V/0651/2023
Verlagerung der Kommunalen Stiftungen (V/Stift) von Dezernat V in das Dezernat II
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Anlage A
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Anlage A zur V/0651/2023 Kurzüberblick Verlagerung der Kommunalen Stiftungen vom Dezernat V in das Dezernat II Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt die Dezernatsgliederung weiter zu optimieren. Finanzierung Produktgruppe: 0114 Stiftungsmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein x Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein x Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein x Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig
Beschlussvorlage
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V/0651/2023 V/0651/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Verlagerung der Kommunalen Stiftungen (V/Stift) von Dezernat V in das Dezernat II Beratungsfolge 08.11.2023 Hauptausschuss Vorberatung 08.11.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: A. Der Rat möge beschließen: Die Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen (V/Stift.) wird vom Dezernat V –Dezernat für Soziales und Kultur- in das Dezernat II –Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Integration- verlagert. B. Der Rat nimmt zur Kenntnis: 1. Die künftige Bezeichnung lautet: Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen (II/Stift.). 2. Der Status als Einrichtung ohne Amtsstatus wird beibehalten. 3. Der geänderte Dezernatsverteilungsplan tritt zum 01.12.2023 in Kraft. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Begründung: Die Kommunalen Stiftungen Münster sind Stiftungen, die nach dem Willen der Stiftenden durch die Stadt Münster treuhänderisch verwaltet werden. Sie sind Treuhandvermögen der Stadt Münster bzw. städtisches Sondervermögen. Die Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen hat die Aufgabe, mit professionellem Stiftungsmanagement das Wirken und die Existenz der Stiftungen zu sichern und die von den Stiftern gesetzten Zwecke nachhaltig und zeitgemäß zu verwirklichen. Die Kommunalen Stif- Dezernat I 02.11.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Heuer Telefon: 492-7010 Wolfgang.Heuer@stadt- muenster.de - 2 - V/0651/2023 tungen unterstützen außerdem freiwilliges und stifterisches Engagement in Münster; sie werben für Zustiftungen und Spenden und setzen sich für neue kommunale Stiftungen und ein engagement- freundliches Klima in Münster ein. Die Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen verwaltet in die- sem Rahmen derzeit mehrere rechtlich selbständige und unselbständige Stiftungen, Stiftungsfonds und Eigentümergemeinschaften. Mit der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Neuorganisation wird zum einen der Aufgabenerweiterung im Dezernat V etwa in den Bereichen Wohnungslosigkeit und Pflege Rechnung getragen. Zum ande- ren sprechen die Anknüpfungspunkte im Dezernat II in besonderer Weise für eine Verlagerung der Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen in dieses Dezernat. So stehen vor allem die Bewahrung und die Vermehrung des Stiftungsvermögens im Fokus der Geschäftsstelle. Ein Teil des Stiftungs- vermögens wird dabei unter Nachhaltigkeits- bzw. Renditeaspekten am Finanzmarkt angelegt, der Immobilienbestand angepasst etc. Die Vermögens- und Finanzverwaltung stellt damit eine ihrer grundlegenden Aufgaben dar. Durch die vorgeschlagene organisatorische Änderung sollen finanzielle Fördermaßnahmen und Projekt der Stiftungen gestärkt und die Zusammenarbeit mit städtischen Äm- tern und Einrichtungen weiter ausgebaut werden. Für die Festlegung der Dezernatsverteilung ist der Oberbürgermeister im Rahmen seines Geschäfts- verteilungsrechts (§ 62 Abs. 1 GO NRW) zuständig, es sei denn, der Rat nimmt nach § 73 Abs. 1 GO NRW die Möglichkeit in Anspruch, selbst den Geschäftskreis der Beigeordneten festzulegen. Die wei- tere Umsetzung der Organisationsänderung wird im Rahmen des Organisations- und Geschäftsver- teilungsrechts des Oberbürgermeisters (§ 62 Abs. 1 Satz 3 GO NRW) vorgenommen und durch Or- ganisationsverfügung umgesetzt. Die Aufgabenzuordnung ist mit den beteiligten Beigeordneten abgestimmt. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister Anlagen:
2023_12_01 Dezernatsverteilungsplan
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Dezernatsverteilungsplan Stadtverwaltung Münster Leitung der Stadtverwaltung: Oberbürgermeister Lewe Allgemeiner Vertreter: Stadtdirektor Paal Stand: 01.12.2023 Dezernat OB Dezernat des Oberbürgermeisters Dezernat I Dezernat für Personal, Organisation, Ordnung, Feuerwehr und IT Dezernat II Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Integrati- on Dezernat III Dezernat für Planung, Bau und Wirtschaft Dezernat IV Dezernat für Bildung, Jugend, Familie und Sport Dezernat V Dezernat für Soziales und Kultur Dezernat VI Dezernat für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhaltigkeit Oberbürgermeister Lewe Vertreter: Stadtdirektor Paal zugeordnet: OB/1 Dezernentin OB Stabstelle Klima Stadtrat Heuer Vertreterin: Stadtkämmerin Zeller Stadtkämmerin Zeller Vertreter: Stadtrat Heuer Stadtbaurat Denstorff Vertreter: Stadtrat Minas zugeordnet: III/1 Dezernent für Planungs- und Baukoordination III/2 Konversionsmanage- ment/KonvOY GmbH III/3 Smart City Münster Stadtdirektor Paal Vertreterin: Stadträtin Wilkens Stadträtin Wilkens Vertreter: Stadtdirektor Paal Stadtrat Minas Vertreter: Stadtbaurat Denstorff 13 Amt für Kommunikation 14 Amt für Wirtschaftlich- keitsprüfung und Revision 1 16 Justiziariat Verwaltungs- führung5 17 Amt für Gleichstellung 2 33 Amt für Bürger- und Ratsservice2 10 Personal- und Organisationsamt 32 Ordnungsamt 37 Feuerwehr citeq3 15 Zentrale Rechtsdienst- leistungen und Verga- bemanagement 20 Amt für Finanzen und Beteiligungen 36 Amt für Migration und Integration II/Stift. Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen 4 61 Stadtplanungsamt 62 Vermessungs- und Katasteramt 63 Bauordnungsamt 66 Amt für Mobilität und Tiefbau MM Münster Marketing 3 40 Amt für Schule und Weiterbildung 51 Amt für Kinder, Jugend- liche und Familien 52 Sportamt 41 Kulturamt 42 Stadtbücherei 44 Westf. Schule für Musik 45 Stadtmuseum 47 Stadtarchiv 50 Sozialamt 53 Gesundheits- und Vete- rinäramt 2 59 Jobcenter Münster Theater Münster3 VtH Villa ten Hompel 4 23 Amt für Immobilien- management 64 Amt für Wohnungswe- sen und Quartiersent- wicklung 67 Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltig- keit AWM Abfallwirtschafts- betriebe Münster3 1 In sachlicher Hinsicht dem Rat unmittelbar verantwortlich und unterstellt (§ 104 GO NW) 2 In fachlicher Hinsicht nicht an Weisungen gebunden. Im Amt 17 betrifft das die Gleichstellungsbeauftragte. Im Amt 33 betrifft das die Abteilung „Standesamt“. 3 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach der EigVO NRW 4 Einrichtungen ohne Amtsstatus 5 Als behördliche Datenschutzbeauftragte und Ansprechstelle in Korruptionsfragen weisungsfrei.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0651/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.10.2023
- Erstellt
- 25.10.2023 14:45