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V/0651/2023

Verlagerung der Kommunalen Stiftungen (V/Stift) von Dezernat V in das Dezernat II

Vorlagen 25.10.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.11.2023, TOP 15

Anlage A

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Beschlussvorlage

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2023_12_01 Dezernatsverteilungsplan

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Anlage A

782 Zeichen

Anlage A zur V/0651/2023 
 
Kurzüberblick 
Verlagerung der Kommunalen Stiftungen vom Dezernat V in das Dezernat II 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt die Dezernatsgliederung weiter zu optimieren. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0114 Stiftungsmanagement 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein x  
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein x  
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2023 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein x  
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig

Beschlussvorlage

3475 Zeichen

V/0651/2023 
V/0651/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Verlagerung der Kommunalen Stiftungen (V/Stift) von Dezernat V in das Dezernat II 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   08.11.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   08.11.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
A. Der Rat möge beschließen: 
 
Die Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen (V/Stift.) wird vom Dezernat V –Dezernat für 
Soziales und Kultur- in das Dezernat II –Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Integration- 
verlagert.  
 
B. Der Rat nimmt zur Kenntnis: 
 
1. Die künftige Bezeichnung lautet: Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen (II/Stift.). 
2. Der Status als Einrichtung ohne Amtsstatus wird beibehalten. 
3. Der geänderte Dezernatsverteilungsplan tritt zum 01.12.2023 in Kraft. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine. 
 
 
Begründung: 
 
Die Kommunalen Stiftungen Münster sind Stiftungen, die nach dem Willen der Stiftenden durch die 
Stadt Münster treuhänderisch verwaltet werden. Sie sind Treuhandvermögen der Stadt Münster bzw. 
städtisches Sondervermögen. Die Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen hat die Aufgabe, mit 
professionellem Stiftungsmanagement das Wirken und die Existenz der Stiftungen zu sichern und die 
von den Stiftern gesetzten Zwecke nachhaltig und zeitgemäß zu verwirklichen. Die Kommunalen Stif-
Dezernat I 
 
02.11.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Heuer 
Telefon: 492-7010 
Wolfgang.Heuer@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0651/2023 
tungen unterstützen außerdem freiwilliges und stifterisches Engagement in Münster; sie werben für 
Zustiftungen und Spenden und setzen sich für neue kommunale Stiftungen und ein engagement-
freundliches Klima in Münster ein. Die Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen verwaltet in die-
sem Rahmen derzeit mehrere rechtlich selbständige und unselbständige Stiftungen, Stiftungsfonds 
und Eigentümergemeinschaften. 
 
Mit der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Neuorganisation wird zum einen der Aufgabenerweiterung 
im Dezernat V etwa in den Bereichen Wohnungslosigkeit und Pflege Rechnung getragen. Zum ande-
ren sprechen die Anknüpfungspunkte im Dezernat II in besonderer Weise für eine Verlagerung der 
Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen in dieses Dezernat. So stehen vor allem die Bewahrung 
und die Vermehrung des Stiftungsvermögens im Fokus der Geschäftsstelle. Ein Teil des Stiftungs-
vermögens wird dabei unter Nachhaltigkeits- bzw. Renditeaspekten am Finanzmarkt angelegt, der 
Immobilienbestand angepasst etc. Die Vermögens- und Finanzverwaltung stellt damit eine ihrer 
grundlegenden Aufgaben dar. Durch die vorgeschlagene organisatorische Änderung sollen finanzielle 
Fördermaßnahmen und Projekt der Stiftungen gestärkt und die Zusammenarbeit mit städtischen Äm-
tern und Einrichtungen weiter ausgebaut werden.  
 
Für die Festlegung der Dezernatsverteilung ist der Oberbürgermeister im Rahmen seines Geschäfts-
verteilungsrechts (§ 62 Abs. 1 GO NRW) zuständig, es sei denn, der Rat nimmt nach § 73 Abs. 1 GO 
NRW die Möglichkeit in Anspruch, selbst den Geschäftskreis der Beigeordneten festzulegen. Die wei-
tere Umsetzung der Organisationsänderung wird im Rahmen des Organisations- und Geschäftsver-
teilungsrechts des Oberbürgermeisters (§ 62 Abs. 1 Satz 3 GO NRW) vorgenommen und durch Or-
ganisationsverfügung umgesetzt. 
 
Die Aufgabenzuordnung ist mit den beteiligten Beigeordneten abgestimmt. 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
 
Oberbürgermeister 
 
 
 
 
Anlagen:

2023_12_01 Dezernatsverteilungsplan

2754 Zeichen

Dezernatsverteilungsplan     Stadtverwaltung Münster 
Leitung der Stadtverwaltung: Oberbürgermeister Lewe 
Allgemeiner Vertreter: Stadtdirektor Paal Stand: 01.12.2023 
Dezernat OB 
Dezernat des  
Oberbürgermeisters 
Dezernat I 
Dezernat für  
Personal, Organisation, 
Ordnung, Feuerwehr und IT 
Dezernat II 
Dezernat für Finanzen,   
Beteiligungen und Integrati-
on  
Dezernat III 
Dezernat für Planung, Bau 
und Wirtschaft 
Dezernat IV 
Dezernat für Bildung,  
Jugend, Familie 
und Sport 
 
Dezernat V 
Dezernat für Soziales und  
Kultur 
Dezernat VI 
Dezernat für  
Wohnungsversorgung, 
Immobilien und  
Nachhaltigkeit 
Oberbürgermeister  
Lewe 
Vertreter:  
Stadtdirektor Paal 
zugeordnet:  
OB/1 Dezernentin OB  
Stabstelle Klima 
Stadtrat  
Heuer 
Vertreterin:  
Stadtkämmerin Zeller 
 
Stadtkämmerin  
Zeller 
Vertreter:  
Stadtrat Heuer 
Stadtbaurat  
Denstorff 
Vertreter:  
Stadtrat Minas 
zugeordnet:  
III/1 Dezernent für  
Planungs- und  
Baukoordination 
III/2 Konversionsmanage-
ment/KonvOY GmbH 
III/3 Smart City Münster 
Stadtdirektor  
Paal 
Vertreterin:  
Stadträtin Wilkens 
Stadträtin  
Wilkens 
Vertreter:  
Stadtdirektor Paal 
Stadtrat  
Minas 
Vertreter:  
Stadtbaurat Denstorff 
 
 
  
13 Amt für Kommunikation  
14 Amt für Wirtschaftlich-
keitsprüfung und  
Revision 1 
16 Justiziariat Verwaltungs-
führung5  
17 Amt für Gleichstellung 2 
33 Amt für Bürger-  
und Ratsservice2  
 
10 Personal- und  
Organisationsamt 
32 Ordnungsamt 
37 Feuerwehr 
citeq3 
15 Zentrale Rechtsdienst-
leistungen und Verga-
bemanagement 
20 Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
36 Amt für Migration und 
Integration 
II/Stift. Geschäftsstelle der 
Kommunalen Stiftungen 4  
 
61 Stadtplanungsamt 
62 Vermessungs- und  
Katasteramt 
63 Bauordnungsamt 
66 Amt für Mobilität und 
Tiefbau  
MM Münster Marketing 3 
40 Amt für Schule und  
Weiterbildung 
51 Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien 
52 Sportamt 
 
41 Kulturamt 
42 Stadtbücherei 
44 Westf. Schule für Musik 
45 Stadtmuseum 
47 Stadtarchiv 
50 Sozialamt 
53 Gesundheits- und Vete-
rinäramt 2 
59 Jobcenter Münster 
Theater Münster3 
VtH Villa ten Hompel 4 
23 Amt für Immobilien-
management 
64 Amt für Wohnungswe-
sen und Quartiersent-
wicklung 
67 Amt für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltig-
keit 
AWM Abfallwirtschafts-
betriebe Münster3 
 
1 In sachlicher Hinsicht dem Rat unmittelbar verantwortlich und unterstellt (§ 104 GO NW)  
2 In fachlicher Hinsicht nicht an Weisungen gebunden. Im Amt 17 betrifft das die Gleichstellungsbeauftragte. Im Amt 33 betrifft das die Abteilung „Standesamt“.  
3 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach der EigVO NRW   
4 Einrichtungen ohne Amtsstatus   
5 Als behördliche Datenschutzbeauftragte und Ansprechstelle in Korruptionsfragen weisungsfrei.

Beratungsverlauf (2)

08.11.2023 Hauptausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2023 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0651/2023
Typ
Vorlagen
Datum
25.10.2023
Erstellt
25.10.2023 14:45