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V/0799/2017

Personalangelegenheit der Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI): Ausschreibung der Geschäftsführung

Vorlagen 11.09.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.09.2017, TOP 18

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2398 Zeichen

V/0799/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat I 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Personalangelegenheit der Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI): Ausschreibung der 
Geschäftsführung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
20.09.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Position der Geschäftsführung der Westfälischen Bauindustrie GmbH wird zum 1. Januar 
2018 ausgeschrieben. Für die Personalsuche wird ein Personalberatungsunternehmen beauf-
tragt. 
 
2. Das Stellenprofil der zu besetzenden Geschäftsführungsposition umfasst ausdrücklich auch 
die Betreuung komplexer Projekte der Stadtentwicklung (Stichwort: „städtische Infrastruktur-
gesellschaft“, s. Vorlage V/0702/2017). 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Dienstvertrag von Herrn Klaus Kötterheinrich als Geschäftsführer der Westfälischen Baui ndustrie 
GmbH läuft bis zum 31.12.2017. Herr K ötterheinrich wird dann altersbedingt aus den Diensten der 
Gesellschaft ausscheiden.  
Im Sinne einer raschen und erfolgreichen Personalsuche wird in Abstimmung mit dem Vorsitze nden 
des Aufsichtsrates der WBI vorgeschlagen, die Stelle auszuschreiben und sich hierbei der Leistungen 
eines Personalberatungsunternehmens zu bedienen. Vor dem Hintergrund der mit der öffentlichen 
Ratsvorlage V/0702/2017 angestrebten Neuausrichtung der WBI, soll auch das Täti gkeitsprofil der 
Geschäftsführung entsprechend erweitert werden. 
Gesucht wird eine kompetente und unternehmerische Führungskraft, die die Gesamtverantwortung 
für die zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Unternehmens trägt. Auf der Grundlage der noch 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0799/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Heuer 
Ruf: 
492-7010 
E-Mail: 
wolfgang.heuer@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.09.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0799/2017 
zutreffenden Ratsentscheidung zur o.g. Ratsvorlage wird von der zukünftigen Geschäftsführung auch 
der Nachweis von Kompetenzen zur Betreuung komplexer Projekte der Stadtentwicklung erwartet. 
Neben der Bewirtschaftung von Parkhäusern und Angeboten für den Fahrradverkehr gehören u.a. der 
Bau von Schulen, Kitas und Flüchtlingseinrichtungen sowie sonstige Baumaßnahmen im Rahmen der 
Quartiersentwicklung ebenso zum neuen Verantwortungsbereich der z ukünftigen Geschäftsführung, 
wie die Vermarktung von Grundstücken im „Konzern Stadt Münster“.  
 
 
 
gez. 
 
Markus Lewe

Beratungsverlauf (2)

20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
20.09.2017 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0799/2017
Typ
Vorlagen
Datum
11.09.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37