V/0958/2016
Neufassung der Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt Münster
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Anlage1_V0958_2016
5731 Zeichen
Anlage 1
Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt Münster
Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnu ng für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV. NRW 1994 S. 666 / SGV. NRW 2023) zuletzt geändert durch Gesetz
vom 25.06.2015 (GV. NRW, S. 496) in Verbindung mit §§ 3, 15 der Satzung für die Volkshochschule der Stadt
Münster vom 17.09.2015 (ABl. 2015 S. 162), hat der Ra t der Stadt Münster am 14.12.2016 folgende Entgeltord -
nung beschlossen:
§ 1
Festsetzung von Entgelten
(1) Für Veranstaltungen der Volkshochschule sind pri vatrechtliche Entgelte zu entrichten.
(2) Die Entgelte betragen in der Regel für:
1. Kurse / Seminare (nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG NRW)) je Unterrichtsstunde
1.1 Alphabetisierung 0,80 €
1.2 Deutsch als Fremdsprache 1,70 €
1.3 Gebärdensprache 3,10 €
1.4 Politisch-kulturelle Bildung 3,00 €
1.5 Familienbildung 3,40 €
1.6 Seniorenbildung 2,50 €
1.7 Entspannung 3,40 €
1.6 Bewegung 3,20 €
1.7 Ernährung 3,90 €
1.8 Fremdsprachen 2,80 €
1.91 EDV und berufliche Weiterbildung 5,00 €
1.92 EDV für Senioren 4,80 €
2. Vorträge 8,00 €
3. Studien-, Tagesfahrten und Exkursionen kost endeckend
(3) Abweichungen von diesen Stundensätzen sind möglic h, insbesondere wenn pädagogische oder bil-
dungspolitische Zielsetzungen, die Höhe des Personal - und Sachkosteneinsatzes und marktorientierte
Kriterien dies erfordern.
§ 2
Zahlungspflicht
(1) Zahlungspflichtig ist in der Regel der / die Ver anstaltungsteilnehmer(in).
(2) Bei minderjährigen Teilnehmer(inne)n ist der/ di e Erziehungsberechtigte zahlungspflichtig und muss d er
Kursanmeldung durch Unterschrift
zustimmen.
(3) Werden Teilnehmer(innen) durch Dritte (z. B. Arbe itgeber) angemeldet, so muss der Anmelder schriftlich
(per Brief, E-Mail oder Fax) eine Kostenübernahmeerklärung abgeben.
§ 3
Fälligkeit
(1) Die Zahlung der Entgelte kann (bei der Anmeldung oder vor Beginn des Kurses) im VHS-Infotreff in bar
oder per EC-Karte erfolgen.
Wird diese Möglichkeit nicht in Anspruch genommen, w erden die Teilnehmerentgelte spätestens nach
Kursbeginn fällig. Sie werden entweder in Rechnung ge stellt oder bei Vorliegen eines SEPA-
Lastschriftmandats abgebucht.
(2) Bei Veranstaltungen, die sich über einen längeren Zeitraum hinziehen oder für die ein höheres Entgelt
zu zahlen ist, kann Ratenzahlung vereinbart werden.
§ 4
Erstattung der Entgelte
Die Entgelte werden dem / der Teilnehmer(in) bzw. de m / der Einzahler(in) erstattet, wenn eine geplante
Veranstaltung abgesagt wird. Wenn einzelne Termine a bgesagt werden und nicht nachgeholt werden
können, erfolgt die Erstattung anteilig.
§ 5
Rücktritt von der Anmeldung
(1) Der Rücktritt der Teilnehmerin/ des Teilnehmers ist ausschließlich schriftlich (Brief, E-Mail oder Fax) und
bis zum veröffentlichten Anmeldeschluss bzw. bei Kurs en ohne Anmeldeschluss bis eine Woche vor
Kursbeginn möglich. Maßgebend ist das Eingangsdatum bei der Volkshochschule Münster.
(2) Das Nichterscheinen oder Fernbleiben von einer Veranstaltung gilt nicht als Rücktritt beziehungswei se
Kündigung des Vertrages und entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
(3) Bei jeder fristgerechten Abmeldung ist ein Entgelt (Bearbeitungsgebühr) in Höhe von 5,00 Euro zu ent-
richten.
(4) Bei vorzeitiger Zahlung der Kursgebühren, werden diese abzüglich der Bearbeitungsgebühr erstattet.
Dafür müssen IBAN und BIC mitgeteilt werden. Barerstattungen sind nicht möglich.
(5) Bei Rechnungsversand wird lediglich die Bearbeitu ngsgebühr festgesetzt.
(6) Eine ordentliche Kündigung ist für die Dauer der gebuchten Veranstaltung ausgeschlossen. Die Mög-
lichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtig em Grund bleibt davon unberührt und wird im Ein-
zelfall entschieden. Eine Erstattung kann jedoch nur insoweit erfolgen, als die Volkshochschule Münster
nicht bereits Verpflichtungen aufgrund der Anmeldung eingegangen ist.
(7) Das gesetzliche Widerrufsrecht (z. B. bei Fernab satzgeschäften) bleibt davon unberührt.
(8) Für Stornierungen bei Studienreisen, Exkursionen, Tagesfahrten, Prüfungen und Lehrgänge gelten die
in den jeweiligen Verträgen aufgeführten Bestimmungen.
§ 6
Ermäßigungen
(1) 50 % Ermäßigung auf Kurse und Veranstaltungen erha lten Berechtigte, die
o Leistungen nach dem SGB II,
o Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII,
o Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung na ch SGB XII
o Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bez iehen oder
o einen gültigen Münster-Pass vorlegen.
(2) 30 % Ermäßigung auf Kurse und Veranstaltungen erha lten Berechtigte, die
o im Bezug von Arbeitslosengeld stehen
o schwerbehindert sind und Erwerbsunfähigkeitsrente b eziehen und keine Ansprüche nach SGB
XII haben.
(3) 10 % Ermäßigung auf Kurse und Veranstaltungen erha lten Studierende (unter 27 Jahre bei Vorlage des
gültigen Nachweises) und Schülerinnen und Schüler, soweit es sich nicht um bereits reduzierte
Angebote speziell für Schülerinnen und Schüler handelt.
Die Ermäßigungen gelten nicht, wenn eine Förderung d er beruflichen Bildung im Rahmen der Arbeits-
förderung möglich ist.
(4) Darüber hinaus sind aus persönlichen oder wirts chaftlichen Gründen Anträge auf Stundung, Ratenzah-
lung und Erlass möglich.
Inkrafttreten
Die neue Entgeltordnung für die Volkshochschule der St adt Münster tritt am 1. September 2017 in
Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung von 27. Juni 2001 in der Fassung der letzten Änderung
vom 11. Juli 2013 außer Kraft.
Anlage2_V0958_2016
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Anlage 2
Änderung der
Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt Münster
in der Fassung vom 27.06.2001
Aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnu ng für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV. NRW 1994 S. 666 / SGV. NRW 2023) in Verbindung mit § 15 der
Satzung für die Volkshochschule der Stadt Münster vom 17.12.1976, 30.06.2005 und 14.06.2007(ABl. 1976 S.
201, ABl. 2005 S. 87, ABl. 2007 S. 72), hat der Rat der St adt Münster am 07.07.2010 folgende Entgeltordnung
beschlossen:
§ 1
Entgeltordnung
Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochsc hule sind, sofern diese nicht unentgeltlich durchge führt
werden, privatrechtliche Entgelte nach Maßgabe des anliegenden Tarifs zu erheben.
§ 2
Zahlungspflicht
Zahlungspflichtig ist der / die Veranstaltungsteilne hmer/in. Minderjährige Teilnehmer/innen haben auf Ve rlangen
die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters beizubringen.
§ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
§ 3
Fälligkeit
(1) Die Entgelte sind grundsätzlich vor Beginn der Veranst altung bei der Anmeldung zu entrichten oder
werden im Rahmen des Bankeinzugsverfahrens nach Vera nstaltungsbeginn bzw. Anmelde-
schluss jeweils am darauffolgenden 1. oder 15. eine s Monats abgebucht. Die Gebühren für Prü-
fungen und die Entgelte für Studienfahrten werden nach Anmeldeschluss abgebucht.
(2) Bei Veranstaltungen, die sich über einen längeren Zeitraum hinziehen oder für die ein höheres Entgelt
zu zahlen ist, kann Ratenzahlung vereinbart werden.
§ 4
Erstattung der Entgelte
(1) Die Entgelte werden dem Teilnehmer / der Teilne hmerin erstattet:
a) wenn eine geplante Veranstaltung nicht durchgefüh rt wird,
b) wenn durch eine Verlegung des festgesetzten Termi ns eine Teilnahme an der Veranstaltung
nicht mehr möglich ist.
(2) Das Teilnehmerentgelt wird unter Einbehaltung vo n 10% des Gesamtentgeltes für die belegte Veranstal-
tung mindestens 2,50 €, erstattet. Voraussetzung ist die Abmeldung vor Anmeldeschluss bzw. Veranstal-
tungsbeginn. Eine spätere Rückerstattung erfolgt nur in Ausnahmefällen auf besonderen schriftlichen
Antrag.
(3) Der Rücktritt bei Studienfahrten ist entsprechen d dem Reisevertragsgesetz jederzeit möglich. Der/di e
Teilnehmer/in hat jedoch die durch diesen Rücktritt verursachten Kosten zu tragen. Es wird mindestens
der Verwaltungskostenanteil einbehalten.
(4) Eine Erstattung von Teilnehmerentgelten unter 5 € in den Fällen § 4 Abs. 2 und 3 erfolgt nicht.
§ 5 erhält folgende Fassung:
§ 5
Ermäßigungen
50 % Ermäßigung auf Kurse und Veranstaltungen erhalten Berechtigte, die
o Leistungen nach dem SGB II,
o Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII,
o Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung na ch SGB XII
o Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
erhalten und
30 % Ermäßigung auf Kurse und Veranstaltungen erhalten Berechtigte, die
o im Bezug von Arbeitslosengeld stehen
o schwerbehindert sind und Erwerbsunfähigkeitsrente b eziehen und keine Ansprüche nach SGB
XII haben.
10 % Ermäßigung auf Kurse und Veranstaltungen erhalten Studierende (unter 27 Jahre bei Vorlage des gül-
tigen Nachweises) und Schülerinnen und Schüler, soweit es sich nicht um bereits reduzierte Angebo-
te speziell für Schülerinnen und Schüler handelt.
Die Ermäßigungen gelten nicht, wenn eine Förderung d er beruflichen Bildung im Rahmen der Arbeitsförde-
rung möglich ist.
Die Leitung der Volkshochschule kann in Einzelfällen (z. B. wirtschaftliche oder soziale Ermäßigungen) be-
willigen und einen Entgelterlass regeln.
Die Tarife zur Entgeltordnung für die Volkshochschule Münster erhalten folgende Fassung:
Tarife zur Entgeltordnung für die Volkshochschule Münster
Die Entgelte betragen in der Regel für:
1. Kurse / Seminare (nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG NRW) je Unterrichtsstunde
1.1 Alphabetisierung 0,80 €
1.2 Deutsch als Fremdsprache 1,60 €
1.3 Politisch-kulturelle Bildung 2,60 €
1.4 Familien- und Seniorenbildung 2,40 €
1.5 Entspannung 3,20 €
1.6 Bewegung 2,80 €
1.7 Ernährung 3,40 €
1.8 Fremdsprachen 2,60 €
1.9 EDV und berufl. Weiterbildung 4,80 €
2. Vorträge 6,00 €
3. Studien-, Tagesfahrten und Exkursionen kost endeckend
Abweichungen vom vorstehenden Tarif sind möglich, in sbesondere wenn pädagogische oder bildungspoliti-
sche Zielsetzungen, die Höhe des Personal- und Sachko steneinsatzes und marktorientierte Kriterien dies
abfordern.
Inkrafttreten
Die Änderung der Entgeltordnung für die Volkshochschu le der Stadt Münster tritt am 1. September
2013 in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0958/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Neufassung der Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt Münster Beratungsfolge 29.11.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 14.12.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1) Der Rat beschließt die neue Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt Münster (An- lage 1). Sie tritt zum 01.09.2017 mit Beginn des Studienjahres 2017/2018 in Kraft. Gleichzei- tig wird die Entgeltordnung vom 27.06.2001 in der Fassung der letzten Änderung vom 11.07.2013 (Anlage 2) aufgehoben. 2) Die Teilnehmerentgelte für externe Firmenschulungen werden ab 2017 um 10 % höher kal- kuliert. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0402 Volkshochschule Zeile 05 Privatrechtliche Leistung s- entgelte 2017 27.430 (22.430 € WbG, 5.000 € Fir- menschulun- gen) 2018 ff. 49.870 (44.870 € WbG, 5.000 € Firmenschu- lungen) Vorlagen-Nr.: V/0958/2016 Auskunft erteilt: Frau Schild Ruf: 492-4314 E-Mail: SchildC@stadt-muenster.de Datum: 31.10.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0958/2016 Begründung: Die 3. Säule der Nachhaltigen Haushaltssanierung der Stadt Münster (NaSa) sieht eine Ertragsstei- gerung für den städtischen Haushalt vor. U. a. soll dies durch eine Erhöhung der Teilnehmerentgelte der Volkshochschule erreicht werden. Da die geltende Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt Münster vom 27.06.2001 in der Fassung der letzten Änderung vom 11.07.2013 in vielen Bereichen inhaltlich nicht mehr aktuell ist, wurde die Entgeltordnung nicht nur bezogen auf die Höhe der Entgelte inhaltlich neu gefasst (Anlage 1). Die Neufassung soll die bisherige Entgeltordnung (Anlage 2) ersetzen. Die VHS kalkuliert und veröffentlicht die Teilnehmerentgelte studienjahresbezogen. Das aktuelle Jah- resprogramm der VHS läuft von Herbst 2016 bis Sommer 2017 und wird gut nachgefragt. Für den gesamten Zeitraum werden Kursanmeldungen zu den geltenden Konditionen durchgeführt. Die neue Entgeltordnung kann daher frühestens zum 01.09.2017 in Kraft treten. Erhöhung der Teilnehmerentgelte: Die in der Entgeltordnung der VHS festgelegten Tarife je Unterrichtsstunde beziehen sich auf Kurse und Veranstaltungen, die nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG) durchgeführt werden (Produkt 040201: Bildungsangebote im Rahmen des Weiterbildungsgesetzes). Gesondert zu betrachten sind die von der VHS als anerkanntem Prüfungszentrum durchgeführten Prüfungen, die Durchführung von maßgeschneiderten Firmenschulungen für externe Unternehmen sowie die städtische Fortbildung. Diese Leistungen sind im Produkt 040203 (Bildung auf Bestellung) zusammengefasst. Die Prüfungsgebühren (jährliche Erträge ca. 120.000 €) sind von den Prüfungseinrichtungen (z. B. Goethe Institut, Cambridge English Language Assessment Center, etc.) vorgegeben und können von der Stadt Münster nicht verändert werden. Die städtische Fortbildung (jährliche Erträge ca. 30.000 €) wird von der VHS im Auftrag des Personal- und Organisationsamtes durchgeführt. Das Budget ist festgelegt. Eine Erhöhung der Entgelte würde nicht zu einer Verbesserung im städtischen Haushalt führen, da gleichzeitig Mehraufwendungen beim Personal- und Organisationsamt verursacht würden. Bei den externen Bildungsangeboten (jährliche Erträge ca. 50.000 €) ist eine Erhöhung der Entgelte ab 2017 um 10 % vorstellbar. Da jede Maßnahme individuell nach marktüblichen Preisen kalkuliert wird, gelten hierfür nicht die festen Tarife der Entgeltordnung. Zum Studienjahr 2013/ 2014 ist letztmalig eine Erhöhung der Teilnehmerentgelte für Kurse und Ver- anstaltungen nach dem WbG in Höhe von 7 % erfolgt. Die erhöhten Erträge von produktübergreifend insgesamt 1,6 Mio. € konnten im Jahr 2014 erzielt werden, sind in 2015 aber leicht zurückgegangen auf insgesamt 1,5 Mio. €. In diesem Jahr wird voraussichtlich ein Betrag zwischen 1,5 und 1,6 Mio. € erzielt werden können. Die Teilnehmerentgelte für die Kurse der VHS entsprechen dem üblichen Niveau bzw. liegen bereits teilweise im oberen Bereich. Diese Gebühren werden noch akzeptiert, obwohl die Rahmenbedingun- gen für die Leistungserbringung der VHS (Raum- und bauliche Situation im Aegidiimarkt) nicht mehr den Anforderungen moderner Weiterbildungseinrichtungen entsprechen. Eine Erhöhung des Ansatzes für Teilnehmerentgelte nach dem WbG ist daher maximal um 3 % ab dem Studienjahr 2017/ 2018 vorstellbar. Bezogen auf den Ansatz beim Produkt 040201 von 1.495.500 € bedeutet das eine jährliche Erhöhung ab 2018 von 44.870 €. Für 2017 (ab dem Herbst- semester) könnten 22.430 € als Erhöhungsbetrag angesetzt werden. Eine darüber hinausgehende Erhöhung ist unrealistisch, da lediglich eine planerische Verbesserung der Ertragssituation entstehen würde, dies in der Umsetzung aber zu Einnahmeausfällen in weit grö- ßerem Umfang führen würde. - 3 - V/0958/2016 Die Tarife für die einzelnen Bereiche können unter Berücksichtigung der Zielgruppen sowie der bil- dungs- und gesellschaftspolitischen Bedeutung nicht alle im gleichen Umfang erhöht werden. Zu be- rücksichtigen sind außerdem die aktuelle Nachfrage, die Besonderheiten des Marktes und soziale Aspekte. Nicht erhöht werden sollten daher die Tarife für den Bereich Alphabetisierung. Deutsch als Fremdsprache sollte ebenfalls für die Zielgruppe finanzierbar bleiben. Bei anderen Bereichen ist eine Erhöhung um mehr als 3 % notwendig, um bezogen auf den Haus- haltsansatz insgesamt eine 3 %ige Erhöhung zu erzielen. Weitere inhaltliche Anpassungen: In § 1 der Neufassung wird der bisher angehängte Tarif mit § 1 der geltenden Fassung zu- sammengefasst. § 2 (Zahlungspflicht) wird präzisiert in Bezug auf minderjährige Teilnehmer(innen). Ergänzt wird die Anmeldung durch Dritte. § 3 (Fälligkeit) wird aktualisiert. § 4 (Erstattung der Entgelte): Absatz 1 wird aktualisiert. Die Absätze 2 und 3 der geltenden Fassung entfallen und werden inhaltlich im neuen § 5 aufgegriffen. Absatz 4 entfällt. § 5 (Rücktritt) wird neu aufgenommen. § 6 der Neufassung ist der bisherige § 5 (Ermäßigung). Der Vollständigkeit halber ergänzt wurde die 50 %-Ermäßigung für Münster-Pass-Inhaber. Absatz 4 ersetzt den letzten Satz der bisherigen Ermäßigungsregelung. i. V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Anlage 1: Neufassung der Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt Münster Anlage 2: Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt Münster vom 27.06.2001 in der Fassung der letzten Änderung vom 11.07.2013
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Aegidiimarkt
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Details
- Aktenzeichen
- V/0958/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.10.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37