänderungen erge ben, so dass hier auch ggf. ein 
„negativer Ertrag“ durch Verminderung des Bestandes ausweisen ist. 
 
Zu Zeile 10 „Ordentliche Erträge“ 
 
 
Hier 
werden als Ergebnis die Summen der ordentlichen Erträge dargestellt .  
 
 
 
2.  Aufwendungen 
 
 
 
Zu Zeile 11 „Personalaufwendungen“ 
 
 
Hierzu gehören alle anfallenden Aufwendungen für di e Beamten und tariflich Beschäftigten 
sowie für weitere Personen, die auf Grund von Arbei tsverträgen beschäftigt werden. 
Aufwandswirksam sind die Bruttobeträge einschließli ch der Lohnnebenkosten, z.B. 
Sozialversicherungsbeiträge. Die jährlichen Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für die 
Beschäftigten zählen auch zu dieser Position. Als Beiträge zu Versorgungskassen fallen z.B. 
die Arbeitgeberanteile zur Zusatzversorgungskasse hierunter.

4  
Sonstige Personalaufwendungen  
 
Hier werden alle übrigen Personalaufwendungen betra gsmäßig dargestellt, die zuvor nicht 
besonders aufgeführt wurden. 
 
Zu Zeile 12 „Versorgungsaufwendungen“ 
 
 
Hierzu gehören alle anfallenden Versorgungsleistung en, auch für Angehörige der ausge- 
schiedenen Beschäftigten, soweit die Aufwendungen n icht bereits durch Rückstellungen 
berücksichtigt wurden. Ebenso sind weitere Aufwendungen, z.B. Beiträge zur Sozialversiche- 
rung, Beihilfen zu berücksichtigen. Ggf. können auc h zusätzlich Zuführungen zu Pensions- 
rückstellungen anfallen, soweit sich die Ansprüche für den Kreis der Versorgungsempfänger 
verändert haben, z.B. durch Veränderungen der Sterbetafeln, die zur Berechnung der Rück- 
stellungen herangezogen werden. Die jährlichen Umla gezahlungen an Versorgungskassen 
für Beamte können ganz oder teilweise Aufwendungen sein. Der Wertansatz der Pensions- 
rückstellungen ist zu einem Abschlussstichtag nur dann herab zu setzen, wenn er höher ist, 
als es dem Barwert der noch in Zukunft zu leistenden Versorgungszahlungen entspricht. 
 
Zu Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ 
 
 
Hier sind alle Aufwendungen, die mit dem gemeindlic hen Verwaltungshandeln 
(„Betriebzweck“) bzw. Umsatz- oder Verwaltungserlös en wirtschaftlich zusammenhängen, 
auszuweisen. Die Aufwendungen für Energie, Wasser, Abwasser, Aufwendungen für die 
Unterhaltung (inkl. Reparatur, Fremdinstandsetzung)  und die Bewirtschaftung des 
Anlagevermögens, aber auch Kostenerstattungen an Dritte. Auch weitere Verwaltungs- und 
Betriebsaufwendungen sind hierunter zu erfassen, z. B. für die Schülerbeförderung oder für 
Lernmittel. 
 
Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
 
 
Hier werden alle übrigen sonstigen Aufwendungen für  Sach- und Dienstleistungen 
betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. 
 
Zu Zeile 14 „Bilanzielle Abschreibungen“ 
 
 
Der Ressourcenverbrauch, der durch die Abnutzung de s Anlagevermögens entsteht, wird 
über die Abschreibung erfasst. Sie sind während der  Nutzungsdauer des angeschafften 
oder hergestellten Vermögensgegenstandes jährlich z u ermitteln und hier auszuweisen. 
Auch die Sofortabschreibungen geringwertiger Vermög ensgegenstände sowie außerplan- 
mäßige Abschreibungen werden hier erfasst. 
 
 Sonstige bilanzielle Abschreibungen  
 
Hier werden alle übrigen sonstigen bilanziellen Abschreibungen betragsmäßig dargestellt, die 
zuvor nicht besonders aufgeführt  wurden. 
 
Zu Zeile 15 „Transferaufwendungen“ 
 
 
Hierunter sind alle Leistungen der Gemeinde an Drit te zu erfassen, die von der Gemeinde 
gewährt werden, ohne dass die Gemeinde dadurch eine n Anspruch auf eine konkrete 
Gegenleistung erwirbt. Sie beruhen i.d.R. auf einse itigen Geschäftsvorfällen und nicht auf 
einem Leistungsaustausch. Diese Art gemeindlicher L eistungen stellen Transferleistungen 
dar und sind von der Gemeinde als Aufwendungen in d er Ergebnisrechnung zu erfassen 
(Transferaufwendungen). Darunter fallen insbesonder e gemeindliche Hilfen an private 
Haushalte (Sozialtransfers). Typisch dafür sind Lei stungen der Sozialhilfe, der Jugendhilfe, 
Leistungen an Arbeitssuchende, Leistungen an Kriegs opfer und ähnliche Anspruchsbe- 
rechtigte, Leistungen an Asylbewerber sowie sonstig e soziale Leistungen.  Aber auch

5  
Hilfen der Gemeinde an Unternehmen (Subventionen) f allen hierunter. Als Transferaufwen- 
dungen werden daher z.B. Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, Schulden- 
diensthilfen u.a., erfasst.  Die Steuerpflichten de r Gemeinde sind hierunter nicht zu erfas- 
sen. 
 
Auch Umlagen, die ohne Zweckbindungen an einen best immen Aufgabenbereich zur De- 
ckung des allgemeinen Finanzbedarfs gezahlt werden,  aber auch Umlagen an Zweckver- 
bände und ähnliche kommunale Zusammenschlüsse für d ie Erfüllung bestimmter Aufgaben 
gehören zu dieser Position. 
 
 Sonstige Transferaufwendungen 
 
Hier werden alle übrigen sonstigen Transferaufwendu ngen betragsmäßig dargestellt, die 
zuvor nicht besonders aufgeführt  wurden. 
 
Zu Zeile 16 „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ 
 
 
Sonstige ordentliche Aufwendungen umfassen alle Auf wendungen, die nicht den anderen 
Aufwandpositionen, den Zinsen und ähnlichen Aufwend ungen oder den außerordentlichen 
Aufwendungen zuzuordnen sind. Hier sind die sonstigen Personal- und Versorgungsaufwen- 
dungen, z.B. für Aus- und Fortbildung, Reisekosten, Ersatz für Sachschäden, Ausgleichsab- 
gabe nach dem Schwerbehindertengesetz u.a. zu erfassen. Aber auch Aufwendungen für die 
Inanspruchnahme von Rechten und Diensten, Geschäfts aufwendungen, Aufwendungen für 
Beiträge, Wertberichtigungen, Verluste aus Finanzei nlagen und Wertpapieren, Aufwendun- 
gen für besondere Finanzauszahlungen, betriebliche Steueraufwendungen und andere sons- 
tigen ordentliche Aufwendungen gehören dazu. Unter dieser Position werden auch die Auf- 
wendungen für die ehrenamtliche Tätigkeit (Ratsmitglieder u.a.) erfasst.  
 
Sonstige ordentliche Aufwendungen 
 
 
Hier werden alle übrigen sonstigen ordentlichen Aufwendungen betragsmäßig dargestellt, die 
zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. 
Zu Zeile 17 „Ordentliche Aufwendungen“ 
 
 
Hier 
werden als Ergebnis die Summen der ordentlichen Aufwendungen dargestellt .  
 
Zu Zeile 18 „Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit“ 
 
 
Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit weist die Ertragskraft aus, die sich aus der 
laufenden Tätigkeit der Gemeinde ergibt. Es umfasst  alle regelmäßig anfallenden Aufwen- 
dungen und Erträge und ist aus dem Saldo der ordent lichen Erträge (Zeile 10) und ordentli- 
chen Aufwendungen (Zeile 17) zu ermitteln. 
 
Zu Zeile 19 „Finanzerträge“ 
 
 
Hier sind insbesondere Zinsen aus gegebenen Darlehen, aber auch Dividenden oder andere 
Gewinnanteile als Erträge aus Beteiligungen sowie andere zinsähnliche Erträge als Finanzer- 
träge zu erfassen. Hierunter fallen auch die Erträge aus Wertpapieren des Umlaufvermögens, 
z.B. Tages- und Festgeldzinsen. 
 
Sonstige Finanzerträge 
 
 
Hier werden alle übrigen sonstigen Finanzerträge be tragsmäßig dargestellt, die keine Ge- 
winnanteile beinhalten. 
 
Zu Zeile 20 „Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen“

6  
 
Hier sind Zinsaufwendungen und Kreditbeschaffungsko sten aus der Inanspruchnahme von 
Fremdkapital, aber auch sonstige Finanzaufwendungen auszuweisen. Hierzu gehören nicht 
die allgemeinen Aufwendungen für den Geldverkehr, z.B. Kontoführungsgebühren.  
 
Sonstige Finanzaufwendungen 
 
 
Hier werden alle übrigen sonstigen Finanzaufwendungen betragsmäßig dargestellt, die keine 
Zinsen beinhalten. 
 
Zu Zeile 21 „Finanzergebnis“ 
 
 
Das Finanzergebnis ist der Saldo aus den Finanzertr ägen und den Zinsen und sonstigen 
Finanzaufwendungen. Damit wird u.a. deutlich, wie das Fremdkapital durch Zinsaufwendun- 
gen das Jahresergebnis beeinflusst. 
 
Zu Zeile 22 „Ordentliches Ergebnis“ 
 
 
Das ordentliche Jahresergebnis setzt sich zusammen aus dem Ergebnis der laufenden Ver- 
waltungstätigkeit (Zeile 18) und dem Finanzergebnis (Zeile 21). Es stellt ein Abbild des wirt- 
schaftlichen Handelns der Gemeinde dar.  
 
 
Zu Zeile 23 „Außerordentliche Erträge“ und 24 „Außerordentliche Aufwendungen“ 
 
 
Die Begriffe „Außerordentliche Erträge“ und „Außerordentliche Aufwendungen“ sind aus dem 
kaufmännischen Rechnungswesen abgeleitet und beinhalten Erträge und Aufwendungen, die 
„außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ anfallen. Hierunter werden solche Vorfälle 
erfasst, die ungewöhnlich in der Art, selten im vorkommen und von einiger materieller Bedeu- 
tung sind. Dabei ist auf die „Verhältnisse des Einzelfalls“ abzustellen. 
 
Zu Zeile 25 „Außerordentliches Ergebnis“ 
 
 
Das außerordentliche Ergebnis ergibt sich aus der Saldierung der außerordentlichen Erträge 
und außerordentlichen Aufwendungen. Es zeigt, inwie weit seltene und ungewöhnliche Vor- 
gänge im Haushaltsjahr aufgetreten sind, die von wesentlicher Bedeutung für die Gemeinde 
sind.  Es wird damit deutlich, in welchem Umfang un gewöhnliche Vorgänge das Jahreser- 
gebnis beeinflussen. 
 
Zu Zeile 26 „Jahresergebnis“ 
 
 
Das Jahresergebnis wird aus der Saldierung des ordentlichen Ergebnisses (Zeile 22) und des 
außerordentlichen Ergebnisses (Zeile 25) gebildet. Es zeigt das Ergebnis der voraussichtli- 
chen wirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinde. Der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 
GO NRW wird daran gemessen sowie die dadurch ausgel öste Veränderung des Eigenkapi- 
tals der Gemeinde (vgl. §41 Abs. 4 GemHVO NRW).

Eckwerte 29-5-9 -Anlage 2.xls

2474 Zeichen

Anlage 2 
Stand: 29.05.2009 
Stand/ 
geplante 
Entnahmen 
Allgemeine 
Rücklage 
Ausgleichs- 
rücklage 
voraus- 
sichtliches 
Defizit 
Schwellenwert 
nach § 76 Abs. 
1 Nr. 2 GO NRW 
Entnahme 
Allgemeine 
Rücklage 
%-Satz der 
Allgem. 
Rücklage 
Unter- bzw. 
Überschreitung 
des Schwellen- 
wertes 
5,0% 
Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € % Mio. €
01.01.2008 645,0 156,0 24,3 
Entnahme 2008 0 24,3 32,3 0,0 0,0 -32,3 
645 131,7 
01.01.2009 645,0 131,7 70,4 
Entnahme 2009 0 70,4 32,3 0,0 0,0 -32,3 
645 61,3 
01.01.2010 645,0 61,3 91,0 
Entnahme 2010 29,7 61,3 32,3 29,7 4,6 -2,6 
615,3 0
01.01.2011 615,3 0,0 61,7 
Entnahme 2011 61,7 0,0 30,8 61,7 10,0 31,0 
553,6 0,0 
01.01.2012 553,6 0,0 48,5 
Entnahme 2012 48,5 0,0 27,7 48,5 8,8 20,8 
505,1 0,0 
01.01.2013 505,1 0,0 29,0 
Entnahme 2013 29,0 0,0 25,3 29,0 5,7 3,8 
476,1 0,0 
Nachrichtlich 
Entwicklung der Allgemeine Rücklage und der Ausgleichrücklage in Bezug auf die in § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO NW 
festgelegten Schwellenwertes 
§ 76 (Fn 27) 
Haushaltssicherungskonzept 
(1) Die Gemeinde hat zur Sicherung ihrer dauerhaften Leistungsfähigkeit ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und 
darin den nächstmöglichen Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist, wenn bei der 
Aufstellung des Haushalts 
1. durch Veränderungen der Haushaltswirtschaft innerhalb eines Haushaltsjahres der in der Schlussbilanz des Vorjahres 
auszuweisende Ansatz der allgemeinen Rücklage um mehr als ein Viertel verringert wird oder 
2. in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz 
der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern oder 
3. innerhalb des Zeitraumes der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die allgemeine Rücklage aufgebraucht wird. 
Dies gilt entsprechend bei der Bestätigung über den Jahresabschluss gem. § 95 Abs. 3. 
(2) Das Haushaltssicherungskonzept dient dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde 
Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Es bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung kann nur 
erteilt werden, wenn aus dem Haushaltssicherungskonzept hervorgeht, dass spätestens im letzten Jahr der mittelfristigen 
Ergebnis- und Finanzplanung der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 wieder erreicht wird. Die Genehmigung des 
Haushaltssicherungskonzeptes kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden

Berichtsvorlage

3995 Zeichen

V/0418/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aktuelle Haushaltsentwicklung 2009 
Perspektiven für den Haushaltsplan 2010 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.06.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht
24.06.2009 Hauptausschuss Bericht
24.06.2009 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
1. Haushaltsentwicklung 2009  
Die Bewirtschaftung des Haushaltplanes 2009 entwickelt sich in den meisten Haushaltspositio-
nen wie geplant. Auf der Einnahmenseite muss jedoch aufgrund der Wirtschaftskrise mit deutli-
chen Ausfällen gerechnet werden. 
Gewerbesteuer
 
 
Der Haushaltsansatz bei der Gewerbesteuer liegt bei 270 Mio. €. Nach den bisherigen Erkennt-
nissen und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bundesweiten Steuerschätzung vom Mai 
2009 ist nach derzeitigem Stand davon auszugehen, dass die Einnahmen zum Jahresende zwi-
schen 240 bis 255 Mio. € liegen werden. Unter Berücksichtigung der entsprechend geringeren 
Umlagezahlung (Gewerbesteuerumlage, Umlage Fonds Deutsche Einheit) liegt der Nettoeffekt 
zwischen 25,5 bis 12,8 Mio. €. 
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
 
 
Infolge der wirtschaftlichen Rezession muss auch der Ansatz beim Gemeindeanteil an der Ein-
kommensteuer von geplanten 111 Mio. € um 6 Mio. € auf dann 105 Mio. € reduziert werden. 
 
Fazit
 
 
Unter Einschluss weiterer kleinerer Veränderungen ergibt sich somit für das Haushaltsjahr 2009 
voraussichtlich eine Erhöhung des bisher geplanten Defizits von rd. 45 Mio. € um weitere  17 
Vorlagen-Nr.: 
V/0418/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter 
Ruf: 
492 20 30 
E-Mail: 
WinterF@stadt-muenster.de 
Datum: 
02.06.2009 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0418/2009 
 
bis 29 Mio. €. Haushaltstechnisch könnte diese Versch lechterung im Rahmen des Nachtrags-
haushalts 2009 über die Ausgleichsrücklage aufgefangen werden. 
 
 
2. Haushaltsplan 2010
 
Grundlage der Eckwerte für 2010 und die Jahre der Finanzplanung bilden  die Daten der mittel-
fristigen Finanzplanung des beschlossenen Haushaltsplanes 2009. Unter Einschluss der bereits 
heute erkennbaren notwendigen Anpassungen ergeben sich die in der Anlage 1
 (Eckwertepa-
pier) dargestellten Haushaltseckwerte für den Gesamtergebnisplan der Jahre 2010 bis 2013 
(Hinweis: Die für 2010 zu veranschlagenden Mittel aus dem Bundeskonjunkturprogramm II sind 
noch nicht enthalten, aber ergebnisneutral.).           
 
Das Eckwertepapier mit dem Stand 29.05.2009 weist folgende Defizite aus: 
 
                                  2009:    -   70,4 Mio. € 
                                  2010:    -   91,0 Mio. € 
                                  2011:    -   61,7 Mio. € 
                                  2012:    -   48,5 Mio. € 
                                  2013:    -   29,0 Mio. € 
                              Summe:   - 300,6 Mio. €  
 
Die Inanspruchnahme des Eigenkapitals (Ausgleichsrücklage und allgemeine Rücklage) ist in 
der Anlage 2
 dargestellt. 
 
Danach wird die Ausgleichsrücklage bereits im Jahr 2010 aufgebraucht sein, so dass die allge-
meine Rücklage zum Ausgleich herangezogen werden muss. Wird die allgemeine Rücklage in 
zwei aufeinanderfolgenden Jahren um mehr als 5 % verringert, muss bereits zum anstehenden 
Haushalt ein Haushaltssicherungskonzept erstellt werden (§ 76 GO NRW).  
Nach den vorliegenden Eckwerten wird die 5 % - Grenze in den Jahren 2011 bis 2013 deutlich 
überschritten, so dass mit Beschluss zum Haushalt 2010 der Bezirksregierung ein genehmi-
gungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorzulegen wäre. 
 
Hinsichtlich der Gewerbesteuereinnahmen wird zusätzlich auf das als Anlage 3
 beigefügte 
Schaubild verwiesen. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen: 
Anlage 1:  Eckwertepapier 2010 (Ergebnisplan) – Stand 29.05.2009 
Anlage 2:  Entwicklung der Allgemeinen Rücklage u. der Ausgleichsrücklage – Stand 29.05.2009 
Anlage 3:  Schaubild Gewerbesteuereinnahmen 
Anlage 4:  Erläuterung der Haushaltseckwerte zum Ergebnisplan

Beratungsverlauf (3)

23.06.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.06.2009 Hauptausschuss
TOP 8 Bericht Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.06.2009 Rat
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0418/2009
Typ
Vorlagen
Datum
02.06.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37