V/0056/2025
Migrationsleitbild 2025-2030
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Anlage 1 - Bericht zum Migrationsleitbild 2025 2030
114518 Zeichen
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1.Entwurf - Arbeitsversion
Migrationsleitbild
2025 | 2030
Migrationsleitbild
d
Migrationsleitbild der Stadt Münster
Überarbeitete Auflage
des Migrationsleitbildes
4. Fassung 2025
Herausgeberin:
Stadt Münster
Kommunales Integrationszentrum Münster
im Amt für Migration und Integration
Klemensstraße 10
48143 Münster
ki-muenster@stadt-muenster.de
Tel. 02 51/4 92-70 81
Verantwortliche:
Helga Sonntag
Dr. Ipek Wiesmann
Ximena Meza Correa-Flock
Alesja Meiber (Verwaltung)
Frauke von der Assen (Layout)
Robert Below (Lektorat)
Hans Wietert-Wehkamp (Moderation)
Tobias Fabinger (wissenschaftliche Begleitung)
Copyright Stadt Münster, Februar 2025
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Migrationsleitbild 2025 | 2030
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist mir eine große Freude, Ihnen das Migrationsleitbild der
Stadt Münster für die Jahre 2025 -2030 vorzustellen. Nach der
ersten Ausgabe, die im Jahr 2008 vom Rat beschlossen wurde,
liegt nun die vierte Auflage des Migrationsleitbildes vor. Es ist
das Ergebnis eines fast zweijährigen umfangreichen und breit
angelegten Partizipationsprozesses.
Nach 20 Jahren intensiver Auseinandersetzung und Dialog mit
der Stadtgesellschaft haben sich unsere Perspektive auf das
Thema Migration und das Zusammenleben in uns erer Stadt
verändert, die Chancen haben sich in vielen Lebensbereichen deutlich verbessert. Mit einer
gelingenden Integration schaffen wir die Grundlage für den Zusammenhalt in unserer
Gesellschaft.
Der Leitbildprozess ist getragen von einem großen Engagem ent zahlreicher städtischer,
regionaler Akteurinnen und Akteure. Seine Stärke liegt auch in der Anwendung innovativer und
kreativer Beteiligungsformate, die das Konzept inhaltlich vertieft und die Aufgabenbereiche
geschärft haben.
Die Verwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, ihre Prozesse und Strategiekonzepte in
unterschiedlichen Bereichen und Handlungsfeldern mit dem Migrationsleitbild zu verknüpfen.
So schaffen wir die Basis für eine wirkungsvolle Gegenseitigkeit und für ein effizientes
Verwaltungshandeln.
In Zukunft steht die Stadtteil- und Quartiersentwicklung im Fokus mit zielgenauen Strategien und
Maßnahmen gegen Rassismus und für eine gerechte Teilhabe in allen Lebensbereichen: In Arbeit
und Wirtschaft, in Bildung, Gesundheit, Kinder- und Jugendhilfe, Sport oder Kultur.
Die Gestaltung von Migration, Integration und Vielfalt ist eine Zukunftsaufgabe, die uns und
künftige Generationen beschäftigen wird. Alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihrer
Migrationsgeschichte, sind eingeladen, sich aktiv an der Gestaltung unserer Stadt zu beteiligen.
Die Stadt Münster setzt als Stadt des Westfälischen Friedens und des Dialogs Zeichen und geht in
der kommunalen Integrationspolitik mit gutem Beispiel voran.
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Ich lade Sie herzlich ein, sich gemeinsam mit uns auf den Weg zu machen und an der Gestaltung
unserer weltoffenen Stadt mitzuwirken, in der wir alle in Zukunft auch weiterhin gut
zusammenleben können.
Markus Lewe
Oberbürgermeister der Stadt Münster
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Migrationsleitbild 2025 | 2030
Sehr geehrte Damen und Herren,
„Mehr denn je“ – mit diesen Worten muss ich dieses Vorwort
leider beginnen. Mehr denn je erleben wir eine Zeit, in der
eingewanderte Menschen stigmatisiert werden und
„Migration“ in der politischen Rhetorik – meist negativ
konnotiert – allgegenwärtig ist.
Rassismus und Diskri minierung erheben sich wie ein Schatten
über uns und verdunkeln eine progressive, interkulturelle
Entwicklung. Kinder fragen ihre Eltern verunsichert, ob sie bald
das Land verlassen müssen. Fremdenfeindliche Äußerungen
werden in politischen Kreisen zunehmend hemmungslos ausgesprochen. In Fragen der Migration
erleben wir eine besorgniserregende Rückentwicklung – eine traurige Realität unserer Zeit.
Zugleich gibt es in der Gesellschaft ein breites Engagement gegen Rassismus. In Münster
demonstrierten 2024 meh rere zehntausend Menschen gegen Rechtsextremismus. Zahlreiche
engagierte Personen und Initiativen, darunter viele junge Leute, leisten in Münster dauerhaft
antirassistische Arbeit.
Die neu erarbeitete Version des Migrationsleitbildes der Stadt Münster ist ein wichtiger Baustein
für eine stabile und vielfältige demokratische Gesellschaft. Eine Vision, geschaffen durch die
Zusammenarbeit engagierter Menschen aus der Gesellschaft, aus Vereinen, staatlichen
Institutionen und auch – teilweise – aus der Politik. Ihnen allen gebührt mein Dank. Der Prozess
war geprägt von intensivem Austausch und gegenseitigem Lernen. Allein die Zusammenarbeit
war bereichernd und ein Schritt hin zu mehr Interkulturalität und gelebter Diversität.
Diskussionen auf Augenhöhe, die krit ische Auseinandersetzung mit postkolonialen Strukturen
und die Reflexion über rassismuskritische Ansätze haben die Beteiligten ebenso weitergebracht
wie die Themen, die wir in Einigkeit und Harmonie erarbeitet haben.
Mein besonderer Dank gilt dem Team des Kommunalen Integrationszentrums, das diesen Prozess
erarbeitet, begleitet und koordiniert hat. Sie sind ein Beispiel für gelebten Zusammenhalt.
Menschen aus verschiedenen Ländern haben hier mit Fachwissen, Engagement und Überzeugung
zusammengearbeitet. Mei n besonderer Dank gilt diesem internationalen Team, das in der
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Stadtverwaltung beispielhaft vorangeht, wenn es um interkulturelle Zusammenarbeit geht.
Danke für euer Engagement und eure herausragende Arbeit!
Nun liegt das neue Migrationsleitbild vor uns – überarbeitet, durchdacht und notwendiger denn
je. Es soll als Orientierung und Richtlinie für Münsteraner Behörden und die Stadtgesellschaft
dienen. Mit seiner Umsetzung erhoffen wir uns eine bessere Einbindung und bessere
Bedingungen für migrierte Menschen in unserer Stadt. Doch das ist kein leichtes Unterfangen. Die
ohnehin knappen Mittel für Migration und Integration werden weiter gekürzt. Projekte zur
Unterstützung Geflüchteter verlieren ihre Finanzierung oder werden gänzlich gestrichen.
Es liegt an uns, neue Wege zu finden, Netzwerke aufzubauen und vor allem wachsam zu bleiben,
um dieses Leitbild in der Mitte der Gesellschaft zu verankern. Es liegt in der Verantwortung der
führenden Mitarbeitenden der Stadtverwaltung, dieses Leitbild im Blick zu behalte n und
sicherzustellen, dass es in der täglichen Arbeit der Behörden präsent bleibt.
Die Verantwortung tragen auch die politischen Akteurinnen dieser Stadt. Als Vorsitzende des
politischen Gremiums, das die Aufgabe hat, die Stimme der Migrantinnen in Münster zu vertreten,
bedanke ich mich herzlich bei allen Beteiligten – und hoffe, dass wir eines Tages kein
Migrationsleitbild mehr benötigen werden, weil eine interkulturelle Gesellschaft
selbstverständlich geworden ist.
Maria Adela Salinas
Vorsitzende des Integrationsrates der Stadt Münster
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Migrationsleitbild 2025 | 2030
Inhaltsverzeichnis
1. Präambel ............................................................................................................................................ 8
2. Einleitung ........................................................................................................................................... 9
3. Grundsätze ...................................................................................................................................... 10
4. Rahmen- und Kontextbedingungen ............................................................................................ 12
5. Begriffsverständnis ......................................................................................................................... 14
6. Übergreifende Handlungsfelder .................................................................................................. 15
6.1 Überwindung von Rassismus und Diskriminierungssensibilität .................................................. 15
6.2 Ausbau und Förderung von Kommunikations- und Vernetzungsstrukturen .......................... 17
6.3 Stadtteil- und Quartiersentwicklung .................................................................................................... 20
7. Schwerpunkt Handlungsfelder im Zeitraum 2025 |2030 ......................................................... 24
7.1 Arbeit und Wirtschaft ................................................................................................................................. 24
7.2 (Politische) Partizipation und zivilgesellschaftliches Engagement ............................................. 31
7.3 Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltungen ................................................................. 36
8. Übergeordnete Ziele für die Gestaltung von wichtigen Lebensfeldern ................................. 39
8.1 Stärkung der Teilhabe an rechtlicher Beratung und an Möglichkeiten des Rechtssystems 40
8.2 Stärkung der Teilhabe an Bildung und Erhöhung der Sprachkompetenzen ............................ 41
8.3 Stärkung der Teilhabe an Gesundheit und Pflege ............................................................................. 45
8.4 Stärkung der Teilhabe an Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe ............................................. 47
8.5 Gutes Wohnen für alle – gleichberechtigte Teilhabe am Wohnungsmarkt ............................. 49
8.6 Stärkung der Teilhabe am Sport ............................................................................................................. 51
9. Glossar .............................................................................................................................................. 54
10. Am Überarbeitungsprozess des Leitbildes beteiligte Institutionen, Organisationen,
Initiativen und weitere Akteur*innen ............................................................................................. 58
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1. Präambel
Wir leben in einer pluralen und dynamischen Stadtgesellschaft und erkennen die verschiedenen
Lebenslagen und Bedürfnisse der Menschen an. Vor dem Hintergrund vielfältiger Aufgaben und
Lernprozesse geht es in Münster darum, immer wieder den konstruktiven Dialog zu suchen und
eine Kul tur des Miteinanders zu fördern. Ein wichtiges Ziel in diesem Zusammenhang ist die
Verwirklichung von gleichberechtigten Teilhabechancen für alle Menschen.
Seit Langem finden Menschen mit Migrationsvorgeschich te/ internationaler (Familien -)
Geschichte in Münster eine Heimat. Das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher
Herkunft, Weltanschauung und Religion ist eine Bereicherung und Chance für unsere Stadt, es
trägt zu ihrer diversitätssensiblen Lebensweise bei. Gemeinsam wollen wir d ie Potenziale, die
darin liegen, zum Wohl und zur nachhaltigen Entwicklung der Stadt und ihrer Menschen nutzen.
Die Realisierung von gleichberechtigten Teilhabechancen für alle Einwohnenden Münsters ist
eine gesamtstädtische Aufgabe. Innerhalb der Verwaltung spielt sie als r essortübergreifende
Aufgabe in jedem Handlungsbereich und auf jeder Verwaltungsebene eine wichtige Rolle. Eine
Vielzahl von Dezernaten, Ämtern und Tochtergesellschaften arbeitet an dieser Aufgabe mit. Eine
zentrale Rolle übernehmen auch die vielen anderen Akteur*innen aus der Stadtgesellschaft: die
Migrant*innenselbstorganisationen, zivilgesellschaftliche Initiativen und Organisationen aus den
Bereichen Bildung, Kultur und politisches Engagement, sowie politische Gremien, Kammern und
Gewerkschaften, die Polizei und die Wirtschaft.
Das Ziel des vorliegenden Konzeptes ist, Münster nach den Prinzipien „gelebte Vielfalt” und
„gerechte Verteilung der Chancen“ zu einer weltoffe nen und diskriminierungsfreien Stadt
weiterzuentwickeln, in der die Achtung der Menschen rechte sowie die Wahrung des sozialen
Friedens oberste Priorität besitzen.
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Migrationsleitbild 2025 | 2030
2. Einleitung
Das vorliegende Migrationsleitbild ist das Ergebnis einer zweijährigen Zusammenarbeit vieler
verschiedener Akteur*innen. An seiner Ent stehung beteiligten sich ca. 130 Organisationen und
insgesamt 400 Personen aus den verschiedensten Bereichen, sowohl kommunale als auch
regionale. In dem Partizipationsprozess wurde darauf geachtet, auch neue Gruppen mit
einzubeziehen, beispielsweise verstärkt junge Menschen. So war a m Entwicklungsprozess des
Leitbildes das interkulturelle Jugendtheater "Cactus Junges Theater" beteiligt, welches die Inhalte
des Migrationsleitbildes mit zwei Theaterworkshops bereicherte und Sichtweisen von
Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte/ interna tionaler (Familien -) Geschichte einbrachte .
Außerdem entwickelten Studierende der katho (Katholische Hochschule Nordrhein-Westfalen)
im Rahmen eines Seminars relevante Inhalte für das Leitbild.
Zu Beginn dieses Partizipationsprozesses einigten sich die Beteiligten darauf, drei Schwerpunkt-
Handlungsfelder zu definieren, die in Teilzielen konkretisiert werden. Das hier vorliegende
Konzept gilt für den Zeitraum 2025-2030. In dieser Zeitspanne gibt das Leitbild den Akteur*innen
einen Rahmen und Orientierung für die gemeinsame Arbeit an einer vielfältigen Stadt, an deren
Lebensbereichen alle Menschen gleichberechtigt teilhaben. In diesem Zeitraum sollen Ziele der
Schwerpunkt-Handlungsfelder wirklich erreicht werden und sichtbare Wirkungen
hervorbringen. Diese Handlungsfelder sind: Arbeit und Wirtschaft, (Politische) Partizipation und
zivilgesellschaftliches Engagement sowie Interkulturelle Öffnung der Verwaltungen.
Weitere Aufgaben stellen sich den Akteur*innen in weiteren Handlungsfeldern, die im Leitbild als
wichtige Lebensfelder bezeichnet werden. Die aus dem Prozess hervorgegangen Leitziele der
Lebensfelder werden mithilfe von Umsetzungsperspektiven konkretisiert, welche zu einer
Stärkung der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen führen.
Übergreifende Themen ziehen sich durch alle Handlungsfelder: Überwindung von Rassismus,
Kommunikation und Vernetzung sowie Stadtteil - und Quartiersorientierung sind
Querschnittsaufgaben, die in allen Handlungsfeldern beachtet werden müssen.
Der Umsetzungsprozess beginn t nach der Verabschiedung des Migrationsleitbildes durch den
Rat der Stadt Münster. Die Akteur*innen arbeiten weiter zusammen und entwickeln im Zuge der
Umsetzung neue Ideen, können vorgeschlagene Maßnahmen noch genauer abstimmen. Die
Gesellschaft ist in Bewegung.
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3. Grundsätze
Die gemeinsame Arbeit an der gerechten Gestaltung der Vielfalt der Stadtgesellschaft umfasst
alle Lebensbereiche und wird im Migrationsleitbild als kommunale Querschnittsaufgabe
begriffen. Daher werden Ziele und Teilziele bzw. Umsetzungsperspektiven für alle kommunalen
Handlungsfelder bestimmt. Ziele sind nach Möglichkeit wirkungsorientiert formuliert, sollen also
Anhaltspunkte für die wirkliche Veränderung des Handelns bzw. der Strukturen geben.
Maßnahmen werden durchgeführt und es f indet ein Controlling in den Handlungsfeldern statt,
welches die Wirksamkeit überprüft. Akteur*innen und Institutionen werden so zur Schaffung
neuer Strategien und Konzeptionen angeregt.
Integration ist ein dynamischer Prozess, so dass immer wieder neue P erspektiven und
Handlungsansätze in den Blick zu nehmen und umzusetzen sind. In Münster wurde dieser Prozess
mit der Erarbeitung des ersten Leitbildes, das 2008 verabschiedet wurde, begonnen und seither
als fortlaufende Aufgabe aller verstanden. In einem Rhythmus von fünf Jahren wird die schriftliche
Fassung des Migrationsleitbildes, die einen verbindlichen Rahmen für kommunale
Handlungsansätze liefert , den aktuellen Bedingungen angepasst. Für das vorliegende Leitbild
erfolgte die Anpassung im Rahmen eines zweijährigen Partizipationsprozesses. Dieser umfasste
eine Vielzahl von Akteur*innen, die in Veranstaltungen und Workshops nicht nur ihre Erfahrungen
und Sichtweisen einbrachten, sondern auch die wesentliche Ausrichtung und Priorisierung der
Handlungsfeder miteinander aushandelten. Zudem knüpft das Migrationsleitbild an bestehende
Maßnahmen an, die z.B. in der Standortstrategie 2030+, der kommunalen Gesundheitskonferenz
oder auch in Projekten des Kommunalen Integrationszentrums verankert sind und nimmt
Impulse auf, damit Integration möglichst umfassend gedacht werden kann.
Die Umsetzung des Migrationsleitbildes in den Jahren 2025-2030 wird im Wesentlichen von den
beteiligten Akteur*innen der Handlungsfelder gestaltet. Darüber hinaus sind alle Menschen in
Münster dazu eingeladen, an der Erreichung der Ziele des Leitbildes mitzuwirken und sich
einzubringen.
Bei der Formulierung der Leit - und Teilziele wurde auf das „Wir“ als Subjekt der Ziele und
Maßnahmen verzichtet. Eine sprachliche Konstruktion von „Wir und die Anderen“ wird ebenso
vermieden wie auch das „Fremdmachen“ und Konstruieren von gesellschaftlichen Gruppen.
Damit wird ein Bewusstseinswandel vorangetrieben: Es gibt eine gemeinsame Stadtgesellschaft,
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Migrationsleitbild 2025 | 2030
in der alle Menschen gleichberechtigte Mitgestalten de sind und nicht etwa lediglich
Adressat*innen von Maßnahmen. D ie Handlungsorientierung des Migrationsleitbildes richtet
sich somit an die Stadtgesellschaft als Ganzes. Integration wird als vielseitiger und wechselseitiger
Prozess verstanden, der von den Aktivitäten aller beteiligten Gruppen lebt.
Die Ziele sind nicht so formuliert, dass sie erreicht werden „sollen“. Auf diese Formulierung wurde
verzichtet. Die Formulierung erfolgt vielmehr als „Ist -Zustand“ – die gelungene
Zukunftsgestaltung wird vorweggenommen. Dadurch wird Motivation freigesetzt und eine hohe
Verbindlichkeit ausgedrückt.
Weitere Hinweise zu den Grundsätzen des Migrationsleitbildes finden sich auc h im Kapitel 5 .
„Begriffsverständnisse“.
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4. Rahmen- und Kontextbedingungen
Globalisierungsprozesse prägen auch die Entwickl ung in der Stadtgesellschaft. 24,6 %1 der
Bevölkerung in Münster weisen Migrationsvorgeschichte/ internationale (Familien -) Geschichte
auf, in der Stadt leben Menschen aus 182 Ländern. Die städtische Lebensrealität ist vo n großer
Vielfalt, unterschiedlichen Lebensstilen und Lebensperspektiven geprägt. Zusammensetzung und
Differenzierung der Bevölkerung sind ein dynamischer Prozess. Die Realität der
Migrationsgesellschaft ist dabei komplexer, als es sich oftmals mit Begriffen, wie etwa „Menschen
mit Migrationsvorgeschichte“ erschließen lässt. Dies erfordert eine ständige Auseinandersetzung
mit den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und der Lebensrealität sowie den Bedürfnissen
der vielfältigen Einwohnenden.
Vielfalt ist Re alität und zugleich Gestaltungsaufgabe. Es gilt, in der Stadt ein demokratisches,
gerechtes und gleichberechtigtes Zusammenleben zu stärken, bei dem alle Menschen als
Mitgestaltende der Entwicklung begriffen werden. Die Stadtgesellschaft hat sich daher für alle
wichtigen kommunalen Handlungsfelder die Ziele der gleichberechtigten Teilhabe aller
Menschen und des Abbaus von Diskriminierung und Benachteiligung gesetzt. Städtische
Handlungsansätze und Strategien und das Zusammenwirken von Verwaltungen und
zivilgesellschaftlichen Akteur*innen leisten einen entscheidenden Beitrag, um aktuelle
Entwicklungen aufzugreifen, Konzeptionen und Strategien zu aktualisieren, die diversen
Zielgruppen zu erreichen und die sich verändernden Integrationsbedingungen aktiv zu gestalten.
Grenzen findet das Konzept einerseits in den Aspekten der ressourcenorientierten
Umsetzbarkeit, aber auch in rechtlichen Rahmenbedingungen in einzelnen Handlungsfeldern.
Basis ist zwar Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen sein es Geschlechtes,
seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens,
seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand
darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ 2; jedoch geschieht die Ausgestaltung
dieser Anforderungen durch Bundes- und Landesgesetze.
1 Quelle: SMS – Statistik für Münsters Stadtteile 2023, Stadtplanungsamt Münster
2 https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html
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Migrationsleitbild 2025 | 2030
Der Prozess der gemeinsamen Arbeit an Struktur und Inhalten des Migrationsleitbildes war auch
Gegenstand einer wissenschaftlichen Untersuchung. Dr. Hendrik Meyer vom Institut für
Politikwissenschaft der Uni versität Münster führte im Sommersemester 2024 gemeinsam mit
den Studierenden eines von ihm geleiteten Masterkurses eine Forschungsarbeit durch. Hierfür
wurden Akteur*innen und Adressat*innen des Migrationsleitbildes qualitativ befragt. Ziel war es
u.a., Leerstellen und Probleme im Leitbild zu identifizieren. Der Rücklauf der Ergebnisse in den
Partizipationsprozess des Migrationsleitbildes war anregend und äußerst fruchtbar. Es wurde das
Bewusstsein dafür gestärkt, dass wichtige Ziele, wie etwa die gleiche Teilhabe von Menschen an
gesellschaftlichen Feldern und Leistungen , ihre Grenzen an Rahmenbe dingungen finden . Dies
kann etwa das Aufenthaltsrecht sein. Der ungleiche Status von Menschen wird durch Gesetze und
Regelungen auch „konstruiert“, was dem Ziel der gleichen Teilhabe entgegensteht. Auch wurde
klar, dass Chancengleichheit keine Gleichheit im Ergebnis ist. Soziale Ungleichheit entsteht im
Wettbewerb auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, auch unabhängig von Fragen der Migration.
Kommunale Integrationsfragen hängen stets mit diesen gesellschaftli chen Grundstrukturen
zusammen. Betrachtet man auch die Globalisierung als allgemeinen Rahmen, so sollte im
Bewusstsein gehalten werden, dass Gründe für Migration in global en ökonomischen
Ungleichgewichten liegen. Die Ergebnisse des Forschungsseminars sensibilisieren also für
grundlegende gesellschaftliche Kontexte, die in die Arbeit der Akteur*innen einfließen und regen
zur kritischen Reflexion der verwendeten Begriffe an.
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5. Begriffsverständnis
Das Migrationsleitbild verwendet einige spezifische Begriffe zur Formulierung von Zielen und zur
Bestimmung von Zielgruppen. Die Begriffe verstehen sich nicht von selbst, sondern bedürfen der
Erläuterung. Mit Begriffen, wie beispielsweise „Diversitätsorientierung”, „ diversitätssensibel”
oder „ rassismuskritisch”, die immer wieder in den Formulierungen auftauchen, sind wichtige
Haltungen und Zielvorstellungen für die soziale Praxis von Institutionen markiert. Um die
Verständlichkeit des Leitbildes zu erhöhen und seine Intentionen noch besser zu erschließen,
wird die Bedeutung von Begriffen in einem Glossar erklärt. Dies trägt zum Verständnis des
Migrationsleitbildes bei und macht zugleich bestehende Konzepte der Integrationsarbeit
transparent.
Auf den nachfolgenden Seiten werden an v ielen Stellen die Begriffe „ Menschen mi t
Migrationsvorgeschichte” und „ Integration” verwendet. Beide Begriffe wurden von den
Akteur*innen, die am Entstehungsprozess beteiligt waren, kritisch überprüft. Da diese Begriffe in
Politik, Verwaltungen und Gesetzgebung nach wie vor etabliert sind, wird nicht auf sie verzichtet.
Die Formulierung „Menschen mit Migrationsvorgeschichte” wird in dem Bewusstsein gebraucht,
dass sie viele verschiedene Zielgruppen mit unterschiedlichen Lebensrealitäten beinhaltet.
Auch „Integration” wird sehr häufig im Migrationsleitbild verwendet. Die Kritik der beteiligten
Akteur*innen am Integrationsbegriff ist, dass er eine einseitige Anpassung von Menschen mit
Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien-) Geschichte meint und ein Machtverhältnis
ausdrückt. Daher wird im Glossar auch dieser Begriff – neben vielen anderen – hinsichtlich des
hier gültigen Verständnisses entfaltet, welches auf gerechte Teilhabe und Mitgestaltung
orientiert.
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Migrationsleitbild 2025 | 2030
6. Übergreifende Handlungsfelder
6.1 Überwindung von Rassismus und Diskriminierungssensibilität
Die Münsteraner Stadtgesellschaft wendet sich gegen offenen und versteckten Rassismus und
gegen alle weiteren Formen der Diskriminierung.
Viele Menschen sind direkt von Rassismus betroffen: Insgesamt gibt mehr als ein Fünftel der
Gesamtbevölkerung an, selbst schon einmal Rassismus erfahren zu haben. Es kann also nicht von
einem Randphänomen gesprochen werden. Weitaus mehr Menschen kommen mit Rassismus in
Berührung, wenn indirekte Erfahrungen einbezogen werden.3
Die Bereitschaft sich gegen Rassismus zu engagieren ist sehr hoch. Laut dem Nationalen
Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa) sind 80% der Menschen bereit, sich im Alltag
gegen rassistische Aussagen zu wenden, über 60% können sich die Beteiligung an politischen
Aktionsformen vorstellen.
Rassismus ist nicht nur eine Folge individueller Vorurteile, er besteht auch als institutioneller
Rassismus. Institutioneller Rassismus ist Teil der Handlungslogik von Institutionen und den dort
Handelnden oftmals nicht bewusst. Struktureller Rassismus ist in der Gesellschaft verankert in
Form von Strukturen, Prozessen, Stereotypen und Vorstellungswelten, deren Entstehung bis zum
Kolonialismus zurückreicht.
Rassismus kann als gesellschaftliches Machtverhältnis begriffen werden: Ausgehend von und
legitimiert durch eine ras sistische Unterscheidungspraxis, werden Menschen unterschiedliche,
privilegierte oder nicht -privilegierte Positionen zugewiesen. Zuschreibungen von bestimmten
Eigenschaften führen im Alltagsleben zu Entscheidungen von Verantwortlichen auf dem
Wohnungsmarkt, im Bildungssystem und auf dem Arbeitsmarkt. Benachteiligungen bei der
Wohnungssuche aufgrund des Namens oder äußer licher Merkmale können die Folge sein oder
die Erfahrung, im Bildungs- oder Ausbildungssystem mit zweierlei Maß gemessen zu werden.
3 Laut einer Untersuchung kennen fast 50% der Menschen rassifizierte Personen, die von rassistischen
Erfahrungen erzählt haben. Quelle: https://www.dezim-institut.de/institut/rassismusmonitor/
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Diskriminierungssensibilität bedeutet, dass anerkannt wird, dass Menschen rassistische
Erfahrungen machen. Dies ist wichtig, denn oftmals wird die Existenz von Rassismus bestritten,
die Kritik an ihm wird abgewehrt, rassistische Erfahrungen werden beispielsweise als
Überempfindlichkeit und als übertrieben banalisiert.
Leitziele
1. Die Münsteraner Stadtgesellschaft wendet sich gege n jede Form des Rassismus. In allen
gesellschaftlichen Bereichen und Handlungsfeldern wird angestrebt, Rassismus zu
überwinden.
2. Der antirassistischen und diskriminierungssensiblen Arbeit in Münster liegt ein weit gefasster
Rassismusbegriff zugrunde. Es wird anerkannt, dass Rassismus als individueller und
institutioneller auftritt und in der Gesellschaft weit verbreitet ist.
3. Die Reflexion über Vorurteile und rassistische Gruppenzuschreibungen muss zum Bestandteil
einer Diversitätsorientierung in allen gesellschaftlichen Bereichen werden. Es wird anerkannt,
dass es verschiedene von Rassismus betroffene Gruppen gibt. Rassismus äußert sich als
Rassismus gegen schwarze Menschen, Antisemitismus, Rassismus gegen Sinti*zze und
Rom*nja, antimuslimisc her Rassismus, antiasiatischer Rassismus und antislawischer
Rassismus.
4. Die rassistischen Erfahrungen von rassifizierten Personen werden gesehen und ernst
genommen.
5. Verschiedene Ansätze der Rassismuskritik bilden eine Orientierung für das Handeln in allen
Handlungsfeldern und gesellschaftlichen Bereichen.
Teilziele
1. Die hohe Bereitschaft großer Teile der Bevölkerung, sich gegen Rassismus und
Diskriminierung zu engagieren, wird gesehen. Das Engagement -Potential wird durch
Maßnahmen und Angebote gefördert un d mobilisiert. Es werden nachhaltige Strukturen für
das antirassistische Engagement geschaffen.
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Migrationsleitbild 2025 | 2030
2. Verschiedene Ansätze der Rassismuskritik werden weiter kommuniziert, erklärt und
begleitet, so dass sie in das Wissen der breiten Bevölkerung getragen werden.
3. Leitend für die Antirassismus - und Antidiskriminierungsarbeit in Münster ist der
Intersektionalitätsansatz. Dies bedeutet, dass die besondere Lage der Menschen
berücksichtigt wird und bei der Reflexion und Überwindung des Rassismus auch
Vielfaltsdimensionen, wie Geschlecht, soziale Herkunft oder Beh inderung berücksichtigt
werden.
4. Der Rat der Stadt Münster hat im Jahr 2018 beschlossen, sich der Europäischen
Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR) anzuschließen. Der damit einhergehende 10 -
Punkte-Plan wird bezogen auf die Stadt Münster aktualisiert.
5. Für die jährlich stattfindenden „Wochen gegen Rassismus“ in Münster werden zusätzlich zu
dem bestehenden breiten Bündnis neue Akteur*innen gefördert und einbezogen.
6.2 Ausbau und Förderung von Kommunikations- und Vernetzungsstrukturen
Kommunikation und Vernetzung sind übergeordnete Handlungsfelder, die die erfolgreiche
Umsetzung aller anderen Bereiche des Migrationsleitbildes unterstützen. Ihre zentrale Rolle
erfordert kontinuierliche Weiterentwicklung, Transparenz und innovative Ansätze wie die
Nutzung KI -basierter Technologien, um den Dialog und die Zusammenarbeit in der
Stadtgesellschaft zu stärken.
Als Fundament für die Umsetzung des Migrationsleitbildes in Münster gewährleisten
Kommunikation und Vernetzung die Planung, Steuerung und Anpassung der Maßnahmen und
vereinen Migrant *innenselbstorganisationen, Verwaltung, Organisationen, Rat und Politik in
einem gemeinsamen Prozess.
Dieses Umsetzungsprogramm dient nicht nur der Planung und Überwachung der Maßnahmen,
sondern auch der Anpassung und Weiterentwicklung der Umsetzungsstrategien. Es schafft den
organisatorischen Rahmen, um auf Veränderungen in den Bedarfen und Gegebenheiten flexibel
reagieren zu können. Dazu gehören:
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Koordination und Steuerung: Ein zentraler A nsatz, um sicherzustellen, dass Maßnahmen
zielgerichtet und effizient umgesetzt werden.
Evaluation und Monitoring: Die kontinuierliche Überprüfung der Fortschritte ermöglicht
es, erfolgreiche Ansätze zu stärken und Optimierungen vorzunehmen.
Partizipation und Transparenz: Eine offene Kommunikati on mit allen relevanten
Akteur*innen garantiert, dass Bedürfnisse und Perspektiven aus der Stadtgesellschaft
umfassend berücksichtigt werden.
Eine transparente und innovative Kommunikationsstrategie, unterstützt durc h moderne
Technologien, bildet die Grundlage für eine Stadtgesellschaft, die Vielfalt aktiv lebt und
nachhaltig fördert.
Leitziele
Kultur des Austauschs und der Veränderung stärken
Münster etabliert einen handlungsfeldübergreifenden, regelmäßigen Austausch zwischen
Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Politik. Diese Dialogkultur unterstützt das
gemeinsame Verständnis aktueller Herausforderungen, die Entwicklung von Lösungsansätzen
und die Förderung von Kooperationen im Sinne des Migrationsleitbildes.
Förderung von Netzwerken und Fachforen
Die Stadt Münster unterstützt bestehende Netzwerke, Fachkonferenzen und -börsen, die den
Austausch zwisc hen Betroffenen und Fachakteur*innen fördern. Diese Plattformen sichern die
Partizipation und ermöglichen es, spezifische Themenschwerpunkte gezielt zu adressieren.
Zugang zu Informationen gewährleisten
Münster bietet allen interessierten Personen die Möglichkeit, sich jederzeit über Plattformen zu
informieren. Diese ermöglichen einen Überblick über Netzwerke, Ini tiativen und Angebote zur
Integrationsförderung und laden dazu ein, durch eigene Aktivitäten bereichert zu werden.
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Migrationsleitbild 2025 | 2030
Teilziele
Jährliches Austauschformat
Münster organisiert einmal jährlich ein umfassendes Austauschformat für Schlüsselakteur*innen
aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Politik. Dieses Format:
1. fördert vielfältige Sichtweisen auf Herausforderungen,
2. bietet eine Plattform für den Austausch guter Ideen,
3. eröffnet ein breites Spektrum an Lösungsansätzen und
4. regt zielorientierte Kooperationen an.
Thematische Austauschformate
Zweimal jährlich lädt die Stadt Münster zu themenorientierten Austauschformaten ein, die
Mitglieder des Integrationsrates, Vertreter*innen von Migrant*innenselbstorganisationen,
Verwaltungsstellen und Organisationen zusammenbringen. Ziel ist es, Aktivitäten sichtbar zu
machen, Problemlösungen voranzutreiben und neue Kooperationen zu initiieren.
Kommunikationsplattform
Die Stadt Münster pflegt in Kooperation mit relevanten Akteu r*innen eine
Kommunikationsplattform, die regelmäßig den aktuellen Stand bestehender Netzwerke,
Fachkonferenzen und Initiativen zur Förderung der Vernetzung und des Austausches
dokumentiert.
Integration auf Quartiersebene/Stadtteile
Migrantische Einzelakteur*innen, Initiativen, Gru ppierungen und Vereine werden gezielt in
bestehende oder sich entwickelnde Netzwerke, Bündnisse und Initiativen eingebunden. Dies
erfolgt durch koordinierte Ansprache und Unterstützung auf Stadtteil- und Quartiersebene.
Vom Kommunalen Integrationszentrum bereitgestellte Informationsplattform
Münster entwickelt ein mehrsprachiges, vom Kommunalen Integrationszentrum gestaltetes
Informationsportal. Dieses Portal unterstützt Menschen mit Migrationsvorgeschichte, sich über
Themen wie Arbeit, Aufenthalt, Bildung, Gesundheit und Wohnen zu informieren. Es ergänzt
bestehende Beteiligungsprozesse und stärkt Teilhabemöglichkeiten durch moderne,
niederschwellige Zugänge.
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6.3 Stadtteil- und Quartiersentwicklung
Schon zu Beginn des Partizipations - und Entwicklungsprozesses des Migrationsleitbildes wurde
von den beteiligten Akteur*innen festgelegt, dass die Stadtteil - und Quartiersentwicklung einen
Schwerpunkt im Leitbild bilden soll. Von den Teilnehmenden wurde sie dabei als
Querschnittsaufgabe konzipiert, die sich durch a lle Handlungsfelder zieht: Die verschiedenen
Aktivtäten und Angebote haben immer eine sozialräumliche Dimension, spielen sich immer auch
in den Stadtteilen und ihren Lebenswelten ab.
Leitziele
1. Das Migrationsleitbild wird strategisch immer weiter mit sozi alräumlichen Ansätzen
verschiedener Akteur*innen und Bereiche verknüpft, etwa Jugendhilfe, Freizeit, Angebote von
Sportvereinen, Kulturangebote, Angebote von Vereinen zum ehrenamtlichen Engagement.
2. Das Migrationsleitbild wird in den Stadtteilen verankert.
3. Die Teilhabe von Menschen mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -)
Geschichte in den Feldern des zivilgesellschaftlichen Engagements und der (politischen)
Partizipation wird erhöht.
Teilziele
1. Die Akteur*innen vernetzen sich und entwickeln i m regelmäßigen Austausch sozialräumlich
orientierte Handlungskonzeptionen weiter, um ihre Angebote noch besser auf die
Lebenswelt der Zielgruppen abzustimmen.
Hinsichtlich des zivilgesellschaftlichen Engagements bzw. des Ehrenamtes
wird darauf geachtet, d ass ehrenamtliche Arbeit nicht notwendige
hauptamtliche Arbeit ersetzt oder als Kompensation für fehlende
hauptamtliche Ausstattung dient.
2. Städtische Angebote zur Beteiligung der Einwohn enden, deren Qualitäten in den
„Leitorientierungen für eine Gute Öffentlichkeitsbeteiligung" beschrieben sind, werden über
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Migrationsleitbild 2025 | 2030
die Multiplikator*innen 4 bekannt gemacht. Niedrigschwellige Beteiligungsformen, um
Menschen mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) Geschichte adäquat
einzubinden, werden gemeinsam (weiter-)entwickelt und erprobt.
Das Angebot an Begegnungsräumen wird in den ausgewählten Stadtteilen auf
ausreichenden Umfang und Zugänglichkeit für Menschen mit
Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien) Geschichte untersucht.
Stadtteilbezogene Begegnungsmöglichkeiten werden wo nötig geschaffen
und ermöglichen mehr Kontakte zwischen verschiedenen
Bevölkerungsgruppen. Durch die Nutzung dieser Begegnungsräume wird die
Diversität im Stadtteil sichtbar. Für die Begegnungsräume gibt es feste
Ansprechpartner*innen.
3. Stadtteilbezogene Begegnungsräume und sozialraumorientierte Öffentlichkeitsarbeit und
Beratungsangebote eröffnen vor Ort Zugänge zu Bildungsinstitutionen, weiterführenden
Schulformen und Ausbildungsmöglichkeiten. So kann Segregationstendenze n in den
einzelnen Stadtteilen entgegengewirkt werden.
4. Die Akteur*innen setzen sich dafür ein, dass über die Begegnungsräume in den Stadtteilen
hinaus auch Begegnungsräume in der Innenstadt für Jugendliche eingerichtet werden.
Quartier und Innenstadt stehe n bezüglich des Sozialraums der Jugendlichen in einem
Beziehungsverhältnis und beeinflussen sich gegenseitig.
5. Das Kommunale Integrationszentrum bringt sich weiterhin und verstärkt in bestehende
Angebote, Netzwerkstrukturen und laufende Prozesse vor Ort in den Stadtteilen ein. In
diesem Zusammenhang erfolgen Impulse und Dialoge zur Implementierung des
Migrationsleitbildes.
6. Es werden niedrigschwellige und einladende Angebote geschaffen, um die Teilhabe von
Menschen mit Migrationsvorgeschichte/internationaler (Familien-) Geschichte zu erhöhen.
4 Multiplikator*innen sind Personen, die in verschiedenen Aufgabenfeldern im Stadtteil engagiert sind und
aus dem Stadtteil kommen. Mit ihnen werden stadtteilspezifische Ziele und Maßnahme n erarbeitet bzw.
gebündelt. Die Multiplikator*innen erreichen Zielgruppen im Stadtteil und gewinnen sie für das
Engagement in zivilgesellschaftlichen Strukturen.
22
7. Die Akteur*innen in den Quartieren stellen gemeinsam ihre Angebote dar. Sie sind dazu
aufgerufen, noch stärker zu kooperieren (z.B. in kulturellen Gemeinschaftsprojekten) und
führen einmal im Jahr ein stadtteilbezogenes Treffen durch.
8. Es gilt, zunächst in ausgewählten Quartieren und Stadtteilen Allianzen zu festigen und
gemeinsam spezifische Ziele und Aktionen im Sinne des Migrationsleitbilds zu entwickeln.
Die Ziele soll en nach Möglichkeit auf Basis vorhandener Daten formuliert und messbar
gestaltet werden. G gf. können neue Befragungen und /oder Formen der Beteiligung der
Einwohnenden und begleitende oder abschließende Erfolgsmessung die Zielfindung und
Maßnahmenentwicklung unterstützen. Diese leistbaren Maßnahmenbündel sollen in V or-
Ort-Aktionsprogrammen für einen überschaubaren Zeitraum festgehalten und mit
Verantwortlichkeiten verknüpft werden.
Stadtteilspezifische Ziele für Berg Fidel und Coerde
Durch die Teilnahme des Migrationsleitbildes an Vernetzungsstrukturen in bestimmten
Münsteraner Quartieren sind stadtteilspezifische Ziele und Umsetzungsperspektiven formuliert
worden. Die Ergebnisse und Ziele für diese Stadtteile sind exemplarisch zu verstehen und können
als Orientierung und Anregung für Ziele, Haltungen, Aktivitäten und Maßnahmen auch in anderen
Stadtteilen dienen.
Am Beispiel Berg Fidel kann gezei gt werden, wie die Ziele des Leitbildes durch die
Quartiersorientierung vertieft und besser operationalisiert werden . Der Anteil der
wohnberechtigten Bevölkerung mit Migrationsvorgeschichte liegt in Berg Fidel bei 49,6 %. (Stand:
31.12.20235). Der Anteil der Kinder mit Migr ationsvorgeschichte liegt bei 74,5 % (Stand:
Dezember 31.12.20236) Ein „Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Berg Fidel“ (InSek) ist
aufgesetzt worden. Die Ergebnisse aus der Erhebung von Problemen aber auch positiven
Impulsen aus dem Stadtteil im Zusammenhang mit dem InSek sind auch für das
Migrationsleitbild relevant.
5 Quelle: SMS – Statistik für Münsters Stadtteile 2023, Stadtplanungsamt Münster
6 Sozialmonitoring für Münster 2023, Stadtplanungsamt und Sozialamt der Stadt Münster
23
Migrationsleitbild 2025 | 2030
1. Ein Ziel im Stadtteil Berg Fidel ist die Überwindung der Bildungssegregation.
Bildungssegregation bezeichnet die Tatsache, dass Kinder und Jugendliche mit
Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien-) Geschichte statistisch gesehen weniger
Zugang zu höheren Schulformen haben.
In diesem Zusammenhang wird die Infor mation über schulische Angebote im
Stadtteil und die dortigen Fördermöglichkeiten für die Zielgruppe diversitätssensibel
und sozialraumbezogen gestaltet. Es wird auf Angebote hingewies en, die auch die
Eltern miteinbeziehen. Dabei werden auch stadtweite Bildungsangebote bekannt
gemacht.
2. Es werden mehr Kultur - und Kunstangebote in Berg Fidel geschaffen. Die Akteur*innen im
Bereich Bildung im Stadtteil vernetzen sich und schaffen neue zielgruppenspezifische und
diversitätssensible Angebote bzw. bestehende Angebote werden in der Öffentlichkeitsarbeit
noch stärker diversitätssensibel und sozialraumbezogen kommuniziert.
3. Die Selbstorganisation von Menschen mit Migrationsvorgeschichte / inter nationaler
(Familien-) Geschichte im Stadtteil wird gefördert.
4. Akteur*innen schaffen Projekte und Kampagnen, um das Image von Berg Fidel zu verbessern.
Einwohnende anderer Münsteraner Stadtteile werden zu Besuchen angeregt. Der Abbau von
Vorurteilen gegenü ber Berg Fidel wird von allen Akteur*innen als wichtiger Teil der
Herstellung gleicher Teilhabechancen gesehen.
Spezifische Ziele für den Stadtteil Coerde sind:
1. Ebenso wie bei Berg Fidel wird das Image des Stadtteils Coerde verbessert. Vorurteile werden
abgebaut. Die Einwohnenden und Akteur*innen überwinden das für sie spürbare
„Negativimage“. In diesem Zusammenhang ist auch die positive I dentifikation der
Einwohnenden mit ihrem Stadtteil ein Ziel.
24
2. Die Akteur*innen im Stadtteil vernetzen sich, um gemeinsam die Teilhabe der Menschen mit
Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) Geschichte in Coerde an den
verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen und Leistungen zu erhöhen. Hierfür koordinieren
sie i hre verschiedenen haupt - und ehrenamtlichen Angebote und ermöglichen durch das
Ineinandergreifen ihrer Aktivitäten gelingende Teilhabe.
7. Schwerpunkt Handlungsfelder im Zeitraum 2025 |2030
7.1 Arbeit und Wirtschaft
Um die reale Wirkung des Migrationsleitbildes in den Lebensbereichen der Stadt zu steigern, wird
für den Zeitraum 2025 – 2030 eine Schwerpunktbildung vorgenommen. Es ist evident, dass die
Stadtgesellschaft in sämtlichen Handlungsfeldern vor bedeutenden Herausforderungen steht,
die mit der Gestaltung von Vielfalt verbunden sind. Alle diese Handlungsfelder werden engagiert
bearbeitet. Die Akteur*innen im Partizipationsprozess des Leitbildes einigten sich darauf,
Ressourcen zu bündeln. Arbeit und Wirtschaft, Interkulturelle Öffnung der Verwaltung en und
(politische) Partizipation und zivilgesellschaftliches Engagement - für diese drei Schwerpunkt -
Handlungsfelder sind orientierende Leitziele bestimmt, die in Teilzielen umgesetzt sind. Die Ziele
sind wirkungsorientiert, das heißt sie haben sichtbare Au swirkungen auf die gleichberechtigte
Teilhabe aller Menschen. Diese Schwerpunkte sind entscheidend, um die Integration und das
Zusammenleben in einer vielfältigen Gesellschaft nachhaltig zu fördern.
Leitziele
1. Die Integration in den Arbeitsmarkt wird als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden,
getragen von interkultureller Öffnung und gezielten Kooperationen der verschiedensten
Beratungsstellen und Unterstützungssysteme. Der Einbezug zivilgesellschaftlicher
Organisationen und Initiativen ist dabei ein Erfolgsfaktor.
2. Institutionen gestalten Abläufe so, dass die Potentiale von Menschen mit
Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) Geschichte gezielt gefördert und
genutzt werden, damit sie ihre Fähigkeiten für ihre berufliche Entwicklung einsetzen.
3. In der Stadt Münster gibt es eine niedrigschwellige Beratungslandschaft, unter Vermeidung
von Doppelstrukturen, welche die Potentiale und Bedarfe der migrationsbezogenen Vielfalt
25
Migrationsleitbild 2025 | 2030
unter den Menschen mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familie n-) Geschichte
(Neuzugewanderte, Geflüchtete etc.) erkennt und berücksichtigt.
4. Arbeitsmarktakteur*innen öffnen ihre Strukturen, überprüfen und beseitigen
Diskriminierungen aktiv und gestalten Prozesse gemeinsam mit M igrant*innenselbst- und
anderen Organisationen. Dabei nehmen sie insbesondere auch die Bedürfnisse von Frauen
und Familien in den Blick.
5. Maßnahmen, die die Anerkennung von Abschlüssen fördern, verbessern die
Arbeitsmarktchancen und ermöglichen eine qualifikationsgerechte Beschäftigung. Die
Erhöhung der Anerkennungsquoten und des Eintrittes in den Arbeitsmarkt sind die
Erfolgsfaktoren.
6. Die Akteur*innen im Bereich migrationssensibler Übergang Schule/ Beruf fördern Projekte,
bei denen Jugendliche umfassend über Ausbildungsmöglichkeiten informiert und im Prozess
der Ausbildungssuche sozialpädagogisch begleitet werden. Die konzeptionelle Orientierung
soll dabei geschlechter- und diversitätssensibel sein und auch besondere Fragestellungen von
sozial und/oder migrationsspezifisch benachteiligten Jugendlichen berücksichtigen.
7. Der Anteil der Jugendlichen, die eine soziale Benachteiligung aufweisen und eine Ausbildung
aufnehmen, soll erhöht werden. Innerhalb dieser vielschichtigen sozialen Benachteiligung ist
die Migrationsvorgeschichte / internationale (Fami lien-) Geschichte ein Element.
Entsprechend sollen in den Beratungsangeboten und im Übergangssystem Schule/ Beruf die
besonderen Bedarfe dieser Zielgruppen berücksichtigt werden.
8. Die Stadtgesellschaft fördert die berufliche und gesellschaftliche Integratio n von Menschen
mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) Geschichte durch gezielte
Angebote, Zugang zu Fachkräftenetzwerken und mithilfe verschiedener Programme (z.B.
International Professional Office). Ziel ist es, die Potenziale strategisc h zu nutzen, um die
wirtschaftliche und soziale Dynamik der Stadt zu stärken.
Teilziele Arbeit
1. Eine zentrale Übersicht über Netzwerke und Förderprojekte wird etabliert, ergänzt durch
spezialisierte Ansprechpartner*innen für Arbeitsmarktintegration.
26
1.1 Hierfür wird eine Übersicht über bestehende Netzwerke, Kampagnen und
Förderprojekte geschaffen, die allen Arbeitsmarktakteur*innen zugänglich ist und
regelmäßig aktualisiert wird. Themen sollen gebündelt werden und die
Akteur*innen können voneinander profi tieren. Es erfolgt eine öffentliche
Darstellung guter Beispiele, welche im fortlaufenden Prozess eine Vorbildfunktion
einnehmen können.
1.2 Die beteiligten Arbeitsmarktakteur*innen implementieren Fachexpert*innen, die
innerhalb und außerhalb der Institution al s Ansprechpartner*innen,
Koordinator*innen sowie Multiplikator*innen fungieren und in lokalen und
überregionalen Netzwerken eingebunden sind (z.B. Migrationsbeauftragte).
2. Die Akteur*innen im Bereich Arbeit und Wirtschaft haben ihre Angebotsstruktur für die
Arbeitsmarktintegration auf spezifische Angebote, welche die Heterogenität der Zielgruppe
berücksichtigen, überprüft und ggf. angepasst. Der Begriff „Perso nen mit
Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien-) Geschichte“ umfasst sehr verschiedene
Gruppen, die hinsichtlich des Zugangs zum Arbeitsmarkt unterschiedliche Bedarfe und
Interessen haben.
2.1 Für Geflüchtete ist der Abbau von Hürden in folgenden Bereichen entscheidend
für die Einmündung in den Arbeitsmarkt: Sprachbarrieren, Anerkennung von
Qualifikationen, berufliche Netzwerke, Kenntnisse des deutschen Arbeitsmarkts,
Überwindung von Diskriminierung und Klärung aufenthaltsrechtlicher Fragen.
2.2 Bei den langjährig in Münster lebenden Menschen ist die Förderung der
Anerkennung ihrer Bildungs- und Berufsabschlüsse ein wichtiges Ziel.
2.3 Eine stärkere Einbindung von Jobmessen sowie Beratungs - und
Informationsangeboten direkt in den Stadtteilen wird angestrebt , um die
Zielgruppen besser zu erreichen.
2.4 Als ein weiteres wichtiges Ziel ist der Abbau von struktu reller und individueller
Diskriminierung bzw. Rassismus auf dem Arbeitsmarkt anzusehen, damit eine
qualifikationsgerechte berufliche Integration für alle Zielgruppen ermöglicht
werden kann.
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Migrationsleitbild 2025 | 2030
3. Eine gelingende berufliche und soziale Integration wird in Münster durch ein breites
zivilgesellschaftliches Engagement von Einzelakteur*innen, Initiativen,
Migrant*innenselbstorganisationen, Wirtschaftsunternehmen und Inst itutionen
mitgetragen. Migrant *innenselbstorganisationen werden als Mittler zwischen Betroffenen
und Arbeitgebenden gestärkt.
4. Ein transparentes System beschleunigt die Anerkennung von Abschlüssen durch gezielte
Anerkennungsberatungen.
4.1 Hierfür erfolgt eine Ausweitung der Anerkennungsberatung, welche von den
zivilgesellschaftlichen Organisationen, der V erwaltung und den weiteren
Arbeitsmarktakteur*innen unterstützt wird.
4.2 Mit den Bezirksregierungen und den weiteren Akteur*innen, die mit den
Anerkennungsverfahren betraut sind, findet eine gezielte Zusammenarbeit statt,
um eine hohe Qualität des Anerkennungsvorgangs zu ermöglichen.
5. Aus- und Weiterbildungsangebote sind für alle offen und berücksichtigen spezifische Bedarfe
für die Chancengerechtigkeit.
Teilziele Jugendliche
1. Der Anteil der Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte / internationaler (Familien -)
Geschichte, die eine Berufsausbildung aufnehmen, entspricht dem Anteil der Jugendlichen
ohne Migrationsvorgeschichte/ internationale (Familien-) Geschichte.
1.1 Ungleiche Chancen beim Zugang zur Berufsausbildung betreffen besonders die
Zielgruppe, bei der sic h Migrationsvorgeschichte / internationale (Familien -)
Geschichte und Benachteiligungen im sozialen Herkunftsmilieu überschneiden.
1.2 Beratungsangebote im Übergang Schule/Beruf berücksichtigen die spezifischen
Bedarfe und erkennen Mehrsprachigkeit als Ressource.
1.3 Eine genderneutrale Berufswahl und der Abbau von Geschlechterklischees,
insbesondere zur Unterstützung junger Frauen mit Migrationsvorgeschichte /
internationaler (Familien-) Geschichte, werden gefördert.
28
1.4 Niedrigschwellige und diversitätsorientie rte Zugänge zu
Jugendarbeit/Jugendhilfe für eine ganzheitliche Entwicklungsförderung der
Jugendlichen werden ausgebaut.
1.5 Lotsensysteme zur beruflichen Beratung von jugendlichen und erwachsenen
Geflüchteten werden gestärkt und ggfs. ausgebaut. Angebote werde n an die
Bedarfe dieser Zielgruppe angepasst.
1.6 Diese Zielgruppe kann an Weiterbildungskollegs Schulabschlüsse erwerben und
sich so eine berufliche Perspektive schaffen. Die Träger und
Beratungseinrichtungen reflektieren die besonderen Bedarfe dieser Zielgru ppe
und entwickeln entsprechend die Konzeptionen für ihr Beratungsangebot
weiter.
2. Es wird eine gemeinsame Plattform mit diversen Akteur*innen zum Thema
migrationssensibler Übergang Schule/Beruf gebildet, die sich einmal im Jahr treffen. Bei den
jährlichen Treffen tauschen sich die Akteur*innen aus, um aktuelle Entwicklungen und
Praxiserfahrungen sowie rechtliche oder institutionelle Veränderungen zu besprechen.
3. Die wichtigen Akteur*innen des Übergangsmanagements beteiligen sich an einer Vernetzung
mit freien Trägern und anderen Akteur*innen, um die besonderen Bedürfnisse und die
Förderung von Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -)
Geschichte genauer in den Blick zu nehmen.
4. Hinsichtlich der Maßnahmen zur Berufsvorbereitung bzw. zur beruflichen Grundbildung
bedarf es einer städtischen Gesamtstrategie.
5. Eine Vielzahl an Haupt - wie auch Ehrenamtlichen informiert, berät und unterstützt
Jugendliche und ihre Eltern bz w. Erziehungsberechtigten beim Übergang von der Schule in
den Beruf. Sowohl haupt - wie auch ehrenamtliche Akteur*innen verbindet die gemeinsame
Haltung, die Möglichkeiten weiterer Schulabschlüsse sowie von Ausbildung und Studium
aufzuzeigen. Eine geschlech ter- und diversitätssensible Koordination im Übergang
Schule/Beruf ist selbstverständlich.
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Migrationsleitbild 2025 | 2030
5.1 Die Mehrsprachigkeit und Interkulturalität von Jugendlichen mit
Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) Geschichte werden gezielt
berücksichtigt und gefördert.
5.2 Alle Jugendlichen erhalten unabhängig von Geschlecht, Religion oder Herkunft
gleiche Möglichkeiten im Übergang von der Schule in den Beruf.
5.3 Spezielle Angebote für junge Erwachsene ohne Schulabschluss und ohne
Schulpflicht werden ausgebaut und trans parenter gestaltet, um Zugänge zu
erleichtern.
5.4 Ein migrationssensibles Netzwerk für den Übergang Schule/Beruf wird geschaffen,
das jährlich aktuelle Entwicklungen und Bedarfe bespricht und das landesweite
System „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“ integriert.
5.5 Förderinstrumente und Maßnahmen werden zielgruppengerecht aufbereitet und
veröffentlicht, um Jugendliche, Eltern und Fachkräfte besser zu erreichen.
Teilziele Wirtschaft
1. Mit den Handlungsfeldern „Münster. Talente und Bildung“, „Münster. Dynamische
Unternehmen“ und „Münster. Lebensqualität“ nimmt die Standortentwicklungsstrategie
Münster 2030+ die besonderen Potenziale von Mensch en mit Migrationsvorgeschichte/
internationaler (Familien-) Geschichte sowie der migrantischen Ökonomie in den Fokus und
stellt die große Bedeutung einer offenen und toleranten Stadtgesellschaft für eine
zukunftsorientierte Entwicklung des Wirtschaftsstandortes heraus.
1.1 Im Rahmen der Standortentwicklungsstrategie 2030+ der Stadt Münster wird die
Aktualisierung der „Charta der Vi elfalt“ mit dem Ziel unterstützt, weitere
Unternehmen aus Münster zu gewinnen, die sich aktiv für Vielfalt und
Chancengleichheit einsetzen. Damit positioniert sich Münster als Vorreiter für
eine vielfältige und weltoffene Wirtschaft.
1.2 Im Rahmen der Förderun g von Existenzgründungen werden die
Gründungspotenziale von Menschen mit Migrationsvorgeschichte /
internationaler (Familien-) Geschichte besonders in den Blick genommen. Dies
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unterstützt die zukunftsorientierte Entwicklung des Arbeits - und
Wirtschaftsstandortes Münster.
1.3 Durch die gezielte Verbesserung der Lebensbedingungen in allen Stadtteilen
sowie die Internationalisierung von Bildungs-, Kultur- und Freizeitangeboten wird
Münster als lebendige, vielfältige und sozial gerechte Stadt weiterentwickelt.
Zudem sind für internationale Fachkräfte internationale Bildungsangebote ein
entscheidendes Standortkriterium Dadurch wird die Attraktivität Münsters als
Arbeits- und Wirtschaftsstandort gestärkt.
1.4 Ein International Professional Office für Arbeits -/Fachkräfte bzw. Welcome Desk
für Münster fördert die Integration von Fachkräften aus dem Ausland. Das
International Professional Office arbeitet mit Unternehmen,
Bildungseinrichtungen, Behörden und anderen Akteur*innen zusammen und ist
eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die internationale Rekrutierung
und Integration von Fachkräften.
2. Alle Menschen gehen ihrer Qualifikation entsprechend einer „guten Arbeit“ nach. Inklusive
und faire Beschäftigungsmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden. Dieses Ziel der
Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 gilt im Sinne des Leitbildes auch für die Menschen mit
Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien-) Geschichte.
3. Arbeitgebende stellen ausreichend Praktika für Geflüchtete, Neuzugewanderte und auch für
Personen mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) Geschichte, d ie sich im
Übergang von Schule/ Beruf befinden, zur Verfügung. Diese Zielgruppen können so
Erfahrungen in Unternehmen sammeln, berufliche Kontakte aufbauen und Beschäftigungs -
und Ausbildungschancen erhöhen.
4. Unternehmen können Antidiskriminierungs - und Diversity -Trainings mit Führungskräften
durchführen, um die Akzeptanz für Vielfalt in den Betrieben zu steigern und die nachhaltige
Aufnahmefähigkeit von Menschen mit Migrationsvorgeschichte / internationaler (Familien -)
Geschichte zu erhöhen.
5. Migrantische Unternehmen werde n bei der Gründung und Etablierung von dualen
Ausbildungsprogrammen unterstützt.
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Migrationsleitbild 2025 | 2030
6. Wissenschaftler*innen und internationale Fachkräfte werden durch Kooperationen zwischen
Wirtschaft und Universität eingebunden, so dass die Attraktivität des Arbeits - und
Wirtschaftsstandortes Münster auch in dieser Hinsicht weiter erhöht wird.
7. Im Hinblick auf die Arbeits - und Fachkräftesicherung werden die Kompetenzen und
Leistungen der in Münster lebenden Menschen mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler
(Familien-) Geschichte anerkannt. Dabei werden sowohl formelle als auch informelle
Kompetenzen berücksichtigt.
8. Beratungsleistungen für Geflüchtete, u.a. auch zum Aufenthaltsrecht sowie Maßnahmen zur
Bewerbungsunterstützung werden erweitert und mit bestehenden Programmen wi e den
Willkommenslotsen verknüpft.
7.2 (Politische) Partizipation und zivilgesellschaftliches Engagement
Leitziele
1. Die politische Mitbestimmung und Partizipation von Menschen mit Migrationsvorgeschichte/
internationaler (Familien -) Geschichte werden in allen Teilen der Münsteraner
Stadtgesellschaft gefördert.
2. Menschen mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) Geschichte engagieren
sich in Parteien, politischen Gremien, Verbänden und Organisationen; dabei ist ein Anteil
mindestens in Höhe des Anteils an der Einwohnendenzahl anzustreben. Sie und ihr
Engagement sind in der Öffentlichkeit sichtbar und sie gestalten die Stadtgesellschaft in allen
inhaltlichen Feldern mit.
3. Menschen mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien-) Geschichte haben einen
gleichberechtigten Zugang zu gesellschaftlich relevanten Gruppen und Vereinen und können
sich dort beteiligen.
4. Das zivilgesellschaftliche Engagement wird als wichtiger Bestandteil von Integration, Vielfalt
und Gemeinschaftsleben anerkannt. Dort, wo das zivilgesellschaftliche Engagement bzw. die
ehrenamtliche Tätigkeit noch eher ein Feld für privilegierte soziale Gruppen sind, öffnen sich
diese und gestalten ihr Angebot stärker diversitätsorientiert.
32
5. Das bereits vorhandene vielfältige und w irksame zivilgesellschaftliche Engagement von
Menschen mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) Geschichte soll stärker
anerkannt und wahrgenommen werden. Dabei werden sowohl
Migrant*innenselbstorganisationen als auch neue Formen des zivilg esellschaftlichen
Engagements gesehen und gefördert.
6. Es ist für die Stadt Münster Selbstverständnis und Verpflichtung, Einwohnende in die
Meinungsbildung und Entscheidungsfindung zu kommunalen Vorhab en bestmöglich
einzubeziehen, ihre aktiven Beiträge sowie ihr Engagement zu unterstützen und zu würdigen.
Die Stadt Münster entwickelt und sichert Kompetenzen und Methoden für eine
niedrigschwellige Beteiligung von Menschen mit Migrationsvorgeschichte/ int ernationaler
(Familien-) Geschichte.
Teilziele (Politische) Partizipation
1. Parteien, Vereine, Verbände und Organisationen der Zivilgesellschaft öffnen sich stärker der
Vielfalt von Bevölkerungsgruppen und fördern in ihren eigenen Strukturen die
Diversitätssensibilität. Sie erleichtern den Zugang zum politischen und gesellschaftlichen
Engagement für Menschen mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -)
Geschichte und unterschiedlichen sozialen Erfahrungen, indem sie ihre Arbeit
rassismuskritisch und diskriminierungssensibel gestalten und so eine gerechte Teilhabe aller
am demokratischen Partizipationsprozess ermöglichen.
2. Der Integrationsrat als demokratisch legitimiertes Organ für alle Menschen mit
Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familie n-) Geschichte bietet auch solchen
Personen politische Beteiligungsmöglichkeiten, die bei Kommunalwahlen über kein
Wahlrecht verfügen. Der Integrationsrat berät zahlreiche kommunale Ausschüsse, nimmt
Stellung und bringt auf diese Weise die Interessen von M enschen mit
Migrationsvorgeschichte/ internationale (Familien-) Geschichte zum Ausdruck. Auf der Basis
einer bereits guten Wahlbeteiligung führt der Integrationsrat Informationsveranstaltungen
und Maßnahmen der politischen Bildung durch, um weitere Wählerg ruppen zu motivieren
und die Wahlbeteiligung weiter zu erhöhen.
33
Migrationsleitbild 2025 | 2030
3. Die Akteur*innen im Bereich der politischen Partizipation führen Maßnahmen und
Veranstaltungen durch, die die Erhöhung der Wahlbeteiligung von Menschen aus EU-Ländern,
die bei Kommunal - und EU-Wahlen wahlberechtigt sind, zum Ziel haben. Ebenso wird eine
Erhöhung der Wahlbeteiligung von eingebürgerten Menschen mit Migrationsvorgeschichte/
internationaler (Familien -) Geschichte bei allen Wahlen und auf allen politischen Ebenen
angestrebt.
4. Die Kom munikation und Vernetzung von Stadtverwaltung, Integrationsrat und
Migrant*innenselbstorganisationen wird weiter ausgebaut, um vorhandene Aktivitäten
sichtbar zu machen und neue Kooperationsformen zu gestalten.
5. Die Stadt Münster strebt eine Verkürzung der Verfahrensdauer bei der Einbürgerung an, um
mit der deutschen Staatsbürgerschaft die für den Zugang zu den Parlamenten (Kommune,
Land, Bund, EU) wichtigen Eigenschaften der Wahlberechtigung und Wählbarkeit zu erlangen.
6. Die Akteur*innen im Bereich politisch e Partizipation schaffen niedrigschwellige
Informationsmöglichkeiten, in denen über die Möglichkeiten des Engagements und der
Mitbestimmung informiert wird. Die vielfältigen Formen des Politischen, in denen
Partizipation an der Gestaltung der Stadtgesellsc haft möglich ist, sollen sichtbar und
zugänglich werden.
7. Den Menschen mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Famili en-) Geschichte wird
gemäß den „ Leitorientierungen für eine gute Öffentlichkeitsbeteiligung” der Stadt Münster
ein gleichberechtigter Zugang zu Beteiligungsangeboten eröffnet. Bei besonderer
Betroffenheit durch Planungen und Vorhaben sind gegebenenfalls spezifische Angebote für
sie zu machen. Insbesondere bei Quartiers- und Stadtteilentwicklungsprozessen werden die
Interessen von Mensche n mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -)
Geschichte mit einbezogen.
Teilziele Zivilgesellschaftliches Engagement
1. Die Strukturen des zivilgesellschaftlichen Engagements sollen diverser werden und sich mehr
für Menschen mit Migrationsvorge schichte/ internationaler (Familien -) Geschichte öffnen.
Vereine, Verbände und andere zivilgesellschaftliche Organisationen werden zu
Öffnungsprozessen ermutigt und beim Abbau von Hürden unterstützt. Auch Menschen aus
34
sozialen Milieus, die sich zurzeit weniger in Vereinen und Initiativen engagieren, sollen stärker
mit einbezogen werden.
2. Neue Formen des zivilgesellschaftlichen Engagements, beispielsweise Initiativen von
Jugendlichen oder Projektgruppen im städtischen Raum und Quartier sollen gefördert und
gestärkt werden. Informelles und initiativförmiges Engagement braucht flexible und gezielte
Förderung. Daher ist es für die Entfaltung des Engagements der Jugendlichen wichtig, dass
niedrigschwellige und langfristig abgesicherte Räume der Begegnung geschaffen werden.
3. Die zahlreichen Fördermöglichkeiten für zivilgesellschaftliches Engagement auf Kommunal -
und Landesebene und von Stiftungen sollen transparenter und für die zivilgesellschaftlichen
und ehrenamtlichen Akteur*innen besser zugänglich gemacht werden.
4. Die Akteur*innen im Bereich Ehrenamt bauen Netzwerke auf und schaffen Möglichkeiten der
Begegnung im Stadtteil.
4.1 Der Austausch von klassischem und neuem Engagement wird stadtteilbezogen
initiiert, so dass Begegnungen im Stadtteil von Menschen mit divers er Herkunft
und Geschichte stattfinden.
4.2 Gemeinsam mit den Vereinen und Initiativen werden in den Stadtteilen Räume
erschlossen, in denen ehrenamtliche Initiativen Menschen in ihrem Sozialraum
erreichen können.
4.3 Die bestehenden Begegnungsräume und Strukturen werden gesichert und
gegebenenfalls ausgebaut.
4.4 Die Begegnungen von diversen Menschen im Stadtteil und die Nutzung von
Begegnungsorten durch vielfältige Initiativen schaffen Raum für kulturellen und
künstlerischen Ausdruck.
5. Vereine und Initiativen werden bei der Entwicklung von Maßnahmen in den
Quartieren/Stadtteilen beteiligt.
Die Stadt Münster berät, motiviert und unterstützt Gruppen, Initiativen und
Organisationen in ihrem gemeinwohlorientierten Engagement und ihrer freiwilligen
35
Migrationsleitbild 2025 | 2030
Beteiligung an der Entwi cklung unserer Stadt. Sie zielt darauf ab, die Einwohnenden
der Stadt und ihrer Quartiere zu Mitgestaltenden ihres Lebensumfeldes zu machen.
6. Das zivilgesellschaftliche Engagement soll als bedeutender und wirksamer Faktor bei der
Gestaltung der Stadtgesellschaft angesehen werden.
6.1 Dazu bedarf es fortlaufender Qualifizierungen und einer kontinuierlichen
Begleitung des Ehrenamtes.
Im Rahmen des Landesprogramms Sprachmittlungspool bietet das
Kommunale Integrationszentrum den Ehrenamtlichen bedarfsorientierte
Qualifizierungen und einen Rahmen für den Austausch an.
6.2 Es findet ein kontinuierlicher Austausch zwischen Hauptamtlichen und
zivilgesellschaftlich Engagierten statt.
6.3 Um die Kenntnisse über den Bestand der in Münster aktiven
Migrant*innenselbstorganisationen und der international ausgerichteten Vereine
aktuell zu halten, wird vom Kommunalen Integrationszentrum gemeinsam mit
anderen Fachämtern bis 2026 eine Bedarfsanalyse durchgeführt. Die Datenbank
der Migrant*innenselbstorganisationen wird weiterhin jährlich aktualisiert.
6.4 Die Vereine, Verbände und Initiativen vernetzen sich und führen einmal im Jahr
ein Austauschtreffen durch. Sie tauschen sich inhaltlich und konzeptionell
darüber aus, wie sie sich stärker öffnen und ihre Angebote zielgruppenspezifischer
auf M enschen mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -)
Geschichte und vielfältige soziale Gruppen abstimmen können.
6.5 Die bewährten Formen des Ehrenamtes in der Migrationsarbeit werden gefördert.
Dazu gehört eine Vielzahl an Gruppen und Initiativen im Bereich von Flucht und
Migration.
36
7.3 Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltungen
Leitziele
1. Es besteht ein chancengleicher Zugang für alle Einwohnenden Münsters zu den Angeboten
der Verwaltungen.
2. Die öffentlichen Verwaltungen profitieren von der Vielfalt, der Mehrsprachigkeit und dem
Erfahrungswissen ihrer unterschiedlich geprägten Beschäftigten. Diverse Beschä ftigte
ermöglichen innovative Lösungen und ermöglichen im Verwaltungshandeln den Einbezug
verschiedener Perspektiven, so dass sich alle sozialen Gruppen im staatlichen Handeln
wiedererkennen. Diversitätsmanagement wird als Daueraufgabe verankert.
3. Die Arbei tsweise der öffentlichen Verwaltungen ist gekennzeichnet durch
Diversitätsorientierung, Antidiskriminierung, Wertschätzung und Gleichberechtigung.
4. Die Leistungen, Prozesse und Strukturen der öffentlichen Verwaltungen werden weiter
interkulturell geöffnet. Diversität und Antidiskriminierung sind auf allen Ebenen der
Verwaltungen bekannt, werden umgesetzt und stetig weiterentwickelt.
5. Der Anteil der Beschäftigten mit Migrationsvorgeschichte / internationaler (Familien -)
Geschichte entspricht in den öffentliche n Verwaltungen dem Anteil der Menschen mit
Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien-) Geschichte in der Bevölkerung. Dies gilt
für alle Verwaltungsebenen und Beschäftigungsbereiche einschließlich der Leitungsebenen.
Teilziele
1. Die Fähigkeit mit gesellschaftlicher und arbeitsplatzbezogener Vielfalt umzugehen, sie
wertzuschätzen und einzubeziehen (Diversitäts - oder Vielfaltskompetenz) gehört zu den
Kompetenzen der Beschäftigten der Stadtverwaltung.
1.1 Es gibt ein breit angele gtes Fortbildungsbildungs angebot zum Thema
Diversitätsorientierung im Rahmen der Ressourcen für die unterschiedlichen
Ebenen und Arbeitsfelder der Stadtverwaltung.
37
Migrationsleitbild 2025 | 2030
1.2 Bestandteil des Angebotes sind auch rassismuskritische und
diskriminierungssensible Fortbildungen. Bestehende Qualif izierungsangebote
werden weitergeführt und ausgebaut.
1.3 Vielfaltskompetenz soll als grundlegender Aspekt in der
Führungskräfteentwicklung gefördert werden.
1.4 Diversitätskompetenz ist Teil der Beurteilungsvorgaben.
2. Die städtische Verwaltung führt die Diversitätskultur konsequent durch. Sie macht die Erfolge
der vielfaltsbewussten Verwaltungspraxis auch in der Öffentlichkeit sichtbar. Dadurch
können kooperierende Verwaltungen in anderen Organisationen zur Implementierung von
diversitätsorientierten Konzepten angeregt werden.
3. Die Stadtverwaltung unterstützt den Austausch von Mitarbeitenden mit
Rassismuserfahrungen und stellt Räume und Freiräume zur Verfügung, damit die betroffenen
Personen ihren Austausch fortsetzen können.
Hier finden Mitarbeitende mit Rassismu serfahrungen einen geschützten sozialen
Raum, um ihre Erfahrungen zu reflektieren, sich gegenseitig zu unterstützen und ihre
Expertise weiterzuentwickeln.
4. Die Stadtverwaltung beteiligt sich an Kampagnen und Projekten gegen Rassismus in der
Zivilgesellschaft, beispielsweise den „Wochen gegen Rassismus“.
5. Bestehende Kampagnen und Ansätze, die die diversitätsorientierte Organisationskultur von
öffentlichen Verwaltungen fördern, werden aufgegriffen:
5.1 In der Standortentwicklungsstrategie 2030+ für Münster wurden die Charta der
Gleichstellung und die Charta der Vielfalt als wichtige strategische Instrumente
identifiziert, um Diversität und Gleichstellung zu stärken und dami t ein
zukunftsorientiertes Arbeitsumfeld zu ermöglichen.
5.2 Die Charta der Vielfalt: Die Stadt Münster ist im Jahr 2009 der Charta der Vielfalt
beigetreten. Die lokale Umsetzung der Charta wird aktualisiert. Dabei werden
die Ziele des Migrationsleitbildes fü r die diversitätsorientierte und
migrationssensible Gestaltung der Verwaltungen mit aufgenommen, weiter
konkretisiert und implementiert.
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5.3 Die Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern: Die
Stadt Münster hat die Charta im Jahr 2009 un terzeichnet. Auf lokaler Ebene gilt
zurzeit der 5. Aktionsplan für die Jahre 2024-2026. Bei der Umsetzung der in der
Charta genannten Themenfelder werden im Rahmen der Gendersensibilität die
Bedürfnisse von Männern und Frauen mit Migrationsvorgeschichte/
internationaler (Familien -) Geschichte stärker berücksichtigt. Der Aktionsplan
und seine Weiterentwicklung fokussiert stärker auf die Überschneidung von
genderspezifischen und migrationsspezifischen Benachteiligungen und ihrer
Überwindung. Das Ziel, geschlechtsspezifische Benachteiligungen auch stärker
im Zusammenhang mit Diversitätssensibilität zu sehen, gilt auch für den
Gleichstellungsplan 2022 -2025 der Stadt Münster und seine
Weiterentwicklung.
6. Die öffentlichen Verwaltungen stellen verstärkt Mensch en mi t Migrationsvorgeschichte/
internationaler (Familien-) Geschichte ein und erhöhen deren Anteil.
6.1 Bei der Personalgewinnung und der Gewinnung von Fachkräften werden das
Potential und die Fähigkeiten von Menschen mit Migrationsvorgeschichte /
internationaler (Familien-) Geschichte gesehen und in die Beschäftigungsstruktur
integriert.
6.2 Die Außendarstellung der Stadtverwaltung wirkt Diskriminierung entgegen;
Stellenanzeigen werden konsequent vielfaltssensibel formuliert und die Wege der
Bekanntmachung werden so gewählt, dass Menschen mit
Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) Geschichte gut erreicht
werden können. Diese werden ermuntert, sich zu bewerben.
6.3 Junge Menschen mit Migra tionsvorgeschichte/ internationaler (Familien-)
Geschichte in Schule, Ausbildung oder Studium werden im Rahmen der
Personalgewinnung bewusst angesprochen.
6.4 Stellenprofile und Kriterien für die Auswahlprozesse von sich bewerbenden
Personen werden diversitätssensibel gestaltet. Soweit rechtlich möglich, wird die
Diversitätskompetenz und Mehrsprachigkeit in Stellenbeschreibungen stärker
berücksichtigt
39
Migrationsleitbild 2025 | 2030
6.5 Für die Auswahlverfahren werden diversitätssensible Instrumente geschaffen. Die
Mitglieder von Auswahlkommissionen besuchen Fortbildungen, um
Antidiskriminierung und Diversitätssensibilität immer stärker in den
Auswahlverfahren zu verankern.
6.6 Die Erhöhung d es Anteils der Mitarbeitenden mit Migrationsvorgeschichte/
internationaler (Familien-) Geschichte in der städtischen Verwaltung wird
Bestandteil einer systematischen Herangehensweise, bei der Ziele aufgestellt,
regelmäßig überprüft und die eingesetzten Maßnahmen reflektiert und ggf.
angepasst werden.
7. Die Stadtverwaltung verwendet in ihren Informationsbroschüren, Formularen und
Bescheiden, soweit wie möglich, Einfache Sprache. Inhaltliche Kernpunkte werden nach
Möglichkeit in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt.
8. Übergeordnete Ziele für die Gestaltung von wichtigen Lebensfeldern
Die Inhalte des Migrationsleitbildes sind das Ergebnis der Zusammenarbeit vieler Akteur*innen
der Stadtgesellschaft. Für eine Reihe von Handlungsfeldern sind in Workshops Leitziele
entstanden, an denen sich die Arbeit am diversen, gemeinsamen Zusammenleben in Münster
orientieren kann. Zusätzlich kommen aus de r gemeinsamen Arbeit Beiträge für die konkrete
Umsetzung hinzu. Die Handlungsfelder sind: Rechtliche Beratung und Integrationsbegleitung,
Bildung und Sprachen, Gesundheit und Pflege, Kinder- und Jugendhilfe, Wohnen und schließlich
Sport. In diesen wichtige n Lebensfeldern bewegen sich die Menschen in ihrem Alltag, hier
erfahren sie Entfaltungsmöglichkeiten, Sicherheit und Unterstützung, also gesellschaftliche
Teilhabe. Das übergeordnete Ziel der Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen
mit Migr ationsvorgeschichte bezieht sich auf wichtige Strukturen und Ressourcen, die
grundlegend für die soziale Integration aller Bürger*innen sind. Die Zugänge zu Wohnungen und
zum Bildungs - und Gesundheitssystem bilden wichtige Voraussetzungen des Lebens. Das
Migrationsleitbild möchte der Stadtgesellschaft und den Akteur*innen in den entsprechenden
Lebensfeldern einige Orientierungspunkte geben, damit sie in den Austausch kommen, sich Ziele
für die Senkung von Hürden und für die noch genauere Ansprache diverser Zielgruppen setzen
können. Die Umsetzungsvorschläge mögen dabei anregend wirken, um die
Teilhabemöglichkeiten diverser Menschen zu erhöhen.
40
8.1 Stärkung der Teilhabe an rechtlicher Beratung und an Möglichkeiten des
Rechtssystems
Erst ein gesicherter Aufenthalt bietet die Grundlage für alle weiteren Felder der Integration, für
stabile Lebensverhältnisse und eine perspektivreiche Zukunftsplanung. Für viele Menschen ist
auch die Einbürgerung eine Option. Die Vielzahl der rechtlichen Regelungen zum Ausländer- und
Aufenthaltsrecht verlangt für verschiedene Zielgruppen eine qualifizierte und gut zugängliche
Rechtsberatung.
Leitziele
1. In Münster existieren unabhängige, vielfältige und diversitätssensible Beratungsangebote für
alle Menschen, unabhängig vom Au fenthaltsstatus, die den Zugang von Ratsuchenden zu
bedarfsgerechten Unterstützungs- und Förderangeboten sichern.
2. Gesetzliche Möglichkeiten und Ermessen sspielräume werden genutzt, um im Einzelfall den
Status von Personen zu sichern bzw. zu verbessern. Daf ür werden die Mitarbeitenden in den
Behörden und Beratungsstellen in ihren fachlichen Kompetenzen (beispielsweise Kenntnis
und Anwendung der Rechtsgrundlagen) regelmäßig fortgebildet.
Umsetzungsperspektiven
Um den Zugang zum deutschen Rechtssystem und zu Beratungsangeboten zu erleichtern,
werden mehrsprachige einführende Informationsangebote erarbeitet. Für alle spezifischen
Zielgruppen und deren Themen findet eine weitere Verbesserung der Beratungsmöglichkeiten
zu rechtlichen Fragen und der Unterstützungs angebote statt. Rechtliche und alltagsrelevante
Themen sind hier etwa Aufenthaltsstatus, Familiennachzug, Arbeitserlaubnis, Wohnen und
Einbürgerung. Spezifische rechtliche Fragestellungen, etwa zum Asylrecht und zum Asylverfahren
werden ebenso berücksichti gt, wie rechtlicher Beratungsbedarf von besonde rs vulnerablen
Gruppen, beispielsweise von queeren Schutzsuchenden.
Insbesondere Geflüchtete und neuzugewanderte Menschen mit Behinderung werden bei der
Wahrnehmung ihrer sozialen und Teilhaberechte gestärkt. Sie haben den gleichen Zugang zu
41
Migrationsleitbild 2025 | 2030
Sozialleistungen für Menschen mit einer Behinderung wie deutsche Staatsangehörige. Sie
erhalten Rat und Hilfe bei der Frage nach der Zuständigkeit für die jeweils konkreten
Sozialleistungen. Beratungsstellen werden für die Bedürfnisse dieser Zielgruppe qualifiziert, etwa
wenn es um Anwendungsmöglichkeiten höherrangigen Rechts geht, wie der UN -
Behindertenrechtskonvention (Art. 23, Art. 26 und Art. 28) und EU -Recht (EU -
Aufnahmerichtlinien).
Das rechtliche Beratungsangebot für internationale Studierende mit ihren Fragestellungen, wie
etwa Aufenthaltserlaubnis, Umgang mit Behörden, Perspektiven nach Abschluss des Studiums
oder Arbeitsmöglichkeiten während und nach dem Studium, wird weiter verbessert.
Das Amt für Migration und Integration führt seine Leistungen und Beratungen diversitätssensibel
durch und berücksichtigt sprachliche Hürden.
Eine gute Vernetzung der Akteur*innen erhöht die Qualität der Leistungen und Beratungen für
die Klient*innen, da die Bearbeitung der verschiedenen Felder und Perspektiven der Integration
besser ineinandergreifen kann.
Die Akteur*innen im Bereich der rechtlichen Beratung bzw. der Integrationsbegleitung nutzen
alle rechtlichen Möglichkeiten für ein integriertes Bleibemanagement, das Humanität und
Integration gleichermaßen umfasst.
Insbesondere die Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes bietet die
Möglichkeit eines „Spurwechsels“, also zu einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft. Dies
wird bei der Beratung berücksichtigt.
Auch der Rahmen des Chancen -Aufenthaltsrechts wird genutzt, um Personen, die über
eine Duldung verfügen, perspektivisch ein dauerhaftes Bleiberecht zu ermöglichen.
8.2 Stärkung der Teilhabe an Bildung und Erhöhung der Sprachkompetenzen
Die Teilhabe an Bildung ist ein zentraler Punkt für die Integration von Menschen mit
Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) Geschichte. Bildung ist die Basis für die
persönliche Entfaltung, die berufliche Entwicklung, aber auch für den Zugan g zu politischer
Partizipation und Zivilgesellschaft. Bildung erweitert die Lebens - und Handlungsmöglichkeiten.
42
Strukturen und Alltagskulturen im Bildungssystem müssen sich verändern, vorhandene
Diskriminierungen reflektiert und Hürden abgebaut werden.
Insbesondere die sprachliche Kompetenz ist richtungsweisend für die Teilhabe an der
Gesellschaft und die Wahrnehmung von eigenen Entwicklungsmöglichkeiten. In diesem
Zusammenhang stellt die Anerkennung der Potentiale von Mehrsprachigkeit ein wichtiges
Element für die Entfaltung der einzelnen Person dar, kommt dabei aber auch der Gesellschaft
zugute.
Leitziele
1. Die gleichberechtige Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte/
internationaler (Familien-) Geschichte am Regelschulsystem wir d verbessert und es werden
zugleich alle Maßnahmen unterstützt, die im Sinne einer interkulturellen Öffnung und
Diversitätssensibilität Formen struktureller Benachteiligung im Schulwesen und im
Elementarbereich (beispielsweise Kindertagesstätten) überwinden.
2. Der gesamte Spracherwerbsprozess wird gefördert, die Grundbildung und Alphabetisierung,
von der Alltagssprache zur Bildungssprache sowohl im Deutschen wie auch in den
Herkunftssprachen - Mehrsprachigkeit wird auf allen Ebenen der Stadtgesellschaft und i hrer
Institutionen als Potential und Bereicherung begriffen.
3. Die in Münster existierende Vielfalt spiegelt sich entsprechend im Kulturbereich wider. Ein
vielfältiges, internationales Kulturangebot regt Bildungs - und Entwicklungsprozesse an und
erweitert diversitätsorientierte Wahrnehmungs- und Handlungsmöglichkeiten.
43
Migrationsleitbild 2025 | 2030
Umsetzungsperspektiven
Die Bildungsbeteiligung 7 von Kindern und Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte/
internationaler (Familien-) Geschichte ist genauso hoch, wie die Bildungsbeteiligung von Kindern
und Jugendlichen ohne Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien-) Geschichte.
Insbesondere werden Kinder und Jugendliche gefördert, die neu zugewandert sind, die die
Sprache noch besser erlernen müssen und sich noch stärker mit dem Bildungssystem vertraut
machen. Das Kommunale Integrationszentrum koordiniert Sprachbildungsnetzwerke für alle
Lehr- und Fachkräfte an Schulen, um den Bildungserfolg von nicht -muttersprachlichen
Schüler*innen zu unterstützen.
Konzeptionen und Transformationsprozesse berücksichtigen, dass bei einem Teil der
Zielgruppe die Benachteiligung im Bildungssystem durch eine Üb erschneidung von
Migrationsvorgeschichte mit sozioökonomischen Faktoren verursacht ist.
Das diskriminierungssensible und diversitätsorientierte individuelle und institutionelle
Handeln in den Einrichtungen von Schule und Bildung sowie entsprechende Fortbildung
von Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften werden gefördert.
Das Projekt EBP (Erziehungs - und Bildungspartnerschaften) des Kommunalen
Integrationszentrums regt durch konkrete Maßnahmen die Stärkung elterlicher
Kompetenzen an und erhöht die Kooperationsmöglichkeiten der Eltern mit
Kindertagesstätten, Grundschulen und Offenen Ganztagsschulen.
Erfolgreiche bestehende Projekte werden noch stärker öffentlich gemacht und können als
Beispiel fungieren.
7 Die Bildungsbeteiligung kann man auf eine bestimmte Schulform beziehen. So lässt sich statistisch
nachweisen, dass etwa Schüler*innen mit Migrationsvorgeschichte im engeren Sinne ( etwa zugewanderte
Kinder und Jugendliche) weniger häufig das Gymnasium besuchen als Schüler*innen ohne
Migrationsvorgeschichte. Umgekehrt ist der Förderschulbesuch der benachteiligten Gruppe statistisch
höher als bei der Vergleichsgruppe der in Deutschland geborenen Schüler*innen mit
Migrationsvorgeschichte und auc h der ohne Migrationsvorgeschichte . Die Bildungsbeteiligung der
Schüler*innen mit Migrationsvorgeschichte im engeren Sinne ist je nach Zuzugsalter ausdifferenziert.
44
Es wird besonderer Wert auf die Herstellung von Bildungsgerechtigkeit für Zielgruppen
gelegt, denen der Zugang erschwert ist, dazu zählen etwa erwachsene geflüchtete Frauen
oder junge Geflüchtete, die der Schulpflicht nicht mehr unterliegen.
Institutionen und Beratungsstellen, die auch Weiterbildung für Menschen mit
Migrationsvorgeschichte zum Thema haben, weisen auf Möglich keiten des zweiten
Bildungsweges und auf entsprechende Bildungseinrichtungen hin.
Das Kommunale Integrationszentrum regt die Kommunikation und Vernetzung über Themen wie
Migrationssensibilität und Rassismus kritik an, wobei die vielfältigen Akteur*innen des
Bildungssystems und der Bildungseinrichtungen an gesprochen sind . Hierfür findet auch eine
Vernetzung mit der entsprechenden Fachverwaltung statt.
Büchereien in den Stadtteilen und Stadtteilkulturorte/ -häuser sowie profilbildende
Kulturveranstaltungen werden als öffentlicher Raum, Raum der Begegnung und für kulturellen
und künstlerischen Ausdruck genutzt. Die Kulturveranstaltungen und künstlerischen Projekte
werden diversitätsorientiert durchgeführt.
Das bestehende Sprachkursangebot in Münster wird weitere ntwickelt. Die Anbieter schaffen –
entgegen dem bundesweiten Trend der Vereinheitlichung – zielgruppenspezifische Angebote,
etwa für Eltern, Frauen, Jugendliche und ju nge Erwachsene und Zugewanderte, die schon länger
in Deutschland leben und einen besonder en sprachpädagogischen Förderbedarf aufweisen. Die
Bildungsinstitutionen entwickeln Haltungen und Organisationsprinzipien, welche die
Mehrsprachigkeit anerkennen, sie als zu förderndes Potential begreifen und in das
Bildungsangebot miteinbeziehen. Ein Bezu gspunkt für den Bereich der Elementarpädagogik ist
hier das Kinderbildungsgesetz NRW (§ 19, Absatz 1 KiBiz), welches dazu aufruft, die
Mehrsprachigkeit von Kindern anzuerkennen und zu fördern. Herkunftssprachen von
Schüler*innen mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) Geschichte werden
zudem in den schulischen Konte xt aller Schulformen integriert ; an bestehende
Landesprogramme kann dabei angeknüpft werden.
Das Kommunale Integrationszentrum organisiert in Kooperation mit der Universität Münster, der
FH Münster - University of Applied Sciences sowie der Katholischen Hochschule NRW (katho)
eine Ringvorlesung im Bereich Migration und Bildung.
45
Migrationsleitbild 2025 | 2030
8.3 Stärkung der Teilhabe an Gesundheit und Pflege
Nicht alle gesellschaftlichen Gruppen weisen die gleiche Teilhabe an Leistungen des Gesundheits-
und Pflegesystems auf; der Zugang zum Gesundheitssystem ist für einige erschwert.
Neuzugewanderten und Geflüchteten fehlen oft Informationen über Strukturen und Abläufe in
der Gesundheitsversorgung. Migrationsspe zifische Gesundheitsrisiken können auch durch
psychosoziale Belastungen von Migration und Flucht entstehen. Menschen mit
Migrationsvorgeschichte weisen im Vergleich zur deutschen Bevölkerung häufig einen
schlechteren Gesundheitsstatus auf. Auch die Gesundh eitskompetenz, also die Fähigkeit zu
Prävention und gesunder Lebensführung, ist in der Bevölkerung ungleich verteilt.
Die Ziele und angestrebten Maßnahmen zielen darauf ab, die Prävention sowie die Zugänge in
das Gesundheits- und Pflegesystem zu erleichte rn und die gleiche Teilhabe aller Menschen zu
ermöglichen.
Leitziele
1. Alle Menschen haben einen gleichwertigen Zugang zum Gesundheits - und Pflegesystem; es
wird eine entsprechende Gesundheitsförderung, Prävention und Vorsorge ermöglicht.
2. Der Zugang von Menschen mit Migrationsvorgeschichte / internationaler (Familien -)
Geschichte zum Arbeitsmarkt im Gesundheits - und Pflegebereich wird weiter verbessert;
bereits erworbene Qualifikationen werden anerkannt und ermöglichen entsprechende
Ausbildungs- und Weiterqualifizierungschancen.
3. Alle Menschen erhalten die gebotene Hilfe zur körperlichen und psychischen Gesundheit,
unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
Umsetzungsperspektiven
Bedürfnisse der Menschen mit Migrationsvorgeschichte und migrationsspezifische
Gesundheitsrisiken werden analysiert, benannt, differenziert und im Gesundheits - und
Pflegesystem in Münster berücksichtigt. Dabei wird die Expertise und Perspektive der Betroffenen
miteinbezogen. Die Akteur*innen im Gesundheits - und Pflegebereich vernetzen sich und
verständigen sich über die Problemlage und mögliche Herangehensweisen.
46
Die Kommunale Gesundheitskonferenz hat eine Projektgruppe „Gesundheitskompetenz
stärken“ initi iert. Die Perspektiven von Mensc hen mit Migrationsvorgeschichte /
internationaler (Familien -) Geschichte werden künftig durch den Integrationsrat
eingebracht, welcher eine*n Vertreter*in in die Gruppe entsendet. Dort soll u.a. an der
Entwicklung eines mob ilen Gesundheitskiosks sowie innovativen und mehrsprachigen
Kommunikationsangeboten gearbeitet werden.
Das Gesundheits - und Pflegesystem wird zunehmend diversitätsorientiert und kultursensibel
gestaltet. Dies erfolgt durch eine Transformation bestehender Str ukturen und durch
Fortbildungen des medizinischen Personals. Besonderheiten der Zielgruppen, wie kulturelle
Bilder von Krankheit und Gesundheit oder Ernährungsgewohnheiten werden berücksichtigt.
Migrant*innenselbst-organisationen können wichtiges diversitä tsorientiertes Wissen im
Gesundheitssystem vermitteln und zugleich eine Brücke zu den Zielgruppen bilden, denen sie
den Zugang erleichtern. Stadtteilbezogene Projekte und Initiativen erhöhen die
Gesundheitskompetenz, indem Informationen zugänglich gemacht und Praxen der Prävention
und Gesundheitsförderung angeregt werden. Strukturen und Abläufe im Gesundheitssystem
werden vermittelt. Informationen zum Gesundheitssystem erfolgen zielgruppenspezifisch,
mehrsprachig, in Einfacher Sprache und im Dialog mit Migrant*innenselbstorganisationen.
Besonders vulnerable Gruppen, zu denen auch ältere Menschen mit Zuwanderungsgeschichte
und wenig sozialökonomischen Ressourcen gehören, haben einen gleichberechtigten,
vollwertigen Zugang zum Gesundheits - und Pflegesystem. Fü r diese Zielgruppe werden
kultursensible Projekte geschaffen, die kulturelle und soziale Hürden beim Zugang zum
Gesundheits- und Pflegesystem überwinden.
Spezifische gesundheitliche Hilfsangebote für traumatisier te Geflüchtete werden ausgebaut,
insbesondere die psychosoziale Betreuung. Die vorhandene psychosoziale Flüchtlingshilfe wird
gesehen und unterstützt.
Wohn- und Betreuungsangebote für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie Menschen mit
Behinderung werden diversitätsorientiert, kultur- und sprachsensibel gestaltet. Der Zugang von
Menschen mit Migrationsvorgeschichte zu Pflegeeinrichtungen und Angeboten der Hospiz- und
Palliativversorgung wird verbessert. Dies geschieht durch diversitätsorientierte und
zielgruppenspezifische Information und kultu rsensible Pflege. Den Pflegeteams wird Zeit und
47
Migrationsleitbild 2025 | 2030
Raum gegeben, um sich die entsprechenden Diversitätskompetenzen anzueignen und diese in
der Praxis umzusetzen.
Die fachliche Kompetenz des medizinischen Personals, welches in anderen Ländern mit zum Teil
anders definierten Berufsrollen ausgebildet wurde, wird im Kontext der Diversitätsorientierung
im Gesundheitssystem mitgedacht und ins Team miteinbezogen.
„Frühe Hilfen“ richten sich an Familien mit Kindern bis drei Jahre, ab der Schwangerschaft. Sie
dienen der Stärkung der elterlichen Beziehungs - und Versorgungskompetenz. Die
Stadtteilkoordinator*innen der Frühen Hilfen in Münster und die Fachkräfte werden durch das
Kommunale Integrationszentrum bei der diversitätsorientierten und rassismuskritischen Arbeit
mit Familien mit Migrationsvorgeschichte unterstützt. Der Sprachmittlungspool des
Kommunalen Integrationszentrums erleichtert den Zugang zu den Frühen Hilfen, indem
Sprachmittler*innen eingesetzt werden. Diese stehen für eine Vielzahl von Sprachen zur
Verfügung. Der Sprachmittlungspool des KI steht auch für Verständigung im Sozial -, Bildungs -
und Gesundheitswesen zur Verfügung.
8.4 Stärkung der Teilhabe an Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
Das Angebot der Kinder - und Jugendhilfe reicht von Kindertage sstätten über Offene
Ganztagsbetreuung, Jugendarbeit bis hin zu Maßnahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe,
die sich an Jugendliche und ihre Familien richten.
Die sozialpädagogische Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe trägt wesentlich zur individuellen und
sozialen Entwicklung junger Menschen bei. Insbesondere die außerschulische
Jugendbildungsarbeit kann Bildungsbenachteiligungen abbauen. Die Infrastruktur der Kinder -
und Jugendhilfe – etwa Jugendfreizeitstätten in den Stadtteilen – trägt zu positiven
Lebensbedingungen für junge Menschen bei.
48
Leitziel
1. Die gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen in allen gesellschaftlichen
Bereichen wird gefördert.
Umsetzungsperspektiven
Durch die Förderung von persönlichen und sozialen Entwicklungen und die Anregung von
Bildungsprozessen leistet die Kinder - und Jugendhilfe einen Beitrag zur Erhöhung der
Chancengerechtigkeit. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Zugang zu den Angeboten der
Kinder- und Jugendhilfe für alle gewährleistet sein.
Die offene Kinder - und Jugendarbeit richtet sich an alle Kinder und Jugendliche
unabhängig von ihrer Religion, Herkunft, Kultur, Weltanschauung und ihrem Geschlecht.
Diversitätsorientierte, zielgruppenspezifische Angebote werden ausgebaut. Dies erfol gt
auch im Hinblick auf verschiedene Gruppen von Kindern und Jugendlichen mit
Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) Geschichte – etwa Kinder von
Zugewanderten oder geflüchtete Jugendliche – und ihrer spezifischen Bedarfe.
Die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler
(Familien-) Geschichte werden im Sinne der Diversitätsorientierung auch
geschlechtssensibel, sozial sensibel und barrierefrei konzipiert.
Migrant*innenselbstorganisationen, die im Bereich Kinder- und Jugendarbeit tätig sind,
werden u.a. nach der Richtlinie im Kinder- und Jugendförderplan fachlich, finanziell und
ideell unterstützt.
Organisationen der Kinder - und Jugendhilfe arbeiten in Münster in den einzelnen
Stadtteilen in enger Kooperation im Interesse der Kinder und Jugendlichen mit und ohne
Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien-) Geschichte zusammen.
Diverse Jugendliche erhalten zielgruppenspezifisch formulierte Informationen über
Beteiligungsmöglichkeiten im Stadtteil und auf gesamtstädtischer Ebene.
Veranstaltungen, die Partizipationsmöglichkeiten eröffnen, sind diversitätssensibel und
barrierefrei.
49
Migrationsleitbild 2025 | 2030
Erziehende mit Migrationsvorgeschichte / i nternationaler ( Familien-) Geschichte haben
ebenso wie alle Eltern ohne Migrationsvorgeschichte einen gleichwertigen Anspruch auf
einen Kita-Platz. Die Vergabe erfolgt ohne jegliche Benachteiligung oder Differenzierung.
Alle Eltern, unabhängig von ihrer Herkunft, erhalten die gleichen Chancen . Zur
Erleichterung der Heranführung an den Besuch einer Kita und zur Unterstützung bei der
Anmeldung stehen eine Reihe niedrigschwelliger Angebote bereit.
Die Akteur*innen im Bereich Sozialpädagogische Familienhilfen (SPFH) werden dabei
unterstützt, ihre Diversitätskompetenz und rassismuskritische Haltung weiter
auszubauen.
8.5 Gutes Wohnen für alle – gleichberechtigte Teilhabe am Wohnungsmarkt
Wohnen ist ein zentrales Grundbedürfnis 8, es bietet die Grundlage für die Teilhabe an anderen
gesellschaftlichen Feldern und Leistungen. Schlechte Wohnverhältnisse können zu erschwertem
Zugang auch zu anderen Bereichen führen, etwa Bildung. Die Qualität des Wohnumfeldes prägt
Lebensgefühl und Handlungsmöglichkei ten. Menschen mit Migrationsvorgeschichte /
internationaler (Familien -) Geschichte sind hinsichtlich der Wohnlage und der Qualität des
Wohnens benachteiligt. Viele Personen mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien-)
Geschichte, die in den letzten Jahren auf Wohnungssuche waren, haben Erfahrungen mit
Diskriminierung aufgrund der Herkunft gemacht. 9 Die folgenden Leitziele und
Umsetzungsperspektiven wollen Diskriminierung und Benachteiligung abbauen und gleiche
Teilhabe am Wohnungsmarkt ermöglichen.
8Wohnen ist ein Menschenrecht. Artikel 11 Absatz 1 des UN –Sozialpaktes formuliert das Recht auf einen
angemessenen Wohnraum. Dies umfasst unbedingt auch den diskriminierungsfreien Zugang zu
angemessenem und bezahlbaren Wohnraum. Quelle: https://www.institut-fuer-
menschenrechte.de/themen/wirtschaftliche-soziale-und-kulturelle-rechte/recht-auf-wohnen. Das
Grundgesetz beinhaltet kein explizites Recht auf Wohnen umfasst aber ein menschenwürdiges
Existenzminimum, wozu auch Wohnen gehört.
9 Vgl. Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/forschungsprojekte/DE/UMFRAGE_Rass_Diskr_a_d
_Wohnungsmarkt.html
50
Leitziele
1. Alle Menschen haben Zugang zu menschenwürdigem Wohnraum. Der Wohnungsmarkt wird
so gestaltet und reguliert, dass die Chancengleichheit erhöht wird. Jegliche Diskriminierung
und Segregation wird vermieden.
2. Alle Menschen haben ein Obdach.
3. Stadtentwicklung und -planung berücksichtigen die Bedürfnisse der Menschen mit und ohne
Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien-) Geschichte gleichermaßen.
4. In allen Stadtteilen besteht hinsichtlich der Bevölkerungsstruktur eine ausgewogene
Mischung, so dass alle Stadtteile von der Diversität und ihrem Entwicklun gspotential
profitieren können.
Umsetzungsperspektiven
In Münster wird mehr (öffentlich geförderter) Wohnraum für einkommensarme Menschen mit
und ohne Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien-) Geschichte bereitgestellt.
Zielgruppenspezifische und zielgruppenübergreifende Angebote für bedarfsgerechtes Wohnen
werden entwickelt und gefördert, auch im Bereich des gemeinschaftlichen Wohnens . Die
Themen Alter sowie Pflege- und Unterstützungsbedarf finden dabei Beachtung.
Menschen mit und ohne Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) Geschichte
erhalten bei Bedarf gezielt Unterstützung bei der Wohnungssuche.
Auf der Basis des langjährigen kommunalen Netzwerkes wohnungsrelevanter Akteur*innen („AK
Wohnen“ in Münster) werden situations - und bedarfsorientierte Konzepte sowie
unterschiedliche Wohnformen für eine nachhaltige Verbesserung der Situation von Menschen
mit Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) Geschichte auf dem Wohnungsm arkt
diskutiert. Im AK Wohnen findet ein regelmäßiger interdisziplinärer Austausch zwischen
Verwaltung und Wohnungsunternehmen statt, um eine ausgewogene
Wohnungsmarktentwicklung in Münster zu fokussieren.
Konzeptionen für Flüchtlingseinrichtungen werden weiterentwickelt, sodass die Integration von
Geflüchteten in den Stadtteilen und Nachbarschaften vereinfacht wird. Sie erhalten Hilfen beim
51
Migrationsleitbild 2025 | 2030
Übergang in den normalen Wohnungsmarkt und beim Zugang zu angemessenem Wohnraum,
insbesondere Familien mit Kindern.
Die inklusive Partizipation aller Bewohner*innen an der Gestaltung des Wohnumfeldes und neuer
Quartiere wird gefördert. Die Stadt - und Quartiersentwicklung öffnet sich immer mehr für eine
breite Beteiligung und entwickelt ihre diversitätsorientierten Partizipationskonzepte weiter.
8.6 Stärkung der Teilhabe am Sport
Der Sport hat als Begegnungsort vieler Menschen eine besondere Verantwortung, diese
Begegnungen zu begleiten . Denn auch im Sport spiegeln sich die Herausforderungen der
Gesamtgesellschaft. Unter fachkundiger Begleitung und mithilfe gezielter Maßnahmen können
gegenseitiges Kennenlernen, Verständnis, Diskriminierungs - und Diversitätssensibilität erlernt,
Teilhabe ermöglicht und neue Kompetenzen und Erfahrungen auf das Leben außerhalb des
Sports übertragen werden.
Leitziele
1. Die Integrationskraft von Sport wird in allen Dimensionen (soziale, kulturelle, gesundheitliche
und Bildungsdimensionen) gefördert.
2. Ein Ziel des Sports ist es, diskriminierungs - und diversitätssensible Räume sowie Räume des
Empowerments zu schaffen.
Umsetzungsperspektiven
Um reale Partizipation und Mitgestaltung der Angebote zu erreichen, wird auf die
Repräsentation von Sportler*innen mit Migrationsvorgeschichte auf allen Ebenen der
Organisationen (u.a. Sportvereinen, -verbänden, -ämtern) hingewirkt. Nötig dafür ist das
Vorantreiben einer diversitätssensiblen Vereins -/ Organisationsentwicklung.
Für alle Menschen wird ein offener und gleichwertiger Zugang zu sämtlichen Bereichen des
Sports, der Bewegungs- und Freizeitkultur geschaffen.
52
Der Zugang zu Angeboten des Sports scheitert nicht an fehlenden Informationen und/oder
fehlenden finanziellen Möglichkeiten. Alle beteiligten Akteur*innen sind aufgerufen, Wege zu
finden, um Teilhabe im Sport zu ermöglichen.
Bei der Umsetz ung von Angeboten werden die unterschiedlichen Sportmotive und -
bedarfe der Sportler*innen, der Engagierten und der Organisation (z.B. des Sportvereins)
einbezogen. Das freiwillige Engagement im organisierten Sport wird wertgeschätzt und
durch eine aktive Ansprache gefördert. Durch gezielte Qualifizierung zur Übernahme von
Aufgaben und Tätigkeiten im organisierten Sport (z.B. durch lizensierte allgemeine Aus -
und Fortbildungen zu Übungsleiter*innen) und Anerkennung von bereits qualifizierten
Personen werden die vorhandenen Fähigkeiten für alle gewinnbringend eingesetzt.
Die Netzwerke im Bereich Sport werden ausgebaut. U.a. werden mehr Kooperationen
zwischen Migrant*innenselbstorganisationen und Sportvereinen gefördert. Hier werden
insbesondere MSO, die selbs t keine Sportvereine sind, darin unterstützt, Zugang zur
Sportinfrastruktur der Stadt zu erhalten. Durch Kooperationen mit bestehenden
Sportvereinen können MSO z.B. leichteren Zugang zu den Sporthallen bekommen.
In Kooperation mit dem Stadtsportbund und de n Münsteraner Sportvereinen werden
Maßnahmen zur Förderung der Diversitäts - und Diskriminierungssensibilität sowie des
Empowerments im Verein geplant, umgesetzt und fortgeführt. Hierzu gehören u.a.
bedarfsgerechte und zielgruppenspezifische Fort - und Weiterbildungen, z.B. für die
Zielgruppen Frauen mit Fluchterfahrungen, Jugendliche oder Senior*innen.
Themenbezogen decken die Fortbildungen u.a. die Themen Sport und Sprache
(Sprachförderung), Antirassismus, Empowerment und safer spaces ab. Hierbei wird im
Blick behalten, dass alle im Sport Beteiligten (Multiplikator*innen und Sporttreibende) im
Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft beteiligt werden.
Der Anteil an Schulanfängerinnen und Schulanfängern mit Migrationsvorgeschichte /
internationaler (Familien -) Geschichte , die schwimmen können, ist weiterhin deutlich
niedriger als bei Kindern ohne Migrationsvorgeschichte / internationaler (Familien -)
Geschichte. Die Angebote zur Förderung der Schwimmfähigkeit werden ausgebaut und
gefördert.
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Migrationsleitbild 2025 | 2030
Die besondere Bedeutung des Schulsports wird anerkannt. Zur diversitätssensiblen
Förderung von Kindern und Jugendlichen werden Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte
und Übungsleiter*innen geschaffen.
Der Sportentwicklungsplan der Stadt Münster berücksichtigt in seiner Umsetzung die
Vielfalt der Bevölkerung, der Sportpraxis und des Sportverständnisses.
54
9. Glossar
Im Migrationsleitbild werden zahlreiche Begriffe verwendet. Es handelt sich dabei um die
Beschreibung von sozialen Wirklichkeiten, Prozessen, Haltungen und Handlungskonzepten. Das
Glossar mit der Erklärung der Begriffe macht die Ziele und Hintergründe des Leitbildes besser
verständlich.
Begriff Erklärung
Antidiskriminierung Antidiskriminierung bezieht sich auf Maßnahmen, Strategien und Gesetze,
die darauf abzielen, Diskriminierung zu verhindern und abzubauen.
Beispielsweise schützt das An tidiskriminierungsgesetz (AGG) vor
Diskriminierung und Benachteiligung.
Diskriminierung Diskriminierung bezeichnet die ungleiche Behandlung von Personen
aufgrund bestimmter Merkmale wie Geschlecht, ethnische Herkunft,
Kultur, Religion, Soziale Herkunft oder Behinderung. Diskriminierung führt
zu einer Ungleichverteilung gesellschaftlicher Chancen. Überlagern sich
verschiedene Diskriminierungsgründe, wird von mehrdimensionaler
Diskriminierung gesprochen.
Diskriminierungssensibel Diskriminierungssensibel bedeutet, ein Bewusstsein für die verschiedenen
Formen von Diskriminierung zu entwickeln und diese in Entscheidungen
und Handlungen zu berücksichtigen.
Diversität Diversität bezieht sich auf die Vielfalt von Menschen und deren
unterschiedlichen Hintergründen und Perspektiven in einer Gemeinschaft
oder Organisation.
Diversitätssensibel/
diversitätsorientiert
Diversitätssensibel bedeutet, die Vielfalt von Menschen und deren
Erfahrungen zu erkennen und zu respektieren. Dies beinhaltet die
praktische Fähigkeit, unterschiedliche Perspektiven zu integrieren und ein
Umfeld zu schaffen, das alle Individuen wertschätzt. „Diversitätsorientiert“
bezeichnet eine konzeptionelle, grundsätzliche Strategie von
Organisationen, welche die V ielfalt anerkennt und in die Prozesse
miteinbezieht.
Integration Integration ist ein umstrittener Begriff, da er in einem früheren
Verständnis eine einseitige Anpassungsleistung von Menschen mit
Migrationsvorgeschichte/ internationaler (Familien -) Geschichte
55
Migrationsleitbild 2025 | 2030
impliziert und zudem ein „Wir“ der Integrierten schafft. Dem stehen dann
„die Anderen“ gegenüber, die sich vermeintlich noch integrieren müssen.
Im Migrationsleitbild wird Integration in einem erweiterten und aktuellen
Sinne verwendet: Hier ist mit Integration ein aktiver wechselseitiger
Prozess verschiedener gesellschaftlicher Gruppen gemeint, bei dem die
gleiche Teilhabe aller Menschen im Mittelpunkt steht. Der Begriff wird
weiterhin verwendet, da er in Verwaltung und Gesetzgebung sehr weit
verbreitet ist, z.B. „Integrationsbeauftragte*r“.
Interkulturalität,
interkulturell
Der Begriff Interkulturalität bezeichnet den Interaktionsprozess zwischen
Angehörigen unterschiedlicher Kulturen. Interkulturalität fördert den
Perspektivwechsel und ist auch ein Bildung sprozess. Dabei ist aber zu
bedenken, dass die Zuschreibung einer bestimmten Kultur gegenüber
einem konkreten Menschen immer auch eine verallgemeinernde
Konstruktion ist und leicht in Klischees abgleitet. Der Begriff ist auch
deswegen kritisch zu sehen, da er Dimensionen der sozialen Ungleichheit
und der vielfältigen sozialen Lagen, die über reine Kulturbegegnung
hinausgehen, zu wenig berücksichtigt.
Intersektionalität Intersektionalität ist ein Konzept, das die Überschneidungen
verschiedener sozialer Kategorien wie Geschl echt, ethnische Herkunft,
Soziales Milieu und sexuelle Orientierung betrachtet. Intersektionalität
sensibilisiert dafür, dass „Migrationsvorgeschichte/ internationale
(Familien-) Geschichte“ hinsichtlich der konkreten sozialen Lage genauer
durch die anderen sozialen Kategorien bestimmt werden muss.
Migrationsvorgeschichte Der Begriff Migrationsvorgeschichte umfasst verschiedene Zielgruppen.
Dies sind etwa Geflüchtete, E ingebürgerte, Kinder zugewanderter Eltern,
zugewanderte Fachkräfte. Der Begriff Migrationsvorgeschichte ist vom
damaligen Ausländerbeirat (dem heutigen Integrationsrat) Anfang der
2000er Jahre in Münster geprägt und politisch durchgesetzt worden, und
ist seither der gängige Begriff in Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung
gewesen. Es muss kritisch im Bewusstsein gehalten werden, dass
Menschen mit internationaler (Familien -) Geschichte, die in Deutschland
aufgewachsen sind, sich von diesem Begriff diskriminiert fühlen können.
Internationale (Familien-)
Geschichte
Der Begriff internationale (Familien -) Geschichte umfasst verschiedene
Gruppen und vermeidet Diskriminierungen und Zuschreibungen. Er hält
im Bewusstsein, dass viele Menschen, die in Deutschland geboren sind,
56
sich nicht mit „Migrationsvorgeschichte“ identifizieren. Das Wort
„Familien“ steht in Klammern, um zu berücksichtigen, dass nicht alle
Menschen mit ihren Familien eingewandert sind.
Rassismus Rassismus ist der Prozess, in dem Menschen aufgrund tatsächlicher oder
vermeintlicher körperlicher oder kultureller Merkmale (z.B. Hautfarbe,
Herkunft, Sprache, Religion) als homogene Gruppen konstruiert, negativ
bewertet und ausgegrenzt werden. Ihm liegen Denkstrukturen,
Stereotype und Bilder zugrunde, die in gesellschaftlichen Tiefenstrukturen
verankert sind und bis in die Zeit des Kolonialismus im 18./19. Jahrhundert
zurückreichen.
Institutioneller Rassismus
Institutionalisierter Rassismus ist in den S trukturen und Praktiken von
Institutionen verankert. Institutionalisierter Rassismus kann in
verschiedenen Bereichen wie Bildung, Gesundheitssystem, Arbeitsmarkt,
Wohnen und Gesetzgebung auftreten.
Alltagsrassismus
Der Begriff Alltagsrassismus beschreibt s ubtile alltäglichen Formen
rassistischer Diskriminierung, bei denen nicht -weiß gelesene Menschen
von weiß gelesenen Menschen aufgrund äußerer Merkmale, der Sprache
oder zugeschriebener Eigenschaften als „nicht zugehörig“ betrachtet
werden. Diese Handlungen werden oftmals nicht als Rassismus erkannt,
wirken auf Betroffene dennoch verletzend. Durch Alltagsrassismus werden
oft soziale Positionen zugewiesen und soziale Ungleichheiten verstetigt.
Rassismuskritik
Rassismuskritik ist eine analytische Perspekti ve, die sich mit den
Strukturen, Praktiken und Ideologien des Rassismus auseinandersetzt. Sie
hinterfragt die gesellschaftlichen Normen und Machtverhältnisse, die
Rassismus ermöglichen und aufrechterhalten.
Teilhabe
Teilhabe kann als Einbezogensein in e ine bestimmte Lebenssituation
definiert werden, also etwa Bildung, Gesundheit, Kultur oder Arbeit.
Gleichberechtigte Teilhabe bedeutet, dass alle Menschen Zugang zu den
gesellschaftlichen Feldern haben. De r Beg riff Teilhabe sollte aber auch
kritisch reflektiert werden, da strukturelle Bedingungen, wie Gesetze oder
soziale Ungleichheiten, die Teilhabe real begrenzen.
57
Migrationsleitbild 2025 | 2030
Zivilgesellschaftliches
Engagement und
Ehrenamt
Zivilgesellschaftliches Engagement beschreibt freiwillige Aktivitäten von
Einzelpersonen oder Gruppen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen. Es
umfasst Initiativen, Projekte und Proteste in Bereichen wie Migration,
Rassismus, Umwelt, Bildung, Menschenrech te oder soziale Gerechtigkeit.
„Ehrenamt“ bezeichnet eine gemeinwohlorientierte Tätigkeit, die
unentgeltlich oder nur mit einer geringen Aufwandsentschädigung
ausgeführt wird. Sie wird meist in Vereinen und Organisationen
durchgeführt. Wichtig ist zu erken nen, dass es neue Formen des
Ehrenamtes gibt, die eher spontan und informell ablaufen und weniger in
der klassischen Vereinsstruktur.
58
10. Am Überarbeitungsprozess des Leitbildes beteiligte Institutionen,
Organisationen, Initiativen und weitere Akteur*innen
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM)
Ärztekammer Westfalen-Lippe
AFAQ e.V. – Verein für kulturelle und
gesellschaftliche Zusammenarbeit
Agentur für Arbeit Ahlen-Münster
Aktion Würde und Gerechtigkeit e.V.,
Lengerich
Amt für Bürger- und Ratsservice
Amt für Gleichstellung
Amt für Grünflächen, Umwelt und
Nachhaltigkeit
Amt für Immobilienmanagement
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Amt für Kommunikation
Amt für Migration und Integration
Amt für Mobilität und Tiefbau
Amt für Schule und Weiterbildung
Amt für Wohnungswesen und
Quartiersentwicklung
Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband
Münsterland (ASB) e.V.
Arbeitskreis International (AKI) e.V.
Arbeitskreis Ostviertel e.V. im Bennohaus
Beratungsstelle Südviertel Münster
Bischof-Hermann-Stiftung Münster
Bucuria e.V.
Bündnis 90/ DIE GRÜNEN/ GAL-Ratsfraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN Kreisverband
Münster
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF)
Cactus Junges Theater e.V.
Caritasverband für die Stadt Münster e.V.
CDU-Ratsfraktion
Center for African Culture NRW e.V., Senden
Chance e.V. Münster
Der Paritätische Kreisgruppe Münster
Der Paritätische NRW
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband
Münster (DRK) e.V.
Diakonie Münster e.V.
Die Linke Ratsfraktion
Eine Welt Netz NRW e.V.
Eleganz Bildungsplattform e.V. Münster
Ethnologie in Schule und
Erwachsenenbildung (ESE) e.V.
Europa.Brücke.Münster
Fachhochschule Münster
Familienbündnis e.V., Altenberge
Flüchtlingsnetzwerk-Hiltrup
Flüchtlingshilfe Mauritz-Ost
Flüchtlingshilfe Senden
FreiwilligenAgentur Münster
Gemeinnützige Gesellschaft zur
Unterstützung Asylsuchender (GGUA) e.V.
59
Migrationsleitbild 2025 | 2030
Gesamtschule Münster Mitte
Geschwister-Scholl-Realschule
Gesellschaft für Berufsförderung und
Ausbildung (GEBA) mbH Münster
Gesundheits- und Veterinäramt
Handwerkskammer Münster (HWK)
Hauptschule Coerde
Haus der Familie Münster Katholisches
Bildungsforum im Stadtdekanat Münster
e.V.
Hochschule für Polizei und öffentliche
Verwaltung Nordrhein-Westfalen
Holy Trinity International Church Münster
e.V.
Ibdaa Femmes e.V.
Industrie- und Handelskammer Nord
Westfalen (IHK)
Institut Lösungswege Münster
Integrationsforum Münster e.V.
Integrationsrat der Stadt Münster
Iriba Brunnen e.V.
Jobcenter Münster
Johanniter-Akademie Nordrhein-Westfalen
Jugendausbildungszentrum (JAZ)
Jugendinformations- und bildungszentrum
(Jib)
Jugendrat der Stadt Münster
Kamerunischer Verein Münster e.V.
Katholische Hochschule Nordrhein-
Westfalen
Kommunale Seniorenvertretung der Stadt
Münster
Kommunales Integrationszentrum Münster
Kommunale Stiftungen Münster
Kreishandwerkerschaft Münster
Kulturamt
Kurdische Kulturgesellschaft e.V.
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Mathilde-Anneke-Gesamtschule
Messe und Congress Centrum Halle
Münsterland GmbH
MINA (integrativer und inklusiver Verein)
e.V. Münster
Ministerium für Kinder, Jugend, Familie,
Gleichstellung, Flucht und Integration des
Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI)
MOVAMOS - Lateinamerika e.V.
Move & Meet e.V.
Münster Marketing (MM)
MuM - Mehrgenerationenhaus und
Mütterzentrum e.V. Münster
NeMIS e.V. – Netzwerk von Migranten-
Initiativen und Selbstorganisationen
Ordnungsamt
Outlaw GmbH
Overberg-Kolleg Münster
Persisch-Deutsche Kulturbrücke Poll e.V.
Personal- und Organisationsamt
Polizei Münster
Primus Schule Münster
PulsM GmbH
Radio Kaktus e.V.
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Ratsfraktion Internationale Fraktion / Die
PARTEI/ ÖDP
Ratsgymnasium
Schlaun-Gymnasium
Schulpsychologische Beratungsstelle der
Stadt Münster
Schwerbehindertenvertretung (SBV) der
Stadt Münster
Seniorenrat der Stadt Münster
Servicestelle Antidiskriminierungsarbeit
Solingen (Servicestelle ADA)
Softdoor GmbH
Sozialamt
SPD-Ratsfraktion
Sportamt
Sprachmittlungspool des Kommunalen
Integrationszentrums der Stadt Münster
Stadtbücherei
Stadteilbüro Coerde Arbeiterwohlfahrt
Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen
(AWO)
Stadtmuseum Münster
Stadtplanungsamt
Stadtsportbund Münster e.V.
Stadtteilhaus Lorenz-Süd
Stadtwerke MünsterStellv.
Bezirksbürgermeisterin Münster Mitte
Theater im Pumpenhaus
Theater Münster
The Nigerian Community Germany e.V.
Münster
Ukrainische Sprache und Kultur e.V.
Universität Münster
Universitätsklinikum Münster
Upla e.V. – Asociación Latinoaméricana
Alemana Münster
Verbund sozialtherapeutischer
Einrichtungen NRW (VSE) e.V.
Verein für politische Flüchtlinge e.V.
Verein sozial-integrativer Projekte (VIP) e.V.
Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes
Kreisvereinigung Münster
Vermessungs- und Katasteramt
Volkshochschule Münster
Volt-Ratsgruppe
Waldschule Kinderhaus
Wamke Consulting
Werkstatt für Bildung und Kultur e.V.
Westfälische Schule für Musik
WIN Wirtschaftsinitiative Münster e.V.
Wirtschaftsförderung Münster
und weitere Akteure*innen
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Migrationsleitbild 2025 | 2030
Anlage A
2651 Zeichen
Anlage A zur V/0056/2025 Kurzüberblick Der Rat der Stadt Münster hat in den Jahren 2008 (Vorlage V/0026/2008), 2014 (Vorlage V/0193/2014) und 2019 (Vorlage V/0203/2019) beschlossen, das Migrationsleitbild alle fünf Jahre systematisch fortzuschreiben. Mit dieser Vorlage soll dementsprechend das überarbeitete Migra- tionsleitbild beschlossen werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dem aktualisierten Migrationsleitbild wird die Migrations- und Integrationsarbeit in Münster neu ausgerichtet. Dies betrifft die Ziele des Kommunalen Integrationszentrums in der Produktgruppe 0116 und erfordert auch eine Überprüfung der Ziele verschiedener Fachämter in anderen Pro- duktgruppen. Ein wichtiges Ziel in diesem Zusammenhang ist die Verwirklichung von gleichbe- rechtigten Teilhabechancen für alle Menschen. Die Realisierung von gleichberechtigten Teilha- bechancen für alle Einwohnenden Münsters ist eine gesamtstädtische Aufgabe. Innerhalb der Verwaltung spielt sie als ressortübergreifende Aufgabe in jedem Handlungsbereich und auf jeder Verwaltungsebene eine wichtige Rolle. Folgende Leitorientierung aus dem ISM-Prozess wird verfolgt: Wir werden Münster auf der Basis des Konzepts zum Migrationsleitbild nach den Prinzipien „gelebte Vielfalt“ und „gerechte Verteilung der Chancen“ zu einer weltoffenen und diskriminie- rungsfreien Stadt weiterentwickeln Finanzierung Produktgruppe: 0116 Migration- und Integration Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Das Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW fordert für den Bestand des Kommunalen Integrati- onszentrums ein gültiges Integrationskonzept. Diese Pflicht wird über das Migrationsleitbild erfüllt. Laut Ratsbeschluss (Vorlage V/0203/2019) ist eine Aktualisierung erforderlich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit dem aktualisierten Migrationsleitbild wird die Migrations- und Integrationsarbeit in Münster an die aktuellen Herausforderungen angepasst. Die Handlungsfelder beziehen sich auf alle Quer- schnittsthemen. Die Umsetzung der formulierten Ziele hat eine unmittelbare positive Wirkung auf die Perspektiven
Beschlussvorlage
5063 Zeichen
V/0056/2025
V/0056/2025
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Migrationsleitbild 2025-2030
Beratungsfolge
19.02.2025 Integrationsrat Anhörung
26.02.2025 Hauptausschuss Vorberatung
26.02.2025 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die dritte überarbeitete Fassung des Migrationsleitbildes (Anlage 1 der Vorlage)
wird als städtisches Integrationskonzept und Handlungsgrundlage der Migrations-
arbeit für die Jahre 2025-2030 beschlossen und als Querschnittsaufgabe auf allen
Ebenen der Stadtverwaltung etabliert und der Umsetzungsprozess begleitet.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Migrationsleitbild in fünf Jahren erneut zu
überarbeiten.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dieser Vorlage unmittelbar keine Kosten
entstehen.
Begründung:
Münster ist eine wachsende Stadt, die heute wie zukünftig vor erheblichen Herausforderungen steht.
Damit Münster als lebenswerte Stadt und zukunftsfähiger Wirtschaftsstandort attraktiv bleibt, sind
geeignete Strategien und Maßnahmen erforderlich.
Um das Ziel einer verbesserten Teilhabe von Menschen mit internationaler (Familien-) Geschichte zu
erreichen gibt es seit über fünfzehn Jahren das Migrationsleitbild (zuvor „Leitbild Migration und In-
tegration Münster“) als Grundlage und Zielsetzung der Migrationsarbeit in Münster. Dieses kommuna-
le Integrationskonzept ist zudem eine Voraussetzung für die Landesförderung des Kommunalen In-
tegrationszentrums.
Amt für Migration und
Integration
03.02.2025
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Meza Correa-Flock
Telefon: 492-7058
Meza-Correa-Flock@stadt-
muenster.de
- 2 -
V/0056/2025
Die systematische Fortschreibung und Weiterentwicklung des Leitbildes alle fünf Jahre wurde bereits
2008 (Vorlage V/0026/2008), bei der ersten Aktualisierung 2014 (Vorlage V/0193/2014) sowie auch
im Zuge der zweiten Aktualisierung 2019 einstimmig im Rat beschlossen (Vorlage V/0203/2019). Ent-
sprechend wurde die nunmehr dritte Neuauflage des Migrationsleitbildes für den Zeitraum von 2025-
2030 unter Federführung des Kommunalen Integrationszentrums im Amt für Migration und Integration
fertiggestellt.
Durch eine breite stadtweite Beteiligung verschiedener Institutionen, Organisationen, Initiativen und
interessierter Bürger*innen neben dem Integrationsrat, weiterer Vertreter*innen der politischen Gre-
mien, Parteien und des Rates sowie der öffentlichen Verwaltungen soll sichergestellt werden, dass
vielfältige Perspektiven im Leitbild berücksichtigt werden und damit zugleich ein tragfähiger Konsens
in der Stadtgesellschaft über die Ausrichtung der kommunalen Migrationsarbeit für die kommenden
fünf Jahre hergestellt wird.
Im Laufe des zweijährigen kommunalen Partizipationsprozesses zur Erstellung der neuen Auflage
des Leitbildes trafen in 22 Veranstaltungen insgesamt etwa 400 Teilnehmende aus über 160 ver-
schiedenen Institutionen, Organisationen und Initiativen zusammen, um sich über aktuelle Entwick-
lungen und wichtige Handlungsbedarfe im Themenfeld Migration und Vielfalt auszutauschen, und die
Grundlagen zu schaffen, um bevorstehende Herausforderungen bewältigen und Veränderungspro-
zesse gestalten zu können. Dazu entwickelten sie Ziele und Umsetzungsstrategien, die für die nächs-
ten Jahre leitend sein sollen.
Die neue Struktur der vierten Auflage des Leitbildes enthält drei Kategorien von Handlungsfeldern, die
in
- Schwerpunkt-Handlungsfeldern (Arbeit und Wirtschaft, (Politische) Partizipation und zivilge-
sellschaftliches Engagement, Interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltungen),
- übergreifenden Handlungsfeldern (Rassismus und Diskriminierungssensibilität, Kommunikati-
on und Vernetzung sowie Stadtteil- und Quartiersentwicklung) und
- wichtigen Lebensfeldern (Rechtliche Beratung, Bildung und Sprache, Gesundheit und Pflege,
Kinder- und Jugendhilfe, Wohnen sowie Sport)
entfaltet werden.
Wichtige übergreifende thematische Aspekte bilden u.a. die Differenzierung der Zielgruppen, die Initi-
ierung und Ermöglichung von institutionellen Öffnungsprozessen, die Ausschöpfung von Diversitäts-
potentialen sowie die Einbindung laufender Prozesse sowie aktueller Konzepte und Strategien in die
Konzeption des Leitbildes.
Die Umsetzung des Konzepts wird als Querschnittsaufgabe auf allen Ebenen der Verwaltung ver-
standen. Ebenso wird die Vernetzung der Akteur*innen innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung
fortgeführt. Mit Blick auf eine nachhaltige Umsetzung wird die Verwaltung weiterhin alle drei bis vier
Jahre eine daten - und indikatorenbasierte Bestandsaufnahme des Ist -Zustands erstellen (Vo rlage
V/0030/2022).
Das übergeordnete Ziel einer verbesserten Teilhabe von Menschen mit Migrationsvorgeschichte/ in-
ternationaler (Familien-)Geschichte ist in allen Handlungsfeldern konkretisiert und in Form von Hand-
lungsansätzen adressiert.
I.V.
gez.
Christine Zeller
Stadtkämmerin
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 - Migrationsleitbild 2025-2030
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Klemensstraße 10
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0056/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.01.2025
- Erstellt
- 30.01.2025 13:12