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V/0056/2025

Migrationsleitbild 2025-2030

Vorlagen 30.01.2025

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Anlage 1 - Bericht zum Migrationsleitbild 2025 2030

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Anlage 1 - Bericht zum Migrationsleitbild 2025 2030

114518 Zeichen

1 
 
 
1.Entwurf - Arbeitsversion 
Migrationsleitbild  
2025 | 2030 
Migrationsleitbild
d

Migrationsleitbild der Stadt Münster 
 
 
 
Überarbeitete Auflage 
des Migrationsleitbildes 
4. Fassung 2025 
 
 
 
 
 
Herausgeberin: 
Stadt Münster 
Kommunales Integrationszentrum Münster  
im Amt für Migration und Integration 
 
Klemensstraße 10 
48143 Münster 
ki-muenster@stadt-muenster.de 
Tel. 02 51/4 92-70 81 
 
 
 
Verantwortliche: 
Helga Sonntag 
Dr. Ipek Wiesmann 
Ximena Meza Correa-Flock 
 
Alesja Meiber (Verwaltung) 
Frauke von der Assen (Layout) 
Robert Below (Lektorat) 
 
Hans Wietert-Wehkamp (Moderation) 
Tobias Fabinger (wissenschaftliche Begleitung) 
 
Copyright Stadt Münster, Februar 2025

3 
 
 
Migrationsleitbild 2025 | 2030 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
es ist mir eine große Freude, Ihnen das Migrationsleitbild der 
Stadt Münster für die Jahre 2025 -2030 vorzustellen. Nach der 
ersten Ausgabe, die im Jahr 2008 vom Rat beschlossen wurde, 
liegt nun die vierte Auflage des Migrationsleitbildes vor. Es ist 
das Ergebnis eines fast zweijährigen umfangreichen und breit 
angelegten Partizipationsprozesses.  
Nach 20 Jahren intensiver Auseinandersetzung und Dialog mit 
der Stadtgesellschaft haben sich unsere Perspektive auf das 
Thema Migration und das Zusammenleben in uns erer Stadt 
verändert, die Chancen haben sich in vielen Lebensbereichen deutlich verbessert. Mit einer 
gelingenden Integration schaffen wir die Grundlage für den Zusammenhalt in unserer 
Gesellschaft. 
Der Leitbildprozess ist getragen von einem großen Engagem ent zahlreicher städtischer, 
regionaler Akteurinnen und Akteure. Seine Stärke liegt auch in der Anwendung innovativer und 
kreativer Beteiligungsformate, die das Konzept inhaltlich vertieft und die Aufgabenbereiche 
geschärft haben.  
Die Verwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, ihre Prozesse und Strategiekonzepte in 
unterschiedlichen Bereichen und Handlungsfeldern mit dem Migrationsleitbild zu verknüpfen. 
So schaffen wir die Basis für eine wirkungsvolle Gegenseitigkeit und für ein effizientes 
Verwaltungshandeln.  
In Zukunft steht die Stadtteil- und Quartiersentwicklung im Fokus mit zielgenauen Strategien und 
Maßnahmen gegen Rassismus und für eine gerechte Teilhabe in allen Lebensbereichen: In Arbeit 
und Wirtschaft, in Bildung, Gesundheit, Kinder- und Jugendhilfe, Sport oder Kultur.  
Die Gestaltung von Migration, Integration und Vielfalt ist eine Zukunftsaufgabe, die uns und 
künftige Generationen beschäftigen wird. Alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihrer 
Migrationsgeschichte, sind eingeladen, sich aktiv an der Gestaltung unserer Stadt zu beteiligen. 
Die Stadt Münster setzt als Stadt des Westfälischen Friedens und des Dialogs Zeichen und geht in 
der kommunalen Integrationspolitik mit gutem Beispiel voran.

4 
 
 
Ich lade Sie herzlich ein, sich gemeinsam mit uns auf den Weg zu machen und an der Gestaltung 
unserer weltoffenen Stadt mitzuwirken, in der wir alle in Zukunft auch weiterhin gut 
zusammenleben können. 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister der Stadt Münster

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Migrationsleitbild 2025 | 2030 
Sehr geehrte Damen und Herren,  
„Mehr denn je“ – mit diesen Worten muss ich dieses Vorwort 
leider beginnen. Mehr denn je erleben wir eine Zeit, in der 
eingewanderte Menschen stigmatisiert werden und 
„Migration“ in der politischen Rhetorik – meist negativ 
konnotiert – allgegenwärtig ist.  
Rassismus und Diskri minierung erheben sich wie ein Schatten 
über uns und verdunkeln eine progressive, interkulturelle 
Entwicklung. Kinder fragen ihre Eltern verunsichert, ob sie bald 
das Land verlassen müssen. Fremdenfeindliche Äußerungen 
werden in politischen Kreisen zunehmend hemmungslos ausgesprochen. In Fragen der Migration 
erleben wir eine besorgniserregende Rückentwicklung – eine traurige Realität unserer Zeit. 
Zugleich gibt es in der Gesellschaft ein breites Engagement gegen Rassismus. In Münster 
demonstrierten 2024 meh rere zehntausend Menschen gegen Rechtsextremismus. Zahlreiche 
engagierte Personen und Initiativen, darunter viele junge Leute, leisten in Münster dauerhaft 
antirassistische Arbeit.  
Die neu erarbeitete Version des Migrationsleitbildes der Stadt Münster ist ein wichtiger Baustein 
für eine stabile und vielfältige demokratische Gesellschaft. Eine Vision, geschaffen durch die 
Zusammenarbeit engagierter Menschen aus der Gesellschaft, aus Vereinen, staatlichen 
Institutionen und auch – teilweise – aus der Politik. Ihnen allen gebührt mein Dank. Der Prozess 
war geprägt von intensivem Austausch und gegenseitigem Lernen. Allein die Zusammenarbeit 
war bereichernd und ein Schritt hin zu mehr Interkulturalität und gelebter Diversität. 
Diskussionen auf Augenhöhe, die krit ische Auseinandersetzung mit postkolonialen Strukturen 
und die Reflexion über rassismuskritische Ansätze haben die Beteiligten ebenso weitergebracht 
wie die Themen, die wir in Einigkeit und Harmonie erarbeitet haben. 
Mein besonderer Dank gilt dem Team des Kommunalen Integrationszentrums, das diesen Prozess 
erarbeitet, begleitet und koordiniert hat. Sie sind ein Beispiel für gelebten Zusammenhalt. 
Menschen aus verschiedenen Ländern haben hier mit Fachwissen, Engagement und Überzeugung 
zusammengearbeitet. Mei n besonderer Dank gilt diesem internationalen Team, das in der

6 
 
 
Stadtverwaltung beispielhaft vorangeht, wenn es um interkulturelle Zusammenarbeit geht. 
Danke für euer Engagement und eure herausragende Arbeit! 
Nun liegt das neue Migrationsleitbild vor uns – überarbeitet, durchdacht und notwendiger denn 
je. Es soll als Orientierung und Richtlinie für Münsteraner Behörden und die Stadtgesellschaft 
dienen. Mit seiner Umsetzung erhoffen wir uns eine bessere Einbindung und bessere 
Bedingungen für migrierte Menschen in unserer Stadt. Doch das ist kein leichtes Unterfangen. Die 
ohnehin knappen Mittel für Migration und Integration werden weiter gekürzt. Projekte zur 
Unterstützung Geflüchteter verlieren ihre Finanzierung oder werden gänzlich gestrichen. 
Es liegt an uns, neue Wege zu finden, Netzwerke aufzubauen und vor allem wachsam zu bleiben, 
um dieses Leitbild in der Mitte der Gesellschaft zu verankern. Es liegt in der Verantwortung der 
führenden Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, dieses Leitbild im Blick zu behalte n und 
sicherzustellen, dass es in der täglichen Arbeit der Behörden präsent bleibt. 
Die Verantwortung tragen auch die politischen Akteurinnen dieser Stadt. Als Vorsitzende des 
politischen Gremiums, das die Aufgabe hat, die Stimme der Migrantinnen in Münster zu vertreten, 
bedanke ich mich herzlich bei allen Beteiligten – und hoffe, dass wir eines Tages kein 
Migrationsleitbild mehr benötigen werden, weil eine interkulturelle Gesellschaft 
selbstverständlich geworden ist. 
 
Maria Adela Salinas 
Vorsitzende des Integrationsrates der Stadt Münster

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Migrationsleitbild 2025 | 2030 
Inhaltsverzeichnis 
 
1. Präambel ............................................................................................................................................ 8 
2. Einleitung ........................................................................................................................................... 9 
3. Grundsätze ...................................................................................................................................... 10 
4. Rahmen- und Kontextbedingungen ............................................................................................ 12 
5. Begriffsverständnis ......................................................................................................................... 14 
6. Übergreifende Handlungsfelder .................................................................................................. 15 
6.1 Überwindung von Rassismus und Diskriminierungssensibilität .................................................. 15 
6.2 Ausbau und Förderung von Kommunikations- und Vernetzungsstrukturen .......................... 17 
6.3 Stadtteil- und Quartiersentwicklung .................................................................................................... 20 
7. Schwerpunkt Handlungsfelder im Zeitraum 2025 |2030 ......................................................... 24 
7.1 Arbeit und Wirtschaft ................................................................................................................................. 24 
7.2 (Politische) Partizipation und zivilgesellschaftliches Engagement ............................................. 31 
7.3 Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltungen ................................................................. 36 
8. Übergeordnete Ziele für die Gestaltung von wichtigen Lebensfeldern ................................. 39 
8.1 Stärkung der Teilhabe an rechtlicher Beratung und an Möglichkeiten des Rechtssystems 40 
8.2 Stärkung der Teilhabe an Bildung und Erhöhung der Sprachkompetenzen ............................ 41 
8.3 Stärkung der Teilhabe an Gesundheit und Pflege ............................................................................. 45 
8.4 Stärkung der Teilhabe an Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe ............................................. 47 
8.5 Gutes Wohnen für alle – gleichberechtigte Teilhabe am Wohnungsmarkt ............................. 49 
8.6 Stärkung der Teilhabe am Sport ............................................................................................................. 51 
9. Glossar .............................................................................................................................................. 54 
10. Am Überarbeitungsprozess des Leitbildes beteiligte Institutionen, Organisationen, 
Initiativen und weitere Akteur*innen ............................................................................................. 58

8 
 
 
1. Präambel 
Wir leben in einer pluralen und dynamischen Stadtgesellschaft und erkennen die verschiedenen 
Lebenslagen und Bedürfnisse der Menschen an. Vor dem Hintergrund vielfältiger Aufgaben und 
Lernprozesse geht es in Münster darum, immer wieder den konstruktiven Dialog zu suchen und 
eine Kul tur des Miteinanders zu fördern. Ein wichtiges Ziel in diesem Zusammenhang ist die 
Verwirklichung von gleichberechtigten Teilhabechancen für alle Menschen.  
Seit Langem finden Menschen mit Migrationsvorgeschich te/ internationaler (Familien -) 
Geschichte in Münster eine Heimat. Das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher 
Herkunft, Weltanschauung und Religion ist eine Bereicherung und Chance für unsere Stadt, es 
trägt zu ihrer diversitätssensiblen Lebensweise bei. Gemeinsam wollen wir d ie Potenziale, die 
darin liegen, zum Wohl und zur nachhaltigen Entwicklung der Stadt und ihrer Menschen nutzen. 
Die Realisierung von gleichberechtigten Teilhabechancen für alle Einwohnenden  Münsters ist 
eine gesamtstädtische Aufgabe. Innerhalb der Verwaltung spielt sie als r essortübergreifende 
Aufgabe in jedem Handlungsbereich und auf jeder Verwaltungsebene eine wichtige Rolle. Eine 
Vielzahl von Dezernaten, Ämtern und Tochtergesellschaften arbeitet an dieser Aufgabe mit. Eine 
zentrale Rolle übernehmen auch die vielen anderen Akteur*innen aus der Stadtgesellschaft: die 
Migrant*innenselbstorganisationen, zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen aus den 
Bereichen Bildung, Kultur und politisches Engagement, sowie politische Gremien, Kammern und 
Gewerkschaften, die Polizei und die Wirtschaft. 
Das Ziel des vorliegenden Konzeptes ist, Münster nach den Prinzipien „gelebte Vielfalt” und 
„gerechte Verteilung der Chancen“ zu einer weltoffe nen und diskriminierungsfreien  Stadt 
weiterzuentwickeln, in der die Achtung der Menschen rechte sowie die Wahrung des sozialen 
Friedens oberste Priorität besitzen.

9 
 
 
Migrationsleitbild 2025 | 2030 
2. Einleitung 
Das vorliegende Migrationsleitbild  ist das Ergebnis einer zweijährigen Zusammenarbeit vieler 
verschiedener Akteur*innen. An seiner Ent stehung beteiligten sich ca. 130 Organisationen und 
insgesamt 400 Personen aus den verschiedensten Bereichen, sowohl kommunale als auch 
regionale. In dem Partizipationsprozess wurde darauf geachtet, auch neue Gruppen mit 
einzubeziehen, beispielsweise verstärkt junge Menschen. So war a m Entwicklungsprozess des 
Leitbildes das interkulturelle Jugendtheater "Cactus Junges Theater" beteiligt, welches die Inhalte 
des Migrationsleitbildes mit zwei  Theaterworkshops bereicherte und Sichtweisen von 
Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte/ interna tionaler (Familien -) Geschichte einbrachte . 
Außerdem entwickelten Studierende der katho (Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen) 
im Rahmen eines Seminars relevante Inhalte für das Leitbild.  
Zu Beginn dieses Partizipationsprozesses einigten sich die Beteiligten darauf, drei Schwerpunkt-
Handlungsfelder zu definieren, die in Teilzielen konkretisiert werden. Das hier vorliegende 
Konzept gilt für den Zeitraum 2025-2030. In dieser Zeitspanne gibt das Leitbild den Akteur*innen 
einen Rahmen und Orientierung für die gemeinsame Arbeit an einer vielfältigen Stadt, an deren 
Lebensbereichen alle Menschen gleichberechtigt teilhaben. In diesem Zeitraum sollen Ziele der 
Schwerpunkt-Handlungsfelder wirklich erreicht werden und sichtbare Wirkungen 
hervorbringen. Diese Handlungsfelder sind: Arbeit und Wirtschaft, (Politische) Partizipation und 
zivilgesellschaftliches Engagement sowie Interkulturelle Öffnung der Verwaltungen.  
Weitere Aufgaben stellen sich den Akteur*innen in weiteren Handlungsfeldern, die im Leitbild als 
wichtige Lebensfelder bezeichnet werden. Die aus dem Prozess hervorgegangen Leitziele der 
Lebensfelder werden mithilfe von Umsetzungsperspektiven konkretisiert, welche zu einer 
Stärkung der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen führen.  
Übergreifende Themen ziehen sich durch alle Handlungsfelder: Überwindung von Rassismus, 
Kommunikation und Vernetzung sowie Stadtteil - und Quartiersorientierung sind 
Querschnittsaufgaben, die in allen Handlungsfeldern beachtet werden müssen. 
Der Umsetzungsprozess beginn t nach der Verabschiedung des Migrationsleitbildes durch den 
Rat der Stadt Münster. Die Akteur*innen arbeiten weiter zusammen und entwickeln im Zuge der 
Umsetzung neue Ideen, können vorgeschlagene Maßnahmen noch genauer abstimmen. Die  
Gesellschaft ist in Bewegung.

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3. Grundsätze 
Die gemeinsame Arbeit an der gerechten Gestaltung der Vielfalt der Stadtgesellschaft umfasst 
alle Lebensbereiche und wird im Migrationsleitbild als kommunale Querschnittsaufgabe 
begriffen. Daher werden Ziele und Teilziele  bzw. Umsetzungsperspektiven für alle kommunalen 
Handlungsfelder bestimmt. Ziele sind nach Möglichkeit wirkungsorientiert formuliert, sollen also 
Anhaltspunkte für die wirkliche Veränderung des Handelns bzw. der Strukturen geben. 
Maßnahmen werden durchgeführt und es f indet ein Controlling in den Handlungsfeldern statt, 
welches die Wirksamkeit überprüft. Akteur*innen und Institutionen werden so zur Schaffung 
neuer Strategien und Konzeptionen angeregt.  
Integration ist ein dynamischer Prozess, so dass immer wieder neue P erspektiven und 
Handlungsansätze in den Blick zu nehmen und umzusetzen sind. In Münster wurde dieser Prozess 
mit der Erarbeitung des ersten Leitbildes, das 2008 verabschiedet wurde, begonnen und seither 
als fortlaufende Aufgabe aller verstanden. In einem Rhythmus von fünf Jahren wird die schriftliche 
Fassung des Migrationsleitbildes, die einen verbindlichen Rahmen für kommunale 
Handlungsansätze liefert , den aktuellen Bedingungen angepasst. Für das vorliegende Leitbild 
erfolgte die Anpassung im Rahmen eines zweijährigen Partizipationsprozesses. Dieser umfasste 
eine Vielzahl von Akteur*innen, die in Veranstaltungen und Workshops nicht nur ihre Erfahrungen 
und Sichtweisen einbrachten, sondern auch die wesentliche Ausrichtung und Priorisierung der 
Handlungsfeder miteinander aushandelten. Zudem knüpft das Migrationsleitbild an bestehende 
Maßnahmen an, die z.B. in der Standortstrategie 2030+, der kommunalen Gesundheitskonferenz 
oder auch in Projekten des Kommunalen Integrationszentrums verankert sind und nimmt 
Impulse auf, damit Integration möglichst umfassend gedacht werden kann. 
Die Umsetzung des Migrationsleitbildes in den Jahren 2025-2030 wird im Wesentlichen von den 
beteiligten Akteur*innen der Handlungsfelder gestaltet. Darüber hinaus sind alle Menschen in 
Münster dazu eingeladen, an der Erreichung der Ziele des Leitbildes mitzuwirken und sich 
einzubringen.  
Bei der Formulierung der Leit - und Teilziele wurde auf das „Wir“  als Subjekt der Ziele und 
Maßnahmen verzichtet. Eine sprachliche Konstruktion von „Wir und  die Anderen“ wird ebenso 
vermieden wie auch das „Fremdmachen“ und Konstruieren von gesellschaftlichen Gruppen. 
Damit wird ein Bewusstseinswandel vorangetrieben: Es gibt eine gemeinsame Stadtgesellschaft,

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Migrationsleitbild 2025 | 2030 
in der alle Menschen gleichberechtigte Mitgestalten de sind und nicht etwa lediglich 
Adressat*innen von Maßnahmen. D ie Handlungsorientierung des Migrationsleitbildes  richtet 
sich somit an die Stadtgesellschaft als Ganzes. Integration wird als vielseitiger und wechselseitiger 
Prozess verstanden, der von den Aktivitäten aller beteiligten Gruppen lebt.  
Die Ziele sind nicht so formuliert, dass sie erreicht werden „sollen“. Auf diese Formulierung wurde 
verzichtet. Die Formulierung erfolgt vielmehr als „Ist -Zustand“ – die gelungene 
Zukunftsgestaltung wird vorweggenommen. Dadurch wird Motivation freigesetzt und eine hohe 
Verbindlichkeit ausgedrückt.  
Weitere Hinweise zu den Grundsätzen des Migrationsleitbildes finden sich auc h im Kapitel 5 . 
„Begriffsverständnisse“.

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4. Rahmen- und Kontextbedingungen 
Globalisierungsprozesse prägen auch die Entwickl ung in der Stadtgesellschaft. 24,6  %1 der 
Bevölkerung in Münster weisen Migrationsvorgeschichte/ internationale (Familien -) Geschichte 
auf, in der Stadt leben Menschen aus 182 Ländern. Die städtische Lebensrealität ist vo n großer 
Vielfalt, unterschiedlichen Lebensstilen und Lebensperspektiven geprägt. Zusammensetzung und 
Differenzierung der Bevölkerung sind ein dynamischer Prozess. Die Realität der 
Migrationsgesellschaft ist dabei komplexer, als es sich oftmals mit Begriffen, wie etwa „Menschen 
mit Migrationsvorgeschichte“ erschließen lässt. Dies erfordert eine ständige Auseinandersetzung 
mit den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und der Lebensrealität sowie den Bedürfnissen 
der vielfältigen Einwohnenden. 
Vielfalt ist Re alität und zugleich Gestaltungsaufgabe. Es gilt, in der Stadt ein demokratisches, 
gerechtes und gleichberechtigtes Zusammenleben zu stärken, bei dem alle Menschen als 
Mitgestaltende der Entwicklung begriffen werden. Die Stadtgesellschaft hat sich daher für  alle 
wichtigen kommunalen Handlungsfelder die Ziele der gleichberechtigten Teilhabe aller 
Menschen und des Abbaus von Diskriminierung und Benachteiligung gesetzt. Städtische 
Handlungsansätze und Strategien und das Zusammenwirken von Verwaltungen und 
zivilgesellschaftlichen Akteur*innen leisten einen entscheidenden Beitrag, um aktuelle 
Entwicklungen aufzugreifen, Konzeptionen und Strategien zu aktualisieren, die diversen 
Zielgruppen zu erreichen und die sich verändernden Integrationsbedingungen aktiv zu gestalten.  
Grenzen findet das Konzept einerseits in den Aspekten der ressourcenorientierten 
Umsetzbarkeit, aber auch in rechtlichen Rahmenbedingungen in einzelnen Handlungsfeldern. 
Basis ist zwar Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen sein es Geschlechtes, 
seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, 
seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand 
darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ 2; jedoch geschieht die Ausgestaltung 
dieser Anforderungen durch Bundes- und Landesgesetze. 
                                                           
1 Quelle: SMS – Statistik für Münsters Stadtteile 2023, Stadtplanungsamt Münster  
2 https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html

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Migrationsleitbild 2025 | 2030 
Der Prozess der gemeinsamen Arbeit an Struktur und Inhalten des Migrationsleitbildes war auch 
Gegenstand einer wissenschaftlichen Untersuchung. Dr. Hendrik Meyer vom Institut für 
Politikwissenschaft der Uni versität Münster führte im Sommersemester 2024 gemeinsam mit 
den Studierenden eines von ihm geleiteten Masterkurses eine Forschungsarbeit  durch. Hierfür 
wurden Akteur*innen und Adressat*innen des Migrationsleitbildes qualitativ befragt. Ziel war es 
u.a., Leerstellen und Probleme im Leitbild zu identifizieren. Der Rücklauf der Ergebnisse in den 
Partizipationsprozess des Migrationsleitbildes war anregend und äußerst fruchtbar. Es wurde das 
Bewusstsein dafür gestärkt, dass wichtige Ziele, wie etwa die gleiche Teilhabe von Menschen an 
gesellschaftlichen Feldern und Leistungen , ihre Grenzen an Rahmenbe dingungen finden . Dies 
kann etwa das Aufenthaltsrecht sein. Der ungleiche Status von Menschen wird durch Gesetze und 
Regelungen auch „konstruiert“, was dem Ziel der gleichen Teilhabe entgegensteht. Auch wurde 
klar, dass Chancengleichheit keine Gleichheit im Ergebnis ist. Soziale Ungleichheit entsteht im 
Wettbewerb auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, auch unabhängig von Fragen der Migration. 
Kommunale Integrationsfragen hängen stets mit diesen gesellschaftli chen Grundstrukturen 
zusammen. Betrachtet man auch die Globalisierung als allgemeinen Rahmen, so sollte im 
Bewusstsein gehalten werden, dass Gründe für Migration in global en ökonomischen 
Ungleichgewichten liegen. Die Ergebnisse des Forschungsseminars sensibilisieren also für 
grundlegende gesellschaftliche Kontexte, die in die Arbeit der Akteur*innen einfließen und regen 
zur kritischen Reflexion der verwendeten Begriffe an.

14 
 
 
5. Begriffsverständnis 
Das Migrationsleitbild verwendet einige spezifische Begriffe zur Formulierung von Zielen und zur 
Bestimmung von Zielgruppen. Die Begriffe verstehen sich nicht von selbst, sondern bedürfen der 
Erläuterung. Mit  Begriffen, wie beispielsweise „Diversitätsorientierung”, „ diversitätssensibel” 
oder „ rassismuskritisch”, die immer wieder in den Formulierungen auftauchen, sind wichtige 
Haltungen und Zielvorstellungen für die soziale Praxis von Institutionen markiert. Um  die 
Verständlichkeit des Leitbildes  zu erhöhen und seine Intentionen noch besser zu erschließen, 
wird die Bedeutung von Begriffen in einem Glossar erklärt. Dies trägt zum Verständnis des 
Migrationsleitbildes bei und macht zugleich bestehende Konzepte der Integrationsarbeit 
transparent. 
Auf den nachfolgenden Seiten werden an v ielen Stellen die Begriffe „ Menschen mi t 
Migrationsvorgeschichte” und „ Integration” verwendet. Beide Begriffe wurden von den 
Akteur*innen, die am Entstehungsprozess beteiligt waren, kritisch überprüft. Da diese Begriffe in 
Politik, Verwaltungen und Gesetzgebung nach wie vor etabliert sind, wird nicht auf sie verzichtet. 
Die Formulierung „Menschen mit Migrationsvorgeschichte” wird in dem Bewusstsein gebraucht, 
dass sie viele verschiedene Zielgruppen mit unterschiedlichen Lebensrealitäten beinhaltet.  
Auch „Integration” wird sehr häufig im Migrationsleitbild verwendet. Die Kritik der beteiligten 
Akteur*innen am Integrationsbegriff ist, dass er eine einseitige Anpassung von Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien-) Geschichte meint und ein Machtverhältnis 
ausdrückt. Daher wird im Glossar auch dieser Begriff – neben vielen anderen – hinsichtlich des 
hier gültigen Verständnisses entfaltet, welches auf gerechte Teilhabe und Mitgestaltung 
orientiert.

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Migrationsleitbild 2025 | 2030 
6. Übergreifende Handlungsfelder 
6.1 Überwindung von Rassismus und Diskriminierungssensibilität 
Die Münsteraner Stadtgesellschaft wendet sich gegen offenen und versteckten Rassismus und 
gegen alle weiteren Formen der Diskriminierung.  
Viele Menschen sind direkt von Rassismus betroffen: Insgesamt gibt mehr als ein Fünftel der 
Gesamtbevölkerung an, selbst schon einmal Rassismus erfahren zu haben. Es kann also nicht von 
einem Randphänomen gesprochen werden. Weitaus mehr Menschen kommen mit Rassismus in 
Berührung, wenn indirekte Erfahrungen einbezogen werden.3  
Die Bereitschaft sich gegen Rassismus zu engagieren ist sehr hoch. Laut dem Nationalen 
Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa) sind 80% der Menschen bereit, sich im Alltag 
gegen rassistische Aussagen zu wenden, über 60% können sich die Beteiligung an politischen 
Aktionsformen vorstellen. 
Rassismus ist nicht nur eine Folge individueller Vorurteile, er besteht auch als institutioneller 
Rassismus. Institutioneller Rassismus ist Teil der Handlungslogik von Institutionen und den dort 
Handelnden oftmals nicht bewusst. Struktureller Rassismus ist in der Gesellschaft verankert in 
Form von Strukturen, Prozessen, Stereotypen und Vorstellungswelten, deren Entstehung bis zum 
Kolonialismus zurückreicht. 
Rassismus kann als gesellschaftliches Machtverhältnis begriffen werden: Ausgehend von und 
legitimiert durch eine ras sistische Unterscheidungspraxis, werden Menschen unterschiedliche, 
privilegierte oder nicht -privilegierte Positionen  zugewiesen. Zuschreibungen von bestimmten 
Eigenschaften führen im Alltagsleben zu Entscheidungen von Verantwortlichen auf dem 
Wohnungsmarkt, im Bildungssystem und auf dem Arbeitsmarkt. Benachteiligungen bei der 
Wohnungssuche aufgrund des Namens oder äußer licher Merkmale können die Folge sein oder 
die Erfahrung, im Bildungs- oder Ausbildungssystem mit zweierlei Maß gemessen zu werden. 
                                                           
3 Laut einer Untersuchung kennen fast 50% der Menschen rassifizierte Personen, die von rassistischen 
Erfahrungen erzählt haben. Quelle: https://www.dezim-institut.de/institut/rassismusmonitor/

16 
 
 
Diskriminierungssensibilität bedeutet, dass anerkannt wird, dass Menschen rassistische 
Erfahrungen machen. Dies ist wichtig,  denn oftmals wird die Existenz von Rassismus bestritten, 
die Kritik an ihm wird abgewehrt, rassistische Erfahrungen werden beispielsweise als 
Überempfindlichkeit und als übertrieben banalisiert. 
Leitziele 
1. Die Münsteraner Stadtgesellschaft wendet sich gege n jede Form des Rassismus. In allen 
gesellschaftlichen Bereichen und Handlungsfeldern wird angestrebt, Rassismus zu 
überwinden. 
2. Der antirassistischen und diskriminierungssensiblen Arbeit in Münster liegt ein weit gefasster 
Rassismusbegriff zugrunde. Es wird anerkannt, dass Rassismus als individueller und 
institutioneller auftritt und in der Gesellschaft weit verbreitet ist. 
3. Die Reflexion über Vorurteile und rassistische Gruppenzuschreibungen muss zum Bestandteil 
einer Diversitätsorientierung in allen gesellschaftlichen Bereichen werden. Es wird anerkannt, 
dass es verschiedene von Rassismus betroffene Gruppen gibt. Rassismus äußert sich als 
Rassismus gegen schwarze Menschen, Antisemitismus, Rassismus gegen Sinti*zze und 
Rom*nja, antimuslimisc her Rassismus, antiasiatischer Rassismus und antislawischer 
Rassismus.  
4. Die rassistischen Erfahrungen von rassifizierten Personen werden gesehen und ernst 
genommen.  
5. Verschiedene Ansätze der Rassismuskritik bilden eine Orientierung für das Handeln in allen  
Handlungsfeldern und gesellschaftlichen Bereichen.  
Teilziele 
1. Die hohe Bereitschaft großer Teile der Bevölkerung, sich gegen Rassismus und 
Diskriminierung zu engagieren, wird gesehen. Das Engagement -Potential wird durch 
Maßnahmen und Angebote gefördert un d mobilisiert. Es werden nachhaltige Strukturen für 
das antirassistische Engagement geschaffen.

17 
 
 
Migrationsleitbild 2025 | 2030 
2. Verschiedene Ansätze der Rassismuskritik werden weiter kommuniziert, erklärt und 
begleitet, so dass sie in das Wissen der breiten Bevölkerung getragen werden. 
3. Leitend für die Antirassismus - und Antidiskriminierungsarbeit in Münster ist der 
Intersektionalitätsansatz. Dies bedeutet, dass die besondere Lage der Menschen 
berücksichtigt wird und bei der Reflexion und Überwindung des Rassismus auch 
Vielfaltsdimensionen, wie Geschlecht, soziale Herkunft oder Beh inderung berücksichtigt 
werden. 
4. Der Rat der Stadt Münster hat im Jahr 2018 beschlossen, sich der Europäischen 
Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR) anzuschließen. Der damit einhergehende 10 -
Punkte-Plan wird bezogen auf die Stadt Münster aktualisiert. 
5. Für die jährlich stattfindenden „Wochen gegen Rassismus“ in Münster werden zusätzlich zu 
dem bestehenden breiten Bündnis neue Akteur*innen gefördert und einbezogen. 
 
6.2 Ausbau und Förderung von Kommunikations- und Vernetzungsstrukturen 
Kommunikation und Vernetzung sind übergeordnete Handlungsfelder, die die erfolgreiche 
Umsetzung aller anderen Bereiche des Migrationsleitbildes unterstützen. Ihre zentrale Rolle 
erfordert kontinuierliche Weiterentwicklung, Transparenz  und innovative Ansätze wie die 
Nutzung KI -basierter Technologien, um den Dialog und die Zusammenarbeit in der 
Stadtgesellschaft zu stärken. 
Als Fundament für die Umsetzung des Migrationsleitbildes in Münster gewährleisten 
Kommunikation und Vernetzung die Planung, Steuerung und Anpassung der Maßnahmen und 
vereinen Migrant *innenselbstorganisationen, Verwaltung, Organisationen, Rat und Politik in 
einem gemeinsamen Prozess. 
Dieses Umsetzungsprogramm dient nicht nur der Planung und Überwachung der Maßnahmen, 
sondern auch der Anpassung und Weiterentwicklung der Umsetzungsstrategien. Es schafft den 
organisatorischen Rahmen, um auf Veränderungen in den Bedarfen und Gegebenheiten flexibel 
reagieren zu können. Dazu gehören:

18 
 
 
 Koordination und Steuerung: Ein zentraler A nsatz, um sicherzustellen, dass Maßnahmen 
zielgerichtet und effizient umgesetzt werden. 
 Evaluation und Monitoring: Die kontinuierliche Überprüfung der Fortschritte ermöglicht 
es, erfolgreiche Ansätze zu stärken und Optimierungen vorzunehmen. 
 Partizipation und Transparenz: Eine offene Kommunikati on mit allen relevanten 
Akteur*innen garantiert, dass Bedürfnisse und Perspektiven aus der Stadtgesellschaft 
umfassend berücksichtigt werden. 
Eine transparente und innovative Kommunikationsstrategie, unterstützt durc h moderne 
Technologien, bildet die Grundlage für eine Stadtgesellschaft, die Vielfalt aktiv lebt und 
nachhaltig fördert. 
Leitziele 
Kultur des Austauschs und der Veränderung stärken 
Münster etabliert einen handlungsfeldübergreifenden, regelmäßigen Austausch  zwischen 
Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Politik. Diese Dialogkultur unterstützt das 
gemeinsame Verständnis aktueller Herausforderungen, die Entwicklung von Lösungsansätzen 
und die Förderung von Kooperationen im Sinne des Migrationsleitbildes. 
Förderung von Netzwerken und Fachforen 
Die Stadt Münster unterstützt bestehende Netzwerke, Fachkonferenzen und -börsen, die den 
Austausch zwisc hen Betroffenen und Fachakteur*innen  fördern. Diese Plattformen sichern die 
Partizipation und ermöglichen es, spezifische Themenschwerpunkte gezielt zu adressieren. 
Zugang zu Informationen gewährleisten 
Münster bietet allen interessierten Personen die Möglichkeit, sich jederzeit über Plattformen zu 
informieren. Diese ermöglichen einen Überblick über Netzwerke, Ini tiativen und Angebote zur 
Integrationsförderung und laden dazu ein, durch eigene Aktivitäten bereichert zu werden.

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Migrationsleitbild 2025 | 2030 
Teilziele 
Jährliches Austauschformat 
Münster organisiert einmal jährlich ein umfassendes Austauschformat für Schlüsselakteur*innen 
aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Politik. Dieses Format: 
1. fördert vielfältige Sichtweisen auf Herausforderungen, 
2. bietet eine Plattform für den Austausch guter Ideen, 
3. eröffnet ein breites Spektrum an Lösungsansätzen und 
4. regt zielorientierte Kooperationen an. 
Thematische Austauschformate 
Zweimal jährlich lädt die Stadt Münster zu themenorientierten Austauschformaten ein, die 
Mitglieder des Integrationsrates, Vertreter*innen von Migrant*innenselbstorganisationen, 
Verwaltungsstellen und Organisationen zusammenbringen. Ziel ist es, Aktivitäten sichtbar zu 
machen, Problemlösungen voranzutreiben und neue Kooperationen zu initiieren. 
Kommunikationsplattform 
Die Stadt Münster pflegt in Kooperation mit relevanten Akteu r*innen eine 
Kommunikationsplattform, die regelmäßig den aktuellen Stand bestehender Netzwerke, 
Fachkonferenzen und Initiativen zur Förderung der Vernetzung und des Austausches 
dokumentiert. 
Integration auf Quartiersebene/Stadtteile 
Migrantische Einzelakteur*innen, Initiativen, Gru ppierungen und Vereine werden gezielt in 
bestehende oder sich entwickelnde Netzwerke, Bündnisse und Initiativen eingebunden. Dies 
erfolgt durch koordinierte Ansprache und Unterstützung auf Stadtteil- und Quartiersebene. 
Vom Kommunalen Integrationszentrum bereitgestellte Informationsplattform 
Münster entwickelt ein mehrsprachiges, vom Kommunalen Integrationszentrum gestaltetes 
Informationsportal. Dieses Portal unterstützt Menschen mit Migrationsvorgeschichte, sich über 
Themen wie Arbeit, Aufenthalt, Bildung,  Gesundheit und Wohnen zu informieren. Es ergänzt 
bestehende Beteiligungsprozesse und stärkt Teilhabemöglichkeiten durch moderne, 
niederschwellige Zugänge.

20 
 
 
6.3 Stadtteil- und Quartiersentwicklung 
Schon zu Beginn des Partizipations - und Entwicklungsprozesses des Migrationsleitbildes wurde 
von den beteiligten Akteur*innen festgelegt, dass die Stadtteil - und Quartiersentwicklung einen 
Schwerpunkt im Leitbild bilden soll. Von den Teilnehmenden wurde sie dabei als 
Querschnittsaufgabe konzipiert, die sich durch a lle Handlungsfelder zieht: Die verschiedenen 
Aktivtäten und Angebote haben immer eine sozialräumliche Dimension, spielen sich immer auch 
in den Stadtteilen und ihren Lebenswelten ab.  
Leitziele  
1. Das Migrationsleitbild wird strategisch immer weiter mit sozi alräumlichen Ansätzen 
verschiedener Akteur*innen und Bereiche verknüpft, etwa Jugendhilfe, Freizeit, Angebote von 
Sportvereinen, Kulturangebote, Angebote von Vereinen zum ehrenamtlichen Engagement. 
2. Das Migrationsleitbild wird in den Stadtteilen verankert. 
3. Die Teilhabe von Menschen mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) 
Geschichte in den Feldern des zivilgesellschaftlichen Engagements und der (politischen) 
Partizipation wird erhöht. 
Teilziele 
1. Die Akteur*innen vernetzen sich und entwickeln i m regelmäßigen Austausch sozialräumlich 
orientierte Handlungskonzeptionen weiter, um ihre Angebote noch besser auf die 
Lebenswelt der Zielgruppen abzustimmen.  
 Hinsichtlich des zivilgesellschaftlichen Engagements bzw. des Ehrenamtes 
wird darauf geachtet, d ass ehrenamtliche Arbeit nicht notwendige 
hauptamtliche Arbeit ersetzt oder als Kompensation für fehlende 
hauptamtliche Ausstattung dient.  
2. Städtische Angebote zur Beteiligung der Einwohn enden, deren Qualitäten in den 
„Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung" beschrieben sind, werden über

21 
 
 
Migrationsleitbild 2025 | 2030 
die Multiplikator*innen 4 bekannt gemacht. Niedrigschwellige Beteiligungsformen, um 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte/  internationaler (Familien -) Geschichte adäquat 
einzubinden, werden gemeinsam (weiter-)entwickelt und erprobt. 
 Das Angebot an Begegnungsräumen wird in den ausgewählten Stadtteilen auf 
ausreichenden Umfang und Zugänglichkeit für Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien) Geschichte untersucht. 
Stadtteilbezogene Begegnungsmöglichkeiten werden wo nötig geschaffen 
und ermöglichen mehr Kontakte zwischen verschiedenen 
Bevölkerungsgruppen. Durch die Nutzung dieser Begegnungsräume wird die 
Diversität im Stadtteil sichtbar.  Für die Begegnungsräume gibt es feste 
Ansprechpartner*innen. 
3. Stadtteilbezogene Begegnungsräume und sozialraumorientierte Öffentlichkeitsarbeit und 
Beratungsangebote eröffnen vor Ort Zugänge zu Bildungsinstitutionen, weiterführenden 
Schulformen und Ausbildungsmöglichkeiten. So kann Segregationstendenze n in den 
einzelnen Stadtteilen entgegengewirkt werden. 
4. Die Akteur*innen setzen sich dafür ein, dass über die Begegnungsräume in den Stadtteilen 
hinaus auch Begegnungsräume in der Innenstadt für Jugendliche eingerichtet werden. 
Quartier und Innenstadt stehe n bezüglich des Sozialraums der Jugendlichen in einem 
Beziehungsverhältnis und beeinflussen sich gegenseitig. 
5. Das Kommunale Integrationszentrum bringt sich weiterhin und verstärkt in bestehende 
Angebote, Netzwerkstrukturen und laufende Prozesse vor Ort in den Stadtteilen ein. In 
diesem Zusammenhang erfolgen Impulse und Dialoge zur Implementierung des 
Migrationsleitbildes.  
6. Es werden niedrigschwellige und einladende Angebote geschaffen, um die Teilhabe von 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte/internationaler (Familien-) Geschichte zu erhöhen. 
                                                           
4 Multiplikator*innen sind Personen, die in verschiedenen Aufgabenfeldern im Stadtteil engagiert sind und 
aus dem Stadtteil kommen. Mit ihnen werden stadtteilspezifische Ziele und Maßnahme n erarbeitet bzw. 
gebündelt. Die Multiplikator*innen erreichen Zielgruppen im Stadtteil und gewinnen sie für das 
Engagement in zivilgesellschaftlichen Strukturen.

22 
 
 
7. Die Akteur*innen in den Quartieren stellen gemeinsam ihre Angebote dar. Sie sind dazu 
aufgerufen, noch stärker zu kooperieren  (z.B. in kulturellen Gemeinschaftsprojekten)  und 
führen einmal im Jahr ein stadtteilbezogenes Treffen durch. 
8. Es gilt, zunächst in ausgewählten Quartieren und Stadtteilen Allianzen zu festigen und 
gemeinsam spezifische Ziele und Aktionen im Sinne des Migrationsleitbilds zu  entwickeln. 
Die Ziele soll en nach Möglichkeit auf Basis vorhandener Daten formuliert und messbar 
gestaltet werden. G gf. können neue Befragungen und /oder Formen der  Beteiligung der 
Einwohnenden und begleitende oder abschließende Erfolgsmessung die Zielfindung und 
Maßnahmenentwicklung unterstützen. Diese leistbaren Maßnahmenbündel sollen in V or-
Ort-Aktionsprogrammen für einen überschaubaren Zeitraum festgehalten und mit 
Verantwortlichkeiten verknüpft werden. 
 
Stadtteilspezifische Ziele für Berg Fidel und Coerde 
Durch die Teilnahme des Migrationsleitbildes an Vernetzungsstrukturen in bestimmten 
Münsteraner Quartieren sind stadtteilspezifische Ziele und Umsetzungsperspektiven formuliert 
worden. Die Ergebnisse und Ziele für diese Stadtteile sind exemplarisch zu verstehen und können 
als Orientierung und Anregung für Ziele, Haltungen, Aktivitäten und Maßnahmen auch in anderen 
Stadtteilen dienen. 
Am Beispiel Berg Fidel  kann gezei gt werden, wie die Ziele des Leitbildes  durch die 
Quartiersorientierung vertieft und besser operationalisiert werden . Der Anteil der 
wohnberechtigten Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte liegt in Berg Fidel bei 49,6 %. (Stand: 
31.12.20235). Der Anteil der Kinder mit Migr ationsvorgeschichte liegt bei 74,5 % (Stand: 
Dezember 31.12.20236) Ein „Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Berg Fidel“ (InSek) ist 
aufgesetzt worden. Die Ergebnisse aus der Erhebung von Problemen aber auch positiven 
Impulsen aus dem Stadtteil im Zusammenhang mit dem InSek sind auch für das 
Migrationsleitbild relevant.  
                                                           
5 Quelle: SMS – Statistik für Münsters Stadtteile 2023, Stadtplanungsamt Münster  
6 Sozialmonitoring für Münster 2023, Stadtplanungsamt und Sozialamt der Stadt Münster

23 
 
 
Migrationsleitbild 2025 | 2030 
1. Ein Ziel im Stadtteil Berg Fidel ist die Überwindung der Bildungssegregation. 
Bildungssegregation bezeichnet die Tatsache, dass Kinder und Jugendliche mit 
Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien-) Geschichte statistisch gesehen weniger 
Zugang zu höheren Schulformen haben.  
 In diesem Zusammenhang wird die Infor mation über schulische Angebote  im 
Stadtteil und die dortigen Fördermöglichkeiten für die Zielgruppe diversitätssensibel 
und sozialraumbezogen gestaltet. Es wird auf Angebote hingewies en, die auch die 
Eltern miteinbeziehen.  Dabei werden auch stadtweite Bildungsangebote bekannt 
gemacht. 
2. Es werden mehr Kultur - und Kunstangebote in Berg Fidel geschaffen. Die Akteur*innen im 
Bereich Bildung im Stadtteil vernetzen sich und schaffen neue zielgruppenspezifische und 
diversitätssensible Angebote bzw. bestehende Angebote werden in der Öffentlichkeitsarbeit 
noch stärker diversitätssensibel und sozialraumbezogen kommuniziert. 
3. Die Selbstorganisation von Menschen mit Migrationsvorgeschichte / inter nationaler 
(Familien-) Geschichte im Stadtteil wird gefördert. 
4. Akteur*innen schaffen Projekte und Kampagnen, um das Image von Berg Fidel zu verbessern. 
Einwohnende anderer Münsteraner Stadtteile werden zu Besuchen angeregt. Der Abbau von 
Vorurteilen gegenü ber Berg Fidel wird von allen Akteur*innen als wichtiger Teil der 
Herstellung gleicher Teilhabechancen gesehen.  
 
 
 
Spezifische Ziele für den Stadtteil Coerde sind:  
1. Ebenso wie bei Berg Fidel wird das Image des Stadtteils Coerde verbessert. Vorurteile werden 
abgebaut. Die Einwohnenden  und Akteur*innen überwinden das für sie spürbare 
„Negativimage“. In diesem Zusammenhang ist auch die positive I dentifikation der 
Einwohnenden mit ihrem Stadtteil ein Ziel.

24 
 
 
2. Die Akteur*innen im Stadtteil vernetzen sich, um gemeinsam die Teilhabe der Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) Geschichte in Coerde an den 
verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen und Leistungen zu erhöhen. Hierfür koordinieren 
sie i hre verschiedenen haupt - und ehrenamtlichen Angebote und ermöglichen durch das 
Ineinandergreifen ihrer Aktivitäten gelingende Teilhabe.  
7. Schwerpunkt Handlungsfelder im Zeitraum 2025 |2030 
7.1 Arbeit und Wirtschaft 
Um die reale Wirkung des Migrationsleitbildes in den Lebensbereichen der Stadt zu steigern, wird 
für den Zeitraum 2025 – 2030 eine Schwerpunktbildung vorgenommen. Es ist evident, dass die 
Stadtgesellschaft in sämtlichen Handlungsfeldern vor bedeutenden Herausforderungen steht, 
die mit der Gestaltung von Vielfalt verbunden sind. Alle diese Handlungsfelder werden engagiert 
bearbeitet. Die Akteur*innen im Partizipationsprozess des  Leitbildes einigten sich darauf, 
Ressourcen zu bündeln. Arbeit und Wirtschaft, Interkulturelle Öffnung der Verwaltung en und 
(politische) Partizipation und zivilgesellschaftliches Engagement  - für diese drei Schwerpunkt -
Handlungsfelder sind orientierende Leitziele bestimmt, die in Teilzielen umgesetzt sind. Die Ziele 
sind wirkungsorientiert, das heißt sie haben sichtbare Au swirkungen auf die gleichberechtigte 
Teilhabe aller Menschen. Diese Schwerpunkte sind entscheidend, um die Integration und das 
Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft nachhaltig zu fördern.  
Leitziele 
1. Die Integration in den Arbeitsmarkt wird als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden, 
getragen von interkultureller Öffnung und gezielten Kooperationen der verschiedensten 
Beratungsstellen und Unterstützungssysteme. Der Einbezug zivilgesellschaftlicher 
Organisationen und Initiativen ist dabei ein Erfolgsfaktor. 
2. Institutionen gestalten Abläufe so, dass die Potentiale von Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) Geschichte gezielt gefördert und 
genutzt werden, damit sie ihre Fähigkeiten für ihre berufliche Entwicklung einsetzen.  
3. In der Stadt Münster gibt es eine niedrigschwellige Beratungslandschaft, unter Vermeidung 
von Doppelstrukturen, welche die Potentiale und Bedarfe der migrationsbezogenen Vielfalt

25 
 
 
Migrationsleitbild 2025 | 2030 
unter den Menschen mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familie n-) Geschichte 
(Neuzugewanderte, Geflüchtete etc.) erkennt und berücksichtigt. 
4. Arbeitsmarktakteur*innen öffnen ihre Strukturen, überprüfen und beseitigen 
Diskriminierungen aktiv und gestalten Prozesse gemeinsam mit M igrant*innenselbst- und 
anderen Organisationen. Dabei nehmen sie insbesondere auch die Bedürfnisse von Frauen 
und Familien in den Blick. 
5. Maßnahmen, die die Anerkennung von Abschlüssen fördern, verbessern die 
Arbeitsmarktchancen und ermöglichen eine qualifikationsgerechte Beschäftigung. Die 
Erhöhung der Anerkennungsquoten und des Eintrittes in den Arbeitsmarkt sind die 
Erfolgsfaktoren. 
6. Die Akteur*innen im Bereich migrationssensibler Übergang Schule/ Beruf fördern Projekte, 
bei denen Jugendliche umfassend über Ausbildungsmöglichkeiten informiert und im Prozess 
der Ausbildungssuche sozialpädagogisch begleitet werden. Die konzeptionelle Orientierung 
soll dabei geschlechter- und diversitätssensibel sein und auch besondere Fragestellungen von 
sozial und/oder migrationsspezifisch benachteiligten Jugendlichen berücksichtigen. 
7. Der Anteil der Jugendlichen, die eine soziale Benachteiligung aufweisen und eine Ausbildung 
aufnehmen, soll erhöht werden. Innerhalb dieser vielschichtigen sozialen Benachteiligung ist 
die Migrationsvorgeschichte / internationale (Fami lien-) Geschichte  ein Element. 
Entsprechend sollen in den Beratungsangeboten und im Übergangssystem Schule/ Beruf die 
besonderen Bedarfe dieser Zielgruppen berücksichtigt werden. 
8. Die Stadtgesellschaft fördert die berufliche und gesellschaftliche Integratio n von Menschen 
mit Migrationsvorgeschichte/  internationaler (Familien -) Geschichte durch gezielte 
Angebote, Zugang zu Fachkräftenetzwerken und mithilfe verschiedener Programme (z.B. 
International Professional Office). Ziel ist es, die Potenziale strategisc h zu nutzen, um die 
wirtschaftliche und soziale Dynamik der Stadt zu stärken.  
Teilziele Arbeit 
1. Eine zentrale Übersicht über Netzwerke und Förderprojekte wird etabliert, ergänzt durch 
spezialisierte Ansprechpartner*innen für Arbeitsmarktintegration.

26 
 
 
1.1 Hierfür wird eine Übersicht über bestehende Netzwerke, Kampagnen und 
Förderprojekte geschaffen, die allen Arbeitsmarktakteur*innen zugänglich ist und 
regelmäßig aktualisiert wird. Themen sollen gebündelt werden und die 
Akteur*innen können voneinander profi tieren. Es erfolgt eine öffentliche 
Darstellung guter Beispiele, welche im fortlaufenden Prozess eine Vorbildfunktion 
einnehmen können. 
1.2 Die beteiligten Arbeitsmarktakteur*innen implementieren Fachexpert*innen, die 
innerhalb und außerhalb der Institution al s Ansprechpartner*innen, 
Koordinator*innen sowie Multiplikator*innen fungieren und in lokalen und 
überregionalen Netzwerken eingebunden sind (z.B. Migrationsbeauftragte). 
2. Die Akteur*innen im Bereich Arbeit und Wirtschaft haben ihre Angebotsstruktur für die  
Arbeitsmarktintegration auf spezifische Angebote, welche die Heterogenität der Zielgruppe 
berücksichtigen, überprüft und ggf. angepasst. Der Begriff „Perso nen mit 
Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien-) Geschichte“ umfasst sehr verschiedene 
Gruppen, die hinsichtlich des Zugangs zum Arbeitsmarkt unterschiedliche Bedarfe und 
Interessen haben. 
2.1 Für Geflüchtete ist der Abbau von Hürden in folgenden Bereichen entscheidend 
für die Einmündung in den Arbeitsmarkt: Sprachbarrieren, Anerkennung von 
Qualifikationen, berufliche Netzwerke, Kenntnisse des deutschen Arbeitsmarkts, 
Überwindung von Diskriminierung und Klärung aufenthaltsrechtlicher Fragen.  
2.2 Bei den langjährig in Münster lebenden Menschen ist die Förderung der 
Anerkennung ihrer Bildungs- und Berufsabschlüsse ein wichtiges Ziel. 
2.3 Eine stärkere Einbindung von Jobmessen sowie Beratungs - und 
Informationsangeboten direkt in den Stadtteilen  wird angestrebt , um die 
Zielgruppen besser zu erreichen.  
2.4 Als ein weiteres wichtiges Ziel ist der Abbau von struktu reller und individueller 
Diskriminierung bzw. Rassismus auf dem Arbeitsmarkt anzusehen, damit eine 
qualifikationsgerechte berufliche Integration für alle Zielgruppen ermöglicht 
werden kann.

27 
 
 
Migrationsleitbild 2025 | 2030 
3. Eine gelingende berufliche und soziale Integration wird in Münster  durch ein breites 
zivilgesellschaftliches Engagement von Einzelakteur*innen, Initiativen, 
Migrant*innenselbstorganisationen, Wirtschaftsunternehmen und Inst itutionen 
mitgetragen. Migrant *innenselbstorganisationen werden als Mittler zwischen Betroffenen 
und Arbeitgebenden gestärkt.  
4. Ein transparentes System beschleunigt die Anerkennung von Abschlüssen durch gezielte 
Anerkennungsberatungen.  
4.1 Hierfür erfolgt eine Ausweitung der Anerkennungsberatung, welche von den 
zivilgesellschaftlichen Organisationen, der V erwaltung und den weiteren 
Arbeitsmarktakteur*innen unterstützt wird.  
4.2 Mit den Bezirksregierungen und den weiteren Akteur*innen, die mit den 
Anerkennungsverfahren betraut sind, findet eine gezielte Zusammenarbeit statt, 
um eine hohe Qualität des Anerkennungsvorgangs zu ermöglichen. 
5. Aus- und Weiterbildungsangebote sind für alle offen und berücksichtigen spezifische Bedarfe 
für die Chancengerechtigkeit.  
Teilziele Jugendliche 
1. Der Anteil der Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte / internationaler (Familien -) 
Geschichte, die eine Berufsausbildung aufnehmen, entspricht dem Anteil der Jugendlichen 
ohne Migrationsvorgeschichte/ internationale (Familien-) Geschichte. 
1.1 Ungleiche Chancen beim Zugang zur Berufsausbildung betreffen besonders die 
Zielgruppe, bei der sic h Migrationsvorgeschichte / internationale (Familien -) 
Geschichte und Benachteiligungen im sozialen Herkunftsmilieu überschneiden. 
1.2 Beratungsangebote im Übergang Schule/Beruf berücksichtigen die spezifischen 
Bedarfe und erkennen Mehrsprachigkeit als Ressource. 
1.3 Eine genderneutrale Berufswahl und der Abbau von Geschlechterklischees, 
insbesondere zur Unterstützung junger Frauen mit Migrationsvorgeschichte / 
internationaler (Familien-) Geschichte, werden gefördert.

28 
 
 
1.4 Niedrigschwellige und diversitätsorientie rte Zugänge zu 
Jugendarbeit/Jugendhilfe für eine ganzheitliche Entwicklungsförderung der 
Jugendlichen werden ausgebaut. 
1.5 Lotsensysteme zur beruflichen Beratung von jugendlichen und erwachsenen 
Geflüchteten werden gestärkt und ggfs. ausgebaut. Angebote werde n an die 
Bedarfe dieser Zielgruppe angepasst. 
1.6 Diese Zielgruppe kann an Weiterbildungskollegs Schulabschlüsse erwerben und 
sich so eine berufliche Perspektive schaffen. Die Träger und 
Beratungseinrichtungen reflektieren die besonderen Bedarfe dieser Zielgru ppe 
und entwickeln entsprechend die Konzeptionen für ihr Beratungsangebot 
weiter. 
2. Es wird eine gemeinsame Plattform mit diversen Akteur*innen zum Thema 
migrationssensibler Übergang Schule/Beruf gebildet, die sich einmal im Jahr treffen. Bei den 
jährlichen Treffen tauschen sich die Akteur*innen aus, um aktuelle Entwicklungen und 
Praxiserfahrungen sowie rechtliche oder institutionelle Veränderungen zu besprechen.  
3. Die wichtigen Akteur*innen des Übergangsmanagements beteiligen sich an einer Vernetzung 
mit freien Trägern und anderen Akteur*innen, um die besonderen Bedürfnisse und die 
Förderung von Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) 
Geschichte genauer in den Blick zu nehmen.  
4. Hinsichtlich der Maßnahmen zur Berufsvorbereitung bzw. zur beruflichen Grundbildung 
bedarf es einer städtischen Gesamtstrategie. 
5. Eine Vielzahl an Haupt - wie auch Ehrenamtlichen informiert, berät und unterstützt 
Jugendliche und ihre Eltern bz w. Erziehungsberechtigten beim Übergang von der Schule in 
den Beruf. Sowohl haupt - wie auch ehrenamtliche Akteur*innen verbindet die gemeinsame 
Haltung, die Möglichkeiten weiterer Schulabschlüsse sowie von Ausbildung und Studium 
aufzuzeigen. Eine geschlech ter- und diversitätssensible Koordination im Übergang 
Schule/Beruf ist selbstverständlich.

29 
 
 
Migrationsleitbild 2025 | 2030 
5.1 Die Mehrsprachigkeit und Interkulturalität von Jugendlichen mit 
Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) Geschichte werden gezielt 
berücksichtigt und gefördert. 
5.2 Alle Jugendlichen erhalten unabhängig von Geschlecht, Religion oder Herkunft 
gleiche Möglichkeiten im Übergang von der Schule in den Beruf. 
5.3 Spezielle Angebote für junge Erwachsene ohne Schulabschluss und ohne 
Schulpflicht werden ausgebaut und trans parenter gestaltet, um Zugänge zu 
erleichtern. 
5.4 Ein migrationssensibles Netzwerk für den Übergang Schule/Beruf wird geschaffen, 
das jährlich aktuelle Entwicklungen und Bedarfe bespricht und das landesweite 
System „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“ integriert. 
5.5 Förderinstrumente und Maßnahmen werden zielgruppengerecht aufbereitet und 
veröffentlicht, um Jugendliche, Eltern und Fachkräfte besser zu erreichen. 
Teilziele Wirtschaft 
1. Mit den Handlungsfeldern „Münster. Talente und Bildung“, „Münster. Dynamische 
Unternehmen“ und „Münster. Lebensqualität“ nimmt die Standortentwicklungsstrategie 
Münster 2030+ die besonderen Potenziale von Mensch en mit Migrationsvorgeschichte/ 
internationaler (Familien-) Geschichte sowie der migrantischen Ökonomie in den Fokus und 
stellt die große Bedeutung einer offenen und toleranten Stadtgesellschaft für eine 
zukunftsorientierte Entwicklung des Wirtschaftsstandortes heraus. 
1.1 Im Rahmen der Standortentwicklungsstrategie 2030+ der Stadt Münster wird die 
Aktualisierung der „Charta der Vi elfalt“ mit dem Ziel unterstützt, weitere 
Unternehmen aus Münster zu gewinnen, die sich aktiv für Vielfalt und 
Chancengleichheit einsetzen. Damit positioniert sich Münster als Vorreiter für 
eine vielfältige und weltoffene Wirtschaft. 
1.2 Im Rahmen der Förderun g von Existenzgründungen werden die 
Gründungspotenziale von Menschen mit Migrationsvorgeschichte / 
internationaler (Familien-) Geschichte  besonders in den Blick genommen. Dies

30 
 
 
unterstützt die zukunftsorientierte Entwicklung des Arbeits - und 
Wirtschaftsstandortes Münster. 
1.3 Durch die gezielte Verbesserung der Lebensbedingungen in allen Stadtteilen 
sowie die Internationalisierung von Bildungs-, Kultur- und Freizeitangeboten wird 
Münster als lebendige, vielfältige und sozial gerechte Stadt weiterentwickelt. 
Zudem sind für internationale Fachkräfte internationale Bildungsangebote ein 
entscheidendes Standortkriterium Dadurch wird die Attraktivität Münsters als 
Arbeits- und Wirtschaftsstandort gestärkt. 
1.4 Ein International Professional Office für Arbeits -/Fachkräfte bzw. Welcome Desk 
für Münster fördert die Integration von Fachkräften aus dem Ausland. Das 
International Professional Office arbeitet mit Unternehmen, 
Bildungseinrichtungen, Behörden und anderen Akteur*innen  zusammen und ist 
eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die internationale Rekrutierung 
und Integration von Fachkräften. 
2. Alle Menschen gehen ihrer Qualifikation entsprechend einer „guten Arbeit“ nach. Inklusive 
und faire Beschäftigungsmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden. Dieses Ziel der 
Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 gilt im Sinne des Leitbildes auch für die Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien-) Geschichte. 
3. Arbeitgebende stellen ausreichend Praktika für Geflüchtete, Neuzugewanderte und auch für 
Personen mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) Geschichte, d ie sich im 
Übergang von Schule/ Beruf befinden, zur Verfügung. Diese Zielgruppen können so 
Erfahrungen in Unternehmen sammeln, berufliche Kontakte aufbauen und Beschäftigungs - 
und Ausbildungschancen erhöhen. 
4. Unternehmen können Antidiskriminierungs - und Diversity -Trainings mit Führungskräften 
durchführen, um die Akzeptanz für Vielfalt in den Betrieben zu steigern und die nachhaltige 
Aufnahmefähigkeit von Menschen mit Migrationsvorgeschichte / internationaler (Familien -) 
Geschichte zu erhöhen.  
5. Migrantische Unternehmen werde n bei der Gründung und Etablierung von dualen 
Ausbildungsprogrammen unterstützt.

31 
 
 
Migrationsleitbild 2025 | 2030 
6. Wissenschaftler*innen und internationale Fachkräfte werden durch Kooperationen zwischen 
Wirtschaft und Universität eingebunden, so dass die Attraktivität des Arbeits - und 
Wirtschaftsstandortes Münster auch in dieser Hinsicht weiter erhöht wird. 
7. Im Hinblick auf die Arbeits - und Fachkräftesicherung werden die Kompetenzen und 
Leistungen der in Münster lebenden Menschen mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler 
(Familien-) Geschichte anerkannt. Dabei werden sowohl formelle als auch informelle 
Kompetenzen berücksichtigt. 
8. Beratungsleistungen für Geflüchtete, u.a. auch zum Aufenthaltsrecht sowie Maßnahmen zur 
Bewerbungsunterstützung werden erweitert und mit bestehenden Programmen wi e den 
Willkommenslotsen verknüpft. 
 
7.2 (Politische) Partizipation und zivilgesellschaftliches Engagement 
Leitziele 
1. Die politische Mitbestimmung und Partizipation von Menschen mit Migrationsvorgeschichte/ 
internationaler (Familien -) Geschichte werden in allen Teilen der Münsteraner 
Stadtgesellschaft gefördert. 
2. Menschen mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) Geschichte engagieren 
sich in Parteien, politischen Gremien, Verbänden und Organisationen; dabei ist ein Anteil 
mindestens in Höhe des Anteils an der Einwohnendenzahl  anzustreben. Sie und ihr 
Engagement sind in der Öffentlichkeit sichtbar und sie gestalten die Stadtgesellschaft in allen 
inhaltlichen Feldern mit.  
3. Menschen mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien-) Geschichte haben einen 
gleichberechtigten Zugang zu gesellschaftlich relevanten Gruppen und Vereinen und können 
sich dort beteiligen.  
4. Das zivilgesellschaftliche Engagement wird als wichtiger Bestandteil von Integration, Vielfalt 
und Gemeinschaftsleben anerkannt. Dort, wo das zivilgesellschaftliche Engagement bzw. die 
ehrenamtliche Tätigkeit noch eher ein Feld für privilegierte soziale Gruppen sind, öffnen sich 
diese und gestalten ihr Angebot stärker diversitätsorientiert.

32 
 
 
5. Das bereits vorhandene vielfältige und w irksame zivilgesellschaftliche Engagement von 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) Geschichte soll stärker 
anerkannt und wahrgenommen werden. Dabei werden sowohl 
Migrant*innenselbstorganisationen als auch neue Formen des zivilg esellschaftlichen 
Engagements gesehen und gefördert. 
6. Es ist für die Stadt Münster Selbstverständnis und Verpflichtung, Einwohnende in die 
Meinungsbildung und Entscheidungsfindung zu kommunalen Vorhab en bestmöglich 
einzubeziehen, ihre aktiven Beiträge sowie ihr Engagement zu unterstützen und zu würdigen. 
Die Stadt Münster entwickelt und sichert Kompetenzen und Methoden für eine 
niedrigschwellige Beteiligung von Menschen mit Migrationsvorgeschichte/ int ernationaler 
(Familien-) Geschichte.  
Teilziele (Politische) Partizipation 
1. Parteien, Vereine, Verbände und Organisationen der Zivilgesellschaft öffnen sich stärker der 
Vielfalt von Bevölkerungsgruppen und fördern in ihren eigenen Strukturen die 
Diversitätssensibilität. Sie erleichtern den Zugang zum politischen und gesellschaftlichen 
Engagement für Menschen mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) 
Geschichte und unterschiedlichen sozialen Erfahrungen, indem sie ihre Arbeit 
rassismuskritisch und diskriminierungssensibel gestalten und so eine gerechte Teilhabe aller 
am demokratischen Partizipationsprozess ermöglichen. 
2. Der Integrationsrat als demokratisch  legitimiertes Organ für alle Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familie n-) Geschichte bietet auch solchen 
Personen politische Beteiligungsmöglichkeiten, die bei Kommunalwahlen über kein 
Wahlrecht verfügen. Der Integrationsrat berät zahlreiche kommunale Ausschüsse, nimmt 
Stellung und bringt auf diese Weise die Interessen von M enschen mit 
Migrationsvorgeschichte/ internationale (Familien-) Geschichte zum Ausdruck. Auf der Basis 
einer bereits guten Wahlbeteiligung führt der Integrationsrat Informationsveranstaltungen 
und Maßnahmen der politischen Bildung durch, um weitere Wählerg ruppen zu motivieren 
und die Wahlbeteiligung weiter zu erhöhen.

33 
 
 
Migrationsleitbild 2025 | 2030 
3. Die Akteur*innen im Bereich der politischen Partizipation führen Maßnahmen und 
Veranstaltungen durch, die die Erhöhung der Wahlbeteiligung von Menschen aus EU-Ländern, 
die bei Kommunal - und EU-Wahlen wahlberechtigt sind, zum Ziel haben. Ebenso wird eine 
Erhöhung der Wahlbeteiligung von eingebürgerten Menschen mit Migrationsvorgeschichte/ 
internationaler (Familien -) Geschichte bei allen Wahlen und auf allen politischen Ebenen 
angestrebt. 
4. Die Kom munikation und Vernetzung von Stadtverwaltung, Integrationsrat und 
Migrant*innenselbstorganisationen wird weiter ausgebaut, um vorhandene Aktivitäten 
sichtbar zu machen und neue Kooperationsformen zu gestalten. 
5. Die Stadt Münster strebt eine Verkürzung der Verfahrensdauer bei der Einbürgerung an, um 
mit der deutschen Staatsbürgerschaft die für den Zugang zu den Parlamenten (Kommune, 
Land, Bund, EU) wichtigen Eigenschaften der Wahlberechtigung und Wählbarkeit zu erlangen. 
6. Die Akteur*innen im Bereich politisch e Partizipation schaffen niedrigschwellige 
Informationsmöglichkeiten, in denen über die Möglichkeiten des Engagements und der 
Mitbestimmung informiert wird. Die vielfältigen Formen des Politischen, in denen 
Partizipation an der Gestaltung der Stadtgesellsc haft möglich ist, sollen sichtbar und 
zugänglich werden. 
7. Den Menschen mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Famili en-) Geschichte wird 
gemäß den „ Leitorientierungen für eine gute Öffentlichkeitsbeteiligung” der Stadt Münster 
ein gleichberechtigter Zugang zu Beteiligungsangeboten eröffnet. Bei besonderer 
Betroffenheit durch Planungen und Vorhaben sind gegebenenfalls spezifische Angebote für 
sie zu machen. Insbesondere bei Quartiers- und Stadtteilentwicklungsprozessen werden die 
Interessen von Mensche n mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) 
Geschichte mit einbezogen.  
Teilziele Zivilgesellschaftliches Engagement 
1. Die Strukturen des zivilgesellschaftlichen Engagements sollen diverser werden und sich mehr 
für Menschen mit Migrationsvorge schichte/ internationaler (Familien -) Geschichte öffnen. 
Vereine, Verbände und andere zivilgesellschaftliche Organisationen werden zu 
Öffnungsprozessen ermutigt und beim Abbau von Hürden unterstützt. Auch Menschen aus

34 
 
 
sozialen Milieus, die sich zurzeit weniger in Vereinen und Initiativen engagieren, sollen stärker 
mit einbezogen werden. 
2. Neue Formen des zivilgesellschaftlichen Engagements, beispielsweise Initiativen von 
Jugendlichen oder Projektgruppen im städtischen Raum und Quartier sollen gefördert und 
gestärkt werden. Informelles und initiativförmiges Engagement braucht flexible und gezielte 
Förderung. Daher ist es für die Entfaltung des Engagements der Jugendlichen wichtig, dass 
niedrigschwellige und langfristig abgesicherte Räume der Begegnung geschaffen werden.  
3. Die zahlreichen Fördermöglichkeiten für zivilgesellschaftliches Engagement auf Kommunal - 
und Landesebene und von Stiftungen sollen transparenter und für die zivilgesellschaftlichen 
und ehrenamtlichen Akteur*innen besser zugänglich gemacht werden.  
4. Die Akteur*innen im Bereich Ehrenamt bauen Netzwerke auf und schaffen Möglichkeiten der 
Begegnung im Stadtteil.  
4.1 Der Austausch von klassischem und neuem Engagement wird stadtteilbezogen 
initiiert, so dass Begegnungen im Stadtteil von Menschen mit divers er Herkunft 
und Geschichte stattfinden. 
4.2 Gemeinsam mit den Vereinen und Initiativen werden in den Stadtteilen Räume 
erschlossen, in denen ehrenamtliche Initiativen Menschen in ihrem Sozialraum 
erreichen können. 
4.3 Die bestehenden Begegnungsräume und Strukturen  werden gesichert und 
gegebenenfalls ausgebaut. 
4.4 Die Begegnungen von diversen Menschen im Stadtteil und die Nutzung von 
Begegnungsorten durch vielfältige Initiativen schaffen Raum für kulturellen und 
künstlerischen Ausdruck.  
5. Vereine und Initiativen werden bei der Entwicklung von Maßnahmen in den 
Quartieren/Stadtteilen beteiligt. 
 Die Stadt Münster berät, motiviert und unterstützt Gruppen, Initiativen und 
Organisationen in ihrem gemeinwohlorientierten Engagement und ihrer freiwilligen

35 
 
 
Migrationsleitbild 2025 | 2030 
Beteiligung an der Entwi cklung unserer Stadt. Sie zielt darauf ab, die Einwohnenden 
der Stadt und ihrer Quartiere zu Mitgestaltenden ihres Lebensumfeldes zu machen. 
6. Das zivilgesellschaftliche Engagement soll als bedeutender und wirksamer Faktor bei der 
Gestaltung der Stadtgesellschaft angesehen werden. 
6.1 Dazu bedarf es fortlaufender Qualifizierungen und einer kontinuierlichen 
Begleitung des Ehrenamtes. 
 Im Rahmen des Landesprogramms Sprachmittlungspool bietet das 
Kommunale Integrationszentrum den Ehrenamtlichen bedarfsorientierte 
Qualifizierungen und einen Rahmen für den Austausch an.  
6.2 Es findet ein kontinuierlicher Austausch zwischen Hauptamtlichen und 
zivilgesellschaftlich Engagierten statt. 
6.3 Um die Kenntnisse über den Bestand der in Münster aktiven 
Migrant*innenselbstorganisationen und der international ausgerichteten Vereine 
aktuell zu halten, wird vom Kommunalen Integrationszentrum gemeinsam mit 
anderen Fachämtern bis 2026 eine Bedarfsanalyse durchgeführt. Die Datenbank 
der Migrant*innenselbstorganisationen wird weiterhin jährlich aktualisiert. 
6.4 Die Vereine, Verbände und Initiativen vernetzen sich und führen einmal im Jahr 
ein Austauschtreffen durch. Sie tauschen sich inhaltlich und konzeptionell 
darüber aus, wie sie sich stärker öffnen und ihre Angebote zielgruppenspezifischer 
auf M enschen mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) 
Geschichte und vielfältige soziale Gruppen abstimmen können. 
6.5 Die bewährten Formen des Ehrenamtes in der Migrationsarbeit werden gefördert. 
Dazu gehört eine Vielzahl an Gruppen und Initiativen im Bereich von Flucht und 
Migration.

36 
 
 
7.3 Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltungen 
Leitziele 
1. Es besteht ein chancengleicher Zugang für alle Einwohnenden Münsters zu den Angeboten 
der Verwaltungen. 
2. Die öffentlichen  Verwaltungen profitieren von der Vielfalt, der Mehrsprachigkeit und dem 
Erfahrungswissen ihrer unterschiedlich geprägten Beschäftigten. Diverse Beschä ftigte 
ermöglichen innovative Lösungen und ermöglichen im Verwaltungshandeln den Einbezug 
verschiedener Perspektiven, so dass sich alle sozialen Gruppen im staatlichen Handeln 
wiedererkennen. Diversitätsmanagement wird als Daueraufgabe verankert. 
3. Die Arbei tsweise der öffentlichen Verwaltungen ist gekennzeichnet durch 
Diversitätsorientierung, Antidiskriminierung, Wertschätzung und Gleichberechtigung.  
4. Die Leistungen, Prozesse und Strukturen der öffentlichen Verwaltungen werden weiter 
interkulturell geöffnet.  Diversität und Antidiskriminierung sind auf allen Ebenen der 
Verwaltungen bekannt, werden umgesetzt und stetig weiterentwickelt. 
5. Der Anteil der Beschäftigten mit Migrationsvorgeschichte / internationaler (Familien -) 
Geschichte entspricht in den öffentliche n Verwaltungen  dem Anteil der Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien-) Geschichte in der Bevölkerung. Dies gilt 
für alle Verwaltungsebenen und Beschäftigungsbereiche einschließlich der Leitungsebenen. 
Teilziele 
1. Die Fähigkeit mit gesellschaftlicher und arbeitsplatzbezogener Vielfalt umzugehen, sie 
wertzuschätzen und einzubeziehen (Diversitäts - oder Vielfaltskompetenz) gehört zu den 
Kompetenzen der Beschäftigten der Stadtverwaltung.  
1.1 Es gibt ein breit angele gtes Fortbildungsbildungs angebot zum Thema 
Diversitätsorientierung im Rahmen der Ressourcen für die unterschiedlichen 
Ebenen und Arbeitsfelder der Stadtverwaltung.

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Migrationsleitbild 2025 | 2030 
1.2 Bestandteil des Angebotes sind auch rassismuskritische und 
diskriminierungssensible Fortbildungen. Bestehende Qualif izierungsangebote 
werden weitergeführt und ausgebaut. 
1.3 Vielfaltskompetenz soll als grundlegender Aspekt in der 
Führungskräfteentwicklung gefördert werden.  
1.4 Diversitätskompetenz ist Teil der Beurteilungsvorgaben.  
2. Die städtische Verwaltung führt die Diversitätskultur konsequent durch. Sie macht die Erfolge 
der vielfaltsbewussten Verwaltungspraxis auch in der Öffentlichkeit sichtbar. Dadurch 
können kooperierende Verwaltungen in anderen Organisationen zur Implementierung von 
diversitätsorientierten Konzepten angeregt werden.  
3. Die Stadtverwaltung unterstützt den Austausch von Mitarbeitenden mit 
Rassismuserfahrungen und stellt Räume und Freiräume zur Verfügung, damit die betroffenen 
Personen ihren Austausch fortsetzen können. 
 Hier finden Mitarbeitende mit Rassismu serfahrungen einen geschützten sozialen 
Raum, um ihre Erfahrungen zu reflektieren, sich gegenseitig zu unterstützen und ihre 
Expertise weiterzuentwickeln.  
4. Die Stadtverwaltung  beteiligt sich an Kampagnen und Projekten gegen Rassismus in der 
Zivilgesellschaft, beispielsweise den „Wochen gegen Rassismus“.  
5. Bestehende Kampagnen und Ansätze, die die diversitätsorientierte Organisationskultur von 
öffentlichen Verwaltungen fördern, werden aufgegriffen: 
5.1 In der Standortentwicklungsstrategie 2030+ für Münster wurden die Charta der 
Gleichstellung und die Charta der Vielfalt als wichtige strategische Instrumente 
identifiziert, um Diversität und Gleichstellung zu stärken und dami t ein 
zukunftsorientiertes Arbeitsumfeld zu ermöglichen.  
5.2 Die Charta der Vielfalt: Die Stadt Münster ist im Jahr 2009 der Charta der Vielfalt 
beigetreten. Die lokale Umsetzung der Charta wird aktualisiert. Dabei werden 
die Ziele des Migrationsleitbildes fü r die diversitätsorientierte und 
migrationssensible Gestaltung der Verwaltungen mit aufgenommen, weiter 
konkretisiert und implementiert.

38 
 
 
5.3 Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern: Die 
Stadt Münster hat die Charta im Jahr 2009 un terzeichnet. Auf lokaler Ebene gilt 
zurzeit der 5. Aktionsplan für die Jahre 2024-2026. Bei der Umsetzung der in der 
Charta genannten Themenfelder werden im Rahmen der Gendersensibilität die 
Bedürfnisse von Männern und Frauen mit Migrationsvorgeschichte/ 
internationaler (Familien -) Geschichte stärker berücksichtigt. Der Aktionsplan 
und seine Weiterentwicklung fokussiert stärker auf die Überschneidung von 
genderspezifischen und migrationsspezifischen Benachteiligungen und ihrer 
Überwindung. Das Ziel,  geschlechtsspezifische Benachteiligungen auch stärker 
im Zusammenhang mit Diversitätssensibilität zu sehen, gilt auch für  den 
Gleichstellungsplan 2022 -2025 der Stadt Münster und seine 
Weiterentwicklung.  
6. Die öffentlichen Verwaltungen stellen verstärkt Mensch en mi t Migrationsvorgeschichte/ 
internationaler (Familien-) Geschichte ein und erhöhen deren Anteil. 
6.1 Bei der Personalgewinnung und der Gewinnung von Fachkräften werden das 
Potential und die Fähigkeiten von Menschen mit Migrationsvorgeschichte / 
internationaler (Familien-) Geschichte gesehen und in die Beschäftigungsstruktur 
integriert.  
6.2 Die Außendarstellung der Stadtverwaltung wirkt Diskriminierung entgegen; 
Stellenanzeigen werden konsequent vielfaltssensibel formuliert und die Wege der 
Bekanntmachung werden so gewählt, dass Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) Geschichte gut erreicht 
werden können. Diese werden ermuntert, sich zu bewerben. 
6.3 Junge Menschen mit Migra tionsvorgeschichte/ internationaler (Familien-) 
Geschichte in Schule, Ausbildung oder Studium werden im Rahmen der 
Personalgewinnung bewusst angesprochen. 
6.4 Stellenprofile und Kriterien für die Auswahlprozesse von sich bewerbenden 
Personen werden diversitätssensibel gestaltet. Soweit rechtlich möglich, wird die 
Diversitätskompetenz und Mehrsprachigkeit in Stellenbeschreibungen stärker 
berücksichtigt

39 
 
 
Migrationsleitbild 2025 | 2030 
6.5 Für die Auswahlverfahren werden diversitätssensible Instrumente geschaffen. Die 
Mitglieder von Auswahlkommissionen besuchen Fortbildungen,  um 
Antidiskriminierung und Diversitätssensibilität immer stärker in den 
Auswahlverfahren zu verankern.  
6.6 Die Erhöhung d es Anteils der Mitarbeitenden mit Migrationsvorgeschichte/ 
internationaler (Familien-) Geschichte in der städtischen Verwaltung  wird 
Bestandteil einer systematischen Herangehensweise, bei der Ziele aufgestellt, 
regelmäßig überprüft und die eingesetzten Maßnahmen reflektiert und ggf. 
angepasst werden. 
7. Die Stadtverwaltung verwendet in ihren Informationsbroschüren, Formularen und 
Bescheiden, soweit wie möglich,  Einfache Sprache. Inhaltliche Kernpunkte werden nach 
Möglichkeit in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt.  
8. Übergeordnete Ziele für die Gestaltung von wichtigen Lebensfeldern  
Die Inhalte des Migrationsleitbildes sind das Ergebnis  der Zusammenarbeit vieler Akteur*innen 
der Stadtgesellschaft. Für eine Reihe von Handlungsfeldern sind in Workshops Leitziele 
entstanden, an denen sich die Arbeit am diversen, gemeinsamen Zusammenleben in Münster 
orientieren kann. Zusätzlich kommen aus de r gemeinsamen Arbeit Beiträge für die konkrete 
Umsetzung hinzu. Die Handlungsfelder sind: Rechtliche Beratung und Integrationsbegleitung, 
Bildung und Sprachen, Gesundheit und Pflege, Kinder- und Jugendhilfe, Wohnen und schließlich 
Sport. In diesen wichtige n Lebensfeldern bewegen sich die Menschen in ihrem Alltag, hier 
erfahren sie Entfaltungsmöglichkeiten, Sicherheit und Unterstützung, also gesellschaftliche 
Teilhabe. Das übergeordnete Ziel der Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen 
mit Migr ationsvorgeschichte bezieht sich auf wichtige Strukturen und Ressourcen, die 
grundlegend für die soziale Integration aller Bürger*innen sind. Die Zugänge zu Wohnungen und 
zum Bildungs - und Gesundheitssystem bilden wichtige Voraussetzungen des Lebens. Das 
Migrationsleitbild möchte der Stadtgesellschaft und den Akteur*innen in den entsprechenden 
Lebensfeldern einige Orientierungspunkte geben, damit sie in den Austausch kommen, sich Ziele 
für die Senkung von Hürden und für die noch genauere Ansprache diverser Zielgruppen setzen 
können. Die Umsetzungsvorschläge mögen dabei anregend wirken, um die 
Teilhabemöglichkeiten diverser Menschen zu erhöhen.

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8.1 Stärkung der Teilhabe an rechtlicher Beratung und an Möglichkeiten des 
Rechtssystems 
Erst ein gesicherter Aufenthalt bietet die Grundlage für alle weiteren Felder der Integration, für 
stabile Lebensverhältnisse und eine perspektivreiche Zukunftsplanung. Für viele Menschen ist 
auch die Einbürgerung eine Option. Die Vielzahl der rechtlichen Regelungen zum Ausländer- und 
Aufenthaltsrecht verlangt für verschiedene Zielgruppen eine qualifizierte und gut zugängliche 
Rechtsberatung. 
 
Leitziele  
1. In Münster existieren unabhängige, vielfältige und diversitätssensible Beratungsangebote für 
alle Menschen, unabhängig vom Au fenthaltsstatus, die den Zugang von Ratsuchenden zu 
bedarfsgerechten Unterstützungs- und Förderangeboten sichern.  
2. Gesetzliche Möglichkeiten und Ermessen sspielräume werden genutzt, um im Einzelfall den 
Status von Personen zu sichern bzw. zu verbessern. Daf ür werden die Mitarbeitenden in den 
Behörden und Beratungsstellen in ihren fachlichen Kompetenzen (beispielsweise Kenntnis 
und Anwendung der Rechtsgrundlagen) regelmäßig fortgebildet.  
Umsetzungsperspektiven 
Um den Zugang zum deutschen Rechtssystem und zu Beratungsangeboten zu erleichtern, 
werden mehrsprachige einführende Informationsangebote erarbeitet. Für alle spezifischen 
Zielgruppen und deren Themen findet eine weitere Verbesserung der Beratungsmöglichkeiten 
zu rechtlichen Fragen und der Unterstützungs angebote statt. Rechtliche und alltagsrelevante 
Themen sind hier etwa Aufenthaltsstatus, Familiennachzug, Arbeitserlaubnis, Wohnen und 
Einbürgerung. Spezifische rechtliche Fragestellungen, etwa zum Asylrecht und zum Asylverfahren 
werden ebenso berücksichti gt, wie rechtlicher Beratungsbedarf von besonde rs vulnerablen 
Gruppen, beispielsweise von queeren Schutzsuchenden. 
Insbesondere Geflüchtete und neuzugewanderte Menschen mit Behinderung werden bei der 
Wahrnehmung ihrer sozialen und Teilhaberechte gestärkt. Sie haben den gleichen Zugang zu

41 
 
 
Migrationsleitbild 2025 | 2030 
Sozialleistungen für Menschen mit einer Behinderung wie deutsche Staatsangehörige. Sie 
erhalten Rat und Hilfe bei der Frage nach der Zuständigkeit für die jeweils konkreten 
Sozialleistungen. Beratungsstellen werden für die Bedürfnisse dieser Zielgruppe qualifiziert, etwa 
wenn es um Anwendungsmöglichkeiten höherrangigen Rechts geht, wie der UN -
Behindertenrechtskonvention (Art. 23, Art. 26  und Art. 28) und EU -Recht (EU -
Aufnahmerichtlinien). 
Das rechtliche Beratungsangebot für internationale Studierende mit ihren Fragestellungen, wie 
etwa Aufenthaltserlaubnis, Umgang mit Behörden, Perspektiven nach Abschluss des Studiums 
oder Arbeitsmöglichkeiten während und nach dem Studium, wird weiter verbessert.  
Das Amt für Migration und Integration führt seine Leistungen und Beratungen diversitätssensibel 
durch und berücksichtigt sprachliche Hürden.  
Eine gute Vernetzung der Akteur*innen erhöht die Qualität der Leistungen und Beratungen für 
die Klient*innen, da die Bearbeitung der verschiedenen Felder und Perspektiven der Integration 
besser ineinandergreifen kann.  
Die Akteur*innen im Bereich der rechtlichen Beratung bzw. der Integrationsbegleitung nutzen 
alle rechtlichen Möglichkeiten für ein integriertes  Bleibemanagement, das Humanität und 
Integration gleichermaßen umfasst. 
 Insbesondere die Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes bietet die 
Möglichkeit eines „Spurwechsels“, also zu einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft. Dies 
wird bei der Beratung berücksichtigt. 
 Auch der Rahmen des Chancen -Aufenthaltsrechts wird genutzt, um Personen, die über 
eine Duldung verfügen, perspektivisch ein dauerhaftes Bleiberecht zu ermöglichen. 
 
8.2 Stärkung der Teilhabe an Bildung und Erhöhung der Sprachkompetenzen  
Die Teilhabe an Bildung ist ein zentraler Punkt für die Integration von Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) Geschichte. Bildung ist die Basis für die 
persönliche Entfaltung, die berufliche Entwicklung, aber auch für den Zugan g zu politischer 
Partizipation und Zivilgesellschaft. Bildung erweitert die Lebens - und Handlungsmöglichkeiten.

42 
 
 
Strukturen und Alltagskulturen im Bildungssystem müssen sich verändern, vorhandene 
Diskriminierungen reflektiert und Hürden abgebaut werden.  
Insbesondere die sprachliche Kompetenz ist richtungsweisend für die Teilhabe an der 
Gesellschaft und die Wahrnehmung von eigenen Entwicklungsmöglichkeiten. In diesem 
Zusammenhang stellt die Anerkennung der Potentiale von Mehrsprachigkeit ein wichtiges 
Element für die Entfaltung der einzelnen Person dar, kommt dabei aber auch der Gesellschaft 
zugute.  
 
Leitziele 
1. Die gleichberechtige Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte/ 
internationaler (Familien-) Geschichte am Regelschulsystem wir d verbessert und es werden 
zugleich alle Maßnahmen unterstützt, die im Sinne einer interkulturellen Öffnung und 
Diversitätssensibilität Formen struktureller Benachteiligung im Schulwesen und im 
Elementarbereich (beispielsweise Kindertagesstätten) überwinden. 
2. Der gesamte Spracherwerbsprozess wird gefördert, die Grundbildung und Alphabetisierung, 
von der Alltagssprache zur Bildungssprache sowohl im Deutschen wie auch in den 
Herkunftssprachen - Mehrsprachigkeit wird auf allen Ebenen der Stadtgesellschaft und i hrer 
Institutionen als Potential und Bereicherung begriffen.  
3. Die in Münster existierende Vielfalt spiegelt sich entsprechend im Kulturbereich wider. Ein 
vielfältiges, internationales Kulturangebot regt Bildungs - und Entwicklungsprozesse an und 
erweitert diversitätsorientierte Wahrnehmungs- und Handlungsmöglichkeiten.

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Migrationsleitbild 2025 | 2030 
Umsetzungsperspektiven 
Die Bildungsbeteiligung 7 von Kindern und Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte/ 
internationaler (Familien-) Geschichte ist genauso hoch, wie die Bildungsbeteiligung von Kindern 
und Jugendlichen ohne Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien-) Geschichte. 
Insbesondere werden Kinder und Jugendliche gefördert, die neu zugewandert sind, die die 
Sprache noch besser erlernen müssen und sich noch stärker mit dem Bildungssystem vertraut 
machen. Das Kommunale Integrationszentrum koordiniert Sprachbildungsnetzwerke für alle 
Lehr- und Fachkräfte an Schulen, um den Bildungserfolg von nicht -muttersprachlichen 
Schüler*innen zu unterstützen.  
 Konzeptionen und Transformationsprozesse berücksichtigen, dass bei einem Teil der 
Zielgruppe die Benachteiligung im Bildungssystem durch eine Üb erschneidung von 
Migrationsvorgeschichte mit sozioökonomischen Faktoren verursacht ist. 
 Das diskriminierungssensible und diversitätsorientierte individuelle und institutionelle 
Handeln in den Einrichtungen von Schule und Bildung sowie entsprechende Fortbildung 
von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften werden gefördert.  
 Das Projekt EBP (Erziehungs - und Bildungspartnerschaften) des Kommunalen 
Integrationszentrums regt durch konkrete Maßnahmen die Stärkung elterlicher 
Kompetenzen an und erhöht die Kooperationsmöglichkeiten der Eltern mit 
Kindertagesstätten, Grundschulen und Offenen Ganztagsschulen.  
 Erfolgreiche bestehende Projekte werden noch stärker öffentlich gemacht und können als 
Beispiel fungieren.  
                                                           
7 Die Bildungsbeteiligung kann man auf eine bestimmte Schulform beziehen. So lässt sich statistisch 
nachweisen, dass etwa Schüler*innen mit Migrationsvorgeschichte im engeren Sinne ( etwa zugewanderte 
Kinder und Jugendliche) weniger häufig das Gymnasium besuchen als Schüler*innen ohne 
Migrationsvorgeschichte. Umgekehrt ist der Förderschulbesuch der benachteiligten Gruppe statistisch 
höher als bei der Vergleichsgruppe der in Deutschland  geborenen Schüler*innen mit 
Migrationsvorgeschichte und auc h der ohne Migrationsvorgeschichte . Die Bildungsbeteiligung der 
Schüler*innen mit Migrationsvorgeschichte im engeren Sinne ist je nach Zuzugsalter ausdifferenziert.

44 
 
 
 Es wird besonderer Wert auf die Herstellung von Bildungsgerechtigkeit für Zielgruppen 
gelegt, denen der Zugang erschwert ist, dazu zählen etwa erwachsene geflüchtete Frauen 
oder junge Geflüchtete, die der Schulpflicht nicht mehr unterliegen. 
 Institutionen und Beratungsstellen, die auch Weiterbildung für Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte zum Thema haben, weisen auf Möglich keiten des zweiten 
Bildungsweges und auf entsprechende Bildungseinrichtungen hin. 
Das Kommunale Integrationszentrum regt die Kommunikation und Vernetzung über Themen wie 
Migrationssensibilität und Rassismus kritik an, wobei die vielfältigen Akteur*innen des 
Bildungssystems und der Bildungseinrichtungen an gesprochen sind . Hierfür findet auch eine 
Vernetzung mit der entsprechenden Fachverwaltung statt. 
Büchereien in den Stadtteilen  und Stadtteilkulturorte/ -häuser sowie profilbildende 
Kulturveranstaltungen werden als öffentlicher Raum,  Raum der Begegnung  und für kulturellen 
und künstlerischen Ausdruck  genutzt. Die Kulturveranstaltungen und künstlerischen Projekte 
werden diversitätsorientiert durchgeführt.  
Das bestehende Sprachkursangebot in Münster wird weitere ntwickelt. Die Anbieter schaffen – 
entgegen dem bundesweiten Trend der Vereinheitlichung – zielgruppenspezifische Angebote, 
etwa für Eltern, Frauen, Jugendliche und ju nge Erwachsene und Zugewanderte, die schon länger 
in Deutschland leben und einen besonder en sprachpädagogischen Förderbedarf aufweisen. Die 
Bildungsinstitutionen entwickeln Haltungen und Organisationsprinzipien, welche die 
Mehrsprachigkeit anerkennen, sie als zu förderndes Potential begreifen und in das 
Bildungsangebot miteinbeziehen. Ein Bezu gspunkt für den Bereich der Elementarpädagogik ist 
hier das Kinderbildungsgesetz NRW (§ 19, Absatz 1 KiBiz), welches dazu aufruft, die 
Mehrsprachigkeit von Kindern anzuerkennen und zu fördern. Herkunftssprachen von 
Schüler*innen mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) Geschichte werden 
zudem in den schulischen Konte xt aller Schulformen integriert ; an bestehende 
Landesprogramme kann dabei angeknüpft werden. 
Das Kommunale Integrationszentrum organisiert in Kooperation mit der Universität Münster, der 
FH Münster - University of Applied Sciences sowie der Katholischen Hochschule NRW  (katho) 
eine Ringvorlesung im Bereich Migration und Bildung.

45 
 
 
Migrationsleitbild 2025 | 2030 
8.3 Stärkung der Teilhabe an Gesundheit und Pflege 
Nicht alle gesellschaftlichen Gruppen weisen die gleiche Teilhabe an Leistungen des Gesundheits- 
und Pflegesystems auf; der Zugang zum Gesundheitssystem ist für einige erschwert. 
Neuzugewanderten und Geflüchteten fehlen oft Informationen über Strukturen und Abläufe in 
der Gesundheitsversorgung. Migrationsspe zifische Gesundheitsrisiken können auch durch 
psychosoziale Belastungen von Migration und Flucht entstehen. Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte weisen im Vergleich zur deutschen Bevölkerung häufig einen 
schlechteren Gesundheitsstatus auf. Auch die Gesundh eitskompetenz, also die Fähigkeit zu 
Prävention und gesunder Lebensführung, ist in der Bevölkerung ungleich verteilt.  
Die Ziele und angestrebten Maßnahmen zielen darauf ab, die Prävention sowie die Zugänge in 
das Gesundheits- und Pflegesystem zu erleichte rn und die gleiche Teilhabe aller Menschen zu 
ermöglichen.  
Leitziele 
1. Alle Menschen haben einen gleichwertigen Zugang zum Gesundheits - und Pflegesystem; es 
wird eine entsprechende Gesundheitsförderung, Prävention und Vorsorge ermöglicht. 
2. Der Zugang von Menschen mit Migrationsvorgeschichte / internationaler (Familien -) 
Geschichte zum Arbeitsmarkt im Gesundheits - und Pflegebereich wird weiter verbessert; 
bereits erworbene Qualifikationen werden anerkannt und ermöglichen entsprechende 
Ausbildungs- und Weiterqualifizierungschancen.  
3. Alle Menschen erhalten die gebotene Hilfe zur körperlichen und psychischen Gesundheit, 
unabhängig vom Aufenthaltsstatus. 
Umsetzungsperspektiven 
Bedürfnisse der Menschen mit Migrationsvorgeschichte und migrationsspezifische 
Gesundheitsrisiken werden analysiert, benannt, differenziert und im Gesundheits - und 
Pflegesystem in Münster berücksichtigt. Dabei wird die Expertise und Perspektive der Betroffenen 
miteinbezogen. Die Akteur*innen im Gesundheits - und Pflegebereich vernetzen sich und 
verständigen sich über die Problemlage und mögliche Herangehensweisen.

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 Die Kommunale Gesundheitskonferenz hat eine Projektgruppe „Gesundheitskompetenz 
stärken“ initi iert. Die Perspektiven von Mensc hen mit Migrationsvorgeschichte / 
internationaler (Familien -) Geschichte werden künftig durch den Integrationsrat 
eingebracht, welcher eine*n Vertreter*in in die Gruppe entsendet. Dort soll u.a. an der 
Entwicklung eines mob ilen Gesundheitskiosks sowie  innovativen und mehrsprachigen 
Kommunikationsangeboten gearbeitet werden. 
Das Gesundheits - und Pflegesystem wird zunehmend diversitätsorientiert und kultursensibel 
gestaltet. Dies erfolgt durch eine Transformation bestehender Str ukturen und durch 
Fortbildungen des medizinischen Personals. Besonderheiten der Zielgruppen, wie kulturelle 
Bilder von Krankheit und Gesundheit oder Ernährungsgewohnheiten werden berücksichtigt. 
Migrant*innenselbst-organisationen können wichtiges diversitä tsorientiertes Wissen im 
Gesundheitssystem vermitteln und zugleich eine Brücke zu den Zielgruppen bilden, denen sie 
den Zugang erleichtern. Stadtteilbezogene Projekte und Initiativen erhöhen die 
Gesundheitskompetenz, indem Informationen zugänglich gemacht und Praxen der Prävention 
und Gesundheitsförderung angeregt werden. Strukturen und Abläufe im Gesundheitssystem 
werden vermittelt. Informationen zum Gesundheitssystem erfolgen zielgruppenspezifisch, 
mehrsprachig, in Einfacher Sprache und im Dialog mit Migrant*innenselbstorganisationen. 
Besonders vulnerable Gruppen, zu denen auch ältere Menschen mit Zuwanderungsgeschichte 
und wenig sozialökonomischen Ressourcen gehören, haben einen gleichberechtigten, 
vollwertigen Zugang zum Gesundheits - und Pflegesystem. Fü r diese Zielgruppe werden 
kultursensible Projekte geschaffen, die kulturelle und soziale Hürden beim Zugang zum 
Gesundheits- und Pflegesystem überwinden.  
Spezifische gesundheitliche Hilfsangebote für traumatisier te Geflüchtete werden ausgebaut,  
insbesondere die psychosoziale Betreuung. Die vorhandene psychosoziale Flüchtlingshilfe wird 
gesehen und unterstützt.  
Wohn- und Betreuungsangebote für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie Menschen mit 
Behinderung werden diversitätsorientiert, kultur- und sprachsensibel gestaltet. Der Zugang von 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte zu Pflegeeinrichtungen und Angeboten der Hospiz- und 
Palliativversorgung wird verbessert. Dies geschieht durch diversitätsorientierte und 
zielgruppenspezifische Information und kultu rsensible Pflege. Den Pflegeteams wird Zeit und

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Migrationsleitbild 2025 | 2030 
Raum gegeben, um sich die entsprechenden Diversitätskompetenzen anzueignen und diese in 
der Praxis umzusetzen.  
Die fachliche Kompetenz des medizinischen Personals, welches in anderen Ländern mit zum Teil 
anders definierten Berufsrollen ausgebildet wurde, wird im Kontext der Diversitätsorientierung 
im Gesundheitssystem mitgedacht und ins Team miteinbezogen.  
„Frühe Hilfen“ richten sich an Familien mit Kindern bis drei Jahre, ab der Schwangerschaft. Sie 
dienen der Stärkung der elterlichen Beziehungs - und Versorgungskompetenz. Die 
Stadtteilkoordinator*innen der Frühen Hilfen in Münster und die Fachkräfte werden durch das 
Kommunale Integrationszentrum bei der diversitätsorientierten und rassismuskritischen Arbeit 
mit Familien mit Migrationsvorgeschichte unterstützt. Der Sprachmittlungspool des 
Kommunalen Integrationszentrums erleichtert den Zugang zu den Frühen Hilfen, indem 
Sprachmittler*innen eingesetzt werden. Diese stehen für eine Vielzahl von Sprachen zur 
Verfügung. Der Sprachmittlungspool des KI steht auch für Verständigung im Sozial -, Bildungs - 
und Gesundheitswesen zur Verfügung. 
 
 
8.4 Stärkung der Teilhabe an Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe 
Das Angebot der Kinder - und Jugendhilfe reicht von Kindertage sstätten über Offene 
Ganztagsbetreuung, Jugendarbeit bis hin zu Maßnahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe, 
die sich an Jugendliche und ihre Familien richten.  
Die sozialpädagogische Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe trägt wesentlich zur individuellen und 
sozialen Entwicklung junger Menschen bei. Insbesondere die außerschulische 
Jugendbildungsarbeit kann Bildungsbenachteiligungen abbauen. Die Infrastruktur der Kinder - 
und Jugendhilfe – etwa Jugendfreizeitstätten in den Stadtteilen – trägt zu positiven  
Lebensbedingungen für junge Menschen bei.

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Leitziel  
1. Die gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen in allen gesellschaftlichen 
Bereichen wird gefördert.  
Umsetzungsperspektiven 
Durch die Förderung von persönlichen und sozialen Entwicklungen und die Anregung von 
Bildungsprozessen leistet die Kinder - und Jugendhilfe einen Beitrag zur Erhöhung der 
Chancengerechtigkeit. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Zugang zu den Angeboten der 
Kinder- und Jugendhilfe für alle gewährleistet sein.  
 Die offene Kinder - und Jugendarbeit richtet sich  an alle Kinder und Jugendliche  
unabhängig von ihrer Religion, Herkunft, Kultur, Weltanschauung und ihrem Geschlecht. 
 Diversitätsorientierte, zielgruppenspezifische Angebote  werden ausgebaut. Dies erfol gt 
auch im Hinblick auf verschiedene Gruppen von Kindern und Jugendlichen mit 
Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) Geschichte  – etwa Kinder von 
Zugewanderten oder geflüchtete Jugendliche – und ihrer spezifischen Bedarfe.  
 Die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler 
(Familien-) Geschichte werden im Sinne der Diversitätsorientierung auch 
geschlechtssensibel, sozial sensibel und barrierefrei konzipiert. 
 Migrant*innenselbstorganisationen, die im Bereich Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, 
werden u.a. nach der Richtlinie im Kinder- und Jugendförderplan fachlich, finanziell und 
ideell unterstützt. 
 Organisationen der Kinder - und Jugendhilfe arbeiten in Münster in den einzelnen 
Stadtteilen in enger Kooperation im Interesse der Kinder und Jugendlichen mit und ohne 
Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien-) Geschichte zusammen. 
 Diverse Jugendliche erhalten zielgruppenspezifisch formulierte Informationen über 
Beteiligungsmöglichkeiten im Stadtteil und auf gesamtstädtischer Ebene. 
Veranstaltungen, die Partizipationsmöglichkeiten eröffnen, sind diversitätssensibel und 
barrierefrei.

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Migrationsleitbild 2025 | 2030 
 Erziehende mit Migrationsvorgeschichte / i nternationaler ( Familien-) Geschichte haben 
ebenso wie alle Eltern ohne Migrationsvorgeschichte einen gleichwertigen Anspruch auf 
einen Kita-Platz. Die Vergabe erfolgt ohne jegliche Benachteiligung oder Differenzierung. 
Alle Eltern, unabhängig von ihrer Herkunft, erhalten die gleichen Chancen . Zur 
Erleichterung der Heranführung an den Besuch einer Kita und zur Unterstützung bei der 
Anmeldung stehen eine Reihe niedrigschwelliger Angebote bereit.  
 Die Akteur*innen im Bereich Sozialpädagogische Familienhilfen (SPFH) werden dabei 
unterstützt, ihre  Diversitätskompetenz und rassismuskritische Haltung weiter 
auszubauen. 
 
8.5 Gutes Wohnen für alle – gleichberechtigte Teilhabe am Wohnungsmarkt 
Wohnen ist ein zentrales Grundbedürfnis 8, es bietet die Grundlage für die Teilhabe an anderen 
gesellschaftlichen Feldern und Leistungen. Schlechte Wohnverhältnisse können zu erschwertem 
Zugang auch zu anderen Bereichen führen, etwa Bildung. Die Qualität des Wohnumfeldes prägt 
Lebensgefühl und Handlungsmöglichkei ten. Menschen mit Migrationsvorgeschichte / 
internationaler (Familien -) Geschichte sind hinsichtlich der Wohnlage und der Qualität des 
Wohnens benachteiligt. Viele Personen mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien-) 
Geschichte, die in den letzten  Jahren auf Wohnungssuche waren, haben  Erfahrungen mit 
Diskriminierung aufgrund der Herkunft gemacht. 9 Die folgenden Leitziele und 
Umsetzungsperspektiven wollen Diskriminierung und Benachteiligung abbauen und gleiche 
Teilhabe am Wohnungsmarkt ermöglichen. 
 
                                                           
8Wohnen ist ein Menschenrecht. Artikel 11 Absatz 1 des UN –Sozialpaktes formuliert das Recht auf einen 
angemessenen Wohnraum. Dies umfasst unbedingt auch den diskriminierungsfreien Zugang zu 
angemessenem und bezahlbaren Wohnraum. Quelle: https://www.institut-fuer-
menschenrechte.de/themen/wirtschaftliche-soziale-und-kulturelle-rechte/recht-auf-wohnen. Das 
Grundgesetz beinhaltet kein explizites Recht auf Wohnen umfasst aber ein menschenwürdiges 
Existenzminimum, wozu auch Wohnen gehört. 
9 Vgl. Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. 
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/forschungsprojekte/DE/UMFRAGE_Rass_Diskr_a_d
_Wohnungsmarkt.html

50 
 
 
Leitziele 
1. Alle Menschen haben Zugang zu menschenwürdigem Wohnraum. Der Wohnungsmarkt wird 
so gestaltet und reguliert, dass die Chancengleichheit erhöht wird. Jegliche Diskriminierung 
und Segregation wird vermieden.  
2. Alle Menschen haben ein Obdach. 
3. Stadtentwicklung und -planung berücksichtigen die Bedürfnisse der Menschen mit und ohne 
Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien-) Geschichte gleichermaßen. 
4. In allen Stadtteilen besteht hinsichtlich der Bevölkerungsstruktur eine ausgewogene 
Mischung, so dass alle Stadtteile von der Diversität und ihrem Entwicklun gspotential 
profitieren können. 
Umsetzungsperspektiven 
In Münster wird mehr (öffentlich geförderter) Wohnraum für einkommensarme Menschen mit 
und ohne Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien-) Geschichte bereitgestellt. 
Zielgruppenspezifische und zielgruppenübergreifende Angebote für bedarfsgerechtes Wohnen 
werden entwickelt und gefördert, auch im Bereich des gemeinschaftlichen Wohnens . Die 
Themen Alter sowie Pflege- und Unterstützungsbedarf finden dabei Beachtung. 
Menschen mit und ohne Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) Geschichte 
erhalten bei Bedarf gezielt Unterstützung bei der Wohnungssuche.  
Auf der Basis des langjährigen kommunalen Netzwerkes wohnungsrelevanter Akteur*innen („AK 
Wohnen“ in Münster) werden situations - und bedarfsorientierte Konzepte sowie 
unterschiedliche Wohnformen für eine nachhaltige Verbesserung der Situation von Menschen 
mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) Geschichte auf dem Wohnungsm arkt 
diskutiert. Im AK Wohnen findet ein regelmäßiger interdisziplinärer Austausch zwischen 
Verwaltung und Wohnungsunternehmen statt, um eine ausgewogene 
Wohnungsmarktentwicklung in Münster zu fokussieren. 
Konzeptionen für Flüchtlingseinrichtungen werden weiterentwickelt, sodass die Integration von 
Geflüchteten in den Stadtteilen und Nachbarschaften vereinfacht wird. Sie erhalten Hilfen beim

51 
 
 
Migrationsleitbild 2025 | 2030 
Übergang in den normalen Wohnungsmarkt und beim Zugang zu angemessenem Wohnraum, 
insbesondere Familien mit Kindern. 
Die inklusive Partizipation aller Bewohner*innen an der Gestaltung des Wohnumfeldes und neuer 
Quartiere wird gefördert. Die Stadt - und Quartiersentwicklung öffnet sich immer mehr für eine 
breite Beteiligung und entwickelt ihre diversitätsorientierten Partizipationskonzepte weiter. 
 
8.6 Stärkung der Teilhabe am Sport  
Der Sport hat als Begegnungsort vieler Menschen eine besondere Verantwortung, diese 
Begegnungen zu begleiten . Denn auch im Sport spiegeln sich die Herausforderungen der 
Gesamtgesellschaft. Unter fachkundiger Begleitung und mithilfe gezielter Maßnahmen können 
gegenseitiges Kennenlernen, Verständnis, Diskriminierungs - und Diversitätssensibilität erlernt, 
Teilhabe ermöglicht und neue Kompetenzen und Erfahrungen auf das Leben außerhalb des 
Sports übertragen werden. 
Leitziele  
1. Die Integrationskraft von Sport wird in allen Dimensionen (soziale, kulturelle, gesundheitliche 
und Bildungsdimensionen) gefördert. 
2. Ein Ziel des Sports ist es, diskriminierungs - und diversitätssensible Räume sowie Räume des 
Empowerments zu schaffen. 
Umsetzungsperspektiven 
Um reale Partizipation und Mitgestaltung der Angebote zu erreichen, wird auf die 
Repräsentation von Sportler*innen mit Migrationsvorgeschichte auf allen Ebenen der 
Organisationen (u.a. Sportvereinen, -verbänden, -ämtern) hingewirkt. Nötig dafür ist das 
Vorantreiben einer diversitätssensiblen Vereins -/ Organisationsentwicklung.  
Für alle Menschen wird ein offener und gleichwertiger Zugang zu sämtlichen Bereichen des 
Sports, der Bewegungs- und Freizeitkultur geschaffen.

52 
 
 
Der Zugang zu Angeboten des Sports scheitert nicht an fehlenden Informationen und/oder 
fehlenden finanziellen Möglichkeiten. Alle beteiligten Akteur*innen sind aufgerufen, Wege zu 
finden, um Teilhabe im Sport zu ermöglichen. 
 Bei der Umsetz ung von Angeboten werden die unterschiedlichen Sportmotive und -
bedarfe der Sportler*innen, der Engagierten und der Organisation (z.B. des Sportvereins) 
einbezogen. Das freiwillige Engagement im organisierten Sport wird wertgeschätzt und 
durch eine aktive Ansprache gefördert. Durch gezielte Qualifizierung zur Übernahme von 
Aufgaben und Tätigkeiten im organisierten Sport (z.B. durch lizensierte allgemeine Aus - 
und Fortbildungen zu Übungsleiter*innen) und Anerkennung von bereits qualifizierten 
Personen werden die vorhandenen Fähigkeiten für alle gewinnbringend eingesetzt. 
 Die Netzwerke im Bereich Sport werden ausgebaut. U.a. werden mehr Kooperationen 
zwischen Migrant*innenselbstorganisationen und Sportvereinen gefördert. Hier werden 
insbesondere MSO, die selbs t keine Sportvereine sind, darin unterstützt, Zugang zur 
Sportinfrastruktur der Stadt zu erhalten. Durch Kooperationen mit bestehenden 
Sportvereinen können MSO z.B. leichteren Zugang zu den Sporthallen bekommen. 
 In Kooperation mit dem Stadtsportbund und de n Münsteraner Sportvereinen werden 
Maßnahmen zur Förderung der Diversitäts - und Diskriminierungssensibilität sowie des 
Empowerments im Verein geplant, umgesetzt und fortgeführt. Hierzu gehören u.a. 
bedarfsgerechte und zielgruppenspezifische Fort - und Weiterbildungen, z.B. für die 
Zielgruppen Frauen mit Fluchterfahrungen, Jugendliche oder Senior*innen. 
Themenbezogen decken die Fortbildungen u.a. die Themen Sport und Sprache 
(Sprachförderung), Antirassismus, Empowerment und safer spaces ab. Hierbei wird im 
Blick behalten, dass alle im Sport Beteiligten (Multiplikator*innen und Sporttreibende) im 
Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft beteiligt werden. 
 Der Anteil an Schulanfängerinnen  und Schulanfängern mit Migrationsvorgeschichte / 
internationaler (Familien -) Geschichte , die schwimmen können, ist weiterhin deutlich 
niedriger als bei Kindern ohne Migrationsvorgeschichte / internationaler (Familien -) 
Geschichte. Die Angebote zur Förderung  der Schwimmfähigkeit werden ausgebaut und 
gefördert.

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Migrationsleitbild 2025 | 2030 
 Die besondere Bedeutung des Schulsports wird anerkannt. Zur diversitätssensiblen 
Förderung von Kindern und Jugendlichen werden Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte 
und Übungsleiter*innen geschaffen. 
 Der Sportentwicklungsplan der Stadt Münster berücksichtigt in seiner Umsetzung die 
Vielfalt der Bevölkerung, der Sportpraxis und des Sportverständnisses.

54 
 
 
9. Glossar 
Im Migrationsleitbild werden zahlreiche Begriffe verwendet. Es handelt sich dabei um die 
Beschreibung von sozialen Wirklichkeiten, Prozessen, Haltungen und Handlungskonzepten. Das 
Glossar mit der Erklärung der Begriffe macht die Ziele und Hintergründe des Leitbildes besser 
verständlich.  
Begriff  Erklärung 
Antidiskriminierung Antidiskriminierung bezieht sich auf Maßnahmen, Strategien und Gesetze, 
die darauf abzielen, Diskriminierung zu verhindern und abzubauen. 
Beispielsweise schützt das An tidiskriminierungsgesetz (AGG) vor 
Diskriminierung und Benachteiligung. 
Diskriminierung  Diskriminierung bezeichnet die ungleiche Behandlung von Personen 
aufgrund bestimmter Merkmale wie Geschlecht, ethnische Herkunft, 
Kultur, Religion, Soziale Herkunft oder Behinderung. Diskriminierung führt 
zu einer Ungleichverteilung gesellschaftlicher Chancen. Überlagern sich 
verschiedene Diskriminierungsgründe, wird von mehrdimensionaler 
Diskriminierung gesprochen. 
Diskriminierungssensibel Diskriminierungssensibel bedeutet, ein Bewusstsein für die verschiedenen 
Formen von Diskriminierung zu entwickeln und diese in Entscheidungen 
und Handlungen zu berücksichtigen.  
Diversität Diversität bezieht sich auf die Vielfalt von Menschen und deren 
unterschiedlichen Hintergründen und Perspektiven in einer Gemeinschaft 
oder Organisation. 
Diversitätssensibel/ 
diversitätsorientiert 
Diversitätssensibel bedeutet, die Vielfalt von Menschen und deren 
Erfahrungen zu erkennen und zu respektieren. Dies  beinhaltet die 
praktische Fähigkeit, unterschiedliche Perspektiven zu integrieren und ein 
Umfeld zu schaffen, das alle Individuen wertschätzt. „Diversitätsorientiert“ 
bezeichnet eine konzeptionelle, grundsätzliche Strategie von 
Organisationen, welche die V ielfalt anerkennt und in die Prozesse 
miteinbezieht. 
Integration  Integration ist ein umstrittener Begriff, da er in einem früheren 
Verständnis eine einseitige Anpassungsleistung von Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) Geschichte

55 
 
 
Migrationsleitbild 2025 | 2030 
impliziert und zudem ein „Wir“ der Integrierten schafft. Dem stehen dann 
„die Anderen“ gegenüber, die sich vermeintlich noch integrieren müssen. 
Im Migrationsleitbild wird Integration in einem erweiterten und aktuellen 
Sinne verwendet: Hier ist mit Integration ein  aktiver wechselseitiger 
Prozess verschiedener gesellschaftlicher Gruppen gemeint, bei dem die 
gleiche Teilhabe aller Menschen im Mittelpunkt steht.  Der Begriff wird 
weiterhin verwendet, da er in Verwaltung und Gesetzgebung sehr weit 
verbreitet ist, z.B. „Integrationsbeauftragte*r“.  
Interkulturalität, 
interkulturell  
Der Begriff Interkulturalität bezeichnet den Interaktionsprozess zwischen 
Angehörigen unterschiedlicher Kulturen. Interkulturalität fördert den 
Perspektivwechsel und ist auch ein Bildung sprozess. Dabei ist aber zu 
bedenken, dass die Zuschreibung einer bestimmten Kultur gegenüber 
einem konkreten Menschen immer auch eine verallgemeinernde 
Konstruktion ist und leicht in Klischees abgleitet. Der Begriff ist auch 
deswegen kritisch zu sehen, da er Dimensionen der sozialen Ungleichheit 
und der vielfältigen sozialen Lagen, die über reine Kulturbegegnung 
hinausgehen, zu wenig berücksichtigt.  
Intersektionalität Intersektionalität ist ein Konzept, das die Überschneidungen 
verschiedener sozialer Kategorien wie Geschl echt, ethnische Herkunft, 
Soziales Milieu  und sexuelle Orientierung betrachtet. Intersektionalität 
sensibilisiert dafür, dass „Migrationsvorgeschichte/ internationale 
(Familien-) Geschichte“ hinsichtlich der konkreten sozialen Lage genauer 
durch die anderen sozialen Kategorien bestimmt werden muss.  
Migrationsvorgeschichte Der Begriff Migrationsvorgeschichte umfasst verschiedene Zielgruppen. 
Dies sind etwa Geflüchtete, E ingebürgerte, Kinder zugewanderter Eltern, 
zugewanderte Fachkräfte. Der Begriff Migrationsvorgeschichte ist vom 
damaligen Ausländerbeirat (dem heutigen Integrationsrat) Anfang der 
2000er Jahre in Münster geprägt und politisch durchgesetzt worden, und 
ist seither der gängige Begriff in Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung 
gewesen. Es muss kritisch im Bewusstsein gehalten werden, dass 
Menschen mit internationaler (Familien -) Geschichte, die in Deutschland 
aufgewachsen sind, sich von diesem Begriff diskriminiert fühlen können. 
Internationale (Familien-) 
Geschichte 
Der Begriff internationale (Familien -) Geschichte umfasst verschiedene 
Gruppen und vermeidet Diskriminierungen und Zuschreibungen. Er hält 
im Bewusstsein, dass viele Menschen, die in Deutschland  geboren sind,

56 
 
 
sich nicht mit „Migrationsvorgeschichte“ identifizieren. Das Wort 
„Familien“ steht in Klammern, um zu berücksichtigen, dass nicht alle 
Menschen mit ihren Familien eingewandert sind.  
Rassismus Rassismus ist der Prozess, in dem Menschen aufgrund tatsächlicher oder 
vermeintlicher körperlicher oder kultureller Merkmale (z.B. Hautfarbe, 
Herkunft, Sprache, Religion) als homogene Gruppen konstruiert, negativ 
bewertet und ausgegrenzt werden. Ihm liegen  Denkstrukturen, 
Stereotype und Bilder zugrunde, die in gesellschaftlichen Tiefenstrukturen 
verankert sind und bis in die Zeit des Kolonialismus im 18./19. Jahrhundert 
zurückreichen.  
Institutioneller Rassismus  
Institutionalisierter Rassismus ist in den S trukturen und Praktiken von 
Institutionen verankert. Institutionalisierter Rassismus kann in 
verschiedenen Bereichen wie Bildung, Gesundheitssystem, Arbeitsmarkt, 
Wohnen und Gesetzgebung auftreten. 
Alltagsrassismus 
Der Begriff Alltagsrassismus beschreibt s ubtile alltäglichen Formen 
rassistischer Diskriminierung, bei denen nicht -weiß gelesene Menschen 
von weiß gelesenen Menschen aufgrund äußerer Merkmale, der Sprache 
oder zugeschriebener Eigenschaften als „nicht zugehörig“ betrachtet 
werden. Diese Handlungen  werden oftmals nicht als Rassismus erkannt, 
wirken auf Betroffene dennoch verletzend. Durch Alltagsrassismus werden 
oft soziale Positionen zugewiesen und soziale Ungleichheiten verstetigt.  
Rassismuskritik 
 
 
Rassismuskritik ist eine analytische Perspekti ve, die sich mit den 
Strukturen, Praktiken und Ideologien des Rassismus auseinandersetzt. Sie 
hinterfragt die gesellschaftlichen Normen und Machtverhältnisse, die 
Rassismus ermöglichen und aufrechterhalten. 
Teilhabe  
 
Teilhabe kann als Einbezogensein in e ine bestimmte Lebenssituation 
definiert werden, also etwa Bildung, Gesundheit, Kultur oder Arbeit. 
Gleichberechtigte Teilhabe bedeutet, dass alle Menschen Zugang zu den 
gesellschaftlichen Feldern haben. De r Beg riff Teilhabe sollte aber auch 
kritisch reflektiert werden, da strukturelle Bedingungen, wie Gesetze oder 
soziale Ungleichheiten, die Teilhabe real begrenzen.

57 
 
 
Migrationsleitbild 2025 | 2030 
Zivilgesellschaftliches 
Engagement und 
Ehrenamt 
Zivilgesellschaftliches Engagement beschreibt freiwillige Aktivitäten von 
Einzelpersonen oder Gruppen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen. Es 
umfasst Initiativen, Projekte und Proteste in Bereichen wie Migration, 
Rassismus, Umwelt, Bildung, Menschenrech te oder soziale Gerechtigkeit. 
„Ehrenamt“ bezeichnet eine gemeinwohlorientierte Tätigkeit, die 
unentgeltlich oder nur mit einer geringen Aufwandsentschädigung 
ausgeführt wird. Sie wird meist in Vereinen und Organisationen 
durchgeführt. Wichtig ist zu erken nen, dass es neue Formen des 
Ehrenamtes gibt, die eher spontan und informell ablaufen und weniger in 
der klassischen Vereinsstruktur.

58 
 
 
10. Am Überarbeitungsprozess des Leitbildes beteiligte Institutionen, 
Organisationen, Initiativen und weitere Akteur*innen
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) 
Ärztekammer Westfalen-Lippe 
AFAQ e.V. – Verein für kulturelle und 
gesellschaftliche Zusammenarbeit 
Agentur für Arbeit Ahlen-Münster 
Aktion Würde und Gerechtigkeit e.V., 
Lengerich  
Amt für Bürger- und Ratsservice 
Amt für Gleichstellung 
Amt für Grünflächen, Umwelt und 
Nachhaltigkeit 
Amt für Immobilienmanagement 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien  
Amt für Kommunikation 
Amt für Migration und Integration 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
Amt für Schule und Weiterbildung 
Amt für Wohnungswesen und 
Quartiersentwicklung 
Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband 
Münsterland (ASB) e.V. 
Arbeitskreis International (AKI) e.V.  
Arbeitskreis Ostviertel e.V. im Bennohaus 
Beratungsstelle Südviertel Münster 
Bischof-Hermann-Stiftung Münster 
Bucuria e.V. 
Bündnis 90/ DIE GRÜNEN/ GAL-Ratsfraktion 
Bündnis 90/DIE GRÜNEN Kreisverband 
Münster 
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 
(BAMF) 
Cactus Junges Theater e.V.  
Caritasverband für die Stadt Münster e.V. 
CDU-Ratsfraktion 
Center for African Culture NRW e.V., Senden 
Chance e.V. Münster 
Der Paritätische Kreisgruppe Münster 
Der Paritätische NRW 
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband 
Münster (DRK) e.V.  
Diakonie Münster e.V. 
Die Linke Ratsfraktion  
Eine Welt Netz NRW e.V. 
Eleganz Bildungsplattform e.V. Münster 
Ethnologie in Schule und 
Erwachsenenbildung (ESE) e.V. 
Europa.Brücke.Münster 
Fachhochschule Münster 
Familienbündnis e.V., Altenberge 
Flüchtlingsnetzwerk-Hiltrup 
Flüchtlingshilfe Mauritz-Ost 
Flüchtlingshilfe Senden 
FreiwilligenAgentur Münster 
Gemeinnützige Gesellschaft zur 
Unterstützung Asylsuchender (GGUA) e.V.

59 
 
 
Migrationsleitbild 2025 | 2030 
Gesamtschule Münster Mitte 
Geschwister-Scholl-Realschule 
Gesellschaft für Berufsförderung und 
Ausbildung (GEBA) mbH Münster 
Gesundheits- und Veterinäramt 
Handwerkskammer Münster (HWK)  
Hauptschule Coerde 
Haus der Familie Münster Katholisches 
Bildungsforum im Stadtdekanat Münster 
e.V. 
Hochschule für Polizei und öffentliche 
Verwaltung Nordrhein-Westfalen 
Holy Trinity International Church Münster 
e.V. 
Ibdaa Femmes e.V. 
Industrie- und Handelskammer Nord 
Westfalen (IHK) 
Institut Lösungswege Münster 
Integrationsforum Münster e.V. 
Integrationsrat der Stadt Münster 
Iriba Brunnen e.V. 
Jobcenter Münster 
Johanniter-Akademie Nordrhein-Westfalen 
Jugendausbildungszentrum (JAZ) 
Jugendinformations- und bildungszentrum 
(Jib) 
Jugendrat der Stadt Münster 
Kamerunischer Verein Münster e.V. 
Katholische Hochschule Nordrhein-
Westfalen 
Kommunale Seniorenvertretung der Stadt 
Münster 
Kommunales Integrationszentrum Münster 
Kommunale Stiftungen Münster 
Kreishandwerkerschaft Münster 
Kulturamt 
Kurdische Kulturgesellschaft e.V. 
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) 
Mathilde-Anneke-Gesamtschule 
Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH 
MINA (integrativer und inklusiver Verein) 
e.V. Münster 
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, 
Gleichstellung, Flucht und Integration des 
Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI) 
MOVAMOS - Lateinamerika e.V. 
Move & Meet e.V. 
Münster Marketing (MM) 
MuM - Mehrgenerationenhaus und 
Mütterzentrum e.V. Münster 
NeMIS e.V. – Netzwerk von Migranten-
Initiativen und Selbstorganisationen 
Ordnungsamt 
Outlaw GmbH 
Overberg-Kolleg Münster 
Persisch-Deutsche Kulturbrücke Poll e.V.  
Personal- und Organisationsamt 
Polizei Münster 
Primus Schule Münster 
PulsM GmbH 
Radio Kaktus e.V.

60 
 
 
Ratsfraktion Internationale Fraktion / Die 
PARTEI/ ÖDP  
Ratsgymnasium 
Schlaun-Gymnasium 
Schulpsychologische Beratungsstelle der 
Stadt Münster 
Schwerbehindertenvertretung (SBV) der 
Stadt Münster 
Seniorenrat der Stadt Münster 
Servicestelle Antidiskriminierungsarbeit 
Solingen (Servicestelle ADA) 
Softdoor GmbH 
Sozialamt 
SPD-Ratsfraktion 
Sportamt 
Sprachmittlungspool des Kommunalen 
Integrationszentrums der Stadt Münster 
Stadtbücherei 
Stadteilbüro Coerde Arbeiterwohlfahrt 
Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen 
(AWO) 
Stadtmuseum Münster 
Stadtplanungsamt 
Stadtsportbund Münster e.V. 
Stadtteilhaus Lorenz-Süd 
Stadtwerke MünsterStellv. 
Bezirksbürgermeisterin Münster Mitte 
Theater im Pumpenhaus 
Theater Münster 
The Nigerian Community Germany e.V. 
Münster 
Ukrainische Sprache und Kultur e.V. 
Universität Münster 
Universitätsklinikum Münster 
Upla e.V. – Asociación Latinoaméricana 
Alemana Münster 
Verbund sozialtherapeutischer 
Einrichtungen NRW (VSE) e.V.  
Verein für politische Flüchtlinge e.V. 
Verein sozial-integrativer Projekte (VIP) e.V. 
Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes 
Kreisvereinigung Münster 
Vermessungs- und Katasteramt 
Volkshochschule Münster 
Volt-Ratsgruppe 
Waldschule Kinderhaus 
Wamke Consulting 
Werkstatt für Bildung und Kultur e.V. 
Westfälische Schule für Musik 
WIN Wirtschaftsinitiative Münster e.V. 
Wirtschaftsförderung Münster 
und weitere Akteure*innen

61 
 
 
Migrationsleitbild 2025 | 2030

Anlage A

2651 Zeichen

Anlage A zur V/0056/2025 
Kurzüberblick 
Der Rat der Stadt Münster hat in den Jahren 2008 (Vorlage V/0026/2008), 2014 (Vorlage 
V/0193/2014) und 2019 (Vorlage V/0203/2019) beschlossen, das Migrationsleitbild alle fünf Jahre 
systematisch fortzuschreiben. Mit dieser Vorlage soll dementsprechend das überarbeitete Migra-
tionsleitbild beschlossen werden. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit dem aktualisierten Migrationsleitbild wird die Migrations- und Integrationsarbeit in Münster neu 
ausgerichtet. Dies betrifft die Ziele des Kommunalen Integrationszentrums in der Produktgruppe 
0116 und erfordert auch eine Überprüfung der Ziele verschiedener Fachämter in anderen Pro-
duktgruppen. Ein wichtiges Ziel in diesem Zusammenhang ist die Verwirklichung von gleichbe-
rechtigten Teilhabechancen für alle Menschen. Die Realisierung von gleichberechtigten Teilha-
bechancen für alle Einwohnenden Münsters ist eine gesamtstädtische Aufgabe. Innerhalb der 
Verwaltung spielt sie als ressortübergreifende Aufgabe in jedem Handlungsbereich und auf jeder 
Verwaltungsebene eine wichtige Rolle. 
 
Folgende Leitorientierung aus dem ISM-Prozess wird verfolgt:  
 
Wir werden Münster auf der Basis des Konzepts zum Migrationsleitbild nach den Prinzipien  
„gelebte Vielfalt“ und „gerechte Verteilung der Chancen“ zu einer weltoffenen und diskriminie-
rungsfreien Stadt weiterentwickeln 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0116 Migration- und Integration 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Das Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW fordert für den Bestand des Kommunalen Integrati-
onszentrums ein gültiges Integrationskonzept. Diese Pflicht wird über das Migrationsleitbild erfüllt. 
Laut Ratsbeschluss (Vorlage V/0203/2019) ist eine Aktualisierung erforderlich.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
Mit dem aktualisierten Migrationsleitbild wird die Migrations- und Integrationsarbeit in Münster an 
die aktuellen Herausforderungen angepasst. Die Handlungsfelder beziehen sich auf alle Quer-
schnittsthemen. Die Umsetzung der formulierten Ziele hat eine unmittelbare positive Wirkung auf 
die Perspektiven

Beschlussvorlage

5063 Zeichen

V/0056/2025 
V/0056/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Migrationsleitbild 2025-2030 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.02.2025 Integrationsrat Anhörung 
   26.02.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   26.02.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die dritte überarbeitete Fassung des Migrationsleitbildes (Anlage 1 der Vorlage) 
wird als städtisches Integrationskonzept und Handlungsgrundlage der Migrations-
arbeit für die Jahre 2025-2030 beschlossen und als Querschnittsaufgabe auf allen 
Ebenen der Stadtverwaltung etabliert und der Umsetzungsprozess begleitet.  
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Migrationsleitbild in fünf Jahren erneut zu 
überarbeiten. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
       Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dieser Vorlage unmittelbar keine Kosten 
       entstehen.  
 
 
Begründung: 
 
Münster ist eine wachsende Stadt, die heute wie zukünftig vor erheblichen Herausforderungen steht. 
Damit Münster als lebenswerte Stadt und zukunftsfähiger Wirtschaftsstandort attraktiv bleibt, sind 
geeignete Strategien und Maßnahmen erforderlich.  
Um das Ziel einer verbesserten Teilhabe von Menschen mit internationaler (Familien-) Geschichte zu 
erreichen gibt es seit über fünfzehn Jahren das Migrationsleitbild (zuvor „Leitbild Migration und In-
tegration Münster“) als Grundlage und Zielsetzung der Migrationsarbeit in Münster. Dieses kommuna-
le Integrationskonzept ist zudem eine Voraussetzung für die Landesförderung des Kommunalen In-
tegrationszentrums. 
Amt für Migration und 
Integration 
 
03.02.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Meza Correa-Flock 
Telefon: 492-7058 
Meza-Correa-Flock@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0056/2025 
Die systematische Fortschreibung und Weiterentwicklung des Leitbildes alle fünf Jahre wurde bereits 
2008 (Vorlage V/0026/2008), bei der ersten Aktualisierung 2014 (Vorlage V/0193/2014) sowie auch 
im Zuge der zweiten Aktualisierung 2019 einstimmig im Rat beschlossen (Vorlage V/0203/2019). Ent-
sprechend wurde die nunmehr dritte Neuauflage des Migrationsleitbildes für den Zeitraum von 2025-
2030 unter Federführung des Kommunalen Integrationszentrums im Amt für Migration und Integration 
fertiggestellt. 
Durch eine breite stadtweite Beteiligung verschiedener Institutionen, Organisationen, Initiativen und 
interessierter Bürger*innen neben dem Integrationsrat, weiterer Vertreter*innen der politischen Gre-
mien, Parteien und des Rates sowie der öffentlichen Verwaltungen soll sichergestellt werden, dass 
vielfältige Perspektiven im Leitbild berücksichtigt werden und damit zugleich ein tragfähiger Konsens 
in der Stadtgesellschaft über die Ausrichtung der kommunalen Migrationsarbeit für die kommenden 
fünf Jahre hergestellt wird. 
Im Laufe des zweijährigen kommunalen Partizipationsprozesses zur Erstellung der neuen Auflage 
des Leitbildes trafen in 22 Veranstaltungen insgesamt etwa 400 Teilnehmende aus über 160 ver-
schiedenen Institutionen, Organisationen und Initiativen zusammen, um sich über aktuelle Entwick-
lungen und wichtige Handlungsbedarfe im Themenfeld Migration und Vielfalt auszutauschen, und die 
Grundlagen zu schaffen, um bevorstehende Herausforderungen bewältigen und Veränderungspro-
zesse gestalten zu können. Dazu entwickelten sie Ziele und Umsetzungsstrategien, die für die nächs-
ten Jahre leitend sein sollen.   
Die neue Struktur der vierten Auflage des Leitbildes enthält drei Kategorien von Handlungsfeldern, die 
in  
- Schwerpunkt-Handlungsfeldern (Arbeit und Wirtschaft, (Politische) Partizipation und zivilge-
sellschaftliches Engagement, Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltungen),  
- übergreifenden Handlungsfeldern (Rassismus und Diskriminierungssensibilität, Kommunikati-
on und Vernetzung sowie Stadtteil- und Quartiersentwicklung) und 
- wichtigen Lebensfeldern (Rechtliche Beratung, Bildung und Sprache, Gesundheit und Pflege, 
Kinder- und Jugendhilfe, Wohnen sowie Sport)  
entfaltet werden.  
Wichtige übergreifende thematische Aspekte bilden u.a. die Differenzierung der Zielgruppen, die Initi-
ierung und Ermöglichung von institutionellen Öffnungsprozessen, die Ausschöpfung von Diversitäts-
potentialen sowie die Einbindung laufender Prozesse sowie aktueller Konzepte und Strategien in die 
Konzeption des Leitbildes.      
Die Umsetzung des Konzepts wird als Querschnittsaufgabe auf allen Ebenen der Verwaltung ver-
standen. Ebenso wird die Vernetzung der Akteur*innen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung 
fortgeführt. Mit Blick auf eine nachhaltige Umsetzung wird die Verwaltung weiterhin alle drei bis vier 
Jahre eine daten - und indikatorenbasierte Bestandsaufnahme des Ist -Zustands erstellen (Vo rlage 
V/0030/2022). 
Das übergeordnete Ziel einer verbesserten Teilhabe von Menschen mit Migrationsvorgeschichte/ in-
ternationaler (Familien-)Geschichte ist in allen Handlungsfeldern konkretisiert und in Form von Hand-
lungsansätzen adressiert.  
 
I.V. 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 - Migrationsleitbild 2025-2030

Beratungsverlauf (3)

19.02.2025 Integrationsrat
TOP 5.1 Anhörung
Zur Sitzung
26.02.2025 Hauptausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.02.2025 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Klemensstraße 10
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0056/2025
Typ
Vorlagen
Datum
30.01.2025
Erstellt
30.01.2025 13:12