V/0499/2019/1
Photovoltaik und Klimaschutz gemeinsam mit der Bürgerschaft voranbringen
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0499/2019/1 V/0499/2019/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Photovoltaik und Klimaschutz gemeinsam mit der Bürgerschaft voranbringen Antrag Nr. A-R/0046/2018 der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Beratungsfolge 09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 09.10.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt, dass zukünftig alle Gebäude, die von der Stadt Münster neu errichtet werden und in der Folge betrieben werden, mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Voraus- setzung ist, dass die wirtschaftliche Betrachtung zu einem positiven Betriebsergebnis führt. A n- sonsten erfolgt die Vorrüstung für eine spätere Errichtung der Anlage (Statik , und Leitungsfüh- rung und ein geeigneter Unterbau). Soweit technisch möglich und wirtschaft lich sinnvoll, wird zusätzlich ein Batteriespeicher vorgesehen. Bei neu errichteten Gebäuden, die von Dritten bewirtschaftet werden, werden die kostenpflichtige Übernahme und der Betrieb der PV -Anlage auf dem Dach soweit z u- mutbar als Bedingung für die Verg abe in die Ausschreibung integriert. Für Trägerau s- schreibungen für Kindertageseinrichtungen in städtischen Gebäuden gilt abweichend, dass die PV -Anlage dem Träger kostenfrei zum Betrieb überlassen wird. Die Verwaltung wird beauftragt, Modelle zur Refinanzierung der Anlagen zu entwickeln. Um die Verpflichtung zur Errichtung einer PV-Anlage unter Berücksichtigung einer wirtschaftli- chen Betrachtung bei neu zu errichtenden Gebäuden mit aufzunehmen, werden die bisherigen Gebäudeleitlinien mittels Anlage 3 („Anhang zu den Gebäudeleitlinien Stand 26.03.2014“) er- gänzt. Zudem wird von der Verwaltung im Zuge der Bauplanung geprüft, ob sich die Dachflächen z u- sätzlich zur Photovoltaikanlage für ein Gründach eignen. In der Ergänzung der bisherigen G e- bäudeleitlinien (Anlage 3) ist der Prüfauftrag ebenfalls berücksichtigt. 2. Der Rat beschließt, in die Münsteraner Sportförderrichtlinie zukunftsgerichtete Regelungen zur Förderung von Photovoltaikanlagen und Photovoltaikanlagen mit stationären Batteriespeicher- systemen auf Gebäuden aufzunehmen. Amt für Immobilienmanagement 08.10.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Karner Telefon: 492-2379 Karner@stadt-muenster.de - 2 - V/0499/2019/1 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen von „Münsters Allianz für Klimaschutz“, dem Netzwerk für Unternehmen, im Rahmen des Beratungsprojektes ÖKOPROFIT und im Zuge der „Startberatung Energieeffizienz“ regelmäßig Informationsveranstaltungen und Beratungsangebo- te zum Thema Photovoltaik und Eigenverbrauch für Unternehmen in Münster angeboten und be- worben werden. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung begonnen hat, gemeinsam mit der Stadtwerke Münster GmbH und der Wohn+Stadtbau Münster GmbH ein PV-Mieterstrom Pilotprojekt zu ent- wickeln. Die Verwaltung wird über die Ergebnisse der gemeinsamen Erarbeitung eines EEG- kompatiblen Mieterstrommodells im Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen berichten, sobald die Entwicklung dieser zukunftsfähigen und klimafreundlichen Dienstleistung abgeschlossen ist und darlegen, ob und wie das Produkt PV-Mieterstrom im Stadtgebiet ausge- rollt werden kann. 5. Die Anträge Nr. A-R/0046/2018 „Photovoltaik und Klimaschutz gemeinsam mit der Bürgerschaft voran bringen“ der CDU-Fraktion und der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL (Anlage 1) und Nr. A-R/0056/2011 „Photovoltaik-Anlagen auf Sportflächen fördern“ der CDU-Fraktion (Anlage 2) sowie die Anregung gemäß § 24 GO NRW Nr. 00125/2018 (Anlage 4) sind in die Ausarbeitung der Vorlage eingeflossen und mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage erledigt. Die Anträge (Anlagen 1 und 2) sowie die Anregung (Anlage 4) sind damit formal erledigt. Photovoltaik und Klimaschutz gemeinsam mit der Bürgerschaft voranbringen, mit BImA und Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW kooperieren. 6. Die Stadt Münster hat ein großes Interesse daran, die gemeinsamen Klimaschutzziele von Bund, Land und Kommune zu erreichen. Dazu gehört auch der Ausbau der Erneuerbaren Energien auf 40% bis 2030. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen möglichst alle geeigneten Dachflächen öffentlicher Gebäude für Photovoltaik genutzt werden. 7. Die Verwaltung nimmt daher im Rahmen der „Allianz für den Klimaschutz“ gemeinsam mit der Stadtwerken Münster Kontakt mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) bzw. den Münsteraner Hochschulen, der BImA und weiteren öffentlichen Gebäudeverwaltungen auf, damit diese die Dächer ihrer bestehenden und neu errichteter Gebäude soweit tech- nisch möglich für PV-Anlagen bereitstellen. 8. Um die Bürgerschaft an der Nutzung der Erneuerbaren Energien intensiv zu beteiligen, sollen die PV-Anlagen soweit möglich von Bürger*innengenossenschaften – analog der Genossenschaft „Unsere Münster Energie eG“ – errichtet und betrieben werden. 9. Die Verwaltung und Stadtwerke Münster GmbH werden deshalb beauftragt, sich dafür ein- zusetzen, dass entsprechend dem Vorbild der „Unsere Münster Energie eG“ weitere Bür- ger*innengenossenschaften ins Leben gerufen werden und den erforderlichen Koordinati- onsprozess für die Gründung solcher Genossenschaften zielführend zu begleiten. 10. Die Verwaltung stellt sicher, dass auch Gebäude der städtischen Töchter sowie stadteige- nen Gebäude in die Initiative einbezogen werden. 11. Die Ergebnisse der Initiative werden dem Rat der Stadt Münster vor den Haushaltsbera- tungen für das Jahr 2020 vorgelegt. II. Finanzielle Auswirkungen Aus der o.g. Sachentscheidung entstehen unmittelbar keine finanziellen Auswirkungen. Die U m- setzung wird bei den jeweiligen Investitionsmaßnahmen zu höheren Kosten führen, werden sich aber in einem mittelfristigen Zeitraum infolge entfallender Stromkosten amortisieren. - 3 - V/0499/2019/1 Begründung: Der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen (AUKB) hat in seiner Sitzung vom 03.09.2019 auf Grund eines Änderungsantrags der CDU -Fraktion und der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL einstimmig beschlossen, dem Rat zu empfehlen, den Beschlusspunkt 1 wie fo lgt zu ergänzen: „Der Rat beschließt, dass zukünftig alle Gebäude, die von der Stadt Münster neu errichtet und in der Folge werden , mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Voraussetzung ist, dass die wirtschaftliche Betrachtung zu einem positive n Betriebsergebnis führt. Ansonsten erfolgt die Vor - rüstung für eine spätere Errichtung der Anlage (Statik und Leitungsführung). Soweit technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll, wird zusätzlich ein Batteriespeicher vorgesehen. Bei neu errichteten Gebäuden, die von Dritten bewirtschaftet werden, wird der Betrieb der PV -Anlage auf dem Dach soweit zumutbar als Bedingung für die Vergabe in die Ausschreibung integriert.“ Der Sportausschuss hat am 03.09.2019 gleichlautend beschlossen. Der Ausschuss für Lie genschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement ist in der Sitzung vom 25.09.2019 diesem Antrag mit einer weiteren Ergänzung des Beschlusspunktes 1 …spätere Errichtung der Anlage (Statik, und Leitungsführung und ein geeigneter Unterbau) gefolgt. Die Ergänzung des Beschlusspunktes 1 um einen geeigneten Unterbau und um die Aufnahme eines Batteriespeichers, sofern er technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, werden von der Verwaltung befürwortet. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien hat davon abweichend in seiner Sitzung vom 25.9.2019 der Ergänzung zum Beschlussvorschlag 1 nicht zugestimmt. Den Betrieb der PV -Anlage als Bedingung für die Vergabe in die Ausschreibung zu integrieren lehnt die Verwaltung ab. Dieser Beschluss kann nur umgesetzt werden, wenn das aktuell durch Vorlagen normierte, offizielle Trägervergabeverfahren für Kindertageseinrichtungen in Münster, das in der Z u- ständigkeit des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien liegt, diesbezüglich entsprechen d verändert würde. Mit den Vorlagen V0376/2017 und V/0089/2018 beschloss der AKJF die Grundsätze zur Vergabe von Kindertageseinrichtungen an anerkannte Träger der Jugendhilfe. Auswahlkriterien sind hierbei die Wirtschaftlichkeit, die Fachlichkeit/Pädagogik des Trägers, sowie weitere besondere Merkmale des Trägers. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeit prüft das Fachamt inwieweit der Träger die im Kinderbi l- dungsgesetz (KiBiz) festgelegten Trägeranteile zahlen wird oder aber einen städtischen Zuschuss zum Betrieb der Kita erwartet. Das KiBiz unterscheidet je nach Träger 4 verschiedene Formen mit jeweiligen Trägeranteilen von derzeit 21, 12, 9 und 4 %. Diese vom Gesetzgeber festgelegte Unte r- scheidung ermöglicht es auch finanzschwachen Trägern gegenüber finanzstärkeren Trägern im Ve r- gleich der Wirtschaftlichkeit bestehen zu können. Im Rahmen der Fachlichkeit/ Pädagogik erfolgt eine umfangreiche Bewertung an Hand eines verö f- fentlichten Kriterienkataloges zum Konzept, Sozialraumorientierung, Qual itätssicherung und diversen anderen Punkten. Im Rahmen der besonderen Merkmale werden die für diesen Standort besonderen zusätzlichen Angebote des Trägers benannt, die zu einer Bereicherung des Kitaangebotes führen. Im Ergebnis hat das in dieser Form angewandte Trägerauswahlverfahren dazu geführt, dass in Müns- ter sowohl ortsansässige Träger gestärkt wurden, als auch neue bundesweit tätige Träger ihre Täti g- keit aufgenommen haben. Die Trägerpluralität konnte hierdurch weiterhin erhöht werden. - 4 - V/0499/2019/1 Die vorgeschlagene Aufnahme des Kriteriums „ Betrieb einer PV Anlage“ als zusätzliche Bedingung für die Vergabe der Trägerschaft einer Kita hätte folgende Konsequenzen: Es handelt sich um ein weiteres Kriterium zur Wirtschaftlichkeit, welches in die Gewichtung auf- genommen werden müsste. Damit verschiebt sich die Gewichtung der Beurteilung, so dass das Kriterium der Wirtschaftlich- keit eines Trägers einen höheren Stellenwert erhält als die Fachlichkeit/ Pädagogik. Im Rahmen der Entwicklung des aktuell gültigen Trägervergabeverfahrens ist in den Beratungen mit allen am Prozess beteiligten Parteien deutlich gemacht worden, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht als erstes Merkmal unter Gleichen verstanden werden soll. Eine maximal gleiche Gewich- tung dieses Merkmals war Ergebnis des gemeinsamen Erörterungen. Die Anwendung des Kriteriums nach Trägerart führt zu einer Benachteiligung bzw. Ungleichbe- handlung finanzschwacher und kleiner Träger wie beispielsweise Elterninitiativen gegenüber fi- nanzstärkeren Trägern. Es ist zudem fraglich, ob eine Voraussetzung, die bestimmte Träger aus rein finanziellen Gründen von einer Beteiligung an einem Trägervergabeverfahren faktisch aus- schließt, einer juristischen Überprüfung standhalten würde. Um für Gleichbehandlung zu sorgen, könnte die Stadt die aus städtischen Mitteln finanzierte Anlage nur kostenfrei an Kitaträger abtre- ten. Die Finanzierung von technischen Anlagen ist nicht Bestandteil der KiBiz-bezogenen Finanzie- rung von Kindertagesseinrichtungen. Dieser Teil der Finanzierung ist aber der einzige Teil der Kosten, an denen sich Träger aufgrund der gesetzlichen Vorgaben mit einem Trägeranteil regel- mäßig tatsächlich finanziell beteiligen. Für die Kosten einer technischen Anlage als Bestandteil der Baukosten müssen die Träger in der Regel keine Finanzierung erbringen. Zudem sind ent- sprechende technische Anlagen bisher Bestandteil der betriebsbereiten Kita, für deren Erstellung eine Investor/Bauherr verantwortlich ist, für die er die Baukosten trägt und eine Refinanzierung über die Miete erhält. Darüber hinaus ist der Investor/Bauherr auch für die Kosten der Instandhal- tung zuständig. Für diese Kosten hat ein Träger, der eine solche Einrichtung mit PV-Anlage an- mietet, keine finanziellen Zuschussanteile gemäß KiBiz, da diese nur bei Kitas im Eigentum aus- gezahlt werden. Die mit dem Betreiben einer PV Anlage verbundene organisatorische Aufwand ist für Träger eine zusätzliche Aufgabe, die nicht als eine mit dem Betrieb einer Kita als Jugendhilfeträger zu ver- bindende Aufgabe zu sehen ist. Insbesondere kleine Träger sind dadurch zusätzlich belastet. Neben dem verwaltungstechnischen Aufwand und dem erforderlichen Know-how entstehen auch in diesem Zusammenhang zusätzliche Kosten, die nicht zu den Regelkosten der KiBiz- Finanzierung gehören. Der Beschlussvorschlag berücksichtigt alle im Verfahren abgestimmten Änderungs- und Ergänzungs- vorschläge. I. V. gez. Matthias Peck Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0499/2019/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.10.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37