V/0799/2017
Personalangelegenheit der Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI): Ausschreibung der Geschäftsführung
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Beschlussvorlage
2398 Zeichen
V/0799/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat I Betrifft Personalangelegenheit der Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI): Ausschreibung der Geschäftsführung Beratungsfolge 20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 20.09.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Position der Geschäftsführung der Westfälischen Bauindustrie GmbH wird zum 1. Januar 2018 ausgeschrieben. Für die Personalsuche wird ein Personalberatungsunternehmen beauf- tragt. 2. Das Stellenprofil der zu besetzenden Geschäftsführungsposition umfasst ausdrücklich auch die Betreuung komplexer Projekte der Stadtentwicklung (Stichwort: „städtische Infrastruktur- gesellschaft“, s. Vorlage V/0702/2017). Begründung: Der Dienstvertrag von Herrn Klaus Kötterheinrich als Geschäftsführer der Westfälischen Baui ndustrie GmbH läuft bis zum 31.12.2017. Herr K ötterheinrich wird dann altersbedingt aus den Diensten der Gesellschaft ausscheiden. Im Sinne einer raschen und erfolgreichen Personalsuche wird in Abstimmung mit dem Vorsitze nden des Aufsichtsrates der WBI vorgeschlagen, die Stelle auszuschreiben und sich hierbei der Leistungen eines Personalberatungsunternehmens zu bedienen. Vor dem Hintergrund der mit der öffentlichen Ratsvorlage V/0702/2017 angestrebten Neuausrichtung der WBI, soll auch das Täti gkeitsprofil der Geschäftsführung entsprechend erweitert werden. Gesucht wird eine kompetente und unternehmerische Führungskraft, die die Gesamtverantwortung für die zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Unternehmens trägt. Auf der Grundlage der noch Vorlagen-Nr.: V/0799/2017 Auskunft erteilt: Herr Heuer Ruf: 492-7010 E-Mail: wolfgang.heuer@stadt-muenster.de Datum: 11.09.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0799/2017 zutreffenden Ratsentscheidung zur o.g. Ratsvorlage wird von der zukünftigen Geschäftsführung auch der Nachweis von Kompetenzen zur Betreuung komplexer Projekte der Stadtentwicklung erwartet. Neben der Bewirtschaftung von Parkhäusern und Angeboten für den Fahrradverkehr gehören u.a. der Bau von Schulen, Kitas und Flüchtlingseinrichtungen sowie sonstige Baumaßnahmen im Rahmen der Quartiersentwicklung ebenso zum neuen Verantwortungsbereich der z ukünftigen Geschäftsführung, wie die Vermarktung von Grundstücken im „Konzern Stadt Münster“. gez. Markus Lewe
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0799/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.09.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37