V/0418/2009
Aktuelle Haushaltsentwicklung 2009
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Bild-Gewerbest.XLS-Anlage 3
352 Zeichen
Anlage 3 155 152 191 210 253 223 218 167 160 165 223 209 285 198 280 245 235 255 270 290 0 50 100 150 200 250 300 350 94 95 96 97 98 99 2000 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 400 410 420 430 440 450 460 470 Entwicklung der Gewerbesteuer 1994 - 2013 -in Mio EUR- -Hebesatz in %- Gewerbesteuererträge Hebesatzhöhe
Eckwerte 29-5-9-Anlage 4
16702 Zeichen
Anlage 4 Erläuterung der Haushaltseckwerte zum Ergebnisplan des Haushaltsplanes 0. Vorbemerkungen Ab 2008 wird der städt. Haushaltsplan nach Gesichts punkten des Neuen Kommunalen Finanzmanagements aufgestellt. Basis für die Strukt ur des Eck wertepapiers ist der Aufbau des Ergebnisplanes der Stadt Münster, der sich wied erum an den Vorgaben und dem verbindlichen Muster des Landes NRW orientiert. Dieses Eckwertepapier, das vom Grundsatz her die ei nzelnen Zeilen des Ergebnisplanes abbildet, wird dabei um Unterpunkte ergänzt. Ziel des neuen, ab dem Haushaltsjahr 2008 für alle Bereiche der Verwaltung der Stadt Münster geltenden neuen doppischen Rechnungswesens ist es, über Erträge und Aufwendungen das Ressourcenaufkommen und den Ressou rcenverbrauc h sowie den tatsächlichen Werteverzehr über Abschreibungen vollständig abzubilden. Die Haushaltseckwerte werden auf der Basis der Hand reichungen zum NKF in NW für die Kommunen unter Berücksichtigung der münsterspezifis chen Gegebenheiten im Einzelnen wie folgt erläutert: 1. Erträge Zu Zeile 01 „Steuern und ähnliche Abgaben“ Zu den kommunalen Steuern zählen die Realsteuern de s § 3 Abs. 2 AO (Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B). Darüber hinaus werden hier di e Gemeindeanteile an Gemeinschaftssteuern (Gemeindeanteil an der Einkomm enssteuer, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer) und sonstige Steuern, z.B. Vergnügungssteuer, Hundesteuer gebucht. Sonstige Steuern und ähnliche Abgaben Hier werden alle übrigen Erträge aus Steuern und äh nlichen Abgaben betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders erläutert wurden. Zu Zeile 02 „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ Zu den Zuwendungen zählen Zuweisungen und Zuschüsse als Übertragungen vom öffentlichen an den privaten Bereich oder umgekehrt , die nicht ausdrücklich für die Durchführung von Investitionen geleistet werden, z. B. Schlüsselzuweisungen und Bedarfszuweisungen vom Land, sonstige allgemeine Zu weisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke. Auch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen fallen hierunter. Allgemeine Umlagen, die vom Land oder von anderen Gemeinden (GV) ohne Zweckbindung an einen bestimmten Aufgabenbereich zur Deckung des Finanzbedarfs aufgrund eines be- stimmten Schlüssels geleistet werden. 2 Sonstige Zuwendungen und allgemeine Umlagen Hier werden alle übrigen Erträge aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. Zu Zeile 03 „Sonstige Transfererträge“ Unter sonstige Transfererträge fällt die Übertragung von Finanzmitteln, denen keine konkrete Gegenleistung der Gemeinde gegenübersteht, soweit e s sich nicht um Zuwendungen handelt. Solche Erträge sind der Ersatz von soziale n Leistungen, z.B. Sozialhilfeleistungen, die die Gemeinde ersetzt bekommt. Aber auch Schulde ndiensthilfen u.a. werden als Transfererträge ausgewiesen. Sonstige Transfererträge Hier werden alle übrigen Erträge aus sonstigen Tran sfererträgen betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. Zu Zeile 04 „Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte“ Unter öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten wer den Verwaltungsgebühren aus der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen und Amtsh andlungen, z.B. Passgebühren, Genehmigungsgebühren usw., erfasst. Auch Benutzungs gebühren und ähnliche Entgelte sowie zweckgebundene Abgaben für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und Anlagen und für die Inanspruchnahme wirtschaftliche r Dienstleistungen, z.B. von Einrichtungen der Abwasserbeseitigung, werden hier erfasst. Auch Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge und von Sonderposten für den Gebührenausgleich fallen hierunter. Sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Hier werden alle übrigen Erträge aus sonstigen öffe ntlich-rechtlichen Leistungsentgelten betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. Zu Zeile 05 „Privatrechtliche Leistungsentgelte“ Die Gemeinde beschafft ihre Finanzmittel nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 GO NRW auch aus Entgelten für erbrachte Leistungen. Wenn diesen ein privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt, z.B. bei Verkauf, Miete und Pachten, Eintrit tsgeldern, sind diese als Erträge hier auszuweisen. Aber auch Erträge aus Erbaurechtsverhältnissen gehören dazu. Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte Hier werden alle übrigen Erträge aus privatrechtlic hen Leistungsendgelten betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. Zu Zeile 06 „Kostenerstattungen und Kostenumlagen“ Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen sind solche, die von der Gemeinde aus der Erbringung von Gütern und Dienstleistungen für eine andere Stelle, die diese vollständig oder anteilig erstattet, erwirtschaftet werden. Der Erstattung liegt i.d.R. ein auftragsähnliches Verhältnis zu Grunde. Unerheblich ist, auf welcher Rechtsgrundlage die Erstattungspflicht beruht und ob die Erstattung die Kosten des Empfängers voll oder nur teilweise deckt. Wenn die Aufwendungen der Gemeinde, die im Auftrag eines Dritten geleistet wurden, nicht exakt berechnet, sondern pauschal ermittelt und in Rechnung gestellt werden, handelt es sich um eine Kostenumlage. Dazu zählen jedoch nicht die Uml agen, die von Umlageverbänden zur allgemeinen Finanzierung ihres Haushalts erhoben werden. 3 Sonstige Kostenerstattungen und Kostenumlagen Hier werden alle übrigen Erträge aus sonstigen Kost enerstattungen und Kostenumlagen betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. Zu Zeile 07 „Sonstige ordentliche Erträge“ Als Auffangposten sind hier alle Erträge einer Geme inde, die nicht den anderen Ertragspositionen zuzuordnen sind, z.B. ordnungsrec htliche Erträge (Bußgelder u.a.), Säumniszuschläge und dgl., Erträge aus der Inanspru chnahme von Bürgschaften und Gewährverträgen, Verzinsung der Gewerbesteuer nach § 233a AO, Konzessionsabgabe, zu erfassen. Aber auch Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen (bei Erlösen über Buchwert) sowie die ertragswirksame Änderung v on Bestandskonten gehören dazu. Außerdem fallen Erträge aus der Auflösung von sonst igen Sonderposten sowie nicht zahlungswirksame Erträge hierunter. Sonstige ordentliche Erträge Hier werden alle sonstigen ordentlichen Erträge bet ragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. Zu Zeile 08 „Aktivierte Eigenleistungen“ Erstellt die Gemeinde selbstaktivierungsfähige Vermögensgegenstände, so stellt deren Wert einen Ertrag dar, der hier auszuweisen ist. Diese P osition ist die Gegenposition zu den Auf- wendungen der Gemeinde zur Herstellung von Anlagevermögen, sofern diese Aufwendungen auch Herstellungskosten nach § 33 Abs. 3 GemHVO NRW darstellen, z.B. Materialaufwand und Personalaufwand für selbst erstellte Gebäude, Spielgeräte, usw. Zu Zeile 09 „Bestandsveränderungen“ Erhöht sich der Bestand an fertigen oder unfertigen Erzeugnissen im Vergleich zum Vorjahr, so stellt dies einen Ertrag dar, der hier auszuweis en ist. Grundlage der Ermittlung der Bestandsveränderungen ist die Inventur zum Bilanzstichtag. Bestandsveränderungen können sich aus Mengen- und/oder Bewertungsänderungen erge ben, so dass hier auch ggf. ein „negativer Ertrag“ durch Verminderung des Bestandes ausweisen ist. Zu Zeile 10 „Ordentliche Erträge“ Hier werden als Ergebnis die Summen der ordentlichen Erträge dargestellt . 2. Aufwendungen Zu Zeile 11 „Personalaufwendungen“ Hierzu gehören alle anfallenden Aufwendungen für di e Beamten und tariflich Beschäftigten sowie für weitere Personen, die auf Grund von Arbei tsverträgen beschäftigt werden. Aufwandswirksam sind die Bruttobeträge einschließli ch der Lohnnebenkosten, z.B. Sozialversicherungsbeiträge. Die jährlichen Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für die Beschäftigten zählen auch zu dieser Position. Als Beiträge zu Versorgungskassen fallen z.B. die Arbeitgeberanteile zur Zusatzversorgungskasse hierunter. 4 Sonstige Personalaufwendungen Hier werden alle übrigen Personalaufwendungen betra gsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. Zu Zeile 12 „Versorgungsaufwendungen“ Hierzu gehören alle anfallenden Versorgungsleistung en, auch für Angehörige der ausge- schiedenen Beschäftigten, soweit die Aufwendungen n icht bereits durch Rückstellungen berücksichtigt wurden. Ebenso sind weitere Aufwendungen, z.B. Beiträge zur Sozialversiche- rung, Beihilfen zu berücksichtigen. Ggf. können auc h zusätzlich Zuführungen zu Pensions- rückstellungen anfallen, soweit sich die Ansprüche für den Kreis der Versorgungsempfänger verändert haben, z.B. durch Veränderungen der Sterbetafeln, die zur Berechnung der Rück- stellungen herangezogen werden. Die jährlichen Umla gezahlungen an Versorgungskassen für Beamte können ganz oder teilweise Aufwendungen sein. Der Wertansatz der Pensions- rückstellungen ist zu einem Abschlussstichtag nur dann herab zu setzen, wenn er höher ist, als es dem Barwert der noch in Zukunft zu leistenden Versorgungszahlungen entspricht. Zu Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ Hier sind alle Aufwendungen, die mit dem gemeindlic hen Verwaltungshandeln („Betriebzweck“) bzw. Umsatz- oder Verwaltungserlös en wirtschaftlich zusammenhängen, auszuweisen. Die Aufwendungen für Energie, Wasser, Abwasser, Aufwendungen für die Unterhaltung (inkl. Reparatur, Fremdinstandsetzung) und die Bewirtschaftung des Anlagevermögens, aber auch Kostenerstattungen an Dritte. Auch weitere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen sind hierunter zu erfassen, z. B. für die Schülerbeförderung oder für Lernmittel. Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Hier werden alle übrigen sonstigen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. Zu Zeile 14 „Bilanzielle Abschreibungen“ Der Ressourcenverbrauch, der durch die Abnutzung de s Anlagevermögens entsteht, wird über die Abschreibung erfasst. Sie sind während der Nutzungsdauer des angeschafften oder hergestellten Vermögensgegenstandes jährlich z u ermitteln und hier auszuweisen. Auch die Sofortabschreibungen geringwertiger Vermög ensgegenstände sowie außerplan- mäßige Abschreibungen werden hier erfasst. Sonstige bilanzielle Abschreibungen Hier werden alle übrigen sonstigen bilanziellen Abschreibungen betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. Zu Zeile 15 „Transferaufwendungen“ Hierunter sind alle Leistungen der Gemeinde an Drit te zu erfassen, die von der Gemeinde gewährt werden, ohne dass die Gemeinde dadurch eine n Anspruch auf eine konkrete Gegenleistung erwirbt. Sie beruhen i.d.R. auf einse itigen Geschäftsvorfällen und nicht auf einem Leistungsaustausch. Diese Art gemeindlicher L eistungen stellen Transferleistungen dar und sind von der Gemeinde als Aufwendungen in d er Ergebnisrechnung zu erfassen (Transferaufwendungen). Darunter fallen insbesonder e gemeindliche Hilfen an private Haushalte (Sozialtransfers). Typisch dafür sind Lei stungen der Sozialhilfe, der Jugendhilfe, Leistungen an Arbeitssuchende, Leistungen an Kriegs opfer und ähnliche Anspruchsbe- rechtigte, Leistungen an Asylbewerber sowie sonstig e soziale Leistungen. Aber auch 5 Hilfen der Gemeinde an Unternehmen (Subventionen) f allen hierunter. Als Transferaufwen- dungen werden daher z.B. Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, Schulden- diensthilfen u.a., erfasst. Die Steuerpflichten de r Gemeinde sind hierunter nicht zu erfas- sen. Auch Umlagen, die ohne Zweckbindungen an einen best immen Aufgabenbereich zur De- ckung des allgemeinen Finanzbedarfs gezahlt werden, aber auch Umlagen an Zweckver- bände und ähnliche kommunale Zusammenschlüsse für d ie Erfüllung bestimmter Aufgaben gehören zu dieser Position. Sonstige Transferaufwendungen Hier werden alle übrigen sonstigen Transferaufwendu ngen betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. Zu Zeile 16 „Sonstige ordentliche Aufwendungen“ Sonstige ordentliche Aufwendungen umfassen alle Auf wendungen, die nicht den anderen Aufwandpositionen, den Zinsen und ähnlichen Aufwend ungen oder den außerordentlichen Aufwendungen zuzuordnen sind. Hier sind die sonstigen Personal- und Versorgungsaufwen- dungen, z.B. für Aus- und Fortbildung, Reisekosten, Ersatz für Sachschäden, Ausgleichsab- gabe nach dem Schwerbehindertengesetz u.a. zu erfassen. Aber auch Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten, Geschäfts aufwendungen, Aufwendungen für Beiträge, Wertberichtigungen, Verluste aus Finanzei nlagen und Wertpapieren, Aufwendun- gen für besondere Finanzauszahlungen, betriebliche Steueraufwendungen und andere sons- tigen ordentliche Aufwendungen gehören dazu. Unter dieser Position werden auch die Auf- wendungen für die ehrenamtliche Tätigkeit (Ratsmitglieder u.a.) erfasst. Sonstige ordentliche Aufwendungen Hier werden alle übrigen sonstigen ordentlichen Aufwendungen betragsmäßig dargestellt, die zuvor nicht besonders aufgeführt wurden. Zu Zeile 17 „Ordentliche Aufwendungen“ Hier werden als Ergebnis die Summen der ordentlichen Aufwendungen dargestellt . Zu Zeile 18 „Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit“ Das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit weist die Ertragskraft aus, die sich aus der laufenden Tätigkeit der Gemeinde ergibt. Es umfasst alle regelmäßig anfallenden Aufwen- dungen und Erträge und ist aus dem Saldo der ordent lichen Erträge (Zeile 10) und ordentli- chen Aufwendungen (Zeile 17) zu ermitteln. Zu Zeile 19 „Finanzerträge“ Hier sind insbesondere Zinsen aus gegebenen Darlehen, aber auch Dividenden oder andere Gewinnanteile als Erträge aus Beteiligungen sowie andere zinsähnliche Erträge als Finanzer- träge zu erfassen. Hierunter fallen auch die Erträge aus Wertpapieren des Umlaufvermögens, z.B. Tages- und Festgeldzinsen. Sonstige Finanzerträge Hier werden alle übrigen sonstigen Finanzerträge be tragsmäßig dargestellt, die keine Ge- winnanteile beinhalten. Zu Zeile 20 „Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen“ 6 Hier sind Zinsaufwendungen und Kreditbeschaffungsko sten aus der Inanspruchnahme von Fremdkapital, aber auch sonstige Finanzaufwendungen auszuweisen. Hierzu gehören nicht die allgemeinen Aufwendungen für den Geldverkehr, z.B. Kontoführungsgebühren. Sonstige Finanzaufwendungen Hier werden alle übrigen sonstigen Finanzaufwendungen betragsmäßig dargestellt, die keine Zinsen beinhalten. Zu Zeile 21 „Finanzergebnis“ Das Finanzergebnis ist der Saldo aus den Finanzertr ägen und den Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen. Damit wird u.a. deutlich, wie das Fremdkapital durch Zinsaufwendun- gen das Jahresergebnis beeinflusst. Zu Zeile 22 „Ordentliches Ergebnis“ Das ordentliche Jahresergebnis setzt sich zusammen aus dem Ergebnis der laufenden Ver- waltungstätigkeit (Zeile 18) und dem Finanzergebnis (Zeile 21). Es stellt ein Abbild des wirt- schaftlichen Handelns der Gemeinde dar. Zu Zeile 23 „Außerordentliche Erträge“ und 24 „Außerordentliche Aufwendungen“ Die Begriffe „Außerordentliche Erträge“ und „Außerordentliche Aufwendungen“ sind aus dem kaufmännischen Rechnungswesen abgeleitet und beinhalten Erträge und Aufwendungen, die „außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ anfallen. Hierunter werden solche Vorfälle erfasst, die ungewöhnlich in der Art, selten im vorkommen und von einiger materieller Bedeu- tung sind. Dabei ist auf die „Verhältnisse des Einzelfalls“ abzustellen. Zu Zeile 25 „Außerordentliches Ergebnis“ Das außerordentliche Ergebnis ergibt sich aus der Saldierung der außerordentlichen Erträge und außerordentlichen Aufwendungen. Es zeigt, inwie weit seltene und ungewöhnliche Vor- gänge im Haushaltsjahr aufgetreten sind, die von wesentlicher Bedeutung für die Gemeinde sind. Es wird damit deutlich, in welchem Umfang un gewöhnliche Vorgänge das Jahreser- gebnis beeinflussen. Zu Zeile 26 „Jahresergebnis“ Das Jahresergebnis wird aus der Saldierung des ordentlichen Ergebnisses (Zeile 22) und des außerordentlichen Ergebnisses (Zeile 25) gebildet. Es zeigt das Ergebnis der voraussichtli- chen wirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinde. Der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 GO NRW wird daran gemessen sowie die dadurch ausgel öste Veränderung des Eigenkapi- tals der Gemeinde (vgl. §41 Abs. 4 GemHVO NRW).
Eckwerte 29-5-9 -Anlage 2.xls
2474 Zeichen
Anlage 2 Stand: 29.05.2009 Stand/ geplante Entnahmen Allgemeine Rücklage Ausgleichs- rücklage voraus- sichtliches Defizit Schwellenwert nach § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW Entnahme Allgemeine Rücklage %-Satz der Allgem. Rücklage Unter- bzw. Überschreitung des Schwellen- wertes 5,0% Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € Mio. € % Mio. € 01.01.2008 645,0 156,0 24,3 Entnahme 2008 0 24,3 32,3 0,0 0,0 -32,3 645 131,7 01.01.2009 645,0 131,7 70,4 Entnahme 2009 0 70,4 32,3 0,0 0,0 -32,3 645 61,3 01.01.2010 645,0 61,3 91,0 Entnahme 2010 29,7 61,3 32,3 29,7 4,6 -2,6 615,3 0 01.01.2011 615,3 0,0 61,7 Entnahme 2011 61,7 0,0 30,8 61,7 10,0 31,0 553,6 0,0 01.01.2012 553,6 0,0 48,5 Entnahme 2012 48,5 0,0 27,7 48,5 8,8 20,8 505,1 0,0 01.01.2013 505,1 0,0 29,0 Entnahme 2013 29,0 0,0 25,3 29,0 5,7 3,8 476,1 0,0 Nachrichtlich Entwicklung der Allgemeine Rücklage und der Ausgleichrücklage in Bezug auf die in § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO NW festgelegten Schwellenwertes § 76 (Fn 27) Haushaltssicherungskonzept (1) Die Gemeinde hat zur Sicherung ihrer dauerhaften Leistungsfähigkeit ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und darin den nächstmöglichen Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist, wenn bei der Aufstellung des Haushalts 1. durch Veränderungen der Haushaltswirtschaft innerhalb eines Haushaltsjahres der in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisende Ansatz der allgemeinen Rücklage um mehr als ein Viertel verringert wird oder 2. in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern oder 3. innerhalb des Zeitraumes der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die allgemeine Rücklage aufgebraucht wird. Dies gilt entsprechend bei der Bestätigung über den Jahresabschluss gem. § 95 Abs. 3. (2) Das Haushaltssicherungskonzept dient dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Es bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn aus dem Haushaltssicherungskonzept hervorgeht, dass spätestens im letzten Jahr der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 wieder erreicht wird. Die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden
Berichtsvorlage
3995 Zeichen
V/0418/2009
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Finanzen und Beteiligungen
Betrifft
Aktuelle Haushaltsentwicklung 2009
Perspektiven für den Haushaltsplan 2010
Beratungsfolge
23.06.2009 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Bericht
24.06.2009 Hauptausschuss Bericht
24.06.2009 Rat Bericht
Bericht:
1. Haushaltsentwicklung 2009
Die Bewirtschaftung des Haushaltplanes 2009 entwickelt sich in den meisten Haushaltspositio-
nen wie geplant. Auf der Einnahmenseite muss jedoch aufgrund der Wirtschaftskrise mit deutli-
chen Ausfällen gerechnet werden.
Gewerbesteuer
Der Haushaltsansatz bei der Gewerbesteuer liegt bei 270 Mio. €. Nach den bisherigen Erkennt-
nissen und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der bundesweiten Steuerschätzung vom Mai
2009 ist nach derzeitigem Stand davon auszugehen, dass die Einnahmen zum Jahresende zwi-
schen 240 bis 255 Mio. € liegen werden. Unter Berücksichtigung der entsprechend geringeren
Umlagezahlung (Gewerbesteuerumlage, Umlage Fonds Deutsche Einheit) liegt der Nettoeffekt
zwischen 25,5 bis 12,8 Mio. €.
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Infolge der wirtschaftlichen Rezession muss auch der Ansatz beim Gemeindeanteil an der Ein-
kommensteuer von geplanten 111 Mio. € um 6 Mio. € auf dann 105 Mio. € reduziert werden.
Fazit
Unter Einschluss weiterer kleinerer Veränderungen ergibt sich somit für das Haushaltsjahr 2009
voraussichtlich eine Erhöhung des bisher geplanten Defizits von rd. 45 Mio. € um weitere 17
Vorlagen-Nr.:
V/0418/2009
Auskunft erteilt:
Herr Winter
Ruf:
492 20 30
E-Mail:
WinterF@stadt-muenster.de
Datum:
02.06.2009
Öffentliche Berichtsvorlage
2
V/0418/2009
bis 29 Mio. €. Haushaltstechnisch könnte diese Versch lechterung im Rahmen des Nachtrags-
haushalts 2009 über die Ausgleichsrücklage aufgefangen werden.
2. Haushaltsplan 2010
Grundlage der Eckwerte für 2010 und die Jahre der Finanzplanung bilden die Daten der mittel-
fristigen Finanzplanung des beschlossenen Haushaltsplanes 2009. Unter Einschluss der bereits
heute erkennbaren notwendigen Anpassungen ergeben sich die in der Anlage 1
(Eckwertepa-
pier) dargestellten Haushaltseckwerte für den Gesamtergebnisplan der Jahre 2010 bis 2013
(Hinweis: Die für 2010 zu veranschlagenden Mittel aus dem Bundeskonjunkturprogramm II sind
noch nicht enthalten, aber ergebnisneutral.).
Das Eckwertepapier mit dem Stand 29.05.2009 weist folgende Defizite aus:
2009: - 70,4 Mio. €
2010: - 91,0 Mio. €
2011: - 61,7 Mio. €
2012: - 48,5 Mio. €
2013: - 29,0 Mio. €
Summe: - 300,6 Mio. €
Die Inanspruchnahme des Eigenkapitals (Ausgleichsrücklage und allgemeine Rücklage) ist in
der Anlage 2
dargestellt.
Danach wird die Ausgleichsrücklage bereits im Jahr 2010 aufgebraucht sein, so dass die allge-
meine Rücklage zum Ausgleich herangezogen werden muss. Wird die allgemeine Rücklage in
zwei aufeinanderfolgenden Jahren um mehr als 5 % verringert, muss bereits zum anstehenden
Haushalt ein Haushaltssicherungskonzept erstellt werden (§ 76 GO NRW).
Nach den vorliegenden Eckwerten wird die 5 % - Grenze in den Jahren 2011 bis 2013 deutlich
überschritten, so dass mit Beschluss zum Haushalt 2010 der Bezirksregierung ein genehmi-
gungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorzulegen wäre.
Hinsichtlich der Gewerbesteuereinnahmen wird zusätzlich auf das als Anlage 3
beigefügte
Schaubild verwiesen.
I. V.
gez. Bickeböller
Stadtkämmerin
Anlagen:
Anlage 1: Eckwertepapier 2010 (Ergebnisplan) – Stand 29.05.2009
Anlage 2: Entwicklung der Allgemeinen Rücklage u. der Ausgleichsrücklage – Stand 29.05.2009
Anlage 3: Schaubild Gewerbesteuereinnahmen
Anlage 4: Erläuterung der Haushaltseckwerte zum Ergebnisplan
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0418/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.06.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37